Information für Flüchtlinge und Ehrenamtliche

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Information für Flüchtlinge und Ehrenamtliche
Information für
Flüchtlinge und Ehrenamtliche
28.01.2016, Landau, Roman Höpfner
Asylberechtigter
und anerkannte Flüchtlinge
Personen, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag
auf Asyl / Anerkennung als Flüchtling gestellt haben und dieser positiv entschieden
wurde.
Es besteht eine Aufenthaltserlaubnis mit Zugang zum Arbeitsmarkt
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Möglichkeit zur Antragstellung ALG II (Hartz IV)
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Zuständig ist das Jobcenter
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Fördermöglichkeit gem. § 16 SGB II
Antragstellung im zuständigen Jobcenter
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig:
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gültiger Ausweis
Ausweise aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft
Mietvertrag (falls vorhanden)
Laufzettel der Kreisverwaltung
Bescheid über Anerkennung
Antrag auf ALG II (Hauptantrag)
Antragstellung im zuständigen Jobcenter
Zur Erleichterung der Integrationsarbeit sind folgende Unterlagen
notwendig:
• Arbeitspaket SGB II ( erhältlich beim Arbeitsvermittler im Jobcenter bzw. liegt
dem Laufzettel der Kreisverwaltung bei)
Öffnungszeiten im Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße
Zur besserem Steuerung und Bearbeitung der Anträge von Flüchtlingen
wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe eingerichtet.
• Jeden Dienstag in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr für Landau und Landau –
Land
• Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr für Bad Bergzabern
• Eine Antragstellung ist auch außerhalb dieser Zeit möglich, allerdings ist mit
erhöhter Wartezeit zu rechnen.
Bitte die allgemeinen Öffnungszeiten des Jobcenter Landau-SÜW beachten!
Sprachkurse
Das erlernen der deutschen Sprache ist zur Integration in den
Arbeitsmarkt äußerst wichtig
Hierfür bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spezielle
Integrationskurse an
Daneben gibt es noch durch den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderte
Sprachkurse
Wo die Kurse stattfinden erfahren sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler
Fördermöglichkeiten
Förderung gem. § 16 SGB II ab ALG II Bewilligung möglich
hierzu gehören z.B.
• Weiterbildungen (z.B. CNC Fachkraft)
• Betreute Betriebliche Umschulungen
• Sachkundeprüfungen (z.B. § 87 SGB XI)
Über eine Förderung entscheidet der zuständige Arbeitsvermittler im
persönlichen Gespräch
Fördermöglichkeiten
Förderung gem. § 16 SGB II ab ALG II Bewilligung möglich
des Weiteren bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten wie z.B.
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Übernahme der Kosten für Bewerbungen
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
Anerkennung / Übersetzung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse
Notwendige Arbeitskleidung (keine Sicherheitskleidung)
Gesundheitszeugnis / Führungszeugnis
Migrationsbeauftragter des
Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße
Roman Höpfner
Migrationsbeauftragter
Jobcenter Landau – Südliche Weinstraße
Weinstraße 43
76887 Bad Bergzabern
Telefon: 06343 / 9338 - 12
Fax:
06341/ 958 - 877
E-Mail: jobcenter-suedliche-weinstraß[email protected]
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!