Gutachten zur ABE V9020

Transcription

Gutachten zur ABE V9020
V90204050521xx
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
V9020
5/108 – ET 40
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D - 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
[email protected]
www.autec-wheels.de
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6235/92660
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de.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
48728*02
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
9 J x 20 H2
Typ:
V9020
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AUTEC GmbH & Co. KG
DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48728*02
Die ABE-Nr. 48728 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9 J x 20 H2 , Typ V9020, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55093111 (3.Ausfertigung) vom
10.04.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
3, 6, 8, 10, 12
2, 4, 5
(2. Ausfertigung)
(3. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.04.2014
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 24.04.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55093111 (3.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
10.04.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48728*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 4
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand
PKW-Sonderrad
Typ
Radgröße
Zentrierart
V9020
9 J x 20 H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
V9020 LK108/Ø70-Ø63,4
Nr. 12
V9020 LK112/Ø70-Ø57,1
Nr. 13
V9020 LK112/Ø70-Ø57,1
Nr. 13
V9020 LK112/Ø70-Ø66,6
Nr. 2
V9020 LK112/ohne Ring
V9020 LK112/Ø70-Ø66,6
Nr. 2
V9020 LK114,3/Ø70-Ø56,1
Nr. 43
V9020 LK114,3/Ø70-Ø60,1
Nr. 20
V9020 LK114,3/Ø70-Ø64,1
Nr. 22
V9020 LK114,3/Ø70-Ø66,1
Nr. 21
V9020 LK114,3/Ø70-Ø67,1
Nr. 1
V9020 LK120/ohne Ring
V9020 LK120/Ø72,6-Ø67,1
Nr. 44
V9020 LK120/ohne Ring
V9020 LK120/ohne Ring
V9020 LK130/ohne Ring
41
30
26
26
27
32
Lochzahl/
EinLochkreis- (mm)/ pressMittenloch-ø (mm) tiefe
(mm)
5/108/63,4
40
Radlast
(kg)
Abroll- Gültig ab
umfang Herstell(mm)
datum
710
2180
10/2011
5/112/57,1
35
825
2150
10/2011
5/112/57,1
45
960
2360
10/2011
5/112/66,6
35
825
2150
10/2011
5/112/66,6
5/112/66,6
35
45
825
960
2150
2360
10/2011
10/2011
5/114,3/56,1
38
730
2275
10/2011
5/114,3/60,1
38
730
2275
10/2011
5/114,3/64,1
38
730
2275
10/2011
5/114,3/66,1
38
730
2275
10/2011
5/114,3/67,1
38
730
2275
10/2011
5/120/65,1
5/120/67,1
45
30
930
825
2340
2150
10/2011
10/2011
5/120/72,6
5/120/74,1
5/130/71,5
30
30
52
825
995
960
2150
2275
2310
10/2011
10/2011
10/2011
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 4
Kennzeichnung
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpreßtiefe
Gießereikennzeichen
Herstellungsdatum
48728
AUTEC
V9020 (s.o.)
9Jx20H2
ET (s.o.)
YHI
Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß
5/130
5/120
5/108
5/114,3
5/112
5/112
5/120
Einpresstiefe (mm)
52
45
40
38
45
35
30
Radlast (kg)
960
930
710
730
960
825
995
Abrollumfang
2310
2340
2180
2275
2360
2150
2275
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß
5/120
5/120
5/130
5/130
5/108
5/108
5/112
Reifengröße
235/35R20
235/35R20
235/35R20
235/30R20
235/35R20
235/30R20
235/35R20
Einpresstiefe (mm)
30
45
52
52
40
40
45
Radlast (kg)
995
930
960
960
710
960
960
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 4
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß
5/120
Reifengröße
325/60R20
Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
30
995
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,318 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab November 2011 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Zubehörzeichnung
Beschreibung
Radzeichnung (Bl. 1-3)
Verwendungen
AUTEC-Z-001
mit Änderung vom
mit Änderung vom
M111309001-AUTEC
mit Änderung vom
Anlage 1 bis 16
06.08.2004
24.01.2013
20.10.2011
11.02.2014
26.08.2011
24.11.2011
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55093111 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 4
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. April 2014
Haasis
00209628.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 11
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
V9020
9Jx20H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
V9020 LK108/Ø70-Ø63,4
Nr. 12
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø (mm)
5/108/63,4
Einpresstiefe
(mm)
40
Radlast
(kg)
710
Abrollumfang
(mm)
2180
48728
AUTEC
V9020 (s.o.)
