Amtsblatt der Stadt Großräschen
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Amtsblatt der Stadt Großräschen
1 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 kostenlos AMTSBLATT für die Stadt Großräschen Stadt Großräschen mit den Ortsteilen Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Saalhausen, Wormlage und Woschkow Herausgeber: Stadt Großräschen Seestraße 16 01983 Großräschen Telefon 035753 27-0 Telefax 035753 27-113 www.grossraeschen.de Großräschen Jahrgang 15 (2005) Datum: 02.03.2005 Nr. 01/05 Tag der offenen Tür im KurmärkerBürgerhaus Am 19.03.2005 ab 11:00 Uhr können alle Einwohnerinnen und Einwohner Großräschens und ihre Gäste das KurmärkerBürgerhaus mit Stadtbibliothek und AWO-Begegnungsstätte innerhalb eines Tages der offenen Tür in Besitz nehmen. Im Kurmärker-Saal kann am 19. und 20.03.2005 eine Vereinsausstellung unter dem Motto „Hobby und Freizeit in Großräschen” besucht werden. Sie sind recht herzlich eingeladen. 2 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen • Beschlüsse der 10. Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2005 Satzung für die Marktgebühren der Stadt Großräschen Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Großräschen Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 Stadt Großräschen und Entlastung des Bürgermeisters Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Großräschen einschließlich ihrer OT Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen, Wormlage und Woschkow für das Haushaltsjahr 2005 Satzung der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow (Friedhofsgebührensatzung) • Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzungen für Garagen auf kommunalem Grund und Boden 2005 • Amtliche Bekanntmachung der Hundesteuerfestsetzung 2005 Sonstige öffentliche Bekanntmachungen • Informationen zur Vorfahrtsänderung im Stadtgebiet Großräschen • Pressemitteilungen der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Senftenberg mbH • Der Kommunale Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz” informiert • Hinweis auf die Bekanntmachung des Landrates des Landkreises OSL als allgemeine untere Landesbehörde gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) für die Stadt Großräschen als Mitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL) • Mitteilung des Jobcenter Oberspreewald-Lausitz • Stellenausschreibung - Azubi 2005 • Stellenausschreibung - Kassierer FEZ 2005 • Bekanntmachung des Fundbüros • Einladung der Jagdgenossenschaft Wormlage • Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz Seite 3 3 3 4 5 6 15 17 17 18 19 20 20 20 20 20 20 21 21 Informationen und Wissenswertes • Rückblick 2004 - Großräschen und seine Ortsteile • Vereinsausstellung • Informationen der Wirtschaftsförderung • 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe • Rückblick 2004 - Freiwillige Feuerwehr Großräschen • Erreichbarkeit der Regionalleitstelle Lausitz • FH Lausitz und GutsMuths-Grundschule Großräschen kooperieren • Keine Überlebenschance für Fußgängerbrücke • Einweihung des Denkmals anlässlich des Flugzeugabsturzes vor 60 Jahren • Wahl des Gewerbevereins Großräschen e. V. • ASE Großräschen informiert • Literaturwettbewerb Birkchen • Deutscher Familienverband informiert - Zuschüsse für die Familienferien • Die Schule - Für Berufe mit Zukunft Ergotherapeut - ein medizinischer Fachberuf mit Zukunft • Aufruf zum Mitmachen - Heimatfreunde ehem. Großräschen-Süd • Seniorenbeirat der Stadt Großräschen Rückblick 2004 - Ausblick 2005 • Vereine, Jugendclubs, Schulen und Kita’s informieren • NABU-Ortsgruppe informiert • Rückblick: „Der Vogelhändler“ im Kurmärker 22 25 25 26 27 28 28 29 29 29 30 30 32 32 32 33 34 44 46 Veranstaltungen und Termine • Veranstaltungen im Kurmärker-Saal • Vorschau Veranstaltungen von März bis Juni 47 47 Sonstiges • Spendenaufruf - Anschaffung eines Konzertflügels für den Kurmärker-Saal 49 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe des Amtsblattes am 18.03.2005 3 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Großräschen Beschlüsse der 10. Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2005 Daneben wird der Verbrauch von Elektroenergie berechnet. Grundlage für die Berechnung sind die angeschlossenen elektrischen Geräte bzw. Beleuchtungskörper. öffentlicher Teil BVL-Nr. 3/2003 - 1/2005 Bildung der ständigen Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Großräschen Für die Grüne Liga Großräschen arbeitet im Rechnungsprüfungsausschuss Herr Thomas Adam für Herrn Eberhard Roick, im Finanzausschuss Herr Tino Kuhnke für Herrn Eberhard Roick. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 4/2003 - 1/2005 Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern Für die Grüne Liga Großräschen arbeitet im Finanzausschuss Frau Brigitte Forker für Herrn Tino Kuhnke. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 5/2003 - 1/2005 Vertretung der Stadt Großräschen im Wasserverband Lausitz (WAL) In der Verbandsversammlung des WAL arbeitet für die Grüne Liga Großräschen Herr Reinhard Wolschke für Herrn Eberhard Roick. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 52/2004 - 1/2005 Selbstbindungsbeschluss zur Dorferneuerungsplanung Großräschen OT Wormlage 1. Änderung Die Abgeordneten haben den geänderten Prioritäten beim Einsatz der Mittel aus der Eingliederungsprämie ihre Zustimmung erteilt. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 101/2005 §4 Gebührensatz Entsprechend der Kalkulation beträgt die Standgebühr 3,00 2 je Frontmeter. Die Gebühren für die Nutzung der Energie betragen: Energie für Beleuchtung pro Stand und Tag 0,75 2 Energie für elektrische Geräte pro Stand und Tag 1,50 2 §5 Entstehung der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung des Standplatzes. Wird der Platz nicht oder nur teilweise benutzt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ermäßigung der Gebühr. §6 Fälligkeit Die Gebühr wird eine Woche nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Ergeht kein schriftlicher Bescheid, so wird die Gebühr mit der Zuteilung des Platzes fällig. §7 Meldepflicht Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen der Verhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können, der Stadt unverzüglich zu melden und auf Verlangen darüber Auskunft zu geben. Satzung für die Marktgebühren der Stadt Großräschen Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung vom 10.10.2001, veröffentlicht im GVBl. I Nr. 14 vom 02.11.2001 und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 27.06.1991, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.06.1999, erlässt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen folgende Satzung über die Erhebung einer Marktgebühr: §1 Gebührenerhebung Die Stadt Großräschen erhebt eine Gebühr, nach Maßgabe dieser Satzung, für die Benutzung des Platzes der Einheit (Marktplatz) bei Wochenmarktveranstaltungen. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer die Einrichtung des Wochenmarktes der Stadt Großräschen benutzt, sei es aufgrund der Zuteilung oder aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme des Platzes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. §3 Gebührenmaßstab Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind die angefangenen Frontmeter (Vorderseite) der Standplätze. §8 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. ausgefertigt: Großräschen, 24.02.2005 gez. Thomas Zenker - Siegel Bürgermeister ______________________________________________________________ BVL-Nr. 111/2005 Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Großräschen 1. Bibliotheksausweise Ausstellung eines Bibliotheksausweises und Ersatzausweises sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Personen über 18 Jahre jährlich 12,00 2 Ausstellung eines Bibliotheksausweises und Ersatzausweises sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Schüler bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Ersatz-Dienstleistende jährlich 6,00 2 Schnupperausweis (4 Wochen zum Kennenlernen der Bibliothek) 2,00 2 4 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Ausstellung eines Bibliotheksausweises oder Ersatzausweises als Familienkarte (ab 2 Personen) sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer für diesen Ausweis Ausstellung eines Bibliotheksausweises oder Ersatzausweises sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer für juristische Personen (Betriebe, Soziale Einrichtungen, Schulhorte, Kindereinrichtungen) 2. 4. 6. BEKANNTMACHUNG der Jahresrechnung 2003 der Stadt Großräschen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Großräschen über die Jahresrechnung 2003 und die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg jährlich 30,00 2 1,00 2 Mahngebühren Gebühr je Medieneinheit/Woche (obere Grenze ist der Wiederbeschaffungswert) 1,00 2 Entgelt für einen Mahnvorgang sowie Porto 2,50 2 Auf Grund des § 93 Gemeindeordnung Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 14 S. 154 vom 02.11.2001 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17.12.2003 (GVBl. I S. 298) hat die Stadtverordnetenversammlung Großräschen in ihrer Sitzung am 23. Februar 2005 folgendes beschlossen: I. Bearbeitungsentgelt bei Neubeschaffung oder Reparatur Einnahmen/Ausgaben Serviceleistungen Fotokopien und Computerausdrucke je Blatt s/w 0,20 2 Computerausdrucke je Blatt farbig 0,50 2 Nutzung des Internets pro angefangener halben Stunde 1,00 2 Verwaltungshaushalt in 2 Vermögenshaushalt in 2 Soll-Einnahmen 12.312.808,76 + neue Haushalts einnahmereste 0,00 ./. Abgang alte Haushaltseinnahmereste 0,00 ./. Abgang alte Kasseneinnahmereste 11.858,65 7.007.717,26 Summe bereinigte Soll-Einnahmen Entgelt für Leihverkehr Bestellung pro Leihschein 0,50 2 Pauschalgebühr pro realisierte Bestellung inklusive Porto 3,00 2 Kosten im internationalen Leihverkehr werden im vollen Umfang auf den Nutzer umgelegt Erläuterung Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises wird für eine Person über 18 Jahre, vom Tag der Anmeldung an gerechnet, z. B. Gebühr fällig am 15.04.05 = Ausweis gültig bis 15.04.06 Mit Zahlung der Jahresgebühr kann der Bibliotheksnutzer alle Medien kostenlos nutzen und ausleihen. Die Gebühr für den Schnupperausweis wird auf die Ausstellung eines Jahresausweises nach den 4 Wochen bei sofort folgender Ausstellung eines Jahresausweises angerechnet. Die Ausstellung einer Familienkarte ab 2 Personen erfolgt zu o. g. Bedingungen. Zu den juristischen Personen zählen im Sinne der Entgeltordnung Betriebe, soziale Einrichtungen, Einrichtungen der Stadt wie Schulen, Schulhorte und Kindereinrichtungen. Sonstige Serviceleistungen werden den Nutzern gesondert berechnet. Mahngebühren gelten für alle Nutzer. 7. Die Stadtverordnetenversammlung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2003 nach Rücklagenzuführung/-entnahme wie folgt fest: Ergebnis der Haushaltsrechnung 10,00 2 je Medieneinheit 5. jährlich 20,00 2 Vormerkungen Benachrichtigungen 3. BVL-Nr. 112/2005 In-Kraft-Treten 302.606,53 2.875,23 12.300.950,11 8.808.960,50 Soll-Ausgaben 12.300.294,86 + neue Haushaltsausgabereste 70.358,43 ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 70.025,85 ./. Abgang alter Kassenausgabereste ./. 322,67 5.937.882,97 3.851.111,04 980.033,51 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 12.300.950,11 9.808.960,50 Soll - Fehlbetrag 0,00 0,00 Der Haushaltsausgleich wurde gemäß § 21 GemHV Bbg. durchgeführt. Es gibt keine Beanstandungen. II. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der Stadt Großräschen des Haushaltsjahres 2003 wurde die Entlastung gemäß § 93 Abs. 3 und § 35 Abs. 2 der GO Bbg in der z. Z. geltenden Fassung erteilt. III. Bekanntmachung Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Großräschen liegt im Rathaus Seestraße 16, Zimmer 2, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Entgeltordnung tritt am 1.03.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Großräschen, BeschlussNr. 287/2002, außer Kraft. ausgefertigt: Großräschen, 24. Februar 2005 gez. Thomas Zenker Bürgermeister Thomas Zenker Bürgermeister - Siegel - 2.106.725,00 Siegel 5 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 BVL-Nr. 114/2005 Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2005 der Stadt Großräschen Die Abgeordneten gaben dem Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2005 der Stadt Großräschen ihre Zustimmung. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 115/2005 1. 2. der Stadt Großräschen einschließlich ihrer OT Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Saalhausen, Wormlage und Woschkow für das Haushaltsjahr 2005 Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 1 GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 14 S. 154 vom 02.11.2001, wird bekannt gemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, Seestraße 16, Einsicht in die Haushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2005 mit ihren Anlagen nehmen kann. Aufgrund des § 76 ff Gemeindeordnung Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Großräschen vom 23. Februar 2005 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 11.315.200 2 in der Ausgabe auf 11.315.200 2 und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 5.452.200 2 in der Ausgabe auf 5.452.200 2 festgesetzt. 1. 2. 2. v. H. 200 300 330 §5 Festlegungen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im § 79 Gemeindeordnung Brandenburg: 1. Als erheblich im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO Bbg. gilt ein Fehlbetrag, der 3 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt. 2. Als erheblich sind Mehrausgaben im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 2 GO Bbg. dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen. 3. Als geringfügig im Sinne des § 79 Abs. 3 Satz 2 GO Bbg. gelten: a) Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsfördermaßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtbaukosten nicht mehr als 100.000 2 betragen, b) Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsfördermaßnahmen, wenn sie in voller Höhe durch Zuweisungen gedeckt werden. c) Ausgaben für die Planung von Baumaßnahmen, die einen Betrag von 25.000 2 nicht überschreiten. 273.700 2 2.000.000 2 §6 Bei der Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 81 Gemeindeordnung Brandenburg gilt folgendes: Die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Dörrwalde, Freienhufen und Woschkow werden wie folgt festgesetzt: 1. Die Kämmerin ist befugt im Sinne des § 81 der GO Bbg über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 15.000 2 zu entscheiden. Steuerart Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer nach Ertrag v. H. 2. 250 320 350 Der Finanzausschuss ist befugt im Sinne des § 81 der GO Bbg über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 15.001 2 bis 25.000 2 zu entscheiden. 3. Mehrausgaben, die aus zweckbestimmten Entgelten, Spenden, Zuweisungen und Zuschüssen gedeckt werden, und damit den Haushalt nicht belasten, gelten bis zur Höhe dieser Einnahmen als unerheblich und bedürfen keiner Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Gleiches gilt für alle Inneren Verrechnungen und Jahresabschlussbuchungen. 4. Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben liegen bei Beträgen über 25.000 2 vor. Die Leistung erheblicher Gemäß Eingliederungsvertrag gelten die Steuerhebesätze für Realsteuern des Haushaltsjahres 2001 bis 31.12.2005 weiter. II. Steuerart Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer nach Ertrag -entfällt- 02 §3 1. 200 300 300 §4 §2 I. v. H. III. Die Hebesätze für die Realsteuern des mit Wirkung zum 31.12.2001 eingegliederten Ortsteiles Saalhausen zur Stadt Großräschen werden wie folgt festgesetzt: BEKANNTMACHUNG der H a u s h a l t s s a t z u n g Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite Steuerart Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer nach Ertrag Die Hebesätze für die Realsteuern der mit Wirkung zum 31.12.2001 eingegliederten Ortsteile Allmosen, Barzig und Wormlage zur Stadt Großräschen werden wie folgt festgesetzt: 6 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Mehrausgaben bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. In dringenden Fällen entscheidet der Hauptausschuss bei Nachbestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung. 5. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nur im Rahmen des § 81 Gemeindeordnung zulässig. Die Festlegungen des § 79 der Gemeindeordnung sind zu beachten (Nachtragssatzung). Die bei den einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes angebrachten haushaltsrechtlichen Vermerke und die bei den „Haushaltsplanvermerken” zum Haushaltsplan aufgeführten Zweckbindungs- und Deckungsgrundsätze sind verbindlich. Aufgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 02.02.2005 Festgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 04.02.2005 gezeichnet: Sonja Möbus Kämmerin gezeichnet: Thomas Zenker Bürgermeister ausgefertigt: Großräschen, 24.02.2005 gezeichnet: Thomas Zenker Bürgermeister Siegel ______________________________________________________________ BVL-Nr. 120/2005 Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Großräschen und dem „Kulturförderverein Stadt Großräschen” e. V. Die Abgeordneten haben einen Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Großräschen und dem Kulturförderverein Stadt Großräschen e. V. ihre Zustimmung gegeben. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 121/2005 Satzung der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) Auf Grund des § 5 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in der Neufassung vom 10.Oktober 2001 (GVBl. I, S.154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I, S. 59), in Verbindung mit § 34 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungsund Friedhofswesen im Land Brandenburg vom 07.11.2001 (GVBl. I, S. 226) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen in ihrer Sitzung am 23.02.2005 folgende Satzung beschlossen: INHALTSVERZEICHNIS: Abschnitt I - VIII: Bestattungswesen Abschnitt IX: Gebühren Abschnitt X: Schlussvorschriften BVL-Nr. 116/2005 Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Großräschen Die Benutzungsordnung ist seitens der Abgeordneten beschlossen worden. Sie ist in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek öffentlich ausgehangen. Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich §2 Friedhofszweck §3 Bestattungsbezirke §4 Außerdienststellung und Entwidmung Stadtbibliothek Großräschen Seestraße 1, 01983 Großräschen Telefon 035753 27-177, Fax 27-178 E-Mail: [email protected] Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften §5 Öffnungszeiten §6 Verhalten auf den Friedhöfen §7 Gewerbetreibende Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr Freitag 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr ______________________________________________________________ BVL-Nr. 117/2005 Kenntnisnahme von Überschreitungen der Haushaltsansätze (über- und außerplanmäßige Ausgaben) im Haushaltsjahr 2004 der Stadt Großräschen Die Abgeordneten haben von den im Haushaltsjahr 2004 von der Kämmerin genehmigten, unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Kenntnis genommen. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 119/2005 Nutzungsüberlassung des Dorfzentrums Woschkow an den Dorfverein Das neue Dorfzentrum im Ortsteil Woschkow wird zukünftig anteilig durch die Freiwillige Feuerwehr Woschkow (Betriebskosten trägt die Stadt) und den Dorfverein (raumbezogen in eigener wirtschaftlicher Verantwortung) genutzt werden. Entsprechende Verträge sollen vor bzw. mit Nutzungsbeginn abgeschlossen werden. Die Stadt gewährt dem Dorfverein einen jährlichen Zuschuss unter Vorbehalt eines entsprechenden jährlichen Haushaltsbeschlusses. Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften §8 Allgemeines §9 Särge § 10 Ausheben der Gräber § 11 Ruhezeit § 12 Umbettungen Vierter Abschnitt: Grabstätten § 13 Allgemeines § 14 Erdgrabstätten § 15 Urnengrabstätten § 16 Urnengemeinschaftsanlage § 17 Verfügungsberechtigte/Nutzungsberechtigte § 18 Ehrengrabstätten/Kriegsgräber Fünfter Abschnitt: Gestaltung der Grabstätten § 19 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze § 20 Wahlmöglichkeit Sechster Abschnitt: Grabmale § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften § 22 Grabmale in Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften § 23 Zustimmungserfordernis § 24 Fundamentierung und Befestigung § 25 Unterhaltung § 26 Veränderung, Umtausch, Entfernung 7 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Siebenter Abschnitt: Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 27 Allgemeines § 28 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften § 29 Vernachlässigung Achter Abschnitt: Leichenhalle und Friedhofshallen § 30 Aufnahme und Beförderung der Leichen § 31 Friedhofshallen - Trauerfeiern Neunter Abschnitt: Gebühren § 32 Gebührenpflicht Zehnter Abschnitt: Schlussvorschriften § 33 Alte Rechte § 34 Haftung § 35 Ordnungswidrigkeiten § 36 Inkrafttreten I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen gilt für die folgenden im Gebiet der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe: Großräschen-Mitte, an der Friedhofsstr./Chransdorfer Str. Großräschen-Ost, an der Käthe-Kollwitz-Str./Friedensstr. Großräschen-Nord, am Waldweg/Radweg GroßräschenBarzig Allmosen, am Waldweg/Radweg Allmosen-Dörrwalde Barzig, im Hinterland der Barziger Dorfstraße Freienhufen, an der Freienhufener Hauptstraße/Dobristroher Straße Saalhausen, an der Annahütter Straße Woschkow, am Weg „Zum Friedhof” §2 Friedhofszweck (1) Die Stadt Großräschen betreibt ihre Friedhöfe gemeinsam als eine einheitliche nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt. (2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Großräschen waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (3) Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof zu bestatten, den die Friedhofsverwaltung im Einzelfall bestimmt. Das Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte bleibt unberührt. §3 Bestattungsbezirke (1) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt: 1. Bestattungsbezirk der Friedhöfe Großräschen-Mitte, -Ost und -Nord: Er umfasst das Gebiet der Stadt Großräschen. 2. Bestattungsbezirk des Friedhofs Allmosen: Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Allmosen. 3. Bestattungsbezirk des Friedhofs Barzig: Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Barzig. 4. Bestattungsbezirk des Friedhofs Freienhufen: Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Freienhufen. 5. Bestattungsbezirk des Friedhofs Saalhausen: Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Saalhausen. 6. Bestattungsbezirk des Friedhofs Woschkow: Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Woschkow. (2) Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs besaßen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. §4 Außerdienststellung und Entwidmung (1) Jeder Friedhof oder jeder Friedhofsteil kann aus wichtigem öffentlichen Grund ganz oder teilweise außer Dienst gestellt oder entwidmet werden. Dasselbe gilt entsprechend für einzelne Grabstätten. (2) Durch die Außerdienststellung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung geht außerdem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten verloren. Jede Außerdienststellung oder Entwidmung nach Abs. 1 Satz 1 und von einzelnen Grabstätten ist öffentlich bekannt zumachen. Bei einzelnen Grabstätten erhält der jeweilige Nutzungsberechtigte stattdessen einen schriftlichen Bescheid; dies gilt nicht, wenn der Aufenthaltsort des Nutzungsberechtigten nicht bekannt ist oder nur mit unzumutbarem Aufwand ermittelt werden könnte. (3) Im Falle der Entwidmung sind die in den Grabstätten Beigesetzten für die restliche Ruhezeit oder für die restliche Nutzungszeit auf Kosten der Stadt Großräschen in andere Grabstätten umzubetten. Im Falle der Außerdienststellung gilt Satz 1 entsprechend, soweit Umbettungen erforderlich werden. Der Umbettungstermin soll möglichst den jeweiligen Nutzungsberechtigten einen Monat vorher mitgeteilt werden. (4) Soweit durch eine Außerdienststellung oder eine Entwidmung das Recht auf weitere Beisetzungen in Grabstätten erlischt, sind den jeweiligen Nutzungsberechtigten für die restliche Verfügungs- oder Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag andere Grabstätten zur Verfügung zu stellen. (5) Alle Ersatzgrabstätten nach Absatz 3 und 4 sind von der Stadt Großräschen kostenfrei in ähnlicher Weise wie die außerdienstgestellten oder entwidmeten Grabstätten herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Verfügungs- oder Nutzungsrechtes. (6) Die Absätze 2 und 5 finden auch auf Urnengrabstätten entsprechende Anwendung. II. Ordnungsvorschriften §5 Öffnungszeiten (1) Ein Betreten der Friedhöfe ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Die Öffnungszeiten werden an den jeweiligen Eingängen bekannt gegeben. Sind keine Öffnungszeiten angegeben, so ist der Friedhof mit Beginn des Tageslichtes geöffnet und mit Anbruch der Dunkelheit zu verlassen. (2) Feierlichkeiten auf den Friedhöfen bedürfen der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Sie müssen mindestens 48 Stunden vorher angemeldet sein. Das Aufsichtspersonal ist zu Anweisungen im Rahmen dieser Satzung befugt. (3) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. Hierauf ist durch ein Hinweisschild an den Eingängen bzw. an den zu den gesperrten Friedhofsteilen führenden Wegen hinzuweisen. 