Der neue KFG-Brief - Kaiserin-Friedrich
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Der neue KFG-Brief - Kaiserin-Friedrich
Kaiserin·Friedrich·Gymnasium, Auf der Steinkaut 1-15, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe KFG-Brief Nr. 1 / 2015-16 Schule mit altsprachlichem Zweig Schule mit bilingualem Zweig Bad Homburg, 07. September 2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, Ehemalige und Freunde des KFG, heute beginnt das neue Schuljahr, zu dem ich Sie sehr herzlich begrüße. Eine spannende, abwechslungsreiche und interessante Zeit liegt vor uns: Für die vielen Sextaner das Kennenlernen ihrer neuen Schule, für die Q3 die Studienfahrten Ende September und die Vorbereitungen auf das Abiturjahr und für alle Schülerinnen und Schüler ist der Beginn der Schule auch ein Wiedersehen der Schulfreunde und -freundinnen, der Lehrerinnen und Lehrer. Er beinhaltet die Neugier auf „Wen haben wir z. B. in Deutsch bekommen? Hat sich in der Schule etwas verändert? Wie wird das Schuljahr?“ Ich freue mich auf das muntere Plappern im Schulgebäude, das Lachen und die verschiedenen Stimmen. So schön es auch nach einem turbulenten Schuljahr ist, in den Ferien im Schulgebäude nur wenige Menschen zu sehen; viel schöner ist es, nach den Ferien die Schülerinnen und Schüler wieder hier zu haben. Schließlich macht das ja Schule aus! Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, den Schülerinnen und Schülern, Ihren Kindern, so viel Wissen, Ideen, Kulturtechniken, Sprachen, Kreativität, Engagement für den anderen wie möglich mit auf ihren Lebensweg zu geben. Diese Dinge kann ihnen niemand nehmen, sie machen unser Menschsein aus und müssen angeboten und gefördert werden. So können wir unser Umfeld mitprägen, Akzente setzen und daran mitwirken, dass der Einzelne in der Gemeinschaft einen ganz persönlichen, ihm eigenen Wert hat. Dafür engagieren wir uns am KFG, zusammen mit Ihnen, den Elternhäusern, wohl wissend, dass wir nicht alles richten können, dass nicht immer alles perfekt ist, dass wir aber diesen Anspruch an uns stellen. Immer größere Sorgen bereitet uns der Missbrauch digitaler Medien. Alles scheint möglich, Grenzen verwischen, da sich viele Benutzer in die Anonymität flüchten, bzw. glauben, dass ihr Handeln unbemerkt für andere bleibt. So werden Bilder, Texte etc. verschickt, die andere zutiefst beleidigen, „ins Herz“ treffen, ohne dass sich die Empfänger wehren können. Dieses feige Verhalten dulden wir nicht, müssen aber erkennen, dass wir an diesem Punkt an unsere Grenzen geraten. Wir können als Schule durch Aufklärung und Schulung präventiv handeln, wir können Inhalte von whatsapp und co aber nicht kontrollieren. Hier ist der Einzelne gefragt, ob Kind oder Erwachsener, hier sind Elternhäuser gefragt. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch gut für das Miteinander. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die korrekte Nutzung der digitalen Medien! Alle Vorbereitungen für ein gelingendes Schuljahr sind in den letzten Wochen getroffen worden: Die Schulleitung, die Kolleginnen und Kollegen, die Damen im Sekretariat, in der Bibliothek und der Cafeteria, sowie die Hausverwalter haben die organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen für das nächste Schuljahr abgeschlossen. Es kann also losgehen! Kaiserin·Friedrich·Gymnasium Auf der Steinkaut 1-15, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, Telefon 06172- 68 48 30, Telefax 06172-6 84 83 17 e-mail: [email protected] oder [email protected] Internet: www.kaiserin-friedrich.de Nachstehend möchte ich Ihnen einige Informationen geben: 1. Personelle Veränderungen im Kollegium Mit Beginn des neuen Schuljahres begrüßen wir als neue Kolleginnen und Kollegen: Frau Backes Frau Graf Herrn Palchik Englisch / Chemie Deutsch / kath. Religion Politik und Wirtschaft / Geschichte / Russisch Außerdem kehren aus der Elternzeit zurück: Frau Friedrich Frau Hüsing Frau Mik Herrn Schuster Englisch / Geschichte Latein / ev. Religion Deutsch / Biologie Mathematik / Informatik 2. Klassen und Kurse Das KFG umfasst in diesem Schuljahr 31 Klassen in den Jahrgangsstufen 5 – 9 sowie 29 Tutorenkurse der Jahrgangsstufen E – Q4. Insgesamt haben wir zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 1.314 SuS, die von 118 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden. Wir begrüßen 202 Sextaner. 