Informationen für Rentner

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Informationen für Rentner
Informationen zur sozialen Sicherung für deutsche Altersresidenten in Portugal
(Stand: Mai 2014)
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen
zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
I. Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Entstehen für mich als deutschem Rentner Nachteile bei meiner Rentenversicherung, wenn ich in
Portugal lebe?
Nein. Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein Konto Ihrer Wahl
in Deutschland oder Portugal überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine Rentenkürzungen.
Ausnahme: Zu einer Minderung der Rente kann es kommen, wenn die Rente auf dem
Rentenabkommen mit Polen vom 09.10.1975 beruht oder in der deutschen Rente ausländische
Zeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind.
Muss ich mich bei der Rentenversicherung in Deutschland abmelden?
Nein. Sie sollten aber Ihren neuen Wohnort angeben und sich vor Verlegung Ihres gewöhnlichen
Aufenthaltes ins Ausland bei Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Ansprüche im Falle der
Wohnsitzverlegung informieren.
Ein wichtiger Hinweis: Melden Sie sich keinesfalls versehentlich von Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung ab!
Wie wird meine Rente besteuert?
Die gesetzliche Rente sowie Betriebsrenten von Residenten werden nach dem deutschportugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. II 1982, S. 129ff.) in Portugal als
Wohnsitzstaat versteuert. Lassen Sie sich vor Verlegung Ihres Wohnsitzes nach Portugal eingehend
von
einem
Steuerberater
über
die
steuerrechtlichen
Folgen
nach
dem
Doppelbesteuerungsabkommen unterrichten!
Übrigens werden auch die Renten der in Deutschland lebenden Rentner versteuert. Bisher ist dies
bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit 2005 beginnt der stufenweise Übergang von
50 % der Rente bis zur vollen Rentenbesteuerung, die bis 2040 erreicht sein wird. Die Besteuerung
der Rentner, die eine Rente beziehen, steigt aber nicht weiter, d.h. es bleibt bei dem Steueranteil, der
zur Zeit des Rentenbeginns gültig war.
Welche Folgen hat es, wenn ich zugleich eine deutsche und eine portugiesische Rente beziehe?
Rentenversicherungszeiten in Deutschland und in Portugal bedeuten nach den europäischen
Rechtsregeln keinen Nachteil bei der Rentenberechnung. Sie erhalten zwei anteilige Renten. Jede
Rente wird unter Berücksichtigung der Rentenzeiten und der nationalen Rechtsvorschriften im
jeweiligen Staat berechnet; beide Renten werden dann nach dem Verhältnis der im jeweiligen Staat
verbrachten Zeiten anteilig gezahlt. Der Antrag auf eine entsprechende Rente in Portugal gilt
gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente in Deutschland, daher muss nur ein Antrag – in
Deutschland oder in Portugal - gestellt werden.
Es kann erhebliche Änderungen hinsichtlich Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung zur Folge
haben, wenn Sie als "Doppel-Rentner" Ihren gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland nach
Portugal verlegen (s.u.).
II. Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Wie steht es um das portugiesische Gesundheitssystem?
In Portugal existiert das Gesundheitssystem unabhängig vom Sozialversicherungssystem. Laut
geltendem Recht genießen Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten den Schutz des staatlichen
Gesundheitsdienstes (Servico Nacional de Saúde, SNS), also die gesundheitliche Grundversorgung,
die Krankenpflege sowie alle Arten von zusätzlichen diagnostischen und therapeutischen Mitteln.
Auch wird ein Teil der Kosten der Arzneimittel übernommen. Der SNS wird zu 90% aus Mitteln
des Staatshaushaltes und zu 10 % über individuelle Beiträge finanziert. Er ist dezentralisiert und in
fünf regionale Organisationen aufgeteilt, die weiter untergliedert sind. Der SNS erbringt die
Gesundheitsdienstleistungen selbst und durch angegliederte Krankenhäuser. Gesundheitszentren
sind die ambulanten ersten Anlaufstellen. Daneben gibt es private Ärzte und Kliniken, die bei den
privaten Versicherungen unter Vertrag stehen, aber auch vom staatlichen Gesundheitsdienst bei
Bedarf in Anspruch genommen werden.
Freie Arztwahl besteht nur zwischen den Allgemeinmedizinern und Fachärzten eines der 378
Gesundheitszentren mit ca. 1.800 Außenstellen. Der Patient hat das Recht auf die Leistungen aller
Einrichtungen des Gesundheitswesens, unabhängig von seinem Wohnort. Das Personal des
staatlichen Gesundheitsdienstes erbringt prinzipiell Sachleistungen; Kostenerstattung erfolgt, wenn
aus Zeitgründen eine private Gesundheitseinrichtung genutzt wird. Ausnahmen gelten für
Zahnbehandlungen. Ein großer Teil der angestellten Ärzte führt auch eine Privatpraxis oder hat
Belegbetten, auf die er ggf. hinweist.