8 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 §6 Verhalten auf den Friedhöfen (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter zehn Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. Sie sind ständig zu beaufsichtigen. (3) Auf den Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet: die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten oder zu befahren, Abfälle jeglicher Art und überschüssige Boden- und Abraummassen außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, Bodenmassen für die Anlage von Grabstätten dem Friedhofsgelände zu entnehmen, die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, Transportkarren, Krankenfahrstühle und Kinderwagen. Bänke oder Stühle auf den Wegen oder bei Grabstätten aufzustellen, Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften zu verteilen, aus anderen als persönlichen Gründen, insbesondere gewerbsmäßig, zu fotografieren oder zu filmen zu lärmen und zu spielen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit es mit dem Zweck und der Ordnung der Friedhöfe vereinbar ist. (4) Hunde sind streng angeleint zu führen und ständig zu beaufsichtigen. (5) Auf den Grabflächen herumliegende oder in Hecken und Pflanzungen versteckte Harken, Gießkannen, Konservendosen und Gläser und ähnliche Gerätschaften und Gegenstände können durch das Aufsichtspersonal ohne vorherige Benachrichtigung entfernt werden. (6) Lieferfahrzeuge und Lastfahrzeuge der zugelassenen gewerblichen Betriebe dürfen Hauptwege und andere befahrbare Wege nur mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 15 km/h benutzen. (7) Fahrzeuge der Friedhofsbesucher und des Trauergefolges dürfen nur außerhalb der Friedhöfe parken. (8) Grabmale und anderes Material dürfen auf den Fußwegen nur mit Wagen befördert werden, deren Radbreite mindestens 7 cm beträgt. Grabmale und anderes Material darf weder auf den Wegen noch auf fremden Gräbern gelagert werden. §7 Gewerbetreibende (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende (z.B. Bestatter) bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung ist ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Friedhofspersonal vorzuweisen. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben diese Satzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit schuldhaft verursachen. (4) Alle Arbeiten sind unter Wahrung der Ruhe der Friedhöfe durchzuführen. Durch sie dürfen Bestattungsfeierlichkeiten weder gefährdet noch gestört werden. (5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung und Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen keinerlei Abraum auf den Friedhöfen ablagern. Dies gilt nicht für die Durchführung vertraglicher Grabpflegen. (6) Gewerbetreibende, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Absätze 3 bis 5 verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatzes 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich. (7) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof können nur während der von der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In den Fällen des § 5 Abs. 3 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt. (8) Kosten, die durch eventuelle Ersatzvornahme der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Vorschriften durch Gewerbetreibende im Abs. 3 bis 5 entstehen und die für eine Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof unabdingbar sind, tragen die unter Abs. 1 genannten Gewerbetreibenden. III. Bestattungsvorschriften §8 Allgemeines (1) Erd- und Urnenbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Eine Bestattung auf den Ortsteilfriedhöfen in Allmosen, Barzig, Saalhausen und Woschkow ist zusätzlich beim Bürgermeister des jeweiligen Ortsteiles anzuzeigen. (2) Die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. (3) Wird die Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte/ Urnengrabstätte beantragt, ist das Verfügungs- oder Nutzungsrecht nachzuweisen. (4) Bestattungen finden in der Regel nur werktags außer sonnabends statt. In begründeten Fällen kann eine Ausnahme durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. (5) Erdbestattungen sollen spätestens am 10.Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen, die nicht binnen 20 Tagen nach Eintritt des Todes beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Grabstätte beigesetzt. 9 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 (6) Aschen werden auf den Friedhöfen nur in der Erde beigesetzt. Aschen, die nicht binnen sechs Monaten nach der Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Urnengrabstätte beigesetzt. (7) Jede Leiche muss eingesargt sein. Verstorbene mit ihren Neugeborenen und Zwillingskinder unter einem Jahr können bei gleichzeitiger Bestattung in einem Sarg eingesargt werden. (8) Eine Bestattung auf den Friedhöfen darf in der Regel nur von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Bestattungsunternehmern ausgeführt werden. Die Bestattung durch andere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung. (9) Bestattungsunternehmen haben im Bestattungsfalle die auftraggebende Person auf die Vorschriften und Zuständigkeiten im Rahmen dieser Satzung und der gültigen Friedhofsgebührensatzung hinzuweisen. (10) Wird ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, so hat das Bestattungsunternehmen alle erforderlichen Unterlagen gemäß des Abs. 1 und 3 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen anzumelden. (11) Die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen übernimmt keine Gewähr für rechtliche Auslegungen oder Aussagen zu dieser Satzung, die durch dem mit der Bestattung oder anderen Arbeiten beauftragten Dritten (z. B. Bestattungsunternehmen, Steinmetz) gegenüber den Bestattungspflichtigen oder Auftraggebenden getroffen oder vereinbart wurde. Mit Unterzeichnung der notwendigen Bestattungsoder Antragsformulare der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen bei Dritten (z. B. Bestatter) erkennt der Bestattungspflichtige oder Auftraggeber einer Bestattung die Regelungen dieser Satzung an. Es obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Bestattungspflichtigen oder des Auftragsgebers einer Bestattung sich im Vorfeld einer Bestattung über die satzungsgemäßen Bedingungen bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen zu informieren. §9 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,80 m hoch und 0,90 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. § 10 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber können von einem beauftragten Bestattungsunternehmen oder von Dritten, die insbesondere den besonderen Anforderungen von Pietät und Würde entsprechen, ausgehoben und wieder zugefüllt werden. Anpflanzungen, Einfassungen, Grabmale u. ä., die das Ausheben der Gräber behindern, sind von dem Nutzungsberechtigten oder dem Beauftragten vorübergehend zu entfernen. Nutzungsberechtigte der Nachbargrabstätten müssen eine notwendige und vorübergehende Veränderung auf ihren Gräbern dulden. Nachweisliche Beschädigungen an Nachbargrabstätten, die bei der Herstellung der Gräber eintreten, müssen vom Grabhersteller beseitigt werden. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Die Einhaltung der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrift -Friedhöfe und Krematorien- der Gartenbau- Berufsgenossenschaft ist, beim Ausheben von Gräbern, zu beachten. § 11 Ruhezeit (1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt: bei Verstorbenen ab dem vollendeten 5.Lebensjahr bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5.Lebensjahr 25 Jahre (2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt: 20 Jahre 20 Jahre § 12 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Die Ausgrabung aus Gemeinschaftsanlagen oder Sammelgräbern ist unzulässig. (3) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden oder nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. (4) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschereste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden. (5) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Grabstätten/Urnengrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. (6) Ausgrabungen und Umbettungen können von einem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen durchgeführt werden. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Ausgrabung und Umbettung. (7) Neben der Zahlung der tatsächlich entstehenden Kosten für die Umbettung haben die Antragsteller Ersatz für die Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen. (8) Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (9) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung. (10) In den Fällen des § 29 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten gemäß § 29 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Grabstätten/Urnengrabstätten umgebettet werden. 10 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 IV. Grabstätten § 13 Allgemeines (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Großräschen. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in: Erdgrabstätten (Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgrabstätten, Kindergrabstätten) Urnengrabstätten Urnengemeinschaftsanlage Ehrengrabstätten (3) Die Größe der Grabstätten wird wie folgt festgelegt: a) Erdgrabstätte zur Beisetzung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in einem Sarg, Grabstätte mit einer maximalen Länge von 1,2 m und einer maximalen Breite von 0,6 m, bei Doppel- oder Mehrfachgrabstätten zuzüglich um 0,3 m in der Breite zwischen jedem einzelnen Grab je Anzahl, b) Erdgrabstätte zur Beisetzung für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr in einem Sarg, Grabstätte mit einer maximalen Länge von 1,8 m und einer maximalen Breite von 0,8 m, bei Doppel- oder Mehrfachgrabstätten zuzüglich um 0,3 m in der Breite zwischen jedem einzelnen Grab je Anzahl, c) Urnengrabstätte zur Beisetzung von Aschen in einer Urne, Grabstätte mit einer maximalen Länge von 0,8 m und einer maximalen Breite von 0,8 m d) die Größe der Grabstätte hat sich bei bereits vorhandenen Grabstättenreihen entsprechend der schon vorhandenen Grabstätten in der jeweiligen Reihe oder Abteilung anzupassen (4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Verfügungs- oder Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 14 Erdgrabstätten (1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, in denen auf Antrag ein Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die Dauer von mehreren Jahren über die Ruhezeit hinaus (§ 11 Abs. 1) oder im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (§ 11 Abs. 1) eines zu Bestattenden verliehen wird. Die Friedhofsverwaltung kann die Lage bestimmen oder in Abstimmung mit dem Erwerber bestimmen. Das Verfügungsoder Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals verlängert oder wiedererworben werden. Der Wiedererwerb eines Verfügungs- oder Nutzungsrechtes ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Die Friedhofsverwaltung kann in begründeten Fällen Ausnahmen vom Wiedererwerb der gesamten Grabstätte zu lassen. (2) Es werden ein- oder mehrstellige Erdgrabstätten vergeben, die wie folgt benannt werden: a) Einzelgrabstätten in einer Reihe oder in freier Lage b) Doppelgrabstätten in einer Reihe oder in freier Lage c) Mehrfachgrabstätten mit begrenzten Grabstellen in einer Reihe oder in freier Lage und Mehrfachgrabstätten an Friedhofsmauern je nach möglicher Grabstellenanzahl d) Kindergrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in der dafür bestimmten Abteilung oder in einer bestimmten Grabstätte mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung (3) Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aushändigung der Urkunde. (4) Die Erdgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten in einfacher Tiefe vergeben. Beisetzungen sind in noch freien Stellen und in Stellen, die nach Ablauf der Ruhezeit für den Bestatteten als frei gelten, möglich. (5) In jeder Grabstelle darf nur eine Leiche beigesetzt werden. § 8 Abs. 7 Satz 2 bleibt unberührt. In einer Erdgrabstätte kann anstatt der Beisetzung einer Leiche, die Beisetzung von 2 Ascheurnen erfolgen. (6) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer Erdgrabstätte die Ruhezeit die laufende Verfügungs- oder Nutzungszeit, so muss das Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit hinzuerworben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit notwendig ist. (7) Sind bereits in einer Erdgrabstätte durch die Bestattung einer Leiche Einzelgräber belegt worden, kann auf Antrag des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Urne gestattet werden. Die Beisetzung weiterer Urnen kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist ab dem Zeitpunkt der Beisetzung einer Urne so zu verlängern, dass die Restnutzungsdauer noch mindestens die Dauer der Ruhezeit gem. § 11 Abs. 2 beträgt. (8) Aus dem Verfügungs- oder Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. (9) Auf den Ablauf des Verfügungs- oder Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte, schriftlich - falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis auf der Grabstätte - hingewiesen. Wird kein Antrag auf Wiedererwerb des Verfügungs- oder Nutzungsrechts gestellt, so kann die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Verfügungs- oder Nutzungszeit die Grabstätte neu vergeben. (10) Verfügungs- oder Nutzungsrechte an Erdgrabstätten können auf Antrag des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten zurückgegeben werden, sobald bei belegten Grabstätten die Ruhezeit abgelaufen oder die Grabstätte durch Umbettung frei geworden ist. § 15 Urnengrabstätten (1) Urnengrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die Dauer von mehreren Jahren über die Ruhezeit hinaus (§ 11 Abs. 2) oder im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (§ 10 Abs.2) eines zu Bestattenden verliehen wird. Die Friedhofsverwaltung kann die Lage bestimmen oder in Abstimmung mit dem Erwerber bestimmen. Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals verlängert oder wiedererworben werden. Der Wiedererwerb eines Verfügungs- oder Nutzungsrechtes ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (2) In einer Urnengrabstätte können 2 Aschen beigesetzt werden. (3) Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aushändigung der Urkunde. 11 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 (4) Die Urnengrabstätten werden als zweistellige Grabstätte vergeben. Beisetzungen sind in noch freien Stellen und in Stellen, die nach Ablauf der Ruhezeit für den Bestatteten als frei gelten, möglich. (5) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer Urnengrabstätte die Ruhezeit die laufende Verfügungsoder Nutzungszeit, so muss das Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit hinzuerworben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit notwendig ist. (6) Aus dem Verfügungs- oder Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. (7) Auf den Ablauf des Verfügungs- oder Nutzungsrechts wird der jeweilige Nutzungsberechtigte, schriftlich - falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis auf der Grabstätte - hingewiesen. Wird kein Antrag auf Wiedererwerb des Verfügungs- oder Nutzungsrechts gestellt, so kann die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Verfügungs- oder Nutzungszeit die Grabstätte neu vergeben. (8) Verfügungs- oder Nutzungsrechte an Urnengrabstätten können auf Antrag des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten zurückgegeben werden, sobald bei belegten Grabstätten die Ruhezeit abgelaufen oder die Grabstätte durch Umbettung frei geworden ist. (9) Urnen können auch in Erdgrabstätten unter Beachtung der getroffenen Regelungen im § 14 Abs. 7 mit noch ausreichenden Ruhezeiten beigesetzt werden. (10) Nach Erlöschen des Verfügungs- oder Nutzungsrechtes und nach Ablauf der Ruhezeit darf die Friedhofsverwaltung die beigesetzten Aschenbehälter entfernen. Die Asche wird auf dem Friedhof in würdiger Form der Erde übergeben. § 16 Urnengemeinschaftsanlage (1) Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Aschenstätte, die nach freier Entscheidung des Friedhofsträgers und ohne individuelle Kennzeichnung belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (§ 11 Abs. 2) zur anonymen Beisetzung einer Asche abgegeben wird. (2) Die Beisetzung von Aschen erfolgt ausnahmslos in geschlossenen Behältnissen (Urnen). (3) Dem Bestattungspflichtigen oder den zu Lebzeiten mit der Bestattung beauftragten obliegt die Nachweisführung, dass die Beisetzung der Asche in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht. § 17 Verfügungsberechtigte/Nutzungsberechtigte (1) In einer erworbenen Erdgrabstätte/Urnengrabstätte kann der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte sich und seine Angehörigen (§ 17 Abs. 4) bestatten lassen. (2) Beim Erwerb des Verfügungs- oder Nutzungsrechtes kann der Erwerber den Kreis der Begünstigten erweitern oder beschränken. Darüber ist ein Vermerk im Grabverzeichnis und in der Urkunde aufzunehmen. (3) Zur Bestattung anderer Personen bedarf es der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (4) Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht kann mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung auf eine andere Person übertragen werden. Die Bestimmung des Rechtsnachfolgers soll bereits mit Stellung des Antrags auf Zuweisung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung erfolgen. Ist eine solche Bestimmung nicht erfolgt, so geht im Falle des Ablebens des Nutzungsberechtigten das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge über: a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge ihrer Väter und Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. (5) Der Inhaber der Urkunde über den Erwerb eines Nutzungsrechtes gilt im Zweifelsfalle der Friedhofsverwaltung gegenüber als verfügungsberechtigte Person. (6) Anschriftenänderungen muss der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. (7) Bei einer Übertragung des Verfügungs- oder Nutzungsrechts ist die alte Urkunde an die Friedhofsverwaltung zurückzugeben. § 18 Ehrengrabstätten/Kriegsgräber (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Begräbnisstätten) obliegt ausschließlich der Stadt Großräschen. Anderen ist eine eigenmächtige Änderung der Grabanlage nicht gestattet. Das gleiche gilt für eine die Gesamtanlage störende Ausschmückung der Gräber. (2) Für Kriegsgräber gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen. V. Gestaltung der Grabstätten § 19 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist unbeschadet der besonderen Anforderungen der §§ 22 und 28 für Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. § 20 Wahlmöglichkeit zur Zeit noch nicht besetzt VI. Grabmale § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen besonderen Anforderungen. (2) Für Grabmale darf als Material nur Naturstein, Holz oder Schmiedeeisen verwendet werden. (3) Größe und Form der Grabmale müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs, der einzelnen Abteilungen und der unmittelbaren Umgebung einfügen. 12 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 (4) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne in den einzelnen Reihen sind stehende oder liegende Grabmale zulässig. Ob in einer Reihe nur stehende oder nur liegende Grabmale zulässig sind, bestimmt die Friedhofsverwaltung. (5) Um eine große Eigenstandfestigkeit der Grabmale sicherzustellen sind auf Grabstätten stehende Grabmale nur mit folgenden Mindeststärken zulässig: a) Grabmale ab 0,4 m bis 1,0 m Höhe, eine Mindeststärke von 14 cm, b) Grabmale ab 1,0 m bis 1,5 m Höhe, eine Mindeststärke von 16 cm, c) Grabmale ab 1,5 m Höhe, eine Mindeststärke von 18 cm, (6) Liegende Grabmale dürfen nur flach auf die Grabstätte gelegt werden. (7) Soweit es die Friedhofsverwaltung innerhalb der Gesamtgestaltung unter Beachtung des § 19 und unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 6 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen. Sie kann für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in besonderer Lage über die Absätze 1-6 hinausgehende Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung stellen. (8) Steineinfassungen sind mit folgenden Abmessungen zulässig: Breite mindestens 3 cm, höchstens 12 cm Höhe höchstens 10 cm über Erdoberfläche. Das Material der Einfassung muss in der Regel dem Material des Hauptgrabmales entsprechen. (9) Auf der Urnengemeinschaftsanlage darf kein Einzelgrabmal aufgestellt werden. § 22 Grabmale in Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften zur Zeit noch nicht besetzt § 23 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Steineinfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Anträge sind auf amtlichen Vordrucken einzureichen. (2) Den Anträgen sind die zur Prüfung der Entwürfe notwendigen Zeichnungen und Unterlagen beizufügen, insbesondere a) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1 : 10; unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung und dem Inhalt der Schrift, der Ornamente und der Symbole; b) der Angaben über die Fundamentierung; c) Ausführungszeichnungen, soweit diese zum Verständnis des Entwurfs notwendig sind, in natürlicher Größe; (3) In besonderen Fällen kann die Friedhofsverwaltung die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangen. (4) Entspricht ein aufgestelltes Grabmal nicht der genehmigten Zeichnung oder ist es ohne Zustimmung errichtet oder geändert worden, so kann es auf Kosten des Verfügungsoder Nutzungsberechtigten entfernt werden. (5) Die Aufstellung eines Grabmales auf den Friedhöfen darf erst nach Genehmigung des Grabmalantrages und der Entrichtung der Grabmalgebühr erfolgen. § 24 Fundamentierung und Befestigung (1) Die Grabmale sind entsprechend ihrer Größe nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die Art der Fundamentierung und Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, obliegt dem Grabmalaufsteller (z. B. Steinmetz) oder dem Fundamenthersteller. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist. (3) Die durch den Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- Stein- und Holzbildhauerhandwerkes erarbeitete und von der Gartenbau- Berufsgenossenschaft geforderte Einhaltung der „Richtlinie für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern sowie Einfassungen für Grabstätten” vom Oktober 1992 ist in der jeweils gültigen Fassung und in Verbindung mit der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrift -Friedhöfe und Krematorien- der Gartenbau- Berufsgenossenschaft durch den Grabmalaufsteller oder Fundamenthersteller zu beachten und anzuwenden. (4) Für bereits auf den Friedhöfen vorhandene Grabmale sind die Sicherungsarbeiten nachzuholen, sobald eine Instandsetzung oder Änderung erfolgt. Erfüllt ein Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter diese Verpflichtung nicht, kann die Friedhofsverwaltung die zur Sicherung nötigen Maßnahmen auf Kosten des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten treffen. § 25 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Erdgrabstätten/Urnengrabstätten der Auftraggeber für die Beisetzung oder die jeweiligen Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Niederlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder Teile davon zu entfernen; die Stadt Großräschen ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. (3) Die Kontrolle der Standfestigkeit von Grabmalen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen ausschließlich zur Wahrnehmung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Die Prüfpflicht besteht nicht gegenüber dem Verfügungsoder Nutzungsberechtigten einer Grabstätte. 13 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 § 26 Veränderung, Umtausch und Entfernung (1) Die aufgestellten Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung verändert, umgesetzt, ausgetauscht oder entfernt werden, solange die Ruhezeit oder Nutzungszeit bei den Grabstätten noch nicht abgelaufen ist. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Dazu bedarf es eines Erlaubnisscheines der Friedhofsverwaltung. Sind die Grabmale und die baulichen Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Großräschen. VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 27 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen des § 19 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. § 7 Abs. 5 Sätze 3 und 4 bleiben davon unberührt. (2) Für die Herrichtung und die Instandsetzung ist bei den für die Ruhezeit oder auf längere Dauer angelegten Erdgrabstätten/Urnengrabstätten der Auftraggeber für die Beisetzung oder der jeweilige Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Erdgrabstätten müssen binnen 6 Monaten nach Belegung oder binnen 6 Monaten nach dem Erwerb des Verfügungsoder Nutzungsrechts hergerichtet sein. (4) Für die Bepflanzung der Grabstätten dürfen nur solche Pflanzen verwendet werden, die andere Grabstätten, öffentliche Anlagen, Bauten oder Wege nicht beeinträchtigen. Als maximale Bepflanzungshöhe sind 100 cm zulässig, sofern sich die Bepflanzung dem Gesamtcharakter der Friedhofsanlage und der unmittelbaren Umgebung der Grabstätte anpasst. (5) Die Anpflanzung von Hecken als Grabeinfassung ist zulässig. Hecken dürfen nicht höher als 50 cm sein. Bäume und baumartige Sträucher dürfen nicht gepflanzt werden. Der vorhandene Baumbestand auf Grabstätten ist so zu halten, dass Bestattungen, Wege, öffentliche Anlagen und Bauten oder Nachbargrabstätten nicht behindert werden. (6) Alle gepflanzten Gehölze gehen entschädigungslos in die Verfügungsbefugnis der Stadt Großräschen über, wenn sie von den Verantwortlichen nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nicht abgeräumt worden sind. Der Schnitt und die Beseitigung zu stark wachsender oder absterbender Bäume und Sträucher kann durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der von der Friedhofsverwaltung gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten auf Kosten des Verantwortlichen von der Friedhofsverwaltung ausgeführt. (7) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen. (8) Die Höhe und Form von Grabhügeln und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes, den besonderen Charakter der Friedhofsteile und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. (9) Die Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten können Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einem bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen zugelassenen Gewerbetreibenden beauftragen. (10) Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlage obliegt der Stadt Großräschen. Blumen und Kränze dürfen nur an dem dafür vorgesehenen Ablageplatz niedergelegt werden. (11) Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 28 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften zur Zeit noch nicht besetzt § 29 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche (§ 27 Abs. 2) auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Erdgrabstätten/Urnengrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Die Friedhofsverwaltung kann in solchen Fällen auch die Grabstätten auf Kosten, des jeweiligen Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten, in Ordnung bringen lassen oder das Verfügungs- oder Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Verfügungs- oder Nutzungsrechts ist der jeweilige Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen; ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Verfügungsoder Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Verantwortliche ist in den schriftlichen Aufforderungen, der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf der Grabstätte auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 26 Abs. 2 hinzuweisen. (2) Bei Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verfügungsoder Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen den Grabschmuck entfernen. Die Stadt Großräschen ist im Falle des Satzes 1 nicht, im anderen Falle ein Monat lang zu seiner Aufbewahrung verpflichtet. 14 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 VIII. Leichenhalle und Friedhofshallen IX. Gebühren § 30 Aufnahme und Beförderung der Leichen § 32 Gebührenpflicht (1) Die Leichenhalle (Kühlhalle) auf dem Friedhof- Nord in Großräschen dient der Aufnahme von Leichen bis zur Bestattung oder dem Abtransport zu einer Feuerbestattungsanlage (Krematorium). Die Leichname müssen eingesargt und verschlossen im Kühlraum aufbewahrt werden. Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Großräschen einschließlich der Friedhöfe der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow (Friedhofsgebührensatzung) in ihrer jeweils geltenden Fassung erhoben. (2) Zur Beförderung von Leichen sind Leichenwagen zu benutzen. X. Schlussvorschriften (3) Der Bestatter hat auf dem Sargdeckel eine Karte mit den Angaben über die Person des Verstorbenen haltbar zu befestigen. (4) Eine kurzzeitige Öffnung des Sarges ist bis eine Stunde vor der Trauerfeier nur dann zulässig, wenn die nächsten Angehörigen den Verstorbenen noch einmal sehen möchten, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Leiche aufgrund der seit dem Tode vergangenen Zeit und aufgrund der Jahreszeit, in Verwesung übergegangen ist. In der Regel ist dafür der Schauraum auf dem Friedhof-Nord in Großräschen zu nutzen. Der Bestatter hat für den pietätvollen Umgang Sorge zu tragen. (5) Die Särge von an ansteckenden Krankheiten verstorbenen Personen dürfen nicht mehr geöffnet werden. Gleiches gilt bei Bestattungsfeierlichkeiten oder Trauerfeiern. (6) Bilder und Totenmasken dürfen in der Leichenhalle und in den Friedhofshallen nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen der Verstorbenen angefertigt werden. § 33 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandnen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf zwei Nutzungszeiten nach § 11 Abs. 1 oder § 11 Abs. 2 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts an diesen Grabstätten richtet sich nach dieser Satzung. (4) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 31 Friedhofshallen - Trauerfeiern § 34 Haftung (1) Die Trauerfeiern können im Feierraum der Friedhofshalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. Die Stadt Großräschen haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt Großräschen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Die Ausschmückung der Friedhofshalle, die Aufbewahrung der Leiche und das Verschließen des Sarges sowie die Beförderung des Sarges in den Feierraum und zum Grab obliegen den Angehörigen des Verstorbenen, die sich hierzu Dritter, insbesondere eines Bestattungsunternehmens, bedienen können. (3) Eine Öffnung des Sarges und die Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten am offenen Sarg ist bei Bestattungen grundsätzlich nicht zulässig. § 35 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,- 2 bis 500,- 2 geahndet werden. (4) Eine Abschiednahme am offenen Sarg ist nur im Schauraum auf dem Nordfriedhof in Großräschen möglich und bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. (5) Die religiösen Interessen der Religionsgemeinschaften werden gewährleistet. Die Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten bleibt ihnen überlassen. (6) Die Benutzung der Friedhofshallen muss auf allen Friedhöfen zur Zustimmung bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen angemeldet werden. Die Benutzung der Friedhofshallen auf den Ortsteilfriedhöfen in Allmosen, Barzig, Saalhausen und Woschkow muss zusätzlich beim jeweiligen Ortsteilbürgermeister angemeldet werden. § 36 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzungen - der Stadt Großräschen vom 14.11.1994, veröffentlicht im Amtsblatt- Nr. 14 vom 28.12.1994, - der Gemeinde Freienhufen (jetzt Ortsteil) vom 07.11.1994, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 14 vom 28.12.1994, - der Gemeinde Woschkow (jetzt Ortsteil) vom 23.11.1998, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 44 vom 15.12.1998, - der Gemeinde Allmosen (jetzt Ortsteil) vom 01.12.1998, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 45 vom 30.12.1998, (7) Die Friedhofshalle ist in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. (8) Die Trauerfeiern sollen in der Regel nicht länger als 45 Minuten dauern. 15 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 - der Gemeinde Saalhausen (jetzt Ortsteil) vom 20.10.1999, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 52a vom 27.12.1999, 3.3 Die Friedhofsunterhaltungsgebühren werden jährlich erhoben. Fälligkeitstermin für die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist der 31. März eines jeden Jahres. - der Gemeinde Barzig (jetzt Ortsteil) vom 16.10.2000, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 59 vom 26.10.2000, 3.4 Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Gebührensatzung gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung. außer Kraft. ausgefertigt, Großräschen, 24.02.2005 gez. Thomas Zenker - Siegel Bürgermeister _____________________________________________________________ §4 Gebührensätze Die Gebühren werden nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Verzeichnisses der Gebührensätze, das Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben. §5 Billigkeitsmaßnahmen BVL-Nr. 122/2005 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow (Friedhofsgebührensatzung) Auf Grund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in der Neufassung vom 10.10.2001 (GVBl. l, S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I, S. 59) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 29.06.2004 (GVBl. I, S. 272) und § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Großräschen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen in ihrer Sitzung am 23.02.2005 folgende Satzung beschlossen: §1 Gebührenpflicht Für die Benutzung der von der Stadt Großräschen verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen des Sachgebietes Straßen/Grünanlagen/Friedhöfe werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist: a) wer zur Tragung der gesetzlichen Kosten verpflichtet ist, b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen stellt zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabbenutzungsrechtes oder auf Durchführung sonstiger Leistungen, c) ein Bestattungsunternehmen, welches die Pflichten des Auftraggebers übernommen hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren 3.1 Die Gebühren entstehen mit Antragstellung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren mit der Erbringung der Leistungen. 3.2 Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, so können diese ganz oder zum Teil erlassen werden. §6 Inkrafttreten 6.1 Mit der Einschränkung der Gebührenart „Friedhofsunterhaltungsgebühr” tritt diese Satzung mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 6.2 Die Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Pkt. 3.1 tritt rückwirkend ab 01.01.2005 in Kraft. 6.3 Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Großräschen vom 14.11.1994, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 vom 28.12.1994 der Gemeinde Freienhufen (jetzt Ortsteil) vom 07.11.1994, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 vom 28.12.1994 der Gemeinde Woschkow (jetzt Ortsteil) vom 23.11.1998, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 44 vom 15.12.1998 der Gemeinde Saalhausen (jetzt Ortsteil) vom 22.10.1999, veröffentlicht im Amtsblatt Nr.52 a vom 27.12.1999 der Gemeinde Barzig (jetzt Ortsteil) vom 18.10.2000, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 59 vom 26.10.2000 der Gemeinde Allmosen (jetzt Ortsteil) vom 01.12.1998, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 45 vom 30.12.1998 außer Kraft. ANLAGE Verzeichnis über die Gebührensätze der Friedhöfe der Stadt Großräschen ( Mitte, Nord, Ost) und der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow 1. Grabstättengebühren 1.1 Grabstättenerwerbsgebühren Die Gebühren für die Verleihung von Verfügungs- oder Nutzungsrechten bei Neuerwerb von Grabstätten betragen für alle Friedhöfe: - Erdbestattungen (für die Ruhezeit von 25 Jahren) Einzelgrabstätte 166,00 2 (6,64 2/pro Jahr) 16 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 - Doppel- und Mehrfachgrabstätten das Mehrfache einer Einzelgrabstätte - Kindergrab (für die Ruhezeit von 20 Jahren) 130,00 2 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (6,50 2/pro Jahr) Urnenbestattungen (für die Ruhezeit von 20 Jahren) - Urnengrabstätte (max. 2 Urnen) - Urnengemeinschaftsanlage einschließlich der Unterhaltungskosten 127,00 2 (6,35 2/pro Jahr) 747,00 2 Die Erwerbsgebühr für Grabnutzungsrechte berechnet sich wie folgt: Erwerbsgebühr = jährl. Grabstättengebühr x Nutzungszeit x Grabstellenanzahl 1.2 Verlängerung und Wiedererwerb von Grabverfügungsoder Nutzungsrechten Bei Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit einer Grabstätte und bei erforderlicher Verlängerung wird die Gebühr wie folgt berechnet: Wiedererwerbs- und Verlängerungsgebühr = jährl. Grabstättengebühr x Verlängerungszeit x Grabstellenanzahl 1.3 Bei der vorzeitigen Auflösung und Beräumung einer Grabstätte (z. B. durch Umbettung) hat der Verfügungsoder Nutzungsberechtigte keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für nicht beanspruchte Verfügungs- oder Nutzungszeiten. 2. Benutzungsgebühren 2.1 Friedhofshallen Für die Benutzung der Friedhofshallen auf den Friedhöfen sind folgende Gebühren zu entrichten: Friedhofshalle Großräschen-Nord 150,00 2 Friedhofshalle Großräschen-Mitte 100,00 2 Friedhofshalle Großräschen-Ost 75,00 2 Friedhofshalle Freienhufen 100,00 2 Friedhofshalle Woschkow 50,00 2 Friedhofshalle Saalhausen 75,00 2 Friedhofshalle Barzig 50,00 2 Friedhofshalle Allmosen 50,00 2 2.2 Kühlhalle/Schauraum Benutzung der Kühlhalle/pro Tag Benutzung Schauraum/je Gebrauch 3. 9,13 2 30,89 2 Friedhofsunterhaltungsgebühr 3.1 Friedhöfe Großräschen -Nord, -Mitte, - Ost und Freienhufen Erdgrabstätten einstellig 22,00 2 Kindergrabstätten (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 13,00 2 Urnengrabstätten 13,00 2 bei mehrstelligen Erdgrabstätten und Familiengrabstätten um das Mehrfache Friedhöfe Woschkow, Saalhausen, Barzig, Allmosen Erdgrabstätten einstellig 13,00 2 Kindergrabstätten (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 10,00 2 Urnengrabstätten 10,00 2 bei mehrstelligen Erdgrabstätten und Familiengrabstätten um das Mehrfache 3.2 anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr Mit dem 1.Tag, des auf dem Erwerb der Grabstätte folgenden Monats, beginnt die anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 3.3 Sonderregelung Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung, die unter 3.1. genannte Gebühr für einen Zeitraum von 5 Jahren als Einmalbetrag zu entrichten, wenn die Gründe dafür zwingender Natur sind. Diese Bestimmung regelt einen Sonderfall. Die Beweislast obliegt dem Antragsteller. Bei Neuveranlagung erfolgt dementsprechend eine Neuberechnung. 4. Allgemeine Gebührensätze 4.1. Bearbeitungsgebühren Bearbeitungsgebühren für Bestattungen/Trauerfall Wiedererwerb, Nachkauf bzw. Verlängerung Bearbeitungsgebühren von Rückgabeanträgen Bearbeitungsgebühren für Ausund Umbettungsanträge Erteilung einer Aufstellgenehmigung für Grabmale, Steinfassungen und Gedenkplatten Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung einer Graburkunde Bearbeitungsgebühr für Umschreibung/ Ummeldung von Graburkunden Bearbeitungsgebühr für Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit Übersendung einer Urne (zzgl. der gültigen Versandkosten) 4.2. Ausgrabungen und Umbettungen Ausbettung einer Urne (je angefangene 0,25 h Arbeitszeit entsprechend Zeitaufwand) Einbettung einer Urne 26,90 2 11,15 2 17,90 2 8,95 2 2,90 2 8,55 2 34,20 2 25,65 2 7,50 2 15,00 2 4.3. Beräumung und Entsorgung von Grabmalen, Einfassungen und Grabplatten Einfassung einer Einzelgrabstätte und Urnengrabstätte 15,14 2 Einfassung einer Mehrfachgrabstätte 22,71 2 Grabmale mit einer Sichtfläche bis 0,25 m 2 15,21 2 Grabmale mit einer Sichtfläche bis 0,50 m 2 22,85 2 Grabmale mit einer Sichtfläche über 0,50 m2 30,71 2 Grabplatten je Stück 7,64 2 4.4. Grabstättenberäumung Beräumung, Einebnung und Einsäen einer Grabstätte (je angefangene 0,25 h Arbeitszeit entsprechend Zeitaufwand) 7,50 2 4.5. Sonstige Gebühren Leistungen die in dieser Gebührensatzung nicht enthalten sind, werden mit einem Selbstkostensatz von 30,00 EURO/ Std. berechnet. ausgefertigt, Großräschen, 24.02.2005 gez. Thomas Zenker Bürgermeister - Siegel - 17 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 BVL-Nr. 123/2005 Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Großräschen und der Fachhochschule Lausitz Die Stadt Großräschen schließt mit der Fachhochschule Lausitz eine Kooperationsvereinbarung. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 124/2005 Erwerb von Arrondierungsflächen am zukünftigen Ilse-SeeVerhandlungsauftrag Die Verwaltung wird beauftragt mit der LMBV über weiteren Flächenerwerb zu verhandeln. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 125/2005 Umzug der AWO-Seniorentagesstätte in die „Gute Stube” im Kurmärker-Bürgerhaus Die Abgeordneten haben dem Abschluss eines Nutzungsvertrages der Stadt mit der AWO zum Betrieb einer Begegnungsstätte zugestimmt. ______________________________________________________________ BVL-Nr. 126/2005 „Ilse-Ledigenheim” - ein Haus im Wandel Die Verwaltung wird beauftragt, einen qualifizierten Förderantrag für die Sanierung von Dach und Keller zu entwickeln und einzureichen. Im Falle einer entsprechenden Fördermittelbereitstellung soll die Teilinstandsetzung des Gebäudes umgehend realisiert werden. Eine temporäre Nutzung und Entwicklung des Gebäudes durch die Lausitzwerkstatt wurde befürwortet. nicht öffentlicher Teil BVL-Nr. 113/2005 Verkauf von Wohnimmobilien in der Mühlenstraße ______________________________________________________________ BVL-Nr. 118/2005 Erwerb einer Immobilie im Ortsteil Wormlage ______________________________________________________________ BVL-Nr. 127/2005 Verkauf eines Gewerbegrundstücks am “Räschener Laug” ______________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzungen für Garagen auf kommunalem Grund und Boden 2005 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2004 mit der Haushaltssatzung für die Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Freienhufen und Woschkow den Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 320 v. H. beschlossen. Dieser Hebesatz bleibt für 2005 unverändert bestehen. Da mit den Grundsteuerbescheiden für Garagen auf kommunalem Grund und Boden keine weiteren Abgaben erhoben werden, verzichtet die Stadt Großräschen auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden 2005. Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer B für 2005 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2004 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer B 2005 wird gemäß der Dauerbescheide vom 23. März 2004 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten Bescheide als Jahresbetrag am 15. August 2005 fällig. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Großräschen - Der Bürgermeister , Seestr. 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Großräschen, 16. Februar 2005 gez. Thomas Zenker Bürgermeister ______________________________________________________________ Amtliche Bekanntmachung der Hundesteuerfestsetzung 2005 Die Hundesteuer 2005 ist sowohl im Stadtgebiet als auch in den jeweiligen Ortsteilen gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, so dass in diesem Kalenderjahr auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden verzichtet wird. Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, deren Anzahl der gehaltenen Hunde sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) die Hundesteuer für 2005 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2004 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2005 wird gemäß der Dauerbescheide vom 26. März 2004 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten Bescheide als Jahresbetrag am 15. August 2005 fällig. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Großräschen - Der Bürgermeister , Seestr. 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Großräschen, 16. Februar 2005 gez. Thomas Zenker Bürgermeister 18 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Sonstige öffentliche Bekanntmachungen Informationen zur Vorfahrtsänderung im Stadtgebiet Großräschen Einrichtung einer „Zone 30” in der Tempo-Siedlung Großräschen Mit der nun vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung seitens des Straßenverkehrsamtes zur Einrichtung einer großflächigen „Zone 30” für die gesamte Tempo-Siedlung einschließlich Neu-Bückgen findet ein langjähriger Entscheidungsprozess seinen, im Sinne vieler eingabeführender Anwohner, positiven Abschluss. Inhalt der Bürgerbeschwerden war das unangemessene Verkehrsverhalten von Kraftfahrern hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Bereich. Ein unabhängiges Ingenieurbüro führte Verkehrsstromzählungen durch und entwickelte auf deren Basis Varianten zur Verkehrsberuhigung. Die Abgeordneten und sachkundigen Bürger des Ordnungsund Umweltausschusses empfahlen die Variante, die Geschwindigkeit auf allen Straßen der Tempo-Siedlung einschließlich Neu-Bückgen nördlich des Knotens Chransdorfer-/Potsdamer Straße als „Zone 30” auszuweisen. Das heißt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt und es gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links”. Aufgrund des SVV-Beschlusses vom Februar 2004 wurde der entsprechende Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt, das nun die neue Vorfahrtsregelung verkehrsrechtlich anordnete. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der notwendigen Verkehrszeichen. Bis zur Realisierung der Anordnung ist noch etwas Geduld erforderlich. Die vorhandene Vorfahrtsbeschilderung wird dann ersatzlos zurück gebaut. Alle Verkehrsteilnehmer sind nach der Umsetzung der Anordnung zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert. Die Rechtsvor-links-Regelung gilt auch für Radfahrer. In diese Vorfahrtsregelung sind auch die unbefestigten Zwischenwege zwischen der Dresdener-, Cottbuser-, Frankfurter- und Potsdamer Straße mit einbezogen. An den entsprechenden Einmündungen muss ebenfalls die höchste Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer gelten. Die Umsetzung der vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung wird innerhalb des ersten Halbjahres 2005 erfolgen. Zum entsprechenden Zeitpunkt erfolgt nochmals eine Veröffentlichung in der lokalen Presse. 19 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 PRESSEMITTEILUNGEN Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg Hörlitzer Straße 34, 01968 Senftenberg, Telefon 03573 77205, Fax 77200 Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg baut Gebäude in Großräschen zurück Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) nimmt weitere 15 Ein-, 11 Zwei-, 37 Drei- und 12 Vierraumwohnungen in Großräschen aus ihrem Bestand. Dazu begannen am 22. November 2004 die Arbeiten zur Entkernung an den Objekten in dem F.-Reuter-Eck 1-5 und 7-11. Der Rückbau erfolgt in Absprache mit den Banken und der Kommune sowie in Übereinstimmung mit dem Stadtumbaukonzept. Bei dem Bauwerk handelt es sich um zwei in Plattenbauweise errichtete Gebäude vom Typ LPC. Die entstehende Freifläche wird begrünt. Das Umzugsmanagement für die betroffenen Gebäude wurde im November 2004 abgeschlossen. Durch das Angebot von alternativem Wohnraum gelang es dem Umzugsmanagement 80 % aller Mieter im Wohnungsbestand des Unternehmens zu halten. In den zwei verbleibenden Etagen entstehen 6 Drei-, 6 Vier-, und 3 Fünfraumwohnungen mit ca. 73, 90 und 105 m 2 Wohnfläche. Eine Besonderheit wird die Ausführung der Fünfraumwohnungen über zwei Etagen als Maisonettewohnung sein. Nach Abschluss der Umbauarbeiten verfügen alle Wohnungen über einen Balkon bzw. im Erdgeschoss über eine Terrasse. Damit reagiert die Wohnungsgesellschaft auf die verstärkte Nachfrage von Mietern nach großen Wohnungen mit gehobener Ausstattung. Für die 15 neuen Wohnungen liegen bereits Vormerkungen vor. Die Bauarbeiten finden voraussichtlich im Dezember 2005 ihren Abschluss. Bis dahin ist zudem eine Fassadenneugestaltung und eine Aufwertung des Wohnumfeldes geplant. Die Aufträge für die Arbeiten hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Firma SBR GmbH aus Görlitz erhalten. Die Baubetreuung erfolgt durch das Planungsbüro BiKo aus Senftenberg. Die KWG bittet alle im Umfeld betroffenen Mieter während der Baumaßnahme um ihr Verständnis für eventuell auftretende Staub- und Lärmbelästigung. Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) reißt altes Heizhaus in der Berliner Straße in Großräschen ab Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) beginnt am 24. Januar mit dem Rückbau des alten Heizhauses in der Berliner Strasse in Großräschen. Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) setzt den Stadtumbau mit der Aufwertung in der Rembrandtstraße 77 a-f in Großräschen fort Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) beginnt am 17. Januar mit dem Teilrückbau des Objektes in der Rembrandstraße 77 a-f in Großräschen. Dabei werden von dem 1968 in Blockbauweise errichteten Gebäude vom Typ „Q6” die beiden oberen Etagen abgetragen. Rückgebaute Hauseingangstüren, Fenster und Dachsteine finden Wiederverwendung in anderen Objekten. Der bisherige Wohnungsbestand in dem Objekt umfasste 48 Wohnungen. Die Wohneinheiten untergliederten sich in 24 Zweiraum- und 24 Dreiraumwohnungen. Für die seit vielen Jahren nicht mehr genutzte Industrieruine ist damit die Zeit abgelaufen. Dadurch verschwindet in Abstimmung mit der Kommune sowohl ein Gefährdungspotential als auch ein städtebaulicher Schandfleck im Bereich der GEWOBA. Die entstehende Freifläche wird begrünt und die Zufahrt zum Schillerplatz, die gegenwärtig nur bedingt nutzbar war, wieder voll befahrbar. Die Aufträge für die Arbeiten hat im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Firma SBR GmbH aus Görlitz erhalten. Die Baubetreuung erfolgt durch das Ingenieurbüro NUB aus Spremberg. Die KWG bittet alle im Umfeld betroffenen Mieter während der Baumaßnahme um ihr Verständnis für eventuell auftretende Staub- und Lärmbelästigung. Die Durchfahrt zwischen der Berliner Strasse und dem Schillerplatz wird während der Bauarbeiten auch für Fußgänger gesperrt sein. Kontakt zur Öffentlichkeitsarbeit: Ralf Weide, Telefon 03573 77205 oder (01 60) 7418046 20 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz” informiert STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stadt Großräschen bildet zum 1. September 2005 eine/ n Verwaltungsfachangestellte/n aus. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Leider hat sich in den Abfallkalender des KAEV „Niederlausitz” für das Jahr 2005 ein Fehler eingeschlichen. Auf Seite 41: Wichtige Adressen und Telefonnummern, muss die Telefonnummer der Abfallwirtschaftsunion (AWU) Wildau GmbH, Am Nordhafen 11, 15711 Königs Wusterhausen als beauftragtem Unternehmen für die Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke bzw. der gelben Wertstoffbehälter richtig lauten: 03375 520-0. Bitte beachten Sie die Korrektur. Bewerber/innen sollten über folgende Voraussetzungen verfügen: Schulabschluss mit Fachoberschulreife oder Abitur gute zwischenmenschliche Umgangsformen unproblematische Bewältigung von Stresssituationen selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise ausgeprägtes Interesse an der Arbeit mit Gesetzestexten und deren Umsetzung in der Verwaltungsarbeit Hinweis auf Bekanntmachung des Landrates des Landkreises OSL Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.03.2005 an: Hinweis auf die Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) für die Stadt Großräschen als Mitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL) Stadtverwaltung Großräschen Allgemeine Verwaltung, Frau Neufeld Seestraße 16, 01983 Großräschen Der Bürgermeister der Stadt Großräschen weist für die Stadt Großräschen als Verbandsmitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL) darauf hin, dass der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde die durch die Verbandsversammlung des WAL am 09.12.2004 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasserverbandes Lausitz (Verbandssatzung) und ihre kommunalaufsichtliche Genehmigung vom 20.12.2004 (AZ: 151104-91/04) im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nr. 13/ 2004 vom 27.12.2004 öffentlich bekannt gemacht hat. Großräschen, 24.2.2005 gez. Thomas Zenker Bürgermeister Bekanntmachung des Fundbüros Gemäß § 976 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Fundsachen, an denen die Stadt Großräschen das Eigentum hat, grundsätzlich öffentlich zu versteigern. Dazu bedarf es einer öffentlichen Bekanntmachung mindestens 6 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Der genaue Versteigerungstermin wird im Amtsblatt bekannt gegeben. Aktueller Bestand an Fundfahrrädern im Fundbüro Großräschen - Damenfahrrad „26”, Farbe: Rahmen blau-metallic, Schutzbleche: silber und schwarz, schwarzer Korb hinten - Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: Rahmen lila-metallic, Gabel vorn grün, Schutzbleche: schwarz, Korb hinten, Aufschrift: „Comeback”, Rahmen-Nr. vorhanden - Damenfahrrad „26”, Farbe: blau-metallic, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Mifa”, Rahmen-Nr. vorhanden - Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: rot-schwarz gesprenkelt, Aufschrift: „Strike” - Damenfahrrad „28”, Farbe: rot-metallic, oberer Rahmen lila, Schutzbleche: silber, Gepäckträger: schwarz, Aufschrift „BBF”, schwarzer Korb vorn, Rahmen-Nr. vorhanden - Damen-City-Bike „26”, Farbe: blau gespritzt, schwarzer Korb vorn - Damenfahrrad „26”, Farbe: dunkelgrün, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Capriolo” - Damenfahrrad „26”, Farbe: grün-gelb, Schutzbleche: silber - Damenfahrrad „28”, Farbe: lila-pink, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Goyen” - Damenfahrrad „26”, Farbe: lila, Schutzbleche: silber, Korb hinten, Aufschrift: „Falter” - Damenfahrrad „26”, Farbe: pink geflammt, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Kynast” - Damenfahrrad „26”, Farbe: blau gespritzt, roter Korb hinten - Damenfahrrad „26”, Farbe: rosa-schwarz - Damenfahrrad „26”, Farbe: hellgrün-metallic, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Diamant” Mitteilung des Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Standort Senftenberg, Adolfstraße 1-3 in 01968 Senftenberg (Agentur für Arbeit) Seit dem 16.02.2005 gelten folgende Öffnungszeiten für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II für die Bereiche der Leistungsabteilung und der Vermittlung und Beratung Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr geschlossen 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stadt Großräschen schreibt folgende befristete Stellen für das Freizeit- und Erholungszentrum Großräschen aus: 2 Kassierer/innen Arbeitsbedingungen: befristetes Arbeitsverhältnis, saisonabhängig von Mai bis September 30 Wochenstunden auch an Sonn- und Feiertagen Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.03.2005 an: Stadt Großräschen Allgemeine Verwaltung, Frau Neufeld Seestraße 16, 01983 Großräschen 21 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 - Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: Schwarz, Schutzbleche: schwarz aus Plastik, schwarzer Korb hinten, rote Aufschrift: „Master”, Rahmen-Nr. vorhanden - Damenfahrrad „26”, Farbe: pink, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Radiant”, Rahmen-Nr. vorhanden - Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: schwarz-lila, RahmenNr. vorhanden - Herren-Mountain-Bike „26”, Farbe: schwarz, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Nevada”, Rahmen-Nr. vorhanden - Herren-Mountain-Bike „26”, Farbe: grün-schwarz, keine Schutzbleche, Aufschrift: „Sadem Shimano” - Herrenfahrrad „26”, Farbe: lila-pink, Schutzbleche: schwarz aus Plastik, Rahmen-Nr. vorhanden - Herrenfahrrad „28”, Farbe: blau, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Universal” - Herren-Mountain-Bike „26”, Farbe: rosa-lila, Schutzbleche: schwarz aus Plastik, Aufschrift: „Rainbow”, RahmenNr. vorhanden - Herrenfahrrad „28”, Farbe: silber-grün-metallic, Rennlenker, Aufschrift: „Sport” An den Fundfahrrädern Empfangsberechtigte können im Fundbüro ihre Rechte unter Vorlage von Nachweisen (z. B. Fahrradpass, Rahmen-Nr. oder Rechnung) anmelden. Sitz: Stadtverwaltung Großräschen Ordnungs- und Sozialamt, Fundbüro Seestraße 4, 01983 Großräschen Sprechzeiten: Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Taube, auch außerhalb der Sprechzeiten erreichbar unter Telefon 035753 27-152 ______________________________________________________________ Jagdgenossenschaft Wormlage Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Wormlage lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Vollversammlung ein. Termin: Ort: Donnerstag 07.04.2005, um 19:00 Uhr Kunth’s Dorfschänke in Wormlage Tageordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes über das Jagdjahr 2004/05 3. Bericht der Kassenführerin/Prüfbericht 4. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft über die Ergebnisse des vergangenen und Zielstellung für das neue Jagdjahr 5. Diskussion 6. Beschlussfassung zu den Berichten 7. Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2005/06 8. Schlusswort gez. Vorwerk Jagdvorsteher Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Stadt Großräschen in den Gemarkungen Dörrwalde und Großräschen Land Brandenburg Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow Die SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH, vertr. durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Guido Holzhauser, Augsburger Straße 1 in 01309 Dresden, hat mit Datum vom 30. Januar 2004 einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Ferngasleitung (FGL 4417) nebst Einrichtungen und Zubehör/Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Stadt Großräschen gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 96-1320-310 geführt; er kann einschließlich der Karten innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, Haus 5, nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung unter (033203) 36-720 oder -823 während der Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBL I S. 2192) in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Das LBGR wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV erteilen. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Diese durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geklärt werden. Weil die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks bzw. mit der Energieanlage selbst erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann daher nur darauf gerichtet sein, dass die Leitung nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 25. Dezember 1993 außer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Der Widerspruch kann durch den Grundstückseigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung beim LBGR innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Es wird eindringlich darum gebeten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Vogel Ende des amtlichen Teils 22 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Informationen und Wissenswertes Rückblick auf 2004 - Großräschen und seine Ortsteile Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Amtsblattes, liebe Bürgerinnen und Bürger! Einer guten Tradition folgend, lassen wir im ersten Amtsblatt des Jahres das vergangene Jahr mit einigen Impressionen und Informationen Revue passieren -welche Ereignisse und Entwicklungen prägten Großräschen 2004 besonders? Der Industriestandort „Sonne” wurde im September feierlich eingeweiht, gleichzeitig erfolgte der Baustart für die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster”. Auch im vergangenen Jahr hieß es, den Strukturwandel, von dem die gesamte Region in vielen kommunalen und infrastrukturellen Bereichen betroffen ist, in der Stadt weiter voranzutreiben. Hier erfolgten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen Straßenumbenennungen, Mehrfachnennungen sind somit abgeschafft. Über die Gründe wurden alle Einwohner im Amtsblatt vorab intensiv informiert. Den Wirtschaftsstandort Großräschen prägen weiterhin mittelständische Unternehmen mit unterschiedlichsten Produktions- und Dienstleistungsangeboten. Eine gemeinsame Wirtschaftsbroschüre und 4 neue Firmenwegweiser helfen Interessenten bei der Orientierung und Akquise. Der Innovations- und Wirtschaftspreis der Stadt Großräschen wurde erstmals in Kooperation mit dem Amt Altdöbern vergeben. Erstmals gab es zwei Preisträger: ATTOMOL GmbH aus Lipten und Deliga-Seniorenausstatter GmbH aus Großräschen. Stellvertretend für eine erfolgreiche Standortentwicklung seien genannt: Aus STAMA wird ALTRAD, Fire Protection Systems etabliert sich im Gewerbegebiet „Am Räschener Laug”, in den leerstehenden ehemaligen Hagebau-Markt zieht der DELIGASeniorenfachmarkt ein mit in der Bundesrepublik bisher einmaligen Angebotsstrukturen. Die Firma HIJACKA aus der Stadt ging beim ersten Existenzgründer-Wettbewerb, initiiert von Vattenfall, als dritter Preisträger hervor. Wegen der am Ende leider erfolglosen Vertragsverhandlungen zur Weiterführung der Fernwärmeversorgung zwischen dem privaten Kraftwerksbetreiber, der Stadt und den Großräschener Wohnungsunternehmen musste Mitte 2004 mit der Realisierung neuer Wärmeversorgungsstrukturen begonnen werden. Diese Aufgabe erwies sich als große Herausforderung für die Stadt, die Wohnungsunternehmen, verschiedene Einzelkunden und die beteiligten Firmen. In kürzester Zeit erfolgten die Tiefbauarbeiten und die Installation der Hausanschlüsse – letztendlich verlief die Umstellung reibungslos. Ein personeller Stabwechsel erfolgte an der Spitze der Agrargenossenschaft Großräschen, Kapitän Hubert Kanter verließ die „Brücke”. Die besten Wünsche für Gesundheit und einen verdienten Ruhestand begleiten ihn. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Bildung und Ausbildung heißt Zukunft sichern - unter diesem Aspekt initiierte der Förderkreis für Ausbildung an der Gesamtschule den ersten Tag der Ausbildung. Daneben ist das Praxislernen der 8. und 9. Klassen im Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus eine Erfolgsgeschichte. An der Spitze des Förderkreises erfolgte ein Wechsel: Herr Dr. Strzodka übergab den Staffelstab an Herrn Schellstede junior. Die Veränderungen in der Großräschener Bildungslandschaft waren 2004 durch das Gymnasium geprägt - für das Schuljahr 2004/2005 wurden keine 7. Klassen mehr aufgenommen. Die Bevölkerungsentwicklung zu aller erst verursacht auch hier gravierende Einschnitte in das Gewohnte. Erfreulich ist die Entwicklung bei der Handwerkskammer Cottbus am Standort Großräschen, hier wird in Kürze der Grundstein für ein Kompetenzzentrum für Gebäudereiniger gelegt. Auch 2004 erwiesen sich die Großräschener Vereine als verlässlicher Träger des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in der Stadt. Stellvertretend sei hier die Eröffnung einer Heimatstube im Ortsteil Dörrwalde, das 10. Sport- und Spielfest des OSL-Kreises mit der envia-Roadshow, der Aufstieg der Handball-Frauen des SV Großräschen in die Verbandsliga sowie der Weihnachtsmarkt genannt. 23 Ein besonderer Höhepunkt des vergangenen Jahres war die Einweihung des Kurmärker-Saales Ende April. Minister Szymanski konnte auf der Festveranstaltung begrüßt werden. Am darauf folgenden Tag der offenen Tür nahmen die Großräschener ihren Saal in Beschlag. Eine Vielzahl von Veranstaltungen - Theater, Operette, Tanzveranstaltungen, Musikabende, Kino und Puppenbühne u.v.m. - prägten dieses vielseitige Haus bisher und die Großräschener und ihre Gäste dankten mit regem Besuch. Unvergessen ist auch die Einweihung der IBA-Terrassen durch Ministerpräsident Platzeck und die Eröffnung der Ausstellung “Zeitmaschine Lausitz” durch Ministerin Prof. Wanka. Im August konnte bereits der 10.000. Besucher hier begrüßt werden. Auch in den Ortsteilen tat sich einiges. In Freienhufen wurden im Januar die Turnhalle im Bürgerhaus zur Nutzung für den Freizeitsport übergeben, das Bürgerhaus selbst – mit Bergmann und Lore im Eingangsbereich - konnte kurz darauf an die Einwohner übergeben werden. Die Baukosten betrugen 1,04 Mio Euro. Auf letztgenanntem war die neue Weihnachtspyramide zu bestaunen, die von ortsansässigen Firmen in vielen Stunden freiwilliger Arbeit gemeinsam mit der Stadt aufgebaut wurde. Die freiwilligen Feuerwehren gewinnen zunehmend für den Wirtschaftsstandort Großräschen an Bedeutung. In der Stadt und ihren Ortsteilen gibt es neun aktive Wehren, im Jahr 2004 fuhren sie 95 Einsätze. Außerdem feierte die Saalhausener Wehr ihren 80. und die Wehr Großräschen-Nord ihren 75. Geburtstag. Richtfest am Mehrzweckgebäude im Ortsteil Woschkow feierten die Firmen gemeinsam mit den Einwohner im August. Hier werden 240.000 Euro verbaut, die Einweihung und die Übergabe an den Dorfverein, der dieses Haus zukünftig bewirtschaften wird, erfolgen im März dieses Jahres. 24 Der Jugendclub „JC 94” e. V. bezog sein neues Domizil „Jugendhaus Alte Post”. Hintergrund war, dass das Unternehmen AGG GmbH & Co. KG das „Haus der Jugend”, in dem bisher auch der Jugendclub untergebracht war, von der Stadt erwarb. Dies geschah auf Basis des kommunalen Gebäudebewirtschaftungskonzeptes parallel zur Schaffung des neuen KurmärkerBürgerzentrums. Gleichzeitig konnte dem interessanten alten Postgebäude damit neues Leben eingehaucht werden. Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 So wie genannte Brücke „kommt”, muss die Fußgängerbrükke über die Deutsche Bahn “gehen”. Hier ergab die routinemäßige Wartung, dass die als Verbindung von GroßräschenOst (Schmogro) zum Stadtzentrum fungierende Brücke abgerissen werden muss. Dies wird im April erfolgen, über Nachfolgevarianten wird derzeit in der Verwaltung gemeinsam mit den Abgeordneten beraten. Mit dem „Interkommunalen Entwicklungskonzept” und der Gründung des Zweckverbandes “Seenland Brandenburgische Lausitz” im II. Quartal 2004 rücken die Großräschener Nachbarkommunen und der Landkreis OSL näher zusammen. Für jeden täglich erlebbar, ging auch 2004 der Stadtumbau im Stadtgebiet weiter, hier wurden Fördermittel in Höhe von 640.000 Euro für den Rückbau und 226.000 Euro für Aufwertungsarbeiten überwiegend in Großräschen-Nord eingesetzt. Derzeit läuft in der Rembrandtstraße ein Modellprojekt der KWG mbH, hier ist zukünftig Wohnen in einem Wohnblock mit 2 Etagen statt bisher 5 möglich. Die nächste anspruchsvolle Baumaßnahme ist nach dem Abschluss der Arbeiten am Kurmärker-Ensemble innerhalb des Innenstadtsanierungsprogramms die Sanierung des Marktplatzes einschließlich der angrenzenden Straßen und Nebenanlagen. Hier erfolgte bei regem Bürgerinteresse eine erste Vorstellung der Pläne zur Sanierung bereits im vergangenen Oktober. Baustart für die „Brücke zum Seenland” an den IBA-Terrassen war im September 2004, Staatssekretär Schmitz-Jersch übergab einen Fördermittelbescheid über 352.870 Euro an die Stadt. Inzwischen ist der Baufortschritt für jeden gut sichtbar, die Einweihung der Seebrücke ist im Sommer geplant. Dank der Aktivitäten der LMBV, IBA und der Landesregierung schreitet die Bergbausanierung in der Region und der Stadt ständig voran. Innerhalb des „Sommers im Lausitzer Seenland” ist Großräschen Gastgeberin der 3. Besuchertage vom 8.07.2005 bis 10.07.2005. Ich lade Sie hierzu schon jetzt recht herzlich ein. Liebe Leserinnen und Leser, ich möchte mich bei den vielen aktiven ehrenamtlichen Mitstreitern, bei den Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbürgermeistern und den Dorfbeiräten unserer Ortsteile sowie bei allen nicht genannten engagierten Helfern für ihre geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung bedanken. Ihr Engagement ist wichtig und wird auch weiterhin unter den nicht günstiger werdenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Stadt gebraucht. Nehmen wir auch 2005 gemeinsam die Herausforderung an und lassen Sie uns die anstehenden Aufgaben mit Optimismus und persönlichem Engagement meistern. Thomas Zenker Bürgermeister 25 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Vereinsausstellung Hobby und Freizeit in Großräschen Freizeit sinnvoll gestalten hier gibt‘s jede Menge Anregungen! Stadtplan Großräschen interaktiv Seit 5. Januar 2005 ist der völlig aktualisierte Stadtplan für die Stadt Großräschen und für die Ortsteile auch im Internet unter www.grossraeschen.de verfügbar. Sämtliche Straßenumbenennungen sind eingearbeitet. Über eine StraßennamenSuchleiste kann jede Straße schnell aufgefunden werden. Am 19. und 20.03.2005 im Kurmärker-Saal zu sehen sind: Modellbau, künstlerische Arbeiten, Sammelleidenschaft, Vereinsleben Der Eintritt beträgt 1,- Euro. Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt. Wem Fortuna Glück beschert, der gewinnt beim Fragespiel. Die Auslosung der Preise ist am 20.03.2005 gegen 17.00 Uhr im Kurmärker-Saal. Veranstalter: Hobby- und Modellwerkstatt und die Stadt Großräschen _______________________________________________________________ Informationen der Wirtschaftsförderung Wirtschaftskatalog Der Wirtschaftskatalog zeichnet ein Kurzporträt des Wirtschaftsstandortes Großräschen mit Stand 2004, er will informieren und gleichzeitig neugierig machen. Die strukturbestimmenden Unternehmen werden vorgestellt, ohne jedoch Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Investitionsbedingungen in Großräschen, Fördermöglichkeiten im Land Brandenburg, Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung und den einzelnen Unternehmen sowie weitere wichtige Akteure werden benannt. Adressaten dieser Broschüre sind auch junge Großräschener, ihre Eltern und Erzieher, sie sollen aufmerksam gemacht werden auf das breite Spektrum von Ausbildungsplätzen am Ort. Der Wirtschaftskatalog ist in einer Auflage von 3000 Stück erschienen. Es sind noch Exemplare vorhanden, diese können bei der Stadt Großräschen gegen eine Schutzgebühr von 1,00 2 erworben werden. Information der InvestitionsBank des Landes Brandenburg Seit 15.12.2004 ist das Förderprogramm Forschung und Entwicklung – Große Richtlinie an den Start gegangen. Es ist eine neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien. Gefördert wird in Form eines Zuschusses für die industrielle Forschung bis zu 65 % und für die vorwettbewerbliche Entwicklung bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 2.500.000 EUR. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2005 gültig. Mit Wirkung zum 03.01.2005 wurde das Programmpaket Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für drei Monate bis zum 31.03.2005 verlängert. Mit Hilfe dieses Kreditprogrammes besteht die Möglichkeit für kleine Unternehmen bei günstigen Zinssätzen Investitionen zu finanzieren. So steht z. B. Einzelhandel- und Handwerksunternehmen die mindestens 4 Jahre am Markt agieren ein Kreditbetrag in Höhe von bis zu 50.000 EUR bei einem effektiven Jahreszins von 1,90 % zur Verfügung. Diese Mittel sind über die Hausbank zu beantragen. Nähere Informationen zu diesen und den anderen Förderprogrammen finden sie auf www.ilb.de oder können sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit Herrn Weißhaupt (Tel. 0163660-1597, Email: Heinrich.Weiß[email protected]) erhalten. 26 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe Veranstalter: Veranstaltungsort: Termin: Stadtverwaltung Großräschen Gewerbegebiet „Am Räschener Laug” an der B96 12./13. März 2005 Die 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe findet nach altbewährtem Konzept wieder im Gewerbegebiet „Am Räschener Laug” statt. Veranstalter ist die Stadt Großräschen in Zusammenarbeit mit dem Großräschener Gewerbeverein e. V. Die Messe dient als Plattform für ortsansässige Firmen ihren Kunden neue Angebote zu offerieren aber auch untereinander ins Gespräch zu kommen und Wirtschaftskontakte zu knüpfen. Als Ergänzung zum vorhandenen Großräschener Branchenmix sind auch jedes Jahr Firmen der Region gern gesehen, die das Portfolio im Interesse der Messebesucher abrunden. So ist aus manchem „Gelegenheitsaussteller” schon ein Stammgast der Großräschener Leistungsschau geworden. Die Standgelder sind moderat, den Messebesuchern wird ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm geboten, der Eintritt ist frei. Auf Grund der guten Resonanz des Messeforums 2004 werden den Ausstellern wieder an beiden Tagen Möglichkeiten für das Halten von Fachvorträgen gegeben. Am Samstag veranstaltet der Gewerbeverein Großräschen e. V. aus Anlass der Messe einen gemütlichen Abend mit Musik und Tanz für Aussteller und Gewerbevereinsmitglieder . Anlässlich der 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe findet auch 2005 wieder ein verkaufsoffenes Wochenende im Gewerbegebiet statt. Die Standortvergabe erfolgt nach Branchen, um eine Anmeldung wird gebeten. Kontakt: Stadtverwaltung Großräschen - Wirtschaftsförderung Seestraße 16, 01983 Großräschen per Fax 035753 27113 ANMELDUNG Ich melde mich verbindlich für die Teilnahme an der 14. Großräschener Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe am 12./13. März 2005 an. Mit den Teilnahmebedingungen erkläre ich mich einverstanden. 