Handlungsrichtlinien bei Verdacht auf körperliche Misshandlung

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Handlungsrichtlinien bei Verdacht auf körperliche Misshandlung
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Handlungsrichtlinien bei Verdacht auf
körperliche Misshandlung, sexuellen
Missbrauch, bedrohliche
Vernachlässigung von Kindern und
Jugendlichen
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Impressum:
Herausgeber:
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Kinderschutz bei Kindesmisshandlung
am Universitätsklinikum AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin
Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig
Redaktion:
Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Petra Nickel
Dipl.-Soz.päd. Annette Keller
Dr. med. Matthias Bernhard
Friederike Terpe
Redaktionsanschrift:
Universitätsklinikum AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin
Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig
Tel.: 0341 / 97 26 242 (Leitstelle)
Fax: 0341 / 97 26009
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Stand: Januar 2013
Inhaltsverzeichnis
Mitarbeiter in der interdisziplinären Kinderschutzgruppe
4
Grundsatz Kinderschutz
5
Wichtige Aufgaben einer Kinderschutzgruppe
5
Vorteile einer Kinderschutzgruppe
6
Rechtslage
7
Kindesmisshandlung: Definition, körperliche Leitsymptome, Schweregradeinteilung
9
Gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
11
Elterngespräche bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
12
Erstversorgung/Abklärung bei Vorstellung in der Ambulanz
13
Versorgung bei stationärer Aufnahme
14
Kliniksozialdienst
16
Pflegepersonal
17
Psychiatrisch-psychologisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung
19
Dokumentationsbögen
20
Fallbesprechungen
21
Schweigepflichtsentbindung
24
Information an Kinder- und Jugendnotdienst / Amtsgericht Leipzig
25
Pflegedokumentation
26
Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen
28
Dokumentationsschema bei Verdacht auf körperliche Misshandlung
und Vernachlässigung
29
Extra-Verhaltensfragebogen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
32
Dokumentationsschema bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
33
Checkliste für die Krankenakte
36
Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
37
Kontakte zu Einrichtungen
44
Meldebogen an das Jugendamt
44
Kontakte zum Jugendamt / Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
45
Stationäre und ambulante Versorgungseinrichtungen
46
Psychologische/psychosoziale Beratungsstellen
47
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Mitarbeiter in der interdisziplinären Arbeitsgruppe Kinderschutz
Erreichbar über Mail-Verteiler:
_MV_KIK_Kinderschutzgruppe
Name
Dipl. Soz.-Päd.
Annette Keller
E-Mail
Tel.
Assistenzärztin
Friederike Terpe
E-Mail
Tel.
Dipl.-Psych.
Dr. Petra Nickel
E-Mail
Tel.
OA Dr. med.
Christian Geyer
E-Mail
Tel.
Dr. med.
Thomas Woller
E-Mail
Tel.
OA Dr. med.
Michael Kroll
E-Mail
Tel.
OÄ Dr. med. Julia Kern
E-Mail
Tel.
Dipl. Soz.-Päd.
Jane Strauch
E-Mail
Tel.
Dr. med.
Christian König
E-Mail
Tel.
OA Dr. med.
Matthias Bernhard
E-Mail
Tel.
Lt. Schwester Ambulanz
Annett Schütze
E-Mail
Tel.
ÄiW
Sarah Bruckmann
E-Mail
Tel.
PD Dr. med.
Katarina Stengler
E-Mail
Tel.
Einrichtung /E-Mail / Telefon
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Liebigstraße 20a,
04103 Leipzig
[email protected]
Tel: 97 17187 / 97 26 206
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Liebigstraße 20a,
04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 424
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Liebigstraße 20a,
04103 Leipzig
[email protected]
Tel: 97 26 851 / 97 26 140
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie,
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 879
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie,
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 903 / 97 26 905
Klinik u. Poliklinik f. Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik des Kindesund Jugendalters, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 24 105 / 97 24 011
Abteilung für Geburtsmedizin, Liebigstr. 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 23 595 / 97 23 611
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde, Liebigstr. 20a
04103 Leipzig
[email protected]
Tel: 97 23 488 / 97 23 487
Institut für Rechtsmedizin Johannisallee 28,
04103 Leipzig
Christian.Kö[email protected]
Tel.: 97 15 115 (Sekretariat 97 15 100)
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Liebigstraße 20a,
04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 077 / 97 26 858
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Liebigstraße 20a,
04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 23 939
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche, Liebigstraße 20a,
04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 155
Klinik u. Poliklinik f. Psychiatrie u. PT, Semmelweisstr. 10, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 15 555
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Grundsatz - Kinderschutz
Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller Institutionen und
Fachpersonen, die beruflich mit Kindern zu tun haben. In Kinderkliniken soll er integrierter Teil des
Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen sein. Nach allen epidemiologischen Arbeiten ist
Kindesmisshandlung zwar häufig, wird jedoch zu selten diagnostiziert. Die Diagnose und der
nachfolgende Schutz der Opfer setzt verschiedenes voraus: Aufmerksamkeit, Bereitschaft zur
Diagnosestellung, fachliche Kenntnisse der verschiedenen Misshandlungsformen, rationale
Diagnostik und Differenzialdiagnosen entsprechend aktueller (AWMF u.a.) Leitlinien und
Empfehlungen der Fachgesellschaften, ein strukturiertes, fachgerechtes Vorgehen der
Verdachtsabklärung, Kompetenzen in Kinderschutz der Erfassung und Beurteilung von familiären
Risiken und Ressourcen, Rechtssicherheit und die Bereitschaft zu multiprofessionellem Handeln.
Wichtigste Aufgaben einer Kinderschutzgruppe
Erkennung von Gewalt/Misshandlung am Kind/Jugendlichen; Planung eines überlegten und
koordinierten Vorgehens bezüglich diagnostischer Sicherung, der Elterngespräche und des
Kindesschutzes nach Entlassung sowie die familienzentrierte interdisziplinäre Beratung.
•
Standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen, Kontrolle des Vorgehens
•
Rasche Entscheidung bezüglich Gefährdungsmeldung ans Jugendamt, unter Umständen
polizeiliche Anzeige; Einschätzung der Gefährdung von Geschwistern
•
Erstellung individueller Abklärungspläne
•
Genaueste, gerichtstaugliche schriftliche, grafische und Fotodokumentation
•
•
Standardisierte forensische Spurensicherung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Standardisiertes Vorgehen bei Aufklärungsgesprächen mit Eltern
•
Diskussion und Reflexion der Fälle in regelmäßigen Sitzungen
•
Einbeziehung angrenzender Fachgebiete
•
Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen im eigenen Wirkungsbereich
•
Regionale Zusammenarbeit und Kontakt mit Kinderschutzdiensten, beispielsweise in
multiprofessionellen (Kooperations-) Arbeitskreisen
5
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Vorteile einer Kinderschutzgruppe
Sicherstellung einer multiprofessionellen Herangehensweise
Daraus ergibt sich eine innerklinisch breitere, multiprofessionelle und fundiertere, professionellere
Basis für Entscheidungen, weniger Anfälligkeit für emotionale Reaktionen und Fallstricke eines
Einzelnen. Mehr Ansprechpartner gewährleisten Versorgung auch bei Abwesenheit Einzelner.
Strukturierte Vorgehensweisen, Handlungsrichtlinien und Abläufe vermeiden individuelle
Fehleinschätzung und Versäumnisse und sind ein Beitrag für Qualitätssicherung im Kinderschutz.
Entlastung des einzelnen Arztes
Die komplexe, teils emotional stark belastende Kinderschutzarbeit kann allein stark überfordernd
sein– KSG Arbeit dient somit auch der Burnout-Prophylaxe!
Rasche Abklärung durch verbesserte Kommunikation
Aus der fachlichen und persönlichen Kenntnis der Fachleute verschiedener Berufsgruppen innerhalb
der KSG resultiert eine verbesserte Kommunikation. Dies führt auch in Krisenfällen zu geringeren
Zeit-, Informations- und Reibungsverlusten und ermöglicht eine potenziell raschere Abklärung von
Verdachtsfällen. Missverständnisse sind schneller auszuräumen.
Erweiterung des persönlichen und beruflichen Horizonts
In den Diskussionen bringt jedes Teammitglied seine persönliche und berufliche Erfahrung ein;
dadurch kann eine Situation aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden.
Durch regelmäßige Teambesprechungen erfolgt ein Kennenlernen der Sichtweise anderer
Berufsgruppen zur gleichen Fragestellung. Dies erleichtert eine gemeinsame Sprache zu finden und
andere Sichtweisen für dieselbe Problematik kennen und verstehen zu lernen.
Erfahrungsgewinn
Alle Verdachtsfälle von Misshandlung/Missbrauch der einzelnen Abteilungen werden im Team
vorgestellt und besprochen. Durch die größere Zahl von besprochenen Fällen ist der
Erfahrungszuwachs für die einzelnen Teammitglieder somit größer.
Mögliche verstärkte Sensibilisierung für Verdachtsfälle in der Abteilung
Die Existenz einer Kinderschutzgruppe führt generell zu einem Anstieg der Meldefrequenz von
Verdachtsfällen durch Ambulanz- und Stationsärzte. Bei Unsicherheit und bloßem Verdacht ist der
Einzelne häufig überfordert und neigt dazu, den Verdacht zu verdrängen. Fachliche Unsicherheit,
eigene Betroffenheit und die Befürchtung, durch falsche Handlungen Eltern zu Unrecht zu
verdächtigen oder das Leid der Patienten noch zu vergrößern, führen zu Angst vor der Diagnose.
Daraus ergibt sich Unsicherheit in der Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen. Durch
die Existenz einer Kinderschutzgruppe und entsprechender Richtlinien ist eine deutlich höhere
Handlungssicherheit und fachliche Sicherheit gegeben. Dies führt dazu, dass Verdachtsfälle seltener
verdrängt werden und einer fachlichen Klärung zugeführt werden können.
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§§§ Rechtslage §§§
Rechtsfragen bei Gewalt gegen Kinder umfassen ein relativ weites Spektrum. Neben internationalen
Abkommen gibt es Vorgaben im Grundgesetz (GG) mit der Verankerung des elterlichen Sorgerechts,
aber auch des sog. staatlichen Wächteramtes als Einschränkung dieses Sorgerechts. Der
Gesetzgeber füllt diese Vorgaben inhaltlich u.a. mit Regelungen im Familienrecht des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. im Sozialgesetzbuch VIII (SGB
VIII), im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO). Daneben gibt es spezielle
gesetzlichen Regelungen auch zum Schutz von Minderjährigen z.B. im Gewaltschutzgesetz
(GewSchG) und in den „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStV)“. Neu
hinzugekommen ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008. Besondere praktische Relevanz
haben Regelungen zum Umgang mit minderjährigen Gewaltopfern im Strafverfahren.
Seitens behandelnder Ärzte ist einerseits zu beachten, dass zunächst grundsätzlich die ärztliche
Schweigepflicht gemäß § 203 StGB gilt. Diese darf aber im Sinne einer sorgfältigen Güterabwägung
bei drohender Gefahr für ein Rechtsgut von hohem Rang gebrochen werden. Das gefährdete
Kindeswohl ist in dieser Abwägung das höhere Rechtsgut. Als rechtliches Instrument dient hierzu der
rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB. Bei begründetem Verdacht auf eine
Kindesmisshandlung ist schon allein wegen der nicht ausschließbaren Wiederholungsgefahr im
Regelfall eine Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht möglich. Dies kann z.B. gegenüber dem
Jugendamt erfolgen, dass seinen im SGB VIII verankerten Pflichten zur Hilfeleistung bzw.
Abschätzung der Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) genügen muss. Gegebenenfalls hat das
Jugendamt Entscheidungen des Familiengerichts herbei zu führen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur
Anzeige (Meldepflicht) gemäß § 138 StGB besteht nicht, der Arzt hat ein
Zeugnisverweigerungsrecht. Andererseits ist zu bedenken, dass sich der Arzt durch seine
besonderen fachlichen Qualifikationen und Möglichkeiten Kinder zu schützen, in einer sog.
Garantenstellung befindet und damit eine besondere Verantwortung und moralische Verpflichtung
hat, für den Schutz seiner minderjährigen Patienten zu sorgen.
Der Verzicht auf eine gesetzliche Meldepflicht von Verdachtsfällen ermöglicht, das in Deutschland
weitgehend akzeptierte Konzept »Hilfe statt Strafe« zu praktizieren, wenn dies nach einer
gründlichen Bewertung der Situation des Kindes als sinnvoll und Erfolg versprechend erachtet wird.
Da Kinderschutz nicht selten auch die Mitteilung von Misshandlungs-, Missbrauchs- und
