Der neue KFG-Brief - Kaiserin-Friedrich

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Der neue KFG-Brief - Kaiserin-Friedrich
Kaiserin·Friedrich·Gymnasium, Auf der Steinkaut 1-15, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe
KFG-Brief Nr. 1 / 2015-16
Schule mit altsprachlichem Zweig
Schule mit bilingualem Zweig
Bad Homburg, 07. September 2015
Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, Ehemalige und
Freunde des KFG,
heute beginnt das neue Schuljahr, zu dem ich Sie sehr herzlich begrüße. Eine spannende, abwechslungsreiche und interessante Zeit liegt vor uns: Für die vielen Sextaner das Kennenlernen ihrer neuen
Schule, für die Q3 die Studienfahrten Ende September und die Vorbereitungen auf das Abiturjahr und
für alle Schülerinnen und Schüler ist der Beginn der Schule auch ein Wiedersehen der Schulfreunde
und -freundinnen, der Lehrerinnen und Lehrer. Er beinhaltet die Neugier auf „Wen haben wir z. B. in
Deutsch bekommen? Hat sich in der Schule etwas verändert? Wie wird das Schuljahr?“
Ich freue mich auf das muntere Plappern im Schulgebäude, das Lachen und die verschiedenen Stimmen. So schön es auch nach einem turbulenten Schuljahr ist, in den Ferien im Schulgebäude nur wenige Menschen zu sehen; viel schöner ist es, nach den Ferien die Schülerinnen und Schüler wieder hier
zu haben. Schließlich macht das ja Schule aus!
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, den Schülerinnen und Schülern, Ihren Kindern, so viel Wissen,
Ideen, Kulturtechniken, Sprachen, Kreativität, Engagement für den anderen wie möglich mit auf ihren
Lebensweg zu geben. Diese Dinge kann ihnen niemand nehmen, sie machen unser Menschsein aus
und müssen angeboten und gefördert werden. So können wir unser Umfeld mitprägen, Akzente setzen
und daran mitwirken, dass der Einzelne in der Gemeinschaft einen ganz persönlichen, ihm eigenen
Wert hat. Dafür engagieren wir uns am KFG, zusammen mit Ihnen, den Elternhäusern, wohl wissend,
dass wir nicht alles richten können, dass nicht immer alles perfekt ist, dass wir aber diesen Anspruch
an uns stellen.
Immer größere Sorgen bereitet uns der Missbrauch digitaler Medien. Alles scheint möglich, Grenzen
verwischen, da sich viele Benutzer in die Anonymität flüchten, bzw. glauben, dass ihr Handeln unbemerkt für andere bleibt. So werden Bilder, Texte etc. verschickt, die andere zutiefst beleidigen, „ins
Herz“ treffen, ohne dass sich die Empfänger wehren können. Dieses feige Verhalten dulden wir nicht,
müssen aber erkennen, dass wir an diesem Punkt an unsere Grenzen geraten. Wir können als Schule
durch Aufklärung und Schulung präventiv handeln, wir können Inhalte von whatsapp und co aber
nicht kontrollieren. Hier ist der Einzelne gefragt, ob Kind oder Erwachsener, hier sind Elternhäuser
gefragt. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch gut für das Miteinander. Bitte sprechen Sie mit
Ihren Kindern über die korrekte Nutzung der digitalen Medien!
Alle Vorbereitungen für ein gelingendes Schuljahr sind in den letzten Wochen getroffen worden:
Die Schulleitung, die Kolleginnen und Kollegen, die Damen im Sekretariat, in der Bibliothek und der
Cafeteria, sowie die Hausverwalter haben die organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen für
das nächste Schuljahr abgeschlossen.
Es kann also losgehen!
Kaiserin·Friedrich·Gymnasium
Auf der Steinkaut 1-15, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, Telefon 06172- 68 48 30, Telefax 06172-6 84 83 17
e-mail: [email protected] oder [email protected] Internet: www.kaiserin-friedrich.de
Nachstehend möchte ich Ihnen einige Informationen geben:
1.
