Antrag Geschwisterermäßigung

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Antrag Geschwisterermäßigung
Antrag auf Geschwisterermäßigung für Kinder in
Kindertagesstätten
Bitte zurück an die Einrichtung bzw. an den Träger der Einrichtung
Der Kreis Stormarn gewährt auf Antrag eine Geschwisterermäßigung.
Gemäß Richtlinie des Kreises Stormarn über die Sozialstaffel für Kindertagesstätten wird
eine Geschwisterermäßigung gewährt.
Voraussetzung ist: Das Kinder, mit Geschwistern in derselben Haushalts- und
Wirtschaftsgemeinschaft leben und die gleichzeitig in kostenpflichtiger
Kindertagesbetreuung (Tagespflege und / oder Kindertagesstätte) betreut werden.
Dies gilt nicht für Halb – bzw. Stiefgeschwister.
I.
Persönliche Daten
Sorgeberechtigte
Kind in Tagespflege
Name
Vorname / n
Geburtstag
Anschrift
II.
Geschwister in Kindertagesstätte/n
Name
Vorname / n
Geburtstag
besuchte KiTa /
Tagespflegestelle
Mit diesem Antrag lege(n) ich / wir folgende Nachweise vor:
-
Vollständige Kopie der Betreuungsverträge für alle in Tagespflege
betreuten Kinder
-
Bescheinigung über den Besuch der Geschwister in einer
Kindertageseinrichtung
Die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnis über die o.g. Richtlinie in der zurzeit
geltenden Fassung wird durch Unterschrift bestätigt. Die umseitigen Hinweise habe
ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an.
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Ort, Datum
Unterschrift der / des Sorgeberechtigten
Bitte wenden
erstellt vom Amt Bargteheide-Land
Seite 1
Stand
21.11.2011
Allgemeiner Hinweis
Wer soziale Leistungen beantragt oder erhält, ist nach den Bestimmungen der §§
60 ff SGB I (Sozialgesetzbuch, Teil 1) zur Mitwirkung verpflichtet.
Die Mitwirkungspflicht umfasst die wahrheitsgemäße Angabe von Tatsachen, die
für die Leistung erheblich sind, die Angabe von Veränderung in den
Verhältnissen, die für die Leistungsgewährung erheblich sind, sowie das Vorlegen
von Nachweisen, die für die Gewährung der Leistung relevant sind.
Kommt ein Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, wird der Antrag
abgelehnt.
Eine Leistung kann frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag
mit Eingangsbestätigung beim eingegangen ist.
Besondere Hinweise
Die Geschwisterermäßigung für das zweite Kind beträgt 70%. Leben in der
Familie weitere Geschwister, die kostenpflichtige Kindertageseinrichtungen oder
Tagespflegestellen besuchen, beträgt die Ermäßigung ab dem dritten Kind
100%.
Erstes Kind ist jeweils das älteste in kostenpflichtiger Kindertagesbetreuung
befindliche Kind.
Es ist wichtig, dass Sie uns umgehend mitteilen, wenn ein Geschwisterkind nicht
mehr in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle kostenpflichtig betreut
wird.
Auszug aus der Richtlinie des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für
die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen (Stand 01.01.2009)
Geschwisterermäßigung für Kinder in kostenpflichtiger Kindertagesbetreuung:
Geschwisterkinder werden für die Anwendung dieser Richtlinie aufsteigend nach
ihrem Lebensalter benannt. Erstes Kind ist jeweils das älteste in kostenpflichtiger
Kindertagesbetreuung befindliche Kind.
Der nach der Sozialstaffel bzw. nach den Richtlinien des Kreises Stormarn zur
Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 SGB VIII zu zahlende Beitrag
ermäßigt sich für das zweite Kind um 70 %. Ab dem dritten Kind wird kein
Beitrag erhoben. Wenn das erste Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1
(Ermäßigung auf 10 % des Sozialbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein
Beitrag erhoben.
Kosten für das Mittagessen müssen neben dem Beitrag aufgebracht werden.
Verfahren Geschwisterermäßigung für Kinder, die in Tagespflege betreut werden
Einen Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung für Geschwisterkinder
in Tagespflegebetreuung (Tagesmütter / Tagesväter) können die Eltern beim
Kreis Stormarn stellen. Als Berechnungsgrundlage wird höchstens der in den
Richtlinien des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach
§ 23 SGB VIII festgesetzte Stundensatz anerkannt. Die Erstattungsbeträge
werden direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.
erstellt vom Amt Bargteheide-Land
Seite 2
Stand
21.11.2011