Fördermittelübersicht Programme Bundesregierung

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Fördermittelübersicht Programme Bundesregierung
Fördermittelübersicht für die Region Hannover – Neubau
WER
Institution,
Programm
proKlima – Der
enercity-Fonds
(Förderprogramm
der Stadtwerke
Hannover für die
beteiligten Städte
Hannover, Laatzen,
Langenhagen,
Seelze, Ronnenberg
und Hemmingen)
Förderangebote
Neubau
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Energielotse zur Neubaubegleitung
Beratung z. Funktionsweise eines
Passivhauses, Anlagentechnik,
Fördermöglichkeiten, Angebotsvergleiche
bis 75%, max. 500€ je Geb.
Passivhausförderung
Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte max.
6.000€
Doppelhaus max. 12.000€
ab 3 Reihenhäusern je Haus max. 5.000€
Mehrfamilienhaus ab 3 WE u. mehr max.
3.000€ / WE
Passivhaus-Starthilfe für Handwerker,
Planer und Architekten
bis 75%, max. 5.000€
Förderangebot
Nichtwohngebäude
Zuschuss für den Bau eines PassivhausNichtwohngebäudes:
50 € / m2 Energiebezugsfläche, max.
50.000€
Einschränkungen
und Bedingungen
∙ Qualitätssicherungen „Passivhaus-
Gebäudehülle“, „Lüftungstechnik“,
„Heizungstechnik“ sowie Luftdichtheits-Test
sind Fördervoraussetzung.
∙ maximale Förderung i.d.R. 6.500€ je
Wohnung bzw. 50.000€ je Wohngebäude;
∙ Rechnerischer Nachweis: Maximaler
Heizenergiebedarf von 15 kWh/(m²a) und
Primärenergiebedarf für alle
Haushaltsanwendungen (Heizung,
Warmwasser, Strom) von 120 kWh/(m²a);
Die Berechnung muss mit der aktuellen
Version d. Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP) erfolgen.
WO
Kontaktadresse
proKlima GbR
Glockseestraße 33
30169 Hannover
Tel.: (0511) 430 – 19 70
Fax: (0511) 430 – 21 70
www.proklima-hannover.de
[email protected]
Telefonische Beratung
Mo.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Antragstellung bis 31.10.13
Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich
Weitere Details siehe technische
Anforderungen, Stand 01.01.2012
∙ Qualitätssicherung „Nichtwohngebäude“
notwendig, im Zuschuss enthalten;
∙ Berechnung m. aktueller Version des
Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP)
Weitere Details siehe technische
Anforderungen, Stand 01.01.2012
Landeshauptstadt
Hannover
Für den Erwerb eines Grundstücks im
Stadtgebiet
Hannover-KinderBauland-Bonus
Abschlag von 10% pro Kind auf den
Grundstückspreis, maximal 40% (bei 4
Kindern und mehr).
Gilt auch für Bauträger, die im Auftrag von
Familien handeln, der Bonus wird an die
Familien ausgezahlt.
Berücksichtigt werden alle im Haushalt
lebenden Kinder unter 16 Jahren zum
Zeitpunkt des Grundstückerwerbs, unabhängig
von Einkommen oder Trauschein.
Bei Veräußerung von geförderten Häusern
unter 10 Jahren muss der Bonus zeitanteilig
zurückgezahlt werden.
Es muss sich um ein städtisches Grundstück
handeln / wenn vom Bauträger erworben,
muss es vorher im städtischen Besitz sein
(gilt nicht, bei Kauf von Privat)
Stadt Hannover
Einfamilienhaus-Büro
Brüderstraße 6
30159 Hannover
Tel.: (0511) 168-401 13
Fax: (0511) 168-453 07
www.hannover.de
[email protected]
Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich
Stadt Burgwedel
Förderung von
Passivhäusern auf
kommunalem
Bauland
Zuschuss als Kaufpreisrückerstattung des
Grundstücks für den Bauherrn:
5.000€
Förderung der
Beratung zum
energetisch
optimierten Bauen
auf nicht
kommunalem
Bauland
Zuschuss:
Beratung von Bauherrn bzgl. des Baus eines
Passivhauses auf nicht kommunalem
Bauland:
Gemeindewerke
Wedemark GmbH
Einbau effizienter Erdwärme-, Grundwasser/ Luft/Wasserpumpe im Neubau a
10%, max. 1.200€
Förderprogramm für
Umweltschutzmaßnahmen
∙ Erstberatung bezüglich Passivhäusern
obligatorisch;
∙ nur für ausgewiesene, kommunale Baugebiete in
den Ortschaften Engensen, Fuhrberg,
Kleinburgwedel und Wettmar;
-zur Zeit kein Bauland vorhanden-
Stadt Burgwedel
Umweltkoordinator
Malte Schubert
Fuhrberger Str. 4
30938 Burgwedel
Tel.: (05139) 89 73 - 108
Fax.: (05139) 98 449 – 56
[email protected]
Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich
Niclas Gutzler
(05139) 89 73 - 611
[email protected]
50% d. Kosten, max. 250€;
a ) Vorlage akt. E-Ausw. notw.;
Jahresarbeitszahl ≥ 3,5 nach DIN EN 255;
hydraulischer Abgleich notw.
