Briefpapier / FEZ Weiden i.d.OPf.

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Briefpapier / FEZ Weiden i.d.OPf.
Technische Anschlussbestimmungen f€r
die Einrichtung von
Brandmeldeanlagen
(Ausgabe 5; Stand 01.08.2004)
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Inhaltsverzeichnis:
1.
Antragstellung / Aufschaltung
2.
Allgemeine Betriebsbedingungen
3.
Meldereinbau und Beschriftung
4.
Brandmeldeanlagen nach € 16 Garagenverordnung
5.
•bertragungseinrichtung, Brandmeldezentrale und Feuerwehrbedienfeld
6.
Feuerwehr-Laufkarten
7.
Selbstt‚tige Lƒschanlagen
8.
Feuerwehrschl„sseldepot (FSD)
9.
Freischaltelement
10.
Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
11.
Feuerwehreinsatzpl‚ne
12.
Anlage 1, Muster des Abnahmeprotokolls
13.
Anlage 2, Bescheinigung „ber den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz
14.
Anlage 3, Muster einer Feuerwehrlaufkarte
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1. Antragstellung / Aufschaltung
Die Antragstellung zur Aufschaltung eines Hauptfeuermelders auf die Brandmeldeanlage der
Feuerwehreinsatzzentrale Weiden, ist €ber die Fa. Siemens, Im Gewerbepark A 52, 93059 Regensburg als
Besitzer der Konzessionsanlage zu stellen.
Diese legt den Antrag der Feuerwehr Weiden zur Genehmigung vor.
Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der Feuerwehreinsatzzentrale Weiden, kann erst nach einer
Abnahme erfolgen. Diese ist mit der Feuerwehr Weiden, Hr. Schieder o. Hr. Grasser rechtzeitig
abzusprechen (Tel. 0961/391609-13, -14)
2. Allgemeine Betriebsbedingungen
Brandmeldeanlagen m€ssen den derzeit g€ltigen einschl•gigen Bestimmungen und Anforderungen
entsprechen.
Insbesondere sind dies:
-
VDE 0800
Bestimmungen f€r Fernmeldeanlagen
-
DIN 57833, VDE 0833
Teil 1
Teil 2
Gefahrenmeldeanlagen
Allgemeine Festlegungen
Festlegungen f€r Brandmeldeanlagen
-
DIN 14661
Feuerwehr - Bedienfeld
-
DIN 14675
Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb
-
DIN EN 54
Brandmeldeanlagen (Europanorm)
-
DIN 4066
Hinweisschilder f€r die Feuerwehr
-
DIN 33404-3
Gefahrensignale f€r Arbeitsst•tten
-
VdS Richtlinie 2095
Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen
-
VdS Richtlinie 2105
Feuerwehrschl€sseldepot (FSD)
-
Richtlinie €ber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
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Genauere Details sind bereits in der Planung der Anlage mit der zust•ndigen Feuerwehr abzusprechen
(Standorte der BMZ, FSK, FBF usw.). Im Stadtgebiet Weiden ist dies die Freiwillige Feuerwehr Weiden.
BMA m€ssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher erhalten werden.
Der Betreiber der privaten Brandmeldeanlage tr•gt alle Kosten, die durch Betrieb und Instandhaltung der
Anlage entstehen.
Brandmeldeanlage mit Anschlu‚ an die Brandmeldezentrale in Weiden setzen sich grunds•tzlich aus
folgenden Ger•ten bzw. Einrichtungen zusammen:
-
ƒbertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder)
Brandmeldezentrale (BMZ) mit Notstromversorgung
-
Meldergruppenanzeige oder Feuerwehr-Anzeige-Tableau
Feuerwehrbedienfeld (FBF)
Brandmeldern bzw. L„schanlagen mit Fernmeldeleitungsnetz
Brandmelder – Schleifenpl•ne (pro Schleife ein Plan, bei Bedarf zwei Pl•ne)
-
Beschilderung nach DIN
Feuerwehrschl€sselkasten
Freischaltelement
Sp•testens bei der Abnahme sind vom Betreiber mindestens 3 Mitarbeiter mit Namen und
Telefonnummern zu benennen, die im Bedarfsfall als verantwortliche Gespr•chspartner, auch au‚erhalb
der Betriebszeiten der Feuerwehr zur Verf€gung stehen.
