Begründung - Stadt Lichtenau

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Begründung - Stadt Lichtenau
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Seite I
Ingenieurburo für Bauwesen
Anton Volmer 34414 Warburg
Stadt Lichtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
Stadt Lichtenau
Gemarkung Attein, FIur 15
Begrundung
zum
Bebauungsplan ,,Am Kindergarten”
mit integriertem Grunordnungsplan
Stand: 05.04.2002
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Ingenieurbtiro für Bauwesen
Anton Volmer 34414 Warburg
Stadt Lichtenau
BegrUnclung zurn Bebauungsplan
Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
A.
Begrundung
A. 1.0 Allgemeines
1.1
1.2
1.3
1.4
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Lage und Grdl?e des Planungsgebietes
Rechtsgrundlagen
PlanungsanlaB
Planungsgebiet
1.5
Verfahren
A. 2.0
Einfugung in die Gesamtplanung, Flächennutzungsplan
A. 3.0
Ziele und Zweck der Planung
A. 4.0
Planungsgrundsatze
4.1
4.2
A. 5
Art und Maa der baulichen Nutzung
A. 6
6.1
6.2
6.3
Verkehr
Motorisierter lndividualverkehr
FuBwegeerschlieBung
Ruhender Verkehr
A. 7
GrQnflächen
7.1
7.2
7.3
A. 8
8.1
8.2
8.3
C.
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 Abs. 5 BauGB)
Belange des Städtebaus
A. 9
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
Offeritliche Grünflachen
Private GrQnflachen
Empfehlungen zur Begrunung
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Versickerung
Wasserversorgung
Abwasserentsorgurig
Versickerungsfahigkeit des Untergrundes und Versickerungsnachweis nach ATV A 138
Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft, Grunordnung
Naturraum, Landschafts- und Ortsbild, Geologie, Boden, naturliche potentielle Vegetation
Klin,a
Realnutzung, Bestandsaufnahme
Eingriffsmindernde Mal3nahmen
Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft, Flachenbilanzierung
A. 10
Hinweise
B.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
C.
PLANTEIL
Plan Nr. 1
Entwurf zum Bebauungsplan, Grunordnung integriert
*
Seite 3
IngenieurbQro für Bauwesen
Anton Volrner 34414 Warburg
Stadt Lichtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
A:
Begründung
A. I Ailgemeines
1.1
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Lage und Gröfe des
Planungsgebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaBt 18.500 m
. Hierin sind ca. 11.360 2
2
m als
enthalten,
der
in
den
vorliegenden
B-Plan
einbezogen
Bestand
wird.
Der Bestand innerhalb des B-Plangebietes umfaBt die FlurstUcke 154, 155, 161, 174, 510, 511,
512, 513, 645, 705, 741, 830, 831. Die Gebäude sind em- bzw. zweigeschossig. Die Nutzung der
Gebäude ist landwirtschaftlich oder/und als Wohngebâude.
Der Tell Neubebauung betrifft die Flurstücke 162, 163, 164, 165, 166, 328, 649, 652, 655 (Weg).
Es entstehen neu 9 Baugrundstücke auf insgesamt rund 7.140 m
2 Fläche. Die Nutzung
unterscheidet sich vom Bestand durch die Geschossigkeit.
Begrenzt wird das Gebiet
rn Nordwesten durch die K 1, Zum Sauertal
im Osten entlang des Weges 655 von der angrenzenden Feldflur,
im SUden durch die L 754, Finkestra1.e.
1.2
Rechtsgrundlagen
•
§
•
•
•
•
7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Bekantmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20.03.1996 (GV.NW. S. 124)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I.S.
2141), geandert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13.09.2001 (BGBI. IS. 2376).
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990
(BGBI. I. S. 132), zuletzt geandert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI l.S. 466).
§ 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauONW) vom 01 .03.2000 (GV.NW. S.
256).
Planzeichenverordnung (PlanzV) vorn 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S.58).
1.3
PlanungsanlaB
Die Stadt Lichtenau beabsichtigt zur Deckung Bedarfes an Dorfgebietsflache im Ortsteil Atteln die
Aufstellung eines Bebauungsplanes. Vorhabentrager ist die Stadt Lichtenau.
1.4
Planungsgebiet
Das Planungsgebiet ist elne teils bereits bebaute, teils gärtnerisch (Hausgarten) bzw.
Iandwirtschaftlich genutzte Flache (Grünland). Es grenzt an den bisherigen Ortsrand von Atteln
unmittelbar an.
Verkehrlich wird die Fläche über die K 1, Zum Sauertal, über die L 754, FinkestraIe, sowie über
den Wirtschaftsweg 655 erschlossen.
1.5
Verfahren
Der Bau- und PlanungsausschuB der Stadt Lichtenau beschlie1t am 1303.1997 die 33. Anderung
des Fiachennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, rn Rahmen dessen unter anderem die
Erweiterung der bestehenden Dorfgebietsflache im Bereich des Kindergartens Atteln vorgesehen
1st.
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Stadt Lichtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
lngenieurbUro fur Bauwesen
Atiton Volmer 34414 Warburg
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
Einfugung in die Gesamtplanung, Flachennutzungsplan
A. 2
Der Bebauungsplan wird entwickelt aus dem Flachennutzungspian der Stadt Lichtenau, 33.
