Amtsblatt der Stadt Großräschen

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Amtsblatt der Stadt Großräschen
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
kostenlos
AMTSBLATT
für die Stadt Großräschen
Stadt Großräschen mit den Ortsteilen Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen,
Saalhausen, Wormlage und Woschkow
Herausgeber:
Stadt Großräschen
Seestraße 16
01983 Großräschen
Telefon 035753 27-0
Telefax 035753 27-113
www.grossraeschen.de
Großräschen
Jahrgang 15 (2005)
Datum: 02.03.2005
Nr. 01/05
Tag der
offenen Tür
im KurmärkerBürgerhaus
Am 19.03.2005 ab 11:00 Uhr
können alle Einwohnerinnen
und Einwohner Großräschens
und ihre Gäste das KurmärkerBürgerhaus mit Stadtbibliothek
und AWO-Begegnungsstätte
innerhalb eines Tages der
offenen Tür in Besitz nehmen.
Im Kurmärker-Saal kann
am 19. und 20.03.2005 eine
Vereinsausstellung unter dem
Motto „Hobby und Freizeit in
Großräschen” besucht werden.
Sie sind recht herzlich eingeladen.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen
• Beschlüsse der 10. Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2005
Satzung für die Marktgebühren der Stadt Großräschen
Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Großräschen
Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 Stadt Großräschen und Entlastung des Bürgermeisters
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Großräschen einschließlich ihrer OT Allmosen,
Barzig, Freienhufen, Saalhausen, Wormlage und Woschkow für das Haushaltsjahr 2005
Satzung der Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen,
Saalhausen und Woschkow für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Großräschen einschließlich
der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow (Friedhofsgebührensatzung)
• Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuerfestsetzungen für Garagen auf kommunalem Grund und Boden 2005
• Amtliche Bekanntmachung der Hundesteuerfestsetzung 2005
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen
• Informationen zur Vorfahrtsänderung im Stadtgebiet Großräschen
• Pressemitteilungen der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Senftenberg mbH
• Der Kommunale Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz” informiert
• Hinweis auf die Bekanntmachung des Landrates des Landkreises OSL als allgemeine
untere Landesbehörde gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG)
für die Stadt Großräschen als Mitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL)
• Mitteilung des Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
• Stellenausschreibung - Azubi 2005
• Stellenausschreibung - Kassierer FEZ 2005
• Bekanntmachung des Fundbüros
• Einladung der Jagdgenossenschaft Wormlage
• Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
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Informationen und Wissenswertes
• Rückblick 2004 - Großräschen und seine Ortsteile
• Vereinsausstellung
• Informationen der Wirtschaftsförderung
• 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe
• Rückblick 2004 - Freiwillige Feuerwehr Großräschen
• Erreichbarkeit der Regionalleitstelle Lausitz
• FH Lausitz und GutsMuths-Grundschule Großräschen kooperieren
• Keine Überlebenschance für Fußgängerbrücke
• Einweihung des Denkmals anlässlich des Flugzeugabsturzes vor 60 Jahren
• Wahl des Gewerbevereins Großräschen e. V.
• ASE Großräschen informiert
• Literaturwettbewerb Birkchen
• Deutscher Familienverband informiert - Zuschüsse für die Familienferien
• Die Schule - Für Berufe mit Zukunft Ergotherapeut - ein medizinischer Fachberuf mit Zukunft
• Aufruf zum Mitmachen - Heimatfreunde ehem. Großräschen-Süd
• Seniorenbeirat der Stadt Großräschen Rückblick 2004 - Ausblick 2005
• Vereine, Jugendclubs, Schulen und Kita’s informieren
• NABU-Ortsgruppe informiert
• Rückblick: „Der Vogelhändler“ im Kurmärker
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Veranstaltungen und Termine
• Veranstaltungen im Kurmärker-Saal
• Vorschau Veranstaltungen von März bis Juni
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Sonstiges
• Spendenaufruf - Anschaffung eines Konzertflügels für den Kurmärker-Saal
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Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe des Amtsblattes am 18.03.2005
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Großräschen
Beschlüsse der 10. Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2005
Daneben wird der Verbrauch von Elektroenergie berechnet.
Grundlage für die Berechnung sind die angeschlossenen elektrischen Geräte bzw. Beleuchtungskörper.
öffentlicher Teil
BVL-Nr. 3/2003 - 1/2005
Bildung der ständigen Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Großräschen
Für die Grüne Liga Großräschen arbeitet im Rechnungsprüfungsausschuss Herr Thomas Adam für Herrn Eberhard Roick,
im Finanzausschuss Herr Tino Kuhnke für Herrn Eberhard Roick.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 4/2003 - 1/2005
Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern
Für die Grüne Liga Großräschen arbeitet im Finanzausschuss
Frau Brigitte Forker für Herrn Tino Kuhnke.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 5/2003 - 1/2005
Vertretung der Stadt Großräschen im Wasserverband Lausitz (WAL)
In der Verbandsversammlung des WAL arbeitet für die Grüne
Liga Großräschen Herr Reinhard Wolschke für Herrn Eberhard
Roick.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 52/2004 - 1/2005
Selbstbindungsbeschluss zur Dorferneuerungsplanung
Großräschen OT Wormlage
1. Änderung
Die Abgeordneten haben den geänderten Prioritäten beim Einsatz der Mittel aus der Eingliederungsprämie ihre Zustimmung
erteilt.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 101/2005
§4
Gebührensatz
Entsprechend der Kalkulation beträgt die Standgebühr 3,00 2
je Frontmeter.
Die Gebühren für die Nutzung der Energie betragen:
Energie für Beleuchtung pro Stand und Tag
0,75 2
Energie für elektrische Geräte pro Stand und Tag
1,50 2
§5
Entstehung der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung des Standplatzes. Wird der Platz nicht oder nur teilweise benutzt, besteht
kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ermäßigung der Gebühr.
§6
Fälligkeit
Die Gebühr wird eine Woche nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Ergeht kein schriftlicher Bescheid, so wird
die Gebühr mit der Zuteilung des Platzes fällig.
§7
Meldepflicht
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen
der Verhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können, der Stadt unverzüglich zu melden und auf
Verlangen darüber Auskunft zu geben.
Satzung für die Marktgebühren
der Stadt Großräschen
Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung vom 10.10.2001, veröffentlicht im GVBl. I
Nr. 14 vom 02.11.2001 und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom
27.06.1991, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.06.1999,
erlässt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
folgende Satzung über die Erhebung einer Marktgebühr:
§1
Gebührenerhebung
Die Stadt Großräschen erhebt eine Gebühr, nach Maßgabe
dieser Satzung, für die Benutzung des Platzes der Einheit
(Marktplatz) bei Wochenmarktveranstaltungen.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer die Einrichtung des Wochenmarktes der Stadt Großräschen benutzt, sei es aufgrund der Zuteilung oder aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme des
Platzes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§3
Gebührenmaßstab
Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind die angefangenen
Frontmeter (Vorderseite) der Standplätze.
§8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
ausgefertigt:
Großräschen, 24.02.2005
gez. Thomas Zenker
- Siegel Bürgermeister
______________________________________________________________
BVL-Nr. 111/2005
Entgeltordnung für die
Stadtbibliothek Großräschen
1.
Bibliotheksausweise
Ausstellung eines Bibliotheksausweises und
Ersatzausweises sowie Verlängerung der
Gültigkeitsdauer für Personen über 18 Jahre
jährlich
12,00 2
Ausstellung eines Bibliotheksausweises und
Ersatzausweises sowie Verlängerung der
Gültigkeitsdauer für Schüler bis 18 Jahre,
Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und
Ersatz-Dienstleistende
jährlich
6,00 2
Schnupperausweis (4 Wochen
zum Kennenlernen der Bibliothek)
2,00 2
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Ausstellung eines Bibliotheksausweises oder
Ersatzausweises als Familienkarte (ab 2 Personen)
sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer
für diesen Ausweis
Ausstellung eines Bibliotheksausweises oder
Ersatzausweises sowie Verlängerung der
Gültigkeitsdauer für juristische Personen
(Betriebe, Soziale Einrichtungen,
Schulhorte, Kindereinrichtungen)
2.
4.
6.
BEKANNTMACHUNG
der Jahresrechnung 2003 der Stadt Großräschen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Großräschen über die Jahresrechnung 2003
und die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93
der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg
jährlich
30,00 2
1,00 2
Mahngebühren
Gebühr je Medieneinheit/Woche
(obere Grenze ist der Wiederbeschaffungswert)
1,00 2
Entgelt für einen Mahnvorgang sowie Porto
2,50 2
Auf Grund des § 93 Gemeindeordnung Brandenburg in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 veröffentlicht
im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg
Teil I Nr. 14 S. 154 vom 02.11.2001 zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 17.12.2003 (GVBl. I S. 298) hat die
Stadtverordnetenversammlung Großräschen in ihrer Sitzung
am 23. Februar 2005 folgendes beschlossen:
I.
Bearbeitungsentgelt bei Neubeschaffung
oder Reparatur
Einnahmen/Ausgaben
Serviceleistungen
Fotokopien und Computerausdrucke
je Blatt s/w
0,20 2
Computerausdrucke je Blatt farbig
0,50 2
Nutzung des Internets pro angefangener
halben Stunde
1,00 2
Verwaltungshaushalt in 2
Vermögenshaushalt in 2
Soll-Einnahmen
12.312.808,76
+ neue Haushalts
einnahmereste
0,00
./. Abgang alte
Haushaltseinnahmereste
0,00
./. Abgang alte
Kasseneinnahmereste
11.858,65
7.007.717,26
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
Entgelt für Leihverkehr
Bestellung pro Leihschein
0,50 2
Pauschalgebühr pro realisierte Bestellung
inklusive Porto
3,00 2
Kosten im internationalen Leihverkehr werden im vollen Umfang
auf den Nutzer umgelegt
Erläuterung
Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises wird für eine Person über 18 Jahre, vom Tag der Anmeldung an gerechnet, z. B.
Gebühr fällig am 15.04.05 = Ausweis gültig bis 15.04.06 Mit
Zahlung der Jahresgebühr kann der Bibliotheksnutzer alle
Medien kostenlos nutzen und ausleihen.
Die Gebühr für den Schnupperausweis wird auf die Ausstellung eines Jahresausweises nach den 4 Wochen bei sofort
folgender Ausstellung eines Jahresausweises angerechnet. Die
Ausstellung einer Familienkarte ab 2 Personen erfolgt zu o. g.
Bedingungen.
Zu den juristischen Personen zählen im Sinne der Entgeltordnung Betriebe, soziale Einrichtungen, Einrichtungen der Stadt
wie Schulen, Schulhorte und Kindereinrichtungen. Sonstige
Serviceleistungen werden den Nutzern gesondert berechnet.
Mahngebühren gelten für alle Nutzer.
7.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt das Ergebnis der
Jahresrechnung 2003 nach Rücklagenzuführung/-entnahme wie folgt fest:
Ergebnis der Haushaltsrechnung
10,00 2
je Medieneinheit
5.
jährlich
20,00 2
Vormerkungen
Benachrichtigungen
3.
BVL-Nr. 112/2005
In-Kraft-Treten
302.606,53
2.875,23
12.300.950,11
8.808.960,50
Soll-Ausgaben
12.300.294,86
+ neue Haushaltsausgabereste
70.358,43
./. Abgang alter
Haushaltsausgabereste
70.025,85
./. Abgang alter
Kassenausgabereste
./. 322,67
5.937.882,97
3.851.111,04
980.033,51
0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
12.300.950,11
9.808.960,50
Soll - Fehlbetrag
0,00
0,00
Der Haushaltsausgleich wurde gemäß § 21 GemHV
Bbg. durchgeführt. Es gibt keine Beanstandungen.
II.
Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der
Jahresrechnung der Stadt Großräschen des Haushaltsjahres 2003 wurde die Entlastung gemäß § 93 Abs. 3 und § 35
Abs. 2 der GO Bbg in der z. Z. geltenden Fassung erteilt.
III. Bekanntmachung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht. Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Großräschen
liegt im Rathaus Seestraße 16, Zimmer 2, während der
Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Die Entgeltordnung tritt am 1.03.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Großräschen, BeschlussNr. 287/2002, außer Kraft.
ausgefertigt:
Großräschen, 24. Februar 2005
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Thomas Zenker
Bürgermeister
- Siegel -
2.106.725,00
Siegel
5
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
BVL-Nr. 114/2005
Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2005
der Stadt Großräschen
Die Abgeordneten gaben dem Haushaltssicherungskonzept zur
Haushaltssatzung 2005 der Stadt Großräschen ihre Zustimmung.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 115/2005
1.
2.
der Stadt Großräschen einschließlich ihrer OT Allmosen,
Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Saalhausen, Wormlage
und Woschkow für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 1
GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001,
veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Brandenburg Teil I Nr. 14 S. 154 vom 02.11.2001, wird bekannt gemacht, dass jeder während der Dienststunden im
Rathaus, Seestraße 16, Einsicht in die Haushaltssatzung der
Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2005 mit ihren Anlagen nehmen kann.
Aufgrund des § 76 ff Gemeindeordnung Brandenburg wird
nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Großräschen vom 23. Februar 2005 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
11.315.200 2
in der Ausgabe auf
11.315.200 2
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
5.452.200 2
in der Ausgabe auf
5.452.200 2
festgesetzt.
1.
2.
2.
v. H.
200
300
330
§5
Festlegungen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im
§ 79 Gemeindeordnung Brandenburg:
1.
Als erheblich im Sinne des § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO Bbg. gilt
ein Fehlbetrag, der 3 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens
des laufenden Haushaltsjahres übersteigt.
2.
Als erheblich sind Mehrausgaben im Sinne des § 79 Abs.
2 Nr. 2 GO Bbg. dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall
1 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden
Haushaltsjahres übersteigen.
3.
Als geringfügig im Sinne des § 79 Abs. 3 Satz 2 GO Bbg.
gelten:
a) Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsfördermaßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtbaukosten nicht mehr als 100.000 2
betragen,
b) Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsfördermaßnahmen, wenn sie in
voller Höhe durch Zuweisungen gedeckt werden.
c) Ausgaben für die Planung von Baumaßnahmen, die
einen Betrag von 25.000 2 nicht überschreiten.
273.700 2
2.000.000 2
§6
Bei der Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 81 Gemeindeordnung Brandenburg gilt folgendes:
Die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Großräschen
einschließlich der Ortsteile Dörrwalde, Freienhufen und
Woschkow werden wie folgt festgesetzt:
1.
Die Kämmerin ist befugt im Sinne des § 81 der GO Bbg über
die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßige
Ausgaben bis zur Höhe von 15.000 2 zu entscheiden.
Steuerart
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer nach Ertrag
v. H.
2.
250
320
350
Der Finanzausschuss ist befugt im Sinne des § 81 der GO
Bbg über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von
15.001 2 bis 25.000 2 zu entscheiden.
3.
Mehrausgaben, die aus zweckbestimmten Entgelten, Spenden, Zuweisungen und Zuschüssen gedeckt werden, und
damit den Haushalt nicht belasten, gelten bis zur Höhe dieser Einnahmen als unerheblich und bedürfen keiner Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Gleiches gilt
für alle Inneren Verrechnungen und Jahresabschlussbuchungen.
4.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben liegen
bei Beträgen über 25.000 2 vor. Die Leistung erheblicher
Gemäß Eingliederungsvertrag gelten die Steuerhebesätze
für Realsteuern des Haushaltsjahres 2001 bis 31.12.2005
weiter.
II.
Steuerart
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer nach Ertrag
-entfällt-
02
§3
1.
200
300
300
§4
§2
I.
v. H.
III. Die Hebesätze für die Realsteuern des mit Wirkung zum
31.12.2001 eingegliederten Ortsteiles Saalhausen zur
Stadt Großräschen werden wie folgt festgesetzt:
BEKANNTMACHUNG
der H a u s h a l t s s a t z u n g
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
Steuerart
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer nach Ertrag
Die Hebesätze für die Realsteuern der mit Wirkung zum
31.12.2001 eingegliederten Ortsteile Allmosen, Barzig und
Wormlage zur Stadt Großräschen werden wie folgt festgesetzt:
6
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Mehrausgaben bedarf der vorherigen Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung. In dringenden Fällen entscheidet der Hauptausschuss bei Nachbestätigung durch
die Stadtverordnetenversammlung.
5.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nur im Rahmen des § 81 Gemeindeordnung zulässig. Die Festlegungen des § 79 der Gemeindeordnung sind zu beachten
(Nachtragssatzung).
Die bei den einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und
Vermögenshaushaltes angebrachten haushaltsrechtlichen Vermerke und die bei den „Haushaltsplanvermerken” zum Haushaltsplan aufgeführten Zweckbindungs- und Deckungsgrundsätze sind verbindlich.
Aufgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 02.02.2005
Festgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 04.02.2005
gezeichnet:
Sonja Möbus
Kämmerin
gezeichnet:
Thomas Zenker
Bürgermeister
ausgefertigt:
Großräschen, 24.02.2005
gezeichnet:
Thomas Zenker
Bürgermeister
Siegel
______________________________________________________________
BVL-Nr. 120/2005
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Großräschen und
dem „Kulturförderverein Stadt Großräschen” e. V.
Die Abgeordneten haben einen Kooperationsvertrag zwischen
der Stadt Großräschen und dem Kulturförderverein Stadt Großräschen e. V. ihre Zustimmung gegeben.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 121/2005
Satzung der Stadt Großräschen
einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig,
Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
für das Friedhofs- und Bestattungswesen
(Friedhofssatzung)
Auf Grund des § 5 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in der Neufassung vom 10.Oktober 2001 (GVBl. I,
S.154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I, S. 59), in Verbindung mit § 34 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungsund Friedhofswesen im Land Brandenburg vom 07.11.2001
(GVBl. I, S. 226) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Großräschen in ihrer Sitzung am 23.02.2005 folgende Satzung
beschlossen:
INHALTSVERZEICHNIS:
Abschnitt I - VIII: Bestattungswesen
Abschnitt IX: Gebühren
Abschnitt X: Schlussvorschriften
BVL-Nr. 116/2005
Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Großräschen
Die Benutzungsordnung ist seitens der Abgeordneten beschlossen worden. Sie ist in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek öffentlich ausgehangen.
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
§2
Friedhofszweck
§3
Bestattungsbezirke
§4
Außerdienststellung und Entwidmung
Stadtbibliothek Großräschen
Seestraße 1, 01983 Großräschen
Telefon 035753 27-177, Fax 27-178
E-Mail: [email protected]
Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften
§5
Öffnungszeiten
§6
Verhalten auf den Friedhöfen
§7
Gewerbetreibende
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr
Freitag
14:00 - 18:00 Uhr
Samstag
09:00 - 12:00 Uhr
______________________________________________________________
BVL-Nr. 117/2005
Kenntnisnahme von Überschreitungen der Haushaltsansätze (über- und außerplanmäßige Ausgaben) im Haushaltsjahr 2004 der Stadt Großräschen
Die Abgeordneten haben von den im Haushaltsjahr 2004 von
der Kämmerin genehmigten, unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Kenntnis genommen.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 119/2005
Nutzungsüberlassung des Dorfzentrums Woschkow an den
Dorfverein
Das neue Dorfzentrum im Ortsteil Woschkow wird zukünftig
anteilig durch die Freiwillige Feuerwehr Woschkow (Betriebskosten trägt die Stadt) und den Dorfverein (raumbezogen in
eigener wirtschaftlicher Verantwortung) genutzt werden. Entsprechende Verträge sollen vor bzw. mit Nutzungsbeginn abgeschlossen werden. Die Stadt gewährt dem Dorfverein einen
jährlichen Zuschuss unter Vorbehalt eines entsprechenden jährlichen Haushaltsbeschlusses.
Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften
§8
Allgemeines
§9
Särge
§ 10 Ausheben der Gräber
§ 11 Ruhezeit
§ 12 Umbettungen
Vierter Abschnitt: Grabstätten
§ 13 Allgemeines
§ 14 Erdgrabstätten
§ 15 Urnengrabstätten
§ 16 Urnengemeinschaftsanlage
§ 17 Verfügungsberechtigte/Nutzungsberechtigte
§ 18 Ehrengrabstätten/Kriegsgräber
Fünfter Abschnitt: Gestaltung der Grabstätten
§ 19 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
§ 20 Wahlmöglichkeit
Sechster Abschnitt: Grabmale
§ 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
§ 22 Grabmale in Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
§ 23 Zustimmungserfordernis
§ 24 Fundamentierung und Befestigung
§ 25 Unterhaltung
§ 26 Veränderung, Umtausch, Entfernung
7
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Siebenter Abschnitt: Herrichtung und Pflege der Grabstätten
§ 27 Allgemeines
§ 28 Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
§ 29 Vernachlässigung
Achter Abschnitt: Leichenhalle und Friedhofshallen
§ 30 Aufnahme und Beförderung der Leichen
§ 31 Friedhofshallen - Trauerfeiern
Neunter Abschnitt: Gebühren
§ 32 Gebührenpflicht
Zehnter Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 33 Alte Rechte
§ 34 Haftung
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
§ 36 Inkrafttreten
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen gilt für
die folgenden im Gebiet der Stadt Großräschen einschließlich
der Ortsteile gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe:
Großräschen-Mitte, an der Friedhofsstr./Chransdorfer Str.
Großräschen-Ost, an der Käthe-Kollwitz-Str./Friedensstr.
Großräschen-Nord, am Waldweg/Radweg GroßräschenBarzig
Allmosen, am Waldweg/Radweg Allmosen-Dörrwalde
Barzig, im Hinterland der Barziger Dorfstraße
Freienhufen, an der Freienhufener Hauptstraße/Dobristroher Straße
Saalhausen, an der Annahütter Straße
Woschkow, am Weg „Zum Friedhof”
§2
Friedhofszweck
(1) Die Stadt Großräschen betreibt ihre Friedhöfe gemeinsam
als eine einheitliche nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt.
(2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die
bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Großräschen waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten
Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen
bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
(3) Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof zu bestatten, den
die Friedhofsverwaltung im Einzelfall bestimmt. Das Recht
auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte bleibt unberührt.
§3
Bestattungsbezirke
(1) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:
1. Bestattungsbezirk der Friedhöfe Großräschen-Mitte,
-Ost und -Nord:
Er umfasst das Gebiet der Stadt Großräschen.
2. Bestattungsbezirk des Friedhofs Allmosen:
Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Allmosen.
3. Bestattungsbezirk des Friedhofs Barzig:
Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Barzig.
4. Bestattungsbezirk des Friedhofs Freienhufen:
Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Freienhufen.
5. Bestattungsbezirk des Friedhofs Saalhausen:
Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Saalhausen.
6. Bestattungsbezirk des Friedhofs Woschkow:
Er umfasst das Gebiet des Ortsteiles Woschkow.
(2) Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz
hatten, sofern sie nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf
Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen
Friedhofs besaßen. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.
§4
Außerdienststellung und Entwidmung
(1) Jeder Friedhof oder jeder Friedhofsteil kann aus wichtigem öffentlichen Grund ganz oder teilweise außer Dienst
gestellt oder entwidmet werden. Dasselbe gilt entsprechend für einzelne Grabstätten.
(2) Durch die Außerdienststellung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung
geht außerdem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten
verloren. Jede Außerdienststellung oder Entwidmung nach
Abs. 1 Satz 1 und von einzelnen Grabstätten ist öffentlich
bekannt zumachen. Bei einzelnen Grabstätten erhält der
jeweilige Nutzungsberechtigte stattdessen einen schriftlichen Bescheid; dies gilt nicht, wenn der Aufenthaltsort
des Nutzungsberechtigten nicht bekannt ist oder nur mit
unzumutbarem Aufwand ermittelt werden könnte.
(3) Im Falle der Entwidmung sind die in den Grabstätten Beigesetzten für die restliche Ruhezeit oder für die restliche
Nutzungszeit auf Kosten der Stadt Großräschen in andere Grabstätten umzubetten. Im Falle der Außerdienststellung gilt Satz 1 entsprechend, soweit Umbettungen
erforderlich werden. Der Umbettungstermin soll möglichst
den jeweiligen Nutzungsberechtigten einen Monat vorher
mitgeteilt werden.
(4) Soweit durch eine Außerdienststellung oder eine Entwidmung das Recht auf weitere Beisetzungen in Grabstätten
erlischt, sind den jeweiligen Nutzungsberechtigten für die
restliche Verfügungs- oder Nutzungszeit bei Eintritt eines
weiteren Bestattungsfalles auf Antrag andere Grabstätten
zur Verfügung zu stellen.
(5) Alle Ersatzgrabstätten nach Absatz 3 und 4 sind von der
Stadt Großräschen kostenfrei in ähnlicher Weise wie die
außerdienstgestellten oder entwidmeten Grabstätten herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des
Verfügungs- oder Nutzungsrechtes.
(6) Die Absätze 2 und 5 finden auch auf Urnengrabstätten
entsprechende Anwendung.
II. Ordnungsvorschriften
§5
Öffnungszeiten
(1) Ein Betreten der Friedhöfe ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Die Öffnungszeiten werden an den jeweiligen
Eingängen bekannt gegeben. Sind keine Öffnungszeiten
angegeben, so ist der Friedhof mit Beginn des Tageslichtes
geöffnet und mit Anbruch der Dunkelheit zu verlassen.
(2) Feierlichkeiten auf den Friedhöfen bedürfen der Erlaubnis
der Friedhofsverwaltung. Sie müssen mindestens 48 Stunden vorher angemeldet sein. Das Aufsichtspersonal ist zu
Anweisungen im Rahmen dieser Satzung befugt.
(3) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. Hierauf ist durch ein Hinweisschild an
den Eingängen bzw. an den zu den gesperrten Friedhofsteilen führenden Wegen hinzuweisen.
8
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
§6
Verhalten auf den Friedhöfen
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
(2) Kinder unter zehn Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. Sie sind ständig zu beaufsichtigen.
(3) Auf den Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet:
die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen zu
verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen,
Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu
durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten und
Grabeinfassungen zu betreten oder zu befahren,
Abfälle jeglicher Art und überschüssige Boden- und
Abraummassen außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
Bodenmassen für die Anlage von Grabstätten dem
Friedhofsgelände zu entnehmen,
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, Transportkarren, Krankenfahrstühle und Kinderwagen.
Bänke oder Stühle auf den Wegen oder bei Grabstätten aufzustellen,
Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,
Druckschriften zu verteilen,
aus anderen als persönlichen Gründen, insbesondere gewerbsmäßig, zu fotografieren oder zu filmen
zu lärmen und zu spielen.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit es mit dem Zweck und der Ordnung der Friedhöfe
vereinbar ist.
(4) Hunde sind streng angeleint zu führen und ständig zu beaufsichtigen.
(5) Auf den Grabflächen herumliegende oder in Hecken und
Pflanzungen versteckte Harken, Gießkannen, Konservendosen und Gläser und ähnliche Gerätschaften und Gegenstände können durch das Aufsichtspersonal ohne vorherige Benachrichtigung entfernt werden.