Vernachlässigungsfällen an staatliche Stellen bedeutet (Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft),
gehört zu einem umfassenden Konzept des ärztlichen Umgangs damit auch die Kenntnis
einschlägiger gesetzlicher Normen und ihrer Konsequenzen für die Opfer.
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Bei Kindesmisshandlung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Gelangt es zur Kenntnis von Polizei
und Staatsanwaltschaft, so müssen diese ermitteln. Dabei sind Schutzvorschriften gegenüber dem
kindlichen Gewaltopfer zu beachten, die teils in der StPO, teils in den RiStBV festgelegt sind. Dazu
gehört die Vermeidung mehrfacher Befragungen, die Möglichkeit der Videovernehmung und der
zwingende Hinweis, dass eine Person des Vertrauens zugegen sein darf. Das Gewaltschutzgesetz
(GewSchG) gegen häusliche Gewalt dient auch dem Schutz Minderjähriger und ermöglicht akut ein
Aufenthaltsverbot des Gewalttäters in der Wohnung sowie in der Umgebung jener Orte, an denen
sich das Kind regelmäßig aufhält. Sind Tatverdächtige die sorgeberechtigten Eltern, so kann über das
zuständige Familiengericht das Sorgerecht entzogen und ein Betreuer eingesetzt werden. Um dem
Kind ein wiederholtes Auftreten in Gerichtsverfahren zu ersparen, lassen die prozessualen
Regelungen
einerseits
eine
Videovernehmung
zu
und
andererseits
können
Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens schon im
Strafverfahren geltend gemacht werden, so dass ein erneutes Verfahren vor einem Zivilgericht
entfällt. Generell gilt nach den RiStBV die Vorgabe, dass Verfahren mit minderjährigen Gewaltopfern
beschleunigt durchgeführt werden sollen.
Das Rechtsgebot der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 StGB ist im Sinne einer
Güterabwägung gegenüber dem gefährdeten Kindeswohl abzuwägen. Der § 34 StGB
erlaubt diese Abwägung im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes, wenn sie
gründlich und gewissenhaft erfolgt. Eine Verpflichtung zur Anzeige entsprechend
dem § 138 StGB besteht jedoch nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein Einschalten der Polizei ist immer notwendig, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung
von Eltern oder Geschwistern vorliegt oder unmittelbare Gefahr für andere minderjährige
Geschwister vorzuliegen scheint oder wenn es geboten scheint, sofort eine Spurensicherung
im häuslichen Umfeld zur Verhinderung weiterer Straftaten durchzuführen, zur Sicherstellung
von Suchtmitteln, Wäschestücken oder Waffen, Überprüfung unmittelbarer Tatbestände bei
nicht akzidentellen Verletzungen wie Verbrühungen und Verbrennungen und zur
Spurensicherung im häuslichen Bereich im Falle pornographischen Materials wie Fotos,
Filme, elektronische Daten. Die Entscheidung zu einer polizeilichen Anzeige muss in jedem
Fall individuell und nicht schematisch getroffen werden. Die Gründe für den Bruch der
Schweigepflicht sind sorgfältig abzuwägen und zu dokumentieren. Da die Polizei eine
Ermittlungspflicht hat, kann eine Anzeige bzw. Information der Ermittlungsbehörden nicht
mehr rückgängig gemacht werden.
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Kindesmisshandlung: Definition, körperliche Leitsymptome, Schweregradeinteilung
• der Diagnose mit den Eltern planen (Aufklärungsgespräch)
Misshandlung
Sexueller Missbrauch
Vernachlässigung
• Körperlich:
nicht hinreichende
Versorgung und
Gesundheitsfürsorge, die zu
Entwicklungs- und
Gedeihstörungen führen
• Emotional:
fehlendes, nicht
hinreichendes oder ständig
wechselndes und dadurch
nicht ausreichendes
emotionales
Beziehungsangebot
• Körperlich:
direkte Gewalteinwirkung durch
Betreuungspersonen auf das
Kind durch Schlagen,
Verbrennen, Verätzen,
Schütteln, Schädigung durch
Intoxikation
• Münchhausen-by-proxy
Syndrom:
Misshandlungsform durch die
Vorspiegelung falscher
Krankheitssymptome durch die
Bezugsperson
Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt
(bes.
Brust- und Genitalbereich; sog. Handson-Taten) sowie das Vorzeigen bzw. das
Herstellen von pornographischen Fotos,
Filmen usw.
Ferner Exhibitionismus (hands-off-Taten)
durch eine wesentlich ältere jugendliche
oder erwachsene Person.
Besonders zu berücksichtigen sind
Handlungen unter Ausnutzung von
Abhängigkeitsverhältnissen!
Gleichrangige Liebesbeziehungen unter
Jugendlichen und Heranwachsenden sind
ausgenommen.
Körperliche Leitsymptome
•
•
•
•
Schlechter Allgemeinzustand und Ernährungszustand bis zur vitalen Gefährdung
Zu niedriger BMI oder Körpergröße
Katastrophaler hygienischer Zustand
Verletzungen an untypischen Stellen (v. a. Kopf, Gesäß, Rücken, Genitale, Innenflächen der Oberschenkel,
bevorzugt linke Körperhälfte)
• Verletzungen unterschiedlichen Alters (insb. Hämatome und Frakturen)
• Auffällige Verletzungsmuster (z.B. thermische Verletzung, Griffmarken an Oberschenkeln und Oberarmen,
Stockabdrücke, Abschnürungen)
• Schmerzen bei stumpfen, äußerlich nicht sichtbaren Traumata (insb. Bauchtraumata)
Psychische und psychopathologische Leitsymptome
• Charakteristische Auffälligkeiten in der Interaktion, z.B. sogenanntes eingefrorenes Lächeln, eingefrorene
Wachsamkeit
• Häufig Störung der Nähe-Distanz-Regulation, sozialemotionale Verhaltensauffälligkeiten
• Bei vernachlässigten Kindern: Störungen des Ernährungszustandes, des Pflegezustandes, des Schlafes
usw.
• Altersinadäquate Ängste oder Verweigerung bei körperlicher Untersuchung, z.B. bei der Anwendung von
Instrumenten
• Angst in Situationen, die an den Misshandlungskontext erinnern, z. B. körperlich berührt, gebadet oder
geduscht werden
• Sexualisiertes Verhalten (z.B. unangemessenes Sexualwissen, sexualisierte Sprache, sexuelle Handlungen an
Gleichaltrigen oder sexualisierte Distanzlosigkeit gegenüber erwachsenen Betreuungspersonen)
Schweregradeinteilung (Intensität der Einwirkung, Ausmaß der Folgen)
Leicht: wiederholte körperliche Züchtigung, emotional feindselige Ablehnung des Kindes, sexuelle Handlungen
(z.B. Berühren der Brüste, Kontakte mit Exhibitionismus)
Schwer: Misshandlungen können Kinder in akute Lebensgefahr bringen und/oder zu bleibenden Schädigungen
führen
Besonders schwer: Gewalteinwirkungen, Vergewaltigungshandlungen mit Verletzungen und dem Einsatz
brutaler körperlicher Gewalt, um die Gegenwehr des Opfers zu brechen
Häufigkeit der Tat
Einmalige Taten: meist akute Ereignisse, deren Hergang relativ klar zu ermitteln sind und einer dringenden
Akutversorgung sowie einer Nachsorge bedürfen
Chronische Handlungen:
• Sehr häufig unklares Symptombild mit unspezifischen Verhaltensauffälligkeiten, mit unterschiedlich alten
Spuren von Misshandlung, mit widersprüchlichen Angaben aus dem Umfeld;
• Bei Nähe des Täters besteht für das Kind ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere psychische Folgen;
• Gefahr einer Re-Traumatisierung bei psychischer Aufarbeitung (Anpassungsstörung, reaktive
Bindungsstörung, posttraumatische Belastungsstörung).
Verkürzt aus AWMF-Leitlinien 2010
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Quelle:http://www.familien-mit-zukunft.de
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Gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der Begriff „Gewichtige Anhaltspunkte“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber ein wichtiger
Bestandteil des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII. Er bildet den
Ausgangspunkt für das Tätigwerden des Jugendamtes, insofern die Anhaltspunkte aus Mitteilungen,
Beobachtungen bzw. Schlussfolgerungen verschiedener Informationsquellen nach Abschätzung des
Gefährdungsrisikos als gewichtig eingeschätzt wird. Grundsätzlich könnten nachfolgend aufgeführte
Anhaltspunkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für eine Kindeswohlgefährdung sprechen:
Äußeres Erscheinungsbild des Kindes
• Massive und/oder wiederholte Zeichen von
Verletzungen;
• starke Unterernährung, fehlende
Körperhygiene;
• witterungsunangemessene und/oder
verschmutzte Kleidung.
Verhalten des Kindes
• wiederholte oder schwere gewalttätige und/
oder sexuelle Übergriffe gegen Personen;
• Benommenheit/Rauschzustand; wiederholtes
apathisches und ängstliches Verhalten;
• Äußerungen des Kindes, die auf
Kindeswohlgefährdung hinweisen könnten (z. B.
„Der Papa hat mich schon wieder geschlagen/
verhauen“; „Die Mama hat mich schon wieder
so dolle angeschrien“,...);
• altersungemäßes Aufsuchen von gefährdenden
Orten oder Fernbleiben aus dem elterlichen Haus
• Schulbummelei, Schulverweigerung;
• gehäuftes, straffälliges Verhalten.
Das Risiko einer Kindeswohlgefährdung
kann umso höher sein:
-
Je geringer die finanziellen und
materiellen Ressourcen und
-
Je schwieriger die soziale Situation
und
-
Je desorganisierter die
Familiensituation (Trennung und Scheidung)
und
-
Je schwieriger die persönliche
Situation der Eltern/Sorgeberechtigten und
-
Je herausfordernder die Situation und
das verhalten des Kindes (z. B. Krankheit ,
Behinderung)
Es handelt sich jedoch lediglich um Faktoren,
die das Risiko einer Kindeswohlgefährdung
erhöhen. Im Umkehrschluss heißt das aber
nicht, dass bei Vorliegen mehrere dieser
Faktoren eine Kindeswohlgefährdung
zwangsläufig ist.
Verhalten der Erziehungspersonen
• wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den
Erziehungspersonen;
• fehlende Bereitstellung von Nahrungsmitteln;
• physische Gewalt gegenüber dem Kind (z. B. in Form von Schütteln, Schlagen und Einsperren);
• psychische Gewalt gegenüber dem Kind durch massives Beschimpfen, Ängstigen, Einsperren etc.
• Verweigerung von Krankheitsbehandlungen.
Familiäre Situation
• Verletzung der Aufsichtspflicht durch Alleinlassen von Kindern oder Einsatz ungeeigneter Dritter
(z. B. kleine Geschwister);
• Missbrauch des Kindes zur Begehung von Straftaten oder anderen verwerflichen Taten;
• Armut und/oder Obdachlosigkeit.
Persönliche Situation der Erziehungspersonen
• Psychische Störungen bspw. in Form eines stark verwirrten Erscheinungsbildes;
• Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch bzw. -sucht.
Wohnsituation
• Verschmutzte, vermüllte Wohnung mit/ohne Spuren äußerer Gewaltanwendung;
• Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. defekte Stromkabel);
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• Fehlender Schlafplatz bzw. Spielzeug für Kinder.
nach: Leipziger Leitfaden für Kinderschutz – Stadt Leipzig
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Quelle:http://www.hinsehen-erkennen-handeln.de/fileadmin/user_upload/Gespraechsleitfaden_Praxis.pdf
Erstversorgung / Abklärung bei Vorstellung in der Ambulanz
Der erstuntersuchende Arzt hat den naheliegenden Verdacht auf
Kindesmisshandlung
Erhebung der ersten Daten (Ambulanzkarte, Formblatt, Dokumentationsbögen):
-
-
-
Anamnese, Gelbes Heft!
Beschreibung des Allgemeinzustandes des Kindes
Körperliche Untersuchung
Äußerlich sichtbarer Befund, Symptome, insbesondere Verletzungen
Angaben zu Geschehen und Ursachen durch Kontaktpersonen/Eltern
Verhaltensauffälligkeiten und psychoemotionaler Zustand des Kindes
Besteht eine gestörte Kommunikation/Interaktion der Begleit-/Bezugspersonen?
Sonstige Anzeichen einer Gefährdung, z.B. auch Folgezustände früherer Gewalteinwirkung
ggf. Fotodokumentation, Vermessung..., Digitalkamera: in Notfallaufnahme Raum: E0058
Verhalten und Kommunikation des Untersuchers:
-
-
Ruhiges, sachliches, klares Ansprechen notwendiger diagnostischer Maßnahmen zur
Klärung der Befunde gegenüber Eltern/ Begleitpersonen/ Kind
Kindgerechtes Untersuchungsverhalten
Eskalation und Schuldzuweisungen vermeiden
Wertungsfreie Befunddokumentation
Wohl, Sicherheit, Schutz des Kindes haben Vorrang, nicht die Suche nach dem Täter!
Sekundäre Traumatisierung des Kindes vermeiden
Bei sich erhärtenden Verdacht auf eine KMH - angemessene Gefahrenabschätzung:
Immer Information des Dienstoberarztes / ärztlichen Hintergrunddienstes
In der Regel immer stationäre Aufnahme veranlassen – vorrangig auf E01.2
CAVE: Säuglinge sollten immer stationär aufgenommen werden Sicherheit, Schutz des Kindes.
Zeit, Ruhe zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Zeitnahes Einholen interner u. externer Expertise/n (Rechtsmedizin [Sekretariat Tel. 15100,
Fax 15109], fachspezifische Konsile); ggfs. Fotodokumentation, Vermessung usw.
CAVE: Am Vorstellungstag, spätestens am Folgetag immer umgehende Information der
Kinderschutzgruppe, die Mitarbeiter treffen in einer Fallbesprechung weitere
Entscheidungen zum weiteren Vorgehen. Kontakt E-mail: _MV_KIK_Kinderschutzgruppe
(vgl. Mail-Verteiler-Liste auf Seite 4)
-
Abwägen der ambulanten Versorgung und Wiedervorstellung. Dies ist möglich, wenn:
-
-
Sich der Verdacht auf eine KMH nicht erhärtet
Sicherheit und Schutz des Kindes bei Rückgang in das Wohnumfeld gewährleistest ist
Verletzungen sind nicht so schwerwiegend, dass eine stationäre Aufnahme erforderlich ist
Bei kooperativen, einsichtigen Mitwirken der Sorgeberechtigten bzw. Bezugsperson/en