Anderung. Hierin ist das Vorhabengebiet als Dorffiache (MD) ausgewiesen.
A. 3 Ziele und Zweck der Planung
Der vorliegende Entwurf des Bebauungspianes soil die städtebauliche Entwicklung gem. § 1 Abs. 5
BauGB gewahrleisten. Er definiert die gem. § 8 Abs. I BauGB rechtsverbindlichen Festsetzungen
für die städtebauliche Ordriung und er soil die Grundlage für die weitere Ausfuhrung dieses
Gesetzes bilden.
A. 4 Planungsgrundsätze
4.1
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( I Abs. 5 BauGB)
Die rn Sinne des Naturschutzgesetzes mit dem Eingriff einhergehende Beeintrachtigung des
Naturhaushaltes soil minimiert und so weit wie moglich ausgeglichen werden. Dies soil durch
Umsetzung der folgenden Planungsgrundsatze verwirklicht werden:
—
—
—
Entwicklung zusammenhangender Lebensräume für Fauna und Flora,
Forderung eines gunstigen Kleinklimas durch Mindestausstattung der Grundstucke mit
Vegetation, Empfehlung von Fassadenbegrunung und durch Verschattung der Planstra1e durch
vorgeschriebene Baumpflanzungen auf den benachbarten Grundstücken,
Weitgehende Zuruckhaltung und Verwertung des Niederschlagswassers von nicht oder gering
belasteten Flachen (Dach- und Terrassenflächen) Empfehlung der Grauwassernutzung.
-
4.2
Belange des Städtebaus
Die Entwicklung ländlicher Gemeinden von einem bäuerlichen Gemeinwesen zu Orten mit
uberwiegenden Wohn-, Gewerbe- und Versorgungsfunktionen ging oftmals mit dem Verlust von
ortsbildpragenden Gebauden, Bäumen, Gewässern und!oder Freiflachen einher. GroBzugiger
StraBenausbau und die Errichtung moderner Gebäude, deren Architektur sich an den Vorbildern
der Vororte von groRen Zentren orientierte, leisteten einen erheblichen Beitrag zu dieser
Entwicklung.
Der vorliegende Bebauungsplan soil gem. BauGB, § 1, Abs. 5, eine geordnete städtebauliche
Entwicklung gewahrleisten und gleichzeitig als stadtebauliche GestaltungsmaBnahme die
Ausgangsbedingungen für die Weiterentwicklung des Ortsteils Atteln vorbereiten.
Der Bebauungsplan enthält geeignete Vorgaben, durch die der Iändliche Charakters des Ortsteiles
Atteln in funktioneller wie in gestalterischer Hinsicht erhalten bleibt:
—
—
—
Schaffung eines geschlossenen neuen Ortsrandes,
zuruckhaltende ErschlieBung der neuen Bebauung, StraBenraumgestaltung
Vorgabe zur Anlage innerortlichen Grofgruns (Ortsrandeingrunung), Grunordnungsma17nahmen
rn offentlichen (StraBenraum) und privaten Bereich.
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Stadt Lichtcnau
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A. 5 Art und MaB der baulichen Nutzung
Das im geplanten Neubaugebiet mit MD bezeichnete Gebiet soil in offener Bauweise gem.
22 Abs. 2 BauGB mit Einzelgebauden mit maximal einem Vollgeschoss unter Wahrung des
Grenzabstandes von 3 m bebaut werden.
§
Mit der Grundflächenzahl von 0,4 wird der durch die BauNVO
§
17 gesetzte Rahmen ausgeschopft.
Die Dãcher sollen als Satteldach oder als Kruppeiwalmdach ausgebildet und zwischen 26 und 45
geneigt sein.
Zulassig sind die in der BauNVO
§
5 genannten Antagen.
A. 6 Verkehr
6.1
Motorisierter lndividualverkehr
Die äuBere ErschlieBung erfolgt über die Kreisstralle im Westen!Norden sowie die Landstra(e L
754 im SOden. Die innere Erschlielung ist für die Grundstücke 1 sowie 3 9 über eine PlanstraBe
vorgesehen. Die StraRe wird in der Breite von 6 m ausgebaut. Hiervon sind 4 m asphaltiert, die
Seitenstreifen von je 1,00 m werden mit Pflaster befestigt. Durch randliche, in Längsrichtung
plazierte und mit Rasenpflaster befestigte Stellplatze wird die Fahrbahn stellenweise auf eine
Breite von 3,50 m eingeengt. Die PlanstraBe wird abseits von randlich teilweise vorhandenen
Boschungen soweit moglich nicht durch Hochborde von den Baugrundstucken getrennt
(niveaugleiche Ausfuhrung).
-
-
6.2
6.3
FuawegeerschIieIung
Der bisherige Wirtschaftsweg 655 bleibt auf einer Lange von Ca. 110 m in seiner heutigen Form
erhalten. Er wird an die PlanstraRe angebunden, gestalterisch jedoch abgesetzt. Für den
allgemeinen PKW-Verkehr bleibt der Wirtschaftsweg 655 gesperrt. Eine zusätzliche fuBlaufige
Verbindung ist nicht geplant.
