QCGE-066007 Musterloesung Raumbuchung
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QCGE-066007 Musterloesung Raumbuchung Crestrons recommends using Crestron Certified Wire and connectors; please visit www.crestron.com/wire for more information. Additionally, if you are experienced with structured cable insallation and integration practices, there are alternate DM/8G Wire solutions available from other manufacturers. However, in order to achieve proper system operation, the cable you choose must meet the minimum specifications as posted within the following link: http://www.crestron.com/downloads/pdf/product_misc/rg_wire_spec_for_dm_8g.pdf Crestron strongly recommends using a separate VLAN network architecture for all Crestron system ethernet/network products. This practice will allow the Crestron system to focus on the communications related to control without additional undesired interruption and delay caused by 3rd party devices that utilize high bandwidth and verbose broadcast packet transmissions. Crestron is not responsible for the design, verification and operation of IP system network/backbone communications (wired or wireless), and recommends that these services be provided by a certified specialist. For more information on IP considerations and best practices please consult the 'IP Considerations Guide for the IT Professional' at www.Crestron.com or contact your Crestron Account Manager or Technical Sales for more assistance. Crestron Mobile applications are a convenient compliment to any Crestron Control system. If Crestron Mobile apps will be used in the system quoted, please be aware that these apps are sold separately and are available from the Apple App Store or Android Marketplace. Please contact your Crestron Account Manager or Technical Sales for additional information. Crestron recommends designing, installing, and commissioning your DM System in adherence with the following guidelines and specifications: DigitalMedia and Best Practices; DigitalMedia Design Guide; Crestron HD Digital Transport & Distributioni System (HD-DTDS) Specification; IP Considerations guide for the IT Professional. All available at www.crestron.com/dmresources For information on DM Certification courses offered by the Crestron Training Institute please visit www.crestron.eu/training Always the innovator An: Endkunde- SH/Planungsbüro-Kostenschätzung Vertriebsbeauftragter: Siegfried Hermann Email: [email protected] Angebotsnummer : QCGE-066007 Angebot ist gültig für: 30 Tage Germany Zahlungsbedingungen : 12 Tagen mit 2%/30 Tagen netto Kundennummer: 105740 Ihre Referenz : Musterloesung Raumbuchung Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Wir über uns ...................................................................................................... 3 Produktpräsentation ........................................................................................... 5 Angebot ........................................................................................................... 7 True Efficiency Programm ................................................................................... 8 AGBs ................................................................................................................ 9 Unsere Niederlassungen ................................................................................... 11 Musterloesung Raumbuchung Page 2 of 11 17/02/2015 Always the innovator 1. Wir über uns 100% Kundenzufriedenheit ist unser Ziel. Mit unseren fünf Niederlassungen und über 60 Mitarbeitern in Deutschland sind wir immer in Ihrer Nähe. Produkte und Systemplanungen Sie haben Fragen zu Produkten, Kosten oder Systemplanungen. Sie sind Endanwender und möchten sich über Crestron informieren. Sie möchten lizenzierter Systempartner werden. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Personen in Ihrem Vertriebsgebiet (siehe unten). Vertriebsgebiet "NORD": PLZ 17-19, 2 (Niederlassung Hamburg) Vertriebsleiter Nord Gebietsleiter PLZ 22-25 PLZ 17-19, 21300-21599, Gebietsleiter 23900-23999, 29 PLZ 20-21299, Gebietsleiter 21600-21999, 26-28 Premium Privathaus Vertrieb Norddeutschland Technischer Vertrieb Technischer Vertrieb Matthias Wolff Stefan Köster 040 4210356-11 040 4210356-27 0175 3615541 0160 7165514 [email protected] [email protected] Jan-Peter Jarchow 040 4210356-26 0171 3465286 [email protected] Thorben Bruns 040 4210356-23 0160 96960235 [email protected] Jens Kullick Bärbel Rutkowski Tobias Südhoff 040 4210356-24 040 4210356-29 040 4210356-28 0151 55958920 [email protected] [email protected] [email protected] Vertriebsgebiet "MITTE/OST": PLZ 0-16, 3 außer 35, 98, 99 (Niederlassung Berlin) Vertriebsleiter Mitte-Ost PLZ 34, 36, 37, 98, 99 Theo Redemann Gebietsleiter PLZ 02, 03, 10-16 Christian Gerlach Gebietsleiter PLZ 01, 04, 06-09, 39 Falk Dube Gebietsleiter PLZ 30-33, 38 Frank Rosenthal Technischer Vertrieb Torsten Meissel 036071 90464 030 726279-741 03947 7729434 0511 7695861 030 726279-743 0160 1857654 0170 4024853 0160 90760498 0160 4773118 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Vertriebsgebiet "WEST": PLZ 4, 5 außer 55 (Niederlassung Duisburg) Vertriebsleiter West Frank Boshoven Gebietsleiter PLZ 40-42, 45-47, 52 Stefan Bues Gebietsleiter PLZ 44, 48, 49, 58, 59 Andreas von Scheidt Gebietsleiter PLZ 50, 51, 53-57 Klaus Kiefer Technischer Vertrieb Michael Schwahn 0203 933123-15 0203 933123-17 0203 933123-18 0203 933123-16 0203 933123-14 0175 3693970 0171 3466916 0160 7443860 0160 90654658 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Vertriebsgebiet "RHEIN-MAIN": PLZ 35, 55, 60-65 (Niederlassung Frankfurt) Vertriebsleiter Rhein-Main Johannes Stehr Technischer Vertrieb PLZ 35, 55, 60-65 Wolfgang Pietsch Premium Privathaus Vertrieb Rhein-Main Sebastian Zucalli Technischer Vertrieb Thomas Gaul 069 505077-191 069 505077-192 069 505077-194 069 505077-193 0170 4922424 0171 3046616 0151 27026443 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Vertriebsgebiet "SÜD-WEST": PLZ 6, 7, 88 (Hauptniederlassung Ulm) Vertriebsleiter SÜd-West & Home PLZ 72, 77-79, 88 Ewald Riedl Projektentwicklung / LG-Leitung Süd-West Oliver Mögle Gebietsleiter PLZ 66-69, 76 Thorsten Waidelich Gebietsleiter PLZ 70, 71, 73-75 Micheal Launer 0731 96281-31 0731 96281-37 07041 8184626 07329 9209095 0170 3589891 0171 5114998 0151 26996543 0171 2357930 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Vertriebsgebiet "SÜD-OST": PLZ 8, 9 außer 88, 98, 99 (Hauptniederlassung Ulm) Vertriebsleiter SÜd-Ost PLZ 86, 87, 89 Andreas Zöllner Gebietsleiter PLZ 81, 82, 83, 85 Achim Jost Gebietsleiter PLZ 80, 84, 93, 94 Dominik Kindlein Gebietsleiter PLZ 90-92, 95-97 Ramin Sarrafian 0731 96281-34 08093 901964 089 66651988 09171 8575330 0170 9903428 0171 3232466 0151 42670085 0151 46756119 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Technischer Vertrieb - Planungsfragen Leitung Technischer Vertrieb Technischer Vertrieb Technischer Vertrieb Marktentwicklung Crestron RL überregional Musterloesung Raumbuchung Zentrale Ralph Ziemann Oliver Geffert Andreas Gutbrod 0731 96281-27 0731 96281-26 0731 96281-25 0731 96281-28 Stefan Hagen 030 726279-742 Page 3 of 11 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 0151 64913561 [email protected] 17/02/2015 Always the innovator Ein Produkt ist nur so gut wie der Service - nehmen Sie uns beim Wort! Seminarwesen und Unterlagen Crestron bietet eine Vielzahl von Seminaren für Interessenten (Endanwender, Systempartner, Planungsbüro, Architekten, ...) an. Gerne senden wir Ihnen auch aktuelle Unterlagen über unsere Produkte und Märkte zu: Unter www.crestron.de/seminare können Sie alle aktuellen Seminartermine ansehen und sich direkt anmelden Seminarhotline 0731 96281-13, E-Mail: [email protected] Service für unsere lizenzierten Systempartner Programmierfragen Sie haben Fragen zu laufenden technischen Anlagen. Supporthotline 0731 96281-77, E-Mail: [email protected] Technischer Leiter Leitung technischer Support Helmut Gaibler Rainer Bühler [email protected] [email protected] Programmier-Support Benjamin Arnold Simon Heß Matthias Mittring Andreas Ströbele Manuel Bohres Markus Holl Daniel Pires Lars Weimar Uwe Brinkmann Jochen Krietenbrink Sandra Stock Seminarleiter Thomas Foullois 040 4210356-25 [email protected] Kundenservice Sie haben Fragen zu Produkten, Kosten oder Systemplanungen. Sie haben Fragen zu Angeboten, Bestellungen, Gravuren, Lieferzeiten oder RMA-Vorgängen. Servicehotline 0731 96281-0 E-Mail bei Bestellungen: [email protected] E-Mail bei Angebotsanfragen: [email protected] E-Mail bei RMA-Anliegen: [email protected] Büroleiter / Personalwesen Teamleiter Kundenservice Mario Courtout Kathleen Marr 0731 96281-12 0731 96281-17 Kundenservice Mirjam Kosanovic Alexander Pietschmann Marlene Schneider Tommy Masters Jürgen Pfäffle Seminarwesen Ulrike Neubrand 0731 96281-13 [email protected] Marketing Dagmar Peter 0731 96281-19 [email protected] Finanzwesen / Controlling Finanzwesen Ulrike Varga Ulrike Winkler 0731 96281-15 0731 96281-18 [email protected] [email protected] Geschäftsführer - Vertrieb Siegfried Hermann 0731 96281-41 Musterloesung Raumbuchung Page 4 of 11 [email protected] [email protected] 0170 3589892 [email protected] 17/02/2015 Always the innovator 2. Produktpräsentation Artikelcode SW-FUSION-RV Optional SW-FUSION-EM CEN-SWPOE-16 TSS-752-W-S TSW-730-W-S TPMC-4SM-W-S Bezeichnung Menge Einzelpreis Gesamtpreis netto netto € € Clientanwendung für das Gebäude- und Gerätemanagement basierend auf der Fusion Plattform. Fusion Roomview setzt einen Fusion-Server mit Windows Server 2008 und einen separaten SQL-Server voraus. Lizenz ermöglicht es, bis zu 750 Räume pro Server anzubinden. Eine Testversion bis 5 Räume (bzw. IP-Anbindungen) ist kostenlos. Unbegrenzte Benutzeranzahl über Browserinterface mit induviduellem Rechtemanagement. In mehrsprachigen Raumansichten gegliederte Überwachung und Steuerung sämtlicher Geräte. Beinhaltet Funktionen wie: Geräteverwaltung mit Dokumentation / Steuerungsmöglichkeiten / Wartunginformationen und Benachrichtigungen. Berichte und Protokollierung sämtlicher Abläufe mit grafischer Auswertung, Servicefunktion, E-Mail Benachrichtigung, Help Desk. Raumbuchung durch internen Kalender (optional Domino oder Exchange Anbindung) mit automatisierter Videoaufzeichnung (Capture-HD) und digitalen Türschildern (z.B. TPMC-4SM). SW-FUSION-RV, kostenlos bis 5 IP-Verbindungen / Objekt SWFUSION-RV, kostenpflichtige Version bei mehr als 5 Räumen/Objekten Clientanwendung für das Enegriemanagement basierend auf der Fusion Plattform. Setzt einen Fusion-Server mit Windows Server 2008 und einen separaten SQLServer voraus. Lizenz ermöglicht es, bis zu 750 Räume pro Server anzubinden. Testversion bis 5 Räume (bzw. IP-Anbindungen) kostenlos. Unbegrenzte Benutzeranzahl über Browserinterface mit induviduellem Rechtemanagement. In mehrsprachigen Raumansichten gegliederte Überwachung der gesamten Energieverwaltung eines Raumes/Gebäudes/Campus. Beinhaltet Funktionen wie: Energieverwaltung mit Dokumentation / Steuerungsmöglichkeiten / Wartunginformationen und Benachrichtigungen, Berichte und Protokollierung sämtlicher Abläufe mit grafischer Auswertung, Servicefunktion, E-Mail Benachrichtigung, Help Desk. Crestron Power over Ethernet Switch mit 16 Ports (34,2 W) 1000 Base/T Gigabit nach dem Standard 802.3atPoE+. 1 HE mit Lüftern. Dual Gigabit Ethernet uplink. Alle Ports sind auf der Rückseite angebracht. Echtzeitüberwachung und Auswertung über Netzwerkkomponenten sowie SNPO, IPv6 kompatibel. Gesamtleistung des Systems PoE+ beträgt 260W/48V. 1 5,250.00 5,250.00 1 5,250.00 (5,250.00) 1 2,783.00 2,783.00 Formschönes multimediales Touchpanel mit vollflächiger Glasplatte. LCD-Bildschirm mit 7,0 Zoll Aktiv-Farbdisplay, Auflösung 800x480. Panel als integrierter SoftwareClient für Fusion RV speziell für Raumbuchung und Türschild. Fünf Soft-Tasten für den direkten Zugriff auf die Seitennavigation. Auf beiden Seitenflächen sind große LED-Anzeigen angebracht, die über Farbauswahl