Wenn notwendige psychosoziale Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen bereits existieren oder
ambulant gut zu organisieren sind
ggfs. Information des JA/ASD bzw. anderer benannter Betreuungseinrichtungen
Einholen der Schweigepflichtsentbindung
Arztbrief, Diagnose mit Festlegen der Wiedervorstellung, wann und wo!
Bei Ablehnung der ärztlich notwendigen stationären Aufnahme durch die Eltern
-
Bei mangelnder Einsicht und Kooperation
Bei ernsthaften Verletzungen und weiter zu erwartender akuter Gefährdung des Kindes
CAVE: Veranlassung
- einer Inobhutnahme durch das Jugendamt / Allgemeinen Sozialen Dienst bzw.
- des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts vom zuständigen Familiengericht
- Kinder- und Jugendnotdienst: 24 Stunden erreichbar (Tel.: 0341 – 4112130)
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Versorgung bei stationärer Aufnahme
Wenn die stationäre Aufnahme erfolgt ist:
1. Fallkonferenz:
-
-
Klärung der personellen Zuständigkeiten und des weiteren Procedere
Mitwirkung von Mitarbeitern der Kinderschutzgruppe
Anamnesebogen
Dokumentationsbogen
Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit der Maßnahmen
Wenn noch nicht veranlasst oder erfolgt, dann zeitnahes Einbeziehen interner und externer
Expertise (Rechtsmedizin, fachärztliche Konsile)
Sorgfältige Dokumentation der:
-
-
Angaben der Bezugspersonen / Eltern, Gelbes Heft
Angaben des Kindes
Verhaltensauffälligkeiten und sozialemotionaler Zustand des Kindes
CAVE: Einbeziehen der Pflegekräfte und Dokumentation (Pflegedokumentation S. 26)
2. Fallkonferenz: Wird eine KMH bestätigt? Ja oder nein
-
Zusammenfassende Besprechung aller vorliegenden Befunde
Zuständigkeiten und Ziele festlegen:
Wer spricht mit den Eltern worüber!
3. Fallkonferenz:
-
Gespräch zur Mitteilung der Diagnose mit den Eltern planen (Aufklärungsgespräch)
Eigene Emotionen wahrnehmen und kontrollieren
Kindeswohlgefährdung ist sachlich, nüchtern, ohne Schuldzuweisungen und Aggressionen
anzusprechen
Alle vorliegende Befunde erläutern
Verdacht auf eine äußere Gewalteinwirkung u./o. inadäquate Versorgung u./o.
traumatisierendes Erziehungsverhalten mitteilen
Ziel: Eltern sollen Verantwortung übernehmen, sich an Überlegungen zum Schutz des
Kindes beteiligen
Möglichkeit einer Hilfestellung besprechen
Ggf. Bedenkzeit und Folgegespräch vereinbaren
Klären: ist die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für das Geschehene und zur
Veränderung bei den Sorgeberechtigten ausreichend gegeben?
Wichtig für die Prognose zum Verbleib des Kindes in der Familie
Konsenssuche mit den Sorgeberechtigten:
-
Einholen des Einverständnis bezüglich der Einbeziehung/ Information des Jugendamtes
oder anderer Institutionen (s. Formular Schweigepflichtsentbindung)
Bei Ablehnung müssen die Eltern immer über die Einbeziehung des Jugendamtes /ASD
informiert werden („mit Wissen und gegen das Einverständnis“)
4. Fallkonferenz:
-
-
Helferkonferenz unter Einbeziehung psychosozialer Mitarbeiter (z. B. ASD, Familienhelfer)
Konkrete Angebote der sozialen Hilfsdienste (Hilfeplan, Schutzkonzept usw.)
Gewährleistung des Schutzes des Kindeswohles bei Entlassung ins häusliche Milieu
Entlassung nur nach Abschlussgespräch mit klaren Vereinbarungen
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Dokumentation:
-
-
Verschlüsselung gesicherter Diagnose/n im SAP: T74.0 - 74.8; F43.1, F43.2, F94.1
„Kinderschutz“-OPS (Prozedur) OPS 1-945.0; 1-945.1
Arztbrief/Epikrise (2. Akte)
Dokumentation der Fallkonferenz/en und Hilfsmaßnahmen in Patientenunterlagen
WV-Termin in der Kinderschutzambulanz, Termin in in Arztbrief/Epikrise festhalten
Festlegen von Termin zur Wiedervorstellung in einer Spezialsprechstunde am Department
für Frauen- und Kindermedizin oder bei anderen weiter betreuenden Ärzten, Institutionen
Zusatzinformation zu Fremdunterbringung, Einbeziehung der Polizei, Strafanzeige
CAVE: siehe Informationen im Anhang
Fremdunterbringung: Diese Entscheidung wird in der Regel vom Familiengericht auf Antrag
des Jugendamtes/ASD getroffen
Umgang mit Strafanzeige:
-
-
Strafanzeige sollte nur in wohlüberlegten Einzelfällen erfolgen (Güterabwägung)
Entscheidung in Absprache mit dem Jugendamt
Bei Tatverdächtigen außerhalb des Familienkreises wird im Regelfall eine Strafanzeige
erfolgen. Das Strafrecht fokussiert auf die Bestrafung des Täters und nicht primär auf den
Schutz des Opfers. Die Strafanzeige befriedigt die Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft und
verfolgt somit andere Ziele als der Kinderschutz.
Ein Strafverfahren nützt dem Opfer dann, wenn zum Beispiel im Hinblick auf eine
Entschädigung ein Drittverschulden (z.B. Opferschutzgesetz) nachgewiesen werden soll.
Im Falle bereits aufgenommener polizeilicher Ermittlungen sollten die Eltern gut informiert
werden, was auf sie zukommt.
Essentielle Voraussetzung für eine derartige erst im Verlauf erfolgende Strafanzeige, ist
die primäre, forensischen Ansprüchen genügende und genaueste Dokumentation der
Verletzungen und der dabei angegebenen Umstände.
Dies soll durch rechtsmedizinische Begutachtung erfolgen, ansonsten nach o.g. Kriterien.
Einschalten der Polizei ist immer dann notwendig,
-
wenn Selbst- oder Fremdgefährdung von Eltern oder Geschwistern vorliegt
(rechtfertigender Notstand) oder
unmittelbare Gefahr für andere minderjährige Geschwister vorzuliegen scheint
(Abwendung einer Gefahr) oder
wenn es geboten scheint, sofort eine Spurensicherung im häuslichen Umfeld zur
Verhinderung weiterer Straftaten durchzuführen,
zur Sicherstellung von Suchtmitteln, Wäschestücken oder Waffen,
Überprüfung unmittelbarer Tatbestände bei nicht akzidentellen Verletzungen wie
Verbrühungen und Verbrennungen und
zur Spurensicherung im häuslichen Bereich im Falle pornographischen Materials wie
Fotos, Filme, elektronische Daten.
Die Entscheidung zu einer polizeilichen Anzeige muss in jedem Fall individuell und nicht
schematisch getroffen werden. Die Gründe für den Bruch der Schweigepflicht sind
sorgfältig abzuwägen und zu dokumentieren. Da die Polizei eine Ermittlungspflicht hat,
kann eine Anzeige bzw. Information der Ermittlungsbehörden nicht mehr rückgängig
gemacht werden.
15
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Kliniksozialdienst
Der Sozialdienst ist obligater Bestandteil jeder Kinderschutzgruppe. Er ist in der Regel an allen
Elterngesprächen beteiligt, ergänzt die soziale Anamnese und koordiniert die Kontakte zum
Jugendamt und anderen externen Institutionen.
Erstgespräch
Erhebung einer Familienanamnese/Sozialanamnese im Hinblick auf:
- Einbindung des Kindes in Familie, Familienzusammensetzung/
Familienstruktur
Herausarbeiten der einzelnen Positionen
- soziale Kontakte
- berufliche Einbindung der Eltern
- finanzielle Situation
- Belastungen bei Familienmitgliedern, evtl. Spannungen
- Erziehungsprobleme oder ähnliches in der Vergangenheit
- Besonderheiten, akute Zuspitzungen in letzter Zeit
Erhebung der Dynamik beim Misshandlungsablauf/ Situationsdynamik:
- Bisherige Konfliktlösungsmuster bei Problemen
- Art der Disziplinierung bei Fehlverhalten des Kindes (körperliche oder seelische Gewalt?)
- Beschreibung der Art, Ablauf und Häufigkeit von Gewalthandlungen
Abgleichen der erhobenen Informationen
aus der Sozialanamnese mit der medizinischen Situation, anschließende gemeinsame
Entscheidungsfindung mit Arzt bzw. der Kinderschutzgruppe ob und welche Form von
Kinderschutzmaßnahmen zu ergreifen sind: Information des Jugendamtes (üblicherweise ja) und
Abwägung ob strafrechtliche Anzeige zweckmäßig ist.
Fällt die Entscheidung zur Einschaltung des Jugendamtes, nehmen wir den Kontakt zum zuständigen
Jugendamtsmitarbeiter auf und setzen einen gemeinsamen Gesprächstermin fest.
Zweitgespräch
mit der Familie (und Arzt):
- Schaffen von Problembewusstsein
- Erarbeiten von Lösungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
- Herstellen von Kontakten zu weiterführenden Beratungsstellen, etc.
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Pflegepersonal
Pflegekräfte können wichtige Informationen und Kenntnisse über das Kind beisteuern, die Ärzten
vorenthalten bleiben. Dies ergibt sich aus dem deutlich engeren zeitlichen, aber auch emotionalen
Kontakt zum Kind. Vertrauen kann bei den Aktivitäten des täglichen Lebens entstehen. Besonders
wichtig ist es, im Umgang mit den Kindern und vor allem den Eltern und möglichen Tätern, sich nicht
von der eigenen Betroffenheit und seinen Emotionen leiten zu lassen. Nur so kann ein möglichst
objektives Bild der Gesamtsituation zusammengetragen werden.
Das Hauptaugenmerk liegt auf der möglichst sachlichen und wertfreien Beobachtung und
Dokumentation (vgl. Liste unten) des Verhaltens des Kindes und der Eltern-Kind-Interaktion. Wichtig
ist dabei, die elterlichen Fähigkeiten im Umgang mit ihrem Kind zu beschreiben:
•
Art und Intensität der Kommunikation mit dem Kind und zwischen den Eltern selbst.
•
Ausmaß an Zeit und Kommunikation, die sie ihrem Kind widmen.
•
Interesse der Eltern am Zustand des Kindes und dem stationären Verlauf.
•
Fähigkeit Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und ihren eigenen Wünschen voranzustellen.
•
Freundlicher, liebevoller oder unangemessener Umgangston? Verbale Aggressionen?
•
Fähigkeit zur Impulskontrolle.
Die meisten Eltern spüren anhand des Verhaltens des Personals und der (unbewussten) Stimmung
auf der Station, dass sie verdächtigt werden. Bei Gesprächen mit den Eltern ist es daher wichtig, die
Sorge um das Kind nicht durch einen unbewusst aggressiven oder vorwurfsvollen Ton zum Ausdruck
zu bringen. Misshandelnde Eltern sind zumeist Eltern-in-Not, oft mit eigener Gewalterfahrung als
Kind. Sie spüren meist recht genau das Misstrauen des Personals. Dennoch beinhaltet der
professionelle Umgang mit der Situation, ein Interesse für die Eltern und ihre Probleme mit dem Kind
zu entwickeln. Dies bedeutet, Hinweise auf Überforderung zu registrieren und darauf einzugehen.
Den Eltern positiv gegenüberzutreten und sie ernst zu nehmen, heißt nicht sie von ihrer
Verantwortung freizusprechen. Es bedeutet aber auf lange Sicht, durch einen vertrauensvollen
Ansatz, dem Kind besser helfen zu können. Pflegekräfte haben hier eine fachliche Verantwortung und
Fürsorgepflicht. Dies erfordert Mut und Selbstbewusstsein. Am ehesten können Pflegekräfte durch
fachlich selbstbewusste Mitarbeit in einer Kinderschutzgruppe dazu beitragen, Kindern in Not zu
helfen.
17
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Eine Pflegekraft jeder involvierten Abteilung soll als regelmäßiges Mitglied an den Sitzungen der
KSG teilnehmen. Eine wichtige Funktion ist die Beratung ihrer Pflegekollegen, die das Kind
betreuen. Dies gilt für Dokumentation, aber auch die o.g. Verhaltens- und Umgangsaspekte.
Dokumentation Pflege
Damit keine Beobachtungen, Aussagen und subjektive Eindrücke verloren gehen, müssen sie
unbedingt genauestens dokumentiert werden. Aussagen sollten so wortgetreu wie nur möglich
notiert werden. Beobachtungen und subjektive Eindrücke sind als solche klar zu kennzeichnen,
dennoch aber wichtig für die Gesamtbeurteilung. Auch Telefonate mit Eltern, Angehörigen oder
Kinderarzt müssen aufgeschrieben und mit Datum, Uhrzeit und Name versehen werden. Alle für
den Kinderschutz wichtigen Informationen sollten in einem separaten Ordner aufbewahrt werden,
da Eltern ein Recht auf Ansicht der regulären Akte haben und somit die Pflegeberichte lesen
können. Dies ist zum Anfang einer Verdachtsklärung jedoch nicht sinnvoll. Zur Ansicht der
persönlichen Notizen der Extra-Akte gibt es kein Anrecht, sie wird zunächst ohne Kenntnis der
Eltern geführt. Auch bei eventuellen Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
müssen die Teile der Akte, die nicht der üblichen medizinischen Dokumentation entsprechen, nicht
mitgeteilt werden.
Wichtig bei Verdacht auf akuten sexuellen Missbrauch/Vergewaltigung
•
•
•
Trägt das Kind∗ noch die gleiche Kleidung wie bei dem Übergriff?
Wenn ja, diese in separatem Beutel aufbewahren (kein Plastikbeutel – Feuchtigkeit zerstört DNA)
Kind erst nach Rücksprache mit zuständigem Arzt∗ waschen (Alle Spuren gesichert?)
Genaue Dokumentation in separatem Ordner: (Pflege-Bögen im Anhang benutzen!)
•
•
Pflegezustand (schmutzige Kleidung, dreckige Fingernägel usw.)
Vorhandene, evtl. bislang unentdeckte Hämatome? (Ort, Größe, Lokalisation, Formung)
•
Mit zuständigem Arzt/Kinderschutzgruppe abklären, wer das Kind besuchen darf und ob und
mit wem das Kind die Station verlassen darf
Wer kam wann, für wie lange zu Besuch?
Wie war der Umgang zwischen Besucher und Kind?
Freut sich das Kind auf angekündigten Besuch, oder wirkt es eher verschreckt?
Wie ist das Verhalten des Kindes dem Pflegepersonal gegenüber? (z.B. ängstlich,
zurückhaltend, distanzlos)
Wie verhält sich das Kind gegenüber anderen Patienten?
•
•
•
•
•
•
•
•

