Leitfaden Fachkraft für Veranstaltungstechnik

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Leitfaden Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Leitfaden, Merkblatt und wichtige Hinweise
für die Anfertigung, Ausarbeitung und Präsentation
der betrieblichen Projektarbeit der
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
„Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Ausbildern und Auszubildenden
bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Fachkraft für
Veranstaltungstechnik.
Grundlage des Merkblattes ist die Verordnung über die Berufsausbildung
vom 01. August 2002.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:
Teil A Praktische Prüfung
Teil B Theoretische Prüfung
Stand: Januar 2016
1
Inhaltsverzeichnis
1. Der Projektantrag
2. Inhaltliche Gestaltung der Projektarbeit
3. Formale Gestaltung der Projektarbeit
4. Das Deckblatt
5. Das Inhaltsverzeichnis
6. Projektvorschläge
7. Gliederung der Projektarbeit
8. Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch
9. Bestehensregelung
10. Zulassungsvoraussetzungen
11. Ansprechpartner
12. Anhang
- Bewertungskriterien für die Projektarbeit (Dokumentation)
- Projektantrag
- Persönliche Erklärung (Dokumentation)
2
1. Der Projektantrag
Nach der aktuellen Verordnung über die Berufsausbildung für den Beruf Fachkraft für
Veranstaltungstechnik ist für die Abschlussprüfung die Durchführung und
Dokumentation einer betrieblichen Projektarbeit vorgesehen. Der zeitliche Rahmen
für die Durchführung eines Projektes ist mit max. 35 Stunden festgelegt. Für die
Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer einen Auftrag oder abgegrenzten
Teilauftrag ausführen.
Durch die Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass der Prüfungsteilnehmer als
betriebliche Fachkraft, die bei der Vorbereitung und Realisation einer Veranstaltung
auftretenden komplexen und praxisorientierten Probleme erfassen, darstellen und
lösen kann.
Somit Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher,
technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und
umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen, zusammenstellen und modifizieren
kann.
Die Themenvorschläge müssen aussagekräftig sein, d.h. der Prüfungsteilnehmer
sollte sowohl Art und Ort der von ihm gewählten Veranstaltung als auch seine Rolle
bei dieser aufzeigen. Dies ist deutlich zu beschreiben, dass der Prüfungsausschuss
den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeit erkennen kann.
Bei der Wahl seines Themas ist es die Pflicht des Prüfungsteilnehmer, dass er an
der Veranstaltung, die der Projektarbeit zugrunde liegt, selbst teilgenommen hat.
Er sollte über ausreichendes praxisbezogenes Hintergrundmaterial verfügen z.B.
Pläne, Protokolle, Gesprächsnotizen, Ablaufpläne, Skizzen, Fotos, Datenblätter,
Vorschriften, Fachbücher usw., um inhaltliche Zusammenhänge richtig zu erfassen,
glaubhaft darzustellen und die dargestellten Lösungen zu untermauern. Zudem
müssen zwei Schwerpunkte benannt werden, von denen einer i.d. Regel die
Elektrotechnik ist.
2. Inhaltliche Gestaltung der Projektarbeit
Die Projektarbeit muss aus der Sicht der „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
geschrieben werden.
Keine Aufzählung von Tätigkeiten während einer Produktion!
Umsetzen eines künstlerischen Anspruchs in die Technik!
Planung und Durchführung der Produktion unter Berücksichtigung aller möglichen
Gesichtspunkte wie Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Konstruktion,
Personalwesen, Problemlösungen (siehe Punkt 5).
3. Formale Gestaltung der Projektarbeit
Die Projektarbeit ist in Format DIN A4 und Schreibmaschinenschrift (Schriftgröße
12 p) und Blocksatz zu fertigen. Schriftart: Arial. Die Seiten dürfen nur einseitig
beschrieben werden. Die Randbreiten müssen oben und unten 2,5 cm, links 2,5 cm
und rechts 3,5 cm betragen.
3
Technische Zeichnungen, Berechnungen können mit der Hand eingefügt werden. Bei
von Hand eingefügten Teilen bitten wir dringend auf gute Lesbarkeit zu achten.
Teile die nicht lesbar sind, werden mit „Null Punkten“ gewertet.
Der Umfang der Projektarbeit - ohne Anhang - sollte 15-20 DIN A4 Seiten - (normal
beschriebene Schreibmaschinenseiten) nicht überschreiten.
Die einzelnen Seiten sind fortlaufend zu numerieren. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis,
genehmigter Projektantrag und eidesstattliche Erklärung zählen nicht zum
Umfang der Projektarbeit.
