HSBC Global Investment Funds

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HSBC Global Investment Funds
Vereinfachter Prospekt
HSBC Global Investment Funds
Chinese Equity
HSBC Global Investment Funds - SP Chinese Equity 1010.DOC
GEDI:1796217v5
Oktober 2010
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Chinese Equity
Wichtige
Informationen
Dieser vereinfachte Prospekt enthält wichtige Informationen in Bezug auf den Teilfonds. Wenn Sie weitere
Informationen wünschen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, lesen Sie bitte den aktuellen ausführlichen
Prospekt (der „ausführliche Verkaufsprospekt“). Sofern nicht in diesem vereinfachten Prospekt anders
angegeben, haben definierte Begriffe dieselbe Bedeutung wie im ausführlichen Prospekt. Ausführliche Angaben
zu den Beständen des Teilfonds entnehmen Sie bitte dem aktuellen Jahres- oder Halbjahresbericht.
HSBC Global Investment Funds – Chinese Equity (im Folgenden der „Teilfonds“) ist ein Teilfonds von HSBC
Global Investment Funds (im Folgenden die „Gesellschaft“). Die Gesellschaft ist eine luxemburgische
Investmentgesellschaft mit mehreren Teilfonds und wurde am 21. November 1986 als „société anonyme“
gegründet.
Die Gesellschaft wurde auf unbegrenzte Dauer errichtet und erfüllt die Voraussetzungen für einen Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 20. Dezember 2002
über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner aktuellen Fassung (das „Gesetz von 2002“).
Die Rechte und Pflichten der Anleger sowie ihre Rechtsbeziehung zu der Gesellschaft sind im ausführlichen
Prospekt festgelegt. Der ausführliche Prospekt und die periodischen Berichte sind kostenlos bei der Gesellschaft
erhältlich.
In welche
Anlagen
investiert der
Teilfonds?
Anlageziel
Tag der
Auflegung
25. Juni 1992
Basiswährung
US-Dollar
Wer sollte in den
Teilfonds
investieren?
Profil des typischen Anlegers
Der Teilfonds erstrebt langfristiges Kapitalwachstum vorwiegend durch die Anlage in ein gut diversifiziertes
Portfolio aus Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen, die ihren Geschäftssitz in der
Volksrepublik China („China“), einschließlich der Sonderverwaltungsregion (SAR) Hongkong haben und an
Hauptbörsen oder anderen geregelten Märkten Chinas amtlich notiert sind, und von Unternehmen, die den
überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in China betreiben. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der
Marktkapitalisierung, und es wird damit gerechnet, dass sich der Teilfonds bemühen wird, in Unternehmen mit
unterschiedlichen Marktkapitalisierungen anzulegen.
Der Teilfonds (der zur Kategorie „Dynamic“ gehört), eignet sich für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont.
Dieser Teilfonds ist darauf ausgerichtet, erfahreneren Anlegern ein zusätzliches Engagement in einem Portfolio
zu ermöglichen, das einen großen Teil seiner Vermögenswerte in Schwellenländern und Unternehmen mit
geringerer Marktkapitalisierung anlegen kann, die die Liquidität beschränken und die Volatilität der Erträge
erhöhen können.
Um zu entscheiden, ob der Teilfonds für ihn geeignet ist, sollte der Anleger einen Wertpapiermakler,
Bankfachmann, Anwalt, Steuerberater, eine Bankvertretung oder einen anderen Finanzberater konsultieren.
Welche Risiken
sind mit einer
Anlage in den
Teilfonds
verbunden?
Risikoprofil
Die Anlage in dem Teilfonds ist mit Risiken verbunden, zu denen unter anderem die unten genannten zählen.
Potenzielle Anleger sollten den ausführlichen Verkaufsprospekt vollständig lesen und vor einer
Anlageentscheidung über ein klares Bild des Teilfonds verfügen. Es kann nicht garantiert werden, dass der
Teilfonds seine Anlageziele erreicht, und die Wertentwicklung in der Vergangenheit darf nicht als Hinweis auf
zukünftige Renditen verstanden werden.
