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Schul- und
Kultusreferat
Fachabteilung 3
Realschulen
Vierte Eingangsklasse für die Städt. Artur-Kutscher-Realschule
Antrag Nr. 08-14 / 01674 der Stadtratsfraktion der CSU vom 02.07.2010
Sitzungsvorlage Nr.: 08-14 / V 04747
Anlage
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.07.2010
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
Am 02.07.2010 hat die Stadtratsfraktion der CSU den Antrag gestellt, an der Städt. ArturKutscher-Realschule zeitgerecht zum Beginn des Schuljahres 2010 / 2011 eine vierte
Eingangsklasse zu schaffen (Anlage).
Die städtischen Realschulen betreffend sei Folgendes ausgeführt:
In der bewährten Tradition des städtischen Schulwesens war es stets das Ziel kommunaler Schulen, den Anforderungen der Großstadtgesellschaft gerecht zu werden und bildungspolitische Innovationen zu entwickeln.
Auf die Forderung nach Bildung für alle – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – hat
die Landeshauptstadt München seit Beginn der 90er Jahre mit dem „Münchner Weg“ eine
adäquate Antwort gefunden. Diesen Weg haben die städtischen Realschulen im Sinne
der kommunalen Bildungssteuerung als eigenes pädagogisches Gesamtkonzept ständig
weiterentwickelt. Zum festen Programm der städtischen Realschulen gehören zum Beispiel die Skill-Stunden in den Jahrgangsstufen 5 und 6, die nachhaltige Veränderung und
Entwicklung des Unterrichts, eine geschlechtergerechte Pädagogik sowie zeitgemäße
Ganztagsangebote mit verstärkter individueller Förderung.
In München haben inzwischen alle 20 städtischen Realschulen einen Ganztagsschulbetrieb, zum großen Teil mit rhythmisierten Ganztagsklassen. Zwei städtische Realschulen
wurden zu vollständigen rhythmisierten Ganztagsschulen ausgebaut: die Städt. LudwigThoma- und die Städt. Wilhelm-Röntgen-Realschule.
Gerade das Beispiel der Realschulen zeigt sowohl den quantitativen wie auch den qualitativen Beitrag des kommunalen Schulwesens zur Münchner Bildungslandschaft. Den 48
Eingangsklassen an den 20 städtischen Realschulen stehen 12 an 3 staatlichen gegenüber.
Die Nachfrage von Seiten der Eltern nach einem ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot ist steigend. Die Ganztagsangebote durch die Stadt stellen jedoch eine freiwillige
Leistung und keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Das bedeutet für den Freistaat, der
verfassungsrechtlich verpflichtet ist, für ein adäquates Schulangebot zu sorgen, dass er
seine Ganztagsangebote im Bereich der Realschulen in München ausbauen müsste, um
den besonderen Erfordernissen einer Großstadtgesellschaft gerecht zu werden.
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Nicht alle Eltern bringen ihre Kinder an der Realschule ihrer Wahl unter. Derzeit gibt es
an mehreren städtischen Realschulen Probleme bei der Aufnahme der Schülerinnen und
Schüler in die 5. Klasse. Besonders in den Stadtteilen Moosach, Sendling und Schwabing
haben an einigen Schulen mehr Eltern ihre Kinder angemeldet, als dort aufgenommen
werden können. Zu diesen Schulen gehört auch die Städt. Artur-Kutscher-Realschule.
Da die Realschulen keinen Schulsprengel haben, können die Eltern im ganzen Stadtgebiet frei wählen, wo sie ihr Kind anmelden. Folglich ist es unvermeidbar, dass an manchen Schulen die Anmeldungen die Aufnahmekapazitäten überschreiten. Deshalb haben
alle Eltern bei der Einschreibung den Hinweis, dass mit der Einschreibung kein Anspruch
auf Aufnahme an der gewählten Schule verbunden ist, durch Unterschrift bestätigt. Gemäß Art. 44 Abs. 3 Bay EUG besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule. Darüber hinaus wurde den Eltern mitgeteilt, dass über die endgültige
Aufnahme erst nach dem Probeunterricht entschieden werden kann.
Sind mehr Kinder an einer Realschule angemeldet worden, als Plätze zur Verfügung
stehen, so ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Dabei wird vorrangig auf die Entfernung zwischen Schule und Wohnort abgestellt. Wenn Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden müssen, so bemühen sich die Schulleitungen der städtischen und staatlichen Realschulen um einen örtlichen Ausgleich. Dieser ist erfolgt, wenn ein Realschulplatz benannt werden kann, der sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebietes
gelegen sein und von der Wahlpflichtfächergruppe und sonstigen schulischen Angeboten,
wie Ganztagsangebote, abweichen kann. Gelingt dieser Ausgleich nicht, erfolgt über den
zuständigen Ministerialbeauftragten für Realschulen in Oberbayern-West eine Zuweisung
(§ 26 Abs. 4 Satz 7 RSO).