†nderungen oder Erweiterungen der privaten Brandmeldeanlage m€ssen w•hrend der Planung der
zust•ndigen Feuerwehr gemeldet werden. Nach Abschlu‚ der Arbeiten ist eine
neuerliche Abnahme erforderlich.
Die ƒbertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder) liegt ausschlie‚lich im Zust•ndigkeitsbereich
des Konzession•rs.
Zust•ndigen der Feuerwehr, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, ist jederzeit zu
ƒberpr€fungszwecken Zutritt zu allen Teilen der Brandmeldeanlage im Objekt zu gew•hren.
3. Meldereinbau und Beschriftung
Nichtautomatische Brandmelder sind in einer H„he grunds•tzlich von 1400 mm +/- 200 mm
€ber dem Fertigfu‚boden anzuordnen. Die Melder sind mit Schleifen- und Meldenummern zu beschriften
(z.B. 4/1, 4/2 usw.).
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In Treppenr•umen sind die einzelnen Brandmelder aller Geschosse zu Schleifen zusammenzuschalten.
In waagrechten Ebenen sind Schleifen auf Brandabschnitte zu beschr•nken.
Grunds•tzlich sind maximal 5 nichtautomatische Melder pro Schleife zul•ssig.
Rote Meldergeh•use mit Aufschrift „Feuerwehr“ sind nur zul•ssig, wenn bei der Bet•tigung dieses
Melders unmittelbar die Feuerwehr verst•ndigt wird.
Steuertaster wie z.B. Ausl„sung f€r CO ‰ L„schanlagen, Handausl„sung f€r RWA, sind in gelber Farbe
auszuf€hren und im Klartext zu beschriften.
Automatische Melder sind mit Schleifen- und Meldernummer zu Beschriften (z.B. 10/1, 10/2 10./3 usw.).
Die Gr„‚e und Farbgebung dieser Beschriftung ist der jeweiligen Raumh„he und Deckengestaltung
anzupassen und mu‚ ohne Hilfsmittel leicht abgelesen werden k„nnen.
Automatische Brandmelder, deren Ruhezustand mit rotem Blink- oder Dauerlicht gekennzeichnet ist, sind
unzul•ssig. Alle Melder m€ssen der DIN 14675 entsprechen.
Automatische Melder in Doppelb„den, Zwischendecken und L€ftungskan•len sind vorzugsweise mit
gelben Punkten und schwarzer Schrift (50 – 100 mm) sowie der Schleifen- bzw. Meldernummer dauerhaft
zu beschriften. Jeder nicht sichtbare Brandmelder mu‚ leicht und ohne Hilfsmittel €ber Revisionsklappen
zug•nglich sein.
Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, d€rfen weder verschraubt, noch mit
Einrichtungsgegenst•nden verstellt sein. Sie m€ssen mit einem Saug- oder Krallenheber abgehoben
werden k„nnen.
Die zum Anheben erforderlichen Heber sind in dem betreffendem Raum zu hinterlegen, gut sichtbar zu
kennzeichnen und gegen unberechtigtes Entnehmen zu sichern.
Innerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder geschossweise zusammenzufassen.
Melder in Doppelb„den, Zwischendecken und L€ftungskan•len sind jeweils auf getrennte eigene Bereiche
je Schleife zu schalten.
Bei der Zusammenschaltung d€rfen grunds•tzlich nicht €berschritten werden:
- die Zahl von 30 automatischen Brandmeldern je Schleife, wenn diese Schleife innerhalb eines Raumes
verl•uft.
- die Zahl von 10 automatischen Brandmeldern je Schleife, wenn diese Melder in mehreren, jedoch
zusammenh•ngenden R•umen verlegt sind.
Eine Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern ist nicht gestattet.
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4. Brandmeldeanlagen nach € 16 Garagenverordnung
F€r Brandmeldeanalen in Tiefgaragen wird nur eine fl•chendeckende ƒberwachung aller Stellplatzfl•chen
mit auf W•rme reagierenden Meldesystemen gefordert. Bei Punktmeldern m€ssen
W•rmedifferenzialmelder verwendet werden.