Die Ausführung des Projektes wird mit praxisbezogenen Unterlagen (Technische
Dokumentation,
Protokolle,
Gesprächsnotizen,
Ablaufpläne,
ausführliche
Fotodokumentation etc.) dokumentiert. Sie sind mit einem Inhaltsverzeichnis
(Gliederung) (Seitenhinweise auf Tabellen oder Bilder, die im Text der Projektarbeit
angesprochen werden) in einem separaten Anhang beizufügen.
Die gesamte Arbeit ist in einer gebundenen Form Spiral- oder Ringbindung mit
durchsichtigem Oberblatt zu heften. Loseblattsammlungen können nicht akzeptiert
werden.
4. Die Projektarbeit ist mit einem Deckblatt zu versehen mit folgender
Gliederung:
1. Bezeichnung der Ausbildung
2. Projektthema
3. Zeitraum der Durchführung
4. Schwerpunkt
5. Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers
6. Zeitraum der Projektarbeit
7. Projektbegleitende Firma (Ausbildungsbetrieb)
Projektarbeit
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Projektthema
XXXXXXXXXXXXXXXXX
Durchführungszeitraum
(Tag/Monat/Jahr)
Schwerpunkte
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Verfasser
(Vor- und Nachname)
(Strasse)
(PLZ. Wohnort)
Erstellungszeitraum
(Tag/Monat/Jahr)
Projektbegleitende Firma
4
5. Die folgende Seite -gleich nach dem Deckblatt und dem Projektantrag- soll
als Inhaltsverzeichnis dienen und muss enthalten (wobei die Reihenfolge
variabel und ergänzende Überschriften möglich sind):
5.1 Einführung in die Produktion / Inszenierung
Kurze Vita des Autors
Beschreibung der Aufgabenstellung z.B. der Auftrag eines Kunden / Regisseurs usw.
( künstlerische Absicht und Konzeptvorstellung)
Beschreibung des Veranstaltungsortes – Beurteilung der Infrastruktur
der Bühne / Szenenfläche / Halle usw.
Beteiligte Personen bzw. Firmen, Inhalt der Produktion; Vorbereitende Maßnahmen
5.2 Aufgaben der Technik bei der Vorbereitung und Realisierung der
künstlerischen Produktion (Bühnentechnik-StudiotechnikBeleuchtungstechnik-Tontechnik)
Hier soll beschrieben werden, wie die Aufgaben gelöst werden bzw. wie die
Wahlbereiche bearbeitet werden – gestalterische / technische Aspekte.
5.3 Arbeits- und Personalplanung
Hier soll beschrieben werden, wie die Arbeitseinteilung der Mitarbeiter geplant und
umgesetzt wird, ggf. mit Hilfe von Listen / Tabellen, sowie der Umgang mit dem
AbzG.
5.4 Technischer Ablauf der Produktion / Vorstellung
Hier soll beschrieben werden, wie die Produktion / Theateraufführung / Konzert usw.
aufgebaut, durchgeführt und ggf. wieder abgebaut wird.
Durchführen von technischen Prüfungen.
5.5 Material- und Kostenbetrachtung
Hier soll beschrieben werden welches Material zum Einsatz kommt, sowie eine
wirtschaftliche Betrachtung bzw. Kostenvoranschlag für diese Veranstaltung; incl.
Personalkosten, Nebenkosten, Dienstleistungen.
5.6 Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen
Hier soll beschrieben werden, wie die Veranstaltung vorbereitet und durchgeführt
wird in Hinblick auf die VStättVO, die Brandschutzverordnungen, die einschlägigen
UVV`s, sowie die Aspekte in Richtung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz –
keine pauschale Betrachtung, sondern immer im Zusammenhang mit der
beschriebenen Veranstaltung; ggf. eine Gefährdungsanalyse nach ArbSchG.
5.7 Bewerten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Hier dann die Aufzählung der gesamten Maßnahmen, die von Ihnen im Bereich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz getroffen worden sind.
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollen zusätzlich in den
einzelnen Kapiteln behandelt werden, bzw. an den relevanten Textstellen.
5
5.8 Bearbeitung der Schwerpunktthemen
Schwerpunktthema “Elektrotechnik“ ist der Pflichtbereich der Projektarbeit.
Dies ist in Planung, Durchführung und Dokumentation vertiefend zu behandeln.
Der Wahlbereich Schwerpunktthema 2 bedarf der besonderen Aufmerksamkeit.
