Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2014-2016

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Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2014-2016
Bericht zur
kommunalen
Pflegeplanung
2014-2016
Herausgeber:
Kreis Soest
Dezernat 05
Jugend, Schule und Soziales
Abteilung 50
Soziales
Sachgebiet 50.04
Sozialplanung
59494 Soest, Hoher Weg 1-3
Kontakt:
Martina Krick
Tel. 02921/ 30-2743
Fax: 02921/30-2199
E-Mail: [email protected]
2
Inhaltsverzeichnis:
1. Rechtliche Grundlage........................................................................................... 4
2. Bevölkerung und Pflegebedürftige im Kreis Soest ........................................... 4
3. Ambulante Pflege ................................................................................................. 6
3.1 Anzahl der Pflegedienste und Pflegebedürftigen .......................................................... 6
3.2 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ............................... 7
3.3 Jüngere Pflegebedürftige ............................................................................................. 8
3.4 Einstufung der Pflegebedürftigen ................................................................................. 8
3.5 Pflegefachkräfte ..........................................................................................................10
4. Teil- und vollstationäre Einrichtungen im Kreis Soest.................................... 10
4.1 Tagespflege ................................................................................................................10
4.2 Kurzzeitpflege .............................................................................................................11
4.3 Vollstationäre Pflege ...................................................................................................13
4.4 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ..............................14
4.5 Einstufung der Pflegebedürftigen ................................................................................15
4.6 Pflegebedürftige ohne Pflegestufe ..............................................................................15
4.7 Pflegefachkräfte ..........................................................................................................16
5. Neue Wohnformen .............................................................................................. 17
6. Komplementäre Dienste..................................................................................... 20
7. Handlungsempfehlungen................................................................................... 21
7.1 Handlungsempfehlungen 2012 – 2014........................................................................21
7.1.1 Pflege ......................................................................................................................21
7.2.2 Neue Wohnformen ...................................................................................................21
7.2 Handlungsempfehlungen 2014 – 2016........................................................................22
7.2.1 Pflege ......................................................................................................................22
7.2.2 Neue Wohnformen ...................................................................................................22
7.2.3 Komplementäre Angebote .......................................................................................22
Anlagen
Anlage 1: Bevölkerungsdaten nach Gemeinden
Anlage 2: Bestandszahlen der kommunalen Pflegeplanung 2014-2016
Anlage 3: Daten der kommunalen Pflegeplanung 2014-2016 auf Gemeindeebene
Anlage 4: Personalsituation im Kreis Soest
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1. Rechtliche Grundlage
Die diesem Bericht zugrunde liegende Erhebung zur kommunalen Pflegeplanung erfolgte auf
der Grundlage des § 6 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (PfG NW). Die
Erhebungen des Kreises Soest zur kommunalen Pflegeplanung erfolgen in Anbindung an die
Erhebung des Landesbetriebes Information und Technik (§ 109 SGB XI) alle 2 Jahre mit
dem einheitlichen Stichtag 15.12. des Erhebungsjahres durchgeführt. Diesem Bericht liegt
die Stichtagserhebung vom 15.12.2013 zugrunde. Die Bevölkerungsdaten von IT.NRW
datieren vom 31.12. des jeweiligen Jahres.
Am 27.07.2013 trat die Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung in Kraft.
Diese beinhaltet eine differenziertere Erfassung der Ausbildung der Beschäftigten sowie
einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen. Darüber hinaus
wird in der ambulanten Pflege die Postleitzahl des Wohnortes der Leistungsempfänger
statistisch erfasst. Diese Angaben waren seither Inhalt des Zusatzbogens des Kreises Soest.
Da diese nun bereits in der Pflegestatistik erfasst werden, entfällt der Zusatzbogen für die
ambulanten Dienste und der für die stationären Einrichtungen reduziert sich auf die Angabe
der geleisteten Pflegetage und der Postleitzahl des Wohnortes vor Aufnahme in die
stationäre Einrichtung.
Am 2. Oktober 2014 trat das
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer
demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und
Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) in Kraft. Die für die
örtliche Planung getroffenen unmittelbaren Regelungen sind nun in § 7 des Alten- und
Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NW), Artikel 1 des GEPA NRW)
zusammengefasst.
2. Bevölkerung und Pflegebedürftige im Kreis Soest
Die Gesamtbevölkerung des Kreises Soest ist von 303.688 in 2011 auf 294.971 in 2013
geringfügig zurückgegangen. Allerdings ist die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt, da
die Bestandsdaten von 2011 auf der Volkszählung von 1987 und die von 2013 auf dem
Zensus 2011 basieren. Dies schränkt die Vergleichbarkeit aller Bevölkerungsdaten mit den
Vorjahren ein. Außerdem gibt es noch keine Prognose auf der Basis des Zensus 2011. Die
Prognosedaten in Anlage 1 sind auf der Basis der Volkszählung von 1989 im Rahmen der
Gemeindemodellrechnung errechnet worden.
Die Anteile der älteren Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung sind größer geworden.
Machten in 2011 die Personen mit 65 Jahren und älter 20,05%1) der Gesamtbevölkerung
(landesweit: 20,31%1)) aus, so sind dies in 2013 20,40%1) (landesweit: 20,47%1)). Gemäß der
Gemeindemodellrechnung von IT.NRW werden bis 2030 28% der Bevölkerung des Kreises
Soest 65 Jahre und älter sein.
Jüngste Gemeinde im Kreisgebiet ist die Gemeinde Anröchte, in der 17,72% der
Bevölkerung 65 Jahre und älter sind. Älteste Gemeinde bleibt Bad Sassendorf mit 31,41%
der Bevölkerung im Alter von 65 und älter (Vgl. Anlage 1).
Die Bevölkerungsstruktur in den einzelnen Städten/Gemeinden ist aus dem Altenquotient in
Anlage 1 ersichtlich. Dieser stellt das rechnerische Ergebnis des Verhältnisses der 65
jährigen und älteren zu den 25- bis 64-jährigen multipliziert mit 100 dar. Der Altenquotient
macht das mögliche Unterstützungspotenzial für die älteren Menschen innerhalb der
Kommune deutlich, wobei das tatsächliche Unterstützungspotenzial von weiteren Faktoren
(wie z.B. Haushaltsstruktur, Berufstätigkeit der möglichen Unterstützer/-innen etc.)
beeinflusst wird. So kommen in der jüngsten Gemeinde Anröchte auf 100 Einwohner im Alter
von 25 bis 64 Jahren 32 Einwohner, die 65 und älter sind, während dies in der ältesten
Gemeinde Bad Sassendorf 65 sind.
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16.141 (5,47%) Menschen im Kreis Soest sind 80 Jahre alt und älter. Bis 2030 wird sich ihr
Anteil auf 8,41% und damit auf 24.044 Menschen erhöhen (Vgl. Anlage 1).
Die Prognose 2030 in der Anlage 1 basiert auf der Basisvariante der Modellrechnung zur
zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens, die IT.NRW
auf der Basis des Bevölkerungsstandes zum 01.01.2011 errechnet hat. Bei der Basisvariante
werden alle demografischen Komponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen)
berücksichtigt.
Im Jahr 2013 waren im Kreis Soest einschließlich der reinen Pflegegeldempfänger rund
9.2161) Menschen pflegebedürftig, das entspricht einer Quote von 3.124 Personen je
100.000 Einwohner1). Die landesweite Quote liegt zum Vergleich bei 3.309 Personen je
100.000 Einwohner1). Diese Zahlen berücksichtigen jeweils nur die Personen, die in eine
Pflegestufe eingestuft sind. 37% der Pflegebedürftigen werden stationär gepflegt und 63% zu
Hause, in 2011 wurden 38% stationär und 62% zu Hause gepflegt. Das Risiko, bei
Pflegebedürftigkeit nicht in seinem vertrauten Umfeld bleiben zu können, ist im Kreis Soest
deutlich höher als durchschnittlich in NRW, wo nur 28% der Pflegebedürftigen stationär
versorgt werden.
Unter allen Pflegebedürftigen (einschließlich derer unterhalb Pflegestufe 1 mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz) im Kreis Soest, die einen ambulanten Dienst in Anspruch
nehmen, sind 1.417 Menschen älter als 80 Jahre (57%). In der stationären Pflege beträgt ihr
Anteil 60% und es handelt sich um 2.372 Menschen.
