Reiseversicherung bks

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Reiseversicherung bks
Der Reiseschutz für BKS MasterCard-Inhaber
Voraussetzung:
Gültigkeit:
Besitz der BKS MasterCard
Versicherungsschutz besteht für die ersten
90 Tage einer Reise
Versicherte Personen:
Inhaber der BKS MasterCard
Der BKS MasterCard-Reiseschutz wird von „INTER
PARTNER ASSISTANCE“ über folgende Alarmzentrale
abgewickelt:
∗
München
Tel.
Fax
+49 89 / 50070229
+49 89 / 50070394
Den BKS MasterCard-Reiseschutz genießt jeder BKS
MasterCard-Inhaber (mit ordentlichem Wohnsitz in
Österreich) automatisch während der Gültigkeitsdauer
seiner BKS MasterCard.
Der BKS MasterCard-Reiseschutz umfasst nachfolgende
angeführte Dienstleistungen und Soforthilfen bei Notfällen
während der ersten 90 Tage einer Auslandsreise. Die
vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
gilt nicht als Auslandsreise.
Obliegenheiten des BKS MasterCardInhabers
Die
Inanspruchnahme
des
BKS
MasterCardReiseschutzes
erfolgt
durch
eine
sofortige
Kontaktaufnahme
mit
der
Alarmzentrale.
Die
Kontaktaufnahme hat unbedingt vor Einleitung eigener
Schritte
zu
erfolgen,
da
ohne
vorheriges
Einverständnis von INTER PARTNER ASSISTANCE
keine Erstattung von Aufwendungen erfolgt.
Wichtig: Bei einer Kontaktaufnahme mit INTER
PARTNER ASSISTANCE sind vom BKS MasterCardInhaber oder einer ihn vertretenden Person folgende
Angaben zu machen:
Name
Nummer und Verfallsdatum der BKS MasterCard
Aufenthaltsort und Telefonnummer, unter der er
erreicht werden kann, sowie eine kurze Beschreibung
der
Notsituation
und
der
erwarteten
Hilfsmaßnahmen.
Beansprucht der BKS MasterCard-Inhaber einen
Kranken- oder Rücktransport, muss er auch Name,
Adresse und Telefonnummer des behandelnden
Arztes bzw. des Krankenhauses, in dem er sich
befindet, bekannt geben. Der BKS MasterCardInhaber hat alles zu vermeiden, was zu einer
unnötigen Kostenerhöhung führen könnte und der
INTER PARTNER ASSISTANCE alle notwendigen
Auskünfte zu erteilen sowie gegebenenfalls die
behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
befreien.
Die Grundlage des Reiseschutzes ist der zwischen
Europay Austria und INTER PARTNER ASSISTANCE -
vormals: Groupe européen S.A. (GESA) Brüssel abgeschlossene Versicherungsvertrag samt Anhang.
Die Kontaktadresse von INTER PARTNER ASSISTANCE
lautet:
∗
INTER PARTNER ASSISTANCE
Direktion für Deutschland
Garmischerstraße 8 - 10
D-80339 München
Leistungen
Information in medizinischen Belangen
In einer medizinischen Notsituation besorgt Inter
Partner Assistance dem BKS MasterCard-Inhaber
Informationen wie z.B. Namen von praktischen Ärzten,
Fach- und Zahnärzten bzw. Adressen von
Krankenhäusern, Apotheken und Ambulanzen in der
Nähe des jeweiligen Aufenthaltsortes. INTER
PARTNER ASSISTANCE stellt jedoch nicht den
Kontakt zum Arzt selbst her.
Stationäre Krankenhausversorgung im Ausland
Bei unfallbedingter Körperverletzung oder plötzlicher
Erkrankung,
die
einen
stationären
Krankenhausaufenthalt erfordern, veranlasst die
INTER PARTNER ASSISTANCE die erforderlichen
Maßnahmen und übernimmt folgende Kosten:
Die Verbringung in das nächstgelegene Krankenhaus
bzw. bei medizinischer Veranlassung (auf Anweisung
des INTER PARTNER ASSISTANCE -Ärzteteams) die
Verlegung in ein besser geeignetes Krankenhaus im
Ausland. Kosten der stationären Behandlung sind
nicht versichert.
Vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt mit
der Alarmzentrale Kontakt aufnehmen.
Krankenrücktransport nach Österreich
Falls die Rückreise nach einer stationären
Behandlung im Ausland mit dem vorhandenen
Rückreiseticket nicht möglich ist, übernimmt Inter
Partner Assistance die entstandenen Mehrkosten für
den Rücktransport nach Österreich mit einem
Linienflugzeug oder einem anderen geeigneten
Verkehrsmittel
Falls eine adäquate Behandlung im Ausland nicht
möglich ist und die medizinische Notwendigkeit für
einen (dringenden) Krankenrücktransport nach
Österreich gegeben ist, erfolgt der Rücktransport mit
einem geeigneten Transportmittel in ein dem
Wohnhaus
in
Österreich
nahe
gelegenes
Krankenhaus.
Der Transport mit einem speziellen Sanitätsflugzeug
ist begrenzt auf einen Rückflug aus einem
europäischen
Land
oder
aus
einem
Mittelmeeranrainerstaat (ausgenommen Albanien und
Libyen).
