Handlungskonzept zur weiteren Förderung der
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Handlungskonzept zur weiteren Förderung der
Eckpunkte zur Förderung der Elektromobilität in der Stadt Würzburg INHALTSVERZEICHNIS 1. Bedeutung der Elektromobilität in der Stadt Würzburg ................................................... 2 2. Ausgangssituation .......................................................................................................... 3 2.1 Status Quo: Elektrofahrzeuge inklusive Ladeinfrastruktur ....................................... 3 2.2 Status Quo: Pedelecs und E-Bikes inklusive Ladeinfra struktur ............................... 5 2.3 Bedarf an Ladeinfrastruktur für PKW und Pedelecs................................................. 6 3. Kommunaler Handlungsspielraum und Elektromobilitätsgesetz..................................... 8 4. Eckpunkte und Handlungsfelder ..................................................................................... 9 4.1 Eckpunkt: Ladeinfrastruktur ..................................................................................... 9 4.1.1 Anforderung an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge .................................... 9 4.1.2 Schaffung von Ladeinfrastruktur für Pkw ..............................................................10 4.1.3 Schaffung und Ausweitung der Infrastruktur für Pedelecs und E-Bikes .................12 4.1.4 Kooperationen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur ................................................13 4.2 Eckpunkt: Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit......................................13 4.3 Eckpunkt: Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks ..................................................13 4.4 Eckpunkt: Öffentlicher Personennahverkehr...........................................................13 5. Konkretisierung der Eckpunkte ......................................................................................14 1 1. Bedeutung der Elektromobilität in der Stadt Würzburg Unter Elektromobilität werden im Folgenden zwei- und mehrrädrige Fahrzeuge sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs gefasst. Zudem zählt auch der elektrische, schienengebundene ÖPNV zur Elektromobilität. Der Elektromobilität kommt im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Würzburg eine wichtige Bedeutung zu. Im Einzelnen: Klimaschutz Rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Verkehrsbereich. Der Ausbau der Elektromobilität in Verbindung mit der Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wesentlicher Baustein, um die CO2-Emissionen erheblich zu mindern. Dies gilt gerade im Bereich der Pendlermobilität für die Nutzung des Pedelecs1, da rund die Hälfte der Arbeitswege (im bundesweiten Mittel) kürzer als 10 km ist. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Würzburg enthält eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau der Elektromobilität unterstützen sollen und die nun mit den vorliegenden Eckpunkten konkretisiert werden, u.a. M 3.4 In die Arbeit, aber wie? - klimaschonend auf dem Weg zur Arbeit M 4.1 Hubland-Areal als Standort für nachhaltige Mobilität entwickeln M 4.4 Radwegenetzausbau inkl. Abstellanlagen und Beschilderung M 4.9 Förderung klimaschonender Antriebe M 4.10 Mobilstationen zur Einführung von e-Carsharing M 4.13 Mobilitätsmanagement „Stadt Würzburg“ Luftreinhaltung Reine batterieelektrische Fahrzeuge fahren lokal emissionsfrei. Sogenannte Plug-In-Hybride2 und Elektrofahrzeuge mit Range Extender3 besitzen im Vergleich zu Fahrzeugen mit reinen Verbrennungsmotoren deutlich günstigere Abgaswerte. Die verstärkte Nutzung von Elektrofahrzeugen trägt somit zu einer Verbesserung der Luftqualität bei, insbesondere in Innenstädten. Bei der Bürgerdialogveranstaltung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Würzburg im Juni 2015 wurde u.a. eine stärkere Förderung der Elektromobilität angeregt. 1 Pedelec (von Pedal Electric Cycle): Fahrräder mit einem elektrischen Unterstützungsmotor (max. 250 W, max. 25 km/h) . E-Bikes oder S-Pedlecs: Pedelecs mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. Sie sind versicherungs-, kennzeichen- und führerscheinpflichtig. 