Vorlage Flüchtlingsunterkunft

Transcription

Vorlage Flüchtlingsunterkunft
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
TOP 5
Gemeinderatssitzung
am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
Vorlage 2016-03-05
Bearbeiter:
Telefon:
Az.
Bgm. Dr. Jürgen Louis
07643/9107-11
484.2
TOP 5
Flüchtlingsunterkunft: Festlegung des Standortes
I.
Beschlussvorlage
A
Problem und Ziel
Im Rahmen der Flüchtlingskrise hat die Gemeinde Rheinhausen zukünftig einen Anteil von
2,3 Prozent ihrer Einwohnerzahl (bislang 2,4 Prozent) an Flüchtlingen aufzunehmen. Der
Gemeinderat hat hierzu in der letzten öffentlichen Sitzung am 16. März 2016 einstimmig
entschieden, dass das Angebot der katholischen Pfarrgemeinde angenommen wird, eine
gemeindeeigene Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen im Pfarrgarten in der Kirchstraße zu
bauen.
Die weiteren Beschlüsse des Gemeinderates lauteten:
– Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg
einen Erbbaurechtsvertrag über den westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der
Kirchstraße. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 40 Jahre.
– Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit dem Landkreis Emmendingen einen Mietvertrag
über die Vermietung der von der Gemeinde Rheinhausen zu errichtenden Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen auf dem westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der
Kirchstraße.
– Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit der Firma Kurt Huber, Inhaber Günter Huber, in
Achern einen Generalunternehmervertrag über die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für
48 Menschen auf dem westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der Kirchstraße zum
Preis von 815.000 EUR brutto. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erschließung des
Grundstücks mit Strom, Wasser, Abwasser, Telefon u.a. in Auftrag zu geben mit einem
Maximalpreis von 85.000 EUR.
– Zur Finanzierung der Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen auf dem westlichen Grundstücksteil des Pfarrgartens in der Kirchstraße nimmt die Gemeinde Rheinhausen bei der KfW
einen Kredit über 900.000 EUR mit einer Zinsbindung von 10 Jahren zu 0,0 v.H. Zinsen auf.
Der Erbbaurechtsvertrag mit der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg wurde auf
Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses notariell beurkundet, allerdings muss der Vertrag
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
TOP 5
noch seitens der Erzdiözese genehmigt werden. Der Mietvertrag mit dem Landkreis
Emmendingen, der die Gemeinde zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft bis zum
1.8.2016 verpflichtet, wurde von beiden Seiten unterschrieben.
Zwischenzeitlich hat der Landkreis ein weiteres Haus schräg gegenüber dem Pfarrgarten in
der Kirchstraße zur Unterbringung von weiteren 25 Flüchtlingen angemietet. Bei einer
Besprechung mit den Anwohnern des Pfarrgartens haben diese sich sehr vehement gegen
eine weitere Unterbringung von Flüchtlingen in der Kirchstraße ausgesprochen und einmütig
gefordert, dass im Falle der Anmietung eines weiteren Areals in der Kirchstraße durch den
Landkreis die politische Gemeinde auf den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Pfarrgarten
verzichten müsse. Dem hat sich in der Besprechung mit den Anwohnern Pfarrer Dr. Meisert
als Vertreter der katholischen Kirchengemeinde angeschlossen. Auf Vermittlung von Pfarrer
Dr. Meisert hat die Erzdiözese zwischenzeitlich in Aussicht gestellt hat, bei einer Rückabwicklung des geschlossenen Erbbaurechtsvertrages auf Ansprüche aus dem Vertrag zu
verzichten, so dass voraussichtlich mit Ausnahme der bereits angefallenen Vertragskosten
keine weiteren Kosten auf die Gemeinde zukämen.
B
Lösung
Für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft stehen alternativ zum Pfarrgarten folgende Grundstücke zur Wahl:
– Mez-Areal (Grundstück Flst.Nr. 241/2 Teilfläche, Gemarkung Oberhausen)
– Herbolzheimer Straße/Weltinstraße (Grundstück Flst.Nr. 4701, Gemarkung Oberhausen)
– Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang (Grundstück Flst.Nr. 5148, Gemarkung Oberhausen)
B.1.
