Antrag Geschwisterermäßigung
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Antrag Geschwisterermäßigung
Antrag auf Geschwisterermäßigung für Kinder in Kindertagesstätten Bitte zurück an die Einrichtung bzw. an den Träger der Einrichtung Der Kreis Stormarn gewährt auf Antrag eine Geschwisterermäßigung. Gemäß Richtlinie des Kreises Stormarn über die Sozialstaffel für Kindertagesstätten wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Voraussetzung ist: Das Kinder, mit Geschwistern in derselben Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und die gleichzeitig in kostenpflichtiger Kindertagesbetreuung (Tagespflege und / oder Kindertagesstätte) betreut werden. Dies gilt nicht für Halb – bzw. Stiefgeschwister. I. Persönliche Daten Sorgeberechtigte Kind in Tagespflege Name Vorname / n Geburtstag Anschrift II. Geschwister in Kindertagesstätte/n Name Vorname / n Geburtstag besuchte KiTa / Tagespflegestelle Mit diesem Antrag lege(n) ich / wir folgende Nachweise vor: - Vollständige Kopie der Betreuungsverträge für alle in Tagespflege betreuten Kinder - Bescheinigung über den Besuch der Geschwister in einer Kindertageseinrichtung Die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnis über die o.g. Richtlinie in der zurzeit geltenden Fassung wird durch Unterschrift bestätigt. Die umseitigen Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. ___________________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift der / des Sorgeberechtigten Bitte wenden erstellt vom Amt Bargteheide-Land Seite 1 Stand 21.11.2011 Allgemeiner Hinweis Wer soziale Leistungen beantragt oder erhält, ist nach den Bestimmungen der §§ 60 ff SGB I (Sozialgesetzbuch, Teil 1) zur Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst die wahrheitsgemäße Angabe von Tatsachen, die für die Leistung erheblich sind, die Angabe von Veränderung in den Verhältnissen, die für die Leistungsgewährung erheblich sind, sowie das Vorlegen von Nachweisen, die für die Gewährung der Leistung relevant sind. Kommt ein Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, wird der Antrag abgelehnt. Eine Leistung kann frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag mit Eingangsbestätigung beim eingegangen ist. Besondere Hinweise Die Geschwisterermäßigung für das zweite Kind beträgt 70%. Leben in der Familie weitere Geschwister, die kostenpflichtige Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen besuchen, beträgt die Ermäßigung ab dem dritten Kind 100%. Erstes Kind ist jeweils das älteste in kostenpflichtiger Kindertagesbetreuung befindliche Kind. Es ist wichtig, dass Sie uns umgehend mitteilen, wenn ein Geschwisterkind nicht mehr in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle kostenpflichtig betreut wird. Auszug aus der Richtlinie des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen (Stand 01.01.2009) Geschwisterermäßigung für Kinder in kostenpflichtiger Kindertagesbetreuung: Geschwisterkinder werden für die Anwendung dieser Richtlinie aufsteigend nach ihrem Lebensalter benannt. Erstes Kind ist jeweils das älteste in kostenpflichtiger Kindertagesbetreuung befindliche Kind. Der nach der Sozialstaffel bzw. nach den Richtlinien des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 SGB VIII zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite Kind um 70 %. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben. Wenn das erste Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1 (Ermäßigung auf 10 % des Sozialbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein Beitrag erhoben. Kosten für das Mittagessen müssen neben dem Beitrag aufgebracht werden. Verfahren Geschwisterermäßigung für Kinder, die in Tagespflege betreut werden Einen Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung für Geschwisterkinder in Tagespflegebetreuung (Tagesmütter / Tagesväter) können die Eltern beim Kreis Stormarn stellen. Als Berechnungsgrundlage wird höchstens der in den Richtlinien des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 SGB VIII festgesetzte Stundensatz anerkannt. Die Erstattungsbeträge werden direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. erstellt vom Amt Bargteheide-Land Seite 2 Stand 21.11.2011