Hotel- und Gaststätten - Bender Werbe-GmbH
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Kurier Hotel- und Gaststätten-Kurier Hotel- und Gaststätten- Januar 2015 | Heft 1 Fachkräftemangel begegnen Infoveranstaltung in Villingen-Schwenningen von DEHOGA, Arbeitsagentur und IHK Hotel- und Gaststättenverband Schwarzwald-Bodensee e.V. im Mehrwertsteuer: Mappus macht Hoffnung DEHOGA fordert weniger Bürokratie und kritisiert Konjunkturpaket der Bundesregieru Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie wird kommen. Das jedenfalls glaubt Stefan Mappus. Baden-Württemberg jedenfalls werde kontinuierlich versuchen, das über den Bundesrat durchzusetzen, kündigte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sinsheim an. Mappus zeigte als Gastredner beim Delegiertentag des DEHOGA-Landesverbandes auch Verständnis für andere Anliegen der Branche und signalisierte unter anderem Gesprächsbereitschaft, was die vom DEHOGA kritisierte Strafandrohung gegen Wirte bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz in ihrem Betrieb angeht. Ansonsten aber sah Mappus bei dem Mindestlohngesetz, Arbeitszeitgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für ein Allergenkennzeichnung, GEMA-Nachliebe Mitglieder, neues Nichtraucherschutzgesetz keinen forderungen, Rauchmelder-Pfl icht,was Bet-die Spielraum, insbesondere nicht, 2014 gehört der Vergangenheit an. Es tensteuer sind nur einige der neuen Bestimmung über die Zubereitung einfabrachte viele Höhen. Die Übernach- Belastungen. Und Teile der Politik hacher Speisen in Raucherlokalen angeht. tungen gingen landesweit nach oben. Auch die Umsätze sind bei Vielen gestiegen. Sie alle, wir alle, arbeiteten mehr als 2013. 2014 brachte aber auch Tiefen. Und davon eine ganze Menge: Es muss gelingen, die Kosten in den Griff zu bekommen. Ich kann nur jede Unternehmerin, jeden Unternehmer aufrufen seinen Betrieb fit zu halten und fit zu machen. Der DEHOGA Kosten Check ist ein guter Einstieg für eine erste Analyse. Wegen der unsäglichen Bürokratie werden viele von uns 2014 in schlechter Erinnerung behalten: Erwartet vom neuen Gaststättengesetz vor allem weniger Bürokratie: Peter Schmid, Präsident des DEHOGA Baden-Württemberg. kraten glücklicherweise gezügelt worden. vielen DEHOGA Da Auch sei nuninmal das Urteil des KreisBundesverstellen läuft hier Einiges – z. B. jetzt fassungsgerichts „sehr restriktiv“ gewewieder bei den Neujahrsempfängen sen, und „hinter diese Restriktionen mit viel Politprominenz. Zahlreiche können wir nicht zurück“, so der CDU- Fortsetzung auf Seite 2 ben dabei nicht immer gut ausgesehen. Das muss ganz deutlich gesagt werden. Aber genau hier bitte ich Sie, aus deM inHalt: anzusetzen. Es ist unser aller Aufgabe, die Kontakte zu Kommunalpolitikern, erster regio-Wirteball 2 Kreisräten, Landtags- und Bundesinterview mit Fritz engelhardt 4 tagsabgeordneten sowie ParlamentaKennzeichnungspfl icht allergene 6 riern des Europäischen Parlaments zu termine in den Kreisen 11 nutzen und auf die schier erdrückende 2015mit einer positiven 12 Bürokratie aufmerksam zuzumachen. Schon wieder geht ein Jahr Ende. Für vielerechtsänderungen war das Jahr 2008 Auf Bundes- verbunden. und Landesebene ist der sachbezugswerte 13 BereiEntwicklung Allerdings hat die sogenannte Finanzkrise in vielen DEHOGA schon sehr aktiv, teils mit Erschwangere: was ist zu beachten? chen eine totale Verunsicherung hervorgerufen. Die sich schon seit längerer15Zeit abfolgen. Das ist natürlich nicht öffentdeHoGa akademie: zeichnende Konjunkturschwäche in der Automobilindustrie wurde durch die schocklich wahrnehmbar. So sind Regeluntermine vor ort 18 artige Finanzkrise noch verschärft. Hinzu kommt, dass durch Aussagen von Politikern gen zwar leider nicht ausgeblieben, deHoGa kompakt 21 und die Krise noch zusätzlich herbeigerufen wurde. Wir alle wissen dochMassenmedien sind die Fantasien einiger Büro- Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Neues Jahr 2008 nicht, wie stark uns die kommenden Ereignisse und wirtschaftlichen Folgen treffen werden. Aber im Gegensatz zu vielen Aussagen in der Öffentlichkeit sollten wir eher dazu beitragen, mehr Optimismus auszustrahlen. Vielleicht sollten wir uns die Worte des neuen amerikanischen Präsidenten Barack Obama zu eigen machen, wenn wir Hotel- und Gaststätten-Kurier Fortsetzung von Seite 1 politische Positionen und Argumente für Ihre Gespräch finden Sie bei Ihrem DEHOGA Kreisvorsitzenden oder unter www.dehogabw.de/informieren/ unsere-meinung.html Nutzen Sie die Chancen! Mit dem Internetangebot des DEHOGA Baden-Württemberg (dehogabw.de) sind Sie gewappnet. Es bietet ein randvolles Füllhorn an Informationen, die nur abgerufen werden wollen. Sofern Sie sich noch nicht registriert haben, kann ich nur empfehlen, dieses in den ruhigeren Tagen anzugehen. Sie werden begeistert sein. Den Kurier haben wir einem Update unterzogen. Mit dem neuen Layout wollen wir den Nutzen Ihres Mitgliedermagazins untermauern: für eine bessere Lesbarkeit und eine klarere Übersicht. Wir hoffen, dieses gefällt Ihnen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre ehrenamtliche Tätig- keit für unsere großartige, vielfältige Branche und Ihnen als Mitglied in der Branchenfamilie für Ihre Treue. Gemeinsam können wir mehr erreichen. Für das neue Jahr 2015 wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern viel Erfolg, Glück und Gesundheit. Ihr Dieter Wäschle Vorsitzender DEHOGA Schwarzwald-Bodensee Fast 200 Gastronomen und Hoteliers tauschen sich aus und feiern Ein soziales Netzwerk: Das Neueste von Kollegen hören, sich mit Bekannten austauschen, neue Leute kennenlernen, sich verabreden und feiern – und das mit knapp 200 Kolleginnen und Kollegen gleichzeitig. Die DEHOGA Kreisstellen Freiburg-Land, Emmendingen, Müllheim und Freiburg-Stadt hatten zum ersten Regio-Wirteball In die Winzerhalle Achkarren im Kaiserstuhl eingeladen, und die Veranstaltung wurde der Hammer. Die Kreisvorsitzenden Peter Ehrhardt, Ralph Gut, Kurt Lahn und Christoph Glück hatten die Organisation an Jürgen Schüssler von der Krone in Achkarren überantwortet, der mit derartigen Veranstaltungen offenbar große Erfahrung hat, so gut war die Umsetzung eines großen Abends, so reibungslos der Ablauf und so abwechslungsreich das Programm. Viele zollten ihm und seinem Team Anerkennung. Zum echten Event wurde die Veranstaltung mit Fünfgangmenü nicht nur wegen der zwei Weine zu jedem Gang, die von Reinhard Danner aus Oberkirch unterhaltsam charakterisiert wurden. Für Faszination und bissigen badischen Spaß sorgten Franz Schüssele aus Schuttertal und Michael Helfer. Schüssele spielte auf Gegenständen die man essen kann oder auf Küchengeräten Musik: Seien es die badische Bierflöte mit Tannenzäpleflasche, die geschnitzte Möhre, die getrocknete Gurke, der Trichter am Gartenschlauch oder die „schwäbische Weinpanschflöte“, eine Art Panflöte aus unterschiedlich gefüllten Flaschen. Mit dieser Kunst hatte 2 Schüssele schon das SWR-Fernsehen auf sich aufmerksam gemacht. Die perfekte musikalische Stimmung kam von der Freiburger Band Retrosage, die auch viel zeitgenössischen Pop spielte. Den Event nutzte der stellvertretende Vorsitzende des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee Peter Ehrhardt, um seinen Kreismitgliedern sowie der anwesenden Presse die aktuelle Lage der Branche zu skizzieren und die vielen Beratungsangebote sowie die politischen Aktivitäten des DEHOGA zu vermitteln. So viele Mitglieder wären durch reguläre Kreisversammlungen vermutlich nicht erreicht worden. Doch dann wurde weitergefeiert und Viele gingen früh nach Hause, also in den frühen Morgenstunden. Peter Ehrhardt, Stellvertretender Vorsitzender des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee und Kreisvorsitzender neben Ralf Gut, Vorsitzender des DEHOGA Emmendingen vor nahezu 200 Gästen bei dem von Jürgen Schüssler perfekt organisierten und durchgeführten ersten Regio-Wirteball. Ehrhardt bringt den anwesenden Kolleginnen und Kollegen sowie der Presse die aktuelle Situation sowie die Maßnahmen des DEHOGA nahe. Hotel- und Gaststätten-Kurier Die Verbandsgeschäftsstellen erreichen Sie über: Zentralgeschäftsstelle Freiburg: Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg i. Br., Telefon 0761 73400, [email protected], Geschäftsführer: RAss Alexander Hangleiter Stellv. Geschäftsführerin: RAin Doris Hertweck Geschäftsstelle Baden-Baden: Lichtentaler Str. 43, 76530 Baden-Baden, Telefon 07221 23445 Geschäftsführer: RA Markus Fricke Geschäftsstelle Konstanz: Petershauser Str. 32, 78467 Konstanz, Telefon 07531 22678 Geschäftsführerin: RAin Ines Kleiner Januar 2015 | Heft 1 Inflation lag im November bei 0,6 Prozent Die Verbraucherpreise in Deutschland sind zwischen November 2013 und November 2014 um 0,6 Prozent gestiegen. Damit hat sich die Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt weiter abgeschwächt. In den vier Monaten zuvor hatte die Inflation stabil jeweils 0,8 Prozent betragen. Eine niedrigere Teuerungsrate als im November 2014 wurde zuletzt im Februar 2010 mit 0,5 Prozent gemessen. Im November 2014 dämpften erneut besonders die Mineralölprodukte die Inflation: Die Preise hierfür lagen 5,8 Prozent niedriger als im November 2013. Während dabei Heizöl und Kraftstoffe deutlich günstiger wurden, stiegen die Strompreise um 1,9 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel lagen im November auf Vorjahresniveau. Günstiger als vor einem Jahr waren dabei unter anderem Speisefette und -öle (- 12 %) und Obst (- 1,6 %), wohingegen die Preise für Gemüse (+ 1,5 %) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (+ 1,3 %) binnen Jahresfrist zulegten. Impressum Postvertriebsstück des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Schwarzwald-Bodensee e.V. Herausgeber: doRi Verlag und Werbung UG (haftungsbeschränkt) Wasenweilerstraße 13 · 79268 Bötzingen Telefon 07663 9130900 · Fax 07663 9130901 [email protected] Redaktion: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Schwarzwald-Bodensee e.V., Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg i. Br., Klaus Althoff, Alexander Hangleiter: Telefon 0761 73400, Fax 0761 700963 Wolfgang Grosholz: Telefon + Fax 0761 62653 doRi Verlag und Werbung Telefon 07663 9130900 · Fax 07663 9130901 [email protected] www.metro.de Ausgewählte Artikel zum Perfekten Preis. Profitieren Sie von unseren besten Artikeln zum perfekten Preis – von Einsteiger-Produkten bis Profi-Artikeln. Nde uNd Noch keiN ku beNder? ei tr be Gewer Jetzt anmelden: kundewerden www.metro.de/ Druck: Hofmann Druck, Emmendingen Anzeigen: Bender Werbe GmbH, Postfach 248 79002 Freiburg i. Br., Telefon 0761 409961, Fax 0761 404244, [email protected] Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 14. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte und Fotos übernehmen Verlag und Redaktion keine Haftung. Erscheinungsweise: monatlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 35 Euro Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Hinweis gemäß § 26 I Bundesdatenschutz: Der Versand des HOGA-KURIER erfolgt über eine Adressdatei, die mit der elektronischen Datenverarbeitung geführt wird. METRO C&C Deutschland GmbH Industriestraße 42 79194 Gundelfingen 3 Hotel- und Gaststätten-Kurier Interview: Die Unternehmer nicht entmutigen Die Reizthemen Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz und Allergenkennzeichnung sorgen trotz guter Wirtschaftslage für Frust und Sorgen bei vielen Gastronomen und Hoteliers. DEHOGA-Präsident Fritz Engelhardt redet im Interview Klartext: Mit der Unterstützung der Mitglieder durch den Verband ist es für ihn in der aktuellen Situation nicht getan. Trotz schwieriger Mehrheitsverhältnisse in Bund und Land gelte es, zu kämpfen und politisch Widerstand zu leisten. Herr Engelhardt, die Situation der Branche ist eigenartig: Trotz guter Gästenachfrage überwiegen bei vielen zum Jahresbeginn die Sorgen. Verstehen Sie das? Fritz Engelhardt: Ja, ich kann das gut verstehen. Was an politisch verursachten Zumutungen in letzter Zeit auf unsere Unternehmen einprasselt, sprengt einfach den Rahmen des Erträglichen. Die Probleme mit den Arbeitszeiten, die durch das Mindestlohngesetz in den Fokus rücken, sind für sich genommen schon schwierig genug. Und dann kommt mitten im Weihnachtsgeschäft noch die Neuregelung zur Allergenkennzeichnung offener Waren. Ich kann gut nachvollziehen, wenn mancher Kollege und manche Kollegin da am Verzweifeln sind. Gerade die Kleinbetriebsinhaber wissen nicht mehr, wie sie die ganze Bürokratie und den Vorschriftenwahnsinn, den man uns zumutet, noch stemmen sollen. Was tut der Verband in dieser Lage für seine Mitglieder? Zunächst einmal das, was am für den Einzelnen in der konkreten Situation am Wichtigsten ist: Wir unterstützen die Betriebe, wenn es darum geht, mit den neuen Bestimmungen irgendwie klarzukommen. Ein gutes Beispiel dafür ist unsere sehr erfolgreiche Informationsoffensive Mindestlohn: Seit Ende September haben fast 1.500 Mitglieder unsere Vor-Ort-Seminare besucht. Die Geschäftsstellen infor- 4 mieren in hunderten von Einzelgesprächen. Die Umsetzungshilfen, die wir in unserem OnlineServicecenter im Internet anbieten – Merkblätter und Arbeitsvorlagen – werden tausendfach heruntergeladen. Unser Verband leistet hier im Moment wirklich sehr gute Arbeit. Wie sind die Reaktionen der Mitglieder? Positiv. Natürlich freut sich keiner über das, was unsere Juristen in den Mindestlohn-Seminaren vortragen müssen. Aber es gibt praktisch keine Negativstimmung und keine Vorwürfe in Richtung Verband. Unsere Mitglieder wissen sehr wohl, wie die Entscheidung im Bundestag gelaufen ist und wer politisch verantwortlich ist. Gegen die Riesenmehrheit der Großen Koalition und gegen 86 Prozent Mindestlohn-Befürworter in der Bevölkerung hatten die ganzen gut begründeten Proteste der Wirtschaftsverbände so gut wie keine Chance. Jetzt müssen die Unternehmen mit der neuen Situation klarkommen – und dabei helfen wir, so gut es geht. Das wird von der ganz überwiegenden Zahl der Betriebsinhaber anerkannt – dafür spricht im Übrigen auch die sehr gute Resonanz auf unsere Leistungsangebote. Der DEHOGA Baden- Württemberg verzeichnet derzeit in allen Bereichen erfreulich gute Entwicklung. Beim Thema Allergenkennzeichnung gab’s aber auch Kritik. Hat der DEHOGA da zu spät informiert? Nein. Geschlafen hat nicht der Verband, sondern die Politik. Die hat sich mit Umsetzung der EU-Richtlinie mehr als drei Jahre Zeit gelassen, was eigentlich ein Skandal ist. Und als dann im Juli 2014 endlich ein Entwurf auf den Tisch kam, der extrem bürokratisch und praxisfern war, ging die Verwirrung erst richtig los: Sogenannte „Fachmedien“ und selbst ernannte Branchenexperten haben ihre Pseudo-Weisheiten unter die Leute gebracht, einige wohl nur mit dem Ziel, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern oder schnelle Geschäfte zu machen. Wenn unser Verband im Herbst auch mit solchen Informationen rausgegangen wäre, hätte die Politik den ersten, schlechten Entwurf umgesetzt. Dass es nicht bei diesem Entwurf geblieben ist, ist ein Erfolg der DEHOGA-Verbandsarbeit. Konnte der DEHOGA Verbesserungen erreichen? Ja, der DEHOGA konnte durchsetzen, dass mündliche Allergeninformatio- Januar 2015 | HeFt 1 nen als Ergänzung zur schriftlichen Dokumentation möglich bleiben. Dadurch lassen sich fußnotengespickte Speisekarten vermeiden. Es wird dadurch zum Beispiel einfacher, kurzfristig wechselnde Tagesgerichte anzubieten. Das ist schon eine deutliche Verbesserung – und ohne den DEHOGA hätte es diese Verbesserung nicht gegeben. Abgesehen von der politischen Arbeit: Wo sehen Sie die Hauptaufgabe des DEHOGA im kommenden Jahr? Ich glaube, wir haben gerade in der aktuellen politischen Konstellation die Aufgabe, Chancen aufzuzeigen und die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht zu entmutigen, sondern sie zu stärken. Dabei spielen unsere Dienstleistungen eine wichtige Rolle: Die Seminare, die wir in der DEHOGA Akademie anbieten, die Leistungen unserer DEHOGA Beratung oder auch unsere Gastro-Initiativen wie „Schmeck den Süden“ sind dazu da, die Macher und die Tatkräftigen in der Branche zu fördern. Denn es gibt sie ja, die erfolgreichen Konzepte,die starken Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ideen, die unsre Branche voranbringen. Wir sind eine dynamische, wirtschaftlich erfolgreiche Branche. Und wir, der DEHOGA Baden-Württemberg, sind der Verband für die guten Gastgeber im Land – kein lahmer Jammerverein, sondern ein konstruktiver Mitgestalter und eine starke Gemeinschaft. Dass unsere Leistungen und Angebote bei den Mitgliedern immer gefragter sind – wir haben praktisch in allen Bereichen 2014 Rekordwerte erreicht – zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Kämpfen und Widerstand leisten Sie sind mit dem Erreichten zufrieden? Natürlich nicht. Es besteht überhaupt kein Anlass zur Selbstzufriedenheit, denn unterm Strich bleibt ja wieder eine weitere bürokratische Mehrbelastung für unsere Betriebe. Deshalb sage ich auch ganz klar: Wir dürfen uns mit der Rolle als „Umsetzungshelfer“ für politisch verursachte Zumutungen nicht zufrieden geben. Unterstützung für Mitglieder ist wichtig, aber das allein reicht nicht: Wir müssen kämpfen und Widerstand leisten, denn so kann es nicht weitergehen. Wie erfolgversprechend ist der politische Widerstand in der aktuellen Situation? Was kann die Branche konkret erreichen? Die politischen Mehrheitsverhältnisse in Berlin und Stuttgart sind alles andere als einfach für uns. Auf Bundesebene regiert die Große Koalition aus Union und SPD mit gewaltiger Mehrheit – die Opposition findet im Parlament kaum mehr statt. Und in Stuttgart haben wir eine grün-rote Landesregierung, mit der wir zwar operativ in einigen Bereichen gut zusammenarbeiten, die aber in wichtigen Fragen grundlegend andere Positionen vertritt als wir: Wirtschaftsund Finanzminister Nils Schmid hat sich vor kurzem öffentlich erneut dafür ausgesprochen, die Hotelmehrwertsteuer zu erhöMut hen – sogar der Tourismusminister lehnt machen und die 7%-Mehrwertsteuer auf BeherberChancen gungsleistungen ab, obwohl unser Erfolg als Tourismusland eine Menge mit aufzeigen dieser Steuersenkung zu tun hat. Auch bei der berechtigten Forderung, die Internatskosten-Zuschüsse für unsere Auszubildenden zu erhöhen, kommen wir bei dieser Landesregierung nicht voran. Also doch keine Chance für politischen Widerstand in der aktuellen Konstellation? Das sehe ich anders. 