– Mez-Areal (Grundstück Flst.Nr. 241/2 Teilfläche, Gemarkung Oberhausen)
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
TOP 5
B.2.
– Herbolzheimer Straße/Weltinstraße (Grundstück Flst.Nr. 4701, Gemarkung Oberhausen)
Der Eigentümer des Grundstücks Herbolzheimer Straße/Weltinstraße hat eine Bebauung
des Grundstücks zu Konditionen der Pfarrpfründestiftung angeboten, wie sie die Gemeinde
Rheinhausen im Pfarrgarten angenommen hat, also Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit
von 40 Jahren und 4 v.H. Erbpacht, in den ersten sieben Jahren bei Flüchtlingsunterbringung
reduziert auf 2 v.H. Das Grundstück 4701 ist mit 866 qm in etwa so groß wie die Teilfläche
des Pfarrgartens.
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
TOP 5
B.3.
– Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang (Grundstück Flst.Nr. 5148, Gemarkung Oberhausen)
Hinweis: Angedacht und möglich ist nur die Errichtung eines Gebäudes.
Der Standort Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang wurde auf Vorschlag eines Mitglieds des
Gemeinderats in das Entscheidungsverfahren eingebracht. Zur Frage der grundsätzlichen
baurechtlichen Bebaubarkeit des Grundstücks hat der Kreisbaumeister auf Anfrage des
Bürgermeisteramtes am 12. April 2016 eine Einschätzung abgegeben. Danach ist grundsätzlich die angefragte Bebauung in der öffentlichen Grünfläche im Rahmen einer Befreiung
möglich. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung in der
Grünfläche sind im Rahmen des Verfahrens mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Aus städtebaulichen Gründen sind die vorhandenen straßenbegleitenden
Baufluchten (Herbolzheimer Straße und Im Vogelsang) aufzunehmen. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sind im Bebauungsplan vorgegeben.
B.4.
Bewertung
Unabhängig von der Standortwahl wird es immer Betroffenheiten von Anwohnern geben, die
sich zumindest in Teilen gegen eine Flüchtlingsunterkunft in ihrer Nähe wenden werden.
Die Bebauung eines Grundstücks auf Grundlage eines Erbbaurechtsvetrages macht vor
allem dann Sinn, wenn kein geeignetes gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung steht.
Im Fall des Pfarrgartens hat sich der Gemeinderat dennoch einstimmig für die Annahme des
Angebotes der Kirchengemeinde zu einer Bebauung des Kirchengrundstücks entschieden,
da damit eine engere Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde in der
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
TOP 5
Flüchtlingsarbeit verbunden gewesen wäre. Dieser Grund entfällt bei einem Erbbaurechtsvertrag mit einem Dritten, wie dies bei dem Grundstück Herbolzheimer Straße/Weltinstraße
der Fall wäre.
Eine Bebauung des Grundstücks Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang ist nach derzeitigem
Kenntnisstand grundsätzlich möglich. Da das Grundstück jedoch zusätzlich derzeit noch
innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes für die zentrale Wasserversorgung
der Gemeinde Rheinhausen eingeordnet ist, sind neben naturschutzrechtlichen Fragestellungen auch wasserrechtliche Belange im Rahmen des weiteren Verfahrens abzuarbeiten. Dies steht nach Einschätzung der Verwaltung einer raschen Bebauung, die eine
Aufnahme von Flüchtlingen bis zum 1. August 2016 ermöglicht, entgegen.
Für das Grundstück Mez-Areal besteht sofortiges Baurecht. Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Mez-Areal verhindert auch nicht den Bau der Grundschule auf
demselben Areal, da der Gemeinderat nach der vorliegenden Tagungsordnung den Standort
der Grundschule vor Beschlussfassung über die Festlegung des Standortes der Flüchtlingsunterkunft beschließen soll.
