Reglement Opel Astra OPC Cup 2016

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Reglement Opel Astra OPC Cup 2016
Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
im Automobilsport
Name der Serie:
Opel Astra OPC Cup
DMSB-Genehmigungs-Nummer:
315/16
Status der Veranstaltungen
☒ International (eingetragen im FIA Kalender)
☐National A (inkl. NEAFP)
☐ National A
Der Status der Veranstaltung wird in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung
angegeben.
Vorwort:
Die Adam Opel AG (nachfolgend Serienausschreiber genannt) schreibt für das Jahr 2016 im
vierten Jahr in Folge den Astra OPC Cup innerhalb der VLN aus. Der Astra OPC Cup hat
sich in den letzten Jahren als erfolgreicher Markenpokal und Stütze innerhalb der VLN
etabliert. Dieses Engagement ist ein Beleg für die Ausrichtung von Opel, seinen
Kundenteams seriennahen Motorsport auf hohem Niveau zu ermöglichen und das
gleichzeitig bei bezahlbaren Kosten. Die im Folgenden schriftlich geregelten Bestimmungen
bilden dazu den Rahmen der Ausschreibung.
Ausschreiber:
Adam Opel AG
Opel Astra OPC Cup Organisation
Bahnhofsplatz I IPC 54-17
65423 Rüsselsheim
Frau Katharina Mauer
Tel.-Nr.:
Fax-Nr.:
Homepage:
Ansprechpartner/Organisation:
E-Mail:
06142 7 73052
06142 7 73301
www.opel-motorsport.com
Kissling Motorsport
Bendenweg 79
53902 Bad Münster Eifel
Stefan Kissling, beauftragter Cupleiter
Gerhard Diel, beauftragter Organisationsleiter
[email protected]
[email protected]
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1 Sportliches Reglement
1.
Einleitung
2.
Organisation
2.1
Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
2.2
Name des zuständigen ASN
2.3
ASN Visum/Genehmigungsnummer
2.4
Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten
(permanentes Büro)
2.5
Zusammensetzung des Organisationskomitees
2.6
Permanente Sportkommissare
2.7
Delegierte des ASN
2.8
Delegierte der Serie
2.9
Liste der Offiziellen
3.
Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
3.1
Offizielle Sprache
3.2
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
3.3
Allgemeine Definitionen
4.
Nennungen
4.1
Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung
4.2
Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung
4.3
Startnummern
5.
Lizenzen
5.1
Erforderliche Lizenzstufen
5.2
Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets
6.
Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
6.1
Versicherung des Veranstalters/Promoters
6.2
Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung
6.3
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
7.
Veranstaltungen
7.1
Serien-Terminkalender
7.2
Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge
7.3
Durchführung der Wettbewerbe
a) Training
b) Qualifikation
c) Startarten
d) Wertungsläufe
8.
Wertung
8.1
Punktetabelle
8.2
Punktegleichheit
9.
Private Trainings und Tests
9.1
Allgemeine Bestimmungen
9.2
Zeitrahmen
10.
Dokumentenabnahme
10.1 Zeitplan
10.2 Fahrerbesprechung/Briefing
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
2
11.
Technische Abnahme/Technische Kontrollen
11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen
11.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan
12.
Kraftstoff
12.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff
12.2 Kraftstoffkontrollen
13.
Nachtanken
13.1 Tankanlagen und Kontrolle
14.
Trainingssitzungen
15.
Freies Training
16.
Qualifikationstraining/Zeittraining
17.
Rennen
17.1 Verwendung von Regenreifen
17.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten,
und Sicherheitsausstattung
17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim
Start aus dem Boxenbereich
18.
Titel, Preisgeld und Pokale
18.1 Titel Gesamtsieger
18.2 Preisgeld und Pokale
19.
Werbung
19.1 Werbung an Fahrerausrüstung
19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug
20.
Protest und Berufung
21.
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
22.
Anerkennung des Reglements
23.
TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
24.
Besondere Bestimmungen
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
3
Teil 2 Technisches Reglement
1.
Technische Bestimmungen der Serie
1.1
Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen
1.2
Grundlagen der Technischen Bestimmungen
1.3
Allgemeines/Präambel
1.4
Fahrerausrüstung
1.5
Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten
1.6
Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast
1.7
Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren
1.8
Abgasvorschriften
1.9
Geräuschbestimmungen
1.10 Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug
1.11 Sicherheitsausrüstung
1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff
1.13 Definitionen Technik
2.
Besondere Technische Bestimmungen
2.1
Allgemeines
2.2
Motor
2.2.1 Abgasanlage
2.3
Kraftübertragung
2.4
Bremsen
2.5
Lenkung
2.6
Radaufhängung
2.7
Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen
2.8
Karosserie und Abmessungen
a) Karosserie außen (inkl. Scheiben)
b) Fahrgastraum/Cockpit
c) Zusätzliches Zubehör
2.9
Aerodynamische Hilfsmittel
2.10 Elektrische Ausrüstung
2.11 Kraftstoffkreislauf
2.12 Schmierungssystem
2.13 Datenübertragung
2.14 Sonstiges
Teil 3 Anlagen/Zeichnungen
Diese Ausschreibung besteht aus 34 Seiten inkl. 3 Anlagen.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
4
Teil 1 Sportliches Reglement
1.
Einleitung
Die Serie Astra Opel OPC Cup wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Internationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge (das Gesetz), den Allgemeinen
Bestimmungen
der
FIA
für
Rundstreckenrennen
und
den
nationalen
Wettbewerbsbestimmungen des (ASN) durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den
Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die
Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA
(Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen.
Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB
durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter
nichts anderes bestimmt ist.
Die Serie wird von folgenden Firmen unterstützt:
•
•
•
•
•
•
•
Hankook Tire Europe GmbH
ThyssenKrupp Bilstein GmbH
Heinrich Eibach GmbH
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Sandtler GmbH
BASTUCK & Co GmbH
PFC Performance Friction
2.
2.1
Organisation
Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
Die Adam Opel AG nachfolgend Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2016 den
Opel Astra OPC Cup aus.
Der Opel Astra OPC Cup besteht aus den Wertungsläufen der VLN in einer eigenen Klasse
zur VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring 2016 die im Rahmen von
Rundstreckenrennen durchgeführt werden.
2.2
Name des zuständigen ASN
DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V.
2.3
ASN Visum/Genehmigungs-Nummer
Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist
vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 16.12.2015 unter Reg.-Nr.: 315/16
genehmigt.
2.4
Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten
(permanentes Büro)
Adam Opel AG, Opel Astra OPC Cup Organisation
Bahnhofsplatz I IPC 54-17
65423 Rüsselsheim
Tel.-Nr.: 06142 7 73052, Fax-Nr.: 06142 7 73301
E-Mail: [email protected], [email protected]
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
5
2.5
Zusammensetzung des Organisationskomitees
N/A
2.6
Permanente Sportkommissare
N/A
2.7
Delegierte des ASN
N/A
2.8
Delegierte der Serie
N/A
2.9
Liste der Offiziellen
Technische Kommissare:
Gerhard Gräber
SPA 1054017
Florian Mai
SPA 1121683
Alle weiteren Offiziellen sind in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen aufgeführt.
3.
Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen:
 Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen
 DMSB-Veranstaltungsreglement
 DMSB-Rundstreckenreglement
 DMSB-Lizenzbestimmungen
 Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO)
 Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB
 Umweltrichtlinien des DMSB
 Anti-Doping Regelwerk der nationalen Anti-Doping Agentur (NADA-Code)
 Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten
Änderungen und Ergänzungen (Bulletins)
 Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen
3.1
Offizielle Sprache
Deutsch
Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
6
3.2
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung,
Absage der Veranstaltung
(1) Die Teilnehmer (=Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter)
nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug
verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung
vereinbart wird.
