So analysieren Sie Zeugnisse von Bewerbern richtig
Transcription
So analysieren Sie Zeugnisse von Bewerbern richtig
So analysieren Sie Zeugnisse von Bewerbern richtig Arbeitszeugnisse sagen oftmals viel mehr über den Arbeitnehmer aus, als es den Anschein hat. Arbeitgeber befinden sich in der Zwickmühle. Sie wollen dem Arbeitnehmer ein Zeugnis ausstellen, welches ihn in seinem weiteren beruflichen Werdegang nicht behindert. Gleichzeitig sind sie zukünftigen Arbeitgebern zur Wahrheit über die Leistung des Arbeitnehmers verpflichtet. Diesen Widerspruch lösen viele Arbeitgeber, indem sie sich versteckter Signale im Arbeitszeugnis bedienen. In der Praxis kursieren eine Vielzahl von Zeugnissignalen und Codes, die einem Arbeitgeber weit mehr über den Arbeitnehmer sagen, als auf den 1. Blick deutlich wird. Legt ein Bewerber ein Arbeitszeugnis vor, sollten dieses unbedingt nach solchen geheimen Hinweisen durchgesehen werden. Auf diese Weise können unliebsame Überraschungen vermieden werden. Vorsicht bei formellen Mängeln am Zeugnis! Auch wenn der Inhalt des Arbeitszeugnisses noch so wohlwollend klingt: Manche Arbeitgeber vermitteln ihre wirklichen Botschaften durch die äußere Gestaltung des Zeugnisses. Weist ein Ihnen vorgelegtes Zeugnis Mängel wie z. B.: • • • • Flecken, Durchstreichungen, nachträgliche Korrekturen, unübliche Falzungen oder Knicke auf, spricht dies für eine äußerst schlechte Beurteilung. Und sollten die äußerlichen Mängel erst nachträglich eingetreten sein, deutet dies immer noch auf eine erhebliche Nachlässigkeit des Arbeitnehmers hin. Geheimzeichen richtig erkennen und entschlüsseln Werden im Zeugnis bestimmte Passagen durch äußerliche Merkmale hervorgehoben, deutet dies regelmäßig darauf hin, dass der frühere Arbeitgeber das genaue Gegenteil des Gekennzeichneten meint. Enthält ein Zeugnis • • • • Unterstreichungen, Fettdruck, Ausrufe- oder Anführungszeichen, sollten der Bewerber besonders sorgsam geprüft werden. Ist im Briefkopf des Zeugnisses die Telefonnummer des Arbeitgebers unterstrichen, ist das ein „Wink mit dem Zaunpfahl“. Hier sollte der frühere Arbeitgeber für eine Rücksprache unbedingt angerufen werden. Auf die gewählte Gewichtung achten! Ein positives Zeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass es sich auf die bedeutsamen Aussagen beschränkt und diese gleichwertig darstellt. Wird von diesem Grundsatz abgewichen und stattdessen ein schieflastiges Arbeitszeugnis ausgestellt, spricht das nicht gerade für den Bewerber. Insbesondere in folgenden Fällen liegt eine alarmierende Fehlgewichtung vor: • • • • • Betonung von Selbstverständlichkeiten Gewichtung nur eines Aspekts Betonen unwichtiger Aspekte Unverhältnismäßig ausführliche Darstellung des Unternehmens Auffälliges Voranstellen unwichtiger Aussagen Interessant ist, was gerade nicht im Zeugnis steht Häufig drücken Arbeitgeber negative Bewertungen gerade dadurch aus, dass sie bestimmte Zeugnisbestandteile weglassen oder zu kurz fassen. Dabei gilt folgende Faustregel: Je wichtiger und selbstverständlicher das Vorhandensein eines Zeugnisbestandteils ist, desto negativer ist das Fehlen dieses Bestandteils zu werten. Daher sollten insbesondere in folgenden Fällen hellhörig machen: • • • • • • • • Fehlen der Zeugnisüberschrift Weggelassene Einleitung oder Tätigkeitsbeschreibung Äußerst knappe Tätigkeitsbeschreibung bei langjähriger Beschäftigung Fehlende Leistungsbeurteilung bei qualifiziertem Zeugnis Keine Aussagen zu Führungsqualitäten bei leitenden Angestellten Kein Hinweis auf die Unfallfreiheit bei Berufskraftfahrern Fehlende Aussagen über Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit bei vertrauensvollen Positionen (z. B. Kassierer, Filialleiter) Weglassen der Schlussformel Michael Weber, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht ist im Dormagener Büro der KSW Gruppe, Rechtsanwälte & Steuerberater (Vom-Stein-Str. 34, 41539 Dormagen, Tel.: 02133-2476-0, www.KSWG.de, e.mail: [email protected]) schwerpunktmäßig im Bereich des Arbeits-, Wirtschafts- und Vertragsrechtes tätig.