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Drucksache
15/2539
17. 07. 2001
Kleine Anfrage
der Abg. Prof. Dr. Hamer, Klein, Haselbach,
Hermanns, Hoff, Klee, Kühne-Hörmann, Peuser
und Zeimetz-Lorz (CDU) vom 02.04.2001
betreffend Anzahl und Folgen von Fahrten unter Drogeneinfluss
und
Antwort
des Ministers des Innern und für Sport
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1.
Wie viele Fahrten unter Drogeneinfluss wurden in Hessen im Jahr 2000 registriert?
Für das Jahr 2000 meldeten die Polizeipräsidien 1.671 festgestellte Fahrten
unter Drogeneinfluss. Die tatsächliche Anzahl dürfte geringfügig höher liegen, da die Zahlen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage rückwirkend
erhoben wurden und dies bei einzelnen Dienststellen nicht lückenlos möglich
war.
Frage 2.
Wie sieht die Altersstruktur der Fahrer bei Fahrten unter Drogeneinfluss aus?
Die Mehrzahl der festgestellten Fahrer, die unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahmen, war zwischen 18 und 25 Jahre alt (bei grober Schätzung ca. 60 v.H.). Etwa ein weiteres Drittel war zwischen 26 und 40 Jahre
alt. Darüber hinaus wurden jüngere (bei entsprechender Verkehrsbeteiligung)
und ältere (bis 66 Jahre) Fahrer unter Drogeneinfluss festgestellt.
Frage 3.
In wie vielen Fällen waren Fahrer unter Drogeneinfluss in Unfälle verwickelt?
Laut Polizeilichem Tätigkeitsbericht wurden im Jahr 2000 226 Verkehrsunfälle,
die unter Einwirkung "anderer berauschender Mittel" (Drogen, Rauschgift,
Medikamente; nicht Alkoholeinfluss) verursacht wurden, registriert.
Frage 4.
Wie hoch war die Zahl der Unfälle mit Sachschaden?
Bei der Unfallursache "Einfluss anderer berauschender Mittel" nennt das
Statistische Landesamt 51 Sachschadensunfälle. Hierzu ist anzumerken, dass
das Statistische Landesamt ausschließlich schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden1 erfasst. Berücksichtigt man die Zahl des Polizeilichen Tätigkeitsberichtes (226 Verkehrsunfälle) und die vom Statistischen Landesamt erfassten
89 Unfällen mit Personenschaden, bleibt eine Differenz von 137 reinen Sachschadensunfällen.
1
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne): Dazu zählen seit 1. Januar 1995 alle Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und gleichzeitig mindestens ein Kfz von der Unfallstelle abgeschleppt werden
musste (nicht fahrbereit). Ebenso werden alle sonstigen Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung (mindestens ein Unfallbeteiligter stand unter Alkoholeinwirkung und alle
beteiligten Kfz waren fahrbereit) nachgewiesen.
Frage 5.
Wie hoch war die Zahl der Unfälle mit Personenschaden?
Frage 6.
Wie hoch war die Zahl der Unfälle mit Todesfolge?
Bei der Unfallursache "Einfluss anderer berauschender Mittel" nennt das
Statistische Landesamt 89 Unfälle mit Personenschaden. Bei diesen Unfällen
Eingegangen am 17. Juli 2001 · Ausgegeben am 31. Juli 2001
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
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Hessischer Landtag · 15. Wahlperiode · Drucksache 15/2539
wurden 87 Personen leicht, 46 Personen schwer und drei Personen tödlich
verletzt.
Frage 7.
Wie hoch ist der Anteil der Unfälle, die durch so genannte Designerdrogen verursacht
wurden?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Art der konsumierten
Drogen nicht erfasst wird.
Frage 8.
Welche Kontrollen werden im Hinblick auf Fahrten unter Drogeneinfluss derzeit
durchgeführt?
Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf unter Drogeneinfluss stehende Fahrer
erfolgen im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes, so beispielsweise bei
der Verkehrsunfallaufnahme oder wenn ein Fahrzeug durch die Fahrweise
auffällt. Bei allgemeinen Verkehrskontrollen (§ 36 Abs. 5 StVO) ist die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit ein wesentliches Kontrollkriterium.
Werden anlässlich verdachts- und ereignisunabhängiger Kontrollen (§ 18
Abs. 2 Nr. 6 HSOG) Fahrzeuge angehalten, gehen die Beamtinnen und Beamten Anzeichen auf Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers
ebenfalls nach.
