Leistungsbeschreibung Qualifizierungsprogramm „New Skills“
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Leistungsbeschreibung Qualifizierungsprogramm „New Skills“
A rb e its m a rk ts e rv ic e W ie n Leistungsbeschreibung Qualifizierungsprogramm „New Skills“ FFAACCHHKKUURRSSEE FFÜÜRR DDEENN B BEERREEIICCHH TTO DW ND UN SU US MU SM RIIS UR OU WEELLLLNNEESSSS A rb e its m a rk ts e rv ic e INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME .............................................................3 2 ZIELGRUPPE .................................................................................................................3 3 ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME ...............................................................................3 4 VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL .........................................................3 5 ZEITRAUM......................................................................................................................4 6 SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG ......................................................................................................................5 7 AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ......................6 8 INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME .................................................8 8. 1 Informationsveranstaltungen ........................................................................................8 8. 2 Fachkurs „Basic“ ..........................................................................................................9 8. 3 Fachkurs „Intensiv“.....................................................................................................11 8. 4 Innovative Ansätze .....................................................................................................14 9 KALKULATION ............................................................................................................14 10 PERSONAL ..................................................................................................................14 10. 1 TrainerInnentyp 1: Persönlichkeitstraining, Lernunterstützung, Bewerbungstraining .15 10.1.1 Formale Qualifikation:.......................................................................................................................15 10.1.2 Erfahrung: ..........................................................................................................................................22 10.1.3 Mindestalter: ......................................................................................................................................23 10. 2 TrainerInnentyp 2: Informationsveranstaltungen, Module der Fachkurse ..................23 10.2.1 Formale Qualifikation:.......................................................................................................................23 10.2.2 Erfahrung: ..........................................................................................................................................24 10.2.3 Mindestalter: ......................................................................................................................................25 11 SONSTIGES .................................................................................................................25 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Qualifizierungsprogramm „New Skills“ - Fachkurse für den Bereich Tourismus und Wellness 2 Zielgruppe Bei den Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) vorgemerkte Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Tourismus, Wellness und Gastronomie insbesondere „ältere“ Arbeitskräfte (45+) Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit (Integration in den 1. Arbeitsmarkt). Personen, die bereits im Bereich Tourismus, Wellness und Gastronomie tätig waren, werden auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 40% Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 555 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 555 auf maximal 825 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten Woche jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 3 von 26 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: von 19.12.2011 bis 29.03.2013 inklusive Informationsveranstaltungen Durchführungszeitraum: 19.12.2011 – 29.03.2013, d.h. 63 Wochen (67 Wochen abzüglich 4 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: vom 26.12.2011 bis 06.01.2012 (2 Wochen) vom 24.12.2012 bis 04.01.2013 (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen GesamtMaßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom 03.01.2011 verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Sabine Vilim ([email protected]) angefordert werden kann. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von 26.12.2011 bis 06.01.2012 und von 24.12.2012 bis 04.01.2013 (= 4 Wochen) vorzusehen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: 2012 Mo, 09.04.2012 Ostermontag Do, 07.06.2012 Fronleichnam Di, 01.05.2012 Staatsfeiertag Mi, 15.08.2012 Mariä Himmelfahrt Do, 17.05.2012 Christi Himmelfahrt Fr, 26.10.2012 Nationalfeiertag Mo, 28.05.2012 Pfingstmontag Do, 01.11.2012 Allerheiligen Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 4 von 26 Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Informationsveranstaltungen: 7 MS (MS = Maßnahmenstunde) Fachkurse: 35 MS pro Woche Einstiege: Fachkurs „Basic“: 22 Gruppen/6 Wochen/35 MS pro Woche Fachkurs „Intensiv“: 15 Gruppen/12 Wochen/35 MS pro Woche Es muss gewährleistet sein, dass jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, die gesamte Bildungsmaßnahme zu durchlaufen. Dies bedeutet, dass der letzte Einstieg für: Fachkurs „Basic“: spätestens Mo, 18.02.2013 Fachkurs „Intensiv“: spätestens Mo, 07.01.2013 Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden. 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien oder in unmittelbar an Wien angrenzenden politischen Bezirk (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten 11.438 MS Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten 11.438 MS ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 5 von 26 7 Ausgangslage und Zielsetzung der Bildungsmaßnahme Diese Bildungsmaßnahme ist ein Teil des neuen AMS Qualifizierungsprogramms „New Skills“ mit dem Ziel, zukünftige Arbeitskräfte – in Verbindung mit arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen – rechtzeitig auf kommende Veränderungen und Anforderungen vorzubereiten. Der Qualifikationsbedarf, der sich insbesondere aus dem technologischen Wandel und den Strukturveränderungen ergibt, wurde genau definiert und ein entsprechendes Qualifizierungsangebot erarbeitet. Zur Deckung des aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarfs wird die Qualitätssteigerung in der Erstausbildung durch raschere Reaktion auf aktuelle Veränderungen und Anforderungen, dringende Höherqualifizierung von Fachkräften aber auch von Un- und Angelernten und die Aktualisierung der Kenntnisse und Fertigkeiten von Arbeitsuchenden, deren Ausbildung länger zurückliegt, gefordert. Nur wenn alle drei Bereiche – begleitet durch ein gut durchdachtes lifelong-learning Konzept (laufende Weiter- und Höherqualifizierung für Alle) – weiterentwickelt und forciert werden, kann es gelingen, den Bedarf der Betriebe an hoch qualifizierten MitarbeiterInnen zu decken und die Beschäftigungschancen der Arbeitskräfte nachhaltig zu sichern. Der Bereich „Tourismus und Wellness“ ist massiv von der zunehmenden Globalisierung betroffen. Alle treffen alle, überall auf der Welt immer öfter, aber auch immer kürzer. Neue Gästegruppen etwa aus Russland, Indien, China oder dem Arabischen Raum bringen neue Ansprüche (z. B. hinsichtlich Essen, internationales Fernsehangebot in Hotels) mit sich. Der Trend zu „Last-Minute-Buchungsverhalten“ erschwert die Auslastungsplanung. Durch Veränderungen in den Lebensstilen und in den VerbraucherInnenbedürfnissen gewinnen Gesundheits-, Kultur-, Aktiv- und Erlebnistourismus an Bedeutung und stellen hohe Ansprüche an die Angebotsplanung und an die Kompetenzen der MitarbeiterInnen in den Betrieben. In praktisch allen Bereichen stellt der zunehmende Einsatz von Informationstechnologien und Internet Arbeitssuchende im Tourismus vor neue Qualifikationsanforderungen. Gesteigertes Qualitäts- und Servicebewusstsein der Gäste, vielfältige neue und zunehmend komplexere Angebote, die zunehmende Verschränkung der Bereiche Gesundheit, Wellness und Tourismus machen eine laufende Weiter- und Höherqualifizierung unumgänglich. Im Bereich der Fachkenntnisse