Gutachten zur ABE V9020
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Gutachten zur ABE V9020
V90204050521xx Gutachten zur ABE Leichtmetallrad V9020 5/108 – ET 40 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D - 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 [email protected] www.autec-wheels.de AUTECundRDKS Ful lSer vi ceausei nerHand EXKLUSI VbeiAUTEC:i M TPMS DerOERepl acement Sensori M TPMSmussni chtpr ogr ammi er t ,sonder nl edi gl i cham Fahr zeugangel er ntwer den. Mehr er eSensor ar t enmi tunt er schi edl i chenPr ot okol l endecken nahezual l eFahr zeugei m Mar ktab. Vor t ei l edesi M TPMS: +Kei neVor pr ogr ammi er ung +Schnel l eundei nf acheMont age +HoheFahr zeugabdeckung +Ger i ngesGewi cht +At t r akt i vePr ei skondi t i onen Zudem f ühr enwi rzahl r ei cheOESensor enderf ol genden Her st el l eri m Pr ogr amm: Det ai l l i er t eFahr z euganwendungenf i ndenSi ei nuns er em RDKSKonf i gur at oraufwww. aut ecwheel s. de.Ger n ber at enwi rSi eauc ht el ef oni s c hunt er+49( 0) 6235/92660 oderperEMai l ani nf o@aut ecwheel s. de. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48728*02 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 9 J x 20 H2 Typ: V9020 Inhaber der ABE und Hersteller: AUTEC GmbH & Co. KG DE-67105 Schifferstadt Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 48728*02 Die ABE-Nr. 48728 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9 J x 20 H2 , Typ V9020, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55093111 (3.Ausfertigung) vom 10.04.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 3, 6, 8, 10, 12 2, 4, 5 (2. Ausfertigung) (3. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.04.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 24.04.2014 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55093111 (3.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 10.04.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48728*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ Radgröße Zentrierart V9020 9 J x 20 H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - V9020 LK108/Ø70-Ø63,4 Nr. 12 V9020 LK112/Ø70-Ø57,1 Nr. 13 V9020 LK112/Ø70-Ø57,1 Nr. 13 V9020 LK112/Ø70-Ø66,6 Nr. 2 V9020 LK112/ohne Ring V9020 LK112/Ø70-Ø66,6 Nr. 2 V9020 LK114,3/Ø70-Ø56,1 Nr. 43 V9020 LK114,3/Ø70-Ø60,1 Nr. 20 V9020 LK114,3/Ø70-Ø64,1 Nr. 22 V9020 LK114,3/Ø70-Ø66,1 Nr. 21 V9020 LK114,3/Ø70-Ø67,1 Nr. 1 V9020 LK120/ohne Ring V9020 LK120/Ø72,6-Ø67,1 Nr. 44 V9020 LK120/ohne Ring V9020 LK120/ohne Ring V9020 LK130/ohne Ring 41 30 26 26 27 32 Lochzahl/ EinLochkreis- (mm)/ pressMittenloch-ø (mm) tiefe (mm) 5/108/63,4 40 Radlast (kg) Abroll- Gültig ab umfang Herstell(mm) datum 710 2180 10/2011 5/112/57,1 35 825 2150 10/2011 5/112/57,1 45 960 2360 10/2011 5/112/66,6 35 825 2150 10/2011 5/112/66,6 5/112/66,6 35 45 825 960 2150 2360 10/2011 10/2011 5/114,3/56,1 38 730 2275 10/2011 5/114,3/60,1 38 730 2275 10/2011 5/114,3/64,1 38 730 2275 10/2011 5/114,3/66,1 38 730 2275 10/2011 5/114,3/67,1 38 730 2275 10/2011 5/120/65,1 5/120/67,1 45 30 930 825 2340 2150 10/2011 10/2011 5/120/72,6 5/120/74,1 5/130/71,5 30 30 52 825 995 960 2150 2275 2310 10/2011 10/2011 10/2011 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Kennzeichnung KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpreßtiefe Gießereikennzeichen Herstellungsdatum 48728 AUTEC V9020 (s.o.) 9Jx20H2 ET (s.o.) YHI Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß 5/130 5/120 5/108 5/114,3 5/112 5/112 5/120 Einpresstiefe (mm) 52 45 40 38 45 35 30 Radlast (kg) 960 930 710 730 960 825 995 Abrollumfang 2310 2340 2180 2275 2360 2150 2275 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß 5/120 5/120 5/130 5/130 5/108 5/108 5/112 Reifengröße 235/35R20 235/35R20 235/35R20 235/30R20 235/35R20 235/30R20 235/35R20 Einpresstiefe (mm) 30 45 52 52 40 40 45 Radlast (kg) 995 930 960 960 710 960 960 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß 5/120 Reifengröße 325/60R20 Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 30 995 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,318 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab November 2011 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Zubehörzeichnung Beschreibung Radzeichnung (Bl. 1-3) Verwendungen AUTEC-Z-001 mit Änderung vom mit Änderung vom M111309001-AUTEC mit Änderung vom Anlage 1 bis 16 06.08.2004 24.01.2013 20.10.2011 11.02.2014 26.08.2011 24.11.2011 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. April 2014 Haasis 00209628.