3. Unterricht a) Unterricht allgemein Der Unterricht in den Klassen 5 – Q4 basiert auf den Kerncurricula, die auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums eingesehen werden können. b) Epochalunterricht Epochalunterricht findet nach der gültigen Stundentafel in der Js 6 in Erdkunde und Geschichte sowie in Biologie und Physik statt, in der Js 7 in Musik und Kunst. Die Noten des 1. Halbjahres sowie des 2. Halbjahres sind versetzungsrelevant. c) Religions- und Ethikunterricht Die Erlasse über Religions- und Ethikunterricht sehen folgende Regelungen vor: Schüler nehmen in der Regel an dem Religionsunterricht des Bekenntnisses teil, dem sie angehören. Die Konfession der Schüler wird bei der Aufnahme in die Schule festgestellt. Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten oder der religionsmündigen Schüler. Die Kenntnisnahme der Abmeldung von religionsmündigen aber noch nicht volljährigen Schülern ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen. Die Abmeldung soll in der Regel nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Eine Rücknahme der Abmeldung ist zulässig. Zur Teilnahme am Ethikunterricht sind alle Schüler verpflichtet, die bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgrund einer Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten, danach aufgrund eigener Entscheidung, a) von einem eingerichteten Religionsunterricht abgemeldet sind oder b) sich nicht für eine Teilnahme an einem eingerichteten Religionsunterricht entscheiden. Auf Antrag können diejenigen von der Pflicht zur Teilnahme am Ethik-Unterricht freigestellt werden, die nachweislich regelmäßig und in einem dem Ethik-Unterricht vergleichbaren Umfang an entsprechenden Unterrichtsveranstaltungen einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft teilnehmen, die vom Hessischen Kultusministerium anerkannt ist. In der Oberstufe nehmen die Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil. 4. Terminplan Im Terminplan, der auf der Homepage einzusehen ist, finden Sie alle Termine fortlaufend aufgelistet. Diesen Plan aktualisieren wir während des Schuljahres und kennzeichnen die Veränderungen entsprechend. KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 2 von 5 5. Elternbeiratswahlen Im Terminplan für das 1. Schulhalbjahr ist vermerkt, in welchen Klassen der Elternbeirat und sein Stellvertreter (oder in einzelnen Fällen nur der Elternbeirat oder nur sein Stellvertreter) neu gewählt werden müssen. Über eine rege Teilnahme auch an den Elternabenden der Oberstufe freuen wir uns sehr! 6. Sprechstunden der am KFG unterrichtenden Lehrkräfte Jede Lehrkraft hält wöchentlich eine Sprechstunde ab. Bitte melden Sie sich über Ihre Tochter oder Ihren Sohn bei dem jeweils gewünschten Lehrer vorher an, damit die Sprechzeiten koordiniert werden können. Sollten Sie verhindert sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, so teilen Sie dies bitte über das Sekretariat der Schule mit. Alle Kolleginnen und Kollegen verfügen über eine Dienst-Email (1. Buchstabe des [email protected]). 