Mitteilungen der Sanitätsverwaltung
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Mitteilungen der Sanitätsverwaltung
Ziele und Aufgaben des Arbeitskreises Innenraumluft Objectives and Tasks of the Indoor Air Working Group Hans-Peter Hutter1, Hanns Moshammer1, Peter Wallner1, Ruth Baumann2, Jürgen Schneider2, Peter Tappler3, Silvia Baldinger4, Georg Palmisano5 und Michael Kundi1 1 Institut für Umwelthygiene, Universität Wien 2 Abteilung für Lufthygiene, Umweltbundesamt 3 Donauuniversität Krems 4 Sektion V/4 (Abteilung für Immissions- und Klimaschutz), Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 5 Institut für Umweltmedizin der Stadt Wien Korrespondenzadresse: Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter Institut für Umwelthygiene, Universität Wien A-1095 Wien, Kinderspitalgasse 15 Tel: +43-1-4277-64727 Fax: +43-1-4277-9647 Email: [email protected] 1 Zusammenfassung Das Öffentliche Gesundheitswesen wird immer häufiger mit Anfragen aus der Bevölkerung zum Problembereich der Innenraumluftverunreinigungen (Indoor Air Pollution) konfrontiert. Bisher war jedoch das Vorgehen von Behörden und Sachverständigen in diesem Bereich uneinheitlich. Beim Österreichischen Umweltministerium (jetzt: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) wurde daher ein Arbeitskreis zur Festlegung von Innenraumluft-Richtwerten eingerichtet. Aufgabe des interdisziplinären Arbeitskreises aus Medizinern, Toxikologen, Chemikern, Messtechnikern und Juristen ist es, eine möglichst harmonisierte Vorgehensweise zur Erfassung und Bewertung der Schadstoffbelastung in Innenräumen festzulegen. Dazu werden für ausgewählte Luftschadstoffe auf toxikologischer Basis (No-Adverse-Effect-Level, Sicherheitsfaktoren) Richtwerte abgeleitet. Mit den Empfehlungen, die in der Publikationsreihe des Ministeriums als Richtlinie in Form einer Loseblattsammlung erscheinen, wird für Sachverständige in Österreich ein informatives Nachschlagewerk zur Verfügung stehen. Für die erste Veröffentlichung Anfang 2002 sind die Abschnitte „Bewertung der Innenraumluft – Allgemeiner Teil“, „Flüchtige organische Verbindungen (VOC) – Allgemeiner Teil“ und „Flüchtige organische Verbindungen (VOC) – Tetrachlorethen (TCE)“ vorgesehen. Schlagwörter: Innenraumluft, Schadstoffe, Richtlinie, Arbeitskreis, Sachverständige 2 Abstract Public health services are increasingly confronted with inquiries from the public concerning indoor air pollution. But so far varied procedures of authorities and experts have been applied in this field. The Austrian Ministry of the Environment (now: Federal Ministry of Agriculture, Forestry, Environment and Water Management) established a Working Group in order to set up indoor air quality guidelines. Task of the multidisciplinary Working Group, composed of health professionals, toxicologists, chemists, technicians and lawyers, is to lay down harmonized procedures for assessment and evaluation of indoor air quality. Based on toxicological considerations (No-Adverse-Effect-Level, safety factors) indoor air guideline values for important air pollutants are derived. The recommendations, published by the Ministry as loose-leaf edition, are considered as informative reference book for experts in Austria. At the beginning of 2002 first sections, "Indoor Air Evaluation – General Part", "Volatile Organic Compounds (VOC) - General Part" and "Volatile Organic Compounds (VOC) - Tetrachlorethene (TCE)", will be published. Key Words: Indoor air, air pollution, guideline, working group, experts 3 