Normgrößen- und Mengenverordnungen
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Normgrößen- und Mengenverordnungen
Retax vermeiden Normgrößen- und Mengenverordnungen Neuer Service Frage zur Arzneimittelabgabe Gut informiert Kompressionsstrümpfe – Retaxierungen vermeiden Packungsgrößenverordnung „Jumbopackungen“ AMNOG Übersicht der DAP-Arbeitshilfen g o l a i D Schwerpunktthema: Normgrößen- und Mengenverordnungen n Po r ta l s 4 2011 t h e ke o p A n e h c s t n des Deu Das Magazi I n di e s e r Aus g a be L Inhalt Normgrößen- und Mengenverordnungen 3 Beratungsleitfaden Aromatasehemmer 5 Frage des Tages zur Arzneimittelabgabe 6 Kompressionsstrümpfe: Retax vermeiden 7 „Jumbopackungen“ 8 Impressum 8 Chronotherapie 9 Neue Service-Plattform 10 Aus der Industrie 11 Rätsel 15 Übersicht Arbeitshilfen für Arzneimittelabgabe 16 iebe Leserin, lieber Leser, der Sommer 2011 verabschiedet sich allmählich. Obgleich er uns nicht mit Sonne und hohen Temperaturen verwöhnt hat, ging es bei Ihnen in den Apotheken sicher oft heiß her. Dies liegt sicher nicht nur an AMNOG, Packungsgrößenverordnung, Rabattverträgen und Retaxierungen. Die äußerst vielfältigen Anforderungen sind es, die Ihnen in der Apotheke jeden Tag Höchstleistungen abverlangen: Sie müssen sowohl pharmakologisch als auch betriebswirtschaftlich und gesundheitspolitisch auf dem Laufenden sein. Dazu kommen Themen wie Personal- und Unternehmensführung, und auch der Umgang mit Kunden will gelernt sein. Bleibt Ihnen da noch Zeit für unser Servicemagazin DAP DIALOG? Kürzlich las ich den wunderbaren Satz, dass uns das Lesen die Konzentration zurückgibt. Wir vom DeutschenApothekenPortal wären glücklich, wenn wir Ihnen mit unserem DIALOG ein paar Momente des konzentrierten Lesens bereiteten. Noch schöner wäre es freilich, wenn Sie auch in dieser Ausgabe neue Erkenntnisse gewinnen und diese unmittelbar mit in Ihren praktischen Alltag nehmen könnten. Ihr Günter C. Beisel Unsere Online-Medien: www.DeutschesApothekenPortal.de DAP E-Mail-Newsletter DAP Foren von Apothekern für Apotheker 2 Bleiben Sie mit uns im Dialog! www.DeutschesApothekenPortal.de Reta x Normgrößen- und Mengenverordnungen: AMNOG-konforme Arzneimittelabgabe S owohl die Vorschriften des am 1.1.2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neu ordnungsgesetzes (AMNOG) als auch des neuen Rahmenvertrags zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der seit dem 1.4.2011 gilt, haben in der Apotheke zu einer Reihe von Änderungen geführt, welche die Arz neimittelabgabe unmittelbar beeinflussen. Aus unterschiedlichsten Gründen treten immer wieder Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit den Neuregelungen auf – zum Beispiel bei der Vorgehensweise mit Normgrößen- und Mengenverordnungen. Im Zuge des AMNOG änderte sich auch die Packungsgrößenverordnung. Die geplante Umstellung der Packungsgrößenkennzeichnung auf die Behandlungsdauer wurde wegen der absehbaren Probleme auf den 1.7.2013 verschoben. Um jedoch sofortige Einsparungen zu erzielen und die vermehrte Abgabe von Rabattarzneien sicherzustellen, wurden die bisher gültigen Messzahlen (Obergrenzen) zunächst beibehalten und lediglich durch bestimmte „Spannbreiten“ begrenzt: N1 – Ursprüngliche Absicht: Packungen mit einer Anzahl N1 von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungsdauer von zehn Tagen werden als N1 gekennzeichnet. Übergangslösung: Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 20 Prozent hiervon abweicht. N2 N2 Ursprüngliche Absicht: Packungen mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen werden als N2 gekennzeichnet. Übergangslösung: Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 10 Prozent hiervon abweicht. N3 Ursprüngliche Absicht: Packungen mit einer Anzahl N3 von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungsdauer von 100 Tagen werden als N3 gekennzeichnet. Übergangslösung: Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 5 Prozent niedriger ist. www.DeutschesApothekenPortal.de Vorgehen bei Normgrößenverordnungen Ist auf einem Rezept keine konkrete Stückzahl oder PZN aufgedruckt, sondern lediglich eine N-Bezeichnung angegeben, spricht man von einer Normgrößenverordnung. Bei diesen Verordnungen sind die zu beachtenden Rahmenvertragsvorschriften deutlich differenzierter als bei einer Stückzahlverordnung, da übergangsweise auch die vor dem 1.1.2011 gültigen Normbereiche mit einbezogen werden dürfen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht! Alle Stückzahlen eines neuen N-Bereichs gelten als identische Packungsgröße Prinzipiell gilt der Grundsatz, vorrangig eine Rabattarznei aus dem N-Bereich abzugeben – und zwar ungeachtet der Stückzahl, denn alle Stückzahlen eines neuen N-Bereichs gelten als identische Packungsgröße. • Findet sich im AMNOG-Normbereich keine Rabattarznei, so darf eine Rabattarznei des alten N-Bereichs abgegeben werden. • Bei Rabattarzneien im neuen und alten Normbereich kann die Apotheke frei wählen (siehe Beispiel 1). • Findet sich weder im neuen noch im alten Normbereich eine Rabattarznei, so darf auch ein nicht rabattiertes Präparat aus dem alten Normbereich abgegeben werden. In diesem Fall muss entweder das verordnete oder eines der drei günstigsten Präparate abgegeben werden. Gehört das namentlich Verordnete bereits zu den drei günstigsten, darf das abgegebene Präparat nicht teurer sein als dieses. • Ist unter der verordneten Normbezeichnung keine Packung im Handel, ist eine möglichst rabattierte Packung aus dem nächstkleineren N-Bereich auszuwählen. Ist auch im nächst kleineren Norm-Bereich keine Packung vorhanden, ist die kleinste im Handel befindliche abzugeben. 