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Gutachterinstitut für Raumausstattung,
Bau- u. Fußbodentechnik UG (haftungsbeschränkt)
Karlstr. 26, 71679 Asperg
Staubläuse: Großes Entsetzen - Schädlinge im Haus
In einem exklusiven Mehrfamilien-Neubauobjekt in Baden-Württemberg wurden
insgesamt 12 Wohneinheiten im Sommer 2014 abschließend fertig gestellt und gingen
im Tenor in die Vermietung über.
Unmittelbar nach dem Einzug einer Mietpartei in einem Erdgeschoss erfolgten bereits
Mängelrügen in Form von Schädlingsbefall gegenüber dem Vermieter.
Ein durchgeführter Ortstermin von Zuständigen der Vermieterseite konnte keine
abschließende Beurteilung und Lösung herbeiführen. Somit erging eine gutachtliche
Beauftragung an den Verfasser.
Im Nachfolgenden die wichtigsten Erkenntnisse diesbezüglich:
Auszug der Normativen Verweisungen/ Bezugsquellen
DIN 68800-4 - Holzschutz - Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen
gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten
DIN EN 16636 Norm-Entwurf - Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen Anforderungen, Empfehlungen und Grundkenntnisse
DIN 4108 (Teile1-10)
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
.
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Feststellungen anlässlich des Gutachtertermins
Überprüft wurde die gesamte Einheit der besagten Bereiche/ Objekte wie folgt:
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Digitale Klima- u. Feuchtigkeitsmessungen
Digitalmikroskopische vor-Ort-Überprüfungen
Thermografie (Wärmebildkamera)
Abklatsch-/ Abstrichproben
Laser-/ Rastermessungen
optische und haptische Überprüfungen
Stabilitäts- u. Funktionsprüfungen
weiterführende gutachtliche Messungen der Flächen/ Bereiche/
und Konstruktionen
Zerstörungsfreie Bauteilöffnungen/ Probenentnahmen für
weiterführende, labortechnische Überprüfungen/
Untersuchung
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Gutachterinstitut für Raumausstattung,
Bau- u. Fußbodentechnik UG (haftungsbeschränkt)
Karlstr. 26, 71679 Asperg
Zu dem vorgenannten Gutachtertermin wurden nachfolgende Werte/ Ergebnisse
ermittelt/ gemessen:
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Oberflächentemperaturen (Wände/ Fußböden) von ca. 18-20,5°C
Raumtemperaturen zw. ca. 22-23°C
Relative Luftfeuchtigkeit zwischen ca. 41-50%
(Technische Geräte GANN Hydromette und Testo)
Zerstörungsfreie kapazitive/ Di-Elektroden
Feuchtigkeitsmessung im Norm-Wert zw. ca. 50-70digits auf
(Normbereich zw. 40 bis 65 digits).
Protokollangaben
1. Gerügt wird massiver Schädlingsbefall in der besagten Wohnung mit Austritt von
lausartigen geflügelten Schädlingen in den Sockelleistenbereichen.
2. Der Befall wurde bereits gegenüber der Vermieterpartei mehrfach schriftlich gerügt,
eine daraufhin angelegte vor-Ort-Besichtigung seitens des Vermieters/ Abgesandter
bleibt für die Mieter erfolglos, also unzufrieden stellend.
3. Der Schädlingsbefall soll durch erhöhte Feuchtigkeit im Bauwerk/ Bauteile herrühren
und muss der gutachtlichen Überprüfung unterzogen werden.
4. Die Mieterseite möchte sinngemäß Aufschluss erbracht haben, ob zudem Schimmel/
Feuchtigkeit im Bauwerk/ in der Konstruktion vorhanden sind und welche Maßnahmen
dahingehend einzuleiten sind.
Die hier in Rede stehenden Bereiche weisen im Einzelnen folgende
Erscheinungsbilder auf:
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Beim Ortstermin wurden vereinzelte (ca. 25 lebende) Staubläuse im
Schlafzimmer, hier Austritt im Sockelleistenbereich, vor bzw. nach Entfernung
eines Sockelleistenelements, sowie im Flurbereich, angrenzend zum Büro
vorgefunden (hier wurde das besagte Sockelelement bereits mieterseits
entfernt).
Unter Einsatz von Thermografie/ Wärmebildkamera konnte der Nachweis
erbracht werden, dass zum Zeitpunkt des Ortstermins keine Wärmebrücken
und/ oder Wasserzungen in den besagten betroffenen Bereichen, Flächen
bzw. an den überprüften Konstruktionen vorhanden sind.
Die Feuchtigkeitswerte liegen im Norm-Bereich, ebenfalls die klimatischen
Bedingungen
Abstrich- bzw. Abklatschproben wurden von mehreren Flächenbereichen
entnommen. Die interne Auswertung mittels Einsatz durch Brutschrank/
Inkubation und abschließender durchlichtmikroskopischer Auszählung
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erbrachte den Nachweis, dass keine erhöhten Schimmel- oder
Hefeansammlungen vorhanden sind, bezogen auf die beim Ortstermin
festgelegten Flächenbereiche.
