So analysieren Sie Zeugnisse von Bewerbern richtig

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So analysieren Sie Zeugnisse von Bewerbern richtig
So analysieren Sie Zeugnisse von Bewerbern richtig
Arbeitszeugnisse sagen oftmals viel mehr über den Arbeitnehmer aus, als es den Anschein
hat. Arbeitgeber befinden sich in der Zwickmühle. Sie wollen dem Arbeitnehmer ein Zeugnis
ausstellen, welches ihn in seinem weiteren beruflichen Werdegang nicht behindert.
Gleichzeitig sind sie zukünftigen Arbeitgebern zur Wahrheit über die Leistung des
Arbeitnehmers verpflichtet. Diesen Widerspruch lösen viele Arbeitgeber, indem sie sich
versteckter Signale im Arbeitszeugnis bedienen. In der Praxis kursieren eine Vielzahl von
Zeugnissignalen und Codes, die einem Arbeitgeber weit mehr über den Arbeitnehmer sagen,
als auf den 1. Blick deutlich wird. Legt ein Bewerber ein Arbeitszeugnis vor, sollten dieses
unbedingt nach solchen geheimen Hinweisen durchgesehen werden. Auf diese Weise
können unliebsame Überraschungen vermieden werden.
Vorsicht bei formellen Mängeln am Zeugnis!
Auch wenn der Inhalt des Arbeitszeugnisses noch so wohlwollend klingt: Manche
Arbeitgeber vermitteln ihre wirklichen Botschaften durch die äußere Gestaltung des
Zeugnisses. Weist ein Ihnen vorgelegtes Zeugnis Mängel wie z. B.:
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Flecken,
Durchstreichungen,
nachträgliche Korrekturen,
unübliche Falzungen oder Knicke auf,
spricht dies für eine äußerst schlechte Beurteilung. Und sollten die äußerlichen Mängel erst
nachträglich eingetreten sein, deutet dies immer noch auf eine erhebliche Nachlässigkeit des
Arbeitnehmers hin.
Geheimzeichen richtig erkennen und entschlüsseln
Werden im Zeugnis bestimmte Passagen durch äußerliche Merkmale hervorgehoben, deutet
dies regelmäßig darauf hin, dass der frühere Arbeitgeber das genaue Gegenteil des
Gekennzeichneten meint.
Enthält ein Zeugnis
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Unterstreichungen,
Fettdruck,
Ausrufe- oder
Anführungszeichen,
sollten der Bewerber besonders sorgsam geprüft werden.
Ist im Briefkopf des Zeugnisses die Telefonnummer des Arbeitgebers unterstrichen, ist das
ein „Wink mit dem Zaunpfahl“. Hier sollte der frühere Arbeitgeber für eine Rücksprache
unbedingt angerufen werden.
Auf die gewählte Gewichtung achten!
Ein positives Zeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass es sich auf die bedeutsamen
Aussagen beschränkt und diese gleichwertig darstellt. Wird von diesem Grundsatz
abgewichen und stattdessen ein schieflastiges Arbeitszeugnis ausgestellt, spricht das nicht
gerade für den Bewerber.
Insbesondere in folgenden Fällen liegt eine alarmierende Fehlgewichtung vor:
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Betonung von Selbstverständlichkeiten
Gewichtung nur eines Aspekts
Betonen unwichtiger Aspekte
Unverhältnismäßig ausführliche Darstellung des Unternehmens
Auffälliges Voranstellen unwichtiger Aussagen
Interessant ist, was gerade nicht im Zeugnis steht
Häufig drücken Arbeitgeber negative Bewertungen gerade dadurch aus, dass sie bestimmte
Zeugnisbestandteile weglassen oder zu kurz fassen. Dabei gilt folgende Faustregel: Je
wichtiger und selbstverständlicher das Vorhandensein eines Zeugnisbestandteils ist, desto
negativer ist das Fehlen dieses Bestandteils zu werten.
Daher sollten insbesondere in folgenden Fällen hellhörig machen:
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Fehlen der Zeugnisüberschrift
Weggelassene Einleitung oder Tätigkeitsbeschreibung
Äußerst knappe Tätigkeitsbeschreibung bei langjähriger Beschäftigung
Fehlende Leistungsbeurteilung bei qualifiziertem Zeugnis
Keine Aussagen zu Führungsqualitäten bei leitenden Angestellten
Kein Hinweis auf die Unfallfreiheit bei Berufskraftfahrern
Fehlende Aussagen über Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit bei vertrauensvollen
Positionen (z. B. Kassierer, Filialleiter)
Weglassen der Schlussformel
Michael Weber, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht ist im Dormagener Büro der
KSW Gruppe, Rechtsanwälte & Steuerberater (Vom-Stein-Str. 34, 41539 Dormagen, Tel.:
02133-2476-0, www.KSWG.de, e.mail: [email protected]) schwerpunktmäßig im Bereich
des Arbeits-, Wirtschafts- und Vertragsrechtes tätig.

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