Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2014-2016
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Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2014-2016
Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2014-2016 Herausgeber: Kreis Soest Dezernat 05 Jugend, Schule und Soziales Abteilung 50 Soziales Sachgebiet 50.04 Sozialplanung 59494 Soest, Hoher Weg 1-3 Kontakt: Martina Krick Tel. 02921/ 30-2743 Fax: 02921/30-2199 E-Mail: [email protected] 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Rechtliche Grundlage........................................................................................... 4 2. Bevölkerung und Pflegebedürftige im Kreis Soest ........................................... 4 3. Ambulante Pflege ................................................................................................. 6 3.1 Anzahl der Pflegedienste und Pflegebedürftigen .......................................................... 6 3.2 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ............................... 7 3.3 Jüngere Pflegebedürftige ............................................................................................. 8 3.4 Einstufung der Pflegebedürftigen ................................................................................. 8 3.5 Pflegefachkräfte ..........................................................................................................10 4. Teil- und vollstationäre Einrichtungen im Kreis Soest.................................... 10 4.1 Tagespflege ................................................................................................................10 4.2 Kurzzeitpflege .............................................................................................................11 4.3 Vollstationäre Pflege ...................................................................................................13 4.4 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ..............................14 4.5 Einstufung der Pflegebedürftigen ................................................................................15 4.6 Pflegebedürftige ohne Pflegestufe ..............................................................................15 4.7 Pflegefachkräfte ..........................................................................................................16 5. Neue Wohnformen .............................................................................................. 17 6. Komplementäre Dienste..................................................................................... 20 7. Handlungsempfehlungen................................................................................... 21 7.1 Handlungsempfehlungen 2012 – 2014........................................................................21 7.1.1 Pflege ......................................................................................................................21 7.2.2 Neue Wohnformen ...................................................................................................21 7.2 Handlungsempfehlungen 2014 – 2016........................................................................22 7.2.1 Pflege ......................................................................................................................22 7.2.2 Neue Wohnformen ...................................................................................................22 7.2.3 Komplementäre Angebote .......................................................................................22 Anlagen Anlage 1: Bevölkerungsdaten nach Gemeinden Anlage 2: Bestandszahlen der kommunalen Pflegeplanung 2014-2016 Anlage 3: Daten der kommunalen Pflegeplanung 2014-2016 auf Gemeindeebene Anlage 4: Personalsituation im Kreis Soest 3 1. Rechtliche Grundlage Die diesem Bericht zugrunde liegende Erhebung zur kommunalen Pflegeplanung erfolgte auf der Grundlage des § 6 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (PfG NW). Die Erhebungen des Kreises Soest zur kommunalen Pflegeplanung erfolgen in Anbindung an die Erhebung des Landesbetriebes Information und Technik (§ 109 SGB XI) alle 2 Jahre mit dem einheitlichen Stichtag 15.12. des Erhebungsjahres durchgeführt. Diesem Bericht liegt die Stichtagserhebung vom 15.12.2013 zugrunde. Die Bevölkerungsdaten von IT.NRW datieren vom 31.12. des jeweiligen Jahres. Am 27.07.2013 trat die Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung in Kraft. Diese beinhaltet eine differenziertere Erfassung der Ausbildung der Beschäftigten sowie einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen. Darüber hinaus wird in der ambulanten Pflege die Postleitzahl des Wohnortes der Leistungsempfänger statistisch erfasst. Diese Angaben waren seither Inhalt des Zusatzbogens des Kreises Soest. Da diese nun bereits in der Pflegestatistik erfasst werden, entfällt der Zusatzbogen für die ambulanten Dienste und der für die stationären Einrichtungen reduziert sich auf die Angabe der geleisteten Pflegetage und der Postleitzahl des Wohnortes vor Aufnahme in die stationäre Einrichtung. Am 2. Oktober 2014 trat das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) in Kraft. Die für die örtliche Planung getroffenen unmittelbaren Regelungen sind nun in § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NW), Artikel 1 des GEPA NRW) zusammengefasst. 2. Bevölkerung und Pflegebedürftige im Kreis Soest Die Gesamtbevölkerung des Kreises Soest ist von 303.688 in 2011 auf 294.971 in 2013 geringfügig zurückgegangen. Allerdings ist die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt, da die Bestandsdaten von 2011 auf der Volkszählung von 1987 und die von 2013 auf dem Zensus 2011 basieren. Dies schränkt die Vergleichbarkeit aller Bevölkerungsdaten mit den Vorjahren ein. Außerdem gibt es noch keine Prognose auf der Basis des Zensus 2011. Die Prognosedaten in Anlage 1 sind auf der Basis der Volkszählung von 1989 im Rahmen der Gemeindemodellrechnung errechnet worden. Die Anteile der älteren Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung sind größer geworden. Machten in 2011 die Personen mit 65 Jahren und älter 20,05%1) der Gesamtbevölkerung (landesweit: 20,31%1)) aus, so sind dies in 2013 20,40%1) (landesweit: 20,47%1)). Gemäß der Gemeindemodellrechnung von IT.NRW werden bis 2030 28% der Bevölkerung des Kreises Soest 65 Jahre und älter sein. Jüngste Gemeinde im Kreisgebiet ist die Gemeinde Anröchte, in der 17,72% der Bevölkerung 65 Jahre und älter sind. Älteste Gemeinde bleibt Bad Sassendorf mit 31,41% der Bevölkerung im Alter von 65 und älter (Vgl. Anlage 1). Die Bevölkerungsstruktur in den einzelnen Städten/Gemeinden ist aus dem Altenquotient in Anlage 1 ersichtlich. Dieser stellt das rechnerische Ergebnis des Verhältnisses der 65 jährigen und älteren zu den 25- bis 64-jährigen multipliziert mit 100 dar. Der Altenquotient macht das mögliche Unterstützungspotenzial für die älteren Menschen innerhalb der Kommune deutlich, wobei das tatsächliche Unterstützungspotenzial von weiteren Faktoren (wie