(6) Lieferfahrzeuge und Lastfahrzeuge der zugelassenen gewerblichen Betriebe dürfen Hauptwege und andere befahrbare Wege nur mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
zu 15 km/h benutzen.
(7) Fahrzeuge der Friedhofsbesucher und des Trauergefolges
dürfen nur außerhalb der Friedhöfe parken.
(8) Grabmale und anderes Material dürfen auf den Fußwegen
nur mit Wagen befördert werden, deren Radbreite mindestens 7 cm beträgt. Grabmale und anderes Material darf
weder auf den Wegen noch auf fremden Gräbern gelagert
werden.
§7
Gewerbetreibende
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende (z.B. Bestatter) bedürfen für Tätigkeiten auf den
Friedhöfen der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung,
die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in
fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung ist ständig mitzuführen und auf
Verlangen dem Friedhofspersonal vorzuweisen.
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben diese Satzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden,
die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit schuldhaft verursachen.
(4) Alle Arbeiten sind unter Wahrung der Ruhe der Friedhöfe
durchzuführen. Durch sie dürfen Bestattungsfeierlichkeiten
weder gefährdet noch gestört werden.
(5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und
nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung und Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen
keinerlei Abraum auf den Friedhöfen ablagern. Dies gilt
nicht für die Durchführung vertraglicher Grabpflegen.
(6) Gewerbetreibende, die trotz schriftlicher Mahnung gegen
die Vorschriften der Absätze 3 bis 5 verstoßen oder bei
denen die Voraussetzungen des Absatzes 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch
schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich.
(7) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof können nur während der von der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen festgesetzten Zeiten durchgeführt werden. In den
Fällen des § 5 Abs. 3 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt.
(8) Kosten, die durch eventuelle Ersatzvornahme der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen im Zusammenhang
mit der Nichteinhaltung der Vorschriften durch Gewerbetreibende im Abs. 3 bis 5 entstehen und die für eine
Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung von Ordnung und
Sicherheit auf dem Friedhof unabdingbar sind, tragen die
unter Abs. 1 genannten Gewerbetreibenden.
III. Bestattungsvorschriften
§8
Allgemeines
(1) Erd- und Urnenbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung
der Stadt Großräschen anzumelden.
Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Eine Bestattung auf den Ortsteilfriedhöfen in Allmosen, Barzig, Saalhausen und Woschkow ist zusätzlich beim Bürgermeister des jeweiligen Ortsteiles anzuzeigen.
(2) Die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen setzt Ort
und Zeit der Bestattung fest.
(3) Wird die Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte/ Urnengrabstätte beantragt, ist das Verfügungs- oder
Nutzungsrecht nachzuweisen.
(4) Bestattungen finden in der Regel nur werktags außer sonnabends statt. In begründeten Fällen kann eine Ausnahme
durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden.
(5) Erdbestattungen sollen spätestens am 10.Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen, die nicht binnen 20 Tagen nach Eintritt des Todes beigesetzt sind, werden auf
Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Grabstätte beigesetzt.
9
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
(6) Aschen werden auf den Friedhöfen nur in der Erde beigesetzt. Aschen, die nicht binnen sechs Monaten nach der
Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des
Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Urnengrabstätte beigesetzt.
(7) Jede Leiche muss eingesargt sein. Verstorbene mit ihren
Neugeborenen und Zwillingskinder unter einem Jahr können bei gleichzeitiger Bestattung in einem Sarg eingesargt
werden.
(8) Eine Bestattung auf den Friedhöfen darf in der Regel nur
von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Bestattungsunternehmern ausgeführt werden. Die Bestattung durch
andere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung durch
die Friedhofsverwaltung.
(9) Bestattungsunternehmen haben im Bestattungsfalle die
auftraggebende Person auf die Vorschriften und Zuständigkeiten im Rahmen dieser Satzung und der gültigen
Friedhofsgebührensatzung hinzuweisen.
(10) Wird ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, so hat das Bestattungsunternehmen alle erforderlichen Unterlagen gemäß des Abs. 1 und 3 bei der
Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen anzumelden.
(11) Die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen übernimmt
keine Gewähr für rechtliche Auslegungen oder Aussagen
zu dieser Satzung, die durch dem mit der Bestattung oder
anderen Arbeiten beauftragten Dritten (z. B. Bestattungsunternehmen, Steinmetz) gegenüber den Bestattungspflichtigen oder Auftraggebenden getroffen oder vereinbart
wurde. Mit Unterzeichnung der notwendigen Bestattungsoder Antragsformulare der Friedhofsverwaltung der Stadt
Großräschen bei Dritten (z. B. Bestatter) erkennt der
Bestattungspflichtige oder Auftraggeber einer Bestattung
die Regelungen dieser Satzung an. Es obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Bestattungspflichtigen oder des
Auftragsgebers einer Bestattung sich im Vorfeld einer Bestattung über die satzungsgemäßen Bedingungen bei der
Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen zu informieren.
§9
Särge
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie
dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt
sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,80 m hoch und
0,90 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge
erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung
bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.
§ 10
Ausheben der Gräber
(1) Die Gräber können von einem beauftragten Bestattungsunternehmen oder von Dritten, die insbesondere den besonderen Anforderungen von Pietät und Würde entsprechen, ausgehoben und wieder zugefüllt werden. Anpflanzungen, Einfassungen, Grabmale u. ä., die das Ausheben
der Gräber behindern, sind von dem Nutzungsberechtigten
oder dem Beauftragten vorübergehend zu entfernen.
Nutzungsberechtigte der Nachbargrabstätten müssen eine
notwendige und vorübergehende Veränderung auf ihren
Gräbern dulden. Nachweisliche Beschädigungen an Nachbargrabstätten, die bei der Herstellung der Gräber eintreten, müssen vom Grabhersteller beseitigt werden.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens
0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Die Einhaltung der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrift -Friedhöfe und Krematorien- der Gartenbau- Berufsgenossenschaft ist, beim Ausheben von Gräbern, zu
beachten.
§ 11
Ruhezeit
(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt:
bei Verstorbenen ab dem
vollendeten 5.Lebensjahr
bei Verstorbenen bis zum
vollendeten 5.Lebensjahr
25 Jahre
(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt:
20 Jahre
20 Jahre
§ 12
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Die Ausgrabung aus Gemeinschaftsanlagen oder Sammelgräbern ist unzulässig.
(3) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt
Großräschen. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden oder nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses.
(4) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder
Aschereste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen auch in belegte
Grabstätten aller Art umgebettet werden.
(5) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Grabstätten/Urnengrabstätten
der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
(6) Ausgrabungen und Umbettungen können von einem zu
beauftragenden Bestattungsunternehmen mit Zustimmung
der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen durchgeführt werden. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Ausgrabung
und Umbettung.
(7) Neben der Zahlung der tatsächlich entstehenden Kosten
für die Umbettung haben die Antragsteller Ersatz für die
Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und
Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen.
(8) Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(9) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen
oder einer richterlichen Anordnung.
(10) In den Fällen des § 29 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung
von Nutzungsrechten gemäß § 29 Abs. 1 Satz 4 können
Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Grabstätten/Urnengrabstätten umgebettet werden.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
IV. Grabstätten
§ 13
Allgemeines
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Großräschen.
An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in:
Erdgrabstätten (Einzel-, Doppel- oder
Mehrfachgrabstätten, Kindergrabstätten)
Urnengrabstätten
Urnengemeinschaftsanlage
Ehrengrabstätten
(3) Die Größe der Grabstätten wird wie folgt festgelegt:
a) Erdgrabstätte zur Beisetzung für Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr in einem Sarg, Grabstätte
mit einer maximalen Länge von 1,2 m und einer maximalen Breite von 0,6 m, bei Doppel- oder Mehrfachgrabstätten zuzüglich um 0,3 m in der Breite zwischen
jedem einzelnen Grab je Anzahl,
b) Erdgrabstätte zur Beisetzung für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr in einem Sarg, Grabstätte mit
einer maximalen Länge von 1,8 m und einer maximalen Breite von 0,8 m, bei Doppel- oder Mehrfachgrabstätten zuzüglich um 0,3 m in der Breite zwischen
jedem einzelnen Grab je Anzahl,
c) Urnengrabstätte zur Beisetzung von Aschen in einer
Urne, Grabstätte mit einer maximalen Länge von 0,8
m und einer maximalen Breite von 0,8 m
d) die Größe der Grabstätte hat sich bei bereits vorhandenen Grabstättenreihen entsprechend der schon vorhandenen Grabstätten in der jeweiligen Reihe oder
Abteilung anzupassen
(4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Verfügungs- oder Nutzungsrechten an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
§ 14
Erdgrabstätten
(1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, in
denen auf Antrag ein Verfügungs- oder Nutzungsrecht für
die Dauer von mehreren Jahren über die Ruhezeit hinaus
(§ 11 Abs. 1) oder im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit
(§ 11 Abs. 1) eines zu Bestattenden verliehen wird. Die
Friedhofsverwaltung kann die Lage bestimmen oder in Abstimmung mit dem Erwerber bestimmen. Das Verfügungsoder Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals verlängert oder wiedererworben werden. Der Wiedererwerb eines Verfügungs- oder Nutzungsrechtes ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Die Friedhofsverwaltung kann
in begründeten Fällen Ausnahmen vom Wiedererwerb der
gesamten Grabstätte zu lassen.
(2) Es werden ein- oder mehrstellige Erdgrabstätten vergeben, die wie folgt benannt werden:
a) Einzelgrabstätten in einer Reihe oder in freier Lage
b) Doppelgrabstätten in einer Reihe oder in freier Lage
c) Mehrfachgrabstätten mit begrenzten Grabstellen in
einer Reihe oder in freier Lage und Mehrfachgrabstätten an Friedhofsmauern je nach möglicher Grabstellenanzahl
d) Kindergrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in der dafür bestimmten Abteilung
oder in einer bestimmten Grabstätte mit Zustimmung
der Friedhofsverwaltung
(3) Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aushändigung der Urkunde.
(4) Die Erdgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten in einfacher Tiefe vergeben. Beisetzungen sind in
noch freien Stellen und in Stellen, die nach Ablauf der
Ruhezeit für den Bestatteten als frei gelten, möglich.
(5) In jeder Grabstelle darf nur eine Leiche beigesetzt werden. § 8 Abs. 7 Satz 2 bleibt unberührt. In einer Erdgrabstätte kann anstatt der Beisetzung einer Leiche, die Beisetzung von 2 Ascheurnen erfolgen.
(6) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer
Erdgrabstätte die Ruhezeit die laufende Verfügungs- oder
Nutzungszeit, so muss das Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit
hinzuerworben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit
notwendig ist.
(7) Sind bereits in einer Erdgrabstätte durch die Bestattung
einer Leiche Einzelgräber belegt worden, kann auf Antrag
des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten zusätzlich die
Beisetzung einer Urne gestattet werden. Die Beisetzung
weiterer Urnen kann in begründeten Ausnahmefällen durch
die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist ab dem Zeitpunkt der
Beisetzung einer Urne so zu verlängern, dass die Restnutzungsdauer noch mindestens die Dauer der Ruhezeit
gem. § 11 Abs. 2 beträgt.
(8) Aus dem Verfügungs- oder Nutzungsrecht ergibt sich die
Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.
(9) Auf den Ablauf des Verfügungs- oder Nutzungsrechts wird
der jeweilige Nutzungsberechtigte, schriftlich - falls er nicht
bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch
eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis auf der Grabstätte - hingewiesen.
Wird kein Antrag auf Wiedererwerb des Verfügungs- oder
Nutzungsrechts gestellt, so kann die Friedhofsverwaltung
nach Ablauf der Verfügungs- oder Nutzungszeit die Grabstätte neu vergeben.
(10) Verfügungs- oder Nutzungsrechte an Erdgrabstätten können auf Antrag des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten zurückgegeben werden, sobald bei belegten Grabstätten die Ruhezeit abgelaufen oder die Grabstätte durch Umbettung frei geworden ist.
§ 15
Urnengrabstätten
(1) Urnengrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die Dauer von
mehreren Jahren über die Ruhezeit hinaus (§ 11 Abs. 2)
oder im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (§ 10 Abs.2)
eines zu Bestattenden verliehen wird. Die Friedhofsverwaltung kann die Lage bestimmen oder in Abstimmung
mit dem Erwerber bestimmen. Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals verlängert oder
wiedererworben werden. Der Wiedererwerb eines Verfügungs- oder Nutzungsrechtes ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
(2) In einer Urnengrabstätte können 2 Aschen beigesetzt
werden.
(3) Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr mit Aushändigung der Urkunde.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
(4) Die Urnengrabstätten werden als zweistellige Grabstätte
vergeben. Beisetzungen sind in noch freien Stellen und in
Stellen, die nach Ablauf der Ruhezeit für den Bestatteten
als frei gelten, möglich.
(5) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer
Urnengrabstätte die Ruhezeit die laufende Verfügungsoder Nutzungszeit, so muss das Verfügungs- oder Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte mindestens für die
Zeit hinzuerworben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit notwendig ist.
(6) Aus dem Verfügungs- oder Nutzungsrecht ergibt sich die
Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.
(7) Auf den Ablauf des Verfügungs- oder Nutzungsrechts wird
der jeweilige Nutzungsberechtigte, schriftlich - falls er nicht
bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch
eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis auf der Grabstätte - hingewiesen.
Wird kein Antrag auf Wiedererwerb des Verfügungs- oder
Nutzungsrechts gestellt, so kann die Friedhofsverwaltung
nach Ablauf der Verfügungs- oder Nutzungszeit die Grabstätte neu vergeben.
(8) Verfügungs- oder Nutzungsrechte an Urnengrabstätten
können auf Antrag des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten zurückgegeben werden, sobald bei belegten Grabstätten die Ruhezeit abgelaufen oder die Grabstätte durch Umbettung frei geworden ist.
(9) Urnen können auch in Erdgrabstätten unter Beachtung der
getroffenen Regelungen im § 14 Abs. 7 mit noch ausreichenden Ruhezeiten beigesetzt werden.
(10) Nach Erlöschen des Verfügungs- oder Nutzungsrechtes
und nach Ablauf der Ruhezeit darf die Friedhofsverwaltung
die beigesetzten Aschenbehälter entfernen. Die Asche wird
auf dem Friedhof in würdiger Form der Erde übergeben.
§ 16
Urnengemeinschaftsanlage
(1) Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Aschenstätte, die
nach freier Entscheidung des Friedhofsträgers und ohne
individuelle Kennzeichnung belegt und erst im Todesfall
für die Dauer der Ruhezeit (§ 11 Abs. 2) zur anonymen
Beisetzung einer Asche abgegeben wird.
(2) Die Beisetzung von Aschen erfolgt ausnahmslos in geschlossenen Behältnissen (Urnen).
(3) Dem Bestattungspflichtigen oder den zu Lebzeiten mit der
Bestattung beauftragten obliegt die Nachweisführung,
dass die Beisetzung der Asche in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht.
§ 17
Verfügungsberechtigte/Nutzungsberechtigte
(1) In einer erworbenen Erdgrabstätte/Urnengrabstätte kann
der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte sich und seine Angehörigen (§ 17 Abs. 4) bestatten lassen.
(2) Beim Erwerb des Verfügungs- oder Nutzungsrechtes kann
der Erwerber den Kreis der Begünstigten erweitern oder
beschränken. Darüber ist ein Vermerk im Grabverzeichnis
und in der Urkunde aufzunehmen.
(3) Zur Bestattung anderer Personen bedarf es der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
(4) Das Verfügungs- oder Nutzungsrecht kann mit Zustimmung
der Friedhofsverwaltung auf eine andere Person übertragen werden. Die Bestimmung des Rechtsnachfolgers soll
bereits mit Stellung des Antrags auf Zuweisung durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung
erfolgen. Ist eine solche Bestimmung nicht erfolgt, so geht
im Falle des Ablebens des Nutzungsberechtigten das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge über:
a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann,
wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,
b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,
c) auf die Stiefkinder,
d) auf die Enkel in der Reihenfolge ihrer Väter und Mütter,
e) auf die Eltern,
f) auf die vollbürtigen Geschwister,
g) auf die Stiefgeschwister,
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.
(5) Der Inhaber der Urkunde über den Erwerb eines Nutzungsrechtes gilt im Zweifelsfalle der Friedhofsverwaltung gegenüber als verfügungsberechtigte Person.
(6) Anschriftenänderungen muss der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.
(7) Bei einer Übertragung des Verfügungs- oder Nutzungsrechts ist die alte Urkunde an die Friedhofsverwaltung zurückzugeben.
§ 18
Ehrengrabstätten/Kriegsgräber
(1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von
Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Begräbnisstätten) obliegt ausschließlich der Stadt Großräschen.
Anderen ist eine eigenmächtige Änderung der Grabanlage
nicht gestattet. Das gleiche gilt für eine die Gesamtanlage
störende Ausschmückung der Gräber.
(2) Für Kriegsgräber gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen.
V. Gestaltung der Grabstätten
§ 19
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Jede Grabstätte ist unbeschadet der besonderen Anforderungen der §§ 22 und 28 für Abteilungen mit besonderen
Gestaltungsvorschriften so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen
einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
§ 20 Wahlmöglichkeit
zur Zeit noch nicht besetzt
VI. Grabmale
§ 21
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung
und Anpassung an die Umgebung keinen besonderen
Anforderungen.
(2) Für Grabmale darf als Material nur Naturstein, Holz oder
Schmiedeeisen verwendet werden.
(3) Größe und Form der Grabmale müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs, der einzelnen Abteilungen und der
unmittelbaren Umgebung einfügen.
12
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
(4) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne in den einzelnen Reihen sind stehende oder liegende Grabmale zulässig. Ob in einer Reihe nur stehende oder nur liegende
Grabmale zulässig sind, bestimmt die Friedhofsverwaltung.
(5) Um eine große Eigenstandfestigkeit der Grabmale sicherzustellen sind auf Grabstätten stehende Grabmale nur mit
folgenden Mindeststärken zulässig:
a) Grabmale ab 0,4 m bis 1,0 m Höhe, eine Mindeststärke
von 14 cm,
b) Grabmale ab 1,0 m bis 1,5 m Höhe, eine Mindeststärke
von 16 cm,
c) Grabmale ab 1,5 m Höhe, eine Mindeststärke von 18 cm,
(6) Liegende Grabmale dürfen nur flach auf die Grabstätte
gelegt werden.
(7) Soweit es die Friedhofsverwaltung innerhalb der Gesamtgestaltung unter Beachtung des § 19 und unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen für vertretbar hält,
kann sie Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2
bis 6 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen. Sie
kann für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in besonderer Lage über die Absätze 1-6 hinausgehende Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung stellen.
(8) Steineinfassungen sind mit folgenden Abmessungen zulässig:
Breite mindestens 3 cm, höchstens 12 cm
Höhe höchstens 10 cm über Erdoberfläche.
Das Material der Einfassung muss in der Regel dem Material des Hauptgrabmales entsprechen.
(9) Auf der Urnengemeinschaftsanlage darf kein Einzelgrabmal aufgestellt werden.
§ 22
Grabmale in Abteilungen mit
besonderen Gestaltungsvorschriften
zur Zeit noch nicht besetzt
§ 23
Zustimmungserfordernis
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen,
Steineinfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Anträge sind auf amtlichen Vordrucken einzureichen.
(2) Den Anträgen sind die zur Prüfung der Entwürfe notwendigen Zeichnungen und Unterlagen beizufügen, insbesondere
a) der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht
im Maßstab 1 : 10; unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung und dem Inhalt der
Schrift, der Ornamente und der Symbole;
b) der Angaben über die Fundamentierung;
c) Ausführungszeichnungen, soweit diese zum Verständnis des Entwurfs notwendig sind, in natürlicher Größe;
(3) In besonderen Fällen kann die Friedhofsverwaltung die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 5 oder das Aufstellen
einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangen.
(4) Entspricht ein aufgestelltes Grabmal nicht der genehmigten Zeichnung oder ist es ohne Zustimmung errichtet oder
geändert worden, so kann es auf Kosten des Verfügungsoder Nutzungsberechtigten entfernt werden.
(5) Die Aufstellung eines Grabmales auf den Friedhöfen darf
erst nach Genehmigung des Grabmalantrages und der Entrichtung der Grabmalgebühr erfolgen.
§ 24
Fundamentierung und Befestigung
(1) Die Grabmale sind entsprechend ihrer Größe nach den
allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber
nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für
sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(2) Die Art der Fundamentierung und Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, obliegt dem
Grabmalaufsteller (z. B. Steinmetz) oder dem Fundamenthersteller. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen
kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist.
(3) Die durch den Bundesinnungsverband des Deutschen
Steinmetz- Stein- und Holzbildhauerhandwerkes erarbeitete und von der Gartenbau- Berufsgenossenschaft geforderte Einhaltung der „Richtlinie für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern sowie Einfassungen für Grabstätten” vom Oktober 1992 ist in der jeweils
gültigen Fassung und in Verbindung mit der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrift -Friedhöfe und Krematorien- der Gartenbau- Berufsgenossenschaft durch den
Grabmalaufsteller oder Fundamenthersteller zu beachten
und anzuwenden.
(4) Für bereits auf den Friedhöfen vorhandene Grabmale sind
die Sicherungsarbeiten nachzuholen, sobald eine Instandsetzung oder Änderung erfolgt. Erfüllt ein Verfügungs- oder
Nutzungsberechtigter diese Verpflichtung nicht, kann die
Friedhofsverwaltung die zur Sicherung nötigen Maßnahmen auf Kosten des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten treffen.
§ 25
Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind
dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Erdgrabstätten/Urnengrabstätten der Auftraggeber für die Beisetzung oder die
jeweiligen Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten.
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen
baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die
für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann
die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Niederlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen.
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer
jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist
die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des
Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige
bauliche Anlage oder Teile davon zu entfernen; die Stadt
Großräschen ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren.
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte.
(3) Die Kontrolle der Standfestigkeit von Grabmalen erfolgt
durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen ausschließlich zur Wahrnehmung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Die Prüfpflicht besteht nicht gegenüber dem Verfügungsoder Nutzungsberechtigten einer Grabstätte.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
§ 26
Veränderung, Umtausch und Entfernung
(1) Die aufgestellten Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung
verändert, umgesetzt, ausgetauscht oder entfernt werden,
solange die Ruhezeit oder Nutzungszeit bei den Grabstätten noch nicht abgelaufen ist.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind
die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Dazu bedarf es eines Erlaubnisscheines der Friedhofsverwaltung.
Sind die Grabmale und die baulichen Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des
Nutzungsrechts entfernt, fallen sie entschädigungslos in
die Verfügungsgewalt der Stadt Großräschen.
VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten
§ 27
Allgemeines
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen des § 19 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den übrigen Grabschmuck. Verwelkte Blumen
und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. § 7 Abs. 5 Sätze 3 und 4 bleiben davon unberührt.
(2) Für die Herrichtung und die Instandsetzung ist bei den für
die Ruhezeit oder auf längere Dauer angelegten Erdgrabstätten/Urnengrabstätten der Auftraggeber für die Beisetzung oder der jeweilige Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Erdgrabstätten müssen binnen 6 Monaten nach Belegung
oder binnen 6 Monaten nach dem Erwerb des Verfügungsoder Nutzungsrechts hergerichtet sein.
(4) Für die Bepflanzung der Grabstätten dürfen nur solche
Pflanzen verwendet werden, die andere Grabstätten, öffentliche Anlagen, Bauten oder Wege nicht beeinträchtigen. Als maximale Bepflanzungshöhe sind 100 cm zulässig, sofern sich die Bepflanzung dem Gesamtcharakter
der Friedhofsanlage und der unmittelbaren Umgebung der
Grabstätte anpasst.
(5) Die Anpflanzung von Hecken als Grabeinfassung ist zulässig. Hecken dürfen nicht höher als 50 cm sein. Bäume
und baumartige Sträucher dürfen nicht gepflanzt werden.
Der vorhandene Baumbestand auf Grabstätten ist so zu
halten, dass Bestattungen, Wege, öffentliche Anlagen und
Bauten oder Nachbargrabstätten nicht behindert werden.
(6) Alle gepflanzten Gehölze gehen entschädigungslos in die
Verfügungsbefugnis der Stadt Großräschen über, wenn sie
von den Verantwortlichen nach Ablauf der Ruhezeit oder
des Nutzungsrechts nicht abgeräumt worden sind. Der
Schnitt und die Beseitigung zu stark wachsender oder
absterbender Bäume und Sträucher kann durch die
Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen angeordnet
werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb
der von der Friedhofsverwaltung gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten auf Kosten des Verantwortlichen von der Friedhofsverwaltung ausgeführt.
(7) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung
der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung der Stadt
Großräschen.
(8) Die Höhe und Form von Grabhügeln und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes, den
besonderen Charakter der Friedhofsteile und der unmittelbaren Umgebung anzupassen.
(9) Die Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten können Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einem bei
der Friedhofsverwaltung der Stadt Großräschen zugelassenen Gewerbetreibenden beauftragen.
(10) Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlage obliegt der
Stadt Großräschen. Blumen und Kränze dürfen nur an dem
dafür vorgesehenen Ablageplatz niedergelegt werden.
(11) Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen.
§ 28
Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften
zur Zeit noch nicht besetzt
§ 29
Vernachlässigung
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet
oder gepflegt, hat der Verantwortliche (§ 27 Abs. 2) auf
schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung
und ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die
Aufforderung nicht befolgt, können Erdgrabstätten/Urnengrabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Die Friedhofsverwaltung
kann in solchen Fällen auch die Grabstätten auf Kosten,
des jeweiligen Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten, in
Ordnung bringen lassen oder das Verfügungs- oder Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.
Vor dem Entzug des Verfügungs- oder Nutzungsrechts ist
der jeweilige Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte noch
einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen; ist er nicht bekannt oder nicht
ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen.
In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Verfügungsoder Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und
die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu
entfernen.
Der Verantwortliche ist in den schriftlichen Aufforderungen,
der öffentlichen Bekanntmachung und dem Hinweis auf
der Grabstätte auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen
der Sätze 3 und 4 und in dem Entziehungsbescheid auf
die Rechtsfolgen des § 26 Abs. 2 hinzuweisen.
(2) Bei Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird
die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verfügungsoder Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne
weiteres zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung der
Stadt Großräschen den Grabschmuck entfernen.
Die Stadt Großräschen ist im Falle des Satzes 1 nicht, im
anderen Falle ein Monat lang zu seiner Aufbewahrung
verpflichtet.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
VIII. Leichenhalle und Friedhofshallen
IX. Gebühren
§ 30
Aufnahme und Beförderung der Leichen
§ 32
Gebührenpflicht
(1) Die Leichenhalle (Kühlhalle) auf dem Friedhof- Nord in
Großräschen dient der Aufnahme von Leichen bis zur Bestattung oder dem Abtransport zu einer Feuerbestattungsanlage (Krematorium). Die Leichname müssen eingesargt
und verschlossen im Kühlraum aufbewahrt werden.