ƒ
Aktienrisiko
Der Teilfonds geht mit seinem gesamten Vermögen oder einem Teil seines Vermögens ein Engagement an den
Aktienmärkten ein. Der Wert dieser Vermögenswerte kann daher steigen oder fallen, und Anleger erhalten den
von ihnen angelegten Betrag möglicherweise nicht vollständig zurück.
ƒ
Währungsrisiko
Der Teilfonds ist in Bezug auf sein Gesamtvermögen vollständig oder teilweise einem Währungsrisiko ausgesetzt.
Die Basiswerte können auf eine andere Währung als die Handelswährung lauten. Der Wert dieser
Vermögenswerte kann Bewegungen der jeweiligen Wechselkurse entsprechend steigen oder fallen.
ƒ
Schwellenmärkte
Wegen der speziellen, mit Anlagen an Schwellenmärkten verbundenen Risiken muss der Teilfonds, der in
solchen Wertpapieren anlegt, als spekulativ angesehen werden.
Anlegern in diesen Teilfonds wird
empfohlen, die speziellen Risiken einer Anlage in Schwellenmarkt-Wertpapieren sorgfältig abzuwägen. Die
Volkswirtschaften von Schwellenländern sind im Allgemeinen stark vom internationalen Handel abhängig und
waren und werden voraussichtlich nachteilig von Handelsrestriktionen, Devisenkontrollen, Manipulation des
relativen Wertes einer Währung und anderen protektionistischen Maßnahmen betroffen, die von den Ländern, mit
denen sie Handel treiben, verhängt oder ausgehandelt werden. Diese Volkswirtschaften waren und werden auch
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nachteilig von den wirtschaftlichen Verhältnissen in den Ländern, mit denen sie Handel treiben, betroffen.
Brokerprovisionen, Depotbankleistungen und andere Kosten in Verbindung mit der Anlage an Schwellenmärkten
sind im Allgemeinen höher als diejenigen für Anlagen an entwickelteren Märkten. Das Fehlen adäquater
Verwahrungssysteme an einigen Märkten kann die Anlage in einem bestimmten Land verhindern oder es
erforderlich machen, dass ein Teilfonds größere Verwahrungsrisiken in Kauf nehmen muss, um Anlagen tätigen
zu können, doch wird sich die Depotbank nach besten Kräften bemühen, solche Risiken so gering wie möglich zu
halten, indem sie Korrespondenzbanken bestellt, die internationale, angesehene und kreditwürdige
Finanzinstitute sind. Hinzu kommt, dass solche Märkte unterschiedliche Abrechnungs- oder
Regulierungsverfahren anwenden. An bestimmten Märkten hat es Zeiten gegeben, in denen die Abrechnungen
mit dem Umfang der Wertpapiertransaktionen nicht Schritt halten konnten, wodurch die Abwicklung solcher
Transaktionen erschwert wurde. Wenn es dem Teilfonds unmöglich ist, wegen Abrechnungsproblemen
beabsichtigte Wertpapierkäufe zu tätigen, könnten dem Teilfonds attraktive Anlagemöglichkeiten entgehen. Wenn
es dem Teilfonds wegen Abrechnungsproblemen unmöglich ist, ein Anlagepapier zu veräußern, können ihm
entweder Verluste durch einen anschließenden Wertverlust des Anlagepapiers oder dann, wenn der Teilfonds
einen Kontrakt über den Verkauf des Wertpapiers geschlossen hat, eine potenzielle Haftung gegenüber dem
Käufer entstehen.
Es besteht auch das Risiko, dass an einem Schwellenmarkt oder mehreren eine Notsituation entsteht, die zur
Folge hat, dass der Wertpapierhandel eingestellt oder erheblich eingeschränkt wird und die Kurse der
Wertpapiere des Teilfonds an solchen Märkten nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen
Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Änderungen im politischen Klima in Schwellenländern beträchtliche
Auswirkungen auf die Haltung gegenüber der Besteuerung ausländischer Anleger haben können. Solche
Änderungen können zu Änderungen der Gesetze und ihrer Auslegung, zu Änderungen im Hinblick auf die
Gewährung von Steuererleichterungen für ausländische Anleger oder von Vorteilen aufgrund internationaler
Steuerabkommen führen. Solche Änderungen können rückwirkende Kraft besitzen und sich (wenn sie eintreten)
nachteilig auf die Anlageerträge der Anteilinhaber eines hiervon betroffenen Teilfonds auswirken.
