Arbeiten in Großbritannien
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Arbeiten in Großbritannien
Arbeiten in Großbritannien Briten sind bekannt für ihren schwarzen, subtilen Humor. Er blitzt in fast jeder Situation auf und die Inselbewohner scheuen sich auch nicht, sich über sich selbst lustig zu machen, um übermäßige Bürokratie zu durchdringen, um einen Kollegen oder Vorgesetzten zu kritisieren oder ernste Sachverhalte ins richtige Licht zu rücken. In manchen Unternehmen findet sich eine egalitäre, konsensusorientierte Führung, während andere eine steile Struktur, die von oben nach unten verläuft, prägt. Achtung wird Höhergestellten in beiden Modellen gezeigt. Der britische Sinn für Fairness ist sehr ausgeprägt. Sie versuchen alle Aspekte einer Sache in Betracht zu ziehen und lassen sich dabei Zeit. Schnelle Entscheidungen gibt es nicht. Sie sind harte Verhandlungspartner, auch wenn sie dabei immer freundlich bleiben. Es ist typisch für die Briten, immer noch eine Alternative im Hinterkopf zu haben, diese aber erst am Ende zur Sprache zu bringen. Partner können mit viel Höflichkeit und Beharrlichkeit versuchen diese Position herauszubekommen. Man muss dem Gegenüber schon genau zu hören, denn die Briten neigen dazu, sich vage auszudrücken. Die schriftliche Kommunikation mit den Geschäftspartnern ist nicht selten pedantisch und besserwisserisch. Quelle: business-wissen.de Land und Leute Zunächst ein Wort zur Terminologie: Großbritannien ist die Insel, die sich aus England, Schottland und Wales zusammensetzt. Das Vereinigte Königreich bezeichnet hingegen Großbritannien und Nordirland und somit den kompletten Staat. Daher werden Sie in jeder öffentlichen Dokumentation stets den Begriff "Vereinigtes Königreich" finden. Dennoch sprechen wir hier zumeist von Briten, da die Gesetzgebung zwar eine ist, die nordirische Kultur in vielen Aspekten jedoch der irischen ähnlicher ist. Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache sind in allen Berufs-Branchen unerlässlich. Auf der britischen Insel ist es üblich, nach Feierabend mit den Kollegen noch ein Bierchen zu trinken. Dabei bezahlt nicht jeder für sein Getränk, sondern jeder gibt eine Runde, die an der Theke geholt wird. Geselligkeit und Teamwork ist für die Arbeit sehr wichtig. Ebenso wie gute Umgangsformen - dazu zählt auch, dass Ausländer keine Scherze über die Insulaner machen sollten, und zugleich nicht eingeschnappt sein sollten, wenn über sie gespottet wird. Die Briten haben zwar einen ausgeprägten Sinn für Humor, auf die Schippe nehmen sie sich allerdings lieber selbst. Kollegen, Chefs und Mitarbeiter reden sich mit Vornamen an und der Umgang miteinander ist zwar höflich aber zwanglos. Die Lebenshaltungskosten sind im Vereinigten Königreich höher als in vielen anderen europäischen Ländern, dies gilt insbesondere für London. Aus diesem Grund zahlen viele dort ansässige Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Gehaltszuschlag. Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme im Vereinigten Königreich Bürger der EU (Kernstaaten) Jeder EU-Bürger kann im Vereinigten Königreich einer selbst gewählten Tätigkeit nachgehen, ohne dass er in irgendeiner Form gegenüber einheimischen Arbeitskräften benachteiligt werden darf. Es bedarf weder einer Einreiseerlaubnis, eines Visums, einer Aufenthaltsgenehmigung (residence permit), noch einer Arbeitserlaubnis (work permit) (Ausnahmen: Isle of Man und Kanalinseln). Außerdem besteht keine Meldepflicht bei den britischen Behörden. Wer sich länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhält, kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um einen Nachweis über seinen Aufenthaltsort zu haben. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu. Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten) Grundsätzlich gibt es keinerlei Beschränkungen im Hinblick auf die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die von den neuen EU-Mitgliedstaaten in das Vereinigte Königreich kommen. Um die Auswirkungen der Erweiterung auf den Arbeitsmarkt des Vereinigten Königreichs zu überwachen, wurde jedoch ein Registrierungssystem eingeführt. Arbeitssuchende aus acht der neuen EU-Mitgliedstaaten - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn - sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Vereinigten Königreich beim Innenministerium des Vereinigten Königreichs anzumelden. An diese Registrierung ist die Aufenthaltserlaubnis gekoppelt. Nicht EU-Bürger Die Arbeitserlaubnis