Aus dem Standesamt Aschaffenburg
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Aus dem Standesamt Aschaffenburg
Wann sind die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung für Sie da? n Bürgerservicebüro im Rathaus, Erdgeschoss Das Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des Rathauses ist Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr–13.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr–19.00 Uhr durchgehend für Sie geöffnet. Sie können im Bürgerservicebüro Ihre Melde-, Pass- und KFZ-Zulassungsangelegenheiten erledigen. Dort erhalten Sie außerdem Bewohnerparkausweise und können Ihren Hund zur Hundesteuer oder Müllgefäße an- oder abmelden. Außerdem erhalten Sie dort Anträge auf Wohngeld, Rundfunkgebührenbefreiung oder Bankeinzugsermächtigungen sowie weitere Serviceleistungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro: Tel.: 330 555, Fax: 330 550 E-Mail: [email protected] Umfassende Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.aschaffenburg.de n Sonstige Ämter und Dienststellen im Rathaus, Dalbergstr. 15 und in den Gebäuden Dalbergstr. 9, Pfaffengasse 9 + 11 sowie Karlsplatz 2 Telefonische und persönliche Auskünfte und Rückfragen einfacher Art sind selbstverständlich nach wie vor innerhalb der allgemeinen Servicezeiten möglich Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. Ihr Antrag, Ihr persönliches Anliegen usw. wird ohne Wartezeit erledigt bzw. in die Wege geleitet, wenn Sie vorausgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auf Ihren Wunsch während der besonderen Servicezeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 06.30 und 19.00 Uhr, Freitag zwischen 06.30 bis 14.30 Uhr festgelegt werden. n Sprechstunden von Oberbürgermeister Klaus Herzog Jeden Donnerstagvormittag haben Sie Gelegenheit, den Oberbürgermeister persönlich zu sprechen. Termine vergibt das Büro des Oberbürgermeisters (Rathaus, 3. Stock, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 330 1201). n Beschwerden, Anregungen, Vorschläge, Hilfestellung Die städtischen Dienststellen erbringen Leistungen und Service für Sie als Kunden der Stadtverwaltung. Sollten Sie im Einzelfall mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst an die verantwortliche Dienststelle. Sie können Ihr Anliegen auch allgemein, per EMail ([email protected]) oder auf dem Postweg (Stadt Aschaffenburg – Büro des Oberbürgermeisters, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg) vortragen. n Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden der Stadtverwaltung Sie erreichen uns: per Telefon: 330 0 per Telefax: 330 720 per E-Mail: [email protected] Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A nachfolgend aufgeführte Arbeiten zu vergeben: Bahnparallele Damm, 2.BA: Neubau Straßenbrücke Müllerstraße / Rampenstützwände (LV 220) – Abbruch einer Eisenbahnbrücke mit Widerlagern / Teilabbruch einer Gehwegunterführung – ca. 7.000 m³ Aushub und Entsorgung sowie Lieferung von Bodenmaterial – ca. 1.600 m² Baugrubenverbau / ca. 380 m² Bohrpfahlwand – Neubau einer Spannbetoneinfeldstraßenbrücke (Stützweite 19,0 m, ca. 990 m³ Beton, ca. 130 t Bewehrung) mit Pfahlgründung – Herstellen von Stützwänden (Länge ca. 110 m, Flach- und Tiefgründung, ca. 820 m³ Beton, ca. 100 t Bewehrung) – ca. 820 m Gesamtbohrpfahllänge Es ist keine losweise Vergabe vorgesehen. Ausführungszeit: 16.09.2013 – 19.12.2014 Die Ausschreibungsunterlagen können bei der Stadt Aschaffenburg, Tiefbauamt, Karlsplatz 2, 63739 Aschaffenburg, angefordert werden; Vermerk: »Bahnparallele Damm, 2.BA: SBR Müllerstr. (LV220)«. Die Gebühr in Höhe von 170,00 EUR ist zahlbar mit Verrechnungsscheck oder durch Überweisung (Sparkasse Aschaffenburg, BLZ 795 500 00, Konto Nr. 10 751). Die Ausgabe erfolgt ab dem 10.06.2013. Die Unterlagen können bis zum 21.06.2013, 12.00 Uhr, angefordert werden. Die Abholung der Unterlagen ist nur nach vorheriger Absprache möglich (Tel. 06021/330-1274, Fax 06021/330-721, E-Mail: [email protected]. Die Gebühr wird nicht erstattet. Abgabetermin: Donnerstag, 04.07.2013 Eröffnungstermin: Donnerstag, 04.07.2013, 10.40 Uhr, Rathaus, 5. Stock, Zi-Nr. 522 Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin beim städt. Bauordnungsamt, Dalbergstr.15, 63739 Aschaffenburg, Rathaus, 5. Stock, Zi.