2016 sind Landtagswahlen, und die werden in jedem Fall spannend. Wir starten unseren Wahlkampf schon beim DEHOGA-Frühlingsfest am 27. April 2015 in Stuttgart. Ich freue mich jetzt schon, wenn wir gemeinsam mit 4.000 Kolleginnen und Kollegen im Zelt Flagge zeigen. Natürlich laden wir da wieder Gäste aus Politik ein. Dann werden wir hören, was die zu unseren Anliegen und Positionen zu sagen haben. Als große, beschäftigungsstarke Branche haben wir ein beachtliches politisches Gewicht. Das sollte man nicht unterschätzen. Herr Engelhardt, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. Sicheres Internet für Sie und Ihre Gäste mit dem Bereos HOTSPOT Schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Wenn Sie Ihren Gästen einen Internetzugang zur Verfügung stellen, sind Sie in erster Linie für alle Aktivitäten des Gastes im Internet verantwortlich, da diese über Ihren Anschluss erfolgen. Häufig sehen sich Gastgeber daher mit teuren Abmahnungen (z.B. wegen Urheberrechtsverletzungen) konfrontiert. Mit dem Bereos HOTSPOT können Sie sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen und Schadensersatzforderungen schützen. Jeder Gast erhält dazu von Ihnen individuelle Zugangsdaten zum Internet und muss vor der Nutzung den Nutzungsbedingungen zustimmen. Durch die Protokollierung der Zugriffe können Sie jederzeit feststellen, wer zu welcher Zeit Ihren Internetzugang genutzt hat. 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Wichtig dabei: Es ist – ergänzend zur schriftlichen Dokumentation – auch eine mündliche Auskunft möglich. Nach dieser Verordnung müssen die 14 Haupt-Allergene (siehe Seite 8) auch in unverpackter Ware gekennzeichnet werden. Auf dieser und der nächsten Seite informieren wir über die wichtigsten Fakten zu diesem Thema und über die Umsetzungshilfen, die der DEHOGA für seine Mitglieder zur Verfügung stellt: Checkliste und Formblatt zur verpflichtenden Allergeninformation geben Tipps und Handlungsempfehlungen für Küche, Service und Management. www.dehogabw.de/servicecenter Leitfaden „Allergeninformation“: Der DEHOHA-Bundesverband hat einen praktischen Leitfaden mit dem Titel „Allergeninformation – Leitfaden für Gastronomie und Hotellerie“ zusammengestellt. Diese Publikation kann per E-Mail ([email protected]) bestellt oder beim DEHOGA Shop gekauft werden www.dehoga-shop.de DEHOGA-Mitglieder bezahlen für den Leitfaden 4,90 Euro, Nichtmitglieder 9,90 Euro. Teilnehmer an der DEHOGA-Hygieneschulung erhalten ihn ohne zusätzliche Kosten. Zum Aushang in der Küche: Poster Allergieauslöser und deren Vorkommsen. www. dehogabw.de/servicecenter DEHOGA-Hygieneoffensive: Das Thema Allergenkennzeichnung steht 2015 im Zentrum der erfolgreichen DEHOGA-Hygieneoffensive. Mitglieder und Mitarbeiter sind eingeladen, sich an den Schulungsveranstaltungen in allen Teilen Baden-Württembergs zu beteiligen. Außerdem wird es bei der DEHOGA-Hygiene-offensive dieses Jahr noch ausführlicher und praxisbezogener um die Belehrung der Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz und die vorbeugende Schädlingsbekämpfung (Monitoring) gehen. Die Referenten der DEHOGA-Hygieneschulungen arbeiten alle selbst in ProfiKüchen, sie kennen also die Praxis und sprechen aus Erfahrung. Die Schulungen dauern etwa 1,5 Stunden. Der Besuch einer Schulung lässt sich zwischen Mittags- und Abendgeschäft unterbringen und ist auf jeden Fall gut investierte Zeit. Jeder Teilnehmer bekommt ein Zertifi- Ganz aktuell nach dem Beschluss des Bundesrates herausgegeben: der Leitfaden Allergeninformationen. Teilnehmer an der DEHOGA-Hygieneschulung erhalten die Broschüre umsonst. kat, das er bei der Lebensmittelkontrolle als Schulungsnachweis vorlegen kann. Die Teilnahme an einer DEHOGAHygieneschulung kostet 20 Euro pro Person www.dehogabw.de/hygieneoffensive. DEHOGA hat für die Branche wichtige Verbesserungen erreicht Der beständig wachsende „bürokratische Pflichtenkatalog“ stellt viele Betriebe im Gastgewerbe vor zunehmende Probleme. Auf der anderen Seite geht es beim Thema Allergenkennzeichnung um den Gesundheitsschutz der Gäste. Hier bekennt sich das Gastgewerbe selbstverständlich zu seiner Verantwortung. Dass sich die Bundespolitik mit der Umsetzung der seit 2011 bekannten EU-Richtlinie zur Allergeninformation in nationales Recht mehr als drei Jahre (!) Zeit gelassen hat und auf diese Weise für erhebliche Unsicherheit und extre- 6 men Zeitdruck bei der Umsetzung gesorgt hat, verdient massive Kritik. Für gastgewerbliche Betriebe bedeutet die am 28. November beschlossene Verordnung zwar eine erneute Bürokratie-Mehrbelastung – gegenüber dem wenig praxisgerechten Entwurf, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Juli 2014 vorgelegt hatte, wurden jedoch wichtige Verbesserungen erreicht. Dies betrifft insbesondere die „KladdenLösung“ mit ergänzender mündlicher Information, die nun möglich ist – anders als noch im Juli 2014 geplant. Während der DEHOGA sich auf politischer Ebene also erfolgreich für eine Nachbesserung der Verordnung einsetzte haben, selbsternannte „Experten“ und sogenannte „Fachzeitschriften“ für erhebliche Verunsicherung in vielen Betrieben gesorgt. Ihre „Ratschläge“ sind inzwischen in weiten Teilen Makulatur. Der DEHOGA sieht indes in der jetzt beschlossenen vorläufigen Verordnung eine Bestätigung seiner Arbeit und arbeitet nun – auf Grundlage der 28. November 2014 endgültig beschlossenen Verordnung – mit Hochdruck an rechtssicheren, praxisgerechten Umsetzungshilfen für seine Mitgliedsbetriebe. Januar 2015 | HeFt 1 Schriftlich, ggf. mündlich ergänzt: So müssen die Gäste informiert werden die am 28. november vom Bundesrat beschlossene vorläufige Verordnung lässt folgende Möglichkeiten zu: • Kennzeichnung in Speise-, Getränkekarten und Preisverzeichnissen. • Kennzeichnung im Text der Speisekarte, unmittelbar an der Bezeichnung des jeweiligen allergenen Lebensmittels; „Enthält“ gefolgt von der allergenen Zutat. Beispiel: Schweizer Wurstsalat (enthält Erdnüsse, Kuhmilch, Sellerie, Senf) mit Weizenbrot. • Alternativ können Sie mit Hilfe von Fuß- und Endnoten arbeiten. Diese müssen durch Schriftart, Schriftstil oder Farbe hervorgehoben werden. • Sollten Sie sich für ein anderes schriftliches oder elektronisches Kommunikationsmittel entscheiden (zum Beispiel für eine Kladde/einen Ordner oder für eine separate Allergikerkarte), so müssen Sie Ihre Gäste entweder am Lebensmittel selbst oder auf einem Aushang in der Verkaufsstätte darauf hinweisen, wo und wie sie die Informationen erhalten bzw. abrufen können. • Gleichzeitig muss für die Gäste (und ggf. für die Lebensmittelkontrolle) eine leicht zugängliche schriftliche Dokumentation der in den Speisen vorhandenen Allergene zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Tabelle mit Ankreuzmöglichkeiten ausreichend. • Außerdem muss entweder bei den Speisen (z. B. bei Catering und Buffet) oder in einem Aushang (z. B. beim a-laCarte-Essen) an einer gut sichtbaren Stelle in der Verkaufsstätte deutlich lesbar darauf hingewiesen werden, dass Informationen mündlich auf Nachfrage und zugleich auch schriftlich (Dokumentation) zur Verfügung stehen. Vorläufig keine sanktionen Die vorläufige Verordnung sieht keine Sanktionen vor. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden werden bis zum Inkrafttreten einer endgültigen Regelung – voraussichtlich im Sommer 2015 – keine Bußgelder verhängen, so das Bundesministerium. Eine Entwarnung ist das indes nicht, denn Probleme kann es trotzdem geben – dann, wenn eine Allergiker nicht oder falsch informiert wurde. Generell gilt: Es ist wichtig, dass die Informationen Ihren Gästen unmittelbar und leicht zugänglich sind. Beispiel für einen aushang-text: „Liebe Gäste, soweit Sie von Allergien betroffen sind, melden Sie sich. Gerne gibt Ihnen unsere separate Allergikerkarte Auskunft über die in den Speisen enthaltenen allergenen Zutaten.“ Falls keine ausführliche separate Allergikerkarte angeboten wird, reicht auch das Vorhalten eines Aktenordners oder einer „Kladde“, in der die Verwendung allergener Zutaten in Gerichten dokumentiert ist, zum Beispiel in Form einer Tabelle, die zum Beispiel Ankreuzmöglichkeiten bietet. tiPP: Nutzen Sie hierzu die Vorlagen die Checklisten/Vorlagen des DEHOGA. Mündliche auskunft: Die Verordnung sieht ausdrücklich die mündliche Auskunft als Ergänzung zur schriftlichen Dokumentation vor. Allerdings ist dies an die vier folgenden Voraussetzungen geknüpft: • Die mündliche Auskunft muss durch den Gastwirt oder durch hinreichend unterrichtetes Service- und Küchenpersonal erfolgen. • Mündliche Informationen/Auskünfte müssen unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels zur Verfügung gestellt werden. Restaurant in Kirchzarten zu verpachten Als Seminarorganisation sind wir Pächter des schönen Kurhauses Kirchzarten. Für die Gastronomie im Kurhaus suchen wir Wirtsleute. Die Räumlichkeiten umfassen Küche, Restaurant, einen weiteren Gastraum, Kegelbahn, Internet Cafe und eine kleine Wohnung. Durch die Teilnehmer unserer Kurse ist regelmäßiger Publikumsverkehr gewährleistet. Die Nutzung des 400 qm großen Seminarraums mit Bühne ist für eigene Veranstaltungen der Wirtsleute, wie z. B. Hochzeiten oder andere Anlässe, nach Terminabsprache möglich. Frei ab 01.04.2015, bei Interesse eventuell auch schon früher. Bauphase im Sommer bis Anfang/Mitte September 2015. Nähere Informationen hierzu im Gespräch. Bei Interesse schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an: IAK GmbH – Forum International Eschbachstraße 5 • D-79199 Kirchzarten Tel. 07661 98 71 0 • www.iak-freiburg.de 7 6 DEHOGA MAGAZIN 1.15 Aktuell Hotel- und Gaststätten-Kurier Die 14 Hauptallergene und wo sie überall vorkommen Eier Sojabohnen Fisch Senf Milch Lupine Sellerie Glutenhaltiges Getreide Sesamsamen Erdnüsse Schwefeldioxid und Sulfite Schalenfrüchte Weichtiere Krebstiere Dazu gehören: Eier aller Vogelarten Vorkommen: Mayonnaise, Pfannkuchen, Omelette, Kuchen, Gebäck, Brot, Nudeln, Croûtons, Frikadellen, Hackbraten, Burger, Produkte mit Teigmantel und Panade, Kartoffel-Fertigprodukte, Feinkostsalate, Pasteten, Quiches, Soßen, Dressings, Desserts. Dazu gehören: alle Fischarten, Kaviar Vorkommen: Kräcker, Soßen, Fonds, Würzpasten, Suppen, Surimi, Sardellenwurst, Brotaufstriche, Feinkostsalate, Pasteten. Dazu gehört: Milch aller Säugetiere Vorkommen: Brot, Kuchen, Koch-, Roh-,Bratwurst, Feinkostsalate, Margarine, Nussnougatcreme, Müsli, Schokolade, Karamell, Aufläufe, Gratin, Kartoffelpüree, Kroketten, Chips, Suppen, Soßen, Dressing, Marinaden, Desserts, Kakao, Molken-, Frucht und Instantdrinks. Vorkommen: Gewürzbrot, Wurst, Fleischerzeugnisse und -zubereitungen, Kräuterkäse, Fertiggerichte, Feinkostsalate, eingelegte Gemüse, Suppengewürz, Brühe, Suppen, Eintopf, Soßen, Dressing, Essig, Marinaden, Gewürzmischungen, Curry, salzige Snacks. Vorkommen: Brot, Knäckebrot, Gebäck, Müsli, vegetarische Gerichte, Falafel, Salate, Humus, Feinkostsalate, Marinaden, Desserts. Dazu gehören (mit Schwefel behandelt): Trockenobst, getrocknetes gemüse, Pilze, Tomatenpüree, Kartoffelprodukte, Wein, Bier Vorkommen: Fruchtzubereitungen, Müsli, Fleischerzeugnisse und -zubereitungen, Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Sauerkraut, Fruchtsaft, getrocknete Kartoffelerzeugnisse, gesalzener Trockenfisch. Dazu gehören: Schnecken, Abalone, Oktopus, Tintenfisch, Calamares, Muscheln, Austern. Vorkommen: Würzpasten, Paella, Suppen, Soßen, Marinaden, Feinkostsalate. 8 Vorkommen: Brot, Kuchen, Feinkostsalate, Margarine, Schokocreme, vegetarische Brotaufstriche, Müsli, Schokolade, Kekse, Kaugummi, Soßen, Dressing, Marinaden, Mayonnaise, Eis, eiweißangereicherte Erfrischungsgetränke, Fertiggerichte. Vorkommen: Fleischerzeugnisse und -zubereitungen, Fertiggerichte, Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Dressing, Mayonnaise, Ketchup, eingelegte Gemüse, Gewürzmischungen, Käse. Vorkommen: Brot, Gebäck, Pizza, Nudeln, Snacks, fettreduzierte Fleischerzeugnisse, Fleischersatz, vegetarische und glutenfreie Prodkte, Desserts, milchfreier Eisersatz, Kaffeeersatz, Flüssigwürze. Dazu gehören: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn, Grünkern. Vorkommen: Brot, Kuchen, Nudeln, Suppen, Soßen, Paniermehl, Panade, Wurstwaren, Dessert, Schokolade, Eis, Bier. Vorkommen: Margarine, Brot, Gebäck, Schokocreme, vegetarischer Brotaufstrich, Müsli, Frühstücksflocken, Schokolade, Feinkostsalate, Marinaden, Satésoße, Eis, aromatisierter Kaffee. Dazu gehören: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- und Queenslandnüsse Vorkommen: Brot, Kuchen, Brühwürste, Rohwürste, Pasteten, Feinkostsalat, Joghurt, Käse, Nuss-/Nougatcreme, Müsli, Schokolade, Marzipan, Kekse, Dressings, Curry, Pesto, Desserts, Likör, aromatisierter Kaffee. Dazu gehören: Krebs, Schrimps, Garnelen, Langusten, Hummer, Scampi. Vorkommen: Feinkostsalate, Suppen, Saucen, Paella, Bouillabaisse, Sashimi, Surimi. Fragen e h c i l t chnung i e z Rech n n e rgenk zur Alle Januar 2015 | HeFt 1 Wer Auswege sucht, muss vorsichtig sein Bürokratie – jede Möglichkeit für Gespräche mit der Politik nutzen Können sich Betriebe die komplizierte Allergenkennzeichnung durch pauschale Hinweise ersparen? – Wer das glaubt und nach Auswegen sucht, muss vorsichtig sein, wie unter anderem folgende bei der DEHOGA-Fachgruppe Gastronomie eingegangene „Vorschläge“ zeigen: Das Gastgewerbe erlebt derzeit eine Flut von Bürokratie und Reglementierung. Sei es das durch die Dokumentationspflicht in den Vordergrund gerückte Arbeitszeitgesetz, sei es die rekordverdächtig kurzfristige Verabschiedung der Allergenkennzeichnungsverordnung zum 13. Dezember 2014, sei es die Rauchmelderpflicht seit Januar oder die angestrebten Gebühren für Lebensmittelerstkontrollen. Die Liste ließe sich beliebig fortführen. Umso wichtiger ist es, die Politik auf sämtlichen Ebenen auf die unglaublichen Belastungen, die diese Regelungen in der Summe mit sich bringen, aufmerksam zu machen. Und hier ist jeder Unternehmer aufgerufen, mit seinen Abgeordneten aus Bundes- oder Landtag aus persönlicher Sicht Klartext zu sprechen. Denn größere Authentizität, höhere Glaubwürdigkeit und persönlichere Verbindlichkeit ließen sich kaum herstellen. Selbstverständlich unternehmen nicht nur der DEHOGA Bundesverband sowie die DEHOGA Landesverbände, allen voran der DEHOGA Baden-Württemberg, sehr intensive Anstrengungen zugunsten der Branche. Besonders wichtig ist aber auch der Austausch vor Ort. Beispiels- • „Wir weisen in unseren Speisenkarten darauf hin, dass auf Grund der frischen Zubereitung grundsätzlich alle Allergene in allen Gerichten in Spuren vorhanden sein können und unsere Betriebe nicht in der Lage sind, allergenfreie Gerichte anzubieten. Ist dieses Vorgehen zulässig?