2 Plug-In Hybride verfügen über Verbrennungsmotor und Elektromotor. Im Gegensatz zu reinen Hybriden kann der Akku eines Hybridfahrzeugs extern über das Stromnetz aufgeladen werden. 3 Range Extender: zusätzlicher Verbrennungsmotor, der Strom erzeugt und damit die Reichweite erhöht. 2 Lärmminderung Verkehrslärm entsteht v.a. durch die Antriebsgeräusche des Motors und aus dem ReifenFahrbahn-Geräusch. Bei Pkws dominiert bis ca. 30 km/h das Antriebsgeräusch. Bis zu dieser Geschwindigkeit sind Elektro-Pkw daher in der Regel wesentlich leiser als Pkws mit Verbrennungsmotor. Noch deutlicher ist der Vorteil bei Motorrädern und Mopeds, da hier das Antriebsgeräusch stets dominiert: Ein Moped mit Verbrennungsmotor erzeugt etwa so viel Lärm wie 100 leise Mopeds mit Elektroantrieb. Eine Ausweitung der Elektromobilität trägt daher auch zur Lärmentlastung bei. Regionalwirtschaftliche Aspekte Die Region Mainfranken ist eine Kompetenzregion in Sachen nachhaltiger Mobilität. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und weiteren Aktivitäten (u.a. Staffelfahrt mit 50 Fahrzeugen) wird kontinuierlich ein Netzwerk ausgebaut und die öffentliche Wahrnehmung für alternative Antriebe gestärkt. Organisiert und vorangetrieben werden die regionalen Aktivitäten durch die Region Mainfranken GmbH. Bei der Elektromobilität handelt es sich daher um eine für Unterfranken wichtige Wirtschaftssparte, weshalb die Unterstützung der Elektromobilität auch zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Zudem kann die Verfügbarmachung der damit verbundenen notwendigen Ladeinfrastruktur für den Einzelhandel in der Stadt Würzburg ein wichtiges Instrument einer innovativen Kundenbindung sein. 2. Ausgangssituation 2.1 Status Quo: Elektrofahrzeuge inklusive Ladeinfrastruktur Deutschland: Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge Die Bundesregierung strebt im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität“ aus dem Jahr 2009 an, die Marktvorbereitung und die Markteinführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland voranzubringen. Elektromobilität ist ein Thema von hoher strategischer Bedeutung, das von der Bundesregierung in Verbindung mit der Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen im Integrierten Energie- und Klimaprogramm verankert wurde. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen, was etwa 2% des Fahrzeugbestandes entspricht. Im September 2015 waren in Deutschland 26.333 reine Elektroautos zugelassen. Eine verhältnismäßig niedrigen Gesamtzahl, die jedoch – begünstigt durch sinkende Anschaffungspreise und steigende Fahrzeugangebote – hohe Wachstumsraten aufweist (55,9% Zuwachs von 2013 auf 2014). Wesentlich größere Marktanteile nehmen bereits Hybrid-Fahrzeuge ein. Auch hier hat sich der Markt stark erweitert. 3 Ladestationen Derzeit existieren in Deutschland ca. 5.200 öffentlich zugängliche Ladesäulen mit rund 16.000 Ladepunkten. Stadt Würzburg Elektrofahrzeuge In Würzburg sind aktuell 101 Elektrofahrzeuge zugelassen; 2012 waren es noch 12. Damit ist auch lokal ein deutlicher Anstieg erkennbar. Legt man das Ziel der Bundesregierung von einer Million Elektroautos bis zum Jahr 2020 zugrunde, ist in Würzburg mit ca. 1.400 zugelassenen Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 zu rechnen. Ladestationen In Würzburg gibt es 14 öffentlich zugängliche Ladestationen (Stand: Oktober 2015). Diese befinden sich im sogenannten halböffentlichen Raum. Abgesehen von den rund um die Uhr nutzbaren Ladestationen in den Parkhäusern Marktgarage und Theater finden sich Ladestationen vor allem bei Autohäusern, Firmen und z. T. bei öffentlichen Einrichtungen. Trotz dieses Engagements besteht insbesondere im Zentrum ein weiterer Ausbaubedarf an Lademöglichkeiten. Abbildung 1: Karte der Ladestationen im Stadtgebiet 4 Mobilstationen Auf Grundlage des Antrags Nr. 37/11 wurde von der Verwaltung ein Konzept für die Einrichtung sog. „Mobilstationen“ erarbeitet, welche folgende Kerneigenschaften aufweisen sollten: Stellplätze für Elektroautos Stellplätze für