Leistungsbeschreibung WABe – Akazia –gGmbH Wohngruppen für

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Leistungsbeschreibung WABe – Akazia –gGmbH Wohngruppen für
Leistungsbeschreibung
© Ev. Fachverb. für Erzieherische Hilfen
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Stand: 09/2012
WABe – Akazia –gGmbH Wohngruppen für Mädchen – Gruppe zur Verselbständigung, FranzPaulystrasse 45, 52080 Aachen-Eilendorf
Gültigkeitsbereich:
Allgemeine Definition des Begriffs und Orientierungsrahmen im Bereich des Evangelischen Fachverbandes
für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Zuordnung des Angebotes 1
51.4.
51.4.3.
51.4.3.2.
 Allgemeine Beschreibung
der Hilfeform
1
Hilfen zur Erziehung
Lebensfeldersetzende erzieherische Hilfen
Platz in einer Gruppe zur Verselbständigung
Zur erzieherischen Hilfe lebt die Heranwachsende in einer Wohngruppe der Heimerziehung. Die Gruppe befindet sich
in einem großzügigen Einfamilienhaus mit Garten, das sich in einem gutbürgerlichen Stadtteil von Aachen befindet
und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut in alle Richtungen erreichbar ist.
Jugendliche und junge Volljährige erhalten Hilfe mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Lebens außerhalb der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung. Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt.
Die Beziehung zur Familie kann auf Grund der Erkrankung durch die Entwicklungsprobleme sehr belastet sein, dennoch bleibt sie auch bei jungen Erwachsenen ein wesentlicher Bezugspunkt. Eine Rückkehr dorthin wird nicht mehr
angestrebt. Der Aufbau eines eigenständigen Wohn, Lebens und Arbeitsraumes wird angestrebt.
Produktbereich und Produktgruppe entsprechen der KGSt-Systematik / die weiterführenden einzelnen Differenzierungsformen erzieherischer Hilfen orientieren sich an der Begrifflichkeit des KJHG und bestehender Angebote
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 Allgemeine Beschreibung der
Grundleistungen
 Grenzen der Grundleistungen /
Zusatzleistungen
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Gültigkeitsbereich:
Allgemeine Definition des Begriffs und Orientierungsrahmen im Bereich des Evangelischen Fachverbandes
für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Ein Platz in dieser Gruppe zur Verselbständigung bietet alle notwendigen Grundleistungen:
 Aufsicht und Betreuung in der vereinbarten Betreuungszeit
 Gestaltung von Gruppenatmosphäre und Wohnumfeld
 alltägliche Versorgung
 Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen
 Aktive Freizeitgestaltung
 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
 Mädchenspezifische Pädagogik
 Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive
 Störungsspezifische Einzelberatung
 Störungsspezifische Familienberatung
 Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz
 Bewältigung von Krisen
 Förderung von Beziehungsfähigkeit
 Schulische und /oder berufliche Integration
 Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung
 Nachsorge
 klientenbezogene Verwaltungsarbeiten
Krisenintervenierende oder medizinische Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder
in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden
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für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Voraussetzungen und Ziele
Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten beschriebenen Leistungen / Leistungsempfänger
 Gesetzliche Grundlage
§ 27 KJHG (SGB VIII) Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / § 36 KJHG Hilfeplanung / §§ 34, 35 a KJHG Hilfe
zur Erziehung oder Eingliederungshilfe/ § 41 KJHG für junge Volljährige, § 53, SGB XII
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet,
 wenn Jugendliche und junge Erwachsene, die an sozialen Ängsten, an Suchtproblemen, an ADHS, leiden; selbstverletzendes Verhalten und/oder Verwahrlosungstendenzen zeigen.