Durch den Fachplaner der Brandmeldeanlage ist zu gew•hrleisten, dass bei Doppel- und DreifachParkanlagen, wenn notwendig (vgl. VDE 0833-2), auch die unteren Parkebenen mit €berwacht werden.
Sind f€r die unteren Parkebenen Brandmelder erforderlich, so ist f€r jede Ebene eine eigene Meldergruppe
vorzusehen. In Absprache mit der Feuerwehr sind f€r die unteren Parkebenen dann Parallelanzeigen nach
DIN 14623 anzubringen.
5. •bertragungseinrichtung, Brandmeldezentrale und Feuerwehrbedienfeld
ƒbertragungseinrichtungen sind als bauliche Einheit zusammen mit der angeschalteten Brandmeldezentrale
und dem Feuerwehrbedienfeld in einem leicht auffindbaren und f€r die Feuerwehr jederzeit zug•nglichen
und ausreichend beleuchteten Raum, im Regelfall im Erdgescho‚, unterzubringen.
Sollten diese Einrichtungen in einem Schrank untergebracht werden, darf dieser nicht absperrbar sein. An
der Schrankt€re ist ein Schild „BMZ“ nach DIN 4066 anzubringen.
Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr bis zur Brandmeldezentrale und ggf. der Sprinklerzentrale
ist fortlaufend mit Schildern nach DIN 4066 „BMZ bzw. „SPZ“ zu kennzeichnen.
Das Feuerwehrbedienfeld ist im selben Raum in unmittelbarer N•he der Brandmeldezentrale
unterzubringen. F€r das Feuerwehrbedienfeld ist ein Profilzylinder vorzusehen, mit Feuerwehrschlie‚ung
f€r „Feuerwehrbedienfelder – Schlie‚ung Weiden“.
Die Schlie‚ung ist €ber die Fa. Gunnebo, ƒberrheiner Stra‚e 5, 85551 Kirchheim zu beziehen.
ƒbertragungswege vom Hauptfeuermelder zur Brandmeldezentrale Weiden k„nnen sein:
- posteigene Verbindungswege (Standleitung)
- €ber das Postw•hlnetz (AWUG – digitales W•hl- und ƒbertragungsger•t)
- Virtuelle Standleitungen (ISDN-D-Kanal / X.25-Netzb)
Automatische W•hl- und Ansageger•te (AWAG) sind als ƒbertragungswege nicht zugelassen!
6. Feuerwehr-Laufkarten
Sie dienen den Einsatzkr•ften zum raschen und sicheren Auffinden der Ausl„sestelle. Sie geben in
€bersichtlicher Darstellung die im Objekt innerhalb verschiedener Schleifen angeordneten Melder, sowie
die Anmarschwege dorthin an.
Pro Melderschleife ist je eine Feuerwehrlaufkarte gut sichtbar stets griffbereit an der Brandmeldezentrale
zu hinterlegen.
Die Feuerwehr-Laufkarte ist zweiseitig auszuf€hren, wobei die Vorderseite die Gesamt€bersicht mit dem
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Anmarsch zur entsprechenden Schleife, die R€ckseite die Detailansicht der betreffenden Melderschleife
mit den Einzelmeldern zeigt.
Das Format darf, je nach Gr„‚e des Objektes, DIN A 4 nicht unter- und DIN A 3 nicht €berschreiten.
Den Anmarschweg zur ausgel„sten Schleife ist vom Standort aus eindeutig durch gr€ne Linien und bei
Zug•ngen mit Richtungspfeilen zu kennzeichnen.
7. Selbstt‚tige Lƒschanlagen
Bei selbstt•tigen L„schanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) ist f€r jede L„schgruppe eine eigene
Melderschleife vorzusehen.
Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehntem Wirkbereichen von Sprinklergruppen €ber zwei Geschosse hinaus,
kann der Einbau von sogenannten Str„mungsw•chtern notwendig werden.
Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehnten Wirkbereichen von Sprinklergruppen €ber ein Geschoss hinaus,
kann der Einbau von sog. Str„mungsw•chtern notwendig werden.
