Arbeiten in Großbritannien

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Arbeiten in Großbritannien
Arbeiten in Großbritannien
Briten sind bekannt für ihren schwarzen, subtilen Humor. Er blitzt in fast jeder Situation auf
und die Inselbewohner scheuen sich auch nicht, sich über sich selbst lustig zu machen, um
übermäßige Bürokratie zu durchdringen, um einen Kollegen oder Vorgesetzten zu kritisieren
oder ernste Sachverhalte ins richtige Licht zu rücken.
In manchen Unternehmen findet sich eine egalitäre, konsensusorientierte Führung, während
andere eine steile Struktur, die von oben nach unten verläuft, prägt. Achtung wird
Höhergestellten in beiden Modellen gezeigt.
Der britische Sinn für Fairness ist sehr ausgeprägt. Sie versuchen alle Aspekte einer Sache in
Betracht zu ziehen und lassen sich dabei Zeit. Schnelle Entscheidungen gibt es nicht. Sie
sind harte Verhandlungspartner, auch wenn sie dabei immer freundlich bleiben. Es ist
typisch für die Briten, immer noch eine Alternative im Hinterkopf zu haben, diese aber erst
am Ende zur Sprache zu bringen. Partner können mit viel Höflichkeit und Beharrlichkeit
versuchen diese Position herauszubekommen. Man muss dem Gegenüber schon genau zu
hören, denn die Briten neigen dazu, sich vage auszudrücken. Die schriftliche Kommunikation
mit den Geschäftspartnern ist nicht selten pedantisch und besserwisserisch.
Quelle: business-wissen.de
Land und Leute
Zunächst ein Wort zur Terminologie: Großbritannien ist die Insel, die sich aus England,
Schottland und Wales zusammensetzt. Das Vereinigte Königreich bezeichnet hingegen
Großbritannien und Nordirland und somit den kompletten Staat. Daher werden Sie in jeder
öffentlichen Dokumentation stets den Begriff "Vereinigtes Königreich" finden. Dennoch
sprechen wir hier zumeist von Briten, da die Gesetzgebung zwar eine ist, die nordirische
Kultur in vielen Aspekten jedoch der irischen ähnlicher ist. Sehr gute Kenntnisse der
englischen Sprache sind in allen Berufs-Branchen unerlässlich.
Auf der britischen Insel ist es üblich, nach Feierabend mit den Kollegen noch ein Bierchen zu
trinken. Dabei bezahlt nicht jeder für sein Getränk, sondern jeder gibt eine Runde, die an der
Theke geholt wird. Geselligkeit und Teamwork ist für die Arbeit sehr wichtig. Ebenso wie gute
Umgangsformen - dazu zählt auch, dass Ausländer keine Scherze über die Insulaner machen
sollten, und zugleich nicht eingeschnappt sein sollten, wenn über sie gespottet wird. Die
Briten haben zwar einen ausgeprägten Sinn für Humor, auf die Schippe nehmen sie sich
allerdings lieber selbst. Kollegen, Chefs und Mitarbeiter reden sich mit Vornamen an und der
Umgang miteinander ist zwar höflich aber zwanglos. Die Lebenshaltungskosten sind im
Vereinigten Königreich höher als in vielen anderen europäischen Ländern, dies gilt
insbesondere für London. Aus diesem Grund zahlen viele dort ansässige Unternehmen ihren
Mitarbeitern einen Gehaltszuschlag.
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme im Vereinigten Königreich
Bürger der EU (Kernstaaten)
Jeder EU-Bürger kann im Vereinigten Königreich einer selbst gewählten Tätigkeit nachgehen,
ohne dass er in irgendeiner Form gegenüber einheimischen Arbeitskräften benachteiligt
werden darf. Es bedarf weder einer Einreiseerlaubnis, eines Visums, einer
Aufenthaltsgenehmigung (residence permit), noch einer Arbeitserlaubnis (work permit)
(Ausnahmen: Isle of Man und Kanalinseln). Außerdem besteht keine Meldepflicht bei den
britischen Behörden. Wer sich länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhält,
kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um einen Nachweis über seinen
Aufenthaltsort zu haben. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu.
Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten)
Grundsätzlich gibt es keinerlei Beschränkungen im Hinblick auf die Freizügigkeit von
Arbeitnehmern, die von den neuen EU-Mitgliedstaaten in das Vereinigte Königreich kommen.
Um die Auswirkungen der Erweiterung auf den Arbeitsmarkt des Vereinigten Königreichs zu
überwachen, wurde jedoch ein Registrierungssystem eingeführt. Arbeitssuchende aus acht
der neuen EU-Mitgliedstaaten - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik und Ungarn - sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach
Aufnahme ihrer Tätigkeit im Vereinigten Königreich beim Innenministerium des Vereinigten
Königreichs anzumelden. An diese Registrierung ist die Aufenthaltserlaubnis gekoppelt.
