LOGO!8 Bestelldatenblatt/Preisliste 02/2015

Transcription

LOGO!8 Bestelldatenblatt/Preisliste 02/2015
LOGO!8
Bestelldatenblatt/Preisliste 02/2015
Bezeichnung
Bestellnummer
E-Nummer
Preis
in €
Preis
in SFr.
LOGO! Programmiersoftware
Programmiertool für das komfortable, effiziente und übersichtliche Erstellen und Simulieren
(mit Status-anzeige) des Schaltprogrammes am PC. Einfach und schnell mit „drag and drop“.
LOGO! Soft Comfort V8 auf CD-ROM
Inkl. elektronischem Handbuch, 6-sprachig
6ED1 058-0BA08-0YA1
560 999 019
50.00
52.50
Upgrade LOGO! Soft Comfort V8 auf CD-ROM
Von LOGO! Soft Comfort ab V1.0 auf V8
6ED1058-0CA08-0YE1
560 999 029
19.50
20.48
SIMATIC WinCC basic V13 Projektierungssoftware für alle Basic Panels, single License,
Software und Handbuch auf DVD, classe A, 6 Sprachen (AL,AN,IT,FR,ES,DE),
läuft unter Windows XP (32 BIT)/ Windows 7 (32 und 64 bit)
Für die Konfiguration der Simatic Basic Panels
6AV2100-0AA03-0AA5
nicht in ELDAS
103.00
108.15
Industrial Ethernet TP cord cable
Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! Ethernet, 2 Meter
6XV1870-3RH20
nicht in ELDAS
19.80
20.79
Handbuch zu LOGO! 8 Download, keine Papierversion
Deutsch
Französisch
Italienisch
http://support.automation.siemens.com/WW/view/de/100761780
http://support.automation.siemens.com/WW/view/fr/100761780
http://support.automation.siemens.com/WW/view/it/100761780
LOGO! 8 Starterkit
LOGO! 8 230RCE Starterkit
Inhalt:
LOGO! 230 RCE,
Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V8 und
WinCC basic V13, Manual mehrsprachig auf DVD,
LOGO! 8 Starterkit 12/24RCE
Inhalt:
LOGO! 12/24 RCE, Stromversorgung LOGO! Power 24V DC / 1.3A
Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V8 und
WinCC basic V13, Manual mehrsprachig auf DVD,
6ED1 057-3BA02-0AA8
560 900 100
155.00
162.75
6ED1 057-3BA00-0AA8
560 900 102
174.00
182.70
6ED 1057-3BA10-0AA8
560 900 112
249.00
261.45
6AV2132-0HA00-0AA1
399.00
418.95
6AV2132-0KA00-0AA1
499.00
523.95
6AV2132-3GB00-0AA1
799.00
838.95
LOGO! 8 12/24 RCE
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch
als Analogeingänge 0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1MD00-0BA8 560 911 011
129.00
135.45
LOGO! 8 24 CE
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge
0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 052-1CC01-0BA8
114.00
119.70
LOGO! 8 TDE Starterkit
Inhalt:
LOGO! 8 12/24 RCEo, Textdisplay LOGO! TDE
Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V8
un WinCC basic V13 für basic Panels,
Handbuch mehrsprachig auf CD
LOGO! TD News Box mit LOGO! 12/24 Rco und LOGO! Power Stromversorgung
LOGO! 8 HMI Starterkit
LOGO! 8 12 /24RCE + KP300 Basic Starter Kit
Inhalt:
LOGO! 8 12/24 RCE, LOGO! Soft Comfort V8
Ethernetkabel, WinCC Basic (TIA Portal) V13
SIMATIC HMI KP300 Basic mono PN, LOGO! Power
alles im praktischen TANOS Systainer
LOGO! 8 12 /24RCE + KTP400 Basic Starter Kit
Inhalt:
LOGO! 8 12/24 RCE, LOGO! Power 24 V/1,3 A
