Zahnzusatzversicherung Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
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Zahnzusatzversicherung Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
Tarifblatt zum Download/Druckversion © 2013 testsiegertarife Service GmbH• Kompetenzbereich Sicherheit für schöne Zähne • Hauptstraße 28 • 31542 Bad Nenndorf • TEL.: 0800 533 79 34 • FAX: 0800 533 79 35 (freecall)• MAIL: [email protected] Vertragsgrundlage sind die Versicherungsbedingungen Gesellschaft Tarifbezeichnung Kurzbeschreibung ZGU70+BZGU20+ZBU Der Tarif Württembergische ZGU70+BZGU20+ZBU ist ein Zahnzusatzversicherungstarif mit sehr hohen Leistungen für Prophylaxe, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, hochwertigen Zahnersatz ohne Kieferorthopädie, jedoch mit Leistungen für Sehhilfen, der auch kassenunabhängig erstattet. Die Stiftung Warentest bewertete diese Tarifkombination in FINANZTEST noch nicht. Bewertet wurde nur ZG70+ZB. Leistungen für Zahnerhalt Professionelle Zahnreinigung 100% (anteilig aus Baustein BZGU und ZBU) Professionelle Zahnreinigung für Kinder 100% (anteilig aus Baustein BZGU und ZBU) Fissurenversiegelung 100% (anteilig aus Baustein BZGU und ZBU) Hochwertige Kunststofffüllungen 100% (bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ) Parodontaltherapie (wichtig wenn Kasse nicht leistet) 100% Wurzelbehandlung (wichtig wenn Kasse nicht leistet) 100% Aufbissschienen/Knirscherschienen 100% (nicht jedoch im Rahmen von KFO) Leistungen für Kieferorthopädie Kieferorthopädie für Erwachsene Kieferorthopädie für Kinder Nein Nein Leistungen für Zahnersatz Zahnersatz in Kassenqualität 100% Hochwertige Brücken und Kronen 90% Inlays 90% Inlays – Betrag pro Inlay unbegrenzt? Ja Inlays – Anzahl der Inlays unbegrenzt? Ja Implantate 90% Implantate Betrag pro Implantat unbegrenzt? Ja Implantate - Anzahl der Implantate unbegrenzt? Ja Implantate – Leistungen für Knochenaufbau? Implantate – Leistungen für Funktionsanalyse? 90% Ja © 2013 testsiegertarife Service GmbH• Kompetenzbereich Sicherheit für schöne Zähne • Hauptstraße 28 • 31542 Bad Nenndorf • TEL.: 0800 533 79 34 • FAX: 0800 533 79 35 (freecall)• MAIL: [email protected] Keramikverblendungen 90% Keramikverblendungen bis Zahn-Nr.: Nr.8 Erstattung in % für Zahnersatz bezieht sich auf Den Rechnungsbetrag mit der Kasse zusammen. Bis zu welchen Sätzen der Gebührenordnung erfolgt eine Erstattung? Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ (3,5-facher Satz). Kunsstofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz. Vertragsinformationen Gesundheitsfragen im Antrag Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren Zwei einfache Fragen. Sehr kundenfreundlich. Ja. 1000 Euro im ersten Versicherungsjahrjahr, 2000 in den ersten 2, 3000 in den ersten drei, 4000 in den ersten 4. Davon werden für Zahnersatz 90% erstattet. Danach und bei Unfall unbegrenzt. Bei mehr als 2 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen und mehr als 4 vorhandenen Kronen, Stiftzähnen, Implantaten, Brückengliedern gilt eine verlängerte Zahnstaffel (je nach Anzahl 72 oder 96 Monate). Wartezeit für den Bereich Zahnerhalt Keine Wartezeit Wartezeit für den Bereich Kieferorthopädie Kieferorthopädie nicht versichert Wartezeit für den Bereich Zahnersatz Keine Wartezeit Mindestvertragsdauer 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Abschlussjahres. Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende des 2. Versicherungsjahres. Höchsteintrittsalter Keine Begrenzung Mitversicherung bereits fehlender, nicht ersetzter Zähne (echte Lücken) Mitversicherung bereits vorhandener Prothesen/Teilprothesen Leistungen bei Behandlung durch Zahnärzte ohne Kassenzulassung (Privatärzte) Ja, bis 2 ohne Einschränkungen, wenn maximal 4 Kronen, Stiftzähne, Implantate, Brückenglieder schon vorhanden sind. In Kombination maximal 8 fehlende, nicht ersetzte Zähne und 6 bereits mit Zahnersatz versorgte Zähne versicherbar. Zahnstaffel je nach Anzahl 72 oder 96 Monate (auf Anfrage). Ja. Ja, es wird nur ein „fiktiver“ Kassenanteil von 40% bei Zahnersatz und 20% bei Kunststofffüllungen und Inlays abgezogen. Bonusheft Das Bonusheft hat keinen Einfluss. Bitte führen Sie es trotzdem. Planmäßige Beitragsanpassung Es erfolgt keine automatische Beitragsanpassung mit steigendem Lebensalter. Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden? Besonderheiten Fazit Ja, wenn bei Zahnersatz, Inlays und Kunststofffüllungen der voraussichtliche Rechnungsbetrag 1500 Euro übersteigt, ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, ansonsten wird der Erstattungssatz halbiert. Diese Vorsorge dient der Erstattungssicherheit des Kunden. Ja, es gibt keine altersmäßigen Begrenzungen und fehlende, nicht ersetzte Zähne können mit versichert werden. 125 Euro Leistungen für Sehhilfen alle 2 Jahre sind enthalten. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren. Top Tarif mit Top-Leistungen für Zahnerhalt und Zahnersatz, fairen Leitungsstaffeln, einfachen, kundenfreundlichen Gesundheitsfragen. Sehr gute Mitversicherung fehlender, nicht ersetzter Zähne. Für Kinder (da ohne KFO und hoher Preis) weniger geeignet. Sehhilfen sind zusätzlich mitversichert. Für alle Altersgruppen von Erwachsenen sehr empfehlenswert, wenn fehlende Zähne mitversichert werden sollen. testsiegertarife Service GmbH, Geschäftsführer: Frank Sander und Peter Filip • Eingetragen im Handelsregister zu Jena unter der Nummer HRB Nr. 503468, Angaben nach Vermittlerrichtlinie: IHK-Register-Nr.: D-PIF4-3H2QJ-56, www.vermittlerregister.org, Deutscher Industrie- u. Handelskammertag (DIHK)e.V., Breite Str.29, 10178 Berlin, Telefon (030) 20308-0, E-Mail [email protected], Beschwerde-/Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, EMail: [email protected]