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Großräschen einschließlich
der Friedhöfe der Ortsteile Allmosen, Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow (Friedhofsgebührensatzung) in ihrer
jeweils geltenden Fassung erhoben.
(2) Zur Beförderung von Leichen sind Leichenwagen zu benutzen.
X. Schlussvorschriften
(3) Der Bestatter hat auf dem Sargdeckel eine Karte mit den
Angaben über die Person des Verstorbenen haltbar zu
befestigen.
(4) Eine kurzzeitige Öffnung des Sarges ist bis eine Stunde
vor der Trauerfeier nur dann zulässig, wenn die nächsten
Angehörigen den Verstorbenen noch einmal sehen möchten, sofern nicht anzunehmen ist, dass die Leiche aufgrund
der seit dem Tode vergangenen Zeit und aufgrund der
Jahreszeit, in Verwesung übergegangen ist. In der Regel
ist dafür der Schauraum auf dem Friedhof-Nord in Großräschen zu nutzen. Der Bestatter hat für den pietätvollen
Umgang Sorge zu tragen.
(5) Die Särge von an ansteckenden Krankheiten verstorbenen Personen dürfen nicht mehr geöffnet werden. Gleiches gilt bei Bestattungsfeierlichkeiten oder Trauerfeiern.
(6) Bilder und Totenmasken dürfen in der Leichenhalle und in
den Friedhofshallen nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen der Verstorbenen angefertigt werden.
§ 33
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung der
Stadt Großräschen bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandnen
Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter
Dauer werden auf zwei Nutzungszeiten nach § 11 Abs. 1
oder § 11 Abs. 2 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie
enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.
(3) Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts an diesen Grabstätten richtet sich nach dieser Satzung.
(4) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 31
Friedhofshallen - Trauerfeiern
§ 34
Haftung
(1) Die Trauerfeiern können im Feierraum der Friedhofshalle,
am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen
Stelle abgehalten werden.
Die Stadt Großräschen haftet nicht für Schäden, die durch nicht
satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und
ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere
entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt Großräschen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Ausschmückung der Friedhofshalle, die Aufbewahrung
der Leiche und das Verschließen des Sarges sowie die
Beförderung des Sarges in den Feierraum und zum Grab
obliegen den Angehörigen des Verstorbenen, die sich hierzu Dritter, insbesondere eines Bestattungsunternehmens,
bedienen können.
(3) Eine Öffnung des Sarges und die Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten am offenen Sarg ist bei Bestattungen grundsätzlich nicht zulässig.
§ 35
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
gegen § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,- 2
bis 500,- 2 geahndet werden.
(4) Eine Abschiednahme am offenen Sarg ist nur im Schauraum auf dem Nordfriedhof in Großräschen möglich und
bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.
(5) Die religiösen Interessen der Religionsgemeinschaften
werden gewährleistet. Die Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten bleibt ihnen überlassen.
(6) Die Benutzung der Friedhofshallen muss auf allen Friedhöfen zur Zustimmung bei der Friedhofsverwaltung der
Stadt Großräschen angemeldet werden. Die Benutzung
der Friedhofshallen auf den Ortsteilfriedhöfen in Allmosen,
Barzig, Saalhausen und Woschkow muss zusätzlich beim
jeweiligen Ortsteilbürgermeister angemeldet werden.
§ 36
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Friedhofssatzungen
-
der Stadt Großräschen vom 14.11.1994,
veröffentlicht im Amtsblatt- Nr. 14 vom 28.12.1994,
-
der Gemeinde Freienhufen (jetzt Ortsteil)
vom 07.11.1994, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 14
vom 28.12.1994,
-
der Gemeinde Woschkow (jetzt Ortsteil)
vom 23.11.1998, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 44
vom 15.12.1998,
-
der Gemeinde Allmosen (jetzt Ortsteil)
vom 01.12.1998, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 45
vom 30.12.1998,
(7) Die Friedhofshalle ist in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
(8) Die Trauerfeiern sollen in der Regel nicht länger als 45
Minuten dauern.
15
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
-
der Gemeinde Saalhausen (jetzt Ortsteil)
vom 20.10.1999, veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 52a
vom 27.12.1999,
3.3 Die Friedhofsunterhaltungsgebühren werden jährlich erhoben. Fälligkeitstermin für die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist der 31. März eines jeden Jahres.
-
der Gemeinde Barzig (jetzt Ortsteil) vom 16.10.2000,
veröffentlicht im Amtsblatt-Nr. 59 vom 26.10.2000,
3.4 Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Gebührensatzung
gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land
Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.
außer Kraft.
ausgefertigt,
Großräschen, 24.02.2005
gez. Thomas Zenker
- Siegel Bürgermeister
_____________________________________________________________
§4
Gebührensätze
Die Gebühren werden nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Verzeichnisses der Gebührensätze, das Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.
§5
Billigkeitsmaßnahmen
BVL-Nr. 122/2005
Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Friedhöfe der Stadt Großräschen
einschließlich der Ortsteile Allmosen, Barzig,
Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
(Friedhofsgebührensatzung)
Auf Grund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung des Landes
Brandenburg (GO) in der Neufassung vom 10.10.2001 (GVBl.
l, S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur
Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I, S. 59) und
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.02.2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch das
Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom
29.06.2004 (GVBl. I, S. 272) und § 32 der Friedhofssatzung
der Stadt Großräschen hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Großräschen in ihrer Sitzung am 23.02.2005 folgende Satzung beschlossen:
§1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der von der Stadt Großräschen verwalteten
Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen des
Sachgebietes Straßen/Grünanlagen/Friedhöfe werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist:
a) wer zur Tragung der gesetzlichen Kosten verpflichtet ist,
b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der städtischen
Friedhofseinrichtungen stellt zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabbenutzungsrechtes oder auf Durchführung
sonstiger Leistungen,
c) ein Bestattungsunternehmen, welches die Pflichten
des Auftraggebers übernommen hat.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
3.1 Die Gebühren entstehen mit Antragstellung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht
werden müssen, entstehen die Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.
3.2 Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz
oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei
Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten
würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet
erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, so können diese ganz oder zum Teil erlassen werden.
§6
Inkrafttreten
6.1 Mit der Einschränkung der Gebührenart „Friedhofsunterhaltungsgebühr” tritt diese Satzung mit ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
6.2 Die Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Pkt. 3.1 tritt rückwirkend ab 01.01.2005 in Kraft.
6.3 Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzungen
der Stadt Großräschen vom 14.11.1994,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 vom 28.12.1994
der Gemeinde Freienhufen (jetzt Ortsteil)
vom 07.11.1994, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 vom
28.12.1994
der Gemeinde Woschkow (jetzt Ortsteil)
vom 23.11.1998, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 44 vom
15.12.1998
der Gemeinde Saalhausen (jetzt Ortsteil)
vom 22.10.1999, veröffentlicht im Amtsblatt Nr.52 a
vom 27.12.1999
der Gemeinde Barzig (jetzt Ortsteil) vom 18.10.2000,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 59 vom 26.10.2000
der Gemeinde Allmosen (jetzt Ortsteil)
vom 01.12.1998, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 45 vom
30.12.1998
außer Kraft.
ANLAGE
Verzeichnis über die Gebührensätze der Friedhöfe der Stadt
Großräschen ( Mitte, Nord, Ost) und der Ortsteile Allmosen,
Barzig, Freienhufen, Saalhausen und Woschkow
1.
Grabstättengebühren
1.1 Grabstättenerwerbsgebühren
Die Gebühren für die Verleihung von Verfügungs- oder Nutzungsrechten bei Neuerwerb von Grabstätten betragen für
alle Friedhöfe:
-
Erdbestattungen (für die Ruhezeit von 25 Jahren)
Einzelgrabstätte
166,00 2
(6,64 2/pro Jahr)
16
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
-
Doppel- und Mehrfachgrabstätten
das Mehrfache einer Einzelgrabstätte
-
Kindergrab (für die Ruhezeit von 20 Jahren)
130,00 2
für Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr
(6,50 2/pro Jahr)
Urnenbestattungen (für die Ruhezeit von 20 Jahren)
-
Urnengrabstätte (max. 2 Urnen)
-
Urnengemeinschaftsanlage
einschließlich der Unterhaltungskosten
127,00 2
(6,35 2/pro Jahr)
747,00 2
Die Erwerbsgebühr für Grabnutzungsrechte berechnet sich wie folgt:
Erwerbsgebühr =
jährl. Grabstättengebühr x Nutzungszeit x Grabstellenanzahl
1.2 Verlängerung und Wiedererwerb von Grabverfügungsoder Nutzungsrechten
Bei Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit einer Grabstätte
und bei erforderlicher Verlängerung wird die Gebühr wie
folgt berechnet:
Wiedererwerbs- und Verlängerungsgebühr =
jährl. Grabstättengebühr x Verlängerungszeit x Grabstellenanzahl
1.3 Bei der vorzeitigen Auflösung und Beräumung einer
Grabstätte (z. B. durch Umbettung) hat der Verfügungsoder Nutzungsberechtigte keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für nicht beanspruchte Verfügungs- oder Nutzungszeiten.
2.
Benutzungsgebühren
2.1 Friedhofshallen
Für die Benutzung der Friedhofshallen auf den Friedhöfen
sind folgende Gebühren zu entrichten:
Friedhofshalle Großräschen-Nord
150,00 2
Friedhofshalle Großräschen-Mitte
100,00 2
Friedhofshalle Großräschen-Ost
75,00 2
Friedhofshalle Freienhufen
100,00 2
Friedhofshalle Woschkow
50,00 2
Friedhofshalle Saalhausen
75,00 2
Friedhofshalle Barzig
50,00 2
Friedhofshalle Allmosen
50,00 2
2.2 Kühlhalle/Schauraum
Benutzung der Kühlhalle/pro Tag
Benutzung Schauraum/je Gebrauch
3.
9,13 2
30,89 2
Friedhofsunterhaltungsgebühr
3.1 Friedhöfe Großräschen -Nord, -Mitte, - Ost
und Freienhufen
Erdgrabstätten einstellig
22,00 2
Kindergrabstätten
(bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)
13,00 2
Urnengrabstätten
13,00 2
bei mehrstelligen Erdgrabstätten
und Familiengrabstätten um das Mehrfache
Friedhöfe Woschkow, Saalhausen, Barzig, Allmosen
Erdgrabstätten einstellig
13,00 2
Kindergrabstätten
(bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)
10,00 2
Urnengrabstätten
10,00 2
bei mehrstelligen Erdgrabstätten und Familiengrabstätten um das Mehrfache
3.2 anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr
Mit dem 1.Tag, des auf dem Erwerb der Grabstätte folgenden Monats, beginnt die anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Gebühren werden einen Monat nach
Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
3.3 Sonderregelung
Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung, die unter 3.1. genannte
Gebühr für einen Zeitraum von 5 Jahren als Einmalbetrag
zu entrichten, wenn die Gründe dafür zwingender Natur
sind. Diese Bestimmung regelt einen Sonderfall. Die Beweislast obliegt dem Antragsteller. Bei Neuveranlagung
erfolgt dementsprechend eine Neuberechnung.
4.
Allgemeine Gebührensätze
4.1. Bearbeitungsgebühren
Bearbeitungsgebühren für
Bestattungen/Trauerfall Wiedererwerb,
Nachkauf bzw. Verlängerung
Bearbeitungsgebühren von
Rückgabeanträgen
Bearbeitungsgebühren für Ausund Umbettungsanträge
Erteilung einer Aufstellgenehmigung
für Grabmale, Steinfassungen
und Gedenkplatten
Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung
einer Graburkunde
Bearbeitungsgebühr für Umschreibung/
Ummeldung von Graburkunden
Bearbeitungsgebühr für Zulassung
zur gewerblichen Tätigkeit
Übersendung einer Urne
(zzgl. der gültigen Versandkosten)
4.2. Ausgrabungen und Umbettungen
Ausbettung einer Urne
(je angefangene 0,25 h Arbeitszeit
entsprechend Zeitaufwand)
Einbettung einer Urne
26,90 2
11,15 2
17,90 2
8,95 2
2,90 2
8,55 2
34,20 2
25,65 2
7,50 2
15,00 2
4.3. Beräumung und Entsorgung von Grabmalen, Einfassungen und Grabplatten
Einfassung einer Einzelgrabstätte
und Urnengrabstätte
15,14 2
Einfassung einer Mehrfachgrabstätte
22,71 2
Grabmale mit einer Sichtfläche bis 0,25 m 2 15,21 2
Grabmale mit einer Sichtfläche bis 0,50 m 2 22,85 2
Grabmale mit einer Sichtfläche über 0,50 m2 30,71 2
Grabplatten je Stück
7,64 2
4.4. Grabstättenberäumung
Beräumung, Einebnung und Einsäen
einer Grabstätte
(je angefangene 0,25 h Arbeitszeit
entsprechend Zeitaufwand)
7,50 2
4.5. Sonstige Gebühren
Leistungen die in dieser Gebührensatzung nicht enthalten
sind, werden mit einem Selbstkostensatz von 30,00 EURO/
Std. berechnet.
ausgefertigt,
Großräschen, 24.02.2005
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
- Siegel -
17
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
BVL-Nr. 123/2005
Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Großräschen und
der Fachhochschule Lausitz
Die Stadt Großräschen schließt mit der Fachhochschule Lausitz eine Kooperationsvereinbarung.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 124/2005
Erwerb von Arrondierungsflächen am zukünftigen Ilse-SeeVerhandlungsauftrag
Die Verwaltung wird beauftragt mit der LMBV über weiteren
Flächenerwerb zu verhandeln.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 125/2005
Umzug der AWO-Seniorentagesstätte in die „Gute Stube”
im Kurmärker-Bürgerhaus
Die Abgeordneten haben dem Abschluss eines Nutzungsvertrages der Stadt mit der AWO zum Betrieb einer Begegnungsstätte zugestimmt.
______________________________________________________________
BVL-Nr. 126/2005
„Ilse-Ledigenheim” - ein Haus im Wandel
Die Verwaltung wird beauftragt, einen qualifizierten Förderantrag für die Sanierung von Dach und Keller zu entwickeln und
einzureichen.
Im Falle einer entsprechenden Fördermittelbereitstellung soll
die Teilinstandsetzung des Gebäudes umgehend realisiert
werden. Eine temporäre Nutzung und Entwicklung des Gebäudes durch die Lausitzwerkstatt wurde befürwortet.
nicht öffentlicher Teil
BVL-Nr. 113/2005
Verkauf von Wohnimmobilien in der Mühlenstraße
______________________________________________________________
BVL-Nr. 118/2005
Erwerb einer Immobilie im Ortsteil Wormlage
______________________________________________________________
BVL-Nr. 127/2005
Verkauf eines Gewerbegrundstücks am “Räschener Laug”
______________________________________________________________
Öffentliche Bekanntmachung
der Grundsteuerfestsetzungen für Garagen
auf kommunalem Grund und Boden 2005
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat
in ihrer Sitzung am 18. Februar 2004 mit der Haushaltssatzung
für die Stadt Großräschen einschließlich der Ortsteile Freienhufen und Woschkow den Hebesatz für die Grundsteuer B in
Höhe von 320 v. H. beschlossen. Dieser Hebesatz bleibt für
2005 unverändert bestehen.
Da mit den Grundsteuerbescheiden für Garagen auf kommunalem Grund und Boden keine weiteren Abgaben erhoben
werden, verzichtet die Stadt Großräschen auf die Erteilung von
Grundsteuerbescheiden 2005.
Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich nicht verändert hat, wird durch diese
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer B für 2005 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2004 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer B 2005 wird gemäß der Dauerbescheide vom
23. März 2004 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten
Bescheide als Jahresbetrag am 15. August 2005 fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch
Widerspruch bei der Stadt Großräschen - Der Bürgermeister ,
Seestr. 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Großräschen, 16. Februar 2005
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
______________________________________________________________
Amtliche Bekanntmachung
der Hundesteuerfestsetzung 2005
Die Hundesteuer 2005 ist sowohl im Stadtgebiet als auch in
den jeweiligen Ortsteilen gegenüber dem Vorjahr unverändert
geblieben, so dass in diesem Kalenderjahr auf die Erteilung
von Hundesteuerbescheiden verzichtet wird.
Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, deren Anzahl der gehaltenen Hunde sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) die Hundesteuer für
2005 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2004 veranlagten Höhe
festgesetzt.
Die Hundesteuer 2005 wird gemäß der Dauerbescheide vom
26. März 2004 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten
Bescheide als Jahresbetrag am 15. August 2005 fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch
Widerspruch bei der Stadt Großräschen - Der Bürgermeister ,
Seestr. 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Großräschen, 16. Februar 2005
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
18
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Sonstige öffentliche
Bekanntmachungen
Informationen zur Vorfahrtsänderung im Stadtgebiet Großräschen
Einrichtung einer „Zone 30” in der Tempo-Siedlung Großräschen
Mit der nun vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung seitens des Straßenverkehrsamtes zur Einrichtung einer großflächigen „Zone 30” für die gesamte Tempo-Siedlung einschließlich Neu-Bückgen findet ein langjähriger Entscheidungsprozess seinen, im Sinne vieler eingabeführender Anwohner,
positiven Abschluss.
Inhalt der Bürgerbeschwerden war das unangemessene
Verkehrsverhalten von Kraftfahrern hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Bereich. Ein unabhängiges
Ingenieurbüro führte Verkehrsstromzählungen durch und entwickelte auf deren Basis Varianten zur Verkehrsberuhigung.
Die Abgeordneten und sachkundigen Bürger des Ordnungsund Umweltausschusses empfahlen die Variante, die Geschwindigkeit auf allen Straßen der Tempo-Siedlung einschließlich Neu-Bückgen nördlich des Knotens Chransdorfer-/Potsdamer Straße als „Zone 30” auszuweisen. Das heißt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt und
es gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links”.
Aufgrund des SVV-Beschlusses vom Februar 2004 wurde der
entsprechende Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt
gestellt, das nun die neue Vorfahrtsregelung verkehrsrechtlich
anordnete. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung der notwendigen Verkehrszeichen. Bis zur Realisierung der Anordnung ist noch etwas Geduld erforderlich.
Die vorhandene Vorfahrtsbeschilderung wird dann ersatzlos
zurück gebaut.
Alle Verkehrsteilnehmer sind nach der Umsetzung der Anordnung zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert. Die Rechtsvor-links-Regelung gilt auch für Radfahrer. In diese Vorfahrtsregelung sind auch die unbefestigten Zwischenwege zwischen
der Dresdener-, Cottbuser-, Frankfurter- und Potsdamer Straße mit einbezogen. An den entsprechenden Einmündungen
muss ebenfalls die höchste Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer gelten. Die Umsetzung der vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung wird innerhalb des ersten Halbjahres 2005
erfolgen. Zum entsprechenden Zeitpunkt erfolgt nochmals eine
Veröffentlichung in der lokalen Presse.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
PRESSEMITTEILUNGEN
Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg
Hörlitzer Straße 34, 01968 Senftenberg, Telefon 03573 77205, Fax 77200
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Senftenberg baut Gebäude
in Großräschen zurück
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg
(KWG) nimmt weitere 15 Ein-, 11 Zwei-, 37 Drei- und 12 Vierraumwohnungen in Großräschen aus ihrem Bestand. Dazu
begannen am 22. November 2004 die Arbeiten zur Entkernung an den Objekten in dem F.-Reuter-Eck 1-5 und 7-11.
Der Rückbau erfolgt in Absprache mit den Banken und der
Kommune sowie in Übereinstimmung mit dem Stadtumbaukonzept. Bei dem Bauwerk handelt es sich um zwei in Plattenbauweise errichtete Gebäude vom Typ LPC. Die entstehende Freifläche wird begrünt. Das Umzugsmanagement für
die betroffenen Gebäude wurde im November 2004 abgeschlossen. Durch das Angebot von alternativem Wohnraum
gelang es dem Umzugsmanagement 80 % aller Mieter im
Wohnungsbestand des Unternehmens zu halten.
In den zwei verbleibenden Etagen entstehen 6 Drei-, 6 Vier-,
und 3 Fünfraumwohnungen mit ca. 73, 90 und 105 m 2 Wohnfläche. Eine Besonderheit wird die Ausführung der Fünfraumwohnungen über zwei Etagen als Maisonettewohnung sein.
Nach Abschluss der Umbauarbeiten verfügen alle Wohnungen über einen Balkon bzw. im Erdgeschoss über eine Terrasse. Damit reagiert die Wohnungsgesellschaft auf die verstärkte Nachfrage von Mietern nach großen Wohnungen mit
gehobener Ausstattung. Für die 15 neuen Wohnungen liegen bereits Vormerkungen vor.
Die Bauarbeiten finden voraussichtlich im Dezember 2005
ihren Abschluss. Bis dahin ist zudem eine Fassadenneugestaltung und eine Aufwertung des Wohnumfeldes geplant.
Die Aufträge für die Arbeiten hat im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Firma SBR GmbH aus Görlitz erhalten. Die Baubetreuung erfolgt durch das Planungsbüro
BiKo aus Senftenberg.
Die KWG bittet alle im Umfeld betroffenen Mieter während
der Baumaßnahme um ihr Verständnis für eventuell auftretende Staub- und Lärmbelästigung.
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Senftenberg (KWG)
reißt altes Heizhaus in der Berliner Straße
in Großräschen ab
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg
(KWG) beginnt am 24. Januar mit dem Rückbau des alten
Heizhauses in der Berliner Strasse in Großräschen.
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Senftenberg (KWG)
setzt den Stadtumbau mit der Aufwertung
in der Rembrandtstraße 77 a-f
in Großräschen fort
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg
(KWG) beginnt am 17. Januar mit dem Teilrückbau des Objektes in der Rembrandstraße 77 a-f in Großräschen. Dabei
werden von dem 1968 in Blockbauweise errichteten Gebäude vom Typ „Q6” die beiden oberen Etagen abgetragen.
Rückgebaute Hauseingangstüren, Fenster und Dachsteine
finden Wiederverwendung in anderen Objekten. Der bisherige Wohnungsbestand in dem Objekt umfasste 48 Wohnungen. Die Wohneinheiten untergliederten sich in 24 Zweiraum- und 24 Dreiraumwohnungen.
Für die seit vielen Jahren nicht mehr genutzte Industrieruine
ist damit die Zeit abgelaufen. Dadurch verschwindet in Abstimmung mit der Kommune sowohl ein Gefährdungspotential als auch ein städtebaulicher Schandfleck im Bereich
der GEWOBA. Die entstehende Freifläche wird begrünt und
die Zufahrt zum Schillerplatz, die gegenwärtig nur bedingt
nutzbar war, wieder voll befahrbar. Die Aufträge für die Arbeiten hat im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung
die Firma SBR GmbH aus Görlitz erhalten. Die Baubetreuung erfolgt durch das Ingenieurbüro NUB aus Spremberg.
Die KWG bittet alle im Umfeld betroffenen Mieter während
der Baumaßnahme um ihr Verständnis für eventuell auftretende Staub- und Lärmbelästigung. Die Durchfahrt zwischen
der Berliner Strasse und dem Schillerplatz wird während der
Bauarbeiten auch für Fußgänger gesperrt sein.
Kontakt zur Öffentlichkeitsarbeit:
Ralf Weide, Telefon 03573 77205 oder (01 60) 7418046
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Der Kommunale Abfallentsorgungsverband
„Niederlausitz” informiert
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Großräschen bildet zum 1. September 2005 eine/
n Verwaltungsfachangestellte/n aus. Die Ausbildungszeit
beträgt 3 Jahre.
Leider hat sich in den Abfallkalender des KAEV „Niederlausitz” für das Jahr 2005 ein Fehler eingeschlichen.
Auf Seite 41: Wichtige Adressen und Telefonnummern, muss
die Telefonnummer der Abfallwirtschaftsunion (AWU) Wildau
GmbH, Am Nordhafen 11, 15711 Königs Wusterhausen als beauftragtem Unternehmen für die Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke bzw. der gelben Wertstoffbehälter richtig lauten:
03375 520-0. Bitte beachten Sie die Korrektur.
Bewerber/innen sollten über folgende Voraussetzungen
verfügen:
Schulabschluss mit Fachoberschulreife oder Abitur
gute zwischenmenschliche Umgangsformen
unproblematische Bewältigung von Stresssituationen
selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
ausgeprägtes Interesse an der Arbeit mit Gesetzestexten und deren Umsetzung in der Verwaltungsarbeit
Hinweis auf Bekanntmachung
des Landrates des Landkreises OSL
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie
bitte bis zum 31.03.2005 an:
Hinweis auf die Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG) für die Stadt Großräschen als Mitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL)
Stadtverwaltung Großräschen
Allgemeine Verwaltung, Frau Neufeld
Seestraße 16, 01983 Großräschen
Der Bürgermeister der Stadt Großräschen weist für die Stadt
Großräschen als Verbandsmitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL) darauf hin, dass der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde die
durch die Verbandsversammlung des WAL am 09.12.2004
beschlossene 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasserverbandes Lausitz (Verbandssatzung) und ihre kommunalaufsichtliche Genehmigung vom 20.12.2004 (AZ: 151104-91/04)
im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nr. 13/
2004 vom 27.12.2004 öffentlich bekannt gemacht hat.
Großräschen, 24.2.2005
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Bekanntmachung
des Fundbüros
Gemäß § 976 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Fundsachen, an denen die Stadt Großräschen das Eigentum hat,
grundsätzlich öffentlich zu versteigern. Dazu bedarf es einer
öffentlichen Bekanntmachung mindestens 6 Wochen vor dem
Versteigerungstermin. Der genaue Versteigerungstermin wird
im Amtsblatt bekannt gegeben.