•
Wie formuliert das Kind diverse Tätigkeiten und Begriffe (z.B. Stuhlgang, Urin lassen,
Bezeichnung der Genitalien)
Wie beschreibt das Kind seine familiäre Situation/Schule/Freunde/Lebenslage?
Wie äußert sich das Kind zu seinen Verletzungen oder anderem Grund des stationären
Aufenthaltes? (Wörtlich notieren mit Datum, Uhrzeit, gezeigten Gefühlsregungen!)
Wie verhält sich das Kind in Bezug auf das Schlafen gehen?
Mit „Kind“ sind im Folgenden auch immer Jugendliche einbezogen.
Mit „zuständigem Arzt“ ist bevorzugt ein ärztlicher Ansprechpartner aus der Kinderschutzgruppe gemeint.
∗
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
•
•
•
•
•
Stand: April 2013
Wie schläft das Kind? (Weint, schläft unruhig )
Geniert sich das Kind? (Altersentsprechend?)
Nicht altersentsprechend wirkendes sexualisiertes Verhalten? (Aufreizend? Kokett?)
Sind alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen im gelben Heft wahrgenommen worden und
wenn ja, wie oft wurde dafür der Arzt gewechselt?
Absprachen mit dem Jugendamt beachten.
Psychiatrisch-psychologisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung
(vgl. hierzu auch die AWMF Leitlinien der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter www.leitlinien.net)
Grundlage: Im Sinne einer systemischen, familienzentrierten Herangehensweise kann die primäre
Teilnahme
des
Psychologen/Kinderund
Jugendpsychiaters
oder
Kinderund
Jugendlichenpsychotherapeuten an den Gesprächen mit den möglichen Verursachern vorteilhaft und
für den betreuenden Pädiater oder Kinderchirurgen deutlich entlastend sein. Auch können nach
Klärung des Sachverhaltes, die spezifischen kindlichen Bedürfnisse in die Planung der weiteren
Betreuung dadurch besser einbezogen werden. Bei stärker kindzentrierter Herangehensweise ist
unter Umständen die Teilnahme des Psychologen an Elterngesprächen vor Abschluss der
Exploration des Kindes nicht zweckmäßig, um das Kind nicht in Loyalitätskonflikte zu bringen und den
Aufbau einer vertrauensvollen Gesprächsgrundlage zu ermöglichen.
Psychiatrische / Psychologische Exploration des Kindes:
1. Fragen zum Alltag und Lebensumfeld, um das Kind und seine Lebenswelt kennenzulernen
und Vertrauen aufzubauen.
2. Im Gespräch über Symptomatik und Alltag den fraglichen Sachverhalt (Grund der stationären
Aufnahme, die etwaige Misshandlung) einkreisen bzw. sich inhaltlich annähern, „Brücken
bauen“, um dem Kind die Schilderung des Erlebten zu erleichtern/ermöglichen
3. Mit dem Kind abklären, was es über den Grund seines Krankenhausaufenthaltes denkt (was
wurde ihm gesagt, was denkt oder befürchtet es selbst?), evtl. über den Grund aufklären und
von möglichen Schuldgefühlen entlasten.
4. Fragen zur Symptomatik (Aufnahmeanlass): Art der Beschwerden, Dauer, Häufigkeit,
Situationsabhängigkeit, Folgen und Umgang damit, eigene Erklärungen des Kindes dazu,
Erklärungen der Bezugspersonen dazu.
5. Hat das Kind Sorgen oder Befürchtungen seine Bezugspersonen betreffend? Halten die
Befürchtungen davon ab, sich offen mitzuteilen? Gesprächsbereitschaft abklären bzw. fördern
oder herstellen.
Wichtig: Sich selbst vorstellen, eigene Rolle transparent machen, zu Fragen ermutigen, keine
falschen Versprechungen machen, offen aber nicht konfrontativ mit der Problematik umgehen,.
Entwicklungsbezogene und emotionale Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Eine Situation
schaffen (evtl. auch Spielsituation), die es dem Kind ermöglicht, freiwillig Erlebtes zu berichten bzw.
darzustellen. Die Beziehung zum Kind sollte von Empathie und Akzeptanz geprägt sein.
Während des Gesprächs mit erheben:
1. Psychopathologischer Befund
Äußeres Erscheinungsbild; Kontaktverhalten und Kooperation; Psychomotorik; Sprache;
Stimmung und Affekte; Antrieb, Aufmerksamkeit und Impulskontrolle; Ängste; Zwänge;
Funktionsstörungen; Merkfähigkeit, Orientierung, Bewusstsein; Denken; Ich-Störungen;
Sinnestäuschungen; akute/latente Suizidalität.
2. Hinweise auf eine klinische Symptomatik
Ängste; Zwänge; Phobien; Depressionen; Essstörungen; funktionelle und Somatoforme
Störungen; Dissoziative Zustände; Schlafstörungen; selbstverletzendes Verhalten.
3. Bisherige Maßnahmen, Therapien, Hilfsversuche
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Gab es bereits Behandlungsversuche? Unternahm das Kind Versuche, sich Hilfe zu holen?
Hat das Kind sich schon einmal anvertraut? Wem? Erfahrungen damit? Besteht aktuell kinderund jugendpsychotherapeutischer bzw. –psychiatrischer Behandlungsbedarf? Gegebenenfalls
nach Absprache Kontakte zur Weiterbehandlung anbahnen.
Weiterbetreuung: Berücksichtigung des § 35 KJHG, intensive pädagogische Einzelbetreuung.
Fallbesprechung im Team
auf Grund einer vermuteten Gefährdungssituation eines Kindes/Jugendlichen
Kind/Jugendlicher (Name, Vorname, Geb.-Datum)
Anschrift
Sorgeberechtigte
Telefon-Nr.
„Gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt durch:
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Träger
Telefon - Nr.
Nachstehend „gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt und in dem Fallgespräch vorgetragen:
Am Fallgespräch haben folgende Personen teilgenommen:
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
20
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Stand: April 2013
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
 bitte wenden:
Fallbesprechung im Team
Seite 1
Folgende Ergebnisse / Festlegungen erfolgen:

Gespräch mit
Mutter/Vater/Vormund

am
Ort
Es werden nachstehende Hilfen, Unterstützungen seitens der Einrichtung / des Dienstes
angeboten:
...

Information des Jugendamtes (schriftlich an zuständigen ASD, siehe Meldebogen an den
ASD)

...

...
21
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Datum / Unterschrift und Stempel
Fallbesprechung im Team
Seite 2
Leipziger Netzwerk für Kinderschutz – März 2009
Leitfaden zur Dokumentation bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
Fallbesprechung mit der Familie
auf Grund einer vermuteten Gefährdungssituation eines Kindes/Jugendlichen
Kind/Jugendlicher (Name, Vorname, Geb.-Datum)
Anschrift
Sorgeberechtigte
Telefon-Nr.
„Gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt durch:
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Träger
Telefon - Nr.
Nachstehend „gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt und in dem Fallgespräch
vorgetragen:
Erklärungen der sorgeberechtigten Eltern/des Kindes zur vorgetragenen Situation:
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
 bitte wenden:
Fallbesprechung mit der Familie
Seite 1
Folgende Ergebnisse / Festlegungen erfolgen:

Der Familie / dem Kind werden nachstehende Hilfen, Beratungsleistungen, Unterstützungen
seitens der Einrichtung / des Dienstes angeboten:

Information des Jugendamtes (schriftlich an zuständigen ASD, siehe Meldebogen an den
ASD)

...

...
Am Fallgespräch haben neben o.g. Personen teilgenommen:
Vater
__________________________________________________
(Name)
Mutter
__________________________________________________
(Name)
Vormund / Pfleger
__________________________________________________
(Name)
Andere Personen
__________________________________________________
(Name)
23
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Stand: April 2013
Datum / Unterschrift und Stempel
Fallbesprechung mit der Familie
Seite 2
Department für Frauen- und Kindermedizin
- Universitätsklinik und Poliklinik für
Kinder und Jugendliche
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik des
Kindes- und Jugendalters
Universitätsklinik und Poliklinik für
Frauenheilkunde
Tel.-Nr. der Ambulanz / Station der Klinik/en:
 0341/ 97 2…. ………………………………
Universitätsklinikum Leipzig AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin
Liebigstraße 20 A, 04103 Leipzig
Entbindung von der Schweigepflicht
Hiermit entbinde ich das Behandlungsteam des Departments für Frauen- und Kindermedizin am
Universitätsklinikum Leipzig, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig von der Schweigepflicht bezüglich
meines Kindes
Name: .................................................................. geb.: …................................
gegenüber folgenden Einrichtungen:
•
Jugendamt/Allgemeiner Sozialdienst …………….…………………………………………….
Berater: …………………………………
•
Tel.: ………………………………………...
………………………………………………………………………………………………………
......................................................................................................................................
•
…………………………………………………………………………………………………...…
………………………………………………………………………………………………….
•
…………………………………………………………………………………………………..….
……………………………………………………………………………………………….....
o
Ich bin mit der Übersendung/Mitteilung von Daten/Befunden bezüglich meines Kindes durch
diese Einrichtungen an das Zentrum für Frauen- und Kindermedizin einverstanden.
o
Ich bin mit der Übersendung/Mitteilung von Daten/Befunden bezüglich meines Kindes durch
das Zentrum für Frauen- und Kindermedizin an diese Einrichtungen einverstanden.
Diese Entbindung von der Schweigepflicht gilt bis auf Widerruf.
24
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Leipzig, den ...................................
Stand: April 2013
........................................................................
Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
Information an den Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig oder an
das Amtsgericht Leipzig
Bei Fällen von körperlicher Misshandlung und sexuellen Missbrauch, bei
denen das betroffene Kind von den Sorgeberechtigten (ohne Polizei)
vorgestellt wird und der Verdacht gegen die Sorgeberechtigten besteht und
der Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts und die Gesundheitsfürsorge
notwendig werden
sind die folgenden Verfahrenswege möglich:
Vorrangig Einbeziehung des Kinder- und Jugendnotdienstes
(KJND), Leipzig, Ringstraße: 24-Stunden-Dienst, auch am Wochenende!
(dort existieren bereits die entsprechenden Formulare für den
Bereitschaftsrichter)
Tel.: 0341 - 4112130
1.
2. Direkte Kontaktaufnahme über das Amtsgericht
Kontaktaufnahme zum Amtsgericht ist wie folgt möglich:
Samstags und sonntags von 10.00 - 12.00 Uhr sind die Richter im
Amtsgericht erreichbar über Telefon: 4940 - 650 (Information)
• Bereitschaftsrichter (Wochenendnotdienst) ist samstags/sonntags
von 9.00 - 18.00 Uhr erreichbar:
Telefon: 0173 9615708 / 0173 9615707 und/oder Fax: 4940 - 845
• Oder auch beim Vormundschaftsgericht (in Woche/Dienstzeit)
Fax: 4940 - 250 für schriftliche Falldarstellung und Antragstellung
•
25
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Stand: April 2013
Pflegedokumentation 1
Basisdokumentation
Name bzw. PatientenAufkleber:
_____________________
________
______
Wichtig
Geb.
Station
• Trägt das Kind∗ noch die gleiche Kleidung wie bei dem Übergriff? Ja Nein 
• Wenn ja, diese in separatem Beutel aufbewahren (kein Plastikbeutel –zerstört DNA!)
•
 erfolgt
nicht erfolgt 
Kind erst nach Rücksprache mit zuständigem Arzt∗ waschen (Alle Spuren gesichert?)
Genaue Dokumentation in separatem Ordner:
(Bitte ankreuzen, darüber hinaus sind die Bögen „Besucherverzeichnis“ oder „Separate Dokumentation,
Gespräche, Notizen“ zu benutzen)
•
•
•
Pflegezustand  guter Pflegezustand  mäßiger Pflegezustand
 schmutzige Kleidung  dreckige Fingernägel  ungepflegter Windelbereich
 Sonstiges _____________________________________________________________
________________________________________________________________________
Vorhandene, evtl. bislang unentdeckte Hämatome? (Ort, Größe, Lokalisation, Formung)
 Wenn ja, auf Extrablatt beschreiben/zeichnen  Nein
Abklären, wer Kind besuchen darf und ob und mit wem Kind die Station verlassen darf
 Besucherlaubnis: ______________________________________________________
 „Ausgangserlaubnis“:___________________________________________________
•
Wer kam wann, für wie lange zu Besuch?  auf Besucherverzeichnis dokumentiert
•
Wie war der Umgang zwischen Besucher und Kind?  ggf. separater Bogen
_______________________________________________________________________
Freut sich das Kind auf angekündigten Besuch, oder wirkt es eher verschreckt?
_________________________________________ ggf. auf separatem Bogen
Verhalten des Kindes gegenüber Pflegepersonal? (ängstlich, zurückhaltend, distanzlos)
•
•

