Leistungsbeschreibung Qualifizierungsprogramm „New Skills“

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Leistungsbeschreibung Qualifizierungsprogramm „New Skills“
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Leistungsbeschreibung
Qualifizierungsprogramm
„New Skills“
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INHALTSVERZEICHNIS
1
BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME .............................................................3
2
ZIELGRUPPE .................................................................................................................3
3
ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME ...............................................................................3
4
VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL .........................................................3
5
ZEITRAUM......................................................................................................................4
6
SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE
AUSSTATTUNG ......................................................................................................................5
7
AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ......................6
8
INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME .................................................8
8. 1 Informationsveranstaltungen ........................................................................................8
8. 2 Fachkurs „Basic“ ..........................................................................................................9
8. 3 Fachkurs „Intensiv“.....................................................................................................11
8. 4 Innovative Ansätze .....................................................................................................14
9
KALKULATION ............................................................................................................14
10
PERSONAL ..................................................................................................................14
10. 1 TrainerInnentyp 1: Persönlichkeitstraining, Lernunterstützung, Bewerbungstraining .15
10.1.1
Formale Qualifikation:.......................................................................................................................15
10.1.2
Erfahrung: ..........................................................................................................................................22
10.1.3
Mindestalter: ......................................................................................................................................23
10. 2 TrainerInnentyp 2: Informationsveranstaltungen, Module der Fachkurse ..................23
10.2.1
Formale Qualifikation:.......................................................................................................................23
10.2.2
Erfahrung: ..........................................................................................................................................24
10.2.3
Mindestalter: ......................................................................................................................................25
11
SONSTIGES .................................................................................................................25
1
Bezeichnung der Bildungsmaßnahme
Qualifizierungsprogramm „New Skills“ - Fachkurse für den Bereich Tourismus und Wellness
2
Zielgruppe
Bei den Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) vorgemerkte
Personen
 mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte)
 mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Tourismus, Wellness und Gastronomie
 insbesondere „ältere“ Arbeitskräfte (45+)
Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des
AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung
durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können.
3
Ziel der Bildungsmaßnahme
(Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit (Integration in den 1. Arbeitsmarkt).
Personen, die bereits im Bereich Tourismus, Wellness und Gastronomie tätig waren, werden auf
aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen
zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Erfolgsmessung:
Erfolgsvorgabe: 40%
Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der
Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in
Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt.
4
Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl
Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 555 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält
sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 555 auf maximal 825 aufzustocken.
Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger.
Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten
Woche jeden Einstiegstermins möglich.
Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe
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5
Zeitraum
Gesamt-Projektdauer: von 19.12.2011 bis 29.03.2013 inklusive Informationsveranstaltungen
Durchführungszeitraum: 19.12.2011 – 29.03.2013, d.h. 63 Wochen
(67 Wochen abzüglich 4 Wochen schulungsfrei)
Schulungsfreie Zeit: vom 26.12.2011 bis 06.01.2012 (2 Wochen)
vom 24.12.2012 bis 04.01.2013 (2 Wochen)
Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum,
noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage
sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen GesamtMaßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen.
Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer
Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt
wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung
gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften.
Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom 03.01.2011 verwiesen, welches
bei Bedarf bei Frau Sabine Vilim ([email protected]) angefordert werden kann.
Schulungsfreie Zeit:
Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von 26.12.2011 bis 06.01.2012 und
von 24.12.2012 bis 04.01.2013 (= 4 Wochen) vorzusehen.
Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums:
2012
Mo, 09.04.2012
Ostermontag
Do, 07.06.2012
Fronleichnam
Di, 01.05.2012
Staatsfeiertag
Mi, 15.08.2012
Mariä Himmelfahrt
Do, 17.05.2012
Christi Himmelfahrt
Fr, 26.10.2012
Nationalfeiertag
Mo, 28.05.2012
Pfingstmontag
Do, 01.11.2012
Allerheiligen
Unterrichtszeiten:
Vorgegebene Rahmenschulungszeit:
Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr.
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Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten
obliegt dem Bieter.
Informationsveranstaltungen: 7 MS (MS = Maßnahmenstunde)
Fachkurse: 35 MS pro Woche
Einstiege:
Fachkurs „Basic“: 22 Gruppen/6 Wochen/35 MS pro Woche
Fachkurs „Intensiv“: 15 Gruppen/12 Wochen/35 MS pro Woche
Es muss gewährleistet sein, dass jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, die
gesamte Bildungsmaßnahme zu durchlaufen. Dies bedeutet, dass der letzte Einstieg für:
Fachkurs „Basic“: spätestens Mo, 18.02.2013
Fachkurs „Intensiv“: spätestens Mo, 07.01.2013
Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den Sommermonaten weniger
Eintritte vorgesehen werden.
6
Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung
Schulungsort:
Bundesland Wien oder in unmittelbar an Wien angrenzenden politischen Bezirk (schnelle
Erreichbarkeit aus ganz Wien)
Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3):
Kalkulation räumliche Ausstattung:
entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten 11.438 MS
Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4):
Kalkulation technische Ausstattung:
entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten 11.438 MS
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7
Ausgangslage und Zielsetzung der Bildungsmaßnahme
Diese Bildungsmaßnahme ist ein Teil des neuen AMS Qualifizierungsprogramms „New Skills“
mit dem Ziel, zukünftige Arbeitskräfte – in Verbindung mit arbeitsmarktpolitischen
Unterstützungsmaßnahmen – rechtzeitig auf kommende Veränderungen und Anforderungen
vorzubereiten.
Der Qualifikationsbedarf, der sich insbesondere aus dem technologischen Wandel und den
Strukturveränderungen ergibt, wurde genau definiert und ein entsprechendes Qualifizierungsangebot erarbeitet.
Zur Deckung des aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarfs wird die Qualitätssteigerung
in der Erstausbildung durch raschere Reaktion auf aktuelle Veränderungen und Anforderungen,
dringende Höherqualifizierung von Fachkräften aber auch von Un- und Angelernten und die
Aktualisierung der Kenntnisse und Fertigkeiten von Arbeitsuchenden, deren Ausbildung länger
zurückliegt, gefordert.
Nur wenn alle drei Bereiche – begleitet durch ein gut durchdachtes lifelong-learning
Konzept (laufende Weiter- und Höherqualifizierung für Alle) – weiterentwickelt und forciert
werden, kann es gelingen, den Bedarf der Betriebe an hoch qualifizierten MitarbeiterInnen
zu decken und die Beschäftigungschancen der Arbeitskräfte nachhaltig zu sichern.
Der Bereich „Tourismus und Wellness“ ist massiv von der zunehmenden Globalisierung
betroffen. Alle treffen alle, überall auf der Welt immer öfter, aber auch immer kürzer.
Neue Gästegruppen etwa aus Russland, Indien, China oder dem Arabischen Raum bringen neue
Ansprüche (z. B. hinsichtlich Essen, internationales Fernsehangebot in Hotels) mit sich. Der Trend
zu „Last-Minute-Buchungsverhalten“ erschwert die Auslastungsplanung.
Durch Veränderungen in den Lebensstilen und in den VerbraucherInnenbedürfnissen gewinnen
Gesundheits-, Kultur-, Aktiv- und Erlebnistourismus an Bedeutung und stellen hohe Ansprüche an
die Angebotsplanung und an die Kompetenzen der MitarbeiterInnen in den Betrieben.
In praktisch allen Bereichen stellt der zunehmende Einsatz von Informationstechnologien
und Internet Arbeitssuchende im Tourismus vor neue Qualifikationsanforderungen.
Gesteigertes Qualitäts- und Servicebewusstsein der Gäste, vielfältige neue und zunehmend
komplexere Angebote, die zunehmende Verschränkung der Bereiche Gesundheit, Wellness
und Tourismus machen eine laufende Weiter- und Höherqualifizierung unumgänglich.
Im Bereich der Fachkenntnisse haben die demografische Entwicklung und der Trend zum
Gesundheitstourismus große Auswirkungen. Die Zielgruppe der „älteren“ Gäste wird nicht
nur stetig größer, sie wird auch mobiler. Qualifikationen in der spezifischen Betreuung
„älterer“ Gäste gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung. Case Management, richtiger
Umgang mit „älteren“ Menschen und Unterstützung von „älteren“ Gästen, zu wissen, welche
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speziellen Bedürfnisse diese Gästegruppe hat, sind für Betriebe im Tourismus wichtige
Anforderungen und erhöhen die Beschäftigungschancen.
Unabhängig von der Kundinnen/Kundengruppe „Ältere“ entstehen im Bereich
Gesundheitstourismus, Wellness, Fitness neue Berufe bzw. Zusatzqualifikationen wie HealthTrainerIn, Vital-TrainerIn, Personal Training, die den Kunden/die Kundin persönlich unterstützen.
In Küche und Service werden generell Kenntnisse über Essstörungen und Unverträglichkeiten
immer wichtiger. Das Thema Allergien spielt darüber hinaus auch bei antiallergener
Ausstattung und im gesamten Bereich Housekeeping eine zunehmende Rolle.
Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass es viele gute Talente für den Bereich
„Tourismus und Wellness“ gibt, die auch die Bereitschaft für die Branche mitbringen. Diese
Talente müssen gefunden und motiviert werden, und es muss ihnen ermöglicht werden,
dauerhaft in der Branche Fuß zu fassen.
Nachdem der Bereich „Gesundheit, Wellness, Tourismus“ primär durch die Arbeit mit und am
Menschen geprägt ist, sind vorrangig nicht die fachlichen Kenntnisse wichtig, sondern zuerst die
Arbeit mit Menschen; erst wenn feststeht, dass hier Interesse, Talent und Begeisterung vorhanden
sind, sollte die fachliche Aus- und Weiterbildung beginnen.
Durch die ständige Interaktion mit Gästen und Kolleginnen und Kollegen spielen Themen wie
Kommunikations- und Führungskompetenzen, Führungsstile, Kommunikation im Team
(quer über alle Qualifikationsebenen), Konfliktmanagement usw. eine ganz besondere
Rolle. Zu diesem Themenkreis gehören außerdem die Bereiche Kommunikation über neue
Medien und Social Media, Nutzung neuer Präsentationsmittel im Internet (Buchungsplattformen
etc.) – insb. auch für Kleinbetriebe – oder auch das Thema Sprachkultur (Jugendsprache,
Geschäftssprache, Alltagssprache der Erwachsenenwelt).
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8
Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme
Informationsveranstaltung
7 MS
für 1.110 TNInnen
Fachkurs
BASIC
Fachkurs
INTENSIV
Dauer:
6 Wochen
35 MS pro Woche
Dauer:
12Wochen
35 MS pro Woche
für 330 TNInnen
für 225 TNInnen
Die Fachkurse „Basic“ und „Intensiv“ verstehen sich als Alternative („entweder oder“) und
sind nicht aufeinander aufbauend.
8. 1 Informationsveranstaltungen
Die Informationsveranstaltungen inklusive Einstufung finden immer vor Beginn der Fachkurse im
Ausmaß von 7 MS statt.
Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung (z.B. an einem oder mehreren Tagen,
Einstufungstest, Einzel- bzw. Gruppengespräche, Auswahl geeigneter TeilnehmerInnen etc.) obliegt
dem Bieter und ist im Konzept anzuführen.
Zu jeder Informationsveranstaltung buchen die Regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien
die doppelte Anzahl an TeilnehmerInnen zu, als für die Gruppengröße der Gruppe „Basic“ und
„Intensiv“ (je15 Personen) im weiteren Maßnahmenverlauf vorgesehen sind.
So soll während der Informationsveranstaltung sichergestellt werden, dass 15 für den jeweiligen
Fachkurs passende AMS KundInnen pro Gruppe für eine Teilnahme gewonnen werden können.
Insgesamt müssen 555 Personen tatsächlich in die Fachkurse eintreten.
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Kalkulation Informationsveranstaltungen
TeilnehmerInnen – TrainerInnen – Schlüssel: 15:1
7 MS x 74 Gruppen = 518 MS*
7 MS x 74 Gruppen x 1 TrainerIn = 518 MSP*
*) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen
*) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen
TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2
8. 2 Fachkurs „Basic“
Für das Qualifizierungsangebot muss jedem/r Teilnehmer/in ein Zertifikat einschließlich
Beschreibung der Lerninhalte ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in
welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden.
Dauer: 6 Wochen, 35 MS pro Woche
Anzahl der Gruppen: 22
EINSTIEGSMODUL
(Vorbereitung auf die Fachmodule)