Aktueller Bestand an Fundfahrrädern
im Fundbüro Großräschen
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: Rahmen blau-metallic, Schutzbleche: silber und schwarz, schwarzer Korb hinten
-
Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: Rahmen lila-metallic,
Gabel vorn grün, Schutzbleche: schwarz, Korb hinten, Aufschrift: „Comeback”, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: blau-metallic, Schutzbleche:
silber, Aufschrift: „Mifa”, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: rot-schwarz gesprenkelt, Aufschrift: „Strike”
-
Damenfahrrad „28”, Farbe: rot-metallic, oberer Rahmen lila,
Schutzbleche: silber, Gepäckträger: schwarz, Aufschrift
„BBF”, schwarzer Korb vorn, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Damen-City-Bike „26”, Farbe: blau gespritzt, schwarzer
Korb vorn
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: dunkelgrün, Schutzbleche:
silber, Aufschrift: „Capriolo”
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: grün-gelb, Schutzbleche: silber
-
Damenfahrrad „28”, Farbe: lila-pink, Schutzbleche: silber,
Aufschrift: „Goyen”
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: lila, Schutzbleche: silber, Korb
hinten, Aufschrift: „Falter”
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: pink geflammt, Schutzbleche:
silber, Aufschrift: „Kynast”
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: blau gespritzt, roter Korb hinten
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: rosa-schwarz
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: hellgrün-metallic, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Diamant”
Mitteilung des Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Standort Senftenberg, Adolfstraße 1-3 in 01968 Senftenberg
(Agentur für Arbeit)
Seit dem 16.02.2005 gelten folgende Öffnungszeiten für die
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II für die Bereiche der Leistungsabteilung und der Vermittlung und Beratung
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
geschlossen
8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Großräschen schreibt folgende befristete Stellen
für das Freizeit- und Erholungszentrum Großräschen aus:
2 Kassierer/innen
Arbeitsbedingungen:
befristetes Arbeitsverhältnis,
saisonabhängig von Mai bis September
30 Wochenstunden auch an Sonn- und Feiertagen
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie
bitte bis zum 31.03.2005 an:
Stadt Großräschen
Allgemeine Verwaltung, Frau Neufeld
Seestraße 16, 01983 Großräschen
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
-
Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: Schwarz, Schutzbleche: schwarz aus Plastik, schwarzer Korb hinten, rote Aufschrift: „Master”, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Damenfahrrad „26”, Farbe: pink, Schutzbleche: silber,
Aufschrift: „Radiant”, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Damen-Mountain-Bike „26”, Farbe: schwarz-lila, RahmenNr. vorhanden
-
Herren-Mountain-Bike „26”, Farbe: schwarz, Schutzbleche: silber, Aufschrift: „Nevada”, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Herren-Mountain-Bike „26”, Farbe: grün-schwarz, keine
Schutzbleche, Aufschrift: „Sadem Shimano”
-
Herrenfahrrad „26”, Farbe: lila-pink, Schutzbleche: schwarz
aus Plastik, Rahmen-Nr. vorhanden
-
Herrenfahrrad „28”, Farbe: blau, Schutzbleche: silber,
Aufschrift: „Universal”
-
Herren-Mountain-Bike „26”, Farbe: rosa-lila, Schutzbleche: schwarz aus Plastik, Aufschrift: „Rainbow”, RahmenNr. vorhanden
-
Herrenfahrrad „28”, Farbe: silber-grün-metallic, Rennlenker, Aufschrift: „Sport”
An den Fundfahrrädern Empfangsberechtigte können im Fundbüro ihre Rechte unter Vorlage von Nachweisen (z. B. Fahrradpass, Rahmen-Nr. oder Rechnung) anmelden.
Sitz: Stadtverwaltung Großräschen
Ordnungs- und Sozialamt, Fundbüro
Seestraße 4, 01983 Großräschen
Sprechzeiten:
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Taube, auch außerhalb der Sprechzeiten erreichbar
unter Telefon 035753 27-152
______________________________________________________________
Jagdgenossenschaft
Wormlage
Einladung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Wormlage lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Vollversammlung ein.
Termin:
Ort:
Donnerstag 07.04.2005, um 19:00 Uhr
Kunth’s Dorfschänke in Wormlage
Tageordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes über das Jagdjahr 2004/05
3. Bericht der Kassenführerin/Prüfbericht
4. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft über die Ergebnisse
des vergangenen und Zielstellung für das neue Jagdjahr
5. Diskussion
6. Beschlussfassung zu den Berichten
7. Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2005/06
8. Schlusswort
gez. Vorwerk
Jagdvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages
nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
im Bereich der Stadt Großräschen
in den Gemarkungen Dörrwalde und Großräschen
Land Brandenburg
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Die SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH, vertr. durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Guido Holzhauser, Augsburger Straße 1 in 01309 Dresden, hat mit Datum
vom 30. Januar 2004 einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb
sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Ferngasleitung (FGL 4417) nebst Einrichtungen und Zubehör/Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Stadt
Großräschen gestellt.
Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 96-1320-310 geführt; er kann einschließlich der Karten innerhalb von vier Wochen
nach dem Tag der Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77 in
14532 Kleinmachnow, Haus 5, nach schriftlicher oder telefonischer
Anmeldung unter (033203) 36-720 oder -823 während der Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb
der üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBL
I S. 2192) in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 7
Abs. 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)
vom 20. Dezember 1994 (BGBL I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Das LBGR wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9
Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV erteilen.
Hinweis zur Einlegung
von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energieanlagen
entstanden. Diese durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten
an dem Grundstück geklärt werden.
Weil die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz bereits entstanden
ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass
kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks bzw. mit
der Energieanlage selbst erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann daher nur darauf gerichtet sein, dass die
Leitung nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor
dem 25. Dezember 1993 außer Betrieb gewesen ist, oder dass
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich
nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der
Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.
Der Widerspruch kann durch den Grundstückseigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung beim LBGR innerhalb von
vier Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Es wird eindringlich darum gebeten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Vogel
Ende des amtlichen Teils
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Informationen und
Wissenswertes
Rückblick auf 2004 - Großräschen und seine Ortsteile
Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Amtsblattes,
liebe Bürgerinnen und Bürger!
Einer guten Tradition folgend, lassen wir im ersten Amtsblatt
des Jahres das vergangene Jahr mit einigen Impressionen und
Informationen Revue passieren -welche Ereignisse und Entwicklungen prägten Großräschen 2004 besonders?
Der Industriestandort „Sonne” wurde im September feierlich
eingeweiht, gleichzeitig erfolgte der Baustart für die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster”.
Auch im vergangenen Jahr hieß es, den Strukturwandel, von
dem die gesamte Region in vielen kommunalen und infrastrukturellen Bereichen betroffen ist, in der Stadt weiter voranzutreiben. Hier erfolgten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen
Straßenumbenennungen, Mehrfachnennungen sind somit abgeschafft. Über die Gründe wurden alle Einwohner im Amtsblatt vorab intensiv informiert.
Den Wirtschaftsstandort Großräschen prägen weiterhin mittelständische Unternehmen mit unterschiedlichsten Produktions- und Dienstleistungsangeboten. Eine gemeinsame
Wirtschaftsbroschüre und 4 neue Firmenwegweiser helfen Interessenten bei der Orientierung und Akquise.
Der Innovations- und Wirtschaftspreis der Stadt Großräschen
wurde erstmals in Kooperation mit dem Amt Altdöbern vergeben. Erstmals gab es zwei Preisträger: ATTOMOL GmbH aus
Lipten und Deliga-Seniorenausstatter GmbH aus Großräschen.
Stellvertretend für eine erfolgreiche Standortentwicklung seien genannt: Aus STAMA wird ALTRAD, Fire Protection Systems
etabliert sich im Gewerbegebiet „Am Räschener Laug”, in den
leerstehenden ehemaligen Hagebau-Markt zieht der DELIGASeniorenfachmarkt ein mit in der Bundesrepublik bisher einmaligen Angebotsstrukturen.
Die Firma HIJACKA aus der Stadt ging beim ersten Existenzgründer-Wettbewerb, initiiert von Vattenfall, als dritter Preisträger hervor.
Wegen der am Ende leider erfolglosen Vertragsverhandlungen
zur Weiterführung der Fernwärmeversorgung zwischen dem
privaten Kraftwerksbetreiber, der Stadt und den Großräschener
Wohnungsunternehmen musste Mitte 2004 mit der Realisierung neuer Wärmeversorgungsstrukturen begonnen werden.
Diese Aufgabe erwies sich als große Herausforderung für die
Stadt, die Wohnungsunternehmen, verschiedene Einzelkunden
und die beteiligten Firmen. In kürzester Zeit erfolgten die
Tiefbauarbeiten und die Installation der Hausanschlüsse – letztendlich verlief die Umstellung reibungslos.
Ein personeller Stabwechsel erfolgte an der Spitze der Agrargenossenschaft Großräschen, Kapitän Hubert Kanter verließ
die „Brücke”. Die besten Wünsche für Gesundheit und einen
verdienten Ruhestand begleiten ihn.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Bildung und Ausbildung heißt Zukunft sichern - unter diesem
Aspekt initiierte der Förderkreis für Ausbildung an der Gesamtschule den ersten Tag der Ausbildung. Daneben ist das Praxislernen der 8. und 9. Klassen im Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus eine Erfolgsgeschichte.
An der Spitze des Förderkreises erfolgte ein Wechsel: Herr Dr.
Strzodka übergab den Staffelstab an Herrn Schellstede junior.
Die Veränderungen in der Großräschener Bildungslandschaft
waren 2004 durch das Gymnasium geprägt - für das Schuljahr
2004/2005 wurden keine 7. Klassen mehr aufgenommen. Die
Bevölkerungsentwicklung zu aller erst verursacht auch hier
gravierende Einschnitte in das Gewohnte.
Erfreulich ist die Entwicklung bei der Handwerkskammer
Cottbus am Standort Großräschen, hier wird in Kürze der Grundstein für ein Kompetenzzentrum für Gebäudereiniger gelegt.
Auch 2004 erwiesen sich die Großräschener Vereine als verlässlicher Träger des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens
in der Stadt. Stellvertretend sei hier die Eröffnung einer Heimatstube im Ortsteil Dörrwalde,
das 10. Sport- und Spielfest
des OSL-Kreises mit der envia-Roadshow, der Aufstieg
der Handball-Frauen des SV
Großräschen in die Verbandsliga sowie der Weihnachtsmarkt genannt.
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Ein besonderer Höhepunkt des vergangenen Jahres war die
Einweihung des Kurmärker-Saales Ende April. Minister Szymanski konnte auf der Festveranstaltung begrüßt werden. Am
darauf folgenden Tag der offenen Tür nahmen die Großräschener ihren Saal in Beschlag. Eine Vielzahl von Veranstaltungen - Theater, Operette, Tanzveranstaltungen, Musikabende, Kino und Puppenbühne u.v.m. - prägten dieses vielseitige Haus bisher und die Großräschener und ihre Gäste dankten mit regem Besuch.
Unvergessen ist auch die Einweihung der IBA-Terrassen
durch Ministerpräsident Platzeck und die Eröffnung der
Ausstellung “Zeitmaschine
Lausitz” durch Ministerin Prof.
Wanka. Im August konnte bereits der 10.000. Besucher
hier begrüßt werden.
Auch in den Ortsteilen tat sich
einiges. In Freienhufen wurden im Januar die Turnhalle im
Bürgerhaus zur Nutzung für
den Freizeitsport übergeben,
das Bürgerhaus selbst – mit
Bergmann und Lore im Eingangsbereich - konnte kurz darauf an die Einwohner übergeben werden. Die Baukosten betrugen 1,04 Mio Euro.
Auf letztgenanntem war die
neue Weihnachtspyramide zu
bestaunen, die von ortsansässigen Firmen in vielen Stunden freiwilliger Arbeit gemeinsam mit der Stadt aufgebaut
wurde.
Die freiwilligen Feuerwehren gewinnen zunehmend für den
Wirtschaftsstandort Großräschen an Bedeutung. In der Stadt und
ihren Ortsteilen gibt es neun aktive Wehren, im Jahr 2004 fuhren
sie 95 Einsätze. Außerdem feierte die Saalhausener Wehr ihren
80. und die Wehr Großräschen-Nord ihren 75. Geburtstag.
Richtfest am Mehrzweckgebäude im Ortsteil Woschkow feierten die Firmen gemeinsam mit den Einwohner im August.
Hier werden 240.000 Euro verbaut, die Einweihung und die
Übergabe an den Dorfverein, der dieses Haus zukünftig bewirtschaften wird, erfolgen im März dieses Jahres.
24
Der Jugendclub „JC 94” e. V. bezog sein neues Domizil „Jugendhaus Alte Post”. Hintergrund war, dass das Unternehmen
AGG GmbH & Co. KG das „Haus der Jugend”, in dem bisher
auch der Jugendclub untergebracht war, von der Stadt erwarb.
Dies geschah auf Basis des kommunalen Gebäudebewirtschaftungskonzeptes parallel zur Schaffung des neuen KurmärkerBürgerzentrums. Gleichzeitig konnte dem interessanten alten
Postgebäude damit neues Leben eingehaucht werden.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
So wie genannte Brücke „kommt”, muss die Fußgängerbrükke über die Deutsche Bahn “gehen”. Hier ergab die routinemäßige Wartung, dass die als Verbindung von GroßräschenOst (Schmogro) zum Stadtzentrum fungierende Brücke abgerissen werden muss. Dies wird im April erfolgen, über Nachfolgevarianten wird derzeit in der Verwaltung gemeinsam mit
den Abgeordneten beraten.
Mit dem „Interkommunalen Entwicklungskonzept” und der
Gründung des Zweckverbandes “Seenland Brandenburgische
Lausitz” im II. Quartal 2004 rücken die Großräschener Nachbarkommunen und der Landkreis OSL näher zusammen.
Für jeden täglich erlebbar, ging auch 2004 der Stadtumbau im
Stadtgebiet weiter, hier wurden Fördermittel in Höhe von
640.000 Euro für den Rückbau und 226.000 Euro für Aufwertungsarbeiten überwiegend in Großräschen-Nord eingesetzt. Derzeit läuft in der Rembrandtstraße ein Modellprojekt
der KWG mbH, hier ist zukünftig Wohnen in einem Wohnblock mit 2 Etagen statt bisher 5 möglich.
Die nächste anspruchsvolle
Baumaßnahme ist nach dem
Abschluss der Arbeiten am
Kurmärker-Ensemble innerhalb
des Innenstadtsanierungsprogramms die Sanierung des
Marktplatzes einschließlich der angrenzenden Straßen und
Nebenanlagen. Hier erfolgte bei regem Bürgerinteresse eine
erste Vorstellung der Pläne zur Sanierung bereits im vergangenen Oktober.
Baustart für die „Brücke zum Seenland” an den IBA-Terrassen
war im September 2004, Staatssekretär Schmitz-Jersch übergab einen Fördermittelbescheid über 352.870 Euro an die
Stadt. Inzwischen ist der Baufortschritt für jeden gut sichtbar,
die Einweihung der Seebrücke ist im Sommer geplant.
Dank der Aktivitäten der LMBV, IBA und der Landesregierung
schreitet die Bergbausanierung in der Region und der Stadt
ständig voran.
Innerhalb des „Sommers im Lausitzer Seenland” ist Großräschen Gastgeberin der 3. Besuchertage vom 8.07.2005 bis
10.07.2005. Ich lade Sie hierzu schon jetzt recht herzlich ein.
Liebe Leserinnen und Leser,
ich möchte mich bei den vielen aktiven ehrenamtlichen Mitstreitern, bei den Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbürgermeistern und
den Dorfbeiräten unserer Ortsteile sowie bei allen nicht
genannten engagierten Helfern für ihre geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung bedanken.
Ihr Engagement ist wichtig und wird auch weiterhin
unter den nicht günstiger werdenden wirtschaftlichen
und politischen Rahmenbedingungen für die Stadt
gebraucht.
Nehmen wir auch 2005 gemeinsam die Herausforderung an und lassen Sie uns die anstehenden Aufgaben mit Optimismus und persönlichem Engagement
meistern.
Thomas Zenker
Bürgermeister
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Vereinsausstellung
Hobby und Freizeit
in Großräschen
Freizeit sinnvoll gestalten hier gibt‘s jede Menge Anregungen!
Stadtplan Großräschen interaktiv
Seit 5. Januar 2005 ist der völlig aktualisierte Stadtplan für die
Stadt Großräschen und für die Ortsteile auch im Internet unter
www.grossraeschen.de verfügbar. Sämtliche Straßenumbenennungen sind eingearbeitet. Über eine StraßennamenSuchleiste kann jede Straße schnell aufgefunden werden.
Am 19. und 20.03.2005 im
Kurmärker-Saal
zu sehen sind: Modellbau, künstlerische Arbeiten,
Sammelleidenschaft, Vereinsleben
Der Eintritt beträgt 1,- Euro.
Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt.
Wem Fortuna Glück beschert, der gewinnt beim Fragespiel.
Die Auslosung der Preise ist am 20.03.2005
gegen 17.00 Uhr im Kurmärker-Saal.
Veranstalter: Hobby- und Modellwerkstatt
und die Stadt Großräschen
_______________________________________________________________
Informationen
der Wirtschaftsförderung
Wirtschaftskatalog
Der Wirtschaftskatalog zeichnet ein Kurzporträt des Wirtschaftsstandortes Großräschen mit Stand 2004, er will informieren und gleichzeitig neugierig machen. Die strukturbestimmenden Unternehmen werden vorgestellt, ohne jedoch Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Investitionsbedingungen in Großräschen, Fördermöglichkeiten im Land Brandenburg, Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung und den einzelnen Unternehmen sowie weitere wichtige Akteure werden benannt. Adressaten dieser Broschüre
sind auch junge Großräschener, ihre Eltern und Erzieher, sie
sollen aufmerksam gemacht werden auf das breite Spektrum
von Ausbildungsplätzen am Ort. Der Wirtschaftskatalog ist in
einer Auflage von 3000 Stück erschienen. Es sind noch Exemplare vorhanden, diese können bei der Stadt Großräschen
gegen eine Schutzgebühr von 1,00 2 erworben werden.
Information der InvestitionsBank
des Landes Brandenburg
Seit 15.12.2004 ist das Förderprogramm Forschung und Entwicklung – Große Richtlinie an den Start gegangen. Es ist eine
neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung
von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors, die eine Betriebsstätte
im Land Brandenburg haben bei innovativen Forschungs- und
Entwicklungsprojekten und der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien. Gefördert wird in Form
eines Zuschusses für die industrielle Forschung bis zu 65 %
und für die vorwettbewerbliche Entwicklung bis zu 40 % der
förderfähigen Ausgaben bis maximal 2.500.000 EUR. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2005 gültig.
Mit Wirkung zum 03.01.2005 wurde das Programmpaket Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für drei Monate bis zum
31.03.2005 verlängert. Mit Hilfe dieses Kreditprogrammes besteht die Möglichkeit für kleine Unternehmen bei günstigen
Zinssätzen Investitionen zu finanzieren. So steht z. B. Einzelhandel- und Handwerksunternehmen die mindestens 4 Jahre
am Markt agieren ein Kreditbetrag in Höhe von bis zu 50.000
EUR bei einem effektiven Jahreszins von 1,90 % zur Verfügung. Diese Mittel sind über die Hausbank zu beantragen.
Nähere Informationen zu diesen und den anderen Förderprogrammen finden sie auf www.ilb.de oder können sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit Herrn Weißhaupt (Tel. 0163660-1597, Email: Heinrich.Weiß[email protected])
erhalten.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
14. Leistungsschau
von Handwerk und Gewerbe
Veranstalter:
Veranstaltungsort:
Termin:
Stadtverwaltung Großräschen
Gewerbegebiet
„Am Räschener Laug” an der B96
12./13. März 2005
Die 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe findet
nach altbewährtem Konzept wieder im Gewerbegebiet „Am
Räschener Laug” statt.
Veranstalter ist die Stadt Großräschen in Zusammenarbeit mit
dem Großräschener Gewerbeverein e. V. Die Messe dient als
Plattform für ortsansässige Firmen ihren Kunden neue Angebote zu offerieren aber auch untereinander ins Gespräch zu
kommen und Wirtschaftskontakte zu knüpfen. Als Ergänzung
zum vorhandenen Großräschener Branchenmix sind auch jedes Jahr Firmen der Region gern gesehen, die das Portfolio
im Interesse der Messebesucher abrunden. So ist aus manchem „Gelegenheitsaussteller” schon ein Stammgast der Großräschener Leistungsschau geworden.
Die Standgelder sind moderat, den Messebesuchern wird ein
abwechslungsreiches Rahmenprogramm geboten, der Eintritt
ist frei. Auf Grund der guten Resonanz des Messeforums 2004
werden den Ausstellern wieder an beiden Tagen Möglichkeiten für das Halten von Fachvorträgen gegeben. Am Samstag
veranstaltet der Gewerbeverein Großräschen e. V. aus Anlass
der Messe einen gemütlichen Abend mit Musik und Tanz für
Aussteller und Gewerbevereinsmitglieder .
Anlässlich der 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe findet auch 2005 wieder ein verkaufsoffenes Wochenende
im Gewerbegebiet statt. Die Standortvergabe erfolgt nach
Branchen, um eine Anmeldung wird gebeten.
Kontakt:
Stadtverwaltung Großräschen - Wirtschaftsförderung Seestraße 16, 01983 Großräschen
per Fax 035753 27113
ANMELDUNG
Ich melde mich verbindlich für die Teilnahme an der 14. Großräschener Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe am
12./13. März 2005 an. Mit den Teilnahmebedingungen erkläre ich mich einverstanden.
1.
Die Öffnungszeiten der Leistungsschau sind:
Samstag 10.00 - 17.00 Uhr und Sonntag 11.00 - 17.00 Uhr
Der Aufbau der Ausstellerstände ist Freitag, den 11. März 2005
ab 8:00 Uhr möglich, der Abbau sollte am Montag, den 14.
März 2005 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen.
Anlässlich der Leistungsschau wird ein verkaufsoffenes Wochenende im Gewerbegebiet „Am Räschener Laug” durchgeführt. Anmeldungen von Gewerbetreibenden und Händlern
nimmt ausschließlich die Stadtverwaltung Großräschen entgegen.
Das Standgeld beträgt 15 2/qm für Ausstellungsstände im Innen- und Außenbereich und 10 2/qm für Imbissstände (nur
Außenbereich).
Die Stadt Großräschen als Veranstalter organisiert und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit und die Vermarktung der 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe. Die Aussteller und
Händler erklären sich bereit, diesbezüglich mit der Stadt zusammenzuarbeiten.
Firma:
_____________________________
Straße, PLZ, Ort:
_____________________________
Ansprechpartner:
_____________________________
Telefon-Nr.:
_____________________________
Fax:
_____________________________
E-mail:
_____________________________
2.
Ich benötige einen Tisch und vier Stühle
ja
nein
3.
Mein Flächenbedarf beträgt
ca. _____________ qm.
4.
Branche (bitte ankreuzen)
Bauhandwerk
Ingenieurbüro
Versicherung/Finanzierung
Immobilien/Fertigteilhäuser
Heizung/Sanitär/Solarenergie
sonstiges
Dr. Cornelia Wobar, Wirtschaftsförderung
Telefon 035753 27137, Fax 27-113
[email protected]
Teilnahmebedingungen
Die 14. Großräschener Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe findet am 12. und 13. März 2005 im Gewerbegebiet
„Am Räschener Laug” an der B 96 in den Ausstellungshallen
der Autohäuser (Ford, Opel, VW), der Firma Deliga Seniorenausstatter und im Möbelzentrum statt. Die Zuordnung der Aussteller in die Ausstellungshallen erfolgt anhand des eingereichten Ausstellungsprofils nach Branchen. Das Messeforum findet voraussichtlich im Ford- Autohaus statt.
Ausstellerdaten:
Ausstellungssortiment: ___________________________
_______________________________________________
5.
Mein Standortwunsch ist (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Außenbereich
Innenbereich
6.
Sonstiges (gewünschter Nachbarstand u. ä.)
_______________________________________________
7.
Interesse an einer Internetpräsentation anlässlich
der 14. Leistungsschau
ja
nein
8.
Ich möchte gern einen Fachvortrag im Messeforum
halten
ja
nein
9.
Ich habe Interesse an der Abendveranstaltung:
ja, Anzahl der Personen ________________ nein
__________________________________________________________________
Datum
Unterschrift
27
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Weniger Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr
Großräschen im Jahr 2004
Vielfältige Faktoren bestimmen das Einsatzgeschehen der Feuerwehr. Dazu gehören insbesondere:
·
Unwetter, verbunden mit Sturm, Starkregen, Kälte, Schnee,
Eis, usw.
·
Dürrezeiten welche die Waldbrandgefahr begünstigen
·
unbesonnenes, fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln der Menschen
An den 95 Einsätzen waren die Ortswehren wie folgt beteiligt:
Großräschen-Nord
87 x
Großräschen-Ost
13 x
Allmosen
0x
Barzig
0x
Dörrwalde
1x
Freienhufen
15 x
Saalhausen
4x
Wormlage
1x
Woschkow
0x
Entsprechend oft, doch eher gering ist im Jahr 2004 die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Großräschen zum Einsatz gerufen
worden.
Insgesamt waren 89 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen an den Einsätzen beteiligt. Auf
die einzelnen Ortswehren bezogen ergibt das folgenden Stand:
Einsätze insgesamt:
davon:
Gebäudebrände, Brände im Wohnund Freizeitbereich
Müllcontainerbrände
sonstige Brände
Flächen- und Ödlandbrände
Waldbrände einschließlich Restablöschung
Verkehrsunfälle, PKW-Brände, Ölspuren
sonstige Hilfeleistungen
Tier in Not
Personen in Gefahr
Wasserrohrbrüche
Unwetterschäden nach Sturm
Wasserpumpen nach starken Regen
Auslösung von Brandmeldeanlagen
Falschalarmierungen
Übungen
OTS an besonders brandgefährdeten Objekten
95
12
6
7
13
3
24
1
0
1
1
6
2
11
4
0
4
Gemäß der Ausrückeordnung für die FF Großräschen sowie Art, Ort und Umfang des Einsatzes waren die Ortswehren einbezogen.
Großräschen-Nord
Großräschen-Ost
Dörrwalde
Freienhufen
Saalhausen
Wormlage
37
15
6
14
12
5
Die Gesamtzeit aller Einsätze im Jahr 2004 beträgt 112 Stunden in denen Angehörige der FF Großräschen ehrenamtlich Hilfe
geleistet und sich dabei oft selbst in Gefahr begeben haben.
Damit die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst
gemäß dem Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) leisten können, sind viele Stunden
Ausbildung und Gerätetraining zu absolvieren.
So wurden von Angehörigen der FF Großräschen im laufenden Jahr 2004 folgende Lehrgänge absolviert. Die Ausbildungsdauer dieser Lehrgänge beträgt, unterschiedlich ihrer Art, bis
zu 10 Tagen. Darüber hinaus muss von den Teilnehmern viel
Freizeit investiert werden.
Die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule Eisenhüttenstadt haben absolviert:
1 Teilnehmer zum Zugführer
2 Teilnehmer zum Gruppenführer
1 Teilnehmer zum Gerätewart für feuerwehrtechnische Geräte
2 Teilnehmer Fortbildung in Technische Hilfe bei Bahnunfällen
1 Teilnehmer Fortbildung in Technische Hilfe Grundtätigkeiten
Die Kreisausbildung im FKTZ Großräschen haben absolviert
9 Teilnehmer zum Sprechfunker
8 Teilnehmer zum Atemschutzgeräteträger
3 Teilnehmer in der Technischen Hilfeleistung
2 Teilnehmer für Gefährliche Stoffe u. Güter
4 Teilnehmer zum Truppführer
6 Teilnehmer haben am Fahrsicherheitstraining für Maschinisten teilgenommen
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Erreichbarkeit der
Regionalleitstelle Lausitz
Auf Grund der Regionalisierung der Leitstellen der Landkreise
Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus
zur Regionalleitstelle Lausitz hat sich die Erreichbarkeit geändert. Die Regionalleitstelle übernimmt auch alle bisherigen Aufgaben der Leitstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
Die Regionalleitstelle ist erreichbar unter Telefon 0355 632-0.
