Förderfibel Ausland - Graduiertenzentrum Weihenstephan

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Förderfibel Ausland - Graduiertenzentrum Weihenstephan
GZW - Graduiertenzentrum Weihenstephan
Förderfibel Ausland
TUM Graduate School
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1600 €
Auslandsaufenthalt allgemein
Dr.-Ing. Leonhard-Lorenz-Stiftung
Zweck der Dr.-Ing. Leonhard-Lorenz-Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung an der Technischen Universität München. Forschungsvorhaben des wissenschaftlichen Nachwuchses werden bei der Vergabe besonders berücksichtigt. Die Mittel werden
nur für einzelne abgegrenzte Forschungsvorhaben vergeben, insbesondere für
• Zuschüsse zu Forschungsarbeiten, z.B. für Sachmittel, Kleingeräte, Hilfskräfte, Reisekosten und sonstige Unkosten
• Forschungsreisen und Forschungsaufenthalte, Vorstellung von Forschungsergebnissen auf Tagungen
• nicht jedoch zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des/r Antragstellers/in und
sonstiger Personalkosten
Der verfügbare Betrag wird mit Rücksicht auf eine breite Streuung auf mehrere Forschungsvorhaben verteilt. Die Leonhard-Lorenz-Stiftung versucht, möglichst viele Nachwuchswissenschaftler zu fördern. Konferenzbesuche können bis zu einem Betrag von 1.500 €, Forschungsprojekte bis 5.000 € gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das
Kuratorium bei exzellenten Anträgen auch höhere Beträge genehmigen.
Die Antragstellung ist an den/die Vorsitzende/n des Stiftungskuratoriums jeweils zum 1. April und 1. Oktober des Jahres zu richten. Aus jedem Lehrstuhl kann pro Antragstermin nur
ein Antrag berücksichtigt werden. Eine Förderung durch die Leonhard-Lorenz-Stiftung ist
höchstens dreimal möglich.
http://www.bauchemie.ch.tum.de/master-framework/?p=F%F6rd&i=65&m=1&lang=de
Bund der Freunde der TU München e. V.
Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Vereins werden mit der so genannten
"Schnellen Hilfe" Kleinanträge von Nachwuchswissenschaftlern unterstützt, z. B. um die
Teilnahme an Konferenzen oder Tagungen zu ermöglichen.
http://www.bund-der-freunde.tum.de/
Förderbibel Ausland GZW Version 2, Stand 23. Juli 2013
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DAAD - Jahres- und Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
Förderungsziel
Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase sollen Nachwuchskräften ermöglichen, Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld zu erwerben. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen.
Die Stipendien sind zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im
Ausland bestimmt, die im Rahmen einer Promotion stehen. Für Jahres- wie für Kurzstipendien gilt: Sofern Aufenthalte in mehreren Ländern und/oder in verschiedenen Zeitabschnitten geplant sind, müssen diese in einem Antrag zusammengefasst werden.
Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) können nur im Rahmen einer Promotion an einer
deutschen Hochschule insbesondere für Bibliotheks- und Archivaufenthalte, zur Durchführung von Versuchsreihen oder für Feldforschung bewilligt werden. Auslandsaufenthalte, die
der Teilnahme an regulären Veranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren
Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts ist darzulegen. Kurzstipendien für Doktoranden werden
nicht als Anschlussfinanzierung an ein gleiches oder längeres Stipendium gewährt. Zwischen Abschluss eines ersten und Antritt eines zweiten Kurzstipendiums ist eine „Sperrfrist“
von mindestens einem Jahr einzuhalten. Kurzstipendien sind nicht verlängerbar. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig
aus.
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.ht
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Bayer Science & Education Foundation: Stipendien für Naturwissenschaft,
Medizin, Lehramt
Programmbeschreibung
Das Bayer Fellowship Program der Bayer Science & Education Foundation fördert wissenschaftlich ambitionierte, junge Studierende bei der Realisierung individueller Projekte und
Studienvorhaben im Ausland, bzw. Studienvorhaben von Studierenden aus dem Ausland in
Deutschland.
Das Bayer Fellowship Program umfasst die Stipendienprogramme:
• Bayer-Stipendien für Biologie, Biochemie, Biotechnologie und Bioverfahrenstechnik;
Chemie und Chemieingenieurwesen; Pharmazie, Physik und Statistik/Biometrie
• Carl-Duisberg-Stipendien für Medizin
• Kurt-Hansen-Stipendien für das Lehramt für naturwissenschaftliche Fächer
Stipendienhöhe
Individuelle Förderbeträge für Lebenshaltung, Reise- und Projektkosten
Laufzeit
Bis zu einem Jahr
Förderbibel Ausland GZW Version 2, Stand 23. Juli 2013
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GZW - Graduiertenzentrum Weihenstephan
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Studierende im Hauptstudium und während der Promotion. Die Bewerber/innen sollten ausreichende Sprachkenntnisse, herausragende Studienleistungen
sowie gesellschaftliches Engagement vorweisen.
Bewerbungstermin und –ort
Die Bewerbungszeit ist vom 1. Juni bis zum 15. Juli.
www.bayer-stiftungen.de
Erwin Riesch Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Die Stiftung fördert die wissenschaftliche Forschung an deutschen Hochschulen und nichtindustriellen Forschungsinstituten, insbesondere auf den Gebieten der Biochemie und der
Klinischen Chemie einschließlich der Physiologie mit einem Gesamtfördervolumen von ca.
20.000 Euro pro Jahr. Es werden auch Symposien gefördert.
• Stipendienvergabe überwiegend in Form von Reisestipendien für besonders qualifizierte jüngere Wissenschaftler/innen zur methodischen Weiterbildung/Erlernung neuer Techniken
• Fördervoraussetzungen:
o Reise muss die befristete Zusammenarbeit mit einem/einer ausgewiesenen
Wissenschaftler/in, in der Regel im Ausland beinhalten und möglichst im Zusammenhang mit einem drittmittelgeförderten Projekt erfolgen
o ausländische Wissenschaftler/innen müssen für einen Aufenthalt an einer
deutschen Forschungseinrichtung eingeladen werden
• finanzielle Leistungen:
o Reisekosten
o Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (monatl. Höchstsätze: 800 Euro [vor einem wiss. Abschluss], 1.000 Euro [für Graduierte] und 1.300 Euro [für Promovierte])
• Antragsfristen: keine
Erwin Riesch Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Wilhelmstr. 5,
72074 Tübingen, Tel.: 07071/29-77709, Fax: 07071/29-5151
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Flora Immerschitt Stiftung
Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Medizin und Biowissenschaften. Ein besonderes Anliegen der Stiftung ist dabei die Förderung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n. Daher vergibt die Stiftung Reisekostenzuschüsse für den Besuch von
wissenschaftlichen Tagungen und einem Forschungsaufentahlt im Ausland.