35 MS
Persönlichkeitstraining: Lerntechniken und Motivationstraining
Auffrischung Grundkenntnisse:
 neue Rechtschreibung, Sinn verstehendes Lesen (Gebrauchsanweisungen, Instruktionen etc.)
 Englisch - Kompetenzniveau B1: Hören, lesen, schreiben, an Gesprächen teilnehmen,
zusammenhängendes Sprechen
 Grundkenntnisse IT: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentationen,
Outlook, Bedienung eines Internet-Browsers
Der „Tourismusbetrieb“: Überblick über die Vorgänge in Restaurants, Hotels, Thermen etc.
FACHMODULE
175 MS
Modul 1: Kommunikation und Selbstmanagement
49 MS
Kommunikation und Konfliktmanagement:
 Verkaufs- und Servicegespräche:
 Eingehen auf den Kunden, Zuhören und Verstehen, Wünsche erkennen
 proaktive Serviceleistungen (selbstständiges Tätigwerden für die KundInnen)
 Reklamationsgespräche führen:
 lösungsorientierte Gesprächsführung, Killerphrasen vermeiden
 Strategien zur konstruktiven Konfliktbearbeitung
 Kommunikationsregeln gegenüber Gästen anderer Kulturen
Selbstmanagement und Auftreten:
 Grundlagen eines wirkungsvollen Zeit- und Selbstmanagement
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