Neben der aktuellen Anzahl der Pflegebedürftigen sind die Neuzugänge, die über die
Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt
werden können, interessant.
Die Anzahl der Erstbegutachtungen durch den MDK sind sowohl in der ambulanten als auch
in der vollstationären Pflege angestiegen. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 2.9792) Erstbegutachtungen durchgeführt. Im Jahr 2011 waren dies 2.9312) und 2013 sogar 3.2232).
Mit Empfehlung einer Pflegestufe endeten 2009 insgesamt 1.7762) Erstbegutachtungen, in
2011 waren dies 1.7412) und in 2013 1.8052). Dies entspricht 612 Personen je 100.000
Einwohner. Deutschlandweit wurden 2013 725 Personen je 100.000 Einwohner mit
Empfehlung einer Pflegestufe erstmalig durch den MDK begutachtet.3)
Quellenangaben:
1) Landesbetrieb für Information und Technik NRW (IT.NRW)
2) Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Westfalen-Lippe
3) www.mdk.de
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3. Ambulante Pflege
3.1 Anzahl der Pflegedienste und Pflegebedürftigen
Von 2011 (35) bis 2013 (35) ist im Kreis Soest die Anzahl der ambulanten Pflegedienste
unverändert. In jeder Gemeinde ist mindestens ein ambulanter Dienst vorhanden.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, ist deutlich angestiegen
von 2.184 in 2011 auf 2.593 in 2013. Im Kreis Soest werden 8,8 Pflegebedürftige durch
ambulante Pflegedienste betreut je 1.000 Einwohner, in NRW 7,5.
Die Verteilung der Trägerschaft stellt sich wie folgt dar:
Art der Trägerschaft
2011
2013
Träger der freien Wohlfahrtspflege
privater Träger
40%
60%
43%
57%
Tabelle 1: Art der Trägerschaft der ambulanten Einrichtungen
In 2011 kamen auf einen tätigen ambulanten Pflegedienst im Kreisgebiet 56
Sachleistungsempfänger der Pflegestufen I bis III HF (zum Vergleich landesweit: 53 je
Pflegedienst). In 2013 sind dies 67 (landesweit: 55). Hinzu kommen zum 15.12.2013 die
Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Werden
diese mit berücksichtigt, dann liegt die Zahl der Sachleistungsempfänger je Pflegedienst
sogar bei 71.
Die Zahl der Pflegebedürftigen je ambulantem Dienst liegt mit 67 über dem
Landesdurchschnitt von 55.
Die Anzahl der Mitarbeiter ist größer geworden (2011: 1.111; 2013: 1.131). Der Anteil der
vollbeschäftigten Mitarbeiter ist von 18,2% in 2007 auf 15,05% in 2009, auf 12,69% in 2011
zurückgegangen und beträgt in 2013 nur noch 11,67%. Die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter
bis zur Sozialversicherungsgrenze sind mit 45% in 2009, 43,29% in 2011 und 40% in 2013
weiter leicht rückläufig.
Vollzeit- und Teilzeitstellen zusammengerechnet würden ca. 553 Vollzeitstellen entsprechen.
Bei einer Einwohnerzahl von 294.9711) entspricht das einer Versorgungsquote von 533
Einwohnern (E) zu einer Vollzeitkraft (VZK) bei den ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Damit ist die Versorgungsquote im Vergleich zu 2011 besser geworden, wobei zu
berücksichtigen ist, dass die Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben
wurde:
2003:
2005:
2007:
2009:
2011:
2013:
813 E zu
766 E zu
786 E zu
625 E zu
570 E zu
533 E zu
1 VZK (2003) bzw.
1 VZK (2005) bzw.
1 VZK (2007) bzw.
1 VZK (2009) bzw.
1 VZK (2011) bzw.
1 VZK (2013) bzw.
1,24 VZK / 1.000 E
1,30 VZK / 1.000 E
1,27 VZK / 1.000 E
1,59 VZK / 1.000 E
1,75 VZK / 1.000 E
1,87 VZK / 1.000 E
Die Kennzahl Pflegebedürftige zu einer Vollzeitkraft hat sich verschlechtert. Während in 2011
3,7 Pflegebedürftige von einer Vollzeitkraft gepflegt wurden, sind dies in 2013 4,3.
Nach dem Erhebungsstichtag haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Eröffnung GGV Pflegedienst in Warstein zum 01.01.2014
- Eröffnung Pflegedienst Hinrichs in Wickede zum 01.08.2014
- Schließung des Pflegedienstes K&B in Welver am 30.11.2014
- Eröffnung „Die Pflegeengel“ in Möhnesee zum 01.12.2014
- Eröffnung der Caritas Sozialstation Ense (bisher: Zweigstelle) zum 01.01. 2015
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3.2 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Erstmals wurden die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
bereits im IT.NRW Erhebungsbogen ermittelt. Für die Pflegebedürftigen aller Pflegestufen ist
nun zusätzlich anzugeben, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wie im § 45a
SGBXI beschrieben vorliegt. Darüber hinaus werden zusätzlich die Pflegebedürftigen ohne
Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 123 SGB XI erfasst.
27% der Pflegebedürftigen (Pflegestufe I bis IIIHF) in der ambulanten Pflege haben danach
eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. In 2011 waren dies 15%. Bezieht man die
Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit ein, dann
haben 31% aller Sachleistungsempfänger in der ambulanten Pflege eine erheblich
eingeschränkte Alltagskompetenz.
Im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2013 fielen auch deutlich mehr ambulante
Erstgutachten (ohne Aktenlage) nach der gutachterlichen Empfehlung „erheblich
eingeschränkte Alltagskompetenz“ (PEA) im Vergleich zu 2011 an (2009:2.309, 2011:2.476,
2013: 2.658) und der Anteil der Antragsteller, die mit PEA begutachtet wurden ist von 23,5%
in 2009 auf 24% in 2011 gestiegen und liegt 2013 bei 23% (absolut: 617 Gutachten).4)
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, PfWG) am 01.07.2008 wird zusätzlich
nach PEA1 (erheblich eingeschränkt) und PEA2 (in erhöhtem Maße eingeschränkt)
unterschieden. Von den 617 Gutachten mit PEA wurden im Kreis Soest 71% mit PEA1 und
29% mit PEA2 begutachtet, während dies in 2011 noch 60% mit PEA1 und 40% mit PEA2
waren. Bis 2011 hatte nicht nur die Zahl der Personen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz zugenommen, sondern auch die Intensität ihrer Erkrankung. Nun sind die
mit PEA2 begutachteten Pflegebedürftigen wieder deutlich zurückgegangen von 234 auf
178.
Das zum 01. Januar 2013 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) führt neue
und höhere Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ein
und gewährt Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche auch für Personen, die zwar nicht
pflegebedürftig im Sinne des SGB XI, jedoch in ihrer Alltagskompetenz erheblich
eingeschränkt sind (neu eingeführter § 123 SGB XI).
Quellenangaben:
4) MDK Westfalen-Lippe
7
3.3 Jüngere Pflegebedürftige
Ca. 11% der Pflegebedürftigen (Pflegestufe I bis III HF und ohne Pflegestufe mit PEA) in der
ambulanten Pflege sind 65 Jahre und jünger (in 2011: 10% der Pflegebedürftigen mit der
Pflegestufe I bis III HF). Dies entspricht 277 Pflegebedürftigen (in 2011: 191).
Unter den jüngeren Pflegebedürftigen (65 Jahre und jünger) befinden sich 53% Männer und
47% Frauen, während von allen Sachleistungsempfängern in der ambulanten Pflege 35%
Männer und 65% Frauen sind.
Die jüngeren Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege teilen sich anteilsmäßig wie folgt
auf die einzelnen Altersstufen auf:
Altersstufe
2009 (in %)
unter 18
18-40
41-60
61-65
2011 (in %)
12
10
55
23
2013 (in %)
9
10
59
22
14
12
47
27
Tabelle 2: Altersstufen der jüngeren Pflegebedürftigen
Die Altersgruppe der 41- bis 60-jährigen behält mit 47% den größten prozentualen Anteil an
den jüngeren Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege.
