Aus dem Standesamt Aschaffenburg

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Aus dem Standesamt Aschaffenburg
Wann sind die Ämter und
Dienststellen
der Stadtverwaltung für Sie da?
n Bürgerservicebüro im Rathaus, Erdgeschoss
Das Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des
Rathauses ist
Montag, Mittwoch und Freitag
von 08.00 Uhr–13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 08.00 Uhr–19.00 Uhr
durchgehend für Sie geöffnet.
Sie können im Bürgerservicebüro Ihre Melde-,
Pass- und KFZ-Zulassungsangelegenheiten erledigen. Dort erhalten Sie außerdem Bewohnerparkausweise und können Ihren Hund zur Hundesteuer oder Müllgefäße an- oder abmelden.
Außerdem erhalten Sie dort Anträge auf Wohngeld, Rundfunkgebührenbefreiung oder Bankeinzugsermächtigungen sowie weitere Serviceleistungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an das Bürgerservicebüro:
Tel.: 330 555, Fax: 330 550
E-Mail: [email protected]
Umfassende Informationen erhalten Sie auch
im Internet unter:
www.aschaffenburg.de
n Sonstige Ämter und Dienststellen
im Rathaus, Dalbergstr. 15
und in den Gebäuden Dalbergstr. 9,
Pfaffengasse 9 + 11 sowie Karlsplatz 2
Telefonische und persönliche Auskünfte und
Rückfragen einfacher Art sind selbstverständlich nach wie vor innerhalb der allgemeinen
Servicezeiten möglich
Montag bis Donnerstag
von 08.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr.
Ihr Antrag, Ihr persönliches Anliegen usw. wird
ohne Wartezeit erledigt bzw. in die Wege geleitet, wenn Sie vorausgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auf Ihren
Wunsch während der besonderen Servicezeiten von
Montag bis Donnerstag zwischen
06.30 und 19.00 Uhr,
Freitag zwischen 06.30 bis 14.30 Uhr
festgelegt werden.
n Sprechstunden
von Oberbürgermeister Klaus Herzog
Jeden Donnerstagvormittag haben Sie Gelegenheit, den Oberbürgermeister persönlich zu
sprechen. Termine vergibt das Büro des Oberbürgermeisters (Rathaus, 3. Stock, Zimmer-Nr.
308, Tel.: 330 1201).
n Beschwerden, Anregungen, Vorschläge,
Hilfestellung
Die städtischen Dienststellen erbringen Leistungen und Service für Sie als Kunden der
Stadtverwaltung. Sollten Sie im Einzelfall mit
unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst an die verantwortliche Dienststelle.
Sie können Ihr Anliegen auch allgemein, per EMail ([email protected]) oder auf
dem Postweg (Stadt Aschaffenburg – Büro des
Oberbürgermeisters, Dalbergstr. 15, 63739
Aschaffenburg) vortragen.
n Erreichbarkeit außerhalb der
Sprechstunden der Stadtverwaltung
Sie erreichen uns:
per Telefon:
330 0
per Telefax:
330 720
per E-Mail:
[email protected]
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15,
63739 Aschaffenburg, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A
nachfolgend aufgeführte Arbeiten zu vergeben:
Bahnparallele Damm, 2.BA:
Neubau Straßenbrücke Müllerstraße / Rampenstützwände (LV 220)
– Abbruch einer Eisenbahnbrücke mit Widerlagern / Teilabbruch einer Gehwegunterführung
– ca. 7.000 m³ Aushub und Entsorgung sowie
Lieferung von Bodenmaterial
– ca. 1.600 m² Baugrubenverbau / ca. 380 m²
Bohrpfahlwand
– Neubau einer Spannbetoneinfeldstraßenbrücke (Stützweite 19,0 m, ca. 990 m³ Beton,
ca. 130 t Bewehrung) mit Pfahlgründung
– Herstellen von Stützwänden (Länge ca. 110 m,
Flach- und Tiefgründung, ca. 820 m³ Beton,
ca. 100 t Bewehrung)
– ca. 820 m Gesamtbohrpfahllänge
Es ist keine losweise Vergabe vorgesehen.
Ausführungszeit: 16.09.2013 – 19.12.2014
Die Ausschreibungsunterlagen können bei der
Stadt Aschaffenburg, Tiefbauamt, Karlsplatz 2,
63739 Aschaffenburg, angefordert werden; Vermerk: »Bahnparallele Damm, 2.BA: SBR Müllerstr. (LV220)«. Die Gebühr in Höhe von
170,00 EUR ist zahlbar mit Verrechnungsscheck
oder durch Überweisung (Sparkasse Aschaffenburg, BLZ 795 500 00, Konto Nr. 10 751). Die
Ausgabe erfolgt ab dem 10.06.2013. Die Unterlagen können bis zum 21.06.2013, 12.00 Uhr, angefordert werden. Die Abholung der Unterlagen
ist nur nach vorheriger Absprache möglich (Tel.
06021/330-1274, Fax 06021/330-721, E-Mail:
[email protected]. Die Gebühr wird
nicht erstattet.