ƒ
Chinesische Aktien
Anleger sollten sich einiger spezieller Risikofaktoren im Zusammenhang mit Anlagen in China bewusst sein.
1.
Die chinesische Währung, der Renminbi, ist keine frei konvertierbare Währung. Die
Wertpapieraufsichtsbehörde des Staatsrats, die China Securities Regulation Commission (CSRC),
beaufsichtigt auch die beiden amtlichen Börsen in China (die Shanghai Stock Exchange und die Shenzhen
Securities Exchange), an denen die Aktien chinesischer Emittenten in zwei Kategorien notiert werden, von
denen die „B“-Aktien in Fremdwährungen (gegenwärtig Hongkong-Dollar und US-Dollar) notiert und
gehandelt werden und für ausländische Anleger erhältlich sind.
2.
Der chinesische „B“-Aktienmarkt ist relativ illiquide, sodass die Auswahl an Anlagen im Vergleich zu
derjenigen an größeren internationalen Börsen begrenzt ist.
3.
Der Teilfonds wird direkt in Wertpapiere anlegen, die an geregelten chinesischen Börsen notiert werden, und
auch in Wertpapieren von Unternehmen, die an anderen Börsen notiert werden und wesentliche Geschäftsoder Anlageverbindungen zu China haben. Zu diesem Zweck wird Chinese Equity im Allgemeinen nur in
Unternehmen anlegen, die außerhalb Chinas börsennotiert sind, wenn diese Unternehmen in chinesischer
Hand sind oder durch chinesische Beteiligungen kontrolliert werden, oder wenn mindestens 40 % der
Gewinne, der Produktionsstätten, des Umsatzes, des Vermögens oder der Anlagen solcher Unternehmen in
China gelegen sind oder aus China bezogen werden.
Der Teilfonds kann an anderen Aktienmärkten in China als denjenigen in Shanghai und Shenzhen Anlagen
tätigen, sofern solche Märkte in der Zukunft geschaffen und von den chinesischen Behörden genehmigt werden.
Weitere Einzelheiten können dem ausführlichen Prospekt entnommen werden.
Angaben zu den
Anteilklassen
Die folgenden Anteilklassen können ausgegeben werden:
A-Anteile:
stehen allen Anlegern zur Verfügung.
E-Anteile:
sind in bestimmten Ländern, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörden, über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen
erhältlich. Für Anteile der Klasse E werden jährliche Managementgebühren berechnet, die
denjenigen für die Anteile der Klasse A plus jährlich 0,3 % bis 0,5 % des Nettoinventarwerts
der Anteile der Klasse E entsprechen. Diese Gebühren können an bestimmte
Vertriebsstellen in bestimmten Ländern zu zahlen sein.
I-Anteile:
sind über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich.
J-Anteile:*
sind zur Anlage in verschiedenen Dachfonds verfügbar, die ausschließlich von der HSBCGruppe verwaltet werden.
P-Anteile:
sind in gewissen Gerichtsbarkeiten oder über bestimmte, von der Vertriebsstelle
ausgewählte Vertriebsstellen zur Zeichnung erhältlich.
W-Anteile:
sind über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich, die
ebenfalls Mitglieder oder verbundene Unternehmen der HSBC-Gruppe sind, unter der
Voraussetzung, dass die Anleger institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 129 des
Gesetzes von 2002 sind. Für Anteile der Klasse W werden keine Betriebskosten,
Verwaltungs- und Kontoführungsgebühren erhoben. Sämtliche Gebühren und Kosten, die
auf diese Klasse entfallen, werden direkt von den Mitgliedern oder verbundenen
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Unternehmen der HSBC-Gruppe übernommen.
X-Anteile:
sind über bestimmte, von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen erhältlich, unter
der Voraussetzung, dass die Anleger institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 129 des
Gesetzes von 2002 sind und unter eine der folgenden Kategorien fallen: Unternehmen oder
Pensionsfonds von Unternehmen, Versicherungsgesellschaften, eingetragene wohltätige
Organisationen oder von Körperschaften der HSBC-Gruppe verwaltete oder beratene Fonds
und andere vom Verwaltungsrat genehmigte institutionelle Anleger.
