Bundesstiftung „Mutter und Kind“
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Bundesstiftung „Mutter und Kind“
06074 / 2265 BUNDESSTIFTUNG MUTTER UND KIND Informationen zur Antragsstellung in unserer Beratungsstelle BUNDESSTIFTUNG „MUTTER UND KIND“ Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt werdende Mütter in einer (finanziellen) Notlage mit einmaligen Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht. Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus. Ob bei Ihnen eine Notlage gegeben ist, wird durch die Prüfung der Einkommensverhältnisse in der Beratung festgestellt. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung kann neben Pro Familia auch bei anderen Schwangerschaftsberatungsstellen, wie z.B. der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Diakonie u.a. gestellt werden, die Mittel können jedoch nur einmalig bei einer Beratungsstelle beantragt werden. VORAUSSETZUNGEN Schwangerschaft zur Zeit der Antragsstellung Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage) ABLAUF DER BERATUNG Es ist nötig, das die Antragsstellerin persönlich zum vereinbarten Termin erscheint. Die Terminvergabe erfolgt nur telefonisch (Mo, Do 10.00-13.00 Uhr / Di, Mi 13.00-15.00 Uhr). Bei Verständigungsschwierigkeiten ist dafür Sorge zu tragen, dass eine der Muttersprache der Klientin und dem Deutschen ausreichend mächtige Begleitperson dem Beratungsgespräch beiwohnt. In der Beratung wird geprüft, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat; dazu wird ihr Einkommen berechnet und mit einem Grenzwert verglichen. Der Berater / die Beraterin füllt anschließend mit Ihnen den Antrag aus. Für eine Antragsstellung ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass Sie alle benötigten Unterlagen zum vereinbarten Termin vollständig vorlegen können. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Eine Antragsstellung ist nur dann möglich, wenn Sie folgende Unterlagen im Original vollständig zur Beratung mitbringen: (1) Pass (Personalausweis genügt nur bei Antragstellerinnen deutscher Staatsangehörigkeit) (2) Mutterpass oder Schwangerschaftsbescheinigung (Arzt / Hebamme) (3) Mietvertrag und Kontoauszüge, die die Zahlung der Miete in den letzten drei Monaten belegen (4) Nachweise jeglichen Einkommens der letzten drei Monate der Antragsstellerin und ihres Partners; so z.B.: Lohnabrechnungen Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld I oder II („Hartz IV“) – Kindergeldbescheid (Familienkasse) Wohngeld Erziehungsgeld Unterhaltszahlungen Rente (5) Nachweis, dass Antragsstellerin über eigenes Konto verfügt oder zumindest Verfügungsberechtigung (Kontovollmacht) über Konto des Partners besitzt (Nachweise: Bankkarte mit Namen der Antragsstellerin / Kontovollmacht im Original). Bei allen großen Kreditinstituten ist die Einräumung einer Kontovollmacht derzeit kostenlos.