4.1 Zur Ausg 4.1 Zur Ausgestaltung der NV estaltung

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4.1 Zur Ausg 4.1 Zur Ausgestaltung der NV estaltung
4. Neue zweckmäßige Uniformen der NVA in den 1960er Jahren
4.1 Zur Ausg
estaltung der NV
A-Unif
ormen 1960 bis
Ausgestaltung
NVA-Unif
A-Uniformen
1965
Die NVA war in den 1950er Jahren „auf dem Wege zu einer modernen sozialistischen Armee erfolgreich vorangeschritten“, wie es
damals in den offiziellen Verlautbarungen hieß. Somit trat die Armee mit Beginn der 1960er Jahre in eine neue Entwicklungsetappe
ein. Das Gesetz zur Verteidigung der DDR vom 20. September 1961
und das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. Januar
1962 enthielten dafür die grundlegenden Orientierungen.
Nach Auffassung der maßgebenden sowjetischen Militärdoktrin
setzte die NATO gegenüber den Staaten der Warschauer Vertragsorganisation nach wie vor auf Gewalt und stützte sich dabei besonders auf ihr Kernwaffenpotential. Der von ihr verstärkt vorbereitete
Krieg erstreckte sich vom konventionellen bis zum begrenzten
Kernwaffeneinsatz. Dem durften die Staaten der sozialistischen
Verteidigungskoalition, darunter die DDR, nicht tatenlos zusehen.
Um die Friedensstrategie des sozialistischen militärpolitischen Bündnisses zuverlässig zu sichern, wurden auch Kampfkraft und die Gefechtsbereitschaft der NVA in gebotenem Maße erhöht. Während es
noch im ersten Entwicklungsabschnitt der NVA vornehmlich darauf
ankam, Teilaufgaben beim sicheren äußeren Schutz der DDR zu
übernehmen und die Verbände und Truppenteile auf die Führung
von Gefechtshandlungen unter modernen Bedingungen vorzubereiten, ging es jetzt um weit mehr. Es galt, alle Teilstreitkräfte der NVA
zu befähigen, im Zusammenwirken mit der Sowjetarmee und den
anderen Bruderarmeen einem plötzlichen Kernwaffenüberfall der
NATO – die gefährlichste Variante der Kriegsentfesselung – zu begegnen. Die NVA mußte aber auch in der Lage sein, in konventionellen Kampfhandlungen zu bestehen. So also stellte sich die Lage
auch für die Führung der SED und dann natürlich ebenfalls für die
der NVA dar. Somit folgten etliche Maßnahmen zur Anhebung der
militärischen Stärke der DDR.
Im Rahmen der Vereinten Streitkräfte der Warschauer Vertragsstaaten wurde die NVA schrittweise ausgebaut. Zuerst wurden die
Kräfte der Luftverteidigung mit Raketenwaffen sowjetischer Konstruktion ausgerüstet. Danach bekamen die Landstreitkräfte taktische und
operativ-taktische Raketen und die Küstenartillerie der Volksmarine
Raketen vom Typ „Sopka“. Auch die wichtigsten herkömmlichen Waffengattungen erhielten neue Militärtechnik, zum Beispiel den Panzer T-55, moderne Geschoßwerfer BM-24, Panzerabwehrlenkraketen,
das Überschalljagdflugzeug MiG-21 und Raketen- und Torpedoschnellboote.
Diese Umrüstung hatte weitreichende Konsequenzen für die Organisation und Ausbildung der Teilstreitkräfte der NVA. Bei den Landstreitkräften entstanden die neuen Waffengattungen Raketentruppen/
Artillerie und Truppenluftabwehr. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung
bildeten Luftverteidigungsdivisionen, und die Volksmarine schuf auf
der Basis neuer selbständiger Raketen- und Torpedoschnellbootformationen Stoßverbände. Im Manöver „Quartett“ im September
1963 – der ersten großen Übung der NVA, der Polnischen Armee,
der Sowjetarmee und der Tschechoslowakischen Volksarmee im
Rahmen der Vereinten Streitkräfte auf dem Territorium der DDR –
bewiesen auch die Angehörigen der NVA ihre Bereitschaft und Fä-
Rosa Thälmann besichtigt das auf den Namen ihres Vaters getaufte Küstenschutzschiff der Volksmarine am 16. Januar 1961.
higkeit, entsprechend den Anforderungen moderner Operationen und
Gefechts erfolgreich zuhandeln.
Aus diesen Veränderungen in der Armee ergaben sich auch vielfältige Konsequenzen für den Bekleidungs- und Ausrüstungsdienst
der NVA auf dem Gebiet der Uniformierung in allen Teilstreitkräften.
Zwar blieben die Hauptuniformarten der NVA auch in den 1960er
Jahren bestehen, doch eine Reihe von Veränderungen und Neuerungen – zum großen Teil noch in den 1950er Jahren vorbereitet
bzw. durch Erprobungen eingeleitet – setzte sich gerade zu Beginn
des Jahrzehnts durch.