Ruhender Verkehr
lnsgesamt sind entlang der PlanstraBe 3 Stellpiatze in Längsrichtung vorgesehen.
A. 7 Grünflächen
7.1
Offentliche Grünflächen
Offentliche Grunflächen sind nicht geplant.
7.2
Private Grünflächen
Die privaten Grünflächen sind den Baugrundstucken 1 9 zugeordnet. Es gelten die
entsprechenden unter Punkt B genannten textlichen Festsetzungen.
-
7.3
Empfehlungen zur BegrUnung
Für die Gebäude im Dorfgebiet wird eine Dach- bzw. Fassadenbegrunung empfohlen. Die
Empfehlung der Dachbegrunung beschränkt sich auf die Dächer der Garagen oder der
Nebengebaude. Eine Festlegung wird nicht getroffen. Dach- oder Fassadenbegrunungen werden in
der im Rahmen der Eingriffsbewertung durchzuführenden Flachenbilanzierung nicht berucksichtigt.
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A. 8 Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Versickerung
8.1
Wasserversorgung
Das Planungsgebiet Tell Neubaugebiet wird an die vorhandene Wasserversorgung mit den
Zuleitungen der Finkestrale im Süden angeschlossen.
-
-
8.2
Abwasserentsorgung
Das häusliche Schmutzwasser aus dem Baugebiet kann an das vorhandene Mischsystem im Ort
erfolgen. Hierzu ist die Trasse der PlanstraBe mit Anschlul an den vorhandenen Kanal in der K 1,
Zum Sauertal, vorgesehen. Welter wird das Abwasser der Klaranlage ,,Altenautal” Ca. 2.000 m
westlich des Planungsgebietes zugeleitet. Durch den AnschluB zusätzlicher 9 Grundstücke an die
Kiaranlage ist nicht mit einer KapazitatsUberschreitung der Klaranlage zu rechnen. Die Plane für
die Entwasserung werden zu Beginn der Baumafnahme vorgelegt.
8.3
Versickerungsfahigkeit des Untergrundes und Versickerungsnachweis nach A TV A 138
Das Beratungsburo für Boden und Umwelt C. Schubert GrnbH, Hofgeismar, hat rn Auftrag der Stadt
Lichtenau im Gettungsbereich dieses Bebauungsplanes die Bodendurchassigkeit des Baugrundes
untersucht.
Nach Auswertung der Versickerungsversuche, wie auch nach Bewertung des vorhandenen
Archivmaterials, wie geologischer und hydrogeologischer Karten, werden die Kreide-Kalksteine als
“durchlassig” beschrieben. Darauf aufbauend ist mit guter Versickerungsmoglichkeit bis mittlerer
Versickerungsmoglichkeit zu rechnen. Berucksichtigt man die nach ATV Regelheft A 138 für eine
Versickerung vorgegebenen Kriterien, deren Grenzwert bei 106 [mis] angesiedelt ist, so bietet sich
die Versickerung nicht schädHch verunreingter Niederschlagswasser im Baugebiet “Am
Kindergarten” an.
sei
darauf
hingewiesen,
dal?
Es
die
versuchstechnisch
ermittelten
sehr
guten
Durchlassigkeitsbeiwerte insb. der Auflockerungszone der Kalksteine zuzuordnen sind.
Die
Durchlassigkeiten von im Mittel i0
4 bis i0 [mis] in der Auflockerungszone äl1t sich nicht allein
durch die geohydraulische Wirkung von Klüften erklären. Vielmehr spielt hier die bereits oben
erwähnte Entstehung von Karsthohlräumen eine Rolle. Allerdings muB darauf hingewiesen werden,
daB die Anfalligkeit von Karbonatgesteinen gegenüber der Verkarstung sehr unterschiedlich 1st und
dementsprechend die Durchlassigkeiten dieser Gesteine sehr stark streuen können. Die aufgrund
des bis an die GOK anstehenden Festgesteins und aufgrund der Verkarstungserscheinungen zu
erwartenden hohen Versickerungsraten und FlieBgeschwindigkeiten bringen em
vermindertes
natürliches Reinigungsvermogen des Untergrundes mit sich. Diese geringe Filterwirkung soilte bei
der Planung von Versickerungsanlagen im Baugebiet berücksichtigt werden. Zum Schutz des
Grundwassers ist Sorge zu tragen, daB keinerlel schädliche Stoffe den Versickerungsanlageri
zugeführt werden.
Diese Frage sollte zur Vermeidung der hygienischen Gefahrdung des
Grundwasser mit dem zustandigen Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden.
Der Problematik des Grundwasserschutzes ist auch bei der Auswahl der Versickerungsanlage
Rechnung zu tragen. Die groBtmOgliche Filterwirkung für die anfallenden Niederschlagswasser, die
zumindest feste und geloste Soffe von den Dach- und Befestigungsflachen in den Untergrund
eintragen, bieten in der angegebenen Rangfolge:
1.
Flachenversickerung
2.
Muldenversickerung
So bietet sich die Flachenversickerung insbesondere dort an, wo genügend Raum für entsprechend
durchlassig angelegte Flächen im AnschluB an befestigte Fiächen vorhanden ist. Für die im
Baugebiet ‘Am Kindergarten” geplanten privaten Grundstücksflächen kommt diese Art der
Versickerung von Niederschiagswassern besonders dort in Frage, wo Rasenflächen oder mit
geeigneten Betongittersteinen durchlässig befestigte Flächen im AnschluR an versiegelte Flächen
eingerichtet werden können. Bindige Bodenpartien (z.B. LOBlehme) sind zu entfernen.