haben die demografische Entwicklung und der Trend zum Gesundheitstourismus große Auswirkungen. Die Zielgruppe der „älteren“ Gäste wird nicht nur stetig größer, sie wird auch mobiler. Qualifikationen in der spezifischen Betreuung „älterer“ Gäste gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung. Case Management, richtiger Umgang mit „älteren“ Menschen und Unterstützung von „älteren“ Gästen, zu wissen, welche ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 6 von 26 speziellen Bedürfnisse diese Gästegruppe hat, sind für Betriebe im Tourismus wichtige Anforderungen und erhöhen die Beschäftigungschancen. Unabhängig von der Kundinnen/Kundengruppe „Ältere“ entstehen im Bereich Gesundheitstourismus, Wellness, Fitness neue Berufe bzw. Zusatzqualifikationen wie HealthTrainerIn, Vital-TrainerIn, Personal Training, die den Kunden/die Kundin persönlich unterstützen. In Küche und Service werden generell Kenntnisse über Essstörungen und Unverträglichkeiten immer wichtiger. Das Thema Allergien spielt darüber hinaus auch bei antiallergener Ausstattung und im gesamten Bereich Housekeeping eine zunehmende Rolle. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass es viele gute Talente für den Bereich „Tourismus und Wellness“ gibt, die auch die Bereitschaft für die Branche mitbringen. Diese Talente müssen gefunden und motiviert werden, und es muss ihnen ermöglicht werden, dauerhaft in der Branche Fuß zu fassen. Nachdem der Bereich „Gesundheit, Wellness, Tourismus“ primär durch die Arbeit mit und am Menschen geprägt ist, sind vorrangig nicht die fachlichen Kenntnisse wichtig, sondern zuerst die Arbeit mit Menschen; erst wenn feststeht, dass hier Interesse, Talent und Begeisterung vorhanden sind, sollte die fachliche Aus- und Weiterbildung beginnen. Durch die ständige Interaktion mit Gästen und Kolleginnen und Kollegen spielen Themen wie Kommunikations- und Führungskompetenzen, Führungsstile, Kommunikation im Team (quer über alle Qualifikationsebenen), Konfliktmanagement usw. eine ganz besondere Rolle. Zu diesem Themenkreis gehören außerdem die Bereiche Kommunikation über neue Medien und Social Media, Nutzung neuer Präsentationsmittel im Internet (Buchungsplattformen etc.) – insb. auch für Kleinbetriebe – oder auch das Thema Sprachkultur (Jugendsprache, Geschäftssprache, Alltagssprache der Erwachsenenwelt). ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 7 von 26 8 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme Informationsveranstaltung 7 MS für 1.110 TNInnen Fachkurs BASIC Fachkurs INTENSIV Dauer: 6 Wochen 35 MS pro Woche Dauer: 12Wochen 35 MS pro Woche für 330 TNInnen für 225 TNInnen Die Fachkurse „Basic“ und „Intensiv“ verstehen sich als Alternative („entweder oder“) und sind nicht aufeinander aufbauend. 8. 1 Informationsveranstaltungen Die Informationsveranstaltungen inklusive Einstufung finden immer vor Beginn der Fachkurse im Ausmaß von 7 MS statt. Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung (z.B. an einem oder mehreren Tagen, Einstufungstest, Einzel- bzw. Gruppengespräche, Auswahl geeigneter TeilnehmerInnen etc.) obliegt dem Bieter und ist im Konzept anzuführen. Zu jeder Informationsveranstaltung buchen die Regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien die doppelte Anzahl an TeilnehmerInnen zu, als für die Gruppengröße der Gruppe „Basic“ und „Intensiv“ (je15 Personen) im weiteren Maßnahmenverlauf vorgesehen sind. So soll während der Informationsveranstaltung sichergestellt werden, dass 15 für den jeweiligen Fachkurs passende AMS KundInnen pro Gruppe für eine Teilnahme gewonnen werden können. Insgesamt müssen 555 Personen tatsächlich in die Fachkurse eintreten. ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 8 von 26 Kalkulation Informationsveranstaltungen TeilnehmerInnen – TrainerInnen – Schlüssel: 15:1 7 MS x 74 Gruppen = 518 MS* 7 MS x 74 Gruppen x 1 TrainerIn = 518 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 8. 