z.B. Haushaltsstruktur, Berufstätigkeit der möglichen Unterstützer/-innen etc.) beeinflusst wird. So kommen in der jüngsten Gemeinde Anröchte auf 100 Einwohner im Alter von 25 bis 64 Jahren 32 Einwohner, die 65 und älter sind, während dies in der ältesten Gemeinde Bad Sassendorf 65 sind. 4 16.141 (5,47%) Menschen im Kreis Soest sind 80 Jahre alt und älter. Bis 2030 wird sich ihr Anteil auf 8,41% und damit auf 24.044 Menschen erhöhen (Vgl. Anlage 1). Die Prognose 2030 in der Anlage 1 basiert auf der Basisvariante der Modellrechnung zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens, die IT.NRW auf der Basis des Bevölkerungsstandes zum 01.01.2011 errechnet hat. Bei der Basisvariante werden alle demografischen Komponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) berücksichtigt. Im Jahr 2013 waren im Kreis Soest einschließlich der reinen Pflegegeldempfänger rund 9.2161) Menschen pflegebedürftig, das entspricht einer Quote von 3.124 Personen je 100.000 Einwohner1). Die landesweite Quote liegt zum Vergleich bei 3.309 Personen je 100.000 Einwohner1). Diese Zahlen berücksichtigen jeweils nur die Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft sind. 37% der Pflegebedürftigen werden stationär gepflegt und 63% zu Hause, in 2011 wurden 38% stationär und 62% zu Hause gepflegt. Das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit nicht in seinem vertrauten Umfeld bleiben zu können, ist im Kreis Soest deutlich höher als durchschnittlich in NRW, wo nur 28% der Pflegebedürftigen stationär versorgt werden. Unter allen Pflegebedürftigen (einschließlich derer unterhalb Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) im Kreis Soest, die einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen, sind 1.417 Menschen älter als 80 Jahre (57%). In der stationären Pflege beträgt ihr Anteil 60% und es handelt sich um 2.372 Menschen. Neben der aktuellen Anzahl der Pflegebedürftigen sind die Neuzugänge, die über die Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt werden können, interessant. Die Anzahl der Erstbegutachtungen durch den MDK sind sowohl in der ambulanten als auch in der vollstationären Pflege angestiegen. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 2.9792) Erstbegutachtungen durchgeführt. Im Jahr 2011 waren dies 2.9312) und 2013 sogar 3.2232). Mit Empfehlung einer Pflegestufe endeten 2009 insgesamt 1.7762) Erstbegutachtungen, in 2011 waren dies 1.7412) und in 2013 1.8052). Dies entspricht 612 Personen je 100.000 Einwohner. Deutschlandweit wurden 2013 725 Personen je 100.000 Einwohner mit Empfehlung einer Pflegestufe erstmalig durch den MDK begutachtet.3) Quellenangaben: 1) Landesbetrieb für Information und Technik NRW (IT.NRW) 2) Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Westfalen-Lippe 3) www.mdk.de 5 3. Ambulante Pflege 3.1 Anzahl der Pflegedienste und Pflegebedürftigen Von 2011 (35) bis 2013 (35) ist im Kreis Soest die Anzahl der ambulanten Pflegedienste unverändert. In jeder Gemeinde ist mindestens ein ambulanter Dienst vorhanden. Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, ist deutlich angestiegen von 2.184 in 2011 auf 2.593 in 2013. Im Kreis Soest werden 8,8 Pflegebedürftige durch ambulante Pflegedienste betreut je 1.000 Einwohner, in NRW 7,5. Die Verteilung der Trägerschaft stellt sich wie folgt dar: Art der Trägerschaft 2011 2013 Träger der freien Wohlfahrtspflege privater Träger 40% 60% 43% 57% Tabelle 1: Art der Trägerschaft der ambulanten Einrichtungen In 2011 kamen auf einen tätigen ambulanten Pflegedienst im Kreisgebiet 56 Sachleistungsempfänger der Pflegestufen I bis III HF (zum Vergleich landesweit: 53 je Pflegedienst). In 2013 sind dies 67 (landesweit: 55). Hinzu kommen zum 15.12.2013 die Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Werden diese mit berücksichtigt, dann liegt die Zahl der Sachleistungsempfänger je Pflegedienst sogar bei 71. Die Zahl der Pflegebedürftigen je ambulantem Dienst liegt mit 67 über dem Landesdurchschnitt von 55. Die Anzahl der Mitarbeiter ist größer geworden (2011: 1.111; 2013: 1.131). Der Anteil der vollbeschäftigten Mitarbeiter ist von 18,2% in 2007 auf 15,05% in 2009, auf 12,69% in 2011 zurückgegangen und beträgt in 2013 nur noch 11,67%. Die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter bis zur Sozialversicherungsgrenze sind mit 45% in 2009, 43,29% in 2011 und 40% in 2013 weiter leicht rückläufig. Vollzeit- und Teilzeitstellen zusammengerechnet würden ca. 553 Vollzeitstellen entsprechen. Bei einer Einwohnerzahl von 294.9711) entspricht das einer Versorgungsquote von 533 Einwohnern (E) zu einer Vollzeitkraft (VZK) bei den ambulanten Pflegeeinrichtungen. Damit ist die Versorgungsquote im Vergleich zu 2011 besser geworden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben wurde: 2003: 2005: 2007: 2009: 2011: 2013: 813 E zu 766 E zu 786 E zu 625 E zu 570 E zu 533 E zu 1 VZK (2003) bzw. 1 VZK (2005) bzw. 1 VZK (2007) bzw. 1 VZK (2009) bzw. 1 VZK (2011) bzw. 1 VZK (2013) bzw. 1,24 VZK / 1.000 E 1,30 VZK / 1.000 E 1,27 VZK / 1.000 E 1,59 VZK / 1.000 E 1,75 VZK / 1.000 E 1,87 VZK / 1.000 E Die Kennzahl Pflegebedürftige zu einer Vollzeitkraft hat sich verschlechtert. Während in 2011 3,7 Pflegebedürftige von einer Vollzeitkraft gepflegt wurden, sind dies in 2013 4,3. Nach dem Erhebungsstichtag haben sich folgende Änderungen ergeben: - Eröffnung GGV Pflegedienst in Warstein zum 01.01.2014 - Eröffnung Pflegedienst Hinrichs in Wickede zum 01.08.2014 - Schließung des Pflegedienstes K&B in Welver am 30.11.2014 - Eröffnung „Die Pflegeengel“ in Möhnesee zum 01.12.2014 - Eröffnung der Caritas Sozialstation Ense (bisher: Zweigstelle) zum 01.01. 2015 6 3.2 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Erstmals wurden die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bereits im IT.NRW Erhebungsbogen ermittelt. Für die Pflegebedürftigen aller Pflegestufen ist nun zusätzlich anzugeben, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wie im § 45a SGBXI beschrieben vorliegt. Darüber hinaus werden zusätzlich die Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 123 SGB XI erfasst. 