Für den Notruf gilt weiterhin uneingeschränkt die Rufnummer 112.
gez. Schäl
amt. SGL Rettungsdienst
Mit der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr, welche mit Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen kann, ist eine Grundausbildung zum Truppmann zu absolvieren. Diese Ausbildung
in Regie der örtlichen Feuerwehr, erfolgt erneut im Winterhalbjahr 2004/05 für 14 vorwiegend von der Jugendfeuerwehr übernommene Mitglieder. Im April 2005 werden diese Jugendlichen
ihre Grundausbildung abschließen und danach die Reihen der
aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden stärken.
Der Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr wird vorwiegend
aus der Jugendfeuerwehr gewonnen. Qualifizierte Jugendfeuerwehrwarte sind in den Ortswehren bemüht die Kinder und
Jugendlichen mit Sport und Spiel für die Feuerwehr zu begeistern. Diese Arbeit findet in der Mitgliederzahl der Jfw ihre
Bestätigung.
FH Lausitz und GutsMuths-Grundschule
Großräschen kooperieren
Vereinbarung in feierlichem Rahmen
unterzeichnet
Eine Kooperationsvereinbarung schlossen die Fachhochschule Lausitz und die GutsMuths-Grundschule Großräschen.
Die Präsidentin der FHL, Brigitte Klotz, und die Schulleiterin, Christa Schachtschneider, unterzeichneten
diese am 1. Februar 2005 an
der Großräschener Schule der ersten Grundschule, mit der die FHL nun auf vertraglicher
Grundlage zusammenwirkt.
In Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Großräschen, Thomas Zenker, nahm die Amtsleiterin Allgemeine Verwaltung,
Karin Neufeld, an der Vertragsunterzeichnung teil. Mit einem
sehr gut auf den Anlass der Veranstaltung zugeschnittenen
Programm, das von Freundschaft, gegenseitigem Vertrauen,
Rücksichtnahme und Internationalität handelte, sorgten Schülerinnen und Schüler für deren feierlichen Rahmen.
In den Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Großräschen bestehen Jugendfeuerwehren in folgender Stärke:
Großräschen-Nord
13 Mitglieder
Großräschen-Ost
13 Mitglieder
Dörrwalde
12 Mitglieder
Freienhufen
9 Mitglieder
Saalhausen
9 Mitglieder
Wormlage
2 Mitglieder
Woschkow
4 Mitglieder
Diese Aufstellung lässt unschwer erkennen, dass die Mitgliederzahl eine solide Basis für eine kontinuierliche Entwicklung
der Freiwilligen Feuerwehr sein kann. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Träger des Brandschutzes,
die amtsfreie Gemeinde, zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Hilfeleistung die Freiwilligen Feuerwehren
benötigt. Entsprechend bringen sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein. Die nötige Akzeptanz unter der Bevölkerung trägt zur Verbesserung des Klimas bei den Hilfeleistenden bei. Damit erhalten die ehrenamtlichen Helfer der
Freiwilligen Feuerwehr zumindest eine moralische Anerkennung
für die o. g. Leistungen zum Wohl der Allgemeinheit.
Die Zusammenarbeit von Fachhochschule Lausitz und GutsMuths-Grundschule soll vor allem auf dem Gebiet der Bildung
erfolgen, wobei die Begabtenförderung und die Lehrerfortbildung besondere Schwerpunkte sind. Anwendungsbezogene
Projekte sollen insbesondere in den naturwissenschaftlichen
Fächern entwickelt werden. Ebenso ist die Begleitung des interkulturellen Unterrichtes durch ausländische Studierende der
FHL vorgesehen.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Keine Überlebenschance
für Fußgängerbrücke
Einweihung des Denkmals anlässlich
des Flugzeugabsturzes vor 60 Jahren
Schon vor dem Weihnachtsfest 2004 wurde der Großräschener
Bürgermeister, Thomas Zenker, von einer Hiobsbotschaft überrascht, denn zwei unabhängige Gutachter waren zu einem gemeinsamen Standpunkt gekommen: Die Bahnüberführung (sprich:
Brücke), die Großräschen-Ost mit der Stadtmitte verbindet, ist
baufällig und muss abgetragen werden.
Am 22. März dieses Jahres jährt sich zum 60. Male der Absturz eines amerikanischen Bombers in Großräschen, welcher
an seiner Absturzstelle in der jetzigen Käthe-Kollwitz-Straße
dreizehn Deutschen und neun Amerikanern das Leben kostete, viele erlitten Verletzungen und das Haus wurde zerstört.
Um 1920 gebaut, wurde sie nach dem 2. Weltkrieg von der Kreisverwaltung übernommen. Auch danach blieb sie in Trägerschaft
des Landkreises. Erst Ende der neunziger Jahre wurde sie der
Stadt übergeben, weil sie keine regionale Funktion erfülle. Zwar
wurde seitens des Landkreises der begehbare Zustand durch eine
neue Treppe verbessert, aber fortan war es die Stadt, die für Unterhaltungskosten und für die Sicherheit Verantwortung trug.
Wie das Stadtoberhaupt ausführte, seien Fußgänger nicht gefährdet, aber die Deutsche Bundesbahn sah eine Gefährdung ihrer
Züge durch möglicherweise herabfallende Brückenteile. Dazu
muss gesagt werden, dass die Konstruktion mit einem hohen
Nietenanteil in sich befestigt ist. Eben diese Nieten sind teilweise
bedrohlich von der Korrosion erfasst. Aus diesem Grund eben
besteht die DB auf den Abriss dieser Brücke. Dass dieses
Gutachterurteil und die Forderung der DB nun sofort nach sich
zog, versteht sich von selbst, zum einen war es die Finanzierung
und zum anderen die Suche nach Lösungen. Schon in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen verliefen die
Diskussionen kontrovers und machten deutlich, wie schwer die
Lösungsfindung war.
Dabei kristallisierten sich 3 Lösungsvarianten heraus:
1. der Bau einer neuen Brücke
2. eine Untertunnelung anstelle der Brücke
3. einen Gehweg durch die bestehende Unterführung errichten.
Interessant ist der Aspekt, dass die Frequentierung der Brücke
unter einem beachtlichen Rückgang leide, denn eine an verschiedenen Tagen durchgeführte Zählung ergab, dass etwa nur noch
50 - 80 Personen täglich diesen Übergang nutzen. Aber Thomas
Zenker weiß auch, dass diese Brücke ihre psychologische Funktion hat. „Sie ist ein Teil des Stadtbildes und viele Einwohner sind
mit ihr groß geworden.” Gegenwärtig steht aber nur eines fest,
dass die Brücke fallen wird. Eine Vorabsprache mit der Deutschen
Bahn gab es dazu auch schon, so dass der Abriss voraussichtlich
am 9./10. April 2005 stattfinden wird. Handlungsfreiheit für die
anstehenden Lösungswege sind derzeit noch nicht gegeben, da
erst der Haushalt beschlossen sein muss, da alle Kosten und Nebenkosten der Stadt zur Last fallen. Gegenwärtig läuft eine
Variantenuntersuchung zu möglichen Ersatzlösungen. Vor
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu einer
Vorzugslösung - voraussichtlich im Juni - will der Bürgermeister
zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einladen.
gez. P. Schmaler
Der einzige amerikanische Überlebende, Mr. John H. Bryner,
beschloss anlässlich seines zweiten Besuches hier bei uns,
für diese Opfer ein Denkmal zu errichten. Darüber wurde bereits in der Presse berichtet. Das Denkmal ist zurzeit nach
dem Entwurf von Mr. Bryner bei der Firma Naturstein Menzel
in Ruhland in der Fertigung. Der Standort auf dem Friedhof an
der Friedhofstraße ist bereits fertiggestellt.
Die Einweihung dieser Gedächtnisstätte erfolgt am Dienstag, dem 22. März 2005 um 14:00 Uhr.
Die Einwohner von Großräschen sind dazu herzlich eingeladen.
Mr. Bryner will mit ca. 20 Angehörigen aus Amerika teilnehmen.
gez. H.-J. Grune
Wahl des Gewerbevereins
Großräschen e. V.
Am 19. Januar 2005 fand auf den IBA-Terrassen die turnusmäßige Wahl des Vorstandes des Gewerbevereins Großräschen
e. V. und des Vorsitzenden statt. 39 Mitglieder waren der Einladung gefolgt. Auf der Tagesordnung standen zunächst der
Bericht des Vorstandes und des Kassenwarts sowie der Bericht des Kassenprüfers.
Herr Adam gab als Vorsitzender einen Bericht über das Vereinsleben in den Jahren 2003 und 2004. Insbesondere die Unternehmerstammtische zu wechselnden aktuellen Themen erfreuten sich einer wachsenden Beliebtheit und waren immer gut
besucht. Höhepunkt im Vereinsleben der jetzt 69 Mitglieder
waren die Vereinsfahrt 2003 zum Schloss Wackerbart und 2004
nach Berlin, die Sommerfeste und Weihnachtsabende. Besonderen Dank sprach Herr Adam den Mitgliedern aus, die durch
ihr Engagement zum Gelingen der Stadtfeste beigetragen haben. Die 2004 durch den Gewerbeverein organisierten Veranstaltungen im Kurmärker-Saal waren eine neue Herausforderung, welche bravourös gemeistert wurde - sowohl Dancing
Feet als auch die Johann-Strauß-Gala waren ausverkauft.
Nach noch einigen nach Satzung erforderlichen Tagesordnungspunkten wie Entlastung des Vorstandes wurde dann die
eigentliche Wahl durchgeführt. Aufgrund der gestiegenen Zahl
der Mitglieder wurden Vorschläge zur Erweiterung des Vorstandes eingebracht. Hier die gewählten Vorstandsmitglieder:
Herr Thomas Adam - Vorsitzender
(Geschäftsführer Lausitzer Gartenwelt)
Herr Bernd Mattuschka - Stellvertretender Vorsitzender
(Ingenieurbüro Mattuschka)
Herr Axel Messinger - Schriftführer
(Geschäftsführer Autohaus Großräschen mbH)
Frau Eva Franke - Kassenwart
(Geschäftsstellenleiterin Sparkasse Niederlausitz, Großräschen)
Herr Chris-Andy Baer
(Victoria Generalagentur)
Herr Karsten-Olaf Müller
(Geschäftsführer Bau- und Betreibergesellschaft IBA-Terrassen mbH)
Herr Marten Eger
(Geschäftsführer Schwarze-Elster Recycling GmbH).
30
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Die Vorstandsmitglieder bedankten sich für das entgegengebrachte Vertrauen, was sich auch in dem einstimmigen Wahlergebnis niederschlug. Herr Adam gab einen Ausblick auf geplante Veranstaltungen 2005.
Unter Fortführung der guten Zusammenarbeit mit der Stadt
Großräschen sind in bewährter Weise gemeinsame Aktionen
anlässlich der 14. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe und zum 8. Drachenfest geplant. Die Unternehmerstammtische finden auch 2005 ihre Fortsetzung - gute Ideen sind
von allen Mitgliedern gefragt. Als ein Thema wurde das neue
Abfallrecht aufgenommen, Herr Eger als neu gewonnenes Vorstandsmitglied kann hier kompetent Auskunft geben, der Termin wird demnächst veröffentlicht.
Traditionell wird auch in diesem Jahr eine Vereinsfahrt durchgeführt, eine erstes Angebot mit der Dampflok nach Breslau
liegt vor und fand großen Anklang bei allen anwesenden Mitgliedern. Frau Dr. Wobar, die seitens der Stadt an der Wahlversammlung teilnahm und auch für das kommende Jahr die Unterstützung der Stadt zusicherte, warb bei den Mitgliedern des
Gewerbevereins für Mitarbeit im Förderkreis für Ausbildung.
Auch Firmen, die selber nicht ausbilden, können Praktikaplätze
für Schüler zur Verfügung stellen um das sogenannte „Praxislernen” auf eine noch breitere Basis zu stellen. Herr Gerold
Schellstede junior als neuer Sprecher des Förderkreis erläuterte Erreichtes und Zielstellungen, im Jahr 2005 wird es wieder einen “Tag der Ausbildung” geben.
Besonderer Höhepunkt werden die 3. Besuchertage im Lausitzer Seenland sein - in diesem Jahr ist die Stadt Großräschen
vom 8. bis 10. Juli Gastgeber. Herr Adam rief alle Gewerbetreibenden der Stadt auf, Ideen zu sammeln und zum Gelingen dieses Festes beizutragen. Eine solches Projekt stellt hohe
Anforderungen an die Beteiligten und ist eine Chance zugleich.
Auch im Kurmärker-Saal sollen 2005 wieder Veranstaltungen
unter Federführung des Gewerbevereins durchgeführt werden,
so eine Kindertagsfeier und am 29.10.05 „Flams of the dance”
– ein Tanzspektakel erster Klasse als Deutschlandpremiere.
Der Wahlabend klang nach „abgearbeiteter” Tagesordnung mit
einem gemütlichen Beisammensein aus.
VORSCHAU
der Arbeitslosen-Service-Einrichtung,
Gartenstraße 1, Großräschen
Auch in diesem Jahr findet vom 4. bis 13. März die Brandenburgische Frauenwoche unter dem Motto „Junges Gemüse
und altes Eisen” statt. Dazu werden von unserer Einrichtung
wieder Veranstaltungen organisiert, an denen jeder Bürger teilnehmen kann.
Am Dienstag, dem 8. März 2005 findet im Kurmärker-Saal
um 15.00 Uhr unsere Festveranstaltung anlässlich des Frauentages statt. Schüler der GutsMuths-Grundschule werden uns
mit einem schönen Programm erfreuen. Gemeinsam bei Kaffee und Kuchen kann sich dann informiert und unterhalten
werden. Dazu möchten wir Sie alle recht herzlich einladen. Anmeldungen erbitten wir unter Telefon 3164 bis zum 01.03.05.
Am Mittwoch, den 9. März 2005 findet um 14.00 Uhr in der
Arbeitslosen-Service-Einrichtung in der Gartenstr. 1 eine Veranstaltung zur onkologischen Selbstvorsorge mit der Gynäkologin Frau Dr. Barz statt. Der Kurs richtet sich an alle Brandenburger Frauen und will die einfachste Vorsorge zur Vorbeugung von Brustkrebs - die Selbstuntersuchung der Brustfördern. Sie erhalten Informationen über die Chancen der Vorsorge und Früherkennung.
Unter Anleitung von Frau Dr. Barz werden Sie dann selbst
aktiv und erlernen die richtige Technik der Selbstuntersuchung
der Brust. Zur Übung steht ein Silikon-Tastmodell zur Verfügung. Wir laden alle Frauen dazu herzlich ein. Anmeldungen
erbitten wir unter Telefon 3164 bis zum 02.03.05.
Achtung! Am 22.April 2005 findet wieder anlässlich der Brandenburgischen Frauenwoche in Dresden eine Modenschau
statt. Für einen Unkostenbeitrag von nur 5 2 fahren Sie mit
uns mit dem Bus dorthin und erleben in netter Runde bei Kaffee und Kuchen ein Präsentation von Damenmode direkt vom
Hersteller, individuelle Beratung und Verkauf eingeschlossen.
Das Unternehmen bietet Ihnen modischen Schick in Blusen,
Hosen, Röcken, Westen, Jacken ... und vieles mehr. Die Models zeigen Ihnen eine breite Palette erstklassiger Kombinationen. Die Mitarbeiterinnen bedienen Sie nett und freundlich,
auch wenn Sie erst nur einmal „schnuppern” wollen.
Abfahrt ist ca. 13.30 Uhr, einsteigen können Sie an den Haltestellen in Freienhufen, Rembrandtstraße und Stadtverwaltung.
Genaue Informationen und Anmeldungen (bitte bis zum 4. April)
zur Fahrt erhalten Sie bei Beate Steuer (Ortsvorsitzende) oder
bei der ASE, Gartenstr. 1 unter Telefon 3164.
Literaturwettbewerb
Birkchen
Suchen junge Texte für ein neues Buch!
Schreiber von 8 bis 2 Jahren sind mit ihren Geschichten, Gedichten, Fabeln, Märchen ... beim Nachwuchs-Literaturbüro
des „Birkchens” gut aufgehoben. Im Jahr 2004 beteiligten sich
über 700 Autoren am Bundesweiten Kinder- und Jugendliteraturwettbewerb.
Einige wurden mit ihren Texten in der Anthologie „Ich schreibe! veröffentlicht, einige Texte ergänzen die Bilder junger Künstler im Literaturkalender „Ich schreibe! Ich male!”.
Natürlich soll an Texten auch gearbeitet werden, die Ergebnisse sollen bei Lesungen vorgestellt werden und es soll auch
in diesem Jahr ein Buch mit Arbeiten des Wettbewerbs entstehen.
Wichtig sind folgende Dinge beim Einsenden der Arbeiten:
Einsendeschluss ist der 31.03.2005
Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Texte per Diskette oder E-Mail senden
Word-Format mit einfachem Zeilenabstand verwenden
In der Schriftart Arial und Schriftgröße 10 schreiben
nicht mehr als 3 Seiten umfassende Prosa (Geschichten,
Auszüge aus längeren Erzählungen ...) oder
maximal 3 Gedichte (d.h. 1 Gedicht pro Seite oder 1 Gedicht über max. 3 Seiten)
Mit der Beteiligung gibst du uns deine Einwilligung zur Verwendung des Textes mit Angabe deines Namens und deines
Alters im Rahmen der Arbeit des Birkchens einschl. der Lesung durch Dritte bei Lesetouren.
Sende die Beiträge
unter dem Stichwort „Schreibwettbewerb” an:
Nachwuchs-Literaturbüro “Birkchen”
Straße der Jugend 1a, 01968 Brieske
Telefon/Fax 03573 64031
[email protected]
Weitere Informationen unter www.birkchen-ev.de
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Arbeitslosenverband Dt., LV Brandenburg e. V.,
Arbeitslosen-Service-Einrichtung Großräschen,
Gartenstraße 1
Aufruf! Helfen Sie anderen in unserer Region mit Ihrer nicht
mehr benötigten Bekleidung und Dingen des täglichen Bedarfs.
Spenden werden auch nach telefonischer Absprache unter der
Telefonnummer Großräschen 16333 abgeholt.
Ebenfalls mit umgezogen in die 3. Etage des Stadthauses ist
die Nähstube mit dem Änderungs- und Reparaturservice und
der Annahmestelle für Reinigung. Telefonisch ist sie neu zu
erreichen über die Nr. 16333.
Größer - Schöner - Besser
präsentiert sich die Textilwerkstatt seit dem 3.1.2005 in den
neuen Räumen in der 3. Etage des Stadthauses. Übersichtlicher gestaltet sind der Bereich für Damen-, Herren- und Kinderbekleidung.
Verblieben in den bisherigen Räumen ist die Möbelbörse. Hier
wird Ihr nicht mehr gebrauchtes Mobiliar aller Art, aber auch
Kühlschranke, Waschmaschinen, Lampen. Fahrräder und anderes entgegengenommen. Haben Sie nicht die Möglichkeit,
schwere oder sperrige Gegenstände selbst zu bringen, werden sie von uns abgeholt.
Kinder- und Spielzeugabteilung
Erweitert wurde das Angebot bei Haushaltswaren, Spielzeug
und auch der Kostümverleih. Neu hinzu gekommen ist für alle
Liebhaber des Vergangenen die Trödelecke. Kostenlos steht
weiterhin die Kleiderkammer allen Betroffenen zur Verfügung.
Gerade für diesen Bereich benötigen wir Ihre Spenden.
Aufruf! Sie kaufen sich demnächst ein neues Wohnzimmer, ein
neues Bett oder eine schönere Lampe? Und die alten Sachen
haben eigentlich noch nicht ausgedient? Dann rufen Sie in der
Möbelbörse unter der Tel.-Nr. 16333 an. Mit Ihrer Spende helfen Sie denjenigen, die bedürftig sind.
Achtung! Auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit und der neuen
Arbeitsmarktreform sind viele unverschuldet in finanzielle Not
geraten. Wenn das Geld kaum noch für die täglichen Lebensmittel reicht, ist die Anschaffung neuer Sachen und Möbel fast
nicht mehr möglich.
Wir haben da was für Sie! - Schauen Sie vorbei in den Räumen der Möbelbörse und Textilwerkstatt. Hier finden Sie alles
für den kleinen Geldbeutel, von Bekleidung über Tischwäsche,
Mobiliar aller Art bis Elektrogeräte, Fahrräder...
Weiterhin führen wir für Sie Umzüge, Haushaltsauflösungen,
kleine Fahrten u. a. durch, wenn Sie allein dazu nicht in der
Lage sind oder keinen geeigneten Pkw besitzen.
Neu - unsere Haushaltswarenabteilung
Kommen Sie bei uns vorbei!
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Öffnungszeiten:
Textilwerkstatt/Möbelbörse
Montag bis Donnerstag
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Telefon 16333
Nähstube
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
09.00 Uhr - 16.00 Uhr
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
NEU
Ab März 2005 findet in unserer Einrichtung monatlich eine
Rechtsberatung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen statt.
Der erste Termin ist der 23. März 2005 in der Zeit von 14:00
bis 16:00 Uhr. Anmeldungen und alle weiteren Termine bitte in
der Arbeitslosen-Service-Einrichtung und unter Telefon 3164.
(Die Rechtsberatung ist für Mitglieder der ALV kostenlos.)
___________________________________________________________
Deutscher FamilienVerband Brandenburg e. V.
Der Familie verpflichtet,
Potsdamer Str. 6, 14550 Bochow, Tel. 033207 70891 od. 70892,
Fax 70893E-Mail: [email protected]
Zuschüsse für die Familienferien
Der Deutsche Familienverband, Landesverband Brandenburg
e. V. kann für das erste Quartal 2005 einkommensschwachen
Familien und Alleinerziehenden einen Zuschuss für Familienferien zukommen lassen. Diese Mittel werden vom Landesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Brandenburg bereitgestellt. Voraussetzung ist ein Urlaubsaufenthalt
in Deutschland, Polen oder Tschechien. Gefördert werden
höchstens 14 Tage. Der Zuschuss kann je nach Einkommen
5,20 2; 6,70 2 oder 7,70 2 pro Tag und pro Person betragen.
Antragsberechtigt sind Familien mit ständigem Wohnsitz im
Land Brandenburg. Ausschlaggebend für die Berechnung ist
das gesamte Familiennettoeinkommen. Anträge können ab
sofort beim DFV- Landesverband telefonisch oder schriftlich
abgefordert werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich unter Telefon 033207
70891 oder 033207 70892 jederzeit zur Verfügung.
gez. Dieter Willholz
Landesgeschäftsführer
Die Schule - Für Berufe mit Zukunft
Unternehmensverbund DIE SCHULE
IFBE med. Institut für berufsbezogene Erwachsenenbildung GmbH
Bildungsangebot 2005
Ergotherapeut - ein medizinischer Fachberuf
mit Zukunft
Die Staatlich anerkannte Schule für Ergotherapie Großräschen
bereitet für den 1. Oktober 2005 den Start des 10. Ausbildungsganges zum/zur staatlich anerkannten Ergotherapeut/in vor und
nimmt ab sofort Bewerbungen entgegen.
Wir bieten Erstausbildung bzw. Umschulung an. Voraussetzung
für die 3jährige Ausbildung ist mindestens ein guter Realschulabschluss, ggf. Fachabitur bzw. Abitur oder ein guter Hauptschulabschluss (Erweiterte Berufsbildungsreife) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung.
Die Ausbildungsgebühr für eine Erstausbildung beträgt 350,- 2
monatlich. Die Schule ist BaföG-anerkannt. Bei Vorliegen der
entsprechenden Fördervoraussetzungen übernehmen die
Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder weitere Träger die Ausbildungskosten. Wir bieten Interessenten eine umfassende persönliche Beratung zum Berufsbild und zu unserer Ausbildung. Besichtigung der Schule und „Schnuppertage”
sind nach Absprache ebenfalls möglich.
DIE SCHULE*IFBE med. GmbH
Staatlich anerkannte Schule für Ergotherapie
Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 01983 Großräschen
Telefon 035753 26248, Fax 035753 26249
www.die-schule.de · [email protected]
AUFRUF ZUM MITMACHEN!
Liebe Heimatfreunde und ehemalige Einwohner
aus dem Ortsteil Großräschen-Süd,
dem einstigen schönen Grube-Ilse-Bückgen
In den Jahren 1988 bis 1989 mussten durch die Abbaggerung
des Dorfes Bückgen und der Siedlung Anna-Mathilde mehr
als fünftausend Menschen ihren Wohnsitz aufgeben. Der
Braunkohlenbergbau beanspruchte dieses Gebiet.
Ein neuer Anfang war für viele ältere und jüngere Menschen
die Umsiedlung in eine neue Wohnung in der näheren Umgebung der alten Heimatgemeinde oder in fernere Weiten.
Immer wieder zog es ehemalige Anwohner mit noch verbliebenem Heimatgefühl an den Rand des Tagebaus,
an die „IBA-Terrassen”
Wie geplant sollen sich die IBA-Terrassen, am Ufer des künftigen Ilse-See gelegen, zu einem pulsierenden Standort unserer heimischen Region entwickeln. Im Terminkalender der IBATerrassen stehen deshalb, nach den ersten gelungenen Versuchen im Jahr 2004, weitere Höhepunkte. Dazu zählen neben kulturellen Highlights mit eigens für unsere Lausitzer Landschaft komponierter Musik, Tanzabende, Filme und Theateraufführungen an regelmäßigen Samstagabenden.
Auch die beliebten Wanderungen mit Tagebauerkundungen
werden fortgesetzt. Mitte dieses Jahres wird die Ilse-Seebrücke
feierlich eingeweiht.
Die Auftakt- und Eröffnungsveranstaltung wird ein erster Höhepunkt sein. Am 15. und 16. April 2005 wird die neue Werkschau unter dem Thema „Bewegtes Land” eröffnet. In dieser
wird der Wandel der Lausitz durch den Braunkohletagebau
eindrucksvoll dargestellt. Zu dieser Eröffnungsveranstaltung
werden ca. 400 Gäste erwartet.
Für diese Auftaktveranstaltungen am Rande des zukünftigen
Ilse-See’s ist unter der Regie eines Theaterregisseurs ein
Theaterspektakel geplant. Angeregt durch Erzählungen und
authentischen Berichten möchte der Schweizer Theaterregisseur Herr Jürg Montalta, der jetzt in Berlin lebt, am Beispiel
von Bückgen die Urfrage „Alles verloren – alles gewonnen”
in einer Theaterperformance den Gästen und Besuchern die
reichhaltige Kultur und das Leben der ehemaligen Bewohner
des abgebaggerten Dorfes Bückgen nahe bringen.
Herr Jürg Montalta lädt Sie recht herzlich zum Mitmachen an
diesem Theaterprojekt ein. Unter der Themenstellung „Wir erinnern uns” sollen Erfahrungen, Erlebnisse, Begebenheiten
und Erkenntnisse der nachfolgenden Generation vermittelt werden. Haben Sie Mut zu sich selbst, sagen Sie der jüngeren
Generation „Schaut her - so war unser Leben wirklich”. Beim
Nachdenken über Erlebtes stellt sich oft Freude und Besinnlichkeit ein, doch auch manch Erlebtes stimmt uns traurig.