Diese Str„mungsw•chter sind pro Geschoss einzeln auf einem Anzeigetableau darzustellen und im
ausgel„sten Zustand jeweils durch feine optische Anzeige (rot) zu signalisieren, sowie mit je einer eigenen
Feuerwehr-Laufkarte darzustellen.
Beim Einbau von Str„mungsw•chter ist anzustreben, dass alle Sprinklerausl„seeinheiten damit €berwacht
werden und innerhalb einer Anlage jede Sprinklerausl„sung auch mittels Str„mungsw•chter angezeigt
wird. Str„mungsw•chter
d€rfen keine Meldergruppen ausl„sen.
8. Feuerwehrschl„sseldepot (FSD)
Um f€r die Feuerwehr im Alarmfall einen gewaltlosen Zugang zu sichern, ist ein Feuerwehrschl€sseldepot
am Zugang anzubringen.
Vor dem Einbau muss zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und den daf€r zust•ndigen
Sachversicherer gekl•rt werden, ob ein FSD Typ 1 (ohne VDS-Zulassung oder ein FSD Typ 3 (mit VDS
Zulassung) eingebaut werden soll.
F€r das Feuerwehrschl€sseldepot wird ein Profilzylinder Schlie‚ung Weiden ben„tigt.
Die Schlie‚ung ist €ber die Fa. Gunnebo, ƒberrheiner Stra‚e 5, 85551 Kirchheim zu beziehen. Die
Lieferung des Zylinders erfolgt ausschlie‚lich und direkt von der Feuerwehr Weiden und wird bei der
Abnahme eingebaut.
In den Landkreisen Neustadt und Tirschenreuth ist Absprache mit den jeweiligen Kreisbrandr•ten
erforderlich.
Das FSD darf ausschlie‚lich nur bei ausgel„stem Hauptfeuermelder von der Feuerwehr zu „ffnen sein.
Das FSD ist grunds•tzlich in einer H„he (Mitte FSK-T€r) von 1200 mm +/- 200 mm €ber
Gel•ndeoberfl•che anzubringen.
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ƒber dem FSD ist eine rote Informationsleuchte anzubringen, H„he max. 4000 mm €ber
Gel•ndeoberfl•che .
Aufgrund einsatztaktischer Gesichtspunkte sollten maximal 3 Schl€ssel, vorzugsweise aber nur ein Hauptbzw. Generalschl€ssel, in dem daf€r vorgesehen Halbzylinder im Schl€sseldepot
hinterlegt sein. Abweichungen hiervon sind unbedingt mit der zust•ndigen Feuerwehr abzusprechen.
Sollte mehr als ein Schl€ssel im FSD aufbewahrt werden, so sind diese mit einem nicht zu „ffnendem Ring
zu verbinden und mit einem eindeutig beschriebenen Schl€sselanh•nger gekennzeichnet sein.
Dem Einbruchdiebstahlversicherer ist die Hinterlegung des Objektschl€ssels im FSD anzuzeigen.
9. Freischaltelement
F€r den Fall das ein Brand ohne Ausl„sen der Brandmeldeanlage gemeldet wird, ist zum Freischalten des
Feuerwehrschl€sselkastens in dessen unmittelbarer N•he ein sogenanntes Freischaltelement mit der
gleichen Schlie‚ung wie beim Feuerwehrbedienfeld anzubringen.
Die Schlie‚ung ist €ber die Fa. Gunnebo, ƒberrheiner Stra‚e 5, 85551 Kirchheim zu beziehen.
10. Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen m€ssen im Hinblick auf st•ndige Funktionsbereitschaft (VDE 0833) regelm•‚ig
instandgehalten werden. Als Nachweis werden Instandhaltungsvertr•ge mit einer Fachfirma oder
Instandhaltung durch eigens geschultes Personal des Betreibers, z.B. durch einen Betriebselektriker, der
die Schulung beim Brandmelderhersteller nachweisen kann, anerkannt.
Bei Brandmeldeanlagen mit VDS – Attest ist ausschlie‚lich die Errichterfirma der Brandmeldeanlage zur
Instandhaltung zugelassen.