3.4 Einstufung der Pflegebedürftigen
Einstufung
ohne
Pflegestufe
Pflegestufe
I
Pflegestufe
II
Pflegestufe
III
Pflegestufe
III HF
keine
Angabe
gesamt:
2007
2009
Anzahl
%-Anteil Anzahl %-Anteil
2011
Anzahl: %-Anteil
2013
Anzahl: %-Anteil
359
17,75%
242
11,44%
222
10,16%
236
9%
810
40,05%
939
44,38%
1.098
50,27%
1.469
57%
667
32,99%
694
32,80%
655
29,99%
701
27%
176
8,70%
217
10,26%
200
9,16%
187
7%
9
0,46%
9
0,43%
9
0,41%
0
/
1
0,05%
15
0,71%
0
/
0
/
2.022
100%
2.116
100%
2.184
100%
2.593
100%
Tabelle 3: Einstufung der ambulant betreuten Pflegebedürftigen
9% der Pflegebedürftigen (Sachleistungsempfänger), die von ambulanten Einrichtungen
betreut werden, haben keine Pflegestufe. Hierbei handelt es sich um die Pflegebedürftigen,
die „ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ begutachtet wurden
wie auch um diejenigen, die nicht pflegebedürftig sind. In 2011 waren dies 10,16% und in
2009 11,44%. Während der Anteil der Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe zurückgegangen
ist, haben die in Pflegestufe I eingestuften Pflegebedürftigen deutlich zugenommen. In 2011
war e Hälfte der Pflegebedürftigen in Pflegestufe I eingestuft, in 2013 57%.
Bei den Erst-, Folge- und Widerspruchsgutachten des MDK hat der Anteil der beantragten
Sach- und Kombinationsleistungen von 38% (2011) auf 42% in 2013 zugenommen, der
Anteil der beantragten Geldleistungen hat hingegen von 62% auf 58% abgenommen.
8
Grafik 1
Folgende Gründe sind für den Rückgang der Sachleistungsempfänger ohne Pflegestufe
denkbar:
• Zum 1.9.2006 ist eine neue Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in
Kraft getreten, in der verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen
als Erschwernisfaktoren in den Hilfebedarf eingehen. Dies gilt auch wenn diese
Maßnahmen als Behandlungspflege erbracht werden (z.B. An- und Ausziehen von
Kompressionsstrümpfen). Des Weiteren wurden Ergebnisse der BSG- Rechtsprechung, z.B. beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung oder die
Wartezeit beim Therapeuten bei beaufsichtigungsbedürftigen Pflegebedürftigen in die
Richtlinie eingearbeitet. Dies hat teilweise zu einer höheren Einstufung (mehr
Pflegebedürftige in Pflegestufe 1) geführt.
• Aus wirtschaftlichen Gründen könnte ein Wechsel zum reinen Pflegegeldempfang
stattgefunden haben.
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) können zusätzliche Betreuungsleistungen von den Versicherten in Anspruch genommen werden, auch ohne Pflegestufe. Es
muss ein minimaler Grundpflegebedarf festgestellt worden sein und die gutachterliche
Empfehlung des MDK „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ oder „in erhöhtem Maße
eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegen. Aus diesem Grund ist für 2009 mit einem
Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe gerechnet worden. Es könnte
allerdings sein, dass vermehrt Leistungen von reinen komplementären Dienstanbietern in
Anspruch genommen oder privat organisiert werden.
In 2013 ist die Zahl der Sachleistungsempfänger ohne Pflegestufe leicht angestiegen.
Erstmals werden die Sachleistungsempfänger ohne Pflegestufe mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz (nach §123 SGB XI) bereits in der Pflegestatistik erfasst.
Dies waren im Kreis Soest in der ambulanten Pflege 126 Personen.
9
3.5 Pflegefachkräfte
Die Anzahl der Pflegefachkräfte hat sich weiter erhöht wie der Anlage 4 entnommen werden
kann. Am Erhebungsstichtag wurden 22 Auszubildende zu Pflegefachkräften ausgebildet,
von denen 12 im ersten, 8 im zweiten und 2 im dritten Ausbildungsjahr sind. Einmal fehlte die
Angabe zum Ausbildungsjahr. Ambulante und stationäre Pflege zusammen genommen
würden kreisweit ca. 40 Auszubildende pro Jahr mehr benötigt als zur Zeit ausgebildet
werden. Dieser Wert ergibt sich aus der Pflegeprognose 2013 der Bertelsmann Stiftung und
den Daten aus der Zusatzerhebung der kommunalen Pflegeplanung. In 2013 waren 125
Personen mehr in Ausbildung in der ambulanten und stationären Pflege als in 2011. Von
diesen Auszubildenden waren insgesamt 111 in ihrem ersten Ausbildungsjahr, so dass die
pro Jahr benötigte Anzahl Auszubildender weit überschritten wurde.
52% der Pflegefachkräfte sind in der Krankenpflege ausgebildet, 44% in der Altenpflege und
4% in der Kinderkrankenpflege.
57% der Pflegefachkräfte sind über 40 Jahre alt, während nur 43% bis 40 Jahre alt sind. 160
der insgesamt 537 Pflegefachkräfte sind 41 bis 50 Jahre alt. Dies ist mit 31% aller
Pflegefachkräfte die stärkste Altersgruppe.
4. Teil- und vollstationäre Einrichtungen im Kreis Soest
4.1 Tagespflege
Am Erhebungsstichtag 15.12.2013 gab es 11 Tagespflegeeinrichtungen mit 163 Plätzen.
Seit 2005 ist die Zahl der Tagespflegeplätze um 30% expandiert und die Anzahl der Nutzer
hat sich fast verdreifacht. Zum 01.01.2013 hat die neue Tagespflegeeinrichtung St. Antonius
in Soest mit 12 Plätzen ihren Betrieb aufgenommen. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von
429 Pflegebedürftigen (davon 38,84% Männer und 59,77% Frauen) in 2011 auf 446
Pflegebedürftige (davon 38,19% Männer und 61,81% Frauen) in 2013 angestiegen. Der
Auslastungsgrad der Tagespflegeeinrichtungen ist von 98% in 2011 auf 97% in 2013
gesunken. Die Berechnung des Auslastungsgrades bezieht sich auf den Zeitraum vom
16.12.2012 bis zum 15.12.2013 (Erhebungszeitraum). Daher werden nur Einrichtungen
berücksichtigt, die vor dem 16.12.2012 bereits ihren Betrieb aufgenommen hatten. Nach
dem Erhebungsstichtag sind 4 weitere Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 54
zusätzlichen Plätzen in Betrieb gegangen.
Die Anzahl der geleisteten Pflegetage im Zeitraum vom 16.12.12 bis zum 15.12.2013 ist von
2009 auf 2011 um 18%, auf 2013 aber nur noch um knapp 7% angestiegen.
Grafik 2
10
4.2 Kurzzeitpflege
Der Bestand an Kurzzeitpflegeeinrichtungen beläuft sich im Kreis Soest nur noch auf 2
Einrichtungen. Die Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist mit 38 Plätzen gesunken,
während die der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze von 262 in 2011 auf 307 in 2013 weiter
angestiegen ist. Insgesamt ist die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze seit 2005 um rund 50%
expandiert und die Anzahl der Nutzer hat sich fast verdoppelt.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen in der solitären und eingestreuten Kurzzeitpflege am
Stichtag ist von 119 in 2011 auf 158 in 2013 angestiegen und auch der Auslastungsgrad der
solitären Kurzzeitpflege hat sich von 50% in 2011 auf 52% in 2013 erhöht. Die
Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist weiter angestiegen, jedoch nicht mehr so stark wie
von 2009 auf 2011. Die Verschiebung von solitärer zu eingestreuter Kurzzeitpflege hat sich
weiter fortgesetzt wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird:
Pflegetage im
Erhebungszeitraum
Kurzzeitpflege insgesamt
davon eingestreut
davon solitär u. angebunden
2009
absolut
in %
48.983
41.386
7.597
100
84
16
2011
absolut
in %
61.540
53.969
7.571
100
88
12
2013
absolut
in %
69.086
61.846
7.240
100
90
10
Tabelle 4: Pflegetage in der Kurzzeitpflege im Erhebungszeitraum
Grafik 3
Die ganzjährige verlässliche Bereitstellung des Angebotes von Kurzzeitpflegeplätzen ist ein
wichtiger Bestandteil einer integrierten (Pflege-)Versorgungskette.