(2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert
werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur
durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn
aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über
Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in
der Ausschreibung betrifft.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne
Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, vorbehaltlich der
Zustimmung des jeweiligen ASN und der FIA, sofern der Kalender betroffen ist,
Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
3.3
Allgemeine Definitionen
N/A
4.
4.1
Nennungen
Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung
Der Bewerber und/oder Fahrer muss sich mit dem vom Serienausschreiber
herausgegebenen „Antrag auf Einschreibung“ bis zum 1. 3. 2016 um die Zulassung zum
Opel Astra OPC Cup bewerben.
Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge
anzunehmen.
Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden:
☒ Adresse des Serienausschreibers
☐ abweichende Adresse:
Mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beauftragen und bevollmächtigen Bewerber und Fahrer
den Serienausschreiber nicht, in seinem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen bei
denen Wertungsläufen zum Opel Astra OPC Cup durchgeführt werden, abzugeben
(Blocknennung).
Mit der Einschreibung verpflichtet sich der Bewerber und/oder Fahrer an allen
Wertungsläufen teilzunehmen.
Kann ein Bewerber/ Fahrer die Teilnahmeverpflichtungen unverschuldet nicht erfüllen, muss
er die Gründe dafür schriftlich darlegen. Die Entscheidung, ob die Teilnahmeverpflichtungen
unverschuldet nicht erfüllt wurden, liegt allein beim Serienausschreiber.
Jeder Bewerber/Fahrer hat für jede Veranstaltung eine eigene Nennung abzugeben. Siehe
Ausschreibung VLN.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
7
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihres „Antrag auf Einzelnennung“. Der
Serienausschreiber/Beauftragter behält sich das Recht vor „Anträge auf Einzelnennung“ mit
Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für ein Fahrzeug können maximal 3 Fahrer eingeschrieben sein. Der Mehrfachstart eines
Fahrers auf eingeschriebenen Fahrzeugen ist nicht zulässig.
Ein Teamwechsel eines eingeschriebenen Fahrers und dem damit verbundenem
Fahrzeugwechsel auf ein bereits eingeschriebenes Fahrzeug ist nicht möglich. Bei einem
Wechsel auf ein noch nicht eingeschriebenes Fahrzeug wird die entsprechende
Einschreibegebühr fällig.
4.2
Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung
Die Einschreibegebühr/ Nenngeld sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem „Antrag
auf Einschreibung“ fällig. Folgende Einschreibgebühren/ Nenngeld sind vom Teilnehmer zu
entrichten:
-
Einschreibegebühr 2500,-- Euro inkl. MwSt
(Das Rücktrittsrecht vom Nennungsvertrag (Nenngeldrückerstattung) ist im DMSBVeranstaltungsreglement Art. 13 geregelt)
Die angenommenen Teilnehmer erhalten eine schriftliche Bestätigung der Einschreibung.
Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor „Anträge auf Einschreibung“ mit Angabe
von Gründen abzulehnen.
Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihres „Antrag auf Einzelnennung“. Der
Serienausschreiber/Beauftragter behält sich das Recht vor „Anträge auf Einzelnennung“ mit
Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.3 Startnummern
☐ Die Teilnehmer erhalten vom Serien-Ausschreiber permanente Startnummern für die
komplette Saison.
☒ Die Teilnehmer erhalten für jede Veranstaltung neue Startnummern, die jeweils vom
Veranstalter zugwiesen werden.
Startnummernvergabe erfolgt durch die VLN
5.
5.1
Lizenzen
Erforderliche Lizenzstufen
a) Fahrer
☒ Fahrer mit einer für das Jahr 2016 gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz
des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen
☒ A,
☒ B,
☒ C,
☒ D,
☐ C/D-historisch,
die bei dem Opel Astra OPC Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren
entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt.
☒ Für alle Rennveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife (ausgenommen sind
Rennen mit historischen Fahrzeugen gemäß Anhang K, ISG):
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
8
Die Fahrer müssen zusätzlich zur vorgenannten Lizenz eine für das Jahr 2016 gültige
DMSB Permit Nordschleife (DPN) der Stufe A oder B (gemäß DMSB-Liste FahrzeugKategorisierung) besitzen.
☒ Werksangehörige der Adam Opel AG und deren Tochtergesellschaften können nur als
Gaststarter teilnehmen.
b) Bewerber
☒ Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine Internationale Firmenoder Club Bewerberlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen
ASN für das Jahr 2016 besitzen und die Einschreibegebühr entrichtet haben.
c) Gastfahrer
Gastfahrer sind Fahrer mit einer gültigen Internationalen Fahrerlizenz des DMSB oder einer
entsprechenden Lizenz eines anderen ASN, die mit dem „Antrag auf Einzelnennung“ zu
einer Veranstaltung mit einem nicht eingeschriebenen Fahrzeug beim Serienausschreiber
gemeldet sind.
☒ Der Opel Astra OPC Cup kann Gastfahrer mit einer gültigen
☒ Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz gemäß Art. 5.1 bzw.
Nationalen Lizenz der Stufe A
☐ Nationalen Junior-Lizenz
zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn die Gaststarter die Bedingungen dieser
Serienausschreibung sowie der Ausschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen,
können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen
Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung.
Besondere Bestimmungen/Regelungen für Gaststarter
N/A
Ersatzfahrer
Ersatzfahrer sind Fahrer mit einer gültigen Internationalen Fahrerlizenz des DMSB, die mit
dem „Antrag auf Einzelnennung“ zu einer Veranstaltung und auf einem eingeschriebenen
Fahrzeug = bestehende Startnummer beim Serienausschreiber um die Teilnahme an
einzelnen Veranstaltungen bewerben. Ersatzfahrer sind auf keinem anderen Opel Astra OPC
Cup Fahrzeug eingeschrieben. Der Einsatz eines Ersatzfahrers ist auf ein eingeschriebenes
Fahrzeug beschränkt. Der Wechsel von Ersatzfahrern auf ein anderes eingeschriebenes
Fahrzeug ist ausgeschlossen.
Der Serienausschreiber/Beauftragter kann sowohl Ersatz- als auch Gastfahrer zu den
jeweiligen Veranstaltungen zulassen, soweit diese die Bedingungen der Ausschreibung zu
den jeweiligen Wertungsläufen erfüllen.
Für das 6 Stunden Rennen wird für jedes eingeschriebene Fahrzeug ein zusätzlicher, nicht
eingeschriebener Fahrer zugelassen. Der Fahrer ist entsprechend mit dem Antrag auf
Einzel- Nennung der Opel Astra Cup- Organisation zu benennen. Pro Fahrzeug sind
maximal 4 Fahrer/ innen zugelassen.
d)
Altersregelung
☒ gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
9
☒
5.2
Das Mindestalter zur Teilnahme an den Veranstaltungen zur VLN
Langstreckenmeisterschaft 2016 bzw. Opel Astra OPC Cup auf der Nürburgring
Nordschleife beträgt 18 Jahre
Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets
Ausländische Bewerber / Fahrer benötigen die Zustimmung der eigenen ASN nach Art. 3.9.4
des ISG.
6.
6.1
Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
Versicherung des Veranstalters/Promotors
☒ gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement Art. 35
☒ siehe VLN-Reglement
6.2
Erklärungen von Bewerber,
Ausschluss der Haftung
Fahrer
und
Beifahrer
(=Teilnehmer)
zum
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (=ungezeitetes und
gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten,
Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit
der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern
gehen vor!) und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung
teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder
temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
- der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen
Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern,
Generalsekretären,
- dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC
e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern,
Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
- dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern
der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren
Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die
Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
10
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt.
Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass
Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und
Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten
sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw.
im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer
oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle
behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern
auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht
untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar,
Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und
dem Versicherungsschadensbüro.
Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
gem.
Datenschutzbestimmungen
des
DMSB,
unter
Berücksichtigung
des
Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom
DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder
mein Widerspruchsrecht auszuüben.
Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder
liegen beim Veranstalter vor Ort aus.
6.3
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
(Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer
einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben).
nicht
Eigentümer
des
Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der
Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up,
Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und
erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
- den eigenen Teilnehmern und Helfern,
den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der
Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer
permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen
Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern
und Generalsekretären,
dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem
ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen,
Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
dem Promotor/Serienorganisator,
dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern
der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträgern und
den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren
Mitgliedern.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
11
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die
Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
7.
7.1
Veranstaltungen
Serien-Terminkalender
Rennen 1
Rennen 2
Rennen 3
Rennen 4
Rennen 5
Rennen 6
Rennen 7
Rennen 8
Rennen 9
Rennen 10
04/02
04/30
05/14
07/04
08/01
08/20
09/03
09/24.
10/08
10/22
- 62. ADAC Westfalenfahrt
- 41. DMV 4-Stunden-Rennen
- 58. ADAC ACAS H&R-Cup
- 47. Adenauer ADAC Worldpeace Trophy
- 48. ADAC Barbarossapreis
- 39. RCM DMV Grenzlandrennen
- 6 Stunden ADAC Ruhr-Pokal-Rennen
- 56. ADAC Reinoldus-Langstreckenrennen
- ROWE DMV 250-Meilen-Rennen
- 41. DMV Münsterlandpokal
Hinweis: Für alle Rennveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife (ausgenommen
sind ausschließlich historische Fahrzeuge gemäß Anhang K) ist eine aktuell gültige DMSB
Permit Nordschleife (DPN) erforderlich!
Für evtl. nicht durchgeführte Veranstaltungen behält sich die VLN vor, zusätzlich
Ersatzläufe im laufenden Jahr zu benennen, die zur Wertung des Opel Astra OPC Cup
zählen.
7.2
Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge
☒ Im/ Opel Astra OPC Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, die den
technischen Vorgaben dieses Reglements entsprechen müssen.
☒ Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung:
Zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge vom Typ/Modell Opel Astra OPC Cup, eine
Sonderserie der Adam Opel AG der Modelljahre 2013 / 2014/ 2015/ 2016, die den
technischen Vorgaben dieses Reglements uneingeschränkt entsprechen sowie einen
gültigen, registrierten DMSB-Wagenpass besitzen müssen. Ein Fahrzeugwechsel muss
von Bewerber angemeldet und schriftlich durch den Serienausschreiber bestätigt werden.
Die maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge ist in der jeweiligen Streckenlizenz definiert
und wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen geregelt.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
12
7.3
Durchführung der Wettbewerbe
Gemäß DMSB genehmigter Serienausschreibung VLN Langstreckenmeisterschaft sowie
der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibungen.
a) Training
☒ Pro Veranstaltung ist ein Zeittraining von bis zu 90 Minuten vorgesehen
☒ Jeder Fahrer hat mindestens 1 gezeitete Trainingsrunde zu absolvieren. Wird der
Nachweis hierfür nicht erbracht, kann die Zulassung zum Wertungslauf verweigert
werden.
b) Qualifikation
Siehe Art. 7.3 a)
c) Startarten
Die Wertungsläufe werden wie folgt gestartet:
☒ rollender Start (Indianapolis-Start)
☐ stehender Start mit versetzter Startaufstellung (GP-Start)
d) Wertungsläufe
Die Wertungsläufe gehen über eine Distanz von 4 Std. und/oder 6 Std.
Der Opel Astra OPC Cup besteht aus den Wertungsläufen
Langstreckenmeisterschaft.
Die Ziellinie gilt sowohl auf der Strecke als auch in der Boxengasse.
8.
8.1
der
VLN
Wertung
Punktetabelle
Sieger eines Wertungslaufes ist das Team auf einem eingeschriebenen Fahrzeug, welches
die gefahrene Distanz mit Ihrem Fahrzeug in der kürzesten Zeit unter Berücksichtigung aller
Strafen zurückgelegt hat.
Für die einzelnen Wertungsläufe werden den Teilnehmern, die die Bedingungen für die
Geltendmachung erzielter Erfolge in der Teamwertung erfüllen, in der Reihenfolge Ihrer
Platzierung folgende Punkte gemäß des Reglements zugeteilt:
1. Platz
2. Platz
3. Platz
4. Platz
5. Platz
6. Platz
7. Platz
8. Platz
9. Platz
10. Platz
20 Punkte
15 Punkte
12 Punkte
10 Punkte
8 Punkte
6 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkte
Pro Wertungslauf erhalten das Team mit der schnellsten Trainingsrunde sowie das Team mit
der schnellsten Rennrunde jeweils 1 Punkt.
Teams mit Ersatzfahrer erhalten Punkte entsprechend ihrer Platzierung. Teams mit
Gastfahrern oder unter der Bewerbung des Serienausschreibers/Beauftragten nehmen
außerhalb der Opel Astra OPC Cup Wertung teil. Nachfolgende Platzierungen rücken in der
Punktevergabe auf.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
13
Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt. Es
gibt kein Streichresultat.
8.2
Punktegleichheit
Besteht bei der Jahresendwertung Punktegleichheit zwischen mehreren Teams entscheidet
die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und dann der weiteren Platzierungen
allergewerteten Rennen.
9.
9.1
Private Trainings und Tests
Allgemeine Bestimmungen
N/A
9.2
Zeitrahmen
N/A
10.
Dokumentenabnahme
Folgende Dokumente müssen vom Fahrer/Bewerber vorgelegt werden:
☒ Nennbestätigung
☒ Lizenz von Bewerber
☒ Fahrerlizenz
☒ gegebenenfalls ASN Bestätigung
☒ medizinische Eignungsbestätigung
☒ Veranstalterkopie der Nennung
10.1
Zeitplan Dokumentenabnahme
Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Aushang
Siehe VLN - Reglement
10.2 Fahrerbesprechung/Briefing
Der Ort der Fahrerbesprechung/Briefing ist in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen
angegeben
11.
Technische Abnahme/Technische Kontrollen
Bei der Technischen Abnahme müssen die Fahrer oder von ihnen beauftragte Personen mit
dem Wettbewerbsfahrzeug und der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung
erscheinen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt
wird (inkl. Startnummern) und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen.
Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen:
☐ Wagenpass oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
14
☒ Wagenpass
☐ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
☐ Kopie Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
☐ Homologationsblatt
☐ Kopie Auszug aus der G-Fahrzeugliste
☒ Zertifikat für Überrollvorrichtung
☒ Zertifikat des Sicherheitstanks
11.1
Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (Serienteile) und Opel Astra OPC Cup Sonderteile
eingesetzt und verwendet werden, die im Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog mit den
entsprechenden Serien- bzw. Sonderteile-Artikelnummern (mit einem K beschrieben) sind.
Die Original-Ersatzteile können nur von einem Opel Händler und/oder den Opel Astra OPC
Cup Ersatzteileservice bezogen werden.
Alle mit einem K beschriebenen Opel Astra OPC Cup Sonderteile sowie verplombten
Ersatzteile dürfen ausschließlich nur über den Opel Astra OPC Cup Ersatzteileservice
bezogen werden.