Personelle Veränderungen im Kollegium
Mit Beginn des neuen Schuljahres begrüßen wir als neue Kolleginnen und Kollegen:
Frau Backes
Frau Graf
Herrn Palchik
Englisch / Chemie
Deutsch / kath. Religion
Politik und Wirtschaft / Geschichte / Russisch
Außerdem kehren aus der Elternzeit zurück:
Frau Friedrich
Frau Hüsing
Frau Mik
Herrn Schuster
Englisch / Geschichte
Latein / ev. Religion
Deutsch / Biologie
Mathematik / Informatik
2.
Klassen und Kurse
Das KFG umfasst in diesem Schuljahr 31 Klassen in den Jahrgangsstufen 5 – 9 sowie 29 Tutorenkurse der Jahrgangsstufen E – Q4.
Insgesamt haben wir zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 1.314 SuS, die von 118 Lehrerinnen
und Lehrern unterrichtet werden. Wir begrüßen 202 Sextaner.
3.
Unterricht
a) Unterricht allgemein
Der Unterricht in den Klassen 5 – Q4 basiert auf den Kerncurricula, die auf der Homepage
des Hessischen Kultusministeriums eingesehen werden können.
b) Epochalunterricht
Epochalunterricht findet nach der gültigen Stundentafel in der Js 6 in Erdkunde und Geschichte sowie in Biologie und Physik statt, in der Js 7 in Musik und Kunst. Die Noten des
1. Halbjahres sowie des 2. Halbjahres sind versetzungsrelevant.
c) Religions- und Ethikunterricht
Die Erlasse über Religions- und Ethikunterricht sehen folgende Regelungen vor:
Schüler nehmen in der Regel an dem Religionsunterricht des Bekenntnisses teil, dem sie angehören. Die Konfession der Schüler wird bei der Aufnahme in die Schule festgestellt. Die
Nichtteilnahme am Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten oder der religionsmündigen Schüler. Die Kenntnisnahme der Abmeldung von
religionsmündigen aber noch nicht volljährigen Schülern ist von den Erziehungsberechtigten
schriftlich zu bestätigen. Die Abmeldung soll in der Regel nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Eine Rücknahme der Abmeldung ist zulässig.
Zur Teilnahme am Ethikunterricht sind alle Schüler verpflichtet, die bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres aufgrund einer Entscheidung ihrer Erziehungsberechtigten, danach aufgrund eigener Entscheidung,
a) von einem eingerichteten Religionsunterricht abgemeldet sind oder
b) sich nicht für eine Teilnahme an einem eingerichteten Religionsunterricht entscheiden.
Auf Antrag können diejenigen von der Pflicht zur Teilnahme am Ethik-Unterricht freigestellt werden, die nachweislich regelmäßig und in einem dem Ethik-Unterricht vergleichbaren Umfang an entsprechenden Unterrichtsveranstaltungen einer Kirche, Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft teilnehmen, die vom Hessischen Kultusministerium anerkannt ist.
In der Oberstufe nehmen die Schülerinnen und Schüler verpflichtend am Religionsunterricht
oder am Ethikunterricht teil.
4.
Terminplan
Im Terminplan, der auf der Homepage einzusehen ist, finden Sie alle Termine fortlaufend aufgelistet. Diesen Plan aktualisieren wir während des Schuljahres und kennzeichnen die Veränderungen entsprechend.
KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 2 von 5
5.
Elternbeiratswahlen
Im Terminplan für das 1. Schulhalbjahr ist vermerkt, in welchen Klassen der Elternbeirat und
sein Stellvertreter (oder in einzelnen Fällen nur der Elternbeirat oder nur sein Stellvertreter) neu
gewählt werden müssen. Über eine rege Teilnahme auch an den Elternabenden der Oberstufe
freuen wir uns sehr!
6.
Sprechstunden der am KFG unterrichtenden Lehrkräfte
Jede Lehrkraft hält wöchentlich eine Sprechstunde ab. Bitte melden Sie sich über Ihre Tochter
oder Ihren Sohn bei dem jeweils gewünschten Lehrer vorher an, damit die Sprechzeiten koordiniert werden können. Sollten Sie verhindert sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, so
teilen Sie dies bitte über das Sekretariat der Schule mit. Alle Kolleginnen und Kollegen verfügen über eine Dienst-Email (1. Buchstabe des [email protected]).
7.
