Leitfaden für Schwangere: Ich bin schwanger
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Leitfaden für Schwangere: Ich bin schwanger
Woche 1.-4. Woche Ihre Situation Was ist zu tun? · Sie vermuten vielleicht bereits, dass Sie schwanger sind Die Schwangerschaft muss bestätigt werden. 1. Vorsorgeuntersuchung · 5.-8. Woche · · · · · · · · 8.-12. Woche · · 12.-16. Woche . · Sie wissen nicht, wie es weitergeht? Es gibt Probleme mit der Familie, mit dem Partner, mit den Finanzen, mit dem Wohnraum, mit der Ausbildungsstelle, mit dem Arbeitsplatz? Sie sind alleine und fühlen sich noch zu jung für ein Baby? Sie benötigen eine Schwangerschaftskonfliktberatung? Vielleicht ahnen Sie auch erst jetzt etwas von Ihrer Schwangerschaft Ist z.B. Ihre Periode ausgeblieben ? Sind Sie im Zweifel, ob Sie schwanger sind? Lassen Sie sich beraten und holen Sie sich Unterstützung Gehen Sie auf jeden Fall zum Arzt und lassen Sie abklären, ob eine Schwangerschaft besteht. 1. Vorsorgeuntersuchung 2. Sie erhalten einen Mutterpass (Bitte führen Sie ihn bis zur Entbindung immer bei sich) Klären Sie ab, ob Sie finanzielle Unterstützung Haben Sie finanzielle Probleme? bekommen, z.B. für die Wohnung (Wohngeld, Sind Sie Sozialhilfeempfängerin oder haben Sie ein Einkommen, das knapp über dem Sozialhilfesatz liegt? Hilfen bei der Wohnungssuche) Für Sie (Schwangerschaftsbekleidung) Für das Baby (Erstausstattung, Kinderwagen und Zubehör, Kinderbett und Zubehör) Sie sind arbeitslos oder haben nur sehr wenig Geld zur Stellen Sie bis zur 20. Schwangerschaftswoche einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus Verfügung? der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ Gibt es irgendwelche unklaren körperliche Anzeichen? Scheuen Sie sich nicht, Ihren Frauenarzt anzusprechen. Es kann wichtig für Sie und Ihr z.B. Blutungen, ziehende Unterleibsschmerzen? Kind sein. Nehmen Sie Medikamente? 2. Vorsorgeuntersuchung, Kommen bei Ihnen oder in Ihrer Familie bestimmte Gespräch mit dem Arzt. Eventuell wird der Arzt Erkrankungen vor? zu speziellen Untersuchungen (zum Beispiel zur (z.B. Diabetes, Bluthochdruck, Nierenerkrankungen, Fruchtwasseruntersuchung) raten. Essstörungen, Suchtprobleme, Erberkrankungen?) Informieren Sie sich ausreichend! Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Sie sind berufstätig? Schwangerschaft, damit das Mutterschutzgesetz eingehalten werden kann. Es gelten einige Beschäftigungsverbote und ein Kündigungsverbot ggf. müssen Sie sich dafür einsetzen, dass das Gibt es Probleme mit der Einhaltung des Gesetz im Interesse des werdenden Kindes Mutterschutzgesetzes? eingehalten wird. Ansprechpartner · ggf. Apotheke (Schwangerschaftstest) · Frauenärztin / Frauenarzt · Beratungsstellen für Schwangere · · ggf. Apotheke (Schwangerschaftstest) Frauenärztin / Frauenarzt · Ihre zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung · · Kreisverwaltung in Eutin Sozialdienst Katholischer Frauen in Eutin · Frauenärztin / Frauenarzt · Frauenärztin / Frauenarzt · · ArbeitgeberIn Der Arbeitgeber informiert dann das zuständige Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit · · · ArbeitgeberIn Betriebsrat Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit Beratungsstellen für Schwangere Rechtsanwältin / Rechtsanwalt · · 3. Vorsorgeuntersuchung · · · · Ist es Ihr erstes Kind und Sie möchten sich gut auf Ihr Baby vorbereiten? Sind Sie völlig verzweifelt, weil Sie keine Perspektive mehr für sich und das Kind sehen? Fühlen Sie sich alleine gelassen? Wollen Sie anonym mit erfahrenen Beraterinnen über Ihre Situation sprechen? Die Familienbildungsstätte bietet dazu Kurse ab 12. Woche an. Bevor Sie aus Verzweiflung irgendeine Kurzschlusshandlung begehen, holen Sie sich dringend Hilfe · Frauenärztin / Frauenarzt · Familienbildungsstätte · · · · · Hausärztin/ Hausarzt Beratungsstelle für Schwangere Lebensberatungsstellen PastorInnen eine Person, der Sie sich anvertrauen können Verband alleinerziehender Mütter und Väter Kreis Ostholstein: Soziale Dienste Gleichstellungsbeauftragte Frauenärztin / Frauenarzt Kreisverwaltung in Eutin Sozialdienst katholischer Frauen in Eutin · 16.