Für jede Inanspruchnahme des Gesundheitswesens wird eine niedrige Gebühr (taxa moderadora)
erhoben, die je nach Leistung/Fallpauschale unterschiedlich ausfällt (in der Regel bis zu 5 Euro).
Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beträgt je nach Einkommen und sozialem Status 20-60% der
Apothekenpreise.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn ich als Rentner dauerhaft in Portugal lebe?
Sie werden nach europäischem Recht (Verordnung 1408/71) so behandelt, als wären Sie in Portugal
versichert. Mit der Bescheinigung E 121 Ihrer deutschen Krankenkasse gehen Sie zur
portugiesischen Krankenkasse Ihres Wohnortes (Centro de Saúde). Dort erhalten Sie die
portugiesische Versicherungskarte. Damit können Sie alle Ansprüche in Portugal geltend machen,
die auch Portugiesen zustehen, z.B. ggf. auch Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente. Sie
müssen sich aber - wie ein Portugiese - an die portugiesischen Regeln halten, also zu den
Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen der portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherung
gehen. Die Kosten der Behandlung werden später zwischen den deutschen und portugiesischen
Krankenkassen abgerechnet.
Kann ich mich als Rentner weiterhin in Deutschland behandeln lassen?
Ja. Das Bundessozialgericht hat 2005 entschieden, dass Rentnern, die in der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind und ausschließlich eine Rente aus der deutschen
Rentenversicherung beziehen, auch bei Wohnsitz im Ausland alle Ansprüche in Deutschland
erhalten bleiben. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen daher auf Antrag eine
Krankenversicherungskarte auch dann aus, wenn sie dauerhaft in Portugal wohnen.
Gibt es Besonderheiten, wenn ich auch in Portugal arbeite oder gearbeitet habe?
Ja. Die Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bleibt
nur für die in Portugal wohnhaften Altersresidenten bestehen, die ausschließlich eine Rente aus
Deutschland beziehen. Beziehen Sie neben Ihrer deutschen Rente aber auch eine Rente aus
Portugal, wechselt die Zuständigkeit von der deutschen KVdR zur portugiesischen
Krankenversicherung. Der Leistungsanspruch in Deutschland beschränkt sich in diesem Fall
grundsätzlich nur auf Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und
der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Auch der Anspruch auf
deutsches Pflegegeld entfällt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei der Zuständigkeit mehrerer
Staaten die Regeln eines Staates gelten müssen und hierfür die Regeln des Staates des Wohnsitzes
festgelegt wurden.
Was hat es mit der neuen europäischen Krankenversicherungskarte „EHIC“ auf sich?
Die EHIC-Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte, die das alte Formular E 111 ersetzt
und bei nur vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland das Recht nachweist, auch dort
Leistungen zu Lasten der deutschen Krankenversicherung zu erhalten. Mit dieser Karte können Sie
sich jederzeit vom portugiesischen Gesundheitsdienst oder im Notfall vom portugiesischen
staatlichen Krankenhaus behandeln lassen. Die Kosten werden später zwischen den Krankenkassen
in Portugal und Deutschland abgerechnet.
Ich bin in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Kann ich in
Portugal trotzdem den nationalen Gesundheitsdienst in Anspruch nehmen?
Der portugiesische nationale Gesundheitsdienst ist grundsätzlich für alle in Portugal lebenden
Menschen da, die keine andere andere Absicherung haben und bedürftig sind.
Kann ich auch zu einem deutschen oder anderen Privatarzt gehen, der seine Praxis in Portugal hat,
aber nicht dem portugiesischen Gesundheitssystem angehört?
Wenn Sie in Portugal Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind die deutschen Kassen nicht zur
Kostenübernahme verpflichtet, sie tun dies aber vielfach gleichwohl. Ihnen werden aber von Ihrer
deutschen Krankenkasse höchstens die Kosten erstattet, die der Krankenkasse auch beim
Vertragsarzt entstanden wären. Informieren Sie sich in jedem Fall vor einer Behandlung bei Ihrer
Krankenkasse.
III. Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung:
Wie steht es um die Pflegeversicherung in Portugal?
Eine Pflegeversicherung wird in Portugal bisher nicht diskutiert. Mit fortschreitendem
gesellschaftlichem Wandel wird sie jedoch auch hier unabweisbar werden. Künftig soll u.a. das
Angebot öffentlich finanzierter behindertengerechter Wohnungen verbreitert, ein Netz von
Einrichtungen für Behinderte und Pflegebedürftige geschaffen und der Zugang zu öffentlichen
Einrichtungen und Verkehrsmitteln gewährleistet werden.
Behinderte und Pflegebedürftige werden nach dem Grad der Behinderung und des Pflegebedarfs
und der Belastbarkeit der Familien aus dem öffentlichen Gesundheitssystem unterstützt, auch mit
Programmen der Langzeitpflege.
An allen Hilfen können auch deutsche Residenten teilhaben; sie müssen allerdings damit rechnen,
dass für gleiche Zwecke geleistetes Pflegegeld aus Deutschland entsprechend gekürzt wird.