Kurzzeitpflege soll insbesondere:
• zur Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege beitragen, wenn häusliche Pflege oder
teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder ausreichend ist,
• für die Pflegebedürftigen den Übergang aus der stationären Behandlung in die
häusliche Pflege erleichtern und ermöglichen,
• auf aktivierende Pflege ausgerichtet sein,
• die pflegenden Angehörigen unterstützen und entlasten.
11
Ein konzeptionell ausdifferenziertes und spezialisiertes Angebot, das zwei zentrale Punkte
berücksichtigt, ist unabdingbar. Der erste Punkt ist der zeitliche Aspekt: Kurzzeitpflege ist als
vorübergehendes Angebot zu verstehen, das mittelfristig die Rückkehr und langfristig den
Verbleib in der Häuslichkeit sichern soll. Der zweite Punkt ist die „Clearingfunktion“ der
Kurzzeitpflege. Hierbei spielen die aktivierende Pflege, die Rehabilitation nach einem
Krankenhausaufenthalt, die Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt und die
Beratung der pflegenden Angehörigen eine besondere Rolle mit dem Ziel, eine
Heimunterbringung zu vermeiden.
Der Barmer GEK Pflegereport 2012 führt auf Seite 17 an, dass von 1998 bis 2011
deutschlandweit ein Anstieg der nach der Kurzzeitpflege in die vollstationäre Pflege
Aufgenommenen von 18% auf 30% erfolgt ist. Dies belegt eine schlechtere Zielerreichung
der Kurzzeitpflege.
Im Kreis Soest wurde daher darauf geachtet, dass auch alle Pflegebedürftigen, die
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Anspruch nehmen, nach einer besonderen
Pflegekonzeption mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Häuslichkeit betreut und gepflegt
werden.
Ab dem 01.01.2015 steht die Kurzzeitpflege auch für Personen mit dauerhaft erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGBXI (ohne Pflegestufe mit
Demenz) zur Verfügung.
12
4.3 Vollstationäre Pflege
Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen ist am 15.12.2013 im Vergleich zu 2011
rechnerisch keine Einrichtung hinzugekommen.
Nach wie vor haben die privaten Träger den höchsten Anteil bei der Verteilung der
Trägerschaft (31% freie Wohlfahrtspflege, 61% private Träger, 4% sonstige gemeinnützige
Träger, 4% sonstige öffentliche Träger).
Die Anzahl der Plätze ist von 4.273 in 2011 auf 4.302 in 2013 angestiegen.
Zum Vergleich sind die vollstationären Plätze im Kreis Soest von 2005 bis 2011 lediglich um
6% angestiegen, während die Platzzahlen in Nordrhein-Westfalen sich um 11,4% im
gleichen Zeitraum erhöht haben. Allerdings liegt die Platzzahldichte in NRW bei 10 Plätzen je
100 Einwohner mit 75 Jahren und älter, während diese Kennzahl im Kreis Soest bei 14
Plätzen liegt. Während diese Kennzahl NRW weit nahezu konstant geblieben ist, ist sie im
Kreis Soest gesunken, so dass sich der Unterschied zum Landesdurchschnitt deutlich
reduziert hat.
Leicht angestiegen ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 3.584 (davon unverändert 32%
Männer und 68% Frauen) in 2011 auf 3.596 (davon unverändert 32% Männer und 68%
Frauen) in 2013. Der Auslastungsgrad ist von 88% in 2009 auf 87% in 2011 gesunken und
liegt wieder bei 88% in 2013. Die Zahl der leer stehenden Plätze (Zahl der Plätze abzüglich
der Zahl der Pflegebedürftigen) hat sich von 2005 bis 2009 von 252 auf 555 mehr als
verdoppelt und ist in 2013 auf 706 angestiegen.
Grafik 4
Der Anteil der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege, die vor ihrem Heimaufenthalt
außerhalb unseres Kreisgebietes gelebt haben, liegt in 2013 bei 26% (absolut: 928) und
sinkt damit im Vergleich zu 2011: 31% (absolut: 1.102).
Die rechnerische Anzahl der Pflegebedürftigen (nur Pflegewohngeldempfänger), die
außerhalb des Kreises Soest in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, deren Wohnsitz
vor Heimaufnahme aber im Kreis Soest lag, beträgt 130. Der Import-/ Exportsaldo liegt am
15.12.2013 bei 928 – 130 = 798 Pflegeplätzen, die rein rechnerisch nicht für die pflegerische
Versorgung der Kreiseinwohner benötigt werden.
13
Die Nachfrage nach vollstationärer Pflege ausgedrückt in Pflegetagen hat im Vergleich zu
2011 leicht zugenommen, aber noch nicht das Niveau von 2009 erreicht. Der starke
Rückgang in 2011 ist auf den Brand in einer Einrichtung zurückzuführen.
Grafik 5
4.4 Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Erstmals wurden die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
bereits im IT.NRW Erhebungsbogen ermittelt. Für die Pflegebedürftigen aller Pflegestufen ist
nun zusätzlich anzugeben, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wie im § 45a
SGBXI beschrieben vorliegt. Darüber hinaus werden zusätzlich die Pflegebedürftigen ohne
Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 87b SGB XI erfasst. Von
den 4.200 Pflegebedürftigen in der voll- und teilstationären Pflege des Kreises Soest in 2013
sind 58% der Pflegebedürftigen in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt (in 2011:
51%).
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) im Kreis Soest
in der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege
Pflegebedürftige mit PEA
übrige Pflegebedürftige
Anzahl der Pflegebedürftigen insgesamt *)
2007
in %
absolut
2.319
1.763
4.082
2009
in %
absolut
57
2.009
43
2.183
100
4.192
2011
in %
absolut
48
2.107
52
2.025
100
4.132
2013
in %
absolut
51
2.415
49
1.785
100
4.200
58
42
100
*) vollstationär, Kurzzeitpflege und Tagespflege
Tabelle 5: Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Kreis Soest in der vollstationären Pflege, der
Kurzzeit- und Tagespflege
Der Rückgang des Anteils der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz in der stationären Pflege von 2007 bis 2009 kann nur mit der Änderung
der Definition aufgrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zusammenhängen. Während
in 2007 die Pflegebedürftigen nach Einschätzung der Pflegedienstleitung beurteilt wurden,
wurden ab 2009 die Pflegebedürftigen „mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“
(PEA) gemäß Gutachten des MDK gezählt. Zusätzlich wurde nach PEA 1 (erheblich
eingeschränkt) und PEA 2 (in erhöhtem Maße eingeschränkt) unterschieden.
14
Die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz verteilen sich wie folgt
auf die verschiedenen Pflegeformen:
Pflegebedürftige mit erheblich
eingeschränkter
Pflegebedürftige
Alltagskompetenz
insgesamt
absolut
in %
Pflegeform
stationär insgesamt
Tagespflege
Kurzzeitpflege
vollstationär
4.200
446
158
3.596
2.415
312
35
2.068
58
70
22
58
Tabelle 6: Anzahl der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach
Pflegeformen
4.5 Einstufung der Pflegebedürftigen
Die Verteilung der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege auf die einzelnen Pflegestufen
kann Tabelle 7 entnommen werden.
Tagespflege
ohne Pflegestufe
37 (8%)
I
176 (39%)
II
178 (40%)
III
50 (11%)
III HF
0
noch keine Zuordnung
5 (2%)
Tabelle 7: Einstufung der Pflegebedürftigen
Kurzzeitpflege
3 (2%)
87 (55%)
44 (28%)
5 ( 3%)
0
19 (12%)
vollstationär
397 (11%)
1.307 (36%)
1.213 (34%)
612 (17%)
11 (0,3%)
56(2%)
In der Tagespflege liegt der Schwerpunkt auf Pflegestufe II. In der Kurzzeitpflege sind die
Pflegebedürftigen schwerpunktmäßig in Pflegestufe I eingestuft. In der vollstationären Pflege
haben die meisten Pflegebedürftigen die Pflegestufe I, dicht gefolgt von denen in
Pflegestufe II.
