SITZUNG des Gemeinderates Erdweg

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SITZUNG des Gemeinderates Erdweg
SITZUNG Nr. 2/2014 des Gemeinderates Erdweg
18.02.2014
Sitzungstag
Sitzungssaal des Rathauses Erdweg
Sitzungsort
___________________________________________________________________
Name der Gemeinderats-Mitglieder
___________________________________________________________________
anwesend
abwesend
Abwesenheitsgrund
___________________________________________________________________
Vorsitzender:
Michael Reindl, 1. Bürgermeister
Schriftführer:
Robert Wagner
________________________
Eva Rehm
Josef Arzberger
Stefan Burghart
Peter Eisenhofer
Michael Flamensbeck
Gabinus Graf
Bernhard Kellerer
Anton Kreitmair
Rainer Loderer
Johann Mertl
Barbara Münch
Georg Osterauer
Benno Schegg
Manfred Kircher
Monika Sedlatschek
Günter Sommermann
Rudolf Steinböck
Helmut Steiner
Hedwig Thätter
Alexander Winterholler
- entschuldigt, anderw. Termin -
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47/I - 47/II GO war gegeben.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
2
A)
Öffentliche Sitzung
1
1.1
Bauanträge/Vorbescheide
Sachstandsbericht zum Vereinfachten Genehmigungsverfahren des
Landratsamtes Dachau nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei
Windkraftanlagen auf FlNr. 1023, 1026 und 1027 der Gemarkung Welshofen
(Buchwald)
Antrag auf Vorbescheid von Frau Angelika Zachskorn, Großberghofen, auf
Anbau eines Pensionsgebäudes mit Kellergarage
Bauantrag der Gemeinde, bzw. Spielvereinigung Erdweg auf Einbau einer Gaube
und 2 Büroräumen im bestehenden Sportheim in Erdweg
Antrag auf Vorbescheid der IFV GmbH, München, auf Neubau von einem
Einzelhaus und einem Doppelhaus mit Garagen und Stellplätze in EisenhofenPetersberg
1.2
1.3
1.4
2
2.1
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan Erdweg, 9. Änderung Unterweikertshofen,
- Beauftragung eines Planungsbüros
3
Einrichtung eines Angebotes für Anrufsammeltaxis (AST)
4
4.1
4.2
Generalsanierung Wirtshaus am Erdweg
Vorstellung des Kultur-Konzepts für das Wirtshaus am Erdweg
Antrag auf Mitgliedschaft beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband
5
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2014
6
Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung
vom 21.01.2014
7
Anfragen durch die Mitglieder des Gemeinderates
- Bericht des 1. Bürgermeisters
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
3
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
4
Der 1. Vorsitzende eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und begrüßte alle
Gemeinderatskollegen/Innen und 22 Zuhörer/Innen sowie Frau Schäfer von den
Dachauer Nachrichten. Der 1. Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung fest.
Die Sitzung wurde termingerecht an den Gemeindetafeln bekannt gemacht. Sodann
stellte die 1.Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag des 1. Vorsitzenden
wurden die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 im öffentlichen Teil abgesetzt. Die mit der
Einladung zugestellte und geänderte Tagesordnung wurde durch den Gemeinderat
einstimmig angenommen.
******************************
1
1.1
Bauanträge/Vorbescheide
Sachstandsbericht zum Vereinfachten Genehmigungsverfahren des
Landratsamtes Dachau nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von
drei Windkraftanlagen auf FlNr. 1023, 1026 und 1027 der Gemarkung
Welshofen (Buchwald)
_
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat über das derzeit durch das
Landratsamt Dachau durchgeführte vereinfachte Genehmigungsverfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Im Zuge dieses Verfahrens hat das Landratsamt Dachau mit Schreiben vom 17.01.2014
die Gemeinde gebeten, bis zum 10.02.2014 die Antragsunterlagen auf deren
Vollzähligkeit durch zu sehen. Sollten bis zum 10.02.2014 keine Nachforderungen
mitgeteilt werden, wird davon ausgegangen, dass die Antragsunterlagen für die
Entscheidung ausreichend sind.