27% der Pflegebedürftigen (Pflegestufe I bis IIIHF) in der ambulanten Pflege haben danach eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. In 2011 waren dies 15%. Bezieht man die Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit ein, dann haben 31% aller Sachleistungsempfänger in der ambulanten Pflege eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2013 fielen auch deutlich mehr ambulante Erstgutachten (ohne Aktenlage) nach der gutachterlichen Empfehlung „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ (PEA) im Vergleich zu 2011 an (2009:2.309, 2011:2.476, 2013: 2.658) und der Anteil der Antragsteller, die mit PEA begutachtet wurden ist von 23,5% in 2009 auf 24% in 2011 gestiegen und liegt 2013 bei 23% (absolut: 617 Gutachten).4) Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, PfWG) am 01.07.2008 wird zusätzlich nach PEA1 (erheblich eingeschränkt) und PEA2 (in erhöhtem Maße eingeschränkt) unterschieden. Von den 617 Gutachten mit PEA wurden im Kreis Soest 71% mit PEA1 und 29% mit PEA2 begutachtet, während dies in 2011 noch 60% mit PEA1 und 40% mit PEA2 waren. Bis 2011 hatte nicht nur die Zahl der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zugenommen, sondern auch die Intensität ihrer Erkrankung. Nun sind die mit PEA2 begutachteten Pflegebedürftigen wieder deutlich zurückgegangen von 234 auf 178. Das zum 01. Januar 2013 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) führt neue und höhere Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ein und gewährt Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche auch für Personen, die zwar nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI, jedoch in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind (neu eingeführter § 123 SGB XI). Quellenangaben: 4) MDK Westfalen-Lippe 7 3.3 Jüngere Pflegebedürftige Ca. 11% der Pflegebedürftigen (Pflegestufe I bis III HF und ohne Pflegestufe mit PEA) in der ambulanten Pflege sind 65 Jahre und jünger (in 2011: 10% der Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe I bis III HF). Dies entspricht 277 Pflegebedürftigen (in 2011: 191). Unter den jüngeren Pflegebedürftigen (65 Jahre und jünger) befinden sich 53% Männer und 47% Frauen, während von allen Sachleistungsempfängern in der ambulanten Pflege 35% Männer und 65% Frauen sind. Die jüngeren Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege teilen sich anteilsmäßig wie folgt auf die einzelnen Altersstufen auf: Altersstufe 2009 (in %) unter 18 18-40 41-60 61-65 2011 (in %) 12 10 55 23 2013 (in %) 9 10 59 22 14 12 47 27 Tabelle 2: Altersstufen der jüngeren Pflegebedürftigen Die Altersgruppe der 41- bis 60-jährigen behält mit 47% den größten prozentualen Anteil an den jüngeren Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege. 3.4 Einstufung der Pflegebedürftigen Einstufung ohne Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III HF keine Angabe gesamt: 2007 2009 Anzahl %-Anteil Anzahl %-Anteil 2011 Anzahl: %-Anteil 2013 Anzahl: %-Anteil 359 17,75% 242 11,44% 222 10,16% 236 9% 810 40,05% 939 44,38% 1.098 50,27% 1.469 57% 667 32,99% 694 32,80% 655 29,99% 701 27% 176 8,70% 217 10,26% 200 9,16% 187 7% 9 0,46% 9 0,43% 9 0,41% 0 / 1 0,05% 15 0,71% 0 / 0 / 2.022 100% 2.116 100% 2.184 100% 2.593 100% Tabelle 3: Einstufung der ambulant betreuten Pflegebedürftigen 9% der Pflegebedürftigen (Sachleistungsempfänger), die von ambulanten Einrichtungen betreut werden, haben keine Pflegestufe. Hierbei handelt es sich um die Pflegebedürftigen, die „ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ begutachtet wurden wie auch um diejenigen, die nicht pflegebedürftig sind. In 2011 waren dies 10,16% und in 2009 11,44%. Während der Anteil der Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe zurückgegangen ist, haben die in Pflegestufe I eingestuften Pflegebedürftigen deutlich zugenommen. In 2011 war e Hälfte der Pflegebedürftigen in Pflegestufe I eingestuft, in 2013 57%. Bei den Erst-, Folge- und Widerspruchsgutachten des MDK hat der Anteil der beantragten Sach- und Kombinationsleistungen von 38% (2011) auf 42% in 2013 zugenommen, der Anteil der beantragten Geldleistungen hat hingegen von 62% auf 58% abgenommen. 8 Grafik 1 Folgende Gründe sind für den Rückgang der Sachleistungsempfänger ohne Pflegestufe denkbar: • Zum 1.9.2006 ist eine neue Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in Kraft getreten, in der verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen als Erschwernisfaktoren in den Hilfebedarf eingehen. Dies gilt auch wenn diese Maßnahmen als Behandlungspflege erbracht werden (z.B. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen). Des Weiteren wurden Ergebnisse der BSG- Rechtsprechung, z.B. beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung oder die Wartezeit beim Therapeuten bei beaufsichtigungsbedürftigen Pflegebedürftigen in die Richtlinie eingearbeitet. Dies hat teilweise zu einer höheren Einstufung (mehr Pflegebedürftige in Pflegestufe 1) geführt. • Aus wirtschaftlichen Gründen könnte ein Wechsel zum reinen Pflegegeldempfang stattgefunden haben. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) können zusätzliche Betreuungsleistungen von den Versicherten in Anspruch genommen werden, auch ohne Pflegestufe. Es muss ein minimaler Grundpflegebedarf festgestellt worden sein und die gutachterliche Empfehlung des MDK „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ oder „in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegen. Aus diesem Grund ist für 2009 mit einem Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe gerechnet worden. Es könnte allerdings sein, dass vermehrt Leistungen von reinen komplementären Dienstanbietern in Anspruch genommen oder privat organisiert werden. In 2013 ist die Zahl der Sachleistungsempfänger ohne Pflegestufe leicht angestiegen. Erstmals werden die Sachleistungsempfänger ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (nach §123 SGB XI) bereits in der Pflegestatistik erfasst. Dies waren im Kreis Soest in der ambulanten Pflege 126 Personen. 9 3.5 Pflegefachkräfte Die Anzahl der Pflegefachkräfte hat sich weiter erhöht wie der Anlage 4 entnommen werden kann. Am Erhebungsstichtag wurden 22 Auszubildende zu Pflegefachkräften ausgebildet, von denen 12 im ersten, 8 im zweiten und 2 im dritten Ausbildungsjahr sind. Einmal fehlte die Angabe zum Ausbildungsjahr. Ambulante und stationäre Pflege zusammen genommen würden kreisweit ca. 40 Auszubildende pro Jahr mehr benötigt als zur Zeit ausgebildet werden. Dieser Wert ergibt sich aus der Pflegeprognose 2013 der Bertelsmann Stiftung und den Daten aus der Zusatzerhebung der kommunalen Pflegeplanung. In 2013 waren 125 Personen mehr in Ausbildung in der ambulanten und stationären Pflege als in 2011. Von diesen Auszubildenden waren insgesamt 111 in ihrem ersten Ausbildungsjahr, so dass die pro Jahr benötigte Anzahl Auszubildender weit überschritten wurde. 52% der Pflegefachkräfte sind in der Krankenpflege ausgebildet, 44% in der Altenpflege und 4% in der Kinderkrankenpflege. 57% der Pflegefachkräfte sind über 40 Jahre alt, während nur 43% bis 40 Jahre alt sind. 160 der insgesamt 537 Pflegefachkräfte sind 41 bis 50 Jahre alt. Dies ist mit 31% aller Pflegefachkräfte die stärkste Altersgruppe. 4. Teil- und vollstationäre Einrichtungen im Kreis Soest 4.1 Tagespflege Am Erhebungsstichtag 15.12.2013 gab es 11 Tagespflegeeinrichtungen mit 163 Plätzen. Seit 2005 ist die Zahl der Tagespflegeplätze um 30% expandiert und die Anzahl der Nutzer hat sich fast verdreifacht. Zum 01.01.2013 hat die neue Tagespflegeeinrichtung St. Antonius in Soest mit 12 Plätzen ihren Betrieb aufgenommen. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von 429 Pflegebedürftigen (davon 38,84% Männer und 59,77% Frauen) in 2011 auf 446 Pflegebedürftige (davon 38,19% Männer und 61,81% Frauen) in 2013 angestiegen. Der Auslastungsgrad der Tagespflegeeinrichtungen ist von 98% in 2011 auf 97% in 2013 gesunken. Die Berechnung des Auslastungsgrades bezieht sich auf den Zeitraum vom 16.12.2012 bis zum 15.12.2013 (Erhebungszeitraum). Daher werden nur Einrichtungen berücksichtigt, die vor dem 16.12.2012 bereits ihren Betrieb aufgenommen hatten. Nach dem Erhebungsstichtag sind 4 weitere Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 54 zusätzlichen Plätzen in Betrieb gegangen. Die Anzahl der geleisteten Pflegetage im Zeitraum vom 16.12.12 bis zum 15.12.2013 ist von 2009 auf 2011 um 18%, auf 2013 aber nur noch um knapp 7% angestiegen. Grafik 2 10 4.2 Kurzzeitpflege Der Bestand an Kurzzeitpflegeeinrichtungen beläuft sich im Kreis Soest nur noch auf 2 Einrichtungen. Die Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist mit 38 Plätzen gesunken, während die der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze von 262 in 2011 auf 307 in 2013 weiter angestiegen ist. Insgesamt ist die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze seit 2005 um rund 50% expandiert und die Anzahl der Nutzer hat sich fast verdoppelt. Die Anzahl der Pflegebedürftigen in der solitären und eingestreuten Kurzzeitpflege am Stichtag ist von 119 in 2011 auf 158 in 2013 angestiegen und auch der Auslastungsgrad der solitären Kurzzeitpflege hat sich von 50% in 2011 auf 52% in 2013 erhöht. Die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist weiter angestiegen, jedoch nicht mehr so stark wie von 2009 auf 2011. Die Verschiebung von solitärer zu eingestreuter Kurzzeitpflege hat sich weiter fortgesetzt wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird: Pflegetage im Erhebungszeitraum Kurzzeitpflege insgesamt davon eingestreut davon solitär u. angebunden 2009 absolut in % 48.983 41.386 7.597 100 84 16 2011 absolut in % 61.540 53.969 7.571 100 88 12 2013 absolut in % 69.086 61.846 7.240 100 90 10 Tabelle 4: Pflegetage in der Kurzzeitpflege im Erhebungszeitraum Grafik 3 Die ganzjährige verlässliche Bereitstellung des Angebotes von Kurzzeitpflegeplätzen ist ein wichtiger Bestandteil einer integrierten (Pflege-)Versorgungskette. Kurzzeitpflege soll insbesondere: • zur Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege beitragen, wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder ausreichend ist, • für die Pflegebedürftigen den Übergang aus der stationären Behandlung in die häusliche Pflege erleichtern und ermöglichen, • auf aktivierende Pflege ausgerichtet sein, • die pflegenden Angehörigen unterstützen und entlasten. 11 Ein konzeptionell ausdifferenziertes und spezialisiertes Angebot, das zwei zentrale Punkte berücksichtigt, ist unabdingbar. Der erste Punkt ist der zeitliche Aspekt: Kurzzeitpflege ist als vorübergehendes Angebot zu verstehen, das mittelfristig die Rückkehr und langfristig den Verbleib in der Häuslichkeit sichern soll. Der zweite Punkt ist die „Clearingfunktion“ der Kurzzeitpflege. Hierbei spielen die aktivierende Pflege, die Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt, die Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt und die Beratung der pflegenden Angehörigen eine besondere Rolle mit dem Ziel, eine Heimunterbringung zu vermeiden. Der Barmer GEK Pflegereport 2012 führt auf Seite 17 an, dass von 1998 bis 2011 deutschlandweit ein Anstieg der nach der Kurzzeitpflege in die vollstationäre Pflege Aufgenommenen von 18% auf 30% erfolgt ist. Dies belegt eine schlechtere Zielerreichung der Kurzzeitpflege. Im Kreis Soest wurde daher darauf geachtet, dass auch alle Pflegebedürftigen, die eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Anspruch nehmen, nach einer besonderen Pflegekonzeption mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Häuslichkeit betreut und gepflegt werden. Ab dem 01.01.2015 steht die Kurzzeitpflege auch für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGBXI (ohne Pflegestufe mit Demenz) zur Verfügung. 12 4.3 Vollstationäre Pflege Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen ist am 15.12.2013 im Vergleich zu 2011 rechnerisch keine Einrichtung hinzugekommen. Nach wie vor haben die privaten Träger den höchsten Anteil bei der Verteilung der Trägerschaft (31% freie Wohlfahrtspflege, 61% private Träger, 4% sonstige gemeinnützige Träger, 4% sonstige öffentliche Träger). Die Anzahl der Plätze ist von 4.273 in 2011 auf 4.302 in 2013 angestiegen. Zum Vergleich sind die vollstationären Plätze im Kreis Soest von 2005 bis 2011 lediglich um 6% angestiegen, während die Platzzahlen in Nordrhein-Westfalen sich um 11,4% im gleichen Zeitraum erhöht haben. Allerdings liegt die Platzzahldichte in NRW bei 10 Plätzen je 100 Einwohner mit 75 Jahren und älter, während diese Kennzahl im Kreis Soest bei 14 Plätzen liegt. Während diese Kennzahl NRW weit nahezu konstant geblieben ist, ist sie im Kreis Soest gesunken, so dass sich der Unterschied zum Landesdurchschnitt deutlich reduziert hat. Leicht angestiegen ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 3.584 (davon unverändert 32% Männer und 68% Frauen) in 2011 auf 3.596 (davon unverändert 32% Männer und 68% Frauen) in 2013. Der Auslastungsgrad ist von 88% in 2009 auf 87% in 2011 gesunken und liegt wieder bei 88% in 2013. Die Zahl der leer stehenden Plätze (Zahl der Plätze abzüglich der Zahl der Pflegebedürftigen) hat sich von 2005 bis 2009 von 252 auf 555 mehr als verdoppelt und ist in 2013 auf 706 angestiegen. Grafik 4 Der Anteil der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege, die vor ihrem Heimaufenthalt außerhalb unseres Kreisgebietes gelebt haben, liegt in 2013 bei 26% (absolut: 928) und sinkt damit im Vergleich zu 2011: 31% (absolut: 1.102). Die rechnerische Anzahl der Pflegebedürftigen (nur Pflegewohngeldempfänger), die außerhalb des Kreises Soest in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, deren Wohnsitz vor Heimaufnahme aber im Kreis Soest lag, beträgt 130. Der Import-/ Exportsaldo liegt am 15.12.2013 bei 928 – 130 = 798 Pflegeplätzen, die rein rechnerisch nicht für die pflegerische Versorgung der Kreiseinwohner benötigt werden. 13 Die Nachfrage nach vollstationärer Pflege ausgedrückt in Pflegetagen hat im Vergleich zu 2011 leicht zugenommen, aber noch nicht das Niveau von 2009 erreicht. Der starke Rückgang in 2011 ist auf den Brand in einer Einrichtung zurückzuführen. Grafik 5 4.4 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Erstmals wurden die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bereits im IT.NRW Erhebungsbogen ermittelt. Für die Pflegebedürftigen aller Pflegestufen ist nun zusätzlich anzugeben, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wie im § 45a SGBXI beschrieben vorliegt. Darüber hinaus werden zusätzlich die Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 87b SGB XI erfasst. Von den 4.200 Pflegebedürftigen in der voll- und teilstationären Pflege des Kreises Soest in 2013 sind 58% der Pflegebedürftigen in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt (in 2011: 51%). Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) im Kreis Soest in der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege Pflegebedürftige mit PEA übrige Pflegebedürftige Anzahl der Pflegebedürftigen insgesamt *) 2007 in % absolut 2.319 1.763 4.082 2009 in % absolut 57 2.009 43 2.183 100 4.192 2011 in % absolut 48 2.107 52 2.025 100 4.132 2013 in % absolut 51 2.415 49 1.785 100 4.200 58 42 100 *) vollstationär, Kurzzeitpflege und Tagespflege Tabelle 5: Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Kreis Soest in der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege Der Rückgang des Anteils der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der stationären Pflege von 2007 bis 2009 kann nur mit der Änderung der Definition aufgrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zusammenhängen. Während in 2007 die Pflegebedürftigen nach Einschätzung der Pflegedienstleitung beurteilt wurden, wurden ab 2009 die Pflegebedürftigen „mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (PEA) gemäß Gutachten des MDK gezählt. Zusätzlich wurde nach PEA 1 (erheblich eingeschränkt) und PEA 2 (in erhöhtem Maße eingeschränkt) unterschieden. 14 Die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Pflegeformen: Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Pflegebedürftige Alltagskompetenz insgesamt absolut in % Pflegeform stationär insgesamt Tagespflege Kurzzeitpflege vollstationär 4.200 446 158 3.596 2.415 312 35 2.068 58 70 22 58 Tabelle 6: Anzahl der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach Pflegeformen 4.5 Einstufung der Pflegebedürftigen Die Verteilung der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege auf die einzelnen Pflegestufen kann Tabelle 7 entnommen werden. Tagespflege ohne Pflegestufe 37 (8%) I 176 (39%) II 178 (40%) III 50 (11%) III HF 0 noch keine Zuordnung 5 (2%) Tabelle 7: Einstufung der Pflegebedürftigen Kurzzeitpflege 3 (2%) 87 (55%) 44 (28%) 5 ( 3%) 0 19 (12%) vollstationär 397 (11%) 1.307 (36%) 1.213 (34%) 612 (17%) 11 (0,3%) 56(2%) In der Tagespflege liegt der Schwerpunkt auf Pflegestufe II. In der Kurzzeitpflege sind die Pflegebedürftigen schwerpunktmäßig in Pflegestufe I eingestuft. In der vollstationären Pflege haben die meisten Pflegebedürftigen die Pflegestufe I, dicht gefolgt von denen in Pflegestufe II. 4.6 Pflegebedürftige ohne Pflegestufe Von den insgesamt 4.200 Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege, der Tages- und der Kurzzeitpflege sind 437 Pflegebedürftige (10%) ohne Pflegestufe: • 397 Pflegebedürftige sind am Erhebungsstichtag in der vollstationären Dauerpflege, 3 in der Kurzzeitpflege und 37 in der Tagespflege gewesen, • 185 Pflegebedürftige (42%) sind ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und • 142 (25%) Pflegebedürftige sind unter 65 Jahre alt • Die Anzahl der Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe ist in der stationären Pflege seit 2007 rückläufig, von 2011 bis 2013 fand ein weiterer deutlicher Rückgang um 99 Pflegebedürftige statt. 15 Grafik 6 4.7 Pflegefachkräfte Die aktuelle Personalsituation im Bereich der stationären Pflege kann der Tabelle in Anlage 4 entnommen werden. Die Zahl der Pflegefachkräfte hat sich weiter erhöht wie auch die Zahl der Auszubildenden. Der altersmäßige Schwerpunkt der Pflegefachkräfte liegt hier wie auch im ambulanten Bereich auf den Jahrgängen 1943 bis 1952, die in den Jahren 2024 bis 2033 in Rente gehen und damit zu einer weiteren Bedarfserhöhung beitragen. Ambulante und stationäre Pflege zusammen genommen werden kreisweit ca. 40 Auszubildende pro Jahr mehr benötigt als bisher ausgebildet wurden. Dieser Wert ergibt sich aus der Pflegeprognose 2013 der Bertelsmann Stiftung5), die – je nach Szenario – einen Bedarf von 60-100 zusätzlichen Pflegefachkräften pro Jahr für den Kreis Soest ermittelt hat und den Daten aus der Zusatzerhebung der kommunalen Pflegeplanung, die das Alter der Pflegefachkräfte zusätzlich berücksichtigt. Bisher wurden ca. 70 Pflegefachkräfte pro Jahr ausgebildet; ab 2013 kommen zwei weitere geförderte Kurse hinzu, mit denen die Zahl der zusätzlich benötigten Auszubildenden erreicht werden könnte. Am 15.12.2013 wurden in der stationären Pflege 233 Auszubildende zu Pflegefachkräften ausgebildet, von denen 91 im ersten, 86 im zweiten und 56 im dritten Lehrjahr waren. Insgesamt waren 125 Personen mehr in Ausbildung in der ambulanten und stationären Pflege als am 15.12.2011. Von allen Auszubildenden zu Pflegefachkräften waren insgesamt 103 (davon 91 in der stationären und 12 in der ambulanten Pflege) in ihrem ersten Ausbildungsjahr, so dass die prognostizierte Anzahl der pro Jahr benötigten Auszubildenden sogar überschritten werden konnte. Zum Vergleich konnten in NRW 6) in der stationären Pflege 45% mehr Auszubildende in 2013 verzeichnet werden im Vergleich zu 2011, im Kreis Soest lag dieser Zuwachs sogar bei 57%. 68% der Pflegefachkräfte sind in der Altenpflege ausgebildet, 31% in der Krankenpflege und 1% in der Kinderkrankenpflege. 52% der Pflegefachkräfte sind über 40 Jahre alt, während nur 46% bis 40 Jahre alt sind, 2% waren ohne Altersangabe. 366 der insgesamt 1.436 Pflegefachkräfte sind 41 bis 50 Jahre alt. Dies ist mit 26% aller Pflegefachkräfte die stärkste Altersgruppe. Quellenangabe: 5) www.wegweiser-kommune.de 6) www.lkt.nrw.de 16 5. Neue Wohnformen Es entspricht dem überwiegenden Wunsch der meisten Menschen, ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit möglichst unabhängig, selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung „zu Hause“ verbringen zu dürfen. Neben der ambulanten Pflege zu Hause gibt es zahlreiche neue Wohnformen, die dieses Ziel verwirklichen helfen können. Das im Oktober 2014 in Kraft getretene GEPA NRW differenziert zwischen verschiedenen Angebotsformen und setzt damit abgestufte Anforderungen an die unterschiedlichen Angebote fest. Im Folgenden sollen die einzelnen Formen konkreter beschrieben werden. Im Anschluss daran können die Angebote im Kreis Soest eingeordnet werden. 5.1. Zu Hause wohnen/ Wohnungsanpassung Die „Normalwohnung“ ist heute oft nicht barrierefrei gestaltet. Sie ist häufig nur über Treppen zu erreichen und im Inneren schränken Barrieren oder andere Gefahrenquellen die Nutzung ein. Vor allem Badezimmer sind unfallgefährdend, wenn die Bewegungsflächen zu klein und die Türen zu schmal sind. Die meisten Menschen wollen auch bei Eintreten von Hilfebedürftigkeit weiterhin in dem ihnen bekannten Umfeld wohnen und ihren Haushalt selbstständig führen. Sie passen ihre bestehende Wohnung an die veränderten Bedürfnisse an. Hierbei geht es um kleinere bis mittlere baulich-technische Maßnahmen, die in der Regel unterhalb der Schwelle einer strukturellen Anpassung liegen. Eine Wohnungsanpassung ist für Menschen geeignet, die nicht (schwer) pflege- oder hilfebedürftig sind und ein Netzwerk von Kontakten besitzen, so dass sie nicht vereinsamen. Sie werden durch eine angepasste Wohnung in die Lage versetzt, ihr Leben weiterhin in der eigenen einzelnen Wohnung selbstständig zu führen. Zur Unterstützung für eine derartige individuelle Wohnungsanpassung steht u.a. eine qualifizierte Wohnberatung des Kreises Soest zur Verfügung. 