E-Bikes Stellplätze für Leihräder (Bike-Sharing) Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge Unmittelbare räumliche Verknüpfung zum ÖPNV und zu Taxiständen Im September 2015 wurden die ersten neun Mobilstationen errichtet. Leider konnten aus förderrechtlichen Gründen noch keine Ladeinfrastruktur implementiert werden. Die vorliegenden Eckpunkte verfolgen daher auch das Ziel, diese sukzessive nachzurüsten. Die im Hubland zu errichtenden Mobilstationen werden von Beginn an auch über eine Ladeinfrastruktur für Pedelecs und Pkw verfügen. Geplant ist dort zunächst die Umsetzung von drei Mobilstationen im Jahr 2016. 2.2 Status Quo: Pedelecs und E-Bikes inklusive Ladeinfrastruktur Deutschland Während der Anteil von Elektro-PKWs noch sehr gering ist, haben sich elektrisch unterstütze Zweiräder mit einem bundesweiten Bestand von 2,1 Millionen Fahrrädern schon gut in der Bevölkerung etabliert. „Pedelecs können im innerstädtischen Verkehr durch ihre größere Reichweite, Flexibilität und Wendigkeit durchaus mit dem Auto konkurrieren“ (UBA 2014). Gegenwärtig existiert keine einheitliche oder flächendeckende Ladeinfrastruktur für Pedelecs. Einen Überblick zu möglichen Ansätzen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Pedelecs liefert Kapitel 2.3.2. Stadt Würzburg Aktuell gibt es in Würzburg schätzungsweise 3.300 Pedelecs und E-Bikes4. Neben dem Personenverkehr besteht durch die Nutzung elektrisch unterstützter Lastenräder auch im innerstädtischen Güterverkehr ein großes CO2-Reduktionspotenzial. Gegenwärtig bieten im Stadtgebiet einige Fahrradhändler die Möglichkeit, Pedelecs während der Geschäftszeiten zu laden. Darüber hinaus gibt es noch keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Pedelecs und E-Bikes in Würzburg. 4 Schätzung auf Basis bundesweiter Daten des BMVI. Diese Zahl dürfte die Situation in Würzburg vermutlich sogar unterschätzen, da die Nutzung eines Pedelecs hier u.a. aufgrund der Topographie sehr attraktiv ist. 5 2.3 Bedarf an Ladeinfrastruktur für PKW und Pedelecs Ein wesentlicher Aspekt, um die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen schnellstmöglich zu steigern, liegt gemäß der Nationalen Plattform Elektromobilität im Auf- und Ausbau einer bedarfsgerechten, flächendeckend verfügbaren, komfortablen – und damit nutzerfreundlichen – Ladeinfrastruktur. So kann der Sorge potentieller Nutzer im Hinblick auf eine zu geringe Reichweite entgegengewirkt werden. Öffentliche Ladeinfrastruktur kann dieses Hemmnis zur Verbreitung von Elektromobilität mindern und erfüllt darüber hinaus aufgrund ihres Signal- und Vorbildcharakters eine wichtige Funktion. Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur kommt außerdem dem direkten Wohn- und Arbeitsumfeld eine entscheidende Bedeutung zu. Im Hinblick auf den Tourismus spielen zudem Lademöglichkeiten im Gastgewerbe eine wichtige Rolle. Hauseigentümer haben dabei in der Regel auch die Möglichkeit selbst für eine Ladeinfrastruktur zu sorgen. Die Information und Motivation von Arbeitgebern auch am Arbeitsort entsprechende Einrichtungen zu schaffen, stellt zudem einen wichtiges Handlungsfeld dar. Deutlich schwieriger gestaltet sich die Integration der Elektromobilität jedoch im Miets- bzw. Geschosswohnungsbau. Nachstehende Tabelle zeigt mit welchen Zahlen von Elektrofahrzeugen bezogen auf Geschosswohnungen zu rechnen ist: Zeithorizont/Typ 2020 PKW 2020 Pedelec 2030 PKW 2030 Pedelec Je 100 Wohnungen <1 (0,45-0,93) 14-21 7-8 42 Je Gebäude mit 6 Je Gebäude mit 12 Wohnungen Wohnungen <1 <1 0,8-1,25 1,6-2,5 <1 (0,5) 1 2,5 5 Tabelle 1: Verteilungsschätzung von Elektrofahrzeugen auf Gebäudeebene nach Bremer Energieinstitut: Elektromobilität und Wohnungswirtschaft 2012 Es ist daher eine weitere wichtige Aufgabe, gemeinsam mit den Partnern aus der Wohnungswirtschaft, die Lademöglichkeiten auf Quartiersebene auszubauen. Genehmigungssituation Elektroladestationen stellen bauliche Anlagen im Sinne der BayBO dar (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayBO), deren Errichtung in der Regel verfahrensfrei möglich ist5. 