4.1 Zur Ausg 4.1 Zur Ausgestaltung der NV estaltung
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4.1 Zur Ausg 4.1 Zur Ausgestaltung der NV estaltung
4. Neue zweckmäßige Uniformen der NVA in den 1960er Jahren 4.1 Zur Ausg estaltung der NV A-Unif ormen 1960 bis Ausgestaltung NVA-Unif A-Uniformen 1965 Die NVA war in den 1950er Jahren auf dem Wege zu einer modernen sozialistischen Armee erfolgreich vorangeschritten, wie es damals in den offiziellen Verlautbarungen hieß. Somit trat die Armee mit Beginn der 1960er Jahre in eine neue Entwicklungsetappe ein. Das Gesetz zur Verteidigung der DDR vom 20. September 1961 und das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. Januar 1962 enthielten dafür die grundlegenden Orientierungen. Nach Auffassung der maßgebenden sowjetischen Militärdoktrin setzte die NATO gegenüber den Staaten der Warschauer Vertragsorganisation nach wie vor auf Gewalt und stützte sich dabei besonders auf ihr Kernwaffenpotential. Der von ihr verstärkt vorbereitete Krieg erstreckte sich vom konventionellen bis zum begrenzten Kernwaffeneinsatz. Dem durften die Staaten der sozialistischen Verteidigungskoalition, darunter die DDR, nicht tatenlos zusehen. Um die Friedensstrategie des sozialistischen militärpolitischen Bündnisses zuverlässig zu sichern, wurden auch Kampfkraft und die Gefechtsbereitschaft der NVA in gebotenem Maße erhöht. Während es noch im ersten Entwicklungsabschnitt der NVA vornehmlich darauf ankam, Teilaufgaben beim sicheren äußeren Schutz der DDR zu übernehmen und die Verbände und Truppenteile auf die Führung von Gefechtshandlungen unter modernen Bedingungen vorzubereiten, ging es jetzt um weit mehr. Es galt, alle Teilstreitkräfte der NVA zu befähigen, im Zusammenwirken mit der Sowjetarmee und den anderen Bruderarmeen einem plötzlichen Kernwaffenüberfall der NATO die gefährlichste Variante der Kriegsentfesselung zu begegnen. Die NVA mußte aber auch in der Lage sein, in konventionellen Kampfhandlungen zu bestehen. So also stellte sich die Lage auch für die Führung der SED und dann natürlich ebenfalls für die der NVA dar. Somit folgten etliche Maßnahmen zur Anhebung der militärischen Stärke der DDR. Im Rahmen der Vereinten Streitkräfte der Warschauer Vertragsstaaten wurde die NVA schrittweise ausgebaut. Zuerst wurden die Kräfte der Luftverteidigung mit Raketenwaffen sowjetischer Konstruktion ausgerüstet. Danach bekamen die Landstreitkräfte taktische und operativ-taktische Raketen und die Küstenartillerie der Volksmarine Raketen vom Typ Sopka. Auch die wichtigsten herkömmlichen Waffengattungen erhielten neue Militärtechnik, zum Beispiel den Panzer T-55, moderne Geschoßwerfer BM-24, Panzerabwehrlenkraketen, das Überschalljagdflugzeug MiG-21 und Raketen- und Torpedoschnellboote. Diese Umrüstung hatte weitreichende Konsequenzen für die Organisation und Ausbildung der Teilstreitkräfte der NVA. Bei den Landstreitkräften entstanden die neuen Waffengattungen Raketentruppen/ Artillerie und Truppenluftabwehr. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung bildeten Luftverteidigungsdivisionen, und die Volksmarine schuf auf der Basis neuer selbständiger Raketen- und Torpedoschnellbootformationen Stoßverbände. Im Manöver Quartett im September 1963 der ersten großen Übung der NVA, der Polnischen Armee, der Sowjetarmee und der Tschechoslowakischen Volksarmee im Rahmen der Vereinten Streitkräfte auf dem Territorium der DDR bewiesen auch die Angehörigen der NVA ihre Bereitschaft und Fä- Rosa Thälmann besichtigt das auf den Namen ihres Vaters getaufte Küstenschutzschiff der Volksmarine am 16. Januar 1961. higkeit, entsprechend den Anforderungen moderner Operationen und Gefechts erfolgreich zuhandeln. Aus diesen Veränderungen in der Armee ergaben sich auch vielfältige Konsequenzen für den Bekleidungs- und Ausrüstungsdienst der NVA auf dem Gebiet der Uniformierung in allen Teilstreitkräften. Zwar blieben die Hauptuniformarten der NVA auch in den 1960er Jahren bestehen, doch eine Reihe von Veränderungen und Neuerungen zum großen Teil noch in den 1950er Jahren vorbereitet