„Natürliche“ Punkte dieser technischen Betrachtung wie z.B. Der technische Ablauf
der Vorstellung usw. können nicht Schwerpunktthema sein. Hier soll speziell ein
besonderer Punkt, wie z.B. Pyrotechnik, Brandschutz, Bühnenbau, Rigging,
Berücksichtigung der gültigen Versammlungsstättenverordnung oder der Aspekt
sicherheitstechnischer Einrichtungen (Entfluchtung), in Tiefe erläutert werden.
6. Projektvorschläge
Von jedem Prüfungsteilnehmer ist ein Projektvorschlag mit dem Pflichtbereich
Elektrotechnik und einem wählbaren Schwerpunkt verlangt. (siehe Punkt 5.8)
Dem Prüfungsausschuss ist es freigestellt, den vorgeschlagen Thema in der
ursprünglichen Form zu übernehmen oder leichte Abwandlungen vorzunehmen bzw.
einen Themenschwerpunkt zu modifizieren.
6.1 Ablehnung / Änderung des Projektantrages
Werden die Projektvorschläge abgelehnt, so erhält der Antragsteller über die IHK
eine schriftliche Begründung und muss neue Vorschläge innerhalb des
vorgegebenen Zeitrahmens einreichen. Ist ein Projektantrag durch Nachbesserung
genehmigungsfähig, werden dem Antragsteller die geforderten/notwendigen
Änderungen von der Kammer schriftlich mitgeteilt. Der geänderte Antrag ist ebenfalls
bis zum festgesetzten Nachtermin schriftlich einzureichen.
Gravierende Änderungen des Projektantrages nach der Genehmigung müssen
schriftlich bei der IHK Bochum eingereicht und vom Prüfungsausschuss genehmigt
werden.
Bei verspätet eingereichten Projektanträgen gilt die Prüfung als nicht bestanden
(ohne wichtigen Grund zurückgetreten).
6.2 Krankheit / Absage des Projektes
6.2.1 Falls ein Prüfling wegen Krankheit sein Projekt nicht durchführen kann, muss er
dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Er kann dann das Projekt beim
nächsten regulären Prüfungstermin (in der Regel 6 Monate später) erneut einreichen.
6.2.2 Falls ein Projekt aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht realisiert werden
kann (etwa kurzfristige Kündigung des Auftrags), kann der Prüfling nach Überprüfung
der Gründe durch den Prüfungsausschuss ebenfalls den nächsten regulären
Prüfungstermin in Anspruch nehmen oder Projektvorschlag 2 erarbeiten.
6
6.3 Technische Präsentationsmittel für die Präsentation der Projektarbeit
Bei der Einreichung der Themenvorschläge hat der Prüfungsteilnehmer die
geplanten technischen Präsentationsmittel aufzuführen und zu beantragen
(Overheadprojektor für Folien). Bei Power Point Präsentation ist der Videobeamer mit
Notebook vom Prüfling bereitzustellen.
Die IHK stellt am Prüfungstag als Präsentationsmittel Overheadprojektor, Leinwand
und Flipchart zur Verfügung. Alle weiteren und sonstigen Präsentationsmittel sind
vom Prüfling funktionsfähig zur Prüfung mitzubringen.
6.4 Anzahl der einzureichenden Exemplare
Vom Prüfungsteilnehmer müssen drei Exemplare der Projektarbeit bei der IHK
Mittleres Ruhrgebiet eingereicht werden.
Bis zum genannten Abgabetermin müssen die Projektarbeiten bei der IHK Mittleres
Ruhrgebiet vorliegen.
6.5 Schriftstück „genehmigter Projektantrag“ (Vordruck siehe Anhang)
Der genehmigte Projektantrag ist in allen Exemplaren als zweite Seite hinter das
Deckblatt zu legen.
6.6 Persönliche Erklärung (Vordruck auf gelbem Papier, siehe Anhang)
Auf dem vorletzten Blatt Ihrer Ausarbeitung muss eine Erklärung für die IHK
vorhanden sein. Die Erklärung an die IHK ist eine eidesstattliche Erklärung des
Prüfungsteilnehmers, die vorliegende Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe
angefertigt zu haben. Diese wird mit der eigenhändigen Unterschrift, ihrem Vor- und
Zunamen rechtskräftig bestätigt und ebenfalls von Ihrem Ausbildungsbetrieb
unterschrieben.