Anträge können auf Anfrage gestellt werden. Die Einzelförderung beträgt maximal 1.000
EUR.
http://stiftungen.stifterverband.info/t181_immerschitt/index.html
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Begabtenförderungswerke
Stipendiaten der Begabtenförderungswerke können bei Ihren Stiftungen gesondert Gelder
für einen Auslandsaufenthalt von max. 6 Monaten beantragen.
http://www.begabtenfoerderungswerke.de/index.php
Zusätzlich können diese Stipendiaten für längere Forschungsaufenthalte eine
DAAD-Aufstockung auf die Länder-Graduiertenförderung beantragen.
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.ht
ml
Boehringer Ingelheim Fonds / B.I.F.: Reise-Beihilfen (Travel Grants)
Mit den Reisebeihilfen fördert der Boehringer Ingelheim Fonds Nachwuchsforscher/-innen
(Doktoranden und Postdoktoranden), die experimentelle Projekte in der biomedizinischen
Grundlagenforschung durchführen wollen und dafür klar definierte Methoden erlernen
möchten, die wichtig für ihre laufende Forschung und für die Arbeit ihres Labors sind. Dazu
unterstützt die Stiftung die Teilnahme an praxisorientierten Kursen oder Forschungsaufenthalte in einem anderen Labor. Darüber hinaus soll das Programm Graduierten und ihren
potentiellen Betreuern ermöglichen, die wissenschaftliche und persönliche Basis auszuloten, bevor ein Promotionsprojekt in einem neuen Labor begonnen wird (in diesem Fall für
einen Aufenthalt von mindestens vier Wochen).
Die Förderung
Reisebeihilfen werden für Aufenthalte bis zu höchstens drei Monaten gewährt. Sie bestehen
aus einem Pauschalbetrag zur Deckung der Kosten für Reise und Unterkunft sowie eventuell
anfallender Kursgebühren.
Termine und Bewerbung
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Damit die Bewerbung rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten sie den Boehringer Ingelheim Fonds mindestens sechs Wochen
vor der geplanten Abreise erreichen. Die Bewerbung muss von dem/der Bewerber/-in selbst
und in englischer Sprache verfasst werden.
http://www.bifonds.de/fellowships-grants/our-programmes.html
DFG geförderte Projekte
Wenn innerhalb des durch die DFG geförderten Projekts keine Mittel zur Umwidmung mehr
zur Verfügung stehen, kann der Antragsteller, nicht der Doktorand, bei der DFG zu seinem
Projekt einen Zusatzantrag stellen und in diesem Mittel fürs Ausland nachträglich beantragen.
http://www.dfg.de
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Auslandsaufenthalt unter bestimmten Vorrausetzungen
DAAD - Fachkursstipendien für Graduierte
Programmbeschreibung
Der DAAD vergibt Stipendien an Graduierte und Doktoranden – mit Ausnahme des Fachbereichs Musik – zum Besuch von Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen
Organisationen im europäischen Ausland angeboten werden. Postdoktoranden sind von
einer Teilnahme an diesem Programm ausgeschlossen.
Stipendienhöhe
Die Fachkursstipendien berücksichtigen die unterschiedlichen Gegebenheiten im jeweiligen
Gastland. Sie dienen – bei einer angemessenen Selbstbeteiligung – der Deckung der durch
den Auslandsaufenthalt entstehenden zusätzlichen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäß Stipendienrichtlinien des DAAD. Des Weiteren decken die Stipendien Kursgebühren bis max. EUR 650,– ab.
Laufzeit
Mindestens 1 Woche (5 Tage), höchstens 6 Wochen
Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt:
• Graduierte, die zum Bewerbungszeitpunkt an einer Hochschule immatrikuliert sind,
sowie Doktoranden
• Bewerber nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung können sich nur bewerben,
wenn sie im Anschluss promovieren
Nicht antragsberechtigt:
• Bewerbungen für Sprachkurse (s. gesonderte Ausschreibung)
• Bewerber, die an einem Kurs teilnehmen möchten, der vom eigenen Hochschullehrer
im Ausland abgehalten wird
• Förderung von Teilabschnitten längerer Kurse
• Individuelle Studienprogramme
• Bewerber, die im Sommersemester ihr Studium beenden bzw. ihre Promotion abschließen
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.ht
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DAAD - Sommersprachkursstipendien für Graduierte (alle Sprachen außer
Englisch)
Programmbeschreibung
Der DAAD vergibt Stipendien an Graduierte und Doktoranden zum Besuch von Sprachkursen weltweit. Postdoktoranden sind von einer Teilnahme an diesem Programm ausgeschlossen.
Stipendienhöhe
Die Sprachkursstipendien berücksichtigen die unterschiedlichen Gegebenheiten im jeweiligen Gastland. Sie dienen – bei einer angemessenen Selbstbeteiligung – der Deckung der
durch den Auslandsaufenthalt entstehenden zusätzlichen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäß Stipendienrichtlinien des DAAD sowie eines Teils der Kursgebühren.
Laufzeit
Drei bis vier Wochen in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester für Sprachkurse an europäischen Hochschulen, vier bis sechs Wochen für Sprachkurse an außereuropäischen Hochschulen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt:
• Graduierte, die zum Bewerbungszeitpunkt an einer Hochschule immatrikuliert sind,
sowie Doktoranden, die zur Promotion zugelassen sind. Da die Stipendien zur Vertiefung bereits vorhandener guter Grundkenntnisse einer Fremdsprache, nicht aber
zum Erlernen einer Sprache von Grund auf gedacht sind, werden gute Kenntnisse
der Sprache vorausgesetzt (Ausnahme: selten gesprochene Sprachen).
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.ht
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Erasmus-Mobilität zu Unterrichtszwecken
Im Rahmen des Erasmus-Programms wird der Austausch von Dozent/innen innerhalb Europas durch die EU gefördert.
Wer kann an einer Erasmus-Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) der TUM teilnehmen?
• Dozent/innen, die an der TUM angestellt sind
• Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Landes, das sich am Erasmus-Programm beteiligt (inkl. Türkei).
