GST-Merkblatt «Neuer Heimtierausweis ab 29. Dezember 2014» "

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GST-Merkblatt «Neuer Heimtierausweis ab 29. Dezember 2014» "
GST-Merkblatt «Neuer Heimtierausweis ab 29. Dezember 2014»
Im Veterinärbereich werden die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten als gemeinsamer Veterinärraum
betrachtet, indem Grenzkontrollen, die in Mitgliedstaaten der EU stattfinden, in der Schweiz
anerkannt werden und umgekehrt. Durch die Erneuerung der europäischen Verordnung zur Ein-,
Durch- und Ausfuhr von Heimtieren wurde auch die Schweizer Verordnung angepasst: Ab 2015
dürfen die Schweizer Heimtierausweise in heutiger Form nicht mehr ausgestellt werden. Bisherige
Heimtierausweise, die noch vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit.
Unausgefüllte, bisherige Heimtierausweise werden von der GST rückerstattet und können bis Ende
Januar 2015 retourniert werden.
Der neue Heimtierausweis wird zusätzliche Sicherheitselemente enthalten und neu ist das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV für Herstellung und Vertrieb
zuständig. Ab Ende November können die neuen Heimtierausweise direkt beim BLV bestellt werden.
Dieses Merkblatt basiert auf den Informationen des BLV vom 27. August 2014.
Neue EU-Verordnung und Revision der Schweizer Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr
von Heimtieren
Im Veterinärbereich werden die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU als gemeinsamer Veterinärraum
betrachtet, indem Grenzkontrollen, die in Mitgliedstaaten der EU stattfinden, in der Schweiz anerkannt
werden und umgekehrt. Die Schweiz hat sich im Veterinäranhang (Anhang 11 zum
Landwirtschaftsabkommen) verpflichtet, inhaltlich gleichwertige Ein- und Durchfuhrbedingungen für
Heimtiere aus Drittstaaten wie die EU zu erlassen.
Mehr Sicherheit und Aufbewahrungspflicht
Neben inhaltlichen Änderungen hat der Tierarzt neu eine Aufbewahrungspflicht der Kontaktinformationen
des Tierhalters mit entsprechender Heimtierpass-Nummer und Chip-Nummer des Heimtieres.
Neue Herstellung und neuer Vertrieb
In der Verordnung ist ausdrücklich festgelegt, dass das BLV für die Herstellung und den Vertrieb des neuen
Heimtierpasses zuständig ist. Der Bestell- und Lieferprozess der GST entfällt. Die GST wird sich dafür
einsetzen, dass der Bestell- und Lieferprozess bei der Bundesverwaltung ähnlich schlank funktioniert wie
bisher. Der Übergang vom bisherigen zum neuen Heimtierausweis 2015 soll gemäss BLV für die
Tierärzteschaft kostenneutral abgewickelt werden.
Weitere Informationen auf der BLV-Webseite (Themen / Internationales / Ausfuhr Tiere)
Wie geht es weiter?
– Bisherige Heimtierausweise (vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt) behalten ihre Gültigkeit.
– Bestellen Sie bei der GST nur noch Ihren Bedarf bis Ende 2014 (via vetpoint oder GST-Webseite).
– Nicht benützte Heimtierausweise werden von der GST rückerstattet
– Füllen Sie dazu das Formular aus und senden Sie es zusammen mit den unbenützten
Heimtierausweisen zwischen dem 3. bis zum 31. Januar 2015 an die GST zurück.
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Rücksendeformular Heimtierausweise (HTA)
Anzahl HTA:
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