7. Gliederung der Projektarbeit in folgender Reihenfolge
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Deckblatt
Genehmigter Projektantrag (Vordruck)
Inhaltsverzeichnis
Projektarbeit
Persönliche Erklärung (Vordruck)
Inhaltsverzeichnis Anhang
Anhang
7
8. zeitlicher Ablauf
SommerWinterprüfung
prüfung
Einreichung der Anmeldung und des Antrages für den
bis Mitte Januar bis Mitte
betrieblichen Auftrag
August
Prüfen des Antrages durch den Prüfungsausschuss
Februar
September
Durchführung des betrieblichen Auftrages
März /
Oktober/
Mitte April
Mitte November
Abgabe der Dokumentation bei der IHK
Mitte April
Mitte November
Einarbeitung in die Dokumentationen zu den betrieblichen Mai
Dezember
Aufträgen durch den Prüfungsausschuss
Schriftliche Prüfung
Mai
Dezember
Auswertung der schriftlichen Prüfung
Bewertung der Dokumentation
Fachgespräch
ggf. mündliche Prüfung
Mai / Juni
Dezember /
Januar
9. Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung der Fachkraft für
Veranstaltungstechnik vom 01. August 2002 ist in der Abschlussprüfung eine
betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation vorgesehen.
Den Abschluss der Projektarbeit bilden die Präsentation und Fachgespräch.
Die Projektarbeit und Präsentation/Fachgespräch sind mit einem Prüfungsfach
gleichzusetzen. Die Benotung setzt sich aus den drei genannten Teilen zusammen.
9.1 Präsentation der Projektarbeit
Bei der Präsentation der Projektarbeit präsentiert sich der Prüfungsteilnehmer als
künftige Fachkraft für Veranstaltungstechnik.
Durch die Präsentation einschließlich des Fachgesprächs soll der Prüfling zeigen,
dass er Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen, die notwendigen technischen
Prüfungen durchführen sowie fachbezogenen Probleme und Lösungskonzepte
zielgruppengerecht (Zielgruppe: Prüfungsausschuss/Experten) darstellen, relevante
fachliche Hintergründe aufzeigen und Vorgehensweise begründen kann.
Die Darstellung der Aufgabenstellung, deren Lösungen sowie auftretende
Schwierigkeiten beim Ablauf der Veranstaltung sollen aus der Sicht der Fachkraft
erläutert werden.
Der Prüfungsteilnehmer sollte bei der Präsentation auf eine dem Anlass
entsprechende Kleidung achten.
Die Präsentation der Projektarbeit sollte ca. 10 Minuten dauern. Die Form des
Vortrages sowie der Einsatz technischer Mittel sind dem Prüfungsteilnehmer
freigestellt.
(siehe Punkt 6.1)
Für den Aufbau der Präsentationsmittel stehen max. 10 Minuten zur Verfügung.
8
9.2 Das Fachgespräch
Im Anschluss an die Präsentation muss sich der Prüfungsteilnehmer einem
Fachgespräch stellen. Als zeitlicher Rahmen für das Fachgespräch sind ca. 20
Minuten vorgesehen.
In diesem Gespräch müssen evtl. Aufgabenstellungen, die aus der Umsetzung
Projektarbeit resultieren, gelöst werden.
Im Rahmen des Fachgesprächs können jedoch auch übergreifende Fragen zu
anderen Unterrichtsthemen behandelt werden.
Im Anschluss an das
Ergänzungsprüfung statt.
Fachgespräch
findet
ggf.
noch
eine
mündliche
10. Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens
ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der
Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Präsentation einschließlich
Fachgespräch oder einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so
ist die Prüfung nicht bestanden.
11. Zulassungsvoraussetzungen
Im § 39 Abs. 1 des BbiG sind die Zulassungsvoraussetzungen näher definiert.
11.1 Berichtsheft
Das geführte Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Das
Berichtsheft ist zum Termin der Präsentation/Fachgespräch vollständig,
unterschrieben und vom Ausbilder gegengezeichnet mitzubringen.
11.2 Zwischenprüfung
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die
Abschlussprüfung.
9
11. Ansprechpartner
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner bei der IHK
Mittleres Ruhrgebiet zur Verfügung:
Fragen zur Ausbildung:
Thomas Gdanietz:
E-Mail:
Tel.:
Fax:
[email protected]
0234/9113-173
0234/9113-373
E-Mail:
Tel.:
Fax:
[email protected]
0234/9113-182
0234/9113-239
Fragen zur Prüfung:
Heiko Platzhoff
Wir wünschen Ihnen für Ihre Prüfung viel Erfolg!