Ausgeliehene Bücher
Die Eltern werden gebeten darauf zu achten, dass die in der Schule ausgeliehenen Bücher mit
einem Schutzumschlag versehen werden. Dies wird von den Fachlehrern überprüft. Sollten Sie
nach der Ausleihe ein beschädigtes Buch vorfinden, so melden Sie das bitte unverzüglich Frau
Zsilinszky in der Lehrmittelbücherei. Apropos Bücherei: Frau Zsilinszky hat mit ihrem Büchereiteam ein Mammutprogramm bewältigt: Alle ca. 30.000 Titel wurden auf das LitteraSystem umgestellt, sodass die Schülerinnen und Schüler zukünftig nur noch einen Barcode für
die Bibliothek und die Bücherei benötigen. Bedingt durch diese Umstellung konnten am Ende
des Schuljahres die Bücher für das neue Schuljahr nicht ausgegeben werden.
8.
Leistungsbewertung
Die Fachlehrer informieren ihre Schüler in den ersten drei Wochen des neuen Schuljahres über
die Kriterien zur Leistungsbewertung.
Rechtsgrundlage:
a) Js 5 – 9:
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, § 23 (2):
„Zu Beginn eines Schuljahres sollen die Schülerinnen und Schüler und die Eltern darüber informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Bewertung ihrer Leistungen erfolgt.“
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, § 25 (3):
„In den Fächern, in denen gemäß Nr. 7a der Anlage 2 Klassen- oder Kursarbeiten nach Abs.
2 Buchst. a vorgesehen sind (gemeint sind: Deutsch, Mathematik, 1., 2. und 3. Fremdsprache), machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung
aus, in den übrigen Fächern (gemeint sind die Fächer, in denen eine Lernkontrolle geschrieben wird) etwa ein Drittel.“
b) Js E bis Q4:
Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 04.04.2013 § 9
(einzusehen über die Homepage des Hessischen Kultusministeriums)
9.
Pädagogische Mittagsbetreuung
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 besteht die Möglichkeit, an einer kostenfreien Hausaufgabenbetreuung (Leitung: Frau Schaum, Frau Kiel) bis zu viermal wöchentlich von 13:50-15:00 Uhr teilzunehmen und/oder ein auf diese Jahrgangsstufen abgestimmtes
Angebot an Arbeitsgemeinschaften wahrzunehmen. Informationen und Anmeldeformulare zur
Hausaufgabenbetreuung finden Sie im Anhang. Ansprechpartnerin ist Frau Einberger
([email protected]). Die Anmeldungen für die AG´s erfolgen in der 2. Schulwoche. Ein entsprechendes Anschreiben folgt.
Bereits ab dem 08.09.2015 steht die Bibliothek den Schülerinnen und Schülern auch für die
Nachmittagsbetreuung zur Verfügung. Frau Düsing ist vor Ort die Ansprechpartnerin.
10.
Arbeitsgemeinschaften
Auch in diesem Jahr wird es wieder ein breites Angebot an AG`s geben. Informationen
hierzu erhalten Sie über Aushänge am Informationsbrett „Arbeitsgemeinschaften“ im
Durchgang zum Hofcafe, über die Elternmail und über die Klassenlehrer.
KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 3 von 5
11.
Cafeteria und Bibliothek
Die Cafeteria und die Bibliothek, die von ehrenamtlich tätigen Müttern und Vätern betreut, bzw.
unterstützt werden, suchen auch in diesem Schuljahr helfende Hände. Bitte melden Sie sich,
wenn Sie mitarbeiten möchten. Jede Stunde der Mitarbeit kommt den Schülerinnen und Schülern zugute und bildet eine der wichtigen Säulen des KFG.
Die Essensbestellung erfolgt über eine Online-Registrierung. Informationen dazu finden Sie auf
der Homepage (Link Cafeteria).
12.
Förderverein
Der Förderverein des KFG hat als vordringliche Zielsetzung, die Schule finanziell da zu unterstützen, wo die Mittel des Schulträgers nicht ausreichen, bzw. zusätzliche Angebote den Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen. Als Beispiel seien die Zuschüsse für die Fahrten
genannt. Werden Sie Mitglied und/oder unterstützen Sie die Arbeit des Fördervereins!
www.KFG-Foerderverein.de
13. Ferien im Schuljahr 2015/2016
Ferien
Herbstferien 2015
Weihnachtsferien 2015/16
Osterferien 2016
Sommerferien 2016
Letzter Schultag
Fr., 16.10.2015
Di., 22.12.2015
Do., 24.03.2016
Fr., 15.07.2016
Erster Schultag
Mo., 02.11.2015
Mo., 11.01.2016
Mo., 11.04.2016
Mo., 29.08.2016
14.
