Vorlage Flüchtlingsunterkunft
Transcription
Vorlage Flüchtlingsunterkunft
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil TOP 5 Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil Vorlage 2016-03-05 Bearbeiter: Telefon: Az. Bgm. Dr. Jürgen Louis 07643/9107-11 484.2 TOP 5 Flüchtlingsunterkunft: Festlegung des Standortes I. Beschlussvorlage A Problem und Ziel Im Rahmen der Flüchtlingskrise hat die Gemeinde Rheinhausen zukünftig einen Anteil von 2,3 Prozent ihrer Einwohnerzahl (bislang 2,4 Prozent) an Flüchtlingen aufzunehmen. Der Gemeinderat hat hierzu in der letzten öffentlichen Sitzung am 16. März 2016 einstimmig entschieden, dass das Angebot der katholischen Pfarrgemeinde angenommen wird, eine gemeindeeigene Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen im Pfarrgarten in der Kirchstraße zu bauen. Die weiteren Beschlüsse des Gemeinderates lauteten: – Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg einen Erbbaurechtsvertrag über den westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der Kirchstraße. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 40 Jahre. – Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit dem Landkreis Emmendingen einen Mietvertrag über die Vermietung der von der Gemeinde Rheinhausen zu errichtenden Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen auf dem westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der Kirchstraße. – Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit der Firma Kurt Huber, Inhaber Günter Huber, in Achern einen Generalunternehmervertrag über die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen auf dem westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der Kirchstraße zum Preis von 815.000 EUR brutto. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erschließung des Grundstücks mit Strom, Wasser, Abwasser, Telefon u.a. in Auftrag zu geben mit einem Maximalpreis von 85.000 EUR. – Zur Finanzierung der Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen auf dem westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der Kirchstraße nimmt die Gemeinde Rheinhausen bei der KfW einen Kredit über 900.000 EUR mit einer Zinsbindung von 10 Jahren zu 0,0 v.H. Zinsen auf. Der Erbbaurechtsvertrag mit der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg wurde auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses notariell beurkundet, allerdings muss der Vertrag Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil TOP 5 noch seitens der Erzdiözese genehmigt werden. Der Mietvertrag mit dem Landkreis Emmendingen, der die Gemeinde zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft bis zum 1.8.2016 verpflichtet, wurde von beiden Seiten unterschrieben. Zwischenzeitlich hat der Landkreis ein weiteres Haus schräg gegenüber dem Pfarrgarten in der Kirchstraße zur Unterbringung von weiteren 25 Flüchtlingen angemietet. Bei einer Besprechung mit den Anwohnern des Pfarrgartens haben diese sich sehr vehement gegen eine weitere Unterbringung von Flüchtlingen in der Kirchstraße ausgesprochen und einmütig gefordert, dass im Falle der Anmietung eines weiteren Areals in der Kirchstraße durch den Landkreis die politische Gemeinde auf den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Pfarrgarten verzichten müsse. Dem hat sich in der Besprechung mit den Anwohnern Pfarrer Dr. Meisert als Vertreter der katholischen Kirchengemeinde angeschlossen. Auf Vermittlung von Pfarrer Dr. Meisert hat die Erzdiözese zwischenzeitlich in Aussicht gestellt hat, bei einer Rückabwicklung des geschlossenen Erbbaurechtsvertrages auf Ansprüche aus dem Vertrag zu verzichten, so dass voraussichtlich mit Ausnahme der bereits angefallenen Vertragskosten keine weiteren Kosten auf die Gemeinde zukämen. B Lösung Für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft stehen alternativ zum Pfarrgarten folgende Grundstücke zur Wahl: – Mez-Areal (Grundstück Flst.Nr. 241/2 Teilfläche, Gemarkung Oberhausen) – Herbolzheimer Straße/Weltinstraße (Grundstück Flst.Nr. 4701, Gemarkung Oberhausen) – Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang (Grundstück Flst.Nr. 5148, Gemarkung Oberhausen) B.1. – Mez-Areal (Grundstück Flst.Nr. 241/2 Teilfläche, Gemarkung Oberhausen) Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil TOP 5 B.2. – Herbolzheimer Straße/Weltinstraße (Grundstück Flst.Nr. 4701, Gemarkung Oberhausen) Der Eigentümer des Grundstücks Herbolzheimer Straße/Weltinstraße hat eine Bebauung des Grundstücks zu Konditionen der Pfarrpfründestiftung angeboten, wie sie die Gemeinde Rheinhausen im Pfarrgarten angenommen hat, also Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 40 Jahren und 4 v.H. Erbpacht, in den ersten sieben Jahren bei Flüchtlingsunterbringung reduziert auf 2 v.H. Das Grundstück 4701 ist mit 866 qm in etwa so groß wie die Teilfläche des Pfarrgartens. Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil TOP 5 B.3. – Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang (Grundstück Flst.Nr. 5148, Gemarkung Oberhausen) Hinweis: Angedacht und möglich ist nur die Errichtung eines Gebäudes. Der Standort Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang wurde auf Vorschlag eines Mitglieds des Gemeinderats in das Entscheidungsverfahren eingebracht. Zur Frage der grundsätzlichen baurechtlichen Bebaubarkeit des Grundstücks hat der Kreisbaumeister auf Anfrage des Bürgermeisteramtes am 12. April 2016 eine Einschätzung abgegeben. Danach ist grundsätzlich die angefragte Bebauung in der öffentlichen Grünfläche im Rahmen einer Befreiung möglich. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung in der Grünfläche sind im Rahmen des Verfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Aus städtebaulichen Gründen sind die vorhandenen straßenbegleitenden Baufluchten (Herbolzheimer Straße und Im Vogelsang) aufzunehmen. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sind im Bebauungsplan vorgegeben. B.4. Bewertung Unabhängig von der Standortwahl wird es immer Betroffenheiten von Anwohnern geben, die sich zumindest in Teilen gegen eine Flüchtlingsunterkunft in ihrer Nähe wenden werden. Die Bebauung eines Grundstücks auf Grundlage eines Erbbaurechtsvetrages macht vor allem dann Sinn, wenn kein geeignetes gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung steht. Im Fall des Pfarrgartens hat sich der Gemeinderat dennoch einstimmig für die Annahme des Angebotes der Kirchengemeinde zu einer Bebauung des Kirchengrundstücks entschieden, da damit eine engere Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde in der Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil TOP 5 Flüchtlingsarbeit verbunden gewesen wäre. Dieser Grund entfällt bei einem Erbbaurechtsvertrag mit einem Dritten, wie dies bei dem Grundstück Herbolzheimer Straße/Weltinstraße der Fall wäre. Eine Bebauung des Grundstücks Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang ist nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich möglich. Da das Grundstück jedoch zusätzlich derzeit noch innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rheinhausen eingeordnet ist, sind neben naturschutzrechtlichen Fragestellungen auch wasserrechtliche Belange im Rahmen des weiteren Verfahrens abzuarbeiten. Dies steht nach Einschätzung der Verwaltung einer raschen Bebauung, die eine Aufnahme von Flüchtlingen bis zum 1. August 2016 ermöglicht, entgegen. Für das Grundstück Mez-Areal besteht sofortiges Baurecht. Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Mez-Areal verhindert auch nicht den Bau der Grundschule auf demselben Areal, da der Gemeinderat nach der vorliegenden Tagungsordnung den Standort der Grundschule vor Beschlussfassung über die Festlegung des Standortes der Flüchtlingsunterkunft beschließen soll. C Alternativen Festhalten an dem geschlossenen Erbbaurechtsvertrag und Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Pfarrgarten. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen mit Ausnahme der noch ausstehenden Genehmigung des notariell beurkundeten Vertrages durch die Erzdiözese vor. Allerdings ist fraglich, inwieweit gegen den erklärten Willen der katholischen Kirchengemeinde eine Bebauung des Pfarrgartens noch sinnvoll ist. D Finanzielle Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt der Gemeinde Rheinhausen Die 3 vorgeschlagenen Grundstücke haben unterschiedliche Kosten für die Gemeinde zur Folge: 1. Mez-Areal Das Mez-Areal ist im Haushaltsplan 2016 mit einem Verkaufserlös von 263.000 EUR eingestellt. Würde man das Grundstück teilen, würde die Gemeinde etwas weniger als die Hälfte der zum Verkauf vorgesehenen Grundstücksfläche behalten. Von dem entfallenden Verkaufserlös in Höhe von ca. 120.000 EUR würde der Landkreis die Hälfte des Grundstückswertes in die Miete einfließen lassen, so dass nach 20 Jahren die Hälfte des Grundstückswertes über die zusätzliche Miete vom Landkreis an die Gemeinde gezahlt würde, die Gemeinde aber zu 100 v.H. Grundstückseigentümerin bleibt. Haushalterisch verringert sich die mögliche Rücklagenzuführung im Haushaltsjahr 2016 um eben diese ca. 120.000 EUR. Da die Haushaltsrücklage der Finanzierung des Baus der Grundschule dienen soll und die Zahlung der Hälfte des Grundstückswertes über die Miete in 20 Jahren an die Gemeinde fließt, bleibt ein effektiver Verlust von nur 60.000 EUR. Dafür kommen auf die Gemeinde jedoch als Grundstückseigentümerin auch keine weiteren Grundstückskosten zu, wenn sie nach Ende der Mietzeit durch den Landkreis das Gebäude zur Obdachlosenunterbringung oder für den sozialen Wohnungsbau weiter nutzt. Über einen Zeitraum von 25 Jahren oder mehr gesehen, ist eine Bebauung des Mez-Areals durch die Gemeinde nach dem Ortenauer Modell finanziell positiv. 2. Ein Dank gilt vorab dem Eigentümer des Grundstücks Herbolzheimer Straße/ Weltinstraße für seine Bereitschaft, sein Grundstück zu den Konditionen der katholischen Kirche kurzfristig für eine Bebauung mit einer Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 Öffentlicher Teil TOP 5 Inwieweit eine Bebauung auf fremden Grund im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages losgelöst von den weitergehenden Erwartungen, die Grundlage für den Vertrag mit der Pfarrpfründestiftung waren, noch sinnvoll ist, hat der Gemeinderat zu entscheiden. 3. Das Grundstück Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang steht im Eigentum der Gemeinde, so dass keine weiteren Grundstückskosten anfallen. Andererseits könnte die Gemeinde das Grundstück auch zu einem „normalen“ Bauplatz machen. Der Verkaufserlös würde die Kosten für das Mez-Areal mehr als kompensieren. E Sonstige Kosten Keine. F Verweis auf Anlagen Keine. G Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Rückabwicklung des mit der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg geschlossenen Erbbaurechtsvertrages über den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Pfarrgarten, sofern keine gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag geltend gemacht werden. 2. Die Gemeinde Rheinhausen wird bis Mitte Juli 2016 auf dem Mez-Areal//Grundstück Herbolzheimer Straße/Weltinstraße//Grundstück Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang die Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen errichten. Die übrigen in diesem Zusammenhang getroffenen Beschlüsse vom 16.3.2016 bleiben angepasst an das neue Grundstück bestehen.