4.6 Pflegebedürftige ohne Pflegestufe
Von den insgesamt 4.200 Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege, der Tages- und der
Kurzzeitpflege sind 437 Pflegebedürftige (10%) ohne Pflegestufe:
• 397 Pflegebedürftige sind am Erhebungsstichtag in der vollstationären Dauerpflege, 3
in der Kurzzeitpflege und 37 in der Tagespflege gewesen,
• 185 Pflegebedürftige (42%) sind ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz und
• 142 (25%) Pflegebedürftige sind unter 65 Jahre alt
• Die Anzahl der Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe ist in der stationären Pflege seit
2007 rückläufig, von 2011 bis 2013 fand ein weiterer deutlicher Rückgang um 99
Pflegebedürftige statt.
15
Grafik 6
4.7 Pflegefachkräfte
Die aktuelle Personalsituation im Bereich der stationären Pflege kann der Tabelle in Anlage
4 entnommen werden. Die Zahl der Pflegefachkräfte hat sich weiter erhöht wie auch die Zahl
der Auszubildenden. Der altersmäßige Schwerpunkt der Pflegefachkräfte liegt hier wie auch
im ambulanten Bereich auf den Jahrgängen 1943 bis 1952, die in den Jahren 2024 bis 2033
in Rente gehen und damit zu einer weiteren Bedarfserhöhung beitragen. Ambulante und
stationäre Pflege zusammen genommen werden kreisweit ca. 40 Auszubildende pro Jahr
mehr benötigt als bisher ausgebildet wurden. Dieser Wert ergibt sich aus der Pflegeprognose
2013 der Bertelsmann Stiftung5), die – je nach Szenario – einen Bedarf von 60-100
zusätzlichen Pflegefachkräften pro Jahr für den Kreis Soest ermittelt hat und den Daten aus
der Zusatzerhebung der kommunalen Pflegeplanung, die das Alter der Pflegefachkräfte
zusätzlich berücksichtigt. Bisher wurden ca. 70 Pflegefachkräfte pro Jahr ausgebildet; ab
2013 kommen zwei weitere geförderte Kurse hinzu, mit denen die Zahl der zusätzlich
benötigten Auszubildenden erreicht werden könnte.
Am 15.12.2013 wurden in der stationären Pflege 233 Auszubildende zu Pflegefachkräften
ausgebildet, von denen 91 im ersten, 86 im zweiten und 56 im dritten Lehrjahr waren.
Insgesamt waren 125 Personen mehr in Ausbildung in der ambulanten und stationären
Pflege als am 15.12.2011. Von allen Auszubildenden zu Pflegefachkräften waren insgesamt
103 (davon 91 in der stationären und 12 in der ambulanten Pflege) in ihrem ersten
Ausbildungsjahr, so dass die prognostizierte Anzahl der pro Jahr benötigten Auszubildenden
sogar überschritten werden konnte.
Zum Vergleich konnten in NRW 6) in der stationären Pflege 45% mehr Auszubildende in 2013
verzeichnet werden im Vergleich zu 2011, im Kreis Soest lag dieser Zuwachs sogar bei 57%.
68% der Pflegefachkräfte sind in der Altenpflege ausgebildet, 31% in der Krankenpflege und
1% in der Kinderkrankenpflege.
52% der Pflegefachkräfte sind über 40 Jahre alt, während nur 46% bis 40 Jahre alt sind, 2%
waren ohne Altersangabe. 366 der insgesamt 1.436 Pflegefachkräfte sind 41 bis 50 Jahre
alt. Dies ist mit 26% aller Pflegefachkräfte die stärkste Altersgruppe.
Quellenangabe:
5) www.wegweiser-kommune.de
6) www.lkt.nrw.de
16
5. Neue Wohnformen
Es entspricht dem überwiegenden Wunsch der meisten Menschen, ihr Leben auch im Fall
von Hilfebedürftigkeit möglichst unabhängig, selbstständig und selbstbestimmt in der
vertrauten Umgebung „zu Hause“ verbringen zu dürfen. Neben der ambulanten Pflege zu
Hause gibt es zahlreiche neue Wohnformen, die dieses Ziel verwirklichen helfen können.
Das im Oktober 2014 in Kraft getretene GEPA NRW differenziert zwischen verschiedenen
Angebotsformen und setzt damit abgestufte Anforderungen an die unterschiedlichen
Angebote fest.
Im Folgenden sollen die einzelnen Formen konkreter beschrieben werden. Im Anschluss
daran können die Angebote im Kreis Soest eingeordnet werden.
5.1. Zu Hause wohnen/ Wohnungsanpassung
Die „Normalwohnung“ ist heute oft nicht barrierefrei gestaltet. Sie ist häufig nur über Treppen
zu erreichen und im Inneren schränken Barrieren oder andere Gefahrenquellen die Nutzung
ein. Vor allem Badezimmer sind unfallgefährdend, wenn die Bewegungsflächen zu klein und
die Türen zu schmal sind.
Die meisten Menschen wollen auch bei Eintreten von Hilfebedürftigkeit weiterhin in dem
ihnen bekannten Umfeld wohnen und ihren Haushalt selbstständig führen. Sie passen ihre
bestehende Wohnung an die veränderten Bedürfnisse an. Hierbei geht es um kleinere bis
mittlere baulich-technische Maßnahmen, die in der Regel unterhalb der Schwelle einer
strukturellen Anpassung liegen.
Eine Wohnungsanpassung ist für Menschen geeignet, die nicht (schwer) pflege- oder
hilfebedürftig sind und ein Netzwerk von Kontakten besitzen, so dass sie nicht vereinsamen.
Sie werden durch eine angepasste Wohnung in die Lage versetzt, ihr Leben weiterhin in der
eigenen einzelnen Wohnung selbstständig zu führen.
Zur Unterstützung für eine derartige individuelle Wohnungsanpassung steht u.a. eine
qualifizierte Wohnberatung des Kreises Soest zur Verfügung.
5.2 Zu Hause betreut wohnen
Hilfebedürftige wollen sehr häufig weiterhin in dem ihnen bekannten Umfeld wohnen und
ihren Haushalt selbstständig führen, auch wenn kontinuierlich (oder zumindest gelegentlich)
eine geringe Unterstützung und die Gewissheit, dass bei Bedarf schnell Hilfe zur Stelle ist,
notwendig wird.
Für die Sicherstellung dieser Bedürfnisse kann mit unterschiedlichen Anbietern, z.B. einem
ambulanten Pflegedienst ein „Betreuungsvertrag“ abgeschlossen werden. Stundenweise
Betreuung z.B. für dementiell Erkrankte durch qualifizierte Helfer und Helferinnen vermittelt
u.a. die Alzheimer Gesellschaft in Soest für das gesamte Kreisgebiet. Weitere Informationen
enthält insbesondere zu Unterstützungsbedarfen bei Demenz der Demenzwegweiser des
Kreises Soest.
5.3 Betreutes Wohnen / Servicewohnen
Zahlreiche Angebote des Servicewohnens bieten barrierefreie Wohnungen oder
Appartements mit Betreuung. Die Bewohner schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen
Kauf- oder Mietvertrag für die Unterkunft und einen Betreuungsvertrag für Serviceleistungen.
Dieser Betreuungsvertrag besteht üblicherweise aus einem Grundservice, der meist
pauschal abgerechnet wird und Wahlleistungen, die die Bewohner je nach Bedarf abrufen
und zahlen.
17
Diese Angebote sollen Treffen und Gespräche untereinander fördern. Der Begriff „betreutes
Wohnen“ kann auch die Bau- und Betreuungskonzepte „Wohnen mit Service“, „Wohnen
Plus“ und „Seniorenresidenzen“ umfassen.
Da es sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, hat das Land NordrheinWestfalen ein Qualitätssiegel7) geschaffen.
Das Deutsche Institut für Normung hat im September 2006 mit der DIN 77800
"Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform 'Betreutes Wohnen für ältere Menschen'"
dieses Normungsvorhaben unter Beteiligung von Fachkreisen veröffentlicht. Die Norm soll
als Zertifizierungsgrundlage mit Anforderungen, Hinweisen und Empfehlungen in Bezug auf
die Wohnform "Betreutes Wohnen" dienen.
