Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

Transcription

Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
18/5682
18. Wahlperiode
02. 02. 07
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Brinkmann (SPD) vom 26.01.07
und
Antwort des Senats
Betr.: Schließung Schmerzklinik des UKE
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat mit Unterstützung
der Deutschen Krebshilfe e. V. bereits 1995 eine eigene Station für Schmerztherapie eingerichtet. In den letzten zehn Jahren konnten dort insbesondere
Patienten mit Tumorschmerzen, Schmerzen bei chronisch regionalen
Schmerzsyndromen, Gesichtsschmerzen sowie starke Rückenschmerzen erfolgreich stationär und ambulant therapiert werden. Viele der dort angewandten invasiven Therapieverfahren waren im nationalen und internationalen Vergleich einmalig. Für viele Patienten ist die Schmerzklinik des UKE der letzte
Ausweg ihres teilweise langen Leidenswegs. In der dritten Vorstandssitzung
2007 vom 22.01.2007 hat der Vorstand des UKE die Schließung der
Schmerzklinik in der heutigen Struktur zum 31.01.2007 beschlossen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Es handelt sich beim UKE, Körperschaft des öffentlichen Rechts, um ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen, das auf dem Gebiet der Krankenversorgung mit einer
Vielzahl von Anbietern konkurrieren muss. Detaillierte interne Angaben zur Betriebsführung, zur finanziellen Ausstattung, zu strategischen Unternehmensentscheidungen
etc. können zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des UKE daher
grundsätzlich nicht gegeben werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des UKE wie folgt:
1.
Welche Kenntnis hat der Senat bzw. die zuständige Behörde von dem
Beschluss des UKE-Vorstandes vom 22.01.2007?
Der Senat hat sich mit der Angelegenheit nicht befasst. Die zuständige Behörde hat
von dem Vorstandsbeschluss am 23. Januar 2007 durch Übersendung des Vorstandsprotokolls erfahren.
2.
Aus welchem Grund wird die Schmerzklinik des UKE geschlossen?
a)
Hat die Schließung finanzielle Gründe? Falls nein, aus welchen anderen Gründen ist die Schließung beschlossen worden?
b)
Seit wann wurde über die Schließung der Klinik nachgedacht?
Drucksache 18/5682
c)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode
Wurde die Leitung der Schmerzklinik in den Entscheidungsprozess
einbezogen? Falls ja, wann kam es mit wem zu welchen Gesprächen
über die Schließung? Falls nein, warum nicht?
Bei der „Schmerzklinik“ handelt es sich nicht um einen organisatorisch selbständigen
Leistungsbereich im Sinne des § 15 Abs. 1 UKEG, sondern um einen Arbeitsbereich
in der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin des UKE. Überlegungen zur Umstrukturierung und in letzter Konsequenz
auch zur Schließung der sogenannten „Schmerzklinik“ in der bisherigen Form wurden
aus konzeptionellen und medizinischen Gründen sowie aufgrund betriebswirtschaftlicher Erwägungen (und der zugrundeliegenden finanziellen Fakten) bereits seit mehreren Jahren angestellt. Die Zentrumsleitung wie auch die Klinikleitung waren in die
vorangegangenen Überlegungen auf verschiedene Weise eingebunden, sowohl im
Rahmen von Zielvereinbarungsgesprächen, als auch im Rahmen von regelmäßigen
Besprechungen über die budgetäre Entwicklung sowie mehrfach in Gesprächen mit
Mitgliedern des Vorstandes. Dies gilt auch für mögliche organisatorische Veränderungen, um eine medizinisch-konzeptionell geeignete und betriebswirtschaftlich überlebensfähige Struktur (z. B. durch Integration in andere Kliniken des UKE) zu finden. Im
Übrigen siehe Vorbemerkung.
3.
Laut Beschluss des Vorstandes erfolgt die Schließung nach „heutiger
Struktur“. Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde Kenntnis über
eventuell geplante Umstrukturierungen der Schmerzklinik? Wenn ja, wie
sehen diese Pläne aus?
a)
Seit wann wird über eine Umstrukturierung nachgedacht?
b)
Wann soll die Neueröffnung der Schmerzklinik stattfinden?
Bei der Umstrukturierung der Schmerzklinik handelt es sich um eine innerbetriebliche
Entscheidung des UKE, die von den zuständigen Organen des UKE eigenverantwortlich getroffen wird.
Angestrebt ist die organisatorische und räumliche Integration einer interdisziplinären
spezifischen Schmerztherapie in einen Leistungsbereich (Zentrum, Klinik) des UKE
mit dem Ziel einer Konzentration der schmerztherapeutischen Kompetenzen des