3 Reta x Tipp: Die aktuell gültigen N-Bereiche für die verschiedenen Wirkstoffe bzw. Arzneimittelgruppen können mit Hilfe des AMNOG Packungsgrößen-Checks im DeutschenApothekenPortal einfach recherchiert werden. AMNOG-Packungsgrößencheck unter www.DAPdialog.de/201 Betrachten wir exemplarisch eine OmeprazolVerordnung: Vorgehen bei Mengenverordnungen Eine Mengenverordnung liegt vor, wenn der Arzt auf dem Rezept eine exakte Stückzahl bzw. Menge angibt. Häufig ergänzt er diese durch die N-Bezeichnung oder er gibt eine PZN an, aus welcher die Stückzahl hervorgeht. Die ärztlich verordnete Stückzahl ist bei einer Mengenverordnung jedoch nur dann genau einzuhalten, wenn diese nicht in einen neuen Normbereich fällt (siehe Beispiel 2). Beispiel 2: Mengenverordnung, die nicht in den neuen Normbereich fällt Verordnet ist: Omeprazol 40 mg 15 St. N1 In diesem Fall wurde die alte N-Bezeichnung aufgedruckt. Hier ist die Stückzahl vorrangig zu behandeln. Da die 15 Stück nicht in den neuen N1-Bereich fallen, ist die Stückzahl genau einzuhalten. Es ist ein rabattiertes Omeprazol-Präparat mit 15 Stück abzugeben. Gibt es kein Rabattarzneimittel, wählen Sie eines der drei günstigsten. Bestimmt der regionale Liefervertrag die Abgabe aus dem Bereich der sieben günstigsten, so ist diese Vereinbarung zu beachten! Fällt die verordnete Stückzahl in einen neuen Normbereich, so muss auch hier – ungeachtet der Stückzahl – vorrangig eine rabattierte Packung dieses N-Bereichs abgegeben werden (siehe Bei- spiel 3). Beispiel 3: Mengenverordnung, die in den neuen Normbereich fällt Verordnet ist: Omeprazol 40 mg 60 St. N3 Beispiel 1: Normgrößenverordnung mit Rabattarznei im neuen und alten Normbereich Verordnet ist: Omeprazol 40 mg N1; der Patient ist versichert bei der BARMER GEK. In diesem Beispiel handelt es sich um eine Normgrößenverordnung. Wie in der unteren Abbildung zu sehen ist, gibt es sowohl eine alte N1-Packung mit 15 Stück als auch eine neue N1-Packung mit 30 Stück. Beide sind bei der BARMER GEK rabattiert. In diesem Fall darf der Apotheker entscheiden, welche Packung er abgibt. 4 Hier hat der Arzt noch die alte N-Bezeichnung auf das Rezept gedruckt. Da aber auch eine Stückzahl angegeben ist, ist diese vorrangig zu beachten. Es handelt sich um eine Stückzahlverordnung. 60 Stück fallen in den neuen N2-Bereich, also muss ein rabattiertes Arzneimittel aus dem N2-Bereich abgegeben werden (50–61 St.). Es kann also vorkommen, dass der Patient mit einem Rezept über 60 Stück in die Apotheke kommt und Sie ihm eine 50er-Packung mitgeben müssen. Dies ist der Fall, wenn die betreffende Krankenkasse nur Rabattverträge für 50er-Packungen hat. www.DeutschesApothekenPortal.de Reta x Nach Möglichkeit Rabattarznei abgeben Die „Ohne-Alles-Verordnung“ Doch wie muss ein Patient versorgt werden, der eine Verordnung ohne N-Bezeichnung und ohne Stückzahl/Mengenangabe vorlegt? Werden Arzneimittel weder unter Angabe der Normgröße noch unter Nennung der Stückzahl oder der PZN verordnet, so muss der Apotheker die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben. Auch hier gilt der Grundsatz, nach Möglichkeit eine Rabattarznei abzugeben. Tipp: Unter den „kleinsten Handelspackungen“ finden sich manchmal auch nicht rezeptpflichtige Produkte. Dafür könnten die Prüfstellen die Erstattung ablehnen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die kleinste Packung möglichst auch erstattungsfähig ist. Umstellung auf generische Aromatasehemmer Neuer Beratungsleitfaden zur Compliance-Optimierung A romatasehemmer werden in der Therapie von postmenopausalen Brustkrebserkrankungen eingesetzt. Nachdem der Patent schutz für die Aromatasehemmer Anastrozol (Arimidex®), Exemestan (Aromasin®) und Letrozol (Femara®) abgelaufen ist, stehen auch generische Produkte zur Verfügung. Patientinnen können jedoch verunsichert sein, wenn sie in der Apotheke nicht mehr ihr gewohntes Präparat erhalten. Damit es bei einer Umstellung auf einen generischen Aromatasehemmer nicht zu Compliance-Problemen kommt, sollten Sie Ihre Kundinnen daher entsprechend beraten. Anregungen und Tipps für Ihr Beratungsgespräch können Sie einem aktuellen Beratungsleitfaden zu dem Thema entnehmen. Beratungsleiffaden kostenlos downloaden: www.DAPdialog.de/281 Die AL-ternative mit Vielfalt ALIUD® PHARMA – Ihre preiswerte Zusatzempfehlung! ALIUD® PHARMA GmbH Gottlieb-Daimler-Str. 19 · D-89150 Laichingen · Tel.: 0 73 33/96 51-0 · Fax: 0 73 33/96 51-6004 www.aliud.de · [email protected] Mehr als günstig. Service Neuer Service: Frage des Tages zur Arzneimittelabgabe S icherlich haben Sie es schon bemerkt: Auf der Startseite unseres Online-Portals www.DeutschesApothekenPortal.de stellen wir Ihnen seit kurzem täglich einen interessanten RETAX-Fall oder eine problematische Fragestellung zur Arzneimittelabgabe vor – reinschauen lohnt sich! Mit diesen Informationen und Tipps möchten wir Sie vor teuren Retaxationen schützen. Fall 1 Sind die 24er Packungsgrößen „Alendron 70 mg 1x wö.“ nicht abgabefähige „Jumbopackungen“? Frage: Ich hatte mal das Gefühl, es verstanden zu haben, bin nun aber doch nicht mehr ganz sicher. Ist Alendronsäure Hexal 24 Stück (Nx, PZN 3296455) abgabefähig? Antwort: Wenn es wirklich so verordnet wurde, dann ist es eine Stückzahlverordnung und da gibt es eigentlich keinen Rückgriff auf die alten N-Bereiche. Aber: Es bleibt die Frage, ob es sich wirklich um eine nicht abgabefähige „Jumbopackung“ handelt. Bitte lesen Sie im Mitgliederbereich des Retax-Forums weiter: www.DAPforum.de/211 Fall 2 Namentliche Verordnung einer Nx bzw. ktp Frage: Verordnet ist Clinda-saar® 600 N2 (ohne Stückzahl), KRK AOK Sa.