Bundesstiftung „Mutter und Kind“

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Bundesstiftung „Mutter und Kind“
 06074 / 2265
BUNDESSTIFTUNG MUTTER UND KIND
Informationen zur Antragsstellung in unserer Beratungsstelle
BUNDESSTIFTUNG „MUTTER UND KIND“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt werdende Mütter in einer (finanziellen) Notlage mit einmaligen
Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht.
Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die
Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Ob bei Ihnen eine Notlage gegeben ist, wird durch die Prüfung der Einkommensverhältnisse in der Beratung festgestellt.
Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung kann neben Pro Familia auch bei anderen
Schwangerschaftsberatungsstellen, wie z.B. der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Diakonie u.a. gestellt werden, die
Mittel können jedoch nur einmalig bei einer Beratungsstelle beantragt werden.
VORAUSSETZUNGEN
Schwangerschaft zur Zeit der Antragsstellung
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage)
ABLAUF DER BERATUNG
Es ist nötig, das die Antragsstellerin persönlich zum vereinbarten Termin erscheint. Die Terminvergabe erfolgt nur
telefonisch (Mo, Do 10.00-13.00 Uhr / Di, Mi 13.00-15.00 Uhr).
Bei Verständigungsschwierigkeiten ist dafür Sorge zu tragen, dass eine der Muttersprache der Klientin und dem Deutschen
ausreichend mächtige Begleitperson dem Beratungsgespräch beiwohnt.
In der Beratung wird geprüft, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat; dazu wird ihr Einkommen berechnet und mit einem
Grenzwert verglichen. Der Berater / die Beraterin füllt anschließend mit Ihnen den Antrag aus. Für eine Antragsstellung
ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass Sie alle benötigten Unterlagen zum vereinbarten Termin vollständig
vorlegen können.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Eine Antragsstellung ist nur dann möglich, wenn Sie folgende Unterlagen im Original vollständig zur
Beratung mitbringen:
(1) Pass (Personalausweis genügt nur bei Antragstellerinnen deutscher Staatsangehörigkeit)
(2) Mutterpass oder Schwangerschaftsbescheinigung (Arzt / Hebamme)
(3) Mietvertrag und Kontoauszüge, die die Zahlung der Miete in den
letzten drei Monaten belegen
(4) Nachweise jeglichen Einkommens der letzten drei Monate der
Antragsstellerin und ihres Partners; so z.B.:
Lohnabrechnungen
Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld I oder II („Hartz IV“) –
Kindergeldbescheid (Familienkasse)
Wohngeld
Erziehungsgeld
Unterhaltszahlungen
Rente
(5) Nachweis, dass Antragsstellerin über eigenes Konto verfügt
oder zumindest Verfügungsberechtigung (Kontovollmacht) über
Konto des Partners besitzt (Nachweise: Bankkarte mit Namen der
Antragsstellerin / Kontovollmacht im Original). Bei allen großen
Kreditinstituten ist die Einräumung einer Kontovollmacht derzeit
kostenlos.