Fördermittelübersicht Programme Bundesregierung
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Fördermittelübersicht Programme Bundesregierung
Fördermittelübersicht für die Region Hannover – Neubau WER Institution, Programm proKlima – Der enercity-Fonds (Förderprogramm der Stadtwerke Hannover für die beteiligten Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen) Förderangebote Neubau WAS Art und Umfang der Förderung Energielotse zur Neubaubegleitung Beratung z. Funktionsweise eines Passivhauses, Anlagentechnik, Fördermöglichkeiten, Angebotsvergleiche bis 75%, max. 500€ je Geb. Passivhausförderung Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte max. 6.000€ Doppelhaus max. 12.000€ ab 3 Reihenhäusern je Haus max. 5.000€ Mehrfamilienhaus ab 3 WE u. mehr max. 3.000€ / WE Passivhaus-Starthilfe für Handwerker, Planer und Architekten bis 75%, max. 5.000€ Förderangebot Nichtwohngebäude Zuschuss für den Bau eines PassivhausNichtwohngebäudes: 50 € / m2 Energiebezugsfläche, max. 50.000€ Einschränkungen und Bedingungen ∙ Qualitätssicherungen „Passivhaus- Gebäudehülle“, „Lüftungstechnik“, „Heizungstechnik“ sowie Luftdichtheits-Test sind Fördervoraussetzung. ∙ maximale Förderung i.d.R. 6.500€ je Wohnung bzw. 50.000€ je Wohngebäude; ∙ Rechnerischer Nachweis: Maximaler Heizenergiebedarf von 15 kWh/(m²a) und Primärenergiebedarf für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasser, Strom) von 120 kWh/(m²a); Die Berechnung muss mit der aktuellen Version d. Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP) erfolgen. WO Kontaktadresse proKlima GbR Glockseestraße 33 30169 Hannover Tel.: (0511) 430 – 19 70 Fax: (0511) 430 – 21 70 www.proklima-hannover.de [email protected] Telefonische Beratung Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Antragstellung bis 31.10.13 Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich Weitere Details siehe technische Anforderungen, Stand 01.01.2012 ∙ Qualitätssicherung „Nichtwohngebäude“ notwendig, im Zuschuss enthalten; ∙ Berechnung m. aktueller Version des Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP) Weitere Details siehe technische Anforderungen, Stand 01.01.2012 Landeshauptstadt Hannover Für den Erwerb eines Grundstücks im Stadtgebiet Hannover-KinderBauland-Bonus Abschlag von 10% pro Kind auf den Grundstückspreis, maximal 40% (bei 4 Kindern und mehr). Gilt auch für Bauträger, die im Auftrag von Familien handeln, der Bonus wird an die Familien ausgezahlt. Berücksichtigt werden alle im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs, unabhängig von Einkommen oder Trauschein. Bei Veräußerung von geförderten Häusern unter 10 Jahren muss der Bonus zeitanteilig zurückgezahlt werden. Es muss sich um ein städtisches Grundstück handeln / wenn vom Bauträger erworben, muss es vorher im städtischen Besitz sein (gilt nicht, bei Kauf von Privat) Stadt Hannover Einfamilienhaus-Büro Brüderstraße 6 30159 Hannover Tel.: (0511) 168-401 13 Fax: (0511) 168-453 07 www.hannover.de [email protected] Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich Stadt Burgwedel Förderung von Passivhäusern auf kommunalem Bauland Zuschuss als Kaufpreisrückerstattung des Grundstücks für den Bauherrn: 5.000€ Förderung der Beratung zum energetisch optimierten Bauen auf nicht kommunalem Bauland Zuschuss: Beratung von Bauherrn bzgl. des Baus eines Passivhauses auf nicht kommunalem Bauland: Gemeindewerke Wedemark GmbH Einbau effizienter Erdwärme-, Grundwasser/ Luft/Wasserpumpe im Neubau a 10%, max. 1.200€ Förderprogramm für Umweltschutzmaßnahmen ∙ Erstberatung bezüglich Passivhäusern obligatorisch; ∙ nur für ausgewiesene, kommunale Baugebiete in den Ortschaften Engensen, Fuhrberg, Kleinburgwedel