Begründung - Stadt Lichtenau
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Begründung - Stadt Lichtenau
* Seite I Ingenieurburo für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein Stadt Lichtenau Gemarkung Attein, FIur 15 Begrundung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” mit integriertem Grunordnungsplan Stand: 05.04.2002 * Seite 2 Ingenieurbtiro für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Stadt Lichtenau BegrUnclung zurn Bebauungsplan Am Kindergarten” im Stadtteil Attein A. Begrundung A. 1.0 Allgemeines 1.1 1.2 1.3 1.4 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Lage und Grdl?e des Planungsgebietes Rechtsgrundlagen PlanungsanlaB Planungsgebiet 1.5 Verfahren A. 2.0 Einfugung in die Gesamtplanung, Flächennutzungsplan A. 3.0 Ziele und Zweck der Planung A. 4.0 Planungsgrundsatze 4.1 4.2 A. 5 Art und Maa der baulichen Nutzung A. 6 6.1 6.2 6.3 Verkehr Motorisierter lndividualverkehr FuBwegeerschlieBung Ruhender Verkehr A. 7 GrQnflächen 7.1 7.2 7.3 A. 8 8.1 8.2 8.3 C. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 1 Abs. 5 BauGB) Belange des Städtebaus A. 9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Offeritliche Grünflachen Private GrQnflachen Empfehlungen zur Begrunung Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Versickerung Wasserversorgung Abwasserentsorgurig Versickerungsfahigkeit des Untergrundes und Versickerungsnachweis nach ATV A 138 Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft, Grunordnung Naturraum, Landschafts- und Ortsbild, Geologie, Boden, naturliche potentielle Vegetation Klin,a Realnutzung, Bestandsaufnahme Eingriffsmindernde Mal3nahmen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft, Flachenbilanzierung A. 10 Hinweise B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN C. PLANTEIL Plan Nr. 1 Entwurf zum Bebauungsplan, Grunordnung integriert * Seite 3 IngenieurbQro für Bauwesen Anton Volrner 34414 Warburg Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein A: Begründung A. I Ailgemeines 1.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Lage und Gröfe des Planungsgebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaBt 18.500 m . Hierin sind ca. 11.360 2 2 m als enthalten, der in den vorliegenden B-Plan einbezogen Bestand wird. Der Bestand innerhalb des B-Plangebietes umfaBt die FlurstUcke 154, 155, 161, 174, 510, 511, 512, 513, 645, 705, 741, 830, 831. Die Gebäude sind em- bzw. zweigeschossig. Die Nutzung der Gebäude ist landwirtschaftlich oder/und als Wohngebâude. Der Tell Neubebauung betrifft die Flurstücke 162, 163, 164, 165, 166, 328, 649, 652, 655 (Weg). Es entstehen neu 9 Baugrundstücke auf insgesamt rund 7.140 m 2 Fläche. Die Nutzung unterscheidet sich vom Bestand durch die Geschossigkeit. Begrenzt wird das Gebiet rn Nordwesten durch die K 1, Zum Sauertal im Osten entlang des Weges 655 von der angrenzenden Feldflur, im SUden durch die L 754, Finkestra1.e. 1.2 Rechtsgrundlagen • § • • • • 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Bekantmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV.NW. S. 124) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I.S. 2141), geandert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13.09.2001 (BGBI. IS. 2376). Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990 (BGBI. I. S. 132), zuletzt geandert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI l.S. 466). § 86 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauONW) vom 01 .03.2000 (GV.NW. S. 256). Planzeichenverordnung (PlanzV) vorn 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S.58). 1.3 PlanungsanlaB Die Stadt Lichtenau beabsichtigt zur Deckung Bedarfes an Dorfgebietsflache im Ortsteil Atteln die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Vorhabentrager ist die Stadt Lichtenau. 1.4 Planungsgebiet Das Planungsgebiet ist elne teils bereits bebaute, teils gärtnerisch (Hausgarten) bzw. Iandwirtschaftlich genutzte Flache (Grünland). Es grenzt an den bisherigen Ortsrand von Atteln unmittelbar an. Verkehrlich wird die Fläche über die K 1, Zum Sauertal, über die L 754, FinkestraIe, sowie über den Wirtschaftsweg 655 erschlossen. 