Z-Anteile:
stehen Anlegern zur Verfügung, die mit einer Gesellschaft der HSBC-Gruppe einen
Verwaltungsvertrag mit Dispositionsbefugnis abgeschlossen haben, und Anlegern, die über
von der Vertriebsstelle ausgewählte Vertriebsstellen zeichnen, sofern die Anleger die
Voraussetzungen für institutionelle Anleger im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes von 2002
erfüllen.
*Nachfolgende J-Klassen in einem Teilfonds werden mit 1, 2, 3 usw. nummeriert und jeweils als J1, J2, J3 usw.
bezeichnet (ausführlichere Angaben entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Gebühren und Kosten“ im ausführlichen
Prospekt)
Innerhalb jeder Anteilklasse eines Teilfonds können separate währungsgesicherte Anteilklassen ausgegeben
werden (diese werden mit dem Suffix „H“, und der Währung, gegenüber der die Basiswährung abgesichert ist,
gekennzeichnet, z. B. „HEUR“ oder „HGBP“). Für alle währungsgesicherten Anteilklassen, die nach dem 1.
Dezember 2008 aufgelegt wurden, hat die Verwaltungsstelle Anspruch auf Gebühren für die Umsetzung der
Währungsabsicherungspolitik. Diese werden von der jeweiligen währungsgesicherten Anteilklasse getragen.
Diese Gebühren fallen zuzüglich zu den Betriebskosten, Verwaltungs- und Kontoführungsgebühren an, die in
Abschnitt 2.8 (4) des ausführlichen Prospekts aufgeführt sind.
Ausschüttungspolitik
Die Gesellschaft gibt ausschüttende und thesaurierende Anteile in verschiedenen Klassen aus:
ƒ
Thesaurierende Anteile sind mit dem Buchstaben „C“ gekennzeichnet, der auf den Namen des Teilfonds
und der Klasse folgt. Für diese Anteile werden keine Dividenden ausgeschüttet.
ƒ
Ausschüttende Anteile sind mit dem Buchstaben „D“ gekennzeichnet, der auf den Namen des Teilfonds
und der Klasse folgt. Die Ausschüttungspolitik für die ausschüttenden Anteile lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Dividenden werden gesondert für jede ausschüttende Klasse eines jeden Teilfonds von der Hauptversammlung
der Anteilinhaber der betreffenden Anteilklasse des relevanten Teilfonds am Ende jedes Geschäftsjahres
festgesetzt. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann für bestimmte Teilfonds Zwischendividenden beschließen.
Dividenden werden in der Finanzpresse angekündigt. Die Zahlung von Dividenden erfolgt innerhalb von sechs
Wochen nach ihrer Festsetzung an die Anteilinhaber der betreffenden Teilfonds zu dem Dividendenstichtag, der
in dem Beschluss genannt ist.
Gebühren und
Kosten
Anteilklasse
Managementgebühr (in
%)*
Betriebskosten, Verwaltungsund Kontoführungsgebühren
(in %)*
Gesamtkostenquote (in %)
Klasse A
1.50
0.40
1.90
Klasse E
2.00
0.40
2.40
Klasse I
0.75
0.30
1.05
Klasse J**
0.60
0.30
0.90
Klasse P
n. z.
n. z.
n. z.
(Transaktionskosten
inbegriffen)*
Klasse W
n. z.
n. z.
n. z.
Klasse X
0.70
0.20***
0.90***
Klasse Z
0.00
0.30
0.30
* vom Nettoinventarwert
** Die Verwaltungsgesellschaft hat ferner Anspruch auf ein Erfolgshonorar gemäß Angabe im ausführlichen
Prospekt. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt derzeit nicht, für Anteile der Klasse J ein Erfolgshonorar zu
berechnen.
*** Bei diesem Prozentsatz handelt es sich um ein Maximum. Der gezahlte Betrag wird in den Halbjahres- und
Jahresberichten der Gesellschaft offen gelegt.
Kosten der
Anteilinhaber
Ausgabeaufschlag:
Bis zu 5,54 % des Nettoinventarwertes pro Anteil, angepasst um die PricingKorrektur, anwendbar auf alle Anteilklassen (der „Ausgabepreis“).