1. Einleitung Gute Raumluft und einwandfreies Raumklima wirken sich positiv auf die menschliche Befindlichkeit aus und haben somit eine wichtige Funktion für die Wohn- und Lebensqualität. Gerade in unserem Kulturkreis, wo sich Menschen zu einem hohen Prozentsatz in Innenräumen aufhalten, ist die Qualität der Innenraumluft wesentlich. In Österreich wurden Luftverunreinigungen in Innenräumen (Indoor Air Pollution) im Unterschied zur Außenluftbelastung - außer am Arbeitsplatz - noch kaum reglementiert. Dem steht eine große öffentliche Sensibilität in Bezug auf die Wohnluftqualität gegenüber. Beispielsweise ist aus Erfahrungsberichten umweltmedizinischer Beratungsstellen bekannt, dass die häufigsten Gründe für das Aufsuchen der Beratungsstellen den Bereichen Schimmelpilz, „Wohngifte“ und Geruchsstoffe in Innenräumen zugeordnet werden können [1-5]. Das Öffentliche Gesundheitswesen ist zwar immer öfter mit Anfragen zur Indoor Air Pollution konfrontiert, österreichische Kriterien und Richtwerte für diesen Bereich - im Gegensatz zu Luftschadstoffen in der Außenluft - fehlen jedoch bis dato. Daher überrascht es nicht, wenn sowohl die Vorgehensweise zur Abklärung eines fraglichen Gesundheitsrisikos durch Innenraumluftschadstoffe als auch die Messungen von Schadstoffimmissionen in Österreich bislang recht uneinheitlich erfolgen. 2. Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises Im Jahr 1999 wurde ein Arbeitskreis beim damaligen österreichischen Umweltministerium (jetzt Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) eingerichtet. Der interdisziplinäre Arbeitskreis (Mediziner, Toxikologen, Chemiker, Messtechniker, Juristen) setzt sich aus Wissenschaftlern und Sachverständigen zusammen, die auf dem Gebiet der Innenraumluft langjährige Erfahrung haben. Ihre Aufgabe ist die Erarbeitung von Vorgaben und Kriterien zur Erfassung sowie Bewertung der Innenraumluft mit dem Ziel der Beschreibung einer allgemein anwendbaren, harmonisierten Vorgangsweise. Als Ergebnis ist die Erstellung einer Richtlinie mit dem Titel ‚Bewertung der Innenraumluft‘ vorgesehen, die durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veröffentlicht werden wird. Die Richtlinie soll als Loseblattsammlung herausgegeben werden und ist in modularer Weise konzipiert. Neben einem allgemeinen Teil werden 4 in speziellen Abschnitten bestimmte Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen im Detail behandelt. Damit wird Sachverständigen, die mit der Bewertung einer speziellen Situation betraut sind, Hilfestellung geboten. Die Richtlinie umfasst von der Erhebung (Begehung) über Planung und Ausführung der Messung bis hin zur Bewertung der Immission (Richtwerte) alle entscheidenden Phasen der Begutachtung eines Falles. 3. Inhalt der Richtlinie Ausgangspunkt bei der Erstellung der Richtlinie waren Erfahrungen anderer Länder bei der Regelung der nicht-gewerblich genutzten Innenräume1 sowie die umfangreiche österreichische Sachkenntnis bei der Ausarbeitung von Luftqualitätskriterien und von normativen und sonstigen rechtlichen Regelungen für den Außenluftbereich [z.B. 7-12]. Zusätzlich kann auch auf Erfahrungen aus dem Public Health-Bereich im Umgang mit Beschwerden, die den Innenraum betreffen, zurückgegriffen werden [1315]. Die Richtlinie soll grundsätzlich für folgende Messziele anwendbar sein und ein möglichst einheitliches Vorgehen ermöglichen: 1. Aufklärung vermuteter Belastungen (spezifische und unspezifische Beschwerden bei den Benutzern der Räume). 