Teile aus dem Zubehörhandel sind nicht erlaubt, auch wenn sie baugleich sind. Ein
Austausch der verbauten Opel Astra OPC Cup Sonderteile gegen Serienteile sowie jegliche
Bearbeitung oder Änderung der Sonderteile ist nicht erlaubt. Eigene Herstellung sowie deren
Nutzung von Opel Astra OPC Cup Sonderteile ist nicht erlaubt, auch wenn sie baugleich
sind.
Der Bewerber/Fahrer hat darauf zu achten und gegebenenfalls zu überprüfen, ob an den
entsprechenden Stellen Serienteile oder Sonderteile laut Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilkatalog eingesetzt und verwendet werden.
Reparaturen, Arbeiten und Einstellarbeiten an Motor, Turbolader, Getriebe, der Elektronik,
der Steuergeräte und sämtlichen Sensoren sind strikt untersagt.
Nachstehende Teile werden vom Serienausschreiber verplombt und/oder versiegelt: Motor,
Getriebe, Turbolader, Map Sensor
Eine Manipulation und/oder das Entfernen der Plomben und/oder Siegeln führt zu einer
Meldung an die Sportkommissare und an die Opel Astra OPC Organisation.
Weisen die Plomben und/oder Siegel Beschädigungen auf oder fehlen Plomben und/oder
Siegel gänzlich, so ist jeder Bewerber/Teilnehmer verpflichtet, dieses umgehend schriftlich
dem für Opel Astra OPC Cup zuständigen Technischen Kommissar zu melden. Der
Bewerber/Teilnehmer muss das entsprechende Teil vor Ort unter Aufsicht des für den Opel
Astra OPC Cup zuständigen Technischen Kommissars oder einer entsprechend
beauftragten Person zerlegen und bzw. überprüfen lassen.
Das Opel Astra OPC Cup Fahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung in allen
Punkten dem vorliegenden Reglement entsprechen.
Die Fahrzeuge dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand eingesetzt werden. Sie
müssen in allen Teilen den technischen Bestimmungen und den DMSBSicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Bewerber/Teilnehmer sind verpflichtet, ihr
Fahrzeug für die angeordneten technischen Untersuchungen zur Verfügung zu stellen.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
15
11.2
Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan
Siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung
12.
12.1
Kraftstoff
Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff
Siehe Technisches Reglement Art. 1.12
12.2
Kraftstoffkontrollen
Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare
entnommen werden. Es gelten die DMSB-Richtlinien für Kraftstoffprobeentnahmen.
13.
13.1
Nachtanken
Tankanlagen und Kontrolle
Gemäß DMSB genehmigter Serienausschreibung VLN
Nürburgring bzw. jeweiliger Veranstaltungsausschreibung.
14.
Langstreckenmeisterschaft
Trainingssitzungen
siehe Art. 7.3 a) sowie Zeitplan der Veranstaltung
15.
Freies Training
siehe Art. 7.3 a)
16.
Qualifikationstraining/Zeittraining
siehe Art. 7.3 a)
17.
17.1
Rennen
Verwendung von Regenreifen
Der Bewerber/Fahrer ist für die Verwendung von Regenreifen verantwortlich.
17.2
Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und
Sicherheitsausstattung
Gemäß DMSB genehmigter Serienausschreibung VLN Langstreckenmeisterschaft
Nürburgring.
17.3
Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim Start
aus dem Boxenbereich
Gemäß DMSB genehmigter Serienausschreibung VLN Langstreckenmeisterschaft
Nürburgring.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
16
18.
18.1
Titel, Preisgeld und Pokale
Titel Gesamtsieger
Der Fahrer mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen im erhält den
Titel:
Opel Astra OPC Cup 2016
„Meister“
18.2
Preisgeld und Pokale
Am Jahresende erhalten die bestplatzierten Teams des Opel Astra OPC Cups Preisgeld
nach folgender Tabelle:
1. Platz
12.500,- €
2. Platz
10.000,- €
3. Platz
7.500,- €
4. Platz
5.500,- €
5. Platz
4.500,- €
6. Platz
3.000,- €
7. Platz
2.500,- €
8. Platz
2.000,- €
9. Platz
1.500,- €
10. Platz
1.000,- €
(Diese Preisgelder verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Das Preisgeld wird jeweils an den Kontoinhaber ausbezahlt, der die Einschreibegebühr an
den Serienausschreiber beauftragt hat, sofern keine Außenstände des Bewerbers/Fahrers
bei der Adam Opel AG und der Cup Organisation/Partner bestehen, alle
Einschreibbedingungen eingehalten wurden und keine Sportgerichtsverfahren abhängig
sind, die den Punktestand beeinflussen könnten.
Bei Teams mit ausländischem Wohnsitz hat die Adam Opel AG die vom Team zu tragende
Abzugssteuer nach §50 EstG (ca. 25 %) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
Gründe für den Ausschluss von den Prämien und Unterstützungen
Bei Sportstrafen durch den Veranstalter / DMSB
Bei Schädigung des Ansehens der Serie
Bei unsportlichem Verhalten
Bei Missachten der Technischen und Sportlichen Regularien
Bei offenen Forderungen von Opel oder deren Beauftragten an die Bewerber/Fahrer
19.
19.1
Werbung
Werbung an Fahrerausrüstung
☐ an der Fahrerausrüstung ist keine Werbung vorgeschrieben
☒ für die Fahrerausrüstung gelten folgende Werbevorschriften:
Entsprechend Vorgabe der VLN, vom Serienausschreiber
☒ siehe Anlage 2
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
17
19.2
Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10)
ACHTUNG: Abweichungen von
Sondergenehmigung des DMSB.
20.
den
FIA/DMSB-Bestimmungen
bedürfen
einer
Protest und Berufung
Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das
Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie
bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA.
Protestkaution (DMSB):
Status International:
500,00 €
Berufungskaution (DMSB):
Status International:
1.500,00 €
Berufungskaution (FIA):
6.000,00€
zuzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00€
(Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei)
21.
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
(1) Bei Entscheidung der FIA, DMSB, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des
Serienausschreibers oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist
der Rechtsweg ausgeschlossen.
(2) Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie
der Beauftragten des DMSB und des Serienausschreibers können keine
Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Schadensverursachung.
22.
Anerkennung des Reglements
Jeder Bewerber und Fahrer des/der Opel Astra OPC Cup bestätigt durch seine Unterschrift
im „Antrag auf Einschreibung“ die Anerkennung des vorliegenden Reglements insgesamt mit
den Bestimmungen des DMSB und des Internationalen Sportgesetzes der FIA mit
Anhängen.
Diese Ausschreibung kann auch im Laufe der Saison in Abstimmung mit dem DMSB
geändert und / oder ergänzt werden.
Jeder Bewerber/Fahrer des Opel Astra OPC Cups bestätigt durch seine Unterschrift im
„Antrag auf Einschreibung“ bzw. im „Antrag auf Einzelnennung“ die Anerkennung des
vorliegenden Reglements insgesamt mit den Bestimmungen des DMSB und des
Internationalen Sportgesetzes der FIA mit Anhängen sowie die Ausschreibungsbedingungen
des Veranstalter.
23.
TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
Alle Copyright und Bildrechte liegen bei der VLN bzw. der Adam Opel AG einschließlich der
Bilder, die von Fernsehübertragungen des Adam Opel OPC Cup übernommen werden.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
18
Alle Fernsehrechte des Adam Opel Cup, sowohl für terrestrische Übertragung als auch für
Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung
durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen bei der Adam Opel AG.
Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen
Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der Adam Opel AG verboten.
24.
Besondere Bestimmungen
☐ Die Besonderen Serienbestimmungen sind im Anhang ….. veröffentlicht.
☒ Es gibt keine weiteren Besonderen Serienbestimmungen.