33
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Liebe Mitbürger, wenn Sie Lust am Erzählen oder Mitgestalten
haben oder auch nur neugierig sind, sind Sie herzlich eingeladen. Die nächste Zusammenkunft findet am 16.02. um 13:30
Uhr im Haus 3 auf den IBA-Terrassen statt. Am 17.02. um 13:30
Uhr ist bereits für die erste Arbeitsgruppe eine Probe im IBAGeschäftshaus, Großräschen, Seestraße 84 - 86 angesagt.
Es spielt keine Rolle wie alt Sie sind oder ob Sie viel oder wenig Erfahrung haben. Das Zeitvolumen für die Realisierung des
Eröffnungsbildes am 15.04.2005 beträgt je nach Aufgabe 2
oder 15 Probetermine.
Gebraucht werden: Schauspieler, Erzähler, Sänger, Kiesel- und
Sandstreuer, Träger und Begleiter für Gäste, Helfer für alles
mögliche, Organisationstalente, Toningenieure, Sounddesigner,
Photografen, Filmemacher, Fanfarenbläser und Köche.
Zeitplan des Projektes im Rahmen der Präsentation der IBAWerkschau 2005 für ca. 400 Besucher, wird am 15. April im
Tagebau unter freiem Himmel, die erste öffentliche Aufführung
des Eröffnungsbildes sein.
Zu dieser Werkschau-Eröffnung wird auch die 3. Broschüre
über die Grube Ilse-Bückgen „Erinnerung an die verschwundene Heimat” vorgestellt.
gez. M. Weise
Seniorenbeirat der Stadt Großräschen
Rückblick 2004 - Ausblick 2005
Der Seniorenbeirat der Stadt konnte in seiner letzten Beratung im Dezember 2004 einschätzen, dass alle Vorhaben aus
dem Jahresarbeitsplan durch die ehrenamtliche Arbeit aller
Mitglieder erfüllt wurden. Dafür dankte die Vorsitzende, Frau
Karin Eggeling, mit einer kleinen weihnachtlichen Kaffeetafel.
So konnte auch der Umzug des Seniorenbüros in die Seestrasse 30 erfolgreich gemeistert werden. Wir danken der Stadtverwaltung für die gefundene Lösung, mit der sich unsere Arbeitsbedingungen verbessert haben.
Im Wesentlichen wollen wir auch in 2005 die bewährten, von
den Senioren der Stadt und der Ortsteile überwiegend positiv
aufgenommenen Veranstaltungen, beibehalten und nach Möglichkeit noch effektiver gestalten.
Traditionsgemäß eröffneten wir unsere Aktivitäten im Januar
mit dem “Sportfest Senioren und Enkel”. Gleichfalls im Januar
begannen wir die Vorbereitungen für die Höhepunkt-Veranstaltung im Rahmen der 12. Brandenburgischen Seniorenwoche,
für das Generationentreffen.
Den Frauentag werden wir im März mit einer erweiterten Seniorenbeiratssitzung würdig begehen.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung prüfen wir, ob und
wie unter den angespannten finanziellen Rahmenbedingungen
der Tag des Ehrenamtes im Monat Mai durchgeführt werden
kann. Die Brandenburgische Seniorenwoche vom 05.-12.06.
steht unter dem Motto „Jung und Alt gestalten gemeinsam die
Zukunft”. Dazu bereitet der Kreis-Seniorenbeirat die Eröffnungsveranstaltung am 06.06. in Senftenberg vor, zu deren
Gelingen Gruppen unserer beiden Kita’s durch Basteln von
kleinen Erinnerungsgeschenken für die Teilnehmer beitragen
und ein Vertreter unseres Seniorenbeirates im Rahmen einer
Talkrunde unsere Erfahrungen bei der Durchführung generationenübergreifender Treffen darlegen werden.
Zum Abschluss der Seniorenwoche werden wir im Auftrag des
Kreis-Seniorenbeirates und mit der bewährten Unterstützung
des Kreissportbundes und des SV Großräschen am 18.06.2005
in unserem FEZ zum 9. Mal das Kreis-Senioren-Sportfest
organisatorisch vorbereiten und durchführen. Der Seniorenbeirat will im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Gelingen der
3. Besuchertage „Lausitzer Seenland” beitragen, für die unsere Stadt vom 08.-10.07. Gastgeber ist. Wir werden eine Delegation unserer polnischen Partner-Seniorengruppe aus Ilowa
einladen und hoffen, interessante und erlebnisreiche Stunden
zu verbringen.
Die größten Teilnehmerzahlen von Senioren unserer Stadt erreichten wir bisher immer beim Herbstball der Senioren. Wir
werden für den Monat Oktober wiederum einen solchen Ball
organisieren.
Im Dezember werden wir wie in den Vorjahren unter Mitwirkung von Gruppen der Kita „Spatzennest” Gesprächsrunden
mit den Bewohnern in allen vier altersgerechten Wohnblöcken
in der Karl-Marx-Strasse durchführen.
Für Anregungen und Vorschläge zur Bereicherung unseres
Arbeitsplanes sind wir immer aufgeschlossen und dankbar!
gez. H. Baudach
Mitglied Seniorenbeirat
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„Aller Anfang ist schwer”,
heißt es im Sprichwort.
Allerdings ist es schön, dass viele Freunde und noch mehr Gäste dem GCC e.V. die Heimkehr nach
Großräschen sehr erleichtert haben. Wir können heute, nach den wenigen, aber anstrengenden Karnevalswochen, auf eine schöne und erfolgreiche 26. Session 2004/2005 zurückblicken. Das neue Haus bietet
(nicht nur) dem Großräschener Carneval-Club viele neue Möglichkeiten für die Programmgestaltung, stieß
aber hinsichtlich des Platzangebotes z. B. bei der Veranstaltung für die behinderten Bürger des Landkreises
absolut an seine Grenzen.
An dieser Stelle sei nun allen Danke gesagt, die uns in Vorbereitung und während der vergangenen Session
mit Rat, Tat und den notwendigen Finanzen zur Seite standen. So z. B. geht unser Dank an die Stadtverwaltung Großräschen für die Hilfe beim Bewältigen diverser Probleme, an die Firma AGG für die Versorgung
während der Veranstaltungen und an die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen-Ost für das
Sichern des Festwagens beim Cottbuser Straßenumzug. Natürlich danken wir all unseren Sponsoren für die
großzügige Unterstützung in dieser wirtschaftlich nicht leichten Zeit. Ein spezielles Dankeschön geht an die
Großräschener Restauratorin, Frau Dürrschmidt, für die Gestaltung des neuen GCC-Bühnenbildes.
Alle, die sich etwas mit der Materie auskennen, wissen, wie schwer die Gestaltung eines anspruchsvollen
aber abwechslungsreichen Programms ist. Dem Team des GCC ist dies auch in seiner 26. Session gelungen. Wunderschöne Tänze der Funkengarden, der Showgirls und des Männerballetts wurden nach monatelanger Vorbereitung erfolgreich aufgeführt. Dies bewiesen die Damen und Herren auch bei diversen Tanzturnieren. So konnten u.a. die Mädchen der Funkengarde „Rot-Weiß” den Lausitzmeistertitel und einen hart
erkämpften 3. Platz bei der Landesmeisterschaft des Karnevalverbandes Berlin-Brandenburg mit nach
Großräschen bringen. Internationale Stars besuchten die IBA-Stadt. Tina Turner und Karel Gott wirbelten
über die GCC-Showbühne, sogar Gäste aus dem Jenseits wurden für den Karneval wiederbelebt ... ja,
Rudolf Mooshammer führte seine Daisy in den Reihen des Elferrates Gassi ! Des Weiteren tratschten Margitta
und Geraldine über Großräschener Probleme, sangen die Großräschener Kegelrobben begleitet von den
Karnevalsmusikanten tierische und Sauflieder, Gott Bacchus ließ sich über den Schönheitswahn aus, eigenartige Klavierspieler bewegten wie von Geisterhand die Tastatur und diverse Märchenfiguren plauschten
über kommunale und politische Missstände.
Moosi & Daisy
Funkengarde „Rot-Weiß” erfolgreich
mit viel Ausstrahlung
Großrä
sch
Kegelro ener
bben
Kinderfünkchen bei
ihren ersten Schritten
Angelika I. &
Holger II.
Doch ... nach der Session ist vor der Session. Die Terminkette für die 27. Session 2005/2006 steht bereits.
Sie, sehr geehrte Amtsblatt-Leser, werden über das kommende Geschehen Ihres GCC e. V. „Rot-Weiß”
vorrangig informiert. Allen genannten und ungenannten Mitstreitern und Helfern nochmals unseren herzlichen Dank, wir zählen weiterhin auf Euch!
gez. Gerald Schroller
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Ski-Wochenende
in Oberwiesenthal
Vom 07. bis 09.01.2005 verbrachten wir Wintersportler
des SV Großräschen mit unseren Familien ein Wochenende in Oberwiesenthal.
Die gute Stimmung ging in der Pension „An der Erzgebirgsbahn” weiter, die Besitzerin Dagmar Fitzner hat letztes Jahr
den Gaststättenbereich ausgebaut und so konnten wir den
Abend in gemütlicher Apres-Ski-Atmosphäre ausklingen lassen. Vielen Dank für die gute Betreuung!
Waren wir in Großräschen an
einem recht frühlingshaft warmen Januartag abgefahren
überraschte uns der Fichtelberg mit winterlichen Pisten, guten
Schneeverhältnissen und traumhafter Fernsicht.
Wir nutzten auch gleich die hohe Beteiligung der Mitglieder der
Abteilung Wintersport an der Wochenendfahrt und führten eine
Mitgliederversammlung durch. Der Abteilungsleiter verlas den
Rechenschaftsbericht 2004. Wir führten die Vorstandswahl
durch, hier das Ergebnis: Es wurden gewählt, als Abteilungsleiter der Sportfreund Günter Dick, als Kassierer der Sportfreund
Stefan Willrich und als weitere Leitungsmitglieder die Sportfreundin Cornelia Wobar und der Sportfreund Jens Bandow.
Unser Abteilungsleiter Sportfreund Günter Dick hatte wie im
Vorjahr einen Skibus organisiert, so konnten wir entspannt ohne
Parkplatzsuche in den Tag starten und niemand musste die
müden Beine abends aufs Gaspedal legen. Während Samstag wegen starkem Winds die Seilbahn und der Sessellift nicht
in Betrieb waren, konnten wir am Sonntag ohne lange Wartezeiten alle Pisten und Lifts befahren. Für viel Stimmung sorgte
die Radio-PSR-Show-Bühne mit Musik, Spielen und Kochvorführungen. Unsere Sportfreunde nutzten die Gelegenheit und
rührten die Werbetrommel für die Lausitz.
Das Wochenende war mal wieder viel zu kurz . Ein Dank an
dieser Stelle vor allem an unseren Abteilungsleiter Günter Dick
und Stefan Willrich, die durch ihre Organisation zum guten
Gelingen und einen reibungslosen Ablauf beigetragen haben.
Sportverein Großräschen e. V.
Abteilung Wintersport
Bericht über die Aktivitäten des Großräschener Philatelistenvereins 1968 i. G. im Jahr 2004
Das Jahr 2004 ist bereits Geschichte für die Philatelisten
unseres Vereins. Jedoch möchten wir aus diesem Anlass
rückblickend unsere philatelistische Aktivitäten im Rahmen
der Vereinsarbeit darlegen. Am 20.02.04 fand die Jahreshauptversammlung statt. Im Rahmen dessen wurde die
philatelistische Arbeit des Jahres dargelegt und analysiert.
Ferner wurden Aktivitäten für das Jahr 2005 vorgeplant.
Infolge dessen können wir als Verein für das Jahr 2004 die
folgenden aufgezählten und umgesetzten Aktivitäten darlegen. Im Rahmen der individuellen Qualifizierung der Vereinsmitglieder wurden Briefmarken-Börsen in Dresden (2)
und Cottbus besucht. Außerdem erfolgten Fahrten zum
Tausch nach Kamenz, Berlin und Leipzig aus philatelistischen Anlässen.
An Briefmarken-Wettbewerbs-Ausstellungen beteiligten
sich die nachfolgend genannten Mitglieder unseres Vereins mit folgenden Exponaten:
D. Jedrzejczak, Berlin-Spandau, Exponat „Tag der
Briefmarke”, Silber mit Ehrenpreis
D. Jedrzejczak, Berlin, Berolina ‚04, Exponat „Tag der
Briefmarke”, Silber
D. Jedrzejczak, Thübria ‚04, Exponat „Großräschener
Postgeschichte von der Kaiserlichen Postagentur 1874
bis zur Deutschen Post 1999”, Silber
D. Koal, Schwedt, „Schwedt ‚04, Exponat „Die ersten
acht bemannten Raumfahrtunternehmen nach Programmen der UdSSR-Kosmosforschung wurden in den
60er Jahren erfolgreich umgesetzt”, Smaragd
Martin Jedrzejczak unser Jugendphilatelist, nahm an folgenden Briefmarken-Wettbewerbs-Ausstellungen teil:
1. Berolina ‚04, Berlin, Exponat „Hunde”, Silber
2. Thübria ‚04, Arnstadt, Exponat „Zeppelinpost damals und heute”, Silber
3. Jugendausstellung in Österreich, Exponat „Hunde”,
Vermeil mit Ehrenpreis.
Auch im Jahr 2004 wurde anlässlich des Weihnachtsmarktes in unserer Stadt die schon zur Tradition gewordene
Werbeschau durchgeführt. Für das Jahr 2005 plant unser
Verein die Teilnahme mit Exponaten an folgenden Wettbewerbsschauen:
Ausstellung „Partner in Europa”,
29.04. - 01.05.2005 (3 Exponate),
Ausstellung „Naposta ‚05”,
02.06. - 05.06.2005 (1 Exponat),
Ausstellung „Brno ‚05”,
10.05. - 19.05.2005 (1 Exponat).
Für seine Verdienste um den Landesverband und die Förderung der Philatelie erhielt der Bundesfreund D. Koal die
Verdienstnadel in Silber.
Als Jungphilatelist wurde Martin Jedrzejczak mit dem Leistungsabzeichen in Silber geehrt.
Sollten die vorhandenen Exponate bei den geplanten Ausstellungen erfolgreich teilnehmen, so hätte unser Verein
seit seiner Gründung im Jahr 1968 die 100. Medaille erreicht. Diese Zielstellung wird unseren Vereinsmitgliedern
Anlass sein, auch im Jahr 2005 weiterhin philatelistisch
tätig zu sein.
gez. D. Jedrzejczak
Vorsitzender
gez. D. Koal
Schriftführer
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Spiele - wie noch nie!
Am 22. Oktober 2004 sprachen wir, die Jugend- und Senioreneinrichtungen der Stadt Großräschen, allen Mitbürger/innen
der Stadt eine Einladung in den Kurmärker-Saal aus, um die
Welt der Spiele zu erobern. Über 400 Neugierige folgten dem
Aufruf.
Einer der Höhepunkte dieses
Tages war ein Spiel, das
schon in über 120 Ländern
der Erde bekannt ist. Es handelt sich um das Ratespiel
Scrabble. Mit freundlicher Unterstützung der Mattel GmbH
wurde in den Räumlichkeiten
der Jugendbegegnungsstätte
Schalom das Original-Spiel
um das 13-fache vergrößert,
so dass ein 3x3 Meter großes
Spielfeld entstand. Am Abend
des Spieletages fanden sich
4 Mannschaften, welche von
den Einrichtungen Alte Post,
Schalom, AWO-Club und der Gesamtschule Großräschen aufgestellt wurden, zusammen. Zu fünft spielten nun die Teams
auf Zeit gegeneinander und versuchten mit geschickten Worten so viele Punkte wie möglich zu erhaschen. Das rege Treiben auf dem Spielfeld wurde von den zahlreichen Zuschauern
und der aufmerksamen Schiedsrichterin A. Springstein über
eine Leinwand verfolgt. Mit 119 Punkten hatte das Team des
Jugendhauses „Alte Post” den Sieg eingefahren und bekam
einen Goldenen Scrabble-Jocker als Trophäe.
Ein weiterer Höhepunkt war das allgemein bekannte BINGOSpiel. Im Saal wurde es schnell ruhig als die Bingo-Fee Juline
und der Bingo-Elf Silvio die Zahlen zogen und mit Unterstützung des Moderators Nick laut in den Saal riefen. Hier konnten sich sogar 7 Gewinner/innen auf tolle Preise freuen, die
von der Brandenburgischen Lottogesellschaft zur Verfügung
gestellt wurden.
Den gesamten Freitag standen über 200 verschiedene Gesellschaftsspiele im Mittelpunkt des Saales. Den Auftakt gaben
die Hortkinder der Kita Kunterbunt und des Hortes der Grundschule II. Vielen von ihnen haben ihre Yu-Gi-Oh-Karten mitgebracht um gegeneinander anzutreten. Aber auch die Spiele,
die von allen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt zusammengetragen wurden, fanden einen guten Anklang. Mit
Hilfe von Angelika Bossan und Manuela Hülster konnten wir
den Besucher/innen auch fremde Spiele erklären und gemeinsam mit ihnen ausprobieren.
Sehr zu unserer Freude kamen in diesem Jahr auch viele Familien und Senioren der Einladung zum Spielen nach. Gemeinsam, aber auch gegeneinander, spielten Jung und Alt. Alle Altersgruppen waren zahlreich vertreten und so wurden sowohl neue (Siedler
von Catan, Villa Paletti,
Caracassonne …) als auch
alte (Schach, Rommé,
Mensch ärger dich nicht …)
Spiele hervorgekramt und
entdeckt.
In diesem Jahr gab es aber noch eine Neuerung. Im Vereinsraum des Kurmärker-Saales wurden mit tatkräftiger Unterstützung der “Interessengruppe für digitale Elektronik e.V.” aus
Altdöbern 8 PCs aufgestellt. Hier konnten alle Interessierten
einmal über ein Netzwerk Computerspiele ausprobieren. Dank
des Vereinsvorsitzenden Renè Ilmert standen das Netzwerk
und die Technik den gesamten Tag zur Verfügung. Am beliebtesten waren die Autorennsimulationen, aber auch die
Playstation II wurde stark umlagert, mit dem Spiel “EyeToy.”
„Wir sind völlig überwältigt von der großen Resonanz der
Großräschener Spielefreunde! Wir sind sehr zufrieden!” freut
sich Gesine Carlitscheck über das Gelingen des 3. Spieletages.
Beim Nachtreffen aller Organisatoren am 12.11.2004 wurden
schon wieder viele neue Ideen für den Spieletag im Herbst
2005 entwickelt. Also, freuen Sie sich mit uns und seien Sie
gespannt auf den 4. Spieletag in Großräschen.
Marc Räder
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Viel Spaß bei
Sport und Spiel
Die Mädchen spielten Volleyball und Federball. Die Jungs wärmten sich mit Basketball auf, um danach den Champion im Hochsprung zu ermitteln. Rene Patorek schaffte es die 1,60 m zu
überspringen. Anschließend wurde die Hochsprungstange beim
Badminton eingesetzt. Natürlich durfte auch ein Fußballspiel
nicht fehlen. Der Tormann trug zum Schutz dicke, rote Kochhandschuhe. Das sah ganz schön lustig aus. Die Jüngeren
konnten dann noch ihre Kräfte beim Catchen messen, was auf
den dicken Matten ordentlich Gaudi machte. Die drei Stunden
vergingen wie im Flug und am Ende war allen ordentlich warm.
Vielen Dank für die kostenlose Überlassung der Halle.
gez. Piatkowiak
Jugendhaus „Alte Post”
Am Mittwoch in den Ferien trafen sich 10 Jugendliche aus dem
Jugendhaus „Alte Post” mit der Sozialarbeiterin Katrin Piatkowiak in der Turnhalle der Guts-Muths-Schule, um sich mal so
richtig auszupowern. Viele verschiedene Spiel- und Sportarten konnten ausprobiert werden. Für jeden der 14 bis 21jährigen war etwas dabei.
IMPRESSIONEN
vom 14. Internationalen Orgelmusikzyklus in Großräschen 2004
„Einprägsame Höhepunkte
für einen großen Besucherkreis”
Seit 14 Jahren gehört Großräschen zu den wenigen Orten im
Land Brandenburg, in dem regelmäßig internationale Orgelmusik zu hören ist. Gleichsam ist Großräschen auch ein Ort,
der Künstler des Orgelspiels aus aller Welt anzieht. 2004 gastierten zum ersten Mal Künstler aus Brasilien, China, Lettland
und Belgien in der Stadt.
Durch das besondere Flair der Konzertreihe mit dem Wechsel
von Orgel solo und Orgel plus andere Instrumente, den Gesprächen vor und besonders nach den Konzerten mit Besuchern und Veranstaltern, das Festival der Osteuropäischen
Orgelmusiktage und vielen mehr haben auch die kleine Stadt
Großräschen in Europa und in der Welt bekannt gemacht.
Wie in jedem Jahr sollen auch die 2004 verklungenen Konzerte an dieser Stelle nochmals reflektiert werden. Das geschieht
mittels kurzer Auszügen aus den Presse-Rezensionen über die
Konzerte.
der Region, den Bauingenieur, der erst mit 24 endgültig zur
Musik fand, nun musikalische Bauten errichtend. (Klaus
Klingbeil, Berlin in „Lausitzer Rundschau” 8.5.2004)
„Der erste Donnerstag im Mai. Die Kirche ist brechend voll.
Stühle und Bänke werden zusätzlich herzu getragen. Man rückt
zusammen, um anderen auch noch einen Sitzplatz zu geben.
Die Menschen sind voller Erwartung. Die große Osterkerze
brennt still vor dem Altar der St. Antoniuskirche in Großräschen.
Und dann wird es auch in der Kirche still, ganz still. … Eine
Freude war es, die auf jetzt insgesamt 19 Register erweiterte
Jehmlich-Orgel zu hören.
Der festliche Klang, das Volumen des Instruments, die hellen
Obertöne: Ein Halleluja besonderer Art. Zum Schluss führte
Toporowski mit Georg Böhms Choralbearbeitung “Vater unser im Himmelreich” zurück zum Auferstehungscharakter dieses Konzertes. So “stand das Publikum auch auf”, um damit
den Künstlern für ihre hervorragende Leistung zu danken.”
(Hans-Udo Vogler, Freienhufen in „Der Regionalanzeiger”
11.6.2004)
106. Konzert am 6.5.2004
107. Konzert am 3.6.2004
Eröffnungskonzert für Orgel und Barockorchester
Marek Toporowski (Orgel) und
Concerto Polacco, Warschau/Polen
Orgelkonzert: Von Bach bis Krebs
Felix Friedrich, Altenburg/Thüringen
“Große Zustimmung des dicht gedrängt sitzenden Publikums
in der katholischen Kirche St. Antonius, als Initiator Rudolf
Bönisch feststellt: Also auch heute entsteht noch neue Orgelmusik! Da ist gerade die Uraufführung von Ulrich Pogodas
Toccata con spirito aus diesem Jahr (dem seines 50. Geburtstages in Wittichenau) verklungen: mit reizvollem Hell-DunkelKontrast, ernst, ein wenig herb, Kraftvolles mit Gedankenfülle,
wirklich gelungen … Die Gehörgänge werden geöffnet. Reichlich Beifall für Ulrich Pogoda, den komponierenden Mann aus
„Während Orgelmusik vom Barockmeister Johann Sebastian
Bach fast auf jedem Programm eines Orgelkonzertes steht,
wird die Musik seines wohl bekanntesten Schülers Johann
Ludwig Krebs nur relativ selten gespielt.
Das trifft besonders auf unsere Gegend zu, denn in Thüringen
und speziell an der Schlosskirche zu Altenburg ist dies anders. Krebs war Organist an der dortigen Trost-Orgel, die nach
umfassender Restaurierung wieder dem Klangcharakter der
Barockzeit entspricht.” (Aus Konzertankündigung in „Lausitzer
Rundschau” 1.6.2004)
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108. Konzert am 24.6.2004
725. Jahrfeier von Freienhufen
Orgelmusik und Bildhauerkunst:
Der Barockaltar von Andreas Schultze (1657)
Wolfgang Nützler, Finsterwalde (Orgel)
Albrecht Bönisch, Leipzig (Erklärungen)
„Von Bach ertönt der Choral „Dies sind die heilgen zehn Gebot” und von Krebs „Schmücke dich o liebe Seele” sowie weitere Orgelwerke etwa von Mendelssohn Bartholdy. Dazu stellt
Albrecht Bönisch aus Leipzig den Besuchern die Altar-Bilder
vor. Er gehört zu den eindrucksvollsten Werken Schulzes: In
der Predella das heilige Abendmahl, die Kreuzigung umrahmt
von Mose und Johannes dem Täufer, daneben die Figuren von
Pelikan und Phönix als Sinnbilder des Opfertodes und der
Auferstehung. Eingerahmt von Engeln ist der Altar mit der Auferstehungsszene bekrönt. Jedes der farbkräftigen Teile des
Altars hat noch heute Aussagekraft.” (Aus Konzertankündigung
in „Lausitzer Rundschau” vom 23.6.2004)
109. Konzert am 1.7.2004
Musik für Orgel und Sheng
Wu Wei, Berlin (Chinesische Mundorgel)
Gunter Kennel, Berlin (Orgel)
„Wieder gut gefüllt war die St. Antoniuskirche in Großräschen
am Donnerstag 1. Juli, als der Großräschener Orgelkonzerte
e.V. zu einem ganz besonderen Orgelkonzert einlud: Musik für
Orgel und Sheng. Sheng - dieses den meisten vermutlich völlig unbekannte Musikinstrument ist eine chinesische Mundorgel, bei der sowohl mit Hilfe von Tasten, als auch mit diffiziler Anblastechnik einzelne Töne und sogar Akkorde geformt
werden können. … Ganz in den Bann der Sheng genommen
wurden dann die Zuhörer mit der Komposition Wu Wei’s für
Sheng solo. Hier konnte erstmals ein Eindruck vom mehrstimmigen Klangbild der Sheng gewonnen werden. Ekstatisch
spielte Wu Wei, stieß fächerartige Tonkaskaden aus der Sheng.
Es ist wohl nicht übertrieben, dass sich die Konzertbesucher
in eine andere, fremde, zugleich aber ästhetisch schöne Welt
versetzt sahen. Wu Wei erntete für dieses Stück verdient den
ersten „Bravo”-Ruf des Abends, dem am Ende des Konzertes
- gemeinsam mit stehenden Ovationen - weitere folgten.” (Daniel Sobotta, Großräschen in „Der Regionalanzeiger” 9.7.2004)
110. Konzert am 5.8.2004
Internationales Orgelkonzert: Ein kanadisches Orgelduo
Sylvie Poirer und Philip Crozier, Montreal/Kanada
Die Künstler haben sich zwei Tage in Großräschen auf dieses
Konzert vorbereitet. Blättern, Registrieren und Fußbetätigungen
müssen deshalb genauestens abgestimmt sein. … Wie bei den
Großräschener Konzerten üblich, wurde mitten im Programm aus
einem literarischen Werk gelesen – diesmal passend zur Musik
ein Stück von Hermann Hesse. Den Abschluss des Musikabends
bildete die große Sonate in d-Moll Opus 30 von Gustav Merkel.