• Personen, die von Deutschland offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort
ständig wohnhaft anerkannt sind.
• Staatsangehörige aus Luxemburg und Lichtenstein dürfen aus diesem Vertrag keine
Gelder erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg bzw.
Lichtenstein gefördert werden.
• Personal von Unternehmen aus Ländern, die sich am Erasmus-Programm beteiligen.
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Aufenthaltsmodalitäten:
• Mindestens 5 Tage (oder fünf Unterrichtsstunden)
• Maximal sechs Wochen
• Ein Erasmus Bilateral Agreement im Rahmen der Dozentenmobilität ist Voraussetzung (Dieses wird vom International Office erstellt und unterzeichnet)
Interessierte DozentInnen können einen Antrag auf einen Mobilitätszuschuss im International
Office (Simone Fröhlich) stellen.
http://portal.mytum.de/studium/ausland/rundumdiewelt/erasmus/dozentenmobilitaet
Erasmus-Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Im Rahmen des Erasmus-Programmes wird seit 2007 auch der Austausch von Personal
innerhalb Europas durch die EU gefördert.
Wer kann an einer Erasmus-Personalmobilität der TUM teilnehmen?
• Mitarbeiter der TUM
• Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Landes, das sich am Erasmus-Programm beteiligt (inkl. Türkei).
• Personen, die von Deutschland offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort
ständig wohnhaft anerkannt sind.
• Staatsangehörige aus Luxemburg und Lichtenstein dürfen aus diesem Vertrag keine
Gelder erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg bzw.
Lichtenstein gefördert werden.
•
Aufenthaltsmodalitäten:
• Mögliche Mobilitäten im Rahmen der Erasmus-STT-Mobilität:
1. Hochschulpersonal in ein Unternehmen
2. Hochschulpersonal in eine andere Hochschule
3. Dozenten und Hochschulpersonal, die zum Zwecke eines „trainings“ in eine Institution gehen, um dort eine Fortbildung zu absolvieren z. B International Week an
eine andere Hochschule
• Die Förderdauer liegt zwischen einer und sechs Wochen
• Inhaltlicher Bezug der Mobilität zu den Zielsetzungen des Erasmus-Programms
• Vereinbarung eines Arbeitsprogramms mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung
• Anfertigung eines Berichtes über Ihre Tätigkeit im Rahmen der Personalmobilität
• Einreichung einer Bestätigung der Gasteinrichtung nach Beendigung des Aufenthaltes
Interessierte Mitarbeiter der TUM können ihren Antrag auf einen Mobilitätszuschuss im International Office (Simone Fröhlich) stellen.
http://portal.mytum.de/studium/ausland/rundumdiewelt/erasmus/erasmus_personalmobilita
et/
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Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und
EU-Institutionen
Das Carlo-Schmid-Programm wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
und der Studienstiftung des deutschen Volkes gemeinsam durchgeführt. Die Programmumsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung und dem Tönissteiner
Kreis (Verein zur Förderung von Führungsnachwuchs für internationale Aufgaben). Das
Auswärtige Amt leistet aktive Hilfestellung bei der Akquisition von Praktikumsplätzen und
bei der Betreuung der Stipendiaten vor Ort.
Die von einer Fachkommission ausgewählten Praktikanten erhalten ein Stipendium, das von
Einführungsseminaren, einem Sommerseminar und Aktivitäten des Alumni-Vereins begleitet
wird.
Programmbeschreibung
Um den unterschiedlichen Vorstellungen und Ansprüchen der Studierenden und Graduierten
und der Internationalen Organisationen Rechnung zu tragen, werden zwei Programmlinien
angeboten:
Programmlinie A:
Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Praktikumszusagen bei Internationalen
Organisationen, Institutionen der Europäischen Union (EU) und ausgewählten Nichtregierungsorganisationen
Diese Programmlinie richtet sich an Interessenten, die sich eigenständig – bei Stipendiatinnen und Stipendiaten der Studienstiftung auch mit Hilfe der Studienstiftung – um ein Praktikum bei einer Internationalen Organisation, bei einer EU-Institution oder einer ausgewählten
Nichtregierungsorganisationen beworben haben.
Programmlinie B:
Bewerbungen auf spezifische Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung
• Interessenten können sich auf ein oder zwei der auf der Internetseite des CarloSchmid-Programms ausgeschriebenen Praktikumsangebote bewerben. Die Bewerbung muss exakt auf das spezifische Anforderungs- und Aufgabenprofil des ausgeschriebenen Praktikums abzielen.
• Gefördert werden Praktika zwischen vier und zehn Monaten nach Vorgabe der
aufnehmenden Organisation im Anforderungsprofil.
Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen
• Das Carlo-Schmid-Programm richtet sich an Studierende und Graduierte mit
deutscher Staatsangehörigkeit.
• Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich für eine der beiden Programmlinien
entscheiden.
• Sie sollten sich während ihres Studiums bereits mit internationalen Fragestellungen
auseinandergesetzt haben und dies in ihrer Bewerbung zum Ausdruck bringen.
• Das Programm steht allen relevanten wissenschaftlichen Disziplinen offen.
• Formale Bewerbungskriterien (bei Bewerbungsschluss):
o oder Hochschulabschluss; dabei darf das letzte Hochschulexamen in der
Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
o sehr gute Beherrschung der englischen Sprache und gute Kenntnisse in
einer anderen zweiten Fremdsprache müssen nachgewiesen werden
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Bewerbungsverfahren
• Der Aufruf für Bewerbungen (in beiden Programmlinien) erfolgt in einer gemeinsamen
Ausschreibung des DAAD und der Studienstiftung des deutschen Volkes jeweils zum
Jahreswechsel.
• Bewerbungsschluss für Praktika im Zeitraum von September bis einschließlich
Juni ist meist der 15. Februar.
• Bitte richten Sie ihre Bewerbung ausschließlich an den DAAD, Referat 514.
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/ausschreibungen/05545.de
.html
Forschungsaufenthalte von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von Wissenschaftlern aus der
Bundesrepublik Deutschland in Mittel- und Osteuropa/GUS
Im Rahmen dieses Programms unterstützt die DFG die bilaterale Forschungszusammenarbeit auf folgende Weise:
• gemeinsame, auch längerfristige Forschungsprojekte
• Forschungsaufenthalte von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS
in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von Wissenschaftler/inne/n aus der Bundesrepublik Deutschland in Mittel- und Osteuropa/GUS
• Teilnahme von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS an wissenschaftlichen Veranstaltungen, insbesondere Kongressen in der Bundesrepublik
Deutschland
• bilaterale Symposien in Deutschland oder in Mittel- und Osteuropa/GUS
Antragsteller sind Wissenschaftler/innen an deutschen Forschungseinrichtungen.