“ • Hinweis auf der Speisekarte: „Unsere Gerichte sind nicht für Allergiker geeignet!“ WICHTIG: Beide Vorgehensweisen sind rechtlich unzulässig und auch nicht geeignet, eine mögliche Haftung auszuschließen. Die Verordnung hat das Ziel, sämtlichen Verbrauchern im Sinne von umfassendem Verbraucher- und Gesundheitsschutzes weitreichende Informationen über Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. Alle Verbraucher sollen grundsätzlich in die Lage versetzt werden, das gewünschte Lebensmittel zu finden und eine Wahl zu treffen, die ihren individuellen Ernährungsbedürfnissen entspricht. Dabei ist es – laut Verordnung – auch wichtig, dass sämtliche Verbraucher Informationen über allergene Zutaten erhalten, um eine fundierte Wahl treffen und Lebensmittel auswählen zu können, die für sie unbedenklich sind. Eine fehlende oder fehlerhafte Lebensmittelinformation/-kennzeichnung kann zivilrechtlich, öffentlichrechtlich und strafrechtlich relevant werden. weise hat die Vereinigung badischer Unternehmerverbände Ende Dezember in Freiburg unter Beteiligung der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, des Handelsverbands Südbaden, des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes und des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee anlässlich eines Informationsgesprächs mit MdB Peter Weiß (CDU) zum kommenden Bildungsurlaubsgesetz sehr deutliche Kritik an den fehlenden Detailregelungen beim Mindestlohngesetz und den zu engen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes geübt. Gegenüber dem Mitglied im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages wurden schnelle, praxisorientierte und flexible Lösungen eingefordert. Der Abgeordnete des Wahlkreises Emmendingen-Lahr und Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Bundestagsfraktion hörte genau zu und nahm viele Anregungen mit. Auch wenn abzuwarten bleibt, ob dieses konkrete Folgen haben wird, ist damit doch ein weiteres Mal aus einer andren Richtung eine konkrete Positionierung erfolgt, die sich in eine lange Kette einreihen lässt und hoffentlich in ihrer Gesamtheit Wirkung entfalten wird. Im Gespräch (von links):Rechtsanwältin Cornelia Rupp-Hafner, Geschäftsführerin Bauwirtschaft BadenWürttemberg, Rechtsanwalt Michael Hafner, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg und der Vereinigung Badischer Unternehmerverbände (VBU), Peter Weiß, Mitglied des Bundestages für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr (CDU), Alexander Hangleiter, Hauptgeschäftsführer DEHOGA SchwarzwaldBodensee, Manfred Noppel, Stellvertretender Geschäftsführer der VBU und ehemaliger Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südbaden, anlässlich eines Gesprächs über das kommende Gesetz zum Bildungsurlaub. 9 Hotel- und Gaststätten-Kurier Mindestlohn: Nachbesserungen eingefordert Auch kurz vor Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns ließ der DEHOGA nichts unversucht, Verbesserungen für die Branche zu erreichen. Im Dialog mit den zuständigen Ministerien, dem Zoll und der Deutschen Rentenversicherung wurden kurz vor dem Jahreswechsel noch mehrere wichtige Entscheidungen getroffen. Ein aktueller Überblick: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes Die zahlreichen Rückmeldungen der Mitglieder bestätigen, dass die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit das zentrale Problem für die Branche darstellt. Der DEHOGA hat schon während des Gesetzgebungsverfahrens auf diese enorme bürokratische Belastung hingewiesen. Allerdings ist von Seiten der Politik noch keine sachgerechte Auseinandersetzung mit der unflexiblen 10-Stunden-Höchstarbeitszeit erfolgt. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, bei der Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz längere Arbeitszeiten während der Saison oder Kampagne zu beantragen. Allerdings schafft diese Regelung keine Abhilfe für den im Gastgewerbe typischen Fall der ungeplant länger dauernden Veranstaltung (es sei denn diese ist saisonbedingt). Einschränkung der Aufzeichnungspflicht für Gutverdiener Als Erfolg unserer Lobbyarbeit kann diese Nachricht aus dem Bundeskabinett gewertet werden: Arbeitnehmer mit einem Entgelt von mehr als 2 .958 Euro im Monat werden von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen. Damit ist zwar immer noch die überwiegende Zahl der Mitarbeiter im Gastgewerbe von der Aufzeichnungspflicht betroffen. Viele Führungskräfte fallen aber raus – ein Schritt in die richtige Richtung. Typische Fragen zum Arbeitszeitkonto Die Berechnung des Mindestlohnes bei Wochen- und Monatsarbeitszeit 10 : ONLINE@ nd u elle Infos Aktu Thema Hilfen zum unter finden Sie gabw. www.deho hn lo de/mindest sowie Anforderungen an Arbeitszeitkonten sind ebenfalls häufig von Mitgliedern nachgefragt. Hier konnte der Verband in Gesprächen mit dem Zoll einige Verbesserungen erreichen. Unterschiedlich lange Monate: Nach Kritik des Verbandes ist man sich nun mit BMAS, BMF und Zoll einig geworden, dass im Falle von verstetigten Monatslöhnen eine Jahresbetrachtung zulässig sei. Die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten einzig zum Zweck des Ausgleichs unterschiedlich langer Monate ist nun also nicht mehr nötig. Allerdings behalten Arbeitszeitkonten ihre Bedeutung zum Ausgleich von Überstunden (sog. Flexi-Konten). Bei Vertragsformulierung sind tarifliche Bestimmungen zu beachten! Im Zweifelsfall die DEHOGA-Geschäftsstelle kontaktieren. Minusstunden aus 2014: Der Zoll hat folgende Klarstellung kommuniziert: Soweit Minusstunden aus einem Arbeitszeitkonto, die im Jahr 2014 aufgelaufen sind und die noch mit einem Stundenlohn unterhalb 8,50 Euro vergütet wurden, mit Plusstunden aus 2015 auf dem Arbeitszeitkonto „verrechnet“ werden, ist keine Differenz zwischen dem für 2014 vereinbarten (und auch ausgezahltem Stundenlohn) und 8,50 Euro zu zahlen. Keine Begrenzung für Minusstunden im Arbeitszeitkonto: Entgegen der ur- sprünglichen Rechtsauffassung des Bundesarbeitsministeriums, teilt es nun mit, dass die 50-Prozent-Grenze beim Arbeitszeitkonto nur für Plusstunden gilt und nicht für Minusstunden. Saisonbetriebe mit Schließungsmonaten können also auch ihre Mindestlohnbezieher weiterhin durchgehend beschäftigen. Kost und Logis Können Verpflegung und Logis für Mitarbeiter auf den Mindestlohn angerechnet werden? Auf diese häufig gestellte Frage gibt es jetzt eine Antwort des Zolls, die aus Branchensicht jedoch unbefriedigend ist: Angerechnet werden kann nur in Höhe der Differenz zwischen dem Nettolohn des Mitarbeiters und der festgelegten Pfändungsfreigrenze (derzeit 1. 049 Euro). Darunter darf der in Geld bezahlte Lohn bei Vollzeitkräften nicht liegen. Eine finanzielle Bedeutung erlangt die Anrechnung daher nur für Saisonbeschäftigte, die innerhalb der Saison deutlich mehr Arbeitsstunden als die typische tarifliche regelmäßige Arbeitszeit leisten (Arbeitszeitgesetz beachten!) sowie für Arbeitnehmer, die etwas mehr als den Mindestlohn verdienen. Nähere Informationen finden Sie direkt bei den DEHOGA-Geschäftsstellen. (rei) Gut besucht waren die Informationsveranstaltungen des DEHOGA zum Thema Mindestlohn und das selbst in der Vorweihnachtszeit: 60 Teilnehmer kamen am 8. Dezember im Kreis Waldshut, sogar 95 waren es bei der Veranstaltung für die Mitglieder in und um Freiburg am 15. Dezember in Umkirch. Foto: Schindler Januar 2015 | HeFt 1 Fragebogen im Internet Umfrage zur DEHOGA-Rechtsberatung Welche Erwartungen haben DEHOGAMitglieder an die Rechtsberatung des Verbandes? Ihre Meinung ist gefragt! Kostenlose Rechtsberatung durch Juristen des DEHOGA zählt zu den wichtigsten Vorteilen der DEHOGAMitgliedschaft: Ganz gleich, ob es um arbeitsrechtliche Fragen, um Pachtoder Bierbezugsverträge geht – die Branchenspezialisten des Verbandes kennen sich aus und unterstützen Mitglieder mit ihrem juristischem Fachwissen. Um sein Angebot optimal an die Bedürfnisse der Mitglieder anzupassen, hat der Verband eine Umfrage gestartet und fragt nach Ihrer Meinung: Was schätzen Sie an der Rechtsberatung? Was könnte man noch verbessern? Den Fragebogen gibt es im Internet unter: www.dehogabw. de/fragebogen Die DEHOGA-Rechtsberatung zählt zu den wichtigsten Dienstleistungen des Verbandes. RendezVino: DEHOGA-Fachtag auf der Weinmesse KARLSRUHE. Die Wein- und Genussmesse RendezVino bringt vom 19. bis 22. Februar 2015 Weinerzeuger, Händler, Gastronomen und Freunde feiner Weine und Esskultur in der Messe Karlsruhe zusammen. Nach dem erfolgreichen Auftakt bei der vergangenen RendezVino bietet die Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK) am 19. Februar 2015 in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA und dem Badischen Weinbauverband erneut ein Programm speziell für Fachbesucher an – den zweiten DE- : ©2010 brainstorm-werbeagentur.de E TERMIN HOGA-Fachtag. Hier können sich Fachbesucher kostenfrei in Impulsvorträgen branchenbekannter Sommeliers und Weinexperten über aktuelle Trends informieren sowie Weine und exquisite Delikatessen verkosten. Referenten sind beim 2. DEHOGA-Fachtag der Gastronom Gerhard Retter, Sascha Speicher, Chefredakteur von Meiningers Sommelier, sowie der Sommelier und Dozent Dominik Trick. Bei den Themen geht es u.a. um innovative Weinrestaurantkonzepte und erfolgreiche An- gebotspflege. Eine freie Verkostung zu zwei ausgewählten Wein-Themen sowie ein geführter Messerundgang runden das Programm ab. Anmeldungen für den 2. DEHOGAFachtag sind unter www.rendezvino. info/für Besucher/Highlights möglich. Das Angebotsspektrum der RendezVino umfasst Weine, Sekte und Brände sowie Delikatessen wie Trüffelprodukte, Käse- und Wurstspezialitäten, Gewürze, Senfe, Öle, Kaffee und Schokolade. deHoGa Waldshut Neujahrsempfang Montag, 19. Januar 2015, 20.30 Uhr Hotel Bercher, Walsdshut-Tiengen, Tiengen deHoGa emmendingen, Freiburg-land, Freiburg-stadt, Hochschwarzwald, Müllheim Neujahrsempfang Mittwoch, 21. Januar 2015, 15.00 Uhr Schlossbergrestaurant Dattler, Freiburg deHoGa emmendingen Kreisversammlung Montag, 19. Januar 2015, 13.30 Uhr Busfahrt zu Faller Konfitüre, Utzenfeld, Treffpunkt: Festplatz Emmendingen, Busabfahrt 13.30 Uhr Mops fi del deHoGa Wolfach Kreisversammlung Dienstag, 10. März 2015 Hotel Kleeblatt, Zell a. H. 999 Möglichkeiten und mehr für mopsfidele Gäste... Rohrmatten 12 | 79224 Umkirch | Tel. 0 7665 - 93 41 99 0 | e-Mail: [email protected] | www.huber-stannek.de 11 Hotel- und Gaststätten-Kurier Rechtsänderungen: 2015 bringt viel Neues Jeder Jahreswechsel bringt gesetzliche Neuregelungen. Beim Übergang von 2014 auf 2015 waren es besonders viele. Dazu kommen noch eine routinemäßiger Änderungen, wie zum Beispiel im Bereich der Sozialversicherung. Hier ein Überblick von A wie Arbeitslosenversicherung bis Z wie Zahnersatz. Die zwei für die Branche wichtigsten Neuerungen sind die Einführung des Mindestlohnes (siehe Seite 10) und die schon am 13. Dezember in Kraft getretene Verpflichtung, Allergene auch in lose verkauften Lebensmitteln zu kennzeichnen (Seite 4 bis 6). In beiden Fällen werden die Betriebe der Branche eine Menge zu tun haben. Da wird der eine oder andere ob der Tatsache aufatmen, dass die anderen Änderungen von nicht ganz so gravierender Natur sind. Altersentlastungsbetrag: Für Einkünfte, die nicht Renten oder Pensionen sind, erhalten mindestens 65 Jahre alte Steuerpflichtige einen „Altersentlastungsbetrag“. Für den Jahrgang, der den Freibetrag erstmals 2015 beanspruchen kann (wenn also 2014 das 64. Lebensjahr vollendet wurde), bleiben 24,0 Prozent der Einkünfte, maximal 1.140 Euro im Jahr, abzugsfrei (2014 waren es 1.216 Euro). Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Selbstständige: Der Beitrag für die „auf Antrag pflichtversicherten“ (vorher als Arbeitnehmer tätigen) Selbstständigen erhöht sich von 82,95 Euro auf 85,05 Euro monatlich. Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nur den halben Beitrag. Autofahrer: Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist ein neues Kennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Fahrzeughalter können ihr bisheriges Zeichen weiter führen – oder sich ein neues zuteilen lassen. Zum Straßenverkehrsamt müssen sie wegen der Ummeldung trotzdem. Soll ein Fahrzeug abgemeldet werden, kann dies bequemer erledigt werden: über das Internetportal www.fahrzeugzulassung-deutschland. 12 de des Kraftfahrtbundesamtes. Regional können kommunale Online-Portale eingerichtet werden. Die Neuerung gilt nur für Pkws & Co, die nach 2014 angemeldet worden waren. Betriebliche Altersvorsorge: Bezieher von Betriebsrenten, die gesetzlich krankenpflichtversichert sind, brauchen 2015 nur dann Beiträge davon an ihre Krankenkasse abzuführen, wenn die Rente höher ist als 141,75 (bisher: 138,25) Euro. Mehrere Betriebsrenten werden zusammengezogen, um festzustellen, ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Für freiwillig Krankenversicherte gilt die gesamte Befreiungsregel nicht. Betriebsfeste: Vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsveranstaltungen sind ab 2015 zu Lasten der Arbeitnehmer erst steuerpflichtig, wenn sie 150 (bisher: 110) Euro pro Mitarbeiter übersteigen. Briefporto: Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet seit 1. Januar 62 statt 60 Cent. Erst Ergänzungs-Briefmarken im Wert von 2 Cent machen die noch aktuellen „60er“ vollwertig. Gleichzeitig wurde das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50 Gramm im nationalen Versand von 0,90 auf zukünftig 0,85 Euro abgesenkt. Das Porto für schwerere Briefe bleibt konstant, ebenso das Postkartenporto mit 45 Cent. Gelegenheitsgeschenke sind Zuwendungen der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten „aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses“. Bisher waren solche Gaben bis zu 40 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) steuerfrei – allerdings nicht in barer Münze, sondern als „Sache“ wie Blumen, Wein oder Pralinen. Zum 1. Januar 2015 steigt der Freibetrag auf 60 Euro. Der Aufwand für den Arbeitgeber ist nach wie vor Betriebsausgabe. Gläser und Krüge: Zum 1. Januar 2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft, das unter anderem Änderungen bei den Ausschankmaßen mit sich bringt. Diese Ausschankmaße gibt es künftig: 1 cl, 2 cl, 4 cl, 5 cl und 10 cl sowie 0,1 l, 0,15 l, 0,2 l, 0,25 l, 0,3 l, 0,33 l, 0,4 l, 0,5 l sowie 1 Liter, 1,5 Liter, 2, 3, 4 und 5 Liter. Ausnahmen sind Kaffee, Tee, Kakao und Schokoladengetränke. Diese müssen nicht in geeichten Gefäßen abgegeben werden. Für Ton- oder Keramikkrüge muss der Gastwirt auf Verlangen die ordnungsgemäße Füllmenge mit einem Umfüllmaß prüfen. Die Gläser müssen künftig in der Nähe des Eichstriches statt Namen oder Logo des Glasherstellers das EU-spezifische CE-Zeichen mit Herstellungsjahr und Nummer der Stelle der Konfirmitätsbewertung haben, die das Ausschankbehältnis zertifiziert hat. WICHTIG: Der im Betrieb vorhandene Glasbestand darf weiter verwendet werden, bis die Gläser zu Bruch gegangen sind. Kirchensteuer: Ab 2015 ziehen die Geldinstitute und Kapitalgesellschaften von den Zinserträgen und Dividenden ihrer Kunden automatisch Kirchensteuern ab. Natürlich nur von denen, die einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Die Daten dafür erhalten sie einmal im Jahr vom Bundeszentralamt für Steuern. Wer dieses Verfahren nicht möchte, der kann sich beim Zentralamt einen Sperrvermerk eintragen lassen (ein Formular dafür kann unter www.formularebfinv.de heruntergeladen werden). Dann muss der Steuerzahler aber in seiner Einkommensteuererklärung zu seinen Kapitalerträgen seine Kirchensteuerpflicht mitteilen. Das Finanzamt „kennt“ aber die betreffenden Fälle, weil es automatisch über den Sperrvermerk informiert wird. Krankenkassenreform: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz in je 7,3 Prozent (bisher: 7,3 % für Arbeitgeber und 8,2 % für seine Mitarbeiter). Die einzelnen Krankenkassen haben das Recht, von ihren Mitgliedern einen Zuschlag zu erheben. Der könnte zum Beispiel 0,9 Prozent betragen, um auf die bisherige Gesamtbeitragshöhe zu gelangen. Wer einer Krankenkasse angehört, die den Januar 2015 | Heft 1 Zusatzbeitrag einführt, der darf zu einer Kasse „ohne“ wechseln – unabhängig davon, wie lange er seiner bisherigen Kasse angehört hatte (sonst muss die Mitgliedschaft bereits 18 Monate bestanden haben, ehe gewechselt werden kann). Damit diebetragen, unterschiedliche der Mitglieder der zent um auf dieEinkommensstruktur bisherige Gesamtbeitragshöhe zu gelangen. Wer einer Krankenkasse die den Zusatzbeitrag einführt, der Krankenkassen nichtangehört, zu Wettbewerbsverzerrungen für einzeldarf zu einer Kasse „ohne“ wechseln – unabhängig davon, wie lange ne Kassen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich für er seiner bisherigen Kasse angehört hatte (sonst muss die Mitgliedschaft bereits 18 Monate bestanden haben, ehe gewechselt werden die Versicherer vorgesehen, die einen Zusatzbeitrag erheben. kann). Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelLebensversicherung: Für Verträge,Einkommensausgleich die ab 2015 abgeschlossen ne Kassen führt, ist ein vollständiger für die Versicherer vorgesehen, einen Zusatzbeitrag erheben. werden, brauchen diedie Unternehmen statt bisher 1,75 Prozent nur noch 1,25 Prozent an Zinsen die abgeschlossen eingezahlten werden, Beiträge Lebensversicherung: Für Verträge, die auf ab 2015 brauchen die Unternehmen statt bisher 1,75 Prozent nur noch 1,25 (minus Kosten verschiedener Art einschließlich Risikoanteil) Prozent an Zinsen auf die eingezahlten Beiträge (minus Kosten ver„garantiert“ zu zahlen. Kleines Bonbon: Im Gegenzug wird die schiedener Art einschließlich Risikoanteil) „garantiert“ zu zahlen. Kleines Bonbon: Im Gegenzug die Beteiligung der Kunden an RisikoBeteiligung der Kundenwird an Risiko-Überschüssen erhöht: von 75 Überschüssen erhöht: von 75 auf 90 Prozent. Solche Überschüsse entauf 90 dann, Prozent. Solche entstehen wenn bei stehen wenn beiÜberschüsse der Lebensdauer derdann, Versicherten Abweichungen zu den der Versicherung verwendeten der Lebensdauer dervon Versicherten Abweichungen zu„Sterbetaden von feln“ bestehen. Treten also weniger Risiken ein, als kalkuliert worden der Versicherung verwendeten „Sterbetafeln“ bestehen. Treten war, werden sowohl Bestands- als auch Neukunden ab 2015 mit einer also weniger Risiken ein, als kalkuliert worden war, werden sohöheren Überschussbeteiligung bedacht. All dies gilt auch für RiesterundBestandsRürup-Verträge. wohl als auch Neukunden ab 2015 mit einer höheren Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.15 13 Umsatzsteuer für die Sauna: Ab dem 1. Juli 2015 gilt für das Saunieren nicht mehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Ab diesem Zeitpunkt wird der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent fällig. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz galt bisher unter anderem „für die Verabreichung von Heilbädern“. Dazu zählte die Finanzverwaltung bislang auch das Saunieren, obwohl der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 12. Mai 2005 entschieden hat, dass in der Sauna in einem Fitnessstudio keine „Verabreichung von 1. Verpflegung Tageswerte Monatswerte Heilbädern“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes stattfindet. Das Frühstück Euro 1,63 Euro 49,00 Bunderfinanzministerium sich90,00 darüber hinweggesetzt und Mittagessen Euro 3,00 hat Euro Euro 3,00 Eurovom 90,0020. März 2007 ausgeführt, inAbendessen einem Nichtanwendungserlass Vollverpflegung Euro 7,63 Euro 229,00 dass auch eine Sauna im Fitnessstudio „allgemeinen Heilzwecken Die Bereitstellung oder Überlassung von Getränken zum Beispiel von Kaffee, Tee, dienen kann“ und die Anwendung deswie ermäßigten Steuersatzes Milch oder Mineralwasser zum Trinken während der Arbeit im Betrieb ist steuer- und deshalb weiterhin für zulässig erklärt. Jetzt hat man im gleichen sozialversicherungsfrei. Ministerium die Meinung offenbar geändert und mit Schreiben 2. Unterkunft vom 28. Oktober 2014 diesen Nichtanwendungserlass aufgehoben und die Dinge so geregelt, Der Wert für Unterkunft beträgt dass ab dem 1. Juli 2015 alle Saunaleisfür Volljährige 223,00 EuroSteuersatz im Monat/7,43 pro Kalendertag tungen dem allgemeinen zuEuro unterwerfen sind. für Auszubildende 189,55 im Monat/6,32 Euro pro Kalendertag Sachbezugswerte 2015 Bei Belegung mit zwei Personenvon beträgt Wert für die Unterkunft Zahnersatz – Befreiung derderZuzahlung: Die Verdienstgrenze für Volljährige 133,80 Euro im Monat/4,46 Euro pro Kalendertag für Befreiung 100,35 vom im (35Monat/3,34 bis 50prozentigen) Eigenanteil der VerÜberschussbeteiligung bedacht. All dies gilt auch für RiesterMinijob I: Minijobber, die rentenversicherungspflichtig sind (die Mögfürdie Auszubildende Euro pro Kalendertag 13eilichkeit, sich davon befreien zu lassen, also nicht genutzt haben), Aktuell sicherten steigtDEHOGA von 1.106 Euro MAGAZIN im Monat auf 1.1341.15 Euro, bei und Rürup-Verträge. brauchen ab 2015 nicht mehr 3,9 Prozent ihres „Brutto“ als Eigenbeinem unterhaltsberechtigten Angehörigen von 1.520,75 Euro auf trag beizusteuern (der Arbeitgeber zahlt 15 %), sondern nur noch 3,7 Prozent. auf die Beitragssatzsenkung von 18,9 auf 18,7 ProMinijobDas I: geht Minijobber, die rentenversicherungspflichtig sind 1.559,25 Euro, bei zwei solcher Angehörigen von 1.796,50 Euro auf zent zurück. Das ergibt einen Höchstbeitrag von 16,65 Euro pro Mo(die davon befreien zu (statt lassen, also6,48) nicht ge- 1.842,75 Euro. nat (=Möglichkeit, 3,7 % von 450sich €). Mindestens sind 6,28 bisher Euro zunutzt zahlen, was einem Monatsverdienst von 175 Euro3,9 entspricht (auch haben), brauchen ab 2015 nicht mehr Prozent ihres zent betragen, um nicht auf die Gesamtbeitragshöhe wenn im Minijob sobisherige viel verdient werden sollte). zu gelangen. „Brutto“ als Eigenbeitrag beizusteuern (der Arbeitgeber Wer einer Krankenkasse angehört, die den Zusatzbeitrag einführt,zahlt der darf zu einer Kasse „ohne“ wechseln – unabhängig davon, wie lange Minijob II: Wer eine „kurzfristige“ Beschäftigung ausübt, der Beitragsdarf bis15 %), sondern nur noch 3,7 Prozent. Das geht auf die er seiner bisherigen Kasse angehört hatte (sonst muss die Mitgliedher im Laufe eines Jahres 50 Arbeitstage arbeiten, ohne von dem Ver1. Verpflegung Tageswerte Monatswerte schaft bereits 18von Monate bestanden haben,zurück. ehe gewechselt werden satzsenkung 18,9 auf 18,7 Prozent Das ergibt einen dienst Sozialabgaben entrichten zu müssen. Auch der Arbeitgeber ist kann). Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der MitglieHöchstbeitrag von 16,65 Euro pro Monat (= 3,7 % von 450 €). in solchen Fällen von der Zahlung von Sozialabgaben befreit. Ab 2015 Frühstück Euro 1,63 Euro 49,00 der der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelwird die Grenze auf Arbeitstage im Laufe eines Jahres heraufgesetzt. Mittagessen Euro 3,00 Euro 90,00 ne Kassen führt, ist70 ein vollständiger Einkommensausgleich für Mindestens sind 6,28 (statt bisher 6,48) Euro zu zahlen, wasdie eiAbendessen Euro 3,00 Euro 90,00 Versicherer vorgesehen, die einen Zusatzbeitrag erheben. nem Monatsverdienst von 175 EuroSelbstanzeige“ entspricht (auch wenn im Selbstanzeige: Bei der „strafbefreienden so genannter Vollverpflegung Euro 7,63 Euro 229,00 Steuersünder bringt 2015 unter anderem folgende Neuerungen: Lebensversicherung: Für Verträge, ab 2015 abgeschlossen werden, Minijob nicht so viel verdient die werden sollte). Sachbezugswerte 2015 brauchen die Unternehmen statt bisher 1,75 Prozent nur noch 1,25 ○ Sanktionslos bleibt Selbstanzeige nur noch, wenn maximal 25ver000 Prozent an Zinsen aufdie die eingezahlten Beiträge (minus Kosten (bisher: Art 50 000) Euro Steuern hinterzogen wurden schiedener einschließlich Risikoanteil) „garantiert“ zu zahlen. KleiMinijob II: Wer einean „kurzfristige“ Beschäftigung ausübt, der nes Bonbon: Im über Gegenzug diewird Beteiligung Kunden an Risiko○ Für Beträge 25 000wird Euro aber einder Strafzuschlag von 10 darf bisher im Laufe eines Jahres 50 Arbeitstage arbeiten, ohne Überschüssen erhöht: von 75 auf 90 Prozent. Solche Überschüsse entProzent erhoben stehen dann, wenn Sozialabgaben bei der Lebensdauer der Versicherten ○von Beträgt die Nachzahlungssumme mehr als 100 000 Euro, dann steigt dem Verdienst entrichten zu müssen. Auch Abweichungen zu den von Versicherung verwendeten „Sterbetader Strafzuschlag auf 15 der Prozent der Arbeitgeber ist in solchen Fällen von der Zahlung von Sozifeln“ Treten alsovon weniger alssind kalkuliert worden ○ Abbestehen. einer Steuerschuld einerRisiken Millionein, Euro es 20 Prozent war, sowohl auch Neukunden abSteuerstraftaten 2015 mit einer befreit. Ab 2015als wird die Grenzealle auf 70 Arbeitstage ○alabgaben Eswerden sind ferner imBestandsRahmen der Selbstanzeige höheren Überschussbeteiligung All dies gilt auch für Riesder zurückliegenden Jahrebedacht. zu offenbaren (bisher: 5 Jahre). im Laufe eines Jahres10 heraufgesetzt. terund Rürup-Verträge. Umsatzsteuer für die Sauna: Ab dem 1. Juli 2015 gilt für das Saunieren Minijob I: Minijobber, die rentenversicherungspflichtig sind (die Mögnicht mehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. AbsodieSelbstanzeige: Beibefreien der „strafbefreienden Selbstanzeige“ gelichkeit, sich davon zu lassen, also nicht genutzt haben), sem Zeitpunkt wird der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent fällig. brauchen ab 2015 nicht mehr 3,9 Prozent ihres „Brutto“ als Eigenbeinannter Steuersünder bringt galt 2015 unter anderem folgende Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bisher unter anderem „für die trag beizusteuern (der Arbeitgeber zahlt 15 %), sondern nur noch 3,7 Verabreichung von Heilbädern“. Dazu zählte die Neuerungen: Prozent. Das geht auf die Beitragssatzsenkung vonFinanzverwaltung 18,9 auf 18,7 Probislang auch Das das Saunieren, obwohl der Bundesfinanzhof bereits mit zent zurück. ergibt einen Höchstbeitrag von 16,65 Euro prowenn Mo• Sanktionslos bleibt die Selbstanzeige nur noch, Urteil Mai 2005 entschiedensind hat,6,28 dass(statt in der Sauna in einem nat (= vom 3,7 %12. von 450 €). Mindestens bisher 6,48) Euro Fitnessstudio „Verabreichung von im Sinne des zahlen, maximal 25.000 (bisher: 50.000) Euro an Steuern hinzu was keine einem Monatsverdienst vonHeilbädern“ 175 Euro entspricht (auch Umsatzsteuergesetzes Das Bunderfinanzministerium hat wenn im Minijob nichtstattfindet. so viel verdient werden sollte). terzogen wurden sich darüber hinweggesetzt und in einem Nichtanwendungserlass vom 20. auch eine im Fitnessstudio „all• März Für II:2007 Beträge über dass 25.000 EuroSauna wird aber der ein Minijob Werausgeführt, eine „kurzfristige“ Beschäftigung ausübt, darfStrafbisgemeinen Heilzwecken dienen kann“ und die Anwendung ermäher im Laufe eines Jahres 50 Arbeitstage arbeiten, ohne vondes dem Ver zuschlag von 10 Prozent erhoben ßigtenSozialabgaben Steuersatzes deshalb weiterhin für zulässig erklärt. Jetzt hat dienst entrichten zu müssen. Auch der Arbeitgeber ist in Fällen von der Zahlung von Sozialabgaben befreit. Ab •solchen Beträgt die Ministerium Nachzahlungssumme mehr als 100.000 Euro, man im gleichen die Meinung offenbar geändert und2015 mit wird die Grenze 70 Arbeitstage im Laufe eines Jahres heraufgesetzt. Schreiben vom auf 28. Oktober 2014 diesen auf dann steigt der Strafzuschlag aufNichtanwendungserlass 15 Prozent gehoben und die Dinge so geregelt, dass ab dem 1. Juli 2015 alle SauSelbstanzeige: Bei der „strafbefreienden Selbstanzeige“ so genannter • Ab einerdem Steuerschuld von einer Euro sind es naleistungen allgemeinen Steuersatz zuMillion unterwerfen sind. Steuersünder bringt 2015 unter anderem folgende Neuerungen: 20 Prozent Zahnersatz – Befreiung von der Zuzahlung: Die Verdienstgrenze für ○ bleibt die Selbstanzeige nur noch, wenn maximal 25 000 •Sanktionslos Es sind vom ferner im50prozentigen) Rahmen der Selbstanzeige alle die Befreiung (35 bis Eigenanteil der Versicher(bisher: 50 000) an Steuern wurden ten steigt von 1106Euro Euro im Monat hinterzogen auf 1134 Euro, bei einem unter Steuerstraftaten der zurückliegenden 10 Jahre zu offen○ Für Beträge über 25 000 Euro wird aber ein Strafzuschlag von 10 haltsberechtigten Angehörigen von 1 520,75 Euro auf 1 559,25 Euro, erhoben Prozent baren (bisher: 5 Jahre). von 1 796,50 Euro auf 1 842,75 Euro. ◀ bei zwei solcher Angehörigen ○ Beträgt die Nachzahlungssumme mehr als 100 000 Euro, dann steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent ○ Ab einer Steuerschuld von einer Million Euro sind es 20 Prozent ○ Es sind ferner im Rahmen der Selbstanzeige alle Steuerstraftaten der zurückliegenden 10 Jahre zu offenbaren (bisher: 5 Jahre). Umsatzsteuer für die Sauna: Ab dem 1. Juli 2015 gilt für das Saunieren Die Bereitstellung oder Überlassung von Getränken wie zum Beispiel von Kaffee, Tee, Milch oder Mineralwasser zum Trinken während der Arbeit im Betrieb ist steuer- und sozialversicherungsfrei. 2. Unterkunft Der Wert für Unterkunft beträgt für Volljährige 223,00 Euro im Monat/7,43 Euro pro Kalendertag für Auszubildende 189,55 im Monat/6,32 Euro pro Kalendertag Belegung mit Umsatzsteuer zwei Personen beträgt der Wert für Unterkunft 19Bei statt 7 Prozent müssen Hotels ab die 1. Juli auf einnahmen aus dem für Volljährige 133,80 Euro im Monat/4,46 Euro pro Kalendertag Betrieb einer Sauna abführen. für Auszubildende 100,35 im Monat/3,34 Euro pro Kalendertag Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung Werte für 2015 2015 jährlich 2015 monatlich 2014 jährlich Renten- und Arbeitslosenversicherung 72 600 Euro 6 050 Euro 69 600 Euro 2014 monatlich 5 800 Euro Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 49 500 Euro 4 125 Euro 47 250 Euro 3 937,50 Euro Entgeltgrenze gesetzliche Krankenversicherung 54 900 Euro 52 200 Euro 13 19 statt 7 Prozent Umsatzsteuer müssen Hotels ab 1. Juli auf einnahmen aus dem Betrieb einer Sauna abführen. Hotel- und Gaststätten-Kurier Interview: Ich will Vorurteile abbauen die industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg entsenden regelmäßig ausbildungsbotschafter an schulen, das sind auszubildende, die den schülern einblicke in ihren arbeitsalltag geben und so bei der Berufswahl helfen sollen. eine Botschafterin des Gastgewerbes ist rebecca steimle (23), Köchin im dritten lehrjahr im Hotel Maritim in stuttgart. Wir haben mit ihr darüber gesprochen, wie sie junge Menschen für eine ausbildung im Hotel oder restaurant begeistert. Frau Steimle, wenn jemand vor einer Schulklasse steht und etwas erklärt, hört doch kaum jemand zu, oder? rebecca steimle: (lacht) Das mag vielleicht manchmal so sein, wenn dieser jemand ein Lehrer ist oder ein Berufsberater vom Amt. Aber meine Erfahrung ist: Wenn junge Menschen zu jungen Menschen sprechen, kommt das viel besser an. Ich habe auch nicht einfach den vorbereiteten Vortrag von der IHK vorgelesen, sondern mich entschieden, frei von meinem Beruf zu erzählen, das ist glaubwürdiger. Und ich bringe meinen Messerkoffer mit, das macht die Schüler neugierig. Wie überzeugen Sie die Schüler noch – außer mit ihren Messern? Mit Worten. Ich bin einfach offen und ehrlich. Und ich versuche, Vorurteile abzubauen. „Da muss ich doch immer Florian Rassmann Hotel- & Gastronomielösungen Partner der hoga-data GmbH protel Hotelsoftware •· Die Die Lösung Lösung für für jeden jeden Betrieb! Betrieb! hogaPOS ·• Mehr als nur eine Kasse! www.hausser-s.de ·• www.florian-rassmann.de LassenSekt Sie statt die Kasse klingeln Selters www.hoga-data.de www.hoga-data.de 14 abends und am Wochenende arbeiten und verdiene so wenig“ diese Aussagen kommen immer. Klar, Gastgewerbe ist kein Bürojob von neun bis fünf. Aber ich persönlich kann mit einem freien Sonntag wenig anfangen, da hab ich lieber unter der Woche frei und kann Dinge erledigen. Und auch eine Schicht, die um 15 Uhr nachmittags beginnt, kommt mir entgegen, so habe ich vormittags Zeit für mein Hobby, das Reiten. Für mich kommt es darauf an, dass mir mein Beruf Spaß macht und nicht, wieviel Geld ich verdiene. Was genau macht Ihnen an Ihrem Beruf denn Spaß? Ich will lieber mit meinen Händen arbeiten, den ganzen Tag im Büro sitzen, das wäre nichts für mich. Und ich bin gerne kreativ. Das Maritim ist ein sehr guter Ausbildungsbetrieb, in dem wir das Kochen von der Pike auf lernen. Und man hat gute Aufstiegschancen. Nach meiner Ausbildung möchte ich gern an der Hochschule Heilbronn Hotelmanagement studieren. Warum sind Sie Ausbildungsbotschafterin geworden? Ich wäre froh gewesen, wenn es zu meiner Schulzeit schon Ausbildungsbotschafter gegeben hätte. Wie ge- sagt, wenn Eltern oder Lehrer auf die Jugendlichen einreden, schalten diese oft auf Durchzug, aber Gleichaltrigen hören sie eher zu. Das ist eine gute Möglichkeit, Schüler für eine Ausbildung in unserer Branche zu gewinnen. Konnten Sie schon junge Menschen zu einer Ausbildung im Gastgewerbe bringen? Konkret verfolge ich das nicht. Aber ich stoße auf jeden Fall immer auf sehr viel Interesse der Schüler. Erst vor kurzem stand ich vor einer Schulklasse und dachte: Das wird schwer, die zu begeistern, aber am Ende waren sie alle voll dabei. Viele fragten mich, wie und wo sie sich bewerben oder Praktika machen können, und ich gebe Tipps. Auch das gehört zu meinen Aufgaben als Ausbildungsbotschafterin. Auch wenn ich jetzt meine Ausbildung bald abschließe und keine Botschafterin mehr bin – ich würde es jederzeit wieder machen. ❱ ONLINE@: Haben auch Sie einen Auszubildenden, der die Begeisterung für seinen Beruf im Gastgewerbe an andere junge Menschen weitergeben kann? Mehr Informationen zu den Ausbildungsbotschaftern gibt es bei der IHK BadenWürttemberg auf www.bw.ihk.de Januar 2015 | HeFt 1 DEHOGA Akademie: Rekordjahr 2014 den, im Betrieb halten und motivieren – das kann sehr gut gelingen mit Seminaren an der DEHOGA Akademie. „Unsere Seminare werden ständig auf neue Trends, Zielgruppen und veränWeiterbildung steht hoch im Kurs in der derte Marktsituationen angepasst“, sagt Branche – das zeigen die rekordwerte Thomas Schwenck. Auch Profis der deHoGa akademie. Mehr als 2.500 können an der Akademie teilnehmer aus 850 Betrieben besuchvon Profis noch etwas Auch ten im vergangenen Jahr die Gastlernen und sind immer rolernwelt in Bad Überkingen. immer mehr auf dem neuesten Mitarbeiter besu- Stand. Das kommt so „Wir erreichten 2014 über zehn chen unsere gut an, dass 2014 ein Prozent mehr Teilnehmer als im Teilnehmer im DurchSeminare Vorjahr“, sagt Thomas Schwenck, schnitt mehr als drei Leiter der DEHOGA Akademie. „Nicht Mal im Jahr ein Seminur die Unternehmer selbst bilden sich nar besuchte. Auch im jetzt weiter, auch immer mehr Mitarbeiter neu erschienenen Seminarprogramm besuchen unsere Seminare.