C
Alternativen
Festhalten an dem geschlossenen Erbbaurechtsvertrag und Bau einer Flüchtlingsunterkunft
im Pfarrgarten. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen mit Ausnahme der noch ausstehenden Genehmigung des notariell beurkundeten Vertrages durch die Erzdiözese vor.
Allerdings ist fraglich, inwieweit gegen den erklärten Willen der katholischen Kirchengemeinde eine Bebauung des Pfarrgartens noch sinnvoll ist.
D
Finanzielle Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt der Gemeinde
Rheinhausen
Die 3 vorgeschlagenen Grundstücke haben unterschiedliche Kosten für die Gemeinde zur
Folge:
1. Mez-Areal
Das Mez-Areal ist im Haushaltsplan 2016 mit einem Verkaufserlös von 263.000 EUR
eingestellt. Würde man das Grundstück teilen, würde die Gemeinde etwas weniger als die
Hälfte der zum Verkauf vorgesehenen Grundstücksfläche behalten. Von dem entfallenden
Verkaufserlös in Höhe von ca. 120.000 EUR würde der Landkreis die Hälfte des
Grundstückswertes in die Miete einfließen lassen, so dass nach 20 Jahren die Hälfte des
Grundstückswertes über die zusätzliche Miete vom Landkreis an die Gemeinde gezahlt
würde, die Gemeinde aber zu 100 v.H. Grundstückseigentümerin bleibt. Haushalterisch
verringert sich die mögliche Rücklagenzuführung im Haushaltsjahr 2016 um eben diese ca.
120.000 EUR. Da die Haushaltsrücklage der Finanzierung des Baus der Grundschule dienen
soll und die Zahlung der Hälfte des Grundstückswertes über die Miete in 20 Jahren an die
Gemeinde fließt, bleibt ein effektiver Verlust von nur 60.000 EUR. Dafür kommen auf die
Gemeinde jedoch als Grundstückseigentümerin auch keine weiteren Grundstückskosten zu,
wenn sie nach Ende der Mietzeit durch den Landkreis das Gebäude zur Obdachlosenunterbringung oder für den sozialen Wohnungsbau weiter nutzt. Über einen Zeitraum von 25
Jahren oder mehr gesehen, ist eine Bebauung des Mez-Areals durch die Gemeinde nach
dem Ortenauer Modell finanziell positiv.
2.
Ein Dank gilt vorab dem Eigentümer des Grundstücks Herbolzheimer Straße/ Weltinstraße
für seine Bereitschaft, sein Grundstück zu den Konditionen der katholischen Kirche
kurzfristig für eine Bebauung mit einer Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen.
Gemeinderatssitzung am 27.04.2016
Öffentlicher Teil
TOP 5
Inwieweit eine Bebauung auf fremden Grund im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages
losgelöst von den weitergehenden Erwartungen, die Grundlage für den Vertrag mit der
Pfarrpfründestiftung waren, noch sinnvoll ist, hat der Gemeinderat zu entscheiden.
3.
Das Grundstück Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang steht im Eigentum der Gemeinde, so
dass keine weiteren Grundstückskosten anfallen. Andererseits könnte die Gemeinde das
Grundstück auch zu einem „normalen“ Bauplatz machen. Der Verkaufserlös würde die
Kosten für das Mez-Areal mehr als kompensieren.
E
Sonstige Kosten
Keine.
F
Verweis auf Anlagen
Keine.
G
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Rückabwicklung des mit der
Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg geschlossenen Erbbaurechtsvertrages über
den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Pfarrgarten, sofern keine gegenseitigen Ansprüche
aus dem Vertrag geltend gemacht werden.
2. Die Gemeinde Rheinhausen wird bis Mitte Juli 2016 auf dem Mez-Areal//Grundstück
Herbolzheimer Straße/Weltinstraße//Grundstück Herbolzheimer Straße/Im Vogelsang die
Flüchtlingsunterkunft für 48 Menschen errichten. Die übrigen in diesem Zusammenhang
getroffenen Beschlüsse vom 16.3.2016 bleiben angepasst an das neue Grundstück
bestehen.

Documents pareils