Klinikums. Aktuell ist die Zusammenführung der spezifischen Schmerztherapie im
Neurozentrum des UKE vorgesehen, dem über die Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie auch das Spine Center angehört. Die endgültige Form der Realisierung ist auch
abhängig von der Umsetzung der weitgehenden räumlichen Zusammenführung der
klinischen Bereiche des UKE im zentralen Klinikneubau im Rahmen des Masterplans.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
4.
Welche Bedeutung misst das UKE einer qualifizierten Schmerztherapie
zu?
Einer qualifizierten Schmerztherapie kommt ein sehr hoher Stellenwert zu, sie ist aus
Sicht des UKE gerade für die an einem Hochschulklinikum stattfindende Hochleistungsmedizin unverzichtbar. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es allerdings nicht der
Struktur einer „Schmerzklinik“ in der bisherigen Form.
5.
Wie wird gewährleistet, dass die bisher bestehende Expertise des UKE
auf dem Gebiet der Schmerztherapie erhalten bleibt?
Die bestehende Expertise des UKE auf dem Gebiet der Schmerztherapie bleibt erhalten, da die fachliche Kompetenz der hierfür in den verschiedenen Kliniken eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterhin vorhanden ist (vgl. auch Antwort zu 3.).
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode
6.
Drucksache 18/5682
Sind dem Senat bzw. der zuständigen Behörde Überlegungen zum
„schmerzlosen Krankenhaus“ bekannt, wie sie an anderen deutschen
Kliniken bestehen? Wird dieses Konzept auch am UKE verfolgt? Wenn ja,
welche Funktion kommt der Schmerzklinik hierbei zu bzw. wird ihr in Zukunft zukommen?
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Das „schmerzfreie Krankenhaus“ ist ein Ziel,
das von der zuständigen Behörde begrüßt und auch am UKE verfolgt wird. Dies geschieht z. B. im Rahmen eines im Jahr 2006 aufgenommenen gemeinsamen Projekts
des Zentrums für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Zentrums für Operative Medizin des UKE.
7.
Wie kann in Zukunft die Ausbildung von jungen Ärzten in der Schmerztherapie gewährleistet werden?
Die Fortbildung von jungen Ärztinnen und Ärzten des UKE in der Schmerztherapie
wird auch in Zukunft durch die Einbeziehung spezieller schmerztherapeutischer Kompetenzen aller UKE-Kliniken sichergestellt. Vgl. auch Antwortbeitrag zu. 3. und 5..
8.
Hat die Schließung der Schmerzklinik Auswirkungen auf die Ausbildung
von Medizinstudenten?
9.
Wie viele Patienten wurden jährlich in der Schmerzklinik stationär und
ambulant im Durchschnitt in den letzten fünf Jahren behandelt? Wie viele
der zurzeit im UKE behandelten Patienten sind auf Dauer auf eine stationäre bzw. ambulante Schmerztherapie angewiesen?
Nein.
Nach überschlägiger Schätzung des UKE wurden in der „Schmerzklinik“ (der Klinik
und Poliklinik für Anästhesiologie) in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt pro Jahr
ca. 325 Patienten stationär behandelt. Zusätzlich wurden von den in der „Schmerzklinik“ eingesetzten Ärztinnen und Ärzten pro Jahr etwa 750 Konsile für in anderen
Kliniken des UKE aufgenommene Patienten geleistet.
Es wird nach grober Schätzung davon ausgegangen, dass eine schmerztherapeutische Behandlung im weiteren Sinne für etwa die Hälfte der im UKE stationär behandelten Patienten relevant ist – einschließlich der durch den postoperativen Schmerzdienst der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie versorgten Patienten.
10. Wie wird die Versorgung der Schmerzpatienten nach dem 31.01.2007
gewährleistet?
Die Behandlung von Schmerzpatienten erfolgt, soweit erforderlich, weiterhin durch die
Ärztinnen und Ärzte der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie im Zusammenwirken
mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten der UKE-Kliniken, in denen die Patienten
aufgenommen sind.
Die Versorgung der bisher von der „Schmerzklinik“ behandelten stationären Patienten
wird unter konsiliarischer Hinzuziehung der Ärztinnen und Ärzte der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie vorübergehend durch das Zentrum für Innere Medizin und
sodann ab 15. Februar 2007 im Neurozentrum des UKE erfolgen.
11. Erhalten die jetzigen Patienten der Schmerzklinik eine Beratung, an welche Ärzte bzw. Kliniken sie sich mit ihren Erkrankungen wenden können?
Wenn ja, in welcher Form erfolgt diese Beratung?
Ja. Die Beratung dieser Patienten erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie.
3

Documents pareils