verSicherUNgSSchUtz
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Es gelten auch die Unfälle als mitversichert, die sich während der Vorbereitungszeit auf die Apherese / Knochenmarkentnahme ereignen: • auf den direkten Wegen von der Wohnung zum Arzt, der die Vorbereitung durchführt, und zurück • während der direkten Hin- und Rückfahrt zu / von einem Entnahmezentrum, das die Vorbereitung durchführt, sowie während des Aufenthaltes im Transplantationszentrum selbst Die verSicherUNgSSUMMeN BetrageN Je SPeNDer 1. tod 300.000 2. invalidität progr. steigend auf 250.000 750.000 bei vollinvalidität 3. Kosmetische oPs 15.000 4. Bergungskosten 15.000 5. Kurbeihilfe 3.000 Der Grad der dauernden Beeinträchtigung (Invalidität) muss innerhalb von 18 Monaten vom Unfalltag an gerechnet ärztlich festgestellt werden. Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Tag des Unfalles bzw. der Operation, an den unter den Versicherungsschutz fallenden Folgen, wird die Versicherungssumme für die versicherte Todesfallleistung ausgezahlt. Nicht versichert sind Gesundheitsschädigungen / Körperverletzungen und Verschlimmerungen bereits bestehender Gesundheitsschädigungen, die auch dann eingetreten wären oder fortbestünden, wenn der Spender nicht an der Knochenmarkentnahme / Apherese teilgenommen hätte, sowie Gesundheitsschädigungen, die eintreten, weil der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig den Anweisungen der Ärzte oder des Klinikpersonals zuwidergehandelt hat. Es gelten die den entsprechenden Verträgen zugrundeliegenden AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) und die zusätzlich vereinbarten Klauseln, die bei der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei eingesehen werden können. DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige Gesellschaft mbH Kressbach 1 · 72072 Tübingen · Tel. 0 70 71 /9 43-0 · Fax 0 70 71 /9 43-1499 www.dkms.de MerKBlatt zUM verSicherUNgSSchUtz Informationen für Knochenmark- und Stammzellspender der DKMS DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei www.dkms.de Wissen hilft. Was zählt, sind Sie. Schon jetzt wissen Sie eine Menge über „Leben spenden“ und somit auch, wie dringend wir Ihre Hilfe benötigen. Wenn Sie mehr wissen wollen, möchten wir Ihnen im Folgenden ausführlich erklären, wie Sie als Stammzell- oder Knochenmarkspender versichert sind. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen auch persönlich zur Verfügung. Noch Fragen? Die Kosten der notwendigen Untersuchungen und Behandlungen des Lebensspenders sowie die Kosten seines Krankenhausaufenthaltes während der Entnahme werden von der Krankenkasse des Patienten getragen. Auch einen eventuellen Verdienstausfall, Reisekosten und andere nichtmedizinische Aufwendungen übernimmt die Krankenkasse des Patienten. Mitversichert sind auch die An- und Abreise zur Entnahmeklinik. Die DKMS regelt alle organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten für ihre Spender. Gesetzliche Unfallversicherung Bundesverband der Unfallkassen e. V. (BUK) 1. Medizinische Leistungen (Heilbehandlung) • ärztliche / zahnärztliche Behandlungen • Pflege zu Hause / im Heim • Rehabilitation einschl. der Fahrt- und Transportkosten 2. Berufsfördernde Leistungen (Berufshilfe) • Hilfe zur Erhaltung / Erlangung eines Arbeitsplatzes • Hilfe bei Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung 3. Entschädigung durch Geldleistung • • • • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit / Verdienstausfall Übergangsgeld bei Berufshilfe Kinderpflege-Verletztengeld Verletztenrente 4. Leistung im Todesfall • • • • Sterbegeld Überführungskosten Hinterbliebenenrente Witwen- bzw. Witwerrente Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Absicherung hat die DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei noch eine weitere, private Unfallversicherung für ihre Knochenmark- und Stammzellspender abgeschlossen: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Personen, die sich im Interesse anderer oder der Allgemeinheit besonders einsetzen. Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer gesonderten Versicherung bedarf, und gilt u. a. für Blutspender und Spender körpereigener Gewebe. Somit besteht auch für alle Knochenmark- und Stammzellspender dieser gesetzliche Versicherungsschutz. Zum einen deckt diese Versicherung Gesundheitsschädigungen und Körperverletzungen durch klinische Eingriffe ab, die bei Versichert sind alle Handlungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Knochenmark- und Stammzellspende stehen (inkl. Komplikationen infolge des operativen Eingriffs), aber auch die notwendigen Vorbereitungsbehandlungen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles stehen den betroffenen Knochenmark- oder Stammzellspendern neben anderen insbesondere folgende Leistungen zu: Zum anderen wird das sog. Wegerisiko abgedeckt. Eingeschlossen sind somit Unfälle, die sich während des Aufenthaltes in der Klinik, die die Knochenmarkentnahme oder die Stammzellapherese vornimmt, auf dem Klinikgelände und auch auf dem direkten Weg von der Wohnung zu den genannten Stellen und zurück ereignen. • der Entnahme von Knochenmark und der damit verbun denen Anästhesie oder • der Entnahme von Stammzellen (Apherese) am Körper des Spenders entstehen.