LOGO! Soft Comfort V8, Ethernetkabel
WinCC Basic (TIA Portal) V13
SIMATIC HMI KTP400 Basic color PN, LOGO! Power
alles im praktischen TANOS Systainer
LOGO! 8 12 /24RCE + KTP700 Basic Starter Kit
Inhalt:
LOGO! 8 12/24 RCE, LOGO! Power 24 V/1,3 A
LOGO! Soft Comfort V8, Ethernetkabel
WinCC Basic (TIA Portal) V13
SIMATIC HMI KTP400 Basic color PN, LOGO! Power
alles im praktischen TANOS Systainer
Grundgerät LOGO! 8 mit hinterleuchtetem 3-Farben Display und Tastatur
Leistungsmerkmale:
- integrierter Webserver
- Micro-SD Card Reader/Writer
- Speicher für 400 Funktionsblöcke
• Grosser Befehlsumfang:
o 8 Grundfunktionen
o 36 Sonderfunktionen
o 50 Meldetexte
o Data Log
o Benutzer derfinierte Funktionsblöcke
• Integrierte Remanenz
560 912 047
Seite 3 von 10
LOGO! 8 24 RCE (AC/DC)
Versorgungsspannung 24V AC/DC
8 Digitaleingänge 24V AC/DC
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1HB00-0BA8
560 911 012
129.00
135.45
LOGO! 8 230 RCE
Versorgungsspannung AC/DC 115/230V
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-1FB00-0BA8
560 911 013
132.00
138.60
LOGO! 8 12/24 RCEo
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8
sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-2MD00-0BA8 560 911 021
103.00
108.15
LOGO! 8 24 CEo
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge
0..10V verwendbar)
4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 052-2CC01-0BA8
560 912 057
99.00
103.95
LOGO! 8 24 RCEo (AC/DC)
Versorgungsspannung 24V AC/DC
8 Digitaleingänge 24V AC/DC
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-2HB00-0BA8
560 911 022
103.00
108.15
LOGO! 8 230 RCEo
Versorgungsspannung AC/DC 115/230V
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv)
6ED1 052-2FB00-0BA8
560 911 023
106.00
111.30
LOGO! 8 DM8 12/24 R
Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC
4 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC
4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1 055-1MB00-0BA2 560 911 000
67.00
70.35
LOGO! 8 DM8 24
Versorgungsspannung 24V DC
4 Digitaleingänge 24V DC
4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 055-1CB00-0BA2 560 912 027
62.00
65.10
LOGO! 8 DM8 24 R (AC/DC)
Versorgungsspannung 24V AC/DC
4 Digitaleingänge 24V AC/DC
4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1055-1HB00-0BA2
560 911 001
67.00
70.35
LOGO! 8 DM8 230 R
Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V
4 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1 055-1FB00-0BA2 560 911 003
67.00
70.35
LOGO! 8 DM16 24
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC
8 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A
6ED1 055-1CB10-0BA2 560 912 037
101.00
106.05
LOGO! 8 DM16 24 R (DC)
Versorgungsspannung 24V DC
8 Digitaleingänge 24V DC
8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1055-1NB10-0BA2
560 911 002
109.00
114.45
LOGO! 8 DM16 230 R
Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V
8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V