 wenn die Erziehung oder Entwicklung von Jugendlichen und jungen Volljährigen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist,
 Jugendliche und junge Volljährige Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines
eigenen Lebensumfeldes benötigen,
 wenn die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen ( seelische Behinderung) bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
 Jugendliche und junge Volljährige ihre Bereitschaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigern,
 eine weitere Verselbständigung aufgrund von geistigen oder seelischen Behinderungen nicht möglich ist.
 Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist,
 eher Einzelmaßnahmen als lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind.
 Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen
 Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
 Akzeptanz der eigenen Biographie, Entwicklung realistischer langfristiger Lebensperspektiven
 Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Heranwachsenden
 Bewältigung von persönlichen Krisen
 Entwicklung von Coping-Strategien zur individuellen Bewältigung der Verhaltensauffälligkeiten
 Aktive Freizeitgestaltung
 Planung und Realisierung von schulischer und beruflicher Integration
 Verantwortlicher Umgang mit Geld
 Klärung und Aufbau von Beziehungen und Beziehungsfähigkeit
 Zielgruppe / Indikation
 Ziele
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 Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ablösung von den Eltern
 Entwicklung von Fähigkeiten, um langfristig eigenständig leben zu können
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Grundleistungen
Leistungsbereich
 Prüfung der Indikation;
Erarbeiten eines Kontraktes mit
der Familie
 Aufsicht und Betreuung in der
vereinbarten Betreuungszeit
 Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes
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Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Pflegesatz abgedeckt sind.
Häufigkeit / Umfang
Beschreibung
bei Anmeldung  Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und / oder Personensorgeberechtigten
sowie Institutionen.
mindestens einmal  Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personensorgeberechtigten und die
Minderjährigen.
bei Bedarf  Mitwirkung im Hilfeplanverfahren / Aufnahme / Auftragsklärung
bei Bedarf  Möglichkeit bis zu 7 Tage Probewohnen in der Gruppe
täglich  Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
rund um die Uhr  Möglichkeit des telefonischen Kontaktes, Krisenintervention
täglich  Vorhalt einer pädagogischen Fachkraft mind. 10 Stunden pro Tag, hauptsächlich im Nachmittags und Abendbereich
bei Bedarf  Planung individueller Aktivitäten mit dem Heranwachsenden
 Überprüfen eventueller Gefährdungen / Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen
regelmäßig  Innerhalb einer Woche grundsätzliche Abklärung und Interventionen
ständig  Gemeinsame Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden
 Bereitsstellen einer entwicklungsförderlichen und enttraumatisierenden Atmosphäre des
Miteinander-Lebens
 Bereitstellen von Beratungsräumen
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 alltägliche Versorgung
 Auseinandersetzung mit Wertund Glaubensfragen
 Aktive Freizeitgestaltung
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ständig  Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Einbettzimmer und Hilfe bei der
individuellen Gestaltung
 Bereitstellen eines Sanitär- und Waschbereich
 Bereitstellen eines gemeinsamen Wohn und Küchenbereiches
 Bereitstellen eines Freizeitbereiches
 Bereitstellen eines Beratungsbereiches
 Bereitstellen von Medienzugang ( Internet – Telefon etc.)
Täglich  Anleitung und Beratung im Hauswirtschaftsbereich und bei der Zubereitung der täglichen
Mahlzeiten
Bei Bedarf  Kontrolle des körperlichen Zustandes ( Medikamente)
auf Wunsch 