“ Das lohnt für 2015 finden Sie mehr als 100 untersich, fachlich und finanziell, dank dem schiedlichen Themen aus der Branche Gutscheinsystem. Je mehr Gutscheine für die Branche. Neu in diesem Jahr: Seman kauft, desto günstiger wird jedes minare für Fortgeschrittene zu den Theeinzelne Seminar. Kein Wunder, dass men Onlinevertrieb und Social Media. auch die Zahl der verkauften Gutscheine 2014 auf 1.150 stieg und somit höher als in den Jahren zuvor. ❱ SERVICE: Woher kommt der große Wissensdrang? DEHOGA-Mitglieder bekommen 30 „Immer mehr Gastronomen und HoteProzent Rabatt auf alle Seminare. Wer liers erkennen, dass Qualifikation ein Gutscheine nutzt, spart noch mehr. wirksames Mittel ist, um dem FachkräfMehr Infos und Direktbuchung auf temangel entgegenzuwirken“, sagt Thowww.dehoga-akademie.de mas Schwenck. Mitarbeiter weiterbil- Mehr Zulauf als je zuvor hatte die DEHOGA Akademie in Bad Überkingen im vergangenen Jahr. Großen Anteil daran hat das Gutscheinsystem: Je mehr Gutscheine man kauft, desto günstiger wird das einzelne Seminar. Schwangere Mitarbeiterinnen – Beim Regierungspräsidium anmelden Eine Frauenquote braucht das Gastgewerbe weder auf Leitungsebene, noch im operativen Geschäft. Denn Frauen spielen seit jeher eine große Rolle in Gastronomie und Hotellerie. Somit gehören auch werdende Mütter unter den Mitarbeiterinnen zum Gastgewerbe. Doch mit der Freude über das Mutterglück gehen auch gesetzliche Pflichten einher. Weitgehend unbekannt ist unter Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, dass sie Schwangere beim Regierungspräsidium mittels Formblatts anmelden müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 des Mutterschutzgesetzes. Das Regierungspräsidium ist Aufsichtsbehörde im Bereich des Mutterschutzes und berät die Arbeitgeber einerseits, wacht aber andererseits auch über die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes. So wird beispielsweise über finanzielle Ausgleichsansprüche für Arbeitsverbote und Schutzfristen durch das Umlageverfahren U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) informiert. Belehrt wird über gesetzliche Schutzvorschriften, wie z. B. die Beschränkung der Arbeitszeit bis 22 Uhr bis zum 4. Schwangerschaftsmonat und bis 20 Uhr ab dem 5. Monat. Morgens vor 6 Uhr dürfen sie nicht arbeiten. Die Arbeitszeit ist auf maximal 8,5 Stunden täglich begrenzt. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist werdenden oder stillenden Müttern nur erlaubt, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Darüber und über weitere Pflichten unterrichtet der DEHOGA mit seinem speziellen Merkblatt, das sich z. B. im Internet unter www.dehogabw.de für Mitglieder findet oder über die Geschäftsstellen zu beziehen ist. Der Anmeldebogen des Regierungspräsidiums sowie ein branchenspezifisches Merkblatt für das Gastgewerbe findet sich im Internet unter folgender Domain: www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1191861/ index.html 15 Hotel- und Gaststätten-Kurier Studie zur Ausbildungszufriedenheit im Gastgewerbe Bis in die Nacht arbeiten, am Wochenende Dienst schieben, wenn gleichaltrige Freunde ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Immer freundlich und zuvorkommend sein und das bei vergleichsweise geringem Verdienst. Genügend Gründe für junge Menschen bei der Ausübung ihres ersten Jobs in der Hotellerie und Gastronomie unzufrieden zu sein? Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, kommt eine aktuelle Studie der Hochschule Fresenius und der Personalberatung „managerberater“ zu einem deutlich differenzierteren Bild: Neben einem guten Betriebsklima ist demnach auch eine einwandfreie Feedbackkultur des Vorgesetzten ein wichtiger Einflussfaktor. Als besonders zufrieden äußerten sich Auszubildende, die einen Sinn in ihrer Tätigkeit sehen und über ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit in ihrem Job verfügen. „Gerade in der Hotel- und Gastronomiebranche muss ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung von Mitarbeiterführung entstehen. Angesichts der spezifischen Erwartungen bei Vertretern der Generation Y werden hier die Älteren einen Schritt auf die Jüngeren zugehen müssen. Die Azubis wünschen sich, mit einem Betrieb mitzuwachsen zu dürfen und nicht, dass sie am ersten Tag der Ausbildung die gleichen Tätigkeiten ausführen müssen, wie am letzten. Dieses Bedürfnis nach Anerkennung und Weiterentwicklung sollten die Unternehmen erfüllen – nicht zuletzt, weil enttäuschte Azubis über ihre enttäuschenden Erfahrungen reden. Und dann ist der Ruf des Unternehmens ganz schnell ruiniert“, so die Anregungen der Studienautoren. Für die Studie hatten rund 1.100 Auszubildende im Hotel- und Gastronomiegewerbe Auskunft zu ihrer Zufriedenheit im Job gegeben. Betriebe berichten von gutem Weihnachtsgeschäft Weihnachtszeit, kulinarische Genüsse, mit Familie, Freunden und Kollegen gemeinsame Stunden verbringen – das bleibt im hektischen Alltag ein beliebtes Ritual, so die aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbands. Für rund 80 Prozent der Betriebe in Gastronomie und Hotellerie lief das Weihnachtsgeschäft 2014 im Vorjahresvergleich bisher besser bzw. gleich erfolgreich. „Das gute Weihnachtsgeschäft rundete damit ein erfolgreiches Jahr 2014 ab“, kommentierte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer die Ergebnisse. 28,1 Prozent der befragten Betriebe geben an, das Weihnachtsgeschäft habe sich im Vergleich zum Vorjahr besser als erwartet entwickelt, 51,7 Prozent sprechen von gleich guten Umsätzen. Nur 20,2 Prozent geben schlechtere Umsätze an. Die Umfrage bestätigt darüber hinaus einmal mehr, dass die Gäste zu Weihnachten traditionell speisen: Auf Platz Eins der kulinarischen „Renner“ lag die Gans (55,1 Prozent), gefolgt von Wildgerichten (47,1 Prozent), Rind (34,8 Prozent) und Ente (31,6 Prozent). Das Geschäft mit Firmen-Weihnachtsfeiern verlief in 2014 dagegen schleppend: 45,2 Prozent der Betriebe sprechen im Vorjahresvergleich von bisher schlechteren Umsätzen, 42 Prozent von gleich guten, lediglich 12,8 Prozent von besseren Geschäften. Ursache könnte sein, dass die Betriebe mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung mit ihren Ausgaben doch eher vorsichtig umgingen. Insgesamt erwies sich das Weihnachtsgeschäft 2014 für Gastronomie und Hotellerie positiv – ganz im Sinne des Gesamtjahres: Rund 30.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (plus 3,2 %), dazu ein deutliches Umsatzplus – so lautete die BranchenBilanz nach drei Quartalen. „Besonders motivierend ist, dass der Jobmotor Gastronomie und Hotellerie weiter auf vollen Touren läuft“, so Fischer. 954.700 Menschen waren nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit im September 2014 in Gastronomie und Hotellerie sozialversicherungspflichtig be- Schmidt Leuchten Werkstätte für Gastraumleuchten Neuanfertigungen und Reparaturen von Lampenschirmen 16 Wir beraten Sie gern unverbindlich. Gartenstraße 2, 71726 Benningen Tel. (0 71 44) 9 72 59, Fax (0 71 44) 1 80 15 http://www.schmidt-leuchten.de E-Mail: [email protected] schäftigt. „Dieser Wert markiert ein neues Allzeit-Hoch – darauf können wir alle gemeinsam stolz sein“, so der DEHOGA-Präsident. In den vergangenen zehn Jahren haben die Betriebe des Gastgewerbes insgesamt 210.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Das ist ein Plus von rund 30 Prozent. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft waren es im selben Zeitraum rund 13 Prozent. Für seine Umfrage zum Weihnachtsgeschäft 2014 hatte der DEHOGA Bundesverband in der Woche vom 10. bis 17. Dezember rund 7.000 Unternehmen befragt. Seit 1. Januar 2015 können auch 0,15 und 0,33-LiterGläser angeboten werden Ob man diese Neuerung wirklich braucht, sei dahingestellt. Fakt ist aber: Seit 1. Januar dürfen Getränke auch in 0,15- und 0,33-Liter-Gläsern ausgeschenkt werden. Möglich macht es das neue Mess- und Eichgesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft trat. Hintergrund ist eine bereits zwölf Jahre alte EU-Richtlinie, deren Übergangsfristen in Deutschland in diesem Jahr auslaufen. Mehr dazu: siehe Seite 12. Januar 2015 | Heft 1 Kreisstelle Müllheim feierte Weihnachten Kreisstelle Konstanz Ausgefallener Weihnachtsgruß (Nachlese) DEHOGA ist auch Austausch und persönliche Kommunikation. Am 8. Dezember 2014 feierte die Kreisstelle Müllheim auch im abgelaufenen Jahr wieder eine Weihnachtsfeier. Eingeladen hatte der Kreisvorsitzende Kurt Lahn zu Tonis Tenne in Eschbach, und es wurde ein gemütlicher und persönlicher Abend. Hier hatten die Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit, sich darüber auszutauschen, wie sie mit den aktuellen Anforderungen um Allergenkennzeichnung und Arbeitszeitaufzeichnungen umgehen. Aber die Profis aus dem Gastgewerbe wussten auch abzuschalten und zu feiern. Die Zahl der Teilnehmer war leider geringer als im Vorjahr. Mit dem ersten Regio-Wirteball in Achkarren hatte es eine hochkarätige Veranstaltung in zeitlicher Nähe gegeben. Weihnachten liegt hinter uns. Wie ausgefallen und flippig sich ein Weihnachtsgruß von anderen abheben kann, hat die DEHOGA Kreisstelle Konstanz bewiesen und diesen wollen wir ihnen nicht vorenthalten. Festlich drapiert posierten für die Grußbotschaft (von links): Holger Boos, Ines Kleiner, Michelangelo Canestrini, Enzo Stragapede, Ciro Lungo, Tino Schumann, Luigi Pesaro, Tom Kugler, Ina Brand, Markus Hänsler, Manfred Hölzl, Heidi Müller und Herbert Brand Foto: Aurelia Scherrer. BGN zahlt 452 Millionen Euro – neuer Höchststand Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Mannheim hat 2013 die höchste Entschädigungssumme an ihre Versicherten ausbezahlt: 452,8 Millionen Euro. Mit 217 Millionen ging der größte Teil in die Rentenzahlungen. 151,3 Millionen wurden in die Heilbehandlung von Unfallverletzten und Patienten mit Berufskrankheiten investierte. Ein stationärer Behandlungsfall kostete durchschnittlich ca. 4.500 Euro. Die Zahl der Berufsunfälle lag bei 200.000 Euro. 17 Hotel- und Gaststätten-Kurier DEHOGA Dienstleistung: Termine in Freiburg und Mannheim Die DEHOGA Akademie, bekannt für ihre langjährige Erfahrung und orientiert am Erfolg der gastgewerblichen Betriebe, bietet auch außerhalb der Gastro-Lernwelt in Bad Überkingen in bewährter DEHOGA Akademie-Qualität tolle Seminare und Trainings an. In 2015 sind mehr als 30 Seminartage im Raum Freiburg und Mannheim von den Profis geplant, die zielgerichtet für DEHOGA Mitglieder und deren Mitarbeiter ausgesucht sind. Weitere Inforamtionen finden sich im Internet unter: www.dehoga-akademie.de e für Beschwerden chritte für die konfliktfreie werdebehandlung 18 chtige Auftreten bei Kunde und ALLE SEMINARE IN FREIBURG Für Azubis Das richtige Verhalten gegenüber unseren Gästen: Knigge-Training Datum Kurs-Nr. 23.02.2015 BW-15-313 Für Azubis: Aktiver Verkauf im Restaurant für Azubis 24.02.2015 BW-15-316 Social-Media Marketing für Azubis 25.02.2015 BW-15-323 Für Azubis: Erfolgreich im Gästereklamationsmanagement 26.02.2015 BW-15-325 Für Azubis: English in Hotel und Restaurant 27.02.2015 BW-15-327 Gründungs-Orientierungstag 05.03.2015 BW-15-502 Hotelfachmann/-frau: Prüfungsvorbereitung 24.03.2015 BW-15-306 Restaurantfachmann/-frau: Prüfungsvorbereitung 25.03.2015 BW-15-303 Gründungs-Orientierungstag 20.05.2015 W-15-508 Restaurant-Management von A-Z 10.06.2015 BW-15-153 Housekeeping – Training für Zimmerdamen 11.06.2015 BW-15-162 Gründungs-Orientierungstag 08.09.2015 BW-15-513 Erfolgreiches Marketing für kleinere und mittlere Betriebe 05.10.2015 BW-15-233 ServiceQualität Deutschland I / Coach 06.-07.10.2015 BW-15-8000-04 Reklamationen souverän bearbeiten 08.10.2015 W-15-113 Ertragsoptimierung in der mittelständischen Hotellerie 12.10.2015 BW-15-224 Pfiffige Speisekartengestaltung mit Erfolgsgarantie 27.10.2015 BW-15-222 Gastronomie-Aktionen, die einschlagen 28.10.2015 BW-15-121 Mit Sprache begeistern: Kundenmailings und mehr 11.11.2015 BW-15-125 Gründungs-Orientierungstag 11.11.2015 BW-15-517 Sprache, Text und Stil im Internet 12.11.2015 BW-15-126 Vom Mitarbeiter zur Führungskraft 16.11.2015 BW-15-114 Datum Kurs-Nr. Gründungs-Orientierungstag 30.03.2015 BW-15-504 Für Azubis Das richtige Verhalten gegenüber unseren Gästen: Knigge-Training 19.10.2015 BW-15-315 Für Azubis: Social-Media Marketing für Azubis 20.10.2015 BW-15-324 Für Azubis: Erfolgreich im Gästereklamationsmanagement ALLE SEMINARE IN MANNHEIM 21.10.2015 BW-15-326 Für Azubis: Aktiver Verkauf im Restaurant für Azubis 22.10.2015 BW-15-318 Für Azubis: English in Hotel und Restaurant 23.10.2015 BW-15-329 Das perfekte Bankett 26.10.2015 BW-15-131 Gründungs-Orientierungstag 29.10.2015 BW-15-516 Restaurantmanagement von A-Z 16.11.2015 BW-15-253 Chinesische Kultur für Hotellerie und Gastronomie 18.11.2015 BW-15-107 Englisch für Mitarbeiter mit Gastkontakt 19.-20.11.2015 BW-15-106 ServiceQualität Deutschland I / Coach 25.-26.11.2015 BW-15-8000-05 Januar 2015 | Heft 1 A ka d e m i e i m g a n ze n L a n d – Stand 6.11.2014 4 Seminaranmeldung Ihre Investition: 1-Tagesseminare 180,00 Euro Azubi-Seminare 40,00 Euro ServiceQualität Deutschland: 295,00 Euro Alle Preise für DEHOGA-Mitglieder, zzgl. Mehrwertsteuer. Weitere Informationen zu den Konditionen finden Sie im aktuellen Programm oder online auf www.dehoga-akademie.de BETRIEBSDATEN ANMELDUNG FACHBRIEFE Betrieb: UnternehmerBrief Vorname (Besteller): Einzelbuchungen: Kurs-Nummer: FachBrief Führung FachBrief Marketing Name (Besteller): FachBrief Finanzen Straße: PLZ/Ort: FachBrief Bar Telefon: FachBrief Wein FachBrief Service Telefax: FachBrief Rezeption E-Mail: FachBrief Patisserie Sind Sie Mitglied oder arbeiten Sie in einem Mitgliedsbetrieb des DEHOGA Baden-Württemberg? Ja Nein FachBrief Sales 1. Teilnehmer: (Vor- und Zuname) Mitgliedsnummer: 2. Teilnehmer: (Vor- und Zuname) Geburtsdatum: (1. Teilnehmer) Geburtsdatum: (2. Teilnehmer) FachBriefdatum: ZAHLART ANMELDUNG EINZELSEMINARE Ich bezahle mit Gutscheinen 5er Gutscheinpaket Seminartitel: Kurs-Nr: 10er Gutscheinpaket Datum: 1. Teilnehmer: 15er Gutscheinpaket (Vor- und Zuname) 20er Gutscheinpaket Geburtsdatum: 30er Gutscheinpaket Rechnung an Betrieb Seminartitel: Rechnung an privat Datum Kurs-Nr: Unterschrift Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt. Sie können als Download unter www.dehoga-akademie.de oder unter o.g. Telefonnummer abgefragt werden. 2. Teilnehmer: (Vor- und Zuname) Geburtsdatum: Datum: Hotel- und Gaststätten-Kurier Seminarangebot Fachkräftemangel begegnen Power Briefing Future Service Sells – Smart und Infoveranstaltung in Villingen-Schwenningen von DEHOGA, Arbeitsagentur und IHK Motivierende statt demotivierende mit Spaß verkaufen im Service Seminar-Inhalte: Die Vorlage Das Bewusstsein für modernen Service Der „energetische“ Gastkontakt Produktkenntnis und Beratung Sog statt Druck: Produktentwicklung Die besten Verkaufstechniken der Welt Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referentin: Dauer: 16.