Die Zielrichtung dieser "Dienstleistungs-Norm" bedeutet, dass nicht bauliche Anforderungen
den Schwerpunkt bilden, sondern die unter den Begriff "Betreutes Wohnen" zu fassenden
komplexen Dienstleistungen.
Die Norm behandelt unter anderem die Aspekte „Transparenz des Leistungsangebotes“, „zu
erbringende Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen/allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Betreuungsleistungen)“, „Wohnangebot“,
„Vertragsgestaltung“ sowie „qualitätssichernde Maßnahmen“.
5.4 Wohngemeinschaft mit ambulanter Betreuung und/ oder Pflege
In einer Wohngemeinschaft lebt eine kleine Gruppe Menschen, die hilfebedürftig aber auch
pflegebedürftig sein können, in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Jeder Bewohner
und jede Bewohnerin hat einen eigenen Wohn-/ Schlafbereich. Das Alltagsleben wie z.B.
Kochen findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen statt. Die
Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal
sichergestellt.
Dieses Angebot wird im Rahmen der ambulanten Versorgung praktiziert. Das GEPA
unterscheidet
zwischen
selbstverantworteten
und
anbieterverantworteten
Wohngemeinschaften, wobei nur die anbieterverantworteten dem Wohn- und Teilhabegesetz
(WTG) unterliegen. Die Gefahr, im Fall von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit zu vereinsamen,
verringert sich, da diese Wohnform Freundschaften und gemeinsame Freizeitaktivitäten
fördert. Jeder kann seine Fähigkeiten einbringen und Verantwortung übernehmen.
Falls Kosten für eine Pflegekraft anfallen, lassen sich diese teilen. Auch eine Betreuung von
außen ist gemeinsam leichter zu organisieren und zu finanzieren.
5.5 Wohn-/ Hausgemeinschaft mit Anbindung an eine stationäre Einrichtung
Die Bewohner einer Wohngemeinschaft können innerhalb einer stationären Betreuung
soweit wie möglich selbstbestimmt leben. Die Tagesgestaltung richtet sich nach den
Gewohnheiten der Bewohner. Die Wohneinheit befindet sich in der Regel auf einem
Grundstück oder in einem größeren Gebäude einer stationären Einrichtung. Der Wohnalltag
in einem Gemeinschaftsraum mit Küche steht im Mittelpunkt.
Die individuellen Lebenswelten (pflegebedürftiger) Menschen orientieren sich am
Normalitätsprinzip, wie es in der eigenen Wohnung möglich war.
7) www.kuratorium-betreutes-wohnen.de
18
5.6. Neue Wohnformen im Kreis Soest
Im Kreis Soest gibt es eine Vielzahl und ein breit gefächertes Angebotsspektrum von
Wohnungen bzw. Wohnangeboten speziell für Senioren. Diese Wohnungen sind in Ihrer
überwiegenden Zahl frei finanziert.
Eine flächendeckende und vollständige Übersicht für das gesamte Kreisgebiet ist nicht zu
gewährleisten da es für diese Angebote keine Meldepflicht gibt
Die Dichte der Wohnungsangebote ist kreisweit sehr unterschiedlich.
Unter dem Menüpunkt „Anbietersuche“ befindet sich eine Suchfunktion für Angebote des
betreuten Wohnens im Pflegeatlas des Kreises Soest. Hier können Angebote des betreuten
Wohnens nach Gemeinden gesucht werden.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um die
Einrichtungen, die dem Kreis Soest, Abteilung Soziales bekannt geworden sind. Eine
Meldepflicht besteht nicht. Die Liste ist u.a. auch aus Veröffentlichungen (Presseartikeln)
entstanden und wird laufend aktualisiert.
Zusätzlich zu den Wohnangeboten für Senioren gibt es im Kreis Soest auch spezielle
Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen. Diese sind im Wegweiser für Behinderte8)
des Kreises Soest im Internet zu finden.
5.7. Weitere Entwicklung
Sowohl das zum 01.01.2013 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) des
Bundes als auch das zum 2. Oktober 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Entwicklung und
Stärkung
einer
demographiefesten,
teilhabeorientierten
Infrastruktur
und
zur
Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für
ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre
Angehörigen (GEPA NRW) stellen den Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen möglichst
lange in den eigenen vier Wänden und im gewohnten Umfeld leben zu können in den
Mittelpunkt. Deshalb sollen im Besonderen neue Wohnformen zwischen der ambulanten und
vollstationären Betreuung durch diese Vorschriften gefördert werden.
Auf Basis des PNG soll die Gründung ambulanter Wohngruppen zum Zusammenleben mit
anderen in kleinen Gruppen besonders gefördert werden. Als Zuschuss für eine
altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer gemeinsamen Wohnung können
4.000 € für jede pflegebedürftige Person (max. 16.000 € je Wohngruppe) gewährt werden.
Auch bei der Reform des bisherigen Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in
Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG) durch das GEPA NRW besteht das
Hauptziel darin, im Pflegefall den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich
sicher zu stellen. Der in der Pflegeversicherung gesetzlich normierte Grundsatz „ambulant
vor stationär“ soll noch effektiver verwirklicht werden.
8) http://www.kreis-soest.de/familie_soziales/soziales/behinderung/wegweiser/wegweiser_behinderte_menschen.php
19
6. Komplementäre Dienste
Um dem Wunsch der hilfebedürftigen Menschen im Kreis Soest nach selbstständiger und
selbstbestimmter Lebensführung in der gewohnten Umgebung zuhause so lange wie
möglich zu entsprechen, gibt es ein vielfältiges Angebot bedarfsgerechter Hilfen.
Eine Aufstellung dieser Angebote wurde unter Pflegesuche/ Anbietersuche in den
Pflegeatlas des Kreises Soest aufgenommen. Diese Liste soll einen ersten Überblick über
haushaltsnahe Dienstleistungen unabhängig von Pflegebedürftigkeit im Kreis Soest geben.
Die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind für das selbstbestimmte Leben und
Wohnen im Alter ebenso von Bedeutung wie seniorengerechte Wohnungen.
Die in der Übersicht im Pflegeatlas aufgeführten Angebote setzen bereits weit im Vorfeld
einer möglicherweise drohenden Pflegebedürftigkeit an und können die alltäglichen
Verrichtungen rund um eine selbstständige und eigenverantwortliche Haushaltsführung
erleichtern. Sie ermöglichen vom alltäglichen Kochen befreite Tage durch die Wahl des
Menüs eines Bringdienstes, ebenso wie die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen oder
nur zum Friedhof. Auch wenn sich Winterdienst, Treppenreinigung, Fensterputzen, Sperrmüll
oder der Einkauf als Problem des Alters zeigen, gibt es hierfür inzwischen professionelle
Dienstleistungsanbieter.
Im Pflegeatlas sind die im Kreis Soest zurzeit bekannten Angebote aufgezeigt. Es handelt
sich hierbei um eine Momentaufnahme, die in Zukunft laufend um weitere Dienstleistungsanbieter ergänzt werden soll.
Bei weiteren Fragen im Bereich der komplementären Dienste und häuslichen Pflege besteht
außerdem die Möglichkeit, eine Beratung der trägerunabhängigen Pflegeberatung in
Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind Ansprechpartner für die Pflegeberatung in jeder Stadt/
Gemeinde des Kreises Soest benannt worden, so dass jeder Bürger sich direkt an seine
Stadt-/ Gemeindeverwaltung wenden kann.
Seit dem 01.01.2013 können auch die Pflegefachkräfte beim Kreis Soest für eine Beratung
hinzu gezogen werden.
Besondere Angebote der einzelnen Gemeinden, die auch zum Nachahmen anregen sollen,
sind von der Arbeitsgruppe „Aktiv im Alter“ zusammengestellt worden und als Liste unter
„http://www.familie-im-kreis-soest.de/buendnisse/aktiv/angebote/Angebote_senioren.php.media/
112079/Besondere_Angebote_Aktiv_im_Alter.pdf“ zu finden.
20
7. Handlungsempfehlungen
7.1 Handlungsempfehlungen 2012 – 2014
In diesem Kapitel soll ausgehend von den Handlungsempfehlungen des Berichtes zur
kommunalen Pflegeplanung 2012 - 2014, die jeweils kursiv gedruckt sind, erläutert werden,
in wie weit diese umgesetzt wurden.