-Anhalt. Es handelt sich dabei um eine Nx-Packung außerhalb der Normierung (ursprünglich war es eine N2). Die Stückzahl ist zwar nicht auf der Verordnung aufgedruckt, aber doch nachvollziehbar, da die alte N2 Clinda-saar® 18 Stück enthält. Darf diese Verordnung wie eine Stückzahlverordnung betrachtet werden oder muss sie als Wirkstoffverordnung behandelt und mit einem Rabattarzneimittel aus dem Mengenbereich 27–33 Stück beliefert werden? Antwort: Eine Normgrößenverordnung bleibt eine Normgrößenverordnung. Unter folgenden Bedingungen darf aus dem alten N-Bereich abgegeben werden: • wenn sich im alten und im neuen N2-Bereich eine Rabattarznei findet • wenn in beiden Bereichen keine Rabattarznei existiert • wenn im neuen N-Bereich keine Rabattarznei existiert. In diesem Fall allerdings muss aus dem neuen N2-Bereich abgeben werden, da die Firma ratiopharm mit der vorliegenden Kasse einen Rabattvertrag im neuen N-Bereich hat. Bitte lesen Sie im Mitgliederbereich des Retax-Forums weiter: www.DAPforum.de/212 Frage des Tages zur Arzneimittelabgabe www.DAPdialog.de/213 6 www.DeutschesApothekenPortal.de Gu t informiert Kompressionsstrümpfe – Retaxierungen vermeiden E ine Retax-Falle ist die Verwendung einer Sonder-PZN anstelle der Hilfsmittelnummer. Neuere Lieferverträge mit Abrechnung nach §302 SGB V erfordern immer die Angabe der Hilfsmittelnummer. Besonders häufig betroffen sind Maßanfertigungen. Denn hier gibt es keine reguläre PZN, und Apotheker vermuten oft, dass keine Hilfsmittelnummer existiert. Seit 2006 gilt jedoch die Regelung, dass alle Kompressionsstrumpf-Hersteller spezifische Hilfsmittelnummern auch für ihre Maßprodukte beantragen müssen. Deshalb: Auch bei Maßanfertigungen von Kompressionsstrümpfen muss die zehnstellige Hilfsmittelnummer auf das Rezept gedruckt werden. Die Patientin erhält ihre vertrauten BELSANA microsoft, Kkl. 2, Schenkelstrumpf A-G mit Haftband. Aufgrund der Maße zeigte sich, dass eine Maßanfertigung erforderlich war. In der Preisliste „Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ findet sich unter „Maßanfertigung Schenkelstrümpfe KKL II“ die Positionsnummer 17.06.12.1.xxx. Die drei fehlenden Stellen der Hilfsmittelnummer müssen bei der Abrechnung durch die entsprechenden drei Stellen des Produktes ersetzt werden, in diesem Beispiel mit der „096“ (meist in der Apotheken-EDV oder auf der Herstellerrechnung zu finden). Zusätze wie Haftbänder müssen mit der dafür vorgesehenen Hilfsmittelnummer separat aufgeführt werden. Verordnungsbeispiel Verordnet: Schenkelstrümpfe K2 a-g 1 Paar mit Haftband Technik Innovation Weitere Informationen und Tipps hierzu www.DAPdialog.de/221 Qualität Unzählige gute Ideen. Millionen von Maschen. Zwanzig bewegte Jahre. Ein Grund zum Feiern. Wir danken unseren Partnern und Kunden für 20 Jahre vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. BELSANA Medizinische Erzeugnisse . www.belsana.de Pac k u ng s grö s s e n v e ror dn u ng Erstattungsfähigkeit neuer und alter „Jumbopackungen“ D as Inkrafttreten des AMNOG hat dazu geführt, dass nicht erstattungsfähige Packungen, deren Stückzahl über der größten Messzahl der jeweils aktuellen Packungsgrößenverordnung liegt („Jumbopackung“), in der Apotheken-EDV kaum noch erkennbar sind. Früher waren in der Apotheken-EDV nur die drei Größen N1, N2 und N3 für genormte Packungs größen verzeichnet und „Jumbopackungen“ an einer fehlenden N-Bezeichnung oder der Bezeichnung „nb“ erkennbar. Seit Januar wird eine Vielzahl neuer Normbezeichnungen verwendet, die zudem je nach EDV-Anbieter auch noch unterschiedlich ausfallen. Eine einheitliche, für alle Apothekenund Arztsysteme verbindliche Kennzeichnung gibt es offensichtlich nicht. Sehen wir uns einmal die gesetzlich verbindliche Packungsgrößenverordnung an. Das grundsätzliche Abgabe verbot für „Jumbopackungen“ gilt nach wie vor §2 (4) Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungs größe übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetz lichen Krankenversicherung abgegeben werden. Das Abgabeverbot gilt nur für Fertigarzneimittel: § 1 (1) Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 des Arznei mittelgesetzes, die von einem Vertragsarzt verordnet und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden können, werden einer Packungsgrö ßenkennzeichnung wie in den Anlagen aufgeführt, […] Das „Jumbo“-Abgabeverbot gilt allerdings nicht für Packungsgrößen, die lediglich aufgrund der aktuellen Absenkung der größten Messzahl zu „Jumbos“ wurden, vor dieser Weitere Informationen und Tipps in unseren Newslettern: www.DAPdialog.de/231 www.DAPdialog.de/232 www.DAPdialog.de/233 8 bsenkung jedoch nicht über der größten Messzahl A lagen (18 Monate ab Absenkung): §1 (1a) Bei Anwendung der Spannbreiten nach Absatz 1 ist kaufmännisch zu runden. Bei einer Absenkung der Messzahl für die jeweils größte auf Grund dieser Verordnung bezeichnete Packungs größe gilt für Fertigarzneimittel, die bereits vor der Absenkung der maßgeblichen Messzahl in den Ver kehr gebracht wurden und deren Packungsinhalte die jeweils größte auf Grund dieser Verordnung bezeichnete Packungsgröße auf Grund der Absen kung der Messzahl übersteigen würden, für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem jeweiligen Inkrafttreten der Absenkung die vor dem Inkraft treten der Änderung zuletzt maßgebliche Mess zahl fort. Aber daraus folgt auch: Alle Packungen, die schon vor der aktuellen Absenkung der größten Messzahl (meist N3) „Jumbos“ waren, bleiben „Jumbos“ und sind nicht erstattungsfähig! Hat der Arzt die „Jumbopackung“ ausdrücklich verordnet – zum Beispiel durch ein „!