Wirksamkeit der Bestimmungen
Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
19
Teil 2 Technisches Reglement
1.
1.1
Technische Bestimmungen der Serie
Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen
Opel Astra OPC Cup-Fahrzeuge, die von der Adam Opel AG ausschließlich für eine eigene
Division Gruppe VLN-Cup-Klasse 1 produziert wurden.
1.2
Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß
☒ Art. 251-253 des Anhang J (ISG der FIA)
☐ Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n:
☒ Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen
Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
☒ Vorliegendes Technisches Reglement
☒ Opel Astra OPC Cup Teilekatalog Stand 2016
1.3
Allgemeines/Präambel
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte
Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich
ziehen.
1.4
Fahrerausrüstung
Das Tragen von Overalls gemäß FIA-Norm 8856-2000 sowie Unterwäsche (mit langen
Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß FIABestimmungen ist vorgeschrieben.
Des Weiteren muss ein Helm:
☒ gemäß DMSB-Bestimmungen
☐ gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG)
getragen werden.
Darüber hinaus ist die Verwendung des Kopfrückhaltesystems (z.B. HANS):
☐ empfohlen
☒ vorgeschrieben
DMSB-Hinweis: Seit 01.01.2010 ist die Verwendung einer Kopfrückhaltevorrichtung (z.B.
HANS) für alle Fahrer bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen (nicht Anhang K)
vorgeschrieben.
Diese Sicherheitsausrüstung ist vom Fahrer vor der ersten Teilnahme der technischen
Abnahme der VLN vorzulegen, die den Helm und das Kopfrückhaltesystem fahrerbezogen,
mit einem nummerierten VLN-Sticker kennzeichnet und registriert, siehe VLN Ausschreibung
Teil III Artikel 13.6.
Jeder Teilnehmer auf einem eingeschriebenen Fahrzeug ist zum Tragen des einheitlichen
Fahreroveralls bei den Trainings und Renneinsätzen, sowie bei offiziellen Fototerminen
verpflichtet. (siehe Teil 3 / Anlage 2)
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
20
1.5
Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten
Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs
gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen
dienen.
Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens
durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch
identische Originalteile ausgetauscht werden.
Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben,
Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform
entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten.
Nietverbindungen an Karosserieteilen dürfen durch Schraubverbindungen ersetzt werden.
Jegliches Bearbeiten oder Verändern von Teilen, z. B. mechanisch, thermisch oder
chemisch, wenn nicht in diesen Reglement erlaubt, ist nicht zulässig.
Technische Untersuchung
Bei der technischen Abnahme dürfen die Technischen Kommissare das komplette Fahrzeug
überprüfen. Nach dem Training und nach dem Rennen dürfen die Technischen Kommissare
in Abstimmung mit den Sportkommissaren, unabhängig von der Platzierung, Fahrzeug oder
Fahrzeugteile überprüfen. Für Untersuchungen die vor Ort nicht möglich sind, können
Fahrzeugteile oder das ganze Fahrzeug eingezogen werden. Die Kosten der
Untersuchungen trägt der Bewerber/Teilnehmer.
1.6
Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast
(Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast)
Das Fahrzeug-Mindestgewicht beträgt 1260 kg. Das Fahrzeug-Mindestgewicht ist das
momentane Gewicht des Wettbewerbsfahrzeuges zum Zeitpunkt des Wiegens ohne Fahrer
und ohne Ablassen oder Nachfüllen von Flüssigkeiten. Es ist zu jedem Zeitpunkt der
Veranstaltung (inkl. Parc-fermé) einzuhalten.
Gewogen wird mit der für den Opel Astra OPC Cup im TÜV Gebäude des Nürburgrings
rechtsverbindlichen Waage. Jeder Bewerber/Teilnehmer hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug
vor oder während der Veranstaltung auf dieser Waage zu überprüfen.
Wenn ein Fahrzeug während des Trainings oder eines Wertungslaufs ein Fahrzeugteil
verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden. Nach
Absprache mit dem Technischen Kommissar liegt es im Ermessen der Sportkommissare, ob
und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt wird.
1.7
Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren
Der Hubraumfaktor beträgt:
N/A
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
21
1.8
Abgasvorschriften
Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten.
☐ Die Fahrzeuge müssen mit einem Katalysator gemäß DMSB-Abgasvorschriften
ausgerüstet sein.
☒ Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation
ausgerüstet sein:
Es ist ausschließlich die Abgasanlage Teile Nr. K6601010 aus dem Opel Astra OPC
Cup Ersatzteilekatalog erlaubt.
Die Verwendung des serienmäßigen Katalysators Teile Nr. K6601003 aus dem Opel
Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog ist vorgeschrieben.
☐ Die Fahrzeuge müssen mit einem DMSB-homologierten Partikelfilter ausgerüstet sein
(für Diesel-Fahrzeuge).
1.9
Geräuschbestimmungen
Die max. zulässigen Geräuschgrenzwerte betragen 130 dB(A) nach LWA–Verfahren
und 98 dB(A) nach LP–Verfahren.
Dieser Geräuschwert wird nach der:
☐ DMSB-Nahfeld-Messmethode (zusätzlich zur Vorbeifahrt-Messmethode)
X
DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (obligatorisch für alle Rundstreckenveranstaltungen)
ermittelt.
Die aktuellen
einzuhalten.
1.10
DMSB-Geräuschvorschriften
(s.
DMSB-Handbuch,
blauer
Teil)
sind
Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug
Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen (s.
DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten.
☐ Seitens des Serienausschreibers werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt.
☒ Unter Beachtung der FIA/DMSB Vorschriften für Startnummern und Werbung an
Fahrzeugen ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben.
(siehe auch Anhang Teil 3 dieser Ausschreibung).
Werbeflächen die von der Opel Astra OPC Cup Organisation nicht genutzt werden,
können von den Bewerbern/Teilnehmern frei genutzt werden. Vorausgesetzt das diese
Werbung nicht zu den Serienpartnern des Opel Astra OPC Cups konkurrieren. Eine
Freigabe kann bei der Opel Astra OPC Cup Organisation erfragt werden.
Zusätzlich sind alle Fahrzeuge mit den Werbeträgern bzw. Startnummern der VLN
Langstreckenmeisterschaft entsprechend der Ausschreibung Teil II Artikel 14.1 bzw. Teil
III Artikel 9 zu versehen.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
22
Es sind zusätzlich 2 Sponsor- Aufkleber und ein Aufnäher auf dem Fahreranzug der Firma
Ravenol anzubringen.
Werbung am Fahrzeug
Der Sponsor- Aufkleber der Firma Ravenol in der Größe 40 x 8 cm ist auf beiden hinteren
Seitenteilen oberhalb der seitlichen Schweller- Verbreiterung und der Serien SponsorAufkleber Leiste anzubringen.
Werbung am Fahreroverall
Der Sponsor- Aufnäher der Firma Ravenol in der Größe 8 x 3 cm ist auf dem Opel
Motorsport Fahreranzug auf dem linken Ärmel unterhalb der vorhandenen SponsorenAufnäher aufzunähen.
Die Aufkleber/ Aufnäher werden durch die Opel Astra OPC Cup Organisation an die Teams
ausgegeben.
1.11
Sicherheitsausrüstung
Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen.
Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J
zum ISG.