5 Die Errichtung von Elektroladestationen ist verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. e) BayBO. Eine Genehmigungspflicht kann aber entstehen, wenn eine Elektroladestation mit einem Werbeschild (bauliche Anlage der Wirtschaftswerbung) verbunden ist, das neben der Ladestation angebracht ist. Dann liegt eine nur unter besonderen Umständen verfahrensfreie bauliche Anlage vor, siehe Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO. Zu beachten ist hier auch die Werbeanlagensatzung der Stadt Würzburg vom 02.08.2012. 6 2.3.1. Ladeinfrastruktur für Elektro-PKW Elektrofahrzeuge können auf verschiedene Weise geladen werden. Von Bedeutung sind derzeit folgende technische Ansätze: kabelgebundes Laden mit Wechselstrom (AC – beschleunigtes und langsames Laden), kabelgebundenes Laden mit Gleichstrom (DC- Schnellladen) oder induktives Laden. Im Bereich öffentlicher Ladeinfrastruktur für PKW spielt gegenwärtig und mittelfristig nur das kabelgebunde Laden eine Rolle. Rund die Hälfte aller Ladepunkte in Deutschland verfügt über den mittlerweile auf europäischer Ebene normierten Typ-2-Stecker und ein gutes Drittel über einen herkömmlichen Schuko-Anschluss. In der Regel wird für die Nutzung der Ladestation noch keine Gebühr erhoben, gleichwohl muss zum Start des Ladevorgangs üblicherweise eine Authentifizierung stattfinden. Meist erfolgt die Freischaltung und ggf. Zahlung per Mobiltelefon (App/SMS), über Ladekarten oder Chips. Diese Zugangsmedien müssen vor dem Ladevorgang erworben werden. Das Laden ist somit oftmals nicht ohne Weiteres möglich. Moderne Ladestationen bieten in der Regel mehrere Zahlungsmöglichkeiten und können so von einem breiten Personenkreis genutzt werden. Häufig lassen sich durch die Anbindung an Roaming-Netzwerke auch Zugangsmedien von Fremdanbietern nutzen. Bei den meisten Ladestationen im Bestand ist dies jedoch bisher noch nicht der Fall. 2.3.2. Ladeinfrastruktur für Pedelecs In die Stadt Würzburg kommen viele Pendler, v. a. aus dem Landkreis Würzburg; zudem ist die Topographie in Würzburg und dem Umland für Radfahrer anspruchsvoll. Elektrisch unterstützte Zweiräder stellen unter diesen Bedingungen eine große Chance zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs dar. Die Schaffung öffentlicher Ladeinfrastruktur und geeigneter Abstellmöglichkeiten hilft dabei, Hemmnisse bei der Nutzung bzw. des Kaufs von Pedelecs abzubauen. Aufgrund der anspruchsvollen Topografie ist mit einer schnelleren Entladung der Akkus zu rechnen. Eine günstig gelegene Ladeinfrastruktur stellt unter diesen Bedingungen einen weiteren, wichtigen Anreiz dar. Aktuell bestehen im Bereich der Pedelec-Ladeinfrastruktur verschiedene technische Möglichkeiten (siehe Tabelle 2). Neben Ladeschränken, bei denen mit dem mitgeführten eigenen Netzteil geladen wird, existiert noch die Möglichkeit der Direktladung über Ladestationen mit einem speziellen Steckersystem (E-Bus-System). Ferner werden in ausgewählten Regionen Akkutauschstationen angeboten. 7 Ladeschränke Direktladestationen Akkutauschstationen Kurzbeschreibung Schließfächer mit integrierter SchukoSteckdose. Eigenes Ladegerät muss mitgebracht werden. Ladung über ein Pedelec-spezifisches Adapterkabel (nur das Kabel muss mitgebracht werden) Standardisierter Akku wird ausgetauscht. Abdeckung und Zugang Alle Pedelecs (für Räder mit rahmenintegrierten Akkus nur eingeschränkt möglich) Ca. 80% der auf dem Markt befindlichen Pedelecs der handelsüblichen Marken (Herstellerangaben). Spezielles Ladekabel wird benötigt (Kauf oder Verleih). Bisher Fokus auf Leihrädern Über Gaststätten, Hotels, Touristinfos, Tankstellen etc. Kosten (Schätzung) • 3 Ladepunkte: ca. 4000-7000 € Kostenrahmen je nach Funktionsumfang unterschiedlich (z.B. Verriegelungssystem, online Freischaltung und Wartung) • ggf. monatl. Kosten für Onlinesystemen: 10-15€ • 3 Ladepunkte: ca. 4000 € • Freischaltung über WLAN, GSM, RFID: 200-800€ • Ladekabel: 60100 € • Ausschließliche Kosten für Ladeinfrastruktur nicht ermittelbar Tabelle 2: Übersicht zu Pedelec-Ladeinfrastruktur 3. Kommunaler Handlungsspielraum und Elektromobilitätsgesetz Der nationale Entwicklungsplan der Bundesregierung sieht vor, dass Elektromobilität aktiv – auch politisch – gestaltet werden muss und nur im Zusammenspiel von global agierenden Akteuren und regionalen Umsetzungsverantwortlichen entwickelt und realisiert werden kann. Die künftige Nutzung von Pedelecs und insbesondere von Elektro-Pkws ist im Wesentlichen von der Preisentwicklung sowie bundesweiten Vorgaben (z. B. Förderung, Steuererleichterung etc.) abhängig. Dennoch haben auch die Kommunen Möglichkeiten zur unmittelbaren Förderung der Elektromobilität, insbesondere durch: den Ausbau der erforderlichen Infrastruktur (Radwege und Ladeinfrastruktur), Information und Mobilitätsberatung sowie die Umstellung des eigenen Fuhrparks. Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung am 5. Juni 2015 das Elektromobilitätsgesetz verabschiedet6. Auf Grundlage dieses Gesetzes erhalten Elektrofahrzeuge 6 Wesentliche Konkretisierungen erfolgten durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ vom 28.05.2015 und durch die Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.09.2015. Das Elektromobilitätsgesetz ist bis zum Jahr 2026 gültig. 8 seit Ende September 2015 auf Antrag bei der Zulassungsstelle ein spezielles Kraftfahrzeugkennzeichen (ergänzt um den Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer)7. So gekennzeichneten Fahrzeugen können die Kommunen grundsätzlich durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen folgende Privilegien einräumen, soweit dadurch die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden: Reservierung von Parkflächen, die Zulassung auf Busspuren oder die Aufhebung von Durchfahrtsverboten (nicht-monetäre Anreize) sowie Befreiung oder Ermäßigung von Parkgebühren (monetäre Anreize). Durch die Reservierung von Parkflächen wird es nun möglich, eine Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aufzubauen und die zugehörigen Parkflächen (zeitweise) für Elektrofahrzeuge zu reservieren. Diese Möglichkeit sollte aus Sicht der Stadt Würzburg vorrangig genutzt werden. Die anderen Privilegierungsmöglichkeiten bergen Risiken (z.B. Schaffung von Fehlanreizen, Behinderung des ÖPNV), weshalb hier erste Praxiserfahrungen abgewartet werden sollten. Die Förderung der Elektromobilität sollte zudem immer auch mit der Förderung der Multimodalität, also der Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsträger, einhergehen. Eine weitere Form der Unterstützung stellen finanzielle Kaufanreize dar. So fördert die WVV aktuell den Kauf von Elektrofahrzeugen (insb. Pedelecs und Elektroroller) durch ihre Stromkunden mit einer Prämie8. 4. Eckpunkte und Handlungsfelder 4.1 Eckpunkt: Ladeinfrastruktur 4.1.1 Anforderung an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahr zeuge Fokus: Nutzer Einen entscheidenden Faktor für die Akzeptanz von Nutzern stellen der Zugang und die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Ladeinfrastruktur- unabhängig vom Anbieter - dar. Folgenden Faktoren sind dabei entscheidend: • Zugang rund um die Uhr • Freischaltung und ggf. Zahlung des Ladevorgangs auch ohne spezielles Zugangsmedium und vorheriges Eingehen einer Vertragsbeziehung • Keine Einschränkung auf bestimmte Nutzerkreise • intermodale Verknüpfung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Carsharing und Leihrädern 7 8 Bei ausländischen Fahrzeugen erfolgt die Kennzeichnung über eine blaue Plakette mit dem Buchstaben „E“. http://www.wvv.de/de/home/energie_und_wasser/energiewasser_privatkunden/energiewasser_p_angebot/ elektromobilitaet/foerderprogramm/foerderprogramm.jsp 9 Fokus: Technik Neben der Anwenderfreundlichkeit sind außerdem technische Aspekte beim Aufbau von Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. • Ausreichende Stromstärke an Orten mit hoher erwarteter Auslastung und Fluktuation (mind. 50A bei Ladestationen mit 2 Ladepunkten) • einheitliche Verwendung des europaweit genormten Typ-2-Steckers9 (ggf. zusätzlicher Schuko-Stecker, falls erforderlich) • 24-Stunden Erreichbarkeit von Servicepersonal bei technischen Problemen • Möglichkeit zur Fernüberwachung und Fernwartung der Ladestation (über das Internet) • Intelligentes Lastmanagement: Ladestationen mit mehreren Ladeplätzen teilen die zur Verfügung stehende Ladeleistung je nach Bedarf auf die angeschlossenen Fahrzeuge auf. Fokus: Kooperation und Basiskriterien Von großer Bedeutung ist außerdem die regionale Abstimmung von Basiskriterien für die Ladeinfrastruktur. Um eine einfache Nutzung der Ladestationen für einen möglichst großen Personenkreis zu ermöglichen, sollten deshalb möglichst in der gesamten Region einheitliche Standards zum Einsatz kommen. Die Abstimmung solcher Standards soll daher im Dialog mit Umlandgemeinden, Landkreisen und der Region Mainfranken erfolgen. 