8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv)
6ED1 055-1FB10-0BA2 560 911 004
109.00
114.45
LOGO! 8 AM2
2 Analogeingänge
Spannung 0...10 V
Strom
0...20 mA / 4...20 mA
Auflösung bis 10 bit
6ED1 055-1MA00-0BA2 560 910 008
82.00
86.10
LOGO! 8 RTD
2 Analogeingänge
PT 100 und PT 1'000 (mischen der Sensoren zulässig)
-50... +200 °C
2- oder 3-Leiter Anschluss
max. Abweichung 0.25 °C
Versorgungsspannung DC 12/24 V
6ED1 055-1MD00-0BA2 560 910 018
99.00
103.95
LOGO! 8 AM2 AQ
2 Analogausgänge
Spannung 0...10 V
Strom
0...20 mA / 4...20 mA
Versorgungsspannung DC 24V
6ED1 055-1MM00-0BA2 560 910 037
117.00
122.85
Grundgerät LOGO! 8 ohne hinterleuchtetes Display und Tastatur
Leistungsmerkmale:
wie LOGO! mit Display
Erweiterungsmodule LOGO! 8 digital
Erweiterungsmodule LOGO! 8 analog
Erweiterungsmodule LOGO! 8 Kommunikation
LOGO! CM EIB / KNX
Maximale Ein-/Ausgänge via EIB:
16 digitale Eingänge
12 digitale Ausgänge
8 analoge Eingänge
In Vorbereitung
LOGO! CSM 12/24 Compact Switch Module
Unmanaged 4-port switch, 12/24 VDC
mit Diagnose LED's
6GK7 177-1MA10-0AA0 560 914 006
101.00
106.05
LOGO! CSM 230 Compact Switch Module
Unmanaged 4-port switch, 115-240V AC/DC
mit Diagnose LED's
6GK7 177-1FA10-0AA0 nicht in ELDAS
133.00
139.65
nicht in ELDAS
LOGO! CMR 2020
Störmelder SMS senden und empfangen, GSM und GPRS
Seite 4 von 10
LOGO! 8 Uhrzeitsynchronisation
Positionsermittlung via GPS
6GK7 142-7BX00-0AX0 nicht in ELDAS
LOGO! CMR 2040
Störmelder SMS senden und empfangen, LTE
LOGO! 8 Uhrzeitsynchronisation
Positionsermittlung via GPS
In Vorbereitung
nicht in ELDAS
ANTENNE ANT794-4MR zu CMR 2020 und CMR 2040
Für LTE (4G) und UMTS (3G)
U. GSM (2G) Mobilfunk; Stabantenne; 5m Kabel
Inkl. Montage-Winkel, Schrauben, Dübel
6NH9 860-1AA00
GPS ANTENNA ANT 895-6ML zu CMR 2020 und CMR 2040
GPS Antenne ANT 895-6ML it integriertem Signalverstärker
Inkl. 0,3m Anschlussleitung und N-female Stecker; 3 DBI IP67 (-40 - +85 °C)
Montage mit Magnet- oder Schraubbefestigung
290.00
304.50
nicht in ELDAS
47.30
49.67
6GK5 895-6ML00-0AA0 nicht in ELDAS
75.00
78.75
Seite 5 von 10
Bedienen und Beobachten mit LOGO! 8
Mit LOGO! 7 und 8 haben Sie zusätzlich zum LOGO! TD die Möglichkeit, das ganze Spektrum von
Simatic Bedien-/Beobachtungsgeräten mit Profinetschnittstelle Schnittstelle einzusetzen. Zur
Projektierung Benötigen Sie als zusätzliche Software die WinCC basic V13. Um das Projekt vom
PC in das Panel zu laden, verwenden Sie ein Ethernet-Kabel (s. Zubehör).
Eine kleine Auswahl an Panels:
KP300 Basic mono PN
PN, Keypanel mit 10 taktilen Funktionstasten
3,6" LCD Display
6AV6 647-0AH11-3AX0
560 154 007
170.00
178.50
KTP400 Basic color PN 2nd generation
Touch Screen und 4 frei definierbaren Funktionstasten
3,8“ Widescreen-TFT-Display mit 65536 Farben
6AV2 123-2DB03-0AX0
560 154 017
330.00
346.50
KTP600 Basic mono PN
Touch Screen und 6 frei definierbaren Funktionstasten
5,7“ LCD mono FSTN display mit 4 Graustufen.