Bei der Flachenversickerung in den Seitenräumen befestigter Flächen ist für einen linienhaft
gleichmaRigen Ubergang des Wassers auf die Versickerungsflache zu sorgen.
Auch
durchlassig
befestigte
Flächen
(Betongittersteine)
soliten
aus
Gründen
des
Gewàsserschutzes begrünt werden, wobei eine ausreichende Durchlassigkeit dieser Flächen zu
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gewahrleisten ist. Die Durchlassigkeit der begrunten Versickerungsflache soilte gem. der in ATV A
138 vorgegebeneri Bedingung unter Einbeziehung der errechneten Werte 5*10-5 rn/s nicht
unterschreiten
Elne Muldenversickerung solite in den Fallen angestrebt werden, in denen die verfugbare
Dies gilt meist fur die
Versickerungsfläche für eine Flachenversickerung nicht ausreicht.
Seitenräume von FuB- und Radwegen, sowie von untergeordneten StraBen und Plätzen. Elne
derartige Entwasserung kommt z.B. für die geplante ZufahrtsstraIe im Baugebiet in Betracht. Sie
ist auch bel Grundstücken mit wirtschaftlich ungenutzten Rasenflächen denkbar.
Ailgemein sei darauf hingewiesen, daB durch die Anlage gröBerer und dafur flacherer Mulden die
Gefahr eines Dauerstaus in der Mulde gemindert wird, was die Verschlickung und Verdichtung der
Oberflächen zumindest zeitlich minimiert. Urn die Verschlammung der Gesteinsklufte zu vermeiden
wird auBerdem empfohlen, bei den für eine Versickerung vorgesehenen Flachen die oberen 0,5 m
Boden und verwittertes Gestein durch elne 0,4 m dicke Frostschutzschicht mit mm. 30 %
Porenanteil zu ersetzen (z.B.: 0/45 Basalt- oder Kalkschotter). Darüber ist em 0,05-0,10 m dickes
Granulatbett (Sand) für die Bettung der durchiassigen Befestigung (Betongittersteine oder
durchlassiges Pflaster) vorzusehen.
Entsprechende Antragsunterlagen für die Versickerungsanlagen werden in elnem später
auszuarbeitenden Entwurf ersteilt und mit den zustandigen Behörden abgestimmt bzw. zur
Genehmigung vorgelegt.
Desweiteren wird die Nutzung des Niederschlagswassers zur Bewasserung der Gärten, bzw. als
Nutzung für die Toilettenspülung, Waschmaschine, usw. sehr begrüBt. Diese MaBnahme verhindern
1 sowie den Verbrauch des Trinkwassers
die Ableitung von Regenwasser zur ortlichen Klaranlage
für untergeordnete Zwecke.
A. 9
9.1
Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft,
Grunordnung
Naturraum, Landschafts- und Ortsbild, Geologie, Boden, natürliche potentielle
Vegetation
Das Planungsgebiet ist dem Naturraum PA0ERB0RNER H0cHFLACHE zuzuordnen. Atteln liegt in der
Untereinheit B0RcHENER PLATTEN irn Grenzbereich zurn östlich anschlieBenden EGGE-V0RLAND. Es
handelt sich bel den B0RcHENER PLATTEN urn eine ausgedehnte Kalkhochfläche, gegliedert durch
insgesamt wenige wasserführende Bachtäler. Einer dieser wasserführenden Bäche 1st die Altenau,
an dessen mäandrierendem Lauf Atteln liegt.
Auf dem meist löBbedeckten Kalkstein entwickeln sich frische bis staufeuchte, meist oberflächlich
verammte gleiartige Braunerden.
Natürliche potentielle Vegetation ist der Eichen-Hainbuchenwald bzw. der Buchenmischwald in dem
jeweils standortlichen Auspragung.
Die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung pragt die landschaftlichen Züge des Raumes. Die
hauptsachlich in Form von Ackerbau betriebene Landwirtschaft grenzt unmittelbar an den bstlichen
Rand des Planungsgebietes an.
Die geplante Wohnbebauung füllt eine bislang überwiegend als Grunland genutzte Fläche am Rand
elner aufgelockerten dörflichen Mischbebauung, die elne voranschreitende Auflosung des ehemals
geschlossenen Ortsrandes dokumentiert. Flurgeholze finden sich in diesem intensiv ackerbaulich
genutzten Bemeich insgesamt nur sparlich.
1
BUNDESANSTALT FÜR LANDE5KUNDE,
Naturräumliche Gtederung Deutschlands, Blatt 98 Detmold
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BegrUndung zuni Bebauungsplan
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9.2
Klima
Zur Beurteflung der klimatischen Verhaltnisse im Planungsgebiet wird an ailgemeine Erfahrungen in
ahnlichen Gebieten angeknupft.