-17. März 2015 Freiburg BW-15-43 345,- Euro zzgl. Mwst. Andrea Grudda 2 Tage Erfolgsrezepte für den jungen Service: Easy Leading© und Power Briefing© Seminar-Inhalte: Der Leader als Leuchtturm Das Bewußtsein: Am Betrieb arbeiten Das Service Drehbuch Seminaranmeldung Kommunikation Wie kann ich den Verkauf steigern? Die Vorlage Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referentin: Dauer: 18.-19. März 2015 Freiburg BW-15-44 345,- Euro zzgl. Mwst. Hans-Jürgen Hartauer 2 Tage Termin: 25. Februar 2015 Ort: Bad Überkingen Kurs-Nr.: BW-15-16 Gebühren: 180,- Euro zzgl. Mwst. Die Vorlage Referent: David Heidelberg Dauer: 1 Tag Online-Vertrieb in der Hotellerie II Online-Vertrieb in der Hotellerie I Seminar-Inhalte: Begriffe und Grundlagen zum Online-Vertrieb Zimmer- und Preiskategorien im Internet Die wichtigsten Buchungsportale Direktbuchungen über die eigene Website Die Bedeutung von HotelBewertungssystemen Seminar-Inhalte: Die Hotel-Homepage als Mittelpunkt der Online-Distribution Optimale Raten-Modelle für den Online-Vertrieb Einsatz von Channelmanagement-Systemen Segen und Fluch: Cost-per-ClickModelle (CPC) Nutzung von Analyse-Tools zur Ermittlung der Conversion Termin: Ort: Kurs-Nr.: Gebühren: Referent: Dauer: 26. Februar 2015 Bad Überkingen BW-15-17 180,- Euro zzgl. Mwst. David Heidelberg 1 Tag Future Service Sells / 16.-17. März 2015 Erfolgsrezepte für den jungen Service / 18.-19. März 2015 Online-Vertrieb in der Hotellerie I / 25. Februar 2015 Online-Vertrieb in der Hotellerie II / 26. Februar 2015 Absender: Sind Sie Mitglied oder arbeiten Sie in einem Mitgliedsbetrieb des DEHOGA BadenWürttemberg: Betrieb Ja Vorname Name Geb.-Datum Strasse Nein Mitgliedsnummer ________________________ Ja, bitte senden Sie uns weitere Informationen über Trainings im Betrieb PLZ, Ort Ja, bitte senden Sie uns das aktuelle Tel. / Fax Datum E-Mail Seminarprogramm 2014 zu Unterschrift Am Besten per Fax: 07331 - 9 32 50 9 oder Telefon: 07331 - 9 32 50 0 oder per Post an: DEHOGA Akademie, Hausener Straße 19, 73337 Bad Überkingen 20 akt p m o k DEHOGA Januar 2015 | Heft 1 Bundesverfassungsgericht hält aktuelle Ausnahmen der Erbschaftsteuer für unzulässig Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt. Die darin vorgesehenen Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben sind nach Ansicht der Richter des Ersten Senats weitgehend verfassungswidrig. Allerdings: Der Senat betonte in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellt, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien. Damit ebneten die Richter den Weg dafür, dass auch die nun notwendige Neufassung des Gesetzes Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe vorsieht. Nach dem Urteil hat der Gesetzgeber nun bis zum 30. Juni 2016 Zeit, mehrere Ausnahmeregelungen aus dem Gesetz zu streichen. Bis dahin sind die derzeitigen Vorschriften weiter anwendbar. Geklagt hatte ein Privatmann, der eine größere Geldsumme geerbt hatte und sich gegenüber Firmenerben durch das Erbschaftsrecht benachteiligt sah. Das Urteil lässt darauf hoffen, dass auch künftig kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Wünschenswert wäre aus Sicht des DEHOGA allerdings, eine noch weitgehendere Konsequenz aus dem Urteil zu ziehen: „Der Gesetzgeber sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer zum Anlass nehmen, die Erbschaftsteuer vollständig abzuschaffen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betragen weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens. Von diesem einen Prozent stammen nur acht Prozent aus vererbtem Betriebsvermögen. Sollte der Gesetzgeber an der Erbschaftsteuer festhalten, muss es für die Vererbung von Betriebsvermögen auf jeden Fall Verschonungsregelungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geben. Andernfalls könnte der Erbfall zur Insolvenz von mittelständischen Unternehmen führen.“ Eine endgültige und umfassende Bewertung des Urteils seitens des DEHOGA ist erst möglich, wenn die Urteilsgründe vorliegen, was allerdings noch einige Zeit dauern kann. Wir werden Sie in DEHOGA kompakt natürlich auf dem Laufenden halten. Deutsche absolvierten 2014 rund 1,6 Milliarden Reisetage – Reiselaune weiter gut Die Deutschen sind auch 2014 wieder mehr gereist: 1,6 Milliarden Reisetage bedeuteten ein Plus von 1,2 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Tourismusindex des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hervor. „Wir sind begeistert von dieser weiter außerordentlichen Reisefreude in unserem Land. Die Deutschen haben in diesem Jahr noch einmal 19 Millionen Reisetage mehr absolviert als 2013. Drei von vier Deutschen sind 2014 auf die verschiedensten Arten gereist, und pro Kalendertag haben sie in diesem Jahr mehr als 50.000 zusätzliche Reisetage absolviert. Und ein Ende scheint vorerst nicht in Sicht“, kommentierte BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel die Ergebnisse. Zwar ist die Stimmung laut Tourismusindex derzeit nicht mehr ganz so überschwänglich, wie sie noch im Sommer war. Der Prognose-Teilindex, der angelehnt an den GfK-Konsumklimaindex die Bereitschaft der Deutschen zeigt, in den kommenden Monaten in Reisetage zu investieren, liegt mit 2,15 Punkten aber weiterhin im positiven und damit steigenden Bereich. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Dynamik ab April 2015 wieder zunimmt und der Index Richtung Herbst wieder einen Wert von rund 2,5 Punkten erreicht. Sollten sich die Rahmenbedingungen nicht grundlegend ändern, erwartet die deutsche Tourismuswirtschaft damit einen erneuten Wachstumsschub insbesondere ab April 2015. Frenzel: „Auf Basis der Ergebnisse des BTW-Tourismusindex gehen wir optimistisch und voller Spannung in das Tourismusjahr 2015.“ Gewerbe- und Industriekühlung Gewerbe- und Industrieklimatisierung Kühl- und Tiefkühlzellen Thekenbau und Gastronomieeinrichtungen 21 Hotel- und Gaststätten-Kurier GEMA I – Tarifveränderungen ab 1. Januar 2015 Zum 1. Januar 2015 ist es bei den GEMA-Tarifen zu folgenden Änderungen gekommen: Bereits im letzten Jahr im Rahmen der GEMA-Tarifreform konnte durch die Verhandlungen der Bundesvereinigung der Musikveranstalter ja erreicht werden, dass sich die Erhöhungen bei Musikveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgermusik effektiv auf sechs Jahre und bei Musikkneipen und Discotheken auf effektiv neun Jahre aufteilen. Für einige Betriebe greift daher ab dem 1. Januar 2015 die 2. Stufe der Tariferhöhungen. Alle weiteren Tarife erhöhen sich – bis auf die nachfolgenden Ausnahmen – grundsätzlich um 1,5 Prozent. Tarife für Radio und Fernsehen – neuer Tarif der VG Media Die VG Media fordert bereits seit 2013 einen neuen Zuschlag auf die GEMA-Tarife für TV und Radio, da ihr offensichtlich entsprechende Filmurheberrechte und Moderatorenrechte der privaten Fernseh- und privaten Radiosender übertragen wurden. In sehr schwierigen und über anderthalb Jahre dauernden Verhandlungen konnten jetzt der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der VG Media eine Übergangsregelung treffen, bis gegebenenfalls durch die Aufsichtsbehörde oder die Gerichte abschließend geklärt ist, wie viele Rechte die VG Media tatsächlich hat, wie diese zu bewerten sind und ob dann die Tarife der anderen Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort) noch angemessen sind oder eventuell reduziert werden müssten. Zum 1. Januar 2015 erhebt die VG Media auf die jeweiligen GEMA-TVTarife einen Zuschlag für Verbandsmitglieder von 20 Prozent (Nichtmitglieder 25 %) sowie auf die jeweiligen GEMA-Radio-Tarife einen Zuschlag in Höhe von 12 Prozent (Nichtmitglieder 15 %). Das Inkasso wird von der GEMA durchgeführt. Für Verbandsmitglieder konnten deutlich höhere Forderungen und insbesondere Nachforderungen 22 akt p m o k DEHOGA für die letzten zwei Jahre abgewehrt werden. Nichtmitglieder müssen hingegen mit entsprechenden Nachforderungen rechnen. Hotelsendetarif – deutliche Erhöhungen abgewehrt Gegen massive Erhöhungen im Hotelsendetarif hatten sich der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter zur Wehr gesetzt und in den letzten 2,5 Jahren ein Schiedsstellenverfahren gegen die VG Media geführt. Mit Erfolg! Die Forderung der VG Media in Höhe von 8,70 Euro pro Zimmer/Jahr ist genauso vom Tisch, wie Nachforderungen für die Jahre 2012 und 2013. Dadurch blieben der Hotellerie mehrere Millionen Euro erspart. Nach Vorliegen der Schiedsstellenentscheidung einigten sich die Verbände jetzt mit der VG Media auf eine Gebühr – wie in 2014 – in Höhe von nur 6,00 Euro pro Zimmer/Jahr bis Ende 2019. Durch das Schiedsstellenverfahren und die harten, langwierigen Verhandlungen des DEHOGA konnten Belastungen in Höhe von ca. 16 Millionen für die nächsten fünf Jahre abgewehrt werden! Auch mit der ZWF, eine Verwertungsgesellschaft, die ausländische und inländische Filmurheber vertritt, konnte eine Verlängerung des bestehenden Gesamtvertrages bis Ende 2018 vereinbart werden. Die Gebühren erhöhen sich – wie beim entsprechenden GEMA-Tarif – um 1,5 Prozent von 6,56 Euro auf 6,65 Euro pro Zimmer/Jahr für Verbandsmitglieder. Nichtmitglieder zahlen 8,31 Euro. Sponsorengelder werden künftig berücksichtigt – Klarstellungen vereinbart Bereits seit mehreren Jahren gibt es entsprechende GEMA-Regeln (siehe hierzu GEMA-Tarife U-V oder M-V), wonach bei der Höhe der GEMA-Gebühren auch die vom Musikveranstalter erzielten „sonstigen geldwerten Vorteile“ berücksichtigt werden müssen. Dieser Anspruch wurde vor kurzem erneut durch das „Urteil“ der urheberrechtlichen Schiedsstelle bestätigt. Die GEMA hat angekündigt, dass sie zukünftig genau darauf achten wird, ob der Veranstalter für eine Veranstaltung Einnahmen durch Werbung oder Sponsoring erzielt. Geldwie auch Sachzuwendungen zählen zu den geldwerten Vorteilen, soweit sie steuerpflichtige Umsätze i. S. des Umsatzsteuergesetzes darstellen. Sollten zukünftig Sponsorenleistungen für eine Veranstaltung vorliegen, wird die GEMA einen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent auf die GEMA-Basisgebühren erheben. Der DEHOGA hat mit der GEMA hierzu Klarstellungen vereinbart und wird in Kürze ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren Detailinformationen für Mitglieder herausgeben. Neuer Tarif für Stadtfeste – massive Steigerungen verhindert Den Tarif U-St für Stadtfeste und ähnliche Veranstaltungen, die im Freien auf öffentlichen Plätzen stattfinden, wollte die GEMA schon seit mehreren Jahren reformieren. Zusammen mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände konnten sich nun der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine neue, linearisierte Struktur verständigen. Die ursprünglichen Forderungen der GEMA, die erhebliche Steigerungen mit sich gebracht hätten, konnten erfolgreich abgewehrt werden. Der neue Tarif sieht nunmehr Stufen von je 500 Quadtratmeter vor, wobei es im Bereich bis 1.500 Quadtratmeter sogar zu Entlastungen von bis zu 27 Prozent, aber auch zu Steigerungen um ca. 10 bis 35 Euro kommt. Im Bereich bis 5.000 Quadtratmeter liegen die Erhöhungen bei ca. 40 bis max. 95 Euro. Über 5.000 Quadtratmeter konnten die Erhöhungen auf drei Jahre gestreckt werden, sodass hier jährliche Erhöhungen von nur ca. 5 bis 6 Prozent auf die Veranstalter zukommen. akt p m o k DEHOGA Januar 2015 | Heft 1 GEMA II – GEMA erhebt noch in 2014 Nachberechnung bzgl. GVL-Vervielfältigungszuschlag GEMA und auch die Verwertungsgesellschaft GVL, die die Musiker, Sänger, Interpreten und Tonträgerhersteller vertritt, erheben schon seit vielen Jahren urheberrechtliche Gebühren für Vervielfältigungen, also immer dann, wenn Musikwerke kopiert und mittels Laptop/PC oder selbstgebrannten Tonträgern (z. B. CDs) wiedergegeben werden. Auf die jeweiligen GEMAWiedergabetarife wurden in der Vergangenheit entsprechende GEMA- wie auch GVL-Vervielfältigungszuschläge erhoben. Mit der GEMA konnte der DEHOGA mit Wirkung zum 1. April 2013 eine neue Berechnung für Vervielfältigungen gemäß des neuen GEMA-Tarifes VR-Ö vereinbaren, wodurch viele Musikveranstalter entlastet wurden. Mit der GVL hingegen konnte bisher noch keine Lösung gefunden werden. Hier wollen GVL wie auch DEHOGA zunächst eine rechtskräftige Entscheidung im bis zum BGH geführten, parallelen Verfahren bzgl. der GVL-Wiedergabetarife abwarten. Als Übergangslösung wurde daher mit der GVL vereinbart, dass die Vervielfältigungsrechte der GVL bis zur abschließenden Verständigung auf einen neuen Tarif – wie in der Vergangenheit auch – als Zuschlagtarif erhoben werden. Das bedeutet, dass die bisher ausgesetzten und noch erhobenen GVLZuschläge rückwirkend ab dem 1. April 2013 nachzuberechnen sind. Die Zuschläge betragen – jeweils bezogen auf die Höhe des entsprechenden Wiedergabetarifes – zehn Prozent bei der Vervielfältigung von Tonträgern (bzw. 13 Prozent bei der Vervielfältigung aus Radioprogrammen). Vor dem Hintergrund wird die GEMA jetzt entsprechende Nachberechnungen für die GVL für die Zeit ab dem 1. April 2013 vornehmen. Betroffen sind vor allem Betriebe mit Verträgen über Hintergrundmusik. Bundestag beschließt Freibetrag von 110 Euro bei Betriebsfeiern Die Veränderungen bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern sind vom Bundestag Anfang Dezember 2014 noch einmal abgeändert und im Rahmen des Zollkodexanpassungsgesetzes in der neuen Form auch verabschiedet worden. Pro Arbeitnehmer gilt künftig ein Freibetrag von 110 Euro, für den keine Lohnsteuer entrichtet werden muss. Nur für Kosten, die darüber hinausgehen, müssen feiernde Arbeitnehmer künftig Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer kann aber nach wie vor der Arbeitgeber pauschal übernehmen. Reisekosten werden dabei nicht einbezogen. Zuvor stand eine Anhebung der bislang geltenden Freigrenze von 110 auf 150 Euro zur Diskussion, bei der auch Reisekosten mit eingerechnet worden wären. Eine Freigrenze hat je- doch zur Folge, dass schon bei einem Überschreiten der Grenze um nur einen Cent der gesamte Betrag versteuert werden muss. Der DEHOGA Bundesverband geht davon aus, dass sich die Neuregelung nicht negativ auf die Ausrichtung von Weihnachtsfeiern und Co. auswirken wird – das gilt auch in der nun verabschiedeten Fassung des Gesetzes. Österreichische Hoteliervereinigung startet Petition gegen Anhebung des Steuersatzes In Österreich wächst die Sorge vor einer Anhebung des bislang auf zehn Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Hotellerie. Grund sind die aktuellen Diskussionen rund um eine mögliche Reform des Mehrwertsteuersystems. Ein Gesetzentwurf liegt zwar noch nicht vor, die Österreichische Hoteliervereinigung ÖHV hat aber vorsorglich bereits eine Petition gegen die höhere Mehrwertsteuer gestartet. „Wer die Mehrwertsteuer verdoppelt, erhöht den Zimmerpreis um fast zehn Prozent! Das darf die Regierung unseren Gästen nicht antun!“, erklärten die ÖHV-Präsidenten Michaela Reitterer und Mag. Gregor Hoch. „Die EU empfiehlt eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent auf ar- beitsintensive Dienstleistungen – das sollte für die Hotellerie gelten und nicht zwanzig Prozent!“ Reitterer und Hoch wollen jetzt gemeinsam mit Gästen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Hotelnächtigungen verhindern. Unter www.oehv.at/petition findet sich ein Link zur Online-Petition und zur Unterschriften-Liste zum Download. Die Unterschriften sollen dem Finanzminister übergeben werden. „Das MwSt-Konzept muss bleiben, was es ist: ein Papiertiger, ein Rechenfehler, ein misslungenes Experiment. Wir müssen unsere Gäste und unsere Mitarbeiter davor schützen“, erklärten die Gastgeber und Arbeitgeber-Vertreter. Bei uns bekommen Sie nicht nur weiße Westen! Wäschepflege und Mietwäsche für Hotellerie und Gastronomie Gall Wäscheservice GmbH Freiburg Telefon 0761/50 46 50 · Fax 0761/50 46 599 www.nwd-zentratex.de · [email protected] 23 Hotel- und Gaststätten-Kurier akt p m o k DEHOGA Mindestlohn-Bürokratie – Normenkontrollrat bestätigt massiven Erfüllungsaufwand und Zusatzkosten Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen hat sich stark erhöht – und der Löwenanteil geht dabei auf das Konto des gesetzlichen Mindestlohns. „Der rapide Anstieg des Erfüllungsaufwands ist fast ausschließlich auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz zurückzuführen, das zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 9,7 Milliarden Euro hauptsächlich auf Seiten der Wirtschaft verursacht“, heißt es im von der Bundesregierung Anfang Dezember vorgelegten Jahresbericht 2014 des Nationalen Normen- kontrollrates mit dem Titel „Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen“. Zum Vergleich der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes schreibt der Rat: „Die zusätzliche Belastung im Berichtszeitraum von gut neun Milliarden Euro beträgt etwa das Dreifache des Erfüllungsaufwands, der seit Mitte 2011 insgesamt entstanden ist. Damit stehen Bundesregierung und Parlament wieder weitgehend dort, wo die Bemühungen um Bürokratieabbau und Kostensenkungen begonnen haben.