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Telefon 2 33-2 65 72 Telefax 2 33-2 45 13 Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 3 Realschulen Vierte Eingangsklasse für die Städt. Artur-Kutscher-Realschule Antrag Nr. 08-14 / 01674 der Stadtratsfraktion der CSU vom 02.07.2010 Sitzungsvorlage Nr.: 08-14 / V 04747 Anlage Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.07.2010 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Am 02.07.2010 hat die Stadtratsfraktion der CSU den Antrag gestellt, an der Städt. ArturKutscher-Realschule zeitgerecht zum Beginn des Schuljahres 2010 / 2011 eine vierte Eingangsklasse zu schaffen (Anlage). Die städtischen Realschulen betreffend sei Folgendes ausgeführt: In der bewährten Tradition des städtischen Schulwesens war es stets das Ziel kommunaler Schulen, den Anforderungen der Großstadtgesellschaft gerecht zu werden und bildungspolitische Innovationen zu entwickeln. Auf die Forderung nach Bildung für alle – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – hat die Landeshauptstadt München seit Beginn der 90er Jahre mit dem „Münchner Weg“ eine adäquate Antwort gefunden. Diesen Weg haben die städtischen Realschulen im Sinne der kommunalen Bildungssteuerung als eigenes pädagogisches Gesamtkonzept ständig weiterentwickelt. Zum festen Programm der städtischen Realschulen gehören zum Beispiel die Skill-Stunden in den Jahrgangsstufen 5 und 6, die nachhaltige Veränderung und Entwicklung des Unterrichts, eine geschlechtergerechte Pädagogik sowie zeitgemäße Ganztagsangebote mit verstärkter individueller Förderung. In München haben inzwischen alle 20 städtischen Realschulen einen Ganztagsschulbetrieb, zum großen Teil mit rhythmisierten Ganztagsklassen. Zwei städtische Realschulen wurden zu vollständigen rhythmisierten Ganztagsschulen ausgebaut: die Städt. LudwigThoma- und die Städt. Wilhelm-Röntgen-Realschule. Gerade das Beispiel der Realschulen zeigt sowohl den quantitativen wie auch den qualitativen Beitrag des kommunalen Schulwesens zur Münchner Bildungslandschaft. Den 48 Eingangsklassen an den 20 städtischen Realschulen stehen 12 an 3 staatlichen gegenüber. Die Nachfrage von Seiten der Eltern nach einem ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot ist steigend. Die Ganztagsangebote durch die Stadt stellen jedoch eine freiwillige Leistung und keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Das bedeutet für den Freistaat, der verfassungsrechtlich verpflichtet ist, für ein adäquates Schulangebot zu sorgen, dass er seine Ganztagsangebote im Bereich der Realschulen in München ausbauen müsste, um den besonderen Erfordernissen einer Großstadtgesellschaft gerecht zu werden. Seite 2 Nicht alle Eltern bringen ihre Kinder an der Realschule ihrer Wahl unter. Derzeit gibt es an mehreren städtischen Realschulen Probleme bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die 5. Klasse. Besonders in den Stadtteilen Moosach, Sendling und Schwabing haben an einigen Schulen mehr Eltern ihre Kinder angemeldet, als dort aufgenommen werden können. Zu diesen Schulen gehört auch die Städt. Artur-Kutscher-Realschule. Da die Realschulen keinen Schulsprengel haben, können die Eltern im ganzen Stadtgebiet frei wählen, wo sie ihr Kind anmelden. Folglich ist es unvermeidbar, dass an manchen Schulen die Anmeldungen die Aufnahmekapazitäten überschreiten. Deshalb haben alle Eltern bei der Einschreibung den Hinweis, dass mit der Einschreibung kein Anspruch auf Aufnahme an der gewählten Schule verbunden ist, durch Unterschrift bestätigt. Gemäß Art. 44 Abs. 3 Bay EUG besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule. Darüber hinaus wurde den Eltern mitgeteilt, dass über die endgültige Aufnahme erst nach dem Probeunterricht entschieden werden kann. Sind mehr Kinder an einer Realschule angemeldet worden, als Plätze zur Verfügung stehen, so ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Dabei wird vorrangig auf die Entfernung zwischen Schule und Wohnort abgestellt. Wenn Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden müssen, so bemühen sich die Schulleitungen der städtischen und staatlichen Realschulen um einen örtlichen Ausgleich. Dieser ist erfolgt, wenn ein Realschulplatz benannt werden kann, der sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebietes gelegen sein und von der Wahlpflichtfächergruppe und sonstigen schulischen Angeboten, wie Ganztagsangebote, abweichen kann. Gelingt dieser Ausgleich nicht, erfolgt über den zuständigen Ministerialbeauftragten für