2. Ermittlung der Exposition gegenüber konkreten Komponenten (die Schadstoffe und ihre Quellen sind im Wesentlichen bekannt). 3. Prüfung auf Einhaltung vorgegebener Immissionswerte. Die Richtlinie ist zwar für unterschiedliche Messziele anwendbar, ihr Schwerpunkt liegt jedoch bei den in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fällen, der Abklärung von möglichen Ursachen „spezifischer und unspezifischer Beschwerden“. Es ist auch von den drei angeführten Messzielen dasjenige, das vor allem bei der sogenannten Vorerhebung den größten Aufwand erfordert. Vorerhebung, Messung (Art, Ort und Methode), Dokumentation und deren Interpretation werden detailliert dargelegt. Um eine Vergleichbarkeit der Messergebnisse zu gewährleisten, wird auch das anzuwendende Probenahme- und Analyseverfahren 1 Vorbild war vor allem die Arbeit der Ad-hoc Arbeitsgruppe „Innenraum“, bestehend aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Umwelthygiene der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamtinnen und -beamten der Länder der BRD (jetzt: Länderarbeitsgruppe „Umweltbezogener Umweltschutz“) [6]. 5 beschrieben bzw. auf diesbezügliche konkrete Normen verwiesen. Wo möglich, sollen auch Referenzverfahren für die Probenahme und Analytik angeführt werden. 4. Vorgehensweise des Arbeitskreises Zur Umsetzung dieser Vorgaben werden für ausgewählte Luftschadstoffe hygienisch begründete Richtwerte abgeleitet. Diese basieren in Anlehnung an die Wirkungsbezogenen Immissionsgrenzkonzentrationen (WIK) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften [9-12], die für die Außenluft gelten, auf dem No-adverse-effect-level (NOAEL) der jeweiligen Substanz, wobei international übliche (Un)Sicherheitsfaktoren [16] angewendet werden. Diese so für den Innenraum abgeleiteten Richtwerte werden, um Verwechslungen mit den Richt- und Grenzwerten für die Außenluft zu vermeiden, als Wirkungsbezogene Innenraumrichtwerte (WIR) bezeichnet. Für Schadstoffe, für die keine Wirkschwelle bzw. kein NOAEL angenommen werden kann, werden Innenraumrichtkonzentrationen (IRK) abgeleitet. Diese Richtwerte bzw. Richtkonzentrationen können auch als Basis für eine spätere Festsetzung normativer Grenzwerte für den Innenraum durch den Gesetzgeber dienen. Neben der Festlegung des Richtwertes und der toxikologischen Betrachtung bestehen die schadstoffspezifischen Teile aus der allgemeinen Beschreibung des jeweils behandelten Schadstoffes (chemische Eigenschaften und Quellen) und den detaillierten, praxisorientierten Anweisungen zu Erhebung, Mess-Strategie und Analytik. Einzelne Abhilfemaßnahmen werden nicht konkretisiert. Diese sind vom Sachverständigen unter Berücksichtigung der Gesamtheit der erhobenen Umstände zu erwägen. Die Auswahl jene Luftschadstoffe bzw. Schadstoffgruppen, für die Empfehlungen und Richtwerte definiert werden, wurde von einer Expertengruppe getroffen, wobei folgende Aspekte berücksichtigt wurden: 6 - Schadstoffe, für die sich relevante Quellen in Innenräumen befinden, - Schadstoffe, für die ausreichend toxikologische Daten vorliegen, - Schadstoffe, für die ausreichend Erfahrungen in Bezug auf Mess-Strategie und Analytik vorliegen. Nicht für alle Gruppen von gesundheitlich relevanten Luftverunreinigungen ist eine Richtwertsetzung möglich oder sinnvoll. Folglich werden bestimmte Stoffe einer speziellen, vom allgemeinen Schema abweichenden Betrachtung unterzogen: • Für die Gesamtheit der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) wird zwar kein Richtwert, aber eine Anleitung für die Vorgehensweise zur Erfassung und Bewertung