1. Die Öffnungszeiten der Leistungsschau sind: Samstag 10.00 - 17.00 Uhr und Sonntag 11.00 - 17.00 Uhr Der Aufbau der Ausstellerstände ist Freitag, den 11. März 2005 ab 8:00 Uhr möglich, der Abbau sollte am Montag, den 14. März 2005 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen. Anlässlich der Leistungsschau wird ein verkaufsoffenes Wochenende im Gewerbegebiet „Am Räschener Laug” durchgeführt. Anmeldungen von Gewerbetreibenden und Händlern nimmt ausschließlich die Stadtverwaltung Großräschen entgegen. Das Standgeld beträgt 15 2/qm für Ausstellungsstände im Innen- und Außenbereich und 10 2/qm für Imbissstände (nur Außenbereich). Die Stadt Großräschen als Veranstalter organisiert und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit und die Vermarktung der 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe. Die Aussteller und Händler erklären sich bereit, diesbezüglich mit der Stadt zusammenzuarbeiten. Firma: _____________________________ Straße, PLZ, Ort: _____________________________ Ansprechpartner: _____________________________ Telefon-Nr.: _____________________________ Fax: _____________________________ E-mail: _____________________________ 2. Ich benötige einen Tisch und vier Stühle ja nein 3. Mein Flächenbedarf beträgt ca. _____________ qm. 4. Branche (bitte ankreuzen) Bauhandwerk Ingenieurbüro Versicherung/Finanzierung Immobilien/Fertigteilhäuser Heizung/Sanitär/Solarenergie sonstiges Dr. Cornelia Wobar, Wirtschaftsförderung Telefon 035753 27137, Fax 27-113 [email protected] Teilnahmebedingungen Die 14. Großräschener Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe findet am 12. und 13. März 2005 im Gewerbegebiet „Am Räschener Laug” an der B 96 in den Ausstellungshallen der Autohäuser (Ford, Opel, VW), der Firma Deliga Seniorenausstatter und im Möbelzentrum statt. Die Zuordnung der Aussteller in die Ausstellungshallen erfolgt anhand des eingereichten Ausstellungsprofils nach Branchen. Das Messeforum findet voraussichtlich im Ford- Autohaus statt. Ausstellerdaten: Ausstellungssortiment: ___________________________ _______________________________________________ 5. Mein Standortwunsch ist (Zutreffendes bitte ankreuzen) Außenbereich Innenbereich 6. Sonstiges (gewünschter Nachbarstand u. ä.) _______________________________________________ 7. Interesse an einer Internetpräsentation anlässlich der 14. Leistungsschau ja nein 8. Ich möchte gern einen Fachvortrag im Messeforum halten ja nein 9. Ich habe Interesse an der Abendveranstaltung: ja, Anzahl der Personen ________________ nein __________________________________________________________________ Datum Unterschrift 27 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Weniger Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen im Jahr 2004 Vielfältige Faktoren bestimmen das Einsatzgeschehen der Feuerwehr. Dazu gehören insbesondere: · Unwetter, verbunden mit Sturm, Starkregen, Kälte, Schnee, Eis, usw. · Dürrezeiten welche die Waldbrandgefahr begünstigen · unbesonnenes, fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln der Menschen An den 95 Einsätzen waren die Ortswehren wie folgt beteiligt: Großräschen-Nord 87 x Großräschen-Ost 13 x Allmosen 0x Barzig 0x Dörrwalde 1x Freienhufen 15 x Saalhausen 4x Wormlage 1x Woschkow 0x Entsprechend oft, doch eher gering ist im Jahr 2004 die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Großräschen zum Einsatz gerufen worden. Insgesamt waren 89 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen an den Einsätzen beteiligt. Auf die einzelnen Ortswehren bezogen ergibt das folgenden Stand: Einsätze insgesamt: davon: Gebäudebrände, Brände im Wohnund Freizeitbereich Müllcontainerbrände sonstige Brände Flächen- und Ödlandbrände Waldbrände einschließlich Restablöschung Verkehrsunfälle, PKW-Brände, Ölspuren sonstige Hilfeleistungen Tier in Not Personen in Gefahr Wasserrohrbrüche Unwetterschäden nach Sturm Wasserpumpen nach starken Regen Auslösung von Brandmeldeanlagen Falschalarmierungen Übungen OTS an besonders brandgefährdeten Objekten 95 12 6 7 13 3 24 1 0 1 1 6 2 11 4 0 4 Gemäß der Ausrückeordnung für die FF Großräschen sowie Art, Ort und Umfang des Einsatzes waren die Ortswehren einbezogen. Großräschen-Nord Großräschen-Ost Dörrwalde Freienhufen Saalhausen Wormlage 37 15 6 14 12 5 Die Gesamtzeit aller Einsätze im Jahr 2004 beträgt 112 Stunden in denen Angehörige der FF Großräschen ehrenamtlich Hilfe geleistet und sich dabei oft selbst in Gefahr begeben haben. Damit die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst gemäß dem Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) leisten können, sind viele Stunden Ausbildung und Gerätetraining zu absolvieren. So wurden von Angehörigen der FF Großräschen im laufenden Jahr 2004 folgende Lehrgänge absolviert. Die Ausbildungsdauer dieser Lehrgänge beträgt, unterschiedlich ihrer Art, bis zu 10 Tagen. Darüber hinaus muss von den Teilnehmern viel Freizeit investiert werden. Die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule Eisenhüttenstadt haben absolviert: 1 Teilnehmer zum Zugführer 2 Teilnehmer zum Gruppenführer 1 Teilnehmer zum Gerätewart für feuerwehrtechnische Geräte 2 Teilnehmer Fortbildung in Technische Hilfe bei Bahnunfällen 1 Teilnehmer Fortbildung in Technische Hilfe Grundtätigkeiten Die Kreisausbildung im FKTZ Großräschen haben absolviert 9 Teilnehmer zum Sprechfunker 8 Teilnehmer zum Atemschutzgeräteträger 3 Teilnehmer in der Technischen Hilfeleistung 2 Teilnehmer für Gefährliche Stoffe u. Güter 4 Teilnehmer zum Truppführer 6 Teilnehmer haben am Fahrsicherheitstraining für Maschinisten teilgenommen 28 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Erreichbarkeit der Regionalleitstelle Lausitz Auf Grund der Regionalisierung der Leitstellen der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus zur Regionalleitstelle Lausitz hat sich die Erreichbarkeit geändert. Die Regionalleitstelle übernimmt auch alle bisherigen Aufgaben der Leitstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Regionalleitstelle ist erreichbar unter Telefon 0355 632-0. Für den Notruf gilt weiterhin uneingeschränkt die Rufnummer 112. gez. Schäl amt. SGL Rettungsdienst Mit der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr, welche mit Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen kann, ist eine Grundausbildung zum Truppmann zu absolvieren. Diese Ausbildung in Regie der örtlichen Feuerwehr, erfolgt erneut im Winterhalbjahr 2004/05 für 14 vorwiegend von der Jugendfeuerwehr übernommene Mitglieder. Im April 2005 werden diese Jugendlichen ihre Grundausbildung abschließen und danach die Reihen der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden stärken. Der Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr wird vorwiegend aus der Jugendfeuerwehr gewonnen. Qualifizierte Jugendfeuerwehrwarte sind in den Ortswehren bemüht die Kinder und Jugendlichen mit Sport und Spiel für die Feuerwehr zu begeistern. Diese Arbeit findet in der Mitgliederzahl der Jfw ihre Bestätigung. FH Lausitz und GutsMuths-Grundschule Großräschen kooperieren Vereinbarung in feierlichem Rahmen unterzeichnet Eine Kooperationsvereinbarung schlossen die Fachhochschule Lausitz und die GutsMuths-Grundschule Großräschen. Die Präsidentin der FHL, Brigitte Klotz, und die Schulleiterin, Christa Schachtschneider, unterzeichneten diese am 1. Februar 2005 an der Großräschener Schule der ersten Grundschule, mit der die FHL nun auf vertraglicher Grundlage zusammenwirkt. In Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Großräschen, Thomas Zenker, nahm die Amtsleiterin Allgemeine Verwaltung, Karin Neufeld, an der Vertragsunterzeichnung teil. Mit einem sehr gut auf den Anlass der Veranstaltung zugeschnittenen Programm, das von Freundschaft, gegenseitigem Vertrauen, Rücksichtnahme und Internationalität handelte, sorgten Schülerinnen und Schüler für deren feierlichen Rahmen. In den Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Großräschen bestehen Jugendfeuerwehren in folgender Stärke: Großräschen-Nord 13 Mitglieder Großräschen-Ost 13 Mitglieder Dörrwalde 12 Mitglieder Freienhufen 9 Mitglieder Saalhausen 9 Mitglieder Wormlage 2 Mitglieder Woschkow 4 Mitglieder Diese Aufstellung lässt unschwer erkennen, dass die Mitgliederzahl eine solide Basis für eine kontinuierliche Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr sein kann. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Träger des Brandschutzes, die amtsfreie Gemeinde, zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Hilfeleistung die Freiwilligen Feuerwehren benötigt. Entsprechend bringen sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein. Die nötige Akzeptanz unter der Bevölkerung trägt zur Verbesserung des Klimas bei den Hilfeleistenden bei. Damit erhalten die ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr zumindest eine moralische Anerkennung für die o. g. Leistungen zum Wohl der Allgemeinheit. Die Zusammenarbeit von Fachhochschule Lausitz und GutsMuths-Grundschule soll vor allem auf dem Gebiet der Bildung erfolgen, wobei die Begabtenförderung und die Lehrerfortbildung besondere Schwerpunkte sind. Anwendungsbezogene Projekte sollen insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern entwickelt werden. Ebenso ist die Begleitung des interkulturellen Unterrichtes durch ausländische Studierende der FHL vorgesehen. 29 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Keine Überlebenschance für Fußgängerbrücke Einweihung des Denkmals anlässlich des Flugzeugabsturzes vor 60 Jahren Schon vor dem Weihnachtsfest 2004 wurde der Großräschener Bürgermeister, Thomas Zenker, von einer Hiobsbotschaft überrascht, denn zwei unabhängige Gutachter waren zu einem gemeinsamen Standpunkt gekommen: Die Bahnüberführung (sprich: Brücke), die Großräschen-Ost mit der Stadtmitte verbindet, ist baufällig und muss abgetragen werden. Am 22. März dieses Jahres jährt sich zum 60. Male der Absturz eines amerikanischen Bombers in Großräschen, welcher an seiner Absturzstelle in der jetzigen Käthe-Kollwitz-Straße dreizehn Deutschen und neun Amerikanern das Leben kostete, viele erlitten Verletzungen und das Haus wurde zerstört. Um 1920 gebaut, wurde sie nach dem 2. Weltkrieg von der Kreisverwaltung übernommen. Auch danach blieb sie in Trägerschaft des Landkreises. Erst Ende der neunziger Jahre wurde sie der Stadt übergeben, weil sie keine regionale Funktion erfülle. Zwar wurde seitens des Landkreises der begehbare Zustand durch eine neue Treppe verbessert, aber fortan war es die Stadt, die für Unterhaltungskosten und für die Sicherheit Verantwortung trug. Wie das Stadtoberhaupt ausführte, seien Fußgänger nicht gefährdet, aber die Deutsche Bundesbahn sah eine Gefährdung ihrer Züge durch möglicherweise herabfallende Brückenteile. Dazu muss gesagt werden, dass die Konstruktion mit einem hohen Nietenanteil in sich befestigt ist. Eben diese Nieten sind teilweise bedrohlich von der Korrosion erfasst. Aus diesem Grund eben besteht die DB auf den Abriss dieser Brücke. Dass dieses Gutachterurteil und die Forderung der DB nun sofort nach sich zog, versteht sich von selbst, zum einen war es die Finanzierung und zum anderen die Suche nach Lösungen. Schon in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen verliefen die Diskussionen kontrovers und machten deutlich, wie schwer die Lösungsfindung war. Dabei kristallisierten sich 3 Lösungsvarianten heraus: 1. der Bau einer neuen Brücke 2. eine Untertunnelung anstelle der Brücke 3. einen Gehweg durch die bestehende Unterführung errichten. Interessant ist der Aspekt, dass die Frequentierung der Brücke unter einem beachtlichen Rückgang leide, denn eine an verschiedenen Tagen durchgeführte Zählung ergab, dass etwa nur noch 50 - 80 Personen täglich diesen Übergang nutzen. Aber Thomas Zenker weiß auch, dass diese Brücke ihre psychologische Funktion hat. „Sie ist ein Teil des Stadtbildes und viele Einwohner sind mit ihr groß geworden.” Gegenwärtig steht aber nur eines fest, dass die Brücke fallen wird. Eine Vorabsprache mit der Deutschen Bahn gab es dazu auch schon, so dass der Abriss voraussichtlich am 9./10. April 2005 stattfinden wird. Handlungsfreiheit für die anstehenden Lösungswege sind derzeit noch nicht gegeben, da erst der Haushalt beschlossen sein muss, da alle Kosten und Nebenkosten der Stadt zur Last fallen. Gegenwärtig läuft eine Variantenuntersuchung zu möglichen Ersatzlösungen. Vor Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu einer Vorzugslösung - voraussichtlich im Juni - will der Bürgermeister zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einladen. gez. P. Schmaler Der einzige amerikanische Überlebende, Mr. John H. Bryner, beschloss anlässlich seines zweiten Besuches hier bei uns, für diese Opfer ein Denkmal zu errichten. Darüber wurde bereits in der Presse berichtet. Das Denkmal ist zurzeit nach dem Entwurf von Mr. Bryner bei der Firma Naturstein Menzel in Ruhland in der Fertigung. Der Standort auf dem Friedhof an der Friedhofstraße ist bereits fertiggestellt. Die Einweihung dieser Gedächtnisstätte erfolgt am Dienstag, dem 22. März 2005 um 14:00 Uhr. Die Einwohner von Großräschen sind dazu herzlich eingeladen. Mr. Bryner will mit ca. 20 Angehörigen aus Amerika teilnehmen. gez. H.-J. Grune Wahl des Gewerbevereins Großräschen e. V. Am 19. Januar 2005 fand auf den IBA-Terrassen die turnusmäßige Wahl des Vorstandes des Gewerbevereins Großräschen e. V. und des Vorsitzenden statt. 39 Mitglieder waren der Einladung gefolgt. Auf der Tagesordnung standen zunächst der Bericht des Vorstandes und des Kassenwarts sowie der Bericht des Kassenprüfers. Herr Adam gab als Vorsitzender einen Bericht über das Vereinsleben in den Jahren 2003 und 2004. Insbesondere die Unternehmerstammtische zu wechselnden aktuellen Themen erfreuten sich einer wachsenden Beliebtheit und waren immer gut besucht. Höhepunkt im Vereinsleben der jetzt 69 Mitglieder waren die Vereinsfahrt 2003 zum Schloss Wackerbart und 2004 nach Berlin, die Sommerfeste und Weihnachtsabende. Besonderen Dank sprach Herr Adam den Mitgliedern aus, die durch ihr Engagement zum Gelingen der Stadtfeste beigetragen haben. Die 2004 durch den Gewerbeverein organisierten Veranstaltungen im Kurmärker-Saal waren eine neue Herausforderung, welche bravourös gemeistert wurde - sowohl Dancing Feet als auch die Johann-Strauß-Gala waren ausverkauft. Nach noch einigen nach Satzung erforderlichen Tagesordnungspunkten wie Entlastung des Vorstandes wurde dann die eigentliche Wahl durchgeführt. Aufgrund der gestiegenen Zahl der Mitglieder wurden Vorschläge zur Erweiterung des Vorstandes eingebracht. Hier die gewählten Vorstandsmitglieder: Herr Thomas Adam - Vorsitzender (Geschäftsführer Lausitzer Gartenwelt) Herr Bernd Mattuschka - Stellvertretender Vorsitzender (Ingenieurbüro Mattuschka) Herr Axel Messinger - Schriftführer (Geschäftsführer Autohaus Großräschen mbH) Frau Eva Franke - Kassenwart (Geschäftsstellenleiterin Sparkasse Niederlausitz, Großräschen) Herr Chris-Andy Baer (Victoria Generalagentur) Herr Karsten-Olaf Müller (Geschäftsführer Bau- und Betreibergesellschaft IBA-Terrassen mbH) Herr Marten Eger (Geschäftsführer Schwarze-Elster Recycling GmbH). 30 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Die Vorstandsmitglieder bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen, was sich auch in dem einstimmigen Wahlergebnis niederschlug. Herr Adam gab einen Ausblick auf geplante Veranstaltungen 2005. Unter Fortführung der guten Zusammenarbeit mit der Stadt Großräschen sind in bewährter Weise gemeinsame Aktionen anlässlich der 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe und zum 8. Drachenfest geplant. Die Unternehmerstammtische finden auch 2005 ihre Fortsetzung - gute Ideen sind von allen Mitgliedern gefragt. Als ein Thema wurde das neue Abfallrecht aufgenommen, Herr Eger als neu gewonnenes Vorstandsmitglied kann hier kompetent Auskunft geben, der Termin wird demnächst veröffentlicht. Traditionell wird auch in diesem Jahr eine Vereinsfahrt durchgeführt, eine erstes Angebot mit der Dampflok nach Breslau liegt vor und fand großen Anklang bei allen anwesenden Mitgliedern. Frau Dr. Wobar, die seitens der Stadt an der Wahlversammlung teilnahm und auch für das kommende Jahr die Unterstützung der Stadt zusicherte, warb bei den Mitgliedern des Gewerbevereins für Mitarbeit im Förderkreis für Ausbildung. Auch Firmen, die selber nicht ausbilden, können Praktikaplätze für Schüler zur Verfügung stellen um das sogenannte „Praxislernen” auf eine noch breitere Basis zu stellen. Herr Gerold Schellstede junior als neuer Sprecher des Förderkreis erläuterte Erreichtes und Zielstellungen, im Jahr 2005 wird es wieder einen “Tag der Ausbildung” geben. Besonderer Höhepunkt werden die 3. Besuchertage im Lausitzer Seenland sein - in diesem Jahr ist die Stadt Großräschen vom 8. bis 10. Juli Gastgeber. Herr Adam rief alle Gewerbetreibenden der Stadt auf, Ideen zu sammeln und zum Gelingen dieses Festes beizutragen. Eine solches Projekt stellt hohe Anforderungen an die Beteiligten und ist eine Chance zugleich. Auch im Kurmärker-Saal sollen 2005 wieder Veranstaltungen unter Federführung des Gewerbevereins durchgeführt werden, so eine Kindertagsfeier und am 29.10.05 „Flams of the dance” – ein Tanzspektakel erster Klasse als Deutschlandpremiere. Der Wahlabend klang nach „abgearbeiteter” Tagesordnung mit einem gemütlichen Beisammensein aus. VORSCHAU der Arbeitslosen-Service-Einrichtung, Gartenstraße 1, Großräschen Auch in diesem Jahr findet vom 4. bis 13. März die Brandenburgische Frauenwoche unter dem Motto „Junges Gemüse und altes Eisen” statt. Dazu werden von unserer Einrichtung wieder Veranstaltungen organisiert, an denen jeder Bürger teilnehmen kann. Am Dienstag, dem 8. März 2005 findet im Kurmärker-Saal um 15.00 Uhr unsere Festveranstaltung anlässlich des Frauentages statt. Schüler der GutsMuths-Grundschule werden uns mit einem schönen Programm erfreuen. Gemeinsam bei Kaffee und Kuchen kann sich dann informiert und unterhalten werden. Dazu möchten wir Sie alle recht herzlich einladen. Anmeldungen erbitten wir unter Telefon 3164 bis zum 01.03.05. Am Mittwoch, den 9. März 2005 findet um 14.00 Uhr in der Arbeitslosen-Service-Einrichtung in der Gartenstr. 1 eine Veranstaltung zur onkologischen Selbstvorsorge mit der Gynäkologin Frau Dr. Barz statt. Der Kurs richtet sich an alle Brandenburger Frauen und will die einfachste Vorsorge zur Vorbeugung von Brustkrebs - die Selbstuntersuchung der Brustfördern. Sie erhalten Informationen über die Chancen der Vorsorge und Früherkennung. Unter Anleitung von Frau Dr. Barz werden Sie dann selbst aktiv und erlernen die richtige Technik der Selbstuntersuchung der Brust. Zur Übung steht ein Silikon-Tastmodell zur Verfügung. Wir laden alle Frauen dazu herzlich ein. Anmeldungen erbitten wir unter Telefon 3164 bis zum 02.03.05. Achtung! Am 22.April 2005 findet wieder anlässlich der Brandenburgischen Frauenwoche in Dresden eine Modenschau statt. Für einen Unkostenbeitrag von nur 5 2 fahren Sie mit uns mit dem Bus dorthin und erleben in netter Runde bei Kaffee und Kuchen ein Präsentation von Damenmode direkt vom Hersteller, individuelle Beratung und Verkauf eingeschlossen. Das Unternehmen bietet Ihnen modischen Schick in Blusen, Hosen, Röcken, Westen, Jacken ... und vieles mehr. Die Models zeigen Ihnen eine breite Palette erstklassiger Kombinationen. Die Mitarbeiterinnen bedienen Sie nett und freundlich, auch wenn Sie erst nur einmal „schnuppern” wollen. Abfahrt ist ca. 13.30 Uhr, einsteigen können Sie an den Haltestellen in Freienhufen, Rembrandtstraße und Stadtverwaltung. Genaue Informationen und Anmeldungen (bitte bis zum 4. April) zur Fahrt erhalten Sie bei Beate Steuer (Ortsvorsitzende) oder bei der ASE, Gartenstr. 1 unter Telefon 3164. Literaturwettbewerb Birkchen Suchen junge Texte für ein neues Buch! Schreiber von 8 bis 2 Jahren sind mit ihren Geschichten, Gedichten, Fabeln, Märchen ... beim Nachwuchs-Literaturbüro des „Birkchens” gut aufgehoben. Im Jahr 2004 beteiligten sich über 700 Autoren am Bundesweiten Kinder- und Jugendliteraturwettbewerb. Einige wurden mit ihren Texten in der Anthologie „Ich schreibe! veröffentlicht, einige Texte ergänzen die Bilder junger Künstler im Literaturkalender „Ich schreibe! Ich male!”. Natürlich soll an Texten auch gearbeitet werden, die Ergebnisse sollen bei Lesungen vorgestellt werden und es soll auch in diesem Jahr ein Buch mit Arbeiten des Wettbewerbs entstehen. Wichtig sind folgende Dinge beim Einsenden der Arbeiten: Einsendeschluss ist der 31.03.2005 Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse Texte per Diskette oder E-Mail senden Word-Format mit einfachem Zeilenabstand verwenden In der Schriftart Arial und Schriftgröße 10 schreiben nicht mehr als 3 Seiten umfassende Prosa (Geschichten, Auszüge aus längeren Erzählungen ...) oder maximal 3 Gedichte (d.h. 1 Gedicht pro Seite oder 1 Gedicht über max. 3 Seiten) Mit der Beteiligung gibst du uns deine Einwilligung zur Verwendung des Textes mit Angabe deines Namens und deines Alters im Rahmen der Arbeit des Birkchens einschl. der Lesung durch Dritte bei Lesetouren. Sende die Beiträge unter dem Stichwort „Schreibwettbewerb” an: Nachwuchs-Literaturbüro “Birkchen” Straße der Jugend 1a, 01968 Brieske Telefon/Fax 03573 64031 [email protected] Weitere Informationen unter www.birkchen-ev.de 31 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Arbeitslosenverband Dt., LV Brandenburg e. V., Arbeitslosen-Service-Einrichtung Großräschen, Gartenstraße 1 Aufruf! Helfen Sie anderen in unserer Region mit Ihrer nicht mehr benötigten Bekleidung und Dingen des täglichen Bedarfs. Spenden werden auch nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer Großräschen 16333 abgeholt. Ebenfalls mit umgezogen in die 3. Etage des Stadthauses ist die Nähstube mit dem Änderungs- und Reparaturservice und der Annahmestelle für Reinigung. Telefonisch ist sie neu zu erreichen über die Nr. 16333. Größer - Schöner - Besser präsentiert sich die Textilwerkstatt seit dem 3.1.2005 in den neuen Räumen in der 3. Etage des Stadthauses. Übersichtlicher gestaltet sind der Bereich für Damen-, Herren- und Kinderbekleidung. Verblieben in den bisherigen Räumen ist die Möbelbörse. Hier wird Ihr nicht mehr gebrauchtes Mobiliar aller Art, aber auch Kühlschranke, Waschmaschinen, Lampen. Fahrräder und anderes entgegengenommen. Haben Sie nicht die Möglichkeit, schwere oder sperrige Gegenstände selbst zu bringen, werden sie von uns abgeholt. Kinder- und Spielzeugabteilung Erweitert wurde das Angebot bei Haushaltswaren, Spielzeug und auch der Kostümverleih. Neu hinzu gekommen ist für alle Liebhaber des Vergangenen die Trödelecke. Kostenlos steht weiterhin die Kleiderkammer allen Betroffenen zur Verfügung. Gerade für diesen Bereich benötigen wir Ihre Spenden. Aufruf! Sie kaufen sich demnächst ein neues Wohnzimmer, ein neues Bett oder eine schönere Lampe? Und die alten Sachen haben eigentlich noch nicht ausgedient? Dann rufen Sie in der Möbelbörse unter der Tel.-Nr. 16333 an. Mit Ihrer Spende helfen Sie denjenigen, die bedürftig sind. Achtung! Auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit und der neuen Arbeitsmarktreform sind viele unverschuldet in finanzielle Not geraten. Wenn das Geld kaum noch für die täglichen Lebensmittel reicht, ist die Anschaffung neuer Sachen und Möbel fast nicht mehr möglich. Wir haben da was für Sie! - Schauen Sie vorbei in den Räumen der Möbelbörse und Textilwerkstatt. Hier finden Sie alles für den kleinen Geldbeutel, von Bekleidung über Tischwäsche, Mobiliar aller Art bis Elektrogeräte, Fahrräder... Weiterhin führen wir für Sie Umzüge, Haushaltsauflösungen, kleine Fahrten u. a. durch, wenn Sie allein dazu nicht in der Lage sind oder keinen geeigneten Pkw besitzen. Neu - unsere Haushaltswarenabteilung Kommen Sie bei uns vorbei! 32 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Öffnungszeiten: Textilwerkstatt/Möbelbörse Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Telefon 16333 Nähstube Montag bis Mittwoch Donnerstag 09.00 Uhr - 16.