Der deutsch-russische Vertrag von Rapallo vom 16. April 1922

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Der deutsch-russische Vertrag von Rapallo vom 16. April 1922
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DER DEUTSCH-RUSSISCHE VERTRAG VON RAPALLO
VOM 16. APRIL 1922
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Artikel 1
Beide Regierungen sind darin einig, dass die Auseinandersetzung zwischen Deutschland und
Russland aus der Zeit des Kriegszustandes auf folgender Grundlage geregelt ist:
a) Das Deutsche Reich und die Russische Sowjetrepublik verzichten gegenseitig auf Ersatz der
Kriegskosten sowie auf Ersatz der Kriegsschäden [...] dergleichen verzichten beide Teile auf
Ersatz der zivilen Schäden, die den Angehörigen des einen Teils durch sogenannte
Kriegsausnahmegesetze oder durch Gewaltmaßnahmen der staatlichen Organe des anderen
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verursacht worden sind. Copyright www.park-koerner.de
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b) Die durch den Kriegszustand betroffenen öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen
einschließlich der Fragen der Behandlung der in die Gewalt des anderen Teils geratenen
Handelsschiffe werden nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit geregelt werden.
c) Deutschland und Russland verzichten gegenseitig auf Erstattung der beiderseitigen
Aufwendungen für Kriegsgefangene [...]
Artikel 2
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auf die Ansprüche,
die sich aus der bisherigen Anwendung
der Gesetze
und Maßregeln der Sowjetrepublik auf deutsche Reichsangehörige oder auf ihre Privatrechte
sowie auf Rechte des Deutschen Reiches und der Länder gegen Russland, die sich aus von der
Sowjetregierung oder ihren Organen gegen deutsche Reichsangehörige oder ihre privaten Rechte
getroffene Maßregeln ergeben, vorausgesetzt, dass die Regierung der Sowjetrepublik auch
ähnliche Ansprüche dritter Staaten nicht bewilligt.
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Deutschland
verzichtet
Artikel 3
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Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und der
Sowjetregierung werden sogleich wieder aufgenommen [...]
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Artikel 5
Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder in
wohlwollendem Geist wechselseitig entgegenkommen. Bei einer grundsätzlichen Regelung
dieser Frage auf internationaler Basis werden sie in vorherigen Gedankenaustausch eintreten [...]
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(Aus: Weltgeschichte im Aufriß, Bd. III, Diesterweg 1970, S. 161)
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