1.5 Verfahren Der Bau- und PlanungsausschuB der Stadt Lichtenau beschlie1t am 1303.1997 die 33. Anderung des Fiachennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, rn Rahmen dessen unter anderem die Erweiterung der bestehenden Dorfgebietsflache im Bereich des Kindergartens Atteln vorgesehen 1st. f = Seite 4 Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan lngenieurbUro fur Bauwesen Atiton Volmer 34414 Warburg ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein Einfugung in die Gesamtplanung, Flachennutzungsplan A. 2 Der Bebauungsplan wird entwickelt aus dem Flachennutzungspian der Stadt Lichtenau, 33. Anderung. Hierin ist das Vorhabengebiet als Dorffiache (MD) ausgewiesen. A. 3 Ziele und Zweck der Planung Der vorliegende Entwurf des Bebauungspianes soil die städtebauliche Entwicklung gem. § 1 Abs. 5 BauGB gewahrleisten. Er definiert die gem. § 8 Abs. I BauGB rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordriung und er soil die Grundlage für die weitere Ausfuhrung dieses Gesetzes bilden. A. 4 Planungsgrundsätze 4.1 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( I Abs. 5 BauGB) Die rn Sinne des Naturschutzgesetzes mit dem Eingriff einhergehende Beeintrachtigung des Naturhaushaltes soil minimiert und so weit wie moglich ausgeglichen werden. Dies soil durch Umsetzung der folgenden Planungsgrundsatze verwirklicht werden: — — — Entwicklung zusammenhangender Lebensräume für Fauna und Flora, Forderung eines gunstigen Kleinklimas durch Mindestausstattung der Grundstucke mit Vegetation, Empfehlung von Fassadenbegrunung und durch Verschattung der Planstra1e durch vorgeschriebene Baumpflanzungen auf den benachbarten Grundstücken, Weitgehende Zuruckhaltung und Verwertung des Niederschlagswassers von nicht oder gering belasteten Flachen (Dach- und Terrassenflächen) Empfehlung der Grauwassernutzung. - 4.2 Belange des Städtebaus Die Entwicklung ländlicher Gemeinden von einem bäuerlichen Gemeinwesen zu Orten mit uberwiegenden Wohn-, Gewerbe- und Versorgungsfunktionen ging oftmals mit dem Verlust von ortsbildpragenden Gebauden, Bäumen, Gewässern und!oder Freiflachen einher. GroBzugiger StraBenausbau und die Errichtung moderner Gebäude, deren Architektur sich an den Vorbildern der Vororte von groRen Zentren orientierte, leisteten einen erheblichen Beitrag zu dieser Entwicklung. Der vorliegende Bebauungsplan soil gem. BauGB, § 1, Abs. 5, eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewahrleisten und gleichzeitig als stadtebauliche GestaltungsmaBnahme die Ausgangsbedingungen für die Weiterentwicklung des Ortsteils Atteln vorbereiten. Der Bebauungsplan enthält geeignete Vorgaben, durch die der Iändliche Charakters des Ortsteiles Atteln in funktioneller wie in gestalterischer Hinsicht erhalten bleibt: — — — Schaffung eines geschlossenen neuen Ortsrandes, zuruckhaltende ErschlieBung der neuen Bebauung, StraBenraumgestaltung Vorgabe zur Anlage innerortlichen Grofgruns (Ortsrandeingrunung), Grunordnungsma17nahmen rn offentlichen (StraBenraum) und privaten Bereich. 5 Seite Stadt Lichtcnau Begrundung zurn Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein lngenieurburo fur Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg A. 5 Art und MaB der baulichen Nutzung Das im geplanten Neubaugebiet mit MD bezeichnete Gebiet soil in offener Bauweise gem. 22 Abs. 2 BauGB mit Einzelgebauden mit maximal einem Vollgeschoss unter Wahrung des Grenzabstandes von 3 m bebaut werden. § Mit der Grundflächenzahl von 0,4 wird der durch die BauNVO § 17 gesetzte Rahmen ausgeschopft. Die Dãcher sollen als Satteldach oder als Kruppeiwalmdach ausgebildet und zwischen 26 und 45 geneigt sein. Zulassig sind die in der BauNVO § 5 genannten Antagen. A. 6 Verkehr 6.1 Motorisierter lndividualverkehr Die äuBere ErschlieBung erfolgt über die Kreisstralle im Westen!Norden sowie die Landstra(e L 754 im SOden. Die innere Erschlielung ist für die Grundstücke 1 sowie 3 9 über eine PlanstraBe vorgesehen. Die StraRe wird in der Breite von 6 m ausgebaut. Hiervon sind 4 m asphaltiert, die Seitenstreifen von je 1,00 m werden mit Pflaster befestigt. Durch randliche, in Längsrichtung plazierte und mit Rasenpflaster befestigte Stellplatze wird die Fahrbahn stellenweise auf eine Breite von 3,50 m eingeengt. Die PlanstraBe wird abseits von randlich teilweise vorhandenen Boschungen soweit moglich nicht durch Hochborde von den Baugrundstucken getrennt (niveaugleiche Ausfuhrung). - - 6.2 6.3 FuawegeerschIieIung Der bisherige Wirtschaftsweg 655 bleibt auf einer Lange von Ca. 110 m in seiner heutigen Form erhalten. Er wird an die PlanstraRe angebunden, gestalterisch jedoch abgesetzt. Für den allgemeinen PKW-Verkehr bleibt der Wirtschaftsweg 655 gesperrt. Eine zusätzliche fuBlaufige Verbindung ist nicht geplant. Ruhender Verkehr lnsgesamt sind entlang der PlanstraBe 3 Stellpiatze in Längsrichtung vorgesehen. A. 7 Grünflächen 7.1 Offentliche Grünflächen Offentliche Grunflächen sind nicht geplant. 