Anmeldebogen - Weißen Flotte Baldeney

Transcription

Anmeldebogen - Weißen Flotte Baldeney
Anmeldebogen
für kombinierte Schiffs- und Bustour nach Berlin/Potsdam
Reisetermin:
(Bitte ankreuzen)
Fr. 19.04.2013 bis So. 21.04.2013, 7.00 Uhr, Start / Ziel Essen Hbf.
Sa. 20.04.2013 bis Mo. 22.04.2013, 7.00 Uhr, Start / Ziel Essen Hbf.
Reiseleistung:
•
Dreitägige kombinierte Bus-/Schiffstour von Essen nach Berlin
•
Hin- und Rückfahrt mit Reisebus von Essen Hbf (Reisebusbahnhof an der Freiheit) nach Berlin
•
Zwei Übernachtungen mit Frühstück im 4-Sterne Golden-Inn Adrema Hotel (direkt am Spree-Ufer) in
Berlin-Moabit
•
Schifffahrt mit der MS Heisingen inkl. Kaffeegedeck von Berlin-Charlottenburg nach Potsdam
•
Stadtrundfahrt mit dem Reisebus und Tour-Guide in Berlin
•
48-Stunden ÖPNV-Ticket für alle Nahverkehrsmittel in Berlin / Berlin Welcome Card (Rabatt in 200
Einrichtungen, wie z.B. Museen)
Die gesamte Leistung und den Ablauf entnehmen Sie der Reisebeschreibung auf der Rückseite!
Preis:
Im Doppelzimmer
Im Einzelzimmer
199,00 Euro p.P.
244,00 Euro p.P.
Ihre Daten (bitte in Druckbuchstaben angeben):
Vor- und Zuname
___________________________________
Straße und Haus-Nr.
___________________________________
PLZ/Ort
___________________________________
Telefon/Mobilnummer
___________________________________
* Email
___________________________________
* freiwillige Angabe
Angaben zu den Teilnehmern:
Teilnehmer 1
Teilnehmer 2
____________
_____________
__________
Vorname
Zuname
Geburtsdatum
____________
_____________
__________
Vorname
Zuname
Geburtsdatum
im DZ
im EZ
im DZ
im EZ
Reiserücktrittsversicherung:
Wir bieten für diese Reise eine Reiserücktrittsversicherung an. Details hierzu finden Sie auf den
Innenseiten des Anmeldebogens.
Teiln. 1
Teiln. 2
Storno-Versicherung (Preis für 1 Pers. € 9,00; für 2 Pers. € 16,00 Euro)
Teiln. 1
Teiln. 2
Keine Versicherung gewünscht
Verbindliche Buchung
Hiermit bestätige ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (s. Innenteil) des Veranstalters zur
Kenntnis genommen zu haben. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller
von mir angegebenen Teilnehmer einzustehen. Mit meiner nachfolgenden Unterschrift bestätige ich die
Richtigkeit der oben genannten Daten und buche verbindlich die Reise.
______________________________
Ort / Datum
________________________________
Unterschrift
Weisse Flotte Baldeney-GmbH Essen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
mehrtägige Reisen zum Reisepreis von
mindestens € 75,00
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters
(Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden,
Nebenabreden und Sonderwünschen abgeschlossen werden. Durch die Buchung
werden die Reisebedingungen verbindlich anerkannt. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch die WFB zustande. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach
erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung. Dazu ist der
Reiseveranstalter nicht verpflichtet, sofern es sich um eine kurzfristige Buchung
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser
Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei
Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw.
durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
c) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, so liegt in der
Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot, an den der Veranstalter 10 Tage
gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Die
Annahme kann auch durch Zahlung des Reisepreises innerhalb dieser Frist
erfolgen.
d) Der Anmelder erklärt ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in
der Reiseanmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den
anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtungen, wie
der Anmelder für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Diese Haftung hat der
Anmelder durch seien ausdrückliche und gesonderte Unterschrift bestätigt.
2. Zahlung
a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur
nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten.
b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.
c) Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens vier Wochen vor Reisebeginn Zug
um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die
Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu zahlen.
d) Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden
zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der
vollständigen Reiseunterlagen.
3. Unsere Leistungen
a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss
maßgeblichen Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Reiseunterlagen,
insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder
vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und
insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.
4. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen
bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach
Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, Rechnung getragen wird.
Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit
zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs- und/oder
Abgabenanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4a) zulässige Preisänderung hat
der Reiseveranstalter dem Reisenden, unverzüglich nach Kenntnis von dem
Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des
Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.
d) Die Rechte nach Ziffer 4c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des
Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleitung kann der
Reisende vom Vertrag zurücktreten.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte
(insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal
folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis und
Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn ist eine Rücktritt kostenfrei möglich. Erfolgt der
Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Pauschale 20% des
Gesamtreisepreises. Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor
Reisebeginn beträgt die Pauschale 30% des Gesamtreisepreises. Bei einem
Rücktritt zwischen dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 50%
des Gesamtreisepreises. Bei einem Rücktritt zwischen dem 6. und 2. Tag vor
Reisebeginn beträgt die Pauschale 70% der Reisekosten. Vom ersten Tag vor
Reisebeginn beträgt die Pauschale 90% der Gesamtreisekosten. Abweichende
Stornobedingungen sind bei der jeweiligen Reise aufgeführt. Die Pauschalen
beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt
empfohlen.
c) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf
Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich
niedriger als die angeführte Pauschale sei.
7. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen
lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner
Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen
widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden
Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf EUR 15,-.
8. Reiseabbruch
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründe, die ihm zuzurechnen sind (z.B. vorzeitige
Rückreise oder aus sonstigen Gründen/ Krankheit) hat er keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter bemüht sich, bei den
Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus
der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das
gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Kündigung bei schweren Störungen durch den Reisenden Mitwirkungspflichten
a) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der
Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme
für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.
Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich
nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der
Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben
unberührt.
b) Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des
Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden
abzuwenden oder gering zu halten.
10. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Leistungsbeschreibung) ausdrücklich auf eine
bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis
zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter
erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht
durchgeführt wird.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 12 a)
unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei
Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht
vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach §651j Abs. 1 BGB zur
Kündigung des Reisevertrags.
b) Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus §651 j Abs. 2 BGB.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls
der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung
der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der
Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der
Reisende zu tragen.
d) Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
FORTSETZUNG AUF GEGENÜBERLIEGENDER SEITE!
12.
Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden
a) Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe
(Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.
b) Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw.
Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht
wegen erheblichen Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern
ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der
Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des
Reisepreises zu.
c) Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel
oder Mängel aufweist, er dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe
setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. § 14a)
sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem
Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei
unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.
d) Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den
Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene
Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht
erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem
Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung
verlangen (Berechnung nach §651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen ("kein Interesse"
des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine
Entschädigungsansprüche.
f) Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die
Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
g) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht
auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
13.
Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird, oder
ab)
wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche
Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann,
so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese
Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.000,-. Übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisendem und Reise.
d) Dem Reisenden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reiserücktritts- und / oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen nach den §§651 c bis 651 f BGB
- ausgenommen Körperschäden - hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht
eingehalten werden konnte.
b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 15a) - ausgenommen
Körperschäden - verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich
vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor
Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden. Bei
grobem "eigenem" Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 16. a)
betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es
sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Veranstalters maßgeblich.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.
Besonderer Hinweis:
Bedingt durch Wartezeiten an Schleusen, Wasserstände, Gezeiten und andere
navigatorische Umstände kann es unter Umständen zu bei
Vertragsschluss/Reisebuchung nicht vorhersehbaren, notwendigen
Programmabweichungen kommen, die wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom
Abweichungsgrund mitteilen werden. Eventuell müssen wegen der vorstehend
geschilderten Umstände vor Ort Teilstrecken mit dem Bus zurückgelegt werden
oder entfallen, oder es wird der Umstieg auf ein anderes Schiff oder
Hotelübernachtungen notwendig. Außerdem ist es möglich, dass an derselben
Anlegestelle zwei oder mehrere Schiffe ihren Liegeplatz nebeneinander zugewiesen
bekommen. In diesem Fall kann die freie Sicht aus den Fenstern des Schiffes
eingeschränkt oder versperrt sein.
Veranstalter:
Weisse Flotte Baldeney-GmbH
Hardenbergufer 379
45239 Essen
Tel: 0201/ 185799-0
Telefax: 0201/ 185799-19
Stand Januar 2013
Deutschland-Reiseschutz
Reiserücktrittsversicherung mit unserem Partner ERGO
Reisepreis pro Buchung* in € bis
bis 250,00 Euro p.B.*
bis 500,00 Euro p.B.*
bis 750,00 Euro p.B.*
bis 1.000,00 Euro p.B.*
bis 1.500,00 Euro p.B.*
bis 2.000,00 Euro p.B.*
Kosten
9,00 p.B.
16,00 p.B.
24,00 p.B.
29,00 p.B.
39,00 p.B.
49,00 p.B.
* Gesamtreisepreis pro Buchung, unabhängig von Personenzahl
Leistungen Storno-Versicherung
Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
•
•
•
Ersatz der Stornokosten und der Mehrkosten der verspäteten Hinreise
(neu: inklusive Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen).
Neu: Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,- und der nicht genutzten
Reiseleistungen, wenn das eigene Fahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt
wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.
Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
Erstattung der Mehrkosten bei außerplanmäßiger Rückreise, bei
verlängertem Aufenthalt sowie der nicht genutzten Reiseleistungen bei
Reiseabbruch.
Allgemeine Hinweise
Wichtig:
1) Reise: Alle gebuchten Leistungen der zu versichernden Person, z.B. Zimmer,
Ferienwohnung, Eintrittskarten, (Wellness-) Packages, etc., werden zum
Gesamtpreis versichert.