Das Planungsgebiet (Neubaugebiet) besteht uberwiegend aus als Grunland genutzter Flache. Die
Flache unterliegt aufgrund des Bewuchses nur maIigen Temperaturschwankungen im Tagesverlauf
und dient so als nächtliches Kaltluftentstehungsgebiet. lnsgesamt ist die Bedeutung des
Planungsgebietes als Kaltluftentstehungsgebiet für die vorhandene Wohnfläche als weniger
relevant einzustufen. Der Grund hierfür liegt im relativ geringen Umfang der Fläche im Verhältnis
zur landlichen Gesamtstruktur.
9.3
Realnutzung, Bestandsaufnahme
Es assen sich folgende Nutzungs-/ Biotoptypen im geplanten Neubaugebiet feststellen:
(s. Bestandsplan Realnutzung, M = 1: 1.000, nachfogende Seite)
—
—
—
—
versiegelte Fahrbahn
intensiv genutztes Grunland
Zier- und Nutzgarten
streifenformige Fichtenanpflanzurig
Das bestehende Dorfgebiet innerhalb des Planungsgebietes besteht aus Gebäuden mit den
Zufahrten, aus Grabeland, Mischgartenflache, Grünland und vereinzelten Obstbäumen.
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Seite 9
Stadt Iiehtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
IngenieurbUro für
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Abgrenzung unterschiedicher Nutzung
B
Bestand
NB
Neubaugebmet
Gebãude em- bis zweigeschossig
Freifiãchen
Kleingarten. Grabeand.
‘eremnzelt Obstgeholze
Gebãude emngeschossig
IntensivgrUnland
asphaltierter Wirtschaftsweg
Fichtenpflanzung
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Stadt Lichtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
,,Am Kindergarten’ irn Stadtteil Attein
Eingriffsmindernde Malnahmen
Die gepiante Neubebauung verursacht einen Flachenverlust durch Teliversiegelung mit den hiermit
verbundenen Auswirkungen auf Mikroklima und Wasserhaushait (erhohter OberflàchenabfIui?,
verminderte Grundwasserneubildung). Durch Festsetzung im Bebauungspian 1st die
Oberfiachenversiegeiung auf em MindestmaB reduziert. Bodenversiegelungen sind nur zuiassig,
wenn die zulassige Grundfiächenzahi nicht uberschritten wird. Die PianstraBe wird nur im
erforderlichen MaB versiegelt.
9.4
Urn die durch das Vorhaben zu erwartenden Beeintrachtigungen im Sinne des Landschaftsgesetzes
NRW zu minimieren, werden foigende Mallnahmen vorgeschlagen:
—
—
—
—
Durch Grauwassernutzung kann em verzogerter WasserabfluB bewirkt werden
(Regenruckhaltung in Zisternen).
rn Piangebiet 1st elne Dach- und Fassadenbegrunung gewunscht. Die Empfehlung einer
DachbegrUnung beschränkt sich auf die Begrunung der Garagendächer.
Minimale Dimensionierung des StraBenraumes, nicht voilversiegeite Ausfuhrung der in den
Stra1!enraum integrierten Steiiplatze (Rasenpfiaster).
Unbelasteter Erdaushub soil im Vorhabengebiet verwertet werden (Schutzwaile,
Gartengestaltung etc.).
Die rn Piangebiet ausgewiesene PianstraBe 1st aufgrund der minimaien Dimensionierung als
Standort für ausgieichendes GroBgrun ais eingriffsminimierendes Element nur bedingt geeignet.
9.5
Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft, Flächenbilanzierung
Qualitative Bewertung
Das Vorhaben betrifft elne Fläche, die als Teilbereich des heutigen Ortsrandes den Ruckgang
der innerortiichen iandwirtschaftlichen Strukturen zugunsten der Wohnbebauung und damit den
sichtbaren Wandel der iändiichen Strukturen dokumentiert. Die vorhandene Zersiedeiung des
ehemaligen Ortsrandes im Bereich FinkestraBe/Zum Sauertal wird in ihrer Erscheinung durch
die gepiante Bebauung gemindert.
die Naherhoiung wird nicht beeintrachtigt, da zum einen die heutige Nutzung der Fläche elne
Naherholung für die Ailgemeinheit nicht zuiaRt, zum anderen keine fuBiaufigen
Wegeverbindungen zwischen der heutigen Baufiãche und der frelen Landschaft vorhanden sind
und soiche somit durch das Vorhaben nicht abgeschnitten werden.
Mit einer kieinklimatischen Beeinträchtigung innerhaib des Planungsgebietes und seiner
Randbereiche st nicht zu rechnen, da voraussichtiich die zu erwartenden Freiflächen mit dem
Gehölzbewuchs einen Ausgleich bzgl. der Wasserverdunstung gegenuber der heutigen
Flachennutzurig hersteiien werden.