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr NEU Ab März 2005 findet in unserer Einrichtung monatlich eine Rechtsberatung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen statt. Der erste Termin ist der 23. März 2005 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr. Anmeldungen und alle weiteren Termine bitte in der Arbeitslosen-Service-Einrichtung und unter Telefon 3164. (Die Rechtsberatung ist für Mitglieder der ALV kostenlos.) ___________________________________________________________ Deutscher FamilienVerband Brandenburg e. V. Der Familie verpflichtet, Potsdamer Str. 6, 14550 Bochow, Tel. 033207 70891 od. 70892, Fax 70893E-Mail: [email protected] Zuschüsse für die Familienferien Der Deutsche Familienverband, Landesverband Brandenburg e. V. kann für das erste Quartal 2005 einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden einen Zuschuss für Familienferien zukommen lassen. Diese Mittel werden vom Landesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Brandenburg bereitgestellt. Voraussetzung ist ein Urlaubsaufenthalt in Deutschland, Polen oder Tschechien. Gefördert werden höchstens 14 Tage. Der Zuschuss kann je nach Einkommen 5,20 2; 6,70 2 oder 7,70 2 pro Tag und pro Person betragen. Antragsberechtigt sind Familien mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Ausschlaggebend für die Berechnung ist das gesamte Familiennettoeinkommen. Anträge können ab sofort beim DFV- Landesverband telefonisch oder schriftlich abgefordert werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich unter Telefon 033207 70891 oder 033207 70892 jederzeit zur Verfügung. gez. Dieter Willholz Landesgeschäftsführer Die Schule - Für Berufe mit Zukunft Unternehmensverbund DIE SCHULE IFBE med. Institut für berufsbezogene Erwachsenenbildung GmbH Bildungsangebot 2005 Ergotherapeut - ein medizinischer Fachberuf mit Zukunft Die Staatlich anerkannte Schule für Ergotherapie Großräschen bereitet für den 1. Oktober 2005 den Start des 10. Ausbildungsganges zum/zur staatlich anerkannten Ergotherapeut/in vor und nimmt ab sofort Bewerbungen entgegen. Wir bieten Erstausbildung bzw. Umschulung an. Voraussetzung für die 3jährige Ausbildung ist mindestens ein guter Realschulabschluss, ggf. Fachabitur bzw. Abitur oder ein guter Hauptschulabschluss (Erweiterte Berufsbildungsreife) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung. Die Ausbildungsgebühr für eine Erstausbildung beträgt 350,- 2 monatlich. Die Schule ist BaföG-anerkannt. Bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen übernehmen die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder weitere Träger die Ausbildungskosten. Wir bieten Interessenten eine umfassende persönliche Beratung zum Berufsbild und zu unserer Ausbildung. Besichtigung der Schule und „Schnuppertage” sind nach Absprache ebenfalls möglich. DIE SCHULE*IFBE med. GmbH Staatlich anerkannte Schule für Ergotherapie Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 01983 Großräschen Telefon 035753 26248, Fax 035753 26249 www.die-schule.de · [email protected] AUFRUF ZUM MITMACHEN! Liebe Heimatfreunde und ehemalige Einwohner aus dem Ortsteil Großräschen-Süd, dem einstigen schönen Grube-Ilse-Bückgen In den Jahren 1988 bis 1989 mussten durch die Abbaggerung des Dorfes Bückgen und der Siedlung Anna-Mathilde mehr als fünftausend Menschen ihren Wohnsitz aufgeben. Der Braunkohlenbergbau beanspruchte dieses Gebiet. Ein neuer Anfang war für viele ältere und jüngere Menschen die Umsiedlung in eine neue Wohnung in der näheren Umgebung der alten Heimatgemeinde oder in fernere Weiten. Immer wieder zog es ehemalige Anwohner mit noch verbliebenem Heimatgefühl an den Rand des Tagebaus, an die „IBA-Terrassen” Wie geplant sollen sich die IBA-Terrassen, am Ufer des künftigen Ilse-See gelegen, zu einem pulsierenden Standort unserer heimischen Region entwickeln. Im Terminkalender der IBATerrassen stehen deshalb, nach den ersten gelungenen Versuchen im Jahr 2004, weitere Höhepunkte. Dazu zählen neben kulturellen Highlights mit eigens für unsere Lausitzer Landschaft komponierter Musik, Tanzabende, Filme und Theateraufführungen an regelmäßigen Samstagabenden. Auch die beliebten Wanderungen mit Tagebauerkundungen werden fortgesetzt. Mitte dieses Jahres wird die Ilse-Seebrücke feierlich eingeweiht. Die Auftakt- und Eröffnungsveranstaltung wird ein erster Höhepunkt sein. Am 15. und 16. April 2005 wird die neue Werkschau unter dem Thema „Bewegtes Land” eröffnet. In dieser wird der Wandel der Lausitz durch den Braunkohletagebau eindrucksvoll dargestellt. Zu dieser Eröffnungsveranstaltung werden ca. 400 Gäste erwartet. Für diese Auftaktveranstaltungen am Rande des zukünftigen Ilse-See’s ist unter der Regie eines Theaterregisseurs ein Theaterspektakel geplant. Angeregt durch Erzählungen und authentischen Berichten möchte der Schweizer Theaterregisseur Herr Jürg Montalta, der jetzt in Berlin lebt, am Beispiel von Bückgen die Urfrage „Alles verloren – alles gewonnen” in einer Theaterperformance den Gästen und Besuchern die reichhaltige Kultur und das Leben der ehemaligen Bewohner des abgebaggerten Dorfes Bückgen nahe bringen. Herr Jürg Montalta lädt Sie recht herzlich zum Mitmachen an diesem Theaterprojekt ein. Unter der Themenstellung „Wir erinnern uns” sollen Erfahrungen, Erlebnisse, Begebenheiten und Erkenntnisse der nachfolgenden Generation vermittelt werden. Haben Sie Mut zu sich selbst, sagen Sie der jüngeren Generation „Schaut her - so war unser Leben wirklich”. Beim Nachdenken über Erlebtes stellt sich oft Freude und Besinnlichkeit ein, doch auch manch Erlebtes stimmt uns traurig. 33 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Liebe Mitbürger, wenn Sie Lust am Erzählen oder Mitgestalten haben oder auch nur neugierig sind, sind Sie herzlich eingeladen. Die nächste Zusammenkunft findet am 16.02. um 13:30 Uhr im Haus 3 auf den IBA-Terrassen statt. Am 17.02. um 13:30 Uhr ist bereits für die erste Arbeitsgruppe eine Probe im IBAGeschäftshaus, Großräschen, Seestraße 84 - 86 angesagt. Es spielt keine Rolle wie alt Sie sind oder ob Sie viel oder wenig Erfahrung haben. Das Zeitvolumen für die Realisierung des Eröffnungsbildes am 15.04.2005 beträgt je nach Aufgabe 2 oder 15 Probetermine. Gebraucht werden: Schauspieler, Erzähler, Sänger, Kiesel- und Sandstreuer, Träger und Begleiter für Gäste, Helfer für alles mögliche, Organisationstalente, Toningenieure, Sounddesigner, Photografen, Filmemacher, Fanfarenbläser und Köche. Zeitplan des Projektes im Rahmen der Präsentation der IBAWerkschau 2005 für ca. 400 Besucher, wird am 15. April im Tagebau unter freiem Himmel, die erste öffentliche Aufführung des Eröffnungsbildes sein. Zu dieser Werkschau-Eröffnung wird auch die 3. Broschüre über die Grube Ilse-Bückgen „Erinnerung an die verschwundene Heimat” vorgestellt. gez. M. Weise Seniorenbeirat der Stadt Großräschen Rückblick 2004 - Ausblick 2005 Der Seniorenbeirat der Stadt konnte in seiner letzten Beratung im Dezember 2004 einschätzen, dass alle Vorhaben aus dem Jahresarbeitsplan durch die ehrenamtliche Arbeit aller Mitglieder erfüllt wurden. Dafür dankte die Vorsitzende, Frau Karin Eggeling, mit einer kleinen weihnachtlichen Kaffeetafel. So konnte auch der Umzug des Seniorenbüros in die Seestrasse 30 erfolgreich gemeistert werden. Wir danken der Stadtverwaltung für die gefundene Lösung, mit der sich unsere Arbeitsbedingungen verbessert haben. Im Wesentlichen wollen wir auch in 2005 die bewährten, von den Senioren der Stadt und der Ortsteile überwiegend positiv aufgenommenen Veranstaltungen, beibehalten und nach Möglichkeit noch effektiver gestalten. Traditionsgemäß eröffneten wir unsere Aktivitäten im Januar mit dem “Sportfest Senioren und Enkel”. Gleichfalls im Januar begannen wir die Vorbereitungen für die Höhepunkt-Veranstaltung im Rahmen der 12. Brandenburgischen Seniorenwoche, für das Generationentreffen. Den Frauentag werden wir im März mit einer erweiterten Seniorenbeiratssitzung würdig begehen. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung prüfen wir, ob und wie unter den angespannten finanziellen Rahmenbedingungen der Tag des Ehrenamtes im Monat Mai durchgeführt werden kann. Die Brandenburgische Seniorenwoche vom 05.-12.06. steht unter dem Motto „Jung und Alt gestalten gemeinsam die Zukunft”. Dazu bereitet der Kreis-Seniorenbeirat die Eröffnungsveranstaltung am 06.06. in Senftenberg vor, zu deren Gelingen Gruppen unserer beiden Kita’s durch Basteln von kleinen Erinnerungsgeschenken für die Teilnehmer beitragen und ein Vertreter unseres Seniorenbeirates im Rahmen einer Talkrunde unsere Erfahrungen bei der Durchführung generationenübergreifender Treffen darlegen werden. Zum Abschluss der Seniorenwoche werden wir im Auftrag des Kreis-Seniorenbeirates und mit der bewährten Unterstützung des Kreissportbundes und des SV Großräschen am 18.06.2005 in unserem FEZ zum 9. Mal das Kreis-Senioren-Sportfest organisatorisch vorbereiten und durchführen. Der Seniorenbeirat will im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Gelingen der 3. Besuchertage „Lausitzer Seenland” beitragen, für die unsere Stadt vom 08.-10.07. Gastgeber ist. Wir werden eine Delegation unserer polnischen Partner-Seniorengruppe aus Ilowa einladen und hoffen, interessante und erlebnisreiche Stunden zu verbringen. Die größten Teilnehmerzahlen von Senioren unserer Stadt erreichten wir bisher immer beim Herbstball der Senioren. Wir werden für den Monat Oktober wiederum einen solchen Ball organisieren. Im Dezember werden wir wie in den Vorjahren unter Mitwirkung von Gruppen der Kita „Spatzennest” Gesprächsrunden mit den Bewohnern in allen vier altersgerechten Wohnblöcken in der Karl-Marx-Strasse durchführen. Für Anregungen und Vorschläge zur Bereicherung unseres Arbeitsplanes sind wir immer aufgeschlossen und dankbar! gez. H. Baudach Mitglied Seniorenbeirat 34 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 „Aller Anfang ist schwer”, heißt es im Sprichwort. Allerdings ist es schön, dass viele Freunde und noch mehr Gäste dem GCC e.V. die Heimkehr nach Großräschen sehr erleichtert haben. Wir können heute, nach den wenigen, aber anstrengenden Karnevalswochen, auf eine schöne und erfolgreiche 26. Session 2004/2005 zurückblicken. Das neue Haus bietet (nicht nur) dem Großräschener Carneval-Club viele neue Möglichkeiten für die Programmgestaltung, stieß aber hinsichtlich des Platzangebotes z. B. bei der Veranstaltung für die behinderten Bürger des Landkreises absolut an seine Grenzen. An dieser Stelle sei nun allen Danke gesagt, die uns in Vorbereitung und während der vergangenen Session mit Rat, Tat und den notwendigen Finanzen zur Seite standen. So z. B. geht unser Dank an die Stadtverwaltung Großräschen für die Hilfe beim Bewältigen diverser Probleme, an die Firma AGG für die Versorgung während der Veranstaltungen und an die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Ost für das Sichern des Festwagens beim Cottbuser Straßenumzug. Natürlich danken wir all unseren Sponsoren für die großzügige Unterstützung in dieser wirtschaftlich nicht leichten Zeit. Ein spezielles Dankeschön geht an die Großräschener Restauratorin, Frau Dürrschmidt, für die Gestaltung des neuen GCC-Bühnenbildes. Alle, die sich etwas mit der Materie auskennen, wissen, wie schwer die Gestaltung eines anspruchsvollen aber abwechslungsreichen Programms ist. Dem Team des GCC ist dies auch in seiner 26. Session gelungen. Wunderschöne Tänze der Funkengarden, der Showgirls und des Männerballetts wurden nach monatelanger Vorbereitung erfolgreich aufgeführt. Dies bewiesen die Damen und Herren auch bei diversen Tanzturnieren. So konnten u.a. die Mädchen der Funkengarde „Rot-Weiß” den Lausitzmeistertitel und einen hart erkämpften 3. Platz bei der Landesmeisterschaft des Karnevalverbandes Berlin-Brandenburg mit nach Großräschen bringen. Internationale Stars besuchten die IBA-Stadt. Tina Turner und Karel Gott wirbelten über die GCC-Showbühne, sogar Gäste aus dem Jenseits wurden für den Karneval wiederbelebt ... ja, Rudolf Mooshammer führte seine Daisy in den Reihen des Elferrates Gassi ! Des Weiteren tratschten Margitta und Geraldine über Großräschener Probleme, sangen die Großräschener Kegelrobben begleitet von den Karnevalsmusikanten tierische und Sauflieder, Gott Bacchus ließ sich über den Schönheitswahn aus, eigenartige Klavierspieler bewegten wie von Geisterhand die Tastatur und diverse Märchenfiguren plauschten über kommunale und politische Missstände. Moosi & Daisy Funkengarde „Rot-Weiß” erfolgreich mit viel Ausstrahlung Großrä sch Kegelro ener bben Kinderfünkchen bei ihren ersten Schritten Angelika I. & Holger II. Doch ... nach der Session ist vor der Session. Die Terminkette für die 27. Session 2005/2006 steht bereits. Sie, sehr geehrte Amtsblatt-Leser, werden über das kommende Geschehen Ihres GCC e. V. „Rot-Weiß” vorrangig informiert. Allen genannten und ungenannten Mitstreitern und Helfern nochmals unseren herzlichen Dank, wir zählen weiterhin auf Euch! gez. Gerald Schroller 35 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Ski-Wochenende in Oberwiesenthal Vom 07. bis 09.01.2005 verbrachten wir Wintersportler des SV Großräschen mit unseren Familien ein Wochenende in Oberwiesenthal. Die gute Stimmung ging in der Pension „An der Erzgebirgsbahn” weiter, die Besitzerin Dagmar Fitzner hat letztes Jahr den Gaststättenbereich ausgebaut und so konnten wir den Abend in gemütlicher Apres-Ski-Atmosphäre ausklingen lassen. Vielen Dank für die gute Betreuung! Waren wir in Großräschen an einem recht frühlingshaft warmen Januartag abgefahren überraschte uns der Fichtelberg mit winterlichen Pisten, guten Schneeverhältnissen und traumhafter Fernsicht. Wir nutzten auch gleich die hohe Beteiligung der Mitglieder der Abteilung Wintersport an der Wochenendfahrt und führten eine Mitgliederversammlung durch. Der Abteilungsleiter verlas den Rechenschaftsbericht 2004. Wir führten die Vorstandswahl durch, hier das Ergebnis: Es wurden gewählt, als Abteilungsleiter der Sportfreund Günter Dick, als Kassierer der Sportfreund Stefan Willrich und als weitere Leitungsmitglieder die Sportfreundin Cornelia Wobar und der Sportfreund Jens Bandow. Unser Abteilungsleiter Sportfreund Günter Dick hatte wie im Vorjahr einen Skibus organisiert, so konnten wir entspannt ohne Parkplatzsuche in den Tag starten und niemand musste die müden Beine abends aufs Gaspedal legen. Während Samstag wegen starkem Winds die Seilbahn und der Sessellift nicht in Betrieb waren, konnten wir am Sonntag ohne lange Wartezeiten alle Pisten und Lifts befahren. Für viel Stimmung sorgte die Radio-PSR-Show-Bühne mit Musik, Spielen und Kochvorführungen. Unsere Sportfreunde nutzten die Gelegenheit und rührten die Werbetrommel für die Lausitz. Das Wochenende war mal wieder viel zu kurz . Ein Dank an dieser Stelle vor allem an unseren Abteilungsleiter Günter Dick und Stefan Willrich, die durch ihre Organisation zum guten Gelingen und einen reibungslosen Ablauf beigetragen haben. Sportverein Großräschen e. V. Abteilung Wintersport Bericht über die Aktivitäten des Großräschener Philatelistenvereins 1968 i. G. im Jahr 2004 Das Jahr 2004 ist bereits Geschichte für die Philatelisten unseres Vereins. Jedoch möchten wir aus diesem Anlass rückblickend unsere philatelistische Aktivitäten im Rahmen der Vereinsarbeit darlegen. Am 20.02.04 fand die Jahreshauptversammlung statt. Im Rahmen dessen wurde die philatelistische Arbeit des Jahres dargelegt und analysiert. Ferner wurden Aktivitäten für das Jahr 2005 vorgeplant. Infolge dessen können wir als Verein für das Jahr 2004 die folgenden aufgezählten und umgesetzten Aktivitäten darlegen. Im Rahmen der individuellen Qualifizierung der Vereinsmitglieder wurden Briefmarken-Börsen in Dresden (2) und Cottbus besucht. Außerdem erfolgten Fahrten zum Tausch nach Kamenz, Berlin und Leipzig aus philatelistischen Anlässen. An Briefmarken-Wettbewerbs-Ausstellungen beteiligten sich die nachfolgend genannten Mitglieder unseres Vereins mit folgenden Exponaten: D. Jedrzejczak, Berlin-Spandau, Exponat „Tag der Briefmarke”, Silber mit Ehrenpreis D. Jedrzejczak, Berlin, Berolina ‚04, Exponat „Tag der Briefmarke”, Silber D. Jedrzejczak, Thübria ‚04, Exponat „Großräschener Postgeschichte von der Kaiserlichen Postagentur 1874 bis zur Deutschen Post 1999”, Silber D. Koal, Schwedt, „Schwedt ‚04, Exponat „Die ersten acht bemannten Raumfahrtunternehmen nach Programmen der UdSSR-Kosmosforschung wurden in den 60er Jahren erfolgreich umgesetzt”, Smaragd Martin Jedrzejczak unser Jugendphilatelist, nahm an folgenden Briefmarken-Wettbewerbs-Ausstellungen teil: 1. Berolina ‚04, Berlin, Exponat „Hunde”, Silber 2. Thübria ‚04, Arnstadt, Exponat „Zeppelinpost damals und heute”, Silber 3. Jugendausstellung in Österreich, Exponat „Hunde”, Vermeil mit Ehrenpreis. Auch im Jahr 2004 wurde anlässlich des Weihnachtsmarktes in unserer Stadt die schon zur Tradition gewordene Werbeschau durchgeführt. Für das Jahr 2005 plant unser Verein die Teilnahme mit Exponaten an folgenden Wettbewerbsschauen: Ausstellung „Partner in Europa”, 29.04. - 01.05.2005 (3 Exponate), Ausstellung „Naposta ‚05”, 02.06. - 05.06.2005 (1 Exponat), Ausstellung „Brno ‚05”, 10.05. - 19.05.2005 (1 Exponat). Für seine Verdienste um den Landesverband und die Förderung der Philatelie erhielt der Bundesfreund D. Koal die Verdienstnadel in Silber. Als Jungphilatelist wurde Martin Jedrzejczak mit dem Leistungsabzeichen in Silber geehrt. Sollten die vorhandenen Exponate bei den geplanten Ausstellungen erfolgreich teilnehmen, so hätte unser Verein seit seiner Gründung im Jahr 1968 die 100. Medaille erreicht. Diese Zielstellung wird unseren Vereinsmitgliedern Anlass sein, auch im Jahr 2005 weiterhin philatelistisch tätig zu sein. gez. D. Jedrzejczak Vorsitzender gez. D. Koal Schriftführer 36 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Spiele - wie noch nie! Am 22. Oktober 2004 sprachen wir, die Jugend- und Senioreneinrichtungen der Stadt Großräschen, allen Mitbürger/innen der Stadt eine Einladung in den Kurmärker-Saal aus, um die Welt der Spiele zu erobern. Über 400 Neugierige folgten dem Aufruf. Einer der Höhepunkte dieses Tages war ein Spiel, das schon in über 120 Ländern der Erde bekannt ist. Es handelt sich um das Ratespiel Scrabble. Mit freundlicher Unterstützung der Mattel GmbH wurde in den Räumlichkeiten der Jugendbegegnungsstätte Schalom das Original-Spiel um das 13-fache vergrößert, so dass ein 3x3 Meter großes Spielfeld entstand. Am Abend des Spieletages fanden sich 4 Mannschaften, welche von den Einrichtungen Alte Post, Schalom, AWO-Club und der Gesamtschule Großräschen aufgestellt wurden, zusammen. Zu fünft spielten nun die Teams auf Zeit gegeneinander und versuchten mit geschickten Worten so viele Punkte wie möglich zu erhaschen. Das rege Treiben auf dem Spielfeld wurde von den zahlreichen Zuschauern und der aufmerksamen Schiedsrichterin A. Springstein über eine Leinwand verfolgt. Mit 119 Punkten hatte das Team des Jugendhauses „Alte Post” den Sieg eingefahren und bekam einen Goldenen Scrabble-Jocker als Trophäe. Ein weiterer Höhepunkt war das allgemein bekannte BINGOSpiel. Im Saal wurde es schnell ruhig als die Bingo-Fee Juline und der Bingo-Elf Silvio die Zahlen zogen und mit Unterstützung des Moderators Nick laut in den Saal riefen. Hier konnten sich sogar 7 Gewinner/innen auf tolle Preise freuen, die von der Brandenburgischen Lottogesellschaft zur Verfügung gestellt wurden. Den gesamten Freitag standen über 200 verschiedene Gesellschaftsspiele im Mittelpunkt des Saales. Den Auftakt gaben die Hortkinder der Kita Kunterbunt und des Hortes der Grundschule II. Vielen von ihnen haben ihre Yu-Gi-Oh-Karten mitgebracht um gegeneinander anzutreten. Aber auch die Spiele, die von allen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt zusammengetragen wurden, fanden einen guten Anklang. Mit Hilfe von Angelika Bossan und Manuela Hülster konnten wir den Besucher/innen auch fremde Spiele erklären und gemeinsam mit ihnen ausprobieren. Sehr zu unserer Freude kamen in diesem Jahr auch viele Familien und Senioren der Einladung zum Spielen nach. Gemeinsam, aber auch gegeneinander, spielten Jung und Alt. Alle Altersgruppen waren zahlreich vertreten und so wurden sowohl neue (Siedler von Catan, Villa Paletti, Caracassonne …) als auch alte (Schach, Rommé, Mensch ärger dich nicht …) Spiele hervorgekramt und entdeckt. In diesem Jahr gab es aber noch eine Neuerung. Im Vereinsraum des Kurmärker-Saales wurden mit tatkräftiger Unterstützung der “Interessengruppe für digitale Elektronik e.V.” aus Altdöbern 8 PCs aufgestellt. Hier konnten alle Interessierten einmal über ein Netzwerk Computerspiele ausprobieren. Dank des Vereinsvorsitzenden Renè Ilmert standen das Netzwerk und die Technik den gesamten Tag zur Verfügung. Am beliebtesten waren die Autorennsimulationen, aber auch die Playstation II wurde stark umlagert, mit dem Spiel “EyeToy.” „Wir sind völlig überwältigt von der großen Resonanz der Großräschener Spielefreunde! Wir sind sehr zufrieden!” freut sich Gesine Carlitscheck über das Gelingen des 3. Spieletages. Beim Nachtreffen aller Organisatoren am 12.11.2004 wurden schon wieder viele neue Ideen für den Spieletag im Herbst 2005 entwickelt. Also, freuen Sie sich mit uns und seien Sie gespannt auf den 4. Spieletag in Großräschen. Marc Räder 37 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Viel Spaß bei Sport und Spiel Die Mädchen spielten Volleyball und Federball. Die Jungs wärmten sich mit Basketball auf, um danach den Champion im Hochsprung zu ermitteln. Rene Patorek schaffte es die 1,60 m zu überspringen. Anschließend wurde die Hochsprungstange beim Badminton eingesetzt. Natürlich durfte auch ein Fußballspiel nicht fehlen. Der Tormann trug zum Schutz dicke, rote Kochhandschuhe. Das sah ganz schön lustig aus. Die Jüngeren konnten dann noch ihre Kräfte beim Catchen messen, was auf den dicken Matten ordentlich Gaudi machte. Die drei Stunden vergingen wie im Flug und am Ende war allen ordentlich warm. Vielen Dank für die kostenlose Überlassung der Halle. gez. Piatkowiak Jugendhaus „Alte Post” Am Mittwoch in den Ferien trafen sich 10 Jugendliche aus dem Jugendhaus „Alte Post” mit der Sozialarbeiterin Katrin Piatkowiak in der Turnhalle der Guts-Muths-Schule, um sich mal so richtig auszupowern. Viele verschiedene Spiel- und Sportarten konnten ausprobiert werden. Für jeden der 14 bis 21jährigen war etwas dabei. IMPRESSIONEN vom 14. Internationalen Orgelmusikzyklus in Großräschen 2004 „Einprägsame Höhepunkte für einen großen Besucherkreis” Seit 14 Jahren gehört Großräschen zu den wenigen Orten im Land Brandenburg, in dem regelmäßig internationale Orgelmusik zu hören ist. Gleichsam ist Großräschen auch ein Ort, der Künstler des Orgelspiels aus aller Welt anzieht. 