S_JOKE Clean 110_D - joke Technology GmbH

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S_JOKE Clean 110_D - joke Technology GmbH
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum
Überarbeitet
26.04.2013
30.06.2006 (D) Version 1.2
MRNH Clean 110
! 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Handelsname
joke Clean 110
Hersteller / Lieferant
Distributor: joke Technology GmbH
Asselborner Weg 14-16, D-51429 Bergisch Gladbach
Telefon +49 2204 839-0, Telefax +49 2204 839-60
E-Mail [email protected]
Internet www.joke.de
Auskunftgebender Bereich
Stefan Spiegel, Produktmanager
Telefon +49 2204 839-77
Notfallauskunft
Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg
(Sprache/Language: D, GB)
Telefon +49 761 19240
Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Flüssiges stark alkalisches Reinigungskonzentrat.
! 2. Mögliche Gefahren
Einstufung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG
C; R35
R-Sätze
35
Verursacht schwere Verätzungen.
Kennzeichnung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Hinweise zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
C
R-Sätze
35
S-Sätze
1/2
26
27
28
36/37/39
45
Ätzend
Verursacht schwere Verätzungen.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/
Gesichtsschutz tragen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid
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joke Clean 110
! 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Beschreibung
Wässrig alkalisches Gemisch aus anionischen und nichtionischen Tensiden, Natriumhydroxid, Salze
anorganischer Säuren und Aminen.
! Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EG-Nr.
Bezeichnung
[Gew-%]
Einstufung gemäß 67/548/EWG
1310-73-2
68515-73-1
215-185-5
500-220-1
Natriumhydroxid
Alkylpolyglucosid
15 - 20
<5
C R35
Xi R41
! 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
! Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Hinweise für den Arzt / Mögliche Gefahren
Gefahr von Magenperforation.
Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden.
! 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
Schaum
Kohlendioxid
Wassersprühstrahl
! Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
Bei Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Phosphoroxide (z.B. Phosphorpentoxid)
Schwefeloxide
! Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Sonstige Hinweise
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
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! 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
! Verfahren zur Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur) aufnehmen.
Reste mit Wasser abspülen.
Chemische Neutralisationsmittel anwenden.
Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.
! 7. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Nur laugenfeste Ausrüstungen einsetzen.
Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt hineinrühren.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben!
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Das Produkt ist nicht brennbar.
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Laugenbeständigen Fussboden vorsehen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
! Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Nicht bei Temperaturen unter -5 °C aufbewahren.
Lagerklasse
8
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 3 Jahre.
! 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
! Zusätzliche Hinweise
Beachtung von TRGS 401 erforderlich.
! Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Handschutz
Handschuhe (laugenbeständig)
Angaben zum Handschuhmaterial [Art/Typ, Dicke, Durchdringzeit/Tragedauer]: Butyl, 0,5mm, >=8h.
Angaben zum Handschuhmaterial [Art/Typ, Dicke, Durchdringzeit/Tragedauer]: NBR, 0,35mm, >=8h.
Angaben zum Handschuhmaterial [Art/Typ, Dicke, Durchdringzeit/Tragedauer]: NR, 0,5mm, >=8h.
Augenschutz
dicht schliessende Schutzbrille
Körperschutz
geeignete Schutzkleidung
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Hygienemaßnahmen
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
! 9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Form
Flüssigkeit
Farbe
gelblich bis braun
Geruch
geruchlos
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Wert
Temperatur
bei
pH-Wert im Lieferzustand
12,4
20 °C
10 g/l
Siedebeginn
> 100 °C
Methode
Bemerkung
stark alkalisch
Kein
Flammpunkt
bis 100 °C.
Flammpunkt
1,24 g/cm3
Dichte
20 °C
mischbar
Löslichkeit in Wasser
0%
Lösemittelgehalt
Brandfördernde Eigenschaften
keine
Explosionsgefahr
keine
Weitere Angaben
Frei von Phosphaten und Silikaten.
! 10. Stabilität und Reaktivität
! Zu vermeidende Bedingungen
Stark exotherme Reaktion mit Säuren.
Korrodiert Aluminium.
! Zu vermeidende Stoffe
Reaktionen mit starken Säuren.
Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff.
! Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
! 11. Toxikologische Angaben
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung
Reizwirkung Haut
Spezies
Methode
Bemerkung
stark ätzend
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Wert/Bewertung
Reizwirkung Auge
stark ätzend
Sensibilisierung
Haut
nicht sensibilisierend
Spezies
Methode
Bemerkung
! Erfahrungen aus der Praxis
Verursacht schwere Verätzungen.
12. Umweltbezogene Angaben
Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit)
Eliminationsgrad
Physikochemische
Abbaubarkeit
100 %
Biologische
Abbaubarkeit
> 70 %
Analysenmethode
Methode
Bewertung
Neutralisation, pHMessung
Alkalische Eigenschaften zu
100% eliminierbar.
biologisch abbaubar
Weitere ökologische Hinweise
Wert
Methode
Bemerkung
CSB
ca. 116 mgO2/g
AOX-Wert
Produkt enthält rezepturgemäß keine organisch gebundenen Halogene.
Allgemeine Hinweise
Die enthaltenen Tenside sind gemäß Anhang III der EU-Detergenzienverordnung VO (EG) Nr. 648/2004
biologisch abbaubar.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung
Abfallschlüssel
20 01 29*
Abfallname
Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.
Empfehlung für das Produkt
Mit Essigsäure (60%ig) oder Zitronensäure (fest, kristallin) neutralisieren, wenn ein Edelstahl-Bad benutzt wird.
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Empfehlung für die Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
Allgemeine Hinweise
Neutralisationsvorschrift: Je 1 kg Konzentrat ca. 715 ml 60%ige Essigsäure oder ca. 750g wasserfreie
Zitronensäure verwenden. Im US-Bad keine Salzsäure!
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! 14. Angaben zum Transport
! Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E)
Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
UN 1824 SODIUM HYDROXIDE SOLUTION, 8, II
Lufttransport ICAO/IATA-DGR
UN 1824 SODIUM HYDROXIDE SOLUTION, 8, II
! 15. Rechtsvorschriften
VOC Richtlinie
0%
VOC Gehalt
Nationale Vorschriften
! Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
zu beachten: TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
Wassergefährdungsklasse
1
Störfallverordnung
StörfallV, Anhang I: nicht genannt.
16. Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Diese Angaben erfolgen entsprechend dem gegenwärtigen Stand unserer Kenntnis. Diese Angaben sind nicht
gleichzusetzen mit einer vertraglichen Zusicherung von Produkteigenschaften.
Wortlaut der in Kapitel 3 angegebenen R/H-Sätze (Nicht Einstufung des Gemisches!)
R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
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