Ferner hat das Landratsamt Dachau gebeten, bis zum 16.03.2014 eine Stellungnahme
zu den betroffenen Belangen der Gemeinde abzugeben. Werden bei der Erstellung von
Auflagen bzw. Bedingungen ein Ermessen ausgeübt, wird gebeten, diese zu
begründen. Sollte sich die Gemeinde bis zum 16.03.201 nicht äußern, wird davon
ausgegangen, dass Einverständnis besteht.
Des Weiteren wurde um Mitteilung bis zum 03.02.2014 gebeten ob die in Anlage 2 Nr.
2 des UVPG aufgeführten und von der Gemeinde zu beurteilenden Schutzkriterien
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Sollte das Landratsamt
bis zum 03.02.2014 keine Äußerung erhalten, wird davon ausgegangen, dass keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der 1. Vorsitzende hat zum Schreiben des Landratsamtes Dachau vom 17.01.2014 am
05.02.2014 eine Stellungnahme mit Prüfung folgender Kriterien abgegeben:
Die Gemeinde Erdweg hat nach Einsichtnahme und eingehender Prüfung der uns
zugeleiteten Planungsunterlagen für die beabsichtigte Errichtung und Betrieb von 3
Windrädern im Buchwald in Welshofen offensichtlich folgende Form- und
Verfahrensfehler festgestellt:
1.
Die Planungsunterlagen sind am 20.01.2014 bei der Gemeinde Erdweg
eingegangen. Die von Ihnen festgesetzte 2-Monats-Frist bis 16.03.2014 ist somit
nicht richtig Der 16.03.2014 ist ein Sonntag. Die Frist läuft unter Berücksichtigung
der Postzustellung bis zum 20.03.2014. Die Gemeinde Erdweg bittet daher, die
Frist entsprechend neu festzusetzen.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
5
2.
Nach den gemeindlichen Feststellungen sind die Planungsunterlagen nicht
vollständig.
a) Die fachliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
fehlt. In unmittelbarer Nähe eines der geplanten Windräder existieren 3 deutlich
sichtbare Hügelgräber.
b) Die Stellungnahme der E.ON Bayern bzw. Bayernwerke liegt nicht vor.
3.
Die Erschließung hinsichtlich der Stromversorgung bzw. Stromeinspeisung ist
nicht gesichert (vgl. beigefügtes Schreiben vom 29.01.2014 von Herrn Simon
Kistler, Orthofen). Grunddienstbarkeiten und vertragliche Vereinbarungen liegen
nicht vor.
4.
Im Bereich von Altstetten befindet sich ein Flugplatz für Ultraleicht- und
Leichtflugzeuge. In den Antragsunterlagen fehlt eine Stellungnahme der für die
Luftfahrt zuständigen Behörden zu dem genehmigten und bestehenden Flugplatz
für Ultraleicht- und Leichtflugzeuge, die vorwiegend in niedriger Höhe fliegen und
durch die Windräder in erhöhte Gefahr gebracht werden können.
5.
Die Gemeinde Erdweg hat erhebliche Bedenken, dass das Genehmigungsverfahren „im vereinfachten Verfahren“ und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
durchgeführt wird.
6.
Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen:
Wir bitten um Mitteilung, ob dem Landratsamt ein Gutachten über evtl.
Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Betrieb von Windkraftanlagen vorliegt (vgl.
beiliegendes Schreiben vom 02.02.2014 des Ärzteforums Emmissionsschutz)
7.
Zugleich bittet die Gemeinde Erdweg zu prüfen, welche Auswirkungen der Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 der Bayer. Staatsregierung auf das anhängige
Verfahren hat.
Die Gemeinde Erdweg weist darauf hin, dass nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die 2 Monatsfrist erst nach Vorliegen der kompletten und vollständigen
Antragsunterlagen und Stellungnahmen beginnt.