Stressbewältigung: Umgang mit Belastungssituationen in den Bereichen in Service, Rezeption,
Küche, Housekeeping etc.
eigenes Gesundheitsmanagement: Burn-Out-Vorbeugung, Suchtvorbeugung,
äußerliches Auftreten: wie präsentiere ich mich gegenüber KundInnen richtig, passende äußere
Erscheinung
Modul 2: Spezielle Gästegruppen
28 MS
 Kundengruppe „ältere“ Menschen
 Kenntnisse über den spezifischen Umgang mit älteren Menschen/Gästen
 Wahrnehmung und Unterstützung
 Kommunikation mit „älteren“ Gästen
 Gäste aus anderen Ländern und Kulturkreisen:
 Kennen und Verstehen kultureller, religiöser, sozialer usw. Besonderheiten und
Verhaltensweisen bestimmter Gästegruppen
 Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden
 Worauf legen Gäste aus verschiedenen Ländern besondern Wert?
 Schwerpunkte: Russland, China, Indien und andere asiatische Länder, Arabische Länder
Modul 3: IT Advanced und Web 2.0
42 MS
(alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source
Lösungen: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen)
 weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
 Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken,
Terminverwaltung usw.
 fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste,
Online-Buchungsportale und Webshops, e-government, e-business
 Telefonieren am Computer
 weiterführende Outlook-Anwendungen: Terminkoordination und Synchronisation von Outlook,
Mobiletelefon, PDA …
 Web 2.0 – Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs – was steckt dahinter? – wie kann ich es
für meine Arbeit nutzen?
 E-Mail: richtig kommunizieren im digitalen Bereich
 Üben und Anwenden
Modul 4: Sprachen für den Tourismusbereich
 spezifisches Englisch für den Tourismusbereich: Rezeption, Service,
Wellness/Vitalanwendungen, Sport, Housekeeping
 Grundkenntnisse Tourismusenglisch erweitern, Grammatik ausbauen
 weiterführende Terms and Phrases
 Gästegespräche führen und verstehen, Beratung und Betreuung
 Schriftverkehr und englischsprachige Telefonie
35 MS
Modul 5: Bewerbungstraining
 Analyse von Stellenanzeigen
 Die schriftliche Bewerbung
 Vorstellungsgespräch
21 MS
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Kalkulation „Basic“
TeilnehmerInnen – TrainerInnen – Schlüssel: 15:1
35 MS x 22 Gruppen x 6 Wochen = 4.620 MS
35 MS x 22 Gruppen x 6 Wochen x 1 TrainerIn = 4.620 MSP
TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2
8. 3 Fachkurs „Intensiv“
Für das Qualifizierungsangebot muss jedem/r Teilnehmer/in ein Zertifikat einschließlich
Beschreibung der Lerninhalte ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in
welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden.
Dauer: 12 Wochen, 35 MS pro Woche (je nach Modulkombination)
Anzahl der Gruppen: 15
EINSTIEGSMODUL
(Vorbereitung auf die Fachmodule)