-20. Woche · Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? · · · Wissen Sie schon, wo Sie entbinden wollen? Haben Sie bereits eine Hebamme? Haben Sie alle Telefonnummern, die für die Geburt wichtig sind, griffbereit? · Haben Sie schon einen Platz für einen Geburtsvorbereitungskurs? 20.-24. Woche 24.-28. Woche 28.-32. Woche · · · · · 32. - 36. Woche · · 4. Vorsorgeuntersuchung Sie können nur noch bis zur 20. Schwangerschaftswoche einen Antrag stellen für einen Zuschuss aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens“ Nutzen Sie die Informationsabende für Schwangere in den Geburtskliniken 5. Vorsorgeuntersuchung Kümmern Sie sich frühzeitig genug darum. 6. Vorsorgeuntersuchung 7. Vorsorgeuntersuchung Haben Sie schon mit Ihrem Geburtsvorbereitungskurs Hier lernen Sie alles, was Ihnen bei der Geburt hilft begonnen? Dies sollten Sie 6 Wochen vor dem Haben Sie Ihren Arbeitgeber über den Beginn der voraussichtlichen Geburtstermin tun (Der Arzt Mutterschutzfrist informiert? stellt dazu ein Attest aus) Informieren Sie sich darüber, was Sie alles Haben Sie schon Ihre Kliniktasche gepackt? brauchen Sind Ihre „Papiere“ vollständig? Wünschen Sie vor der Geburt die Unterstützung durch Die gesetzlichen Krankenkasse zahlen Ihnen 12 Beratungen in der Schwangerschaft. Nutzen Sie eine Hebamme? die Hebammenhilfe. 8. Vorsorgeuntersuchung 9. Vorsorgeuntersuchung 10. Vorsorgeuntersuchung Haben Sie sich schon in der Geburtsklinik angemeldet Dies sollten Sie bei „normalem“ Geburtsverlauf in der 36. Woche tun und auch schon den Kreißsaal besichtigt? Soll jemand bei der Geburt dabei sein? Wer hilft Ihnen Suchen Sie sich Unterstützung im Freundesin der ersten Zeit nach der Geburt? Falls Sie bereits ein und Verwandtenkreis · · · · · · · · Geburtsklinik Frauenärztin / Frauenarzt Hebamme · · Frauenärztin / Frauenarzt Hebamme · · · Frauenärztin / Frauenarzt Frauenärztin / Frauenarzt Hebamme · · Frauenärztin / Frauenarzt ArbeitgeberIn · · · Schwangerschaftsbroschüren Hebamme Hebamme · · · · Frauenärztin / Frauenarzt Frauenärztin / Frauenarzt Frauenärztin / Frauenarzt Geburtsklinik · · Freunde Verwandte · · · · Das Baby ist da!!!!! · Kind haben, wer soll es betreuen, solange Sie im Krankenhaus sind? Wie finanzieren Sie Ihren Lebensunterhalt nach der Geburt? Bereiten Sie Anträge vor für Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld Kindergeld? Brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Noch im Krankenhaus sollte bereits ein Haben Sie schon einen Kinderarzt für die Kinderarzt benannt werden können. Vorsorgeuntersuchungen? Kennen Sie die Anzeichen für die beginnende Geburt? Wenden Sie sich lieber einmal zuviel als (abgehender Schleimpfropf, ziehende Wehen im Bauch, zuwenig an Arzt oder Hebamme, damit Ihrem Baby nichts passiert! Jede Geburt ist anders! Blasensprung) Gehen Sie in Absprache mit der Hebamme in Kommen die Wehen regelmäßig? die Geburtsklinik Stillen ist gut für Sie und Ihr Baby. Wollen Sie Stillen? Holen Sie sich Hilfe! · Haben Sie das Kind bereits beim Standesamt angemeldet? · Sie bekommen auch jetzt weitere Unterstützung! Dies muss innerhalb einer Woche nach der Geburt geschehen! Sie bekommen mehrere Geburtsurkunden, die für weitere Anträge (Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Taufe) benötigt werden! Fragen Sie ruhig nach bei allen Stellen, die auch im „Eutiner Babynetz“ organisiert sind: · · · · Krankenkasse Erziehungsgeldkasse Arbeitsamt Branchenbuch · · · · · · · · · · Hebamme Frauenärztin / Frauenarzt Geburtsklinik Hebamme Geburtsklinik Hebamme Schwestern Frauenärztin / Frauenarzt Standesamt Krankenhaus · die AnsprechpartnerInnen finden Sie in der gelben Broschüre des „Eutiner Babynetz“