Gemeindewerke Wedemark GmbH
Fritz-Sennheiser–Platz 1
30900 Wedemark
Frau Ursula Schwertmann
Tel. (0 51 30) 97 51 250
Fax (0 51 30) 97 51 251
[email protected]
www.gemeindewerke-wedemark.de
WER
Institution
WAS
Art und Umfang
der Förderung
Gemeinde
Isernhagen
Alle Zuschüsse in Form von
Kaufpreisrückerstattung d. Grundstücks f. d.
Bauherrn:
Förderprogramm
von Klimaschutzmaßnahmen in
kommunalen
Neubaugebieten
der Gemeinde
Isernhagen
Energiesparhaus Typ A:
4.000€, Voraussetzungen:
Einschränkungen
und Bedingungen
WO
Kontaktadresse
Voraussetzung f. Förderung:
Erstberatung d. unabh. Büro.
Kosten werden bei Förderungszusage
erstattet.
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Str.29
30916 Isernhagen
Herr Dirk Schneemann
Tel.: (0511) 61 53-282
Fax: (0511) 6153- 499
[email protected]
H'T* min. 20% < akt. EnEV
Mindestanforderungen:
Solarthermieanlage
Solarthermieanlage
2
2
min. 10m Flach- o. 8m Röhrenkollektoren,
(Alternativ Photovoltaikanlage
min. 2kW p)
Qualitätssicherung incl. Dichtheitsprüfung
kontrollierte Lüftung
Energiesparhaus Typ B:
8.500€, Voraussetzungen:
Photovoltaikanlage min. 2kW p
Lüftung < 80% Wärmerückg.
H'T* min. 35% < akt. EnEV
Einschränkung Wärmepumpe :
Solarthermieanlage
Wasser/Wasser Jahresarbeitszahl. ≥ 4,0;
Sole/Wasser Jahresarbeitszahl ≥ 4,5;
Luft/Wasser Jahresarbeitszahl ≥ 3,5
Luft/Luft Jahresarbeitszahl ≥ 3,5 und
Photovoltaikanlage
Typ A: min. 5kW p, Typ B: min. 5kW p
Photovoltaikanlage
Qualitätssicherung incl. Dichtheitsprüfung
kontrollierte Lüftung
* Transmissionswärmeverlust
max. Fördersumme 10.000€;
Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich
Einzelmaßnahmen: je 1.000€, für:
Stadt Lehrte
Förderung von
Passivhäusern auf
kommunalem
Bauland
Kooperation d.
Stadt Sehnde und
Stadtwerke Sehnde
Photovoltaikanlage
nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar
Solarthermieanlage mit
Heizungsunterstützung
nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar
Holzpelletheizung
nicht mit Typ A/Typ B kombinierbar
ab Wirkungsgrad ≥90%, Feinstaubaus. ≤50mg/m3
b. Kombination m. Solarthermie min. 6m2(Röhren~),
5m2(Flach~);
CO2 -sparende Baustoffe
mit Typ A/Typ B kombinierbar
Zuschuss als Kaufpreisrückerstattung
des Grundstücks für den Bauherrn im
Baugebiet
"Am Stadtpark"
4.000€
(Restgrundstücke noch vorhanden)
Kostenlose Bauberatung
über 1 Stunde:
Einzelheiten darüber, wie der Nachweis zu
erbringen ist, können bei der
Kontaktadresse erfragt werden.
Kumulierung mit anderen Fördermitteln
möglich
Nur mit telefonischer Terminanmeldung
möglich
Donnerstags 14-tägig,
16:00 – 18:00 Uhr
Klimaschutzagentur
Region Hannover GmbH
ServicePoint Klimaschutz
Für die Region Hannover
Info-Telefon (Mo + Do 9-17 Uhr) 0511/220022-20
www.klimaschutz-hannover.de
[email protected]
Persönliche Erstberatung:
Karmarschstraße 30 / 32 (Im üstra Kundenzentrum)
30159 Hannover
Mo – Fr: 11:30 bis 19:00 Uhr; Sa: 11:30 – 18:00 Uhr
Stadt Lehrte
Amt für Wirtschaftsförderung und
Liegenschaften
Rosemarie Wilhelm
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Tel.: (05132) 505 - 240
Fax: (05132) 505 - 114
[email protected]
Stadt Sehnde
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Herr Rolf Lange
Tel. (05138) 707-333
energieberatung@ sehnde.de
Stand 25.03.2013
Die Fördermittelübersicht erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr
© 2001 – 2013:
Klimaschutzagentur Region
Hannover