Umschichtungsgebühr:
Bis zu 1,00 % des Wertes der umgeschichteten Anteile, auf alle Anteilklassen
anwendbar.
Rücknahmegebühr:
Keine.
Zusätzliche Gebühr:
Eine Gebühr von bis zu 2,00 % des Nettoinventarwertes der
zurückgenommenen oder umgetauschten Anteile, wenn der Verwaltungsrat
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Grund zu der Annahme hat, dass ein Anleger Market-Timing-Aktivitäten oder
einen aktiven Handel, wie im ausführlichen Prospekt näher erläutert, betrieben
hat.
PricingKorrektur
Falls dies im Interesse der Anteilinhaber ist, kann der Nettoinventarwert pro Anteil um maximal 2 % angepasst
werden, wenn die Nettomittelzuflüsse in den Teilfonds eine jeweils vorab vom Verwaltungsrat festgelegte Grenze
überschreiten. Damit sollen die Auswirkungen von Transaktionskosten gemildert werden, insbesondere GeldBrief-Spannen, Maklerprovisionen und Steuern auf Transaktionen.
Die Anpassung des Nettoinventarwertes pro Anteil gilt gleichermaßen für jede Anteilklasse im Teilfonds bei jeder
beliebigen Bewertung.
Zum Ausschluss von Missverständnissen wird festgehalten, dass Gebühren und Kosten weiterhin auf Grundlage
des nicht angepassten Nettoinventarwertes berechnet werden.
Besteuerung der
Anteilinhaber /
der Gesellschaft
Potenzielle Anleger sollten sich von ihren fachkundigen Beratern über die Folgen beraten lassen, die der Kauf,
der Besitz, die Rückgabe, die Übertragung, der Verkauf oder die Umschichtung von Anteilen nach den Gesetzen
ihrer
Länder
haben,
einschließlich
der
steuerrechtlichen
Konsequenzen
und
etwaiger
Devisenkontrollanforderungen.
Nach geltendem Recht und geltender Praxis unterliegt die Gesellschaft keiner luxemburgischen
Einkommensteuer. Gemäß der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 bezüglich der Besteuerung von
Zinserträgen, die durch ein Gesetz vom 21. Juni 2005 in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde, kann jedoch
ab dem 1. Juli 2005 eine Quellensteuer Anwendung finden. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem
ausführlichen Prospekt. Die Gesellschaft unterliegt einer jährlichen Steuer in Luxemburg („taxe d'abonnement“),
die zum Satz von 0,05 % p.a. ihres Nettoinventarwertes und zum Satz von 0,01 % p.a. der Nettoinventarwerte der
Teilfonds oder Anteilklassen, die institutionellen Anlegern im Sinne von § 129 des Gesetzes von 2002
vorbehalten sind, und der Liquiditäts-Teilfonds berechnet wird. Diese Steuer wird am Ende des Quartals, auf das
sich die Steuer bezieht, berechnet und ist vierteljährlich zahlbar.
Im Zusammenhang mit der Ausgabe von Anteilen der Gesellschaft ist in Luxemburg keine Stempel- oder sonstige
Steuer zu entrichten.
Preisveröffentlichung
Die Anteilspreise sind am Geschäftssitz der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der lokalen Vertreter
gemäß Angabe im ausführlichen Prospekt erhältlich. Der Rücknahmepreis wird an jedem Handelstag in den
relevanten Währungen in verschiedenen internationalen Publikationen und auf Webseiten und Plattformen von
Datenanbietern veröffentlicht.
Die Preise werden an jedem Handelstag auf der Grundlage des Nettoinventarwertes der jeweiligen Anteilklasse
oder des jeweiligen Teilfonds in deren jeweiligen Währungen berechnet. Der Rücknahmepreis entspricht dem
Nettoinventarwert pro Anteil, angepasst um die oben ausführlich beschriebene Pricing-Korrektur (der
„Rücknahmepreis“).
Weitere Einzelheiten können dem ausführlichen Prospekt entnommen werden.