7.2 Private Grünflächen Die privaten Grünflächen sind den Baugrundstucken 1 9 zugeordnet. Es gelten die entsprechenden unter Punkt B genannten textlichen Festsetzungen. - 7.3 Empfehlungen zur BegrUnung Für die Gebäude im Dorfgebiet wird eine Dach- bzw. Fassadenbegrunung empfohlen. Die Empfehlung der Dachbegrunung beschränkt sich auf die Dächer der Garagen oder der Nebengebaude. Eine Festlegung wird nicht getroffen. Dach- oder Fassadenbegrunungen werden in der im Rahmen der Eingriffsbewertung durchzuführenden Flachenbilanzierung nicht berucksichtigt. g -3 Seite 6 IngenieurbUro für Bauwesen Anton Volrner 34414 Warburg Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein A. 8 Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Versickerung 8.1 Wasserversorgung Das Planungsgebiet Tell Neubaugebiet wird an die vorhandene Wasserversorgung mit den Zuleitungen der Finkestrale im Süden angeschlossen. - - 8.2 Abwasserentsorgung Das häusliche Schmutzwasser aus dem Baugebiet kann an das vorhandene Mischsystem im Ort erfolgen. Hierzu ist die Trasse der PlanstraBe mit Anschlul an den vorhandenen Kanal in der K 1, Zum Sauertal, vorgesehen. Welter wird das Abwasser der Klaranlage ,,Altenautal” Ca. 2.000 m westlich des Planungsgebietes zugeleitet. Durch den AnschluB zusätzlicher 9 Grundstücke an die Kiaranlage ist nicht mit einer KapazitatsUberschreitung der Klaranlage zu rechnen. Die Plane für die Entwasserung werden zu Beginn der Baumafnahme vorgelegt. 8.3 Versickerungsfahigkeit des Untergrundes und Versickerungsnachweis nach A TV A 138 Das Beratungsburo für Boden und Umwelt C. Schubert GrnbH, Hofgeismar, hat rn Auftrag der Stadt Lichtenau im Gettungsbereich dieses Bebauungsplanes die Bodendurchassigkeit des Baugrundes untersucht. Nach Auswertung der Versickerungsversuche, wie auch nach Bewertung des vorhandenen Archivmaterials, wie geologischer und hydrogeologischer Karten, werden die Kreide-Kalksteine als “durchlassig” beschrieben. Darauf aufbauend ist mit guter Versickerungsmoglichkeit bis mittlerer Versickerungsmoglichkeit zu rechnen. Berucksichtigt man die nach ATV Regelheft A 138 für eine Versickerung vorgegebenen Kriterien, deren Grenzwert bei 106 [mis] angesiedelt ist, so bietet sich die Versickerung nicht schädHch verunreingter Niederschlagswasser im Baugebiet “Am Kindergarten” an. sei darauf hingewiesen, dal? Es die versuchstechnisch ermittelten sehr guten Durchlassigkeitsbeiwerte insb. der Auflockerungszone der Kalksteine zuzuordnen sind. Die Durchlassigkeiten von im Mittel i0 4 bis i0 [mis] in der Auflockerungszone äl1t sich nicht allein durch die geohydraulische Wirkung von Klüften erklären. Vielmehr spielt hier die bereits oben erwähnte Entstehung von Karsthohlräumen eine Rolle. Allerdings muB darauf hingewiesen werden, daB die Anfalligkeit von Karbonatgesteinen gegenüber der Verkarstung sehr unterschiedlich 1st und dementsprechend die Durchlassigkeiten dieser Gesteine sehr stark streuen können. Die aufgrund des bis an die GOK anstehenden Festgesteins und aufgrund der Verkarstungserscheinungen zu erwartenden hohen Versickerungsraten und FlieBgeschwindigkeiten bringen em vermindertes natürliches Reinigungsvermogen des Untergrundes mit sich. Diese geringe Filterwirkung soilte bei der Planung von Versickerungsanlagen im Baugebiet berücksichtigt werden. Zum Schutz des Grundwassers ist Sorge zu tragen, daB keinerlel schädliche Stoffe den Versickerungsanlageri zugeführt werden. Diese Frage sollte zur Vermeidung der hygienischen Gefahrdung des Grundwasser mit dem zustandigen Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden. Der Problematik des Grundwasserschutzes ist auch bei der Auswahl der Versickerungsanlage Rechnung zu tragen. Die groBtmOgliche Filterwirkung