2) Gültig für Reisen in Deutschland inkl. etwaiger Ausflüge ins benachbarte Ausland
bis zu jeweils maximal 48 Stunden.
3) Die maximale Reisedauer beträgt 30 Tage.
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV / TID 2011.
Abschlussfrist:
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der
Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn
ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag bzw. bei Erhalt der
Buchungsbestätigung, spätestens innerhalb der nächsten
drei Werktage, möglich.
Selbstbeteiligung:
Reiserücktritts-Versicherung (RRV) und Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je versicherter Reise.
3-tägige Berlin-Reisen (19. - 21.04.2013 oder 20. - 22.04.2013)
Leistungspaket:
• 2 x Übernachtung mit Frühstück im 4-Sterne Golden Inn Hotel Adrema in Berlin-Moabit
• Stadtrundfahrt mit örtlichem Stadtführer durch Berlin
• Berlin Welcome Card (48 Std.-ÖPNV-Ticket für Gesamt-Berlin „Stufe AB“, inkl. 200 Rabattangebote für Museen und
Sehenswürdigkeiten, Stadtplan und Guide)
• Schifffahrt mit der MS Heisingen von Berlin-Charlottenburg nach Potsdam (Bustransfer vom Hotel zum Anleger und
zurück)
• Reisemappe mit allen Infos zu den Gewässern und bereisten Städten
• Reiseleitung durch einen Mitarbeiter des Veranstalters während der gesamten Reise (24-Stunden telefonisch
errreichbar)
Ablauf für „Reise 1“ von Freitag, 19. April bis Sonntag, 21. April 2013:
Tag 1:
7:00 Uhr
11:30 Uhr
15:00 Uhr
Tag 2:
14:00 Uhr
14:30 Uhr
18:00 Uhr
19:00 Uhr
20:00 Uhr
Tag 3:
9:00 Uhr
11:30 Uhr
13:30 Uhr
21:30 Uhr
Busfahrt von der Reisebushaltestelle an der „Freiheit“, Essen Hbf (Hinterausgang)
Pause am ehemaligen größten innerdeutschen Grenzübergang Marienborn mit Möglichkeit
zur Besichtigung
Ankunft am Hotel / Check-In
Nachmittag / Abend zur freien Verfügung
Vormittag zur freien Verfügung
Fahrt vom Hotel zum Anleger in Charlottenburg
Schifffahrt von Charlottenburg nach Potsdam mit der MS Heisingen
Rückfahrt von Potsdam nach Charlottenburg mit dem Reisebus
Ankunft am Hotel
Bingo-Abend im Hotel mit unserem Kapitän(Teilnahme kostenfrei/freiwillig)
Check-Out (Gepäckaufgabe in den Bus von 9.00 bis 11.00 Uhr möglich)
90-minütige Stadtrundfahrt, anschließend Imbiss-Pause (nicht im Preis enthalten) an einer
beliebten Berliner Currywurst-Bude
Zustieg Rückfahrt an der Bushaltestelle am Reichstag möglich (falls auf Teilnahme an der
Stadtrundfahrt verzichtet wird)
voraussichtliche Ankunft am Essener Hauptbahnhof
Ablauf für „Reise 2“ von Samstag, 20. April bis Montag, 22. April 2013:
Tag 1:
7:00 Uhr
11:30 Uhr
15:00 Uhr
20:00 Uhr
Busfahrt von der Reisebushaltestelle an der „Freiheit“, Essen Hbf (Hinterausgang)
Pause am ehemaligen größten innerdeutschen Grenzübergang Marienborn mit Möglichkeit
zur Besichtigung
Ankunft am Hotel / Check-In
Nachmittag / Abend zur freien Verfügung
Bingo-Abend im Hotel mit unserem Kapitän (Teilnahme kostenfrei/freiwillig)
Tag 2:
10:00 Uhr
11:00 Uhr
15:00 Uhr
Fahrt vom Hotel zum Anleger in Potsdam
Schifffahrt von Potsdam nach Charlottenburg mit der MS Heisingen
Rückfahrt von Charlottenburg zum Hotel, anschließend Stadtrundfahrt möglich
oder zur freien Verfügung
Tag 3:
9:00 Uhr
13:30 Uhr
21:30 Uhr
Check-Out (Gepäckaufgabe in den Bus von 9.00 bis 11.00 Uhr möglich)
Abholung am Hotel zur Rückreise
voraussichtliche Ankunft am Essener Hauptbahnhof
Preis je Reise:
• Pro Person im Doppelzimmer
•
Einzelzimmer-Zuschlag
199,00 €
45,00 €
Allgemeines:
• Je Reise muss eine Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen erreicht werden
• Irrtümer und Änderungen vorbehalten – bei den Hotels und beim Programm gleichwertiger
Ersatz möglich!