—
—
—
Quantitative Bewertung (Flachenbilanzierung gemal
)
2
der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung
Es wird nur die Fiäche des Neubaugebietes in die Bewertung einbezogen. Die Fiäche weist heute
folgende Nutzungs- bzw. Biotoptypen auf:
2
LANDEsREGIERUNG N0RDRHEIN-WE3TFALEN, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
Bauleitplanung (1996)
-
Arbeitshilfe für die
*
=
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Begrflndung zum Bebauungsplan
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
Bestand
versiegelte Fahrbahn
interisiv genutztes Grunland
streifenfrmige Fichtenanpflanzung
643 2
m
6.400 m
2
100 m
2
Geplant sind:
PlanstraBe
asphaltierte Flache, Pflaster engfugig
teilversiegelte Stellfläche
Verkehrsgrun
1.068 m
2
2
36 m
55 m
Privatflächen
uberbaute Fläche:
Hausgarten, groBkronige Bäume
sonstiges Gartenland
1.028 m
2
1.542 m
2
3.415 m
2
2 überdecken
Es wird untersteilt, daB die geplanten gro(kronigen Bäume eine Fläche von 720 m
werden. Diese Fläche wird in der Bilanzierung als wertsteigernd berucksichtigt, jedoch nicht in die
FlächenkaIkuation einbezogen.
Die Ermittlung der Biotopflachen im geplanten Dorfgebiet ergibt sich aus der nach BerQcksichtigurig
der Verkehrsfläche verbleibendert Baufläche. Hiervon werden 40 % als uberbaubar (Dachflache,
Zufahrten, Gehwege), 60 % als Freifläche (strukturarme Hausgarten) angerechnet.
Der ermtteIte Biotopwert vor dam Eingriff (Gesamtflachenwert A) betragt 25.800 Wertpunkte
gegenuber 17.800 Wertpunkten nach dem Eingriff (Gesamtflachenwert B).
Der Verlust betragt 8.000 Wertpunkte (Gesamtbilanz). Dieser Wertverlust kann auf der Fläche
selbst nicht ausgeglichen werden.
Es ist vorgesehen, mit dem Wertpunktverlust das Punktekonto aus der MaBnahme
,,Fischteichanlage Sinneborn” zu belasten. Hier war durch Renaturierung der Fischteiche em
Punkteguthaben entstanden, das nach Umrechnung eine GroBenordnung von 184.236,50 m
2
2 für ErsatzmaBnahmen im Kreisgebiet steht das
erreicht hatte. Nach Verbrauch von 162.782 m
.
2
Guthaben zur Zeit bei 21.454,50 m
2 ergibt einen Wert in Hohe von aufgerundet 2.000
Die Rückrechnung des Wertpunkteverlustes in m
, die als (ehemalige) Fischteichanlage in renaturierles Feuchtgebiet aufgewertet werden mOssen
2
m
(s. Tabelle auf nachfolgender Seite 9).
2 in Abzug zu bringen.
Diese 2.000 m
2 sind von dem Restguthaben von 21.454,50 m
Seite 12
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Begrundung zurn Bebauungsplan
,,Am Kindergarten” mm Stadtteil Atteln
I. Einriffsbi1anzierung gem. “Arbeitshilfe für die Bau1eitp1anun”
I A.
Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
Nr.
Code
Biotoptyp
1
1.1
Asphaltierte Flache
2
3.2
4.1
Grunland
Zier- und Nutzgarten (Fichtenpflanzung)
3
Flache
Grundwert
Korrekturfaktor
Gesamtwert
643 m
2
0
4
1
1
0
6.400 m
2
100 m
2
2
1
7.143 m
2
Einzelflachenwert
-
4
2
25.600
200
Gesamtflächenwert A:
25.800
Zustand des Untersuchungsraumes gem. Festsetzungen B-Plan
[B.
Nr.
Code
Flache
Grundwert
Korrekturfaktor
Gesamtwert
1.1
1.4
2.2
Strafle, Fullweg
versiegelte Flache (Strallen, Weg, Pflasterfl.)
teilversiegelte Steilfieche
StraBenbegleitgrun
1.068 2
m
36 m
3
55 m
2
0
1
3
1
1,2
1
0
1,2
3
8.2
groflk.ronige Bäume
560 m
2
6
1
6
1.1
4.1
4.1
geplante Wohnbebauung, GRZ 0,4
überbaute Fläche
Hausgarten
sonstiges Gartenland
1.028 m
2
0
1
0
2
1.542m
2
1
2
3.083
3.415 m
2
2
1
2
6.829
8.2
groBkronige Bäume
720 m
6
1
6
4.320
1
Biotoptyp
2
7.143 m
2
IC.
Einzelflachenwert
-
43
165
3.360
-
Gesamtflächenwert B:
17.800
I-
Gesamtbilanz
8.000
II. Ersatzfläche Fischteicbanlage ‘ ‘Sin n ehnrn”, Renatu rierung/Aufwertung
IA.
Ausqanqszustand des Untersuchungsraumes
Nr.
Code
7.1
I
Biotoptyp
Inatuilremdes StiIIgewsser
Grundwert
3
2.000
Summe
B.
Flache
2.000 m
2
2
m
I Korrekturfaktorl
Gesamtwert
3
Gesamtflächenwert A:
Einzelflflchenwert
6.000
6.000
geplanterZustand des Untersuchurlgsraumes
Nr.
Code
I
Biotoptyp
I
7.3
I
iimel
IC. Gesamtbilanz
Flãche
I
renaturiertes Stillgewasser
I
Grundwert
I
2.000 m
2
2.000m2
I
I Korrekturfaktorl
I
7
j
I
Gesamtwert
1
Gesamtflachenwert B:
7
Einzelflächenwert
14.000
14.000
8.000
t
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lngenieurburo für Bauwesen
Anton Volmer 34414 Warburg
Stadt Iichtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
Hinweise
A. 10
•
•
•
•
•
•
•
Das Vorhabengebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich von wasserrechtlichen
Festsetzungen.