für einen Nicht-EU-Bürger muss durch den Arbeitgeber beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis ist an genau einen Arbeitsplatz gebunden. Sollte sich das Arbeitsverhältnis in irgendeiner Form ändern, so erlischt auch die Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wird durch den Overseas Labour Service (OLS) erteilt. Dies ist eine Abteilung des "Department for Education and Skills". Obwohl der OLS von der Industrie als sehr wirtschaftsfreundlich bezeichnet wird, ist er doch an den gesetzlich festgeschriebenen Protektionismus gebunden. Sollte es nun einen Arbeitnehmer in der EU geben, der die designierte Arbeitsstelle des Nicht-EU-Bürgers qualifiziert ausfüllen kann und will, darf die Arbeitserlaubnis nicht erteilt werden. Die Arbeitserlaubnis wird für maximal vier Jahre erteilt, da nach Ablauf dieser Zeitspanne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vergeben wird, die eine Arbeitserlaubnis überflüssig macht. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldepflicht, was die Idee einer Aufenthaltsgenehmigung für jene EU-Bürger, die sich ohnehin frei bewegen können, obsolet macht. Nicht-EU-Bürger brauchen zwar eine Aufenthaltserlaubnis, die aber, sofern der Besucher dem Staat nicht finanziell zur Last fällt, ohne größere Probleme zu bekommen ist. An die Meldung zur Wahl ist die Zahlung der Gemeindesteuer (Council Tax) gekoppelt, da keine allgemeine Meldepflicht besteht. Eine Arbeitserlaubnis ist nur für Nicht-EU-Bürger relevant und wird nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag bereits besteht. Arbeitsrecht Bei geringer qualifizierten Tätigkeiten wird der Lohn häufig wöchentlich ausbezahlt, ansonsten monatlich. Seit Oktober 2006 hat jeder Anspruch auf einen gesetzlich geregelten Mindestlohn, der altersabhängig ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 verpflichtende Stunden nicht überschreiten, allerdings liegt es im Ermessen der Einzelperson, länger zu arbeiten. Jedem Arbeitnehmer steht ein freier Tag pro Woche sowie vier Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Überstunden sind gesetzlich nicht geregelt. Flexible Arbeitszeitmodelle wie Jahrearbeitszeitkonten, Arbeitszeitverdichtung und Heimarbeit sind weit verbreitet und individuell auszuhandeln. Gesundheitswesen und Sozialleistungen Jede Erwerbstätigkeit ist im Vereinigten Königreich sozialversicherungspflichtig. Dazu muss man sich beim zuständigen Büro des Department for Work and Pensions (Ministeriums für Arbeit und Renten) registrieren lassen. Man erhält dort eine Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number), die man seinem jeweiligen Arbeitgeber mitteilt, der sich dann um alle weiteren Formalitäten kümmern muss. Hat man nur ein geringes Einkommen ist man von der Sozialversicherung befreit. Alle anderen Arbeitnehmer müssen 11 Prozent ihres Einkommens abführen, allerdings nur bis zu einem gedeckelten Wochenverdienst. Auf das über dieser Grenze liegende Einkommen ist ein Beitrag von 1 Prozent abzuführen. Das Vereinigte Königreich hat ein staatliches Gesundheitssystem (NHS), das über Steuern finanziert wird. Die Behandlung ist für alle im Land ansässigen Personen und auch Touristen weitgehend kostenlos. Sie müssen sich in Ihrem lokalen Gesundheitszentrum anmelden und bei einem praktischen Arzt als Patient registrieren lassen. Da viele Ärzte auch privat praktizieren, ist es wichtig, klar zu machen, dass man über den NHS versichert ist. Medikamente, Zahnersatz und Sehhilfen sind zuzahlungspflichtig. Das britische Gesundheitsministerium gibt aktuelle Auskünfte über die Höhe der Gebühren. Arbeitnehmer sind grundsätzlich im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, mit den meisten europäischen Ländern bestehen jedoch Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Auf das Einkommen wird Lohnsteuer erhoben. Dafür gibt es drei pauschale Steuersätze: 10, 22 und 40 Prozent. Welcher Steuersatz erhoben wird ist abhängig von der Höhe der Einkünfte (abzüglich gesetzlicher Freibeträge). Weiterführende Informationen Informationen und Anträge als Download auf der Seite des britischen Inneministeriums: www.workingintheuk.gov.uk Informationen zu Sozialleistungen, Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung des Department for Work and Pensions (DWP): www.dss.gov.uk Aufstellung aller Steuern und Steuersätze und Freibeträge: www.inlandrevenue.gov.uk/rates/it.htm Britische Botschaft in Berlin: www.britischebotschaft.de/de/ Online-Jobsuche: www.totaljobs.com