4.1.2 Schaffung von Ladeinfrastruktur für Pkw Auf Grundlage der oben dargestellten Analyse besteht der Bedarf für einen zukunftsgerichteten, von der Kommune unterstützten Ausbau der Ladeinfrastruktur insbesondere im innerstädtischen Bereich sowie in Bereichen hoher städtebaulicher Dichte. Öffentlicher Raum Bisher gibt es in Würzburg keine Lademöglichkeiten für Pkw im öffentlichen Raum. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass eine (temporäre) Freihaltung der zugehörigen Stellplätze von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bislang straßenverkehrsrechtlich nicht möglich war. Durch das Elektromobilitätsgesetz wurde diese Möglichkeit geschaffen, die in Würzburg unter folgenden Bedingungen genutzt werden sollen: Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden. Daher sollte die Nachrüstung öffentlicher Stellplätze mit Lademöglichkeiten an geeigneten Stellen im unmittelbaren Umfeld der bereits eingerichteten Mobilstationen erfolgen. Für die betroffenen Stellplätze soll die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines ein- 9 Das Bundeskabinett hat am 28.10.2015 den Entwurf einer Ladesäulenverordnung beschlossen (der zu seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf). Die Verordnung legt fest, dass öffentlich zugängliche Ladestationen mindestens mit Steckdosen des Typ 2 ausgerüstet sein müssen. Zudem müssen Aufbau und Außerbetriebnahme von Ladepunkten der Bundesnetzagentur angezeigt werden. 10 geschränkten Halteverbots (Verkehrszeichen 286) mit gleichzeitiger Aufhebung des Halteverbots für Elektrofahrzeuge (Zusatzzeichen 63.5) geprüft werden (siehe Abbildung 2). Der Ausbau soll schrittweise erfolgen, um Praxiserfahrungen – insbesondere im Hinblick auf Bedarf, Akzeptanz und technische Ausführung – sammeln und berücksichtigen zu können. Der Aufbau und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sollen nach Möglichkeit durch die SVG erfolgen. Die Verwaltung prüft dafür den bereits für die Mobilstationen bestehenden Dienstleistungsvertrag zwischen der SVG und der Stadt Würzburg um die Aspekte Schaffung und Betrieb der Ladeinfrastruktur zu ergänzen. Die Stromversorgung öffentlicher Ladeinfrastruktur soll ausschließlich über Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen. Ziel ist es, im Jahr 2016 zwei Ladesäulen (vier Stellplätzen) im Umfeld der Mobilstationen in der Innenstadt zu realisieren. Die (Teil-) Finanzierung soll als Maßnahme der Modernisierung im Sinne des Art. 47 Abs. 4 Nr. 1 BayBO im Einklang mit dem Rundschreiben der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr IIB4-4101-044/15 - vom 21.07.2015 aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Abbildung 2: Zusatzzeichen 63.5 Halb-öffentliche Ladeinfrastruktur Halböffentliche Ladeinfrastruktur meint Ladesäulen auf privatem Grund, die aber für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Durch die Nutzung bestehender Hausanschlüsse lässt sich diese zumeist relativ kostengünstig realisieren. Die bisher 14 Ladestationen (siehe 2.1) im Stadtgebiet von Würzburg befinden sich allesamt im halböffentlichen Raum. Dazu gehören auch die zwei Ladestationen der WVV in den Parkhäusern Theater und Marktgarage. Parkhäuser und Tiefgaragen bieten ideale Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur. Neben der bereits geplanten Modernisierung der bestehenden Ladestationen ist das Potenzial zur Erweiterung der Lademöglichkeiten in Parkeinrichtungen zu prüfen. Sonderfall: Miet- und Geschosswohnungsbau Bei Neubau wie auch bei Sanierungsmaßnahmen muss sichergestellt werden, dass der künftige Bedarf an Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Pedelecs