6AV6 647-0AB11-3AX0
560 154 307
400.00
420.00
KTP700 Basic color PN 2nd generation
Touch Screen und 8 frei definierbaren Funktionstasten
7“ Widescreen-TFT Display mit 65536 Farben
6AV2 123-2GB03-0AX0
560 154 037
600.00
630.00
6ED1 055-4MH00-0BA1 560 954 000
146.00
153.30
Bedienen/Beobachten LOGO! 8
Textdisplay LOGO! TDE, für LOGO! 8, Front IP65
·
Bis 50 Meldetexte
·
Bis 4 Zeilen à 24 Zeichen
·
Text-Ticker
·
Bargraph
Stromversorgungen LOGO! Power im Design LOGO! 8
Geregelte Stromversorgungen zur Umwandlung der Netzspannung
AC 85…264V sowie DC 110…300V in die Betriebsspannung 24V DC oder 12V DC (erforderlich bei
LOGO! Varianten 12/24V oder 24V wie auch für die entsprechenden Erweiterungsmodul)
LOGO! Power 24 / 1.3
Betriebsspannung 24V DC
Nenn-Ausgangsstrom 1.3A
6EP1 331-1SH03
560 600 107
49.00
51.45
LOGO! Power 24 / 2.5
Betriebsspannung 24V DC
Nenn-Ausgangsstrom 2.5A
6EP1 332-1SH43
560 600 117
65.00
68.25
LOGO! Power 24 / 4
Betriebsspannung 24V DC
Nenn-Ausgangsstrom 4A
6EP1 332-1SH52
560 932 007
89.00
93.45
LOGO! Power 12 / 1.9
Betriebsspannung 12V DC
Nenn-Ausgangsstrom 1.9A
6EP1 321-1SH03
560 932 006
69.00
72.45
LOGO! Power 12 / 4.5
Betriebsspannung 12V DC
Nenn-Ausgangsstrom 4.5A
6EP1 322-1SH03
560 932 106
92.00
96.60
LOGO! Contact
Brummfreies Schaltmodul für direktes Schalten ohmscher Verbraucher bis 20A und Motoren bis 4
KW
LOGO! Contact 24
Schaltspannung 24V
6ED1 057-4CA00-0AA0
560 505 107
18.00
18.90
LOGO Contact 230
Schaltspannung 230V
6ED1 057-4EA00-0AA0
560 504 100
15.00
15.75
LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE
Für ein LOGO! Grundgerät
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA0
560 999 059
46.70
49.04
LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE mit Bedientasten
Für ein LOGO! Grundgerät
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA3 nicht in ELDAS
51.10
53.66
LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE
Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA1
560 930 000
79.30
83.27
LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE mit Bedientasten
Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule
Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe!
6AG1 057-1AA00-0AA2
560 930 010
86.90
91.25
SIMATIC NET, ind. Ethernet TP CORD RJ45/RJ45, CAT 7
TP Leitung 4X2, konfektioniert mit 2 RJ45 Steckern, Länge 1m
6XV1 850-2GH10
nicht in ELDAS
11.90
12.50
SIMATIC NET, ind. Ethernet TP CORD RJ45/RJ45, CAT 7
TP Leitung 4X2, konfektioniert mit 2 RJ45 Steckern, Länge 2m
6XV1 850-2GH20
nicht in ELDAS
13.30
13.97
Zubehör für LOGO!
Seite 6 von 10
SIMATIC NET, ind. Ethernet TP CORD RJ45/RJ45, CAT 7,
TP Leitung 4X2, Konfektioniert mit RJ45/RJ45 Steckern, Länge 6m
6XV1 850-2GH60
nicht in ELDAS
18.10
19.01
Seite 7 von 10
Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 12.2012)
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Allgemeines
Angebote, die keine Annahmefrist (Bindefrist) enthalten, sind unverbindlich.
Die vorliegenden Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in unserem Angebot bzw. in unseren
Produkt- / Preislisten oder in unserer Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
Sofern unsere Lieferung auch handelsübliche Softwareprogramme samt zugehöriger Dokumentation umfasst, gelten hierfür ausschliesslich die massgebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten.
Bei von uns zu erstellenden kundenspezifischen Anlagen / Produkten gelangen grundsätzlich
unsere "Allgemeinen Lieferbedingungen für kundenspezifische Anlagen" zur Anwendung.