☒
☐
☒
☒
☒
☒
☐
☒
☒
☐
☐
☒
☒
☒
☒
☒
☐
☒
☒
Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2
☒
☒
☒
☐
☐
☐
Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15
Ölsammelbehälter gemäß Art. 259.7.4
Tankentlüftung gemäß Art. 253.3.4
2-Kreis-Bremsanlage gemäß Art. 253.4
Haubenhalter gemäß Art. 253.5
Sicherheitsgurte gemäß Art. 253.6
Hand-Feuerlöscher gemäß Art. 253.7.3
Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2
Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8
Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 (Anhang J 1993)
Überrollvorrichtung gemäß Art. 277
Rückspiegel gemäß Art. 253.9
Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art. 253.10
Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen
Verbundglas-Windschutzscheibe
Türfangnetze gemäß Art. 253.11 oder DMSB-Bestimmungen
Zusätzliche Befestigung der Windschutzscheibe gemäß Art. 253.12
Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13
Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3/FT3-1999 bzw. FT5 gemäß
Art. 253.14
☒ FIA-homologiertes Rückschlagventil im Kraftstoffeinfüllrohr gem. Art. 253.14.5
Sitze und Befestigungen gemäß Art. 253.16
FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art. 253.16
Kopfstütze gemäß Art. 259.14.4
Rücklicht gemäß Art. 275.14.5
Rückwärtsgang gemäß Art. 275.9.3
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
23
☒ Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art. 253.17
☐ Artikel 277
☐ Gemäß Anhang K zum ISG
1.12
Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff
Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff gemäß Art. 252.9 Anhang J
(ISG) verwendet werden, welcher der DIN EN 228 entspricht.
Jegliche Zusätze sind verboten. Es dürfen keinerlei Substanzen hinzugefügt, entfernt oder in
ihrer Konzentration verändert werden. Das Kühlen von Kraftstoff durch chemische
Kühlsubstanzen, interne oder externe Kühlsysteme jeglicher Art, ist zu keinem Zeitpunkt der
Veranstaltung erlaubt.
Folgender Einheits-Kraftstoff muss verwendet werden:
N/A
1.13
Definitionen Technik
Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung
gelten die „Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen
Reglements“ (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des
Anhang J (ISG).
2.
2.1
Besondere Technische Bestimmungen
Allgemeines
Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber
hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen.
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten.
Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße
nach sich ziehen.
2.2
Motor
Die Fahrzeuge des Opel Astra OPC Cup werden mit Motoren ausgeliefert, welche eingestellt
und unverändert zur Anwendung kommen müssen.
Es ist ausschließlich der Turbolader mit der Teile Nr. K12643933 aus dem Opel Astra OPC
Cup Ersatzteilekatalog erlaubt.
Motor und Turbolader sind bei der Lieferung durch Plomben gesichert, welche nicht entfernt
werden dürfen. Bei entfernten oder beschädigten Plomben wird eine unzulässige
Manipulation unterstellt.
Revisionen von Motor und Turbolader dürfen ausschließlich von dem Opel Astra OPC Cup
Beauftragten durchgeführt werden.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
24
2.2.1 Abgasanlage
Es ist ausschließlich die Abgasanlage Teile Nr. K6601010 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog erlaubt.
2.3
Kraftübertragung
Es dürfen wahlweise folgende Getriebe-Kits verwendet werden:
Getriebe-Kit 1: Getriebe Teile Nr. K 55570025, mit dem Schaltzugsatz Teile Nr. 55583484
und dem Betätigungsrohr Teile Nr. 55564359 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog
Getriebe-Kit 2: Getriebe Teile Nr. K55570026 inkl. Ölkühler- Kit Teile Nr. K6612523, mit dem
Schaltzugsatz Teile Nr. K55583485 und dem Betätigungsrohr Teile Nr.
K55564360 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
Diese Getriebe-Kits dürfen jeweils nur in Gesamtheit verwendet werden, d.h. eine
Kombination einzelner Bauteile von Getriebe-Kit 1 und Getriebe-Kit 2 ist nicht zulässig.
Das Getriebe ist bei der Lieferung mit einer Plombe am Getriebegehäuse gesichert, welche
nicht entfernt werden darf.
Bei entfernten oder beschädigten Plomben wird eine unzulässige Manipulation unterstellt.
Revisionen von Getriebe und Differenzial dürfen ausschließlich von dem Opel Astra OPC
Cup Beauftragten durchgeführt werden.
Dem Teilnehmer ist es untersagt, selbst oder durch Dritte eine Revision des Getriebe und
Differenzial in jeglicher Art vorzunehmen.
Die Verwendung der Antriebswellen Teile Nr. K5003021 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog ist Vorgeschrieben. Jegliches Umarbeiten oder Verändern der Welle , der
Gelenke, der Manschetten und der Schmiermittel ist nicht erlaubt.
2.4
Bremsen
In den Fahrzeugen ist eine Zweikreis-Bremsanlage mit ABS verbaut. Es dürfen
ausschließlich Bremsteile inkl. der gekennzeichneten Bremsscheiben und Bremsbeläge aus
dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog verwendet werden.
An der Vorderachse dürfen ausschließlich Bremsbeläge mit der Teile Nr. K05002021 aus
dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog verwendet werden.
Es dürfen wahlweise folgende Bremsscheiben- Kits auf der Vorderachse verwendet werden:
Bremsscheiben-Kit 1: Bremsscheibe Teile Nr. K5001001/2, mit dem Bremstopf Teile Nr.
K5001004 und dem Bobin-Kit Teile Nr. K5001018 aus dem Opel Astra OPC
Cup Ersatzteilekatalog
Bremsscheiben-Kit 2: Bremsscheibe Teile Nr. K50010011/21, mit dem Bremstopf Teile Nr.
K50010041 und dem Sicherungsring Teile Nr. K50010042 aus dem Opel
Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
Diese Bremsscheiben-Kits dürfen jeweils nur in Gesamtheit verwendet werden, d.h. eine
Kombination einzelner Bauteile von Bremsscheiben-Kit 1 und Bremsscheiben-Kit 2 ist nicht
zulässig.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
25
2.5
Lenkung
Das Lenkrad ist freigestellt, es muss
geschlossenen Lenkradkranz aufweisen.
jedoch
einen
querschnittsdurchgängigen,
Es ist ausschließlich der Lenkradschnellverschluss Teile Nr. K5003313 aus dem Opel Astra
OPC Cup Ersatzteilekatalog erlaubt.
Die Lenkradnabe und Lenkradverlängerung dürfen nicht verändert werden.
Es ist erlaubt den Lenkungsfilter Teile Nr. K5002223 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog an vorgegebener Stelle zu verbauen.
2.6
Radaufhängung
Es dürfen ausschließlich die Stoßdämpfer an Vorder- und Hinterachse Teile Nr. K5000010 +
K5000011 + K5001021 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog verwendet werden,
wobei die Dämpferkennlinie verändert werden kann. Die ausgefahrenen Länge (= gezogene
Länge der Dämpfer) ist freigestellt. Die Anschlagpuffer „BumpStop“ sind freigestellt. Eine
nachträgliche mechanische Bearbeitung der Dämpferelemente ist verboten. Alle Wartungs-,
Reparatur- und Änderungsarbeiten dürfen nur von Beauftragten der Firma Thyssen Krupp
Bilstein GmbH, 58256 Ennepetal durchgeführt werden.
Es ist erlaubt die hinteren Stoßdämpfer Teile Nr. K000010 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog in ihrer Einbaulage um 180 ° zu drehen. Die serienmäßigen
Befestigungspunkte müssen beibehalten werden.
Haupt- und Hilfsfeder an Vorder- und Hinterachse sind freigestellt.
Der Hersteller von Haupt und Hilfsfeder muss Eibach sein.
Der Radsturz an der Vorderachse darf ausschließlich über den serienmäßigen
Verstellbereich des oberen Domlagers Teile Nr. K5000013 und der Serien Sturz
Einstellschraube Teile Nr. 13258055 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
verändert werden. Das Domlager inkl. dessen Anbauteile sowie die Serien Einstellelemente
dürfen nicht verändert werden. Es ist erlaubt die Radmuttern Teile Nr. K5001008 aus dem
Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog durch andere mit gleicher Gewindesteigung zu
ersetzen.