7.1.1 Pflege
•
•
Sicherstellen einer qualifizierten pflegerischen Versorgung:
Die Entwicklung der Zahl der Pflegefachkräfte und der Auszubildenden zu
Pflegefachkräften soll weiter engmaschig beobachtet werden. Es wird erwartet, dass
die ca. 40 zusätzlich auszubildende Pflegefachkräfte pro Jahr erreicht werden
können. Dazu hat die Arbeitsgruppe „Runder Tisch pflegerische Versorgung im Kreis
Soest“ in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Presseaktionen durchgeführt und auf
Gesundheits- und Pflegebörsen Informationsarbeit geleistet. Außerdem sind die
schulischen Ausbildungsplätze um zwei zusätzlich vom Land geförderte Kurse erhöht
worden. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen und der 2012 eingeführten
Ausbildungsplatzumlage sowie der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive
Altenpflege sollen mit den Ergebnissen der Erhebung zum Stichtag 15.12.2013
beurteilt werden.
• Einbeziehen bürgerschaftlichen Engagements:
• Auf der Internetseite des Kreises Soest soll unter „Ehrenamt“ eine Rubrik „hilfe- und
pflegebedürftige Menschen“ eingefügt werden.
• Förderung zielgruppenspezifischer Pflegekonzeptionen:
• Die Heimaufsicht soll bei ihren Begehungen der Pflegeeinrichtungen auch die
Umsetzung der Kurzzeitpflegekonzeptionen überprüfen.
Die Auszubildenden und Pflegefachkräfte wurden in der Erhebung erfasst und im Bericht
ausgewertet. Die Erhöhung der Anzahl Auszubildender pro Jahr geht sogar über die
angestrebte Anzahl hinaus.
Auf der Internetseite des Kreises Soest wurde unter „Ehrenamt“ der Pflegestern ergänzt,
damit mehr pflegende Angehörige, aber auch alle anderen Bürger und Bürgerinnen auf das
bürgerschaftliche Engagement in der Pflege aufmerksam werden, das besondere
Anerkennung in einer Auszeichnung findet.
In den Pflegekonzeptionen wurde die besondere Zielgruppe der Kurzzeitpflegegäste
berücksichtigt und die Umsetzung der Konzeptionen wird durch die WTG-Behörde geprüft.
7.2.2 Neue Wohnformen
•
Die Rahmenbedingungen (Fördermöglichkeiten etc.) von ambulant betreuten
Wohngruppen und die Refinanzierung für die Betroffenen sollen durch den Kreis
Soest festgelegt werden.
• Darüber soll die Öffentlichkeit informiert werden.
Bisher gilt im Kreis Soest, dass die vergleichbaren ortsansässigen Kosten einer
vollstationären Pflege die Höchstgrenze der anerkennungsfähigen Kosten für die Pflege in
einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft darstellen. Bilaterale Vereinbarungen mit
potentiellen Betreibern befinden sich derzeit in der Erarbeitung und Abstimmung.
Eine veröffentlichungsfähige Information darüber gibt es noch nicht. Grundsätzlich werden
die Anträge aber wie jeder Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege bewertet.
Über die neue Möglichkeit der Vereinbarung wird im Pflegeatlas informiert, sobald das
Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren diesbezüglich abgeschlossen ist.
21
7.2 Handlungsempfehlungen 2014 – 2016
7.2.1 Pflege
Die institutionelle Pflegeinfrastruktur ist ausreichend. Ein weiterer Ausbau sollte für keine der
unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen erfolgen.
Eine Spezialisierung auf besondere Zielgruppen und die Diversifizierung der Angebotspalette
innerhalb der vorhandenen Einrichtungen wird wie folgt empfohlen:
• Vollstationäre Einrichtungen:
Räume für Seniorentreffs oder andere tagesstrukturierende Angebote zur Verfügung
stellen, Einkaufshilfen anbieten auch für Senioren in der Nachbarschaft, Installation
von Möglichkeiten des gemeinsamen Wohnens für Ehepaare, von denen nur eine
Person pflegebedürftig ist, Angebote für pflegende Angehörige z.B. Kombination von
Rehabilitation und Kurzzeitpflege, Anbindung einer ambulant betreuten
Wohngemeinschaft
• Pflegeberatung auch für Migranten
Die Städte/Gemeinden des Kreises Soest ermitteln die Anzahl und Herkunft ihrer
Migranten und Migrantinnen und teilen diese dem Kreis mit, damit in den
erforderlichen Sprachen und der jeweils erforderlichen Auflage Flyer zur
Pflegeberatung gedruckt werden können, die auch bei den Integrationsbeauftragten
ausgelegt werden.
7.2.2 Neue Wohnformen
•
•
•
•
weiterer Ausbau der ambulant betreuten Wohnformen
kleine betreute Wohnungen, die auch für Menschen mit geringem Einkommen
bezahlbar sind
kleine, bezahlbare, barrierefreie Wohnungen für den allgemeinen Wohnungsmarkt
z.B. für Menschen mit Behinderung, Sozialhilfeempfänger und Senioren sowie
Alleinstehende
generationenfreundliches Bauen und Umbauen vorhandenen Wohnraums
7.2.3 Komplementäre Angebote
Komplementäre Angebote, die zwischen der Betreuung durch einen ambulanten Dienst und
der stationären Pflege liegen, sollten ausgeweitet werden. Dies können bezahlbare
Angebote für Senioren sein, wie z.B. Hilfen im Haushalt, Kommunikationsmöglichkeiten für
„Hochaltrige“ sowie ein verlässlicher Besuchs- und Begleitservice, auch ein Bürgerbus,
Hilfen beim Einkauf, Seniorentreffs von Senioren für Senioren, eine Ehrenamtsbörse in den
einzelnen Städten/Gemeinden gehören hierzu. Die Städte und Gemeinden sollten eine Liste
der vor Ort zur Verfügung stehenden Angebote erstellen, an der gemeinsam mit dem Kreis
Soest unter Einbeziehung der pflegenden Angehörigen und den Seniorenvertretern weiter
gearbeitet werden kann.
22
Anlage 1
Bevölkerungsdaten des Kreises Soest nach Gemeinden
Bestand 2013 auf der Basis vom Zensus 2011
Stadt/Gemeinde
%-Anteil der
Gesamt 65 und älter Gemeindebevölkerung
%-Anteil der
80 und älter Gemeindebevölkerung
25 bis 64
jährige Altenquotient 65+
(=65 u. älter / 25
bis 64 j. * 100)
Anröchte
10.362
1.836
17,72
512
4,94
5.662
32,43
Bad Sassendorf
11.615
3.648
31,41
1.044
8,99
5.607
65,06
Ense
12.176
2.262
18,58
610
5,01
6.696
33,78
Erwitte
15.663
3.436
21,94
894
5,71
8.393
40,94
Geseke
20.511
3.637
17,73
983
4,79
10.946
33,23
Lippetal
11.758
2.210
18,80
584
4,97
6.371
34,69
Lippstadt
66.312
13.173
19,87
3.466
5,23
36.827
35,77
Möhnesee
10.855
2.431
22,40
702
6,47
5.898
41,22
Rüthen
10.322
2.211
21,42
585
5,67
5.603
39,46
Soest
46.699
8.888
19,03
2.503
5,36
25.688
34,60
Warstein
25.247
5.837
23,12
1.530
6,06
13.595
42,93
Welver
12.036
2.499
20,76
641
5,33
6.503
38,43
Werl
30.061
5.652
18,80
1.418
4,72
16.582
34,09
Wickede
11.354
2.463
21,69
669
5,89
6.170
39,92
Gesamt
294.971
60.183
20,40
16.141
5,47
160.541
37,94
Prognose 2030 Gemeindemodellrechnung auf der Basis der Volkszählung 1987
Stadt/Gemeinde
Gesamt
Anröchte
65 u. älter
%-Anteil an der
Gemeindebevölkerung
Altenquotient 65 +
80 u. älter
%-Anteil an der 25 bis 64
Gemeinde-bev.
jährige
(=65 u. älter / 25
bis 64 j.)