Kauf / Verkauf /
Umschichtung
von Anteilen
Anträge auf Zeichnung, Rücknahme oder Umschichtung von Anteilen eines Teilfonds müssen, um an diesem
bestimmten Handelstag bearbeitet zu werden, vor den entsprechenden Handelsschlusszeiten an einem
Handelstag, wie nachstehend ausgeführt, bei der Gesellschaft entweder direkt bei der Register- und
Transferstelle oder durch eine festgesetzte Vertriebsstelle eingereicht werden.
Ein Handelstag ist jeder Tag, an dem Banken in Luxemburg für normale Bankgeschäfte geöffnet sind
(„Geschäftstag“) (mit Ausnahme der Tage, die in einen Zeitraum der Aussetzung des Handels mit Anteilen fallen)
und der auch ein Tag ist, an dem die Börsen und geregelten Märkte in den Ländern, in denen der Teilfonds zu
einem wesentlichen Teil investiert ist, für den normalen Handel geöffnet sind.
Die Geschäftstage, die keine Handelstage sind, werden in den Jahres- und Halbjahresberichten angegeben –
diese Information ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Tage, die keine Handelstage sind, werden in den Jahresund Halbjahresberichten angegeben und sind am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Anleger, die erstmals Anteile erwerben, müssen ein Antragsformular ausfüllen. Folgekäufe oder Rückgaben von
Anteilen können per Brief, Fax oder nach vorheriger Vereinbarung per Telefon getätigt werden, wobei Letzteres
einer schriftlichen Bestätigung bedarf.
Anweisungen für den Kauf, Verkauf oder die Umschichtung von Anteilen sind an folgende Adresse zu
richten:
RBC Dexia Investor Services Bank S.A.
14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg
Tel: +(352) 26059553, Fax: +(352) 24609500
Handelsschlusszeiten am Ort der Auftragserteilung:
16.00 Uhr Hongkonger Ortszeit an einem Geschäftstag in Hongkong;
ƒ Hongkong:
17.00 Uhr Jersey-Ortszeit an einem Geschäftstag auf Jersey vor dem Handelstag;
ƒ Jersey:
10.00 Uhr polnische Ortszeit an einem Geschäftstag in Polen;
ƒ Polen:
ƒ Alle
anderen
10.00 Uhr Luxemburger Ortszeit an einem Handelstag.
Länder:
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Die Zahlung ist per Scheck, bankbestätigtem Scheck oder durch elektronische Überweisung frei von
Bankgebühren an die relevante(n) Korrespondenzbank(en) unter Angabe des Namens des Antragstellers und
des Teilfonds, für den die Zahlung erfolgt, innerhalb von vier Geschäftstagen nach Antragstellung zu leisten, es
sei denn, der vierte Geschäftstag ist ein Tag, an dem die Banken im Hauptfinanzzentrum der Handelswährung
der betreffenden Anteilklasse für Bankgeschäfte geschlossen sind. In diesem Fall müssen die frei verfügbaren
Gelder am darauf folgenden Geschäftstag eingehen bzw. muss der Rücknahmeerlös am darauf folgenden
Geschäftstag gezahlt werden, an dem die Banken im Hauptfinanzzentrum der Handelswährung der betreffenden
Anteilklasse für Bankgeschäfte geöffnet sind.
Die Anteile werden vorläufig zugewiesen aber erst dann endgültig zugeteilt, wenn bei der Gesellschaft oder zu
ihrer Verfügung frei verfügbare Gelder eingegangen sind.
Bei der Zuteilung von Anteilen werden dem Anleger Verkaufsabrechnungen und sofern er kein Antragsformular
ausgefüllt hat, Eintragungsbestätigungen zugeschickt.
Weitere Einzelheiten können dem ausführlichen Prospekt entnommen werden.
Zeichnungsund
Rücknahmeinformationen
Anteilklasse
Mindestbetrag der Erstanlage
Mindestbestand
Klasse A
USD
5,000
USD
5,000
Klasse E
USD
5,000
USD
5,000
Klasse I
USD
1,000,000
USD
1,000,000
Klasse J
USD
100,000
USD
100,000
Klasse P
USD
50,000
USD
50,000
Klasse W
USD
100,000
USD
100,000
Klasse X
USD
5,000,000
USD
5,000,000
Klasse Z
USD
1,000,000
USD
1,000,000
Für Folgeanlagen sind keine Mindestbeträge vorgeschrieben. Alle angegebenen Beträge sind so zu verstehen,
dass es sich auch um entsprechende Beträge in anderen wichtigen Währungen handeln kann. Nicht alle
Anteilklassen sind in allen Hoheitsgebieten erhältlich. Einige Vertriebsstellen können jedoch unterschiedliche
Mindestbeträge für die Erstanlage, Folgeanlage und den Mindestbestand ansetzen. Weitere Informationen sind
bei den jeweiligen Vertriebsstellen erhältlich.