bzw. durch Erprobungen eingeleitet setzte sich gerade zu Beginn des Jahrzehnts durch. Eine neue Bekleidungsvorschrift tritt 1960 in Kraft Mit Beginn der 1960er Jahre mußen die vielen Verbesserungen und Änderungen an den Uniformen und ihrer Trageweise in neue Dienstvorschriften eingearbeitet werden. Es traten die DV-98/4. Bekleidungs- und Ausrüstungsnormen der Nationalen Volksarmee mit Wirkung vom 1. September 1960 und die DV-10/5. Bekleidungsvorschrift der Nationalen Volksarmee mit Wirkung vom 1. Dezember desselben Jahres in Kraft. Der Armeeführung genügte es nicht mehr, die Bekleidungsvorschrift aus dem Jahre 1957, die zudem noch eine vorläufige Vorschrift war, weiter durch Befehle und Anordnungen zu ergänzen. In der Bekleidungsvorschrift von 1960 wurden nun für alle Teilstreitkräfte die Trageperioden für Sommer- und Winteruniformen einheitlich festgelegt: vom 1. Mai bis zum 30. September die Sommerund vom 1. Oktober bis zum 30. April die Winterperiode. Die Wintermütze war in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 28./29. Februar zu tragen. Die Vorschrift wies weiterhin die neugeschaffenen Dienstgrade Unterfeldwebel bzw. Unterwachtmeister, Stabsfeldwebel bzw. Stabswachtmeister und Stabsobermeister in Wort und Bild aus. Die84 Reihe von Veränderungen. Außerdem wurde der Kreis der Trageberechtigten im Laufe der Zeit immer mehr erweitert. se Entscheidung ist im Befehl Nr. 34/60 des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR vom April 1960 enthalten. Die Unterfeldwebel bzw. Unterwachtmeister bekamen ähnliche Schulterklappen wie die Unteroffiziere, nur war ihr Tressenbesatz unten geschlossen. Stabsfeldwebel, Stabswachtmeister und Stabsobermeister führten drei Gradsterne auf der Schulterklappe: in der unteren Hälfte zwei nebeneinander und in der Mitte darüber einen dritten. Die Dienstgradabzeichen in Tressenform an Kombinationen, Trainingsanzügen usw. bestanden jeweils aus der gleichen Anzahl silberfarbener Tressen wie bei den Unteroffizieren und Oberfeldwebeln. Angemerkt sei, daß diese Tressen insgesamt in der neuen DV-10/5 in der Zahl je Dienstgrad gleich blieb, aber in der Breite mit 7 mm bzw. 12 mm schmaler wurden. Die Bekleidungsvorschrift von 1960 berücksichtigte bereits eine Reihe in Vorbereitung befindlicher Änderungen der Uniformen in der Armee, die aber erst in den folgenden Jahren mit spezifischen Befehlen vorgeschrieben und schrittweise verwirklicht wurden. Dazu rechneten beispielsweise die Vereinheitlichung der Paspelierung an den Uniformen der Landstreitkräfte oder die Veränderung der Kokarde an den Mützenemblemen. Mit Befehl Nr. 51/61 des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR vom 9. August 1961 fielen die speziellen Waffenfarben der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste der Landstreitkräfte als Paspelierungen an den Uniformjacken und -hosen sowie Kopfbedeckungen fort. Jetzt gab es in den Landstreitkräften eine einheitliche weiße Paspelierung. Die Waffenfarben blieben nur noch als farbige Tuchunterlage der Schulterklappen und stücke sowie an Kragenspiegeln und Ärmelpatten erhalten. Diese Veränderungen vollzogen sich etappenweise. In den Ausbildungsjahren 1961/1962 und 1962/1963 wurden die Neueingestellten, die Längerdienenden und die zum Unteroffizier bzw. Offizier Ernannten mit weiß paspelierten Uniformjacken ausgestattet bzw. ergänzt. Die bei den Truppen und in den Stäben vorhandenen Uniformen in verschiedenfarbigen Paspelierungen konnten und sollten aus ökonomischen Gründen aufgetragen werden. Im Januar 1964 endete die gesamte Aktion in den Landstreitkräften der NVA. Diese Maßnahmen zeugte von dem Bestreben, die Uniformen weiter zu vereinheitlichen und damit auch gleichzeitig Vereinfachungen in der Planung der Bekleidungswirtschaft zu erreichen. Weitere Modifizierungen an Effekten der NVA-Uniformen seine noch erwähnt. Ab 1. Juli 1962 erhielten die Schirmmützen der Meister und Offiziere der Volksmarine einen Mützenkranz, der gleich gearbeitet war wie der der Offiziere der Landstreitkräfte, allerdings in Goldstickerei auf