Siemens verliert BenQ-Prozess vor Arbeitsgericht
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Siemens verliert BenQ-Prozess vor Arbeitsgericht
Konzern muss fünf Mitarbeiter weiterbeschäftigen Siemens verliert BenQ-Prozess vor Arbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens beim Verkauf seiner Handy-Sparte an BenQ Mobile Fehler attestiert und einer Klage von sechs Beschäftigten stattgegeben. Der Konzern habe seine Mitarbeiter beim Verkauf seiner Handy-Sparte an BenQ nicht ausreichend informiert, urteilten die Richter in Erfurt. "Die fünf sind somit weiterhin Mitarbeiter von Siemens", erklärte ein Gerichtssprecher. Einen weiteren Fall wies der Senat allerdings ab, da der Kläger vor seinem Widerspruch bei BenQ einen Aufhebungsvertrag angenommen hatte. Insgesamt sind derzeit noch ähnliche Klagen von knapp 60 Beschäftigten anhängig. Zu wenig Informationen beim Verkauf [Bildunterschrift: Leere Hallen: Das BenQ-Mobile-Werk in Kamp Lintfort nach der Schließung (Archivbild). ] Siemens hatte 2005 sein Handy-Geschäft an die Tochterfirma BenQ Mobile des taiwanesischen Unternehmens Qisda verkauft. 2006 meldete BenQ Mobile Insolvenz an, und 3000 frühere Siemens-Mitarbeiter verloren ihren Job. Einige von ihnen klagten, weil sie sich seinerzeit von Siemens nicht ausreichend über den Verkauf informiert fühlten. So seien sie nicht unterrichtet worden, dass BenQ nur über ein Haftungskapital von 50.000 Euro verfügte und dass Siemens den Verkauf mit einem dreistelligen Millionenbetrag "als Mitgift" versüßte. Damit sei eine vierwöchige Widerspruchsfrist der Mitarbeiter nach dem Betriebsübergang hinfällig. Diese Argumentation hatte bereits das Landesarbeitsgericht München geteilt und sie wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Allerdings dürfen die früheren Mitarbeiter nun trotz des Urteilsspruchs nicht wieder bei Siemens anfangen: Nach Gewerkschaftsangaben hat das Unternehmen den Klägern bereits vorsorglich gekündigt. Siemens erklärte dazu: "Der Konzern hat die aus Unternehmenssicht notwendigen Maßnahmen ergriffen." Aktenzeichen: 8 AZR 538/08