Der dritte Satz (Allegro con fuoco, Fuga) ließ die Orgel mit ihren
19 Klangfarben im prächtigen Tutti ertönen, wie dies nur beim
Spiel von zwei gleichzeitig agierenden Organisten zu erleben ist.”
(Albrecht Bönisch, Leipzig in “Lausitzer Rundschau” 9.8.2004)
111. Konzert am 19.8.2004
Internationales Orgelkonzert: Brasilianische Orgelmusik
Elisa Freixo, Mariana/Brasilien
„Die Freunde der Orgelmusik, die den Konzerttermin im August in Großräschen nicht wahrnahmen, haben etwas verpasst.
Denn der brasilianischen Organistin Elisa Freixo gelang es ganz
vortrefflich auf der Jehmlichorgel der Antoniuskirche den Be-
suchern den ganz speziellen Orgelklang ihrer Heimat näher
zubringen. … Beim Spiel der Interpretin konnte man hier die
Klangfülle der Großräschener Orgel mit all ihren Nuancen erleben. Ernste und heitere Melodien aus Spanien ließen dann die
Herzen der Zuhörer höher schlagen. … Mit José Lidóns “Allegro” fand das Konzert einen heiter beschwingten Abschluss.
Viel Beifall für Elisa Freixo, die mit durch Spiel die Herzen der
Besucher fröhlich schlagen ließ und alle ein wenig glücklicher
gemacht hat.” (Ulrich Münzberg, Senftenberg, für “Lausitzer
Rundschau”, unveröff.)
3. Großräschener Orgelfahrt am 28.8.2004
Orgeln im Gebiet des Klosters Neuzelle
LKMD Gunter Kennel, Berlin
„Auf dem Marktplatz von Großräschen trafen sich am Morgen
des 28. August zum dritten Mal die Geister, welche Rudolf
Bönisch zur Orgelfahrt gerufen hatte. Drei Busse waren vom
Niederlausitzer Reiseunternehmen Pietzsch für die 140 Teilnehmer bereit gestellt.
… Nach dieser umfangreichen Lektüre war bald unsere erste
Station, die Nikolaikirche von Fürstenberg (jetzt Ortsteil
Eisenhüttenstadts) mit ihrer neuen Eule-Orgel erreicht. … Albrecht Bönisch stellt uns die Besonderheiten der Stimmen in
verschiedenen Kombinationen vor, die Gunter Kennel mit geistvollen kleinen Improvisationen musikalisch umsetzte. … Im
Gasthaus “Zur Sonne” (Ortsteil Schönfließ) wurde das Mittagessen eingenommen, gut organisiert, ohne Hektik. Erstaunlich, wie hier in einer Stunde so viele Menschen fast gleichzeitig beköstigt wurden…. Der Zeitplan erlaubte einen Besuch
der Friedenskirche im Evangelischen Gemeindezentrum
Eisenhüttenstadt, welcher eigentlich nicht vorgesehen war. Das
Instrument, nicht als Konzertorgel gedacht, sondern in erster
Linie für den gottesdienstlichen Gebrauch, hatte im Plenum
einen guten Klang und der 14jährige Florian Bischof aus Senftenberg, brachte mit jugendlicher Spontanität ein Stück von
Rinck zu Gehör, wofür er viel Beifall bekam.
Es ist sehr wahrscheinlich (oder zu befürchten?!), dass zur vierten Orgelfahrt 2005 vier Busse gebraucht werden. Innere Ruhe,
Meditation, Muße beim Betrachten des Kircheninventars und
der Auslagen und CD‚s am Eingang, sowie einführende Worte
(akustisch) zu Kirche und Orgel bei wenig Platz in den Bänken
kleinerer Kirchen würden unter “Massentourismus-” ähnlichem
Umständen empfindlich leiden. Hinzukäme ein Gaststättenproblem. Vielleicht wären dann zwei Fahrten mit je zwei Bussen eine Lösung? Aber darüber hat Rudolf Bönisch gewiss
schon nachgedacht, denn er ist ja längst kein Zauberlehrling
mehr, sondern ein Meister der Organisation.” (Siegfried
Schlechte, Senftenberg in “Der Regionalanzeiger” 8.10.2004)
112. Konzert am 2.9.2004
9. OSTEUROPÄISCHE ORGELMUSIKTAGE
Konzert für Orgel und Sopran: Ave Maria
Lotars Dzerins (Orgel)
Marite Lazdane (Sopran), Liepaja/Lettland
“So war das bereits 9. Mammut-Programm “Osteuropäische
Orgelmusiktage” mit drei Konzerten ein Erfolg für die Künstler und
ein unvergessliches Erlebnis für die Besucher, die aus Nah und
Fern zum Festival kamen. … Nicht nur die teils sanft, teils mit
kräftiger Orgel begleiteten Gesänge von Schubert, Arcadelt,
Caccini, Gounod und lettischen Komponisten haben den aufmerksamen Zuhörern Tränen in die Augen getrieben. Auch die OrgelSoloparts von Liszt, Einfelde und Bach unterstützten das weltberühmte musikalische Thema der Marienverehrung. … Eindrucksvoll war die Welturaufführung vom “Ave Maria” des Letten Andris
Kontauts (geb. 1974). Das tief beeindruckte Publikum wurde mit
einer Zugabe belohnt.” (R. B. in „Lausitzer Rundschau” 22.9.2004)
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113. Konzert am 3.9.2004
9. OSTEUROPÄISCHE ORGELMUSIKTAGE
Böhmische Orgelmeisterwerke
Frantisek Vanicek, Hradec Králové/Tschechien
„Der nächste Konzertabend stand ganz im Zeichen böhmischer
Orgelkunst. Frantisek Vanicek aus Hradek Kralowe erfreute mit
den wohl berühmtesten Orgelwerken seiner Heimat. Von den
barocken Toccaten über die freudig daherkommenden Werke
der Mozart-Zeit und romantische Stücke bis zum Part des in
Zamberg, dem tschechischen Senftenberg, geborenen Großmeisters Petr Eben. Seine “Sonntagsmusik” hat abermals belegt, dass der Großräschener Zuhörer auch zeitgenössische
Orgelmusik gern aufnimmt. Das Orgelkonzert wurde vom RBB
aufgezeichnet. Gesendet wird es am 2. Oktober ab etwa 21.30
Uhr auf Kulturradio.” (R. B. in “Lausitzer Rundschau” 22.9.2004)
114. Konzert am 4.9.2004
9. OSTEUROPÄISCHE ORGELMUSIKTAGE
Musikalische Reise nach Russland für Orgel und Klavier
Ksenia Pogorelaya (Orgel)
Arseni Sadykow (Klavier, Flöte), Polotsk/Weißrussland
„Beeindruckend war der dritte Festivalabend in mehrfacher
Hinsicht. Ksenia Pogorelaja aus Belorussland interpretierte auf
der Jehmlich-Orgel Choräle des bei Minsk geborenen Polen
Moniuszko und altweißrussische Musik. … Es war eine Freude, dabei dem lebhaften Blockflötenspiel ihres Sohnes Arseni
zuzuhören. … Höhepunkt des oft im meditativen Bereich angesiedelten Musikabends war zweifellos die Uraufführung der
“Schwalbe im Himmel”. Das Stück im sich verschmelzenden
Klang von Orgel und Klavier wurde von Julia, der 19-jährigen
Tochter der Gastorganistin, exklusiv für die Großräschener
Orgeltage geschrieben. … Es gibt den Wunsch nach einer
Fortführung des Festivals im nächsten Jahr, zu dem sich dann
vielleicht noch mehr als die diesmal über 300 Zuhörer aufmachen werden.” (R. B. in „Lausitzer Rundschau” 22.9.2004)
115. Konzert am 18.9.2004
116. Konzert am 7.10.2004
Internationales Orgelkonzert:
Zwischen Film, Musical und Wein
Krzysztof Ostrowski, Wejherowo/Polen
„Jedes der Konzerte war ein Höhepunkt, eine hervorzuheben
wäre ungerecht”, sagt der Initiator der bisherigen 14 Zyklen,
Rudolf Bönisch, auch im Hinblick auf dieses letzte am 7. Oktober. “Frei Improvisationen” erklangen bei dieser letzten Orgelmusik in der katholischen St. Antonius-Kirche. Ein unscheinbares Blatt hatte der Solist des Abends, Krzysztof Ostrowski aus
Wejherowo in Polen, auf dem Notenpult des Spieltisches liegen.”
(Klaus Schirmer, Cottbus in „Tag des Herrn” vom 17.10.2004)
„Mit einem außergewöhnlichen Konzert fanden die 14. Großräschener Orgelkonzerte ihren Abschluss. Im Mittelpunkt stand
diesmal nicht die Interpretation von Orgelwerken großer Komponisten, sondern freie Improvisationen des Solisten Krzysztof
Ostrowski. Improvisation kann bedeuten, der Musiker zeigt,
was in dem Instrument steckt und stellt damit die verrücktesten Sachen an. Der Zuhörer ist beeindruckt. Aber das war es
dann auch.
Ostrowski bietet mehr. Er nimmt das Publikum mit in seine
Improvisationen, die aus eigenen Erlebnissen bei Besuchen in
Paris, in Italien und beim Betrachten von Kinofilmen entwikkelt wurden. Er lässt die Zuhörer teilhaben an seinen Empfindungen und Emotionen. Er erzählt Geschichten, verleiht aber
auch der Fantasie Flügel.” (Ulrich Münzberg, Senftenberg in
„Lausitzer Rundschau” 13.10.2004)
Rudolf Bönisch
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Statt Stress und Hektik in der Weihnachtszeit ... Ruhe und Gemütlichkeit
Bereits im November begannen an der Pestalozzi-Grundschule Großräschen die Vorbereitungen für unser jährliches Elternweihnachtsprogramm. Beim Talentewettbewerb wurden die
besten Sänger, Sprecher, Tänzer und Instrumentalisten gesucht.
100. Geburtstag von Friedrich Press (†1990)
Orgelmusik und Bildhauerkunst:
Großräschener Kreuzweg von Friedrich Press (1904 - 1990)
Serge Schoonbroodt, Liége/Belgien (Orgel)
“Es ist dem engagierten Wirken von Rudolf Bönisch zu verdanken, dass die Großräschener Orgelkonzerte weit über die
Region hinaus bekannt sind und dass sie das kulturelle Leben
in besonderer Weise prägen. Immer wieder gelingt es, mit den
Programmen einprägsame Höhepunkte für einen großen
Besucherkreis zu organisieren.
… Das Erbe von Press zu pflegen hat viele wichtige und aktuelle Gründe. Nach wie vor stimmt seine Aussage, dass etwa
80 Prozent der Betrachter Schwierigkeiten beim ersten Betrachten seiner Werke haben. Diese erschließen sich in einer
unerwarteten und beeindruckenden Art und Weise nur in der
Auseinandersetzung.
Die einfühlsamen Erklärungen von Albrecht Bönisch (Sohn des
Cheforganisators und Theologiestudent) zum Großräschener
Kreuzweg regten die Besucher zum Weiteren Nachdenken an.
… Die Idee der Veranstalter, die Vorstellung der modernen Innengestaltung der Kirche mit klassischer Musik zu verbinden,
war ein Volltreffer. Diese eindrucksvolle Gegenüberstellung schuf
Raum für eigene Inspiration und Gedanken bei den Zuhörern.
Der belgische Organist Serge Schoonbroodt spielte meisterhaft.
Mit der gelungenen Veranstaltung in Großräschen und dem
Kongress in Ortrand anlässlich des 100. Geburtstages von Friedrich Press erfuhr dieser Künstler die ihm gebührende Ehrung.”
(Rudolf Kupfer, Lindenau in “Lausitzer Rundschau” 20.9.2004)
Frau Noack und Frau Nowak stellten für diese Kinder ein abwechselungsreiches Weihnachtsprogramm zusammen. Mit der
Hilfe von Lehrern, Eltern und Musikschullehrern wurden Lieder, Gedichte, Rollenspiele und Tänze einstudiert.
Am 17. Dezember 2004 war dann unser großer Auftritt. Wir hatten alle Schüler mit ihren Familien ins Gymnasium eingeladen.
Sophia und Benjamin führten durch das Programm. Es erzählte über die immer größeren Wünsche mancher Kinder und die
stressige Vorweihnachtszeit. Während der Chor viele neue
Weihnachtslieder zu Gehör brachte, spielten viele Kinder mit
Geigen, Flöten, Klavier, Keyboard und Melodikas altbekannte
Melodien. Für Abwechslung sorgten besinnliche und lustige
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Gedichte sowie “Die Geschichte vom Lametta”. Besonderen
Applaus verdienten die Tänzerinnen der 1. Klasse, die zur
Überraschung aller Gäste sogar Unterstützung vom Weihnachtsmann erhielten. auch die sportlichen Beiträge der 5.
Klasse sowie der Auftritt unserer “Harlekids” mit Diabolos und
drehenden Tellern bekamen viel Beifall. Mit einem sehr nachdenklich stimmenden Gedicht über eine Kerze verabschiedete Sophia im Namen aller Mitwirkenden Eltern, Großeltern und
Kinder.
Für den Obolus in unseren Weihnachtsstiefeln bedanken wir
uns im Namen der Schule herzlich bei den Sponsoren.
Dankeschön von den Kindern und Lehrerinnen
der Pestalozzi-Grundschule
Der Elternverein „Am Spring” informiert
Flammentanz und Dschungelparty
in der Kita „Am Spring”
Im November und Dezember vergangenen Jahres begann „Am
Spring” eine „heiße Zeit”, denn das Feuer war das letzte der 4
Elemente, die unsere Kinder der Kita im Laufe des Jahres begleitet haben. Spielerisch erlebten sie die Elemente Erde, Feuer, Wasser, Luft als starkes Team und lernten Nutzung, Gefahren sowie ihr Zusammenspiel kennen.
„Flammende Begeisterung” gab es natürlich beim Projekt Feuer, denn dieses Element fasziniert die Kinder besonders. Rund
um dieses Thema wurde gesprochen, experimentiert, gespielt
und gestaltet. Bei einem Lagerfeuer konnten die Kinder eine
Menge beobachten und entdecken: Womit facht man das Feuer
an? Wie hört sich Feuer an und wie riecht es? Was kann Feuer
und wozu braucht es der Mensch? Welchen Schaden kann
Feuer anrichten?
So wurden die Sinne der Kinder sensibilisiert und das Bewusstsein für die Umwelt und den verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer geweckt. Später konnten sich die Kinder beim
Malen mit Grillkohle ausprobieren und tolle Kunstwerke gestalten. Höhepunkte waren außerdem ein Taschenlampenfest
und das Feuerfest mit den Kindern als Flammentänzer.
Insgesamt hatten die Kinder für diese Thematik schnell „Feuer
gefangen” und erlebten so der Jahreszeit entsprechend eine
erfahrungsreiche und besinnliche Zeit.
Vor kurzem haben wir beim Zampern gesungen
und manchem haben die Ohren geklungen.
Aber heute wollen wir ein Loblied singen, denn die
Großräschener Bürger waren bereit,
Süßes und Euros zu bringen.
Liebevoll wurden Tüten an Türen gebunden,
wir hatten sofort alles gefunden.
Wer uns nichts gab, das soll ein Geheimnis bleiben,
vielleicht mag er uns beim nächsten Mal leiden.
Alle sollen auch noch in weiteren Jahren,
allzeit Freundliches von uns erfahren.
Wir hoffen sehr, dass wir keinem Ärger gemacht,
es ist doch toll, wenn man mit Kindern lacht.
Bewahrt man zur Fastnacht den Humor,
dann kommt einem alles gleich viel leichter vor.
Wer fröhlich lebt, bewahrt den Schwung,
das Herz bleibt mit uns Zamperern so immer jung.
Wir danken herzlich für alle liebevollen Spenden
und versichern allen, wir konnten sie wirklich
entsprechend verwenden.
Team der Pestalozzi-Grundschule
Auch das Jahr 2005 hält wieder viele Höhepunkte für die KitaKinder bereit. Gleich zu Beginn des Jahres starteten wir in die
närrische Zeit. Diesmal lautete das Motto für die 3 tollen Tage
„Die Affen rasen durch den Wald - unsere Kita ist der Dschungel”. Während sich die Großen am Rosenmontag zu ihrer Zampertour durch die Stadt aufmachten, wurden im Haus die letzten Vorbereitungen getroffen. Am Faschingsdienstag begann
die Dschungelparty mit einem leckeren Frühstück für alle
Dschungelbewohner. Bei Spielen, Discomusik und Kokosnusskegeln hatten die Raubkatzen, Bären, Indianer und auch die
Gäste des Dschungels ihren Spaß.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Am Aschermittwoch waren die Kuscheltiere und Puppen der
Kinder eingeladen zur Dschungelparty der Kuscheltiere. Gemeinsam wurde noch einmal zünftig gefeiert und die Faschingszeit fand so einen fröhlichen Ausgang.
Mutige Mädchen konnten sich mit der Spritzpistole ein Tattoo
auftragen lassen, natürlich abwaschbar. Als Abschluss dieser
Woche feierten die Mädchen einen Maskenball, mit ganz besonders gemalten Masken. Ein Dankeschön gilt Frau Reuter,
vom Kreativ-Atelier Finsterwalde, welche den Mädchen Grundlagen der Airbrush-Technik vermittelte.
Der Mädchentreff hat auch in der Schulzeit, Montag bis Freitag, von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr geöffnet. Mädchen, ab 6 Jahre,
sind herzlich eingeladen.
K. Gericke
Mädchentreff
Aus der Kita „Haus Kunterbunt”
Schnappschüsse aus der Kita “Haus Kunterbunt”
Elternverein sagt „Dankeschön”
Große Veränderungen gab es 2004 am Außengelände unserer
Kita. Interessiert beobachteten die Kinder den Abriss der Turnhalle der ehemaligen Schule 1. Durch die Stadt Großräschen
erhielten wir einen Teil des Geländes zur Nutzung für unsere Einrichtung. So konnten wir mit der ökologischen Umgestaltung
des Außengeländes beginnen, bevor der Winter Einzug hielt.
Den guten Start unseres Vorhabens verdanken wir, neben der
engagierten Mitarbeit der Eltern und Vereinsmitglieder dem
Bauamt der Stadt Großräschen, der Firma TSG Technik- und
Service GmbH, insbesondere Herrn Wolschke Gartenbau
Lebus und Dr. Andreas Gruner.
Winterferien einmal anders im Mädchentreff
„Am Spring”
Der Mädchentreff „Am Spring” in Großräschen verwandelte sich
in den Winterferien in ein Airbrush-Studio. Unter fachlicher Anleitung erlernten die Mädchen erste Schritte im Umgang mit der
Airbrush-Technik. Gemeinsam wurden die Räume im Mädchentreff verschönert, T-Shirts, Handyschalen uvm. gestaltet.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
WINTERZEIT
bei den Zwergenhänden
Naturerlebnisse werden bei den Kindern der DRK-Integrationstagesstätte sehr groß geschrieben. Schon im Herbst denken
sie an die Tiere im Winter. Es werden fleißig Eicheln und Kastanien sowie Sonnenblumenkerne gesammelt. Einmal in der
Woche gehen die Zwerge in den Wald um viel Neues zu entdecken. So bestimmen die Kinder Baumarten, zählen Baumringe und machen neue, jahreszeitliche Entdeckungen. Jede
Gruppe hat einen bestimmten Platz im Wald, wo sie spielen,
Buden bauen und sich erproben können.
Informationen für alle jungen Muttis!
Auf vielfachen Wunsch trifft sich unsere Krabbelgruppe ab
Februar 2005 wöchentlich jeden Mittwoch ab 14:30 Uhr im
„Haus Kunterbunt”, Rembrandtstraße. Eingeladen sind alle
Muttis und Vatis mit ihren Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren,
die zurzeit noch nicht unsere Einrichtung besuchen.
Ein jährlicher Höhepunkt ist die Fütterung der Tiere im Wald.
Gemeinsam mit dem Jäger Herrn Bielert und seinem Jagdhund Boy ziehen die kleinen Waldtierfütterer mit ihrem Bollerwagen los. Die Kinder haben viele Überraschungen für die Tiere
mitgebracht u. a. Möhren, Äpfel, Kartoffeln, Mais, Heu uvam.
Diese Schätze werden im Wald an der Futterstelle mit Begeisterung von den Kindern verteilt.
Ich freue mich auf Sie!
Im Namen des Teams Christina Metasch
Bitte schon vormerken!
Am 5. April 2005, ab 17:00 Uhr Schnupperstunde
für die Schulanfänger des Schuljahres 2005/2006
im „Haus Kunterbunt”.
Information der
Kita „Spatzennest”
An alle Krabbelkinder!
Auch im neuen Jahr laden wir Euch jeden 1. und 3. Mittwoch
im Monat von 15:00 bis 16:00 Uhr in unsere Krabbelgruppe
der AWO-Kita „Spatzennest”, Zetkinweg herzlich ein.
Hiermit möchten wir Herrn Bielert ein recht herzliches Dankeschön für die jährliche Tradition aussprechen!
Nach einigen Tagen können sie es kaum erwarten, im Wald
nachzusehen, ob die Tiere großen Hunger hatten. Aber auch
die Vögel im Kindergarten werden nicht vergessen. Jede Gruppe hat Verantwortung für ein eigenes Vogelhäuschen. Täglich
können die Kinder beobachten, wie viele Vogelarten zu Besuch kommen. Viel Spaß haben unsere kleinen Naturfreunde
beim Herstellen von Futterglocken für die Vögel.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Weitere Infos dazu erhaltet Ihr direkt in unserer Kita oder telefonisch unter Telefon 035753 6168.
Das Erzieherteam
Es ist uns wichtig, den Kinder die Schönheit der Jahreszeiten
zu vermitteln und sie zu befähigen, mit offenen Augen durch
die Natur zu gehen. Ihre Sinne zu schulen, wie z. B. Geräusche wahrzunehmen, mit den Händen zu tasten, verschiedene Gerüche zu unterscheiden sowie mit den Augen Verände-
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
rungen zu sehen, ist ein wichtiger pädagogischer Ansatz unserer DRK-Integrationstagesstätte „Zwergenhand” Großräschen.
Neues von der
„Winnie Puuh-Gruppe”
Eine tolle Überraschung
Den 4. Geburtstag von Lea feierten wir gemeinsam mit dem
Clown Kunterbunt. Er hatte viele schöne Überraschungen für
uns. Vielen Dank an Fam. Uwe Kopsch für diesen unvergesslichen Tag.
Übrigens, auch die Narrenzeit
ging an uns nicht vorbei!
Die Woche vor dem Kinderfasching in unserer Einrichtung gestalteten wir unter dem Motto “Schminken, Schmücken, anders sein”, welches uns Riesenspaß bereitete. So konnten wir
uns jeden Tag nach Lust und Laune schminken lassen und
probieren, was uns aus der Verkleidungskiste am Besten steht.
Dann verwandelten sich unsere Kinder plötzlich zur Prinzessin, zum Zauberer oder Clown uvam. Auch bei der Raumausgestaltung für unser Faschingsfest hatten die Kinder viel Freude am Basteln. Viel Hilfe und Anregungen bekamen unsere
Kinder durch unsere derzeitigen Praktikantinnen. Interessant
für unser Kinder war auch, dass wir eine polnische Praktikantin in der Einrichtung hatten, so dass sie viel Wissenswertes
über ein anderes Land und deren Sitten und Bräuche lernen
konnten. Ein großes Dankeschön möchten wir unseren Muttis
aussprechen, die für uns ein tolles Frühstück zu diesem Festtag zauberten und uns an diesem Tag tatkräftig unterstützten.
Zurzeit genießen unsere Zwerge den hauseigenen Rodelberg
mit all seinen Winterfreuden. Es wird nicht mehr lange dauern,
dann hält der Frühling Einzug. Schon jetzt werden Vorbereitungen gemeinsam mit dem Kitaausschuss für unseren nächsten Höhepunkt, dem Osterfeuer am 18.03.2005 getroffen.
Achtung Krabbelkinder!
Weiterhin besteht in unserer Einrichtung die Möglichkeit, die
Krabbelgruppe zu besuchen. Interessenten können sich jederzeit unter der Telefonnummer der DRK-Integrationstagesstätte
„Zwergenhand” Großräschen, Güterbahnhofstraße 6, Telefon
035753 3132 melden.
Die Kinder und ihr Erzieherteam
Der erste Schnee
Der Wochenkurier rief zum
Stiefelwettbewerb auf. Natürlich nahmen wir daran teil. Gemeinsam mit den Kindern von
Sandra Gondro bastelten wir
einen großen Nikolausstiefel.
Wir waren unter den ersten 10
Gewinnern, da hatte sich unsere Mühe doch gelohnt. Endlich war der 6. Dezember 2004
ran und wir durften unseren Stiefel gefüllt mit Süßigkeiten vom
Wochenkurier abholen. Wir waren alle aufgeregt.
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DIE ROSSKASTANIE Baum des Jahres 2005
Seit 15 Jahren wird durch das Kuratorium „Baum des Jahres” jeweils eine Baumart zum “Baum
des Jahres” gewählt. Dabei
geht man von ihrer ökologischen
und landschaftlichen Bedeutung,
ihrer Schönheit und Beliebtheit, ihrer Seltenheit oder auch ihrer Bedrohtheit aus.
Nach der Schwarzerle 2003
und der Weisstanne 2004 ist es
in diesem Jahr schon wieder eine bedrohte Art, die Rosskastanie.
Der Name Rosskastanie, wie auch der wissenschaftliche
Artname Aesculus hippocastanum (hyppos von griechisch
= Pferd) leitet sich davon ab, dass ihre Früchte an Pferde
gegen Wurmkrankheiten und Husten verfüttert wurden.
Ihr Aussehen
Die Rosskastanie ist ein Laubbaum mit breiter, runder und
reich belaubter Krone sowie starken und reich verzweigten Ästen.
Der meist nur kurze bis einen Meter dicke Stamm ist von
anfangs glatter dunkelbrauner, im Alter mehr graubrauner
und schuppig abblätternder Rinde umgeben. Sie kann bis
30 Meter hoch und bis 200 Jahre alt werden.
An einem 10 - 20 cm langen Stiel sitzen handförmig gefiedert 5 - 7 oberseits dunkelgrüne, unterseits hellgrüne Blätter. Auffällig sind in unbelaubtem Zustand die großen glänzend rotbraunen und durch Harzausscheidung klebrigen
Knospen. Ende April bis Anfang Mai entwickeln sich aus
ihnen die 20 - 30 cm langen kerzenartigen Blütenrispen,
die dem gesamten Baum dann ein prächtiges Aussehen
geben.