Der Radsturz und die Radspur an der Hinterachse dürfen ausschließlich mit Einstellscheiben
Teile Nr. K5002092 , K5002093 , K5002094 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog verändert werden. Die Befestigungsschrauben der Radnabe an der
Hinterachse Teile Nr. 11588742 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog sind
vorgeschrieben.
2.7
Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen
Ausschließlich die ATS CUP Felge 9,5 x 18 ET40 Teile Nr. K5001017 aus dem Opel Astra
OPC Cup Ersatzteilekatalog 2014 sind zulässig.
Es sind ausschließlich Reifen des Herstellers Hankook zulässig. Hierbei handelt es sich um
Slick-, geschnittene Slick- und Regenreifen, die nachfolgende Bezeichnung bzw.
Kennzeichnung aufweisen:
- Slick Reifen, Ventus F200, 280/660 R18 mit Cup Kennzeichnung auf der Vorderachse
- Slick Reifen, Ventus F200, 260/660 R18 mit Cup Kennzeichnung auf der Hinterachse
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
26
- Regenreifen, Ventus Z207 W51, 240/640 R18 mit Cup Kennzeichnung
- Slick Reifen geschnitten, Ventus F200, 280/660 R18 mit Cup Kennzeichnung auf der
Vorderachse
- Slick Reifen geschnitten, Ventus F200, 260/660 R18 mit Cup Kennzeichnung auf der
Hinterachse
Die Bearbeitung der Reifen darf ausschließlich durch den Hankook Renndienst
Deutschland C / R erfolgen.
Die Wahl der Reifen (Slick-, geschnittene Slick- oder Regenreifen) ist dem Fahrer bzw., dem
Team zu jeder Zeit der Veranstaltung freigestellt.
Eine gemischte Verwendung von Slick-, geschnittene Slick- und Regenreifen (z. B.
Slickreifen auf der Vorderachse und Regenreifen auf der Hinterachse) ist erlaubt.
Jegliches Bearbeiten der Reifen durch Runderneuern, Nachschneiden oder chemische
Behandlung ist nicht erlaubt. Die Verwendung von Reifen-Druckkontrollventilen ist nicht
erlaubt.
Das Aufheizen der Reifen ist erlaubt. Die Anzahl der Reifen ist freigestellt.
2.8
Karosserie und Abmessungen
a) Karosserie außen (inkl. Scheiben)
Es dürfen ausschließlich Karosserien mit eingeschweißter Überrollkäfig Teile Nr. K10050010
aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog verwendet werden (DMSBZertifikatsnummer: 2-703/67-S).
Änderungen an der Karosserie sind nicht erlaubt.
Haubenhalter/Heckklappenhalter
Vorne und hinten sind Haubenbefestigungen nach Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
vorgeschrieben.
Vorne Teile Nr. K70000020
Hinten Teile Nr. K2002200
Die Scheiben von Fahrer- und Beifahrertür bestehen aus Polycarbonat mit entsprechender
Kennzeichnung und einer Stärke von 3 mm.
Es ist erlaubt in die Türscheibe links und rechts jeweils ein Schiebefenster Teile Nr.
K70035010 bzw. K70035011 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog zu
installieren.
Der Lufteinlass Teile Nr. K70025011 darf durch die Serien Glasscheibe Opel Teilenummer
13386372 oder durch den Lufteinsatz Teile Nr. K70025010 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog ersetzt werden.
Am Lufteinlass auf der Fahrerseite Teile Nr. K70025011 bzw. K70025010 aus dem Opel
Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog darf ein Luftschlauch und/oder eine Verschlusskappe
installiert werden. Der Luftschlauch darf ausschließlich zur Fahrer-Belüftung genutzt werden.
Es ist freigestellt, die Frontscheibe außen mit einer klaren Sicherheitsfolie / Abreißfolie (nicht
getönt) zu bekleben.
Der Hersteller der Verbundglaswindschutzscheibe ist freigestellt, wenn die
Materialbeschaffenheit und die Glasstärke der Serie entsprechen.
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b) Fahrgastraum/Cockpit
Das Türfangnetz Teile Nr. K5003308 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog darf
durch ein anderes ersetzt werden, unter Einhaltung Anhang J Art. 253.11.
Der Fahrersitz ist unter Berücksichtigung Art. 253.16 im Anhang J zum ISG freigestellt. Die
Verstellschiene der Sitzkonsole darf ausgebaut oder ersetzt werden und muss den DMSB
Bestimmungen entsprechen.
Der Sicherheitsgurt ist unter Berücksichtigung Art. 253.6 im Anhang J zum ISG freigestellt.
Zugelassen sind ausschließlich 6 – Punkt Gurte zugelassen
Das Armaturenbrett Teile Nr. K3000001 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
darf auf der Oberfläche mit einer schwarzen Folie beklebt werden.
Die im Fahrzeug mitgelieferte Bodenplatte Teile Nr. K5003309 aus dem Opel Astra OPC
Cup Ersatzteilekatalog darf geändert und bearbeitet werden.
Die Trittflächen der Brems-, Kupplung und Gaspedalplatten können durch das Hinzufügen
von Schraubplatten/Pedalplatten verändert werden. Die Serienmäßigen Aufsätze dürfen
entfernt werden.
Es ist die von der FIA homologierte, elektrisch gesteuerte Feuerlöschanlage Teile Nr.
K50033011 aus dem Opel Astra OPC Ersatzteilekatalog vorgeschrieben.
c) Zusätzliches Zubehör
Es ist ausschließlich die pneumatische Schnellhebeanlage Teile Nr. K8800012 aus dem
Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog vorgeschrieben. Nur das Druckventil dieser Anlage
ist freigestellt und darf durch ein anderen Typ/Hersteller ersetzt werden.
2.9
Aerodynamische Hilfsmittel
Das Fahrzeug muss mit den aerodynamischen Hilfsmitteln, aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog ausgestattet sein.
Die Lage des Heckflügels darf innerhalb der vorgegebenen Verstellmöglichkeiten geändert
werden.
Die Lage des Frontsplitters darf innerhalb der vorgegebenen Verstellmöglichkeiten geändert
werden.
Zusätzliche aerodynamische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
2.10
Elektrische Ausrüstung
Es ist ausschließlich die Batterie mit der Teile Nr. K93197906 oder 93197905 inkl. deren
Befestigungsmaterial aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog erlaubt.
Es ist der Stromkreisunterbrecher Teile Nr. K32050021 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog vorgeschrieben.
Es sind keinerlei Eingriffe oder Veränderungen jeglicher Art an dem Motor bzw.
Fahrzeugkabelbaum, Steuergeräten, Sensoren oder deren Signalen erlaubt. Jegliche
Verwendung von Zusätzlicher Elektronik (z.B. Kontrollgeräte) ist nicht erlaubt, es sei denn
dieses Reglement erlaubt dieses ausdrücklich.
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Es ist erlaubt die nicht angeschlossenen Kabel in den hinteren Radhäusern vom
Hauptkabelsatz Teile Nr. K750330009 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog in
den Fahrzeug Innenraum zu verlegen.
Es sind die Zündkerzen Teile Nr. K1260355 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
vorgeschrieben.
Die technischen Spezifikationen und die Bauart der Batterie müssen denen der OriginalFahrzeugbatterie (12V, 60Ah) entsprechen. Lithium Batterien sind nicht erlaubt
Es ist der Stromkreisunterbrecher Teile Nr. K32050021 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog vorgeschrieben.
Es sind keinerlei Eingriffe oder Veränderungen jeglicher Art an dem Motor bzw.