 _____________________________________________________________________
•
Wie verhält sich das Kind gegenüber anderen Patienten?  _______________________
_______________________________________________________________________
•
Wie formuliert das Kind diverse Tätigkeiten und Begriffe (z.B. Stuhlgang, Urin lassen,
Bezeichnung der Genitalien)  _____________________________________________
_______________________________________________________________________
Jeweils auf Extrabogen dokumentieren:
Mit „Kind“ sind im Folgenden auch immer Jugendliche einbezogen.
Mit „zuständigem Arzt“ ist bevorzugt ein ärztlicher Ansprechpartner aus der Kinderschutzgruppe gemeint.
∗∗

26
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
•
•
Wie beschreibt Kind seine familiäre Situation/Schule/Freunde/Lebenslage?
Wie äußert sich das Kind zu seinen Verletzungen oder anderem Grund des stationären
Aufenthaltes? (Wörtlich notieren mit Datum, Uhrzeit, gezeigten Gefühlsregungen!)
• Wie verhält sich das Kind in Bezug auf das Schlafen gehen?
• Wie schläft das Kind? (Weint, schläft unruhig )
• Geniert sich das Kind? (Altersentsprechend?)
• Nicht altersentsprechend wirkendes sexualisiertes Verhalten ? (Aufreizend? Kokett?)
• Sind alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen im gelben Heft wahrgenommen worden und
wenn ja, wie oft wurde dafür der Arzt gewechselt?
Absprachen mit der Kinderschutzgruppe und dem Jugendamt beachten!
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Pflegedokumentation 2
Stand: April 2013
Name bzw. PatientenAufkleber:
_____________________
Besucherverzeichnis
Datum/
Uhrzeit
von
bis
Besucher
________
Geb.
Aufenthaltsort ( Station, Gelände )
Besondere Vorkommnisse
______
Station
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Name bzw. PatientenAufkleber:
Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen
_____________________
________
Geb.
Datum/
Uhrzeit
Name/
Handzeichen
______
Station
Gesprächsnotiz/Beobachtung/Vorfall etc.
bei externen Kontakten, Anrufern immer Name und Telefonnummer notieren
29
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Das Dokumentationsschema dient auch als Handlungsleitfaden beim Verdacht auf körperliche Misshandlung/ Vernachlässigung/
Verbrennung. Bitte möglichst vollständig ausfüllen/ankreuzen. Bei Auffälligkeiten – ergänzende Informationen auf separatem Blatt bzw.
Rückseite!).
Dokumentationsschema bei Verdacht auf körperliche
Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
Name:
Adresse:
(Aufkleber)
Untersuchung am (Uhrzeit):
Vorstellung durch:
Anwesend (Zeugen):
Alter:
Kriminalpolizei:
□ nein
Auftrag von Amtswegen: □ nein
□ ja
□ ja
Untersuchende/r Ärztin/Arzt:
1. Anamnese:
Anlass der Vorstellung, Unfallhergang
Zeitpunkt
(Aussage, mgl. wörtlich)
(Angaben des Kindes)
Verhaltensauffälligkeiten
beim Kind
- psychische Auffälligkeiten:
- Entwicklungsverzögerung:
bei den Bezugspersonen
Zeitverzögerung
Wiederholte Verletzung?
Sozial – familiäre Verhältnisse
Beruf der Eltern
Alter der Eltern
Alleinerziehend
Drogenabusus der Eltern
Chronische Krankheiten des Kindes
Chronische Krankheiten der Eltern oder Geschwister
Verdacht auf nichtakzidentiellen Mechanismus, weil: (evtl. erläutern):
□ Anamnese inadäquat / wechselnd
□ Verhaltensauffälligkeiten
□ Multiple Hämatome
□ Charakteristische Abdrücke
□ Verschiedenen Alters
□ Untypische Verbrennungen
□ Ungewöhnliche Lokalisation
□ Sonstiges:
2. Untersuchungsbefund:
Allgemeiner Zustand:
Größe: ….....cm Gewicht: …….kg Temp.: …….°C KU: ……..cm
(Percentile)
□ Vigilanzstörung / evtl. Glaskow Coma Scale
□ Gedeih- / Entwicklungsstörung (GELBES HEFT!)
□ Vernachlässigung
□ Pflegezustand (Bekleidung)
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Department für Frauenund Kindermedizin
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Stand: April 2013
□ Verhaltensauffälligkeit
Haut (vollständiger Körper)
□ unauffällig
□ Befunde
(detaillierte Dokumentation, Skizze benutzen,
Foto m. Maßstab, s. folg. Seite)
Verdacht Fraktur
□ nein
□ ja, welche:
Innere Verletzung
□ nein
□ ja, welche:
Genitale / anale Befunde: (Dokumentationsblatt Sexueller Missbrauch!)
Kindergynäkologischer Status
3.Vorgesehene Diagnostik:
Röntgen
□ Spezielle Lokalisation
□ Skelettscreening
□ Sonstige:
□ (Skelettszintigrafie)
□ Augenhintergrund
□ nicht erforderlich
□ vorgesehen
Sonographie
□ Abdomen
□ Schädel
zerebrale Bildgebung
□ CCT □ MRT
Labor
□ BB + Diff, BSG (SBS)
□ Transaminasen
□ Gerinnung (Quick, PTT, AT III, Fibrinog.)
□ sonstiges spezifisches:
4. Procedere / Fallmanagement:
□ Verdacht auf körperliche Misshandlung
(battered child)
□ Stationäre Aufnahme / Einweisung
□ Ambulant möglich (Ausnahme!), weil:
□ Einbeziehung der Rechtsmedizin
□ nicht bestätigt
□ Diagnose nicht eindeutig
□ Gyn
Station:
□ KJP
□ KIK: □ KCH:
ja / nein
(möglichst keine „Anzeige“ der Kindesmisshandlung)
□ Information:
erfolgt
Diensthabender OA
Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung
Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst
Sozialdienst der Klinik
Psychologischer Dienst
Kriminalpolizei Dez. 13
□ Rückfragen / Information
Kinderarzt
Hausarzt
Andere Klinik
/
/
/
/
/
/
/
nicht notwendig /
/
/
/
□ Eltern des Kindes (oder andere Person) – wer?:
Über bestehenden Verdacht informiert
Über Einleitung weiterer Untersuchungen
oder „Schritte“ (z. B. Information Jugendamt)
muss noch erfolgen
ja
/
/
/
/
muss noch erfolgen
nein
□ Wiedervorstellung in der Kinderschutzambulanz:
am: …………………………………………………………………………………………. … …………....
ggfs. Spezialsprechstunde/n:……………………………………………………………………………….□
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Körperschema
Skizze zum Markieren der
Befunde!:
Exakte Befunderhebung,
(mit cm – Angabe)
altersbezogene
Prädilektionstellen!
Körperlicher Zustand
Alter der Verletzungen
Haut: Petechien, Hämatome,
Male,
Wunden usw., Bissmarken
Frakturen:
Stumpfe Traumen:
Innere Verletzungen
Schütteltrauma
Lid- und Bindehautblutungen?
Fotodokumentation!
(mit Maßstab)
Falls nicht ausreichend –
Beiblatt benutzen
………………………………………
Untersuchender Arzt / Unterschrift und Stempel
…………
……………………………
Datum
……………………………
Arzt/Stempel
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
(Das Dokumentationsschema dient auch als Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Bitte möglichst
vollständig ausfüllen/ankreuzen. Ergänzende Informationen auf separaten Blatt oder auf der Rückseite.)
Dokumentationsschema bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch
Name: (Aufkleber)
Adresse:
Alter:
Untersuchungszeitpunkt:
Vorstellung durch:
Anwesend (Zeugen):
Untersuchende/r Ärztin / Arzt:
durch Kriminalpolizei:
□ nein
Auftrag von Amtswegen: □ nein
□ ja
□ ja
1. Anamnese:
Anlass der Vorstellung
Angaben zum Zeitpunkt des Missbrauchs
Art des sexuellen Übergriffes: ohne / mit Körperkontakt, aktiv / passiv, Genitalkontakt / Penetration
Chronischer Missbrauch ?
(letzte Handlung?)
„Tiefenbefragung“ nicht zur Vorstellung !
Angaben zum Täter:
Aufenthalt, Heim, Einrichtung
(Angaben des Kindes)
Sexualkrankheiten
Verhaltensauffälligkeiten (Synchronizität mit körperlicher Misshandlung)
Psychosomatische Krankheiten (Enuresis, Bauchschmerzen, Schlafstörungen …)
Emotionale Reaktionen (Minderwertigkeitsgefühle, Angstzustände, zwanghaftes Verhalten, Leistungsstörung …)
Selbstzerstörerisches Verhalten (Nägelkauen, Anorexie, Sucht, Ritzen, Suizid …)
Asoziales Verhalten (Misstrauen, Delinquenz, Fremdeln, distanzloses, aggressives, verschlossenes Verhalten, …)
Sexualverhalten (sexualisiertes Verhalten, altersunangemessenes Interesse, Promiskuität, Schwangerschaft,…)
Verhaltensauffälligkeiten beim Kind
Soziale Kontakt-/Verhaltensauffälligkeiten bei Bezugspersonen
Soziale Verhältnisse / Täterbeziehung
(60 % Inzest, 30 % Bekannte/r, 10 % Fremdtäter)
(Opfer sind oft schon länger missbraucht und „adaptiert“)
Gynäkologische Anamnese (aber 20 % Jungen):
Menarche:
Blutungen:
Fluor:
Sonstiges:
Infektion:
2. Untersuchungsbefund: (Untersuchung nicht genital fokussieren)
□ Allgemeiner Zustand Größe: …….cm
Gewicht: …….kg
Temp.: …….°C
□ Körperlicher Befund
Pubertätsstadium (nach Tanner):
PH:
B:
□ Pflegezustand (Bekleidung, gewechselt?)
(frisch gewaschen?)
□ Gedeih- und Entwicklungsstörungen (GELBES HEFT!)
□ Vernachlässigung
Bei zusätzlichen Verletzungen:
34
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Psychischer Zustand / Verhalten:
Die medizinische Untersuchung muss qualifiziert und einfühlsam durchgeführt werden! Den Betroffenen möglichst nicht
erneut traumatisieren und differenziert dokumentieren, um Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden. Niemals Zwang
ausüben! Die Untersuchung altersgemäß erklären. Anwesenheit einer Vertrauensperson. Verhaltensbeobachtung.
Im Zentrum für Frauen- und Kindermedizin wird die Untersuchung durch die Gynäkologie oder Rechtsmedizin
durchgeführt!
Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten benutzen!
Ggf. auch Dokumentationsblatt Körperliche Misshandlung von Kindern
3. Procedere / Fallmanagement:
□ Verdacht auf sexuellen Missbrauch
□ nicht bestätigt
□ Diagnose nicht eindeutig
Unspezifische oder Normalbefunde schließen einen sexuellen Missbrauch nicht aus!
Intervention gut überlegen und durchdenken – multiprofessionelle Kooperation!
□ Stationäre Aufnahme / Einweisung
□ GYN
Station:
□ KIK:
□ KCH:
□ KJP:
(schwierige Psychodynamik – Streben nach Geheimhaltung, Abhängigkeiten, Schuldgefühle)
□ Ambulant:
□ Akute Unterbringung notwendig?
□ Trennung Täter / Opfer, Schutz zu Hause möglich?
(keine weitere Kindeswohlgefährdung zulassen, Schutzfunktion)
□ Information Kinder- /Jugendnotdienst
□ Einbeziehung der Rechtsmedizin
ja
/
nein
(je nach Stellungnahme übernimmt die Rechtsmedizin die polizeiliche Anzeige, was aber grundsätzlich in jedem einzelnen Fall zu prüfen
und zu entscheiden ist!)
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Kinder, Jugendliche) ist eine Straftat! Güterabwägung!
□ Information an:
erfolgt
Diensthabender OA
Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung
Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst
Kliniksozialdienst
Psychologischer Dienst
Kinder- und Jugendpsychiatrie!
Kriminalpolizei Dez. 13 / 10
□ Rückfragen / Information
Kinderarzt
Hausarzt
Andere Klinik
Kinderschutzzentrum
/
/
/
/
/
/
/
/
nicht notwendig /
/
/
/
/
□ Eltern des Kindes (oder andere Person):
Über bestehenden Verdacht informiert
Über Einleitung weiterer Untersuchungen
oder „Schritte“ (z. B. Information Jugendamt)
muss noch erfolgen
ja
/
/
/
/
muss noch erfolgen
nein
wer: ………………………………..
□ Wiedervorstellung in der Kinderschutzambulanz:
35
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
am: …………………………………………………………………………………………. … …………....
ggfs. Spezialsprechstunde/n:……………………………………………………………………………….
Körperschema / Skizze zum Markieren der Befunde:
Fotodokumentation! (mit Maßstab)
.........................................
Untersuchender Arzt / Unterschrift und Stempel
…………………………………....
Datum
36
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Stand: April 2013
Name bzw. Patienten-Aufkleber:
_____________________
Checkliste für die Krankenakte
________
Geb.
______
Station
Aufnehmender Arzt:
Fallführender Arzt:
Information an:
ja, ist erfolgt am:
muss noch erfolgen:
erfolgt / Termin am:
muss noch erfolgen
Diensthabender OA
Kinderschutzgruppe
Jugendamt
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Kliniksozialdienst
Psychologischer Dienst
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kriminalpolizei Dezernat 13 / 10
Rückfragen / Information
Kinderarzt / Hausarzt
Andere Klinik
Andere Institutionen
Bezugspersonen über
auf KMH informiert
Verdacht
Fallkonferenz/en
Helferkonferenz/en
Termin Kinderschutzambulanz
Termin/e Spezialsprechstunden
Sonstiges
37
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
MERKBLATT
zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
Quelle: Polizeidirektion Leipzig, Kriminalpolizeiinspektion, Dimitroffstraße 01, 04006 Leipzig, PF 100661
I. Grundsatz:
Der Gutachterauftrag entbindet nicht von therapeutischen Konsequenzen
-
Wundversorgung und ggf. Tetanus-Prophylaxe
Prophylaxe einer ungewollten Schwangerschaft
ggf. Vermittlung einer psychischen Betreuung
Prophylaxe gegen Geschlechtskrankheiten
II. Zur Beweisführung sind die Angaben zu nachfolgenden Fragen erforderlich:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Wie war der Gesamteindruck (alkoholische Beeinflussung/Schockwirkung u.a.) zum Zeitpunkt der
Vorstellung?
Welche Verletzungen wurden a) am Körper b) im Genitalbereich festgestellt und wie können diese
entstanden sein?
Hat ein Geschlechtsverkehr stattgefunden?
Besteht der Verdacht einer Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit?
Ist oder war eine stationäre Behandlung erforderlich, wenn ja / Dauer?
Stellen die Verletzungen eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB (Verlust eines
wichtigen Gliedes, Verlust von Sehvermögen, Gehör, Sprache oder Zeugungsfähigkeit, dauernde
Entstellung, Verfall in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit) dar?
Sind Nachfolgeschäden zu erwarten?
Welche Angaben zum Tatgeschehen machte die Geschädigte gegenüber dem Arzt?
Welche weiteren med. Maßnahmen (Überweisungen zum Facharzt o. ä.) wurden eingeleitet?
III. Anamnese:
1. Allgemeinbefund
-
Größe und Gewicht
Allgemein- und Entwicklungsstand
Körperkraft abschätzen
auffällige internistische und neurologische Befunde
Zeitpunkt, Menge und Art von alkoholischen Getränken, Medikamenten oder Drogen
Angaben des Opfers zum Tatgeschehen
38
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Stand: April 2013
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
Blatt 2 - MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
2. Psychischer Befund
-
Sprache, Bewusstsein, räumliche und zeitliche Orientierung, Denkablauf und Verhalten, emotionale
Verfassung und äußere Erscheinung
bei Kindern: Grad der sexuellen Aufklärung
3. Festgestellte Verletzungen
(soweit möglich fotografisch sichern / dokumentieren, ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsmediziners)
-
-
Petechiale Blutungen ?
- Gesicht
- Genitalbereich
- Augen (Bindehäute/Augenhintergrund), wenn erforderlich Hinzuziehung eines Augenarztes
Schluckbeschwerden?
(soweit erforderlich HNO-Untersuchung veranlassen)
Abwehrverletzungen ?
(z.B. Unterarme bei Abwehr von Schlägen)
Zeichen von stumpfer oder scharfer Gewalt?
(Wurden Werkzeuge od. Waffen verwandt?)
Spuren von Festhaltegriffen
(z.B. Hämatome an Handgelenken und / oder Oberarmen?)
andere Verletzungen
- z.B. Bissverletzungen
- Quetschungen
- Schürf- oder Kratzwunden
- welche Körperseite bevorzugt?
4. Gynäkologischer Befund
-
bisherige Schwangerschaften
bestehende Schwangerschaft
Menarche / Menopause / Zyklusdauer
letzte Kohabition vor der Tat
Antikonzeption
sonstige gynäkol. Erkrankungen
- (Infektionen o. ä.)
Verletzungen im äußeren Genitalbereich
Hämatome an den Innenseiten der Oberschenkel
Weite und Eingängigkeit des Introitus vaginae
Deflorationsverletzungen
Verletzungen im Bereich der inneren Genitale
identisch mit den
im „Sofortbefund“
festgehaltenen Daten
39
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Stand: April 2013
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
Blatt 3 - MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
IV. Spurensicherung (Das Material ist der Polizei mitzugeben.)
1. Schamhaare
-
verklebt erscheinende Haare (Sperma) lokal abschneiden
durch Auskämmen (Einmalkamm) lose anhaftende Haare sichern
als Vergleichsmaterial ca. 20 Haare unterschiedlicher Art auszupfen oder
ca. 20 Haare unterschiedlicher Art dicht über der Haut abschneiden
Material jeweils gesondert in Pergamenttütchen verpacken und beschriften
2. Faserspuren
-
nach Angaben der Geschädigten Körperoberfläche (z.B. Oberschenkel) mit
Polizeispurensicherungsband 2,5 cm Klarsicht abkleben und auf Objektträger aufbringen
3. Spermaspuren
-
vollständig und nur mit Wattestieltupfer sichern (Abnahmeort festhalten, bei Mehrfachentnahme Tupfer
fortlaufend numerieren und alle Tupfer sichern)
Abstriche nicht in Röhrchen mit gelatinösen Bakteriennährböden geben,
Anfertigung von Nativabstrichen
bei Oralverkehr: Abstrich aus Mundhöhle fertigen
bei Analverkehr: äußeren/inneren Afterbereich getrennt abstreichen
bei Vaginalverkehr vom äußeren Schambereich, vom Scheideneingang, aus dem vorderen und
hinteren Scheidengewölbe, dem Zervikalkanal je einen Abstrich fertigen (aus dem Scheidengewölbe
besser zwei)
nach Angaben des Opfers auch von Körperoberfläche (ggf. Tupfer mit bidest. Wasser anfeuchten)
4. Speichelspuren
-
nach Angaben des Opfers von äußerem Genital-, Oberschenkel- oder Brustbereich usw. mit feuchtem
Wattestieltupfer sichern (Bissmarken beachten)
5. Bei Verdacht auf Drogenkonsum, Medikamente und Alkohol
- Urinprobe und Vollblut sichern
6. Kleidung (soweit von der Polizei nicht vorgenommen)
Kleidungswechsel nach der Tat ?
ja / nein
Falls kein Kleiderwechsel vorgenommen wurde:
Nur tatrelevante Kleidungsstücke sichern. Kontakte der Unterbekleidung mit der Außenseite der
Oberbekleidung sind wegen der Gefahr der Spurenverschleppung zu vermeiden. Beschriftung vornehmen.
- getrennte Aufnahme der Kleider (alles einzeln verpacken)
- Oberbekleidung, Schuhe
- Schlüpfer
- Unterbekleidung (BH, T-Shirt usw.)
- Vorlagen/Tampons usw. (Trocknung ermöglichen!)
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Stand: April 2013
7. Fingernägel (soweit von der Polizei nicht vorgenommen)
Zur Sicherung von Faser- oder Gewebespurenmaterial ggf. Fingernägel kurz abschneiden und getrennt nach
rechter und linker Hand in kleine Tütchen verpacken. Beschriftung vornehmen.
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
Unabhängig von einer später zu erstattenden fachärztlichen Stellungnahme werden
in Abstimmung mit den Gutachterstellen des Landeskriminalamtes Sachsen bzw.
des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Leipzig bei Sexualstraftaten zur
gerichtsbiologischen Untersuchung folgende Angaben sofort benötigt:
Name:
Vorname:
geb.:
Geb.-ort:
(Angaben werden vor DNA-Untersuchung durch Kriminaltechnik anonymisiert)
Weiblich

