Maler und Lackierer/in - Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
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Maler und Lackierer/in - Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
Maler und Lackierer/-in - Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung - Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege - Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz Schulische Voraussetzungen: Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A). Persönliche Voraussetzungen: gutes Farbsehvermögen haben Spaß an Farben und Mustern haben möglichst schwindelfrei sein zupacken können gerne mit Menschen zu tun haben Perspektiven: Überall sind Maler und Lackierer begehrte Leute. Sie gestalten durch ihr Wissen und Können unsere Umwelt etwas menschlicher und bringen Farbe in unser Leben. "Rosige" Zukunftsaussichten also für den guten Maler und Lackierer. Arbeitsgebiet: Maler und Lackierer/Malerinnen und Lackiererinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrieund Anlagenbau. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200 51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30 [email protected] www.handwerk-direkt.de Stand: September 2015 Berufliche Qualifikationen: Maler und Lackierer/Malerinnen und Lackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken. Sie planen ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Bauteile fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und übergeben die Arbeit an den Kunden. Sie erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen. Aufgabengebiete in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung: prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen halten und setzen Oberflächen in Stand führen Ausbau- und Montagearbeiten durch führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand bearbeiten Werkstoffe und Bauteile verlegen Decken-, Wand und Bodenbeläge entwerfen Konzepte für die Raum- und Fassadengestaltung und setzen sie um stellen Beschriftungen und Kommunikationsmittel her führen Holz- und Bautenschutzmaßnahmen durch Aufgabengebiete in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege: prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen halten und setzen Oberflächen in Stand führen Ausbau- und Montagearbeiten durch führen Putz-, Stuck-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand bearbeiten Werkstoffe und Bauteile bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand stellen Werk- und Beschichtungsstoffe nach historischen Rezepturen her führen historische und gestalterische Arbeitstechniken aus führen Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege durch führen Rekonstruktionen und Reproduktionen aus Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200 51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30 [email protected] www.handwerk-direkt.de Stand: September 2015 Aufgabengebiete in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz: prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen halten und setzen Oberflächen in Stand führen Ausbau- und Montagearbeiten durch führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand bearbeiten Werkstoffe und Bauteile bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand richten Strahlanlagen ein, bedienen und warten sie erstellen Einhausungen und Abplanungen halten Bauwerke und Anlagen in Stand und führen Instandsetzungsmaßnahmen durch führen Korrosionsschutzmaßnahmen durch führen Betonschutzmaßnahmen durch, führen Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen durch führen Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen durch Ausbildungsvergütungen bei Anwendung des Tarifvertrages: 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr ab 01.08.2015: 545 € 595 € 740 € ab 01.08.2016 585 € 635 € 790 € Ausbildungsdauer: 36 Monate Bei Anwendung des Tarifvertrages erhält jeder Auszubildende je nach Alter zwischen 25 und 30 Werkstage Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld von 25 %. Neben der Ausbildungsvergütung besteht ein tariflicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und Weihnachtsgeld zwischen 100,00 € und 180,00 € je nach Lehrjahr. Lohn nach der Ausbildung bei Anwendung des Tarifvertrages ab dem 01.06.2015: im 1. Gesellenjahr im 2. Gesellenjahr im 3. Gesellenjahr 2.430,00 € 2.565,09 € 2.700,19 € Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200 51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30 [email protected] www.handwerk-direkt.de Stand: September 2015