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 11 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad V9020 9Jx20H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - V9020 LK108/Ø70-Ø63,4 Nr. 12 Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 5/108/63,4 Einpresstiefe (mm) 40 Radlast (kg) 710 Abrollumfang (mm) 2180 48728 AUTEC V9020 (s.o.) 9Jx20H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S02 S03 S04 S05 S06 S07 S08 Art der Befestigungsmittel Mutter M12x1,5 Mutter M12x1,5 Mutter M12x1,5 Mutter M14x1,5 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Schraube M14x1,5 Bund Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) 110 125 130 140 130 125 140 Schaftlänge (mm) 33 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Jaguar Landrover Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Ford C-MAX DM2 e13*2001/116*0109*. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 66-107 235/30R20 G01 K1c K25 K29 K2b K41 K44 K46 K56 L02 R70 T88 Ford C-Max (Compact) DXA e13*2007/46*1103*.. 70-134 235/30R20 K1c K2a K2b K4i K5d K6i K8e R70 T88 Ford Focus DA3, DB3 e13*2001/116* 0144,0157*.. 166 235/30R20 59-107 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T88 G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 LK6 R70 T88 Ford Focus DYB e13*2007/46*1138*.. 63-134 235/30R20 K1c K2b K4b K5d K6g K8m R70 T88 Ford Focus Cabrio DB3 e13*2001/116*0157*. 74-107 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 LK6 R70 T88 Ford Focus RS DA3, DA3-RS e13*2001/116*0144*. e13*2001/116*1010*. 224, 257 235/30R20 K1c K2a K2b K3s K4i K5a K6d K6i R70 T88 Ford Focus ST DYB e13*2007/46*1138*.. 184 235/30R20 K1c K2b K4b K5d K6g K8m R70 T88 Ford Galaxy WA6 e13*2001/116*0185*. 74-149 74-149 245/35R20 265/30R20 G01 K1a K1b K2b K46 LK6 T95 K1a K1b K25 K2a K2b K41 K42 K46 K66 T94 Ford Kuga (I) DM2 e13*2001/116* 0109*19-31 100-147 100-147 100-147 100-147 100-147 100-147 245/35R20 245/40R20 255/35R20 265/35R20 275/30R20 275/35R20 K1a K1b K2b K1a K1b K2b K1a K1b K2b K1c K2a K2b K1c K2a K2b K1c K2a K2b K41 K42 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 S02 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 B02 KoS S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Car Flh Sth S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 Car Flh Lim S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Cbo S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 B02 Flh S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 Car Flh S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A74 A82 B02 S05 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A57 A82 B02 S04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Ford Kuga (II) DM2 e13*2001/116* 0109*31-.. - Modell 2013 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 11 Auflagen und Hinweise kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 85-134 85-134 85-134 85-134 85-134 85-134 74-176 74-176 74-176 235/35R20 245/35R20 245/40R20 255/35R20 265/30R20 265/35R20 235/35R20 245/30R20 255/30R20 81,92,107 235/30R20 K1a K1b K2b T92 K1c K2b T95 G01 K1c K2b K1c K2a K2b K1c K2a K2b K1c K2a K2b G81 K1a K1b K2b R69 T92 G81 K1a K1b K27 K2b K41 R69 T90 G81 K1c K27 K2c K41 K42 K46 K56 R69 T88 T92 G40 K1a K1b K2b R70 T88 74-176 74-176 74-176 235/35R20 245/30R20 255/30R20 81,92 107 74-176 74-176 235/30R20 255/30R20 245/35R20 265/30R20 120-283 120-283 120-283 120-283 120-283 120-283 152-291 152-291 245/35R20 255/30R20 255/35R20 265/30R20 265/35R20 275/30R20 245/35R20 255/35R20 A01 K1a K1b K2b A01 K1a K1b K2b K41 A01 K1c K2b K41 K42 K46 K41 R37 T95 K1a K41 K43 R35 T97 Land Rover Freelander 2 LF e11*2001/116*0300*. 110-171 110-171 110-171 110-171 245/45R20 255/45R20 265/45R20 275/40R20 K1a K2b K1a K1b K2b K1c K2b K1c K2b 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 NBF S03 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 S05 Land Rover RangeRover Evoque LV, LV-A e11*2007/46*0223*..; e3*2007/46*0221*.. Volvo S80 A, A-2D e9*2001/116*0057*.., e1*2001/116*0504*.. 110-177 110-177 110-177 110-177 235/45R20 245/45R20 255/40R20 255/45R20 A01 K2b A01 K2b 0A1 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A57 A82 S05 80-224 235/35R20 80-224 80-232 255/30R20 265/30R20 Ford Mondeo BA7 e13*2001/116*0249*. - incl. MJ 2011 Ford Mondeo Turnier BA7 e13*2001/116*0249*. - incl. MJ 2011 Ford S-Max WA6 e13*2001/116*0185*. Jaguar XF CC9 e11*2001/116*0323*. Jaguar XJ N*3 e11*2001/116*0217*.. G81 K1a K1b K2b R69 T92 G81 K1a K1b K27 K2b K41 R69 T90 G81 K1c K27 K2c K41 K42 K46 R69 T88 T92 G40 K1a K1b K2b R70 T88 K1a K1b K2b K41 K42 K46 T92 G01 K1a K2b K46 LK6 T95 K1a K1b K25 K2b K41 K42 K46 K66 T94 T92 G81 K1a K1b K2b K41 K42 K45 K46 T92 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92 G81 K1c K2c