Schulzentrum Grauhalde - Gottlieb-Daimler
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Schulzentrum Grauhalde - Gottlieb-Daimler
Schulzentrum Grauhalde Rehhaldenweg 6 5. Benützung des Aufenthaltsraumes 5.1 Bei späterem Unterrichtsbeginn oder in Hohlstunden halten sich die Schüler im Aufenthaltsraum auf. Damit die Schüler, die bereits Unterricht haben, nicht gestört werden, ist ein Aufenthalt auf den Gängen und Treppen des Schulhauses während der Schulzeit nicht erlaubt. Erst nach dem Pausenzeichen darf der Unterrichtsbereich betreten werden. 6. Pausenordnung 6.1 Die kleinen Pausen (5-Minuten-Pausen) dienen evtl. zu einem Wechsel des Unterrichtsraumes. Die Schüler haben mit dem Klingelzeichen im Klassenzimmer zu sein. 6.2 In der Hauptpause (10.05 Uhr bis 10.20 Uhr) verlassen alle Schüler das Schulhaus und die Umkleideräume der Sporthalle. Ein Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. Um 10.25 Uhr beginnt die 4. Unterrichtsstunde. 6.3 Bei Regenwetter stehen den Schülern der Aufenthaltsraum und der Gangbereich im Erdgeschoss zur Verfügung. 6.4 Offene Getränke dürfen nicht mit ins Klassenzimmer und die Turnhalle genommen werden, um eine Verschmutzung des Bodens zu vermeiden. 6.5 Zur Unterstützung der aufsichtführenden Lehrer werden Schüler eingeteilt. 73614 Schorndorf Gottlieb-Daimler-Realschule Fon 07181 / 6006-40 Fax 07181 6006-59 eMail : [email protected] Hausordnung Die Schule ist eine Gemeinschaft von Schülern und Lehrern. Eine Gemeinschaft kann nur dann geordnet zusammenleben, wenn ihre Mitglieder Regeln anerkennen und sich an diese halten. In der Absicht, Aufenthalt und Unterricht so reibungslos und erfolgreich wie möglich zu gestalten, werden für den Bereich der Gottlieb-Daimler-Realschule folgende Regelungen festgelegt: 1. Verhaltensregeln im Schulbereich 1.1 Der gesamte Schulbereich, Treppen, Gänge, Unterrichtsräume und Toiletten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter. 1.2 In die Schule sollen nur Gegenstände mitgebracht werden, die dem Unterricht dienen. Der Gebrauch von Handys und MP3-Player etc. ist im Schulhaus untersagt. 1.3 Die Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen. 2. Rauchen und Alkoholkonsum 2.1 Den Schülern ist das Rauchen und der Alkoholkonsum auf dem Schulgelände untersagt. 7. Mittagspause 7.1 Von 13.00 Uhr bis 14.05 Uhr bleibt das Schulhaus mit Ausnahme des Aufenthaltsraumes geschlossen. 3. Hausöffnung und Unterrichtsbeginn 3.1 Nach dem ersten Klingelzeichen um 7.30 Uhr wird der Haupteingang geöffnet; der Unterricht beginnt um 7.40 Uhr. Kommt ein Schüler zu spät zum Unterricht, so stört er seine Klassenkameraden und seinen Lehrer. 3.2 Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach dem zweiten Klingelzeichen nicht im Unterrichtsraum sein, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat. 8. Unterrichtsschluss 8.1 Nach Unterrichtsschluss wird täglich in allen Klassen- und Fachräumen durch die Schüler aufgestuhlt, die Fenster werden geschlossen, die Jalousien hochgezogen. 8.2 Der Lehrer verschließt das Zimmer. 8.3 Um 18.00 Uhr wird das Schulhaus geschlossen. 9. Ordnungsdienste der einzelnen Klassen 9.1 Die Ordnungsdienste der einzelnen Klassen sind verantwortlich für den ordentlichen Zustand der von der Klasse benützten Unterrichtsräume. 9.2 Eventuelle Beschädigungen sind sofort dem verantwortlichen Lehrer oder dem Hausmeister zu melden. 10. Abstellen von Fahrrädern, Mopeds und Autos 10.1 Der Schulhof ist Pausenhof. 10.2 Fahrräder, Mopeds und Autos dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. 4. Benützung der Fachräume 4.1 Fachräume dürfen ohne Lehrer nicht betreten werden. 4.2 Der Aufenthalt auf dem Sportgelände ist während der Unterrichtszeiten den Klassen mit Sportunterricht vorbehalten. Andere Personen dürfen sich dort nur außerhalb der Sportunterrichtszeiten aufhalten. 11. Veranstaltungen im Schulhaus 11.1 Veranstaltungen der SMV, sowie außerunterrichtliche Veranstaltungen aller Art müssen ausnahmslos und rechtzeitig von der Schulleitung genehmigt werden. 11.2 Diese Veranstaltungen müssen in der Regel bis 17.45 Uhr beendet sein. 11.3 Für Veranstaltungen der Oberklassen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. 11.4 Abendveranstaltungen sind nur dienstags und donnerstags möglich. 12. Anschlagbretter 12.1 Bekanntmachungen sind nur auf den dafür vorgesehenen Anschlagbrettern nach Absprache mit der Schulleitung gestattet. 12.2 Für die Anschläge am Brett der SMV sind die Schulsprecher verantwortlich. Bei Missbräuchen behalten sich die Schulleitungen ein Einspruchsrecht vor. 13. Unfallverhütung 13.1 Um Unfälle zu vermeiden, ist das Umherrennen innerhalb des Hauses, Ball- und Kampfspiele, das Herunterrutschen auf den Treppengeländern, das Hinüberlehnen über die Geländer, das Hinauslehnen aus den Fenstern usw. verboten. 13.2 Das Werfen von Schneebällen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. 14. Beschädigungen an Schulhaus und Inventar 14.1 Mutwillige Beschädigungen am Schulhaus, am Inventar, an Lehrund Lernmitteln durch Schüler gehen zu Lasten des Schülers bzw. seiner Eltern. 14.2 Im Schulhaus ist Kaugummikauen verboten. 15. Inkrafttreten 15.1 Diese Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz gebilligt und ist seit dem in Kraft. 16. Bekanntgabe der Verordnung 16.1 Diese Hausordnung ist in jedem Unterrichtsraum gut sichtbar anzubringen, ebenso die Brandfallordnung und der Zimmerbelegungsplan. 16.2 Die Hausordnung wird jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Klassen bekannt gemacht. für die Gottlieb-Daimler-Realschule: gez. Schuster, Schulleiter