Realschulen in Oberbayern-West eine Zuweisung (§ 26 Abs. 4 Satz 7 RSO). Die meisten Realschulen sind mit mehreren öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar, so dass den in einer Großstadt aufwachsenden Kindern die Benutzung dieser Verkehrsmittel zugemutet werden kann, wobei jeder Schulweg, der länger als drei Kilometer ist, für die Eltern keine Kosten verursacht. Die Stadt München hat die Zahl der Eingangsklassen an städtischen Realschulen auf 48 Klassen begrenzt. Angesichts der strukturell unzureichenden Lehrpersonalkostenerstattung von Seiten des Freistaats sah sich die Stadt gezwungen, an städtischen Schulen Begrenzungssatzungen zu erlassen. Am 04.02.2003 hat deshalb der Schulausschuss des Stadtrates im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Satzung der Landeshauptstadt München zur Festlegung der Eingangsklassen an städtischen Realschulen zugestimmt. Im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.03.2003 wurde die Zahl der Eingangsklassen auf 48 Klassen festgelegt. Aus pädagogischen Gründen wurde zusätzlich bestimmt, dass die Zahl der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 30 betragen soll. Damit ist auch sichergestellt, dass zusätzlich Repetenten integriert werden können. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Landeshauptstadt München die entsprechenden Räumlichkeiten für eine weitere staatliche Realschule zur Verfügung stellt. Damit wurde zwar die Zahl der Eingangsklassen an den städtischen Realschulen für die Zukunft festgelegt, die Zahl der insgesamt verfügbaren Realschulplätze jedoch erhöht. Die neue staatliche Realschule, die zu Schuljahresbeginn 2003 / 2004 ihren Betrieb aufnahm, befindet sich in sehr verkehrsgünstiger Lage direkt an der U-Bahnstation Theresienwiese und wird im kommenden Schuljahr bereits 21 Klassen haben. Die Zahl der Eingangsklassen wurde vom Stadtrat nur insgesamt festgelegt. Die Verteilung der Klassen auf einzelne Schulen erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen durch das Schulreferat als laufende Angelegenheit. Eine Erhöhung der Klassenzahl an einer Schule würde unter den gegebenen Voraussetzungen zwangsläufig Seite 3 zu einer Verringerung an einer anderen führen. Ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Eingangsklassen ausgeschöpft, müssten vom Freistaat weitere Klassen gebildet werden. Für das Schuljahr 2010 / 2011 wurden an der Städt. Artur-Kutscher-Realschule 120 Kinder angemeldet. Da die Schule jedoch nur 3 Eingangsklassen mit je 30 Schülerinnen und Schülern bilden kann, mussten für 30 Kinder Plätze an anderen Realschulen gefunden werden. Für die Auswahl dieser Kinder war die Entfernung der Wohnung von der Schule das entscheidende Kriterium. Je näher das Kind an der Schule, an der die Anmeldung erfolgte, wohnt, desto wahrscheinlicher bekommt es an dieser Schule einen Platz. Dieses Prinzip der Wohnortnähe wurde an allen Realschulen, die Abweisungen vornehmen mussten, ebenso angewendet. Von den an der Städt. Artur-Kutscher-Realschule abgewiesenen Kindern wurden 25 an die staatliche Georg-Büchner-Realschule, 2 an die Städt. Carl-Spitzweg-Realschule und 3 an die Städt. Salvator-Realschule umberaten. Jedes Münchner Kind, das für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist und auf die Realschule übertreten will, bekommt einen Platz an einer öffentlichen Realschule. Da der Antrag erst am 02.07.2010 gestellt wurde, konnte eine rechtzeitige Zuleitung nicht erfolgen. Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht in diesem Fall nicht. Die Korreferentin des Schulreferats, Frau Stadträtin Zurek, und die Verwaltungsbeirätin für Realschulen, Frau Stadträtin Sabathil, haben Abdruck von der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1.Der Schul- und Sportausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Zahl der Eingangsklassen an der Städt. Artur-Kutscher-Realschule beibehalten wird. 2.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3.Hiermit ist der Antrag Nr. 08-14 / 01674 der Stadtratsfraktion der CSU vom 02.07.2010 geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Seite 4 Christian Ude Oberbürgermeister IV. Rainer Schweppe Stadtschulrat Abdruck von I. und III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Direktorium – HA II an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Schulreferat - F 3, Zi. 406 Schulreferat - F 3 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Schulreferat -____________________ mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am I. A.