Staatliche Realschule Würzburg III

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Staatliche Realschule Würzburg III
David-Schuster-Realschule
Sandbergerstraße 1
97074 Würzburg
Telefon: 0931 26023-500
Telefax: 0931 26023-520
E-mail: [email protected]
Homepage: www.david-schuster-realschule.de
Informationen zum Übertritt an die Realschule
Die Übertrittsbestimmungen für die 5. Jahrgangsstufe der Realschule
Der Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule erfolgt in der Regel nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule
oder nach der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule.
Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:
Entscheidend für die Zuerkennung der Eignung ist der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und
Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
 Bei einem Notendurchschnitt bis 2,66 im Übertrittszeugnis („geeignet“) sind die leistungsmäßigen
Voraussetzungen für den Übertritt gegeben.
 Bei einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter im Übertrittszeugnis („nicht geeignet“) muss sich der
Schüler dem Probeunterricht (in Deutsch und Mathematik) unterziehen:
- Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn folgendes Notenbild gegeben ist:
Deutsch 3/ Mathematik 4 oder Deutsch 4/ Mathematik 3 oder besser. Mit bestandenem
Probeunterricht darf der Schüler an die Realschule übertreten.
- Bei Deutsch 4 und Mathematik 4 ist ein Übertritt an die Realschule möglich, unter der
Voraussetzung, dass sich die Eltern nach einem persönlichen Beratungsgespräch an der
Realschule für die Schullaufbahn der Realschule entscheiden.
Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die 5. Klasse:
Entscheidend für die Zuerkennung der Eignung ist der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik
im Jahreszeugnis. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
 Schüler mit einem Notendurchschnitt bis 2,50 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis
werden in die Realschule aufgenommen. Achtung: Hier ist kein Probeunterricht möglich!
 Wir bitten darum, die Schüler ebenfalls in der Anmeldewoche vom 09.-13. Mai an der Realschule
voranzumelden, damit eine Schülerübersicht für die Klassenbildung im kommenden Schuljahr erstellt werden
kann.
Altersgrenze: Am 31. Dezember des Jahres, in dem ein Schüler in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule
eintritt, darf er noch nicht 12 Jahre alt sein.
Termine
Am Donnerstag, dem 25. Februar 2016 findet um 19.00 Uhr in der Turnhalle der David-Schuster-Realschule eine
Informationsveranstaltung für die Eltern statt, deren Kinder im Schuljahr 2016/17 in die Realschule übertreten
möchten. Für die Kinder findet am Dienstag, dem 23. Februar 2016 ein „Schnuppernachmittag“ in der Zeit von
16.00 bis 19.00 Uhr statt. Hierzu sind auch Sie als Eltern natürlich herzlich eingeladen.
Der Anmeldezeitraum für die Realschule ist vom 09. – 13. Mai 2016. Dieser Zeitraum ist verbindlich
einzuhalten. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihr Kind an der David-Schuster-Realschule von
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr, anmelden. Bei der Anmeldung sind das Übertrittszeugnis, die
Geburtsurkunde (im Original) oder das Familienstammbuch, gegebenenfalls der Sorgerechtsbeschluss und ein
Passfoto des Kindes vorzulegen. Besteht eine schulpsychologisch anerkannte Teilleistungsschwäche oder
Teilleistungsstörung im Bereich des Lesens und/oder Rechtschreibens, sind die Unterlagen ebenfalls bei der
Anmeldung einzureichen.
Der Probeunterricht findet vom Dienstag, 31. Mai bis Donnerstag, 02. Juni 2016 an der D-S-R statt, jeweils ab
7.55 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler finden sich am 31. Mai 2016 rechtzeitig in der Aula der Schule ein.
Aufgabenbeispiele zum Probeunterricht finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://www.realschule.bayern.de/eltern/pruefungen
Der Info-Abend der Bläserklasse findet im März/April statt. Nähere Informationen am Infoabend.
Mit freundlichen Grüßen
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E. M. Borns, RSDin
Schulleiterin

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