rot/grün den Belegungszustand des Raumes bereits von Weitem sichtbar machen. Streaming Video H.264, Rava SIP Interkom Technologie. Lautsprecher, Mikrofon, Audiorückmeldungen im MP3-Format. Smart Graphics™. Broadcast Messaging fähig. Software-Client für Fusion RV. Kompatibel mit Microsoft®Exchange, Office365®, IBM® Notes®, CollegeNET® R25® sowie Google Calendar™. Zeichensatz in deutscher Sprache. Kommunikation über Ethernet. Die Stromversorgung erfolgt über PoE Class 3. Montage in Two-Gang-Box oder Aufputzgehäuse. Farbe schwarz Touchpanel mit brilliantem Farb-LCD, ebenfalls geeignet für die Funktion als elektronisches Türschild. Bilddiagonale 7“ (17,8 cm), 800 x 480 Pixel Auflösung. Unterstützt Smart Graphics. Interkom-Funktionalität durch Streaming Video H.264 und Rava SIP Interkomtechnologie. Lautsprecher und Mikrofon mit Echo-Chancelling sind bereits integriert. 10 frei programmierbare, hintergrundbeleuchtete Tasten mit Rückmeldung. Erweiterung mit einem Präsenzmelder möglich zur Anzeige einer Raumbelegung. Integrierter Näherungssensor aktiviert den Bedienmodus bereits vor der Berührung. PoE Class 3. Kompaktes Touchpanel, brilliantes Farb LCD, Bilddiagonale 4,3“ (10,90 cm), 800 x 480 Pixel Auflösung, Mikrofon, Lautsprecher, Crestron-IP Interkom. Abspielen von MP3- oder WAV-Dateien. Vorgravierte Blende, 10 frei programmierbare, beleuchtete Tasten, zusätzliche Abdeckung ohne Tastenauschnitt enthalten. 2 Eingänge für externe Signale (Tasten, Kontakte), dynamische Grafiken, Streaming Video. Unterstützt Smart Graphics und klassische Oberflächen. Bewegungssensor, Helligkeitssensor, Ethernetanschluss. Stromversorgung über Power over Ethernet (PoE). Erhältlich in weiß oder schwarz mit rot/grüner oder weißer LEDButtonbeleuchtung. Einbau in ein US One-Gang Format oder in Tischeinbaugehäuse möglich. PoE Class 3. mit umschaltbaren grünen/roten LEDs 3 1,890.00 5,670.00 3 2,100.00 6,300.00 3 1,155.00 3,465.00 Musterloesung Raumbuchung Page 5 of 11 17/02/2015 Always the innovator Artikelcode Bezeichnung Menge Einzelpreis Gesamtpreis netto netto € € TWO-GANG-BR-SC Für eine einfache und saubere Installation empfehlen wir folgendes Einbauzubehör. 6 5.00 30.00 3 3.00 9.00 Unterputzgehäuse für massive Bauweise (Ziegel, Beton etc.) --> GANG Versionen Trockenbau mit bereits fertiger Installationswand (Farbe, Tapeten etc) --> GANG-BRSC und GANG-SC-Versionen Maße: BxHxT 105 x 100 x 15 mm ONE-GANG-BR-SC Für eine einfache und saubere Installation empfehlen wir folgendes Einbauzubehör. Unterputzgehäuse für massive Bauweise (Ziegel, Beton etc.) --> GANG Versionen Trockenbau mit bereits fertiger Installationswand (Farbe, Tapeten etc) --> GANG-BRSC und GANG-SC-Versionen Maße: BxHxT 55 x 100 x 15 mm Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Crestron Produkten. Die Firma Crestron ist seit über 40 Jahren weltweit tätig und beschäftigt derzeit über 2500 Mitarbeiter. Um die lokale Unterstützung für Vertrieb, Planung und Programmierung bieten zu können, hat Crestron fünf Niederlassungen gegrindet, in denen zur Zeit über fünfzig Personen beschäftigt sind. Steuern und Visualisieren über Crestron Touchpanel oder InterNet Browser sind bei uns ebenso selbstverständlich, wie die Fernwartung und Vernetzung der Steuerungen über Ethernet, Intranet oder Internet. Durch die vielen Schnittstellen des Systems können Sie nicht nur Licht, Jalousien, Heizung, Klima, usw. steuern, sondern auch die Multiroom Audio- und Videotechnik von verschiedensten Herstellern. Dabei können Sie Ihre TV, Plasma Displays, DVD- und CD Spieler, Videorecorder, usw. genauso steuern wie Audio- und Video Server, Videokonferenz Systeme, MP3 Player usw. Selbstverständlich unterstützen wir alle gängigen Installations-Bussysteme wie EIB, LCN, LON, ... Gesamtpreis netto zzgl. Mwst. 23,507.00 € Musterloesung Raumbuchung Page 6 of 11 17/02/2015 Always the innovator 3. Angebot Rechnungsanschrift: Delivery Address: Endkunde- SH/PlanungsbüroKostenschätzung Vertriebsbeauftragter: Siegfried Hermann Email: [email