Für qualifizierende Maßnahmen zur Heranführung von Wissenschaftsstandorten in Mittelund Osteuropa/GUS an den internationalen Forschungsstandard oder zu dessen Sicherung
können besondere Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Regelförderungsdauer: max. drei Monate
Antragsfristen: möglichst drei Monate vor Reisebeginn
http://www.dfg.de/internationales/internationale_kooperationen/koop_reg/mittel_ost_europa
.html
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Einladung von Gastwissenschaftlern
Mercator-Gastprofessur
Mit dem Mercator-Gastprofessurenprogramm bietet die DFG deutschen wissenschaftlichen
Hochschulen die Möglichkeit, hoch qualifizierte im Ausland tätige Wissenschaftler/innen zu
einem von der DFG finanzierten Aufenthalt in ihren Instituten einzuladen.
Im Vordergrund des Gastaufenthaltes soll die von Gast und Gastgeber/in getragene Zusammenarbeit
an gemeinsamen Forschungsvorhaben stehen; mit der Übernahme von Aufgaben in der
Lehre durch die Gäste soll die forschungsbetonte Ausbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses eine deutliche internationale Komponente in den gastgebenden Instituten
erhalten.
Die DFG ist daran interessiert, dass die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der in
diesem Exzellenzprogramm finanzierten hoch qualifizierten ausländischen Wissenschaftler/
innen einem weiteren Umfeld in Deutschland zugänglich sind.
• Dauer der Förderung: drei bis 12 Monate
• finanzielle Leistungen: Gehalt des Gastwissenschaftlers, Reisekosten, 1.500 Euro für
Kontaktaufnahmen zu anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und für Tagungsbesuche in Deutschland, max. 12.500 Euro zur Bezahlung von Hilfskräften
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_kontakte/mercator/index.html
Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung
Die Stipendien dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie können nur
für Personen und nicht für Projekte beantragt werden. Bewerben können sich deutsche
Nachwuchswissenschaftler, die im Rahmen Ihrer Promotion einen Aufenthalt im Ausland
beabsichtigen und ausländische Wissenschaftler, die einen Forschungsaufenthalt in
Deutschland planen. Die maximale Förderdauer beträgt 2 Jahre. Seitens der Stiftung bestehen keine Einwände, wenn die gesamte Promotion im Gastland durchgeführt wird.
Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. Der letzte akademische Abschluss (Diplom oder Master) darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Können diese Bedingungen aus fächerspezifischen Gründen nicht erfüllt werden, sollten die
Bewerber mit der Stiftung Kontakt aufnehmen.
Medizinische Promotions-Projekte können nur unter der Voraussetzung berücksichtigt werden, dass der Kandidat zum Zeitpunkt der Bewerbung umfangreiche experimentelle Erfahrungen vorweisen kann.
Die Stipendien dienen als Startfinanzierung zu Beginn der Promotion. Es werden keine Anschluss- bzw. Abschlussfinanzierungen gewährt. Wissenschaftler, deren Promotion bereits
länger als ein Jahr aus anderen Quellen finanziert wurde, können sich für dieses Programm
nicht bewerben.
http://www.daimler-benz-stiftung.de/home/de/start.html
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Forschungsaufenthalte von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von Wissenschaftlern aus der
Bundesrepublik Deutschland in Mittel- und Osteuropa/GUS
Im Rahmen dieses Programms unterstützt die DFG die bilaterale Forschungszusammenarbeit auf folgende Weise:
• gemeinsame, auch längerfristige Forschungsprojekte
• Forschungsaufenthalte von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS
in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von Wissenschaftler/inne/n aus der Bundesrepublik Deutschland in Mittel- und Osteuropa/GUS
• Teilnahme von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS an wissenschaftlichen Veranstaltungen, insbesondere Kongressen in der Bundesrepublik
Deutschland
• bilaterale Symposien in Deutschland oder in Mittel- und Osteuropa/GUS
Antragsteller sind Wissenschaftler/innen an deutschen Forschungseinrichtungen.
Für qualifizierende Maßnahmen zur Heranführung von Wissenschaftsstandorten in Mittelund Osteuropa/GUS an den internationalen Forschungsstandard oder zu dessen Sicherung
können besondere Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Regelförderungsdauer: max. drei Monate
Antragsfristen: möglichst drei Monate vor Reisebeginn
http://www.dfg.de/internationales/internationale_kooperationen/koop_reg/mittel_ost_europa
.html
Teilnahme von Wissenschaftler/inne/n aus Mittel- und Osteuropa/GUS an wissenschaftlichen Veranstaltungen, insbesondere Kongressen in der Bundesrepublik Deutschland
•
•
•
Mittelvergabe für bis zu fünf Teilnehmer/innen aus einem Land (Russland bis zu zehn
Teilnehmer/innen)
finanzielle Leistungen: max. 10.000 Euro für eine Veranstaltung, Aufenthaltskosten,
Reisekostenzuschüsse (gilt nicht für Teilnehmer/innen aus Polen, Ungarn, Tschechien, Estland und Slowenien) und Kongressgebührenzuschüsse
Antragsfristen: drei Monate vor Veranstaltungsbeginn
http://www.dfg.de/internationales/internationale_kooperationen/koop_reg/mittel_ost_europa
.htm
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Erwin Riesch Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Die Stiftung fördert die wissenschaftliche Forschung an deutschen Hochschulen und nichtindustriellen Forschungsinstituten, insbesondere auf den Gebieten der Biochemie und der
Klinischen Chemie einschließlich der Physiologie mit einem Gesamtfördervolumen von ca.