Die meisten Realschulen sind mit mehreren öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar, so dass den in einer Großstadt aufwachsenden Kindern die Benutzung dieser Verkehrsmittel zugemutet werden kann, wobei jeder Schulweg, der länger als drei Kilometer
ist, für die Eltern keine Kosten verursacht.
Die Stadt München hat die Zahl der Eingangsklassen an städtischen Realschulen auf 48
Klassen begrenzt. Angesichts der strukturell unzureichenden Lehrpersonalkostenerstattung von Seiten des Freistaats sah sich die Stadt gezwungen, an städtischen
Schulen Begrenzungssatzungen zu erlassen. Am 04.02.2003 hat deshalb der Schulausschuss des Stadtrates im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Satzung der Landeshauptstadt München zur Festlegung der Eingangsklassen an städtischen Realschulen
zugestimmt.
Im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.03.2003 wurde die Zahl der
Eingangsklassen auf 48 Klassen festgelegt. Aus pädagogischen Gründen wurde zusätzlich bestimmt, dass die Zahl der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler nicht
mehr als 30 betragen soll. Damit ist auch sichergestellt, dass zusätzlich Repetenten integriert werden können.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Landeshauptstadt München die entsprechenden Räumlichkeiten für eine weitere staatliche Realschule zur Verfügung stellt.
Damit wurde zwar die Zahl der Eingangsklassen an den städtischen Realschulen für die
Zukunft festgelegt, die Zahl der insgesamt verfügbaren Realschulplätze jedoch erhöht.
Die neue staatliche Realschule, die zu Schuljahresbeginn 2003 / 2004 ihren Betrieb aufnahm, befindet sich in sehr verkehrsgünstiger Lage direkt an der U-Bahnstation Theresienwiese und wird im kommenden Schuljahr bereits 21 Klassen haben.
Die Zahl der Eingangsklassen wurde vom Stadtrat nur insgesamt festgelegt. Die Verteilung der Klassen auf einzelne Schulen erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen durch das Schulreferat als laufende Angelegenheit. Eine Erhöhung der
Klassenzahl an einer Schule würde unter den gegebenen Voraussetzungen zwangsläufig
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zu einer Verringerung an einer anderen führen. Ist die Zahl der zur Verfügung stehenden
Eingangsklassen ausgeschöpft, müssten vom Freistaat weitere Klassen gebildet werden.
Für das Schuljahr 2010 / 2011 wurden an der Städt. Artur-Kutscher-Realschule 120
Kinder angemeldet. Da die Schule jedoch nur 3 Eingangsklassen mit je 30 Schülerinnen
und Schülern bilden kann, mussten für 30 Kinder Plätze an anderen Realschulen gefunden werden. Für die Auswahl dieser Kinder war die Entfernung der Wohnung von der
Schule das entscheidende Kriterium. Je näher das Kind an der Schule, an der die Anmeldung erfolgte, wohnt, desto wahrscheinlicher bekommt es an dieser Schule einen Platz.
Dieses Prinzip der Wohnortnähe wurde an allen Realschulen, die Abweisungen vornehmen mussten, ebenso angewendet.
Von den an der Städt. Artur-Kutscher-Realschule abgewiesenen Kindern wurden 25 an
die staatliche Georg-Büchner-Realschule, 2 an die Städt. Carl-Spitzweg-Realschule und
3 an die Städt. Salvator-Realschule umberaten.
Jedes Münchner Kind, das für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist und auf die
Realschule übertreten will, bekommt einen Platz an einer öffentlichen Realschule.
Da der Antrag erst am 02.07.2010 gestellt wurde, konnte eine rechtzeitige Zuleitung nicht
erfolgen.
Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht in diesem Fall nicht.
Die Korreferentin des Schulreferats, Frau Stadträtin Zurek, und die Verwaltungsbeirätin
für Realschulen, Frau Stadträtin Sabathil, haben Abdruck von der Vorlage erhalten.
II.
Antrag des Referenten
1.Der Schul- und Sportausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Zahl der
Eingangsklassen an der Städt. Artur-Kutscher-Realschule beibehalten wird.
2.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
3.Hiermit ist der Antrag Nr. 08-14 / 01674 der Stadtratsfraktion der CSU vom
02.07.2010 geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III.
Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Der Referent
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Christian Ude
Oberbürgermeister
IV.
Rainer Schweppe
Stadtschulrat
Abdruck von I. und III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Direktorium – HA II
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
Wv. Schulreferat - F 3, Zi. 406
Schulreferat - F 3
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
II. An das Schulreferat -____________________
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Am
I. A.