LOGO!8 Bestelldatenblatt/Preisliste 02/2015
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LOGO!8 Bestelldatenblatt/Preisliste 02/2015
LOGO!8 Bestelldatenblatt/Preisliste 02/2015 Bezeichnung Bestellnummer E-Nummer Preis in € Preis in SFr. LOGO! Programmiersoftware Programmiertool für das komfortable, effiziente und übersichtliche Erstellen und Simulieren (mit Status-anzeige) des Schaltprogrammes am PC. Einfach und schnell mit „drag and drop“. LOGO! Soft Comfort V8 auf CD-ROM Inkl. elektronischem Handbuch, 6-sprachig 6ED1 058-0BA08-0YA1 560 999 019 50.00 52.50 Upgrade LOGO! Soft Comfort V8 auf CD-ROM Von LOGO! Soft Comfort ab V1.0 auf V8 6ED1058-0CA08-0YE1 560 999 029 19.50 20.48 SIMATIC WinCC basic V13 Projektierungssoftware für alle Basic Panels, single License, Software und Handbuch auf DVD, classe A, 6 Sprachen (AL,AN,IT,FR,ES,DE), läuft unter Windows XP (32 BIT)/ Windows 7 (32 und 64 bit) Für die Konfiguration der Simatic Basic Panels 6AV2100-0AA03-0AA5 nicht in ELDAS 103.00 108.15 Industrial Ethernet TP cord cable Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! Ethernet, 2 Meter 6XV1870-3RH20 nicht in ELDAS 19.80 20.79 Handbuch zu LOGO! 8 Download, keine Papierversion Deutsch Französisch Italienisch http://support.automation.siemens.com/WW/view/de/100761780 http://support.automation.siemens.com/WW/view/fr/100761780 http://support.automation.siemens.com/WW/view/it/100761780 LOGO! 8 Starterkit LOGO! 8 230RCE Starterkit Inhalt: LOGO! 230 RCE, Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V8 und WinCC basic V13, Manual mehrsprachig auf DVD, LOGO! 8 Starterkit 12/24RCE Inhalt: LOGO! 12/24 RCE, Stromversorgung LOGO! Power 24V DC / 1.3A Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V8 und WinCC basic V13, Manual mehrsprachig auf DVD, 6ED1 057-3BA02-0AA8 560 900 100 155.00 162.75 6ED1 057-3BA00-0AA8 560 900 102 174.00 182.70 6ED 1057-3BA10-0AA8 560 900 112 249.00 261.45 6AV2132-0HA00-0AA1 399.00 418.95 6AV2132-0KA00-0AA1 499.00 523.95 6AV2132-3GB00-0AA1 799.00 838.95 LOGO! 8 12/24 RCE Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC 8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1MD00-0BA8 560 911 011 129.00 135.45 LOGO! 8 24 CE Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 052-1CC01-0BA8 114.00 119.70 LOGO! 8 TDE Starterkit Inhalt: LOGO! 8 12/24 RCEo, Textdisplay LOGO! TDE Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V8 un WinCC basic V13 für basic Panels, Handbuch mehrsprachig auf CD LOGO! TD News Box mit LOGO! 12/24 Rco und LOGO! Power Stromversorgung LOGO! 8 HMI Starterkit LOGO! 8 12 /24RCE + KP300 Basic Starter Kit Inhalt: LOGO! 8 12/24 RCE, LOGO! Soft Comfort V8 Ethernetkabel, WinCC Basic (TIA Portal) V13 SIMATIC HMI KP300 Basic mono PN, LOGO! Power alles im praktischen TANOS Systainer LOGO! 8 12 /24RCE + KTP400 Basic Starter Kit Inhalt: LOGO! 8 12/24 RCE, LOGO! Power 24 V/1,3 A LOGO! Soft Comfort V8, Ethernetkabel WinCC Basic (TIA Portal) V13 SIMATIC HMI KTP400 Basic color PN, LOGO! Power alles im praktischen TANOS Systainer LOGO! 8 12 /24RCE + KTP700 Basic Starter Kit Inhalt: LOGO! 8 12/24 RCE, LOGO! Power 24 V/1,3 A LOGO! Soft Comfort V8, Ethernetkabel WinCC Basic (TIA Portal) V13 SIMATIC HMI KTP400 Basic color PN, LOGO! Power alles im praktischen TANOS Systainer Grundgerät LOGO! 8 mit hinterleuchtetem 3-Farben Display und Tastatur Leistungsmerkmale: - integrierter Webserver - Micro-SD Card Reader/Writer - Speicher für 400 Funktionsblöcke • Grosser Befehlsumfang: o 8 Grundfunktionen o 36 Sonderfunktionen o 50 Meldetexte o Data Log o Benutzer derfinierte Funktionsblöcke • Integrierte Remanenz 560 912 047 Seite 3 von 10 LOGO! 8 24 RCE (AC/DC) Versorgungsspannung 24V AC/DC 8 Digitaleingänge 24V AC/DC 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1HB00-0BA8 560 911 012 129.00 135.45 LOGO! 8 230 RCE Versorgungsspannung AC/DC 115/230V 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1FB00-0BA8 560 911 013 132.00 138.60 LOGO! 8 12/24 RCEo Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC 8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-2MD00-0BA8 560 911 