9.
9.1
9.2
2.
2.1
2.2
3.
3.1
3.2
4.
4.1
4.2
5.
Werbeprospekte, Pläne und technische Unterlagen
Werbeprospekte und -kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in
technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Softwareprogramme ohne vorgängiges
schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
9.3
Preise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Schweizer-Franken. Für Lieferungen
an Besteller in der Schweiz gilt: EXW (d.h. unser jeweiliger schweizerischer Lagerort) INCOTERMS
2010.
Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen / behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so sind wir berechtigt, unsere Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
9.4
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am 30. Tag
nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne jeden anderen Abzug. Die Zahlungen
sind auf eines unserer Konti bei den in den Rechnungen aufgeführten Banken zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag einem dieser Konti in Schweizerfranken gutgeschrieben
ist und uns zur freien Verfügung steht. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug
und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten.
Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben Eigentümer unserer gesamten Lieferungen, bis wir die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten haben. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt uns der Besteller, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die
gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt
noch aufgehoben wird.
9.5
9.6
9.7
Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für den
Liefergegenstand 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Werk zu laufen. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate
ab deren Ersatz oder Abschluss der Reparatur, falls die Gewährleistungsfrist gemäss vorstehendem
Absatz für den Liefergegenstand früher abläuft. Die Gewährleistungsfrist endet in jedem Fall spätestens 18 Monate nach Beginn der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gemäss Ziff. 9.1 Abs.1.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige
schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein
Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft
und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile des Liefergegenstandes,
die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als
möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf
Verlangen zuzustellen. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff.9.1 Abs.1 erstreckt sich die Gewährleistung für
ersetzte oder reparierte Teile (Ziff.9.1 Abs.2) des Liefergegenstandes nur auf die betreffenden ersetzten oder reparierten Teile. Die Kosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau solcher Teile
sind vom Besteller zu übernehmen.
Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche
bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst
Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns.
Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese
Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener
Frist behoben werden kann, und sind Lieferung oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck
nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferung zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Wir können nur dazu verpflichtet werden,
diejenigen Beträge zurückzuerstatten, die uns für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden
sind.
Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge
schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B.
infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse,
nicht von uns ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht
zu vertreten haben.
Voraussetzung für eine Gewährleistung bei fehlerhaften Softwareprogrammen ist, dass der Fehler in
der unveränderten Originalfassung des betreffenden Softwareprogrammes reproduzierbar und
überdies möglichst detailliert dokumentiert ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder
Datenträgermaterial umfasst die Gewährleistung nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung wie auch wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff.9.1 bis Ziff.9.4 ausdrücklich genannten.
10. Weitere Haftung
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
7.
Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang einer schriftlichen, technisch und kaufmännisch
bereinigten Bestellung, sofern sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt bzw. erfüllt sind. Die
Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt bzw. deren Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
- wenn uns die Angaben, die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder
wenn der Besteller nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
- wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden
können, ungeachtet, ob diese bei uns, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Als solche Hindernisse gelten beispielsweise behördliche Massnahmen oder Unterlassungen; Aufruhr,
Mobilmachung, Krieg; Arbeitskonflikte, Aussperrungen, Streiks, Unfälle und andere erhebliche
Betriebsstörungen; Epidemien, Naturereignisse; terroristische Aktivitäten. Die Vertragsparteien
werden in einem solchen Falle für eine entsprechende Anpassung des Vertrages Hand bieten;
- wenn der Besteller oder von ihm beigezogene Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten
im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, oder wenn
der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Der Besteller ist berechtigt, bei verspäteter Lieferung eine Verzugsentschädigung geltend zu
machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch uns verschuldet wurde und der Besteller einen
Schaden als Folge dieser Verspätung glaubhaft machen kann. Wird dem Besteller durch rechtzeitige Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5%, insgesamt aber
nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten
zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene
Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten,
so ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist
ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern.
Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche
ausser den in dieser Ziff.6 ausdrücklich genannten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht und nur insoweit, als die vorstehende Verzugsentschädigung zur Deckung des Schadens nicht ausreicht.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk auf den Besteller
über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab unserem Werk
vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
Prüfung und Abnahme
Die Lieferung wird bei uns soweit üblich vor Versand geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende
Prüfungen, sind diese separat zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Die Durchführung einer besonderen Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen
einer separaten Vereinbarung.
Der Besteller hat Lieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und uns eventuelle
Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Lieferung und Leistungen unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt.
Wir werden die uns gemäss Ziff.8.2 mitgeteilten Mängel nach unserer Wahl durch Instandstellung
oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat uns die hierzu erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Soweit dabei fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über.
Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und
Ansprüche ausser den in dieser Ziff.8 und den in Ziff.9 (Gewährleistung, Haftung für versteckte
Mängel) ausdrücklich genannten.
10.1
Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom
Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
11. Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen
11.1
11.2
11.3
11.4
Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund
von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
Der Besteller hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (Hardware und/oder Software
und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der
Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschliesslich
technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat
er dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Besteller uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.
Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den
Besteller geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns
in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Besteller
hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
12. Offenlegung der Geschäftsverbindung und von Daten und Informationen
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche für die geschäftlichen Beziehungen
erforderlichen oder sich daraus ergebenden Angaben und Informationen, insbesondere vertragliche
Dokumente und Unterlagen sowie alle für den Vollzug der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Daten und Informationen, des und über den Besteller und dessen Hilfspersonen auch ausserhalb der Schweiz aufbewahrt werden dürfen. Alle diese Angaben und Informationen dürfen darüber hinaus, insbesondere für die Leistungserfüllung, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder
für Siemens-interne Prüf- und/oder Aufsichts-Zwecke sowohl der Siemens AG wie auch deren konzernrechtlich verbundenen Unternehmen bekannt gegeben und zur entsprechenden Bearbeitung offen gelegt werden; dies stets unter Einhaltung aller jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
13. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sogen. Wiener Kaufrecht)
vom 11.4.1980 gelangt für dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist Zürich. Wir sind
auch an seinem Sitz zu belangen.
jedoch berechtigt, den Besteller
Siemens Schweiz AG
Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 12.2012)
Ergänzungen zu den "Allgemeinen Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG" für alle Produktlinien
der Automatisierungs- und Antriebstechnik (Digital Factory & Process Industries and Drives)
______________________________________________________________________________________________________________________
C: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte/beschaffte Produkte und i. d. R. nicht wieder-
15. Preise (Ergänzung zu Art. 3 ALB-P)
Die Preise basieren auf der EURO-Listenpreisliste. Bei Bestellungen in Schweizer Franken gilt
die Paritätsklausel gemäss aktueller Schweizer Preisliste oder gültigem Angebot.
Die angebotenen Preise verstehen sich DDP (Incoterms 2000) für die Schweiz und EU, exkl.
MWST und rein netto, ohne jegliche Skontoabzüge. Als Preisberechnungsgrundlage gelten
die in unseren Katalogen und Preislisten publizierten unverbindlichen Bruttopreise.
Auf die Preise der Erzeugnisse, die Silber, Blei, Aluminium und/oder Kupfer enthalten, können, wenn die jeweiligen Grenzwerte der Basisnotierungen überschritten werden, Zuschläge
verrechnet werden. Für die Verrechnung der Zuschläge ist die jeweilige Notierung für verarbeitetes Siber, Blei in Kabeln, Aluminium in Kabeln bzw. die Elektrolytkupfer am Tage des Bestelleinganges massgebend.
Auf die Preise der Erzeugnisse, welche Seltene Erden (z.B. Neodym, Dysprosium) enthalten,
können in Höhe der nachgewiesenen Kostensteigerungen oder -senkungen Anpassungen der
vereinbarten Preise verlangt werden, wenn es zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu
einer Änderung des Einkaufpreises für Seltene Erden kommt. Gleiches gilt für derartige Kostenänderungen zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe eines bindenden Angebotes durch Siemens und dessen Annahme durch den Vertragspartner.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Änderungen die Listenpreise anzupassen und die Nettopreise neu zu verhandeln.