Bewegliche Ferientage in Schuljahr 2015/2016
Mo., 08.02.2016 (Rosenmontag)
Fr., 06.05.2016 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Fr., 27.05.2016 (Tag nach Fronleichnam)
15.
Der „Tag der offenen Tür“ für die Klassen 4
wird am Samstag 16.01.2016 stattfinden. An diesem Tag findet Unterricht statt, dafür entfällt
der Unterricht am Faschingsdienstag.
16.
Benutzung von Mobiltelefonen
Ich bitte Sie erneut um Verständnis und Unterstützung, dass wir unseren Schülerinnen und
Schülern die Benutzung eines Mobiltelefons während des Unterrichts nicht gestatten. Bei
Nichteinhaltung wird die Lehrkraft das entsprechende Gerät einziehen; es wird nur an die Eltern im Sekretariat ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ipods und MP3-Player etc.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler „bildschirmfreie“
Zeiten haben und Kommunikation nicht auf Handy und Internetportale beschränkt ist.
17.
Filmen
Viele Schüler/innen bringen Handys mit in die Schule, die audiovisuelle Aufnahmen ermöglichen. Das Filmen und Fotografieren anderer ist untersagt.
18.
Beurlaubung von Schülern in Verbindung mit Ferien
Die allgemeine Ferienordnung vom 04.03.2002 sieht folgende Regelung bei Beurlaubung von
Schülern in Verbindung mit Ferien vor: „Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen
und Schülern selbst grundsätzlich spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs
(wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen“. Beurlaubungsanträge müssen in Briefform gestellt
werden. Eine E-Mail reicht nicht aus. Immer wieder werden Schülerinnen und Schüler vor den
Ferien unbeurlaubt aus dem Unterricht genommen, um Urlaubsreisen früher antreten zu können.
Im Sinne der Gerechtigkeit den anderen gegenüber und im Bewusstsein, welche Botschaft man
KFG-Brief Nr. 1 2015/16 - Seite 4 von 5
damit seinem Kind vermittelt, bitte ich nochmals eindringlich darum, dies zu unterlassen. Ich
weiß, dass es nur wenige Eltern betrifft, diese handeln allerdings nicht nur unfair den anderen
gegenüber, sondern auch gegen das Recht.
19.
Einverständniserklärung
Die Homepage-AG, geleitet von Herrn Welker, berichtet über aktuelle Geschehnisse aus dem
Schulleben und informiert Interessierte. Dabei könnten auch Schülerinnen und Schüler genannt
oder abgebildet werden, z. B. bei Theateraufführungen, Vorträgen etc. Ich bitte Sie, die Einverständniserklärung (s. Anhang) zu lesen und zu unterschreiben.
20.
Sozialpraktikum
In der E-Phase findet ein verpflichtendes Sozialpraktikum im Umfang von 35 Jahresstunden
statt. Die Schülerinnen und Schüler können sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich Dienste an der Gemeinschaft übernehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist
Frau Weinheimer zuständig, für Bewerbungen zur Übernahme von Tätigkeiten im schulischen
Bereich ist Frau Kiel die Ansprechpartnerin.
Die Dokumentation muss von den Schülerinnen und Schülern erbracht werden und wird am Ende des Schuljahres von den Tutoren eingesammelt. Das Sozialpraktikum wird auf Antrag im
Abiturzeugnis vermerkt.
21.
Musikgruppen
Die Musikgruppen laden Musizierende sehr herzlich zum Mitspielen ein (Orchester, kleines Orchester und Chor). Die Probenzeiten sind mittwochs.
22.
Beamer und Computer in den Klassenräumen
Nach der Installation von Beamern in allen Klassenräumen beginnen wir mit der schrittweisen
Ausstattung mit Laptops.
Ihre Heike Zinke
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Kenntnisnahme des KFG-Briefes Nr. 1 Schuljahr 2015/16
Name des Schülers / der Schülerin: _______________________________ Klasse: _______________
Name des Erziehungsberechtigten: _______________________________
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Erhalt des KFG-Briefes.
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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Datum