021 103.00 108.15 LOGO! 8 24 CEo Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 052-2CC01-0BA8 560 912 057 99.00 103.95 LOGO! 8 24 RCEo (AC/DC) Versorgungsspannung 24V AC/DC 8 Digitaleingänge 24V AC/DC 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-2HB00-0BA8 560 911 022 103.00 108.15 LOGO! 8 230 RCEo Versorgungsspannung AC/DC 115/230V 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-2FB00-0BA8 560 911 023 106.00 111.30 LOGO! 8 DM8 12/24 R Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC 4 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC 4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1 055-1MB00-0BA2 560 911 000 67.00 70.35 LOGO! 8 DM8 24 Versorgungsspannung 24V DC 4 Digitaleingänge 24V DC 4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 055-1CB00-0BA2 560 912 027 62.00 65.10 LOGO! 8 DM8 24 R (AC/DC) Versorgungsspannung 24V AC/DC 4 Digitaleingänge 24V AC/DC 4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1055-1HB00-0BA2 560 911 001 67.00 70.35 LOGO! 8 DM8 230 R Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V 4 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1 055-1FB00-0BA2 560 911 003 67.00 70.35 LOGO! 8 DM16 24 Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC 8 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 055-1CB10-0BA2 560 912 037 101.00 106.05 LOGO! 8 DM16 24 R (DC) Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC 8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1055-1NB10-0BA2 560 911 002 109.00 114.45 LOGO! 8 DM16 230 R Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1 055-1FB10-0BA2 560 911 004 109.00 114.45 LOGO! 8 AM2 2 Analogeingänge Spannung 0...10 V Strom 0...20 mA / 4...20 mA Auflösung bis 10 bit 6ED1 055-1MA00-0BA2 560 910 008 82.00 86.10 LOGO! 8 RTD 2 Analogeingänge PT 100 und PT 1'000 (mischen der Sensoren zulässig) -50... +200 °C 2- oder 3-Leiter Anschluss max. Abweichung 0.25 °C Versorgungsspannung DC 12/24 V 6ED1 055-1MD00-0BA2 560 910 018 99.00 103.95 LOGO! 8 AM2 AQ 2 Analogausgänge Spannung 0...10 V Strom 0...20 mA / 4...20 mA Versorgungsspannung DC 24V 6ED1 055-1MM00-0BA2 560 910 037 117.00 122.85 Grundgerät LOGO! 8 ohne hinterleuchtetes Display und Tastatur Leistungsmerkmale: wie LOGO! mit Display Erweiterungsmodule LOGO! 8 digital Erweiterungsmodule LOGO! 8 analog Erweiterungsmodule LOGO! 8 Kommunikation LOGO! CM EIB / KNX Maximale Ein-/Ausgänge via EIB: 16 digitale Eingänge 12 digitale Ausgänge 8 analoge Eingänge In Vorbereitung LOGO! CSM 12/24 Compact Switch Module Unmanaged 4-port switch, 12/24 VDC mit Diagnose LED's 6GK7 177-1MA10-0AA0 560 914 006 101.00 106.05 LOGO! CSM 230 Compact Switch Module Unmanaged 4-port switch, 115-240V AC/DC mit Diagnose LED's 6GK7 177-1FA10-0AA0 nicht in ELDAS 133.00 139.65 nicht in ELDAS LOGO! CMR 2020 Störmelder SMS senden und empfangen, GSM und GPRS Seite 4 von 10 LOGO! 8 Uhrzeitsynchronisation Positionsermittlung via GPS 6GK7 142-7BX00-0AX0 nicht in ELDAS LOGO! CMR 2040 Störmelder SMS senden und empfangen, LTE LOGO! 8 Uhrzeitsynchronisation Positionsermittlung via GPS In Vorbereitung nicht in ELDAS ANTENNE ANT794-4MR zu CMR 2020 und CMR 2040 Für LTE (4G) und UMTS (3G) U. GSM (2G) Mobilfunk; Stabantenne; 5m Kabel Inkl. Montage-Winkel, Schrauben, Dübel 6NH9 860-1AA00 GPS ANTENNA ANT 895-6ML zu CMR 2020 und CMR 2040 GPS Antenne ANT 895-6ML it integriertem Signalverstärker Inkl. 0,3m Anschlussleitung und N-female Stecker; 3 DBI IP67 (-40 - +85 °C) Montage mit Magnet- oder Schraubbefestigung 290.00 304.50 nicht in ELDAS 47.30 49.67 6GK5 895-6ML00-0AA0 nicht in ELDAS 75.00 78.75 Seite 5 von 10 Bedienen und Beobachten mit LOGO! 8 Mit LOGO! 7 und 8 haben Sie zusätzlich zum LOGO! TD die Möglichkeit, das ganze Spektrum von Simatic Bedien-/Beobachtungsgeräten mit Profinetschnittstelle Schnittstelle einzusetzen. Zur Projektierung Benötigen Sie als zusätzliche Software die WinCC basic V13. Um das Projekt vom PC in das Panel zu laden, verwenden Sie ein Ethernet-Kabel (s. Zubehör). Eine kleine Auswahl an Panels: KP300 Basic mono PN PN, Keypanel mit 10 taktilen Funktionstasten 3,6" LCD Display 6AV6 647-0AH11-3AX0 560 154 007 170.00 178.50 KTP400 Basic color PN 2nd generation Touch Screen und 4 frei definierbaren Funktionstasten 3,8“ Widescreen-TFT-Display mit 65536 Farben 6AV2 123-2DB03-0AX0 560 154 017 330.00 346.50 KTP600 Basic mono PN Touch Screen und 6 frei definierbaren Funktionstasten 5,7“ LCD mono FSTN display mit 4 Graustufen. 