exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufes

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exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufes
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Anhaltisches Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau/BbS I
Schulform:
Berufsfachschule
exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufes:
Kinderpflegerin/Kinderpfleger (2-jährig)
Berufsbild:
Die Ausbildung an Berufsfachschulen mit
beruflichem Abschluss vermittelt den Schülerinnen
und Schülern fachtheoretische und fachpraktische
Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in
unterschiedlichen Aufgabenfeldern berufliche
Tätigkeiten wahrzunehmen und einen beruflichen
Abschluss als "Staatlich geprüfter Kinderpfleger"
oder "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" zu
erwerben.
Das Tätigkeitsfeld der Kinderpfleger und
Kinderpflegerinnen umfasst im Wesentlichen die
Unterstützung und Begleitung von Kindern in
verschiedenen Altersstufen. Sie wirken in
Kin¬derkrippen unter Anleitung bei der Betreuung,
Bildung und Erziehung der Kinder. Sie unter¬stützen
die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Arbeit. In
der Familie unterstützen sie die Eltern bei der Erziehung, Betreuung, Bildung und Versorgung der
Kinder und handeln, so¬weit erforderlich, eigenverantwortlich. Weiterhin übernehmen sie
Unterstützungsaufgaben in Pflegefamilien oder Heimen und werden auf Kinderkrankenstationen, in
Spielzimmern, in Kinderkurkliniken und in Eltern-Kind-Erholungseinrichtungen eingesetzt. Sie
assistieren hier dem Fachpersonal und den Eltern. Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
erfüllen die "Staatlich geprüften Kinderpfleger" und "Staatlich geprüften Kinderpflegerinnen" die
Voraus¬setzungen u. a. für eine weiterführende Ausbildung zum "Staatlich anerkannten Erzieher"
oder zur "Staatlich anerkannten Erzieherin".
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei der Erziehung, Bildung, Versorgung und Betreu¬ung von
Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Die Berufsfachschule erweitert die bereits erworbene allgemeine
Bildung und kann einen darüber hinausgehenden Bildungsstand vermitteln. Sie richtet sich dabei
nach den für diese Schulform geltenden Regelungen des Schulgesetzes bzw. Verordnungen des
Landes Sach¬sen-Anhalt.
Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den Zielen: eine Berufsfähigkeit zu vermitteln,
die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet, berufliche
Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Ar¬beitswelt und Gesellschaft
auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen
Fort- und Weiterbildung anzuregen, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen
Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.
Arbeitsfelder:
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Kindertagesstätten, Krippen, Kindergärten
Erholungsheim, Vorschulheim
Familie, Pflegefamilien
Kinderkurkliniken
Kinderkrankenstation
Eltern-, Kind-, Erholungseinrichtungen
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Anhaltisches Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau/BbS I
Ausbildungsvoraussetzungen:
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Interesse am Umgang mit Kindern
Hauptschulabschluss
erweitertes Führungszeugnis
erforderlichen Impfschutz
Ausbildungsdauer:
2 Jahre Vollzeitausbildung in der Berufsfachschule mit Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern (14tägiges Tagespraktikum, 4-wöchiges Blockpraktikum in jedem Ausbildungsjahr)
Ausbildungsinhalte:
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Deutsch
Sozialkunde
Sport
Religion / Ethik
Englisch
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Berufskunde
Gesundheitslehre
Psychologie
Pädagogik
Sozialpädagogische Übungen
Kinderliteratur
Kunsterziehung / Werken
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Musik / Rhythmik
Spiel
Bewegungserziehung
Hauswirtschaftslehre
Ernährungslehre
Nahrungszubereitung
Textile Fertigung
Die Inhalte werden in Lernfeldern vermittelt.
Abschluss:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung:
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wird die Berechtigung erworben die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Kinderpflegerin
/ Kinderpfleger" zu führen.
kann der Realschulabschluss erworben werden.
Weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten:
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3jährige Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
2jährige Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger
1jährige Fachoberschule Sozialwesen mit dem Abschluss der Fachhochschulreife
Ausbildungsförderung:
Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig.

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