9.479
2.600
27,43
592
6,25
4.606
56,45
Bad Sassendorf
11.495
4.404
38,43
1.502
13,11
5.132
85,81
Ense
12.571
3.839
30,54
1.331
10,59
6.372
60,25
Erwitte
14.467
4.431
30,63
1.527
10,56
7.104
62,37
Geseke
21.063
5.567
26,46
1.490
7,08
10.743
51,82
Lippetal
11.641
3.383
29,06
965
8,29
6.015
56,24
Lippstadt
63.731
17.473
27,42
5.151
8,08
32.241
54,19
Möhnesee
11.428
3.314
29,00
753
6,59
5.824
56,90
8.694
2.437
28,03
440
5,06
4.334
56,23
Soest
47.174
12.261
25,99
2.836
6,01
24.011
51,06
Warstein
22.862
8.143
35,62
2.880
12,60
10.330
78,83
Welver
11.885
3.832
32,24
1.054
8,87
5.851
65,49
Werl
28.813
8.691
30,16
2.443
8,48
14.141
61,46
Rüthen
Wickede
10.634
3.654
34,36
1.080
10,16
4.855
75,26
Gesamt
285.874
84.029
29,39
24.044
8,41
141.559
59,36
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen
23
Anlage 2
Bestandszahlen der kommunalen Pflegeplanung
2012-2014
des Kreises Soest
Erhebungsstichtag: 15.12.2013
Erhebungszeitraum: 16.12. des Vorjahres bis zum Erhebungsstichtag
1. Ambulante Pflege
2005 2007
Anzahl der Dienste
Zahl der Pflegebedürftigen
2009 2011
2013
28
29
32
35
35
2.155
2.022
2.116
2.184
2.593
Tabelle 1
2.Tagespflege
2005 2007
Anzahl der Einrichtungen
Zahl der Plätze
Zahl der Pflegebedürftigen
Pflegetage im Erhebungszeitraum
Auslastungsgrad
2009 2011
2013
9
9
9
10
11
125
125
138
151
163
171
240
357
429
446
31.258 36.866
39.364
21.959 25.301
77
82
91
98
97
Tabelle 2
3. Kurzzeitpflege
(solitär und angebunden)
2005 2007
Anzahl der Einrichtungen
Zahl der Plätze
Zahl der Pflegebedürftigen (inkl. eingestr.)
Pflegetage im Erhebungszeitraum (inkl.
eingestr.)
Auslastungsgrad
nachrichtl.: eingestreute KP Plätze
2009 2011
2013
7
5
3
3
2
87
67
46
46
38
93
103
122
119
158
48.983 61.540
68.250
42.006 42.710
70
57
53
50
141
212
252
262
52
307
Tabelle 3
4. Vollstationäre Pflege
2005 2007
Anzahl der Einrichtungen
Zahl der Plätze
davon eingestreute Kurzzeitpflege
Zahl der Pflegebedürftigen
davon Zahl auswärtiger Pflegebedürftiger
Auslastungsgrad
2009 2011
2013
50
53
53
54
55
4.051
4.222
4.268
4.273
4.302
141
212
252
262
307
3.799
3.739
3.713
3.584
3.596
1.442
1.184
1.165
1.102
928
97
90
88
87
88
Tabelle 4
24
Stand:15.12.2013
Kreis
Soest
1. Bevölkerung
Anteil der Einwohner über 65 (31.12.2013)
Altenquotient 65 + (31.12.2013)
Anteil der Einwohner über 65 (2030)
Altenquotient 65 + (Prognose IT.NRW 2030)
20%
38
29%
59
18%
32
27%
56
1. Ambulante Pflege
Anzahl ortsansässiger Pflegedienste (ohne Zweigstellen)
Gutachten1)
Gutachten1) je ortsansässigem Pflegedienst
Gutachten1)/1.000 EW ü 65 (Stand: 31.12.2013)
35
1.863
53
33
1
59
59
34
3. Solitäre und angebundene Kurzzeitpflege
Anzahl Einrichtungen
Anzahl Plätze
Auslastungsgrad
4. Tagespflege
Anzahl Einrichtungen
Anzahl Plätze
Auslastungsgrad
5. Vollstationäre Pflege
Anzahl Einrichtungen
Anzahl Plätze
Anzahl Pflegebedürftige
Anzahl auswärtige Pflegebedürftige
Auslastungsgrad
einheimische Pflegebedürftige2)
ausw. gepflegte Pflegebedürftige3)
4)
ortsansässige Pflegebedürftige / vs Platz
% ualer Anteil der ortsansässigen Pflegebedürftigen an
den 80 Jahre u. älteren Bew.
Anröchte Bad Sassendorf
Ense
Erwitte
Geseke
Lippetal Lippstadt Möhnesee Rüthen Soest Warstein Welver
31%
65
38%
86
19%
34
31%
60
22%
41
31%
62
18%
33
26%
52
19%
35
29%
56
20%
36
27%
54
22%
41
29%
57
21%
39
28%
56
19%
35
26%
51
23%
43
36%
79
1
106
106
30
1
99
99
46
1
105
105
32
3
118
39
34
1
54
54
26
7
349
50
28
1
89
89
39
2
72
36
35
7
302
43
36
2
195
98
35
2
38
1
24
11
163
97%
1
15
55
4.302
3.596
928
88%
2.668
130
0,7
1
65
17%
5
1
13
4
306
238
38
80%
200
5
0,7
19%
1
54
5
1
15
3
187
178
20
99%
158
7
0,9
4
423
335
181
83%
154
9
0,4
18%
17%
5
Wickede
21%
38
32%
65
19%
34
30%
61
22%
40
34%
75
4
68
17
29
3
152
51
28
1
95
95
40
1
14
1
12
3
406
270
58
71%
180
13
0,5
2
141
1
14
3
46
110%
1
70
Werl
2
34
1
14
11
1.001
795
171
88%
624
29
0,7
6
358
302
111
86%
191
5
0,5
3
154
125
33
80%
92
5
0,6
7
609
564
60
93%
504
21
0,9
7
364
329
78
96%
251
11
0,7
19%
28%
17%
21%
17%
2
154
5
5
14%
Erläuterungen:
Nicht ausgefüllte Felder bleiben aus Datenschutzgründen leer. Angaben erfolgen nur für Gemeinden mit 3 und mehr Einrichtungen
1)
Erst-, Folge- und Widerspruchsgutachten auf Sach- und Kombinationsleistungen (1.1.-31.12.2013), Quelle: MDK Westfalen-Lippe
2)
Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung innerhalb des Kreises Soest, die ihren Wohnsitz vor Heimaufnahme in der jeweiligen Gemeinde hatten zzgl. derer ohne Angabe der PLZ
3)
Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung außerhalb des Kreises Soest, die ihren Wohnsitz vor Heimaufnahme im Kreis Soest hatten (ohne Selbstzahler und rein rechnerisch im Verhältnis der
Einwohnerzahl auf die einzelnen Gemeinden verteilt)
4)
einheimische Pflegebedürftige und auswärtig gepflegte Pflegebedürftige je vollstationärem Pflegeplatz
Anlage 3
Anlage 4
ambulant
Mitarbeiter insgesamt
Vollzeitstellen (rechn., VZK) Fachkräfte insgesamt
Fachkräfte in Vollzeit
(VZFK)
Praktikanten/Schüler/Azubis
2001
688
435
2003
687
380
329
196
4
2005
724
403
385
226
5
2007
744
391
406
247
5
2009
1.010
488
482
262
4
2011
1.112
532
566
313
12
2013
1.131
553
537
286
29
stationär
Mitarbeiter insgesamt
Vollzeitstellen (rechn., VZK) Fachkräfte insgesamt
Fachkräfte in Vollzeit
(VZFK)
Praktikanten/Schüler/Azubis
2001
2.738
1235
986
2003
2.957
2055
1.119
860,5
61
2005
3.084
2117
1.206
893,5
154
2007
3.012
2025
1.203
854
153
2009
3.239
2122
1.171
819,5
185
2011
3.280
2145
1.227
849
191
2013
3.419
2194
1.202
831
299
Fachkräfte:
staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in
Krankenschwester, Krankenpfleger (inkl. Ges. u. Krankenpfl.)
Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger (inkl. s.o.)