20.000 Euro pro Jahr. Es werden auch Symposien gefördert.
• Stipendienvergabe überwiegend in Form von Reisestipendien für besonders qualifizierte jüngere Wissenschaftler/innen zur methodischen Weiterbildung/Erlernung neuer Techniken
• Fördervoraussetzungen:
o Reise muss die befristete Zusammenarbeit mit einem/einer ausgewiesenen
Wissenschaftler/in, in der Regel im Ausland beinhalten und möglichst im Zusammenhang mit einem drittmittelgeförderten Projekt erfolgen
o ausländische Wissenschaftler/innen müssen für einen Aufenthalt an einer
deutschen Forschungseinrichtung eingeladen werden
• finanzielle Leistungen:
o Reisekosten
o Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (monatl. Höchstsätze: 800 Euro [vor einem wiss. Abschluss], 1.000 Euro [für Graduierte] und 1.300 Euro [für Promovierte])
• Antragsfristen: keine
Erwin Riesch Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Wilhelmstr. 5,
72074 Tübingen, Tel.: 07071/29-77709, Fax: 07071/29-5151
DAAD - Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen
I. Programmziele
Das DAAD-Gastdozentenprogramm dient der Internationalisierung der deutschen Hochschulen und der Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre. Es gilt für alle deutschen Hochschulen, für alle Fächer und für Wissenschaftler aus allen Weltregionen.
Die ausländischen Gastdozentinnen und Gastdozenten sollen eine internationale Perspektive in den regulären Lehrbetrieb einbringen. Dadurch wird Studierenden bereits an ihrer
deutschen Heimathochschule eine internationale Lernerfahrung und interkulturelle Kompetenz vermittelt, die sie sonst nur bei einem Auslandsstudium erwerben könnten. Bei der Planung einer Gastdozentur sollte stets auf eine angemessene Breitenwirkung und Nachhaltigkeit geachtet werden.
Aktionsfelder von Gastdozenturen können sein:
(a) Bereicherung / Ergänzung der Lehrthemen und Lehrmethodik:
• Lehrangebote mit einem spezifischen fachlichen oder interkulturellen Mehrwert (zum
Beispiel Common Law in der Rechtswissenschaft, Vermittlung interkultureller Themen, Entwicklung neuer interdisziplinärer Ausbildungsprofile, Regionalstudien),
• Eröffnung oder Pflege eines partnerschaftlichen Dialogs mit außereuropäischen Kulturen,
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Einführung neuer Lehrmethoden, zum Beispiel problembezogenes statt themenbezogenes Lernen und
• fremdsprachiger Fachunterricht durch Muttersprachler (keine reine Sprachvermittlung)
(b) Unterstützung von internationalen Studiengängen und Kooperationsformen:
• Gastdozentur im Rahmen von internationalen Bachelor und Masterstudiengängen,
• Austausch von Lehrkräften ("Teaching Staff Mobility") im Rahmen von Partnerschafts- und Studentenaustauschprogrammen,
• forschungsbezogene Lehre im Graduierten- und Promotionsstudium.
•
II. Parameter und Bedingungen
1. Die Initiative für eine Gastdozentur geht von der deutschen Hochschule aus. Sie trifft
im Vorfeld der Antragstellung die Vereinbarungen mit den Kandidaten und überprüft
deren Eignung für die beabsichtigte Lehrtätigkeit. Die deutsche Hochschule zeichnet
auch für die inhaltliche Betreuung der Gastdozentur und die organisatorische Durchführung des Projekts verantwortlich.
2. Ausländische Gastdozenten müssen neben einer umfangreichen Lehrerfahrung
durch ihre wissenschaftliche Qualifikation (Mindestvoraussetzung ist die Promotion
bzw. ein mit der Promotion vergleichbarer Abschluss) überzeugen. Im Bereich Musik
und Kunst ist die künstlerische Qualifikation ausschlaggebend. In der Regel müssen
die Kandidaten einer ausländischen Hochschule angehören und ausländische
Staatsbürger sein. Im Ausnahmefall können auch Deutsche berücksichtigt werden,
soweit sie in dem ausländischen Hochschulsystem fest verankert sind und ihren
ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Die vorgeschlagenen Gastdozenten sollen
sich noch im aktiven Hochschuldienst befinden und in der Regel bei Antritt ihrer
Lehrtätigkeit in Deutschland das hier geltende Ruhestandsalter noch nicht erreicht
haben.
3. Die deutsche Hochschule gewährleistet die Integration der Lehrtätigkeit der Gastdozenten in das reguläre Curriculum. Der Einsatz sollte überwiegend im Pflicht- und
Wahlpflichtbereich stattfinden und die Lehrveranstaltungen müssen zu anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen führen. Ein Angebot fremdsprachiger Lehrveranstaltungen ist erwünscht. Die Lehrverpflichtung muss nicht in vollem Umfang dem
regulären Lehrdeputat eines deutschen Hochschullehrers entsprechen, sollte dem
aber nahe kommen. An Universitäten müssen mindestens sechs Semesterwochenstunden (6 SWS) an selbstständiger Lehre angeboten werden, an Fachhochschulen
10 SWS. Bei gemeinsamen Lehrveranstaltungen mit deutschen Kollegen kann nur
der von den Gastdozenten tatsächlich erbrachte Unterricht als Lehrleistung angesetzt werden.
4. Gefördert werden längerfristige Gastdozenturen.
Die Förderdauer:
o bei Individualförderungen (Modell A): drei Monate bis maximal zwei Jahre (zunächst 1 Jahr mit anschließender Option einer Verlängerung,
o bei Gastlehrstühlen (Modell B): bis zu vier Jahre.
Im Rahmen der Gastlehrstühle können im Ausnahmefall auch kürzere Lehraufenthalte (mindestens sechs Wochen) einzelner Dozenten z.B. zur Durchführung von
Blockveranstaltungen stattfinden.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die ausländischen Gastdozenten nur zeitlich befristet an der deutschen Hochschule aufhalten.
5. Eigenbeitrag der deutschen Hochschule zu einer Gastdozentur:
Förderbibel Ausland GZW Version 2, Stand 23. Juli 2013
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Bei Individualförderungen (Modell A) muss eine angemessene Infrastruktur für die
Gastdozentur bereitgestellt werden, die zum Beispiel folgende Leistungen umfasst: Dienstzimmer mit Kommunikations- und Computerausstattung, Nutzung
des Sekretariatsdienstes, Zuordnung einer studentischen/wissenschaftlichen
Hilfskraft, Sachmittel, Zugangsberechtigungen für Kopierer und Bibliothek, Zugang zu Forschungsgeräten. Diese Infrastruktur ist im Antrag der Hochschule detailliert darzulegen. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Hochschule an den
Bezügen der Gastdozenten (im Rahmen von ca. 20 % der Gehaltskosten) wird als
positives Kriterium bei der Auswahl berücksichtigt.
o Bei Gastlehrstühlen (Modell B) wird wegen der Langfristigkeit der Förderzusage
neben der Bereitstellung der Infrastruktur zusätzlich ein Finanzbeitrag von 30% an
den Bezügen der Gastdozenten vorausgesetzt, den die Hochschule beisteuern
muss.