7. Ausgeliehene Bücher Die Eltern werden gebeten darauf zu achten, dass die in der Schule ausgeliehenen Bücher mit einem Schutzumschlag versehen werden. Dies wird von den Fachlehrern überprüft. Sollten Sie nach der Ausleihe ein beschädigtes Buch vorfinden, so melden Sie das bitte unverzüglich Frau Zsilinszky in der Lehrmittelbücherei. Apropos Bücherei: Frau Zsilinszky hat mit ihrem Büchereiteam ein Mammutprogramm bewältigt: Alle ca. 30.000 Titel wurden auf das LitteraSystem umgestellt, sodass die Schülerinnen und Schüler zukünftig nur noch einen Barcode für die Bibliothek und die Bücherei benötigen. Bedingt durch diese Umstellung konnten am Ende des Schuljahres die Bücher für das neue Schuljahr nicht ausgegeben werden. 8. Leistungsbewertung Die Fachlehrer informieren ihre Schüler in den ersten drei Wochen des neuen Schuljahres über die Kriterien zur Leistungsbewertung. Rechtsgrundlage: a) Js 5 – 9: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, § 23 (2): „Zu Beginn eines Schuljahres sollen die Schülerinnen und Schüler und die Eltern darüber informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Bewertung ihrer Leistungen erfolgt.“ Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, § 25 (3): „In den Fächern, in denen gemäß Nr. 7a der Anlage 2 Klassen- oder Kursarbeiten nach Abs. 2 Buchst. a vorgesehen sind (gemeint sind: Deutsch, Mathematik, 1., 2. und 3. Fremdsprache), machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern (gemeint sind die Fächer, in denen eine Lernkontrolle geschrieben wird) etwa ein Drittel.“ b) Js E bis Q4: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 04.04.2013 § 9 (einzusehen über die Homepage des Hessischen Kultusministeriums) 9. Pädagogische Mittagsbetreuung Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 besteht die Möglichkeit, an einer kostenfreien Hausaufgabenbetreuung (Leitung: Frau Schaum, Frau Kiel) bis zu viermal wöchentlich von 13:50-15:00 Uhr teilzunehmen und/oder ein auf diese Jahrgangsstufen abgestimmtes Angebot an Arbeitsgemeinschaften wahrzunehmen. Informationen und Anmeldeformulare zur Hausaufgabenbetreuung finden Sie im Anhang. Ansprechpartnerin ist Frau Einberger ([email protected]). Die Anmeldungen für die AG´s erfolgen in der 2. Schulwoche. Ein entsprechendes Anschreiben folgt. Bereits ab dem 08.09.2015 steht die Bibliothek den Schülerinnen und Schülern auch für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung. Frau Düsing ist vor Ort die Ansprechpartnerin. 10. Arbeitsgemeinschaften Auch in diesem Jahr wird es wieder ein breites Angebot an AG`s geben. Informationen hierzu erhalten Sie über Aushänge am Informationsbrett „Arbeitsgemeinschaften“ im Durchgang zum Hofcafe, über die Elternmail und über die Klassenlehrer. KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 3 von 5 11. Cafeteria und Bibliothek Die Cafeteria und die Bibliothek, die von ehrenamtlich tätigen Müttern und Vätern betreut, bzw. unterstützt werden, suchen auch in diesem Schuljahr helfende Hände. Bitte melden Sie sich, wenn Sie mitarbeiten möchten. Jede Stunde der Mitarbeit kommt den Schülerinnen und Schülern zugute und bildet eine der wichtigen Säulen des KFG. Die Essensbestellung erfolgt über eine Online-Registrierung. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage (Link Cafeteria). 12. Förderverein Der Förderverein des KFG hat als vordringliche Zielsetzung, die Schule finanziell da zu unterstützen, wo die Mittel des Schulträgers nicht ausreichen, bzw. zusätzliche Angebote den Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen. Als Beispiel seien die Zuschüsse für die Fahrten genannt. Werden Sie Mitglied und/oder unterstützen Sie die Arbeit des Fördervereins! www.KFG-Foerderverein.de 13. Ferien im Schuljahr 2015/2016 Ferien Herbstferien 2015 Weihnachtsferien 2015/16 Osterferien 2016 Sommerferien 2016 Letzter Schultag Fr., 16.10.2015 Di., 22.12.2015 Do., 24.03.2016 Fr., 15.07.2016 Erster Schultag Mo., 02.11.2015 Mo., 11.01.2016 Mo., 11.04.2016 Mo., 29.08.2016 14. Bewegliche Ferientage in Schuljahr 2015/2016 Mo., 08.02.2016 (Rosenmontag) Fr., 06.05.2016 (Tag nach Christi Himmelfahrt) Fr., 27.05.2016 (Tag nach Fronleichnam) 15. Der „Tag der offenen Tür“ für die Klassen 4 wird am Samstag 16.01.2016 stattfinden. An diesem Tag findet Unterricht statt, dafür entfällt der Unterricht am Faschingsdienstag. 