für die anfallenden Niederschlagswasser, die zumindest feste und geloste Soffe von den Dach- und Befestigungsflachen in den Untergrund eintragen, bieten in der angegebenen Rangfolge: 1. Flachenversickerung 2. Muldenversickerung So bietet sich die Flachenversickerung insbesondere dort an, wo genügend Raum für entsprechend durchlassig angelegte Flächen im AnschluB an befestigte Fiächen vorhanden ist. Für die im Baugebiet ‘Am Kindergarten” geplanten privaten Grundstücksflächen kommt diese Art der Versickerung von Niederschiagswassern besonders dort in Frage, wo Rasenflächen oder mit geeigneten Betongittersteinen durchlässig befestigte Flächen im AnschluR an versiegelte Flächen eingerichtet werden können. Bindige Bodenpartien (z.B. LOBlehme) sind zu entfernen. Bei der Flachenversickerung in den Seitenräumen befestigter Flächen ist für einen linienhaft gleichmaRigen Ubergang des Wassers auf die Versickerungsflache zu sorgen. Auch durchlassig befestigte Flächen (Betongittersteine) soliten aus Gründen des Gewàsserschutzes begrünt werden, wobei eine ausreichende Durchlassigkeit dieser Flächen zu Seite 7 lngenieurburo für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan ,,Arn Kindergarten” im Stadtteil Attein gewahrleisten ist. Die Durchlassigkeit der begrunten Versickerungsflache soilte gem. der in ATV A 138 vorgegebeneri Bedingung unter Einbeziehung der errechneten Werte 5*10-5 rn/s nicht unterschreiten Elne Muldenversickerung solite in den Fallen angestrebt werden, in denen die verfugbare Dies gilt meist fur die Versickerungsfläche für eine Flachenversickerung nicht ausreicht. Seitenräume von FuB- und Radwegen, sowie von untergeordneten StraBen und Plätzen. Elne derartige Entwasserung kommt z.B. für die geplante ZufahrtsstraIe im Baugebiet in Betracht. Sie ist auch bel Grundstücken mit wirtschaftlich ungenutzten Rasenflächen denkbar. Ailgemein sei darauf hingewiesen, daB durch die Anlage gröBerer und dafur flacherer Mulden die Gefahr eines Dauerstaus in der Mulde gemindert wird, was die Verschlickung und Verdichtung der Oberflächen zumindest zeitlich minimiert. Urn die Verschlammung der Gesteinsklufte zu vermeiden wird auBerdem empfohlen, bei den für eine Versickerung vorgesehenen Flachen die oberen 0,5 m Boden und verwittertes Gestein durch elne 0,4 m dicke Frostschutzschicht mit mm. 30 % Porenanteil zu ersetzen (z.B.: 0/45 Basalt- oder Kalkschotter). Darüber ist em 0,05-0,10 m dickes Granulatbett (Sand) für die Bettung der durchiassigen Befestigung (Betongittersteine oder durchlassiges Pflaster) vorzusehen. Entsprechende Antragsunterlagen für die Versickerungsanlagen werden in elnem später auszuarbeitenden Entwurf ersteilt und mit den zustandigen Behörden abgestimmt bzw. zur Genehmigung vorgelegt. Desweiteren wird die Nutzung des Niederschlagswassers zur Bewasserung der Gärten, bzw. als Nutzung für die Toilettenspülung, Waschmaschine, usw. sehr begrüBt. Diese MaBnahme verhindern 1 sowie den Verbrauch des Trinkwassers die Ableitung von Regenwasser zur ortlichen Klaranlage für untergeordnete Zwecke. A. 9 9.1 Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft, Grunordnung Naturraum, Landschafts- und Ortsbild, Geologie, Boden, natürliche potentielle Vegetation Das Planungsgebiet ist dem Naturraum PA0ERB0RNER H0cHFLACHE zuzuordnen. Atteln liegt in der Untereinheit B0RcHENER PLATTEN irn Grenzbereich zurn östlich anschlieBenden EGGE-V0RLAND. Es handelt sich bel den B0RcHENER PLATTEN urn eine ausgedehnte Kalkhochfläche, gegliedert durch insgesamt wenige wasserführende Bachtäler. Einer dieser wasserführenden Bäche 1st die Altenau, an dessen mäandrierendem Lauf Atteln liegt. Auf dem meist löBbedeckten Kalkstein entwickeln sich frische bis staufeuchte, meist oberflächlich verammte gleiartige Braunerden. Natürliche potentielle Vegetation ist der Eichen-Hainbuchenwald bzw. der Buchenmischwald in dem jeweils standortlichen Auspragung. Die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung pragt die landschaftlichen Züge des Raumes. Die hauptsachlich in Form von Ackerbau betriebene Landwirtschaft grenzt unmittelbar an den bstlichen Rand des Planungsgebietes an. Die geplante Wohnbebauung füllt eine bislang überwiegend als Grunland genutzte Fläche am Rand elner aufgelockerten dörflichen Mischbebauung, die elne voranschreitende Auflosung des ehemals geschlossenen Ortsrandes dokumentiert. Flurgeholze finden sich in diesem intensiv ackerbaulich genutzten Bemeich insgesamt nur sparlich. 