dem Grundtuch in der Farbe Dunkelmarine. Für die Admirale gab es seit dieser Zeit Mützenkränze in der Ausführung der Mützenkränze der Generale der Landstreitkräfte. Während die Mützenkränze der Schirmmützen der Meister maschinengestickt waren, bestanden die der Offiziere und Admirale aus Handstickerei. Um eine einheitliche Fertigung der aus Metall geprägten Mützenkränze sowohl in der NVA als auch in den anderen bewaffneten Organen der DDR zu erreichen, wurde die Stärke der Mützenkränze von 5 auf 3 mm verringert. Dadurch konnten Effekten rationeller und damit sparsamer produziert werden. Noch vor dem Inkraftsetzen der DV-10/5 wurde ein neues Uniformstück, das sich sehr schnell großer Beliebtheit erfreute, in die NVA eingeführt die Uniformhemdbluse. Diese Uniformhemdblusen erfuhren wie noch gezeigt werden wird in späteren Jahren eine Die Einführung von Uniformhemdblusen, Sommermänteln und andere Erleichterungen Anfang der 1960er Jahre Die Einführung von Uniformhemdblusen durch die Anweisung Nr. 4/60 des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR vom 7. Juni brachte eine wesentliche Verbesserung der Uniformierung, wenn auch zunächst nur für Offiziere, Generale und Admirale. Dabei orientierte sich der Bekleidungs- und Ausrüstungsdienst der NVA wiederum an dem Beispiel der Sowjetarmee, die schon seit Ende der 1950er Jahre derartige Blusen eingeführt und die Trageweise in der Uniformvorschrift von 1959 festgelegt hatte. In der NVA begannen die Tragetests der Uniformhemdblusen am 1. September 1959 im Ministerium für Nationale Verteidigung, in den Kommandos der Militärbezirke der Landstreitkräfte und des Kommandos der LSK/LV. Sie endeten am 15. Oktober desselben Jahres. Ab Mitte Juni 1960 wurde die Bluse gegen Bezahlung an Offiziere, Generale und Admirale ausgegeben. Die Uniformhemdbluse wurde für alle Teilstreitkräfte in einem silbergrauen Farbton gefertigt. Die Angehörigen der Volksmarine trugen an dieser Bluse goldfarbene Ankerknöpfe, die Offiziere der Land- und Luftstreitkräfte einfache silberfarbene, die Generale goldfarbene Aluminiumknöpfe. In der Bekleidungsvorschrift, der DV-10/5, vom 1. Dezember 1960 wurde die Trageweise der Uniformhemdbluse festgelegt. Der genannte Personenkreis konnte sie ohne Uniformjacke, mit Schulterstükken versehen und offenen Kragen zum Stabsdienst, zum täglichen Dienst soweit die Stabsdienstuniform befohlen war -, zur Gefechtsausbildung in der Kaserne und im Gelände, wenn nicht die Felddienstuniform befohlen war, und auf dem Wege vom und zum Dienst anziehen. Auf Befehl des Kommandeurs des Truppenteils oder des Leiters der Dienststelle konnte die Bluse ohne Uniformjacke auch mit geschlossenen Kragen und Binder angezogen werden. Sie konnte aber auch dann mit Binder und ohne Schulterstücke unter der Uniformjacke getragen werden. Das Koppel mußte bei der Uniformhemdbluse und der Stiefelhose auf dem Bund der Bluse durch die Schlaufen gezogen werden. In dieser Zeit wurden an der Uniformhemdbluse noch keine Orden und Medaillen in Form der Interimsspangen befestigt. Nach etwa einem Jahr wurden Verbesserungen des Kragenschnittes der Uniformhemdbluse vorgenommen. Er wurde als Hemdkragen umgearbeitet. Damit erhielt die Bluse ein attraktiveres Aussehen und war bequemer zu tragen. Das Material bestand aus leichter Hemdenpopeline. Die Uniformhemdblusen schon in diesen Jahren für alle Armeeangehörigen einzuführen konnte aus ökonomischen Gründen nicht realisiert werden. Für die Erstausstattung der Soldaten und Unteroffiziere wären immerhin 400 000 qm Baumwollpopeline erforderlich gewesen. Hinzu wären dann noch die Mengen der jährlichen Ergänzungen für die Offiziere gekommen. Eine weitere Veränderung vollzog sich aber bei den Drillichuniformen. Für ihre Produktion konnte durch Verwendung eines leichteren Gewebes aus 60 Prozent Flachs und 40 Prozent Baumwolle die Qualität verbessert werden. Ab 1962 konnten Offiziere, Generale und Admirale sowie weibliche Armeeangehörige einen neu entwickelten Sommermantel käuflich erwerben. Aufgrund seiner Materialbeschaffenheit vermochte er 85