“ – darf ein Vielfaches der größten Packung abgegeben werden. §6 (3) des Rahmenvertrag Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegt Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverord nung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat. Impressum Herausgeber: DeutschesApothekenPortal DAP GmbH Geschäftsführer Günter C. Beisel Agrippinawerft 22, 50678 Köln E-Mail: [email protected] www.DeutschesApothekenPortal.de Layout: FAI Healthcare, Köln Auflage: 37 500 Exemplare www.DeutschesApothekenPortal.de N e u e s aus de r W i s s e n s c ha f t Durch Chronotherapie zu mehr Erfolg in der Bluthochdruck-Therapie B luthochdruck kann unbehandelt zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Daher kommt der Therapie mit blutdrucksenkenden Medikamenten eine besondere Bedeutung zu. Obwohl heute eine Vielzahl an Substanzen zur Verfügung steht, werden die Zielwerte mit einer hypertensiven Monotherapie häufig nicht erreicht. Durch Kombination synergistisch wirkender Substanzen kann jedoch eine höhere Wirksamkeit erzielt werden. So lässt sich z. B. mit einer Kombination von Candesartan und Hydrochlorothiazid (HCT), z. B. mit Blopress® forte 32 mg Plus 25 mg, bei der Mehrzahl der Patienten mit schwerer Hypertonie der Zielblutdruck < 140/90 mm Hg erreichen.1 Die Wirksamkeit einer Therapie hängt jedoch nicht allein davon ab, mit welchen Medikamenten sie erfolgt – auch der Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme spielt eine Rolle. Bei größerem Bedarf an Blutdrucksenkung, gerade in der Nacht, kann durch die Aufteilung der Medikamentengabe auf den Morgen und den Abend eine stärkere Wirkung erzielt werden als durch die Gabe von allen Medikamenten am Morgen.2 Es konnte weiterhin nachgewiesen werden, dass bei Behandlung mit einer Dreifachkombination die Einnahme mindestens eines Antihypertensivums am Abend das kardiovaskuläre Risiko sowie die kardiovaskuläre Morbidität BLOPRESS® 32 mg PLUS 12,5 mg/ BLOPRESS® forte 32 mg PLUS 25 mg • Zus.: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tabl. BLOPRESS® 32 mg PLUS 12,5 mg enth.: 32 mg Candesartancilexetil u. 12,5 mg Hydrochlorothiazid. 1 Tabl. BLOPRESS® forte 32 mg PLUS 25 mg enth.: 32 mg Candesartancilexetil u. 25 mg Hydrochlorothiazid. Sonst. Bestandteile: Carmellose-Calcium, Hyprolose, Eisen(III)-oxid (E 172), Lactose-Monohydrat, Mg-stearat, Maisstärke, Macrogol. Anw.: Essent. Hypertonie, wenn diese d. eine Monother. m. Candesartancilexetil od. Hydrochlorothiazid nicht ausreich. kontrolliert werden kann. Gegenanz.: Überempfindl. geg. einen d. Wirkstoffe, einen d. sonst. Bestandteile od. geg. Sulfonamidderivate (Hydrochlorothiazid). Schwangersch. u. Stillzeit, schw. Einschränk. d. Nierenfunkt., schw. Einschränk. d. Leberfunkt. u./od. Cholestase, therapieresist. Hypokaliämie u. Hyperkalzämie, Gicht. Nebenw.: Aus Erfahrungen n. Markteinführung sehr selt. unter Candesartancilexetil: Leukopenie, Neutropenie, Agranulozytose, Hyperkaliämie, Hyponatriämie, Schwindel, Kopfschm., Übelk., erhöhte Leberenzymwerte, Leberfunktionsstör., Hepatitis, Angioödem, Hautausschlag, Urtikaria, Pruritus, Rückenschm., Arthralgie, Myalgie, Einschränk. d. Nierenfunkt. einschl. Nierenversagen b. anfäll. Pat. Unter Hydrochlorothiazid-Monother. traten auf: häufig: Hyperglykämie, Hyperurikämie, Stör. d. Elektrolythaushalts (einschl. Hyponatriämie u. Hypokaliämie), Benommenh., Schwindel, Schwäche, Glukosurie, Cholesterin- u. Triglyceridanstieg. Gelegentl.: Orthostat. Hypotonie, Anorexie, Appetitvermind., Magenreiz., Diarrhoe, Obstipation, Hautausschlag, Urtikaria, Photosensibilität. Selt.: Leukopenie, Neutropenie/Agranulozytose, Thrombozytopenie, aplast. u. hämolyt. Anämie, Knochenmarkdepress., anaphylakt. Reakt., Schlafstör., Depress., Ruhelosigkeit, Parästhesie, vorübergeh. unscharfes Sehen, Herzrhythmusstör., nekrot. Angiitis (Vaskulitis, kutane Vaskulitis), Atemnot (einschl. Pneumonitis u. Lungenödem), tox. epiderm. Nekrolyse, Reakt. ähnlich einem kut. Lupus erythematodes bzw. Wiederauftr. eines kutanen Lupus erythematodes, Pankreatitis, Ikterus (intrahepat. cholestat. Ikterus), Muskelkrämpfe, Nierenfunktionsstör., interstit. Nephritis, Fieber, Blut-Harnstoff-Stickstoff- (BUN) u. Serum-Kreatinin-Anstieg. Mögliche Laborwertveränd.: Abnahme d. Hämoglobin- od. Natriumwerte, Erhöhung der ALAT (S-GPT), Kreatinin-, Harnstoff-, Kalium-, Harnsäure- und Glukosewerte, sowie der ASAT (S-GOT). Hinw.: Beeinträchtigung b. Führen v. Kraftfahrzeugen od. b. Bedienen v. Maschinen mögl., da während einer Behandl. Schwindel od. Müdigkeit auftreten können. In Verbind. m. Anästhesie u. chirurg. Eingriffen Hypotonie mögl. Sehr selt. Einsatz intraven. Flüssigk. u./od. Vasopressoren b. starker Ausprägung d. Hypotonie erforderl. Wechselw. sowie sonst. Hinw.: siehe Fachinfo. Handelsformen: N1/28 Tabl., N2/56 Tabl., N3/98 Tabl. Verschreibungspflichtig. Stand: Februar 2009 Takeda Pharma GmbH · Viktoriaallee 3 – 5 · 52066 Aachen · www.takeda.de In Lizenzwww.DeutschesApothekenPortal.de der Takeda Pharmaceutical Company Limited, Osaka, Japan und Mortalität signifikant senkt.3 Zudem ergab eine Studie, dass durch eine abendliche Gabe von Cande sartan – allein oder in Kombination mit HTC – auch eine bestehende Albuminurie signifikant reduziert werden kann.4 Es spricht also vieles dafür, die hypertensive Therapie dem individuellen Blutdruckprofil des Patienten anzupassen und ggf. eine abendliche Medikamenteneinnahme vorzunehmen. 1 Baumgart P et al. 2011. Pragmatic and Observational Research 2: 5–12. 2 Hermida RC et al. 2008. Hypertension 51: 69–76. 3 Hermida RC et al. 2010. Chronobiology International 27: 1629–1651. 