6AV6 647-0AB11-3AX0 560 154 307 400.00 420.00 KTP700 Basic color PN 2nd generation Touch Screen und 8 frei definierbaren Funktionstasten 7“ Widescreen-TFT Display mit 65536 Farben 6AV2 123-2GB03-0AX0 560 154 037 600.00 630.00 6ED1 055-4MH00-0BA1 560 954 000 146.00 153.30 Bedienen/Beobachten LOGO! 8 Textdisplay LOGO! TDE, für LOGO! 8, Front IP65 · Bis 50 Meldetexte · Bis 4 Zeilen à 24 Zeichen · Text-Ticker · Bargraph Stromversorgungen LOGO! Power im Design LOGO! 8 Geregelte Stromversorgungen zur Umwandlung der Netzspannung AC 85…264V sowie DC 110…300V in die Betriebsspannung 24V DC oder 12V DC (erforderlich bei LOGO! Varianten 12/24V oder 24V wie auch für die entsprechenden Erweiterungsmodul) LOGO! Power 24 / 1.3 Betriebsspannung 24V DC Nenn-Ausgangsstrom 1.3A 6EP1 331-1SH03 560 600 107 49.00 51.45 LOGO! Power 24 / 2.5 Betriebsspannung 24V DC Nenn-Ausgangsstrom 2.5A 6EP1 332-1SH43 560 600 117 65.00 68.25 LOGO! Power 24 / 4 Betriebsspannung 24V DC Nenn-Ausgangsstrom 4A 6EP1 332-1SH52 560 932 007 89.00 93.45 LOGO! Power 12 / 1.9 Betriebsspannung 12V DC Nenn-Ausgangsstrom 1.9A 6EP1 321-1SH03 560 932 006 69.00 72.45 LOGO! Power 12 / 4.5 Betriebsspannung 12V DC Nenn-Ausgangsstrom 4.5A 6EP1 322-1SH03 560 932 106 92.00 96.60 LOGO! Contact Brummfreies Schaltmodul für direktes Schalten ohmscher Verbraucher bis 20A und Motoren bis 4 KW LOGO! Contact 24 Schaltspannung 24V 6ED1 057-4CA00-0AA0 560 505 107 18.00 18.90 LOGO Contact 230 Schaltspannung 230V 6ED1 057-4EA00-0AA0 560 504 100 15.00 15.75 LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE Für ein LOGO! Grundgerät Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA0 560 999 059 46.70 49.04 LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE mit Bedientasten Für ein LOGO! Grundgerät Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA3 nicht in ELDAS 51.10 53.66 LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA1 560 930 000 79.30 83.27 LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE mit Bedientasten Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA2 560 930 010 86.90 91.25 SIMATIC NET, ind. Ethernet TP CORD RJ45/RJ45, CAT 7 TP Leitung 4X2, konfektioniert mit 2 RJ45 Steckern, Länge 1m 6XV1 850-2GH10 nicht in ELDAS 11.90 12.50 SIMATIC NET, ind. Ethernet TP CORD RJ45/RJ45, CAT 7 TP Leitung 4X2, konfektioniert mit 2 RJ45 Steckern, Länge 2m 6XV1 850-2GH20 nicht in ELDAS 13.30 13.97 Zubehör für LOGO! Seite 6 von 10 SIMATIC NET, ind. Ethernet TP CORD RJ45/RJ45, CAT 7, TP Leitung 4X2, Konfektioniert mit RJ45/RJ45 Steckern, Länge 6m 6XV1 850-2GH60 nicht in ELDAS 18.10 19.01 Seite 7 von 10 Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 12.2012) 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Allgemeines Angebote, die keine Annahmefrist (Bindefrist) enthalten, sind unverbindlich. Die vorliegenden Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in unserem Angebot bzw. in unseren Produkt- / Preislisten oder in unserer Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Sofern unsere Lieferung auch handelsübliche Softwareprogramme samt zugehöriger Dokumentation umfasst, gelten hierfür ausschliesslich die massgebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten. Bei von uns zu erstellenden kundenspezifischen Anlagen / Produkten gelangen grundsätzlich unsere "Allgemeinen Lieferbedingungen für kundenspezifische Anlagen" zur Anwendung. 9. 9.1 9.2 2. 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 4. 4.1 4.2 5. Werbeprospekte, Pläne und technische Unterlagen Werbeprospekte und -kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Softwareprogramme ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. 