10
12. Anhang
-
Bewertungskriterien für die Projektarbeit (Dokumentation)
Projektantrag
Persönliche Erklärung (Dokumentation)
Bewertung der Projektarbeit
„Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
Die eingereichte Projektarbeit wird nach folgenden Kriterien bewertet:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Bewertungskriterium
Form, Rechtschreibung, Gliederung
Einführung in die Produktion / Inszenierung
Aufgaben der Technik bei der Vorbereitung und
Realisierung der künstlerischen Produktion
(Bühnen-, Studio-, Beleuchtung-, Tontechnik)
Arbeits- und Personalplanung
Technischer Ablauf der Produktion / Vorstellung
Material- und Kostenbetrachtung
Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
und Verordnungen
Bewerten der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes
Bearbeitung des Schwerpunktthemas
Punkte
(5) Punkte
(8) Punkte
(13) Punkte
(13) Punkte
(13) Punkte
(10) Punkte
(13) Punkte
(13) Punkte
(12) Punkte
Mögliche Gesamtpunktzahl 100 Punkte
(Die in Klammern angegebene Punktzahl, ist die zu erreichende Höchstzahl an
Punkten für dieses Kapitel.)
11
Abschlussprüfung
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Antrag für den betrieblichen Auftrag
Ausbildungsberuf:
Antragsteller(in):
1.
1.1
1.2
2.
2.1.
2.2
2.3
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
4.
Ausbildungsbetrieb:
Prüfungsbetrieb:
Abschlussprüfung(*1):
Datum(*2):
Projektbezeichnung
Kurzform der Aufgabenstellung
Ist Analyse
Zielsetzung entwickeln
Soll-Konzept: Was soll am Ende des Projekts erreicht sein?
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Welche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden?
Projektstrukturplan entwickeln
Was ist zur Erfüllung der Zielsetzung erforderlich ?
Hauptaufgaben auflisten
Teilaufgaben auflisten
Grafische oder tabellarische Darstellung
Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden
Geplante Präsentationsmittel: (Zutreffendes ankreuzen)
Flipchart ( )
Tageslichtprojektor ( )
Pinwand ( )
andere Präsentationsmittel:
......................................................................................................................................
(sind vom Prüfling mitzubringen)
Durchführungszeitraum(*3):
Projektverantwortlicher im Ausbildungs- bzw. Prüfungsbetrieb:
vom: ..............................
bis: ................................
__________________
Name
_________________
Telefon
_________________
E-Mail
*1 Sommer oder Winter 2XXX /
*2 Datum der Antragsstellung /
*3 Durchführung des Projektes incl. Aufbau und Veranstaltung
12
1. Projektbezeichnung (Auftrag / Teilauftrag):
1.1 Kurzform der Aufgabenstellung:
1.2 Ist Analyse:
13
2.1 - 2.3 Soll-Analyse / Zielsetzung entwickeln:
3.1 - 3.3 Projektstrukturplan entwickeln:
14
3.4 Entwicklung einer Grafik oder einer tabellarischen Darstellung:
(optional)
4. Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden:
Ort, Datum
Unterschrift des Prüflings
.........................................
...................................................
Einverständniserklärung des Ausbildungs-/Praktikantenbetriebes zur Durchführung des Auftrages:
Ort, Datum
Stempel und Unterschrift(en)
.............................................
............................................................
wird vom Prüfungsausschuss ausgefüllt:
Der Antrag für die Projektarbeit wurde:
angenommen:
angenommen:
(mit Auflagen)
abgelehnt:
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Persönliche Erklärung
Projektdokumentation
Ausbildungsberuf:
Name, Vorname
Ausbildungbetrieb/
Umschulungsstätte:
Thema der Dokumentation:
Datum der Fertigstellung:
Abschlussprüfung
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass die beigefügte Projektarbeit von mir im
vorgegebenen Zeitrahmen selbständig konzipiert, verfasst und angefertigt wurde. Alle
Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe,
sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in dieser Form keiner anderen
Prüfungsinstitution vorgelegen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Projektarbeit bei Täuschungshandlungen bzw.
Ordnungsverstößen mit „null Punkten“ bewertet wird. Dies gilt auch für den Fall einer
vollständigen
oder
überwiegenden
Übereinstimmung
mit
Arbeiten
anderer
Prüfungsteilnehmer. Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden.
Ort, Datum
Unterschrift des Prüfungsteilnehmers
Ort, Datum
Unterschrift/Firmenstempel
des Ausbildungsbetriebes/
Praktikantenbetriebes
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