9Jx20H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S02
S03
S04
S05
S06
S07
S08
Art der Befestigungsmittel
Mutter M12x1,5
Mutter M12x1,5
Mutter M12x1,5
Mutter M14x1,5
Mutter M12x1,5 (mit Schaft)
Mutter M12x1,5 (mit Schaft)
Schraube M14x1,5
Bund
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm)
110
125
130
140
130
125
140
Schaftlänge (mm)
33
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Ford
Jaguar
Landrover
Volvo
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 11
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Ford C-MAX
DM2
e13*2001/116*0109*.
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
66-107
235/30R20
G01 K1c K25 K29 K2b K41 K44 K46
K56 L02 R70 T88
Ford C-Max
(Compact)
DXA
e13*2007/46*1103*..
70-134
235/30R20
K1c K2a K2b K4i K5d K6i K8e R70
T88
Ford Focus
DA3, DB3
e13*2001/116*
0144,0157*..
166
235/30R20
59-107
235/30R20
G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70
T88
G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 LK6
R70 T88
Ford Focus
DYB
e13*2007/46*1138*..
63-134
235/30R20
K1c K2b K4b K5d K6g K8m R70 T88
Ford Focus Cabrio
DB3
e13*2001/116*0157*.
74-107
235/30R20
G01 K1c K2b K41 K44 K46 K56 LK6
R70 T88
Ford Focus RS
DA3, DA3-RS
e13*2001/116*0144*.
e13*2001/116*1010*.
224, 257
235/30R20
K1c K2a K2b K3s K4i K5a K6d K6i
R70 T88
Ford Focus ST
DYB
e13*2007/46*1138*..
184
235/30R20
K1c K2b K4b K5d K6g K8m R70 T88
Ford Galaxy
WA6
e13*2001/116*0185*.
74-149
74-149
245/35R20
265/30R20
G01 K1a K1b K2b K46 LK6 T95
K1a K1b K25 K2a K2b K41 K42 K46
K66 T94
Ford Kuga (I)
DM2
e13*2001/116*
0109*19-31
100-147
100-147
100-147
100-147
100-147
100-147
245/35R20
245/40R20
255/35R20
265/35R20
275/30R20
275/35R20
K1a K1b K2b
K1a K1b K2b
K1a K1b K2b
K1c K2a K2b
K1c K2a K2b
K1c K2a K2b K41 K42
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A82 B02 S02
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A82 B02
KoS S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A82 B02 Car
Flh Sth S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A82 Car
Flh Lim S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A82 B02 Cbo
S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A82 B02
Flh S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A82 Car
Flh S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A74 A82
B02 S05
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A57 A82 B02
S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Ford Kuga (II)
DM2
e13*2001/116*
0109*31-..
- Modell 2013
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 11
Auflagen und
Hinweise
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
85-134
85-134
85-134
85-134
85-134
85-134
74-176
74-176
74-176
235/35R20
245/35R20
245/40R20
255/35R20
265/30R20
265/35R20
235/35R20
245/30R20
255/30R20
81,92,107
235/30R20
K1a K1b K2b T92
K1c K2b T95
G01 K1c K2b
K1c K2a K2b
K1c K2a K2b
K1c K2a K2b
G81 K1a K1b K2b R69 T92
G81 K1a K1b K27 K2b K41 R69 T90
G81 K1c K27 K2c K41 K42 K46 K56
R69 T88 T92
G40 K1a K1b K2b R70 T88
74-176
74-176
74-176
235/35R20
245/30R20
255/30R20
81,92
107
74-176
74-176
235/30R20
255/30R20
245/35R20
265/30R20
120-283
120-283
120-283
120-283
120-283
120-283
152-291
152-291
245/35R20
255/30R20
255/35R20
265/30R20
265/35R20
275/30R20
245/35R20
255/35R20
A01 K1a K1b K2b
A01 K1a K1b K2b K41
A01 K1c K2b K41 K42 K46
K41 R37 T95
K1a K41 K43 R35 T97
Land Rover
Freelander 2
LF
e11*2001/116*0300*.
110-171
110-171
110-171
110-171
245/45R20
255/45R20
265/45R20
275/40R20
K1a K2b
K1a K1b K2b
K1c K2b
K1c K2b
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A82 B02 NBF
S03
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A82 S05
Land Rover RangeRover Evoque
LV, LV-A
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Volvo S80
A, A-2D
e9*2001/116*0057*..,
e1*2001/116*0504*..