Die Telekom AG 1st mindestens 5 Monate vor Beginn der StraBen- und Gehwegarbeiten vom
Baubeginn zu unterrichten.
Fur das Vorhabengebiet besteht die Moglichkeit der Versorgung mit Elektrizität. Die Versorgung
mit Elektroenergie hat über Erdkabel zu erfolgen. Freiluftleitungen sind nicht zulassig.
Die Verlegung von Leitungen der Telekom hat ebenfafls unterirdisch zu erfolgen.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind innerhaib des Fahrbahnbereiches der PlanstraBe zu
verlegen.
Das Vorhabengebiet ist an die zentrale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Lichtenau
anzuschlieBen. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Mischsystem.
Bei Bodeneingriffen kônnen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, dh.
Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veranderungen und Verfarbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der
Gemeinde / Stadt und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für
Archalogie / Amt fur Bodendenkmalpflege (Tel. 052115200250) unverzüglich anzuzeigen und die
Entdeckungsstatte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (15 und
16 DSchG).
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I
Stadt Lichtenau
Begrundung zuni Bebauungsplan
Ingenieurburo für Bauwesen
Anton Volmer 34414 Warburg
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
B. TEXTLICHE
FESTSETZUNGEN
B. I Art und MaB der baulichen Nutzung
1.1
Das in der Planzeichnung mit MD gekennzeichnete Gebiet ist nach
festgesetzt.
1.2
Art und MaB der baulichen Nutzung gem.
Baugebiet festgesetzt:
§
§
5 BauNVO als
Dorfgebiet
19 BauGB ist durch eine Nutzungsschablone im
Baugebiet
Zahi der Vollgeschosse
Grundflächenzahl
GeschoBflächenzahl
Bauweise
Im Einzelnen gilt:
Baugebiet
Anzahl der Vollgeschosse
—
—
—
—
—
Grundflachenzahl
GeschoRflächenzahl
Bauweise
MD
1111
in Bestand
I
in Neubaugebiet
0,4
0,6
o (offene Bauweise)
1.4
GemäB § 19 Abs. 4 BauNVO sind bei der Ermittlung der Grundflächenzahl Garagen und
Stellplatze mit ihren Zufahrten miteinzubeziehen.
1.5
GemäB § 20 (3) BauNVO wird festgesetzt, dass bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl die
Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschl. der zu ihnen gehOrenden
Treppenraume und einschl. ihrer Umfassungswande rnitzurechen sind. Drempel sind bis zu einer
Höhe von 1,0 m zulassig.
1.6
Nebenanlagen rn Sinne des § 14 Abs. 1 der BauNVO sind unter den dart genannten
Voraussetzungen zulassig. Garagen und uberdachte Stellplatze sind in elnem Mindestabstand von
4,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche zu errichten. Nebengebaude sind nur eingeschossig
zulässig (max. Traufhöhe 3,0 m).
Im Einzelfall kann eine Ausnahme von den in § 17 Abs. 2 BauNVO genannten Festsetzungen
zugelassen werden. Im Ubrigen finden die Vorschriften des § 17 Abs. 1 BauNVO Anwendung.
B. 2 Bauweise, überbaubare Grundstucksflächen
2.1
Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise festgesetzt.
2.2
2.3
Der Bau von Pergolen wird auch auBerhalb der Baulinien und Baugrenzen zugelassen.
Gem. § 23 Abs. 3 BauNVO st festgesetzt, daB em Vortreten von Gebäudeteilen über
die Baugrenze in geringfugigen AusmaRen zulassig ist. Bis zu elner Lange von 4 m ist bei Balkonen
und Wintergärten em Uberschreiten der Baugrenze urn 1,5 rn erlaubt.
*
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Stadt Lichtenau
Begrundung zum Bebauungsplan
ltigenieurburo fur Bauwesen
Anton Voimer 34414 Warburg
,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein
B. 3 Bauliche Gestaltung
3.1
Als Dachform sind Satteidach oder KrQppeiwaimdach mit einer Neigung zwischen
260 und
zulassig.
450
De Dachfiächen sollen mit roten Tonziegeln oder roten Betondachsteinen eingedeckt werden. Bel
Nebengebauden sind Dachform, -neigung und Material des Hauptgebaudes aufzunehmen. Bei den
Garagen sind Fiachdächer zuiassig.
3.2
Dachgauben und Dachgiebel sind zulassig. Sie sind auf die Proportionen des
gesamten Baukorpers abzustimmen.
3.3
Gro1fiächige oder beleuchtete Werbeanlagen über die gesamte Fassade sind nicht
zulassig.
B. 4 Baugrenzen
Haurtgebaude: Ausnahmsweise kann die Baugrenze bis zu 1,5 m für Erker, Balkone und
Treppenanlagen uberschritten werden, wenn diese gegenuber dem Hauptgebaude untergeordnete
Bauwerksteiie darstellen. Auskragungen in die öffentiiche Verkehrsfläche sind nicht zulassig.
Garagen: Garagen durfen die Baugrenze überschreiten.
