Informationen für Rentner
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Informationen für Rentner
Informationen zur sozialen Sicherung für deutsche Altersresidenten in Portugal (Stand: Mai 2014) Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. I. Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung Entstehen für mich als deutschem Rentner Nachteile bei meiner Rentenversicherung, wenn ich in Portugal lebe? Nein. Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein Konto Ihrer Wahl in Deutschland oder Portugal überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine Rentenkürzungen. Ausnahme: Zu einer Minderung der Rente kann es kommen, wenn die Rente auf dem Rentenabkommen mit Polen vom 09.10.1975 beruht oder in der deutschen Rente ausländische Zeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind. Muss ich mich bei der Rentenversicherung in Deutschland abmelden? Nein. Sie sollten aber Ihren neuen Wohnort angeben und sich vor Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland bei Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Ansprüche im Falle der Wohnsitzverlegung informieren. Ein wichtiger Hinweis: Melden Sie sich keinesfalls versehentlich von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab! Wie wird meine Rente besteuert? Die gesetzliche Rente sowie Betriebsrenten von Residenten werden nach dem deutschportugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. II 1982, S. 129ff.) in Portugal als Wohnsitzstaat versteuert. Lassen Sie sich vor Verlegung Ihres Wohnsitzes nach Portugal eingehend von einem Steuerberater über die steuerrechtlichen Folgen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen unterrichten! Übrigens werden auch die Renten der in Deutschland lebenden Rentner versteuert. Bisher ist dies bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit 2005 beginnt der stufenweise Übergang von 50 % der Rente bis zur vollen Rentenbesteuerung, die bis 2040 erreicht sein wird. Die Besteuerung der Rentner, die eine Rente beziehen, steigt aber nicht weiter, d.h. es bleibt bei dem Steueranteil, der zur Zeit des Rentenbeginns gültig war. Welche Folgen hat es, wenn ich zugleich eine deutsche und eine portugiesische Rente beziehe? Rentenversicherungszeiten in Deutschland und in Portugal bedeuten nach den europäischen Rechtsregeln keinen Nachteil bei der Rentenberechnung. Sie erhalten zwei anteilige Renten. Jede Rente wird unter Berücksichtigung der Rentenzeiten und der nationalen Rechtsvorschriften im jeweiligen Staat berechnet; beide Renten werden dann nach dem Verhältnis der im jeweiligen Staat verbrachten Zeiten anteilig gezahlt. Der Antrag auf eine entsprechende Rente in Portugal gilt gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente in Deutschland, daher muss nur ein Antrag – in Deutschland oder in Portugal - gestellt werden. Es kann erhebliche Änderungen hinsichtlich Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung zur Folge haben, wenn Sie als "Doppel-Rentner" Ihren gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland nach Portugal verlegen (s.u.). II. Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung Wie steht es um das portugiesische Gesundheitssystem? In Portugal existiert das Gesundheitssystem unabhängig vom Sozialversicherungssystem. Laut geltendem Recht genießen Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten den Schutz des staatlichen Gesundheitsdienstes (Servico Nacional de Saúde, SNS), also die gesundheitliche Grundversorgung, die Krankenpflege sowie alle Arten von zusätzlichen diagnostischen und therapeutischen Mitteln. Auch wird ein Teil der Kosten der Arzneimittel übernommen. Der SNS wird zu 90% aus Mitteln des Staatshaushaltes und zu 10 % über individuelle Beiträge finanziert. Er ist dezentralisiert und in fünf regionale Organisationen aufgeteilt, die weiter untergliedert sind. Der SNS erbringt die Gesundheitsdienstleistungen selbst und durch angegliederte Krankenhäuser. Gesundheitszentren sind die ambulanten ersten Anlaufstellen. Daneben gibt es private Ärzte und Kliniken, die bei den privaten Versicherungen unter Vertrag stehen, aber auch vom staatlichen Gesundheitsdienst bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Freie Arztwahl besteht nur zwischen den Allgemeinmedizinern und Fachärzten eines der 378 Gesundheitszentren mit ca. 1.800 Außenstellen. Der Patient hat das Recht auf die Leistungen aller Einrichtungen des Gesundheitswesens, unabhängig von seinem Wohnort. Das Personal des staatlichen Gesundheitsdienstes erbringt prinzipiell Sachleistungen; Kostenerstattung erfolgt, wenn aus Zeitgründen eine private Gesundheitseinrichtung genutzt wird. Ausnahmen gelten für Zahnbehandlungen. Ein großer Teil der angestellten Ärzte führt auch eine Privatpraxis oder hat Belegbetten, auf die er ggf. hinweist. Für jede Inanspruchnahme des Gesundheitswesens wird eine niedrige Gebühr (taxa moderadora) erhoben, die je nach Leistung/Fallpauschale unterschiedlich ausfällt (in der Regel bis zu 5 Euro). Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beträgt je nach Einkommen und sozialem Status 20-60% der Apothekenpreise. Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn ich als Rentner dauerhaft in Portugal lebe? Sie werden nach europäischem Recht (Verordnung 1408/71) so behandelt, als wären Sie in Portugal versichert. Mit der Bescheinigung E 121 Ihrer deutschen Krankenkasse gehen Sie zur portugiesischen Krankenkasse Ihres Wohnortes (Centro de Saúde). Dort erhalten Sie die portugiesische Versicherungskarte. Damit können Sie alle Ansprüche in Portugal geltend machen, die auch Portugiesen zustehen, z.B. ggf. auch Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente. Sie müssen sich aber - wie ein Portugiese - an die portugiesischen Regeln halten, also zu den Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen der portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Die Kosten der Behandlung werden später zwischen den deutschen und portugiesischen Krankenkassen abgerechnet. Kann ich mich als Rentner weiterhin in Deutschland behandeln lassen? Ja. Das Bundessozialgericht hat 2005 entschieden, dass Rentnern, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und ausschließlich eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung beziehen, auch bei Wohnsitz im Ausland alle Ansprüche in Deutschland erhalten bleiben. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen daher auf Antrag eine Krankenversicherungskarte auch dann aus, wenn sie dauerhaft in Portugal wohnen. Gibt es Besonderheiten, wenn ich auch in Portugal arbeite oder gearbeitet habe? Ja. Die Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bleibt nur für die in Portugal wohnhaften Altersresidenten bestehen, die ausschließlich eine Rente aus Deutschland beziehen. Beziehen Sie neben Ihrer deutschen Rente aber auch eine Rente aus Portugal, wechselt die Zuständigkeit von der deutschen KVdR zur portugiesischen Krankenversicherung. Der Leistungsanspruch in Deutschland beschränkt sich in diesem Fall grundsätzlich nur auf Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Auch der Anspruch auf deutsches Pflegegeld entfällt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei der Zuständigkeit mehrerer Staaten die Regeln eines Staates gelten müssen und hierfür die Regeln des Staates des Wohnsitzes festgelegt wurden. Was hat es mit der neuen europäischen Krankenversicherungskarte „EHIC“ auf sich? Die EHIC-Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte, die das alte Formular E 111 ersetzt und bei nur vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland das Recht nachweist, auch dort Leistungen zu Lasten der deutschen Krankenversicherung zu erhalten. Mit dieser Karte können Sie sich jederzeit vom portugiesischen Gesundheitsdienst oder im Notfall vom portugiesischen staatlichen Krankenhaus behandeln lassen. Die Kosten werden später zwischen den Krankenkassen in Portugal und Deutschland abgerechnet. Ich bin in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Kann ich in Portugal trotzdem den nationalen Gesundheitsdienst in Anspruch nehmen? Der portugiesische nationale Gesundheitsdienst ist grundsätzlich für alle in Portugal lebenden Menschen da, die keine andere andere Absicherung haben und bedürftig sind. Kann ich auch zu einem deutschen oder anderen Privatarzt gehen, der seine Praxis in Portugal hat, aber nicht dem portugiesischen Gesundheitssystem angehört? Wenn Sie in Portugal Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind die deutschen Kassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, sie tun dies aber vielfach gleichwohl. Ihnen werden aber von Ihrer deutschen Krankenkasse höchstens die Kosten erstattet, die der Krankenkasse auch beim Vertragsarzt entstanden wären. Informieren Sie sich in jedem Fall vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. III. Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung: Wie steht es um die Pflegeversicherung in Portugal? Eine Pflegeversicherung wird in Portugal bisher nicht diskutiert. Mit fortschreitendem gesellschaftlichem Wandel wird sie jedoch auch hier unabweisbar werden. Künftig soll u.a. das Angebot öffentlich finanzierter behindertengerechter Wohnungen verbreitert, ein Netz von Einrichtungen für Behinderte und Pflegebedürftige geschaffen und der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln gewährleistet werden. Behinderte und Pflegebedürftige werden nach dem Grad der Behinderung und des Pflegebedarfs und der Belastbarkeit der Familien aus dem öffentlichen Gesundheitssystem unterstützt, auch mit Programmen der Langzeitpflege. An allen Hilfen können auch deutsche Residenten teilhaben; sie müssen allerdings damit rechnen, dass für gleiche Zwecke geleistetes Pflegegeld aus Deutschland entsprechend gekürzt wird. Kann ich als Altersresident in Portugal deutsches Pflegegeld erhalten? Ja. Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren in Deutschland erfüllt und erhalten daher das ungekürzte Pflegegeld , wenn sie in Deutschland pflegeversichert sind. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt. Er beauftragt dazu ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung oder entsendet eigene Ärzte. Das Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Portugal gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichert. Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel aus Deutschland? Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Portugal exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Portugal Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, werden nicht nach Portugal geleistet. IV. Fragen zum Kindergeld Kann ich als Rentner in Portugal auch deutsches Kindergeld erhalten? Für das Kindergeld gilt das Land der Beschäftigung, und die Rente wird einer Beschäftigung in Deutschland gleichgestellt, so dass Kindergeld auch nach Portugal ausgezahlt werden kann. Wenn zugleich ein Anspruch nach portugiesischem Recht besteht, wird allerdings nur der Unterschiedsbetrag zum deutschen Kindergeld gezahlt. Deutsche, die in Portugal Arbeitnehmer sind, haben dagegen keinen Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Hier gilt das portugiesische Recht. V. Fragen zur Sozialhilfe Kann ich deutsche Sozialhilfe in Portugal erhalten? Nein, deutsche Sozialhilfe wird grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt. Deutsche Staatsbürger können aber jederzeit nach Deutschland zurückkehren und dort alle Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Eine Rückkehr nach Deutschland mit finanzieller Hilfe der Botschaft oder der Konsulate kommt bei dauerndem gewöhnlichem Aufenthalt in Portugal generell nicht in Betracht. Kann ich portugiesische Sozialhilfe erhalten? Ebenso wie Portugiesen und unter den gleichen Voraussetzungen können auch EU-Bürger nach Vollendung des 65. Lebensjahres die portugiesische nichtbeitragsbezogene Sozialrente von ca. 300 Euro monatlich von der portugiesischen Sozialversicherung beantragen. VI. Fragen zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal Wann habe ich meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal? Im Bereich der Sozialversicherung kommt es nicht auf den gemeldeten Wohnsitz, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort an. Der befindet sich dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt (Ort, an dem die überwiegende Zeit verbracht wird) haben. Die amtliche Meldung dient dabei als Indiz des gewöhnlichen Aufenthaltes. Auch im Steuerrecht kommt es, ebenfalls in Bezug auf die Rentenbesteuerung, in Zweifelsfällen ebenfalls darauf an, wo der gewöhnliche Aufenthalt ist. Soll ich mich offiziell als Dauerresident in Portugal anmelden? Obwohl Sie als deutscher Rentner in Portugal das europäische Recht der Freizügigkeit beanspruchen können, sind Sie nach portugiesischem Recht dazu verpflichtet, sich anzumelden. Was sind die Folgen, wenn ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Portugal verlege? Die wichtigsten Konsequenzen sind zusammengefasst: • Ihre Rentenansprüche werden vom Wohnsitzwechsel grundsätzlich nicht berührt; Sie können sich Ihre Rente wahlweise auf ein deutsches oder portugiesisches Konto überweisen lassen. • Sie können bei einem Deutschlandbesuch weiterhin uneingeschränkte ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen (keine Beschränkung auf sofort notwendige Maßnahmen). • Sie können alle Leistungen des portugiesischen nationalen Gesundheitsdienstes wie ein Portugiese beanspruchen. • Achtung: Sie unterliegen nicht mehr der deutschen, sondern der portugiesischen Rentenbesteuerung. • Achtung: Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung der Rentner ist nicht mehr verpflichtet, auf Privatrechnungen portugiesischer Ärzte einen entsprechenden Kostenanteil zu zahlen. VII. Sonstiges An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe? Die Deutsche Botschaft ist als erste Anlaufstelle selbstverständlich für Sie da. Sie können aber in der Regel nur auf andere deutsche Stellen verwiesen werden, die für Sozialversicherungs- und Rentenangelegenheiten zuständig sind. Am besten ist es daher, wenn Sie sich selbst unmittelbar an die jeweilige Stellen wenden. Meist kann schon Ihre Kranken- und Pflegekasse in Deutschland helfen oder Ihre zuständige deutsche Rentenversicherung. Die Telefonnummern und Anschriften können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Achten Sie auch auf Hinweise in der örtlichen deutschsprachigen Presse auf die Sprechtage der deutschen Renten- und Krankenversicherung in verschiedenen Regionen Portugals. Auch die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (www.bmas.bund.de) und des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.bund.de) enthalten viele wichtige Hinweise.