Leitfaden für Schwangere: Ich bin schwanger

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Leitfaden für Schwangere: Ich bin schwanger
Woche
1.-4. Woche
Ihre Situation
Was ist zu tun?
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Sie vermuten vielleicht bereits, dass Sie schwanger sind Die Schwangerschaft muss bestätigt werden.
1. Vorsorgeuntersuchung
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5.-8. Woche
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8.-12. Woche
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12.-16. Woche
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Sie wissen nicht, wie es weitergeht? Es gibt Probleme
mit der Familie, mit dem Partner, mit den Finanzen,
mit dem Wohnraum, mit der Ausbildungsstelle, mit
dem Arbeitsplatz? Sie sind alleine und fühlen sich noch
zu jung für ein Baby?
Sie benötigen eine Schwangerschaftskonfliktberatung?
Vielleicht ahnen Sie auch erst jetzt etwas von Ihrer
Schwangerschaft
Ist z.B. Ihre Periode ausgeblieben ?
Sind Sie im Zweifel, ob Sie schwanger sind?
Lassen Sie sich beraten und holen Sie sich
Unterstützung
Gehen Sie auf jeden Fall zum Arzt und lassen
Sie abklären, ob eine Schwangerschaft besteht.
1. Vorsorgeuntersuchung
2. Sie erhalten einen Mutterpass (Bitte
führen Sie ihn bis zur Entbindung
immer bei sich)
Klären Sie ab, ob Sie finanzielle Unterstützung
Haben Sie finanzielle Probleme?
bekommen, z.B. für die Wohnung (Wohngeld,
Sind Sie Sozialhilfeempfängerin oder haben Sie ein
Einkommen, das knapp über dem Sozialhilfesatz liegt? Hilfen bei der Wohnungssuche)
Für Sie (Schwangerschaftsbekleidung)
Für das Baby (Erstausstattung,
Kinderwagen und Zubehör, Kinderbett und
Zubehör)
Sie sind arbeitslos oder haben nur sehr wenig Geld zur Stellen Sie bis zur 20. Schwangerschaftswoche
einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus
Verfügung?
der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz
des ungeborenen Lebens“
Gibt es irgendwelche unklaren körperliche Anzeichen? Scheuen Sie sich nicht, Ihren Frauenarzt
anzusprechen. Es kann wichtig für Sie und Ihr
z.B. Blutungen, ziehende Unterleibsschmerzen?
Kind sein.
Nehmen Sie Medikamente?
2. Vorsorgeuntersuchung,
Kommen bei Ihnen oder in Ihrer Familie bestimmte
Gespräch mit dem Arzt. Eventuell wird der Arzt
Erkrankungen vor?
zu speziellen Untersuchungen (zum Beispiel zur
(z.B. Diabetes, Bluthochdruck, Nierenerkrankungen,
Fruchtwasseruntersuchung) raten.
Essstörungen, Suchtprobleme, Erberkrankungen?)
Informieren Sie sich ausreichend!
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die
Sie sind berufstätig?
Schwangerschaft, damit das Mutterschutzgesetz
eingehalten werden kann.
Es gelten einige Beschäftigungsverbote und ein
Kündigungsverbot
ggf. müssen Sie sich dafür einsetzen, dass das
Gibt es Probleme mit der Einhaltung des
Gesetz im Interesse des werdenden Kindes
Mutterschutzgesetzes?
eingehalten wird.
Ansprechpartner
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ggf. Apotheke
(Schwangerschaftstest)
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Frauenärztin / Frauenarzt
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Beratungsstellen für Schwangere
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ggf. Apotheke
(Schwangerschaftstest)
Frauenärztin / Frauenarzt
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Ihre zuständige Gemeinde- oder
Stadtverwaltung
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Kreisverwaltung in Eutin
Sozialdienst Katholischer Frauen in
Eutin
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Frauenärztin / Frauenarzt
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Frauenärztin / Frauenarzt
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ArbeitgeberIn
Der Arbeitgeber informiert dann das
zuständige Landesamt für
Gesundheit und Arbeitssicherheit
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ArbeitgeberIn
Betriebsrat
Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit
Beratungsstellen für Schwangere
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
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3. Vorsorgeuntersuchung
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Ist es Ihr erstes Kind und Sie möchten sich gut auf Ihr
Baby vorbereiten?
Sind Sie völlig verzweifelt, weil Sie keine Perspektive
mehr für sich und das Kind sehen?
Fühlen Sie sich alleine gelassen?
Wollen Sie anonym mit erfahrenen Beraterinnen über
Ihre Situation sprechen?
Die Familienbildungsstätte bietet dazu Kurse ab
12. Woche an.
Bevor Sie aus Verzweiflung irgendeine
Kurzschlusshandlung begehen, holen Sie sich
dringend Hilfe
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Frauenärztin / Frauenarzt
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Familienbildungsstätte
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Hausärztin/ Hausarzt
Beratungsstelle für Schwangere
Lebensberatungsstellen
PastorInnen
eine Person, der Sie sich anvertrauen
können
Verband alleinerziehender Mütter
und Väter
Kreis Ostholstein: Soziale Dienste
Gleichstellungsbeauftragte
Frauenärztin / Frauenarzt
Kreisverwaltung in Eutin
Sozialdienst katholischer Frauen in
Eutin
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16.-20. Woche
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Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage?