Fahrzeugkabelbaum, Steuergeräten, Sensoren oder deren Signalen erlaubt. Jegliche
Verwendung von Zusätzlicher Elektronik (z.B. Kontrollgeräte) ist nicht erlaubt, es sei denn
dieses Reglement erlaubt dieses ausdrücklich.
Es ist erlaubt die nicht angeschlossenen Kabel in den hinteren Radhäusern vom
Hauptkabelsatz Teile Nr. K750330009 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog in
den Fahrzeug Innenraum zu verlegen.
Zeitmesseinrichtung
Für die Zeitmessung ist erlaubt, den IR-Empfänger aus dem Zeitnahmekit Teile Nr.
K32050120 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog, an dafür gekennzeichneter
Stelle im Fahrzeug zu installieren.
Die Verwendung einer anderen Zeitmesseinrichtung ist unter der Voraussetzung erlaubt,
dass diese ausschließlich mit eigener Stromversorgung und ohne Verbindung zur
Fahrzeugelektrik erfolgt.
Transponder des Veranstalters sind nach dessen Angaben und nach Vorgaben der Opel
Astra OPC Cup Organisation anzubringen (VLN Ausschreibung Teil I, Artikel 8).
Displaysystem
Das Fahrzeug wird mit einem CUP Display Teile Nr. K32050020 aus dem Opel Astra OPC
Cup Ersatzteilekatalog ausgeliefert.
Jegliches Hinzufügen von anderen technischen Geräten ist nicht erlaubt.
Der von der VLN GbR vorgeschriebene GPSauge MI6/CAN ist nach VLN Einbaurichtlinien
zu verbauen.
Datenaufzeichnung
Zu Kontrollzwecken können die Opel Astra OPC Cup Beauftragten einen autarken
Datenlogger in ein oder mehrere Wettbewerbsfahrzeuge anbringen. Der Datenlogger darf
nicht manipuliert werden. Die Schnittstellen zum Fahrzeugkabelbaum müssen zu jedem
Zeitpunkt verbunden sein.
Der Datenlogger muss bei jeder Veranstaltung bis spätestens 30 Minuten nach Öffnung des
Parc Fermé bei der Cup Organisation abgegeben werden. Die Nichteinhaltung der
angegebenen Frist kann eine Geldstrafe zur Folge haben. (Datenlogger auf Rückgabe des
Wagenpasses zusammen mit Liste d.h. mit Unterschrift quittieren.)
Während der gesamten Veranstaltung behalten sich der Serienausschreiber/die
Beauftragten
vor,
die
Daten
der
Fahrzeugsteuergeräte
und
die
des
Datenaufzeichnungsgeräts zur Überprüfung auf Reglement-Konformität auszulesen.
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Funk
Es ist im Fahrzeug eine vorgegebene Strom-Abnahmestelle für die Funkanlage vorgesehen.
Ausschließlich diese Abnahmestelle darf verwendet werden. Zusätzlich darf ein Kabel vom
Funkgerät zum Sprechknopf am Lenkrad verlegt werden. Die Funkanlage darf ausschließlich
zur Kommunikation zwischen Fahrer/Boxen-Team verwendet werden. Die Position der
Funkantenne ist im Fahrzeugdach vorgegeben.
Kamerasystem
Es ist ein Kamerasystem im Fahrzeug erlaubt (vorbehaltlich der technischen Abnahme der
VLN) unter der Voraussetzung dass es entweder mit eigener Stromversorgung betrieben
wird oder die im Fahrzeug dafür vorgegebene Strom Abnahmestelle verwendet wird.
Eine weitere Verbindung ist nicht erlaubt.
Die Befestigung von Kameras außerhalb des Fahrgastraumes ist nicht zulässig.
2.11
Kraftstoffkreislauf
Serie
Kraftstoff gemäß Artikel 4.12.
Der Einlass Schlauch Teile Nr. 13265271 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
wird ersetzt durch Teile Nr. K7000271.
Die Dichtung Teile Nr. 12618586 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog darf
entfernt werden.
Kraftstofftank
Der Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3-1999 gemäß Art. 253.14 , Teile Nr.
K6201001 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog inkl. dessen Halterung,
Einfüllrohr, Tankdeckel, Entlüftungsleitungen und Sicherheitsventilen ist vorgeschrieben. Die
Benzinpumpeneinheit Teil Nr. K33379875 aus dem Opel Astra OPC Cup Ersatzteilekatalog
ist vorgeschrieben und darf nicht verändert werden. Das Gesamtvolumen beträgt maximal
100 Liter. Das maximale Kraftstoffvolumen beinhaltet alle Leitungen sowie Einfüllstutzen. Es
ist ausschließlich der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass das maximal zulässige Volumen
nicht überschritten wird. Es ist erlaubt das Volumen des Kraftstofftanks mit Ausgleichsbällen
zu reduzieren.
Es ist erlaubt Distanzscheiben Teile Nr. K6201080 aus dem Opel Astra OPC Cup
Ersatzteilekatalog zwischen Tankwanne Teile Nr. K6201002 und Abdeckung oben Teile
Nr. K6201008 zu verbauen. Die Anzahl der Scheiben ist auf maximal 6 Stück pro
Befestigungsloch limitiert. Die 6 Befestigungsschrauben der Tankwanne dürfen durch
längere ersetzt werden. Gewindeart, -größe und -steigung sowie Festigkeit sind
beizubehalten. Das maximale Kraftstoffvolumen von 100 Liter darf durch diese erlaubte
Änderung nicht überschritten werden.“
2.12
Schmierungssystem
Die vorgegebenen Schmierstoff-Spezifikationen sind Empfehlungen, die eingehalten werden
sollten.
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2.13
Datenübertragung
Jeglicher elektronischer Datentransfer zum und vom Fahrzeug ist verboten. Ausschließlich
die Signale zur Zeitmessung, Geräuschmessung und Sprechfunk sind zur Übertragung
erlaubt.
2.14
Sonstiges
Kühlsystem
Zum Schutz der Kühler gegen Steinschläge etc. ist ein Schutznetz hinter dem serienmäßigen
Kühlergrill zulässig. Zum Schutz der Kühler gegen Steinschläge etc. ist ein Schutznetz hinter
dem serienmäßigen Kühlergrill zulässig.
Bodenfreiheit
Die Mindestbodenfreiheit des fahrfertigen Fahrzeuges muss mit neuen Slickreifen, und
einem Luftdruck von 2,0 +/- 0,2 bar ohne Fahrer mindestens 115 mm, mit neuen Regenreifen
und einem Luftdruck von 2,0 +/- 0,2 bar ohne Fahrer mindestens 105 mm betragen. Diese
Werte dürfen zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung unterschritten werden. Das Mindestmaß
wird zwischen Boden und dem vorgeschriebenen Messpunkt an der Vorderachse (siehe
Anlage 1) gemessen.
Die Überprüfung erfolgt mit einem geeigneten Messwerkzeug der Technischen Kommissare.
Die Messung ist auf einer, von der Opel Astra Cup Organisation zu Beginn der Veranstaltung
ausgewiesene Fläche, durchzuführen.
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Teil 3 Anlagen/Zeichnungen
Anlage 1
Messpunkt am Fahrzeug
Der Messpunkt für die Fahrzeughöhe ist die Fläche unmittelbar neben der Bohrung am
Rahmen / lt. roter Markierung
Bodenfreiheit an den Messpunkten am vorderen Rahmen: mindestens 115 mm
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Anlage 2
Werbung am Fahrzeug
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Werbung am Fahreroverall
Anlage 3
Teilekatalog Opel Astra OPC Cup 2016
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