Zur Verfügung
stehende
Handelswährungen und
Anteilklassen
Anleger können Anteile kaufen und ihre Zahlungen entweder in der Basiswährung oder in der folgenden
Handelswährung tätigen: Euro, Pfund Sterling, Hongkong-Dollar, Singapur-Dollar und US-Dollar. Australischer
Dollar, Kanadische Dollar, japanische Yen, polnische Zloty und Schweizer Franken stehen in bestimmten
Klassen oder über bestimmte Vertriebsstellen und/oder in bestimmten Ländern als Handelswährungen zur
Verfügung. Gegebenenfalls kann die Gesellschaft auf Antrag weitere Handelswährungen anbieten.
Werden Zahlungen in einer anderen Währung als der Basiswährung oder der Handelswährung geleistet,
veranlassen die Vertriebsgesellschaft oder die Register- und Transferstelle die notwendigen Devisengeschäfte
für Rechnung und auf Kosten des Antragstellers zu den am jeweiligen Handelstag geltenden Wechselkursen.
Bei Anträgen auf Anteile währungsgesicherter Anteilklassen müssen Zahlungen in der Währung der
währungsgesicherten Anteilklasse erfolgen, wenn von der Verwaltungsgesellschaft nicht anders genehmigt.
Anteilklasse
ISIN-Codes
Klasse A
AC
LU0164865239
AD
LU0039217434
EC
LU0164852419
ED
LU0149720996
IC
LU0164867441
Klasse E
Klasse I
ID
LU0149719717
J1C
LU0291307287
J1D
LU0291309739
Klasse P
n. z.
n. z.
Klasse W
n. z.
n. z.
Klasse X
XC
LU0404497447
XD
LU0404497520
ZC
LU0164888108
ZD
LU0151255600
Klasse J
Klasse Z
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Jährliche
Performance
Klasse A
60.00
40.00
20.00
0.00
-20.00
-40.00
2008
2009
2010
Berechnungsdatum: 31. März 2010
Währung: Basiswährung
Die historische Performance anderer Klassen ist ähnlich, kann jedoch je nach den berechneten Gebühren oder
aufgrund sonstiger individueller Merkmale, beispielsweise der jeweiligen Dividendenpolitik, abweichen. Die
historische Performance kann außerdem aufgrund der für eine bestimmte Klasse anwendbaren Referenzwährung
oder Absicherungspolitik abweichen.
Die historische Performance der anderen Klassen kann am Sitz der Verwaltungsgesellschaft in Erfahrung
gebracht werden.
Beachten Sie bitte, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Anhaltspunkt für die zukünftige
Wertentwicklung ist. Die Preise von Anteilen und die Erträge dieser Anteile können sowohl fallen als auch
steigen, und Anleger erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht in voller Höhe zurück.
Jährlicher
Portfolioumschlag
Berechnungsdatum: 31. März 2010
204.79 %*
Weitere
Informationen
Verwaltungsgesellschaft
HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A.
16, boulevard d'Avranches, L-1160 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
* Berechnet in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des CSSF-Rundschreibens 03/122 vom 19. Dezember
2003.
Register- und Transferstelle
RBC Dexia Investor Services Bank S.A.
14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg
Tel: +(352) 26059553 - Fax: +(352) 24609500
Domizilstelle
HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A.
16, boulevard d'Avranches, L-1160 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Vertriebsgesellschaft
HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A.
16, boulevard d'Avranches, L-1160 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Depotbank und Verwaltungsstelle / Hauptzahlstelle
RBC Dexia Investor Services Bank S.A.