“ Diese Zahlen untermauern noch einmal zentrale Argumente des DEHOGA gegen den gesetzlichen Mindestlohn. „Solche Fakten müssen zwingend Bestandteil einer zeitnahen Evaluierung des Mindestlohns und seiner Folgen sein. Mit solchen Zusatzbelastungen für die Betriebe schwächt man eindeutig den Wirtschaftsstandort Deutschland. Gleichzeitig führt man mit einer einzigen gesetzgeberischen Maßnahme die gesamten Ziele in Sachen Bürokratieabbau ad absurdum und macht sämtliche in vier Jahren erreichten Erfolge auf einen Schlag zunichte“, kommentierte DEHOGAHauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Ergebnisse des Normenkontrollrats. Weniger Aufwand für Erstehilfekurs Mehr Praxiswissen – weniger Zeitaufwand. Nach diesen Maßgaben wurde nach Angaben der BGN die Grundausbildung von betrieblichen Ersthelfern neu gestaltet. Auf einen Tag statt bisher zwei hat sich dadurch der Zeitaufwand für die Betriebe verringert – bei höherer praktischer Kompetenz der Ausgebildeten. Auch die erforderliche eintägige Fortbildung (regelmäßig alle zwei Jahre) wurde aufgewertet. Sie umfasst nun neun Ausbildungseinheiten statt bisher acht. Die Lehrgänge selbst müssen bei eine zugelassenen Ausbildungsorganisation geleistet werden. Neu gestaltet wurde das Anmeldeverfahren. Das entsprechende Formular gibt es bei der BGN. Angefordert werden kann es über das Internet: www.bgn.de, shortlink = 1439; per E-Mail unter Angabe der BGNBetriebsstättennummer: ersthelferausbil- [email protected]; durch einen Anruf bei der BGN in Mannheim: 0621 4456-3222. Umsatz des Gastgewerbes auch im Oktober im Plus Vier Prozent mehr Übernachtungen im Oktober DEHOGA-Kinospot in Niedersachsen Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland haben im Oktober 2014 nominal 3,9 und real 1,3 Prozent mehr umgesetzt als im Oktober 2013. Laut Statistischem Bundesamt setzten die Beherbergungsbetriebe nominal 3,1 Prozent mehr und real genauso viel um wie im Vorjahresmonat. Der Umsatz in der Gastronomie stieg nominal um 4,4 und real um 2,1 Prozent. Innerhalb der Gastronomie lag der Umsatz der Caterer nominal um 5,7 und real um 3,8 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Von Januar bis Oktober 2014 hat das deutsche Gastgewerbe damit nominal 3,2 und real 1,0 Prozent mehr umgesetzt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Oktober 2014 haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 39,9 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste gezählt. Laut Statistischem Bundesamt war dies ein Plus von 4 Prozent gegenüber Oktober 2013. Gäste aus dem Ausland übernachteten 2 Prozent häufiger und damit 6,5 Millionen Mal. Die Übernachtungszahl inländischer Gäste stieg um 5 Prozent auf 33,4 Millionen. In den ersten zehn Monaten des Jahres stieg die Zahl der Gästeübernachtungen damit im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3 Prozent auf 370,9 Millionen. Davon entfielen 65,3 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+ 5 %) und 305,6 Millionen auf inländische Gäste (+ 2 %). Seit 22. November 2014 läuft die Azubikampagne zur Bewerbung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe in Niedersachsen – und das mit großer Resonanz. Eingesetzt werden Postkarten, Flyer, Plakate, Bierdeckel, ein Jobquiz – der Hingucker im wahrsten Sinne des Wortes ist allerdings ein Kino-Spot. Der Spot, der ursprünglich vom DEHOGA Baden-Württemberg produziert wurde, läuft in sieben Städten Niedersachens und das in ausverkauften Kinosälen mit vielen jungen Menschen – zum Beispiel vor dem Blockbuster „Die Tribute von Panem“. Der Spot kommt bei den Mitgliedsbetrieben wie auch bei den Jugendlichen gut an und wird auch auf Azubi-Veranstaltungen eingesetzt. https://www. youtube.com/watch?v=09uK2zl_cGc 24 ❱ ONLINE@: Weitere Informationen zur Ersthelferausbildung wie Zahl der vorgeschriebenen Ersthelfer pro Betriebsstätte und eine Liste der zugelassenen Ausbildungsstellen im Internet unter: www.dguv.de/fb-erstehilfe Januar 2015 | Heft 1 Ein Beispiel für gelebte Wertschätzung – Wiedener Eck ehrt langjährige Mitarbeiter Ganter hat den Umsatz gesteigert Mangelnde Wertschätzung! Die Kritik, der sich das Gastgewerbe immer wieder ausgesetzt sieht, kennen Maria und Martin Wissler nicht. In ihrem Vier-Sterne-Berghotel Wiedener Eck zwischen Münstertal und Wiesental steht die Wertschätzung für die Mitarbeiter ganz weit oben. „Ich mag meine Mitarbeiter halt“, sagt der 55-jährige Wirt und Vater von drei Kindern. Um dieser Wertschätzung weiteren Ausdruck zu verleihen, ehrte er gleich fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährige Unternehmenstreue anlässlich der betrieblichen Weihnachtsfeier im Hotel Vier Löwen in Schönau. Mit stolzen 28 Jahren Mitarbeit führt Koch und Kellner Wolfgang Graf die Liste der geehrten an. Seit 25 Jahre kocht auch Rüdiger Wedel mit dem Chef in der Küche, „was nicht immer ganz einfach ist“, wie Wissler augenzwinkernd zugab. „Ein bisschen Werwolf, was man bei Leuten wie uns sein muss“ scherzte der gut gelaunte Hotelier anerkennend über Hotelfachfrau Doreen Wuckelt, die das Verwaltungs-„backup“ der Chefin sei – und das seit 20 Jahren. Oberkellner Angelo Caruso, ebenfalls 20 Jahre dabei, merke sich die Eigenheiten jedes Gastes, womit er der richtige Mann am richtigen Platz sei. Auch Waltraut Pfefferle, seit 20 Jahren im Housekeeping, sei in ihrem Metier hervorragend und stets zuverlässig. Schließlich dankte der frühere Kreisvorsitzende des FREIBURG (ag). Der Wind in der Braubranche weht schon längere Zeit rau. Der Verdrängungswettbewerb der Brauereien untereinander ist groß. Er wird teilweise von Preissteigerungen begleitet, die den Absatz nicht unbedingt fördern. Da stimmt es optimistisch, wenn die Privatbrauerei Ganter das Geschäftsjahr 2013/14 mit einer Umsatzsteigerung um 3,7 Prozent auf 17,3 Millionen Euro abgeschlossen hat. Das ist mehr als das Umsatzplus von 2,1 Prozent, das die Statistik für die Brauereien in Baden-Württemberg ausweist. Im Hause Ganter führt man diese Entwicklung auf eine in die südbadische Landschaft passende Unternehmenspolitik zurück, die man auch mit Kundennähe begründen kann. Als erfolgreich wird ebenfalls der Ausbau von Spezialitäten gesehen, eine Schiene, wie sie auch als regionale Konkurrenz benutzt wird. Nachdem Ganter schon eine personelle Verschlankung gefahren ist, beschäftigt die Brauerei aktuell 41 Mitarbeiter und ist damit ein stabiler Arbeitgeber. DEHOGA Lörrach seiner Frau Maria für 30 erfolgreiche Jahre im Wiedener Eck, das er von seinen Eltern übernommen hatte, die ebenfalls gut gelaunt anwesend waren. Der Geschäftsführer des DEHOGA in Freiburg, Alexander Hangleiter, zeichnete die Geehrten sodann mit der Ehrenurkunde für Mitarbeiter des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee aus und betonte, wie hoch der menschliche Stellenwert für die Dienstleistungsbranche sei und folgerte dabei, dass so lange Betriebstreue ein Indikator für ein gutes Betriebsklima sein muss. Auch Wiedens Bürgermeister Berthold Klingele wurde von Unternehmer Wissler eingeladen und hielt eine Rede auf die Mitarbeiter, ohne zu verschweigen, dass das Wiedener Eck ein Aushängeschild der Gemeinde und von einem familiären Charakter mit gegenseitigem Respekt geprägt sei. Spricht man Martin Wissler darauf an, woher er seine Mitarbeiter bekäme, scherzt er bisweilen: „Die mache ich selbst.“ Denn tatsächlich arbeiten seine drei Kinder Caroline, Lorenz und Johannes alle im Betrieb mit – ein Mehrgenerationenbetrieb. Nachdenklich stimmt den erfahrenen Gastgeber aber, dass er einst sechs Azubis ausbilden konnte, er heute aber nur noch einen bekommen habe. Hier mache sich der demografische Wandel und das Image der Branche bemerkbar. An diesem Abend wurde jedoch erst mal heiter gefeiert. Zusammen über 93 Jahre im Wiedener Eck: Familie Wissler ehrt bei ihrer Weihnachtsfeier 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; hintere Reihe von links: Angelo Caruso, Rüdiger Wedel, Martin Wissler, Alexander Hangleiter vordere Reihe von links: Wolfgang Graf, Waltraut Pfefferle, Maria Wissler, Doreen Wuckelt. 25 Hotel- und Gaststätten-Kurier Großes Engagement gewürdigt – Freiämter Hof mit Inklusionspreis ausgezeichnet Großer Imagegewinn für das Gastgewerbe: Der Verein Unternehmensforum e. V. hat den deutschen Inklusionspreis 2014 an Georgia und Kurt Haas vom Freiämter Hof in Freiamt (Landkreis Emmendingen) vergeben. Mit dem Preis in der Kategorie kleiner Unternehmen mit einem bis zehn Beschäftigten werden positive Beispiele für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausgezeichnet und bekannt gemacht. Schirmherrin ist Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles. Mit ausgezeichnet wurde die Ärztin Dr. Heide ForstreuterWalbert, die ihre Praxis im gleichen Gebäude hat. Das Paar und die Ärztin beschäftigen Manuel Reinbold, der eine Querschnittslähmung erlitten hat, für je 15 Stunden. Nachdem der 24-jährige nach seiner Lehre zum Industriekaufmann keine Arbeitsstelle gefunden hatte, handelten die Ausgezeichneten und stemmten Einiges: Das Gebäude musste für einen sechsstelligen Betrag barrierefrei umgebaut werden. So waren ein Aufzug einzubauen, die Eingänge und Toiletten umzubauen und der Arbeitsplatz angemessen einzurichten. Dabei hat die Agentur für Arbeit Unterstützung teilweise bis zu 50 Prozent der Aufwendungen getragen. Die Kosten zur Einrichtung des Arbeitsplatzes wurden Georgia und Kurt Haas und Dr. Heide Forstreuter-Walbert mit Manuel Reinbold vor dem Freiämter Hof im Kreis Emmendingen. Familie Haas war in Begleitung von Manuel in Berlin ausgezeichnet worden. zum Teil vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg übernommen. Manuel Reinbold kümmert sich nun um die Veranstaltungen der Festscheune, die Zimmerbuchungen, den Schriftverkehr sowie die Internetwerbung. In der Hausarztpraxis erledigt er die Verwaltung. Familie Haas resümiert: „Wer Menschen mit Behinderung einstellt, sollte sich vorher genau Gedanken machen, ob er dieses finan- ziell stemmen könne und ob es auch zwischenmenschlich passt.“ Bei ihnen habe der große Vorteil bestanden, dass sie Manuel, einen Freund ihres Sohnes, schon vorher gut gekannt und geschätzt hatten. Der Umgang miteinander sei somit auch sehr familiär. Es ist zu hoffen und zu wünschen, dass dieses positive Beispiel Schule macht. Es ist auch ein Beispiel, was im Gastgewerbe alles möglich ist. Hotel Kreuz-Post in Burkheim investiert (KA). Im Dezember 2014 erfolgte in Burkheim der erste Spatenstich für den neuen Anbau des Hotel KreuzPost, in dem künftig auf 800 Quadratmetern ein großer Wellness- und Spa-Bereich mit Schwimmbad, Saunen und Behandlungsräumen entstehen soll. Wie Reiner Gehr, Eigentümer des Hotels Kreuz-Post, mitteilte, ist geplant, das Millionen-Projekt im Dezember 2015 zu eröffnen. Das Hotel-Restaurant Kreuz-Post hat bereits eine mehr als 200-jährige Geschichte hinter sich. Es verfügt bislang neben dem Restaurant über 35 Zimmer mit 59 Betten. 26 „Mit dem neuen Wellness- und SpaBereich wollen wir auch im Winter für die Gäste attraktiv werden“, sagte Gehr, der außerdem in den nächsten Monaten alle Zimmer auf den neuesten Stand bringen will. Die Zahl der Mitarbeiter wird sich durch den Wellnessbereich von 25 auf 30 erhöhen. Einfach war die Erweiterung des Hotels nicht, weil zunächst mit Hilfe der Gemeinde ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden musste. Dabei werden die bestehenden Kegelbahnen in verschiedene Behand- lungsräume für Ayurveda, Massagen, Thermo-Spa und Kosmetik umgebaut. Gleichzeitig wird der bisherige Parkplatz auf die andere Straßenseite in Richtung Bischoffingen verlegt, auf 60 Stellplätze erweitert und die Bushaltestelle in den Parkplatz integriert. Vogtsburgs Bürgermeister Gabriel Schweizer lobte das unternehmerische Engagement der Familie Gehr und zeigte sich überzeugt, dass mit dem Vorhaben die richtige Entscheidung für eine erfolgreiche Zukunft des Hauses getroffen wurde. Januar 2015 | Heft 1 Das Projekt Historische Gasthöfe und Gasthäuser in Baden Baden ist schon lange zu einem Begriff für Gastfreundschaft geworden, wie sie in zahlreichen familiengeführten Häusern zum Teil schon seit Generationen gepflegt wird. Die Geschichte eines Gasthauses ist oft eng mit der örtlichen und regionalen Geschichte verknüpft. Diese historischen Aspekte möchte Frank J. Ebner interessierten Gästen vermitteln. Seit seinem Buch zu den historischen Gasthöfen und Gasthäusern (Schillinger-Verlag Freiburg, 2002) hat Frank Joachim Ebner diese Idee nicht los gelassen. An die 50 Gasthäuser haben sich bereits der Initiative angeschlossen und entrichten einen überschaubaren Beitrag, mit dem von unterschiedlichen Autoren ein informativer Internetauftritt gestaltet wird. Die beteiligten Häuser werden auch äußerlich mit einem Hinweisschild gekennzeichnet. Die Internetseite www. historische-gasthaeuser.de führt die beteiligten historischen Gasthäuser auf und verzeichnet monatlich zwischen 60.000 bis 100.000 Zugriffe. 25 historische Gasthäuser in Baden – Ein Handbuch für Zeitreisende In einem erklärenden Vorwort zu diesem Buch beschreibt Frank J. Ebner die Vorgehensweise, damit die Leser sich anhand der 25 historischen Gasthäuser zu einer eigenen Zeitreise auf den Weg machen könne: „Die hier vorgestellten Gaststätten bieten mehr als rein kulinarische Genüsse. Es handelt sich um 25 Traditionshäuser in Südbaden, die allesamt mit spannenden Ereignissen der Orts- und Landesgeschichte verknüpft sind. Den Autoren geht es jedoch nicht primär um mächtige Potentaten und große Politik. Unsere Betrachtung berücksichtigt vorzugsweise die kleinen Anekdoten und das menschlich Schicksalhafte. Kurz gesagt: Freud und Leid der Menschen rund ums historische Gasthaus. Im Vordergrund stehen daher die Haus-, Familienund Regionalgeschichte. Ergänzend werden in diesem Handbuch für Zeitreisende sieben Zeitzeugen vorgestellt, die nicht nur aus vergangenen Lebens- und Arbeitswelten erzählen.“ Ebner geht es vor allem um die Dokumentation von „gastronomischen Zeitmaschinen“, wie er den Mikrokosmos Gasthaus beschreibt. Diese Gasthäuser haben meist ihren zentralen Platz augenfällig neben der Kirche und dem Rathaus. Ein Kriterium der Auswahl, sind mindestens 100 Jahre Öffnungszeit. Das Gasthaus in zentraler Lage, begriffen auch als zentrale Einrichtung, in der Dorf- und Weltpolitik gemacht, gefeiert und getrauert wird. Historische (Dorf-) Gasthäuser sind gelebte (Dorf-)Geschichte. Ein weiteres Kriterium ist eine Bausubstanz, die den Ursprung noch erkennen lässt und die nicht mit modischem Unrat verziert und mit Laubsägenromantik verschönert wurde. Das Buch stellt historische und aktuelle Aufnahmen gegeneinander und zeigt baulich gewachsene und behutsame Veränderungen. Ein traditionsreicher Familienbetrieb in mindestens dritter Generation sollte ein weiteres Auswahlkriterium Monika Hansen vom ältesten Gasthaus Deutschlands, dem Roten Bären in Freiburg bekommt das Hinweisschild „Historisches Gasthaus in Baden“ von Frank J. Ebner überreicht. (pb mwk) sein. Besitzer eines (Dorf)-Gasthauses sind echte Menschen, oft Originale, mit einer eigenen Geschichte, die mit ihrem guten Namen seit Generationen für das Produkt auf und um den Teller einstehen und den Gast teilhaben lassen – und in ihre Familie mit ihrer natürlichen Gastfreundschaft mit einbeziehen. Das auf 212 Seiten mit historischen Ansichten, Postkarten und aktuellen Bildern reichhaltig ausgestattete Buch ist im Meßkircher Gmeiner-Verlag erschienen (ISBN 978-3-8392-1478-7) und kostet 14,99 €. Grauburgunder-Symposium mit vielseitigem Programm VOGTSBURG (ag). Das Grauburgunder-Symposium findet 2015 mit einem vielseitigen Programm statt. Gleichzeitig ist es auch auf mehrere Orte verteilt. Neu sind: Eine öffentliche Präsentation im Freiburger Konzerthaus. Zu einer Kellerparty wird ins Weingut Franz Keller in Oberbergen eingeladen. Eine Verkostung der Siegerweine ist im Konzerthaus in Freiburg geplant. Das GrauburgunderSymposium wird vom 19. bis 21. Juni ausgerichtet. Der jährliche Wettbewerb um den internationalen Grauburgunder-Preis wird, um ein breites Echo zu finden, im In- und Ausland ausgeschrieben. Die für die Winzer vorderen Plätze werden am 18. Juni im Weingut Franz Keller in Oberbergen vorgestellt. Ab 20 Uhr sind alle Wein- und Gourmetfreunde zur Kellerparty bei Franz Keller eingeladen. Da wird Gelegenheit sein, die Siegerweine zu probieren und bei einem Flying-Dinner mit Musik und guter Unterhaltung zu genießen. In früheren Jahren war das Grauburgunder-Symposium immer von Weinfreunden besucht worden. Der Grauburgunder hat neue Liebhaber gefunden. 