verSicherUNgSSchUtz

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verSicherUNgSSchUtz
Es gelten auch die Unfälle als mitversichert, die sich während
der Vorbereitungszeit auf die Apherese / Knochenmarkentnahme
ereignen:
•
auf den direkten Wegen von der Wohnung zum Arzt, der
die Vorbereitung durchführt, und zurück
•
während der direkten Hin- und Rückfahrt zu / von einem
Entnahmezentrum, das die Vorbereitung durchführt, sowie
während des Aufenthaltes im Transplantationszentrum selbst
Die verSicherUNgSSUMMeN BetrageN Je SPeNDer
1. tod
 300.000
2. invalidität
progr. steigend auf
 250.000
 750.000 bei vollinvalidität
3. Kosmetische oPs
 15.000
4. Bergungskosten
 15.000
5. Kurbeihilfe

3.000
Der Grad der dauernden Beeinträchtigung (Invalidität) muss
innerhalb von 18 Monaten vom Unfalltag an gerechnet ärztlich
festgestellt werden.
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem
Tag des Unfalles bzw. der Operation, an den unter den Versicherungsschutz fallenden Folgen, wird die Versicherungssumme für
die versicherte Todesfallleistung ausgezahlt.
Nicht versichert sind Gesundheitsschädigungen / Körperverletzungen und Verschlimmerungen bereits bestehender Gesundheitsschädigungen, die auch dann eingetreten wären oder fortbestünden, wenn der Spender nicht an der Knochenmarkentnahme /
Apherese teilgenommen hätte, sowie Gesundheitsschädigungen,
die eintreten, weil der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig
den Anweisungen der Ärzte oder des Klinikpersonals zuwidergehandelt hat.
Es gelten die den entsprechenden Verträgen zugrundeliegenden
AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) und die zusätzlich vereinbarten Klauseln, die bei der DKMS Deutsche
Knochenmarkspenderdatei eingesehen werden können.
DKMS
Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige Gesellschaft mbH
Kressbach 1 · 72072 Tübingen · Tel. 0 70 71 /9 43-0 · Fax 0 70 71 /9 43-1499
www.dkms.de
MerKBlatt zUM
verSicherUNgSSchUtz
Informationen für Knochenmark- und
Stammzellspender der DKMS
DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei
www.dkms.de
Wissen hilft.
Was zählt, sind Sie.
Schon jetzt wissen Sie eine Menge über „Leben spenden“
und somit auch, wie dringend wir Ihre Hilfe benötigen. Wenn
Sie mehr wissen wollen, möchten wir Ihnen im Folgenden
ausführlich erklären, wie Sie als Stammzell- oder Knochenmarkspender versichert sind. Gerne stehen wir Ihnen bei
Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.
Noch Fragen?
Die Kosten der notwendigen Untersuchungen und Behandlungen des Lebensspenders sowie die Kosten seines Krankenhausaufenthaltes während der Entnahme werden von der
Krankenkasse des Patienten getragen.
Auch einen eventuellen Verdienstausfall, Reisekosten und andere nichtmedizinische Aufwendungen übernimmt die Krankenkasse des Patienten. Mitversichert sind auch die An- und
Abreise zur Entnahmeklinik.
Die DKMS regelt alle organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten für ihre Spender.
Gesetzliche Unfallversicherung Bundesverband der Unfallkassen e. V. (BUK)
1. Medizinische Leistungen (Heilbehandlung)
• ärztliche / zahnärztliche Behandlungen
• Pflege zu Hause / im Heim
• Rehabilitation einschl. der Fahrt- und Transportkosten
2. Berufsfördernde Leistungen (Berufshilfe)
• Hilfe zur Erhaltung / Erlangung eines Arbeitsplatzes
• Hilfe bei Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung
3. Entschädigung durch Geldleistung
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Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit / Verdienstausfall
Übergangsgeld bei Berufshilfe
Kinderpflege-Verletztengeld
Verletztenrente
4. Leistung im Todesfall
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Sterbegeld
Überführungskosten
Hinterbliebenenrente
Witwen- bzw. Witwerrente
Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Absicherung hat die DKMS
Deutsche Knochenmarkspenderdatei noch eine weitere, private
Unfallversicherung für ihre Knochenmark- und Stammzellspender abgeschlossen:
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Personen, die
sich im Interesse anderer oder der Allgemeinheit besonders
einsetzen. Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes,
ohne dass es dazu einer gesonderten Versicherung bedarf,
und gilt u. a. für Blutspender und Spender körpereigener Gewebe. Somit besteht auch für alle Knochenmark- und Stammzellspender dieser gesetzliche Versicherungsschutz.
Zum einen deckt diese Versicherung Gesundheitsschädigungen
und Körperverletzungen durch klinische Eingriffe ab, die bei
Versichert sind alle Handlungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Knochenmark- und Stammzellspende
stehen (inkl. Komplikationen infolge des operativen Eingriffs), aber auch die notwendigen Vorbereitungsbehandlungen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles stehen den
betroffenen Knochenmark- oder Stammzellspendern neben
anderen insbesondere folgende Leistungen zu:
Zum anderen wird das sog. Wegerisiko abgedeckt. Eingeschlossen sind somit Unfälle, die sich während des Aufenthaltes in der Klinik, die die Knochenmarkentnahme oder die
Stammzellapherese vornimmt, auf dem Klinikgelände und
auch auf dem direkten Weg von der Wohnung zu den genannten Stellen und zurück ereignen.
• der Entnahme von Knochenmark und der damit verbun denen Anästhesie oder
• der Entnahme von Stammzellen (Apherese)
am Körper des Spenders entstehen.