14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg
Anlageberater
Ab dem 1. Januar 2011: HSBC Global Asset Management (Hong Kong) Limited
HSBC Main Building, 1 Queen’s Road Central, Hongkong
Bis zum 31. Dezember 2010: Halbis Capital Management (Hong Kong) Limited
HSBC Main Building, 1 Queen’s Road Central, Hongkong
Zahlstelle in Hongkong
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Limited
HSBC Main Building, 1 Queen’s Road Central, Hongkong
Vertreter und Zahlstelle in Polen
HSBC Bank Polska S.A.
Kraków Business Park 200, Ul. Krakowska 280, 32-080 Zabierzów, Polen
Wirtschaftsprüfer
KPMG Audit S.àr.l., Réviseurs d'Entreprises Agréé
9, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
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Rechtsberater
Elvinger Hoss & Prussen
2, Place Winston Churchill, L-1340 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Sitz der Gesellschaft
16, boulevard d'Avranches, L-1160 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Aufsichtsbehörde
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Vertriebsträger
HSBC-Gruppe
Kontakt
Verwaltungsgesellschaft
HSBC Investment Funds (Luxembourg) S.A.
16, boulevard d'Avranches, L-1160 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Tel: (+352) 48 88 96 21
Fax: (+352) 48 88 96 31
Zusätzliche
Informationen
für Anleger in
der
Bundesrepublik
Deutschland
Als Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland ist die
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21-23
40212 Düsseldorf
(nachfolgend: „deutsche Zahl- und Informationsstelle“) bestellt worden. Anträge auf Rücknahme oder
Umschichtung von Anteilen können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle eingereicht werden.
Sämtliche Zahlungen an die Anleger (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen)
können auf deren Wunsch über die deutsche Zahl- und Informationsstelle geleitet werden. Der Devisenumtausch
erfolgt auf Kosten und für Rechnung der Anleger zu den an dem betreffenden Handelstag gültigen
Devisenkursen. Auf Wunsch des Anteilinhabers werden die Zahlungen auch in bar geleistet.
Die Satzung der Gesellschaft, der ausführliche Prospekt vom Oktober 2010, die vereinfachten Prospekte sowie
die Jahres- und Halbjahresberichte sind bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle während der normalen
Bürozeiten kostenlos erhältlich. Dort können auch Kopien des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft, des
Depotbankund
Zahlstellenvertrages,
des
Verwaltungsstellenvertrages,
des
Registerund
Transferstellenvertrages, des Domizilstellenvertrages, der Anlageberaterverträge, der Verträge mit den
Vertriebsstellen, des Vertrages mit dem Repräsentanten und der Vertriebsstelle in Hongkong, des Vertrages mit
dem Repräsentanten in Großbritannien sowie des Vertrages mit dem Repräsentanten und der Vertriebsstelle in
Singapur während der normalen Bürozeiten kostenlos eingesehen werden.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sind bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich und
werden auf der Internetseite www.assetmanagement.hsbc.com/de veröffentlicht. Mitteilungen an Anteilinhaber
werden in Deutschland mittels Anlegerschreiben veröffentlicht.
Hinweise zur Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß § 5 Abs. 1
Investmentsteuergesetz, die als Voraussetzung für die Besteuerung nach §§ 2 und 4 Investmentsteuergesetz zu
beachten sind, für die Anteilsklassen A, M, L, I, P und Z sämtlicher Teilfonds zu erfüllen. Die Gesellschaft kann
jedoch nicht garantieren, dass die mit der Erfüllung der vorgenannten Pflichten verbundenen Besteuerungsfolgen
beim Anleger eintreten. Die Nichterfüllung der Pflichten kann darüber hinaus negative steuerrechtliche
Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger in einem Teilfonds haben. In Deutschland
steuerpflichtige Anleger sollten nicht in andere Anteilsklassen als die zuvor genannten anlegen, da gravierende
steuerliche Belastungen die Folge sein können. In Deutschland steuerpflichtigen Anlegern wird daher dringend
empfohlen, sich vor einer Anlage in Teilfonds und Anteilsklassen hinsichtlich der Auswirkungen des Erwerbs, des
Besitzes, der Übertragung und der Rückgabe von Fondsanteilen steuerlich beraten zu lassen; insbesondere
sollten sie dies vor einer Anlage in solche Anteilsklassen tun, die die Anforderungen nach §§ 2 und 4 des
Investmentsteuergesetzes nicht erfüllen.
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