9.3 Preise Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Schweizer-Franken. Für Lieferungen an Besteller in der Schweiz gilt: EXW (d.h. unser jeweiliger schweizerischer Lagerort) INCOTERMS 2010. Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen / behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so sind wir berechtigt, unsere Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen. 9.4 Zahlungsbedingungen Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne jeden anderen Abzug. Die Zahlungen sind auf eines unserer Konti bei den in den Rechnungen aufgeführten Banken zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag einem dieser Konti in Schweizerfranken gutgeschrieben ist und uns zur freien Verfügung steht. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. Eigentumsvorbehalt Wir bleiben Eigentümer unserer gesamten Lieferungen, bis wir die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten haben. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt uns der Besteller, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. 9.5 9.6 9.7 Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für den Liefergegenstand 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Werk zu laufen. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab deren Ersatz oder Abschluss der Reparatur, falls die Gewährleistungsfrist gemäss vorstehendem Absatz für den Liefergegenstand früher abläuft. Die Gewährleistungsfrist endet in jedem Fall spätestens 18 Monate nach Beginn der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gemäss Ziff. 9.1 Abs.1. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile des Liefergegenstandes, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf Verlangen zuzustellen. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff.9.1 Abs.1 erstreckt sich die Gewährleistung für ersetzte oder reparierte Teile (Ziff.9.1 Abs.2) des Liefergegenstandes nur auf die betreffenden ersetzten oder reparierten Teile. Die Kosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau solcher Teile sind vom Besteller zu übernehmen. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns. Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und sind Lieferung oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferung zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Wir können nur dazu verpflichtet werden, diejenigen Beträge zurückzuerstatten, die uns für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von uns ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Voraussetzung für eine Gewährleistung bei fehlerhaften Softwareprogrammen ist, dass der Fehler in der unveränderten Originalfassung des betreffenden Softwareprogrammes reproduzierbar und überdies möglichst detailliert dokumentiert ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträgermaterial umfasst die Gewährleistung nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung wie auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff.9.1 bis Ziff.9.4 ausdrücklich genannten. 10. Weitere Haftung 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 7. Lieferfrist Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang einer schriftlichen, technisch und kaufmännisch bereinigten Bestellung, sofern sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt bzw. erfüllt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt bzw. deren Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen: - wenn uns die Angaben, die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Besteller nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht; - wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet, ob diese bei uns, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Als solche Hindernisse gelten beispielsweise behördliche Massnahmen oder Unterlassungen; Aufruhr, Mobilmachung, Krieg; Arbeitskonflikte, Aussperrungen, Streiks, Unfälle und andere erhebliche Betriebsstörungen; Epidemien, Naturereignisse; terroristische Aktivitäten. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Falle für eine entsprechende Anpassung des Vertrages Hand bieten; - wenn der Besteller oder von ihm beigezogene Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, oder wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält. Der Besteller ist berechtigt, bei verspäteter Lieferung eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch uns verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung glaubhaft machen kann. Wird dem Besteller durch rechtzeitige Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern. Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff.6 ausdrücklich genannten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht und nur insoweit, als die vorstehende Verzugsentschädigung zur Deckung des Schadens nicht ausreicht. Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk auf den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab unserem Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert. 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 Prüfung und Abnahme Die Lieferung wird bei uns soweit üblich vor Versand geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese separat zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Die Durchführung einer besonderen Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Der Besteller hat Lieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Lieferung und Leistungen unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt. Wir werden die uns gemäss Ziff.8.2 mitgeteilten Mängel nach unserer Wahl durch Instandstellung oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat uns die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Soweit dabei fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff.8 und den in Ziff.9 (Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel) ausdrücklich genannten. 10.1 Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht. 11. Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen 11.1 11.2 11.3 11.4 Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Besteller hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschliesslich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Besteller uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Besteller geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Besteller hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. 12. Offenlegung der Geschäftsverbindung und von Daten und Informationen Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche für die geschäftlichen Beziehungen erforderlichen oder sich daraus ergebenden Angaben und Informationen, insbesondere vertragliche Dokumente und Unterlagen sowie alle für den Vollzug der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Daten und Informationen, des und über den Besteller und dessen Hilfspersonen auch ausserhalb der Schweiz aufbewahrt werden dürfen. Alle diese Angaben und Informationen dürfen darüber hinaus, insbesondere für die Leistungserfüllung, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder für Siemens-interne Prüf- und/oder Aufsichts-Zwecke sowohl der Siemens AG wie auch deren konzernrechtlich verbundenen Unternehmen bekannt gegeben und zur entsprechenden Bearbeitung offen gelegt werden; dies stets unter Einhaltung aller jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. 13. Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sogen. Wiener Kaufrecht) vom 11.4.1980 gelangt für dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. 14. Gerichtsstand Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist Zürich. Wir sind auch an seinem Sitz zu belangen. jedoch berechtigt, den Besteller Siemens Schweiz AG Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 12.2012) Ergänzungen zu den "Allgemeinen Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG" für alle Produktlinien der Automatisierungs- und Antriebstechnik (Digital Factory & Process Industries and Drives) ______________________________________________________________________________________________________________________ C: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte/beschaffte Produkte und i. d. R. nicht wieder- 15. Preise (Ergänzung zu Art. 3 ALB-P) Die Preise basieren auf der EURO-Listenpreisliste. Bei Bestellungen in Schweizer Franken gilt die Paritätsklausel gemäss