-Nr. 502, Tel. 06021/330-1250, verschlossen abzugeben und deutlich als Angebot »Bahnparallele Damm, 2.BA: Neubau Straßenbrücke Müllerstraße (LV220)« zu kennzeichnen. Bei der Öffnung der Angebote sind nur die Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. Sicherheitsleistung: Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 5% der Auftragssumme durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu leisten. Es werden nur Bürgschaften eines in der EG zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstitutes angenommen. Zuschlagsfrist: 06.09.2013 Nachprüfstelle: Vergabekammer bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach Aschaffenburg, 27.05.2013 STADT ASCHAFFENBURG Öffentliche Zustellung an Herrn Die Stadt Aschaffenburg hat gegenüber Herrn , zuletzt wohnhaft Aschaffenburg, eine Mitteilung erlassen. Da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist, wird das o.g. Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) i. V. m. Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugestellt. Das Schriftstück kann bei der Stadt Aschaffenburg, Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, 2. Stock, Zimmer 223, während den allgemeinen Servicezeiten, eingesehen werden. Aschaffenburg, 28.05.2013 Stadt Aschaffenburg Klaus Herzog Oberbürgermeister Öffentliche Zustellung an Frau Die Stadt Aschaffenburg hat gegenüber Frau zuletzt wohnhaft 63741 Aschaffenburg, jetzt unbekannten Aufenthaltes, zwei Mitteilungen erlassen. Da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist, werden die o.g. Schriftstücke durch öffentliche Bekanntmachung nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) i. V. m. Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugestellt. Die Schriftstücke können bei der Stadt Aschaffenburg, Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, 2. Stock, Zimmer 223, während den allgemeinen Servicezeiten, eingesehen werden. Aschaffenburg, 28.05.2013 Stadt Aschaffenburg Klaus Herzog Oberbürgermeister Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Stefan Schäfer KG beantragte für den Schrott- und Metallhandel, am Standort Am Floßhafen 69, 63743 Aschaffenburg, gemäß § 4 BImSchG mit Unterlagen vom 24.08.2012, eingegangen am 07.09.2012, vollständig am 13.05.2013, beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg als zuständige untere Immissionsschutzbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb Ihres Schrott- und Metallhandels. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage gemäß Nr. 8.12.3.2 des Anhangs der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BIm SchV) bedarf der Genehmigung nach § 4 BImSchG. Für dieses Vorhaben war nach § 3a Satz 1, § 3c Satz 2 UVPG i. V. m. Nr. 8.7.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Aus dem Standesamt Aschaffenburg Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c Satz 2 UVPG i. V. m. den nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorruft. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Aschaffenburg, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung ist im Bericht des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 21.05.2013 dargestellt. Aschaffenburg, den 22.05.2013 Stadt Aschaffenburg Klaus Herzog Oberbürgermeister Bekanntmachung der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain; Hinweis auf die Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt Nr. 9/2013 In ihrer Sitzung am 13.12.2012 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain die 3. Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 23.4.2013, Nr. 121444.10-1/04 hat die Regierung von Unterfranken die Änderung der Verbandssatzung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 9/2013 vom 13.5.2013 öffentlich bekannt gemacht. Aschaffenburg, 28.05.2013 Stadt Aschaffenburg Klaus Herzog Oberbürgermeister Schöntalkonzert 02.06.2013, 10.30 Uhr im Park Schöntal, an der Freilichtbühne am See, bei Regen in der City-Galerie. Musikverein 1899 Hösbach e.V. Dirigent: Programm 1. Graf Lamberg Marsch 2. Angels 3. Kinderaugen Polka 4. Brasil Tropical (Potpourri mit südländischen Rhythmen) 5. Winnetou & Old Shatterhand 6. Hit the road Jack 7. Mondschein an der Eger (Walzer) 8. West-Side-Story (Potpourri aus dem Musical) 9. The Lion King „Can you feel the love tonight” 10. Radetzky-Marsch Der Eintritt ist frei Veranstalter: Kulturamt der Stadt Aschaffenburg Carillonkonzert 02.06.2013, 16 Uhr Carilloneur: , Kassel Im Schlosshof, Schloss Johannisburg, Führungen zum Carillon vor dem Konzert um 15.00, 15.20 und 15.40 Uhr Der Eintritt ist frei Mehr Informationen unter www.stadttheateraschaffenburg.de Veranstalter: Kulturamt der Stadt Aschaffenburg