5.2 Zu Hause betreut wohnen Hilfebedürftige wollen sehr häufig weiterhin in dem ihnen bekannten Umfeld wohnen und ihren Haushalt selbstständig führen, auch wenn kontinuierlich (oder zumindest gelegentlich) eine geringe Unterstützung und die Gewissheit, dass bei Bedarf schnell Hilfe zur Stelle ist, notwendig wird. Für die Sicherstellung dieser Bedürfnisse kann mit unterschiedlichen Anbietern, z.B. einem ambulanten Pflegedienst ein „Betreuungsvertrag“ abgeschlossen werden. Stundenweise Betreuung z.B. für dementiell Erkrankte durch qualifizierte Helfer und Helferinnen vermittelt u.a. die Alzheimer Gesellschaft in Soest für das gesamte Kreisgebiet. Weitere Informationen enthält insbesondere zu Unterstützungsbedarfen bei Demenz der Demenzwegweiser des Kreises Soest. 5.3 Betreutes Wohnen / Servicewohnen Zahlreiche Angebote des Servicewohnens bieten barrierefreie Wohnungen oder Appartements mit Betreuung. Die Bewohner schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Kauf- oder Mietvertrag für die Unterkunft und einen Betreuungsvertrag für Serviceleistungen. Dieser Betreuungsvertrag besteht üblicherweise aus einem Grundservice, der meist pauschal abgerechnet wird und Wahlleistungen, die die Bewohner je nach Bedarf abrufen und zahlen. 17 Diese Angebote sollen Treffen und Gespräche untereinander fördern. Der Begriff „betreutes Wohnen“ kann auch die Bau- und Betreuungskonzepte „Wohnen mit Service“, „Wohnen Plus“ und „Seniorenresidenzen“ umfassen. Da es sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, hat das Land NordrheinWestfalen ein Qualitätssiegel7) geschaffen. Das Deutsche Institut für Normung hat im September 2006 mit der DIN 77800 "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform 'Betreutes Wohnen für ältere Menschen'" dieses Normungsvorhaben unter Beteiligung von Fachkreisen veröffentlicht. Die Norm soll als Zertifizierungsgrundlage mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf die Wohnform "Betreutes Wohnen" dienen. Die Zielrichtung dieser "Dienstleistungs-Norm" bedeutet, dass nicht bauliche Anforderungen den Schwerpunkt bilden, sondern die unter den Begriff "Betreutes Wohnen" zu fassenden komplexen Dienstleistungen. Die Norm behandelt unter anderem die Aspekte „Transparenz des Leistungsangebotes“, „zu erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen)“, „Wohnangebot“, „Vertragsgestaltung“ sowie „qualitätssichernde Maßnahmen“. 5.4 Wohngemeinschaft mit ambulanter Betreuung und/ oder Pflege In einer Wohngemeinschaft lebt eine kleine Gruppe Menschen, die hilfebedürftig aber auch pflegebedürftig sein können, in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat einen eigenen Wohn-/ Schlafbereich. Das Alltagsleben wie z.B. Kochen findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen statt. Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt. Dieses Angebot wird im Rahmen der ambulanten Versorgung praktiziert. Das GEPA unterscheidet zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften, wobei nur die anbieterverantworteten dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) unterliegen. Die Gefahr, im Fall von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit zu vereinsamen, verringert sich, da diese Wohnform Freundschaften und gemeinsame Freizeitaktivitäten fördert. Jeder kann seine Fähigkeiten einbringen und Verantwortung übernehmen. Falls Kosten für eine Pflegekraft anfallen, lassen sich diese teilen. Auch eine Betreuung von außen ist gemeinsam leichter zu organisieren und zu finanzieren. 5.5 Wohn-/ Hausgemeinschaft mit Anbindung an eine stationäre Einrichtung Die Bewohner einer Wohngemeinschaft können innerhalb einer stationären Betreuung soweit wie möglich selbstbestimmt leben. Die Tagesgestaltung richtet sich nach den Gewohnheiten der Bewohner. Die Wohneinheit befindet sich in der Regel auf einem Grundstück oder in einem größeren Gebäude einer stationären Einrichtung. Der Wohnalltag in einem Gemeinschaftsraum mit Küche steht im Mittelpunkt. Die individuellen Lebenswelten (pflegebedürftiger) Menschen orientieren sich am Normalitätsprinzip, wie es in der eigenen Wohnung möglich war. 7) www.kuratorium-betreutes-wohnen.de 18 5.6. Neue Wohnformen im Kreis Soest Im Kreis Soest gibt es eine Vielzahl und ein breit gefächertes Angebotsspektrum von Wohnungen bzw. Wohnangeboten speziell für Senioren. Diese Wohnungen sind in Ihrer überwiegenden Zahl frei finanziert. Eine flächendeckende und vollständige Übersicht für das gesamte Kreisgebiet ist nicht zu gewährleisten da es für diese Angebote keine Meldepflicht gibt Die Dichte der Wohnungsangebote ist kreisweit sehr unterschiedlich. Unter dem Menüpunkt „Anbietersuche“ befindet sich eine Suchfunktion für Angebote des betreuten Wohnens im Pflegeatlas des Kreises Soest. Hier können Angebote des betreuten Wohnens nach Gemeinden gesucht werden. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um die Einrichtungen, die dem Kreis Soest, Abteilung Soziales bekannt geworden sind. Eine Meldepflicht besteht nicht. Die Liste ist u.a. auch aus Veröffentlichungen (Presseartikeln) entstanden und wird laufend aktualisiert. Zusätzlich zu den Wohnangeboten für Senioren gibt es im Kreis Soest auch spezielle Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen. Diese sind im Wegweiser für Behinderte8) des Kreises Soest im Internet zu finden. 5.7. Weitere Entwicklung Sowohl das zum 01.01.2013 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) des Bundes als auch das zum 2. Oktober 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW) stellen den Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden und im gewohnten Umfeld leben zu können in den Mittelpunkt. Deshalb sollen im Besonderen neue Wohnformen zwischen der ambulanten und vollstationären Betreuung durch diese Vorschriften gefördert werden. Auf Basis des PNG soll die Gründung ambulanter Wohngruppen zum Zusammenleben mit anderen in kleinen Gruppen besonders gefördert werden. Als Zuschuss für eine altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer gemeinsamen Wohnung können 4.000 € für jede pflegebedürftige Person (max. 16.000 € je Wohngruppe) gewährt werden. Auch bei der Reform des bisherigen Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) durch das GEPA NRW besteht das Hauptziel darin, im Pflegefall den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich sicher zu stellen. Der in der Pflegeversicherung gesetzlich normierte Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll noch effektiver verwirklicht werden. 8) http://www.kreis-soest.de/familie_soziales/soziales/behinderung/wegweiser/wegweiser_behinderte_menschen.php 19 6. Komplementäre Dienste Um dem Wunsch der hilfebedürftigen Menschen im Kreis Soest nach selbstständiger und selbstbestimmter Lebensführung in der gewohnten Umgebung zuhause so lange wie möglich zu entsprechen, gibt es ein vielfältiges Angebot bedarfsgerechter Hilfen. Eine Aufstellung dieser Angebote wurde unter Pflegesuche/ Anbietersuche in den Pflegeatlas des Kreises Soest aufgenommen. Diese Liste soll einen ersten Überblick über haushaltsnahe Dienstleistungen unabhängig von Pflegebedürftigkeit im Kreis Soest geben. Die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind für das selbstbestimmte Leben und Wohnen im Alter ebenso von Bedeutung wie seniorengerechte Wohnungen. Die in der Übersicht im Pflegeatlas aufgeführten Angebote setzen bereits weit im Vorfeld einer möglicherweise drohenden Pflegebedürftigkeit an und können die alltäglichen Verrichtungen rund um eine selbstständige und eigenverantwortliche Haushaltsführung erleichtern. Sie ermöglichen vom alltäglichen Kochen befreite Tage durch die Wahl des Menüs eines Bringdienstes, ebenso wie die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen oder nur zum Friedhof. Auch wenn sich Winterdienst, Treppenreinigung, Fensterputzen, Sperrmüll oder der Einkauf als Problem des Alters zeigen, gibt es hierfür inzwischen professionelle Dienstleistungsanbieter. Im Pflegeatlas sind die im Kreis Soest zurzeit bekannten Angebote aufgezeigt. Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme, die in Zukunft laufend um weitere Dienstleistungsanbieter ergänzt werden soll. Bei weiteren Fragen im Bereich der komplementären Dienste und häuslichen Pflege besteht außerdem die Möglichkeit, eine Beratung der trägerunabhängigen Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind Ansprechpartner für die Pflegeberatung in jeder Stadt/ Gemeinde des Kreises Soest benannt worden, so dass jeder Bürger sich direkt an seine Stadt-/ Gemeindeverwaltung wenden kann. Seit dem 01.01.2013 können auch die Pflegefachkräfte beim Kreis Soest für eine Beratung hinzu gezogen werden. Besondere Angebote der einzelnen Gemeinden, die auch zum Nachahmen anregen sollen, sind von der Arbeitsgruppe „Aktiv im Alter“ zusammengestellt worden und als Liste unter „http://www.familie-im-kreis-soest.de/buendnisse/aktiv/angebote/Angebote_senioren.php.media/ 112079/Besondere_Angebote_Aktiv_im_Alter.pdf“ zu finden. 20 7. Handlungsempfehlungen 7.1 Handlungsempfehlungen 2012 – 2014 In diesem Kapitel soll ausgehend von den Handlungsempfehlungen des Berichtes zur kommunalen Pflegeplanung 2012 - 2014, die jeweils kursiv gedruckt sind, erläutert werden, in wie weit diese umgesetzt wurden. 7.1.1 Pflege • • Sicherstellen einer qualifizierten pflegerischen Versorgung: Die Entwicklung der Zahl der Pflegefachkräfte und der Auszubildenden zu Pflegefachkräften soll weiter engmaschig beobachtet werden. Es wird erwartet, dass die ca. 40 zusätzlich auszubildende Pflegefachkräfte pro Jahr erreicht werden können. Dazu hat die Arbeitsgruppe „Runder Tisch pflegerische Versorgung im Kreis Soest“ in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Presseaktionen durchgeführt und auf Gesundheits- und Pflegebörsen Informationsarbeit geleistet. Außerdem sind die schulischen Ausbildungsplätze um zwei zusätzlich vom Land geförderte Kurse erhöht worden. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen und der 2012 eingeführten Ausbildungsplatzumlage sowie der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege sollen mit den Ergebnissen der Erhebung zum Stichtag 15.12.2013 beurteilt werden. • Einbeziehen bürgerschaftlichen Engagements: • Auf der Internetseite des Kreises Soest soll unter „Ehrenamt“ eine Rubrik „hilfe- und pflegebedürftige Menschen“ eingefügt werden. • Förderung zielgruppenspezifischer Pflegekonzeptionen: • Die Heimaufsicht soll bei ihren Begehungen der Pflegeeinrichtungen auch die Umsetzung der Kurzzeitpflegekonzeptionen überprüfen. Die Auszubildenden und Pflegefachkräfte wurden in der Erhebung erfasst und im Bericht ausgewertet. Die Erhöhung der Anzahl Auszubildender pro Jahr geht sogar über die angestrebte Anzahl hinaus. Auf der Internetseite des Kreises Soest wurde unter „Ehrenamt“ der Pflegestern ergänzt, damit mehr pflegende Angehörige, aber auch alle anderen Bürger und Bürgerinnen auf das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege aufmerksam werden, das besondere Anerkennung in einer Auszeichnung findet. In den Pflegekonzeptionen wurde die besondere Zielgruppe der Kurzzeitpflegegäste berücksichtigt und die Umsetzung der Konzeptionen wird durch die WTG-Behörde geprüft. 7.2.2 Neue Wohnformen • Die Rahmenbedingungen (Fördermöglichkeiten etc.) von ambulant betreuten Wohngruppen und die Refinanzierung für die Betroffenen sollen durch den Kreis Soest festgelegt werden. • Darüber soll die Öffentlichkeit informiert werden. Bisher gilt im Kreis Soest, dass die vergleichbaren ortsansässigen Kosten einer vollstationären Pflege die Höchstgrenze der anerkennungsfähigen Kosten für die Pflege in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft darstellen. Bilaterale Vereinbarungen mit potentiellen Betreibern befinden sich derzeit in der Erarbeitung und Abstimmung. Eine veröffentlichungsfähige Information darüber gibt es noch nicht. Grundsätzlich werden die Anträge aber wie jeder Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege bewertet. Über die neue Möglichkeit der Vereinbarung wird im Pflegeatlas informiert, sobald das Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren diesbezüglich abgeschlossen ist. 21 7.2 Handlungsempfehlungen 2014 – 2016 7.2.1 Pflege Die institutionelle Pflegeinfrastruktur ist ausreichend. Ein weiterer Ausbau sollte für keine der unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen erfolgen. Eine Spezialisierung auf besondere Zielgruppen und die Diversifizierung der Angebotspalette innerhalb der vorhandenen Einrichtungen wird wie folgt empfohlen: • Vollstationäre Einrichtungen: Räume für Seniorentreffs oder andere tagesstrukturierende Angebote zur Verfügung stellen, Einkaufshilfen anbieten auch für Senioren in der Nachbarschaft, Installation von Möglichkeiten des gemeinsamen Wohnens für Ehepaare, von denen nur eine Person pflegebedürftig ist, Angebote für pflegende Angehörige z.B. Kombination von Rehabilitation und Kurzzeitpflege, Anbindung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft • Pflegeberatung auch für Migranten Die Städte/Gemeinden des Kreises Soest ermitteln die Anzahl und Herkunft ihrer Migranten und Migrantinnen und teilen diese dem Kreis mit, damit in den erforderlichen Sprachen und der jeweils erforderlichen Auflage Flyer zur Pflegeberatung gedruckt werden können, die auch bei den Integrationsbeauftragten ausgelegt werden. 