Maler und Lackierer/in - Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

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Maler und Lackierer/in - Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
Maler und Lackierer/-in
- Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
- Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch
Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Persönliche Voraussetzungen:
 gutes Farbsehvermögen haben
 Spaß an Farben und Mustern haben
 möglichst schwindelfrei sein
 zupacken können
 gerne mit Menschen zu tun haben
Perspektiven:
Überall sind Maler und Lackierer begehrte Leute. Sie gestalten durch ihr Wissen und Können unsere
Umwelt etwas menschlicher und bringen Farbe in unser Leben. "Rosige" Zukunftsaussichten also für
den guten Maler und Lackierer.
Arbeitsgebiet:
Maler und Lackierer/Malerinnen und Lackiererinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der
Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege auf unterschiedlichen Baustellen,
zum Beispiel im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrieund Anlagenbau.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30
[email protected]
www.handwerk-direkt.de
Stand: September 2015
Berufliche Qualifikationen:
Maler und Lackierer/Malerinnen und Lackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und
kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen allein und im Team
durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken. Sie planen ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein,
legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Bauteile fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit
und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen
Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen
qualitätssichernde Maßnahmen durch und übergeben die Arbeit an den Kunden. Sie erfassen
Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen.
Aufgabengebiete in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:
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prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor
führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch
behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen
halten und setzen Oberflächen in Stand
führen Ausbau- und Montagearbeiten durch
führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch
führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse
wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese
ein, bedienen sie und halten sie in Stand
bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und
Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand
bearbeiten Werkstoffe und Bauteile
verlegen Decken-, Wand und Bodenbeläge
entwerfen Konzepte für die Raum- und Fassadengestaltung und setzen sie um
stellen Beschriftungen und Kommunikationsmittel her
führen Holz- und Bautenschutzmaßnahmen durch
Aufgabengebiete in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege:
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prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor
führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch
behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen
halten und setzen Oberflächen in Stand
führen Ausbau- und Montagearbeiten durch
führen Putz-, Stuck-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch
führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse
wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese
ein, bedienen sie und halten sie in Stand
bearbeiten Werkstoffe und Bauteile
bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und
Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand
stellen Werk- und Beschichtungsstoffe nach historischen Rezepturen her
führen historische und gestalterische Arbeitstechniken aus
führen Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege durch
führen Rekonstruktionen und Reproduktionen aus
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30
[email protected]
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Stand: September 2015
Aufgabengebiete in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz:
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prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor
führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch
behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen
halten und setzen Oberflächen in Stand
führen Ausbau- und Montagearbeiten durch
führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch
führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse
wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese
ein, bedienen sie und halten sie in Stand
bearbeiten Werkstoffe und Bauteile
bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und
Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand
richten Strahlanlagen ein, bedienen und warten sie
erstellen Einhausungen und Abplanungen
halten Bauwerke und Anlagen in Stand und führen Instandsetzungsmaßnahmen durch
führen Korrosionsschutzmaßnahmen durch
führen Betonschutzmaßnahmen durch,
führen Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen durch
führen Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen durch
Ausbildungsvergütungen bei Anwendung des Tarifvertrages:
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
ab 01.08.2015:
545 €
595 €
740 €
ab 01.08.2016
585 €
635 €
790 €
Ausbildungsdauer:
36 Monate
Bei Anwendung des Tarifvertrages erhält jeder Auszubildende je nach Alter zwischen 25 und 30
Werkstage Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld von 25 %. Neben der Ausbildungsvergütung
besteht ein tariflicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und Weihnachtsgeld zwischen
100,00 € und 180,00 € je nach Lehrjahr.
Lohn nach der Ausbildung bei Anwendung des Tarifvertrages ab dem 01.06.2015:
im 1. Gesellenjahr
im 2. Gesellenjahr
im 3. Gesellenjahr
2.430,00 €
2.565,09 €
2.700,19 €
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach Tel. 0 22 02/93 59-0, Fax. 0 22 02/93 59-30
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Stand: September 2015