Die Einkaufskonditionen gelten ausschließlich für Ihren OEM Bedarf. Sollten Sie unsere Erzeugnisse nicht als Bestandteil Ihrer Produkte weiterverkaufen oder rechnungsmäßig bei Ihrem Kunden einzeln ausweisen (z.B. als Ersatzteile), so gelten dafür nicht die hier vereinbarten Konditionen, sondern die im Marktsegment Handel üblichen Einkaufskonditionen, die bei
uns zu erfragen sind.
16. Zahlungsbedingungen (Ergänzung zu Art. 4 ALB-P)
Liegt der Auftragswert über CHF 50’000.- oder beträgt die vom Kunden gewünschten Lieferfrist mehr als drei Monate, so gilt für die Zahlung des Preises
- 1/3 des Auftragswertes zahlbar bei Auftragserteilung
- 2/3 des Auftragswertes zahlbar bei Lieferung.
17. Mengenrabatt
Es gelten die im Angebot offerierten Rabatte. Beträgt der Wert einer Bestellung mit einem Listenpreis weniger als CHF 150.-, wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt. Erfolgt die Bestellung
in elektronischer Form (über A&D Mall (Internet), Mail2Edi oder mittels Edifact-Anbindung)
werden die Rabatte auch auf Bestellungen gewährt, die weniger als CHF 150.- betragen.
18. Lieferzeiten (Ergänzung zu Art. 6 ALB-P)
Lieferzeit gemäss unserer Auftragsbestätigung.
19. Ausfuhrbestimmung (Ergänzung zu Art. 11 ALB-P)
Die mit „AL/EKN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen bei der Ausfuhr aus der
Schweiz den schweizerischen Ausfuhrvorschriften, aus der EU der europäischen bzw. deutschen Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die mit „ECCN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen der US-Reexportgenehmigungspflicht. Auch ohne Kennzeichen, bzw. bei Kennzeichen „EKN:N“, „AL:N“ oder „ECCN:N“ kann sich eine Genehmigungspflicht, unter anderem
durch den Endverbleib und Verwendungszweck der Güter, ergeben. In der Regel sind EKN
und ECCN unserer Rechnung bzw. unserem Lieferschein zu entnehmen, andernfalls können
wir Sie bei deren Ermittlung unterstützen.
20. Softwareprodukte
Für Nutzung und Gewährleistung von Softwareprodukten gelten zusätzlich die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen, die jedem Software-Paket beigelegt sind.
21. Rücksendungen
Von uns irrtümlich gelieferte Liefergegenstände (Mengenüberschreitung oder Lieferung eines
anderen als des bestellten Produktes) werden von uns zurückgenommen und dem Besteller
eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurück vergütet, vorausgesetzt, die Rücksendung
der Liefergegenstände erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Datum des Lieferscheins. Danach gelten die Liefergegenstände als vom Besteller angenommen und sind von diesem zu
bezahlen.
Für den Fall, dass der Besteller Liefergegenstände irrtümlich bestellt („Falschbestellung“)
oder der eine Bestellung annullieren möchte („Storno“), sind wir nicht verpflichtet, Rücksendungen entgegenzunehmen oder zu bereits geleistete Zahlungen zurück zu vergüten. Eine
Rücknahme der Produkteklassen C und D wird von uns in keinem Fall akzeptiert. In begründeten Einzelfällen sind wir nach unserem Ermessen und gemäss den nachfolgenden Bedingungen bereit, Liefergegenstände der Klassen A und B zurückzunehmen und allfällig bereits
geleistete Zahlungen dem Besteller zurück zu vergüten:
·
Falschbestellung: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 85%, solche der Klasse
B zu 70% zurück vergütet.
·
Storno: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A
und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 100%, solche der Klasse B zu 70%
zurückvergütet.