Nach den vorliegenden Unterlagen hat die Firma WWS Projektbau GmbH & Co KG die
Vorlage einer Bankbürgschaft für die Kosten des Rückbaus bis Baubeginn zugesagt.
Diese erforderliche Bürgschaft muss jedoch bereits vor Genehmigung des
Bauvorhabens vorliegen, um im Falle einer Insolvenz abgesichert zu sein. Dies ist
jedoch nicht der Fall.
Anmerkung:
Am 12.02.2014 hat Frau Regierungsrätin Paulin Herrn Bürgermeister Reindl bei einem
Telefonat mitgeteilt, dass die Frist bis zum 20.03.2014 festgesetzt wird. Diese
Fristverlängerung führt zu keinem Verzug im Verfahren, da noch weitere Träger
öffentlicher Belange angeschrieben wurden.
Die Stellungnahme der Gemeinde Erdweg soll somit in der Gemeinderatssitzung am
18.03.2014 beschlossen werden.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht des 1. Vorsitzenden zur Kenntnis.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
6
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
0 dafür
0 dagegen
1.2
Antrag auf Vorbescheid von Frau Angelika Zachskorn, Großberghofen, auf
Anbau eines Pensionsgebäudes mit Kellergarage
_
Bauort: Großberghofen, Walkertshofener Str. 2
Fl. Nr. 69/1 Gemarkung Großberghofen
Die Bauwerberin beabsichtigt, an der Nordseite des bestehenden Wirtshausgebäudes
ein Pensionsgebäude anzubauen.
Mit dem Vorbescheid sollen folgende Punkte abgeklärt werden:
- Größe des Neubaus ca. 8,50 x 21,75 m, Grundfläche ca. 185 m²
- Dachneigung max. 45°
- Straßenseite (Ost): E+1+D mit Untergeschoss als Kellergarage, Wandhöhe max.
9,50 m
- Westseite: E+1+D Wandhöhe max. 6,00 m.
- Neu zu errichtende Stellplätze: 1 Stellplatz je Fremdenzimmer
1. Größe des Neubaus:
Für den beabsichtigten Anbau wurden Abstandsflächen dargestellt. Die Prüfung der
Abstandsflächen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Dachau.
Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die erforderliche Abstandsfläche in
Richtung Staatsstraße bis Fahrbahnmitte nachgewiesen wird. Nach Art 6 BayBO darf
die Abstandsfläche bei öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen nur bis zur
Mitte der Verkehrsfläche angerechnet werden.
Durch den beauftragten Architekten wurde die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte
berechnet ohne die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche des Geh- und Radweges zu
berücksichtigen. Dies bedeutet, dass eine Abstandfläche bis Mitte Verkehrsfläche von 5
m an der Südseite des neu zu errichtenden Gebäudes bis 5,50 m an der Nordseite in
Anspruch genommen werden könnte (Geh- und Radweg 3 m + Staatsstraße zwischen 7
und 8 m = insg. 10 – 11 m Verkehrsfläche, davon ½ = 5 – 5,50 m).
Bei einem Abstand des neu zu errichtenden Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze von
ca. 3 m könnte eine Abstandsfläche von ca. 8 m bis 8,50 m in Anspruch genommen
werden. Die erforderliche Abstandsfläche beträgt jedoch nach den Berechnungen des
Architekten 9,58 m. Um die Abstandsfläche einhalten zu können, ist daher die
Reduzierung der Wandhöhe oder eine Verringerung der Gebäudebreite erforderlich.
Durch den Bau- und Verkehrsausschuss wurde angeregt, die Ausfahrt aus der
Tiefgarage nicht an der Ostseite des Gebäudes zu planen, sondern auf die Nordseite zu
verlegen. Damit wäre, insbesondere wegen der größeren Entfernung zur Nordostecke
des bestehenden Grenzausbaus, eine bessere Sicht auf den Geh- und Radweg bzw.
die Straße gegeben.