6. Die deutsche Hochschule unterstützt die Gastdozenten bei der Vorbereitung ihrer
Lehrtätigkeit und Einreise nach Deutschland. Während des Aufenthalts unterstützt
sie zudem die akademische Integration der Gastdozenten und fördert auch deren
soziale Integration.
7. Den deutschen Hochschulen wird nahegelegt, den Wirkungskreis einer Gastdozentur
über den der Hochschule hinausgehen zu lassen. Dies sollte durch mindestens eine
öffentliche und öffentlichkeitswirksame Veranstaltung unter Einbeziehung der Medien erfolgen. Es wird empfohlen, die Gäste auch in den Fachkreisen außerhalb der eigenen Hochschule bekannt zu machen.
o
III. Fördermodelle
Modell A – Individualförderung
Gefördert werden individuelle Gastdozenturen einzelner ausländischer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die eine befristete Lehrtätigkeit an der deutschen Hochschule
wahrnehmen. Das inhaltliche Profil der Gastdozentur in Bezug auf Lehre und Forschung
sollte dem einer regulären Professur entsprechen. Das Lehrprogramm des Gastes und sein
konkreter Beitrag zu Internationalisierung der Lehre ist im Antrag der Hochschule zu spezifizieren. Die Dauer der Lehrtätigkeit beträgt mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre (s. auch Abschnitt VI.)
Modell B – Gastlehrstühle
Gefördert wird ein Gastlehrstuhl ("Stelle") als strukturbildende Maßnahme, mit deren Hilfe
die Internationalisierung eines Studiengangs ermöglicht und verstetigt werden soll. Dieses
Modell bietet sich unter anderem an, wenn bei neu eingerichteten Studiengängen eine längerfristige Sicherung des Lehrangebots notwendig ist und dies wegen der fachlichen Breite
den Einsatz wechselnder Wissenschaftler erfordert. Die maximale Förderdauer eines Gastlehrstuhls beträgt vier Jahre (s. auch Abschnitt VI.).
Bei der Beantragung eines Gastlehrstuhls sind der Studiengang, seine innovativen und internationalen Aspekte, seine besondere Attraktivität und die Integration des Gastlehrstuhls
in den Studiengang genau darzulegen. Zur Verdeutlichung der Intention soll der Gastlehrstuhl einen Namen tragen.
Die Entscheidung über das Gesamtkonzept trifft eine Auswahlkommission des DAAD. Darüber hinaus wird an der einladenden Hochschule ein Beirat eingerichtet, der den Gastlehrstuhl betreut und über die Berufungen entscheidet. Diesem Beirat sollen zwei Vertreter der
Hochschule, eine Persönlichkeit der lokalen Wirtschaft oder der Medien und ein Fachgutachter des DAAD angehören.
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Die Förderdauer für einzelne Gastdozenten auf Gastlehrstühlen liegt wie bei einer Individualförderung zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Darüber hinaus besteht bei Gastlehrstühlen in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Gastdozenten für kürzere Lehrblöcke von mindestens sechs Wochen zu Kurzaufenthalten einzuladen. Aufgrund der Langfristigkeit der
Förderungszusage wird bei Gastlehrstühlen bei allen Fördermaßnahmen eine Eigenbeteiligung der deutschen Hochschule in Höhe von 30 % der Gehaltskosten der Gastdozenten
vorausgesetzt.
IV. Förderleistungen 1. Vergütung der Gastdozenten:
1. im Falle einer Individualförderung (Modell A / Dauer der Dozentur 3 bis 24 Monate) fördert der DAAD
o die monatlichen Bruttobezüge des Gastdozenten/der Gastdozentin und
o den Arbeitgeberanteil der Hochschule zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (maximal 13% der Beitragsbemessungsgrenze).
o Die Bezüge orientieren sich an der W-Besoldung für Hochschullehrer, am TVöD-L
oder an speziellen Pauschalvergütungen der Hochschulen für Gastwissenschaftler. Zur Einstufung klärt die deutsche Hochschule den Status der Gastdozentin/des Gastdozenten an der jeweiligen Heimathochschule. Heimatbezüge bleiben
anrechnungsfrei. Leistet die Hochschule einen Eigenbeitrag zum Gehalt des
Gastdozenten, reduziert sich die DAAD-Förderung entsprechend.
2. im Falle eines Gastlehrstuhles (Modell B) fördert der DAAD
o 70% der Gehaltskosten bei Einzeldozenturen von 3 bis 24 Monate (s.o.)
o Aufenthaltskosten (Tages-/ Monatssätze) und ein Honorar für die Lehre von EUR
70,00 pro Unterrichtsstunde (inklusive Vor- und Nachbereitung) bis zu einem Kostenanteil von 70% bei Kurzaufenthalten von mindestens sechs Wochen.
Für die Aufenthaltskosten werden die Sätze des DAAD für Studienaufenthalte ausländischer Wissenschaftler zugrundegelegt (s. Aufenthaltssätze / Honorarsätze
(Modell B) bei Kurzaufenthalten).
2. Zusätzliche Leistungen des DAAD für die Gastdozentin/den Gastdozenten (Modell A
und B):
• Zuschuss zur Krankenversicherung
o Bei einem Krankenversicherungsverhältnis der Gastdozentin/ des Gastdozenten
(gesetzlich oder privat), das vom Leistungsumfang her die Anforderungen des Sozialgesetzbuchs § 5 erfüllt, leistet der DAAD einen Zuschuss, den die deutsche
Gasthochschule der Gastdozentin / dem Gastdozenten erstattet. Dieser Zuschuss
für die Krankenversicherung entspricht 50% der von der Gastdozentin/ dem
Gastdozenten tatsächlich aufgewendeten Mittel für die Krankenversicherung, maximal jedoch nur dem Arbeitgeberanteil bis zu 50% des für den Standardtarif
maßgeblichen durchschnittlichen Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Der ggf. bewilligte Maximalzuschuss des DAAD zum Arbeitgeberanteil
der Krankenversicherung beträgt z. Zt. EUR 261,00 und wird im Falle einer Bewilligung im Finanzierungsplan zum Zuwendungsvertrag ausgewiesen.
o "Beihilfen" können nicht gewährt werden.
o Im Falle von Kurzaufenthalten von mindestens 6 Wochen (nur im Rahmen der
Förderung von Gastlehrstühlen) oder einem anderweitigen, nachgewiesenen
Krankenversicherungs-schutz für die Zeit der Gastdozentur in Deutschland gewährt der DAAD einen reduzierten monatlichen Zuschuss zum Arbeitgeberanteil
der Krankenversicherung in Höhe von z.Zt. EUR 130,50.