16. Benutzung von Mobiltelefonen Ich bitte Sie erneut um Verständnis und Unterstützung, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern die Benutzung eines Mobiltelefons während des Unterrichts nicht gestatten. Bei Nichteinhaltung wird die Lehrkraft das entsprechende Gerät einziehen; es wird nur an die Eltern im Sekretariat ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ipods und MP3-Player etc. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler „bildschirmfreie“ Zeiten haben und Kommunikation nicht auf Handy und Internetportale beschränkt ist. 17. Filmen Viele Schüler/innen bringen Handys mit in die Schule, die audiovisuelle Aufnahmen ermöglichen. Das Filmen und Fotografieren anderer ist untersagt. 18. Beurlaubung von Schülern in Verbindung mit Ferien Die allgemeine Ferienordnung vom 04.03.2002 sieht folgende Regelung bei Beurlaubung von Schülern in Verbindung mit Ferien vor: „Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst grundsätzlich spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen“. Beurlaubungsanträge müssen in Briefform gestellt werden. Eine E-Mail reicht nicht aus. Immer wieder werden Schülerinnen und Schüler vor den Ferien unbeurlaubt aus dem Unterricht genommen, um Urlaubsreisen früher antreten zu können. Im Sinne der Gerechtigkeit den anderen gegenüber und im Bewusstsein, welche Botschaft man KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 4 von 5 damit seinem Kind vermittelt, bitte ich nochmals eindringlich darum, dies zu unterlassen. Ich weiß, dass es nur wenige Eltern betrifft, diese handeln allerdings nicht nur unfair den anderen gegenüber, sondern auch gegen das Recht. 19. Einverständniserklärung Die Homepage-AG, geleitet von Herrn Welker, berichtet über aktuelle Geschehnisse aus dem Schulleben und informiert Interessierte. Dabei könnten auch Schülerinnen und Schüler genannt oder abgebildet werden, z. B. bei Theateraufführungen, Vorträgen etc. Ich bitte Sie, die Einverständniserklärung (s. Anhang) zu lesen und zu unterschreiben. 20. Sozialpraktikum In der E-Phase findet ein verpflichtendes Sozialpraktikum im Umfang von 35 Jahresstunden statt. Die Schülerinnen und Schüler können sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich Dienste an der Gemeinschaft übernehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist Frau Weinheimer zuständig, für Bewerbungen zur Übernahme von Tätigkeiten im schulischen Bereich ist Frau Kiel die Ansprechpartnerin. Die Dokumentation muss von den Schülerinnen und Schülern erbracht werden und wird am Ende des Schuljahres von den Tutoren eingesammelt. Das Sozialpraktikum wird auf Antrag im Abiturzeugnis vermerkt. 21. Musikgruppen Die Musikgruppen laden Musizierende sehr herzlich zum Mitspielen ein (Orchester, kleines Orchester und Chor). Die Probenzeiten sind mittwochs. 22. Beamer und Computer in den Klassenräumen Nach der Installation von Beamern in allen Klassenräumen beginnen wir mit der schrittweisen Ausstattung mit Laptops. Ihre Heike Zinke --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kenntnisnahme des KFG-Briefes Nr. 1 Schuljahr 2015/16 Name des Schülers / der Schülerin: _______________________________ Klasse: _______________ Name des Erziehungsberechtigten: _______________________________ Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Erhalt des KFG-Briefes. _________________________________________ Unterschrift eines Erziehungsberechtigten KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 5 von 5 _________________________ Datum