festgelegt. • Kohlendioxid (CO2) gilt als Indikator für fehlende Lüftung oder Überbelastung von Räumen. Kohlendioxid-Konzentrationen haben in Innenräumen im Sinn der Richtlinie keine toxikologische Bedeutung, sondern dienen einer orientierenden Abschätzung von Mängeln beim Luftwechsel. • Für mikrobielle Luftverunreinigungen wie Bakterien und Schimmelpilze wird kein Richtwert definiert. Statt dessen sollen allgemeine Empfehlungen zum Vorgehen und zur Bewertung gegeben werden. • Asbest und künstliche Mineralfasern, für die Empfehlungen im Hinblick auf die Minimierung von Gesundheitsrisiken gegeben werden. 4. Ausblick Die ersten Kapitel der Richtlinie wurden vom Arbeitskreis fertiggestellt und sollen demnächst veröffentlicht werden. Dies sind die allgemeine und umfassende Darstellung des Innenraumluft-Problemkreises (rechtliche Belange, toxikologische Überlegungen, Vorgangsweise bei vermuteten Belastungen, Mess-Strategie und Analytik, Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse) und erste schadstoffspezifische Kapitel („VOC - Allgemeiner Teil“ und für den speziellen Teil: „Tetrachlorethen“). Die erarbeitete Richtlinie versuchte, diejenigen Punkte, die im Rahmen einer konkreten Problemsituation vom Sachverständigen und Begutachter einheitlich behandelt werden sollte, möglichst weitgehend festzulegen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen die Beurteilung der komplexen Immissionssi7 tuation bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen durch Luftverunreinigungen vom Gutachter weitergehende und nicht eindeutig festlegbare Schritte und Überlegungen erfordert. Die vorliegende Richtlinie dient damit nur als Basis für die Durchführung der Messungen und Beurteilungen, kann aber den Sachverstand des erfahrenen Gutachters nicht ersetzen. Sie bietet somit für den Sachverständigen genügend Spielraum, damit dieser bei konkreten Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der gegebenen allgemeinen Leitlinien in analoger Weise vorgehen bzw. auch - dem Einzelfall angemessen - davon abweichen kann. Für heuer sind die Veröffentlichungen der schadstoffspezifischen Teile über TVOC, Styrol, Toluol (u.a. Aromaten) und Formaldehyd geplant. 8 Literatur: 1. Wiesmüller, G., Mourheg, S., Siao G., Neuhann, H., Ranft, U., Dott, W., Hornberg C.: The former consulting centre of environmental medicine of the Medical Institute of Environmental Hygiene at the Heinrich-Heine-University Duesseldorf, Germany. GHU/ISEM Conference 2001, September 6-8, 2001, GarmischPartenkirchen. Programme and Abstracts, Page A 6. 2. Hutter, H.-P., Tvrdy, C., Walter, R.: Umweltmedizinische Beratung in Wien am Institut für Umweltmedizin der Stadt Wien - Ein Erfahrungsbericht. Mitteilungen der österreichischen Sanitätsverwaltung 97 (7/8), (1997), 352-355. 3. Hutter H.-P., Walter, R.: Die Umweltmedizinische Beratungsstelle am Institut für Umweltmedizin der Stadt Wien. Umweltmedizin in Forschung und Praxis 2 (3), (1997), 221-222. 4. Eis, D., Geisel, U., Sonntag, H.-G.: Erfahrungen mit der umweltmedizinischen Ambulanz am Hygiene-Institut des Universitätklinikums Heidelberg. Zentralblatt für Hygiene 197, (1995), 212-221. 5. Beyer, A., Eis, D.: Umweltmedizinische Ambulanzen und Beratungsstellen in Deutschland - konzeptionelle Ansätze, Organisationsstrukturen, Ausstattung und Arbeitsschwerpunkte. Gesundheitswesen 56, (1994), 143-151. 6. Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Umwelthygiene der AGLMB: Richtwerte für die Innenraumluft: Basisschema. Bundesgesundheitsblatt 39 (11), (1996), 422-426. 