27 Hotel- und Gaststätten-Kurier Rebstock Egringen: Krause übergibt an Krause Gasthäuser wichtige Kulturplätze EGRINGEN/KREIS LÖRRACH (la). Der Rebstock, altehrwürdige Gaststätte im Egringer Dorfkern, ist mit erstmaliger urkundlicher Erwähnung 1425 als Taverne eine der ältesten Gaststätten im Dreiländereck. Im 162. Jahr, also seit 1853, befindet sich das als Hotel-Restaurant betriebene Haus im Besitz der Familie Aberer-Krause. Nun hat die die siebte Familiengeneration, also Brunhilde und Dieter Krause-Aberer, den Familienbetrieb an Sohn Martin Krause übergeben, der seit November Chef auf dem Rebstock ist, aber nach wie vor auf die im 40. Jahr hier tätigen Eltern zählen kann. Der aus Eimeldingen stammende gelernte Winzer Dieter Krause, schulte sich – vor der Übernahme der Verantwortung im Egringer Rebstock mit seiner Frau Brunhilde – zum Koch um. Brunhilde Aberer-Krause hatte das Restaurantfach unter anderem in der damals Michelinbesternten Kanderner Weserei gelernt. Die beiden Rebstock-Wirtsleute freuen sich dieser Tage über die Fortsetzung der Familientradition. Martin Krause, 26 Jahre alt, lernte das Kochhandwerk von der Pike auf im Zwei-Sterne-Haus Dreikönig in Basel, arbeitete dann im ebenfalls besternten Schlosshotel Bühler Höhe in Bühl, dann im Tessin und im Teufelhof in Basel. Später studierte er an der Hotelfachschule in Heidelberg, machte dort seinen Hotel-Betriebswirt, absolvierte anschließend eine zusätzliche Lehre als Restaurantfachmann und als Sommelier. Nach weiteren beruflichen Stationen in der Schweiz kam er nach Egringen zurück. Er werde den Stil und das Niveau des Familienbetriebs nicht grundlegend ändern, sondern in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem 17-köpfigen Mitar- Aktion des Schauspielers Martin Wangler Zwischen 28. Dezember 2014 und 5. Januar 2015 tourte der Schauspieler Martin Wangler durch diverse Gasthäuser in Südbaden. Wangler ist bekannt z. B. aus der Serie „Die Fallers“ im SWR Fernsehen. Er zog durch den Schwarzwaldgasthof Zur Traube in Titisee-Neustadt, den Gasthof Sommerau in Bonndorf, die Halde in Oberried, das Naturfreundehaus in Breitnau, das Gasthaus zum Lochheiri in Schluchsee und die Dammenmühle in Lahr. Wangler trat bei seiner „Uff de Ofebank-Tour“ auf Hutsammlungs-Basis auf, also gegen Spenden. Als „Fidelius Waldvogel“, ein Schwarzwälder Urgestein, gab er mit Akkordeon und Gitarre alte und neue Lieder aus dem Schwarzwald zum Besten. Damit ließ er die „Stubete“ wieder aufleben, das abendliche, gesellige, nachbarschaftliche Zusammentreffen. Wanglers Anliegen lag in erster Linie darin, die Kulturaufgabe der Dorf- und Landgasthäuser zu betonen und einen Focus auf das „kleine, wichtige“ zu bringen. Diese „leise“ Tour durch Dorfund Landgasthäuser möchte er in den kommenden Jahren generell zwischen Weihnachten und Drei-König fahren und sieht dies als seinen Beitrag zur Pflege guter Wirtshauskultur. Zu wünschen ist, dass die Resonanz ausreichend war und die Unterstützung groß genug, denn die Rahmenbedingungen für das Dorfgasthaus sind ungünstig. Gut ist dabei, dass durch diese Aktion ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt der Wirtshauskultur unterstrichen wird. 28 Die Wirtsleute Brunhilde und Dieter Aberer-Krause haben den Rebstock kürzlich ihrem Sohn Martin Krause (stehend) übertragen. Foto: Ralph Lacher beiterteam, darunter vier Auszubildenden, den Rebstock weiterführen als ein Hotel-Restaurant, das sich den kulinarischen und gastlichen Traditionen des Markgräflerland, also Region und Saison verpflichtet fühlt, dabei vom einfachen Vesper bis zum Gourmet-Menü eine große Bandbreite bietet. Der Rebstock hat aktuell rund 90 Plätze in zwei Gasträumen, dazu in der schönen Gartenwirtschaft davor in der warmen Jahreszeit weitere 30 Plätze und 22 Gästebetten in elf Hotelzimmern. Die Seniors freuen sich über die Fortsetzung der Familientradition, wohl wissend, dass dies in der Gastronomie in der Region keine Selbstverständlichkeit ist. „Wir haben ziemliche Nachwuchsprobleme in Gastronomie und Hotellerie hierzulande“, sagt Dieter Krause, der seit langen Jahren als zweiter Vorsitzender der Kreisstelle des DEHOGA Lörrach berufsständisch engagiert ist. Januar 2015 | Heft 1 Top-Auszubildende von Brenners Park-Hotel in Baden-Baden (KA). Bereits zum neunten Mal zeichnete der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK) in Berlin die besten deutschen Auszubildenden nebst den Ausbildungsbetrieben für Ihre besonderen Leistungen aus. Bei einer von Barbara Schöneberger moderierten Galaveranstaltung, an der rund 1.000 Gäste teilnahmen, wurden über 200 TopAzubis aus allen Berufszweigen geehrt. Dabei waren auch die beiden Auszubildenden Amrei Svenja Huber (23 Jahre) und Angelika Grundler (22 Jahre) von Brenners ParkHotel & Spa. Amrei Svenja Huber wurde Franz Hug war Vater des Reckenberg dabei als Deutschlands beste Absolventin im Berufsfeld Koch/Köchin und Angelika Grundler als beste deutsche Absolventin bei den Restaurantfachleuten ausgezeichnet. Ihr Können zeigten die beiden bereits zuvor bei der Stadtmeisterschaft in BadenBaden und den baden-württembergischen Jugendmeisterschaften. Besonders erfreut zeigte sich auch der geschäftsführende Direktor des Brenners Park-Hotel & Spa, Frank Marrenbach, der wissen ließ, dass diese Auszeichnung auch das Qualitätsdenken seines Hauses widerspiegelt. Franz Hug Freuten sich über die Auszeichnung: (Von links) Angelika Grundler, Frank Marrenbach und Amrei Svenja Huber. Europa-Park wieder mit Besucherrekord Der Europa-Park hat mit der Fünf-Millionen-Marke nicht nur einen Besucherrekord geknackt, sondern mit großem Abstand seine Marktführerposition ausgebaut. Als erster deutscher Freizeitpark in der Geschichte konnte der EuropaPark über fünf Millionen Gäste in einem Jahr begrüßen und hat sich damit auch international als alleiniger Rekordhalter unter den saisonalen Freizeitparks bewiesen. In Baden-Württemberg hat der Europa-Park zum Beispiel das Cannstatter Volksfest weit hinter sich gelassen. Bundesweit liegt der Park im badischen Rust als Tourismusziel vor Sehenswürdigkeiten wie dem Kölner Dom. Michael und Miriam Mack sowie Jürgen und Mauritia Mack gratulieren Familie Richter aus Neuffen. F oto: Grosholz STEGEN (ag). Das Landhotel Reckenberg in Stegen-Eschbach war das Lebenswerk von Franz Hug, der im 95. Lebensjahr gestorben ist. Seine berufliche Karriere, die ihn erst in späteren Jahren zum Beruf des Gastronomen führte, war sehr vielseitig. Zunächst übte Hug erst den Beruf des Sattlers und Raumausstatters in angesehenen Freiburger Fachgeschäften aus. Wie für viele seiner Generation war der Zweite Weltkrieg eine Unterbrechung seiner beruflichen Tätigkeit. Franz Hug wurde Soldat und kam nach dem Krieg in englische Gefangenschaft, ehe er später in seine Heimat im Dreisamtal zurückkehrte. Hug heiratete Maria Läufer, die einen Bauernhof in die Ehe einbrachte. Der nächste berufliche Schritt war eine Tätigkeit im Verlagswesen. In dieser Zeit war er auch Verwalter einer Kantine. Inzwischen schon Mitte 50 und auf dem Weg zum Gastronomen machte sich Hug an den Bau des Reckenbergs. Zunächst wurde es Landgasthof und dann Hotel. Der Standort in Eschbach war gut gewählt. Er verschaffte sich Anerkennung und was natürlich besonders wichtig war, Gäste in sein Lokal. Seinen Sohn Gerhard hat Franz Hug in guten Häusern in der Schweiz und in Deutschland ausbilden lassen. Er hat schon 1989 Hotel und Restaurant übernommen und weiter ausgebaut. 29 Hotel- und Gaststätten-Kurier Waldshuter Hof von langjährigem Mitarbeiter übernommen Nach 34 schönen und erlebnisreichen unternehmerischen Jahren übergeben Antonie und Siegfried Conzelmann ihren Waldshuter Hof in Waldshut an ihren langjährigen Mitarbeiter und Küchenchef Tom Kretschmar. Mit Hotelfachfrau Stefanie Runge wird der neue Inhaber, der bei Conzelmanns einst gelernt hatte, dann Erfahrungen sammelte und dann in den Waldshuter Hof zurückkehrte, das Haus im bisherigen Stiel weiterführen. Beide kennen schließlich Haus und Gäste sehr gut – Kretschmar seit zehn, Runge seit drei Jahren. Antonie Conzel- mann hofft, dass auch alle Mitarbeiter, die den Waldshuter Hof zum Teil seit vielen Jahren mit geprägt haben, weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen werden. Siegfried Conzelmann, begeisterter Skifahrer, Radrennfahrer und Segler, wird seine Hobbys nun vermutlich mehr ausleben können als bisher. Mit Rat und Tat stehen beide weiterhin zur Verfügung, soweit diese gebraucht werden. „Mitarbeiter und Gäste werden uns sicherlich fehlen, aber wir freuen uns auch auf eine ruhigere Zeit“, fasst Antonie Conzelmann die Übergabe zusammen. Hotel Kronjuwel in Waldkirch eröffnet (KA). Seit Dezember 2014 hat das Restaurant Krone und das Hotel Kronjuwel in Waldkirch geöffnet. Bei der Eröffnung begrüßten eine QueenDouble sowie Inhaber Giuseppe Lombardo zahlreiche Bürger im Foyer des neuen Hotels. Viele Zimmer, darunter die „Kastelburgsuite“ und ein barrierefrei-rollstuhlgerechtes Zimmer waren bereits von Hotelgästen belegt, so dass die Besucher nur zwei der insgesamt 29 Zimmer anschauen konnten. Besichtigt werden konnten das Standardzimmer und die „Kronjuwelsuite“. Das Design wird geprägt von Kronen und Juwelen, dass bei den Gästen großen Anklang fand. Die Besucher zeigten sich beeindruckt von der Architektur, die die „alte Krone“ im neuen Glanz erscheinen lässt. Brandschutz schließt Europäischen Hof von heute auf morgen r, 2014 Die zwei neuen im Waldshuter Hof, Stephanie Runge und Tom Kretschmar (links) neben der erfahrenen Familie Antonie und Siegfried Conzelmann im Waldshuter Hof. Format wie bisher 121 x 48 mm Planung Beratung Verkauf Kundendienst Titisee-Neustadt Service- & Vertriebspartner 30 Der Graus jedes Hoteliers ist ein Feuer im Hotel. Zumindest genauso schlimm ist, was dem Hotel Steigenberger Europäischen Hof in Baden-Baden einem Bericht des SWR nach am 18. Dezember widerfahren ist: Die Stadt als Brandschutzbehörde fordert alle Gäste auf, das Haus unverzüglich und endgültig zu räumen. Der Hotelbetrieb wird bis auf weiteres untersagt. Hintergrund sei, so der SWR, das erhebliche Brandschutzmängel bestünden. Deren Behebung hätte die Stadt aber mehrfach angemahnt. Der Europäische Hof mit seinen 230 Zimmern ist das Gründungshotel der Steigenberger-Kette. Nach einer Pressemeldung des gleichen Tages will Steigenberger das Haus mindestens weitere 20 Jahre betreiben und umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchführen, um erneut Grand-Hotel Standard zu erreichen. Es ist zu hoffen, dass dieses gelingt und kein nachhaltiger Imageschaden zurückbleibt. Januar 2015 | Heft 1 Neue Marke Naturpark-Hotel (KA). Eine neue Marke wird künftig den „Naturpark Südschwarzwald“ bereichern. Alle Betriebe, die Naturparkwirte sind und das EMAS-Zertifikat (Eco-Management and Audit Scheme) haben können mitmachen und sich Naturpark-Hotel nennen. Mit dieser neuen Marke soll den Gästen Regionalität, Nachhaltigkeit und Qualität garantiert werden. Das Projekt wird finanziell gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Bereits die Hälfte der 50 Naturparkwirte im Südschwarzwald sind schon Naturpark-Hotels. Für das EMAS-Zertifikat müssen die Betriebe an einem neunmonatigen Seminar mit mehreren Schulungsterminen teilnehmen. Sie werden dabei von externen, staatlich geprüften Gutachtern begleitet. Häufig werden Energie-, Wasser-, Material- und Abfalleinsparungen erreicht und dadurch Kosten gesenkt. Auch die Arbeits- und Gebäudesicherheit wird überprüft. Bei der Vorstellung der neuen Marke im Naturparkhotel Waldfrieden bei Familie Hupfer in Todtnau-Herrenschwand betonte der NaturparkGeschäftsführer Roland Schöttle: dass man mit den Themen Regionalität und Nachhaltigkeit zusammen mit den Naturparkwirten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Modellregion „Naturpark Südschwarzwald“ leisten wolle. Klaus-Günther Wiesler vom Seehotel Wiesler, Titisee, unterstrich die Bedeutung des Managementsystems, das auch die kontinuierliche Verbesserung der Mitarbeiterqualifizierungund Motivation zum Ziel habe um die Naturparkwirte fit für die Zukunft zu machen. Dieses Log o kennzeich net ein Naturpark -Hotel Die Broschüre „Naturpark-Hotels – Urlaub mit Herz für die Natur“ liefert neben Adressen der Naturpark-Hotels und Infos zum Projekt auch Tipps zu nachhaltigen Freizeitangeboten im Naturpark Südschwarzwald. Naturpark-Hotels sind: Romantik-Hotel Spielweg, Münstertal Vitalhotel Grüner Baum, Todtnau Waldhotel am Notschreipass, Todtnau Landgasthof Bergblick, Bernau Gasthof Linde, Löffingen Gasthof Sommerau, Bonndorf Hotel Restaurant Peterle, Feldberg Hotel Restaurant Zum fröhlichen Landmann, Steinen-Kirchhausen Waldeck Spa Hotel, Bad Dürrheim Hotel Alte Post, Müllheim Hotel Die Halde, Oberried-Hofsgrund Landidyll Hotel Zum Kreuz, Glottertal Seehotel Wiesler, Titisee-Neustadt Gasthof Schwarzwaldhaus, Bernau Hotel Adler, Bärental Hotel-Gasthof Hirschen, SchluchseeFischbach Hotel Gasthof Vier Löwen, Schönau Hotel Nägele, Höchenschwand Hotel Schwarzwaldgasthof Rößle, Todtmoos-Strick Hotel Waldfrieden, Todtnau-Herren schwand Landhotel Mühle zu Gersbach, Schopfheim-Gersbach Schwarzwaldgasthof Zum Goldenen Adler, Oberried Wochner´s Hotel Sternen, Schluchsee (Obere Reihe von links): Lothar Burghardt, Manager der Naturparkwirte Südschwarzwald e. V., Klaus-Günther Wiesler, Seehotel Wiesler und Vorsitzender der Naturparkwirte Südschwarzwald e. V., Dorothee, Volker und Irmgard Hupfer, derWaldfrieden naturparkhotel Todtnau-Herrenschwand, Roland Schöttle, Geschäftsführer des Naturparks Südschwarzwald, Dr. Sven Eckardt, „Tellerrand“ Energie- und Umweltberatung für Hotels. (Untere Reihe): Martin Buchleither, Julia und Magdalena Maier, Naturpark-Hotel Mühle zu Gersbach, Schopfheim. Vertrieb Wartung Reparaturen Zubehör Touch- und Funk-Kassensysteme für Gastronomie und Handel Telefon 0761 3847410 Fax 0761 3847409 [email protected] www.kassen-dietrich.de 31 Postvertriebsstück · Gebühr bezahlt Hotel- und Gaststättenverband Schwarzwald-Bodensee e.V., Günterstalstraße 78, 79100 Freiburg i. Br. Workshops und Seminare Mo. 23.02. 14 - 17 Uhr Team Garen Live mit Rational Anwenderseminar mit dem SelfCookingCenter Di. 24.02. 14 - 17 Uhr Erlebnis Garen Live mit MKN Anwenderseminar mit FlexiChef und FlexiCombi Angebot des Monats Di. 10.03. 14 - 17 Uhr Team Garen Live mit Frima Anwenderseminar mit dem VarioCooking Center MULTIFICIENCY® – jetzt neu als Tischgerät Di. 14.04. 14 - 17 Uhr 70 je 1, 1,95 Erlebnis Garen Live mit MKN Anwenderseminar mit FlexiChef und FlexiCombi Di. 21.04. 14 - 17 Uhr Pacossieren live mit Pacojet Anwenderseminar mit dem Pacojet2 Di. 28.04. 14 - 17 Uhr Team Garen Live mit Rational Preis in Euro, zzgl. MwSt. Glas Bestellnummer 84 00 41 61 84 00 41 60 Artikel Whiskybecher Longdrink Preis 1,95 € 1,95 € Aktionspreis 1,70 € 1,70 € Anwenderseminar mit dem SelfCookingCenter Do. 07.05. 9 - 17 Uhr Academy Rational Anwenderseminar für SelfCooking Center Kunden 1860,00 Di. 09.06. 14 - 17 Uhr 1720,00 Team Garen Live mit Rational Anwenderseminar mit dem SelfCookingCenter Di. 16.06. 14 - 17 Uhr Erlebnis Garen Live mit MKN Preis in Euro, zzgl. MwSt. Anwenderseminar mit FlexiChef und FlexiCombi mit Ablaufpumpe Di. 23.06. 14 - 17 Uhr Team Garen Live mit Frima Anwenderseminar mit dem VarioCooking Center MULTIFICIENCY® – jetzt neu als Tischgerät Anmeldung und Informationen Im Internet: www.schafferer.de/seminare Per Telefon: 0761 5158 - 126 | Per Fax: 0761 5158 - 108 Die Teilnehmeranzahl ist pro Seminar auf 20 Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Gläserspülmaschine Klarspülpumpe • Spülmitteldosierer • Enthärter • eingebaute Dosierung für Glanztrockner Technische Daten: Maße: B 435 x T 530 x H 700 mm • Multiphasing: 230 V (werkseistellung) 2,2 kW - 400 V / 5,90 kW Lieferumfang: 1 Drahtkorb mit 4 Stellreihen • 2 Besteckköcher Bestellnummer: 50 30 08 24 Schaff erer & Co. KG | Tullastraße 80 | 79108 Freiburg | Telefon 0761 5158 - 113 | Fax 0761 5158 - 108 | info@schaff erer.de | www.schaff erer.de Gültig bis 15.02.2015. Nur solange Vorrat reicht. Alle Preise pro Stück in Euro zzgl. MwSt. Ab 450 € netto frei Haus, sonst Versandkostenpauschale 9,90 €.