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Mobilitäts- und Reisekosten während des Aufenthalts in Deutschland
o Die sog. Mobilitätspauschale soll diejenigen Kosten decken, die der Gastdozentin/
dem Gastdozenten beim Besuch von auswärtigen Fachtagungen und Fachkongressen oder beim Besuch von Fachkollegen entstehen. Die Pauschale kann jedoch nur im Falle einer mindestens ein volles Semester dauernden Gastdozentur
bewilligt werden. Ist dies der Fall, können der Gastdozentin/ dem Gastdozenten
von der deutschen Gasthochschule pro Semester EUR 500,00 pauschal ausgezahlt werden, sofern die Gastdozentin/ der Gastdozent der deutschen Gasthochschule nachweist, dass sie/ er an einem Kongress teilnehmen oder einen Fachkollegen besuchen wird.
• Internationale Reise- und Gepäckkosten
o Der Gastdozent/ die Gastdozentin erhält eine Reisekostenpauschale und eine
Gepäckkostenpauschale. Die Pauschalsätze sind länderspezifisch und sollen sowohl Kosten für die Einreise aus dem Heimatland nach Deutschland als auch für
die Rückreise in das Heimatland decken. Die jeweils gültigen Sätze erfragen Sie
bitte in Referat 511.
o Im Falle von Gastdozenturen, die mindestens zwei volle Semester dauern, werden
Reise- und Gepäckkosten von begleitenden Familienmitgliedern (Ehepartner und/
oder minderjährige Kinder) für die Einreise aus dem Heimatland nach Deutschland
als auch für die Rückreise in das Heimatland ebenfalls durch Pauschalen abgegolten. Verbleiben Ehepartner und/ oder minderjährige Kinder während der zwei
volle Semester dauernden Gastdozentur im Heimatland, steht der Gastdozentin/
dem Gastdozenten eine Reisekostenpauschale (ohne Gepäckkosten) für eine
Zwischenheimreise zu. Die jeweils gültigen Sätze erfragen Sie bitte in Referat 511.
• Workshops und Tagungen
o Veranstaltungen, die in unmittelbaren Zusammenhang und im Verlauf der Gastdozentur an der deutschen Hochschule stattfinden, können vom DAAD finanziell unterstützt werden. Dazu ist eine konkrete Programm- und Kostenplanung mit Angaben zum Teilnehmerkreis an den DAAD zu leiten. Die maximale Fördersumme
pro Projekt beträgt EUR 3.000,00.
•
V. Antragstellung / Antragsunterlagen
Anträge auf Förderung einer Gastdozentur/ eines Gastlehrstuhls bestehen aus
• Antragsformular
• Finanzierungsplan der deutschen Gasthochschule
• Antragsbegründung (Anlage)
• Beschreibung des Inhaltes der Lehrveranstaltungen des Gastdozenten (Modell A)
bzw.
Darlegung des fachlichen/internationalen Profils des Gastlehrstuhls und Studiengangs (Modell B) (Anlage)
• Lebenslauf und Publikationsliste der vorgeschlagenen Kandidatinnen bzw. Kandidaten (Anlage)
VI. Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Über die Förderung einer Gastdozentur / eines Gastlehrstuhls entscheidet eine aus Hochschullehrern bestehende DAAD-Auswahlkommission.
Die wichtigsten Auswahlkriterien sind der Beitrag des Vorhabens zur Internationalisierung
der Lehre, der curriculare Gewinn für die Studierenden, die wissenschaftliche Qualifikation
und Eignung der Dozenten, der Multiplikatoreffekt des Projekts innerhalb und außerhalb der
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Hochschule, die Entwicklungsperspektive für eine nachhaltige Zusammenarbeit und schließlich das Verhältnis von Ertrag zu Kosten.
Im Falle einer positiven Entscheidung spricht der DAAD bei langfristigen Vorhaben zunächst
eine Bewilligung für einen ersten Förderabschnitt aus, der bei einer Individualdozentur max.
ein Jahr umfasst und sich bei einem Gastlehrstuhl über max. zwei Jahre erstreckt. Beantragt
die deutsche Gasthochschule eine Verlängerung, kann im Falle einer positiven Beurteilung
und nach einer positiven Zwischenevaluation des Projekts durch die DAADAuswahlkommission dann ein zweiter Förderabschnitt bewilligt werden.
Die Gesamtförderdauer für eine Individualdozentur (Modell A) beträgt vier Semester, für einen Gastlehrstuhl (Modell B) vier Jahre.
Bei Bewilligung wird zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule ein Zuwendungsvertrag über die Förderung einer Gastdozentur geschlossen. Der DAAD schließt keinen arbeitsrechtlichen Vertrag mit dem ausländischen Hochschullehrer. Ein solcher Vertrag bzw.
eine solche Vereinbarung wird zwischen der deutschen Hochschule und dem ausländischen
Gastdozenten abgeschlossen. Nach Ablauf der Gastdozentur (Modell A) bzw. jeder Einzelmaßnahme im Rahmen des Gastlehrstuhles (Modell B) weist die Hochschule dem DAAD die
sachgerechte Verwendung der Mittel nach.
VII. Antragstermine / Ansprechpartner
Antragstermine
15. Juli:
15. Januar:
Förderbeginn
für Vorhaben ab dem Sommersemester des folgenden Jahres. Entscheidung der DAAD-Auswahlkommission i.d.R. Anfang Oktober.
für Vorhaben ab dem Wintersemester desselben Jahres. Entscheidung der
DAAD-Auswahlkommission i.d.R. Anfang April.
Die Online-Anträge sollen dem DAAD spätestens zu den o.g. Terminen vorliegen. Es können
nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden.
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Veranstaltung von Tagungen, Fachkongressen,
Sommer- bzw. Winterschulen
Volkswagenstiftung
Die Stiftung möchte mit dem Programm zur Förderung von Symposien und Sommerschulen
die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Ideen und die Diskussion bislang in dieser Form
noch nicht behandelter Themen und Ansätze in einem interdisziplinären und internationalen
Kontext unter aktiver Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützen. Das
Programm ist nicht auf bestimmte Themenfelder begrenzt, auch muss das Thema der Veranstaltung sich nicht auf eine der inhaltlich definierten Förderinitiativen des Förderprogramms der Stiftung beziehen. Die Teilnehmer/innen/zahl soll unter Einschluss der Referent/inn/en nicht mehr als 60 Personen umfassen.
