Der deutsch-russische Vertrag von Rapallo vom 16. April 1922
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Der deutsch-russische Vertrag von Rapallo vom 16. April 1922
Im Original veränderbare Word-Dateien DER DEUTSCH-RUSSISCHE VERTRAG VON RAPALLO VOM 16. APRIL 1922 Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Artikel 1 Beide Regierungen sind darin einig, dass die Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Russland aus der Zeit des Kriegszustandes auf folgender Grundlage geregelt ist: a) Das Deutsche Reich und die Russische Sowjetrepublik verzichten gegenseitig auf Ersatz der Kriegskosten sowie auf Ersatz der Kriegsschäden [...] dergleichen verzichten beide Teile auf Ersatz der zivilen Schäden, die den Angehörigen des einen Teils durch sogenannte Kriegsausnahmegesetze oder durch Gewaltmaßnahmen der staatlichen Organe des anderen Copyright www.park-koerner.de verursacht worden sind. Copyright www.park-koerner.de CopyrightTeils www.park-koerner.de b) Die durch den Kriegszustand betroffenen öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen einschließlich der Fragen der Behandlung der in die Gewalt des anderen Teils geratenen Handelsschiffe werden nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit geregelt werden. c) Deutschland und Russland verzichten gegenseitig auf Erstattung der beiderseitigen Aufwendungen für Kriegsgefangene [...] Artikel 2 Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de auf die Ansprüche, die sich aus der bisherigen Anwendung der Gesetze und Maßregeln der Sowjetrepublik auf deutsche Reichsangehörige oder auf ihre Privatrechte sowie auf Rechte des Deutschen Reiches und der Länder gegen Russland, die sich aus von der Sowjetregierung oder ihren Organen gegen deutsche Reichsangehörige oder ihre privaten Rechte getroffene Maßregeln ergeben, vorausgesetzt, dass die Regierung der Sowjetrepublik auch ähnliche Ansprüche dritter Staaten nicht bewilligt. Copyright www.park-koerner.de Deutschland verzichtet Artikel 3 Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetregierung werden sogleich wieder aufgenommen [...] Copyright www.park-koerner.de Artikel 5 Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder in wohlwollendem Geist wechselseitig entgegenkommen. Bei einer grundsätzlichen Regelung dieser Frage auf internationaler Basis werden sie in vorherigen Gedankenaustausch eintreten [...] Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de (Aus: Weltgeschichte im Aufriß, Bd. III, Diesterweg 1970, S. 161) Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für Verlag für digitale Unterrichtsvorbereitung alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz