Mustertexte für Abfallkalender - AWEL Amt für Abfall, Wasser

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Mustertexte für Abfallkalender - AWEL Amt für Abfall, Wasser
AWEL
Amt für
Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Abfallwirtschaft, Mai 2013
Mustertexte für Abfallkalender
Die nachfolgenden Texte sind Vorschläge und müssen teilweise an örtliche Gegebenheiten
angepasst werden.
Alle gängigen Abfall-Piktogramme und diese Texte sind bei www.abfall.zh.ch unter
„Informationen für Gemeinden“ „Abfallkalender“ in diversen Formaten herunterladbar.
Aluminium
Getränkedosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben (auch nicht leere),
Menüschalen, Folien und andere Aluminiumteile gehören in die Separatsammlung.
Für Aluminium-Getränkedosen bieten auch die Verkaufsläden Sammelstellen an.
Nicht in die Alu-Sammlung, sondern in den Kehricht gehören Verbundverpackungen
wie Butterpapier und Tiernahrungsbeutel usw. (lassen sich nicht zusammenknüllen).
Spraydosen – auch leere – sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Aluminium-Kaffeekapseln an die Verkaufsstelle zurückbringen. Alle Verkaufsstellen
von Nespresso- Kaffeemaschinen sind rücknahmepflichtig.
Aluminium und Stahlblech
In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen)
sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere
Kleinteile aus Stahlblech, Aluminium-Getränkedosen, -Tiernahrungsschalen,
-Lebensmitteltuben (auch nicht leere), -Menüschalen, Folien und andere
Aluminiumteile gehören in die Separatsammlung. Für Aluminium-Getränkedosen
bieten auch die Verkaufsläden Sammelstellen an.
In den Kehricht gehören Verbundverpackungen wie Butterpapier und
Tiernahrungsbeutel usw. (lassen sich nicht zusammenknüllen). Spraydosen – auch
leere – sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Aluminium-Kapseln an die Verkaufsstelle zurückbringen. Alle Verkaufsstellen von
Nespresso- Kaffeemaschinen sind rücknahmepflichtig.
Kapseln aus Aluminium
Aluminium-Kapseln von Kaffee oder Tee an die Verkaufsstelle zurückbringen. Alle
Verkaufsstellen der Nespresso- Kaffee- und Teemaschinen sind rücknahmepflichtig.
Bei Postlieferung können leere Nespresso-Kaseln dem Postboten in der Nespresso
Recycling-Tasche mitgegeben werden. Bestellen unter 0800 55 52 53 oder
https://www.nespresso.com/ch/de/product/recycling-at-home.
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Batterien
Gerätebatterien (Haushaltbatterien und Knopfzellen) aus Radios, Fotoapparaten,
Armbanduhren, Spielzeug usw. müssen an den Sammelstellen der
Verkaufsgeschäfte zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne
Kaufverpflichtung.
Fahrzeugbatterien („Autobatterien“) müssen an den Fachhandel oder an
Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden.
Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von
Batterie im Sortiment führt.
Biogene Abfälle (Grüngut)
Dezentrale Kompostierung
Abfälle aus Küche und Garten sollen möglichst vor Ort kompostiert werden. Weitere
Informationen unter www.kompost.ch oder www.kompostberatung.ch. Die Gemeinde
bietet eine kostenlose Kompostberatung und einen Häckseldienst an.
Je nach Art der Grüngutverwertung:
Bei Vergärungsanlage
Keine Asche. Mit dem Abnehmer absprechen, ob er kompostierbare Beutel und/oder
kompostierbares Geschirr annimmt oder nicht!
Bei Kompostieranlage
Keine Asche, keine gekochten Speisereste, keine Katzenstreu, keine Knochen, kein
Fleisch, kein Fisch. Mit dem Abnehmer absprechen, ob er kompostierbare Beutel
und/oder kompostierbares Geschirr annimmt oder nicht!
Bei Feldrandkompostierung
Keine Küchenabfälle, keine Asche, keine Katzenstreu. Mit dem Abnehmer
absprechen, ob er kompostierbare Beutel und/oder kompostierbares Geschirr
annimmt oder nicht!
CDs und DVDs
Gratisrückgabe über den Handel
Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen, auch ohne Neukauf.
Ab Ende 2013 können CDs und DVDs in Verkaufsstellen der Migros oder wie bisher
an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben werden
(www.swicorecycling.ch, Tel. 044 / 446 90 94).
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Elektroschrott
Gratisrückgabe über den Handel
Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör müssen Sammelstellen
übergeben werden. Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen gleichartiger
Geräte, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.
Gratisrückgabe über SWICO- und SENS-Rücknahmestellen
Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Handys,
Zubehör, CDs und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras
können an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben werden
(www.swicorecycling.ch, Tel. 044 / 446 90 94).
Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster),
Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes
Spielzeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENSRücknahmestelle gratis abgegeben werden (www.sens.ch, Tel. 043 / 255 20 00).
Abholung gegen Entgelt
Alle elektrischen und elektronischen Geräte werden auf Bestellung gegen eine
Transportgebühr von Fr. 30.- pro Gerät bzw. Fr. 50.- pro Kühlschrank zuhause
abgeholt (CDS Cargo Domizil AG, Tel. 031 / 385 93 93 (Zentrale in Bern),
[email protected]).
EPS Expandierter Polystyrol-Hartschaum (Styropor, Sagex)
Gratisrückgabe über den Handel
Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.), welches nicht in
einen 35 Liter-Kehrichtsack passt, kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen
oder später dahin zurückgebracht werden.
Falls keine Separatsammlung durch Gemeinde:
Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.) direkt wieder verwenden oder
mit dem Kehricht entsorgen.