4 Kario K et al. 2010. Journal of Hypertension 28: 1574–1583. Beratungsleitfaden zur Optimierung der Patienten-Compliance in der Bluthochdruck-Therapie am Beispiel von Blopress ® Erhöhter Blutdruck birgt große gesundheitliche Risiken: Gefäßschädigungen und Schlaganfälle, aber auch Herzinsuffizienz, periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) oder chronische Niereninsuffizienz können die Folge sein. Eine dauerhaft gute Blutdruckeinstellung scheitert häufig an der Compliance: Oft sind sich Hochdruckpatienten des Risikos nicht bewusst oder es gelingt ihnen nicht, ihren Lebensstil zu ändern. Manche haben falsche Vorstellungen vom Ablauf einer Blutdruckeinstellung oder verkennen, dass meist eine dauerhafte Medikamenteneinnahme nötig ist. Wieder andere geben wegen Nebenwirkungen auf. Die Beratung in der Apotheke spielt für die Therapietreue eine äußerst wichtige Rolle. Sie kennen den Patienten und können einschätzen, welche Complianceprobleme auftreten können. Folgendes sollten Sie im Patientengespräch berücksichtigen bzw. ansprechen: Exakte Einnahmehinweise geben, evtl. aufschreiben - Beispiel Blopress : nur 1x täglich, vor oder nach einer Mahlzeit ® Beratungsleitfaden Bluthochdrucktherapie Entscheidend für eine gute Blutdruckeinstellung ist die regelmäßige Medikamenteneinnahme. Tipps und Anregungen, wie Sie die Compliance Ihrer Kunden fördern können, finden Sie in unserem aktuellen Beratungsleitfaden. Generelle Probleme bei der Medikamenteneinnahme, z.B. häufiges Vergessen, erfragen - Bedeutung der regelmäßigen Einnahme hervorheben - Tipps geben, z.B. feste Einnahmezeiten, Medikament sichtbar platzieren, Tablettierhilfen Potenzielle Nebenwirkungen und Kombinierbarkeit mit anderen Medikamenten ansprechen - Häufigste Nebenwirkungen von Blopress® sind Kopfschmerzen, Schwindel sowie eine Infektion der Atemwege; die Kombination mit anderen Präparaten ist in der Regel möglich (Packungsbeilagen beachten). Exemplarisches Beratungsgespräch (P = Patient / A = Apotheker, PTA) P : Guten Tag. Ich möchte dieses Rezept einlösen. A : Gerne. Mit Blopress hat Ihnen Ihr Arzt ein Mittel zur Senkung des Blutdrucks verordnet. Wichtig für den Therapieerfolg ist allerdings, dass Sie es regelmäßig einnehmen. Denn nur dann kann die gewünschte Blutdrucksenkung erreicht und das Auftreten von Folgeerkrankungen vermieden werden. P : Muss ich bei der Einnahme etwas beachten? A : Blopress ist sehr einfach anzuwenden. Die Einnahme erfolgt einmal täglich. Sie können es vor oder nach einer Mahlzeit nehmen. P : Muss ich mit Nebenwirkungen rechnen? A : Blopress ist in der Regel gut verträglich. Nebenwirkungen, die auftreten können, sind z. B. Kopfschmerzen und Schwindel oder eine Infektion der Atemwege. Treten derartige Nebenwirkungen auf, sind sie aber meist leicht und vorübergehend. Sollten Sie während der Einnahme bis dahin unbekannte Symptome bemerken, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. P : Wie Sie wissen, nehme ich noch andere Medikamente ein. Kann es da Probleme geben? A : Nein, Blopress kann nach bisherigen Erkenntnissen mit Ihren anderen Medikamenten kombiniert werden. Wichtig ist immer, dass Sie das Medikament regelmäßig einnehmen. Außerdem sollten Sie Ihren Blutdruck regelmäßig kontrollieren. Ich gebe Ihnen noch eine Patienteninformation mit – zum Nachlesen, was Sie beachten sollten und für die Senkung Ihres Bluthochdrucks außerdem tun können. Das exemplarische Beratungsgespräch ersetzt nicht die vollständigen Angaben der Fachinformation. ® ® ® ® Hier können Sie den Beratungsleitfaden und die Patienteninformation downloaden: www.DAPdialog.de/241 Manche können mehr. Unsere starken Hochdosiskombinationen: 32 mg forte 32 mg 12,5 mg 25 mg 9 S e rvic e Neue Service-Plattform Fortbilden, informieren, beraten Das Winthrop-Kompetenz-Center im DeutschenApothekenPortal A b sofort bietet das neue Winthrop-Kompetenz-Center Informationen und Services zu OTC- und Rx-Arzneimitteln. Die einzigartige Online-Plattform richtet sich an alle Apothekenmitarbeiter und versammelt wert volle Inhalte wie Fortbildungen oder Beratungstools, die auch gesundheitspolitische Aspekte, z. B. Retax-Fallen, berücksichtigen. Hier gehts zur neuen Service-Plattform: www.winthrop-kompetenz-center.de AB GA AB B Hydrom E H I l F E orphon Winth rks ro Wi An p® toff: Hyd wend romorp GA B Hydrom E H I l F E orphon Winth ro Da Arzneirreich mittela un bga gsfor 4Ret ax-Ver be und m(en mg meidu Retard ) / Pa ng auf einen honhyd p® Arznei Blick Di mittela Retax- bgabe Verme und idung auf einen rochlo ungs rid ckun -Table gebie gsgr tten 8 mg t(e): ößen gabe Behand (20 St./ Retard : statu -Table lung N1; 50 s: BtM von sta tten St./N2 16 mg rken ; 100 e hä (20 St./ Retard Schme ufigs St./N3 -Table N1; 50 rzen ● Gül ten Re ) tten St./N2 24 mg tigkeit: tax-Fa ; 100 (20 St./ ● Ein Retard Ausste St./N3 llen deutige -Table N1; 50 llungsd ● bei Bt ) tten Menge St./ atum Gebrau N2; M-Ve Wi + 7 Tag nbezei (20 St./ 100 chsanw rordn Anw chtig St./N3 chnung e = letz N1; 50 eis eis ● unge e Hinw ) ter mö erford mittels ung“. Bei ung erf St./ n: Die orderli N2; ● erlich: eis glicher „Ta in Ret 100 ch: Bei Übe Tagen (i. ke-Hom „10P“ Abgabe ausreic ard-Table e für de St./N3 e“-Ver Einzeld. R. oder ● n Pa ) hend tag tten und mehr rschreiten max. ord „N2 . tie sin Tag Flü Tab “ reic ● als zwe d ent nten ssigkei letten der Höc 7 Tage). nungen zus esgabe hen lang Nam i ver t zu nicht ätzlich oder der nicht von der der Ker : schied hstver e, aus! 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Retard romorp epress Eisen(III)-ox rist. CelluloZusammens für die 2 Wo. Ein Aususch geg tablett hon id, . 1 RTbl. abges . m. Hypox etzt wurde ie u./od. Zusätzlich se, Hypromellos Winthr mens, 4/8/16 Apot tausch en Pro e“ 16 GBA Insuffi tox. Psychose, n. Warnh Hyperkapnie mg: Eisen( e, Macro /24 mg enthä op ® 4 duk heke ist nic zienz, gol 6000, lt: Arznei III)-hy inw. u. , schw. Hypot Tolera droxid mg Ret : Vorsic ht für den nicht mö te wirkst lich Ethylc nz m. Hypothyreo onie m. Vorsichtsma chron. obstru -oxid ellulos wirks. Bestan abrup physis Hypov se, x H20. ard offg chron ßn.: ht, fall tem Thera cher Austau glich, da . obstru olämie, Bewus Vorsicht kt. LungenerkraAnw.-geb.:e, Hyprolose, dt.: 4/8/16 tabl. leicher Dosisr pieend u. psychischer kt. Atemw edukt s Ihr /24 mg Behan 100 St. NNR-In Propy nk., stsein wg. Opioid e! Bes. . od. Hydro Erstan e ED sch freige diese ent Vorsic Abhängigk. egserkr., sstör., Gallen überdos. Koma, akut. dlung starkelenglycol, morph N3führen suff. 