Abgabetermin:
Donnerstag, 04.07.2013
Eröffnungstermin: Donnerstag, 04.07.2013,
10.40 Uhr, Rathaus,
5. Stock, Zi-Nr. 522
Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin beim
städt. Bauordnungsamt, Dalbergstr.15, 63739
Aschaffenburg, Rathaus, 5. Stock, Zi.-Nr. 502, Tel.
06021/330-1250, verschlossen abzugeben und
deutlich als Angebot »Bahnparallele Damm,
2.BA: Neubau Straßenbrücke Müllerstraße
(LV220)« zu kennzeichnen.
Bei der Öffnung der Angebote sind nur die Bieter
und deren Bevollmächtigte zugelassen.
Sicherheitsleistung: Für die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 5% der Auftragssumme
durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu
leisten. Es werden nur Bürgschaften eines in der
EG zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstitutes angenommen.
Zuschlagsfrist: 06.09.2013
Nachprüfstelle:
Vergabekammer bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Aschaffenburg, 27.05.2013
STADT ASCHAFFENBURG
Öffentliche Zustellung
an
Herrn
Die Stadt Aschaffenburg hat gegenüber Herrn
, zuletzt
wohnhaft
Aschaffenburg,
eine Mitteilung erlassen.
Da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist, wird das o.g. Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung nach Art. 15 Abs. 1
Nr. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes
(VwZVG) i. V. m. Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugestellt.
Das Schriftstück kann bei der Stadt Aschaffenburg, Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739
Aschaffenburg, 2. Stock, Zimmer 223, während den allgemeinen Servicezeiten, eingesehen werden.
Aschaffenburg, 28.05.2013
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Öffentliche Zustellung
an
Frau
Die Stadt Aschaffenburg hat gegenüber Frau
zuletzt
wohnhaft
63741 Aschaffenburg, jetzt unbekannten Aufenthaltes,
zwei Mitteilungen erlassen.
Da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist, werden die o.g. Schriftstücke durch
öffentliche Bekanntmachung nach Art. 15 Abs.
1 Nr. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes
(VwZVG) i. V. m. Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugestellt.
Die Schriftstücke können bei der Stadt Aschaffenburg, Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739
Aschaffenburg, 2. Stock, Zimmer 223, während den allgemeinen Servicezeiten, eingesehen werden.
Aschaffenburg, 28.05.2013
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Firma Stefan Schäfer KG beantragte für
den Schrott- und Metallhandel, am Standort
Am Floßhafen 69, 63743 Aschaffenburg, gemäß § 4 BImSchG mit Unterlagen vom
24.08.2012, eingegangen am 07.09.2012,
vollständig am 13.05.2013, beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt
Aschaffenburg als zuständige untere Immissionsschutzbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb Ihres
Schrott- und Metallhandels.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage gemäß Nr. 8.12.3.2 des Anhangs der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BIm SchV)
bedarf der Genehmigung nach § 4 BImSchG.
Für dieses Vorhaben war nach § 3a Satz 1, §
3c Satz 2 UVPG i. V. m. Nr. 8.7.1.2 Spalte 2
der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer
standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu
klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Aus dem Standesamt Aschaffenburg
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c Satz 2 UVPG i. V. m. den
nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat
ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorruft.
Es besteht daher keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt,
wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Aschaffenburg, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung ist im Bericht des Amtes für Umwelt- und
Verbraucherschutz vom 21.05.2013 dargestellt.
Aschaffenburg, den 22.05.2013
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Bekanntmachung der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für
Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain; Hinweis auf
die Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt Nr. 9/2013
In ihrer Sitzung am 13.12.2012 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für
Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung
Bayerischer Untermain die 3. Änderung der
Verbandssatzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung vom 23.4.2013, Nr. 121444.10-1/04 hat die Regierung von Unterfranken die Änderung der Verbandssatzung im
Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr.
9/2013 vom 13.5.2013 öffentlich bekannt gemacht.
Aschaffenburg, 28.05.2013
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Schöntalkonzert 02.06.2013, 10.30 Uhr
im Park Schöntal, an der Freilichtbühne am See,
bei Regen in der City-Galerie.
Musikverein 1899 Hösbach e.V.
Dirigent:
Programm
1. Graf Lamberg Marsch
2. Angels
3. Kinderaugen Polka
4. Brasil Tropical
(Potpourri mit südländischen Rhythmen)
5. Winnetou & Old Shatterhand
6. Hit the road Jack
7. Mondschein an der Eger (Walzer)
8. West-Side-Story
(Potpourri aus dem Musical)
9. The Lion King
„Can you feel the love tonight”
10. Radetzky-Marsch
Der Eintritt ist frei
Veranstalter: Kulturamt der Stadt Aschaffenburg
Carillonkonzert 02.06.2013, 16 Uhr
Carilloneur:
, Kassel
Im Schlosshof, Schloss Johannisburg,
Führungen zum Carillon vor dem Konzert um
15.00, 15.20 und 15.40 Uhr
Der Eintritt ist frei
Mehr Informationen unter www.stadttheateraschaffenburg.de
Veranstalter: Kulturamt der Stadt Aschaffenburg

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