110-177
110-177
110-177
110-177
235/45R20
245/45R20
255/40R20
255/45R20
A01 K2b
A01 K2b
0A1 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A57
A82 S05
80-224
235/35R20
80-224
80-232
255/30R20
265/30R20
Ford Mondeo
BA7
e13*2001/116*0249*.
- incl. MJ 2011
Ford Mondeo Turnier
BA7
e13*2001/116*0249*.
- incl. MJ 2011
Ford S-Max
WA6
e13*2001/116*0185*.
Jaguar XF
CC9
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XJ
N*3
e11*2001/116*0217*..
G81 K1a K1b K2b R69 T92
G81 K1a K1b K27 K2b K41 R69 T90
G81 K1c K27 K2c K41 K42 K46 R69
T88 T92
G40 K1a K1b K2b R70 T88
K1a K1b K2b K41 K42 K46 T92
G01 K1a K2b K46 LK6 T95
K1a K1b K25 K2b K41 K42 K46 K66
T94
T92
G81 K1a K1b K2b K41 K42 K45 K46
T92
K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92
G81 K1c K2c K41 K42 K43 K45 K46
T94
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A57 A82 S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A74 A82
B02 Flh Sth
S06
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A74 A82
B02 Car S06
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A74 A82
B02 S05
0A1 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
Lim V20 S07
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A74 A82 S08
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Volvo V40
M, M-N2E
e4*2001/116*
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V70
B, /-2D, /-N2D, /-N2E
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC60
D, /-2D, /-N2D, /-N2E
e9*2001/116*0068*..;
e1*2001/116*0507*..;
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70
B, /-2D, /-N2D, /-N2E
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 11
Auflagen und
Hinweise
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
84 - 187
235/30R20
G01 K1c K2b K3i K5d K6h K8e T88
80-179
80-179
80-224
235/35R20
255/30R20
265/30R20
G81 K1c K2b K41 K42 K45 K46 T92
K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46 T92
G81 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46
T94
100-224
100-224
100-224
100-224
235/45R20
245/45R20
255/40R20
255/45R20
K1c K2b
K1c K2b
K1c K2b
K1c K2b
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A57 A82 S08
120-224
120-224
245/35R20
255/35R20
K1c K2b K42 K46 T95
K1c K2b K42 K46
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A74 A82 Car
KMV S08
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A58 A82 Flh
X4V S04
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A16
A74 A82 Car
X7V S08
Auflagen und Hinweise
0A1
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
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A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A57
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A74
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02
Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
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G40
Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G81
Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25
Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K27
An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K29
Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.
K2a
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
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K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3i
An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3s
An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43
An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4b
An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die
Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4i
An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
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K5d
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K66
Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.
K6d
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i
An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8e
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KoS
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
L02
Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
LK6
An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R35
Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 9 von 11
R69
Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R70
Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S06
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S07
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S08
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T88
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90
Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92
Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94
Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95
Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97
Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 10 von 11
V20
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Vorderachse
Hinterachse
225/35R20
235/30R20
235/35R20
235/45R20
245/30R20
245/35R20
245/40R20
245/45R20
255/30R20
255/35R20
255/40R20
255/45R20
265/30R20
265/35R20
265/40R20
265/45R20
275/35R20
275/40R20
255/30R20, 265/30R20
265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
265/30R20
255/40R20
285/25R20, 295/25R20
275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
275/35R20, 285/35R20
275/40R20
295/25R20, 305/25R20
285/30R20, 295/30R20
285/35R20, 295/35R20
285/40R20
305/25R20, 325/25R20
295/30R20, 305/30R20
295/35R20, 305/35R20
295/40R20
305/30R20
315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X4V
Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).
X7V
Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48728 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55093111 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ V9020
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 11 von 11
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 11. März 2014
Haasis
00207655.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte
Auflage „K1b“
Beispiel für eine Leiste im Bereich
0° bis 50° hinter der Radmitte
Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich von 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte
Auflage „K2a“
Beispiel für eine Leiste im Bereich
0° bis 30° vor der Radmitte
Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich von 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder entschieden
haben.
Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
-
Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
Bremsstaub gereinigt werden.
Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.
4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In KFZ-Betrieben wird in letzter Zeit verstärkt Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad ggf. repariert werden könnten. Es
bestehen jedoch ernste Bedenken für die Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.
Schifferstadt, 03. Februar 2012
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D – 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Email: [email protected]
www.autec-wheels.de