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Leber moroff Pat. en auf ter Geschlechts enzym ation, Mundt Herz: Geleg Somnolenz. w.: Immunssystther. geeign p. Einsat schichte. jedoch deutli m. schw. kt. od. erletzg., Hemmern od. e. d. id, Titandioxyd. www.r Kramp sonst. entzü B. Vermu weisen val entl. Tachy Geleg lekinese rocken org., Brustde. Haut, ch vermi Beeint et. Nur z (erhöh Hyper .: sehr fleide od. wenn diese Bestan ode etaxhi Unterh tung n, ndert. rächtigungndl. Darme kardie entl. Kopfsc selten Überefür orale t. Risiko e. r vom rüse: Geleg autzel h., Übelkeit, ! 56218 Mülhe , Tremo rkrank Alkoholismu in d. letztedt., Ileus). od. Auftre Kreuz hm., lfe.de Anw. d. lgew.: Erbrec . Selten entl. Vermi Häufig im-Kä r, gastro n hen. Geleg BradykardieTremor od. mpfl.reakt.. bestimmt, B. Pat. m. ten e. paralytoleranz z. Nieren- od. ., Prostatahyp s, Deliriu int. rlich zusätz Ab Das Winthrop-Kompetenz-Center steht auf drei Säulen: 1. Wissen – Lernen und Fortbilden Hier stehen alle aktuellen, von der Apothekerkammer zertifizierten Fortbildungen zum Download bereit. 2. Patienten – Informieren und Beraten In diesem Bereich können Apothekenmitarbeiter Beratungshilfen, exemplarische Patientengespräche und Patientenbroschüren herunterladen – eine wertvolle Unterstützung für die tägliche Beratungsarbeit in der Apotheke. 3. Arzneimittel – Empfehlen und Abgeben Umfangreiche Arbeitshilfen zu arzneimittelspezifischen sowie administrativen Themen bietet dieser Abschnitt – von Tipps zur BtM-Rezeptprüfung bis hin zu wertvollen Hinweisen zur Retax-Vermeidung. Blick Leber Prurit m ander Psych nd. nicht unwill Sympt entl.: l. Schme t. Illeus Behan en Opioid funktion. erplasie, trezerkau Bauch , Palpitatione k. Mskl.k e: Häufig .). Sehr Libido, Impot us, Schwi : März tzen. schm. n. Gefäß ontraktionenVerwirrtheiten u. zermö rzther. 12 dl. sofort en mögl.. LZ-Anw. NNR2010 (01834 enz. selten Geleg kann e: Häufig Entzu periph Allgem. Erkran entl.: , Dyspepsie. abbre , Paräst . Geleg rsern. Anw.h v. OP kein 5) gssym z. Hauta eres chen. entl. Dysph Hydro kg: kann ussch Sehr selten Hypotonie. hesie. Selten Ödem morph B. Hyper pt. b. b. . Versc Häufig Asthe l., Urtika Paraly Atemw Kramp orie, Eupho Dopingkont on. B. bestehalgesie t. hreib fanfäl rie, r. ungsp nie. Geleg ria. Selten Ileus. Leber, ege, Brustr entl. aum, Media le, Sedier Halluzinat.. z. posit. Ergeb ender Gesich flicht ig. Pharm Toleranz, tsrötu Galle: Selten ung. Selten nisse Gallen stinum: Selten Sehr selten Abhän azeut Entzugserscng. Niere, Harnw kolik, ische : Atemd Hyper gigk., Erhöh ege: r Unter h. (Symp algesi g. e. nehm t. wie AgitieHäufig HarnvPankreasenepr., Bronc hospa er: Winth zyme. rtheit erhalt , verstä Sehr seltensrop Arzne, Angst, imitte Nervosität, rk. Harndrang. l GmbH Schlafl , Urmit osigkeit, zer Str. 5, Stand Abgabehilfe Hydromorphon Winthrop www.DAPdialog.de/251 Alle Unterlagen können bequem heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die kostenlose Wissensplattform wird kontinuierlich aktualisiert und überzeugt durch einfaches und schnelles Handling. Auch mit Blick auf die „Pflicht zum Angebot einer Beratung“, die wohl in der neuen ApoBetrO festgeschrieben sein wird, offeriert das neue WinthropKompetenz-Center somit willkommene Hilfen und Unterstützung mit hoher Praxisrelevanz für das gesamte Apotheken-Team. Neu: Softwarespezifische EDV-Foren » » » » » 10 EDV-Probleme in Zusammenhang mit der Packungsg rößenverordnung gehören momentan in vielen Apotheken zum Arbeitsalltag. Deshalb sind wir dem Wunsch vieler Apotheker nachgekommen und haben neue, softwarespezifische Unterforen zum Erfahrungsaustausch rund um EDVADG Probleme in unser DAP Awinta RETAX-Forum integLauer Fischer riert. Damit möchten Pharmatechnik wir Ihnen die Möglichweitere EDV-Firmen / Allgemeines keit geben, relevante Themen zu diskutieren, Erfahrungen mit Kollegen auszutauschen und Ihre Optimierungsvorschläge direkt an die EDV-Firmen zu richten. Zugang zu den Foren haben nur Apotheker/innen und Mitarbeiter der jeweiligen Software-Firma. Inzwischen haben die DAP-Foren über 5.100 Mitglieder! Dies ist eine ideale Voraussetzung, um vielschichtige Erfahrungen und Tipps rund um die EDV auszutauschen. Kostenlos registrieren: www.DAPforum.de/261 www.DeutschesApothekenPortal.de Aus de r I n dus t r i e Levofloxacin Heumann Mit dem Patentablauf von Tavanic® steht ab sofort Levofloxacin Heumann zur Verfügung. Neben der Einhaltung der pharmazeutischen Qualitätskriterien beweisen auch Bioverfügbarkeitsstudien die hohe Qualität der Heumann-Generika. Damit ist die therapeutische Vergleichbarkeit mit dem Original gegeben und eine preiswerte Substitution möglich. Levofloxacin Heumann ist Rabattarzneimittel von ca. 120 Krankenkassen und gehört zu den drei günstigsten Generika im Markt (hierfür werden die Preise 14-tägig angepasst). Für die individuell angepasste Behandlung stehen zwei unterschiedliche Wirkstärken in den Packungsgrößen fünf, sieben und zehn zur Verfügung: • Levofloxacin Heumann 250 mg Filmtabletten • Levofloxacin Heumann 500 mg Filmtabletten Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG Exemestan Heumann Mit dem Aromatasehemmer Exemestan Heumann 25 mg überzogene Tabletten erweitert Heumann sein Produktportfolio. Neben der gleichen Darreichungsform deckt Exemestan alle Indikationen des Originals Aromasin® ab. Dies ermöglicht eine uneingeschränkte Substitution. Exemestan Heumann ist Rabattarzneimittel von ca. 120 Krankenkassen und gehört zu den drei günstigsten Generika im Markt (hierfür werden die Preise 14-tägig angepasst). Für die individuell angepasste Behandlung steht Exemestan Heumann 25 mg in den Packungsgrößen 30 sowie 100 als überzogene Tablette zur Verfügung. Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG Letrozol Heumann Nach dem Patentablauf der Aromatasehemmer Arimidex® (Wirkstoff Anastrozol) und Aromasin® (Wirkstoff Exemestan) steht ab sofort Letrozol von Heumann zur Verfügung. Letrozol ist für die gleichen Indikationen wie das Original Femara® zugelassen, jedoch bereits zum Einführungstermin deutlich günstiger. Letrozol Heumann ist Rabattarzneimittel von ca. 120 Krankenkassen und gehört zu den drei günstigsten Generika im Markt (hierfür werden die Preise 14-tägig angepasst). ONLINE-Frage ? Für die individuell angepasste Behandlung steht Letrozol Heumann 2,5 mg Filmtabletten in den Packungsgrößen 30 sowie 100 zur Verfügung. Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG zum Arzneimittelaustausch Was ist bei Verordnungen ohne Angabe zur Packungsgröße (weder Stückzahl noch PZN) abzugeben? Mitmachen und gewinnen unter: www.DAPdialog.de/271 www.DeutschesApothekenPortal.de 5x in Gutsche 25,- Unter allen Teilnehmern verlosen wir 5 Amazon-Gutscheine über jeweils 25 Euro. 11 aus de r I n dus t r i e Blutzuckermessung Setzen Sie auf hohe Qualität zu einem fairen Preis! V iele Diabetiker müssen ihren Blutzuckerspiegel regelmäßig kontrollieren. Bei der Auswahl eines geeigneten Messsystems kommt es vor allem auf zuverlässige Messergebnisse sowie auf eine leichte Bedienbarkeit des Messgerätes an. Nicht zuletzt ist auch der Preis der Blutzuckerteststreifen von Bedeutung. Für Vdek-Versicherte gilt z. B., dass mindestens zehn Prozent aller verordneten Packungen für Blutzuckerteststreifen mit Teststreifen beliefert werden müssen, die im Vdek-DAV-Versorgungsvertrag in der günstigeren Preisgruppe B gelistet sind. Aber auch bei anderen Patienten sollte Wert auf einen günstigen Preis gelegt werden, z. B. wenn der Patient die Teststreifen nicht erstattet bekommt. Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen Harn- und Blutzuckerteststreifen dürfen ab dem 1. Oktober 2011 nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn sie für den Patienten wirkliche Vorteile haben. Von dieser Entscheidung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im März 2011 getroffen hatte, sind vor allem nicht-insulinpflichtige Diabetiker betroffen. Diese bekommen Blutzuckerteststreifen zukünftig nur noch im Ausnahmefall, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt, erstattet. Bei insulinpflichtigen Diabetikern werden die Kosten für Blutzuckerteststreifen hingegen weiterhin von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gluco-test Plus® – die Empfehlung für Ihre Kunden Zu den günstigen Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe B gehören z. B. Gluco-test Plus® Teststreifen. Das zugehörige Messsystem Gluco-test Plus® TD-4230 bietet einen besonders hohen Bedienkomfort: Das Messgerät verfügt über ein großes Display, eine Erinnerungsfunktion für 4 Zeiten, ein Keton-Warnsignal und eine Teststreifen-AuswurfFunktion für eine besonders hygienische Anwendung. Die einfache Handhabung erlaubt eine bequeme und sichere Blutaufnahme – auch an alternativen Körperstellen. Eine hohe Messgenauigkeit wurde in einer unabhängigen Studie des Instituts für DiabetesTechnologie Ulm belegt.* Unter den in dieser Studie getesteten Blutzuckermesssystemen ist Gluco-test Plus® TD-4230 das einzige, dessen Teststreifen in der Preisgruppe B des Vdek-DAV-Versorgungsvertrags gelistet sind. Empfehlen Sie Gluco-test Plus® und setzen Sie damit auf • eine hohe, geprüfte Qualität und • einen hohen Bedienkomfort • zum generischen Preis! * Zschornack E et al. Institut für Diabetes-Technologie GmbH an der Universität Ulm. Untersuchung der Messgenauigkeit 12 verschiedener Systeme zur Blutglukose-Selbstmessung nach DIN EN ISO 15197. Jahrestagung der Deutschen Diabe tes Gesellschaft 2010, Poster 208. 12 www.DeutschesApothekenPortal.de aus de r I n dus t r i e Reisezeit: Umsatzsteigerung in der Apotheke Z um Auffüllen der Reiseapotheke finden jetzt in der Urlaubszeit viele Kunden den Weg in die Offizin. Ein guter Anlass für (Zusatz-)Verkäufe aus Frei- und Sichtwahl. An einer fachkundigen Beratung zur Reiseapotheke sind viele Kunden interessiert. Dabei sollten Sie auch das Thema Impfschutz ansprechen. Helfen Sie Ihren Kunden, die Reiseapotheke je nach Urlaubsregion individuell zusammenzustellen. Gewisse Basics dürfen dabei nicht fehlen: Zusatzverkäufe aus dem Freiwahlsortiment Die Zusammenstellung der Reiseapotheke ist ein guter Anlass, mit Ihren Kunden über Produkte aus dem Freiwahlsortiment zu sprechen: Hat der Kunde schon an Sonnenschutz und entsprechende Hautpflege gedacht? Werden Insektenschutzmittel und Hygieneartikel für den Urlaub benötigt? Individuelle Medikamente Erinnern Sie Ihre Kunden auch daran, sich recht zeitig mit Medikamenten zu bevorraten, die regelmäßig eingenommen werden – z. B. Mittel gegen Hypertonie, Insulin etc. Denn diese sind je nach Urlaubsland nur schwer oder gar nicht erhältlich. • Pflaster und Verbandsmaterial • Desinfektionsmittel für Hautverletzungen • Fieberthermometer und Schmerzmittel • Medikamente gegen Reiseübelkeit, z. B. Rodavan® S Informationen zur Reisegesundheit: • Medikamente gegen Durchfall www.crm.de • Wundheilsalbe 1 03.08.2011 20:58 Uhr Seite 1 Rodavan_2011A:Layout Gar nicht übel … … gegen Reisekrankheit Der Klassiker … millionenfach bewährt Teilbare und gut schluckbare Tablette Auch für Kinder ab 6 Jahren geeignet Rodavan S Grünwalder ® Zus.: 1 Tabl. enth.: Arzneilich wirksamer Bestandteil: 50 mg Dimenhydrinat. Sonst. Bestandteile: Calciumhydrogenphosphat; Lactose; Cellulosepulver; Poly(0-carboxymethyl)stärke, Natriumsalz; Hochdisperses Siliciumdioxid; Magnesiumstearat. Anw.: Zur Vorb. u. Beh. von Übelkeit und Erbrechen unterschiedl. Ursprungs, insb. bei Reisekrkh. (nicht bei Chemotherapie). Gegenanz.: Kdr. < 6 Jahre, Überempfindlichkeit ggü. einem d. Best.teile oder Antihistaminika, akutem Asthma-Anfall, grünem Star, Nebennieren-Tumor, Störung der Produktion des Blutfarbstoffes, Vergrößerung der Vorsteherdrüse, Krampfanfällen, Mangeldurchbl. des