Eine neue Bekleidungsvorschrift tritt 1960 in Kraft
Mit Beginn der 1960er Jahre mußen die vielen Verbesserungen
und Änderungen an den Uniformen und ihrer Trageweise in neue
Dienstvorschriften eingearbeitet werden. Es traten die „DV-98/4.
Bekleidungs- und Ausrüstungsnormen der Nationalen Volksarmee“
mit Wirkung vom 1. September 1960 und die „DV-10/5. Bekleidungsvorschrift der Nationalen Volksarmee“ mit Wirkung vom 1. Dezember desselben Jahres in Kraft. Der Armeeführung genügte es nicht
mehr, die Bekleidungsvorschrift aus dem Jahre 1957, die zudem
noch eine „vorläufige“ Vorschrift war, weiter durch Befehle und Anordnungen zu ergänzen.
In der Bekleidungsvorschrift von 1960 wurden nun für alle Teilstreitkräfte die Trageperioden für Sommer- und Winteruniformen einheitlich festgelegt: vom 1. Mai bis zum 30. September die Sommerund vom 1. Oktober bis zum 30. April die Winterperiode. Die Wintermütze war in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 28./29. Februar zu
tragen. Die Vorschrift wies weiterhin die neugeschaffenen Dienstgrade Unterfeldwebel bzw. Unterwachtmeister, Stabsfeldwebel bzw.
Stabswachtmeister und Stabsobermeister in Wort und Bild aus. Die84
Reihe von Veränderungen. Außerdem wurde der Kreis der Trageberechtigten im Laufe der Zeit immer mehr erweitert.
se Entscheidung ist im Befehl Nr. 34/60 des Ministers für Nationale
Verteidigung der DDR vom April 1960 enthalten. Die Unterfeldwebel
bzw. Unterwachtmeister bekamen ähnliche Schulterklappen wie die
Unteroffiziere, nur war ihr Tressenbesatz unten geschlossen. Stabsfeldwebel, Stabswachtmeister und Stabsobermeister führten drei
Gradsterne auf der Schulterklappe: in der unteren Hälfte zwei nebeneinander und in der Mitte darüber einen dritten. Die Dienstgradabzeichen in Tressenform an Kombinationen, Trainingsanzügen usw.
bestanden jeweils aus der gleichen Anzahl silberfarbener Tressen
wie bei den Unteroffizieren und Oberfeldwebeln. Angemerkt sei, daß
diese Tressen insgesamt in der neuen DV-10/5 in der Zahl je Dienstgrad gleich blieb, aber in der Breite mit 7 mm bzw. 12 mm schmaler
wurden.
Die Bekleidungsvorschrift von 1960 berücksichtigte bereits eine
Reihe in Vorbereitung befindlicher Änderungen der Uniformen in der
Armee, die aber erst in den folgenden Jahren mit spezifischen Befehlen vorgeschrieben und schrittweise verwirklicht wurden. Dazu
rechneten beispielsweise die Vereinheitlichung der Paspelierung an
den Uniformen der Landstreitkräfte oder die Veränderung der Kokarde an den Mützenemblemen.
Mit Befehl Nr. 51/61 des Ministers für Nationale Verteidigung der
DDR vom 9. August 1961 fielen die speziellen Waffenfarben der
Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste der Landstreitkräfte
als Paspelierungen an den Uniformjacken und -hosen sowie Kopfbedeckungen fort. Jetzt gab es in den Landstreitkräften eine einheitliche weiße Paspelierung. Die Waffenfarben blieben nur noch als
farbige Tuchunterlage der Schulterklappen und –stücke sowie an
Kragenspiegeln und Ärmelpatten erhalten. Diese Veränderungen
vollzogen sich etappenweise. In den Ausbildungsjahren 1961/1962
und 1962/1963 wurden die Neueingestellten, die Längerdienenden
und die zum Unteroffizier bzw. Offizier Ernannten mit weiß
paspelierten Uniformjacken ausgestattet bzw. ergänzt. Die bei den
Truppen und in den Stäben vorhandenen Uniformen in verschiedenfarbigen Paspelierungen konnten und sollten aus ökonomischen
Gründen aufgetragen werden. Im Januar 1964 endete die gesamte
Aktion in den Landstreitkräften der NVA.
Diese Maßnahmen zeugte von dem Bestreben, die Uniformen
weiter zu vereinheitlichen und damit auch gleichzeitig Vereinfachungen in der Planung der Bekleidungswirtschaft zu erreichen.