Anmerkung:
Nach Durchsicht und Prüfung der Planunterlagen hat sich jedoch ergeben, dass die
Kellergarage sowohl der Nordseite als auch an der Westseite bis zur Grenze erweitert
werden soll um die nötigen Stellplatzflächen zu erhalten.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
7
Der Gemeinderat diskutierte insbesondere über die Tiefgaragenausfahrt und die Höhe
des Baukörpers (Einfügung).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid insbesondere wegen der
fehlenden Abstandsflächen in der vorgelegten Form nicht zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
20 dafür
0 dagegen
1.3
Bauantrag der Gemeinde, bzw. Spielvereinigung Erdweg auf Einbau einer
Gaube und 2 Büroräumen im bestehenden Sportheim in Erdweg
_
Bauort: Erdweg, Jahnstraße 13
Fl. Nr. 403 Gemarkung Großberghofen
Die Spielvereinigung Erdweg e.V. beabsichtigt, im bestehenden Sportheim Erdweg eine
zusätzliche Gaube und 2 Büroräume zu errichten.
Die Kosten für den Einbau der Gaube belaufen sich auf voraussichtlich 2.465,19 €. Die
Spielvereinigung beantragt die Gewährung eines Zuschusses für die geplante
Maßnahme.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauantrag zum Einbau einer Gaube und zwei
Büroräumen zuzustimmen.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
8
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
20 dafür
0 dagegen
Der Gemeinderat beschloss, zu dieser Baumaßnahme einen pauschalen Zuschuss in
Höhe von pauschal 500,00 € unter Zugrundelegung des Angebotes der Fa. Riepl vom
10.02.2014 in Höhe von 2.465,19 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
20 dafür
0 dagegen
1.4
Antrag auf Vorbescheid der IFV GmbH, München, auf Neubau von einem
Einzelhaus und einem Doppelhaus mit Garagen und Stellplätze in
Eisenhofen-Petersberg
_
Bauort: Eisenhofen-Petersberg, Siedlungsstraße 4
Fl. Nr. 195/4 Gemarkung Eisenhofen
Der Bauwerber hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.01.2014 einen
überarbeiteten Vorbescheid vorgelegt.
In der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014 wurden folgende Vorgaben beschlossen:
1. Bebauung mit einem Einzel- und einem Doppelhaus
2. Bebauung E+D anstatt E + 1 + D
3. Abstand des Gebäudes zur westlichen Grundstücksgrenze 9 m.
Auf die Parksituation in der Siedlungsstraße ist hinzuweisen. Nach der gemeindlichen
Stellplatzsatzung sind je Wohneinheit zwei Stellplätze auszuweisen.
Im überarbeiteten Entwurf wurden ein Einzel- und ein Doppelhaus geplant.
Geforderte Bebauung E+D anstatt E+1+D:
Im Antrag wird ein Doppelhaus mit E+1+D mit einer Dachneigung von 25° und ein
Einzelhaus mit E+D mit 43° Dachneigung vorgeschlagen.
Der Vorschlag basiert auf Grund der auf den Nachbargrundstücken vorhandenen
Gebäude.
Fl. Nr. 195/3 (Bischof-Neuhäusler-Str. 2) vorhandenes Gebäude E+1+D mit einer
Dachneigung von 23° und einer Wandhöhe von 6 m.
Fl. Nr. 195/2 (Siedlungsstr. 2) vorhandenes Gebäude E+D mit einer Dachneigung von
43° und einer Wandhöhe von 4,50 m.