1 BUNDESANSTALT FÜR LANDE5KUNDE, Naturräumliche Gtederung Deutschlands, Blatt 98 Detmold - f — Seite 8 Ingenieurbiiro für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Stadt Lichtenau BegrUndung zuni Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein 9.2 Klima Zur Beurteflung der klimatischen Verhaltnisse im Planungsgebiet wird an ailgemeine Erfahrungen in ahnlichen Gebieten angeknupft. Das Planungsgebiet (Neubaugebiet) besteht uberwiegend aus als Grunland genutzter Flache. Die Flache unterliegt aufgrund des Bewuchses nur maIigen Temperaturschwankungen im Tagesverlauf und dient so als nächtliches Kaltluftentstehungsgebiet. lnsgesamt ist die Bedeutung des Planungsgebietes als Kaltluftentstehungsgebiet für die vorhandene Wohnfläche als weniger relevant einzustufen. Der Grund hierfür liegt im relativ geringen Umfang der Fläche im Verhältnis zur landlichen Gesamtstruktur. 9.3 Realnutzung, Bestandsaufnahme Es assen sich folgende Nutzungs-/ Biotoptypen im geplanten Neubaugebiet feststellen: (s. Bestandsplan Realnutzung, M = 1: 1.000, nachfogende Seite) — — — — versiegelte Fahrbahn intensiv genutztes Grunland Zier- und Nutzgarten streifenformige Fichtenanpflanzurig Das bestehende Dorfgebiet innerhalb des Planungsgebietes besteht aus Gebäuden mit den Zufahrten, aus Grabeland, Mischgartenflache, Grünland und vereinzelten Obstbäumen. I Seite 9 Stadt Iiehtenau Begrundung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein IngenieurbUro für Anton Volrner 34414 Warburg Abgrenzung unterschiedicher Nutzung B Bestand NB Neubaugebmet Gebãude em- bis zweigeschossig Freifiãchen Kleingarten. Grabeand. ‘eremnzelt Obstgeholze Gebãude emngeschossig IntensivgrUnland asphaltierter Wirtschaftsweg Fichtenpflanzung * = Seite 10 Ingenleurburo für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten’ irn Stadtteil Attein Eingriffsmindernde Malnahmen Die gepiante Neubebauung verursacht einen Flachenverlust durch Teliversiegelung mit den hiermit verbundenen Auswirkungen auf Mikroklima und Wasserhaushait (erhohter OberflàchenabfIui?, verminderte Grundwasserneubildung). Durch Festsetzung im Bebauungspian 1st die Oberfiachenversiegeiung auf em MindestmaB reduziert. Bodenversiegelungen sind nur zuiassig, wenn die zulassige Grundfiächenzahi nicht uberschritten wird. Die PianstraBe wird nur im erforderlichen MaB versiegelt. 9.4 Urn die durch das Vorhaben zu erwartenden Beeintrachtigungen im Sinne des Landschaftsgesetzes NRW zu minimieren, werden foigende Mallnahmen vorgeschlagen: — — — — Durch Grauwassernutzung kann em verzogerter WasserabfluB bewirkt werden (Regenruckhaltung in Zisternen). rn Piangebiet 1st elne Dach- und Fassadenbegrunung gewunscht. Die Empfehlung einer DachbegrUnung beschränkt sich auf die Begrunung der Garagendächer. Minimale Dimensionierung des StraBenraumes, nicht voilversiegeite Ausfuhrung der in den Stra1!enraum integrierten Steiiplatze (Rasenpfiaster). Unbelasteter Erdaushub soil im Vorhabengebiet verwertet werden (Schutzwaile, Gartengestaltung etc.). Die rn Piangebiet ausgewiesene PianstraBe 1st aufgrund der minimaien Dimensionierung als Standort für ausgieichendes GroBgrun ais eingriffsminimierendes Element nur bedingt geeignet. 9.5 Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft, Flächenbilanzierung Qualitative Bewertung Das Vorhaben betrifft elne Fläche, die als Teilbereich des heutigen Ortsrandes den Ruckgang der innerortiichen iandwirtschaftlichen Strukturen zugunsten der Wohnbebauung und damit den sichtbaren Wandel der iändiichen Strukturen dokumentiert. Die vorhandene Zersiedeiung des ehemaligen Ortsrandes im Bereich FinkestraBe/Zum Sauertal wird in ihrer Erscheinung durch die gepiante Bebauung gemindert. die Naherhoiung wird nicht beeintrachtigt, da zum einen die heutige Nutzung der Fläche elne Naherholung für die Ailgemeinheit nicht zuiaRt, zum anderen keine fuBiaufigen Wegeverbindungen zwischen der heutigen Baufiãche und der frelen Landschaft vorhanden sind und soiche somit durch das Vorhaben nicht abgeschnitten werden. Mit einer kieinklimatischen Beeinträchtigung innerhaib des Planungsgebietes und