Weitere Modifizierungen an Effekten der NVA-Uniformen seine
noch erwähnt. Ab 1. Juli 1962 erhielten die Schirmmützen der Meister und Offiziere der Volksmarine einen Mützenkranz, der gleich
gearbeitet war wie der der Offiziere der Landstreitkräfte, allerdings
in Goldstickerei auf dem Grundtuch in der Farbe Dunkelmarine. Für
die Admirale gab es seit dieser Zeit Mützenkränze in der Ausführung
der Mützenkränze der Generale der Landstreitkräfte. Während die
Mützenkränze der Schirmmützen der Meister maschinengestickt
waren, bestanden die der Offiziere und Admirale aus Handstickerei.
Um eine einheitliche Fertigung der aus Metall geprägten Mützenkränze sowohl in der NVA als auch in den anderen bewaffneten Organen der DDR zu erreichen, wurde die Stärke der Mützenkränze
von 5 auf 3 mm verringert. Dadurch konnten Effekten rationeller und
damit sparsamer produziert werden.
Noch vor dem Inkraftsetzen der DV-10/5 wurde ein neues Uniformstück, das sich sehr schnell großer Beliebtheit erfreute, in die NVA
eingeführt – die Uniformhemdbluse. Diese Uniformhemdblusen erfuhren – wie noch gezeigt werden wird – in späteren Jahren eine
Die Einführung von Uniformhemdblusen, Sommermänteln
und andere Erleichterungen Anfang der 1960er Jahre
Die Einführung von Uniformhemdblusen durch die Anweisung Nr.
4/60 des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR vom 7. Juni
brachte eine wesentliche Verbesserung der Uniformierung, wenn auch
zunächst nur für Offiziere, Generale und Admirale. Dabei orientierte
sich der Bekleidungs- und Ausrüstungsdienst der NVA wiederum an
dem Beispiel der Sowjetarmee, die schon seit Ende der 1950er Jahre derartige Blusen eingeführt und die Trageweise in der Uniformvorschrift von 1959 festgelegt hatte. In der NVA begannen die Tragetests der Uniformhemdblusen am 1. September 1959 im Ministerium für Nationale Verteidigung, in den Kommandos der Militärbezirke
der Landstreitkräfte und des Kommandos der LSK/LV. Sie endeten
am 15. Oktober desselben Jahres. Ab Mitte Juni 1960 wurde die
Bluse gegen Bezahlung an Offiziere, Generale und Admirale ausgegeben. Die Uniformhemdbluse wurde für alle Teilstreitkräfte in einem silbergrauen Farbton gefertigt. Die Angehörigen der Volksmarine
trugen an dieser Bluse goldfarbene Ankerknöpfe, die Offiziere der
Land- und Luftstreitkräfte einfache silberfarbene, die Generale goldfarbene Aluminiumknöpfe.
In der Bekleidungsvorschrift, der DV-10/5, vom 1. Dezember 1960
wurde die Trageweise der Uniformhemdbluse festgelegt. Der genannte Personenkreis konnte sie ohne Uniformjacke, mit Schulterstükken versehen und offenen Kragen zum Stabsdienst, zum täglichen
Dienst – soweit die Stabsdienstuniform befohlen war -, zur Gefechtsausbildung in der Kaserne und im Gelände, wenn nicht die Felddienstuniform befohlen war, und auf dem Wege vom und zum Dienst anziehen. Auf Befehl des Kommandeurs des Truppenteils oder des
Leiters der Dienststelle konnte die Bluse ohne Uniformjacke auch
mit geschlossenen Kragen und Binder angezogen werden. Sie konnte
aber auch – dann mit Binder und ohne Schulterstücke – unter der
Uniformjacke getragen werden. Das Koppel mußte bei der Uniformhemdbluse und der Stiefelhose auf dem Bund der Bluse durch die
Schlaufen gezogen werden. In dieser Zeit wurden an der Uniformhemdbluse noch keine Orden und Medaillen in Form der Interimsspangen befestigt.
Nach etwa einem Jahr wurden Verbesserungen des Kragenschnittes der Uniformhemdbluse vorgenommen. Er wurde als Hemdkragen umgearbeitet. Damit erhielt die Bluse ein attraktiveres Aussehen und war bequemer zu tragen. Das Material bestand aus leichter Hemdenpopeline.
Die Uniformhemdblusen schon in diesen Jahren für alle Armeeangehörigen einzuführen konnte aus ökonomischen Gründen nicht realisiert werden. Für die Erstausstattung der Soldaten und Unteroffiziere wären immerhin 400 000 qm Baumwollpopeline erforderlich
gewesen. Hinzu wären dann noch die Mengen der jährlichen Ergänzungen für die Offiziere gekommen. Eine weitere Veränderung vollzog sich aber bei den Drillichuniformen. Für ihre Produktion konnte
durch Verwendung eines leichteren Gewebes aus 60 Prozent Flachs
und 40 Prozent Baumwolle die Qualität verbessert werden.
Ab 1962 konnten Offiziere, Generale und Admirale sowie weibliche Armeeangehörige einen neu entwickelten Sommermantel käuflich erwerben. Aufgrund seiner Materialbeschaffenheit vermochte er
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