Da im Bereich der Siedlungsstraße kein Bebauungsplan vorhanden ist, richtet sich die
Bebauung nach § 34 BauGB. Hier ist eine Bebauung im Zusammenhang mit dem
bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Da auf den Nachbargrundstücken ein Gebäude mit E+1+D aber auch ein Gebäude mit
E+D mit einer Wandhöhe von 4,50 m vorhanden ist, ist es wahrscheinlich nicht möglich,
einem Gebäude mit Bebauung E+1+D nicht zu entsprechen. Für dies Beurteilung ist
jedoch das Kreisbauamt Dachau sachlich zuständig.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
9
Der Abstand des westlichen Gebäudes zur Grundstücksgrenze beträgt 8 m anstatt der
geforderten 9 m.
Die Abstände für das Gebäude, betragen bei der Siedlungsstraße 8a 5,61 m und bei
Siedlungsstraße 6a 7,32 m (ca. 0,70m mehr Abstand).
Nach Ansicht der Verwaltung reicht der Abstand von 8 m (wiederum ca. 0,70m mehr
Abstand) zur westlichen Grundstücksgrenze deshalb aus. Dies entspricht einer
gleichmäßigen Bauflucht bezogen auf die Grundstückstiefen zur öffentlichen
Verkehrsfläche.
Der Bau- und Verkehrsausschuss regte an, die drei geplanten Garagen mit einem
Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze anstatt der dargestellten 3 m zu fordern. Diese
Forderung wird jedoch nicht durchzusetzen sein, da es im Bereich der Siedlungsstraße
drei Bezugsfälle gibt (Siedlungsstraße 7, 3m Abstand, Siedlungsstraße 8, bis zur
Grenze, Siedlungsstraße 9, 2,20 Abstand). An der Beschlussfassung des
Gemeinderates vom 21.01.2014 für eine Bebauung E+D soll festgehalten werden.
Anmerkung:
Das Landratsamt Dachau soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vor allem
prüfen, ob das Einfügungsgebot für die geplante Bebauung gegeben ist und die
Verlängerung der Garagenvorplätze auf 5 m gefordert werden kann.
Der Gemeinderat diskutierte insbesondere über die Einfügung des Baukörpers (E+1+D)
und die Situierung der Stellplätze.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid in der vorgelegten Form
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
8 dafür
12 dagegen
2
2.1
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan Erdweg, 9. Änderung Unterweikertshofen,
- Beauftragung eines Planungsbüros
_
Der Gemeinderat Erdweg beschloss in seiner Sitzung am 21.01.2014 nach eingehender
Diskussion statt der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche östlich des
Wohnhauses Glashüttenweg 4 und der festgesetzten Baureihe als „WA“ auszuweisen.
Ferner soll die Grünfläche nördlich des Glashüttenwegs 4 um ca. 5 m nach Norden
verschoben werden um eine private Zufahrt verwirklichen zu können. Der Grünstreifen
zwischen WA und MI soll als Abgrenzung bestehen bleiben (Süd – Nord).
Die Kosten für die Flächennutzungsplan-Änderung sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
10
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat fasst für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Unterweikertshofen, Glashüttenweg den Aufstellungsbeschluss
2. Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung
Mit der Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Büro Brugger,
Aichach, beauftragt.
3. Kostenübernahmeerklärung:
Vor Einleitung des Verfahrens ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
20 dafür
0 dagegen
3
Einrichtung eines Angebotes für Anrufsammeltaxis (AST)
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Bürgermeister der
Landkreisgemeinden in einer Besprechung am 09.11.2011 beschlossen haben, die
MVV GmbH zu beauftragen, eine Untersuchung für einen zusätzlichen AST-Verkehr
(Anrufsammeltaxi) sowie der Anpassung der regionalen MVV-Omnibusverkehrslinien für
die elektrifizierte Linie A zu beauftragen. Zudem wurde der MVV mit der Erstellung eines
gemeinde-spezifischen Teils des Fragebogens für eine Haushaltsbefragung beauftragt,
die zu folgendem Ergebnis für die Gemeinde Erdweg führte:
-
4 % gaben an, das Angebot regelmäßig zu nutzen (= 14 Personen)
24 % gaben an, dass Angebot gelegentlich zu nutzen (= 79 Personen)
38 % gaben an, dass Angebot eher nicht zu nutzen (= 122 Personen)
25 % gaben an, dass Angebot sicher nicht zu nutzen (= 82 Personen)
9 % machten keine Angabe (= 30 Personen)
In der Gemeinderatssitzung am 19.11.2013 wurde beschlossen, den MVV zu
beauftragen für folgende Planentwürfe ein Angebot zu unterbreiten:
-
Planfall 2 (Schwabhausen und Erdweg)
Planfall 3
Am Wochenende soll an Samstagen entsprechend den zu prüfenden beiden Planfällen
eine ganztägiges Angebot erstellt werden. Entsprechende Angebote (mit
entsprechenden Kostenschätzungen) sollen dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Am 20.01.2014 wurde im Landratsamt Dachau den Bürgermeistern der Endbericht des
AST-Konzepts und der Planfälle samt Kostenermittlung vorgestellt.