seiner Randbereiche st nicht zu rechnen, da voraussichtiich die zu erwartenden Freiflächen mit dem Gehölzbewuchs einen Ausgleich bzgl. der Wasserverdunstung gegenuber der heutigen Flachennutzurig hersteiien werden. — — — Quantitative Bewertung (Flachenbilanzierung gemal ) 2 der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung Es wird nur die Fiäche des Neubaugebietes in die Bewertung einbezogen. Die Fiäche weist heute folgende Nutzungs- bzw. Biotoptypen auf: 2 LANDEsREGIERUNG N0RDRHEIN-WE3TFALEN, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft Bauleitplanung (1996) - Arbeitshilfe für die * = lngenieurburo für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Seite 11 Stadt Lichtenau Begrflndung zum Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein Bestand versiegelte Fahrbahn interisiv genutztes Grunland streifenfrmige Fichtenanpflanzung 643 2 m 6.400 m 2 100 m 2 Geplant sind: PlanstraBe asphaltierte Flache, Pflaster engfugig teilversiegelte Stellfläche Verkehrsgrun 1.068 m 2 2 36 m 55 m Privatflächen uberbaute Fläche: Hausgarten, groBkronige Bäume sonstiges Gartenland 1.028 m 2 1.542 m 2 3.415 m 2 2 überdecken Es wird untersteilt, daB die geplanten gro(kronigen Bäume eine Fläche von 720 m werden. Diese Fläche wird in der Bilanzierung als wertsteigernd berucksichtigt, jedoch nicht in die FlächenkaIkuation einbezogen. Die Ermittlung der Biotopflachen im geplanten Dorfgebiet ergibt sich aus der nach BerQcksichtigurig der Verkehrsfläche verbleibendert Baufläche. Hiervon werden 40 % als uberbaubar (Dachflache, Zufahrten, Gehwege), 60 % als Freifläche (strukturarme Hausgarten) angerechnet. Der ermtteIte Biotopwert vor dam Eingriff (Gesamtflachenwert A) betragt 25.800 Wertpunkte gegenuber 17.800 Wertpunkten nach dem Eingriff (Gesamtflachenwert B). Der Verlust betragt 8.000 Wertpunkte (Gesamtbilanz). Dieser Wertverlust kann auf der Fläche selbst nicht ausgeglichen werden. Es ist vorgesehen, mit dem Wertpunktverlust das Punktekonto aus der MaBnahme ,,Fischteichanlage Sinneborn” zu belasten. Hier war durch Renaturierung der Fischteiche em Punkteguthaben entstanden, das nach Umrechnung eine GroBenordnung von 184.236,50 m 2 2 für ErsatzmaBnahmen im Kreisgebiet steht das erreicht hatte. Nach Verbrauch von 162.782 m . 2 Guthaben zur Zeit bei 21.454,50 m 2 ergibt einen Wert in Hohe von aufgerundet 2.000 Die Rückrechnung des Wertpunkteverlustes in m , die als (ehemalige) Fischteichanlage in renaturierles Feuchtgebiet aufgewertet werden mOssen 2 m (s. Tabelle auf nachfolgender Seite 9). 2 in Abzug zu bringen. Diese 2.000 m 2 sind von dem Restguthaben von 21.454,50 m Seite 12 Ingenieurburo für Bauwesen Anton Volnier 34414 Warburg Stadt Lichtenau Begrundung zurn Bebauungsplan ,,Am Kindergarten” mm Stadtteil Atteln I. Einriffsbi1anzierung gem. “Arbeitshilfe für die Bau1eitp1anun” I A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Nr. Code Biotoptyp 1 1.1 Asphaltierte Flache 2 3.2 4.1 Grunland Zier- und Nutzgarten (Fichtenpflanzung) 3 Flache Grundwert Korrekturfaktor Gesamtwert 643 m 2 0 4 1 1 0 6.400 m 2 100 m 2 2 1 7.143 m 2 Einzelflachenwert - 4 2 25.600 200 Gesamtflächenwert A: 25.800 Zustand des Untersuchungsraumes gem. Festsetzungen B-Plan [B. Nr. Code Flache Grundwert Korrekturfaktor Gesamtwert 1.1 1.4 2.2 Strafle, Fullweg versiegelte Flache (Strallen, Weg, Pflasterfl.) teilversiegelte Steilfieche StraBenbegleitgrun 1.068 2 m 36 m 3 55 m 2 0 1 3 1 1,2 1 0 1,2 3 8.2 groflk.ronige Bäume 560 m 2 6 1 6 1.1 4.1 4.1 geplante Wohnbebauung, GRZ 0,4 überbaute Fläche Hausgarten sonstiges Gartenland 1.028 m 2 0 1 0 2 1.542m 2 1 2 3.083 3.415 m 2 2 1 2 6.829 8.2 groBkronige Bäume 720 m 6 1 6 4.320 1 Biotoptyp 2 7.143 m 2 IC. Einzelflachenwert - 43 165 3.360 - Gesamtflächenwert B: 17.800 I- Gesamtbilanz 8.000 II. Ersatzfläche Fischteicbanlage ‘ ‘Sin n ehnrn”, Renatu rierung/Aufwertung IA. Ausqanqszustand des Untersuchungsraumes Nr. Code 7.1 I Biotoptyp Inatuilremdes StiIIgewsser Grundwert 3 2.000 Summe B. Flache 2.000 m 2 2 m I Korrekturfaktorl Gesamtwert 3 Gesamtflächenwert A: Einzelflflchenwert 6.000 6.000 geplanterZustand des Untersuchurlgsraumes Nr. Code I Biotoptyp I 7.3 I iimel IC. Gesamtbilanz Flãche I renaturiertes Stillgewasser I Grundwert I 2.000 m 2 2.000m2 I I Korrekturfaktorl I 7 j I