·
Die Liefergegenstände müssen in der wiederverwendbaren Originalverpackung und
originalversiegelt an uns zurückgeschickt werden.
·
Der Mindestwert der Rücksendungen muss mindestens CHF 250.-, bezogen auf den
Verrechnungspreis je Position, betragen.
·
Voraussetzung für jede Rücknahme und Rückvergütung ist, dass die Liefergegenstände innert sechs Wochen ab Lieferscheindatum an uns zurückgesandt werden. Bei
Überseelieferungen gilt für den Beginn der Rücksendefrist das Lieferscheindatum plus
ein Monat.
·
Der Originallieferschein muss der Rücksendung beiliegen.
·
Rücksendungen haben innerhalb Europas "Frei Haus" zu erfolgen, d.h. die Transportkosten trägt der Rücksender.
* Produktklassen
A: problemlos, kurzfristig wiederverwendbar
B: eingeschränkt bzw. nur mittelfristig wiederverwendbar
verwendbar bzw. -verwertbar
D: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte Produkte mit erforderlicher Engineeringleistung und
nicht wiederverwend- bzw. -verwertbar (Design for Customer)
Um einen effizienten und zuverlässigen Service bieten zu können bitten wir den Besteller,
Rücksendungen wie folgt zu adressieren:
Siemens Schweiz AG
DF / PD
Rückwaren und Reparaturen
Sennweidstrasse 47
6312 Steinhausen
22. Reparaturen und Austausch
Defekte Komponenten werden nach unserem Ermessen ausgetauscht oder repariert, wobei
im Regelfall ein Austausch vorgenommen wird. Der Austausch defekter Komponenten hat den
Vorteil, dass bei einem Ausfall die Anlage schnell wieder verfügbar ist. Der Besteller erhält
von uns ein Ersatzteil im Austausch (gleiche Artikelnummer) in der Regel innert drei Arbeitstagen (Standard-Austausch). Auf Wunsch des Bestellers und gegen separate Bezahlung ist ein
Ersatzteil innert eines Arbeitstages (Express- Austausch per Postexpress oder mittels Kurierdienst) verfügbar, sofern das Teil an Lager ist.
Der Besteller ist verpflichtet, uns die defekten Komponenten innert zehn Arbeitstagen nach
Erhalt des Austausch-Ersatzteils in reparaturfähigem Zustand zurückzusenden. Ansonsten
wird dem Besteller der volle Listenpreis für das gelieferte Austausch-Ersatzteil in Rechnung
gestellt.
Reparaturen erfolgen zu den folgenden Bedingungen: Die Normalreparatur dauert ca. 3-5
Wochen. Auf Wunsch wird dem Besteller kostenlos ein Reparaturbericht in deutscher oder
englischer Sprache mitgeliefert.
Für besonders dringende Fälle bieten wir zusätzlich gegen Aufpreis die Schnellreparatur an.
Auf Wunsch des Bestelelrs liefern wir die reparierte Komponente mit spezifischen Einstellungen gegen Aufpreis nach Aufwand zurück.
Besteht bezüglich defekten Komponenten zwischen dem Besteller und uns ein gültiger Wartungsvertrag, so sind dessen Bestimmungen vorbehalten.
Reparatur-Rücksendungen bitte immer mit Fehlerbeschreibung (Formular siehe
www.siemens.ch/industry/repairs) an folgende Adresse senden:
Siemens Schweiz AG
DF / PD
Rückwaren und Reparaturen
Sennweidstrasse 47
6312 Steinhausen
Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, Preisen und Antworten auf weitere Fragen erhalten
Sie unter:
Tel:
+41 (0)848 822 811
Fax:
+41 (0)848 822 815
E-mail:
[email protected]
23. Preise und weitere Angaben zu unserem Service Leistungskatalog
Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, zu den Preisen der einzelnen Dienstleistungen und
Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie unter:
Tel:
+41 (0)844 822 866
E-mail:
[email protected]
www.siemens.ch/industry/service

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