Für die AST-Konzeption ist im Landratsamt Dachau bei einer Dienstbesprechung
jeweils eine Laufzeit von drei Jahren abgestimmt worden. Diese Laufzeit bietet dem
MVV zufolge genügend Spielraum, um das Angebot anlaufen zu lassen. Es dauert laut
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
11
MVV erwartungsgemäß ein bis zwei Jahre, bis Kunden ein neues Angebot annehmen.
Nach zwei Jahren kann man die Fahrgastzahlen analysieren und entscheiden, ob das
AST-Angebot verlängert werden soll.
Ein Einstieg wäre möglich, wenn Einigkeit mit der Gemeinde Schwabhausen sowie
alternativ mit dem Markt Altomünster bestünde. Der nachträgliche Einstieg einer
einzelnen Gemeinde ist aufgrund der Ausschreibung und der Konzeption nicht mehr
möglich. Eine Vorstellung und Erläuterung der Konzeption im Gemeinderat durch den
MVV wurde seitens der Gemeinde angefragt. Dies ist jedoch nach aktueller
Rückmeldung des MVV nicht möglich.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 19.11.2013 insbesondere für den Planfall 2
entschieden (gemeinsames Konzept mit der Gemeinde Schwabhausen). Die Kosten
hierfür belaufen sich auf rund 70.000 €/Jahr (Mittelwert). Davon wird eine Förderung von
bis zu 60 % in Aussicht gestellt. Zusätzlich wird mit 5 % Einnahmen gerechnet, sodass
sich ein Defizit von 35 % der Gesamtkosten ergibt. Das Defizit müssten sich die
Gemeinde
Schwabhausen
und
Gemeinde
Erdweg
aufteilen.
Je
nach
Verteilungsschlüssel ergeben sich für die Gemeinde Erdweg Kosten zwischen 10.746
€/Jahr und 17.506 €/Jahr, die aus den allgemeinen Haushaltsmittel finanziert werden
müssten.
Ein Konzept insbesondere über ein gemeinsames AST-Angebot der Gemeinden
Altomünster, Erdweg und Schwabhausen wurde vorgelegt. Der Gemeinderat
Schwabhausen hat sich in der Sitzung am 11.02.2014 bereits befasst und beschloss der
AST-Konzeption des MVV vorerst nicht näherzutreten. Eine Lösung nur für die
Gemeinde Erdweg erscheint aus Kostengründen in Bezug zu den Umfrageergebnissen
(14 Interessenten) aus haushaltstechnischer Sicht als nicht vertretbar (Kosten-NutzenVerhältnis).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, da ein gemeinsames AST-Konzept insbesondere mit der
Gemeinde Schwabhausen nicht zustande kommt, vorerst kein AST-Angebot
einzuführen. Eine Lösung nur für den Gemeindebereich Erdweg wird aus
Kostengründen in Bezug zum Umfrageergebnis als nicht sinnvoll erachtet, da die
Kosten zum Nutzen in keiner Relation stehen.