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Wissen Sie schon, wo Sie entbinden wollen?
Haben Sie bereits eine Hebamme?
Haben Sie alle Telefonnummern, die für die Geburt
wichtig sind, griffbereit?
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Haben Sie schon einen Platz für einen
Geburtsvorbereitungskurs?
20.-24. Woche
24.-28. Woche
28.-32. Woche
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32. - 36. Woche
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4. Vorsorgeuntersuchung
Sie können nur noch bis zur 20.
Schwangerschaftswoche einen Antrag stellen
für einen Zuschuss aus der „Bundesstiftung
Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen
Lebens“
Nutzen Sie die Informationsabende für
Schwangere in den Geburtskliniken
5. Vorsorgeuntersuchung
Kümmern Sie sich frühzeitig genug darum.
6. Vorsorgeuntersuchung
7. Vorsorgeuntersuchung
Haben Sie schon mit Ihrem Geburtsvorbereitungskurs Hier lernen Sie alles, was Ihnen bei der Geburt
hilft
begonnen?
Dies sollten Sie 6 Wochen vor dem
Haben Sie Ihren Arbeitgeber über den Beginn der
voraussichtlichen Geburtstermin tun (Der Arzt
Mutterschutzfrist informiert?
stellt dazu ein Attest aus)
Informieren Sie sich darüber, was Sie alles
Haben Sie schon Ihre Kliniktasche gepackt?
brauchen
Sind Ihre „Papiere“ vollständig?
Wünschen Sie vor der Geburt die Unterstützung durch Die gesetzlichen Krankenkasse zahlen Ihnen 12
Beratungen in der Schwangerschaft. Nutzen Sie
eine Hebamme?
die Hebammenhilfe.
8. Vorsorgeuntersuchung
9. Vorsorgeuntersuchung
10. Vorsorgeuntersuchung
Haben Sie sich schon in der Geburtsklinik angemeldet Dies sollten Sie bei „normalem“ Geburtsverlauf
in der 36. Woche tun
und auch schon den Kreißsaal besichtigt?
Soll jemand bei der Geburt dabei sein? Wer hilft Ihnen Suchen Sie sich Unterstützung im Freundesin der ersten Zeit nach der Geburt? Falls Sie bereits ein und Verwandtenkreis
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Geburtsklinik
Frauenärztin / Frauenarzt
Hebamme
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Frauenärztin / Frauenarzt
Hebamme
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Frauenärztin / Frauenarzt
Frauenärztin / Frauenarzt
Hebamme
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Frauenärztin / Frauenarzt
ArbeitgeberIn
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Schwangerschaftsbroschüren
Hebamme
Hebamme
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Frauenärztin / Frauenarzt
Frauenärztin / Frauenarzt
Frauenärztin / Frauenarzt
Geburtsklinik
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Freunde
Verwandte
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Das Baby ist da!!!!!
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Kind haben, wer soll es betreuen, solange Sie im
Krankenhaus sind?
Wie finanzieren Sie Ihren Lebensunterhalt nach der
Geburt?
Bereiten Sie Anträge vor für Mutterschaftsgeld,
Erziehungsgeld Kindergeld? Brauchen Sie Hilfe
bei der Antragstellung?
Noch im Krankenhaus sollte bereits ein
Haben Sie schon einen Kinderarzt für die
Kinderarzt benannt werden können.
Vorsorgeuntersuchungen?
Kennen Sie die Anzeichen für die beginnende Geburt? Wenden Sie sich lieber einmal zuviel als
(abgehender Schleimpfropf, ziehende Wehen im Bauch, zuwenig an Arzt oder Hebamme, damit Ihrem
Baby nichts passiert! Jede Geburt ist anders!
Blasensprung)
Gehen Sie in Absprache mit der Hebamme in
Kommen die Wehen regelmäßig?
die Geburtsklinik
Stillen ist gut für Sie und Ihr Baby.
Wollen Sie Stillen?
Holen Sie sich Hilfe!
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Haben Sie das Kind bereits beim Standesamt
angemeldet?
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Sie bekommen auch jetzt weitere Unterstützung!
Dies muss innerhalb einer Woche nach der
Geburt geschehen! Sie bekommen mehrere
Geburtsurkunden, die für weitere Anträge
(Kindergeld, Erziehungsgeld,
Mutterschaftsgeld, Taufe) benötigt werden!
Fragen Sie ruhig nach bei allen Stellen, die auch
im „Eutiner Babynetz“ organisiert sind:
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Krankenkasse
Erziehungsgeldkasse
Arbeitsamt
Branchenbuch
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Hebamme
Frauenärztin / Frauenarzt
Geburtsklinik
Hebamme
Geburtsklinik
Hebamme
Schwestern
Frauenärztin / Frauenarzt
Standesamt
Krankenhaus
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die AnsprechpartnerInnen finden Sie
in der gelben Broschüre des „Eutiner
Babynetz“