70 MS
Persönlichkeitstraining: Lerntechniken und Motivationstraining
ressourcenschonendes Arbeiten – Grundlagen: umweltbewusstes und energieeffizientes
Arbeiten – Materialien, Entsorgung, effiziente Arbeitsabläufe, Sparpotenziale im Unternehmen
erkennen etc.
Auffrischung Grundkenntnisse:
 neue Rechtschreibung, Sinn verstehendes Lesen (Gebrauchsanweisungen, Instruktionen etc.)
 Englisch - Kompetenzniveau B1: Hören, lesen, schreiben, an Gesprächen teilnehmen,
zusammenhängendes Sprechen
 Grundkenntnisse IT: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentationen,
Outlook, Bedienung eines Internet-Browsers
FACHMODULE
350 MS
Modul 1: Kommunikation, Teamarbeit und Selbstmanagement
70 MS
Kommunikation und Konfliktmanagement:
 Verkaufs- und Servicegespräche:
 Eingehen auf den Kunden, Zuhören und Verstehen, Wünsche erkennen
 proaktive Serviceleistungen (selbstständiges Tätigwerden für die KundInnen)
 Reklamationsgespräche führen:
 lösungsorientierte Gesprächsführung, Killerphrasen vermeiden
 Strategien zur konstruktiven Konfliktbearbeitung
 Kommunikationsregeln gegenüber Gästen anderer Kulturen
Teamarbeit:
 effektive Teamarbeit
 Kommunikation im Team
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




Gruppendynamik und -prozesse
Umgang mit Vorurteilen und Stereotypen
Arten der Entscheidungsfindung
die soziale Rolle, Rollenkonflikte
arbeiten in multikulturellen Teams
Selbstmanagement und Auftreten:
 Grundlagen eines wirkungsvollen Zeit- und Selbstmanagement
 Stressbewältigung: Umgang mit Belastungssituationen in den Bereichen in Service, Rezeption,
Küche, Housekeeping etc.
 eigenes Gesundheitsmanagement: Burn-Out-Vorbeugung, Suchtvorbeugung,
 äußerliches Auftreten: wie präsentiere ich mich gegenüber KundInnen richtig, passende äußere
Erscheinung
Modul 2: Der Tourismusbetrieb
21 MS
 Der Tourismusbetrieb“: Grundkenntnisse aller Vorgänge in Restaurants, Hotels, Thermen etc. –
Erkennen und Verstehen der Zusammenhänge
 Entrepreneurship im Tourismusbereich
 Grundkenntnisse Projektmanagement
 Grundlagen Qualitätsmanagement
Modul 3: Spezielle Gästegruppen
49 MS
 Kenntnisse über und Umgang mit Allergien, Unverträglichkeiten, Essstörungen
 Kundengruppe „ältere“ Menschen
 Kenntnisse über den spezifischen Umgang mit älteren Menschen/Gästen
 Wahrnehmung und Unterstützung
 Kommunikation mit „älteren“ Gästen
 besondere Angebote: Speisen, Begleitung (Transfer, Einkaufen etc.) Bewegungsprogramme,
Freizeitangebote
 technische Hilfsmittel, z. B. Diätprogramme (e-balance), Telemonitoring
 Gäste aus anderen Ländern und Kulturkreisen:
 Länderkunde – Grundkenntnisse über wichtige Herkunftsländer
 Kennen und Verstehen kultureller, religiöser, sozialer usw. Besonderheiten und
Verhaltensweisen bestimmter Gästegruppen
 Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden
 Worauf legen Gäste aus verschiedenen Ländern besondern Wert?
 Schwerpunkte: Russland, China, Indien und andere asiatische Länder, Arabische Länder
Modul 4: IT Advanced
35 MS
(alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source
Lösungen: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen)
 weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
 weiterführende Kenntnisse Datenbanken, Datenbank erstellen, Berichte und Abfragen erstellen
 weiterführende Kenntnisse Präsentationen erstellen, Masterfolien, Animationen
 Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken,
Terminverwaltung usw.
 Buchungsprogramme für den Tourismus: kennen und anwenden können
Modul 5: Neue Medien – neue Kommunikation, einschl. Internet und Web 2.0
35 MS
 fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste,
Zeitungsarchive, Zeitschriften und Branchenbücher im Internet nutzen
 HTML: Fachbegriffe kennen und verstehen
 Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung & Signatur
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