Die kleinen Einzelblüten sind weiß mit einem anfangs gelben, später roten Fleck am Grunde. Diese sogenannte
„Saftmal” soll den Bienen und Hummeln, von denen die
Blüten bestäubt werden, anzeigen, ob noch Nektar zu holen ist.
Jedes Kind kennt wohl die Früchte, die glänzend rotbraunen Kastanien mit dem weißen Nabelfleck. Diese sitzen
zunächst am Baum zu 1 - 3 in einer grünen weichstachligen Hülle. Diese Kapsel fällt dann bei der Reife ab und
beim Aufprall auf den Boden purzeln die reifen Kastanien
heraus.
Ihr Vorkommen
Vor der Eiszeit auch bei uns heimisch, ist ihre jetzige Heimat Nordgriechenland, Albanien und Bulgarien. Ende des
16. bis Anfang des 17. Jahrhunderts wurde sie nach Mitteleuropa gebracht und wegen ihres attraktiven Aussehens
vielfach in Parks und Alleen angepflanzt.
Ihre Nutzung
Das gelblich-weiße Holz ohne Kernbildung ist weich und
hat stets drehwüchsigen Faserverlauf. Es lässt sich deshalb höchstens für Schnitzarbeiten verwenden.
Die Früchte werden besonders gern vom Damwild, aber
auch vom Rot- und Rehwild als Futter angenommen. Von
den Wildschweinen werden sie jedoch weitgehends verschmäht.
Neben viel Stärke, nur wenig Zucker, Saponine und Öl enthalten die Kastanien noch einige Inhaltsstoffe, die zur Herstellung von Arzneien in Form von alkoholischen Auszügen, Kapseln, Dragees, Salben, Zäpfchen und Ampullen
verwandt werden. Diese werden zur Behandlung von
Thrombosen, Krampfadern, Venenentzündungen, Hämorrhoiden, Rheuma, Frostschäden und Migräne eingesetzt.
Ihre Gefährdung
Seit etwa 10 Jahren wird die Rosskastanie in starkem Maße
von der ebenfalls aus Südosteuropa eingewanderten
Rosskastanienminiermotte befallen. Es handelt sich um
einen nur etwa 5 Millimeter großen Schmetterling, der seine zahlreichen Eier auf der Blattoberseite der Rosskastanien ablegt. Nach etwa 20 Tagen schlüpfen daraus winzig kleine Raupen. Diese bohren sich in die Blätter ein und
zerfressen sie von innen. Bereits zu Ende des Sommers
verwelken die Blätter und fallen ab. Dadurch wird der Baum
geschwächt und es zeigen sich bereits Absterbeerscheinungen. Man hat noch kein Mittel gegen dieses Insekt gefunden und auch natürliche Feinde sind nicht bekannt.
Da die Raupen sich in den abgestorbenen Blättern verpuppen und darin überwintern, kann man durch Sammeln
des Laubes und anschließendem Verbrennen den Befall
im nächsten Jahr zumindest vermindern.
gez. Siegfried Berndt
Revierförster i.R.
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Kostenloses Probetraining
für Erwachsene
Im Monat März führt die Sektion ZEN-Karate des Budosport
Schwarzheide e. V. einen Anfängerlehrgang für alle Interessierten der Altersgruppe von 30 bis 60 Jahren durch mit dem
Ziel, die bereits vorhandene Oldiegruppe zu verstärken. Der
Schwerpunkt liegt hierbei darauf, körperlich Fitness zu erhalten bzw. wiederzuerlangen. In dieser Gruppe wird Karate als
Gymnastik trainiert. Schwerpunkte liegen vor allem in der
Übung von Beweglichkeit, Gleichgewicht, Körperkräftigung,
Atemlehre, Meditation und natürlich auf dem Aspekt der effektiven Selbstverteidigung, welches das traditionelle Karate
letztendlich beinhaltet.
Angesprochen sind natürlich auch Erwachsene, die unterschiedliche körperliche bzw. gesundheitliche Probleme haben,
da die meisten zwar wissen, dass Bewegung auf Grundlage
der asiatischen Bewegungs- und Atemlehre enorme Erfolge
erzielen können, sich jedoch meist (warum auch immer) scheuen, diesen Weg zu gehen.
Hier kann sich jeder gern einmal ausprobieren und alle Teilnehmer erhalten einen Gutschein für ein 4wöchiges kostenloses Probetraining. Das Training beginnt am 04.03.2005 und
findet immer dienstags und freitags von 20:00 bis 21:00 Uhr in
unserem Doio in der Anne-Frank-Straße 7, Haus 4 in Schwarzheide statt.
Natürlich können sich auch interessierte Kinder, Jugendliche
und Erwachsene anderer Altersgruppen jederzeit bei uns im
Verein melden. Genauere Informationen erhält man telefonisch
unter der Nr. 035752 82859 oder in unseren Vereinsräumen
Dienstag und Freitag ab 19:00 Uhr.
Durch Unterstützung der Stadt und des Möbelzentrums konnten wir mit einer Klasse des Friedrich-Hoffmann-Gymnasiums
und der Jugendbegegnungsstätte „Schalom” in Großräschen
schon wiederholt Jugendbegegnungen durchführen. Auch für
2005 organisiert Herr Vogler wieder drei solcher Treffen.
Im Dezember und Januar war er wieder in Trzebiatów um dort
die Weihnachtsgeschenke für Schulklassen, die deutsche Minderheit, das Kulturzentrum und Einzelpersonen abzugeben. Da
die dort auch lebenden griechisch-katholischen und russischorthodoxen Gemeinden ihre Feste nach dem julianischen Kalender begehen, feiern sie Weihnachten erst Anfang Januar.
Herrn Voglers Auto war propenvoll mit Gaben gerade für sozial schwache Familien. ER hatte sich ein Kostüm mitgenommen und erschien zur großen Überraschung der Jugendlichen
und Kinder in drei Klassen plötzlich als der Heilige Bischof
Nikolaus. Nach der Bescherung wurde er dann „in Zivil” herzlich eingeladen, sich mit den Schülern noch bei einer Tasse
Tee zu unterhalten.
Am 14. Januar 2005 war dann das Weihnachtsliedersingen im
Kulturhaus. Loreen Natusch aus Barzig, die auch schon im
Weihnachtsoratorium in Elsterwerda mitgesungen hatte, fuhr
mit dem Ehepaar Vogler nach Trzebiatów. Es war bewegend,
wie dann bei dieser Feier das deutsche Weihnachtslied “Stille
Nacht” in vier Sprachen von hunderten Besuchern der Veranstaltung gesungen wurde. Das polnische Fernsehen übertrug
Ausschnitte landesweit. So erschienen wir aus Freienhufen und
Barzig mit unserm Beitrag für Millionen polnischer Zuschauer.
Freienhufen/Großräschen international!
gez. Hans-Udo Vogler
links: Ankunft des Nikolaus im Lyzeum von Trzebiatów, rechts: Auch
die Direktorin der Schule muss vor dem Nikolaus ihr Sprüchlein sagen
Feste Freundschaftsbande
nach Polen
Seit einigen Jahren bestehen enge Beziehungen zwischen
Freienhufen und Trzebiatów (Polen). Über persönliche Begegnungen entstanden Geschichtsseminare am Lyzeum und am
Gymnasium der Stadt. Im Kulturzentrum im Schloß von
Trzebiatów (früher Treptow/Rega) wurden mit Hilfe von Pfarrer
em. Hans-Udo Vogler aus Freienhufen zwei Heimatstuben eingerichtet, die einen geschichtlichen Rückblick gerade auch auf
die deutsche Vergangenheit dieses Ortes geben. In der Bibliothek gibt es eine ganze Reihe deutschsprachiger Bücher für
Erwachsene und für Kinder. Die Polen dort bemühen sich sehr,
die Sprache und Kultur ihres westlichen Nachbarn kennen zu
lernen und zu verstehen. Eine Galerie des Malers Lyonel
Feininger und Bilder des in Treptow/Rega geboren Hans Laabs
sind zu sehen.
Besonders mit den jungen Menschen konnte ein guter Kontakt aufgebaut und gefestigt werden. So waren wiederholt
polnische Jugendliche bei uns in Freienhufen/Großräschen.
links: Der demaskierte Nikolaus wird dann von der Klasse auch mit
einem Geschenk bedacht, rechts: Die Klassenbeste hat schnell auch
für Herrn Vogler ein kleines Geschenk besorgt.
Neugierig werden die Geschenke ausgepackt
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
RÜCKBLICK:
„Der Vogelhändler” im Kurmärker
Am 29.12.2004 gastierte das Theater Karlshorst mit der Operette „Der Vogelhändler” im Kurmärker in Großräschen. Die
Operette von Moritz West und Musik von Carl Zeller wurde
1891 in Wien uraufgeführt. Was den Vogelhändler immer wieder hörens- und liebenswert macht, ist vor allem die Natürlichkeit und volkstümliche Frische der Zellerschen Musik,
aber auch die Klangpracht der vokalen Ensembles und die
besonders wirkungsvolle, von besten Einfällen getragene
Durchformung der Finali. Von den Melodien sind manche
weltberühmt geworden, so „Schenkt man sich Rosen in Tirol” und „Grüß euch Gott alle miteinander”. Das erste Haus
am Platz, der Kurmärker-Saal, war sehr gut besucht. Kammersänger Reiner Süß beeindruckte in der Rolle des Weps.
Vor allem die Generation P 40+ war gekommen um den
Kammersänger, den sie noch aus Kindheit und Jugend im
Fernsehen kannte, endlich mal live zu erleben.
Test, dem sich Adam unterziehen musste. Und auch beim
Lied der Christel „Bei der
Post geht´s nicht so schnell”
dachte wohl so manch Großräschener an die Probleme
der Postzustellung seit der
Eingemeindung.
Adam muss sich einer Prüfung unterziehen, bevor er
den Posten des Manageriedirektors bekommt Alles in allem war der Abend ein schöner Höhepunkt im kulturellen
Leben der Stadt zwischen
Weihnachten und Neujahr.
Und wer demnächst für seine
Lieben ein passendes Geschenk sucht, sollte öfters mal
unter www.grossraeschen.de
in den Veranstaltungskalender
schauen, der nächste musikalische Abend im KurmärkerSaal kommt bestimmt!
„Schenkt man sich Rosen in
Tirol..”
Reiner Süß spielt die Rolle des Weps
Die gute Akustik des Saales wurde nicht nur
vom Publikum, sondern auch von den
Künstlern des Theaters Karlshorst gelobt.
Manja Neumann zog als Christel von der
Post alle Register ihres Könnens, ihre Sopranstimme war der musikalische Höhepunkt im Terzett der Christel, der Kurfürstin
und Adelaide „Bescheiden auf verschämten Wegen”. Bei Adams Auftrittslied mit dem
Kehrreim „no amal, no amal, no amal, sing
nur sing, Nachtigall” sang das Publikum
(wenn auch leise oder in Gedanken) mit. Die
Geschichte hat auch nach mehr als einhundert Jahren nichts von ihrer Aktualität verloren - angefangen von irgendwelchen Posten, die von Politkern bei entsprechender
Protektion geschaffen werden, bis zum Pisa-
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Veranstaltungen und Termine
Veranstaltungen
im Kurmärker-Saal
6. März 2005
Beginn: 16 Uhr
Einlass: 15 Uhr
Eintritt: 12,00 2
Kartenvorverkauf: Lausitzer Gartenwelt,
Freienhufener Straße
Büro-Express Conrad, Calauer Str.
Büro des Kulturfördervereins, Seestraße 2
(im Kurmärker)
Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich!
„Land unter zwischen Warnemünde und Wien”
Wahre Erzkomödianten, die Diestelrentner Heinz Draehn und
Otto Stark, mit viel Humor und jugendlichem Elan, gastieren
am Sonntag, dem 06.03.2005, um 16:00 Uhr in Großräschens
Kurmärker-Saal. Beide haben sich ihr altmodisches Verständnis von Satire und von Humor bewahrt: hintersinnig, intelligent, unverklemmt, charmant, selbstironisch.
„Land unter - zwischen Warnemünde und Wien”, ein unterhaltsames Programm, mitunter mit politisch zweideutig-eindeutigen Liedern und Texten, dargeboten von dem landauflandab bekannten Kuddeldaddeldu (Hafenbar) sowie dem Kabarettisten mit Wiener Charme Otto Stark und der stimmgewaltigen Akkordeonistin Gisela Jachmann.
den Typen gar nicht so toll ausgesehen hätten, schmale Schultern, X-Beine und so. Aber zehn Eier pro Kopf? Das wären bei
sechshundert Besucherinnen sechstausend pro Abend, und
fünf mal die Woche, dreißigtausend! Nur dafür, mit dem Arsch
zu wackeln!
Sechs Männer - groß, klein, muskulös, schmächtig, mit Bauch
oder ohne, verheiratet oder ledig - verlassen das Arbeitsamt.
Sie haben ein Ziel vor den Augen: „Wir werden Stripper!“ Doch
vor den Preis haben die Götter den Schweiß gesetzt. Wie zieht
man eine Hose aus, ohne sich in ihr zu verheddern? Wie präsentiert man einen Body mit Bauch, so dass er sexy ist? Wie
funktioniert der perfekte Hüftschwung. Und überhaupt: Was
macht die Weiber scharf? Ein interner Testauftritt erweist sich
als niederschmetternd. Dabei sind es nur noch zehn Tage bis
zur Premiere! Ein Fachmann muss her! Den gibt´s im FitnessStudio und ist eine Frau. Glenda. Sie weiß genau, was Frauen
wollen und nimmt „Die Wilden Stiere“ in ihre Schule ... Eine
spritzig-witzige Komödie über Leute, die nichts mehr zu verlieren, aber alles zu gewinnen haben.
Craig
Norman
Wesley
Barry
Gavin
Bernie
Graham
Glenda
Heinz Klevenow
Kai Windhövel
Lutz Aikele
Hans-Jürgen Kühnert
Till Demuth
Mirko Zschocke
Oliver Seidel
Ursula Memmert-Gerlach
Vorschau Veranstaltungen
in der Stadt Großräschen
März bis Juni 2005
MÄRZ
06.03.2005
10.03.2005
10. März 2005
Beginn: 20 Uhr
Einlass: 19 Uhr
Eintritt: 10,00 2
Kartenvorverkauf: Lausitzer Gartenwelt,
Freienhufener Straße
AWO-Seniorenclub, K.-Marx-Straße 5
Stadtkasse, Seestraße 16
Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich!
Stephen Sinclair, Anthony McCarten
Ladies Night - Komödie
Deutsch von Annette und Knut Lehmann
Regie:
Ausstattung:
Dramaturgie:
Choreografie:
Stagemanagement:
Sewan Latchinian
Tobias Wartenberg
Gisela Kahl
Ingo Zeising
Mirko Warnatz, Ingo Zeising
Sie sind Mitte zwanzig bis Mitte fünfzig, arbeitslos und prügeln sich am Imbiss vor dem Arbeitsamt rum: Craig, Gavin,
Norman, Barry, Graham, Wesley. Alles was sie haben, ist Zeit
und jede Menge Frust. Die Witze, die sie erzählen, sind ebenso schal wie das Bier, das sie literweise in sich reinschütten,
und die Jobzeitung spuckt auch keine Stellen aus. Stattdessen wirbt sie für „Die Wilden Mustangs” aus Texas. Männerstrip - nur für Ladies! Sogar Barries Frau war schon da, für
zehn Eier die Karte, und sie fand´s toll, obwohl ein paar von
„Land unter”/Seemannsgarn gesponnen
Heinz Draehn und Otto Stark im Kurmärker-Saal
Theater „Neue Bühne” in Großräschen
„Ladies Night” im Kurmärker-Saal
12./13.03.05 Leistungsschau für Handwerk und Gewerbe
im Gewerbegebiet
19.03.2005
Tag der offenen Tür im Kurmärker-Bürgerhaus
Kurmärker-Bürgerhaus
19./20.03.05 Ausstellung Hobby und Freizeit in Großräschen
im Kurmärker-Saal
APRIL
15./16.04.05 Anstoß IBA-Werkschau 2005
auf den IBA-Terrassen
23./24.04.05 Frühlingsfest auf dem Festplatz
28.04.2005
MAI
05.05.2005
Bergfest zur Tour d’ IBA, IBA
Eröffnungskonzert 15. internat. Großräschener
Orgelkonzerte in der St. Antoniuskirche
08.05.2005
Konzert der Musikschule „Fröhlich”
im Kurmärker-Saal
13.05.2005
Eröffnungskonzert „Orgelfestival Land Brandenburg 2005” im Kulturland Brandenburg zum
Thema „1000 Jahre Christianisierung”
in der St. Antoniuskirche
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
14.05.2005
Gala der Volksmusik Kurmärker-Saal
20.05.2005
Berliner Mundharmonikaorchester/
Kaffee-Tanz im Kurmärker-Saal
JUNI
02.06.2005
05.06.2005
Orgelkonzert (Orgel plus) mit Schülerkonzert
in der St. Antoniuskirche
Ringelnatzprogramm „Kinder ihr müsst Euch
mehr zutrauen” mit Uwe-Detlev Jessen
im Kurmärker-Saal
16.06.2005
Orgelmusik und moderne Literatur Autorenlesung in der Dorfkirche Freienhufen
16.06.2005
Theater „Neue Bühne” in Großräschen
„Ich knall euch ab” im Kurmärker-Saal
25.06.2005
Kreisseniorensportfest auf dem Sportplatz
25./26.06.05 Dorffest OT Woschkow
im OT Woschkow
25.06.2005
05.-12.06.05 12. Brandenburgische Seniorenwoche
08.06.2005
Generationsübergreifendes Treffen
auf den IBA-Terrassen
Dorffest OT Saalhausen
im OT Saalhausen
Jeden Sonnabend thematisch-kultureller IBA-Terrassen-Abend!
Änderungen vorbehalten!
Sonstiges
Frauen- und KinderSchutzhaus Lauchhammer
Mobile Beratung des Frauen- und KinderSchutzhauses
Opfer von Straftaten
·
Opferberatung, Telefon 03573 140334
·
Weißer Ring e. V., Telefon 03542 83801, 01803 343434
Eine Mitarbeiterin des Frauen- und KinderSchutzhauses hilft
und berät Sie an folgenden Terminen:
07.03.2005
Großräschen
13:00 - 15:00 Uhr
Arbeitslosen-Service-Einrichtung
Gartenstraße 1, Zimmer 6
LASA Brandenburg
Beratungen der Informations- und
Beratungsstelle Cottbus der LASA
Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Misshandlung sofort unter Telefon 03574/2693 Unterkunft
und Beratung im Frauen- und KinderSchutzhaus. Die Vermittlung erfolgt in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über
die Polizeiwache Lauchhammer Telefon 03574 76 50 oder den
Notruf 110.
Die BeraterInnen des Geschäftsbereiches Wirtschaftsnahe Qualifizierung der LASA , Informations- und Beratungsstelle Cottbus, bieten in neutralen, vertraulichen und kostenfreien Gesprächen Beratungsleistungen zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten an:
·
Weiterbildungsberatung bei betrieblichen Qualifizierungsvorhaben
·
Unterstützung von investitionsorientierten Weiterbildungen
·
Beratung zu Möglichkeiten berufsbegleitender Qualifizierung
·
Persönliche Beratung zu Fragen der beruflichen Weiterbildung
·
Hinweise zur Förderung nach dem Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg”
·
Information zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) nach
dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz
·
Allgemeine Studienorientierung
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Existenzgründungsorientierung
Soziale Hilfen im Polizeiwachbereich:
·
Notruf 110
·
Polizeiwache Lauchhammer, Telefon 03574 7650
·
Polizeiwache Senftenberg, Telefon 03573 880
Die Beratungsstellen arbeiten mit der Weiterbildungsdatenbank
Brandenburg www.wdb-brandenburg.de. Auf Wunsch erhalten Sie geeignete Weiterbildungsangebote schnell und zuverlässig als Computerausdruck.
Familien, Eltern, Paare, Alleinerziehende Erziehung, Trennung, Scheidung
·
Jugendamt, Telefon 03573 360-132 bis 147
·
Erziehungs- und Familienberatung, Telefon 03573 21 83
·
Pro Familia, Telefon 03573 794930
Öffnungszeiten unserer Beratungsstelle in Cottbus:
Montag:
09:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 bis 13:00 Uhr Termine nur n. Vereinbarung!
Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie kann Frauen und
Mädchen helfen, Wege aus schwierigen Lebenssituationen zu
finden - durch:
Möglichkeit offen zu reden
Hilfe bei seelischer und körperlicher Misshandlung
Klärung bei Fragen zur Trennung, Scheidung, Unterhalt,
finanzielle Absicherung, Wohnungssuche usw.
Vermittlung weiterer Hilfsangebote
Kinder in Not
·
Kinder- und Jugendnotdienst, Telefon 03574 2545
·
Schulsozialarbeiterinnen, Telefon 03574 2183,
0177-6156200, 03573 62074
·
Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes,
Telefon 0800-1110333
(Montag bis Freitag 15:00 bis 19:00 Uhr)
Seelisch und körperliche Misshandlung
·
www.frauenhaus-osl.de
·
Frauen und Kinderschutzhaus, Telefon 03574 2693
(Beratung und Unterkunft)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Internet:
Am Turm 14, 03046 Cottbus
0355/3818525
0355/3818527
[email protected]
www.lasa-brandenburg.de
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Sehr geehrte Großräschenerinnen und Großräschener,
liebe Freunde und Förderer der Kultur,
Der Kurmärker-Saal hat sich seit seiner Wiedereröffnung im April 2004 zum kulturellen Zentrum
von Großräschen entwickelt. Dafür sei insbesondere den Vereinen der Stadt gedankt, die als
Veranstalter gemeinsam mit der Stadtverwaltung für ein interessantes Veranstaltungsprogramm
gesorgt haben.
Bei Chorkonzerten und anderen Musikveranstaltungen wurde immer wieder die gute Akustik
des rekonstruierten Saales gelobt, was ihn für solche Veranstaltungen besonders prädestiniert.
Aber - wie so oft im Leben - nichts ist vollkommen. Und so wurde der Wunsch von Künstlern
und Veranstaltern immer lauter: Es fehlt noch ein gutes Klavier oder möglichst ein kleiner Konzertflügel, es kann ja auch ein guter gebrauchter sein! Die Kosten für ein solches Instrument
wurden von Fachleuten auf 8 bis 10.000 Euro geschätzt. Aber woher nehmen?
Der Stadthaushalt 2004 enthielt noch das „Startkapital” von 4.000 Euro, mehr ist aber in Anbetracht der schwierigen Haushaltssituation auch für die Zukunft nicht drin und Fördertöpfe gibt
es für solchen “Luxus” auch nicht.
Aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben und so entstand die Idee: Vielleicht gibt es Freunde
und Förderer der Großräschener Kultur, die bereit wären, für eine solche Anschaffung einen
kleinen Obulus beizusteuern. Dabei erwartet niemand große Summen, aber auch 5, 10 oder im
Einzelfall vielleicht auch 50 Euro würden uns einem solchen Ziel näher bringen.
Sollte es und gemeinsam gelingen, so würde der Kurmärker-Saal noch mehr an Attraktivität
und künstlerischen Möglichkeiten gewinnen. Alle Spender würden als Ehrengäste eines Einweihungskonzertes eingeladen werden, wenn es gelingt ...
Wir, d. h. der Kulturförderverein der Stadt Großräschen und der Bürgermeisters erlauben uns
daher, Sie einem Spendenaufruf um einen kleinen Beitrag zu diesem großen Vorhaben zu bitten.
SPENDENAUFRUF
Der Bürgermeister und der Kulturförderverein Stadt Großräschen e. V.
bitten um Spenden für die Anschaffung eines Konzertflügels für den Kurmärker-Saal.
Bankverbindung:
Kulturförderverein Stadt Großräschen e. V.
Sparkasse Niederlausitz
BLZ: 18055000
Konto-Nr.: 3030006750
Verwendungszweck: „Konzertflügel”
Außerdem bitte Ihre Anschrift angeben, Sie erhalten dann eine Einladung zum Premierenkonzert
und wenn gewünscht, eine Spendenquittung.
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
Nach Redaktionsschluss eingegangen
DER NIEDERLAUSITZER
Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen
Reisebüro Günther Pietzsch
EINLADUNG
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/
Großräschen lädt alle Mitglieder zur Vollversammlung ein.
Termin: 02.04.2005 um 17.00 Uhr, Ort: Großräschen
OT Woschkow, Gasthaus „Zum Glockenturm“
Omnibusbetrieb und Reifenservice • 01998 Klettwitz
Tageordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes über das Jagdjahr 04/05
3. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft
4. Ausführungen über die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen
5. Bericht des Kassenwartes, Prüfbericht für das Jahr 04/05
6. Aufstellung des Haushaltsplanes 05/06
7. Diskussion
8. Beschlüsse
a) Abstimmung zu den Berichten
b) Abstimmung zu Punkt 5 und 6
9. Sonstiges
10. gemütliches Beisammensein
Die Berechtigung der Anwesenheit zur Vollversammlung sollte
durch einen gültigen Eigentumsnachweis der Flächen nachgewiesen werden.
Annahütter Str. 17 • 01998 Klettwitz • Tel. 035754/1323, Fax 1245
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Tulpenblüte Holland
3 x Ü/HP, Stadtführung Amsterdam, Diamantenschleiferei, Käse & Holzschuhmacherei Preis ab: 362,- 2
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Sardinien - Smaragdgrünes Juwel im Mittelmeer
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Wien mit Wienerwald
5 x Ü/HP, Wienerwald-Rundfahrt mit
Reiseleitung, Stadtführung Wien und Baden,
Casinobesuch mit Spielerklärung,
Besuch der Seengrotte
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Böhmerwald all inklusive
7 x Ü/Ai, Rundfahrt Böhmerwald,
Führung in der Brauerei Pilsen mit Bierbrauerei,
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Telefon Tag und Nacht 0 35 73 / 3 71 60
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oder bei Frau Frackowiak Tel. 03 57 53 / 57 67
01968 Senftenberg
Krankenhausstraße 7, Telefon 0 35 73 / 3 71 60
Preis ab: 228,- 2
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5 x Ü/HP, Nationalparkzug zum Himmelbauer,
Nationalparkjause, tägliche Reiseleitung,
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Staatsoperette Dresden (Eintritt und Abendessen)
07.05.05
Der Wildschütz
16.06.05
Carneval in Rom
05.07.05
Die Csardasfürstin
Preis: 38,- 2
Radeberger Bierbrauerei und Bier Theater
09.04.05; 11.06.05
Besichtigung mit Verkostung,
Mittagessen, Biertheater
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Das neue Musical „Die drei Musketiere“
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Telefon: 0 35 73 / 21 70
Telefon: 03 57 53 / 59 10
Telefon: 03 57 53 / 20 10
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
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Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/05
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Auflage: 5800
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redaktionellen Teil:
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Bezug kostenlos über:
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Druck: DRUCK & SATZ
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