männlich

1. Wo liegen Verletzungen vor?
Welcher Art sind sie? (Nicht nur Genitalbereich, sondern gesamten Körper untersuchen und Befunde
dokumentieren)
2. Gynäkologische Anamnese:
Allgemeine Situation:
Bisherige Schwangerschaften / Geburten:
Besteht eine Schwangerschaft:
Ja
Menarche / Menopause ?
Antikonzeption ?
sonstige Angaben:

Zyklusdauer:
Nein

3. Aktuelle Situation:
letzte Kohabitation vor der Tat:
Zyklustag:
sonstige gynäkologische Erkrankungen (Infektionen o. ä.)
Mikrobiologische Untersuchungen (z.B. Bakteriologische Untersuchungen) zur Feststellung ggf. übertragbarer
Krankheiten sind durch den Arzt zu veranlassen und mit Behandlungskosten über Krankenkasse abzurechnen.
Diese Proben (meist zur Vermehrung der Bakterien in Nährlösung) sind nicht für eine gerichtsbiologische /
molekulargenetische Untersuchung geeignet.
4. Spermanachweis:
Nativabstriche aus dem vorderen und hinteren Scheidengewölbe, der Zervix, ggf. aus Rektum oder Pharynx auf
Objektträger ausgestrichen, sofort mikroskopisch untersuchen!
Nach der Mikroskopie ist diese Probe nicht zu vernichten, sondern als Spur an Polizei zu übergeben
Spermatozoen festgestellt
Ja