berücksichtigt wird. Hier gilt es gemeinsam mit den Partnern aus der Wohnungswirtschaft Lösungen zu finden. Mittelfristig soll (bei einer anstehenden Novellierung) auch geprüft werden, inwieweit eine Berücksichtigung der Elektromobilität bei den Anforderungen der kommunalen Stellplatzsatzung sinnvoll und erforderlich ist. 11 4.1.3 Schaffung und Ausweitung der Infrastruktur für Pedelecs und E-Bikes Die vermehrte Nutzung von Pedelecs und E-Bikes kann eine Verringerung des PKWVerkehrsaufkommens bewirken. Um die Nutzung von Pedelecs und E-Bikes zu fördern, ist es wichtig, eine fahrradfreundliche Infrastruktur auszubauen, wobei hier insbesondere die tendenziell höheren Geschwindigkeiten und die erhöhten Anforderungen an sichere Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum und dem Wohnumfeld zu berücksichtigen sind. Einzelne Instrumente dafür sind: Radverkehrskonzept Das derzeit in Bearbeitung befindliche Radverkehrskonzept sieht eine durchgängige, gute und sichere Erreichbarkeit der Innenstadt, aller Stadtteile untereinander sowie der Umlandgemeinden vor. Verbunden mit einem Ausbau der Fahrradabstellanlagen, insbesondere im Innenstadtbereich, wird dies insgesamt zu einer Förderung und vermehrten Nutzung des Fahrrads führen (Vorlage 04/6100-5348/2015) Pedelec-Route Ergänzend zum Radverkehrskonzept hat der Stadtrat im Juli 2015 eine schnelle Radwegeverbindung für Pedelecs zwischen dem Hauptbahnhof und dem Eingang Landesgartenschau Nord-Ost beschlossen. An Beginn und Endpunkt sollen Ladepunkte installiert werden. Die Route wird durch das derzeit erarbeitete interkommunale Mobilitätskonzept mittelfristig auch ein attraktives Einpendeln aus dem östlichen Umland mit dem Pedelec ermöglichen. Erste Ergebnisse und bauliche Umsetzungen sollen bereits zur LGS 2018 vorliegen (Vorlagen 04/6100-4868/2015 und 04/6100-4846/2015). Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur Öffentliche Ladeinfrastruktur stellt einen wichtigen Anreiz für die Nutzung von Pedelecs und E-Bikes dar. Wie unter 2.3.2 in Tabelle 2 skizziert, existieren mehrere technische Ansätze im Bereich Pedelec-Ladeinfrastruktur. Aktuell lässt sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, welches System sich bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten durchsetzen wird. Die einzelnen Systeme haben jeweils spezifische Vor- und Nachteile (s.o.). Es erscheint daher sinnvoll, zunächst an zwei zentralen Stellen eine Kombination aus Schrank- und Direktladesystem10 zu errichten um Erfahrungswerte zu sammeln. Für die Errichtung wären Haushaltsmittel i.H.v. ca. 30.000 € erforderlich. Die ab 2016 im Hubland errichteten Mobilstationen werden von Beginn an auch über eine Ladeinfrastruktur für Pedelecs und Pkw verfügen. 10 Eine Direktladestation befindet sich in Würzburg Heidingsfeld. Im Versorgungsgebiet der N-Ergie AG wird derzeit der Aufbau dieser Ladeinfrastruktur angestrebt. Die größte Konzentration von Direktladestationen befindet sich in der österreichischen Tourismusregion Salzburger Land. Auch Ladeschränke werden bereits in unterschiedlichen Kommunen errichtet: Beispiele finden sich u.a. in Lohr a.Main, Karlstadt und Limburg a.d.Lahn. 12 Zudem wird angestrebt, ab 2016 an der bewachten Fahrradstation unterhalb der alten Mainbrücke das Laden von Akkus anzubieten. 4.1.4 Kooperationen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur Ladeinfrastruktur - sowohl für Pedelecs als auch Elektro-PKW - stellt künftig einen wichtigen Standortfaktor für den Einzelhandel sowie das Hotel- und Gastgewerbe dar. Außerdem können Arbeitgeber von einer stärkeren Mitarbeiterbindung durch ein Angebot von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz profitieren. Gewerbe, Handel und Dienstleistungsanbieter sind daher wichtige Kooperationspartner beim Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt. Deshalb ist es der Stadt Würzburg ein wichtiges Anliegen Privatpersonen und Unternehmen bei einer geplanten Errichtung von Ladesäulen möglichst umfassend zu unterstützen. Das neue Energie- und Klimazentrum steht hierbei als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Zusätzlich sollen neue Kooperationsformen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur entwickelt werden. 