Gesamtwert 1 Gesamtflachenwert B: 7 Einzelflächenwert 14.000 14.000 8.000 t Seite 13 lngenieurburo für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg Stadt Iichtenau Begrundung zum Bebauungsplan Am Kindergarten” im Stadtteil Attein Hinweise A. 10 • • • • • • • Das Vorhabengebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich von wasserrechtlichen Festsetzungen. Die Telekom AG 1st mindestens 5 Monate vor Beginn der StraBen- und Gehwegarbeiten vom Baubeginn zu unterrichten. Fur das Vorhabengebiet besteht die Moglichkeit der Versorgung mit Elektrizität. Die Versorgung mit Elektroenergie hat über Erdkabel zu erfolgen. Freiluftleitungen sind nicht zulassig. Die Verlegung von Leitungen der Telekom hat ebenfafls unterirdisch zu erfolgen. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind innerhaib des Fahrbahnbereiches der PlanstraBe zu verlegen. Das Vorhabengebiet ist an die zentrale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Lichtenau anzuschlieBen. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Mischsystem. Bei Bodeneingriffen kônnen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, dh. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veranderungen und Verfarbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde / Stadt und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archalogie / Amt fur Bodendenkmalpflege (Tel. 052115200250) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstatte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (15 und 16 DSchG). Seite 14 I Stadt Lichtenau Begrundung zuni Bebauungsplan Ingenieurburo für Bauwesen Anton Volmer 34414 Warburg ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN B. I Art und MaB der baulichen Nutzung 1.1 Das in der Planzeichnung mit MD gekennzeichnete Gebiet ist nach festgesetzt. 1.2 Art und MaB der baulichen Nutzung gem. Baugebiet festgesetzt: § § 5 BauNVO als Dorfgebiet 19 BauGB ist durch eine Nutzungsschablone im Baugebiet Zahi der Vollgeschosse Grundflächenzahl GeschoBflächenzahl Bauweise Im Einzelnen gilt: Baugebiet Anzahl der Vollgeschosse — — — — — Grundflachenzahl GeschoRflächenzahl Bauweise MD 1111 in Bestand I in Neubaugebiet 0,4 0,6 o (offene Bauweise) 1.4 GemäB § 19 Abs. 4 BauNVO sind bei der Ermittlung der Grundflächenzahl Garagen und Stellplatze mit ihren Zufahrten miteinzubeziehen. 1.5 GemäB § 20 (3) BauNVO wird festgesetzt, dass bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschl. der zu ihnen gehOrenden Treppenraume und einschl. ihrer Umfassungswande rnitzurechen sind. Drempel sind bis zu einer Höhe von 1,0 m zulassig. 1.6 Nebenanlagen rn Sinne des § 14 Abs. 1 der BauNVO sind unter den dart genannten Voraussetzungen zulassig. Garagen und uberdachte Stellplatze sind in elnem Mindestabstand von 4,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche zu errichten. Nebengebaude sind nur eingeschossig zulässig (max. Traufhöhe 3,0 m). Im Einzelfall kann eine Ausnahme von den in § 17 Abs. 2 BauNVO genannten Festsetzungen zugelassen werden. Im Ubrigen finden die Vorschriften des § 17 Abs. 1 BauNVO Anwendung. B. 2 Bauweise, überbaubare Grundstucksflächen 2.1 Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise festgesetzt. 2.2 2.3 Der Bau von Pergolen wird auch auBerhalb der Baulinien und Baugrenzen zugelassen. Gem. § 23 Abs. 3 BauNVO st festgesetzt, daB em Vortreten von Gebäudeteilen über die Baugrenze in geringfugigen AusmaRen zulassig ist. Bis zu elner Lange von 4 m ist bei Balkonen und Wintergärten em Uberschreiten der Baugrenze urn 1,5 rn erlaubt. * Seite 15 Stadt Lichtenau Begrundung zum Bebauungsplan ltigenieurburo fur Bauwesen Anton Voimer 34414 Warburg ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Attein B. 3 Bauliche Gestaltung 3.1 Als Dachform sind Satteidach oder KrQppeiwaimdach mit einer Neigung zwischen 260 und zulassig. 450 De Dachfiächen sollen mit roten Tonziegeln oder roten Betondachsteinen eingedeckt werden. Bel Nebengebauden sind Dachform, -neigung und Material des Hauptgebaudes aufzunehmen. Bei den Garagen sind Fiachdächer zuiassig. 3.2 Dachgauben und Dachgiebel sind zulassig. Sie sind auf die Proportionen des gesamten Baukorpers abzustimmen. 