7.2.2 Neue Wohnformen • • • • weiterer Ausbau der ambulant betreuten Wohnformen kleine betreute Wohnungen, die auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar sind kleine, bezahlbare, barrierefreie Wohnungen für den allgemeinen Wohnungsmarkt z.B. für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfeempfänger und Senioren sowie Alleinstehende generationenfreundliches Bauen und Umbauen vorhandenen Wohnraums 7.2.3 Komplementäre Angebote Komplementäre Angebote, die zwischen der Betreuung durch einen ambulanten Dienst und der stationären Pflege liegen, sollten ausgeweitet werden. Dies können bezahlbare Angebote für Senioren sein, wie z.B. Hilfen im Haushalt, Kommunikationsmöglichkeiten für „Hochaltrige“ sowie ein verlässlicher Besuchs- und Begleitservice, auch ein Bürgerbus, Hilfen beim Einkauf, Seniorentreffs von Senioren für Senioren, eine Ehrenamtsbörse in den einzelnen Städten/Gemeinden gehören hierzu. Die Städte und Gemeinden sollten eine Liste der vor Ort zur Verfügung stehenden Angebote erstellen, an der gemeinsam mit dem Kreis Soest unter Einbeziehung der pflegenden Angehörigen und den Seniorenvertretern weiter gearbeitet werden kann. 22 Anlage 1 Bevölkerungsdaten des Kreises Soest nach Gemeinden Bestand 2013 auf der Basis vom Zensus 2011 Stadt/Gemeinde %-Anteil der Gesamt 65 und älter Gemeindebevölkerung %-Anteil der 80 und älter Gemeindebevölkerung 25 bis 64 jährige Altenquotient 65+ (=65 u. älter / 25 bis 64 j. * 100) Anröchte 10.362 1.836 17,72 512 4,94 5.662 32,43 Bad Sassendorf 11.615 3.648 31,41 1.044 8,99 5.607 65,06 Ense 12.176 2.262 18,58 610 5,01 6.696 33,78 Erwitte 15.663 3.436 21,94 894 5,71 8.393 40,94 Geseke 20.511 3.637 17,73 983 4,79 10.946 33,23 Lippetal 11.758 2.210 18,80 584 4,97 6.371 34,69 Lippstadt 66.312 13.173 19,87 3.466 5,23 36.827 35,77 Möhnesee 10.855 2.431 22,40 702 6,47 5.898 41,22 Rüthen 10.322 2.211 21,42 585 5,67 5.603 39,46 Soest 46.699 8.888 19,03 2.503 5,36 25.688 34,60 Warstein 25.247 5.837 23,12 1.530 6,06 13.595 42,93 Welver 12.036 2.499 20,76 641 5,33 6.503 38,43 Werl 30.061 5.652 18,80 1.418 4,72 16.582 34,09 Wickede 11.354 2.463 21,69 669 5,89 6.170 39,92 Gesamt 294.971 60.183 20,40 16.141 5,47 160.541 37,94 Prognose 2030 Gemeindemodellrechnung auf der Basis der Volkszählung 1987 Stadt/Gemeinde Gesamt Anröchte 65 u. älter %-Anteil an der Gemeindebevölkerung Altenquotient 65 + 80 u. älter %-Anteil an der 25 bis 64 Gemeinde-bev. jährige (=65 u. älter / 25 bis 64 j.) 9.479 2.600 27,43 592 6,25 4.606 56,45 Bad Sassendorf 11.495 4.404 38,43 1.502 13,11 5.132 85,81 Ense 12.571 3.839 30,54 1.331 10,59 6.372 60,25 Erwitte 14.467 4.431 30,63 1.527 10,56 7.104 62,37 Geseke 21.063 5.567 26,46 1.490 7,08 10.743 51,82 Lippetal 11.641 3.383 29,06 965 8,29 6.015 56,24 Lippstadt 63.731 17.473 27,42 5.151 8,08 32.241 54,19 Möhnesee 11.428 3.314 29,00 753 6,59 5.824 56,90 8.694 2.437 28,03 440 5,06 4.334 56,23 Soest 47.174 12.261 25,99 2.836 6,01 24.011 51,06 Warstein 22.862 8.143 35,62 2.880 12,60 10.330 78,83 Welver 11.885 3.832 32,24 1.054 8,87 5.851 65,49 Werl 28.813 8.691 30,16 2.443 8,48 14.141 61,46 Rüthen Wickede 10.634 3.654 34,36 1.080 10,16 4.855 75,26 Gesamt 285.874 84.029 29,39 24.044 8,41 141.559 59,36 Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen 23 Anlage 2 Bestandszahlen der kommunalen Pflegeplanung 2012-2014 des Kreises Soest Erhebungsstichtag: 15.12.2013 Erhebungszeitraum: 16.12. des Vorjahres bis zum Erhebungsstichtag 1. Ambulante Pflege 2005 2007 Anzahl der Dienste Zahl der Pflegebedürftigen 2009 2011 2013 28 29 32 35 35 2.155 2.022 2.116 2.184 2.593 Tabelle 1 2.Tagespflege 2005 2007 Anzahl der Einrichtungen Zahl der Plätze Zahl der Pflegebedürftigen Pflegetage im Erhebungszeitraum Auslastungsgrad 2009 2011 2013 9 9 9 10 11 125 125 138 151 163 171 240 357 429 446 31.258 36.866 39.364 21.959 25.301 77 82 91 98 97 Tabelle 2 3. Kurzzeitpflege (solitär und angebunden) 2005 2007 Anzahl der Einrichtungen Zahl der Plätze Zahl der Pflegebedürftigen (inkl. eingestr.) Pflegetage im Erhebungszeitraum (inkl. eingestr.) Auslastungsgrad nachrichtl.: eingestreute KP Plätze 2009 2011 2013 7 5 3 3 2 87 67 46 46 38 93 103 122 119 158 48.983 61.540 68.250 42.006 42.710 70 57 53 50 141 212 252 262 52 307 Tabelle 3 4. Vollstationäre Pflege 2005 2007 Anzahl der Einrichtungen Zahl der Plätze davon eingestreute Kurzzeitpflege Zahl der Pflegebedürftigen davon Zahl auswärtiger Pflegebedürftiger Auslastungsgrad 2009 2011 2013 50 53 53 54 55 4.051 4.222 4.268 4.273 4.302 141 212 252 262 307 3.799 3.739 3.713 3.584 3.596 1.442 1.184 1.165 1.102 928 97 90 88 87 88 Tabelle 4 24 Stand:15.12.2013 Kreis Soest 1. Bevölkerung Anteil der Einwohner über 65 (31.12.2013) Altenquotient 65 + (31.12.2013) Anteil der Einwohner über 65 (2030) Altenquotient 65 + (Prognose IT.NRW 2030) 20% 38 29% 59 18% 32 27% 56 1. Ambulante Pflege Anzahl ortsansässiger Pflegedienste (ohne Zweigstellen) Gutachten1) Gutachten1) je ortsansässigem Pflegedienst Gutachten1)/1.000 EW ü 65 (Stand: 31.12.2013) 35 1.863 53 33 1 59 59 34 3. Solitäre und angebundene Kurzzeitpflege Anzahl Einrichtungen Anzahl Plätze Auslastungsgrad 4. Tagespflege Anzahl Einrichtungen Anzahl Plätze Auslastungsgrad 5. Vollstationäre Pflege Anzahl Einrichtungen Anzahl Plätze Anzahl Pflegebedürftige Anzahl auswärtige Pflegebedürftige Auslastungsgrad einheimische Pflegebedürftige2) ausw. gepflegte Pflegebedürftige3) 4) ortsansässige Pflegebedürftige / vs Platz % ualer Anteil der ortsansässigen Pflegebedürftigen an den 80 Jahre u. älteren Bew. Anröchte Bad Sassendorf Ense Erwitte Geseke Lippetal Lippstadt Möhnesee Rüthen Soest Warstein Welver 31% 65 38% 86 19% 34 31% 60 22% 41 31% 62 18% 33 26% 52 19% 35 29% 56 20% 36 27% 54 22% 41 29% 57 21% 39 28% 56 19% 35 26% 51 23% 43 36% 79 1 106 106 30 1 99 99 46 1 105 105 32 3 118 39 34 1 54 54 26 7 349 50 28 1 89 89 39 2 72 36 35 7 302 43 36 2 195 98 35 2 38 1 24 11 163 97% 1 15 55 4.302 3.596 928 88% 2.668 130 0,7 1 65 17% 5 1 13 4 306 238 38 80% 200 5 0,7 19% 1 54 5 1 15 3 187 178 20 99% 158 7 0,9 4 423 335 181 83% 154 9 0,4 18% 17% 5 Wickede 21% 38 32% 65 19% 34 30% 61 22% 40 34% 75 4 68 17 29 3 152 51 28 1 95 95 40 1 14 1 12 3 406 270 58 71% 180 13 0,5 2 141 1 14 3 46 110% 1 70 Werl 2 34 1 14 11 1.001 795 171 88% 624 29 0,7 6 358 302 111 86% 191 5 0,5 3 154 125 33 80% 92 5 0,6 7 609 564 60 93% 504 21 0,9 7 364 329 78 96% 251 11 0,7 19% 28% 17% 21% 17% 2 154 5 5 14% Erläuterungen: Nicht ausgefüllte Felder bleiben aus Datenschutzgründen leer. Angaben erfolgen nur für Gemeinden mit 3 und mehr Einrichtungen 1) Erst-, Folge- und Widerspruchsgutachten auf Sach- und Kombinationsleistungen (1.1.-31.12.2013), Quelle: MDK Westfalen-Lippe 2) Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung innerhalb des Kreises Soest, die ihren Wohnsitz vor Heimaufnahme in der jeweiligen Gemeinde hatten zzgl. derer ohne Angabe der PLZ 3) Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung außerhalb des Kreises Soest, die ihren Wohnsitz vor Heimaufnahme im Kreis Soest hatten (ohne Selbstzahler und rein rechnerisch im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die einzelnen Gemeinden verteilt) 4) einheimische Pflegebedürftige und auswärtig gepflegte Pflegebedürftige je vollstationärem Pflegeplatz Anlage 3 Anlage 4 ambulant Mitarbeiter insgesamt Vollzeitstellen (rechn., VZK) Fachkräfte insgesamt Fachkräfte in Vollzeit (VZFK) Praktikanten/Schüler/Azubis 2001 688 435 2003 687 380 329 196 4 2005 724 403 385 226 5 2007 744 391 406 247 5 2009 1.010 488 482 262 4 2011 1.112 532 566 313 12 2013 1.131 553 537 286 29 stationär Mitarbeiter insgesamt Vollzeitstellen (rechn., VZK) Fachkräfte insgesamt Fachkräfte in Vollzeit (VZFK) Praktikanten/Schüler/Azubis 2001 2.738 1235 986 2003 2.957 2055 1.119 860,5 61 2005 3.084 2117 1.206 893,5 154 2007 3.012 2025 1.203 854 153 2009 3.239 2122 1.171 819,5 185 2011 3.280 2145 1.227 849 191 2013 3.419 2194 1.202 831 299 Fachkräfte: staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in Krankenschwester, Krankenpfleger (inkl. Ges. u. Krankenpfl.) Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger (inkl. s.o.)