Online-Buchungsportale und Webshops, e-government, e-business
Telefonieren am Computer
weiterführende Outlook-Anwendungen: Terminkoordination und Synchronisation von Outlook,
Mobiletelefon, PDA …
Telefon- und Videokonferenzen: technische und inhaltliche Organisation und Durchführung
Web 2.0 – Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs – was steckt dahinter? – wie kann ich es
für meine Arbeit nutzen?
E-Mail: richtig kommunizieren im digitalen Bereich
Modul 6: Sprachen für den Tourismusbereich
49 MS
 spezifisches Englisch für den Tourismusbereich: Rezeption, Service,
Wellness/Vitalanwendungen, Sport, Housekeeping
 Grundkenntnisse Tourismusenglisch erweitern, Grammatik ausbauen
 weiterführende Terms and Phrases
 Gästegespräche führen und verstehen, Beratung und Betreuung
 Schriftverkehr und englischsprachige Telefonie
 Grundbegriffe und einfach Redewendungen für den Tourismusbereich in verschiedenen
Sprachen (wichtiger Gästegruppen): Italienisch, Französisch, Spanisch, Chinesische, Indisch,
Russisch, Arabisch
Modul 7: Bewerbungstraining und begleitendes Betriebspraktikum
91MS
 Analyse von Stellenanzeigen
 Die schriftliche Bewerbung und das Vorstellungsgespräch
 Betriebspraktikum begleitend
 Information über weiterführende Ausbildungen/Möglichkeiten im Tourismus: Kaffee-,
KäsespezialistIn, Jungsommelier/-sommelière, Health und Vital-TrainerIn,
Massageausbildungen, Praktikum und Arbeiten im Ausland
OPTIONALE MODULE und SPEZIALMODULE (je nach Vorkenntnissen und Einsatzbereich)
Modul: e-Tourismus und Social Media
70 MS
 Online-Strategien für Tourismusbetriebe
 Daten: Sicherheit, Schutz, Urheber- und Nutzungsrechte
 Grundlagen des e-marketings und Online-Vertriebes
 Reiseplattform und Online-Buchungsportale
 Web 2.0: Umgang mit Foren, Bewertungsportalen, Blogs usw. – kennen, beobachten, nutzen
 Webseiten Aufbau: cms-aufgebaute Webseiten, programmierte Webseiten
 Publizieren im Internet: Texte für Webseiten/Webauftritte verfassen
 Webseiten Betreuung: Umgang mit cms-Systemen, Bilder aufbereiten mit
Bildbearbeitungsprogrammen
Sprachmodule: Erweiterung Sprachkenntnisse für Tourismus
35 MS je Sprache
 insb. Russisch, Chinesisch, Indisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch, Französisch
Kalkulation „Intensiv“
TeilnehmerInnen – TrainerInnen – Schlüssel: 15:1
35 MS x 15 Gruppen x 12 Wochen = 6.300 MS
35 MS x 15 Gruppen x 12 Wochen x 1 TrainerIn = 6.300 MSP
TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2
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8. 4 Innovative Ansätze
Im Rahmen der vorgegebenen Fachkurs-Curricula dürfen die Vorgaben bezüglich der Inhalte und
der Summe der einzelnen Maßnahmenstunden in den Modulen nicht verändert werden.
Über das hinaus ist die organisatorische und inhaltliche Gestaltung einzelner Bestandteile der
Bildungsmaßnahme flexibel zu handhaben. Es obliegt dem Bieter, diese der Zielgruppe
entsprechend anzupassen und im Konzept anzuführen.
Diese innovativen Ansätze und Umsetzungsvarianten sind für die qualitätsvolle Durchführung der
Bildungsmaßnahme von großer Bedeutung und werden in der Konzeptbewertung berücksichtigt.
Ebenso in der Konzeptbewertung berücksichtigt werden Vorschläge bzw. Vorgehensweisen
hinsichtlich des Umgangs mit der speziellen Zielgruppe „ältere“ Arbeitskräfte (45+).
9
Kalkulation
Veranstaltungen
Maßnahmenstunden TrainerInnenstunden
(MS):
(MSP):
518
518
Fachkurs „Basic“
4.620
4.620
Fachkurs „Intensiv“
6.300
6.300
11.438
11.438
Informationsveranstaltungen
Summe gesamt
11.438 MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen
heranzuziehen.
11.438 MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen.
10 Personal
Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend
Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung

der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und
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
der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme
zu gewährleisten.
Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen 1 – 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den „Allgemeinen
Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger“ Punkt 6.1).
10. 1 TrainerInnentyp 1: Persönlichkeitstraining, Lernunterstützung,
Bewerbungstraining
10.1.1 Formale Qualifikation:
Muss-Kriterium:
abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG
bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG
im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten)
UND
eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung
[Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden
mittleren Schule (z.B. HASCH)
oder Matura (z.B. AHS-, HAK-, HTL-Matura)
bzw. gleichwertige Ausbildungen
(z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)]
UND
gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES*
(im Ausmaß von mindestens 6 Stunden
innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist
bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen
innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist)
UND
gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING*
(im Ausmaß von mindestens 16 Stunden
innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist)
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Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens
folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind:

Gruppenprozesse / Gruppendynamik
Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit
Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc.

Grundlagen der Kommunikation
Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik,
aktive Sprache, etc.

Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken
Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik,
Ablauf und Planung einer Moderation, etc.

Methodik – Didaktik / Methodeneinsatz
Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit
heterogenen Gruppen – beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc.

Präsentationstechniken / Medieneinsatz
Medieneinsatz im Training, Erstellen des „roten Fadens“, Strategien zu Sicherheit,
Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, …), etc.

Konfliktmanagement
Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von
Konflikteskalation, etc.

Seminarphasen / Seminarplanung
Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf,
Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von
Konzepten und Unterlagen, etc.
Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht
ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung
„TrainerInnenausbildung“ bzw. „Coachingausbildung“ bzw. „Supervisionsausbildung“
hervorgehen.
* Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES:
Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei
Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde.
Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate,
Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne
Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden.
NEU:
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Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus,
dass folgende Themen und Methoden enthalten sind:
 Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit,
Antidiskriminierung, Menschenrechte.
 Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft,
Alter etc.).
 Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von
Frauen und Männern.
 Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der
Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung
abzielt.
 Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung
und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen
organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen.
 Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen
(Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.).
 Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit
Geschlechterthemen wird berücksichtigt.
 Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des
Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit
Blick auf das Geschlecht.
 Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden.
Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen.
 Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form.
Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt.
In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten
Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem
Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.B. Gender Studies an den
Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges).
ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!:
Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium „gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches
eines Genderseminares“) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei
der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa.
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Beispiel:
Annahme:
Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw.
Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-)
ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein
abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes
Gendertraining (Zertifikat).
Ergebnis:
1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium „gültiger Nachweis hinsichtlich des
Besuches eines Genderseminares“) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation.
2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen.
In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums „gültiger
Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares“ nicht erfüllt werden
= Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes.
Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und
Zuschlagskriterien zu widmen!
* Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING:
Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten)
innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in
seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert.
Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind:
Was versteht man unter Diversität/Vielfalt?

Reflexion des eigenen Kulturbegriffs

Identitätskonstruktion - Sensibilisierung
Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen – soziale
Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc.

Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen

Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen

Konflikt zwischen Kulturen – Interkulturelles Konfliktmanagement
Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das
Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden.
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Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training
in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden:
Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden:
Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die
andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben.
Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde:
Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß
von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von
zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16
Stunden auszuweisen.
Bewertungsschema:
0 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte
Formalqualifikationen
5 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender
diesbezüglicher Gewerbeschein bzw.
abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw.
abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw.
abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für
Sozialpädagogik bzw.
abgeschlossene Ausbildung zum/zur „zertifizierten Erwachsenenbildner/in“ bzw.
„diplomierten Erwachsenenbildner/in“ Weiterbildungsakademie Österreich bzw.
abgeschlossener Akademielehrgang „Berufs- und Bildungswegorientierung“
(Pädagogische Akademie) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle
Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und
Kulturpädagoge/in) bzw.
abgeschlossener akademischer Lehrgang „Supervision und Coaching“
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(Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw.
abgeschlossener Grundlehrgang „Psychosoziale Beratung“ (Donau Universität Krems)
bzw.
abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein
Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r
Berufsorientierungspädagoge/in) bzw.
abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung
(Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung
Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw.
abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges
(Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik)
bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) ALLE Studienrichtungen bzw.
Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten
in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = „Expert“
10 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule
(Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische
Schulen) bzw.
abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw.
abgeschlossene Sozialakademie („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung auf ein
Fachhochschulstudium) bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium „Sozialarbeit im städtischen Raum“ bzw.
abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ (Nachgraduierung für
SozialarbeiterInnen) bzw.
abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit“ (Master für SOZAK-
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AbsolventInnen) bzw.
abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft“
bzw.
abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw.
Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw.
Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten
in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = „Senior Expert“
bzw.
eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre
(500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder
in der Jugendlichenbildung = „Senior Expert“
Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt.
Neue Regelung „Expert“ und „Senior Expert“
Beispiel:
Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium)
UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder
in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation;
UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder
in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation.
Wichtig!! Die für die „Einsatzzeit“ vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den
Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen („Expert“ und
„Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht
mehr für das Bewertungskriterium „Erfahrung“ herangezogen werden !!!
Für die Bewertung des Kriteriums „Erfahrung“ sind weitere, den Vorgaben entsprechende,
Verbindliche Erklärungen vorzulegen.
Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden:
Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene
Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den
vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in
welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen,
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dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um
eine gleichwertige Ausbildung handelt.
Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte
Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder
Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen.
„neue TrainerInnen“:
Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur
Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden
(Formel: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden).
10.1.2 Erfahrung:
Bewertung:
Punkte:
0
Definition:
Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen
3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen (PE),
worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang
5
als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig
war.
ODER
1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn
mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden
Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im
vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10
mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6
Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn
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in einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang
als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig
war.
ODER
mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die
TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend
andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als
TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10.1.3 Mindestalter:
Muss-Kriterium:
Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines
Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.
10. 2 TrainerInnentyp 2: Informationsveranstaltungen, Module der Fachkurse
10.2.1 Formale Qualifikation:
Muss-Kriterium:
Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in einem
dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine
ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-)Hochschulausbildung im
genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter
http://www.berufsdatenbank.at oder lt. BerufsInformationsComputer, zu finden unter
http://www.bic.at)
Bewertung:
Punkte:
0
Definition:
Erfüllung des Muss-Kriteriums
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10.2.2 Erfahrung:
5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom
Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten

Maßnahme (MN)

oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe,
Phase bzw. Durchgang
als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war
ODER
1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem
durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im
vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
Bewertung:
Punkte:
0
Definition:
Erfüllung des Muss-Kriteriums
Erfüllung des Muss-Kriterium und
5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die
TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im
arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten
 Maßnahme (MN)
5
 oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang
als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war
ODER
1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr
(= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und
demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10
Erfüllung des Muss-Kriterium und
mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass
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der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im
arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten

Maßnahme (MN)

oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang
als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
ODER
mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1
Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und
demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10.2.3 Mindestalter:
Muss-Kriterium:
Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines
Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.
11 Sonstiges
 Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / den zuständigen AMSBerater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung des/der Kunden/in dient, der
binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an den zuständigen
Berater /die zuständige Beraterin zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter
anderem folgende Daten vermerkt sein:
 Name der/des TeilnehmerIn
 Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten
 Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung
 Erarbeitetes Ziel nach Bildungsmaßnahmenende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist.
Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit 02.07.2007
verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per E-Mail bei Frau Sabine Vilim,
[email protected], angefordert werden).
 eAMS-Konto
Der Träger hat sicherzustellen, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über die
Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eAMS-Kontos informiert werden.
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Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und
SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person „interessiert“ oder
„nicht interessiert“ ist. Diese Liste ist bis spätestens Freitag der zweiten Kurswoche an die
Regionalen Geschäftstellen zu übermitteln.
Verfügt der Träger über ein eAMS Konto für Träger, können die Interessensmeldungen alternativ zur
genannten Liste auch über die eAMS-Konto Funktion „Berichte zu Personen“ bekundet werden.
Unterstützung bei der Nutzung des eAMS-Kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer
Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o.Ä. zu integrieren und eine
diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen.
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