regelmäßig 
täglich 


auf Wunsch 
mind. 1/Monat 

mind. 1/Jahr 
Gesprächsrunden, Nutzung kirchlicher Angebote
Gottesdienste
Einzelgespräche
Feier kirchlicher christlicher Feste
Bereitstellen von Medien und Anleitung im Umgang mit den Medien
Sport- und Spielangebote beschaffen
Möglichkeiten zur Nutzung von Musikinstrumenten
Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen, auch Fahrten
Ausflug in die nähere Umgebung / Stadtgänge
Nutzung der kulturellen Angebote der Stadt
Urlaubsfahrt mit der Gruppe
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 Schaffung von Voraussetzungen
für eine körperlich gesunde Entwicklung
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ständig
innerhalb 4 Wochen
ständig
bei Bedarf
bei Bedarf






täglich 
bei Bedarf 
 Mädchenspezifische Pädagogik
 Entwicklung einer eigenen
Lebensperspektive
Regelmäßig, bei Bedarf 




Regelmäßig 

1 mal Jahr 
Bei Bedarf 
Allgemeine Gesundheitserziehung
Körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik
Regelmäßige Gesundheitskontrolle
Störungsspezifische psychoedukative Angebote
Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten, Krankengymnastik usw.)
und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z.B. Brille, Zahnspange usw.)
Häusliche Krankenpflege
Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene
Dokumentation besonderer Erkrankungen; Einbezug und Beratung der Eltern/Vormünder
bei gravierenden Krankheiten (Therapien/Eingriffe)
Förderung der sexuellen Identität
Beratung und Schutz bei Traumatisierung, Organisation externer Therapie, Beratung bei
sexueller Gewalterfahrung
Strukturierte Gruppen und Einzelgespräche zum Thema Sexualität
Reflexion über den Umgang mit dem eigenen Körper
Klärung bei Beziehungsproblemen
Einzelgespräche
Erarbeitung von persönlichen Wünschen, Zielen und deren Realisierungsmöglichkeiten
Mehrtägiges Gruppenangebot zu Perspektiven und Zukunftsanalysen
Möglichkeit des Probewohnens in einer Übungswohnung außerhalb des Hauses
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 Stärkung der personalen und
sozial-emotionalen Kompetenz
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mind. 1/Woche 

mind. 1/Woche 
regelmäßig 


Bei Bedarf 
 Bewältigung von Krisen
 Förderung von
Beziehungsfähigkeit
 Beratungsangebote
Sofort 

Bei Bedarf 

regelmäßig 



Bei Aufnahme 

Bei Bedarf 

informelle Kontakte mit der Bezugserzieherin
gezielte, strukturierte Gespräche mit der Bezugserzieherin
Reflexionsgespräche in der Gruppe / allgemein oder themenzentriert
Vermittlung einer positiven Grundeinstellung sich selbst und dem sozialen Umfeld gegenüber
Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung
Anregung zur Auseinandersetzung mit persönlichen Wertvorstellungen und der eigenen
Herkunft
In individuellen Krisensituationen, die sich pädagogischem Einfluss entziehen : Vermittlung zu spezifischen, externen Hilfsangeboten .
Krisenintervention (tel. ständige Rufbereitschaft)
Ausführliche Krisengespräche
Therapeutische Aufarbeitung durch interne Psych. Psychotherapeutin
Einleitung weiterer Hilfsmaßnahmen ( ärztliche Versorgung etc.)
Förderung sozialer Kontakte
Motivierung zu einer lösungsorientierten Haltung in Konflikten
Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung
Hilfen bei der Klärung persönlicher Bedürfnisse und deren Umsetzung in sozialen Kontakten
Feststellen und Abklärung eines Bedarfes
Sicherstellung der medizinischen Diagnostik
Soziales Kompetenztraining
Familienberatung
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 schulische und/ oder berufliche
Integration
 Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung
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bei Bedarf 





Bei Aufnahme 
Regelmäßig 

mind. 2/Jahr 
regelmäßig 


bei Bedarf 

 Methodische Arbeit mit der
Herkunftsfamilie
 Nachsorge
bei Bedarf/ Wunsch der 
Heranwachsenden