4.2 Eckpunkt: Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit Elektromobilität stellt für viele potenzielle Akteure ein neues Handlungsfeld dar. Fehlende Standardisierung in der Vergangenheit, unklare rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine z.T. sehr rasche technische Entwicklung führen mitunter zur Verunsicherung potenzieller Interessenten. Insofern kommt der fachlichen und neutralen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen eine wichtige Bedeutung zu. Kernbereiche eines solchen Beratungs- und Informationsangebots (im Energie- und Klimazentrum) sind: Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Ladeinfrastruktur Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Durchführung von Informationsveranstaltungen und Angebot kostenloser Testmöglichkeiten Ausweitung der bestehenden Informationsangebote im Internet (www.wuerzburg.de/elektromobilitaet). 4.3 Eckpunkt: Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks Der städtische Fuhrpark umfasst aktuell vier Elektro-PKW. Zudem werden in einigen Dienststellen bereits Dienstpedelecs eingesetzt. Aufgrund der positiven Praxiserfahrungen soll der Anteil im Pkw-Bereich bei anstehenden Neuanschaffungen – unter Einbeziehung etwaiger Fördermittel - kontinuierlich erhöht werden. Gleiches gilt für Dienstpedelecs. 4.4 Eckpunkt: Öffentlicher Personennahverkehr Seit über 115 Jahren wird durch die Straßenbahn Elektromobilität in Würzburg erfolgreich eingesetzt. Die bereits beschlossene Erweiterung des Netzes in Grombühl sowie die aktuellen Planungen einer Linie zum Hubland unterstreichen die Bedeutung der Straßenbahn für den öffentlichen Personennahverkehr in Würzburg. Ergänzend kann die Nutzung elektrischer 13 (Teil-)Antriebe auch im Busverkehr Vorteile bieten. Die Stadt Würzburg wird gemeinsam mit der WVV prüfen, ob und wo sich Strecken für den Betrieb mit Hybrid- oder (mittelfristig) mit Elektrobussen eignen und dieser wirtschaftlich umsetzbar ist. 5. Konkretisierung der Eckpunkte Der bisherige Ausbau, insbesondere der Ladeinfrastruktur, wurde ganz wesentlich durch privates bzw. privatwirtschaftliches Engagement getragen. Die hier vorliegenden Eckpunkte sind eine Zusammenstellung von Handlungsfeldern, auf denen die Stadt Würzburg die Elektromobilität zukünftig verstärkt systematisch fördern will. In einem nächsten Schritt soll aus diesen Eckpunkten gemeinsam mit lokalen und regionalen Akteuren aus Wirtschaft und Bürgerschaft eine Strategie entwickelt werden. Auch die Beteiligung der Beiräte des Stadtrats (Seniorenbeirat, Wirtschaftsbeirat, Klimabeirat, Radverkehrsbeirat) ist hierbei wesentliches Element. Quellen & weiterführende Informationen: Themenseite des BMWi: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Industrie/Industrie-undUmwelt/elektromobilitaet.html Elektromobilitätsgesetz: http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/emog/gesamt.pdf Stromtankstellen in Würzburg: http://www.wuerzburg.de/de/themen/umweltverkehr/klimaundenergie/nachhaltige-mobilitt/mobilitaetsstationen/uebersichtstationen/409488.Mobilitaetsstationen_OpenStreetMap.html Stromtankstellen bundesweit: http://www.goingelectric.de/stromtankstellen/statistik/Deutschland/ NPE 2013: https://www.dke.de/de/std/emobility/Documents/Technischer_Leitfaden_Ladeinfrastruktur.pdf NPE 2013a: Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität (dritter Bericht): Online unter: http://www.bdi.eu/download_content/InfrastrukturUndLogistik/Fortschrittsbericht_NPE.pd f NPE 2014: Fortschrittsbericht 2014 –Bilanz der Marktvorbereitung. Online unter: https://www.bmbf.de/files/NPE_Fortschrittsbericht_2014_barrierefrei.pdf UBA 2014: E-Rad macht mobil - Potenziale von Pedelecs und deren Umweltwirkung. Online unter: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/hgp_erad_macht_mobil_-_pelelecs.pdf NOW 2014: Öffentliche Ladeinfrastruktur für Städte, Kommunen und Versorger. Online unter: https://www.now-gmbh.de/content/5-service/4-publikationen/1begleitforschung/oeffentliche_ladeinfrastruktur_fuer_staedte__kommunen_und_versorger.pdf 14