Auffallende Erscheinungen, bezogen auf Feuchtigkeit, Dampfdiffusion und
den Schimmelbefall selbst konnten in Anlehnung des Ortstermins nicht
festgesellt werden.
Zusammenfassende Beurteilung und Beantwortung des
Gutachterauftrags
Abschließend nachgewiesen wurde insbesondere, dass die Bauteile der hier in Rede
stehenden Angelegenheit keine flächig überhöhten Feuchtebereiche oder sonstige
auffällige Konstruktionsbedingungen aufwiesen, dennoch konnten kleinere
Teilflächenbereiche mit geringen Feuchtigkeitsüberschreitungen oberflächig konstatiert
werden.
Zum Zeitpunkt des Gutachterortstermins konnten generell klimatische Bedingungen
und Feuchtewerte fixiert werden, die den zu erwartenden und üblichen, sowie den
nutzungsbedingten Vorgaben insgesamt entsprechen.
Die hier in Rede stehenden Flächen, Bereiche und Konstruktionen haben in Anlehnung
der Erkenntnisse keinen Substanzverlust erlitten und liegen funktionsfähig, also
gebrauchsfähig vor, bezogen auf die durch Schädlinge angelegten Bereiche.
Die Gesamtnutzungsdauer und der Gebrauchsnutzen sind in Anlehnung einer
repräsentativen und nutzungsbedingten funktionalen Inbetriebnahme diesbezüglich
vollständig gegeben.
Auf Grundlage der vorgefundenen und fixierten Sachverhalte, bezogen auf die
vorgefundenen Schädlinge, besteht andernfalls die Notwendigkeit, weiterreichende
Maßnahmen zur Sanierung/ Entfernung, bezogen auf die betroffenen Flächen/
Bereiche/ Konstruktionen, durchzuführen.
Anzulegen hierzu sind industriell hochleistungsfähige Absaugungsmaßnahmen nach
Entfernung der Sockelleisten (hier wird empfohlen, alle wohnungsbefindlichen
Holzsockelleisten zu entfernen), sowie das anschließende Abtöten durch
konzentriertes Austrocknen/ Untertrocknen der Schädlinge, bezogen auf die teilweise
hinterwanderten Bereiche, mit geeignetem Maschinen-/ Materialeinsatz und
vollständiger Trocknung der Bauteilbereiche selbst.
Anschließende Sockelmontage mit abschließender Verfugung der Sockel wandseitig
und bodenseitig mit geeignetem Fugmittel, also mit vollständigem und durchgehendem
Verschluss .
Toxische Mittel/ Schädlingsbekämpfungsmittel sind aus gutachtlicher Sicht nicht
anzulegen.
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Maßnahmen gegen Schimmel/ Hefe sind weder notwendig noch zweckmäßig.
Auf Grund der gutachtlichen Feststellungen und auf der Basis der vorgefundenen
Schadens-/Erscheinungsbilder der vorgenannten/ besagten Flächen, Bereiche und
Konstruktionen, sind vorgenannte fachliche Nacherfüllungsmaßnahmen/
Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzuberaumen, also ergänzend zu erfüllen und stehen
in allen Belangen im Verhältnis der Mittel.
Abschließende Hinweise:
Staubläuse sind typische Zeiger für feuchte Bereiche, wie in diesem Fall in
gegenständlichen Wohnabschnitten/ Bauteilen. Sie gehören zur Ordnung der Insekten
und ernähren sich u.a. von Pilzgeweben, Sporen, Grünalgen. Einige Arten sind in der
Lage Feuchtigkeit, also Wasserdampf aus der Luft zu sich nehmen.
Die Lebensräume beschränken sich fast ausschließlich auf dunkle und feuchte
Bauteile/ Bereiche, wie diese insbesondere in Neubauobjekten generell auch über
längere Zeiträume gegeben sind. Gründe können zum einen die Einschleppung der
Schädlinge mit den Neubaumaterialien, oder auch Zuwanderung während bzw. nach
der Fertigstellung.
Der Begriff Schädlinge ist hierbei aber dennoch nicht ganz Aussagekräftig, da hier
mehr ein Ekelfaktor, als direkte gesundheitliche Belastungen auftreten.
Die vollständige und restlose Beseitigung derer ist dennoch notwendig und
zweckmäßig, da auf Tatsache der Ernährungsweise der Staubläuse (Pilzsporen,
Grünalgen…) eine zwischenzeitlich nicht mehr rückwirkend festzustellende
Feuchtebelastung zumindest vorhanden sein gewesen sein muss. Weitere
Maßnahmen sind nach abschließender Beseitigung generell nicht mehr notwendig.
Verfasser dieses Beitrages ist der Berufssachverständige
Michael Grein
*EU-Zert-Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden
an und in Gebäuden; Raumausstattung, Parkett- u. Fußbodentechnik
*verbandsgeprüfter und zertifizierter Bau-/ Sachverständiger für Schäden
an und in Gebäuden; Raumausstattung, Parkett- u. Fußbodentechnik
*Raumausstattermeister
*Parkettlegermeister
*Sattler- u. Feintäschnermeister
*Betriebswirt des Handwerks