und Wettmar; -zur Zeit kein Bauland vorhanden- Stadt Burgwedel Umweltkoordinator Malte Schubert Fuhrberger Str. 4 30938 Burgwedel Tel.: (05139) 89 73 - 108 Fax.: (05139) 98 449 – 56 [email protected] Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich Niclas Gutzler (05139) 89 73 - 611 [email protected] 50% d. Kosten, max. 250€; a ) Vorlage akt. E-Ausw. notw.; Jahresarbeitszahl ≥ 3,5 nach DIN EN 255; hydraulischer Abgleich notw. Gemeindewerke Wedemark GmbH Fritz-Sennheiser–Platz 1 30900 Wedemark Frau Ursula Schwertmann Tel. (0 51 30) 97 51 250 Fax (0 51 30) 97 51 251 [email protected] www.gemeindewerke-wedemark.de WER Institution WAS Art und Umfang der Förderung Gemeinde Isernhagen Alle Zuschüsse in Form von Kaufpreisrückerstattung d. Grundstücks f. d. Bauherrn: Förderprogramm von Klimaschutzmaßnahmen in kommunalen Neubaugebieten der Gemeinde Isernhagen Energiesparhaus Typ A: 4.000€, Voraussetzungen: Einschränkungen und Bedingungen WO Kontaktadresse Voraussetzung f. Förderung: Erstberatung d. unabh. Büro. Kosten werden bei Förderungszusage erstattet. Gemeinde Isernhagen Bothfelder Str.29 30916 Isernhagen Herr Dirk Schneemann Tel.: (0511) 61 53-282 Fax: (0511) 6153- 499 [email protected] H'T* min. 20% < akt. EnEV Mindestanforderungen: Solarthermieanlage Solarthermieanlage 2 2 min. 10m Flach- o. 8m Röhrenkollektoren, (Alternativ Photovoltaikanlage min. 2kW p) Qualitätssicherung incl. Dichtheitsprüfung kontrollierte Lüftung Energiesparhaus Typ B: 8.500€, Voraussetzungen: Photovoltaikanlage min. 2kW p Lüftung < 80% Wärmerückg. H'T* min. 35% < akt. EnEV Einschränkung Wärmepumpe : Solarthermieanlage Wasser/Wasser Jahresarbeitszahl. ≥ 4,0; Sole/Wasser Jahresarbeitszahl ≥ 4,5; Luft/Wasser Jahresarbeitszahl ≥ 3,5 Luft/Luft Jahresarbeitszahl ≥ 3,5 und Photovoltaikanlage Typ A: min. 5kW p, Typ B: min. 5kW p Photovoltaikanlage Qualitätssicherung incl. Dichtheitsprüfung kontrollierte Lüftung * Transmissionswärmeverlust max. Fördersumme 10.000€; Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich Einzelmaßnahmen: je 1.000€, für: Stadt Lehrte Förderung von Passivhäusern auf kommunalem Bauland Kooperation d. Stadt Sehnde und Stadtwerke Sehnde Photovoltaikanlage nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar Holzpelletheizung nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar ab Wirkungsgrad ≥90%, Feinstaubaus. ≤50mg/m3 b. Kombination m. Solarthermie min. 6m2(Röhren~), 5m2(Flach~); CO2 -sparende Baustoffe mit Typ A/Typ B kombinierbar Zuschuss als Kaufpreisrückerstattung des Grundstücks für den Bauherrn im Baugebiet "Am Stadtpark" 4.000€ (Restgrundstücke noch vorhanden) Kostenlose Bauberatung über 1 Stunde: Einzelheiten darüber, wie der Nachweis zu erbringen ist, können bei der Kontaktadresse erfragt werden. Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich Nur mit telefonischer Terminanmeldung möglich Donnerstags 14-tägig, 16:00 – 18:00 Uhr Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH ServicePoint Klimaschutz Für die Region Hannover Info-Telefon (Mo + Do 9-17 Uhr) 0511/220022-20 www.klimaschutz-hannover.de [email protected] Persönliche Erstberatung: Karmarschstraße 30 / 32 (Im üstra Kundenzentrum) 30159 Hannover Mo – Fr: 11:30 bis 19:00 Uhr; Sa: 11:30 – 18:00 Uhr Stadt Lehrte Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Rosemarie Wilhelm Rathausplatz 1 31275 Lehrte Tel.: (05132) 505 - 240 Fax: (05132) 505 - 114 [email protected] Stadt Sehnde Nordstraße 21 31319 Sehnde Herr Rolf Lange Tel. (05138) 707-333 energieberatung@ sehnde.de Stand 25.03.2013 Die Fördermittelübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr © 2001 – 2013: Klimaschutzagentur Region Hannover