2004 gastierten zum ersten Mal Künstler aus Brasilien, China, Lettland und Belgien in der Stadt. Durch das besondere Flair der Konzertreihe mit dem Wechsel von Orgel solo und Orgel plus andere Instrumente, den Gesprächen vor und besonders nach den Konzerten mit Besuchern und Veranstaltern, das Festival der Osteuropäischen Orgelmusiktage und vielen mehr haben auch die kleine Stadt Großräschen in Europa und in der Welt bekannt gemacht. Wie in jedem Jahr sollen auch die 2004 verklungenen Konzerte an dieser Stelle nochmals reflektiert werden. Das geschieht mittels kurzer Auszügen aus den Presse-Rezensionen über die Konzerte. der Region, den Bauingenieur, der erst mit 24 endgültig zur Musik fand, nun musikalische Bauten errichtend. (Klaus Klingbeil, Berlin in „Lausitzer Rundschau” 8.5.2004) „Der erste Donnerstag im Mai. Die Kirche ist brechend voll. Stühle und Bänke werden zusätzlich herzu getragen. Man rückt zusammen, um anderen auch noch einen Sitzplatz zu geben. Die Menschen sind voller Erwartung. Die große Osterkerze brennt still vor dem Altar der St. Antoniuskirche in Großräschen. Und dann wird es auch in der Kirche still, ganz still. … Eine Freude war es, die auf jetzt insgesamt 19 Register erweiterte Jehmlich-Orgel zu hören. Der festliche Klang, das Volumen des Instruments, die hellen Obertöne: Ein Halleluja besonderer Art. Zum Schluss führte Toporowski mit Georg Böhms Choralbearbeitung “Vater unser im Himmelreich” zurück zum Auferstehungscharakter dieses Konzertes. So “stand das Publikum auch auf”, um damit den Künstlern für ihre hervorragende Leistung zu danken.” (Hans-Udo Vogler, Freienhufen in „Der Regionalanzeiger” 11.6.2004) 106. Konzert am 6.5.2004 107. Konzert am 3.6.2004 Eröffnungskonzert für Orgel und Barockorchester Marek Toporowski (Orgel) und Concerto Polacco, Warschau/Polen Orgelkonzert: Von Bach bis Krebs Felix Friedrich, Altenburg/Thüringen “Große Zustimmung des dicht gedrängt sitzenden Publikums in der katholischen Kirche St. Antonius, als Initiator Rudolf Bönisch feststellt: Also auch heute entsteht noch neue Orgelmusik! Da ist gerade die Uraufführung von Ulrich Pogodas Toccata con spirito aus diesem Jahr (dem seines 50. Geburtstages in Wittichenau) verklungen: mit reizvollem Hell-DunkelKontrast, ernst, ein wenig herb, Kraftvolles mit Gedankenfülle, wirklich gelungen … Die Gehörgänge werden geöffnet. Reichlich Beifall für Ulrich Pogoda, den komponierenden Mann aus „Während Orgelmusik vom Barockmeister Johann Sebastian Bach fast auf jedem Programm eines Orgelkonzertes steht, wird die Musik seines wohl bekanntesten Schülers Johann Ludwig Krebs nur relativ selten gespielt. Das trifft besonders auf unsere Gegend zu, denn in Thüringen und speziell an der Schlosskirche zu Altenburg ist dies anders. Krebs war Organist an der dortigen Trost-Orgel, die nach umfassender Restaurierung wieder dem Klangcharakter der Barockzeit entspricht.” (Aus Konzertankündigung in „Lausitzer Rundschau” 1.6.2004) 38 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 108. Konzert am 24.6.2004 725. Jahrfeier von Freienhufen Orgelmusik und Bildhauerkunst: Der Barockaltar von Andreas Schultze (1657) Wolfgang Nützler, Finsterwalde (Orgel) Albrecht Bönisch, Leipzig (Erklärungen) „Von Bach ertönt der Choral „Dies sind die heilgen zehn Gebot” und von Krebs „Schmücke dich o liebe Seele” sowie weitere Orgelwerke etwa von Mendelssohn Bartholdy. Dazu stellt Albrecht Bönisch aus Leipzig den Besuchern die Altar-Bilder vor. Er gehört zu den eindrucksvollsten Werken Schulzes: In der Predella das heilige Abendmahl, die Kreuzigung umrahmt von Mose und Johannes dem Täufer, daneben die Figuren von Pelikan und Phönix als Sinnbilder des Opfertodes und der Auferstehung. Eingerahmt von Engeln ist der Altar mit der Auferstehungsszene bekrönt. Jedes der farbkräftigen Teile des Altars hat noch heute Aussagekraft.” (Aus Konzertankündigung in „Lausitzer Rundschau” vom 23.6.2004) 109. Konzert am 1.7.2004 Musik für Orgel und Sheng Wu Wei, Berlin (Chinesische Mundorgel) Gunter Kennel, Berlin (Orgel) „Wieder gut gefüllt war die St. Antoniuskirche in Großräschen am Donnerstag 1. Juli, als der Großräschener Orgelkonzerte e.V. zu einem ganz besonderen Orgelkonzert einlud: Musik für Orgel und Sheng. Sheng - dieses den meisten vermutlich völlig unbekannte Musikinstrument ist eine chinesische Mundorgel, bei der sowohl mit Hilfe von Tasten, als auch mit diffiziler Anblastechnik einzelne Töne und sogar Akkorde geformt werden können. … Ganz in den Bann der Sheng genommen wurden dann die Zuhörer mit der Komposition Wu Wei’s für Sheng solo. Hier konnte erstmals ein Eindruck vom mehrstimmigen Klangbild der Sheng gewonnen werden. Ekstatisch spielte Wu Wei, stieß fächerartige Tonkaskaden aus der Sheng. Es ist wohl nicht übertrieben, dass sich die Konzertbesucher in eine andere, fremde, zugleich aber ästhetisch schöne Welt versetzt sahen. Wu Wei erntete für dieses Stück verdient den ersten „Bravo”-Ruf des Abends, dem am Ende des Konzertes - gemeinsam mit stehenden Ovationen - weitere folgten.” (Daniel Sobotta, Großräschen in „Der Regionalanzeiger” 9.7.2004) 110. Konzert am 5.8.2004 Internationales Orgelkonzert: Ein kanadisches Orgelduo Sylvie Poirer und Philip Crozier, Montreal/Kanada Die Künstler haben sich zwei Tage in Großräschen auf dieses Konzert vorbereitet. Blättern, Registrieren und Fußbetätigungen müssen deshalb genauestens abgestimmt sein. … Wie bei den Großräschener Konzerten üblich, wurde mitten im Programm aus einem literarischen Werk gelesen – diesmal passend zur Musik ein Stück von Hermann Hesse. Den Abschluss des Musikabends bildete die große Sonate in d-Moll Opus 30 von Gustav Merkel. Der dritte Satz (Allegro con fuoco, Fuga) ließ die Orgel mit ihren 19 Klangfarben im prächtigen Tutti ertönen, wie dies nur beim Spiel von zwei gleichzeitig agierenden Organisten zu erleben ist.” (Albrecht Bönisch, Leipzig in “Lausitzer Rundschau” 9.8.2004) 111. Konzert am 19.8.2004 Internationales Orgelkonzert: Brasilianische Orgelmusik Elisa Freixo, Mariana/Brasilien „Die Freunde der Orgelmusik, die den Konzerttermin im August in Großräschen nicht wahrnahmen, haben etwas verpasst. Denn der brasilianischen Organistin Elisa Freixo gelang es ganz vortrefflich auf der Jehmlichorgel der Antoniuskirche den Be- suchern den ganz speziellen Orgelklang ihrer Heimat näher zubringen. … Beim Spiel der Interpretin konnte man hier die Klangfülle der Großräschener Orgel mit all ihren Nuancen erleben. Ernste und heitere Melodien aus Spanien ließen dann die Herzen der Zuhörer höher schlagen. … Mit José Lidóns “Allegro” fand das Konzert einen heiter beschwingten Abschluss. Viel Beifall für Elisa Freixo, die mit durch Spiel die Herzen der Besucher fröhlich schlagen ließ und alle ein wenig glücklicher gemacht hat.” (Ulrich Münzberg, Senftenberg, für “Lausitzer Rundschau”, unveröff.) 3. Großräschener Orgelfahrt am 28.8.2004 Orgeln im Gebiet des Klosters Neuzelle LKMD Gunter Kennel, Berlin „Auf dem Marktplatz von Großräschen trafen sich am Morgen des 28. August zum dritten Mal die Geister, welche Rudolf Bönisch zur Orgelfahrt gerufen hatte. Drei Busse waren vom Niederlausitzer Reiseunternehmen Pietzsch für die 140 Teilnehmer bereit gestellt. … Nach dieser umfangreichen Lektüre war bald unsere erste Station, die Nikolaikirche von Fürstenberg (jetzt Ortsteil Eisenhüttenstadts) mit ihrer neuen Eule-Orgel erreicht. … Albrecht Bönisch stellt uns die Besonderheiten der Stimmen in verschiedenen Kombinationen vor, die Gunter Kennel mit geistvollen kleinen Improvisationen musikalisch umsetzte. … Im Gasthaus “Zur Sonne” (Ortsteil Schönfließ) wurde das Mittagessen eingenommen, gut organisiert, ohne Hektik. Erstaunlich, wie hier in einer Stunde so viele Menschen fast gleichzeitig beköstigt wurden…. Der Zeitplan erlaubte einen Besuch der Friedenskirche im Evangelischen Gemeindezentrum Eisenhüttenstadt, welcher eigentlich nicht vorgesehen war. Das Instrument, nicht als Konzertorgel gedacht, sondern in erster Linie für den gottesdienstlichen Gebrauch, hatte im Plenum einen guten Klang und der 14jährige Florian Bischof aus Senftenberg, brachte mit jugendlicher Spontanität ein Stück von Rinck zu Gehör, wofür er viel Beifall bekam. Es ist sehr wahrscheinlich (oder zu befürchten?!), dass zur vierten Orgelfahrt 2005 vier Busse gebraucht werden. Innere Ruhe, Meditation, Muße beim Betrachten des Kircheninventars und der Auslagen und CD‚s am Eingang, sowie einführende Worte (akustisch) zu Kirche und Orgel bei wenig Platz in den Bänken kleinerer Kirchen würden unter “Massentourismus-” ähnlichem Umständen empfindlich leiden. Hinzukäme ein Gaststättenproblem. Vielleicht wären dann zwei Fahrten mit je zwei Bussen eine Lösung? Aber darüber hat Rudolf Bönisch gewiss schon nachgedacht, denn er ist ja längst kein Zauberlehrling mehr, sondern ein Meister der Organisation.” (Siegfried Schlechte, Senftenberg in “Der Regionalanzeiger” 8.10.2004) 112. Konzert am 2.9.2004 9. OSTEUROPÄISCHE ORGELMUSIKTAGE Konzert für Orgel und Sopran: Ave Maria Lotars Dzerins (Orgel) Marite Lazdane (Sopran), Liepaja/Lettland “So war das bereits 9. Mammut-Programm “Osteuropäische Orgelmusiktage” mit drei Konzerten ein Erfolg für die Künstler und ein unvergessliches Erlebnis für die Besucher, die aus Nah und Fern zum Festival kamen. … Nicht nur die teils sanft, teils mit kräftiger Orgel begleiteten Gesänge von Schubert, Arcadelt, Caccini, Gounod und lettischen Komponisten haben den aufmerksamen Zuhörern Tränen in die Augen getrieben. Auch die OrgelSoloparts von Liszt, Einfelde und Bach unterstützten das weltberühmte musikalische Thema der Marienverehrung. … Eindrucksvoll war die Welturaufführung vom “Ave Maria” des Letten Andris Kontauts (geb. 1974). Das tief beeindruckte Publikum wurde mit einer Zugabe belohnt.” (R. B. in „Lausitzer Rundschau” 22.9.2004) 39 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 113. Konzert am 3.9.2004 9. OSTEUROPÄISCHE ORGELMUSIKTAGE Böhmische Orgelmeisterwerke Frantisek Vanicek, Hradec Králové/Tschechien „Der nächste Konzertabend stand ganz im Zeichen böhmischer Orgelkunst. Frantisek Vanicek aus Hradek Kralowe erfreute mit den wohl berühmtesten Orgelwerken seiner Heimat. Von den barocken Toccaten über die freudig daherkommenden Werke der Mozart-Zeit und romantische Stücke bis zum Part des in Zamberg, dem tschechischen Senftenberg, geborenen Großmeisters Petr Eben. Seine “Sonntagsmusik” hat abermals belegt, dass der Großräschener Zuhörer auch zeitgenössische Orgelmusik gern aufnimmt. Das Orgelkonzert wurde vom RBB aufgezeichnet. Gesendet wird es am 2. Oktober ab etwa 21.30 Uhr auf Kulturradio.” (R. B. in “Lausitzer Rundschau” 22.9.2004) 114. Konzert am 4.9.2004 9. OSTEUROPÄISCHE ORGELMUSIKTAGE Musikalische Reise nach Russland für Orgel und Klavier Ksenia Pogorelaya (Orgel) Arseni Sadykow (Klavier, Flöte), Polotsk/Weißrussland „Beeindruckend war der dritte Festivalabend in mehrfacher Hinsicht. Ksenia Pogorelaja aus Belorussland interpretierte auf der Jehmlich-Orgel Choräle des bei Minsk geborenen Polen Moniuszko und altweißrussische Musik. … Es war eine Freude, dabei dem lebhaften Blockflötenspiel ihres Sohnes Arseni zuzuhören. … Höhepunkt des oft im meditativen Bereich angesiedelten Musikabends war zweifellos die Uraufführung der “Schwalbe im Himmel”. Das Stück im sich verschmelzenden Klang von Orgel und Klavier wurde von Julia, der 19-jährigen Tochter der Gastorganistin, exklusiv für die Großräschener Orgeltage geschrieben. … Es gibt den Wunsch nach einer Fortführung des Festivals im nächsten Jahr, zu dem sich dann vielleicht noch mehr als die diesmal über 300 Zuhörer aufmachen werden.” (R. B. in „Lausitzer Rundschau” 22.9.2004) 115. Konzert am 18.9.2004 116. Konzert am 7.10.2004 Internationales Orgelkonzert: Zwischen Film, Musical und Wein Krzysztof Ostrowski, Wejherowo/Polen „Jedes der Konzerte war ein Höhepunkt, eine hervorzuheben wäre ungerecht”, sagt der Initiator der bisherigen 14 Zyklen, Rudolf Bönisch, auch im Hinblick auf dieses letzte am 7. Oktober. “Frei Improvisationen” erklangen bei dieser letzten Orgelmusik in der katholischen St. Antonius-Kirche. Ein unscheinbares Blatt hatte der Solist des Abends, Krzysztof Ostrowski aus Wejherowo in Polen, auf dem Notenpult des Spieltisches liegen.” (Klaus Schirmer, Cottbus in „Tag des Herrn” vom 17.10.2004) „Mit einem außergewöhnlichen Konzert fanden die 14. Großräschener Orgelkonzerte ihren Abschluss. Im Mittelpunkt stand diesmal nicht die Interpretation von Orgelwerken großer Komponisten, sondern freie Improvisationen des Solisten Krzysztof Ostrowski. Improvisation kann bedeuten, der Musiker zeigt, was in dem Instrument steckt und stellt damit die verrücktesten Sachen an. Der Zuhörer ist beeindruckt. Aber das war es dann auch. Ostrowski bietet mehr. Er nimmt das Publikum mit in seine Improvisationen, die aus eigenen Erlebnissen bei Besuchen in Paris, in Italien und beim Betrachten von Kinofilmen entwikkelt wurden. Er lässt die Zuhörer teilhaben an seinen Empfindungen und Emotionen. Er erzählt Geschichten, verleiht aber auch der Fantasie Flügel.” (Ulrich Münzberg, Senftenberg in „Lausitzer Rundschau” 13.10.2004) Rudolf Bönisch ____________________________________________________________ Statt Stress und Hektik in der Weihnachtszeit ... Ruhe und Gemütlichkeit Bereits im November begannen an der Pestalozzi-Grundschule Großräschen die Vorbereitungen für unser jährliches Elternweihnachtsprogramm. Beim Talentewettbewerb wurden die besten Sänger, Sprecher, Tänzer und Instrumentalisten gesucht. 100. Geburtstag von Friedrich Press (†1990) Orgelmusik und Bildhauerkunst: Großräschener Kreuzweg von Friedrich Press (1904 - 1990) Serge Schoonbroodt, Liége/Belgien (Orgel) “Es ist dem engagierten Wirken von Rudolf Bönisch zu verdanken, dass die Großräschener Orgelkonzerte weit über die Region hinaus bekannt sind und dass sie das kulturelle Leben in besonderer Weise prägen. Immer wieder gelingt es, mit den Programmen einprägsame Höhepunkte für einen großen Besucherkreis zu organisieren. … Das Erbe von Press zu pflegen hat viele wichtige und aktuelle Gründe. Nach wie vor stimmt seine Aussage, dass etwa 80 Prozent der Betrachter Schwierigkeiten beim ersten Betrachten seiner Werke haben. Diese erschließen sich in einer unerwarteten und beeindruckenden Art und Weise nur in der Auseinandersetzung. Die einfühlsamen Erklärungen von Albrecht Bönisch (Sohn des Cheforganisators und Theologiestudent) zum Großräschener Kreuzweg regten die Besucher zum Weiteren Nachdenken an. … Die Idee der Veranstalter, die Vorstellung der modernen Innengestaltung der Kirche mit klassischer Musik zu verbinden, war ein Volltreffer. Diese eindrucksvolle Gegenüberstellung schuf Raum für eigene Inspiration und Gedanken bei den Zuhörern. Der belgische Organist Serge Schoonbroodt spielte meisterhaft. Mit der gelungenen Veranstaltung in Großräschen und dem Kongress in Ortrand anlässlich des 100. Geburtstages von Friedrich Press erfuhr dieser Künstler die ihm gebührende Ehrung.” (Rudolf Kupfer, Lindenau in “Lausitzer Rundschau” 20.9.2004) Frau Noack und Frau Nowak stellten für diese Kinder ein abwechselungsreiches Weihnachtsprogramm zusammen. Mit der Hilfe von Lehrern, Eltern und Musikschullehrern wurden Lieder, Gedichte, Rollenspiele und Tänze einstudiert. Am 17. Dezember 2004 war dann unser großer Auftritt. Wir hatten alle Schüler mit ihren Familien ins Gymnasium eingeladen. Sophia und Benjamin führten durch das Programm. Es erzählte über die immer größeren Wünsche mancher Kinder und die stressige Vorweihnachtszeit. Während der Chor viele neue Weihnachtslieder zu Gehör brachte, spielten viele Kinder mit Geigen, Flöten, Klavier, Keyboard und Melodikas altbekannte Melodien. Für Abwechslung sorgten besinnliche und lustige 40 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Gedichte sowie “Die Geschichte vom Lametta”. Besonderen Applaus verdienten die Tänzerinnen der 1. Klasse, die zur Überraschung aller Gäste sogar Unterstützung vom Weihnachtsmann erhielten. auch die sportlichen Beiträge der 5. Klasse sowie der Auftritt unserer “Harlekids” mit Diabolos und drehenden Tellern bekamen viel Beifall. Mit einem sehr nachdenklich stimmenden Gedicht über eine Kerze verabschiedete Sophia im Namen aller Mitwirkenden Eltern, Großeltern und Kinder. Für den Obolus in unseren Weihnachtsstiefeln bedanken wir uns im Namen der Schule herzlich bei den Sponsoren. Dankeschön von den Kindern und Lehrerinnen der Pestalozzi-Grundschule Der Elternverein „Am Spring” informiert Flammentanz und Dschungelparty in der Kita „Am Spring” Im November und Dezember vergangenen Jahres begann „Am Spring” eine „heiße Zeit”, denn das Feuer war das letzte der 4 Elemente, die unsere Kinder der Kita im Laufe des Jahres begleitet haben. Spielerisch erlebten sie die Elemente Erde, Feuer, Wasser, Luft als starkes Team und lernten Nutzung, Gefahren sowie ihr Zusammenspiel kennen. „Flammende Begeisterung” gab es natürlich beim Projekt Feuer, denn dieses Element fasziniert die Kinder besonders. Rund um dieses Thema wurde gesprochen, experimentiert, gespielt und gestaltet. Bei einem Lagerfeuer konnten die Kinder eine Menge beobachten und entdecken: Womit facht man das Feuer an? Wie hört sich Feuer an und wie riecht es? Was kann Feuer und wozu braucht es der Mensch? Welchen Schaden kann Feuer anrichten? So wurden die Sinne der Kinder sensibilisiert und das Bewusstsein für die Umwelt und den verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer geweckt. Später konnten sich die Kinder beim Malen mit Grillkohle ausprobieren und tolle Kunstwerke gestalten. Höhepunkte waren außerdem ein Taschenlampenfest und das Feuerfest mit den Kindern als Flammentänzer. Insgesamt hatten die Kinder für diese Thematik schnell „Feuer gefangen” und erlebten so der Jahreszeit entsprechend eine erfahrungsreiche und besinnliche Zeit. Vor kurzem haben wir beim Zampern gesungen und manchem haben die Ohren geklungen. Aber heute wollen wir ein Loblied singen, denn die Großräschener Bürger waren bereit, Süßes und Euros zu bringen. Liebevoll wurden Tüten an Türen gebunden, wir hatten sofort alles gefunden. Wer uns nichts gab, das soll ein Geheimnis bleiben, vielleicht mag er uns beim nächsten Mal leiden. Alle sollen auch noch in weiteren Jahren, allzeit Freundliches von uns erfahren. Wir hoffen sehr, dass wir keinem Ärger gemacht, es ist doch toll, wenn man mit Kindern lacht. Bewahrt man zur Fastnacht den Humor, dann kommt einem alles gleich viel leichter vor. Wer fröhlich lebt, bewahrt den Schwung, das Herz bleibt mit uns Zamperern so immer jung. Wir danken herzlich für alle liebevollen Spenden und versichern allen, wir konnten sie wirklich entsprechend verwenden. Team der Pestalozzi-Grundschule Auch das Jahr 2005 hält wieder viele Höhepunkte für die KitaKinder bereit. Gleich zu Beginn des Jahres starteten wir in die närrische Zeit. Diesmal lautete das Motto für die 3 tollen Tage „Die Affen rasen durch den Wald - unsere Kita ist der Dschungel”. Während sich die Großen am Rosenmontag zu ihrer Zampertour durch die Stadt aufmachten, wurden im Haus die letzten Vorbereitungen getroffen. Am Faschingsdienstag begann die Dschungelparty mit einem leckeren Frühstück für alle Dschungelbewohner. Bei Spielen, Discomusik und Kokosnusskegeln hatten die Raubkatzen, Bären, Indianer und auch die Gäste des Dschungels ihren Spaß. 41 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Am Aschermittwoch waren die Kuscheltiere und Puppen der Kinder eingeladen zur Dschungelparty der Kuscheltiere. Gemeinsam wurde noch einmal zünftig gefeiert und die Faschingszeit fand so einen fröhlichen Ausgang. Mutige Mädchen konnten sich mit der Spritzpistole ein Tattoo auftragen lassen, natürlich abwaschbar. Als Abschluss dieser Woche feierten die Mädchen einen Maskenball, mit ganz besonders gemalten Masken. Ein Dankeschön gilt Frau Reuter, vom Kreativ-Atelier Finsterwalde, welche den Mädchen Grundlagen der Airbrush-Technik vermittelte. Der Mädchentreff hat auch in der Schulzeit, Montag bis Freitag, von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet. Mädchen, ab 6 Jahre, sind herzlich eingeladen. K. Gericke Mädchentreff Aus der Kita „Haus Kunterbunt” Schnappschüsse aus der Kita “Haus Kunterbunt” Elternverein sagt „Dankeschön” Große Veränderungen gab es 2004 am Außengelände unserer Kita. Interessiert beobachteten die Kinder den Abriss der Turnhalle der ehemaligen Schule 1. Durch die Stadt Großräschen erhielten wir einen Teil des Geländes zur Nutzung für unsere Einrichtung. So konnten wir mit der ökologischen Umgestaltung des Außengeländes beginnen, bevor der Winter Einzug hielt. Den guten Start unseres Vorhabens verdanken wir, neben der engagierten Mitarbeit der Eltern und Vereinsmitglieder dem Bauamt der Stadt Großräschen, der Firma TSG Technik- und Service GmbH, insbesondere Herrn Wolschke Gartenbau Lebus und Dr. Andreas Gruner. Winterferien einmal anders im Mädchentreff „Am Spring” Der Mädchentreff „Am Spring” in Großräschen verwandelte sich in den Winterferien in ein Airbrush-Studio. Unter fachlicher Anleitung erlernten die Mädchen erste Schritte im Umgang mit der Airbrush-Technik. Gemeinsam wurden die Räume im Mädchentreff verschönert, T-Shirts, Handyschalen uvm. gestaltet. 42 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 WINTERZEIT bei den Zwergenhänden Naturerlebnisse werden bei den Kindern der DRK-Integrationstagesstätte sehr groß geschrieben. Schon im Herbst denken sie an die Tiere im Winter. Es werden fleißig Eicheln und Kastanien sowie Sonnenblumenkerne gesammelt. Einmal in der Woche gehen die Zwerge in den Wald um viel Neues zu entdecken. So bestimmen die Kinder Baumarten, zählen Baumringe und machen neue, jahreszeitliche Entdeckungen. Jede Gruppe hat einen bestimmten Platz im Wald, wo sie spielen, Buden bauen und sich erproben können. Informationen für alle jungen Muttis! Auf vielfachen Wunsch trifft sich unsere Krabbelgruppe ab Februar 2005 wöchentlich jeden Mittwoch ab 14:30 Uhr im „Haus Kunterbunt”, Rembrandtstraße. Eingeladen sind alle Muttis und Vatis mit ihren Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren, die zurzeit noch nicht unsere Einrichtung besuchen. Ein jährlicher Höhepunkt ist die Fütterung der Tiere im Wald. Gemeinsam mit dem Jäger Herrn Bielert und seinem Jagdhund Boy ziehen die kleinen Waldtierfütterer mit ihrem Bollerwagen los. Die Kinder haben viele Überraschungen für die Tiere mitgebracht u. a. Möhren, Äpfel, Kartoffeln, Mais, Heu uvam. Diese Schätze werden im Wald an der Futterstelle mit Begeisterung von den Kindern verteilt. Ich freue mich auf Sie! Im Namen des Teams Christina Metasch Bitte schon vormerken! Am 5. April 2005, ab 17:00 Uhr Schnupperstunde für die Schulanfänger des Schuljahres 2005/2006 im „Haus Kunterbunt”. Information der Kita „Spatzennest” An alle Krabbelkinder! Auch im neuen Jahr laden wir Euch jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 15:00 bis 16:00 Uhr in unsere Krabbelgruppe der AWO-Kita „Spatzennest”, Zetkinweg herzlich ein. Hiermit möchten wir Herrn Bielert ein recht herzliches Dankeschön für die jährliche Tradition aussprechen! Nach einigen Tagen können sie es kaum erwarten, im Wald nachzusehen, ob die Tiere großen Hunger hatten. Aber auch die Vögel im Kindergarten werden nicht vergessen. Jede Gruppe hat Verantwortung für ein eigenes Vogelhäuschen. Täglich können die Kinder beobachten, wie viele Vogelarten zu Besuch kommen. Viel Spaß haben unsere kleinen Naturfreunde beim Herstellen von Futterglocken für die Vögel. Wir freuen uns auf Euren Besuch! Weitere Infos dazu erhaltet Ihr direkt in unserer Kita oder telefonisch unter Telefon 035753 6168. Das Erzieherteam Es ist uns wichtig, den Kinder die Schönheit der Jahreszeiten zu vermitteln und sie zu befähigen, mit offenen Augen durch die Natur zu gehen. Ihre Sinne zu schulen, wie z. B. Geräusche wahrzunehmen, mit den Händen zu tasten, verschiedene Gerüche zu unterscheiden sowie mit den Augen Verände- 43 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 rungen zu sehen, ist ein wichtiger pädagogischer Ansatz unserer DRK-Integrationstagesstätte „Zwergenhand” Großräschen. Neues von der „Winnie Puuh-Gruppe” Eine tolle Überraschung Den 4. Geburtstag von Lea feierten wir gemeinsam mit dem Clown Kunterbunt. Er hatte viele schöne Überraschungen für uns. Vielen Dank an Fam. Uwe Kopsch für diesen unvergesslichen Tag. Übrigens, auch die Narrenzeit ging an uns nicht vorbei! Die Woche vor dem Kinderfasching in unserer Einrichtung gestalteten wir unter dem Motto “Schminken, Schmücken, anders sein”, welches uns Riesenspaß bereitete. So konnten wir uns jeden Tag nach Lust und Laune schminken lassen und probieren, was uns aus der Verkleidungskiste am Besten steht. Dann verwandelten sich unsere Kinder plötzlich zur Prinzessin, zum Zauberer oder Clown uvam. Auch bei der Raumausgestaltung für unser Faschingsfest hatten die Kinder viel Freude am Basteln. Viel Hilfe und Anregungen bekamen unsere Kinder durch unsere derzeitigen Praktikantinnen. Interessant für unser Kinder war auch, dass wir eine polnische Praktikantin in der Einrichtung hatten, so dass sie viel Wissenswertes über ein anderes Land und deren Sitten und Bräuche lernen konnten. Ein großes Dankeschön möchten wir unseren Muttis aussprechen, die für uns ein tolles Frühstück zu diesem Festtag zauberten und uns an diesem Tag tatkräftig unterstützten. Zurzeit genießen unsere Zwerge den hauseigenen Rodelberg mit all seinen Winterfreuden. Es wird nicht mehr lange dauern, dann hält der Frühling Einzug. Schon jetzt werden Vorbereitungen gemeinsam mit dem Kitaausschuss für unseren nächsten Höhepunkt, dem Osterfeuer am 18.03.2005 getroffen. Achtung Krabbelkinder! Weiterhin besteht in unserer Einrichtung die Möglichkeit, die Krabbelgruppe zu besuchen. Interessenten können sich jederzeit unter der Telefonnummer der DRK-Integrationstagesstätte „Zwergenhand” Großräschen, Güterbahnhofstraße 6, Telefon 035753 3132 melden. Die Kinder und ihr Erzieherteam Der erste Schnee Der Wochenkurier rief zum Stiefelwettbewerb auf. Natürlich nahmen wir daran teil. Gemeinsam mit den Kindern von Sandra Gondro bastelten wir einen großen Nikolausstiefel. Wir waren unter den ersten 10 Gewinnern, da hatte sich unsere Mühe doch gelohnt. Endlich war der 6. Dezember 2004 ran und wir durften unseren Stiefel gefüllt mit Süßigkeiten vom Wochenkurier abholen. Wir waren alle aufgeregt. 