2 Fachkurs „Basic“ Für das Qualifizierungsangebot muss jedem/r Teilnehmer/in ein Zertifikat einschließlich Beschreibung der Lerninhalte ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden. Dauer: 6 Wochen, 35 MS pro Woche Anzahl der Gruppen: 22 EINSTIEGSMODUL (Vorbereitung auf die Fachmodule) 35 MS Persönlichkeitstraining: Lerntechniken und Motivationstraining Auffrischung Grundkenntnisse: neue Rechtschreibung, Sinn verstehendes Lesen (Gebrauchsanweisungen, Instruktionen etc.) Englisch - Kompetenzniveau B1: Hören, lesen, schreiben, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen Grundkenntnisse IT: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentationen, Outlook, Bedienung eines Internet-Browsers Der „Tourismusbetrieb“: Überblick über die Vorgänge in Restaurants, Hotels, Thermen etc. FACHMODULE 175 MS Modul 1: Kommunikation und Selbstmanagement 49 MS Kommunikation und Konfliktmanagement: Verkaufs- und Servicegespräche: Eingehen auf den Kunden, Zuhören und Verstehen, Wünsche erkennen proaktive Serviceleistungen (selbstständiges Tätigwerden für die KundInnen) Reklamationsgespräche führen: lösungsorientierte Gesprächsführung, Killerphrasen vermeiden Strategien zur konstruktiven Konfliktbearbeitung Kommunikationsregeln gegenüber Gästen anderer Kulturen Selbstmanagement und Auftreten: Grundlagen eines wirkungsvollen Zeit- und Selbstmanagement ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 9 von 26 Stressbewältigung: Umgang mit Belastungssituationen in den Bereichen in Service, Rezeption, Küche, Housekeeping etc. eigenes Gesundheitsmanagement: Burn-Out-Vorbeugung, Suchtvorbeugung, äußerliches Auftreten: wie präsentiere ich mich gegenüber KundInnen richtig, passende äußere Erscheinung Modul 2: Spezielle Gästegruppen 28 MS Kundengruppe „ältere“ Menschen Kenntnisse über den spezifischen Umgang mit älteren Menschen/Gästen Wahrnehmung und Unterstützung Kommunikation mit „älteren“ Gästen Gäste aus anderen Ländern und Kulturkreisen: Kennen und Verstehen kultureller, religiöser, sozialer usw. Besonderheiten und Verhaltensweisen bestimmter Gästegruppen Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden Worauf legen Gäste aus verschiedenen Ländern besondern Wert? Schwerpunkte: Russland, China, Indien und andere asiatische Länder, Arabische Länder Modul 3: IT Advanced und Web 2.0 42 MS (alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source Lösungen: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen) weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung und Tabellenkalkulation Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken, Terminverwaltung usw. fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste, Online-Buchungsportale und Webshops, e-government, e-business Telefonieren am Computer weiterführende Outlook-Anwendungen: Terminkoordination und Synchronisation von Outlook, Mobiletelefon, PDA … Web 2.0 – Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs – was steckt dahinter? – wie kann ich es für meine Arbeit nutzen? E-Mail: richtig kommunizieren im digitalen Bereich Üben und Anwenden Modul 4: Sprachen für den Tourismusbereich spezifisches Englisch für den Tourismusbereich: Rezeption, Service, Wellness/Vitalanwendungen, Sport, Housekeeping Grundkenntnisse Tourismusenglisch erweitern, Grammatik ausbauen weiterführende Terms and Phrases Gästegespräche führen und verstehen, Beratung und Betreuung Schriftverkehr und englischsprachige Telefonie 35 MS Modul 5: Bewerbungstraining Analyse von Stellenanzeigen Die schriftliche Bewerbung Vorstellungsgespräch 21 MS ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 10 von 26 Kalkulation „Basic“ TeilnehmerInnen – TrainerInnen – Schlüssel: 15:1 35 MS x 22 Gruppen x 6 Wochen = 4.620 MS 35 MS x 22 Gruppen x 6 Wochen x 1 TrainerIn = 4.620 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 8. 3 Fachkurs „Intensiv“ Für das Qualifizierungsangebot muss jedem/r Teilnehmer/in ein Zertifikat einschließlich Beschreibung der Lerninhalte ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden. Dauer: 12 Wochen, 35 MS pro Woche (je nach Modulkombination) Anzahl der Gruppen: 15 EINSTIEGSMODUL (Vorbereitung auf die Fachmodule) 70 MS Persönlichkeitstraining: Lerntechniken und Motivationstraining ressourcenschonendes Arbeiten – Grundlagen: umweltbewusstes und energieeffizientes Arbeiten – Materialien, Entsorgung, effiziente Arbeitsabläufe, Sparpotenziale im Unternehmen erkennen etc. Auffrischung Grundkenntnisse: neue Rechtschreibung, Sinn verstehendes Lesen (Gebrauchsanweisungen, Instruktionen etc.) Englisch - Kompetenzniveau B1: Hören, lesen, schreiben, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen Grundkenntnisse IT: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentationen, Outlook, Bedienung