K41 K42 K43 K45 K46 T94 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A57 A82 S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A74 A82 B02 Flh Sth S06 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A74 A82 B02 Car S06 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A74 A82 B02 S05 0A1 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 Lim V20 S07 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A74 A82 S08 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Volvo V40 M, M-N2E e4*2001/116* 0076*27-..; e13*2007/46*1337*.. Volvo V70 B, /-2D, /-N2D, /-N2E e9*2001/116*0065*..; e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. Volvo XC60 D, /-2D, /-N2D, /-N2E e9*2001/116*0068*..; e1*2001/116*0507*..; e1*2007/46*0339*..; e13*2007/46*1213*.. Volvo XC70 B, /-2D, /-N2D, /-N2E e9*2001/116*0065*..; e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 11 Auflagen und Hinweise kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 84 - 187 235/30R20 G01 K1c K2b K3i K5d K6h K8e T88 80-179 80-179 80-224 235/35R20 255/30R20 265/30R20 G81 K1c K2b K41 K42 K45 K46 T92 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92 G81 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T94 100-224 100-224 100-224 100-224 235/45R20 245/45R20 255/40R20 255/45R20 K1c K2b K1c K2b K1c K2b K1c K2b 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A57 A82 S08 120-224 120-224 245/35R20 255/35R20 K1c K2b K42 K46 T95 K1c K2b K42 K46 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A74 A82 Car KMV S08 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 Flh X4V S04 0A1 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A74 A82 Car X7V S08 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 11 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 11 G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu zu befestigen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 11 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4b An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 11 K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 9 von 11 R69 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 10 von 11 V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 16 Nr. 17 Nr. 18 Vorderachse Hinterachse 225/35R20 235/30R20 235/35R20 235/45R20 245/30R20 245/35R20 245/40R20 245/45R20 255/30R20 255/35R20 255/40R20 255/45R20 265/30R20 265/35R20 265/40R20 265/45R20 275/35R20 275/40R20 255/30R20, 265/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 265/30R20 255/40R20 285/25R20, 295/25R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 275/35R20, 285/35R20 275/40R20 295/25R20, 305/25R20 285/30R20, 295/30R20 285/35R20, 295/35R20 285/40R20 305/25R20, 325/25R20 295/30R20, 305/30R20 295/35R20, 305/35R20 295/40R20 305/30R20 315/35R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X4V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country (Typ M). X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 11 von 11 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2011. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. März 2014 Haasis 00207655.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte Auflage „K1b“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte Auflage „K2a“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte Wichtige Hinweise zur Pflege Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder entschieden haben. Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B. heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann. Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten: 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden? Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden? Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten? - Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen. 4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“ In KFZ-Betrieben wird in letzter Zeit verstärkt Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad ggf. repariert werden könnten. Es bestehen jedoch ernste Bedenken für die Sicherheit solch aufbereiteter Räder: - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht! - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können. - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen, dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung! Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen, dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann. Schifferstadt, 03. Februar 2012 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D – 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Email: [email protected] www.autec-wheels.de