Information für Flüchtlinge und Ehrenamtliche
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Information für Flüchtlinge und Ehrenamtliche
Information für Flüchtlinge und Ehrenamtliche 28.01.2016, Landau, Roman Höpfner Asylberechtigter und anerkannte Flüchtlinge Personen, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Asyl / Anerkennung als Flüchtling gestellt haben und dieser positiv entschieden wurde. Es besteht eine Aufenthaltserlaubnis mit Zugang zum Arbeitsmarkt • Möglichkeit zur Antragstellung ALG II (Hartz IV) • Zuständig ist das Jobcenter • Fördermöglichkeit gem. § 16 SGB II Antragstellung im zuständigen Jobcenter Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig: • • • • • • gültiger Ausweis Ausweise aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft Mietvertrag (falls vorhanden) Laufzettel der Kreisverwaltung Bescheid über Anerkennung Antrag auf ALG II (Hauptantrag) Antragstellung im zuständigen Jobcenter Zur Erleichterung der Integrationsarbeit sind folgende Unterlagen notwendig: • Arbeitspaket SGB II ( erhältlich beim Arbeitsvermittler im Jobcenter bzw. liegt dem Laufzettel der Kreisverwaltung bei) Öffnungszeiten im Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße Zur besserem Steuerung und Bearbeitung der Anträge von Flüchtlingen wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe eingerichtet. • Jeden Dienstag in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr für Landau und Landau – Land • Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr für Bad Bergzabern • Eine Antragstellung ist auch außerhalb dieser Zeit möglich, allerdings ist mit erhöhter Wartezeit zu rechnen. Bitte die allgemeinen Öffnungszeiten des Jobcenter Landau-SÜW beachten! Sprachkurse Das erlernen der deutschen Sprache ist zur Integration in den Arbeitsmarkt äußerst wichtig Hierfür bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spezielle Integrationskurse an Daneben gibt es noch durch den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderte Sprachkurse Wo die Kurse stattfinden erfahren sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler Fördermöglichkeiten Förderung gem. § 16 SGB II ab ALG II Bewilligung möglich hierzu gehören z.B. • Weiterbildungen (z.B. CNC Fachkraft) • Betreute Betriebliche Umschulungen • Sachkundeprüfungen (z.B. § 87 SGB XI) Über eine Förderung entscheidet der zuständige Arbeitsvermittler im persönlichen Gespräch Fördermöglichkeiten Förderung gem. § 16 SGB II ab ALG II Bewilligung möglich des Weiteren bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten wie z.B. • • • • • Übernahme der Kosten für Bewerbungen Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch Anerkennung / Übersetzung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse Notwendige Arbeitskleidung (keine Sicherheitskleidung) Gesundheitszeugnis / Führungszeugnis Migrationsbeauftragter des Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße Roman Höpfner Migrationsbeauftragter Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße Weinstraße 43 76887 Bad Bergzabern Telefon: 06343 / 9338 - 12 Fax: 06341/ 958 - 877 E-Mail: jobcenter-suedliche-weinstraß[email protected] Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!