B. 5 Umgang mit unbelastetem Erdaushub
Unbelasteter Erdaushub soil moglichst im Vorhabengebiet verwertet werden (Schutzwäile,
Gartengestaltung etc.).
B. 6 Ressourcensparendes Bauen
6.1
Wintergarten sind zuiassig:
Tiefe der Terrasse
max. Tiefe:
0,7 Gesamtbreite einer Hauseinheit
max. Breite:
Traufhöhe des
max. Höhe:
—
—
C
—
6.2
Sonnenkoilektoren auf Dachfiächen sind zuiassig.
6.3
Für die Ruckhaltung des Niederschlagswassers können Zisternen vorgesehen werden.
Regenauffangbecken mit
im Falie des Einbaues von Zisternen soilte pro GrundstUck em
3 vorgesehen werden. Der Uberlauf st an den Kanal anzuschlieBen. Das
mindestens 4 m
gesammeite Regenwasser kann zur Gartenbewasserung, zur Toiiettenspulung und für den Betrieb
der Waschmaschinen benutzt werden (Grauwassernutzung).
B. 7 Verkehrsflächen, Garagen und Stellplatze
Abs. 1, Nr. 4 BauGB)
7.1
(
12 BauNVO,
§
9
Die innere ErschIieIung st für die Grundstucke 1 sowie 3 9 uber eine PlanstraBe
vorgesehen. Grundstuck 2 wird uber die K 1 erschiossen. Die PlanstraBe wird in der Breite von 6 m
ausgebaut. Hiervon sind 4 m asphaltiert, die randiichen Streifen von je 1,00 m werden mit Pflaster
befestigt. Durch randliche, in Längsrichtung plazierte und mit Rasenpflaster befestigte Stellplatze
wird die Fahrbahn stelienweise auf eine Breite von 3,50 m eingeengt.
-
*
I
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Begrtindung zum Bebauungsplan
lngenieurburo fur Bauwesen
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7.2
Die für die einzelnen baulichen Einheiten erforderlichen Stellpiatze sind auf dem jeweiligen
Grundstück nachzuweisen (SMBI.NW.-(Stand 1.2.1987 MBI.NW.Nr.7 einschl.)).
-
7.3
Garagen und Carports sind zuiassig. Sie durfen auch bei festgesetztem Bauwich an der
Nachbargrenze errichtet werden.
Die Festsetzungen Uber Dachneigungen sind fur Garagen nicht verbindlich. Die Dachneigung der
Garage darfjedoch die des Hauptgebaudes nicht überschreiten.
7.4
Die Einfriedigungen der Grundstucke an offentiichen StraBen und Plätzen sind fur die einzelnen
Stra1enzuge einheitiich zu gestaiten, sie solien 80 cm Höhe nicht Uberschreiten; in
Einmundungsbereichen von Strafen ist eine Höhe von 40 cm einzuhaiten. Bei Anordnung einer
hoheren Einfriedigung in diesen Einmündungsereichen muf die Einfriedigung auf 50 cm von der
StraBengrenze auf das Grundstuck zuruckgesetzt werden.
B. 8 Grunordnung
8.1
()
Private Grunflächen:
Die privaten Grünflächen gliedern sich in
Vorgartenbereich mit Grundstückseinfahrt und
Hausgartenaniage mit Nutzgartenanteil
pro Grundstück 1st in den Hausgartenflachen mindestens I Baum oder em GroRstrauch zu
pflanzen. Hierbei sollen Baum- und Straucharten aus der Pflanzliste 1 verwendet werden.
Die Gartenflachen können eingefriedet werden. Staketenzaun wird empfohlen.
Kietter- und Rankgewachse an Fassaden sind zugelassen. Die baulichen Vorrichtungen hierfür
sind in ihren Proportionen gering zu halten.
Es wird empfohien, die Steiiplatzbereiche vor den Garagen ais wasserdurchiassige Decke
a u szu b ii den.
—
(j
—
—
—
—
Zur Durchgrunung des Baugebietes 1st pro Grundstuck em hochstammiger Laubbaum,
H, 3 x v, 14/16, aus der Pfianziiste I zu pfIanzen und dauerhaft zu erhalten.
8.2
Grünflächen im Verkehrsraum (Grünstreifen):
Im StraI.enraum ist an den bezeichneten Steilen je em Laubbaum, H, 3 x v, 14/16, zu pflanzen und
dauerhaft zu erhaiten. Die Auswahl der Arten soil sich an der PflanzIiste II orientieren. Es soilen
Bäume gleicher Art verwendet werden.
Pflanzliste I, Hochstamm, 3 x v, 14116
Acer campestre
Acer piatanoides
Acer pseudoplatanus
Aesculus hippocastaneum
Betula pendula
Carpinus betulus
Fagus silvatica
Fraxinus excelsior
Quercus petraea
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Feldahorn
Spitzahorn
Bergahorn
Kastanie
Sandbirke
Hainbuche
Rotbuche
Esche
Traubeneiche
Stieleiche
Vogelbeere
Pflanzliste II, Hochstamm, 3 x v, 14116
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Aesculus hippocastaneum
Quercus petraea
Quercus robur
Spitzahorn
Bergahorn
Kastanie
Traubeneiche
Stieleiche