Eine Errichterbest•tigung ist bei der Abnahme vorzulegen.
11. Feuerwehreinsatzpl‚ne
F€r alle Objekte im Bereich der Stadt Weiden, die mit einer Brandmeldeanlage mit Anschlu‚ an
die Brandmeldezentrale der Feuerwehreinsatzzentrale ausgestattet sind, ist vom Betreiber ein
Feuerwehreinsatzplan nach DIN 14095 zu erstellen.
Der Einsatzplan ist in mindestens 2-facher Ausfertigung, ein Exemplar f€r den Betreiber, eines f€r die
Feuerwehr Weiden, anzufertigen.
Die Anpassung des Einsatzplanes bei betrieblichen oder baulichen Ver•nderungen, liegt in der
Verantwortung des Betreibers.
Die Erstellung der Einsatzpl•ne erfolgt in Absprache mit der Feuerwehr Weiden.
Weiden, 16.03.2004
Schieder Richard
Stadtbrandrat
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12. Anlage 1, Abnahmeprotokoll Brandmeldeanlage
Betreiber der Anlage:
Name
Adresse
Tel.Nr.
Ansprechpartner
Adresse
Tel.Nr.
Ansprechpartner
Wartungsfirma
Name
Sind vorhanden:
ja
nein
Feuerwehrsch€sseldepot
Rote Blitzkennleuchte
Freischaltelement
Feuerwehrbedienfeld
mit Schlie‚ung Weiden
Feuerwehrlaufkarten
Feuerwehr- Anzeigetableau
Ordnungsgem•‚e Beschilderung BMZ
und Feuerwehr-Laufkarten
Ordnungsgem•‚e Beschilderung
Automatische Melder / Handfeuermelder
Wenn vorhanden: Ordnungsgem•‚e
Beschilderung Sprinklerzentrale
Feuerwehreinsatzplan
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Meldergruppen„bersicht
Meldergruppe Geschoss Raum
L„schanlage
HFMelder
auto.
Bemerkung
Melder
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13. Anlage 2 f€r die TAB der freiwilligen Feuerwehr Weiden zur Anschaltung von
Brandmeldeanlagen an die Kreisleitstelle Weiden gem•‚ DIN 14675
Bescheinigung €ber den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz
zur Errichtung von Brandmeldeanlagen f€r die Phase 6-9 und 11 gem•‚ DIN 14675.
Wir bitten Sie, nachfolgend die Kompetenz der Fachfirmen best•tigen zu lassen:
Phase 6
Planung und Projektierung
Unterschrift und Zertifikat Fachfirma
Phase 7
Montage
Unterschrift und Zertifikat Fachfirma
Phase 8
Inbetriebsetzung
Unterschrift und Zertifikat Fachfirma
Phase 9
Abnahme
Unterschrift und Zertifikat Fachfirma
Phase 11 Instandhaltung
Unterschrift und Zertifikat Fachfirma
Alternativ zu den Unterschriften der einzelnen Phasen wird ein Abnahmeprotokoll durch
eine unabh•ngige zertifizierte Stelle (z.B. TƒV, EBB, etc.) anerkannt.
Wir bitten Sie, dieses ausgef€llte Formblatt oder o.g. Abnahmeprotokoll an den Konzession•r zu €bersenden.
Richard Schieder
Stadtbrandrat
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14. Anlage 3, Muster einer Feuerwehr-Laufkarte:
Vorderseite
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R€ckseite
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Der kostenlose Download von über 200 TAB´s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:
Unternehmensberatung Wenzel
Beratung und Zertifizierung DIN 14675
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
Flößerstr. 22
76571 Gaggenau
Tel.: 0700 346 14675
Fax: 0700 346 14675
www.DIN-14675.de
[email protected]
Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese
beiden Infoseiten wurden angehängt.
FAX an: 0700 / 346 14675
Unternehmensberatung Wenzel
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
Flößerstr. 22, 76571 Gaggenau
Telefon: 0700 / 346 14675
E-Mail: [email protected] Internet: www.DIN-14675.de
Angebot Beratung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675
Angebot Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN 14675
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geänderte/neue TAB verfügbar:
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