KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN

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KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN
KTM AG
Einladung zur ao HV am 20.07.2016
Fassung, 28.06.2016
KTM AG
mit dem Sitz in Mattighofen
ISIN: AT0000645403
Einladung
zu der am 20. Juli 2016 um 15:00 Uhr
im Empfangsgebäude der KTM AG,
Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1.
Wahlen in den Aufsichtsrat.
2.
Änderung der Satzung infolge Zurückziehung der Aktien der KTM AG aus dem Dritten Markt
(MFT) der Wiener Börse (Delisting) und Umstellung auf Namensaktien.
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, sohin ab 29.06.2016, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf
und sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft www.ktmgroup.com unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind
auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
die
Teilnahme
an
der
außerordentlichen
Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der außerordentlichen Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
10.07.2016, 24:00 Uhr Wiener Zeit. Aktionäre, die an der außerordentlichen Hauptversammlung
teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung zugehen muss. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen
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Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, sohin am 15.07.2016, per Post
(Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5981) oder per E-Mail
([email protected]) zu Handen von Frau Mag. Verena SchneglbergerGrossmann zugehen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft www.ktmgroup.com unter Investor Relations zur Verfügung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten
können an die Gesellschaft per Post (Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0)
7742/6000-5981) oder per E-Mail ([email protected]) zu Handen von
Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann übermittelt werden. Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14:30 Uhr.
Informationen zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien:
Die KTM AG hat ihre Aktien vom Dritten Markt (MFT) der Wiener Börse mit Wirkung zum Ablauf
des 24.06.2016 zurückgezogen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zwingend eine
Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien vorzunehmen. Aus diesem Grund muss auch die
Satzung entsprechend geändert werden. Die erforderliche Beschlussfassung soll in der
außerordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2016 erfolgen.
Nach der Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien müssen sich die Aktionäre der KTM AG
in das Aktienbuch der Gesellschaft eintragen lassen und dazu der Gesellschaft folgende Angaben
bekanntgeben:
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1.
Natürliche Personen: Titel; Name; Vorname; Geburtsdatum; Zustelladresse
Juristische Personen: Firma; Firmenbuchnummer oder Registernummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; Zustelladresse
2.
Nennbetrag der Aktien
3.
auf den Aktionär lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs.
1 AktG, auf das sämtliche Zahlungen zu leisten sind
4.
Eigentumsverhältnisse
Hinweis: Gehören die Aktien wirtschaftlich einer anderen Person (beispielsweise einem
Treugeber), so sind die Angaben in Ziffern 1. und 2. auch hinsichtlich der Person zu machen,
der die Aktien wirtschaftlich gehören, sofern der Aktionär kein Kreditinstitut im Sinn des § 10a
Abs. 1 AktG ist.
Ein entsprechendes Formular sowie weitere Informationen zur Umstellung von Inhaberaktien auf
Namensaktien wird auf der Homepage der Gesellschaft www.ktmgroup.com unter Investor
Relations nach der außerordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2016 zur Verfügung gestellt.
Die von den Aktionären bekannt gegebenen Angaben sind nach dem AktG idF GesRÄG 2011
verpflichtend in das Aktienbuch einzutragen. Die KTM AG ist verpflichtet, ein derartiges Aktienbuch
zu führen.
Die Eintragung in das Aktienbuch ist von entscheidender Bedeutung, da nach der Umstellung nur
eingetragene Aktionäre gegenüber der Gesellschaft sämtliche Aktionärsrechte, insbesondere das
Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Dividendenbezugsrecht, ausüben können.
Auch nach der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien wird die Rechtsstellung der
Aktionäre, die dann im Aktienbuch eingetragen sind, nicht beeinträchtigt. Die Beteiligung an der
Gesellschaft bleibt unverändert aufrecht.
Details zur technischen Abwicklung der Umstellung werden rechtzeitig von Ihrer Depotbank zur
Verfügung gestellt werden.
Mattighofen, im Juni 2016
KTMAG/AOHV2016-VSG
Der Vorstand
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