7. Seifert, B.: Richtwerte für die Innenraumluft. Die Beurteilung der Innenraumluftqualtität mit Hilfe der Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOCWert). Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 42 (3), (1999), 270-278. 8. Oppl, R., Höder, B., Lange, A.: Innenraumluft und TVOC: Messung, Referenzund Zielwerte, Bewertung. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 43 (7), (2000), 513-518. 9. Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW): Schwefeldioxide in der Atmosphäre - Luftqualitätskriterien SO2. Hrsg. BmfUJuF (1975). 10. Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW): Stickstoffoxide in der Atmosphäre - Luftqualitätskriterien NO2. Richtlinie 14, Hrsg. BmfUJuF (1988). 11. Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW): Photooxidantien in der Atmosphäre - Luftqualitätskriterien Ozon. Richtlinie 15, Hrsg. BmfUJuF (1989). 12. Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW): Umweltwissenschaftliche Grundlagen und Zielsetzungen im Rahmen des nationalen Umweltplans für die Bereiche Klima, Luft, Geruch und Lärm. Kommission für Reinhaltung der Luft, 2. Auflage, Wien (1994). 13. Hutter, H.-P., Moshammer, H., Wallner, P.: Determinanten der Zufriedenheit von Patienten mit der Betreuung durch die Umweltmedizinische Beratungsstelle der Stadt Wien. Gesundheitswesen 63 (4), (2001), 238-241. 14. Hutter, H.-P., Moshammer, H., Wallner, P.: Umweltmedizinische Beratungsstellen: Aktueller Stand in Österreich. Umweltmedizin in Forschung und Praxis 6 (1), (2001), 51-54. 9 15. Wallner, P., Haidinger, G.: Beratungsstelle in Wien aus der Sicht der Bevölkerung. Zeitung für Umweltmedizin 6 (2), (1998),114-116. 16. World Health Organisation (WHO): Assessing human health risks of chemicals: Derivation of guidance values for health-based exposure limits. Environmental Health Criteria 170, Genf (1994). 10 Tabelle 1: Häufige Luftverunreinigungen in Innenräumen und deren Quellen. Schadstoffe Allergene Asbest Autoabgase Biozide Formaldehyd Geruchsstoffe Flüchtige Kohlenwasserstoffe Kohlenmonoxid, Stickoxide Ozon Tetrachlorethen (TCE) Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Radon Schimmelpilzsporen und -toxine, Bakterien Tabakrauch Quellen Hausstaub, Schimmelpilzsporen, Tierepithelien, Baumaterialien, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen, Latex Brandschutz- und Dichtungsmaterial, Rückenbeschichtungen von PVC-Böden, Nachtspeicheröfen Außenluft, (Tief)Garagen Holzschutzmittel, Lacke, Teppiche, Schädlingsbekämpfung, Elektroverdampfer Tabakrauch, Spanplatten und Holzwerkstoffe, Dispersionskleber, Lacke, offene Gasflammen, Desinfektionsmittel Möbel- und Fußbodenlacke, Naturstoffe, Abflussrohre, undichte Gebäude, Duftöle Lösungsmittel, Farben, Lacke, Kleber, Ausgleichsmassen Undichte Öfen, Durchlauferhitzer ohne Abzug, Gasherde Bürogeräte, Luftreinigungsgeräte Chemische Reinigung, chemisch gereinigte Kleidung Fugen- und Dichtungsmassen, Kondensatoren von Leuchtstofflampen, Brandschutzanstriche Parkettkleber, Feuchteabdichtungen, Karbolineum Erdreich (v.a. Urgesteinsböden), Baustoffe Schimmelbildung an Bauteilen, in Klimaanlagen und Luftbefeuchtern Zigaretten, Zigarren, Pfeifen 11 Tabelle 2: Luftschadstoffe bzw. Schadstoffgruppen, mit denen sich der Arbeitskreis in der nächsten Zeit auseinandersetzen wird. Formaldehyd Kohlenmonoxid (CO) Pentachlorphenol (PCP) Polychlorierte Biphenyle (PCB) Radon Stickstoffdioxid (NO2) Styrol Tetrachlorethen (TCE) Flüchtige Kohlenwasserstoffe (TVOC) Toluol (u.a. Aromaten) 12