Es werden keine Anträge angenommen:
• zu Fahrt- und Aufenthaltskosten von Einzelpersonen
• zur Aufstockung von Beiträgen, die von anderen Förderorganisationen gewährt wurden
• die zugleich anderen Stellen vorliegen oder vorgelegt werden
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Symposien, Workshops und kleinere Konferenzen
Es werden Veranstaltungen gefördert, die Impulse geben wollen für zukunftsweisende Fragestellungen und Arbeitsgebiete an den Grenzen gesicherten Wissens oder die innovative
Forschungsperspektiven durch Zusammenführung unterschiedlicher Disziplinen und Ansätze zu eröffnen versprechen.
• finanzielle Leistungen:
o Zuschüsse zu Fahrt- und Aufenthaltskosten von Teilnehmer/inne/n, die den
Besuch
o der Veranstaltung nicht aus anderen Mitteln finanzieren können
o ggf. 500 Euro zum Drucken des Tagungsprogramms und der Namenschilder
o sowie Mittel für die Auflegung der Tagungsbeiträge im Internet
• keine Förderung von: Gedenk- und Festkolloquien, Kongressen, Jahrestagungen
wissenschaftlicher Vereinigungen, turnusmäßig wiederkehrenden Treffen, Tagungen
im Rahmen von Universitätspartnerschaften
http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung/struktur-undpersonenbezogenefoerderung/symposien-und-sommerschulen.html
Sommerschulen
Hiermit werden Veranstaltungen gefördert, in denen ausgewählten Nachwuchswissenschaftler/
innen (Doktorand/inn/en, Post-Doktorand/inn/en, Habilitand/inn/en) aus dem In- und Ausland neue, für die weitere Entwicklung eines Forschungsgebietes wichtige Erkenntnisse
vermittelt werden sollen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Veranstaltung im europäischen Ausland stattfinden oder es können Sommerschulreihen mit bis zu drei thematisch
aufeinander aufbauenden Veranstaltungen gefördert werden.
• finanzielle Leistungen:
o Aufenthalts- und Fahrtkosten der Teilnehmer/innen und Referent/inn/en
o Mittel zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung einschließlich
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•
•
der Erstellung von Arbeitsmaterialien, deren Auflegung im Internet oder ggf. deren
Vervielfältigung
Antragsfristen: keine, aber spätestens vier Monate vor dem Veranstaltungstermin
http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung/struktur-undpersonenbezogenefoerderung/symposien-und-sommerschulen.html
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Fachkonferenz
• Antragsberechtigung: der/die für die Durchführung verantwortliche Wissenschaftler/in
• Fördervoraussetzungen: begrenzter internationaler Teilnehmerkreis; keine reine
Vortragsveranstaltung,
• reichlich Zeit für Diskussionen; eng begrenzte spezielle Thematik von hoher Qualität
• finanzielle Leistungen: Mittel zur Deckung des nach Ausschöpfung aller anderen Finanzierungsmöglichkeiten
• verbleibenden Restbedarfs z. B. für Personalkosten, Sachkosten (Raummiete, Geräte- und Ausstattungsgegenstände, Drucksachen, Büromaterial, Postgebühren) und
Reisekostenzuschüsse (Fahrt-, Aufenthaltskosten)
• Antragsfristen: grundsätzlich 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/1_09.pdf
Chinesisch-Deutsches Zentrum für Wissenschaftsförderung
Deutsch-Chinesische Wissenschaftliche Symposien und Workshops
Gegenstand eines solchen Symposiums oder Workshops soll die vertiefte wissenschaftliche
Diskussion der aktuellen Fragen eines spezifischen, begrenzten Forschungsgebietes sein.
• Fördervoraussetzungen: max. 40 teilnehmende Wissenschaftler/innen als Repräsentant/inn/en für Deutschland und China, anreisende Seite ist auf 15 Teilnehmer/innen beschränkt
• keine Förderung von internationalen Symposien
• Antragsberechtigung: je ein/e chinesische/r und ein/e deutsche/r Koordinator/in als
Verantwortliche der Tagungsorganisation
• Regelförderungsdauer: fünf bis sieben Tage, inkl. zweier Reisetage und eines Exkursionstages
• finanzielle Leistungen:
o An- und Abreisekosten für alle eingeladenen Teilnehmer/innen
o Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Symposiums
o erforderliche Organisationskosten
o Für Tagungen, die im Zentrum stattfinden, stehen die Dienstleistungen einer
Service-Gesellschaft und ein Vertragshotel für die Teilnehmer zur Verfügung.
o ggf. auch Finanzierung einzelner Teilnehmer aus Drittländern, wenn es für die
fachlichen Beratungen unbedingt erforderlich ist
• Antragsfristen: keine, aber mind. drei Monate vor Veranstaltungs- bzw. Reisebeginn
http://www.sinogermanscience.org.cn/de2/01.htm
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European Science Foundation (ESF)
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•
Förderung von European Research Conferences (EURESCO-Programm) in den
Fachgebieten Mathematik, Physik, Chemie, Technikwissenschaften, Lebenswissenschaften, Biomedizin und Gesundheit, Geowissenschaften und Umwelt sowie Sozialwissenschaften
Finanzierung von Arbeitstagungen (Exploratory workshops) zu wechselnden Themenschwerpunkten mit bis zu 15.000 Euro (Teilnehmer: 15-20 europäische Expert/innen)
Antragsberechtigung: Wissenschaftler/innen und Forschungseinrichtungen
http://www.esf.org
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Jacques Monod Conferences
Gefördert wird die Veranstaltung von Konferenzen in den Bereichen Biotechnologie, Gesundheit, Agrarwissenschaft und verwandter Gebiete. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 beschränkt. Bewerbungen sind an den Chairman zu richten.
Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS), Conferences Jacques Monod,
Univ. Paris XI, Institut de Biotechnologie des Plantes, Bat. 630, 91405 Orsay Cedex,
France
D. Lidoreau, Tel.: 0033/169419613, E-Mail: [email protected]
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Links
http://linksammlungen.zlb.de/2.1.1.1.0.html
http://www.uni-goettingen.de/de/sh/26266.html
http://www.stifterverband.de/
http://www.kisswin.de/foerderung.html
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