Nicht EU-Bürger
Die Arbeitserlaubnis für einen Nicht-EU-Bürger muss durch den Arbeitgeber beantragt
werden. Die Arbeitserlaubnis ist an genau einen Arbeitsplatz gebunden. Sollte sich das
Arbeitsverhältnis in irgendeiner Form ändern, so erlischt auch die Arbeitserlaubnis. Die
Arbeitserlaubnis wird durch den Overseas Labour Service (OLS) erteilt. Dies ist eine
Abteilung des "Department for Education and Skills". Obwohl der OLS von der Industrie als
sehr wirtschaftsfreundlich bezeichnet wird, ist er doch an den gesetzlich festgeschriebenen
Protektionismus gebunden. Sollte es nun einen Arbeitnehmer in der EU geben, der die
designierte Arbeitsstelle des Nicht-EU-Bürgers qualifiziert ausfüllen kann und will, darf die
Arbeitserlaubnis nicht erteilt werden. Die Arbeitserlaubnis wird für maximal vier Jahre erteilt,
da nach Ablauf dieser Zeitspanne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vergeben wird,
die eine Arbeitserlaubnis überflüssig macht.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldepflicht, was die Idee einer
Aufenthaltsgenehmigung für jene EU-Bürger, die sich ohnehin frei bewegen können, obsolet
macht. Nicht-EU-Bürger brauchen zwar eine Aufenthaltserlaubnis, die aber, sofern der
Besucher dem Staat nicht finanziell zur Last fällt, ohne größere Probleme zu bekommen ist.
An die Meldung zur Wahl ist die Zahlung der Gemeindesteuer (Council Tax) gekoppelt, da
keine allgemeine Meldepflicht besteht. Eine Arbeitserlaubnis ist nur für Nicht-EU-Bürger
relevant und wird nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag bereits besteht.
Arbeitsrecht
Bei geringer qualifizierten Tätigkeiten wird der Lohn häufig wöchentlich ausbezahlt,
ansonsten monatlich. Seit Oktober 2006 hat jeder Anspruch auf einen gesetzlich geregelten
Mindestlohn, der altersabhängig ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 verpflichtende
Stunden nicht überschreiten, allerdings liegt es im Ermessen der Einzelperson, länger zu
arbeiten. Jedem Arbeitnehmer steht ein freier Tag pro Woche sowie vier Wochen bezahlter
Urlaub
pro
Jahr
zu.
Überstunden
sind
gesetzlich
nicht
geregelt.
Flexible Arbeitszeitmodelle wie Jahrearbeitszeitkonten, Arbeitszeitverdichtung und
Heimarbeit sind weit verbreitet und individuell auszuhandeln.
Gesundheitswesen und Sozialleistungen
Jede Erwerbstätigkeit ist im Vereinigten Königreich sozialversicherungspflichtig. Dazu muss
man sich beim zuständigen Büro des Department for Work and Pensions (Ministeriums für
Arbeit und Renten) registrieren lassen. Man erhält dort eine Sozialversicherungsnummer
(National Insurance Number), die man seinem jeweiligen Arbeitgeber mitteilt, der sich dann
um alle weiteren Formalitäten kümmern muss. Hat man nur ein geringes Einkommen ist man
von der Sozialversicherung befreit. Alle anderen Arbeitnehmer müssen 11 Prozent ihres
Einkommens abführen, allerdings nur bis zu einem gedeckelten Wochenverdienst. Auf das
über dieser Grenze liegende Einkommen ist ein Beitrag von 1 Prozent abzuführen.
Das Vereinigte Königreich hat ein staatliches Gesundheitssystem (NHS), das über Steuern
finanziert wird. Die Behandlung ist für alle im Land ansässigen Personen und auch Touristen
weitgehend kostenlos. Sie müssen sich in Ihrem lokalen Gesundheitszentrum anmelden und
bei einem praktischen Arzt als Patient registrieren lassen. Da viele Ärzte auch privat
praktizieren, ist es wichtig, klar zu machen, dass man über den NHS versichert ist.
Medikamente, Zahnersatz und Sehhilfen sind zuzahlungspflichtig. Das britische
Gesundheitsministerium gibt aktuelle Auskünfte über die Höhe der Gebühren.
Arbeitnehmer sind grundsätzlich im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, mit den meisten
europäischen Ländern bestehen jedoch Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Auf das Einkommen wird Lohnsteuer erhoben. Dafür gibt es drei pauschale Steuersätze: 10,
22 und 40 Prozent. Welcher Steuersatz erhoben wird ist abhängig von der Höhe der
Einkünfte (abzüglich gesetzlicher Freibeträge).
Weiterführende Informationen
Informationen und Anträge als Download auf der Seite des britischen Inneministeriums:
www.workingintheuk.gov.uk
Informationen zu Sozialleistungen, Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung des
Department for Work and Pensions (DWP): www.dss.gov.uk
Aufstellung aller Steuern und Steuersätze und Freibeträge:
www.inlandrevenue.gov.uk/rates/it.htm
Britische Botschaft in Berlin: www.britischebotschaft.de/de/
Online-Jobsuche: www.totaljobs.com