Gehirns, Alkoholabusus und während der letzten Schwangerschaftsw. Nebenw.: Schläfrigkeit, Benommenheit, Schwindel, Muskelschwäche, Mundtrockenheit, Gefühl d. verstopften Nase,Tachykardie, Sehstörungen, Erhöhg. d. Augeninnendrucks, Miktionsstör., Magen-DarmBeschwerden; sehr selt. (bes. bei Kdr.) paradoxe Reakt. wie Unruhe, Erregung, Schlaflosigk., Angstzustände u. a.; allergische Hautreakt., Lichtemfindlichk. d. Haut, Leberfunktionsstör. (cholestat. Ikterus); in Ausnahmefällen Blutzellschäden; Hinweis: Reaktionsverm. wird beeinträchtigt. Wechselw.: Bei gleichz. Gabe von and. zentral dämpfenden Arzneim. evtl. gegens.Verstärkung der Wirkg. Weitere Einzelh.: siehe Gebrauchsinfo. Dos.anl.: ZurVorbeugung 3 x 12 Tbl. /Tag, zur Behandlung alle 4 Std. 1-2Tbl. /Tag, jed. nicht mehr als 6Tbl. /Tag. Packungsgrößen: 10 und 20Tabl. Apothekenpflichtig! Die bewährten Produkte von www.gruenwalder.de Grünwalder Gesundheitsprodukte GmbH Ruhlandstraße 5 • 83646 Bad Tölz A k t u e ll e s Ärger mit den aktuellen AOK-Rabattverträgen? N och immer gibt es Probleme mit der Umsetzung der AOK-Rabattverträge vom 1. Juni. Deshalb haben wir zu Beginn eine Umfrage gestartet, um herauszufinden, wie groß der Ärger tatsächlich ist. Wir hoffen, dass die Umsetzung nach den nächsten Zuschlägen einvernehmlicher geschieht. Übrigens: Für Anfang des kommenden Jahres plant das Bundesgesundheitsministerium eine Aktualisierung der Packungsgrößenverordnung, da seit der letzten Änderung im Mai 2011 neue Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen auf den Markt gekommen sind. Die Ergebnisse der Umfrage: großer Ärger mit der Umstellung geringer Ärger mit der Umstellung 20,8 % 77,6 % 1,6 % kein Ärger mit der Umstellung R ät s e l Rätseln Sie mit Finden Sie das richtige Lösungswort! G ewinnen Sie mit etwas Glück einen iPod Nano! Fahrgastkabine im Zug Karies eine Berliner Uni (Abk.) Buschwindröschen 7 außergewöhnlich japanisches Schriftzeichen Buschmesser Teilstrecken chem. Zeichen für Argon Boxbegriff (Abk.) Lagerplatz 6 Ruderlager rotierendes Werkzeug hinteres Schiffssegel Abk.: Voltsekunde 8 französischer Artikel Nebenbuhler 2 Abk.: Greenwich geschlossener Hausvorbau französischer unbest. Artikel Hauptstadt von Apulien Gourmet persönliches Fürwort (4. Fall) 10 biblische Männergestalt 9 Insel vor Spitzbergen 4 Vorname des Malers Dix Stadt in Argentinien (Buenos) sehr kurze Filme aufbegehren veraltet: Oboe genmanipulierte Wesen Schutzgöttin von Athen 5 Stadtkern von Paris ruhmreich Vorname von Tennisprofi Agassi senkrechte Ausdehnung Vorführung türk. Anrede (Herr) ein Farbton europäische Münze Anteilsschein fingerfertig, gewandt Abb. ähnlich Schliff im Benehmen Staat in Westafrika 3 polit. Interessenvertretung Beamter im antiken Athen eine Wahrnehmung rotes Schwermetall auf der Stelle, sofort 1 2 1 3 4 5 6 7 8 9 10 Körperstellung Faxen Sie die Lösung an 0221/222 8 33 22 Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können, benötigen wir folgende Daten: AMNOG-ArbeitshilfeN Nach wie vor bereiten die neuen AMNOG-Austauschkriterien enormen Zeitaufwand, Ärger und erhebliche Retax-Gefahren. Im Laufe der vergangenen Monate haben wir eine Anzahl von Arbeitshilfen entwickelt, mit denen Apotheke wir Sie kostenlos bei der AMNOGkonformen Arzneimittelabgabe und Straße der Reduzierung von Retaxationen unterstützen wollen. PLZ/Ort Nachname, Vorname E-Mail-Adresse Sie möchten uns die Lösung lieber mailen? Kein Problem: [email protected] Betreff: Rätsel DIALOG 4. Einsendeschluss: 16.09.2011. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auf der Rückseite dieser Ausgabe finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Arbeitshilfen, die Sie per Link im DeutschenApothekenPortal finden, downloaden und ausdrucken können. zum Ausschneiden und Sammeln 15 ✁ Arbeitshilfen für die Arzneimittelabgabe Neben dem Online-Packungsgrößencheck – der Datenbank mit den neuen N-Bereichen zum AMNOG-Packungsgrößenaustausch – finden Sie im DeutschenApothekenPortal weitere praktische Arbeitshilfen zur Arzneimittelabgabe, die Sie auch unter den angegebenen Links kostenlos downloaden und in der Apotheke ausdrucken können. Online-Datenbank zur N-Bereich-Suche nach Wirkstoffen oder Arzneimittelgruppen AMNOG-Packungsgrößencheck www.DAPdialog.de/201 Arbeitshilfen zur Arzneimittelabgabe Abgabehilfe zum neuen AMNOG-Packungsgrößenaustausch www.DAPdialog.de/285 AMNOG-Packungsgrößenaustausch am Beispiel von Omeprazol www.DAPdialog.de/202 AMNOG-Aut-idem-Abgabe lt. neuem Rahmenvertrag seit 1.4.2011 www.DAPdialog.de/286 Berechnung des Importmalus/-bonus www.DAPdialog.de/287 Desensibilisierungs-Verordnungen www.DAPdialog.de/288 Neue Regelung: BSNR und LANR www.DAPdialog.de/289 Ausdrückliche Importverordnung www.DAPdialog.de/290 Online-Datenbanken zu Rabattverträgen Aktuell rabattierte PZN aller Kassen www.DAPdialog.de/292 Archiv aller rabattierten PZN seit 2007 www.DAPdialog.de/293 Rabattverträge zu Originalen und Altoriginalen www.DAPdialog.de/294 Patienteninformationen zum Downloaden und Abgeben Patienteninformation zum AMNOG www.DAPdialog.de/296 Patienteninformation zum Arzneimittelaustausch www.DAPdialog.de/297 Arbeitshilfe Mehrkostenregelung www.DAPdialog.de/298 DAP E-Mail-Newsletter Weitere wichtige Informationen zur AMNOG-konformen Arzneimittelabgabe und zu Retaxierungsproblemen finden Sie in den wöchentlichen DAP E-Mail-Newslettern, z. B. „Jumbofalle“ www.DAPdialog.de/231 Hier können Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter bestellen: www.DAPdialog.de/299 DAP RETAX-FORUM Hier können Sie sich kostenlos registrieren: Das Forum ist nur für Apotheker/-innen zugänglich. www.DeutschesApothekenPortal.de www.DAPforum.de/261 Stand: 08/2011 Diskutieren Sie mit über 5.000 Kolleginnen und Kollegen im größten deutschen Apotheker-Forum zu aktuellen Problemstellungen in der Apotheke.