protected] Angebotsnummer : QCGE-066007 Project #: CGE-PR-012861 Germany Germany Angebot ist gültig für: 30 Tage Kundennummer: 105740 Zahlungsbedingungen : 12 Tagen mit 2%/30 Tagen netto Ihre Referenz : Musterloesung Raumbuchung Artikelcode Serviceable products(*) / Contract type SW-FUSION-RV CEN-SWPOE-16 TSS-752-W-S TSW-730-W-S TPMC-4SM-W-S TWO-GANG-BR-SC ONE-GANG-BR-SC Positionsnummer Einheitspreis Menge Gesamtpreis € netto € Nein Ja Ja Ja Ja Nein Nein 5,250.00 2,783.00 1,890.00 2,100.00 1,155.00 5.00 3.00 1 1 3 3 3 6 3 5,250.00 2,783.00 5,670.00 6,300.00 3,465.00 30.00 9.00 Es handelt sich bei dieser Zusammenstellung um eine unverbindliche Kostenschätzung auf Basis der empfohlenen VK Preise. In dieser Kostenschätzung sind lediglich die Crestron Systemkomponenten enthalten. Nicht enthalten sind Zuspielgeräte wie DVD-Player oder ähnliches. Ebenfalls nicht enthalten sind Endgeräte wie Lautsprecher, Projektoren, Plasmabildschirme etc. Auch sind in dieser Kostenschätzung keine Dienstleistungsleistungskosten für - Verkablung - Dokumentation - Programmierung - Inbetriebnahme enthalten. Der Vertrieb unserer Systeme erfolgt ausschliesslich über unsere zertifizierte Systempartner. Sollte diese Kostenschätzung Ihren Anforderungen entsprechen, so können wir Ihnen gerne den Kontakt zu einem Systemhaus herstellen um Ihnen ein komplettes Angebot zu erstellen. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie am Ende des Angebotes oder unter www.crestron.de einsehen können. Zahlungsbedingungen: ( ) 12 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage rein netto ( ) Vorauskasse mit 4 % Skonto - Lieferung bei Zahlungseingang ( ) Abbuchungsauftrag mit 4 % Skonto - Abbuchung am Versandtag ( ) bei Erstbestellung immer Vorauskasse bzw. Abbuchung Liefertermine: Im Regelfall wird nach Eingang eines Auftrages die Ware innerhalb von zwei Arbeitstagen der Spedition übergeben. Die Lieferung erfolgt ab 500 Euro Warenwert "frei Haus". Der gen aue Liefertermin wird Ihnen an der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Wir behalten uns vor, bei negativer Kreditauskunft Vorauskasse zu verlangen. Quote Total 23,507.00 € Gesamtpreis netto 23,507.00 € Rechnungsanschrift Crestron International/Future Vision Marketing BVBA Oude Keerbergsebaan 2 For Approval 2820 Rijmenam Belgium Phone: +32 15 509950 Fax: +32 15 509940 Musterloesung Raumbuchung Date Page 7 of 11 17/02/2015 Always the innovator 4. True Efficiency Programm Programm Versanddauer Vertragslaufzeit Vorabtausch Gold+ Gold Silver+ Silver Bronze 24 Stunden 24 Stunden 4 Arbeitstage 4 Arbeitstage 8 Arbeitstage 5 Jahr(e) 3 Jahr(e) 5 Jahr(e) 3 Jahr(e) 5 Jahr(e) Ja Ja Ja Ja Ja Jährliche Kosten % 7 9 5 6 3 Jährliche Kosten € 1,275.26 1,639.62 910.90 1,093.08 546.54 Gesamt % 35 27 25 18 15 Gesamtpreis netto € 6,376.30 4,918.86 4,554.50 3,279.24 2,732.70 Die Programmtypen können je nach Produkt und Anforderungen abgestimmt werden. Für weitere Details sprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Vertriebsbeauftragten. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGBS unter: http://www.crestron.de/index.php?option=com_content&view=article&id=32&Itemid=46. Vertragsinformationen: Gold + = 5 Jahre Vorabaustausch, Versanddauer 24 Stunden (gilt nicht für Wochenenden & Feiertage) Gold = 3 Jahre Vorabaustausch, Versanddauer 24 Stunden (gilt nicht für Wochenenden & Feiertage) Silver+ = 5 Jahre Vorabaustausch, Versanddauer 4 Arbeitstage Silver = 3 Jahre Vorabaustausch, Versanddauer 4 Arbeitstage Bronze = 5 Jahre Vorabaustausch, Versanddauer 8 Arbeitstage Vertragskosten: = 7 % pro Jahr auf EK-Preis, bis zu einer Gesamtsumme von € 1.500 ist nur eine komplette Zahlung Gold + (nicht jährlich) möglich Gold = 9 % pro Jahr auf EK-Preis, jährliche Berechnung Silver+ = 5 % pro Jahr auf EK-Preis, jährliche Berechnung Silver = 6 % pro Jahr auf EK-Preis, jährliche Berechnung Bronze = 3 % pro Jahr auf EK-Preis, jährliche Berechnung Rechnungsanschrift Crestron International/Future Vision Marketing BVBA Oude Keerbergsebaan 2 For Approval 2820 Rijmenam Belgium Phone: +32 15 509950 Fax: +32 15 509940 Musterloesung Raumbuchung Date Page 8 of 11 17/02/2015 Always the innovator 5. AGBs '1 (1) (2) (3) (4) (5) '2 (1) (2) (3) (4) (5) '3 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) '4 (1) (2) (3) (4) '5 (1) (2) (3) (4) '6 (1) (2) AllgemeinDes und Geltungsbereich Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern, jedoch nur, wenn es sich um Unternehmer (' 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von ' 310 Absatz 1 BGB handelt. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Angebot und Angebotsunterlagen Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir unserem Vertragspartner Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen auch in elektronischer Form überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Angebote, die von uns auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses (LV) erstellt worden sind, müssen von unserem Vertragspartner auf deren Vollständigkeit überprüft werden. Für das LV und seinen Inhalt sind wir nicht verantwortlich. Vor der Weitergabe an Dritte und bzw. oder Veröffentlichung unserer o.g. Unterlagen und Produktbeschreibungen bedarf unser Vertragspartner unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Bestellung der Ware durch unseren Vertragspartner gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Vertragspartner erklärt werden. Die von uns zu liefernden Produkte verfügen über eine CE-Zertifizierung. Auf Verlangen werden wir diesbezüglich unserem Kunden Unterlagen zur Verfügung stellen. Weitere Zertifizierungen müssen von uns nur erbracht werden, wenn sie ausdrücklich zwischen uns und unserem Kunden vereinbart worden und in der Auftragsbestätigung vermerkt worden sind. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise und zwar ab Werk“ ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als 50.000 EUR sind wir berechtigt, eine Anzahlung iHv 30% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei negativer oder nicht ausreichender Kreditzusage eines Kreditversicherers ist Vorauskasse zu leisten. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt unser Vertragspartner in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (' 353 HGB) unberührt. Unserem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- und bzw. oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Vertragspartners gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (' 321 BGB). Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Lieferfrist und Lieferverzug Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung unseres Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir unseren Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung unseres Vertragspartners werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte unseres Vertragspartners. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch unseren Vertragspartner erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unserem Kunden vorbehalten; uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass unserem Vertragspartner gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager”. Hier ist der Erfüllungsort. Auf Verlangen und Kosten unseres Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbes. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der \bergabe auf unseren Vertragspartner über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im \brigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \bergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn unser Vertragspartner im Verzug der Annahme ist. Kommt unser Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von unserem Vertragspartner zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 120 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Unserem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn unsere Kunde sich vertragswidrig verhält. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und ggf. Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat unser Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß ' 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall. Musterloesung Raumbuchung Page 9 of 11 17/02/2015 Always the innovator (3) (4) (5) '7 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) '8 (1) (2) (3) (4) '9 (1) (2) (3) (4) (5) (6) Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch unseren Vertragspartner erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache unseres Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass unser Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen unseren Vertragspartner tritt er auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Gewährleistung, Verjährung und Mängelrüge Die Mängelansprüche unseres Vertragspartners setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (' 377 HGB) nachgekommen ist. Die Hardware sowie die Software ist unverzüglich nach der \bergabe zu untersuchen und ggf. zu rügen. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung bzw. Abnahme der von uns gelieferten Ware. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Waren einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl, nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Dnderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass unser Vertragspartner den fälligen Preis bezahlt. Unser Vertragspartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Unser Vertragspartner hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware in der Originalverpackung zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns unser Vertragspartner die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Erhöhte Aufwendungen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung unseres Kunden verbracht worden ist, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen unseres Vertragspartners als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von unserem Vertragspartner ersetzt verlangen. Der Arbeitsaufwand wird nach Stunden mit einem Stundensatz von EUR 90,00 (netto) abgerechnet. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung von unserem Vertragspartner zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann unser Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche unseres Vertragspartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8. und sind im \brigen ausgeschlossen. Sonstige Haftung Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche unseres Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann unser Vertragspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht unseres Vertragspartners (insbesondere gemäß '' 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im \brigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Sonstiges Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, das heißt Ulm an der Donau. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Benutzungsanleitungen für unsere Systempartner sind in Englischer Sprache abgefasst; die Vertriebssprache ist Deutsch. Wenn wir unseren Kunden leih- oder mietweise Produkte überlassen, ist der Kunde verpflichtet, die Sachen pfleglich zu behandeln und sie vor Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und gegen Transportschäden ausreichend zu schützen und zu versichern. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Musterloesung Raumbuchung Page 10 of 11 17/02/2015 Always the innovator 6. Unsere Niederlassungen Crestron International Oude Keerbergsebaan 2 2820 Rijmenam Belgium Tel: +32 15 509950 Fax:+32 15 509940 Email:[email protected] Crestron France SAS 31 Rue des Hautes Patures 92000 NANTERRE France Tel: +33 (0)1 47 91 00 00 Fax:+33 (0)1 47 91 00 99 Email:[email protected] Crestron Germany GmbH Ringstraße 1 89081 Ulm Lehr Germany Tel: +49 731 962810 Fax:+49 731 9628150 Email:[email protected] Crestron UK Ltd Munro House Portsmouth Road Cobham KT11 1TF United Kingdom Tel: +44 (0)845 873 8787 Fax:+44 (0)845 873 8788 Email:[email protected] Crestron Italia SRL Via Vicenza 2 - ang. 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