Anlassbezogen führen die Dienststellen gezielte Kontrollen durch, etwa auf
den Zu- und Abfahrtswegen zu Diskotheken oder bei Großveranstaltungen,
wenn vermehrt mit unter Drogeneinfluss stehenden Fahrern zu rechnen ist
(so z.B. in enger Abstimmung mit Baden-Württemberg am 7./8. April 2001
anlässlich der Techno-Veranstaltung "Time Warp" in Mannheim).
Landesweite Kontrollen zur Bekämpfung des Alkohol- und Drogenkonsums
im Straßenverkehr werden u.a. angeordnet in der Faschingszeit und im
Rahmen von Landesaktionstagen (zuletzt am 16. Februar 2001).
Bei einigen Dienststellen haben besondere Organisationseinheiten (Operative
Einheiten, Fahndungsgruppen) den Auftrag, Fahrten unter Drogeneinfluss
gezielt zu bekämpfen.
Die Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten, das durch Beschulungsmaßnahmen sicherer werdende Erkennen von Anzeichen des Drogenkonsums und die zunehmende Anwendung des Drogenschnelltests führen
insgesamt zu einer Intensivierung zielgerichteter Kontrollen und somit zu
einer höheren Kontrolldichte.
Frage 9.
Wie stellt sich die Entwicklung von Fahrten unter Drogeneinfluss im Vergleich zum
Vorjahr dar?
Vergleichbare Zahlen liegen bezüglich der Verkehrsunfälle vor, bei denen
Fahrer unter Einfluss "anderer berauschender Mittel" festgestellt wurden:
Unfälle laut Polizeilichem Tätigkeitsbericht
Unfälle laut Statistischem Landesamt
a) Unfälle mit Sachschaden
b) Unfälle mit Personenschaden
1999
2000
Veränderung
(in v.H.)
205
226
+10,2
45
80
51
89
+13,3
+11,3
Die Zahl der drogenbeeinflussten Fahrten wurde, wie in der Antwort zu
Frage 1 dargestellt, rückwirkend für das Jahr 2000 erhoben. Ein exakter
Vergleich zum Vorjahr ist nicht möglich. Die Einschätzungen der Polizeipräsidien, die überwiegend von einem leicht ansteigenden Trend sprechen,
decken sich jedoch mit der Unfallentwicklung.
Die Zahl der festgestellten Fahrten unter Drogeneinfluss lässt Rückschlüsse
auf die Gesamtzahl der Fahrten unter Drogeneinfluss nur bedingt zu, da eine
Intensivierung der polizeilichen Kontrolltätigkeit zu mehr Feststellungen
führt. Dies wird bei einigen Dienststellen deutlich, die infolge besonders
intensiver Überwachungsmaßnahmen auch einen deutlicheren Anstieg der
festgestellten Fahrten zu verzeichnen haben.
Frage 10.
Welche Schulungsmaßnahmen von Polizeibeamten werden bezüglich des Umgangs mit
Fahrern, die unter Drogeneinfluss stehen, durchgeführt?
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Die Vermittlung der Kriterien, drogenbeeinflusste Fahrer zu erkennen, ist
Bestandteil verschiedener an der Hessischen Polizeischule angebotener Seminare, z.B. des Seminars "Verkehrsunfallaufnahme - Leitthema Unfallspuren".
Mit dem im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelten Schulungsprogramm "Drogenerkennung im Straßenverkehr" verfügt die Polizei
über ein standardisiertes und bundesweit einsetzbares Konzept zur gezielten
Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten zur Drogenerkennung
im Straßenverkehr.
Das Programm, das sich in die Bausteine Rechtsfragen, Drogenwirkungen
auf den Menschen, Kombinationswirkungen, Stoffkunde und Verdachtsgewinnung/Beweissicherung gliedert, wird seit 1997 von der Hessischen Polizeischule angeboten. Bis zum Jahr 2000 wurden zwölf Seminare durchgeführt, für das Jahr 2001 sind acht Seminare geplant. Die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sind gehalten, als "Multiplikatoren" die erworbenen Kenntnisse bei ihren Dienststellen weiterzugeben.
Weitere Ausbildungsveranstaltungen werden anlassbezogen, z.B. in Vorbereitung eines Landesaktionstages, angeboten. Daneben führen einige Dienststellen ergänzend Beschulungsmaßnahmen im eigenen Bereich durch.
Wiesbaden, 29. Juni 2001
Volker Bouffier
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