Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Transcription
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel Präambel Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der Fassung vom 12.12.2008 (GVBl. I 2009 S. 2) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29.11.2010 (GVBl. I S. 421, 425) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel in ihrer Sitzung am 27.08.2013 nachstehende Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel erlassen: § 1 Ausleihgebühren a)für ein Jahr Erwachsene Partner (Partnerausweis) Kinder und Jugendliche Schüler / Studenten über 18 Jahre Für Vertreter/innen von Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen Empfänger — von Arbeitslosengeld, SGB II — von Leistungen nach dem SGB XII — von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz — deren Rente oder sonstige Einkommen staatlichen Zuschüssen entspricht Inhaber — einer Ehrenamtscard — eines Tafelausweises 12,00 Euro 8,00 Euro kostenfrei 4,00Euro kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei (Ein Erlass der Ausleihgebühr wird bei Vorlage des entsprechenden Nachweises gewährt.) b)für drei Monate Erwachsene Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel // Seite 1 von 2 5,00Euro § 2Vorbestellungen 1,00Euro pro Medium § 3Säumnisgebühren für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium 1. schriftliche Mahnung 2.schriftliche Mahnung 1,00 Euro 2,00 Euro § 4Kostenersatz 3,00 Euro Ersatzausweis Bei Beschädigung oder Verlust von Medien, Tablets und Abspielgeräten Ersatz des Wieder- beschaffungswertes § 5Sonstige Kosten Kopie A4 pro Seite (auch Buchscanner) Kopie A3 pro Seite PC – Ausdruck pro Seite Kopfhörer (Kauf) 0,10 Euro 0,20Euro 0,10Euro 1,00Euro § 6Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.09.2013, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Stadtbibliothek im neuen Gebäude in Kraft. gez. Dr. Thomas Stöhr, Bürgermeister Stadtbibliothek Bad Vilbel Niddaplatz 2 61118 Bad Vilbel Telefon 06101 407321 [email protected] www.kultur-bad-vilbel.de Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Vilbel // Seite 2 von 2 Öffnungszeiten Dienstag – Freitag 10 – 19 Uhr Samstag 10 – 16 Uhr