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
18 dafür
2 dagegen
4
4.1
4.2
Generalsanierung Wirtshaus am Erdweg
Vorstellung des Kultur-Konzepts für das Wirtshaus am Erdweg
Antrag auf Mitgliedschaft beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die beiden Tagesordnungspunkte
abgesetzt werden. Der Tagesordnungspunkt 4.1 soll in der nächsten
Gemeinderatssitzung behandelt werden.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
5
12
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2014
Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014 wurden keine
Einwände erhoben.
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014 wurde
genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
20 anwesend
20 dafür
0 dagegen
6
Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus den Gemeinderatssitzungen vom 21.01.2014
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.01.2014 wurden
bekanntgegeben:
6.1
Wirtshaus am Erdweg – Auftragserteilung Trockenbauarbeiten
Der Gemeinderat beschloss, der wirtschaftlichstbietenden Firma TBL Trockenbau,
Deutenhofen, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten im Wirtshaus am Erdweg mit
einer Auftragssumme von 26.232,12 €, inkl. MwSt., zu erteilen.
6.2
Wirtshaus am Erdweg – Auftragserteilung Elektro- und
Fernmeldeinstallation
Der Gemeinderat beschloss, der wirtschaftlichstbeitenden Firma Schöngruber & Haas,
Eisenhofen den Auftrag für die Elektro- und Fernmeldeinstallation im Wirtshaus am
Erdweg mit einer Auftragssumme von 272.523,88 €, inkl. MwSt., zu erteilen.
6.3
Baugrunderkundung für die geplante Brücke über die Glonn und den
Werkskanal
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen für das Brückenbauwerk über die Glonn und den Werkkanal an das
Baugrundinstitut Crystal Geotechnik, Utting, auf der Grundlage des Angebotes vom
23.12.2013 zum Angebotspreis von 10.564,82 €, inkl. MwSt., zu vergeben.
6.4
Baugrunderkundung Bahnquerungen in Erdweg und in Kleinberghofen
Der Gemeinderat beschloss, dem Baugrundinstitut Crystal Geotechnik, Utting den
Auftrag zur Baugrunderkundung der Bahnquerungen in Erdweg und Kleinberghofen
zum Angebotspreis von 10.878,98 € inkl. MwSt. zu erteilen.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
7
Anfragen durch die Mitglieder des Gemeinderates
- Bericht des 1. Bürgermeisters
13
_
7.1) Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass der Bezirk Oberbayern für
die Generalsanierung des denkmalgeschützten Wirtshauses am Erdweg eine
Zuwendung in Höhe von voraussichtlich 50.000,00 € in Aussicht gestellt hat. In diesem
Zusammenhang informierte der 1. Vorsitzende über den derzeitigen Stand des
voraussichtlich Finanzierungsplans der geschätzten Gesamtkosten von derzeit rund
2,58 Mio. €:
- Eigenanteil Gde. Erdweg:
1.230.700 €
- Eigenleistung IG Wirtshaus am Erdweg:
19.200 €
- Entschädigungsfonds Landesamt f. Denkmalpflege 600.000 €
- Bayerische Städtebauförderung
480.000 €
- Bayerische Landesstiftung
205.000 €
- Bezirk Oberbayern
50.000 €
7.2) Zudem informierte der 1. Vorsitzende den Gemeinderat über die
Grunderwerbsverhandlungen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Linie A Dachau –
Altomünster. Von insgesamt 39 Besitzeinweisungsanträgen, welche die DB zwischen
14.01. und dem 29.01.2014 bei der Enteignungsbehörde im Landratsamt Dachau
eingereicht hat, wurde bei neun Anträgen eine gütliche Einigung erzielt. Von den
übrigen 30 Besitzeinweisungen wurden mittlerweile 27 wieder zurückgenommen, da
sich die DB und die Betroffenen noch vor Durchführung der mündlichen Verhandlung
geeinigt haben. Drei Besitzeinweisungsverfahren sind zwar noch formal beim
Landratsamt Dachau anhängig, behindern aber nicht den Baubeginn der S-Bahn-Linie A
Dachau – Altomünster.