Kann ich als Altersresident in Portugal deutsches Pflegegeld erhalten?
Ja. Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren in Deutschland erfüllt und erhalten
daher das ungekürzte Pflegegeld , wenn sie in Deutschland pflegeversichert sind. Die
Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt. Er
beauftragt dazu ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung oder entsendet eigene Ärzte. Das
Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Portugal
gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichert.
Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel aus Deutschland?
Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach
Portugal exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale
Dienste können nicht in Portugal Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie z.B. ein
Rollstuhl, werden nicht nach Portugal geleistet.
IV. Fragen zum Kindergeld
Kann ich als Rentner in Portugal auch deutsches Kindergeld erhalten?
Für das Kindergeld gilt das Land der Beschäftigung, und die Rente wird einer Beschäftigung in
Deutschland gleichgestellt, so dass Kindergeld auch nach Portugal ausgezahlt werden kann. Wenn
zugleich ein Anspruch nach portugiesischem Recht besteht, wird allerdings nur der
Unterschiedsbetrag zum deutschen Kindergeld gezahlt.
Deutsche, die in Portugal Arbeitnehmer sind, haben dagegen keinen Anspruch auf Kindergeld aus
Deutschland. Hier gilt das portugiesische Recht.
V. Fragen zur Sozialhilfe
Kann ich deutsche Sozialhilfe in Portugal erhalten?
Nein, deutsche Sozialhilfe wird grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt. Deutsche
Staatsbürger können aber jederzeit nach Deutschland zurückkehren und dort alle Sozialleistungen in
Anspruch nehmen. Eine Rückkehr nach Deutschland mit finanzieller Hilfe der Botschaft oder der
Konsulate kommt bei dauerndem gewöhnlichem Aufenthalt in Portugal generell nicht in Betracht.
Kann ich portugiesische Sozialhilfe erhalten?
Ebenso wie Portugiesen und unter den gleichen Voraussetzungen können auch EU-Bürger nach
Vollendung des 65. Lebensjahres die portugiesische nichtbeitragsbezogene Sozialrente von ca. 300
Euro monatlich von der portugiesischen Sozialversicherung beantragen.
VI. Fragen zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal
Wann habe ich meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal?
Im Bereich der Sozialversicherung kommt es nicht auf den gemeldeten Wohnsitz, sondern auf den
gewöhnlichen Aufenthaltsort an. Der befindet sich dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt (Ort, an
dem die überwiegende Zeit verbracht wird) haben. Die amtliche Meldung dient dabei als Indiz des
gewöhnlichen Aufenthaltes.
Auch im Steuerrecht kommt es, ebenfalls in Bezug auf die Rentenbesteuerung, in Zweifelsfällen
ebenfalls darauf an, wo der gewöhnliche Aufenthalt ist.
Soll ich mich offiziell als Dauerresident in Portugal anmelden?
Obwohl Sie als deutscher Rentner in Portugal das europäische Recht der Freizügigkeit
beanspruchen können, sind Sie nach portugiesischem Recht dazu verpflichtet, sich anzumelden.
Was sind die Folgen, wenn ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Portugal verlege?
Die wichtigsten Konsequenzen sind zusammengefasst:
• Ihre Rentenansprüche werden vom Wohnsitzwechsel grundsätzlich nicht berührt; Sie können
sich Ihre Rente wahlweise auf ein deutsches oder portugiesisches Konto überweisen lassen.
• Sie können bei einem Deutschlandbesuch weiterhin uneingeschränkte ärztliche Behandlung
in Anspruch nehmen (keine Beschränkung auf sofort notwendige Maßnahmen).
• Sie können alle Leistungen des portugiesischen nationalen Gesundheitsdienstes wie ein
Portugiese beanspruchen.
• Achtung: Sie unterliegen nicht mehr der deutschen, sondern der portugiesischen
Rentenbesteuerung.
• Achtung: Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung der Rentner ist nicht mehr
verpflichtet, auf Privatrechnungen portugiesischer Ärzte einen entsprechenden Kostenanteil
zu zahlen.
VII. Sonstiges
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Die Deutsche Botschaft ist als erste Anlaufstelle selbstverständlich für Sie da. Sie können aber in
der Regel nur auf andere deutsche Stellen verwiesen werden, die für Sozialversicherungs- und
Rentenangelegenheiten zuständig sind. Am besten ist es daher, wenn Sie sich selbst unmittelbar an
die jeweilige Stellen wenden.
Meist kann schon Ihre Kranken- und Pflegekasse in Deutschland helfen oder Ihre zuständige
deutsche Rentenversicherung. Die Telefonnummern und Anschriften können Sie Ihren
Versicherungsunterlagen entnehmen. Achten Sie auch auf Hinweise in der örtlichen
deutschsprachigen Presse auf die Sprechtage der deutschen Renten- und Krankenversicherung in
verschiedenen Regionen Portugals.
Auch die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (www.bmas.bund.de)
und des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.bund.de) enthalten viele wichtige
Hinweise.

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