aktueller Schweizer Preisliste oder gültigem Angebot. Die angebotenen Preise verstehen sich DDP (Incoterms 2000) für die Schweiz und EU, exkl. MWST und rein netto, ohne jegliche Skontoabzüge. Als Preisberechnungsgrundlage gelten die in unseren Katalogen und Preislisten publizierten unverbindlichen Bruttopreise. Auf die Preise der Erzeugnisse, die Silber, Blei, Aluminium und/oder Kupfer enthalten, können, wenn die jeweiligen Grenzwerte der Basisnotierungen überschritten werden, Zuschläge verrechnet werden. Für die Verrechnung der Zuschläge ist die jeweilige Notierung für verarbeitetes Siber, Blei in Kabeln, Aluminium in Kabeln bzw. die Elektrolytkupfer am Tage des Bestelleinganges massgebend. Auf die Preise der Erzeugnisse, welche Seltene Erden (z.B. Neodym, Dysprosium) enthalten, können in Höhe der nachgewiesenen Kostensteigerungen oder -senkungen Anpassungen der vereinbarten Preise verlangt werden, wenn es zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu einer Änderung des Einkaufpreises für Seltene Erden kommt. Gleiches gilt für derartige Kostenänderungen zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe eines bindenden Angebotes durch Siemens und dessen Annahme durch den Vertragspartner. Wir behalten uns das Recht vor, bei Änderungen die Listenpreise anzupassen und die Nettopreise neu zu verhandeln. Die Einkaufskonditionen gelten ausschließlich für Ihren OEM Bedarf. Sollten Sie unsere Erzeugnisse nicht als Bestandteil Ihrer Produkte weiterverkaufen oder rechnungsmäßig bei Ihrem Kunden einzeln ausweisen (z.B. als Ersatzteile), so gelten dafür nicht die hier vereinbarten Konditionen, sondern die im Marktsegment Handel üblichen Einkaufskonditionen, die bei uns zu erfragen sind. 16. Zahlungsbedingungen (Ergänzung zu Art. 4 ALB-P) Liegt der Auftragswert über CHF 50’000.- oder beträgt die vom Kunden gewünschten Lieferfrist mehr als drei Monate, so gilt für die Zahlung des Preises - 1/3 des Auftragswertes zahlbar bei Auftragserteilung - 2/3 des Auftragswertes zahlbar bei Lieferung. 17. Mengenrabatt Es gelten die im Angebot offerierten Rabatte. Beträgt der Wert einer Bestellung mit einem Listenpreis weniger als CHF 150.-, wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt. Erfolgt die Bestellung in elektronischer Form (über A&D Mall (Internet), Mail2Edi oder mittels Edifact-Anbindung) werden die Rabatte auch auf Bestellungen gewährt, die weniger als CHF 150.- betragen. 18. Lieferzeiten (Ergänzung zu Art. 6 ALB-P) Lieferzeit gemäss unserer Auftragsbestätigung. 19. Ausfuhrbestimmung (Ergänzung zu Art. 11 ALB-P) Die mit „AL/EKN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen bei der Ausfuhr aus der Schweiz den schweizerischen Ausfuhrvorschriften, aus der EU der europäischen bzw. deutschen Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die mit „ECCN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen der US-Reexportgenehmigungspflicht. Auch ohne Kennzeichen, bzw. bei Kennzeichen „EKN:N“, „AL:N“ oder „ECCN:N“ kann sich eine Genehmigungspflicht, unter anderem durch den Endverbleib und Verwendungszweck der Güter, ergeben. In der Regel sind EKN und ECCN unserer Rechnung bzw. unserem Lieferschein zu entnehmen, andernfalls können wir Sie bei deren Ermittlung unterstützen. 20. Softwareprodukte Für Nutzung und Gewährleistung von Softwareprodukten gelten zusätzlich die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen, die jedem Software-Paket beigelegt sind. 21. Rücksendungen Von uns irrtümlich gelieferte Liefergegenstände (Mengenüberschreitung oder Lieferung eines anderen als des bestellten Produktes) werden von uns zurückgenommen und dem Besteller eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurück vergütet, vorausgesetzt, die Rücksendung der Liefergegenstände erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Datum des Lieferscheins. Danach gelten die Liefergegenstände als vom Besteller angenommen und sind von diesem zu bezahlen. Für den Fall, dass der Besteller Liefergegenstände irrtümlich bestellt („Falschbestellung“) oder der eine Bestellung annullieren möchte („Storno“), sind wir