Nein

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Stand: April 2013
Spermatozoen noch beweglich ?
Ja

Nein

Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
5. Spuren- und Vergleichsmaterial:
Unabhängig von bereits durchgeführten Untersuchungen sind zur gerichtsbiologischen Analyse folgende
Materialien erforderlich (keine Sicherung in Nährlösung!):
an Kriminalpolizei übergeben
Ja
1a.
Abstrich aus dem vorderen Scheidengewölbe
(mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht
verschließen, lufttrocknen!)
1b.
Abstrich aus dem hinteren Scheidengewölbe
(mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht
verschließen, lufttrocknen!)
2.
Abstrich aus dem Zervikalkanal
(mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht
verschließen, lufttrocknen!)
3.
bei entsprechender Tathandlung Abstriche aus Pharynx oder
Rektum (mit Stiltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen,
lufttrocknen)
Ausstriche der Tupfer 1. bis 3. auf Objektträger, getrennt in Briefumschläge zu verpacken!
4.
5.
Nein
Bei ausreichend Material im hinteren Scheidengewölbe, mit Pinzette aufnehmen und in
Reagenzglas sicherstellen!
Vorlagen / Tampons in Plastiktüte sicherstellen
7.
Schamhaare (ausgekämmt, mit Einmalkamm
in Briefumschlag sichern)
7a.
Schamhaare mit Spermaanhaftungen schneiden
und in Briefumschlag sichern
8.
ca. 20 Vergleichsschamhaare der Geschädigten
(ausgezupft oder, wenn nicht möglich, unmittelbar
an Haarbasis abschneiden und in separatem Briefumschlag
sichern)
8a.
Sicherung von ca. 20 Vergleichskopfhaaren der
Geschädigten, wie unter Pkt. 8
9.
Speichelprobe der Geschädigten, Sicherung mit
trockenem Stieltupfer durch Reiben an den Schleim42
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Stand: April 2013
häuten der Wangeninnenseiten (2 Tupfer) u. trocknen
10.
Bei Verdacht auf Drogen, Alkohol oder Medikamente:
10 ml Vollblut der Geschädigten, Urinprobe in Urobox
11.
Auf Haut angetrocknete Spermaspuren mit
angefeuchtetem Stieltupfer (bidest. Wasser) abwischen
oder soweit möglich vorsichtig abschaben.
Feuchtes Material lufttrocknen!
Sicherung von Hautkontaktspuren im Bereich von
Würgemalen, Druckmarken oder beschriebenen
Stellen der Gewaltanwendung, auch Kuss- u. Bissstellen.
Sicherung mit feuchtem Stieltupfer (bidest. Wasser)
durch Reiben und Nachwischen dieser Hautpartie mit
trockenem 2. Stieltupfer.
12.
13.
Fingernägel der Geschädigten nahe Nagelbettrand
schneiden und einzeln in Papiertüten sichern.
(bei zu erwartendem Spurenaufkommen)
Die Spuren sind jeweils zu beschriften und mit lfd. Nummer zu kennzeichnen
übergeben:
..................................................
Datum / Stempel / Arzt
übernommen:
..................................................
Name / Dienstgrad / Polizei
übergeben:
..................................................
Name / Dienstgrad / Polizei
übernommen:
................................................
Name / Dienstgrad / Polizei
43
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Stand: April 2013
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
Anlage 1 zum kriminaltechnischen Untersuchungsauftrag bei Sexualdelikten (SN VB 400)
Freiwillige Angaben des Opfers zum Tathergang (Befragung durch die Polizei bzw. den
Arzt)
1. Allgemeine Angaben
1.
Name, Vorname, Geburtsdatum d. Geschädigten Ort, Datum, Uhrzeit der Untersuchung
Untersuchender Arzt, Krankenhaus, Praxis, Adresse
Beantragende Dienststelle, Beamter/Dienstgrad
2. Angaben zum Tathergang
1.
2.
3.
4.
5.
Datum, Uhrzeit und Ort des Deliktes
Ist der Täter bekannt?
Fand ein Kontakt mit dem Täter vor der Tat statt?
Wurde vom Täter ein Kondom benutzt?
Wendete der Täter Gewalt an?
ja / nein
Art / Zeit
ja / nein
ja / nein,
wenn ja, Art der Gewalt (Spuren ?) / Art der Verletzungen (am ganzen Körper - wo ?)
6. Führte der Täter Vaginal-, Oral-, Analverkehr durch?
7. Fand ein Samenerguss des Täters statt?
ja / nein / fraglich
wenn ja - wo am Körper ?
3. Gynäkologischer Befund
8. Letzter gewollter Geschlechtsverkehr?
9. Reinigung vor der ärztlichen Untersuchung?
ja / nein
10. Datum des letzten Wechsels des Slips / Hygieneartikels?
11. Gynäkologische Erkrankungen
12. Medikamente / Drogen / Alkohol
bei Kindern: Grad der sexuellen Aufklärung
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Stand: April 2013
Meldebogen an das Jugendamt
Hinweis auf vermutete Kindeswohlgefährdung
Institution/Einrichtung:
Name des Meldenden:
Telefon:
Fax:
Datum der Meldung:
An das Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst)
Sozialbezirk / Faxnummer:
Nord
(bitte ankreuzen)
Für das Kind /die
Kinder
Name, Vorname
Geburtsdatum
wohnhaft (Straße/ bei ...)
per Fax
1234795
West
1239155
Nordost
1231901
Alt-West 1233185
Süd
1236355
Südwest 1231568
Südost
1233610
Mitte 1238340
Ost
1231383
Kinder- und Jugendnotdienst im Bereitschaftsdienst für ASD: 4112130
Mo + Mi: 15.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Di: 18.00 – 9.00 Uhr am Folgetag;
Do: 16.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Fr + Sa + So: 13.00 – 9.00 Uhr am folgenden
Montag; alle Feiertage
Name, Vorname
Geburtsdatum
wohnhaft (Straße/ bei ...)
Name, Vorname
Geburtsdatum
wohnhaft (Straße/ bei ...)
kann die Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden. Es wird um eine Prüfung des
Kindeswohles gebeten.
Sorge-/Erziehungsberechtigte:
Name, Vorname
wohnhaft (Straße/ bei ...)
Name, Vorname
wohnhaft (Straße/ bei ...)
Kurzschilderung des Sachverhaltes/ des Vorkommnisses/ der Problemstellung:
(Evtl. ergänzende Informationen sind umseitig vorzunehmen)
45
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Unterschrift/Stempel des Meldenden:
_______________________________
13.
Kontakte zum Jugendamt / Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
Adressen und Telefonnummern der einzelnen Sozialbezirke:
46
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Sozialbezirk
Sitz
Telefon/Fax
ASD Mitte
Gohlis-Center
Elsbethstraße 19 – 25
04155 Leipzig
0341 – 123 8291 /
0341 – 123 8340
ASD Nordost
Rathaus Schönefeld
Ossietzkystraße 37
04347 Leipzig
0341 – 123 1886 /
0341 – 123 1901
ASD West
Ratzelbogen
Kiewer Straße 1 – 3
04209 Leipzig
0341 – 123 9189 /
0341 – 123 9155
ASD Südwest
Rathaus Plagwitz
Alte Straße 22
04229 Leipzig
0341 – 123 1566 /
0341 – 123 1568
ASD Alt-West
Rathaus Leutzsch
Georg-Schwarz-Straße 140
04179 Leipzig
0341 – 123 3189 /
0341 – 123 3185
ASD Nord
Gohlis-Center
Elsbethstraße 19 – 25
04155 Leipzig
0341 – 123 4741 /
0341 – 123 4795
ASD Süd
Bornaische Straße 27
04277 Leipzig
0341 – 123 6353 /
0341 – 123 6355
ASD Südost
Riebeckstraße 51 a
04317 Leipzig
0341 – 123 3609 /
0341 – 123 3610
Stationäre Aufnahme in folgende Einrichtungen:
Telefonnummern
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie,
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
(auch bei kindergynäkologischer Fragestellung!)
97 26911
47
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
(auch bei kindergynäkologischer Problematik!)
97 26250,
97 26242 (Leitstelle)
Universitätsklinik und Poliklinik für Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und
Jugendalters, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
97 24032 (Station 1),
97 24105 (Institutsambulanz)
Park-Krankenhaus Leipzig-Südost GmbH, Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie, Morawitzstraße 2, 04289 Leipzig
8640 (Zentrale),
864 1301 (Institutsambulanz)
Bei Entlassung in ambulante Versorgung:
Telefonnummern
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND),
Ringstraße 4, 04209 Leipzig:
Für Kinder von 0-11 und Jugendlichen von 12-18 Jahren
41 12 130
(24 Stunden erreichbar)
Frauen- und Kinderschutzhaus Leipzig-Nordost
23 24 277 (Tag und Nacht)
1. Autonomes Frauenhaus, 04211 Leipzig,
Postfach 310716
Tel. 0341/47 981 79
Fax 0341/47 981 82
55 03 221
Anonyme Mädchenzuflucht
Psychologische/psychosoziale Beratung
Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig
Ringstraße 4, 04209 Leipzig
(24-Stunden-Erreichbarkeit)
Kontakt
Tel.: 41 12 130
48
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: April 2013
„Nummer gegen Kummer“
(Kinder- und Jugend-Sorgentelefon des
Kinderschutzbundes)
(kostenloser Anruf)
Tel.: 0800-111 0 333
Mo-Fr 14.00 – 20.00 Uhr
Familien- und Erziehungsberatung Wabe e. V
Kinderschutz-Zentrum Leipzig.
Brandvorwerkstraße 80, 04275 Leipzig
Tel.: 96 02 837
Gesundheitsamt Leipzig
Kinder- u. Jugendpsychiatrischer Dienst
Gustav-Mahler-Straße 1-3, 04109 Leipzig
Tel.: 123 6889 oder
Tel.: 123 6885
Jugendamt der Stadt Leipzig, Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
Rietschelstraße 2, 04177 Leipzig
Tel.: 41 52 980
Caritasverband Leipzig e. V.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Familien
Liliensteinstraße 1, 04207 Leipzig
Tel.: 94 54 760
94 54 767
94 54 772
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig
Tarostraße 17-19, 04103 Leipzig
Tel.: 70 25 70
Familien- und Gesundheitszentrum Caktus e.V.
Riemannstr. 32, 04107 Leipzig
Tel.: 9 45 47-61
Erziehungs- und Familienberatung „Das Dach“ Fink e. V.
Sommerfelder Straße 37, 04299 Leipzig
Tel.: 86 12 206
Erziehungs- und Familienberatung Fink e. V.
Kieler Straße 65, 04357 Leipzig
Tel.: 86 12 208
Kinder-, Jugend- u. Familienberatungsstelle AURYN Wege
e. V.
Lützner Straße 75, 04177 Leipzig
Tel.: 47 85 899
Evangelische Lebensberatungsstelle, Diakonie Leipzig
Ritterstraße 5, 04109 Leipzig
Tel.: 14 06 040
49