3.3 Gro1fiächige oder beleuchtete Werbeanlagen über die gesamte Fassade sind nicht zulassig. B. 4 Baugrenzen Haurtgebaude: Ausnahmsweise kann die Baugrenze bis zu 1,5 m für Erker, Balkone und Treppenanlagen uberschritten werden, wenn diese gegenuber dem Hauptgebaude untergeordnete Bauwerksteiie darstellen. Auskragungen in die öffentiiche Verkehrsfläche sind nicht zulassig. Garagen: Garagen durfen die Baugrenze überschreiten. B. 5 Umgang mit unbelastetem Erdaushub Unbelasteter Erdaushub soil moglichst im Vorhabengebiet verwertet werden (Schutzwäile, Gartengestaltung etc.). B. 6 Ressourcensparendes Bauen 6.1 Wintergarten sind zuiassig: Tiefe der Terrasse max. Tiefe: 0,7 Gesamtbreite einer Hauseinheit max. Breite: Traufhöhe des max. Höhe: — — C — 6.2 Sonnenkoilektoren auf Dachfiächen sind zuiassig. 6.3 Für die Ruckhaltung des Niederschlagswassers können Zisternen vorgesehen werden. Regenauffangbecken mit im Falie des Einbaues von Zisternen soilte pro GrundstUck em 3 vorgesehen werden. Der Uberlauf st an den Kanal anzuschlieBen. Das mindestens 4 m gesammeite Regenwasser kann zur Gartenbewasserung, zur Toiiettenspulung und für den Betrieb der Waschmaschinen benutzt werden (Grauwassernutzung). B. 7 Verkehrsflächen, Garagen und Stellplatze Abs. 1, Nr. 4 BauGB) 7.1 ( 12 BauNVO, § 9 Die innere ErschIieIung st für die Grundstucke 1 sowie 3 9 uber eine PlanstraBe vorgesehen. Grundstuck 2 wird uber die K 1 erschiossen. Die PlanstraBe wird in der Breite von 6 m ausgebaut. Hiervon sind 4 m asphaltiert, die randiichen Streifen von je 1,00 m werden mit Pflaster befestigt. Durch randliche, in Längsrichtung plazierte und mit Rasenpflaster befestigte Stellplatze wird die Fahrbahn stelienweise auf eine Breite von 3,50 m eingeengt. - * I Seite 16 Stadt Lichtenau Begrtindung zum Bebauungsplan lngenieurburo fur Bauwesen Anton Voimer 34414 Warburg ,,Am Kindergarten” im Stadtteil Atteln 7.2 Die für die einzelnen baulichen Einheiten erforderlichen Stellpiatze sind auf dem jeweiligen Grundstück nachzuweisen (SMBI.NW.-(Stand 1.2.1987 MBI.NW.Nr.7 einschl.)). - 7.3 Garagen und Carports sind zuiassig. Sie durfen auch bei festgesetztem Bauwich an der Nachbargrenze errichtet werden. Die Festsetzungen Uber Dachneigungen sind fur Garagen nicht verbindlich. Die Dachneigung der Garage darfjedoch die des Hauptgebaudes nicht überschreiten. 7.4 Die Einfriedigungen der Grundstucke an offentiichen StraBen und Plätzen sind fur die einzelnen Stra1enzuge einheitiich zu gestaiten, sie solien 80 cm Höhe nicht Uberschreiten; in Einmundungsbereichen von Strafen ist eine Höhe von 40 cm einzuhaiten. Bei Anordnung einer hoheren Einfriedigung in diesen Einmündungsereichen muf die Einfriedigung auf 50 cm von der StraBengrenze auf das Grundstuck zuruckgesetzt werden. B. 8 Grunordnung 8.1 () Private Grunflächen: Die privaten Grünflächen gliedern sich in Vorgartenbereich mit Grundstückseinfahrt und Hausgartenaniage mit Nutzgartenanteil pro Grundstück 1st in den Hausgartenflachen mindestens I Baum oder em GroRstrauch zu pflanzen. Hierbei sollen Baum- und Straucharten aus der Pflanzliste 1 verwendet werden. Die Gartenflachen können eingefriedet werden. Staketenzaun wird empfohlen. Kietter- und Rankgewachse an Fassaden sind zugelassen. Die baulichen Vorrichtungen hierfür sind in ihren Proportionen gering zu halten. Es wird empfohien, die Steiiplatzbereiche vor den Garagen ais wasserdurchiassige Decke a u szu b ii den. — (j — — — — Zur Durchgrunung des Baugebietes 1st pro Grundstuck em hochstammiger Laubbaum, H, 3 x v, 14/16, aus der Pfianziiste I zu pfIanzen und dauerhaft zu erhalten. 8.2 Grünflächen im Verkehrsraum (Grünstreifen): Im StraI.enraum ist an den bezeichneten Steilen je em Laubbaum, H, 3 x v, 14/16, zu pflanzen und dauerhaft zu erhaiten. Die Auswahl der Arten soil sich an der PflanzIiste II orientieren. Es soilen Bäume gleicher Art verwendet werden. Pflanzliste I, Hochstamm, 3 x v, 14116 Acer campestre Acer piatanoides Acer pseudoplatanus Aesculus hippocastaneum Betula pendula Carpinus betulus Fagus silvatica Fraxinus excelsior Quercus petraea Quercus robur Sorbus aucuparia Feldahorn Spitzahorn Bergahorn Kastanie Sandbirke Hainbuche Rotbuche Esche Traubeneiche Stieleiche Vogelbeere Pflanzliste II, Hochstamm, 3 x v, 14116 Acer platanoides Acer pseudoplatanus Aesculus hippocastaneum Quercus petraea Quercus robur Spitzahorn Bergahorn Kastanie Traubeneiche Stieleiche