Falls Separatsammlung durch Gemeinde:
In die Separatsammlung gehören nur saubere weisse Formteile aus EPS (Sagex,
Styropor usw.). Lose Chips sind mit dem Kehricht zu entsorgen.
Fahrzeuge
Bei Neukauf
Alte Fahrzeuge wie Autos, Mofas und Fahrräder können beim Neukauf eines
vergleichbaren Fahrzeuges, unabhängig von der Marke, an jeder Verkaufsstelle
zurückgegeben werden.
Kein Neukauf
Erfolgt kein Neukauf, können alte Fahrzeuge nur bei den Verkaufsstellen der
entsprechenden Marken zurückgegeben werden.
Glas
In den Sammelcontainer gehört Verpackungsglas wie Getränkeflaschen und
Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit
dem Grünglas gesammelt. Metallverschlüsse zu Alu/Stahlblech und Glühbirnen in
den Kehricht. Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen
(Grubengut) gehören Kristall-/Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fenster, Spiegel,
Autoscheiben, Ton.
Ganzglas
Grüne 7dl-Weinflaschen und Champagnerflaschen.
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Karton
In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten
Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw.
Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak) ist mit dem
Kehricht zu entsorgen.
Gratisrückgabe über den Handel
Sperrige Verpackungen aus Karton, welche nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack
passen, können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin
zurückgebracht werden.
Kehricht
Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz,
Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden
mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.
Sperrige Gegenstände / Sperrgut
Bei Neukauf
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei
gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung
abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein
Entgelt verlangen.
Kein Neukauf
Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels. Die Gemeinde bietet
eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände an.
Kein
Piktogramm
vorhanden
Kunststoffe
Separatsammlungen existieren für PET-Getränkeflaschen, weisse PE-Lebensmittelflaschen, tlw. auch sämtliche Plastikflaschen bei den Verkaufsstellen und für EPS
(Styropor, Sagex). Alle übrigen Kunststoffabfälle aus Haushalten sind mit dem
Kehricht zu entsorgen.
Entladungslampen
Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen,
Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum
Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden
Verkaufsstellen oder einer SENS-Rücknahmestelle (www.sens.ch, Tel. 043 / 255 20
00) kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da
sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Metalle
In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer,
Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt
werden Kleinteile aus Stahlblech-/Weissblech und Aluminium.
Mineralische Abfälle (Grubengut)
Zu den mineralischen Abfällen zählen Flachglas (Fenster, Spiegel), Geschirr
(Keramik, Porzellan, Gläser), Vasen, Blumentöpfe (Ton, Eternit), Steine,
Gartenplatten und ähnliches.
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Öl
In die Separatsammlung der Gemeinde gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer
und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf
keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden.
Papier
Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband,
Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung usw. zählen zum Altpapier.
(Im Einzelfall mit dem Abnehmer absprechen: Couverts)
Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören Hygienepapier,
Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln.
PE-Flaschen
Weisse PE-Milchflaschen können bei vielen Verkaufsstellen des Handels kostenlos
zurückgegeben werden.
PET-Getränkeflaschen
PET-Getränkeflaschen gehören zurück zu den Verkaufsstellen. Mit dem Kehricht zu
entsorgen sind Essig-, Öl- und Shampoo-Flaschen aus PET bzw. alle PETFlaschen, die etwas Anderes als Getränke enthalten haben.
Plastikflaschen
Ab Ende 2013 können leere Plastikflaschen aus dem Kosmetik-, Waschmittel- und
Reinigungsbereich sowie Düngerflaschen in Verkaufsstellen der Migros zurück
gebracht werden.
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Pneus
Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke
zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen, müssen die Händler
Pneus jeder Marke zurücknehmen.
Sonderabfälle
Rückgabe über den Handel
Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel,
Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol) und
Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf gratis an den
Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr
brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück; dafür
können sie ein Entgelt verlangen.
Gratisrückgabe über Sonderabfallsammelstellen
Sonderabfälle aus Haushalten bis maximal 20 kg pro Person und Jahr können auch
an den mobilen Sammelaktionen in den Gemeinden (Sonderabfallmobil) oder bei
der kantonalen Sonderabfallsammelstelle gratis abgeliefert werden
(www.sonderabfall.zh.ch). Für Altöl stehen in allen Gemeinden ganzjährig
Sammelstellen zur Verfügung, darum nimmt das Sonderabfallmobil kein Altöl
entgegen.
Stahlblech
In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen)
sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere
Kleinteile aus Stahlblech. Nicht in die Stahlblech-Sammlung gehören Farbdosen mit
eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall
zu entsorgen.
Textilien und Schuhe
Zu den separat gesammelten Textilien zählen saubere, tragbare Kleider und
Schuhe, Vorhänge, Tisch-, Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen,
Daunenbettwaren, Stofftiere in gut verschnürten Säcken. Kein Spielzeug! Kaputte
und stark verschmutzte Schuhe und Textilien gehören in den Kehricht. Brauchbare
Kleider und Schuhe können auch via Kleiderbörsen weitergegeben werden.
Tierische Abfälle
Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute,
Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde. Ebenfalls der
Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200
kg. Einzelne tote (Heim-)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben
werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.
Kein
Piktogramm
vorhanden
Verpackungen
Sperrige und unnötige Verpackungen können im Verkaufsgeschäft gratis
zurückgelassen werden. Sperrige Verpackungen, die nicht in einen 35 LiterKehrichtsack passen, können auch später zur Verkaufsstelle zurückgebracht
werden.
I:\Gemeinden\Mustertexte_Abfallkalender\mustertexte_abfallkalender_mai_2013.doc