Ein vorhandenes, nicht beanspruchtes Rückflugticket
ist in jedem Fall der INTER PARTNER ASSISTANCE
vorzulegen.
Vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt
Kontakt mit einer Alarmzentrale aufnehmen.
Krankenbesuch
Dauert ein Krankenhausaufenthalt des BKS
MasterCard-Inhabers länger als 10 Tage, stellt INTER
PARTNER ASSISTANCE einem Verwandten oder
einer anderen vom BKS MasterCard-Inhaber
genannten Person ein Hin- oder Rückfahrt-Ticket (bei
Flug maximal die Kosten der Touristen-Klasse) zur
Verfügung, um den BKS MasterCard-Inhaber zu
besuchen. Weiters beteiligt sich INTER PARTNER
ASSISTANCE an den Hotelkosten (Übernachtung und
Frühstück) bis € 37,79 für maximal 10 Tage.
Der Besucher
ASSISTANCE
Krankenbesuchs
abzustimmen.
hat mit INTER PARTNER
die
Abwicklung
des
vor
Antritt
der
Reise
Sonder-Rückreise nach Österreich
Muss der BKS MasterCard-Inhaber wegen einer
lebensbedrohenden Erkrankung bzw. des Todesfalles
des Ehepartners oder eines nahen Verwandten
(Eltern, Kinder, Geschwister) nach Österreich
zurückreisen und kann er sein ursprüngliches
Rückfahrt-Ticket nicht verwenden, so organisiert
INTER PARTNER ASSISTANCE die Rückfahrt und
übernimmt die entstandenen Mehrkosten (nicht
beanspruchtes
Ticket
INTER
PARTNER
ASSISTANCE vorlegen), bei einem Flug werden
höchstens
die
Kosten
der
Touristenklasse
übernommen.
Vor Einleitung eigener Maßnahmen unbedingt
Kontakt mit einer Alarmzentrale aufnehmen.
Überführung Verstorbener
Im Falle des Todes des BKS MasterCard-Inhabers
veranlasst INTER PARTNER ASSISTANCE die
notwendigen Maßnahmen für die Rückführung der
Leichen zur Begräbnisstätte in Österreich und
übernimmt die dafür anfallenden Kosten.
Hilfeleistung in besonderen Notsituationen
Bei Verlust/Diebstahl
oder Reisepapieren
ASSISTANCE dem
Informationen, die
notwendig sind.
von Personaldokumenten, Geld
vermittelt INTER PARTNER
BKS MasterCard-Inhaber alle
für die Wiederbeschaffung
Vorschusszahlungen
Rechtschutz
INTER PARTNER ASSISTANCE organisiert die
Rechtsvertretung und übernimmt die Kosten bis
€ 1.235,44, falls der BKS MasterCard-Inhaber
zivilrechtlich belangt wird (ausgeschlossen sind
Schadensfälle durch/mit Motorfahrzeugen). Zusätzlich
bevorschusst INTER PARTNER ASSISTANCE eine
Kaution bis zu € 5.087,10 Für Zivilprozesskosten und
für die Freilassung des BKS MasterCard-Inhabers bei
einer Festnahme im Falle eines Verkehrsunfalls. Der
verauslagte Betrag ist binnen eines Monats nach
Ende der Reise an Inter Partner Assistance
zurückzuzahlen.
Übermittlung von Nachrichten
Nachrichten von dringender Art werden von INTER
PARTNER ASSISTANCE - sofern diese im
betreffenden Falle eine Hilfeleistung erbringt - so
entgegengenommen und weitergeleitet.
Risikoausschlüsse und sonstige
Ausschlusstatbestände
Versicherungsschutz wird nicht gewährt,
für Schäden, die durch Aufruhr, Terror, innere
Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie, Verfügungen
von hoher Hand oder Erdbeben unmittelbar oder
mittelbar verursacht worden sind;
wenn es sich um eine bestehende oder chronische
Krankheit (auch Psychose u.ä.) handelt oder bei
Schwangerschaft;
wenn der Versicherungsfall für den Karteninhaber mit
hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war (z.B. bei
Drogen- oder Alkoholkonsum);
für Schäden, die sich aus der Teilnahme an offiziellen
(Sport-) Wettkämpfe oder deren Vorbereitungen
ergeben.
Die INTER PARTNER ASSISTANCE ist von der
Entschädigungspflicht frei, wenn die versicherte Person
den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Falls nicht anders vereinbart, gelten die AUVB 1998.
Verpflichtung des Karteninhabers
Der BKS MasterCard-Inhaber verpflichtet sich, Ansprüche
gegen den Krankenversicherer oder sonstige Dritte an
INTER PARTNER ASSISTANCE abzutreten, soweit Inter
Partner Assistance den Schaden ersetzt hat.
INTER
PARTNER
ASSISTANCE
stellt
dem
Karteninhaber
bei
dringenden
stationären
Behandlungen oder in einer Notsituation wegen eines
der Polizei bzw. der PayLife Bank GmbH gemeldeten
Verlustes oder Diebstahls der BKS MasterCard einen
Vorschuss bis zu € 872,07 zur Verfügung. Der
verauslagte Betrag ist binnen eines Monats nach
Ende der Reise an INTER PARTNER ASSISTANCE
zurückzuzahlen.
Stand: November 2001
Reiseversicherung bks-cardvers.nov.011.DOC

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