44 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 DIE ROSSKASTANIE Baum des Jahres 2005 Seit 15 Jahren wird durch das Kuratorium „Baum des Jahres” jeweils eine Baumart zum “Baum des Jahres” gewählt. Dabei geht man von ihrer ökologischen und landschaftlichen Bedeutung, ihrer Schönheit und Beliebtheit, ihrer Seltenheit oder auch ihrer Bedrohtheit aus. Nach der Schwarzerle 2003 und der Weisstanne 2004 ist es in diesem Jahr schon wieder eine bedrohte Art, die Rosskastanie. Der Name Rosskastanie, wie auch der wissenschaftliche Artname Aesculus hippocastanum (hyppos von griechisch = Pferd) leitet sich davon ab, dass ihre Früchte an Pferde gegen Wurmkrankheiten und Husten verfüttert wurden. Ihr Aussehen Die Rosskastanie ist ein Laubbaum mit breiter, runder und reich belaubter Krone sowie starken und reich verzweigten Ästen. Der meist nur kurze bis einen Meter dicke Stamm ist von anfangs glatter dunkelbrauner, im Alter mehr graubrauner und schuppig abblätternder Rinde umgeben. Sie kann bis 30 Meter hoch und bis 200 Jahre alt werden. An einem 10 - 20 cm langen Stiel sitzen handförmig gefiedert 5 - 7 oberseits dunkelgrüne, unterseits hellgrüne Blätter. Auffällig sind in unbelaubtem Zustand die großen glänzend rotbraunen und durch Harzausscheidung klebrigen Knospen. Ende April bis Anfang Mai entwickeln sich aus ihnen die 20 - 30 cm langen kerzenartigen Blütenrispen, die dem gesamten Baum dann ein prächtiges Aussehen geben. Die kleinen Einzelblüten sind weiß mit einem anfangs gelben, später roten Fleck am Grunde. Diese sogenannte „Saftmal” soll den Bienen und Hummeln, von denen die Blüten bestäubt werden, anzeigen, ob noch Nektar zu holen ist. Jedes Kind kennt wohl die Früchte, die glänzend rotbraunen Kastanien mit dem weißen Nabelfleck. Diese sitzen zunächst am Baum zu 1 - 3 in einer grünen weichstachligen Hülle. Diese Kapsel fällt dann bei der Reife ab und beim Aufprall auf den Boden purzeln die reifen Kastanien heraus. Ihr Vorkommen Vor der Eiszeit auch bei uns heimisch, ist ihre jetzige Heimat Nordgriechenland, Albanien und Bulgarien. Ende des 16. bis Anfang des 17. Jahrhunderts wurde sie nach Mitteleuropa gebracht und wegen ihres attraktiven Aussehens vielfach in Parks und Alleen angepflanzt. Ihre Nutzung Das gelblich-weiße Holz ohne Kernbildung ist weich und hat stets drehwüchsigen Faserverlauf. Es lässt sich deshalb höchstens für Schnitzarbeiten verwenden. Die Früchte werden besonders gern vom Damwild, aber auch vom Rot- und Rehwild als Futter angenommen. Von den Wildschweinen werden sie jedoch weitgehends verschmäht. Neben viel Stärke, nur wenig Zucker, Saponine und Öl enthalten die Kastanien noch einige Inhaltsstoffe, die zur Herstellung von Arzneien in Form von alkoholischen Auszügen, Kapseln, Dragees, Salben, Zäpfchen und Ampullen verwandt werden. Diese werden zur Behandlung von Thrombosen, Krampfadern, Venenentzündungen, Hämorrhoiden, Rheuma, Frostschäden und Migräne eingesetzt. Ihre Gefährdung Seit etwa 10 Jahren wird die Rosskastanie in starkem Maße von der ebenfalls aus Südosteuropa eingewanderten Rosskastanienminiermotte befallen. Es handelt sich um einen nur etwa 5 Millimeter großen Schmetterling, der seine zahlreichen Eier auf der Blattoberseite der Rosskastanien ablegt. Nach etwa 20 Tagen schlüpfen daraus winzig kleine Raupen. Diese bohren sich in die Blätter ein und zerfressen sie von innen. Bereits zu Ende des Sommers verwelken die Blätter und fallen ab. Dadurch wird der Baum geschwächt und es zeigen sich bereits Absterbeerscheinungen. Man hat noch kein Mittel gegen dieses Insekt gefunden und auch natürliche Feinde sind nicht bekannt. Da die Raupen sich in den abgestorbenen Blättern verpuppen und darin überwintern, kann man durch Sammeln des Laubes und anschließendem Verbrennen den Befall im nächsten Jahr zumindest vermindern. gez. Siegfried Berndt Revierförster i.R. 45 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Kostenloses Probetraining für Erwachsene Im Monat März führt die Sektion ZEN-Karate des Budosport Schwarzheide e. V. einen Anfängerlehrgang für alle Interessierten der Altersgruppe von 30 bis 60 Jahren durch mit dem Ziel, die bereits vorhandene Oldiegruppe zu verstärken. Der Schwerpunkt liegt hierbei darauf, körperlich Fitness zu erhalten bzw. wiederzuerlangen. In dieser Gruppe wird Karate als Gymnastik trainiert. Schwerpunkte liegen vor allem in der Übung von Beweglichkeit, Gleichgewicht, Körperkräftigung, Atemlehre, Meditation und natürlich auf dem Aspekt der effektiven Selbstverteidigung, welches das traditionelle Karate letztendlich beinhaltet. Angesprochen sind natürlich auch Erwachsene, die unterschiedliche körperliche bzw. gesundheitliche Probleme haben, da die meisten zwar wissen, dass Bewegung auf Grundlage der asiatischen Bewegungs- und Atemlehre enorme Erfolge erzielen können, sich jedoch meist (warum auch immer) scheuen, diesen Weg zu gehen. Hier kann sich jeder gern einmal ausprobieren und alle Teilnehmer erhalten einen Gutschein für ein 4wöchiges kostenloses Probetraining. Das Training beginnt am 04.03.2005 und findet immer dienstags und freitags von 20:00 bis 21:00 Uhr in unserem Doio in der Anne-Frank-Straße 7, Haus 4 in Schwarzheide statt. Natürlich können sich auch interessierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene anderer Altersgruppen jederzeit bei uns im Verein melden. Genauere Informationen erhält man telefonisch unter der Nr. 035752 82859 oder in unseren Vereinsräumen Dienstag und Freitag ab 19:00 Uhr. Durch Unterstützung der Stadt und des Möbelzentrums konnten wir mit einer Klasse des Friedrich-Hoffmann-Gymnasiums und der Jugendbegegnungsstätte „Schalom” in Großräschen schon wiederholt Jugendbegegnungen durchführen. Auch für 2005 organisiert Herr Vogler wieder drei solcher Treffen. Im Dezember und Januar war er wieder in Trzebiatów um dort die Weihnachtsgeschenke für Schulklassen, die deutsche Minderheit, das Kulturzentrum und Einzelpersonen abzugeben. Da die dort auch lebenden griechisch-katholischen und russischorthodoxen Gemeinden ihre Feste nach dem julianischen Kalender begehen, feiern sie Weihnachten erst Anfang Januar. Herrn Voglers Auto war propenvoll mit Gaben gerade für sozial schwache Familien. ER hatte sich ein Kostüm mitgenommen und erschien zur großen Überraschung der Jugendlichen und Kinder in drei Klassen plötzlich als der Heilige Bischof Nikolaus. Nach der Bescherung wurde er dann „in Zivil” herzlich eingeladen, sich mit den Schülern noch bei einer Tasse Tee zu unterhalten. Am 14. Januar 2005 war dann das Weihnachtsliedersingen im Kulturhaus. Loreen Natusch aus Barzig, die auch schon im Weihnachtsoratorium in Elsterwerda mitgesungen hatte, fuhr mit dem Ehepaar Vogler nach Trzebiatów. Es war bewegend, wie dann bei dieser Feier das deutsche Weihnachtslied “Stille Nacht” in vier Sprachen von hunderten Besuchern der Veranstaltung gesungen wurde. Das polnische Fernsehen übertrug Ausschnitte landesweit. So erschienen wir aus Freienhufen und Barzig mit unserm Beitrag für Millionen polnischer Zuschauer. Freienhufen/Großräschen international! gez. Hans-Udo Vogler links: Ankunft des Nikolaus im Lyzeum von Trzebiatów, rechts: Auch die Direktorin der Schule muss vor dem Nikolaus ihr Sprüchlein sagen Feste Freundschaftsbande nach Polen Seit einigen Jahren bestehen enge Beziehungen zwischen Freienhufen und Trzebiatów (Polen). Über persönliche Begegnungen entstanden Geschichtsseminare am Lyzeum und am Gymnasium der Stadt. Im Kulturzentrum im Schloß von Trzebiatów (früher Treptow/Rega) wurden mit Hilfe von Pfarrer em. Hans-Udo Vogler aus Freienhufen zwei Heimatstuben eingerichtet, die einen geschichtlichen Rückblick gerade auch auf die deutsche Vergangenheit dieses Ortes geben. In der Bibliothek gibt es eine ganze Reihe deutschsprachiger Bücher für Erwachsene und für Kinder. Die Polen dort bemühen sich sehr, die Sprache und Kultur ihres westlichen Nachbarn kennen zu lernen und zu verstehen. Eine Galerie des Malers Lyonel Feininger und Bilder des in Treptow/Rega geboren Hans Laabs sind zu sehen. Besonders mit den jungen Menschen konnte ein guter Kontakt aufgebaut und gefestigt werden. So waren wiederholt polnische Jugendliche bei uns in Freienhufen/Großräschen. links: Der demaskierte Nikolaus wird dann von der Klasse auch mit einem Geschenk bedacht, rechts: Die Klassenbeste hat schnell auch für Herrn Vogler ein kleines Geschenk besorgt. Neugierig werden die Geschenke ausgepackt 46 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 RÜCKBLICK: „Der Vogelhändler” im Kurmärker Am 29.12.2004 gastierte das Theater Karlshorst mit der Operette „Der Vogelhändler” im Kurmärker in Großräschen. Die Operette von Moritz West und Musik von Carl Zeller wurde 1891 in Wien uraufgeführt. Was den Vogelhändler immer wieder hörens- und liebenswert macht, ist vor allem die Natürlichkeit und volkstümliche Frische der Zellerschen Musik, aber auch die Klangpracht der vokalen Ensembles und die besonders wirkungsvolle, von besten Einfällen getragene Durchformung der Finali. Von den Melodien sind manche weltberühmt geworden, so „Schenkt man sich Rosen in Tirol” und „Grüß euch Gott alle miteinander”. Das erste Haus am Platz, der Kurmärker-Saal, war sehr gut besucht. Kammersänger Reiner Süß beeindruckte in der Rolle des Weps. Vor allem die Generation P 40+ war gekommen um den Kammersänger, den sie noch aus Kindheit und Jugend im Fernsehen kannte, endlich mal live zu erleben. Test, dem sich Adam unterziehen musste. Und auch beim Lied der Christel „Bei der Post geht´s nicht so schnell” dachte wohl so manch Großräschener an die Probleme der Postzustellung seit der Eingemeindung. Adam muss sich einer Prüfung unterziehen, bevor er den Posten des Manageriedirektors bekommt Alles in allem war der Abend ein schöner Höhepunkt im kulturellen Leben der Stadt zwischen Weihnachten und Neujahr. Und wer demnächst für seine Lieben ein passendes Geschenk sucht, sollte öfters mal unter www.grossraeschen.de in den Veranstaltungskalender schauen, der nächste musikalische Abend im KurmärkerSaal kommt bestimmt! „Schenkt man sich Rosen in Tirol..” Reiner Süß spielt die Rolle des Weps Die gute Akustik des Saales wurde nicht nur vom Publikum, sondern auch von den Künstlern des Theaters Karlshorst gelobt. Manja Neumann zog als Christel von der Post alle Register ihres Könnens, ihre Sopranstimme war der musikalische Höhepunkt im Terzett der Christel, der Kurfürstin und Adelaide „Bescheiden auf verschämten Wegen”. Bei Adams Auftrittslied mit dem Kehrreim „no amal, no amal, no amal, sing nur sing, Nachtigall” sang das Publikum (wenn auch leise oder in Gedanken) mit. Die Geschichte hat auch nach mehr als einhundert Jahren nichts von ihrer Aktualität verloren - angefangen von irgendwelchen Posten, die von Politkern bei entsprechender Protektion geschaffen werden, bis zum Pisa- 47 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Veranstaltungen und Termine Veranstaltungen im Kurmärker-Saal 6. März 2005 Beginn: 16 Uhr Einlass: 15 Uhr Eintritt: 12,00 2 Kartenvorverkauf: Lausitzer Gartenwelt, Freienhufener Straße Büro-Express Conrad, Calauer Str. Büro des Kulturfördervereins, Seestraße 2 (im Kurmärker) Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich! „Land unter zwischen Warnemünde und Wien” Wahre Erzkomödianten, die Diestelrentner Heinz Draehn und Otto Stark, mit viel Humor und jugendlichem Elan, gastieren am Sonntag, dem 06.03.2005, um 16:00 Uhr in Großräschens Kurmärker-Saal. Beide haben sich ihr altmodisches Verständnis von Satire und von Humor bewahrt: hintersinnig, intelligent, unverklemmt, charmant, selbstironisch. „Land unter - zwischen Warnemünde und Wien”, ein unterhaltsames Programm, mitunter mit politisch zweideutig-eindeutigen Liedern und Texten, dargeboten von dem landauflandab bekannten Kuddeldaddeldu (Hafenbar) sowie dem Kabarettisten mit Wiener Charme Otto Stark und der stimmgewaltigen Akkordeonistin Gisela Jachmann. den Typen gar nicht so toll ausgesehen hätten, schmale Schultern, X-Beine und so. Aber zehn Eier pro Kopf? Das wären bei sechshundert Besucherinnen sechstausend pro Abend, und fünf mal die Woche, dreißigtausend! Nur dafür, mit dem Arsch zu wackeln! Sechs Männer - groß, klein, muskulös, schmächtig, mit Bauch oder ohne, verheiratet oder ledig - verlassen das Arbeitsamt. Sie haben ein Ziel vor den Augen: „Wir werden Stripper!“ Doch vor den Preis haben die Götter den Schweiß gesetzt. Wie zieht man eine Hose aus, ohne sich in ihr zu verheddern? Wie präsentiert man einen Body mit Bauch, so dass er sexy ist? Wie funktioniert der perfekte Hüftschwung. Und überhaupt: Was macht die Weiber scharf? Ein interner Testauftritt erweist sich als niederschmetternd. Dabei sind es nur noch zehn Tage bis zur Premiere! Ein Fachmann muss her! Den gibt´s im FitnessStudio und ist eine Frau. Glenda. Sie weiß genau, was Frauen wollen und nimmt „Die Wilden Stiere“ in ihre Schule ... Eine spritzig-witzige Komödie über Leute, die nichts mehr zu verlieren, aber alles zu gewinnen haben. Craig Norman Wesley Barry Gavin Bernie Graham Glenda Heinz Klevenow Kai Windhövel Lutz Aikele Hans-Jürgen Kühnert Till Demuth Mirko Zschocke Oliver Seidel Ursula Memmert-Gerlach Vorschau Veranstaltungen in der Stadt Großräschen März bis Juni 2005 MÄRZ 06.03.2005 10.03.2005 10. März 2005 Beginn: 20 Uhr Einlass: 19 Uhr Eintritt: 10,00 2 Kartenvorverkauf: Lausitzer Gartenwelt, Freienhufener Straße AWO-Seniorenclub, K.-Marx-Straße 5 Stadtkasse, Seestraße 16 Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich! Stephen Sinclair, Anthony McCarten Ladies Night - Komödie Deutsch von Annette und Knut Lehmann Regie: Ausstattung: Dramaturgie: Choreografie: Stagemanagement: Sewan Latchinian Tobias Wartenberg Gisela Kahl Ingo Zeising Mirko Warnatz, Ingo Zeising Sie sind Mitte zwanzig bis Mitte fünfzig, arbeitslos und prügeln sich am Imbiss vor dem Arbeitsamt rum: Craig, Gavin, Norman, Barry, Graham, Wesley. Alles was sie haben, ist Zeit und jede Menge Frust. Die Witze, die sie erzählen, sind ebenso schal wie das Bier, das sie literweise in sich reinschütten, und die Jobzeitung spuckt auch keine Stellen aus. Stattdessen wirbt sie für „Die Wilden Mustangs” aus Texas. Männerstrip - nur für Ladies! Sogar Barries Frau war schon da, für zehn Eier die Karte, und sie fand´s toll, obwohl ein paar von „Land unter”/Seemannsgarn gesponnen Heinz Draehn und Otto Stark im Kurmärker-Saal Theater „Neue Bühne” in Großräschen „Ladies Night” im Kurmärker-Saal 12./13.03.05 Leistungsschau für Handwerk und Gewerbe im Gewerbegebiet 19.03.2005 Tag der offenen Tür im Kurmärker-Bürgerhaus Kurmärker-Bürgerhaus 19./20.03.05 Ausstellung Hobby und Freizeit in Großräschen im Kurmärker-Saal APRIL 15./16.04.05 Anstoß IBA-Werkschau 2005 auf den IBA-Terrassen 23./24.04.05 Frühlingsfest auf dem Festplatz 28.04.2005 MAI 05.05.2005 Bergfest zur Tour d’ IBA, IBA Eröffnungskonzert 15. internat. Großräschener Orgelkonzerte in der St. Antoniuskirche 08.05.2005 Konzert der Musikschule „Fröhlich” im Kurmärker-Saal 13.05.2005 Eröffnungskonzert „Orgelfestival Land Brandenburg 2005” im Kulturland Brandenburg zum Thema „1000 Jahre Christianisierung” in der St. Antoniuskirche 48 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 14.05.2005 Gala der Volksmusik Kurmärker-Saal 20.05.2005 Berliner Mundharmonikaorchester/ Kaffee-Tanz im Kurmärker-Saal JUNI 02.06.2005 05.06.2005 Orgelkonzert (Orgel plus) mit Schülerkonzert in der St. Antoniuskirche Ringelnatzprogramm „Kinder ihr müsst Euch mehr zutrauen” mit Uwe-Detlev Jessen im Kurmärker-Saal 16.06.2005 Orgelmusik und moderne Literatur Autorenlesung in der Dorfkirche Freienhufen 16.06.2005 Theater „Neue Bühne” in Großräschen „Ich knall euch ab” im Kurmärker-Saal 25.06.2005 Kreisseniorensportfest auf dem Sportplatz 25./26.06.05 Dorffest OT Woschkow im OT Woschkow 25.06.2005 05.-12.06.05 12. Brandenburgische Seniorenwoche 08.06.2005 Generationsübergreifendes Treffen auf den IBA-Terrassen Dorffest OT Saalhausen im OT Saalhausen Jeden Sonnabend thematisch-kultureller IBA-Terrassen-Abend! Änderungen vorbehalten! Sonstiges Frauen- und KinderSchutzhaus Lauchhammer Mobile Beratung des Frauen- und KinderSchutzhauses Opfer von Straftaten · Opferberatung, Telefon 03573 140334 · Weißer Ring e. V., Telefon 03542 83801, 01803 343434 Eine Mitarbeiterin des Frauen- und KinderSchutzhauses hilft und berät Sie an folgenden Terminen: 07.03.2005 Großräschen 13:00 - 15:00 Uhr Arbeitslosen-Service-Einrichtung Gartenstraße 1, Zimmer 6 LASA Brandenburg Beratungen der Informations- und Beratungsstelle Cottbus der LASA Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Misshandlung sofort unter Telefon 03574/2693 Unterkunft und Beratung im Frauen- und KinderSchutzhaus. Die Vermittlung erfolgt in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer Telefon 03574 76 50 oder den Notruf 110. Die BeraterInnen des Geschäftsbereiches Wirtschaftsnahe Qualifizierung der LASA , Informations- und Beratungsstelle Cottbus, bieten in neutralen, vertraulichen und kostenfreien Gesprächen Beratungsleistungen zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten an: · Weiterbildungsberatung bei betrieblichen Qualifizierungsvorhaben · Unterstützung von investitionsorientierten Weiterbildungen · Beratung zu Möglichkeiten berufsbegleitender Qualifizierung · Persönliche Beratung zu Fragen der beruflichen Weiterbildung · Hinweise zur Förderung nach dem Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg” · Information zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz · Allgemeine Studienorientierung · Existenzgründungsorientierung Soziale Hilfen im Polizeiwachbereich: · Notruf 110 · Polizeiwache Lauchhammer, Telefon 03574 7650 · Polizeiwache Senftenberg, Telefon 03573 880 Die Beratungsstellen arbeiten mit der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg www.wdb-brandenburg.de. Auf Wunsch erhalten Sie geeignete Weiterbildungsangebote schnell und zuverlässig als Computerausdruck. Familien, Eltern, Paare, Alleinerziehende Erziehung, Trennung, Scheidung · Jugendamt, Telefon 03573 360-132 bis 147 · Erziehungs- und Familienberatung, Telefon 03573 21 83 · Pro Familia, Telefon 03573 794930 Öffnungszeiten unserer Beratungsstelle in Cottbus: Montag: 09:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Termine nur n. Vereinbarung! Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie kann Frauen und Mädchen helfen, Wege aus schwierigen Lebenssituationen zu finden - durch: Möglichkeit offen zu reden Hilfe bei seelischer und körperlicher Misshandlung Klärung bei Fragen zur Trennung, Scheidung, Unterhalt, finanzielle Absicherung, Wohnungssuche usw. Vermittlung weiterer Hilfsangebote Kinder in Not · Kinder- und Jugendnotdienst, Telefon 03574 2545 · Schulsozialarbeiterinnen, Telefon 03574 2183, 0177-6156200, 03573 62074 · Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes, Telefon 0800-1110333 (Montag bis Freitag 15:00 bis 19:00 Uhr) Seelisch und körperliche Misshandlung · www.frauenhaus-osl.de · Frauen und Kinderschutzhaus, Telefon 03574 2693 (Beratung und Unterkunft) Anschrift: Telefon: Fax: E-mail: Internet: Am Turm 14, 03046 Cottbus 0355/3818525 0355/3818527 [email protected] www.lasa-brandenburg.de Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Sehr geehrte Großräschenerinnen und Großräschener, liebe Freunde und Förderer der Kultur, Der Kurmärker-Saal hat sich seit seiner Wiedereröffnung im April 2004 zum kulturellen Zentrum von Großräschen entwickelt. Dafür sei insbesondere den Vereinen der Stadt gedankt, die als Veranstalter gemeinsam mit der Stadtverwaltung für ein interessantes Veranstaltungsprogramm gesorgt haben. Bei Chorkonzerten und anderen Musikveranstaltungen wurde immer wieder die gute Akustik des rekonstruierten Saales gelobt, was ihn für solche Veranstaltungen besonders prädestiniert. Aber - wie so oft im Leben - nichts ist vollkommen. Und so wurde der Wunsch von Künstlern und Veranstaltern immer lauter: Es fehlt noch ein gutes Klavier oder möglichst ein kleiner Konzertflügel, es kann ja auch ein guter gebrauchter sein! Die Kosten für ein solches Instrument wurden von Fachleuten auf 8 bis 10.000 Euro geschätzt. Aber woher nehmen? Der Stadthaushalt 2004 enthielt noch das „Startkapital” von 4.000 Euro, mehr ist aber in Anbetracht der schwierigen Haushaltssituation auch für die Zukunft nicht drin und Fördertöpfe gibt es für solchen “Luxus” auch nicht. Aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben und so entstand die Idee: Vielleicht gibt es Freunde und Förderer der Großräschener Kultur, die bereit wären, für eine solche Anschaffung einen kleinen Obulus beizusteuern. Dabei erwartet niemand große Summen, aber auch 5, 10 oder im Einzelfall vielleicht auch 50 Euro würden uns einem solchen Ziel näher bringen. Sollte es und gemeinsam gelingen, so würde der Kurmärker-Saal noch mehr an Attraktivität und künstlerischen Möglichkeiten gewinnen. Alle Spender würden als Ehrengäste eines Einweihungskonzertes eingeladen werden, wenn es gelingt ... Wir, d. h. der Kulturförderverein der Stadt Großräschen und der Bürgermeisters erlauben uns daher, Sie einem Spendenaufruf um einen kleinen Beitrag zu diesem großen Vorhaben zu bitten. SPENDENAUFRUF Der Bürgermeister und der Kulturförderverein Stadt Großräschen e. V. bitten um Spenden für die Anschaffung eines Konzertflügels für den Kurmärker-Saal. Bankverbindung: Kulturförderverein Stadt Großräschen e. V. Sparkasse Niederlausitz BLZ: 18055000 Konto-Nr.: 3030006750 Verwendungszweck: „Konzertflügel” Außerdem bitte Ihre Anschrift angeben, Sie erhalten dann eine Einladung zum Premierenkonzert und wenn gewünscht, eine Spendenquittung. 49 50 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Nach Redaktionsschluss eingegangen DER NIEDERLAUSITZER Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen Reisebüro Günther Pietzsch EINLADUNG Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/ Großräschen lädt alle Mitglieder zur Vollversammlung ein. Termin: 02.04.2005 um 17.00 Uhr, Ort: Großräschen OT Woschkow, Gasthaus „Zum Glockenturm“ Omnibusbetrieb und Reifenservice • 01998 Klettwitz Tageordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes über das Jagdjahr 04/05 3. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft 4. Ausführungen über die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen 5. Bericht des Kassenwartes, Prüfbericht für das Jahr 04/05 6. Aufstellung des Haushaltsplanes 05/06 7. Diskussion 8. Beschlüsse a) Abstimmung zu den Berichten b) Abstimmung zu Punkt 5 und 6 9. Sonstiges 10. gemütliches Beisammensein Die Berechtigung der Anwesenheit zur Vollversammlung sollte durch einen gültigen Eigentumsnachweis der Flächen nachgewiesen werden. Annahütter Str. 17 • 01998 Klettwitz • Tel. 035754/1323, Fax 1245 Eröffnen Sie mit uns die Reisesaison im 50. Jubiläumsjahr mit drei besonderen Höhepunkten 21.03.-23.03.05 Kiel-Oslo-Kiel – Kurzurlaub in einer neuen Dimension „Chef an Bord” 2 x Ü/Frühstück in Bett - Innen Kabinen, Stadtführung Oslo, Showprogramm Preis ab: 362,- 2 21.04.-24.04.05 Tulpenblüte Holland 3 x Ü/HP, Stadtführung Amsterdam, Diamantenschleiferei, Käse & Holzschuhmacherei Preis ab: 362,- 2 25.04.-02.05.05 Sardinien - Smaragdgrünes Juwel im Mittelmeer 7 x Ü/HP, Ausflug Smaragdküste, Alghero, Orosolo, Castelsardo u. v. mehr Preis ab: 635,- 2 02.05.-09.05.05 Apulien - Der Stiefel Italien - Land der Trulli 7 x Ü/HP, Besichtigung von Bari, Castellano Grotte, Otranto u. v. mehr Preis ab: 499,- 2 12.05.-17.05.05 Wien mit Wienerwald 5 x Ü/HP, Wienerwald-Rundfahrt mit Reiseleitung, Stadtführung Wien und Baden, Casinobesuch mit Spielerklärung, Besuch der Seengrotte Preis ab: 461,- 2 19.05.-26.05.05 Böhmerwald all inklusive 7 x Ü/Ai, Rundfahrt Böhmerwald, Führung in der Brauerei Pilsen mit Bierbrauerei, 10 x Kuranwendungen im Hotel Preis ab: 578,- 2 20.05.-22.05.05 Bundesgartenschau München 2 x Ü/HP, Stadtführung München, Eintritt Bundesgartenschau gez. Vorwerk, Jagdvorsteher B E S TA T T U N G S HA U S Uwe Treuger Wir beraten Sie umfassend und einfühlsam in allen Trauer- und Vorsorgeangelegenheiten. Telefon Tag und Nacht 0 35 73 / 3 71 60 01983 Großräschen Telefon 03 57 53 / 1 54 44 Seestraße 7 oder bei Frau Frackowiak Tel. 03 57 53 / 57 67 01968 Senftenberg Krankenhausstraße 7, Telefon 0 35 73 / 3 71 60 Preis ab: 228,- 2 26.05.-31.05.05 Großklockener Dolomiten 5 x Ü/HP, Nationalparkzug zum Himmelbauer, Nationalparkjause, tägliche Reiseleitung, Tanzabend Preis ab: 379,- 2 06.07.-20.07.05 Nordkap mit Bus und Postschiff 12 x Ü/HP, 2 x Ü/HP auf dem Schiff, Stadtführung in Stockholm, Helsinki und Oslo, Nordkaphalleneintritt und Diplom Preis ab: 1.680,- 2 Aus unserem Tagesfahrtenangebot Stadthalle Cottbus (Eintritt) 03.03.05 Kastelruther Spatzen Preis: 72,- 2 Staatsoperette Dresden (Eintritt und Abendessen) 07.05.05 Der Wildschütz 16.06.05 Carneval in Rom 05.07.05 Die Csardasfürstin Preis: 38,- 2 Radeberger Bierbrauerei und Bier Theater 09.04.05; 11.06.05 Besichtigung mit Verkostung, Mittagessen, Biertheater Preis: 53,- 2 Das neue Musical „Die drei Musketiere“ 05.06.05; 30.07.05 Bustransfer, Eintritt in der Preisklasse 2 Preis: 88,- 2 Buchungen werden ab sofort entgegen genommen ! • Reisebüro Klettwitz • DB Agentur Lauchhammer • Senftenberg-Information • Reisebüro Eschner, Großräschen • Lausitzer Gartenwelt GmbH, Großräschen • Reisebüro Altdöbern, Agentur Bauer • Reisebüro Exner, Ortrand Telefon: 03 57 54 / 13 23 Telefon: 0 35 74 / 12 04 09 Telefon: 0 35 73 / 21 70 Telefon: 03 57 53 / 59 10 Telefon: 03 57 53 / 20 10 Telefon: 03 54 34 / 1 46 15 51 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Am 20. März ist Frühlingsanfang Perfektes Liegen auf Nackenstützkissen Durch orthopädisch geformte Kissen werden Kopf und Nacken korrekt gestützt, Muskeln und Bänder werden entlastet. Die Halswirbelsäule liegt entspannt in ihrer natürlichen Lage. Wir bieten diese Kissen in vielen verschiedenen Ausführungen. Probieren Sie diese Kissen bei uns oder auch zu Hause. 52 Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05 Dorfstraße 16 - 01983 Allmosen - Telefon/Fax 03 57 53 /145 38 alle Kassen und Privat Ich garantiere Ihnen liebevolle und fachgerechte Betreuung! Unser Angebot umfasst folgende Leistungen: - Grundpflege, d. h. waschen, betten, füttern - Behandlungspflege, d. h. Verbände, spritzen - Hauswirtschaftliche Versorgung, d. h. heizen, Einkäufe, Wohnung säubern ... - Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln - weitere Dienstleistung nach Ihren Wünschen Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratungen zur Pflege Ihrer Angehörigen im eigenen Haushalt an. 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