nicht verpflichtet, Rücksendungen entgegenzunehmen oder zu bereits geleistete Zahlungen zurück zu vergüten. Eine Rücknahme der Produkteklassen C und D wird von uns in keinem Fall akzeptiert. In begründeten Einzelfällen sind wir nach unserem Ermessen und gemäss den nachfolgenden Bedingungen bereit, Liefergegenstände der Klassen A und B zurückzunehmen und allfällig bereits geleistete Zahlungen dem Besteller zurück zu vergüten: · Falschbestellung: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 85%, solche der Klasse B zu 70% zurück vergütet. · Storno: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 100%, solche der Klasse B zu 70% zurückvergütet. · Die Liefergegenstände müssen in der wiederverwendbaren Originalverpackung und originalversiegelt an uns zurückgeschickt werden. · Der Mindestwert der Rücksendungen muss mindestens CHF 250.-, bezogen auf den Verrechnungspreis je Position, betragen. · Voraussetzung für jede Rücknahme und Rückvergütung ist, dass die Liefergegenstände innert sechs Wochen ab Lieferscheindatum an uns zurückgesandt werden. Bei Überseelieferungen gilt für den Beginn der Rücksendefrist das Lieferscheindatum plus ein Monat. · Der Originallieferschein muss der Rücksendung beiliegen. · Rücksendungen haben innerhalb Europas "Frei Haus" zu erfolgen, d.h. die Transportkosten trägt der Rücksender. * Produktklassen A: problemlos, kurzfristig wiederverwendbar B: eingeschränkt bzw. nur mittelfristig wiederverwendbar verwendbar bzw. -verwertbar D: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte Produkte mit erforderlicher Engineeringleistung und nicht wiederverwend- bzw. -verwertbar (Design for Customer) Um einen effizienten und zuverlässigen Service bieten zu können bitten wir den Besteller, Rücksendungen wie folgt zu adressieren: Siemens Schweiz AG DF / PD Rückwaren und Reparaturen Sennweidstrasse 47 6312 Steinhausen 22. Reparaturen und Austausch Defekte Komponenten werden nach unserem Ermessen ausgetauscht oder repariert, wobei im Regelfall ein Austausch vorgenommen wird. Der Austausch defekter Komponenten hat den Vorteil, dass bei einem Ausfall die Anlage schnell wieder verfügbar ist. Der Besteller erhält von uns ein Ersatzteil im Austausch (gleiche Artikelnummer) in der Regel innert drei Arbeitstagen (Standard-Austausch). Auf Wunsch des Bestellers und gegen separate Bezahlung ist ein Ersatzteil innert eines Arbeitstages (Express- Austausch per Postexpress oder mittels Kurierdienst) verfügbar, sofern das Teil an Lager ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns die defekten Komponenten innert zehn Arbeitstagen nach Erhalt des Austausch-Ersatzteils in reparaturfähigem Zustand zurückzusenden. Ansonsten wird dem Besteller der volle Listenpreis für das gelieferte Austausch-Ersatzteil in Rechnung gestellt. Reparaturen erfolgen zu den folgenden Bedingungen: Die Normalreparatur dauert ca. 3-5 Wochen. Auf Wunsch wird dem Besteller kostenlos ein Reparaturbericht in deutscher oder englischer Sprache mitgeliefert. Für besonders dringende Fälle bieten wir zusätzlich gegen Aufpreis die Schnellreparatur an. Auf Wunsch des Bestelelrs liefern wir die reparierte Komponente mit spezifischen Einstellungen gegen Aufpreis nach Aufwand zurück. Besteht bezüglich defekten Komponenten zwischen dem Besteller und uns ein gültiger Wartungsvertrag, so sind dessen Bestimmungen vorbehalten. Reparatur-Rücksendungen bitte immer mit Fehlerbeschreibung (Formular siehe www.siemens.ch/industry/repairs) an folgende Adresse senden: Siemens Schweiz AG DF / PD Rückwaren und Reparaturen Sennweidstrasse 47 6312 Steinhausen Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, Preisen und Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie unter: Tel: +41 (0)848 822 811 Fax: +41 (0)848 822 815 E-mail: [email protected] 23. Preise und weitere Angaben zu unserem Service Leistungskatalog Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, zu den Preisen der einzelnen Dienstleistungen und Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie unter: Tel: +41 (0)844 822 866 E-mail: [email protected] www.siemens.ch/industry/service