bei Bedarf 

Unterstützung bei der Vorbereitung und Auswahl der Schul/Berufsauswahl
Motivierung zum regelmäßigen Schul/Ausbildungsbesuch – Kontrolle
Organisation von Nachhilfe und Praktika
Beschaffung berufsvorbereitender Angebote ( Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung)
Begleitende Kontakte zu Ausbildern und Vorgesetzten
Hilfen zur Konfliktlösung am Schul/Ausbildungs- und Arbeitsplatz
Psychologisch/pädagogische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation
Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation
Teaminterne Erziehungsplanung, unter Hinzuziehung der zuständigen Dipl. Psychologin
Entwicklungsbericht mit Vorschlägen zur Erziehungshilfe im Zusammenhang mit Hilfeplanung
Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen für die Heranwachsenden
Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Berichte und Empfehlungen
Medizinische Diagnostik
Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich aus der
Hilfeplanung ergeben
Einbeziehung der Eltern/Vormünder und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen;
Vor- und Nachbereitung von Besuchswochenenden und von Beurlaubungen nach Hause
Einbindung der Eltern in das Lebensfeld: Einladungen zu Festen und besonderen Anlässen
Hausbesuche durch pädagogische MitarbeiterInnen
Pädagogische Gespräche mit den Eltern
Familienberatung
Vorbereitung der Entlassung mit den Eltern
informelle Besuchskontakte in der Gruppe
verbindliche regelmäßige Nachsorge in Form von Zusatzleistungen
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 Klientenbezogene
Verwaltungsleistungen
 Partizipation
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regelmäßig  Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in Familie,
Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr)
 Beschaffung von Unterlagen, Bescheingungen, Ausweisen usw.
 Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten usw.
 Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abwicklung von Versicherungsfällen
 Verwalten klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld) und Zahlungen
regelmäßig  Mitgestaltung bei der persönlichen Hilfeplanung
und der Gestaltung des persönlichen Umfeldes
 Wahl eines Gruppensprechers
 Mitbestimmung bei der Erstellung der Alltagsregeln und der Regeln
 Mitbestimmung bei der Gestaltung der Gemeinschaftsräume
 Dokumentation
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Mögliche Zusatzleistungen
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Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet).
Leistungsbereiche
Beschreibung
 besondere zusätzliche sozialpä-  intensivere Aufsicht und engere Kontrolle
dagogische Betreuung im Alltag  intensivere regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote
 intensivere alltagspraktische Trainings
 besondere Schulische/berufliche  schulische oder berufliche Nachhilfe
Förderung
 Therapeutische Einzelleistungen  Einzel- oder Gruppentherapie unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten
 Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Preis
Fachleistungsstunden
oder Honorare
Honorar für externe
Lehrer
Honorare, Einzelfallanrechnung über Krankenkasse
reale Kosten abzgl.
 Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen zu schulischen (z.B. Sprachkurse), therapeutischen (z.B. Intensivseminare), sozialpädagogischen (z.B. Kontakt mit heimfremden Jugend- Gruppenersparnis
lichen, soziale Gruppenarbeit) Zwecken
 regelmäßige Elternberatung, Familientherapie, Erziehungstraining
 Besondere Elternarbeit oder intensiverer Einbezug der Familie
 verbindliche, regelmäßige Nach-  gezielte Nachsorge in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft des Vereins
sorge
möglich. ( Betreutes Wohnen)
Fachleistungsstunden
Fachleistungsstunden
Durch Fachkräfte des
Vereins, die mit der
Gruppe vernetzt sind
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Ausstattung und Ressourcen
 Anzahl der Plätze
 Personalschlüssel
 Mitarbeiterqualifikation
 Raum
 Außengelände








4 Mädchen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren(SGB VIII) bis 25 Jahre (SGB XII)
Pädagogik 1:2,67
anteilig: Leitung/Beratung, Verwaltung
1,5 pädagogische Fachkräfte (in der Regel FHS-Abschluß)
4 Einzelzimmer ( mind. 14 qm.)
Gemeinschaftsbereich – Wohn-Essbereich mit Küche (50 qm)
Büro und Beratungsräume
Garten und Terrasse ( 100 qm )
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für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Qualitätssicherung
indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards
 Qualitätssicherung durch
Konzeptentwicklung
 Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Ablauforganisation
und pädagogisches Controlling)
 Sicherung der Produktqualität
 jährliche Überprüfung der Konzeption durch Team, Leitung, mit externem Berater
 fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden
 Umkonzeptionieren, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden (Team/Leitung, mit oder ohne externem Berater)
 Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung durch Strukturieren des Alltags, Kommunikationsstile und Haltungen im Team (Reden über Erziehung)
 Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption durch Leitung
 gemeinsame Konzeptentwicklung im Gesamtteam Regelgruppe / Gruppe zur Verselbständigung
 gemeinsame Konzeptionsentwicklung im Gesamtteam Jugendhilfe/Betreutes Wohnen(ambulant-stationär)
 Regelmäßige strukturierte Teamfortbildung ( 10 x pro Jahr ) Intern /Extern zu Krankheitsbildern, Entwicklungsstörungen und Möglichkeiten der Veränderung
 durchschnittlich 10x/Jahr Team- und Fall-Supervision durch externen Supervisor in Kooperation mit dem Team der
Regelgruppe
 Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte
 Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen
 Fortbildung (intern und extern)
 fachliche und persönlichkeitsbezogene Beratung (in Einzelfällen Einzelsupervision)
 Dokumentation der Konzeptionsentwicklungen
 Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben
 Tagesjournal über besondere Ereignisse, Realisierung von Planungen, Abweichungen von Planungen
 vollständige und übersichtliche Aktenführung
 Qualitätssicherung durch
Teamentwicklung
 Qualitätssicherung durch
Personalentwicklung
 Dokumentation von Prozessen
und Leistungen