7.3) Die 2. Bürgermeisterin Eva Rehm informierte den Gemeinderat über das Ergebnis
des Workshops „Diskussion über die künftige Nutzung des Wirtshauses „Am Erdweg“
und Gestaltung der Seniorenarbeit“ am 24.01.2014 im Rathaus Erdweg. Die Ergebnisse
sollen in einem Bürgergespräch bekanntgegeben werden, in welchem sich weitere
interessierte Bürger/innen beteiligen können. Der 1. Vorsitzende schlug vor, die
Vorstellung der Ergebnisse mit Frau Weeng und Frau Dr. Unger-Richter im Rahmen
einer Gemeinderatssitzung zu koordinieren.
7.4) Gemeinderatsmitglied Peter Eisenhofer informierte, dass der Wirtschaftsweg bei
Unterweikertshofen (zwischen Ecke Heckenstraße und Kreisstraße) durch den
Kiesgrubenbetreiber beschädigt wurde und mit sehr schlechtem Material (Betonbruch
mit Eisenteilen) aufgefüllt wurde, die zu Schäden an Fahrzeugen führen. Der 1.
Vorsitzende informierte, dass bereits am 11.02.2014 und 13.02.2014 mit dem
Kiesgrubenbetreiber diesbezüglich Ortsbegehungen durchgeführt wurden und er ihn auf
seine Pflichten nach dem Kiesgrubenbetreibervertrag zur Nutzung der o.g. Straße
hingewiesen hat. Der Wirtschaftsweg soll auf Kosten des Betreibers nunmehr bis zur
Kreisstraße asphaltiert werden.
Anmerkung: Dies wurde am 19.02.2014 dem 1. Vorsitzenden von Herrn Hufmann nach
Verhandlungen mit der Fa. Kreppold zugesagt.
7.5) Gemeinderatsmitglied Barbara Münch erklärte, dass Anwohner im Zusammenhang
der Neuerrichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet Kleinberghofen Nord-Ost,
insbesondere wegen der Schließung des Spielplatzes am Filserweg zu ihr gekommen
sind. Diese haben vom 1. Vorsitzenden ein Schreiben erhalten, dass eine Schließung
bzw. Verlegung des Spielplatzes am Filserweg derzeit nicht geplant ist. Der 1.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
14
Vorsitzende erklärte, dass kein Beschluss des Gemeinderates vorliegt, den Spielplatz
am Filserweg zu verlegen. Frau Münch erklärte, dass sie nur die Anwohner über die
Gedankengänge bzw. Möglichkeiten informiert hat.
7.6) Gemeinderatsmitglied Michael Flamensbeck erkundigte sich, ob bezüglich der
Asphaltabsenkungen in der St.-Martin-Straße in Kleinberghofen etwas unternommen
wurde. Der 1. Vorsitzende informierte, dass dies bereits mit dem Wasserzweckverband
erörtert wurde und eine Instandsetzung nach der Frostperiode erfolgt.
7.7) Gemeinderatsmitglied Rainer Loderer stellte fest, dass in der Waldstraße in Erdweg
auf Höhe der Firma U-Shin ständig Müll abgelagert wird, dass von parkenden Lkw´s
stammt. Der 1. Vorsitzende erklärte, dass er sich diesbezüglich mit der Firma U-Shin in
Verbindung setzen wird.
7.8) Gemeinderatsmitglied Bernhard Kellerer erkundigte sich nach dem Sachstand und
erarbeiteter Konzepte zur Errichtung eines Geh- und Radwegs von Eisenhofen nach
Hof. Der 1. Vorsitzende antwortete, dass eine Besichtigung von verschiedenen
Wegtrassen stattgefunden hat und Alternativtrassen demnächst dem Gemeinderat
vorgestellt werden.
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1. Vorsitzender Michael Reindl
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Schriftführer Robert Wagner