eines Internet-Browsers FACHMODULE 350 MS Modul 1: Kommunikation, Teamarbeit und Selbstmanagement 70 MS Kommunikation und Konfliktmanagement: Verkaufs- und Servicegespräche: Eingehen auf den Kunden, Zuhören und Verstehen, Wünsche erkennen proaktive Serviceleistungen (selbstständiges Tätigwerden für die KundInnen) Reklamationsgespräche führen: lösungsorientierte Gesprächsführung, Killerphrasen vermeiden Strategien zur konstruktiven Konfliktbearbeitung Kommunikationsregeln gegenüber Gästen anderer Kulturen Teamarbeit: effektive Teamarbeit Kommunikation im Team ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 11 von 26 Gruppendynamik und -prozesse Umgang mit Vorurteilen und Stereotypen Arten der Entscheidungsfindung die soziale Rolle, Rollenkonflikte arbeiten in multikulturellen Teams Selbstmanagement und Auftreten: Grundlagen eines wirkungsvollen Zeit- und Selbstmanagement Stressbewältigung: Umgang mit Belastungssituationen in den Bereichen in Service, Rezeption, Küche, Housekeeping etc. eigenes Gesundheitsmanagement: Burn-Out-Vorbeugung, Suchtvorbeugung, äußerliches Auftreten: wie präsentiere ich mich gegenüber KundInnen richtig, passende äußere Erscheinung Modul 2: Der Tourismusbetrieb 21 MS Der Tourismusbetrieb“: Grundkenntnisse aller Vorgänge in Restaurants, Hotels, Thermen etc. – Erkennen und Verstehen der Zusammenhänge Entrepreneurship im Tourismusbereich Grundkenntnisse Projektmanagement Grundlagen Qualitätsmanagement Modul 3: Spezielle Gästegruppen 49 MS Kenntnisse über und Umgang mit Allergien, Unverträglichkeiten, Essstörungen Kundengruppe „ältere“ Menschen Kenntnisse über den spezifischen Umgang mit älteren Menschen/Gästen Wahrnehmung und Unterstützung Kommunikation mit „älteren“ Gästen besondere Angebote: Speisen, Begleitung (Transfer, Einkaufen etc.) Bewegungsprogramme, Freizeitangebote technische Hilfsmittel, z. B. Diätprogramme (e-balance), Telemonitoring Gäste aus anderen Ländern und Kulturkreisen: Länderkunde – Grundkenntnisse über wichtige Herkunftsländer Kennen und Verstehen kultureller, religiöser, sozialer usw. Besonderheiten und Verhaltensweisen bestimmter Gästegruppen Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden Worauf legen Gäste aus verschiedenen Ländern besondern Wert? Schwerpunkte: Russland, China, Indien und andere asiatische Länder, Arabische Länder Modul 4: IT Advanced 35 MS (alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source Lösungen: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen) weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung und Tabellenkalkulation weiterführende Kenntnisse Datenbanken, Datenbank erstellen, Berichte und Abfragen erstellen weiterführende Kenntnisse Präsentationen erstellen, Masterfolien, Animationen Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken, Terminverwaltung usw. Buchungsprogramme für den Tourismus: kennen und anwenden können Modul 5: Neue Medien – neue Kommunikation, einschl. Internet und Web 2.0 35 MS fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste, Zeitungsarchive, Zeitschriften und Branchenbücher im Internet nutzen HTML: Fachbegriffe kennen und verstehen Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung & Signatur ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 12 von 26 Online-Buchungsportale und Webshops, e-government, e-business Telefonieren am Computer weiterführende Outlook-Anwendungen: Terminkoordination und Synchronisation von Outlook, Mobiletelefon, PDA … Telefon- und Videokonferenzen: technische und inhaltliche Organisation und Durchführung Web 2.0 – Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs – was steckt dahinter? – wie kann ich es für meine Arbeit nutzen? E-Mail: richtig kommunizieren im digitalen Bereich Modul 6: Sprachen für den Tourismusbereich 49 MS spezifisches Englisch für den Tourismusbereich: Rezeption, Service, Wellness/Vitalanwendungen, Sport, Housekeeping Grundkenntnisse Tourismusenglisch erweitern, Grammatik ausbauen weiterführende Terms and Phrases Gästegespräche führen und verstehen, Beratung und Betreuung Schriftverkehr und englischsprachige Telefonie Grundbegriffe und einfach Redewendungen für den Tourismusbereich in verschiedenen Sprachen (wichtiger Gästegruppen): Italienisch, Französisch, Spanisch, Chinesische, Indisch, Russisch, Arabisch Modul 7: Bewerbungstraining und begleitendes Betriebspraktikum 91MS Analyse von Stellenanzeigen Die schriftliche Bewerbung und das Vorstellungsgespräch Betriebspraktikum begleitend Information über weiterführende Ausbildungen/Möglichkeiten im Tourismus: Kaffee-, KäsespezialistIn, Jungsommelier/-sommelière, Health und Vital-TrainerIn, Massageausbildungen, Praktikum und Arbeiten im Ausland OPTIONALE MODULE und SPEZIALMODULE (je nach Vorkenntnissen und Einsatzbereich) Modul: e-Tourismus und Social Media 70 MS Online-Strategien für Tourismusbetriebe Daten: Sicherheit, Schutz, Urheber- und Nutzungsrechte Grundlagen des e-marketings und Online-Vertriebes Reiseplattform und Online-Buchungsportale Web 2.0: Umgang mit Foren, Bewertungsportalen, Blogs usw. – kennen, beobachten, nutzen Webseiten Aufbau: cms-aufgebaute Webseiten, programmierte Webseiten Publizieren im Internet: Texte für Webseiten/Webauftritte verfassen Webseiten Betreuung: Umgang mit cms-Systemen, Bilder aufbereiten mit Bildbearbeitungsprogrammen Sprachmodule: Erweiterung Sprachkenntnisse für Tourismus 35 MS je Sprache insb. Russisch, Chinesisch, Indisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch, Französisch Kalkulation „Intensiv“ TeilnehmerInnen – TrainerInnen – Schlüssel: 15:1 35 MS x 15 Gruppen x 12 Wochen = 6.300 MS 35 MS x 15 Gruppen x 12 Wochen x 1 TrainerIn = 6.300 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 13 von 26 8. 4 Innovative Ansätze Im Rahmen der vorgegebenen Fachkurs-Curricula dürfen die Vorgaben bezüglich der Inhalte und der Summe der einzelnen Maßnahmenstunden in den Modulen nicht verändert werden. Über das hinaus ist die organisatorische und inhaltliche Gestaltung einzelner Bestandteile der Bildungsmaßnahme flexibel zu handhaben. Es obliegt dem Bieter, diese der Zielgruppe entsprechend anzupassen und im Konzept anzuführen. Diese innovativen Ansätze und Umsetzungsvarianten sind für die qualitätsvolle Durchführung der Bildungsmaßnahme von großer Bedeutung und werden in der Konzeptbewertung berücksichtigt. Ebenso in der Konzeptbewertung berücksichtigt werden Vorschläge bzw. Vorgehensweisen hinsichtlich des Umgangs mit der speziellen Zielgruppe „ältere“ Arbeitskräfte (45+). 9 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden TrainerInnenstunden (MS): (MSP): 518 518 Fachkurs „Basic“ 4.620 4.620 Fachkurs „Intensiv“ 6.300 6.300 11.438 11.438 Informationsveranstaltungen Summe gesamt 11.438 MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen. 11.438 MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 10 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 14 von 26 der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen 1 – 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den „Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger“ Punkt 6.1). 10. 1 TrainerInnentyp 1: Persönlichkeitstraining, Lernunterstützung, Bewerbungstraining 10.1.1 Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.B. HASCH) oder Matura (z.B. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 15 von 26 Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik – Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen – beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des „roten Fadens“, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, …), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung „TrainerInnenausbildung“ bzw. „Coachingausbildung“ bzw. „Supervisionsausbildung“ hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 16 von 26 Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.B. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium „gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares“) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 17 von 26 Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium „gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares“) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums „gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares“ nicht erfüllt werden = Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen – soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen – Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 18 von 26 Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur „zertifizierten Erwachsenenbildner/in“ bzw. „diplomierten Erwachsenenbildner/in“ Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang „Berufs- und Bildungswegorientierung“ (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang „Supervision und Coaching“ ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 19 von 26 (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang „Psychosoziale Beratung“ (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = „Expert“ 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ bzw. abgeschlossenes Diplomstudium „Sozialarbeit im städtischen Raum“ bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit“ (Master für SOZAK- ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 20 von 26 AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft“ bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = „Senior Expert“ bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = „Senior Expert“ Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung „Expert“ und „Senior Expert“ Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die „Einsatzzeit“ vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen („Expert“ und „Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium „Erfahrung“ herangezogen werden !!! Für die Bewertung des Kriteriums „Erfahrung“ sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 21 von 26 dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. „neue TrainerInnen“: Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). 10.1.2 Erfahrung: Bewertung: Punkte: 0 Definition: Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten • Maßnahme (MN) • oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang 5 als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 22 von 26 in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten • Maßnahme (MN) • oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10.1.3 Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 10. 2 TrainerInnentyp 2: Informationsveranstaltungen, Module der Fachkurse 10.2.1 Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-)Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter http://www.berufsdatenbank.at oder lt. BerufsInformationsComputer, zu finden unter http://www.bic.at) Bewertung: Punkte: 0 Definition: Erfüllung des Muss-Kriteriums ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 23 von 26 10.2.2 Erfahrung: 5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Bewertung: Punkte: 0 Definition: Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriterium und 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) 5 oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 24 von 26 der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10.2.3 Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 11 Sonstiges Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / den zuständigen AMSBerater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung des/der Kunden/in dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an den zuständigen Berater /die zuständige Beraterin zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter anderem folgende Daten vermerkt sein: Name der/des TeilnehmerIn Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Erarbeitetes Ziel nach Bildungsmaßnahmenende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit 02.07.2007 verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per E-Mail bei Frau Sabine Vilim, [email protected], angefordert werden). eAMS-Konto Der Träger hat sicherzustellen, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über die Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eAMS-Kontos informiert werden. ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 25 von 26 Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person „interessiert“ oder „nicht interessiert“ ist. Diese Liste ist bis spätestens Freitag der zweiten Kurswoche an die Regionalen Geschäftstellen zu übermitteln. Verfügt der Träger über ein eAMS Konto für Träger, können die Interessensmeldungen alternativ zur genannten Liste auch über die eAMS-Konto Funktion „Berichte zu Personen“ bekundet werden. Unterstützung bei der Nutzung des eAMS-Kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o.Ä. zu integrieren und eine diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen. ___________________________________________________________________________________________ LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 26 von 26